1872 / 119 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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des englischen Ministeriums in dieser Angelegenheit den herge- brachten freundschastlichen und Verkehrsbeziehungen zwischen Deutschland und Großbritannien und den Verträgen entspreche und, seinerseits dafür eintreten, daß die dem deutschen Biehexport nach England auferlegten Beschränkungen so bald als möglich wegfallen. Die Petitions-Kommission empfahl den Uebergang zur Tagesordnung. Dagegen beantragte Freiberr von Zedliß, unter Hinweis auf die Bedeutung der Viechausfuhr für die ge- nannten Orte, die Petitionen dem NeichSkanzler mit dem Er- suchen zu überweisen, auf die englische Regierung dahin cinzu- wirken, daß die durch die Verordnung vom 28. Dezember v. J. der Bichausfuhr aus Deutschland auferlegten Beschrän- tungen wenigstens für die genannten Häfen aufgehoben werden. Nach kurzer Debatte, an der sich der Staats- Minister Delbrück und der Abg. von Behr betheiligten, wurde der Antrag der Kommission angenommen. Der Rechtsanwalt Dr. Blum in Leipzig petitionirt: E8 möge noch vor dem Ein- tritte der bevorstehenden Reichsstrafprozeßordnung eine transi- torische Gesches8bestimmung erlassen werden, wonach die Ber- jährung des Strafvollzuges (F. 70 des R.-Str.-G.-B.) auch in Staaten, in welchen dieses Institut der Verjährung bisher nicht bestand, S die vor Einführung des Reichsstrafgeseßbuches beziehungSweise Strafgeseßbuches für den Norddeutschen Bund erlassenen Strafurtheile, mit Beginn des Laufs der Verjährung vom Eintritt der Nechtskraft des Urtheiles, Anwendung E: Auf Antrag des Referenten Abg. Kiefer beschloß das Haus, die Petition dem Neichskanzler zur Berücksichtigung bei etwa künftig eintretender Revision einzelner Bestimmungen des Reichsstrafgeseßbuches zu überweisen. Die Magdeburger Feuerverficherung8-Gesellschaft hält ih durch cinen Bescheid cs Reichskanzler-Amtes für beschwert, welcher in Betreff der An- wendung des Neichsgesches vom 11, Juni 1870, bctreffend die Kommanditgesellshast auf Aktien und die Alktien- gesellshaften, am 24. Dezember 1871 ergangen is. Sie stellt in erster Linie die Bitte, der Reich8tag wolle den Herrn Reichs- Tanzler zur Abänderung seiner Verfügung auffordern, eventuell wünscht sie, daß der Reichstag eine authentische Interpretation des bezeichneten Reich8gescbes, speziell der ǧF. 2 und 5 desselben in dem Sinne veranlasse, daß Versicherungs - Institute auf Aktien der Einholung der Staatsgenehmigung enthoben sein sollen. Der Abg. Lesse bat um baldige Vorlegung des lange erwarteten Versicherung8gesches. Der Staatsminister Delbrück CrTIOTIC/ av t fo viel an ibm liege, dahin wirke werde, daß das Geseh in der nächsten Session vorgelegt ere Ueber die Petition rourde - zuv TageSordnung Übergegangen. Desgleichen über eine große Zahl von Petitio- nen selbstständiger Gewerbtreibender, welche Wiedereinführung von Paßvorschriften für die Gewerbsgehülfen, Wiedereinfüh- rung von Arbeit8büchern, Aufhebung des §. 110 der Gewerbe- ordnung, Erlaß von Stxrafbestimmungen für - ungehorsames und widerspenstiges Hilfspersonal der Gewerbtreibenden und Errichtung von Handwerkerkammern nachsuchen. Der Vor- stand der Synagogengemeinde zu Lyck in Ostpreußen bittet den Reichstag, dahin zu wirken, daß das Deutsche Reich seinen Ein- fluß in Rumänien geltend mache, den unaufhörlichen Judenverfolgungen cin Ende zu segen. Nach längerer Debatte, an der sich die Abag. Dr. Bamberger, Miquél, Lasker, Windthorst (Meppen), von Kusserow, der Bundes-Kommissar Geheimer Legations-Rath Dr. Hepke, sowie der Referent Abg. von Bunsen betheiligten , beshloß das Haus nach dem Antrage des Abg. Bamberger, »unter Anerkennung der bis8her von dem Herrn Reichskanzler in Sachen rumänischer Judenverfolgungen ge- thanen Schritte denselben aufzufordern , in gleicher Weise wie biSher bestrebt zu bleiben, Alles zu thun, was nach der Sach- lage statthaft erscheinen mag, der Wiederholung der jüngst vor- gekommenen Ausschreitungen für die Zukunft vorzubeugen.«

