1872 / 126 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 May 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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schriften auch vor phakmazeutischen Examinations- Kommissio- nen bei den genannten polytechnischen Schulen abgelegt werden. Berlin, den 17. Mai 1872. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

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Vekanntmachunqg, die Postkarten. betreffend.

Nach der Verordnung des Herrn Reich8kanzlers vom 1. Mai beträgt das Porto für Postkarten (Correspondenz- karten) vom 1. Juli d. J. ab # Groschen bz. 2 Kreuzer. Vom gleichen Zeitpunkt ab soll gestattet sein, daß außer den, bei den Postanstalten zu . beziehenden Formularen zu Postkarten, auch solche verwendet werden dürfen, welche das Publikum, je nah seinem Bedürfnisse, auf eigene Kosten sich herstellen läßt, oder bei Papier-, Couvert- 2c. Fabrikanten 2. entnimmt. Von den Postanstalten werden die Postkarten-Formulare zu den bi8herigen Bedingungen abgegeben, mithin die mit der Halbgroschen- 2c. Marke beklebten gegen Entrichtung des Mar- Tenwerthes, die nicht beklebten Formulare dagegen zum Preise von 4 Groschen oder 1 Kreuzer für je 5 Stück. Das neue Formular is 8,8 Centimeter hoch und 14,4 Centimeter breit ; es besteht aus \tärkerem Papier als das bisherige. Postkartenformulare, welche das Publikum sich felbst her- stellen läßt, oder welche von Fabrikanten 2c. zum Verkauf ge- stellt werden, müssen in Größe, Format, Stärke und Steifheit den von der Post gelieferten gleichen; Über kleine Abweichungen in Größe und Format wird von den Postanstalten hinweg- gesehen werden; doch kann dies bezüglih der Stärke und erestigkeit des Papierstoffes nicht geschehen. Die Farbe bleibt der Wahl überlassen. Ebenso die Angabe des Namens und der Firma des Absenders, einer entsprechenden Vignette u. s. w. mittelst Vordrucks u. |. w., gleichviel, ob auf der Vor- oder Rückseite. Dagegen is die gedruckte oder geschriebene Ueber-

chrift »Postkarte« auf der Vorderseite nothwendig. Die Rük-

seite ist für die schriftlichen oder gedruckten Korrespondenz- mittheilungen in biSheriger Art bestimmt. Auf die Vorderseite darf lediglich die Adresse geschrieben werden, der Bestimmungs8§- ort unten rechts. Die Marke is oben rets aufzulleben. Den- jenigen Fabrikanten U. \. w., welche Postkarten-Formulare zum Verkauf an das Publikum herzustellen beabsichtigen, wïrd, wenn sie sich in frankirten Schreiben an das General-Postamt wenden, schon jeyt eine Probe des amtlichen Formulars gratis geliefert werden.

Postkarten mit Rückantwort kosten vom 1. Juli ab 1 Sgr. bz. 4 Kreuzer. Unbeklebte Formulare derselben # Gro- schen bz. 2 Kreuzer für 5 Stück.

Berlin, den 29. Mai 1872.

Kaiserliches General-Postamt. Stephan.

Am 1. Juni er. werden die Kaiserlichen Telegraphenstationen zu: Petersthal, Griesbach und Rippoldsau für die Dauer der Badezeit dem Verkehr wieder geöffnet werden.

Kaiserliche Telegraphendirektion.

Das 15. Stück des Reichs-Gesehblatts, welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr. 825 den Postvertrag zwischen Deutschland und Spanien Vom 19. April 1872; unter

__ Nr. 826 die Bekanntmachung, betreffend die Approbationen

für Thierärzte und die Prüfung der Kandidaten der Thier- heilkunde und der Pharmacie aus Württemberg, sowie den Besuch der polytechnishen Schulen zu Stuttgart und Karls- ruhe. Vom 17. Mai 1872; unter

Nr. 827 Ernennungen zu Konsuln und Vize-Konsuln des Deutschen Reichs ; und unter

Nr. 828 den Konsuln Lueder in Canton, Annecke in Shanghai, Wenyel in Tientsin und von Bergen in Bangkok ist auf Grund des §. 1 des Geseßes vom 4. Mai 1870 (Bundes- geseßbl. S. 599), einem Jeden für seinen Amtsbezirk, die all- gemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Ehe- \chließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen, Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.

