1872 / 116 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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Türkei, Die »N. fr. Pr.« meldet aus Konstantinopel von einem daselbst stattgehabten theilweisen Wechsel des Ministeriums, Hiernah is Achmet Tevfik Effendi zum Unterricht8-Minister, Derwish Pascha zum Präsidenten der Reformfkommission, Safvet Pascha zum Mustaschar des Groß- vezirs ernannt.

Nußlaund und Polen. r A) 16. Mai, Nach dem »Regierungs8anzeiger« hat fich der Gesun heitszustand der Kaiserin durch den Einfluß des Klima der Krim und des günstigen Wetters erheblich gebessert.

Der Pr Alekander von Heffen hat fich am 0. d. M. von Odessa nach Yalta begeben.

Shweven und Norwegen. Stoctholm,. 13, Mai. Der Gesundheitszustand der Prinzessin Eugenie, welcher in der lezten Zeit nicht befriedigend gewesen ist, hat sich in die- bef L nach Mittheilung des »Aftonbladet« bedeutend ver- essert.

Die Erste Kammer hat den vom Staatsausschufsse cin- gebrachten Vorschlag wegen Aufhebung der Grundsteuer ver- worfen. Die Qweite Kammer hat ihrerseits den von der Ersten Kammer angenommenen Borschlag wegen Aufhebung des Bergwerk8zchnten verworfen. Ebenso ist ein Vorschlag Über die Berechtigung der Kammern , lhre Präsidenten und Bize-Präsidenten zu wählen, auf Antrag des Ausschusses von der Zweiten Kammer verworfen worden.

Christiania, 17. Mai. Das Storthing nahm in sei- ner gestrigen Sizung das Budget für die Armee an, fügte aber dem betreffenden Beschlusse ein neues Mißtrauen®svotum gegen die Regierung bei. Aus verschiedenen Städten laufen Proteste ein gegen die Adresse des Storthings.

Amerika. Washington, 17. Mai. Der Aus\ch{uß des Senates für die auswärtigen Angelegenheiten hat den Bericht über den Nachtrags8artikel zum Washingtoner Vertrage nunmehr dem Senate vorgelegt. Derselbe kommt morgen zur Berathung und gilt es für wahrscheinlich, daß der ZJusaßartikel angenommen wird.

New-York,“ 17. Mai. Mehrere regierungsfreundliche republikanische Konventionen haben Resolutionen zu Gunsten einer Wiederwahl Grant’s angenommen. Dem gegenüber ge- winnt aber auch die Koalition der Demokraten und der regie- Mehrere demokra-

rungSfeindlihen Republikaner an Boden. cische Zeitungen prechen schon die Erwartung aus, daß die demokratische Konvention Horace Greeley zum Prâäsidentschafts- tandidaten ernennen werde.

Die meisten Zeitungen weisen darauf hin, daß die Oh-

position der demokratischen und antigrantshen Senatoren gegen den Zusayßartikel zum Alabamavertrage bedeutend im Nachlassen sei und daß bei dem allgemeinen zunsch einer Beendigung der Frage eine zufriedenstellende Erledigung der ganzen Angelegenheit kaum zweifelhaft sei.

e O T ELITO hat sich der Stand der Dinge scheinbar nicht geändert. Fast jeden Tag der Woche traf in New-York die Nachricht ein, daß sih die Insurgenten der Stadt Mata- moras nähern und fie belagern wollen. Troßdem is} nichts Entscheidendes geschehen. In Matamoras wurden am 28. v. M. alle Vorbereitungen für eine bevorstehende Belagerung getrof - fen; Frauen und Kinder verließen die Stadt und begaben sich nach Brown®8ville, Texas.

Neichstags - Angelegenheiten.

Berlin, 18, Mai. In der gestrigen Sibung leitete der Bundeskommissar Gch. Regierungs - Rath Jebens die Digs- kussion der Seemann8-Ordnung wie folgt ein:

