1872 / 113 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Den zeitigen städtischen Syndikus, Stadtrath Hammer zu Brandenburg, in Folge der von der dortigen Stadtverordneten- Versammlung getroffenen Wahl, als besoldeten zweiten Bür- germeister der Stadt Brandenburg für die geseßliche zwölfjäh- rige Amtsdauer zu bestätigen.

ltichtamtliches. Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 15. Mai. Se. Majestäl der Kaiser und König fuhren gestern Morgen Behufs einer Truppen-Inspizirung nach Spandau, hörten nah der Rückkehr die Vorträge der Hofmarschälle und des Militär-Kabinets und nahmen das Diner bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Alexander von Preußen ein. qs

Heute Morgen gegen 9 Uhr fuhren Se. Majestät der Kaiser und König zur Besichtigung des 2. Garde-Regiments zu Fuß und des Garde-Füsilier-Regiments auf den Ererzier- play an der Tempelhofer Chaussee. Nach der Rückkehr nahmen Allerhöchstdieselben die Orden des verstorbenen General- Majors von Sperling aus den Händen des Sohnes desselben, des Lieutenants von Sperling vom 3. Garde-Grenadier-Regi- ment Königin Elisabeth, entgegen, und hörten die Vorträge der Hofmarschälle und des Civilkabinets. Jum Diner hatten Se. Majestät eine Einladung Sx. Durchlaucht des Fürsten Pleß angenommen. B

Ihre Majestät die Kaiserin - Königin wurde gestern Morgen auf dem Bahnhofe in London von Sr. Majestät dem König der Belgier, Jhren Königlichen Hoheiten dem Herzog von Cambridge, dem Prinzen Alfred und dem Prinzen Arthur begrüßt. Leßterer geleitete Jhre Majestät bis Dover, wo die Ehrenwache am Hafen aufgestellt war. Nach einer fünfstün- digen Ueberfahrt gelangte Jhre Majestät nach Ostende, wo Allerhöchstdieselbe von Jhren Königlichen Hoheiten dem Grafen und der Gräfin von Flandern , nebst den belgischen höchsten Hofchargen empfangen und nach Schloß Laeken zu Jhrer Majestät der Königin geleitet wurde. Nach dem dort einge- nommenen Diner besuchte Jhre Majestät Jhre Königlichen Hoheiten den Grafen und die Gräfin von Flandern in Brüssel und reiste von dort direkt nach Coblenz ab.

Die vereinigten Auss{hüsse des BundeSrathes für Handel und Verkehr und für das Seewesen traten heute zu einer Sißung zusammen.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sihung des Reich8tag es wurden der Nest des Etats des Neichtskanzler- Amtes, so wie die Etats des Reichstages, des Neichs - Ober- Handelsgerichtes, des Rechnung8hofes und des Auswärtigen Amtes genehmigt. Bei Berathung des leßtgenannten Etats entspann sich über Position 20 (15,000 Thaler für einen Ge- sandten beim päpstlichen Stuhle in Rom) cine längere Debatte, an welcher der Reichskanzler E von Bimark mehrfach, so wie die Abgg, v. Bennigsen, Dr. Windthorst (Meppen), Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst, Dr. Löwe und Dr. Reichen- \perger (Crefeld) theilnahmen. Die Pofition wurde darauf mit großer Majorität genehmigt.

Jun der heutigen (22.) Sitzung des Reich§ta ges, welcher am Tische des Bundesrathes der Reichskanzler Fürst von Bis- marck, die Staats-Minister Delbrück, Graf von Noon, Falk und von Fäustle, Präsident Dr. Fricdberg, General - Post- Direktor Stephan und mehrere andere Bundesbevollmächtigte und Kommissarien beiwohnten, wurden zunächst in dritter Lesung die Postverträge mit Frankreich und Spanien ohne Debaite genehmigt. Es folgte hierauf die Berathung Über den festen Bericht der Petitions-Kommission, betreffend die Petitionen für und wider ein allgemeines Verbot des Jesuiten-Ordens in Deutschland. Die Kommission (Referent Dr. Gneist) beantragt:

»sämmtliche Petitionen dem Herrn Reichêtanzler mit dem Er- suchen zu überweisen, aus dem Jnhalt derselben es zur Kenntniß der verbündeten Regierungen zu bringen, in wie weitem Maße der Orden Jesu und die von ihm geleiteten Einrichtungen und Vereine auf dem Boden des freien Vereinsrechts ihre Thätigkeit innerhalb des Deut-

schen Reiches entwickelt haben, sowie mit der Aufforderung,

/ J. die verbündeten Regierungen zu veranlassen , sich über gemein- same Grundsäße zu verständigen in Betreff der Zulassung rc- ligiöser Orden , in Betreff der Erhaltung des Friedens, der Glaubensbekenntnisse unter sih und gegen die Verkümmerung staatsbürgerlicher Nechte durch die geistliche Gewalt ;

insbesondere aber

IIL. womöglich noch in dieser Session dem Reichstage einen Geseß- entwurf vorzulegen , durch welchen die Niederlassung von Mit- gliedern der Gesellschaft Jesu und der ihr verwandten Kon-

gregationen ohne ausdrüliche Zulassung der betreffenden Lan- desregierung unter Strafe gestellt wird. ¿ eils Abgg. Gravenhorst und Sonnemann beantragten an- ererselits:

Die sämmtlichen im Bericht bezeichneten Petitionen dem Herrn Reichskanzler mit dem Ersuchen zu überweisen, die Crüe Re- gierungen zu veranlassen , sich Über die gescßlihe Einführung ge- meinschaftlicher Grundsäße zu verständigen, welche eine vollständige Trennung von Staat und Kirche, sowie von Kirche und Schule herbeizuführen geeignet sind.

Abg. Dr. Lamey u. Gen. wollte statt Nr. I1. der Anträge der Kommission seten: »baldmöglichs|t einen Geseßentwurf vorzulegen , durch welchen den Mitglicdern der Gesellschaft Jesu und der ihr verwandten Kongre- gationen die Errichtung von Niederlassungen, sowie die Ausübung geistliher Funktionen und der Lehrthätigkeit unter Androhung von Strafe verboten wird« Die Abgg. von Mallinckrodt u. Gen. beantragten: a) über die vorliegenden Petitionen zur Tagesordnung überzu- gehen eventuell O b) die sämmtllichen Petitionen dem Herrn Reichskanzler zu über- weisen, mit dem Anheimgeben : Y 1) über die Haltung und Wirksamkeit der Jesuiten während des mehr als zwanzigjährigen Aufenthaltes derselben in den verschiedenen Gegenden des Neiches eingehende Erhebungen zu veranlassen, auf daß jede Beschuldigung wegen S L rigen oder staatsfeindlichea, oder en Frieden der Konfessionen ftörenden oder die Sittlichkeit gefähr-

denden Verhaltens auf ihre etwaigen thatsächlihen Unterlagen gestellt

und die Wahrheit der behaupteten Thatsachen geprüft werde;

2) je nah dem Ergebnisse der Ermittelungen die Bestrafung der Schuldigen herbeizuführen, oder aber zur Genugthuung für \{chuldlos Angeklagte den Ungrund der Mgen zu konstatiren.

Die Abg. Wagener (Neustettin), Dr. Lucius u. Gen. ver- langten, die 1m Bericht erwähnten Petitionen dem Reichskanzler

mit der Aufforderuug zu überweisen:

1) darauf hinzuwirken, daß innerhalb des Reiches ein Zustand des öffentlichen Rechts hergestellt werde, welcher den religidsen Frieden, die Parietät der Glaubensbefkenntnisse und den Schuß der Staats- h gegen Verkümmerung ihrer Rechte durch geistlihe Gewalt icher stellt ;

2) insbesondere einen Geseßentwurf vorzulegen, welcher auf Grund des Artikel 4 Nr. 16 der Reichsverfassung die rechtliche Stellung der religiösen Orden, Kongregationen und Genossenschaften, ihre Zulassung und deren Bedingungen regelt, sowie die Thätigkeit derselben, nament- lih der »Gesellschaft Jesu«, insoweit sie sich als cine staatsgefährliche E GUE sonst gegen die Reichs- und Staatsgeseße verstößt, unter

rafe stellt.

Qur Diskussior, nahm zunächst der Abg. Dr. Moufang das Wort, um den Antrag des Abg. v. Mallinckrodt zu ver- theidigen. Bei Schluß des Blattes dauerte die Berathung

fort.

Die in der gestrigen Sißung des Reichstags von dem O Fürsten von Bismark erwähnten Akten- stücke, betreffend die Ernennung des Kardinals, Fürsten zu Hohenlohe, zum Vertreter des Deutschen Reiches beim päpst- lichen Stuhle, lauten nah der »Nordd. Allg. QJtg.« wie folgt:

1) Schreiben des deutschen Geschäfts8trägers von Derenthall an den Kardinal Antonelli:

Monseigneur! Ron den 1. Mai 1872.