In der heutigen (26.) Sizung des Reichstages, wel- cer am Tische des Bundesrathes die Staats-Minister Delbrück und von Fäustle, der General-Postdirektor Stephan, der Prä- sident Dr. Friedberg, der Geheime Ober-Negierung8rath Dr. Michaelis und mehrere andere Bundesbevollmächtigte und Kom- missarien beiwohnten, sollte in erster Linie der Geseßentwurf, betreffend die Einrichtung und die Befugnisse des Rechnungshofes, zur Berathung kommen. Mit RUcksiht auf die geringe Zahl der anwesenden Mit- glieder wurde von mehreren Seiten der Wunsch laut, diese Be- rathung erst als zweiten Gegenstand auf die Tage8ordnung zu seßen, Der Abg. Lasker trat dieser Ansicht entgegen, und hielt es für besser, durch Konstatirung der Beschlußunfähigkeit des Hauses die Mitglieder n zahlreicheren Erscheinen in der nächsten Sizung aufzufordern. Jn &olge dieser Bemerkung ließ der Präsident Dr. Simson den Namensaufruf vornehmen, der die Anwesenheit von nur 141 Mitgliedern ergab. Die Sißung wurde in Folge dessen geschlossen und die nächste auf &reitag, 12 Uhr, anberaumt.

Das gestern ausgegebene »Amtsblatt der Deuts- schen Reihs8-Postverwaltung« enthält die Ausführungs- bestimmungen zu dem am 19. April d. J. zwischen Deutsch- land und Spanien abgeschlossenen und mit dem 1. Juni d. J. in Kraft tretenden Postvertrag.

Nach der leßten Notiz über die Ausprägung von Reichs-Goldmünzen waren bis zum 4. Mai d. J. in den Münzstätten des Deutschen Reiches in Qwanzigmark-Skücken 118,467,720 Mark ausgeprägt worden. Jn der Zeit vom 5. bis 11. Mai d. J. find ferner in solchen Stücken geprägt in Berlin 4/022,380 Mark, in Hannover 1,067,920 Mark, in &Franffurt a. M. 1,750,500 Mark, in München 799,580 Mark, in Dresden 1,054,180 Mark, in Stuttgart 200,880 Mark, in KarlS§ruhe 252,000 Mark und in Darmstadt 299,400 Mark. Die Gesammtausprägung ftellt fich daher bis 11. Mai d. J. auf 127,914,560 Mark.

__— Durch Kabinets - Ordre vom 18. April d. J. ist be- stimmt worden , daß die Offiziere für den Friedenêstand des Eisenbahn-Bataillons in der Regel aus dem IJngenieur- Corps, bei welchem sie à la suite geführt werden, entnommen werden sollen. Es ist jedo gestattet worden , behufs Dienst- leistung bei dem Eisenbahn - Bataillon geeignete Offiziere auch anderer Waffen zu kommandiren, doch müssen diese mindestens 2 Jahre als Offiziere gedient haben. Bei der Auswahl dieser Offiziere soll, so weit als angängig, auch cine gewisse technische Borbildung berücksichtigt werden.