__WMeine Herren! Der gegenwärtige Entwurf hat einen verhältniß- mäßig langwierigen Weg zurü zu legen Und manches Hinderniß zu überwinden gehabt, bevor er zum Eintritt in dieses Hohe Haus für reif erachtet werden konnte. Die Geschichte seiner Entstehung ist

zu nehmen sein möchte. Es ist ein Verdienst der Regierungen dreier dem Nordseegebiete angehörigen Bundesstaaten, den ersten Versuch einer praktischen Lösung - dieser Frage unternommen zu haben. Vor mehr denn zwei Jahren legten Oldenburg, Bremen Und Hambg zuerst den Entwurf einer Scemanns - Ordnung für den Norddeutschen Bund zur verfassungsmäßigen Beschluß- nahme des Bundesraths vor. Es tnüpfte ih daran die Auf- ftellung eines Gegenentwurfs von preußischer Seite. Beide Entwürfe konnten zunächst nur dazu dienen, Zahl und Umfang derjenigen Punkte bloßzulegen und klar zu stellen, in welchen die Auffassungen auseinandergingen. Zugleich aber war mit ihnen doch auch cin status causae ect conlroversiae gewonnen, welcher vie Richtungen vor- zeichnete, in denen sich alle Betheiligten einander und damit zugleich dem gemeinschaftlichen Ziele zu nähern hatten.

In diesem Stadium der Vorverhandlungen wurde eine tom- mission cingeseßt, in welcher die sämnitlichen BUndes-Scestaaten ver- trefen waren, und zwar theils durch Beamte, theils durch Schiffs- rheder, theils dur Vertreter des Sch!fferstandes, endlich auch durch einen Seccoffizier als Vertreter der Kaiserlichen Admiralität. Auch {n die= ser Kommission stießen die Gegensäße zu Anfang nicht immer sanft aufeinander, die Gegensäße zwischen dem grünen Tisch und der Praxis, die Gegensäße zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeit- nehmer, zwischen der Nordsee und der Ostsee und manchen anderen Inhalts. Noch der Entwurf, welcher aus der crsten Lesung der Kommissionsberathungen hervorging, war meines Erachtens nahezu unannehmbar, wenigstens für die preußische Regierung. Im weiteren Verlaufe der Verhandlungen versöhnten sich indessen dîe Gegensäße immer mehr und mehr. Eine berechtigte oder unberechtigte Eigen- thümlichkeit nach der andern wurde aufgegeben, und {ließli ging aus den Komumissionsberathungen cin Entivurf hervor, der, wenn auch im Einzelnen per majora festgestellt, \ich doch im Großen und L Ganzen als das Ergebniß ciner allseitigen Ver- ständigung sämmtlicher Kommissionsmitglieder bezeichnen läßt, T erwähnte bereits, daß die verbündeten Regierungen dies sen Vorgängen Rechnung tragen zu müssen geglaubt haben und zwar in dem Sinne, daß der aus den Kommissionsberathungen

nicht ohne Bedeutung, wenn es gilt, Tnhalt und Form der Vorlage zu beurtheilen. Die verbündeten Regierungen haben diesen Vorgän- gen bei der \{ließlichen Feststellung des Entwurfs in weitem Um- fange Rechnung getragen, und sie geben sich der Erwartung hin, daß On O Lu ähnliche Rücksicht auch in diesem Hohen Hause geübt werden wird,

Von vornherein, von der Gründung des Norddeutschen

Bundes an, hat allseitiges und jederzeitiges darüber bestanden, daß die \chwwarz-weiß-rothe einheitlichen Seemanns-Ordnung nicht entrathen Herstellung einer solchen cine Konsequenz zahlreicher Bestim- mungen der Verfassungsurkunde sci, insbesondere derjenigen Bestimmung, nach welcher die Kauffal;rteiscbiffe sämmtlicher Bundes- staaten eine einheitliche Handels-Marine darstellen. Ebenso weit aber, wie dieses Einverständniß reichte, cbenso weit gingen anfänglich auch

Einverständniß Flagge einer könne, daß die

die Ansichten darüber auseinander, wie die Ausführung in Angriff

hervorgegangene Entwurf i rerseits ver)ältnißmäßig nur wenige Ahb- änderungen erfahren hat. Ès gilt das vorzuigsweile in lera Bezichung; die Zahl und der Umfang der nach dieser Richtung hin getroffenen Acnderungen ist von feiner großen Bedeutung, und fo 0 Wi N ctisco ¿nige Entwurf der Ihnen heute vorliegt,

c Fveieutilen identish ist mit demjenigen , welcher aus d « missionsberathungen bervorgegangen ist. O s E