Durch mein Schreiben vom 25. April habe ih die Ehre gehabt, Eure Eminenz davon in Kenntniß zu seßen, daß Seine Majestät der Kaiser und König, mein erhabner Herr, den Herrn Kardinal Fürsten Hohenlohe, zum Botschafter des Deulschen Reichs bei dem heiligen

tuhl zu ernennen geruht haben.

Meine Regierung beauftragt mich E Eminenz zu er-

suchen, daß Sie nach Einholung der Befehle des heiligen Vaters mich benachrichtigen wollen, ob dicse Wahl Seiner Majestät des Kaisers und Königs Seiner Heiligkeit genehm ci.

Genehmigen Sie u. f. w.

Derenthall.« 2) Antwort, des Kardinals Antonelli an Herrn von De-

renthall: 1lustrissimo Signore!

…_ Non avea finora dato riscontro alla communicazione di Vestra Signoria Illustrissîma del 25 decorso Aprile, con la quale mi parteccipava la disposizione presa da Sua Maesta lImperatore e Re, di Lei Augusto Signore, di nominare Sua Eminenza il Signore Cardinale Hohenlohe Ambasciatore dell Impero Germanico presso la Santa Sede, perchè nella com- municazione stessa Ella mi preveniva che fra non molto la lodata Eminenza Sua sarrebbesiìi condotta in Roma per assì- curarsì personalmente se questa nomina fosse stata di gra- dimento al Santo Padre.

Per corrispondere ora alla dimanda contenuta nel di Lei foglio di jeri, mi s0ono satto un dovere di prendere in oggetto gli ordini del Santo Padre ed ho PVonore di significarle, che mentre la Santità Sua & stata sensibile al pensiero di S. M. l’Imperatore e Re, è dispiacente di non potere autorizzare un Cardinale di Santa Romana Chiesa anche per le attuali cir- costanze della Santa Sede ad accettare un così delicato ed importante incarico,

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Ed in questo nuovo incontro mi pregio di confermarmi con sensì della più distinta stima.

Roma ?. Maggio 1872.

Di V. S. Illustrissima Servitore vero G. Card. Antonelli. Signore C. Derenthall Incaricato d’Affari della egazione Imperiale di Germania presso la S. Sede. Die deutsche Ueberseßzung lautet : »Hochgeehrtester Herr!

Tch hatte bis jeyt auf die Mittheilung Euer Hochwohlgeboren vom L Monats, mit welcher Sie mich über den von Sr. Majestät dem Kaiser und König, Jhrem erhabnen Herrn, ge- faßten Entschluß, den Herrn Kardinal Hohenlohe zum Botschafter des Deutschen Reichs beim heiligen . Stuhl zu ernennen, in Kenntniß seben, keine Erwiederung gegeben, weil in dieser Mittheilung Sie mir zu erkennen gaben, daß in Kurzem die gedachte Eminenz sich nach Rom begeben würde, um fich ver {önlich zu vergewissern, ob diese Ernennung dem heiligen Vater genehm sei.

Um nun dem in Jhrem gestrigen Schreiben ausgedrückten Wunsche zu entsprecen, habe ih es mir angelegen sein lassen, darüber die Be- fehle des heiligen Voters einzuholen, und ih habe die Ehre, Euer Sr zu eröffnen; dab! während Seine Heiligkeit für den

cdanfen Sr. Majestät des Kaisers und Königs empfänglich ist, Sie doch bedauert, einen Kardinal der heiligen rômischen Kirche , auch wegen der augenblicklichen Umstände des heiligen Stuhls, richt auto- E zu fönnen zur Annahme eines so delikaten und wichtigen mtes. Auch bei dieser E u, E 10. Rom, den 2, Mai 1372, Anionelli.«

Gestern fand unter dem Vorsiß des Ministerial-Dircktors Moser eine Siu der Reich 8-Centralkommission der Wiener Weltausstellung im Gebäude des Königlichen Staats-Ministeriums statt.