Die Konferenz, welche von dem Minister der geist- lichen 2c. Angelegenheiten zur Berathung Über wichtige Fragen des Bolksschulwesens beabsichtigt ist, wird in der ersten Hälfte des Juni stattfinden. Außer den Schulräthen der ver- schiedenen Provinzen, Seminar-Direktoren u. \. w. sollen noch andere Personen, insbesondere auch Abgeordnete der verschie- densten Richtungen, eingeladen werden. Die Konferenz wird ern damit die Verhandlungen nicht zu schwerfällig werden,

ie Zahl von einigen zwanzig Personen nicht überschreiten können. Sie beschränkt sich selbstverständlih nit auf cine Konfession, vielmehr werden auch katholische Mitglieder daran theilnehmen. Als Hauptfragen dürften besonders zwei auf- treten: einmal die Untersuchung, inwieweit die Grundsäße der sogenannten » Regulative « einer Abänderung bedürfen, und dann die umfassendere Frage, wohin Überhaupt die Anschauun- gen in Betreff des künftigen Bolksunterrichtsgeseßes gehen. Die Konferenz wird also ein orientirender Schritt für die Arbeiten zum Unterrichts8geseß sein.

_— Die in Preußen Ende April d. J. vorhandenen Se- minare und deren Direktoren ergiebt die nachfolgende Uebersicht : I. Prov. Preußen: Braunsberg, kath, Dr. theol Treibel Pr. Ey!au, ev./ Mahraun Waldau, ev., Maaß Angerburg; ev., Skrodzki Karalene, ev., Triebel Berent, kath, Damroiÿ Marienburg, ev, Borowslky Pr. Friedland, ev, Schulß Graudeny kath., Tordan.

1. Prov, Brandenburg: Berlin, ev, Dr, Schneider Köpenick, ev., Schaller Kyriß, cv., Kieß Oranienburg, ev, Dr. Crüger Alt-Döbern, ev., Kern —- ODrofsen, ev, Schulze Neu- zelle, ev. Heiber.

Prov. Pommern: Cammin, ev, Trinius Bölib, ev, -

Crüger Pyrit, cv., Supprian BVütomy ev, Kahle Côslín, ev., Bethe Dramburg, ev, Sperber Franzburg, ev, Siegert.

IV. Prov. Posen: Kozmin, ev, Dr. Kriele Paradies, kath., Dr. theol. Warminsfi Posen, kath. Lic. theol Speers Broms- berg, ev. Giebe Exin, kath, Kubowicz.

. Prov. Sw{lesien: Breslau, kath. Marks Habelschwerdt, kath, Dobroschke Münsterberg; ev, Holtsch Steinau, ev. Wendel Bunzlau, ev., Lang Liebenthal, kath., Klose Reichen- bah O. L. ev. Seidel Creußburgy ev, Semerák Ober-Glogau, E Schäfer Peiskretscham, kath, Kokott Pilchowiß, kath.

rann.

VI, Prov. Sachsen: Barby ev, Schwarz, Halberstadt; ev., Dr. Steinberg, Osterburg, ev., Eckolty Eisleben, ev., Clinge- stein, Elsterwerda; ev., Materne, Weißenfels, ev., E horn, Erfurt, ev.; Naumann, Heiligenstadt, kath., Schulz.

VII, Prov. Schleswig-Holstein: Eckernförde, ev. Eis- mann, Tondern, ev.; Richter, Segeberg, ev., Lange.

VIII, a Hannover: Hannover, ev, Müller; Al- feld, ev, Dr. Schumann, Hildesheim, kath, Wedekin; Lüne-

burg, ev., Landsberg, Neuenhaus, reform., Fokke, Osnabrück,

ev. Schürenz Stade, ev., Flügge, Auridy ev., van Senden.

IX. Prov. Westfalen: Langenhorst, kath, Lechtappe, Büren, kath. Dr. Kayser, Prof. Petershagen, cv.,, Vormbauny Hilchenbach, ev., Böckler, Soest; ev., Fix.

. Prov. Hessen-Nassau: Fulda, kath. Ebert Hom- berg, ev., Dômich Schlüchtern, ev, Stamm Montabaur, kath., Kehrein Usingen, ev.) Hardt.

Al. Nheinprov. und Hohenzollern: Boppard, kath. Dr. Dapper Neuwied, ev., Bode Kempen, kath.; Ostertag Mörs, ev, Hildebrand Brühl, kath., Alleker.