Wenn ih mit wenigen Worten noch auf den JTuhalt der - lage eingehen darf, so will ich mich darauf beschränten V vier gon abschnitte des Entwurfes zu berühren. Ich lasse bei Seite den ersten und lebten Abschnitt, die in den einzelnen Bestimmungen nur lose mit einander zusammenhängen, Im Uebrigen enthält der Entwurf cinmal Bestimmungen in polizeilicher Beziehung und zweitens in privatrecht- licher, drittens in Ddisziplinarischer und endlich in strafrechtlicher Be- ziehung. Jn polizeilicher Beziehung sind die Bestimmungen im zweis ten Abschnitt getroffen, welcher von den Scefahrtsbüchern und dem Musterungswesen handelt. Es läßt sich nicht verk-nnen, daß hier cin verhältnißmäßig beträchtliches Maß derjenigen polizcilichen Kontrol- und Zwangsmaßregeln eingeführt ist, welches auf andern Gebieten des gewerblichen Berkehrs von der Reich8geseßgebung reprobirt und bescitigt ist, die Einführung wird gber doch nicht als eine Inkon- sequenz angeschen werden können, sie liegt begründet in der Natur der Verhältnisse , sie licgt begründet darin , daß jedes auf die hohe See hinauêgchende Schiff fich darstellt als ein vorüber- gehend los8gelöster Bestandtheil des Bundesgebietes , ein Bestand- theil des Bundesgebietes Qu: Welden die Einwirkung der Behörden selbst unter denjenigen Vorausseßungen nicht hinüberreiht, unter welchen sie auf dem Festlande jederzeit noch für berechtigt er- achtet worden ift. Die Berechtigung der Abweichung von den fonst beobachteten Grundsäßen liegt darin; daß alle Betheiligte auf diesen shwimmenden Inseln eines Schußes bedürfen, der ihnen versagt ist so lange die Loslösung vom Bundesgebiete besteht, “Erseßt werden soll dieser Schuß, dessen sie entbehren während der Loslösung, durch etne ihr vorangehende und eine ihr nachfolgende Kontrolle. Das ist A A L N ae Sinn welcher sih verbindet mit den

l ngen Über das usterungswvescz d die S tsbü E st gLwescn und die Scefahrtsbücher

Der folgende Abschnitt regelt die Beziehungen zwischen Sei und Schiff8mannschaft in privatrech{tlicher Betiebute en Vote bereits in der Reichsgesebgebung eine feste Grundlage dar. Das Han- del8geseßpbucch enthielt im fünften Buche »Von dem Scehandel« auch cine Neihe von Bestimmungen y welche die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Schiffer und Mannschaft regeln. Diese Bestimmungen sind aber bei weitem nicht erschöpfend , bei weitem nicht so ausführlich wie jede Seemannsordnung diesen Gegenstand regeln muß; sie leiden ferner an dem Mangel, daß sie in einem bei weitem über das Be- dürfniß hinausgehenden Umfange auf die Landesgesebgebung in cin- inen Bestimmungen veriveiscn und auch am Schluß zu Gunsten er Landesgeseßgebungen cine clausula generalis cnthalten, von welcher im iveitesten Umfange und in dem verschiedensten Sinne In Len verschiedenen Bundesstaatcn Gebrauch gemacht worden ist Es 1var die Aufgabe der Vorlage , diesen Mangel zu beseitigen untd auf der Grundlage, die das Handelsgesckbuch darbot, ergänzend weiter zu bauen. Es wird dabei dem Entwurf nicht zum Vorwurf gemacht werden können, daß er es dem Handelsgesebbuche gegenüber an der- jenigen Pietät haben fehlen lasscn , die demselben auch auf diesem Gebiete gebührt. Auf der anderen Seite hat aber eben so wenig Anstand genommen werden können, die Bestimmungen des Handecls- geseß buches abzuändern, wo sich cin Bedürfniß dazu enbwveder in den

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bisher gewonnenen Erfahrungen oder in den veränderten Verhält-

nissen ergab. i : i / Der folgende Abschnitt steht gewissermaßen in der Mitte zwischen

dem Privat- und dem öffentlichen Rechte, Er behandelt die diszipli-

narische Seite des Verhältnisses zwischen Schiffer und Schiffsmann.