Durch Allerhöchste Ordre vom 8. Mai d. J. ist be- immt worden, daß für das militärische G rüßen in dex Kaiser- lihen Marine fortan am Lande lediglich die darüber für die Armee bestehenden Bestimmungen gelten. An Bord behält es bei den bi8herigen Vorschriften sein Bewenden. Hiernach haben somit am Lande die Matrosen, Handwerker, Heizer und die ge- sammten Unteroffiziere dieser Kategorie, sowie die Dekoffiziere und Marineverwalter, die militärischen Vorgeseßten nicht mehr durch Mügze- oder Hutabnchmen resp. Müße- und Hutlüften, L einfach durch Anlegen der Hand an die Kopfbedeckung zu grüßen.

Den Kriegsdampfavisos »Albatro8« und »Nau- tilus8« ist die Bezeichnung Kanonenboote beigelegt worden. Qur Unterscheidung von den älteren Kanonenbooten 1. und 2. Klasse find dieselben als Kanonenboote von der »Albatros- klasse« zu bezeichnen. 7

Schon seit Beendigung des leßten Kricges ist die Aus- arbeitung einer allgemeinen Statistik über die Lazareth- thätigkeit während des Feldzuges in Aussicht genommen. Verschiedene Gründe haben jedoch bisher diese Arbeit verzögert; namentli wurden die Listen über die Verwundeten und Er- franften zunächst zur Feststellung der Junvalidität der in den Lazarethen gewesenen Kombattanten benugk. Jeyt ist die Arbeit jedoch so weit gediehen, daß wenigstens die Grundzüge der Statistik festgestellt worden sind. Zunächst müssen die Bewohner der Lazarethe in Verwundete und Kranke getheilt werden, An die Spiye der Ermittelungen wird die Gesammtzahl beider Kategorien zu seßen sein. Die Verwundeten werden dann nach der Arî der Wunden zu sondern sein, nah Schuß-, Hieb- und Stichwunden, dann nach den Körpertheilen, wo die Verwundungen stattgefunden ; die Kranken nach Krankheiten im Allgemeinen und nach den Hauplt- krankheiten: Ruhr, gastrischem Fieber und Typhus. Ein dritter Theil der Arbeit wird die ausgeführten Opcrationen umfassen mit Rücksicht auf ihren Ausgang, ob derselbe in Ge- nesung, Invalidität oder Tod beslanden. Die Zahl der noch in ärztlicher Behandlung befindlichen Krieger ist so zusammen- ges{molzen , daß sie sämmilich in den Garnijonslazarethen untergebracht und die Reserve- und Vereinslazarethe aufgehoben

werden konnten.

Der Reichskanzler Fürst von Bi8mark giebt heute den Mitgliedern der Deputation aus Westpreußen, welche zum Behuf der Vorbereitung der Säkularfeier hier anwesend sind, ein Diner, zu welchem auch der Minister des Jnnern, Graf zu Eulenburg, der Hofmarschall Graf zu Eulenburg und die west- vreußishen Mitglieder des Reichstages Einladungen erhalten haben.

Der Staats-Minister Dr. Falk beabsichtigt in Kurzem eine Konferenz zu berufen, in welcher die bestehenden Grund- säße des Seminar- und Volksschulwesens einer Kritik

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und Revision unterzogen werden sollen. Die Mitglieder der Konferenz sollen aus verschiedenen Lebensstellungen, politischen und pädagogischen Richtungen gewählt werden. Qugleich ver- nehmen wir, wodurch sih der Widerspruch ent egengelener Ang Ra Gn erklären dürfte, daß der Geheime Ober- Regierungs-Rath Stiehl, welcher seit 28 Jahren in dem Mini- sterluum für die geistlichen 2c. Angelegenheiten die Generalien des Seminar- und Volkss{ulwesens bearbeitet, in Rücksicht auf seine Gesundheitsverhältnisse und um seinerseits neuen Entwickelungen in keiner Weise hinderlih zu werden, che die genannte Konferenz in bestimmtè Aussicht genommen war, den Wunsch auf Enthebung von seinen amtlichen Funkiionen aus- gesprochen hatte. Jm Hinblicke auf die demnächst beschlossene onferenz ist diesem Wunsche für jeßt cine Folge jedoch nicht i „worden. Der Geheime Ober-Regierungs-Rath Stichl at es für seine Pflicht gehalten, auf der Konferenz die seither von ihm befolgten Prinzipien zu vertreten.