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B. Lehrerinnen- Seminare: 1) Been: Brandenburg: Berlin, ev. Mergcet 2) Prov. Posen: Posen, Dr. Barth 3) Prov. Sachsen: Droyßig, ev., Krißinger 4) Prov. Westfalen: Münster; kath, Spiegel, 5) Paderborn, kath.; Richter.

Außer vorstehenden 78 Seminarien bestehen noch zur Ausbildung von evangelischen Elementarlehrern die Hülfsseminare zu Königs- berg i. Pr., Henning Friedrichshof;, Reg.-Bez. Königsberg; Snoy Gingst auf Nügen, Schenk Trarbach, Reg.-Bez. Coblenz, Franz Düsfelthal , Reg. Bez. Düsseldorf, Tmhäuser. Für katholische Ele- mentarlehrer zu Osnabrück, Schade. Für jüdische Elcmentarlehrer: Berlin, Horwiß Hannover, Dr. Frensdorff Münster, Dr. Kro- ner —-Cassel, Dr. Adler.

ur Ausbildung von Lehrerinnen und Erzieherinnen bestehen außerdem noch mehrere Privat - Institute und auch städtische hözere Töchterschulen mit entsprechenden Klassen. Die Abgangsprüfungen dieser Zöglinge werden durch von der Staats - Behörde eingesebte N balten NUBONM unter Vorsiß eines Königlichen Kommissarius abgehalten.

Der Chef der technishen Abtheilung für die Artillerie- Angelegenheiten im Kriegs-Ministerium, Mitglied des General- Artillerie-Komites, Oberst Wesener, ist am 19. d, M. zu Clarenz in der Schweiz gestorben.

Das Bezirks - Kommando des Neserye-Land- wehr-Bataillons (Berlin) Nr. 35 besteht aus 1 Com- mandeur, 2 Stabsoffizieren, aus 7 Abtheilungs8-Vorstehern und Dezernenten, 1 Adjutanten, 1 Stab8arzt, 1 Jahlmeister und 96 Mann (darunter 18 Feldwebel, 5 Sergeanten und 8 Unter- offiziere). Bestimmungsmäßig vorgesehen sind zur Aushülfe 57 Schreiber und 130 Ordonnanzen, die zu verschiedenen Zeiten vom Garde-Corps zu kommandiren sind. In der Kontrole des Bezirks-Kommandos8 befinden sich durchsch{nittlich: 850 in den Bezirk des Neserve-Landwehr-Bataillons einrangirte Offi: ziere der Reserve und Landwehr (inkl. Garde), 200 von aus- wärtigen Bezirken nur zeitweise zur Kontrole hierher über- wiesene Offiziere des Beurlaubtenstandes, 750 inaktive Offiziere (inkl. StabSoffizieren, Offizieren zur Disposition und solchen Offi- N außer Dienst, die in Betreff einer eventuellen Verwen- ung im Kriege kontrolirt werden), 34,000 Mann (hierunter befinden sich 1200 Offizier-Aspiranten, d. h. die das Qualifi- kations-Aitest besißen) (Feldwebel, Unteroffiziere und Gemeine). Das Bureau zerfällt in 6 Abtheilungen.

Den partiellen Strikes der Maurer- und ZJimmer- gesellen traten Ende April d. J. die Maurer- und Zimmer- meister mit einem allgemeinen Arbeitsa u sf chluß entgegen.

In der Folge wurde zwischen den Kommissarien der zu einem Meisterbureau vereinigten Maurer- und Zimmermeister und den Abgesandten der hiesigen Orts8vereine der Maurer und Zimmerer eine Bereinigung angebahnt und nachstehende Ar- beit8bedingungen vereinbart:

F. 1. Die Normal-Arbeitszeit dauert 10 Stunden, d. h. dieselbe beginnt Morgens 6 Uhr und endigt Abends 6 Uhr, mit 5 Stunde Grühstück8zeit von 8—?9 Uhr, mit einer Stunde Mittag von 12 bis 1 Uhr und # Stunde Vesper von 4—45 Uhr, \o daß wirklich 10 Stunden gearbeitet werden.