Die Diszivplinargewalt des Schiffers ist prinzipiell bereits in dem Handels8geseßbuh anerkannt ; Ausführungsbestimmungen fehlen aber noch vollständig. Sie wurzelt auf der einen Seite auf privatrecht- lichem Boden, während andererseits ihre Konsequenzen überwiegend in das Gebiet des svffenllichen Rechtes . fallen. Sie äußert nach dieser Richtung hin ihre Wirkung einmal in der Strafgewalt, die dem Schiffer zugestanden is, und andererseits in den Sicherungs8maßregeln, die für den Nothfall dem Schiffer alle und jede Machtvollkommen- heit über die gesammte Mannschaft zugestehen. / : / In dem lebten Abschnitt endlich, welcher die strafrechtlihe Seite des Verhältnisses regelt, hat der Entwurf sich in vielen einzelnen Be- stimmungen anlehnen können an den ersten Entwurf des Neichs- Strafgeseßbuchs. Jnsbesondere folgt er in der Feststellung des That- bestandes der meisten Vergehen und Verbrechen diesem Borgange und weicht von demselben vorzugsweise nur da ab, wo sich in den Be- stimmungen des Strafgeseßbuchs, soweit fie ähnliche Vergehen_ oder Verbrechen betreffen, eine Veranlassung dgzu bot. Bei der Straf- abmessung hat die große Gefahr nicht außer Acht gelassen werden dürfen, mit welcher bei dem Mangel cines sederzeit bereiten obrig- keitlichen Schußes jede Auflehnung gegen die Autorität des Schiffers jür _ alle Beibeiligten verbunden zu sein pflegt, Auf der andexen Seite hat aber. aub bi& der Entwurf \ich unter- ordnen zu müssen geglaubt den Grundsäßen , von welchen das Strafgesebbucb ausgeht. Es hat dem entspre{end vielfach diejeni- gen Bestimmungen gemildert, welche der erste Entwurf proponirte und nicht wieder von denjenigen, welche gegenwärtig die Landes-

esebgebungen enthalten. i | O N E Be ei: sind die allgemeinen Gesichtspunkte, die ich vor dem Eintritt in die Berathung anzudeuten mir erlauben wollte.

Die verbündeten Regierungen geben fich der Erwartung hin, daß der Entwurf in seinen Grundzügen und in der großen Mehrzahl seiner einzelnen Bestimmungen die Zustimmung des hohen Hauses ohne große Schwierigkeiten finden Und daß es gelingen werde, die Vorlage noch A gen Session zu cinem allseitig befrie- digenden Abschluß zu bringen.

j —— A Verathung des Reich8haus8halts-Etats Fur 1873 erinnerte dex Abga. Dr. v, &risch daran, daß die im Jahre #69 zusammengetretene astronomishe Kommission für die Vorbereitung der Beobachtung des 1874 ftattfindenden Durchganges des Planeten Venus von dem Kanzler des Nord-

deutschen Bundes die Zusicherung ciner thatkräftigen Unter- stüßung erhalten habe, und fragte an, ob derselbe geneigt sei, auch ferner die Fortseßung der vorbereitenden Untersuchungen zu unterstüßen. Der Staatsminister Delbrück antwortete :

Meine Herren! Ueber den von dem Herrn Vorredner berührten, sehr interessanten Gegenstand ist im Bundesrath auf Grund der Vor- schläge, welche die von ihm erwähnte Kommission von Astronomen gemacht hat, wiederholt verhandelt worden. Es is bis jeßt noch nit möglich gewesen, einen vollständigen Kestenansclag aufzustellen und das is} der Grund, weshalb dieser Gegenstand augenblicklich in den Etatsvorlagen noch nit erscheint. Das Interesse an dem Gegen- stande selbst hat sich nicht vermindert, und ih nehme an, daß in kurzer Zeit dasjenige; worauf cs zunächst ankommt, nämlich die Bereitstellung der Mittel für die Beschaffung von Jnstrumenten und zu einigen an- deren Ausgaben, zur Disposition werden gestellt iverden. |

In Bezug auf den Stand des Rechtsstreites mit der portugiesischen Regierung wegen des kondemnirten Schiffes » Ferdinand Nieß « aus Steitin wünschte der Abg. Schmidt (Stettin) Auskunft darüber, in welchem Stadium si gegen- wärtig diese Angelegenheit besinde. Der Bundesbevollmächtigte, Wirkl. Geh. Legations-Rath v. Philip8born, erklärte hierauf:

Jch bin in der Lage , meine Herren, Jhnen die von dem Herrn Vorredner gewünschte Auskunft zu geben. Das Gutachten y welches bei der leßten Behandlung der Sache in diesem Hause in Aussicht gestellt worden is inzwischen eingegangen. Es is von zwei hervor- ragenden, im Völkerrecht als Autoritäten geltenden gelehrten Juristen verfaßt. Das Auswärtige Amt hatte diesen Herren seine sämmtlichen dazu gehörigen Materialien und alle auf den Gegenstand bezüglichen Dokumente ohne Rückhalt vorgelegt. Die Herren Verfasser haben fich der mühevollen Arbeit mit großer Bereitwilligkeit unterzogen und das Gutachten erstattet und eingereicht. 2 | N