Nach einer Anordnung des Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegenheiten soll im ganzen preußischen Staate eine Statistik der in den Jahren 1870 und 1871 an den Pocken Erkrankten und Gestorbenen aufge- stellt und dabei Rücksicht auf die Ungeimpften, Geimpften und Wiedergeimpften genommen werden. Die in den einzelnen Ortschaften zusammengestellten R müssen ergeben : die Einwohnerzahl überhaupt, die Zahl der Gesammterkran- tungen , den Prozentsay der Erkrankungen zur Bevölkerung, die Gesammt-Todesfälle, den Prozentsaß der Todesfälle im Ber- hältnisse zur Gesammiterkrankung, Angabe des durchschnittlichen Prozentsaßes. Ferner: wie viel von den Ungeimpften, den cin Mal und wiederholt Geimpften erkrankt und gestorben waren, nebst sich darauf beziehender Angabe der Prozentsäte.

Ein Ministerial-Erlaß macht darauf aufmerksam, daß den Direktoren und Lehrern, welche von einer unter Kom- munal-, Privat- oder gemischtem Patronate stehenden höheren Unterrichts-Anstalt an cine solche Königlichen Patronats ver- seßt werden, Umzugkosten nur dann gewährt werden kön- nen, wenn die Anstalt, an die die Verseßung. erfolgt, Bee di8Sponible Fonds besißt, oder wenn aus dem Disposilions8fonds des Ministeriums eine Unterstüßung bewilligt wird.

Nach einer Ministerial - Verfügung soll das drei- monatliche Gnadengehalt an die Hinterbliebenen eines Lehrers höherer Schulen auch in den Fällen gewährt werden, wo die Verhältnisse die unentgeltliche Uebertragung einer durch den Tod des Jnhabers erledigten Lehrerstelle nicht gestatten, N nur die betreffende Anstalt hierzu ausreichende Mittel vefiut.

Nach einer authentischen Uebersicht des Hypotheken - verkehrs der Stadt Berlin für das Jahr 1871 betrug wäh- rend desselben die Zahl der in Hypothekensachen bei dem hiesigen Stadtgericht oder notariell aufgenommenen Verhandlungen 3242, der erfolgten Befißtitel-Umschreibungen 2231 (im Jahre vorher 1863) und darunter im Wege der Subhastation 117 (gegen 379 im Vorjahre) der neu angelegten Folien 319 (248 im Borjahre), der bewirkten einzelnen Eintragungen und Löschungen 149,703. An Kapitalien wurden eingetragen 29 MUl. 417,487 Thlr. (gegen 22 Mill. 483,758 im Jahre vorher), gelöscht 9 Mill. 182,658 Thlr. (gegen 12 Mill. 448,214 Thlr. im Vorjahre). Am Schlusse des Jahres 1871 betrug die Summe der Hypotheken 323 Mill. 696,636 Thlr., die Zahl der Folien 16,949, so daß im Durch- {nitt jedes Folium mit 19,098 Thlrn. belastet war. Für die Kredit- und Verkehrsverhältnisse dürften noch folgende Angaben von Interesse sein. Beim Stadtgerichte in Berlin wurden im Jahre 1871 eingeleitet: 455 Subhastalionen (1870 dagegen 878), Häuseradministrationen 121 (548 im Jahre 1870), Konkurse 238 (295 im Vorjahre), Wechselklagen unter 50 Thlr. angestellt: 8974 (gegen 12,155 im Jahre 1870 und 14,230 un Jahre 1869), über 50 Thlr: 8114 (gegen 12,139 und 10,904), Erekutionen wurden vollstreckt: in Parteisachen 100,991 (gegen 127,798 und 142,138), in Kassensachen wegen Kosten 107,686 (gegen. 132,218 und 158,347). :

Die zweite Berliner Pferdeaus stellung ist heute Vormittag auf dem Grundstük des neuen Berliner Bich- marktes vor dem Rosenthaler Thore eröffnet worden. Die Betheiligung an der Ausf|ellung ist eine sehr zahlreiche; circa 1000 Pferde befinden sich in den umfangreichen massiven Stal- lungen ausgestellt. Das Arrangement, dur das hiesige Komite ausgeführt, ist demjenigen vor zwei Jahren gleich. Auch das Verkaufs8geschäft war schon im Laufe des Vormittags sehr leb- haft. Die Dauer der Ausstellung ist bis auf Sonnabend, den

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18. d. Mis, bestimmt.

Der Fürst Reuß jüngerer Linie hat sich von Sr. Majestät dem Kaiser, den Kronprinzlichen Herrschaften