Im Winter dauert die Normal-Arbeitszeit 8 Stunden, falls nicht durch Licht- und Witterung8verhältnisse bedingt, cine andere gegei- seitige Vereinbarung getroffen werden sollte. E

F. 2. Tür die zehnstündige Arbeitsleistung wird jedem Gesellen, je nach seinen Fähigkeiten und Leistungen ein Tagelohn von 1 Thlr. 10 Sgr. bis 1 Thlr. 15 Sgr. gezahlt. /

F. 3. Nach diesem Lohnsaßbe, repartirt auf 10 Arbeitsstunden, werden dem Gesellen die Ucberstunden bezahlt und die Minderstunden in Abzug gebracht. :

F. 4. Nachtarbeit zählt von des Abends 9 Uhr bis des Morgens 5 Uhr, und wird jede Stunde mit 1 Sgr. mehr wie die Tagesstunden bezahlt; nimmt eine Arbeit die ganze Nacht in Anspruch, so wird eine Stunde zur Erholung gewährt, welche bei der Lohnzahlung nicht in Abzug gebracht wird. E ¿

F. 5. Während der langen Arbeitszeit von 6—6 Uhr wird an den Sonnabenden um 5 Uhr und an den Heiligabenden um 4 Uhr Nachmittags Feierabend gemacht, der Tag für voll bezahlt, jedoch fällt die Vesperzeit an diesen Tagen fort. |

F. 6. Sollte an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, so

wird 2 Stunden früher als an den entsprehenden Werktagen Geier- abend gemacht, diese Stunden werden jedoch als Arbeitsstunden mit bezahlt. / C 7. Ohne vorherige Kündigung können sowohl der Arbeitgeber als dessen Stellvertreter den Gesellen am Abend eines jeden Tages entlassen; ebenso ist der Geselle berechtigt, am Schlusse cines jeden Arbeitstages seine Entlassung zu verlangen. Jn der Regel soll aber die Entlassung nux Sonnabends statthaben. O

Wird ein Geselle im Laufe des Tages entlassen, so wird ihm der Lohn bis zum Abend des Entlassungstages gezahlt, es sci denn, daß die Entlassung in Folge von Trunkenheit oder wegen Widerseßlichkeit gegen den Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter oder aus Sicherheits- rücksihten gegen seine Kameraden gen müßte. i |

Fordert ein Geselle an einem Abend vor dem Zahlungstage seine Entlassung, so findet die Lohnzahlung erst am Zahlungstage statt.

Stellt ein Gefelle die Arbeit inmitten der Tage8zeit ein; ohne

vorher die Abgangszeit angezeigt zu haben, so hat er für diesen Tag feinen Lohn zu beanspruchen.

g. Fur Arbeiten über Land wird eine Lohnzulage gewährt, welche für Jeden einzelnen Fall besonders zu vereinbaren ist. /

Berlin, im Mai 1872.

Die Generalversanmunlung der Ork8vereine der Maurer und Zimmerer vom 10. Mai er. acceptirte diese Bedingungen und beschloß die Wiederaufnahme der Arbeit für den 13. Mai erx. Um auch den nicht zu den genannten Ortsvereinen gehörigen Maurern und Zimmerern Gelegenheit zur Wiederaufnahme der Arbeit zu geben, erklärte si der-Meisterbund bereit: alle in dem Bureau des Bundes, Charlottenstraße 42, fich melden- den Maurer und Jimmerer, welche unter den festgestellten Be- dingungen in Arbeit zu treten geneigt seien, gegen Lösung der entsprechenden Arbeitskarte zur Arbeit zuzulassen.

Bis zum Mittage des 22. d. M. hatten in dem Meister- bureau 1650 Maurer und 900 Zimmerer Arbeitskarten er- halten. Die Zahl der am 21. d. M. gelösten Karten betrug über 250 Stü.