Berlin, den 31. Mai 1872.

Kaiserliches Post-ZJeitungS8amt.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Tiche Hoheit der Kronprinz ,

Justiz-Ministerium.

Allgemeine Verfügung vom 24. Mai 1872 be- treffend den zwischen Ph und Oesterreich wegen Legalisi- rung von Urkunden abgeschlossenen Vertrag vom

s d Nucl e G N j tach elner Miliheilung der Kaiserlich deutschen Botschaft in Wien wird dieselbe häufig von Königlich O A, hörden und Privatpersonen ersucht, Urkunden, welche von österreichisch - ungarischen Behörden ausgestellt oder beglaubigt sind, zu legalisiren , obgleich eine weitere Beglaubigung dieser Urkunden nah dem preußisch - österreichischen Vertrage vom 4. September 1865 (Ges. Samml. von 1865 S. 1036) nicht erforderlich is. Hierdurch werden nicht nur lästige Weiterun- en hervorgerufen , welche zu vermeiden gerade Zweck des ge- abten Bextrages is , sondern die Kaiserliche Botschaft 1} meisiens auch nicht einmal in der Lage, den an sie gerichteten Anträgen zu entsprechen , weil das Kaiserlich und Königlich österreichisch - ungarische Ministerium des Aeußern regelmäßig die Beglaubigung solcher Urkunden, welche nah dem Vertrage einer weiteren Legalisation nicht bedürfen, ablehnt. i Der Justiz - Minister nimmt hieraus Veranlassung, die Bestimmungen des mehrerwähnten Vertrages vom 4. Septem- her 1865 in Erinnerung zu bringen.

Berlin, den 24. Mai 1872.

Der Justiz-Minister.

t __ In dessen Vertretung: de Rège.

An sämmtliche Justizbehörden.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Am Gymnasium in Stralsund is} die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Hermann Theodor Wäh S lin Oberlehrer genehmigt worden.

s ar E Me A E zu Homberg ist

Lehrer Martin von der höheren Töchterschule in C als ordentlicher Lehrer angestellt werden. is E

llichtamtliches. Deutsches Nei ch.

Preußen. Berlin, 31. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König haben Sich gestern Mittag nah Potsdam Le geben, wo Allerhöchstdieselben heut die Parade über die dort garnisonirenden. Truppen abnahmen.

__— Gestern Mittag 2% Uhr kam Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz mit Jhren Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der. Kronprinzessin von Jta- lien und der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg mit Gefolge per Extrazug auf der Wildpark-Station bei Potsdam an. Zum Empfange waren anwesend der Commandeur der 1. Kavallerie-Brigade, Prinz zu Hohenlohe, in Vertretung des Kommandanten von Potsdam, der Plaßmajor Premier-Lieute- nant von Unruh und der Polizei-Präsident Engelken. Die Höchsten Herrschaften begaben \sich zu Wagen nach dem Neuen Palais bei Potsdam, woselbst die Hohen Gäste Jhrer Kaiser- lichen und Königlichen Hoheit den ersten Besuch machten; da- rauf in Königlichen Equipagen durch den Park von Sans8- souci nah dem Schloß von Sanssouci, woselbst Jhrer Maje- stät der verwittweten Königin, und dann durch E Neuen Garten nach Klein - Glinike, wo Jhren Königlichen Hoheiten der Prinzessin Carl und dem Prinzen Friedrich Carl Besuche erstattet wurden. Um 5 Uhr fand Diner bei Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Carl von Preußen auf Schloß Glinike statt. Die Tafel war in dem großen Speisesaal zu ebener Erde zu 32 Couverts servirt, im Garten war die Musik des Ersten Garde-Regiments zu Fuß auf- gestellt und unter den Klängen derselben und dem Rauschen der Fontainen wurde bei offenstchenden Glasthüren das Diner eingenommen. An der Tafel nahmen Theil: Se. Majestät dey Kaiser und König, Se. Kaiserliche und König-