Das Gutachten, welches eben so umfassend wie gründlich die Sache behandelt, beginnt damit, den ganzen Hergang zu erôrtern und darzulegen, entwickelt alsdann das Verfahren und Verhalten der portugiesischen Behörde in dieser Sache; es beleuchtet demnächst das Verfahren des Auswärtigen Amtes in der Angelegenheit, legt an dieses Verhalten und diese Maßnahmen den Maßstab dec völkerrecht- lihen Bestimmungen an, zieht în Betracht, in welcher Weise sich andere Nationen in ähnlichen Fällen verhalten haben und kommt \ch{li{lich zu dem Ergebniß, daß zur Zeit cine Rechts- verweigerung im eigentlichen Sinne niht vorliege, daß auch in dem Verfahren und den Entscheidungen der portugiesischen Behör- den ein offenbares Unrecht zur Zeit nicht ersichtlich gemacht sei und daß demgemäß ein weiteres Einschreiten, als von Seiten des Auswär- tigen Amtes bisher in dieser Angelegenheit beobachtet worden; nach völkerrechtlichen Grundsäßen nicht würde zu rechtfertigen sein. Das ist der Tnhalt und das Ergebniß dieses Gutachtens.

Thatsächlih bin ih verpflichtet, noch hinzuzufügen, daß; nachdem

die Hauptprozesse, deren drei, wie vielleicht einigen Herren aus früheren |

Darlegungen erinnerli sein werden, stattgefunden haben, zu Ende sind und daß ein gewissermaßen als Ausläufer zu betrahtender Neben- prozeß , der angestrengt war gegen einen der bei der Kondemnation betheiligten Sachverständigen, daß dieser cinzige Prozeß gegen diesen Sachverständigen zwar im Augenblick noch nicht definitiv entschieden ist; indeß i} aus den leßten Tagen von der Gesandtschaft in Lissabon ein Bericht cingegangen, und er liegt mir vor, wonach auch in Kurzem dieser leßte rozeß seinen Abschluß finden wird. Der Gesandte i} angewiesen; die Sache unausgeseßt im Auge zu behalten und bei der portugiesiscen Regierung darauf hinzuwirken , daß auch diescr lebte Prozeß zu Ende geführt wird, und ich zweifle niht, daß die portu- giesische Regierung in dieser Bezichung nach Kräften cinzuwirken be- müht sein wird.

Rücksichtlich der Anstellung von Berufskonsuln in Italienz die von der Komniission befürwortet war , außerte derselbe Bundesbevollmächtigte nach dem Abg. Dr. Bamberger:

Meine Herren! Wie ih aus den eben vernommenen Reden er- sehe, waltet, wenigstens unter einer Anzahl von Mitgliedern dieses Hohen Hauses selbs eine gewisse Divergenz darüber ob, wie der vor- liegende Antrag zu verstehen ci, und wie Sie wünschen , daß dem- selben von Seiten der Regierung Folge gegeben wird. Wenn ich meinerseits ihn einfach dahin verstehe und auffasse, daß der Wunsch dahin gehe, womöglich eine Anzahl von Berufskonsulaten über Jta- lien auszudehnen, und daß, wenn dieser Wunsch nicht erfüllt werden tönney die Ansicht wenigstens dahin gehe, cs sei wünschenswerth, cin Konsulat oder General - Konsulat in Rom zu erridten wenn ich ihn so auffasse, so darf ih sagen, daß die Frage in dieser ganzen Ge- stalt und in diesem ihren ganzen Umfange Gegenstand ralarifie Erwägung und Erörterung gewesen ist. Bei diesen Erörterungen, die stattgefunden haben, hat man sih auch die ganze Bedeutung des Verkehrs, wie er sich zwischen Deutschland und Atalien seit einer Reihe von Jahren gestaltet und entwickelt bat, vergegenwärtigt, und die Zahlen, auf die ciner der geehrten Herren Vorredner hingewiesen hat, sind nicht unerwogen geblieben. Nach alledem hat man gleichwohl sich noch nicht de Ueberzeugung zuwenden können, daß es jeßt an der Zeit und nothwendig sei, mit der Errichtung besoldeter Konsulate in Italien eines oder mehrerer vorzugehen.