Auf Westend sind in leßter Zeit die Chaufsee- und Straßenbauten in dem vom Herrn v. Schäfer-Voit zuerwor- benen große Grunewalds8terrain in bedeutendem Maße geför- dert worden, so daß bald mit der Parzellirung wird begonnen werden können. Auf dem Höhenpunkte des vorderen Terrains ragt ein hôölzerner Thurmbau empor, welcher in Art und Größe dem bekannten auf Viktorshöhe im Harze entspricht. Dies Westend- Belvedere mit dem weiten kreisförmigen Plaße, auf welchem dasselbe sich befindet, soll den Namen »Friedrich-Wilhelms8- Höhe« führen. Von dem fast 60 Fuß hohen Thurme herab bietet sich cin großartiges Kreispanorama dar, vorn auf die ganze &rontseite Berlins, hinterwärts über den Grunewald Jinweg nah Potsdam, den Havelseen, Spandau u, \. w. Der Plaß befindet sich inmitten des vorderen Theiles der neuen »Parkstraße«, welche an der südlichen Grenze des Terrains sich biszum Spandauer Bock hinzieht und über Wißleben hinaus die gerade Fortseßung der Charlottenburger »Bismarckstraße« und somit den Abschluß der graden Straßenlinie vom Brandenburger Thore her bildet. Jn den Grunewald hinein führt fernex eine schon fahrbare Chaussee nach dem Thalkessel, wo die neuen Wasserwerke an- (M O. Einer der dort fertig gestellten großen Brunnen- essel ist in den lehten Tagen mit einem Versuhs-Dampfwerke verbunden worden. Die Cubpumpung des Kessels hat die an- gestellten Voruntersuhungen über Art und Ausdehnung der ier in einer Tiefe von 20—22 Fuß aufgefundenen unterirdi- schen Wasserschicht bestätigt. Es hat sich ‘ragen daß dieselbe das unterirdische Symptom einer großen Grundwasser-Strö- de von welcher der Teufelssee wieder ein offenes Symp- om ift,

Am 25. und 26. d. M. wird zu Posen der Vereins- tag der Feuerwehren und Rettungs®svereine der Provinzen Schlesien und Posen stattfinden. Bis zum 20. d. Mts. waren 116 Deputirte auswärtiger Vereine und Städte angemeldet. Es werden U. A. vertreten sein die Städte: Breslau, Gr. Strehliß, Waldenburg, Hirschberg, Oels, Glogau, Sagan, Gleiwiß, Schweidniß, Liegniß, Bromberg, Meseriß, Schrimm, Schroda, Kostrzyn, Schwiebus, Rakwiß, Rawicz, Schwerin a. W., Widzim.

Hannover, 22. Mai. Der’ General der Jnfanterie und Commandeur des X. Armee-Corps von Voigts-Rheßt ist gestern Nachmittags nah Braunschweig abgereist.

Vayern. München, 21. Mai. Der Kriegs-Minister Frhr. v. Pranckh begiebt sich mes nach Karlsbad. Für die Dauer seiner Abwesenheit i} das Portefeuille des Kriegs- ministeriums dem Generalmajor Fortenbach übertragen.

Hinsichtlich der diessährigen Truppenübungen hat das Kriegs-Ministerium nähere Anordnungen erlassen. Das von dem König unterm 9. d. genehmigte neue Exerzier-Reglement für die Jnfanterie und Jäger soll bis zum 30. August, inkl. des Bri- gadeunterrihts, mit den gegenwärtig dienstpräjenten Chargen und Mannschaften eingeübt sein. Im Laufe des Septembers und der ersten Hälfte Oktobers sind Behufs der Einübung des Reglements von jedem Bataillon 280 Dispositions-Urlauber und Reservisten jüngerer Jahrgänge auf 20 Tage, dann die reservepslichtigen Landwehroffiziere und Landwehr - Offiziers Aspiranten, Unteroffiziere und Spielleute der Reserve auf 30 Tage einzuziehen. Weiter ergiebt sih aus dem Reskript, daß Uebungen der Landwehr in diesem Jahr nicht stattfinden. Für die leßten Tage des August sind von den Generalkommandos GarnisonsS8übungen , beziehung8weise mit gemischten Waffen, anzuordnen. Das Reskript wird den Generalkommandos und den Tnspektionen für weitere einschlägige Verfügung mit dem Beifügen eröffnet: daß der gründlichsten Detailausbildung, namentlich der jüngeren Offiziere, die größte Fürsorge allex