| : Ihre Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin von Jtalicn, die Prinzessin Carl, Herzogin Wilhelm zu Mecklenburg-Schwe- rin, die Prinzen August und Wilhelm von Württemberg und Herzog Wilhelm von Mecklenburg, sowie die Gefolge der Aller- höchsten und Höchsten Herrschaften. Nah Aufhebung der Tafel ergingen Sich Dieselben im Park von Glinike, machten dann in offenen Equipagen eine Rundfahrt durch denselben und fuhren um 8 Uhr durch den Park von Babelsberg nach der Station Neuendorf, wo der Extrazug hielt , der die italienischen Herr-

Dem Kaufmann und Waffenfabrikanten Karl Augu Demmler zu Berlin das Prädikat eines Königlichen s lieferanten zu verleihen.

schaften nah Berlin zurückführte.

und dîíe Prinzessin Marie von Baden, Kinder Sr.

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Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz Max Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm, sind am Mittwoch, von Karlsruhe kommend, hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen. Heute An Sich Dieselben nach St.Peters8burg und werden mit Jhrer Mutter im Monat August von dort nach

Karlsruhe zurückkehren.

Der Bundesrath hat in der Sißung vom 95. April d. J. beschlossen, * in Uebereinstimmung mit der von der Kaiserlih Königlich österreichisch - ungarischen Re- ierung ausgesprochenen Ansicht es für zulässig zu erkennen, baß die in Artikel 6 des deutsch-österreichischen Handel8vertrages vom 9. März 1808 zugestandenen Erleichterungen des Ver- edelung8verkehrs auch für das Zwirnen von Garn und für die Anfertigung von Zwirnknöpfen aus Zwirn und Metallringen, ewährt werden. Ferner wurde in Betreff der Zollberechnung bei Theilungen von Gebinden mit Flüssigkeiten auf den öffentlichen Niederlagen (§. 24 des Nicderlage-Regulativs) und auf den unter Mitvers{chluß der rere tig stehenden Privatlägern (§. 12 des Regulativs für Priva läger, §. 2 des Regulativs be- treffend die Zoll - Erleichterungen für den Handel mit fremden Weinen und Spirituosen (§§. 3 und 9 des Regulativs für Theilungsläger) beschlossen, es für zulässig zu erklären, daß in Fällen, in welchen Flüssigkeiten auf der Niederlage aus Fässern in andere Fässer oder Umschließungen umgefüllt und in Theil- posten zur Eingangs-Verzollung abgemeldet werden, die Zoll- erhebung biszum Betrage des von dem EinlagerungSgewicht sich bercchnenden Zolles erfolge, sofern der Niederleger vor der Abmeldung des ersten Theilpostens auf die Wiederausfuhr der ämmtlichen Theilposten und die Begünstigung der Verzollung erselben nah dem Auslagerung8gewicht Verzicht lei et. Endlich wurde noch beschlossen, daß die Bestimmungen im ersten Absaß des §. 4 und im zweiten Absay des Y. 7 des Regulativs vom 23. Juni 1871, betreffend die Zollerleichte- rungen für den Handel mit fremden Weinen und Spirituosen, au auf diejenigen Weine und Spixituosen Anwendung finden sollen, welche in die jeßt in Wein-Theilungsläger umgewandel- ten Wein - Transitläger in Gebinden eingelegt und daselbst in Flaschen umgefüllt worden sind.

In der Plenarsitzung des Bundesraths am Don- nerstag wurde eine Vorlage des Präsidiums, betreffend die Ab- änderung von Bestimmungen des Eisenbahn-Betriebsreglements, dem betreffenden Ausshusse überwiesen. ?