Es fommen dabei verschiedentliche Interessen in Betracht, ih werde mit den minder wichtigen beginnen, mit der Schiffahrt. Was die Schiffahrt betrifft, so ist bereits bemerkt worden, daß in der Regel feine Verlegenheiten entstehen, und daß es ungefähr so gehen könne, wie es gehe. Jh kann dies mehr als bestätigen, daß es so gehen kann. Die große Anzahl von Wahlkonsuln, welche sich in allen wich- tigeren Häfen Jtaliens und in einer schr bedeutenden Anzahl minder wichtigen Häfen befinden, haben mit Eifer dafür gesorgt, daß Schwie- rigkeiten bescitigt oder schnell erledigt werden, und wenn in der That doch dergleichen vorkommt, so darf ich sagen, cs ifi nie \{wer; sic zu heben. Jch glaube also, in Bezug auf die Schiffahrt cin eigentliches Interesse nicht anerkennen zu können. i

Etwas anders und etwas bedenklicher steht es das erkenne ih an in Bezug auf die eigentlichen Handelsbeziehungen; indeß auch in Bezug auf die Handelsverhältnisse glaubte man von der An- sicht ausgehen zu müssen, daß es den betheiligten Handelsständen gerade bei der Leichtigkeit und den bequemen Beziehungen und Ver- bindungen mit Jtalien auf dic Eisenbahnen werde ih mir nachher erlauben besonders zurückzukommen nicht {werfallen wird, durch ihre Organe, ihre Kommissionäre oder Handelsagenten, wie man sie nennen will, sich alle diejenigen Austünfte zu verschaffen , welche nöthig find zum Betriebe ihres Geschäfts, und daß es ihnen auf diese Weise leicht sein wird und ih glaube, das wird mir von vielen Seiten bestätigt werden können —, die rechten Wege zu finden. Daß dazu immer ein Berufs - Konsul nöthig sei, kann ich in der That nicht einschen; indeß muß ich vollkommen anerkennen, daß wiederum Fälle vorkommen können, wo ein unparteiishes oh- jektives, sicher leitendes Urtheil cines mit der Sache erfahrenen Man- nes nit blos für den Handelsstand, nicht blos für die einzelnen unmittelbar Betheiligten, sondern für den gesammten Verkehr von unberechenbarer Bedeutung und Nothwendigkeit ist. An solche Hâlle hat man Seitens der Regierung auch gedaht, und für solche Táâlle ist man entschlossen, denjenigen Weg einzuschlagen; welcher bereits durch einen der Herren Vorredner angedeutet, von einem anderen Herrn Borredner anders interpretirt worden is. Jch schließe mi demjenigen Wege an, welchen der erste Herr Vorredner, der die Sache zur Sprache gebracht hat; andeutete. Es ist also die Absicht; daß ent- weder, wo in Bezug auf spezielle Geschäftszweige oder Elngelegenheiten des allgemeinen Handelsverkchrs oder auf schwebende Verhandlungen oder sonst irgendwie cin Juteresse obwalten sollte, sich über eine bestimmte Frage speziell zu informiren, Auskünfte zn beschaffen und mit Rath an die Hand zu gehen, daß es für solche Fälle als angezeigt aner- kannt wird, der Gesandtschaft in Rom einen mit dergleichen Dingen vertrauten Fachmann zur Seite zu stellen. Um diese Absicht anzu- kündigen, kam ih hierher und hätte dies auch gethan und thun müssen; ohne dazu angeregt zu werden. i / i

Ich kann nicht diejenige Ansicht theilen, welche cine solche Ein- richtung für überflüssig, für nicht zweckentsprewend halten möchte. Mir is schr wohl bekannt, wie die Engländer unterscheiden, wie sie mitunter denjenigen Mann , den sie an die Spibe einer Gesandt» schafts-Kanzlei stellen, zugleich beauftragen, die handelspolitischen Ver- hältnisse zu beachten und darüber zu berichten. Das ist aber nicht gemeint mit der von mir angedeuteten Einrichtung. Dieser Mann soll entweder dauernd auf eine Reihe von Jahren den ganzen Verkehr auss\chlicß- lich objektiv beobachten und unparteiisch berichtend wirken, oder er wird auf eine gewisse Zeit für bestimmte Qwecke entsendet. Vielleicht hat das Leßtere manche Vorzüge, und oftmals habe ih geschen, daß es sih bewährt hat. Mit einer solchen Einrichtung würde dem Be-