Hierauf wurde berathen über a) den Entwurf eines Ge- seßes, betreffend die Einführung der Gewerbeordnung in Bayern, b) den vom Reichstage beschlossenen Entwurf eines Gesetzes wegen Erhebung der Brausteuer , c) die Verordnungen der Königlich sächsischen Regierung ZUr Ausführung des Straf- geseßbuch8, d) den Geseßentwurf wegen Fesistellung des Lan-

Mittnacht, von Bülow, der General-Post-Direktor Stephan, der Präsident Dr. Friedberg, der Geheime Ober-Regierungs§- Rath Dr. Michaelis und mehrere andere Bevollmächtigte und Kommissarien beiwohnten, wurde die Diskussion über den Antrag des Abg. Lasker auf Erweiterung der Reichskompetenz über das ganze Gebiet des bürgerlichen Rechts fortgeseßt. Nach- dem Abg. Pr. Windthorst (Meppen) gegen und der Antragsteller für den Antrag das Wort genommen, wurde die erste “Ang geschlossen und nach einigen thatsächlichen Berichtigungen un

persönlichen Bemerkungen des Staats-Ministers von Mittnacht, der Abgg. Lasker und Dr. Windthorst (Meppen) zur zweiten Berathung übergegangen. An derselben betheiligten sich zunächst der Königlich sächsische Geheime Justiz-Rath Held und der Abg. Dr. Braun (Gera). Beim Schluß des Blattes dauerte die Berathung fort.

Der Ausflug der Mitglieder des Reichstages nach Rügen findet am 1. Juni statt. Der von der Berlin- Stettiner Bahn dazu gestellte Extrazug triff Sonnabend, Mor- gens 8 Uhr 15 Minuïen in Stettin ein, worauf die Theil- nehmer \ich direkt an Bord des Baltischen Lloyd - Dampfers »Der Kaiser« begeben, welcher dann sofort nach Rügen abgeht. Die Schiffe im Hafen werden während der Durchfahrt der Reichstag8mitgileder flaggen.

Die Jury zur Prüfung der für den Bau eines ParlamentS8gebäudes eingesendeten Entroürfe tritt heut Abend zusammen.

Das Staats - Ministerium trat heute zu einer Sizung zusammen.

Durch das Reich8geseß vom 4. Dezember 1871 ist be- kanntlih angeordnet, daß die innerhalb des vormaligen Nord- deutschen Bundes den bedürftigen Farailien der aus Anla des Krieges gegen Frankreich einberufenen Reserve- un Landwehr-Mannschaften auf Grund der bestehenden Ge- seße gewährten Unterstüßungen, soweit dieselben die im Ge- seße von 1850 festgestellten Minimalsäge nicht Übersteigen, den verpflichteten Kommunal - Verbänden oder Staaten erstattet werden sollen. Auf Grund der demgemäß stattgefundenen weiteren Verhandlungen und A sind nunmchr die den einzelnen Kreisen in Preußen zu ersi attenden Beträge für die vom 16. Juli 1870 bis zum 30. November 1871 gewährten Unterstüzungen endgiltig festgestellt und deren Zahlung an- gewie en worden. Dle von der »Provinzial-Correspondenz« ver- öffentlichte Liste der in den einzelnen Regierungsbezirken und Landdrosteien zu erstattenden Beträge ergiebt, daß für die Unter- stüßung von 351,730 Frauen und 642,118 Kindern im Ganzen 7,376,243 Thlr. von Reich8wegen erstattet werden. Jm Ein- zelnen fallen davon auf die Provinz Preußen (für 52,446 Frauen und 97,355 Kinder) 1,120,011 Thlr. 4 Sgr. 1 Pf., Branden-

deshaushalts - Etats von Elsaß - Lothringen für 1872, e) dene burg (45,326 Fr., 78,671 K.) 952,678 Iblr. 24 Sgr. 6 Pf.,

Gesegentwurf über die Besoldungen der Elementarlehrer und Lehrerinnen in Elsaß-Lothringen.

Bei Gelegenheit der Berathung des Geseßentwurfes, be- treffend die Einführung des Gesehes des Norddeutschen Bundes vom 6. Juni 1870 über den Unterstüßung8wohnsig in Württemberg und Baden, hat der Reichstag in seiner Sißung vom 6. November pr. beschlossen, den Reichskanzler zu ersuchen, 1) durch Vermittelung bei den Bundesregierungen feststellen zu lassen, ob die sowohl nach dem Geseße über den Unterstüßungs8- wohnsiß vom 6. Juni 1870, als nah dem Geseße Über die Freizügigkeit vom 1. November 1867 unerläßliche Fesl- stellung des Personenstandes der Bundes - Angehörigen geregelt und \ichergestellt ist, und 2) wenn sich erge- ben sollte, daß dies nicht in vollem Umfange der Fall ist, die durchgreifende und gleichmäßige Regelung dieser An- gelegenheit im Wege der Reich8geseßgebung herbeizuführen. Nachdem hierauf der Bundesrath in seiner Sißung vom 8. Dezember 1871 den Beschluß gefaßt hat, dem Reichskanzler anheim zu stellen, den ersten Theil des Beschlusses des Reichs- tages den Bundesregierungen zur Aeußerung mitzutheilen, find sämmtliche BundeS8regierungen im Sinne dieses Beschlusses um Aeußerung über den in den einzelnen Staaten gegenwärtig bestehenden Rechts8zustand ersucht worden. Das Ergebniß isi in einer Nachweisung der in den einzelnen Bundes§- staaten übcr die Feststellung des Personenstandes geltenden Vorschriften zusammengestellt und Seitens des Reichskanzlers dem Reichstage vorgelegt worden.

Der Ausschuß des Bundesrathes für Rechnungs- wesen hielt heute eine Sihung ab.

In der heutigen (32.) Sißung des Reich8tages®, welcher am Tische des Bundesrathes die Staats-Minister Del-

Pommern (23,378 Fr., 45,781 K.) 508,674 - Tblr, 11 Sgr. 2 Pf, Posen (31,053 Fr., 60,197 K.) 645,792 Thlr. 4 Sgr. 7 Pf., Schlefien (55,996 Fr., 96,428 K.) 1,133,582 Thlr. 28 Sgr. 7 Pf., Sachsen (38,938 Fr., 70,840 K.) 828,168 Thlr. 13 Sgr. 92 Pf., Schleswig-Holstein (10,064 Fr., 20,309 K.) 179,431 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf., Hannover (4666 Fr., 6571 K.) 107,887 Thlr. 7 Sgr. 6 Vf., Westfalen (26,627 Fr., 50,238 K.) 574,746 Thlr. T . 4 Pf, Hessen - Nassau (12,073 Or./, 16,547 K.) 201,069

2 Sgr L; 9/00 K.)

hlr. 9 Sgr. 1 Pf.,“ Rheinprovinz (50,338 F

1,111,492 Thlr. 15 Sgr. 0D) Hohenzollernsche Lande (825 Fr.,- 1481 K.) 12,108 Tblr. 26 Sgr. 4 Pf.

Die. Konferenz zur Hebung des Volkss\chul*“ wesens ist vom Minister der geistlichen 2. Angelegenheiten nunmehr bestimmt zum 11. k. M. einberufen worden. An der- selben werden außer den betheiligten Beamten 21 Mitglieder theilnehmen, welche besondere Einladungen erhalten haben, und zwar außer einer Anzahl von Schulräthen und Seminar- Direktoren die Herren von Kleist-Reßow, Dr. Paur, Dr. Tehow, Pastor Richter, von Mallinckrodt, Bohm und Dr. Schirm aus Wiesbaden.

Nach den hier eingetroffenen Nachrichten hat der Wirk- liche Geheime Ober-Regierungs-Rath Wehrmann seinen bis- herigen Aufenthalt in Jnterlaken beendet und ist am 29. d. M. nach Wildbad Gastein zum Gebrauch der dortigen Thermen abgereist.

Der Minister - Resident des Deutschen Reichs bei der mexikanischen Republik, Graf von Enzenberg, ist am 98. April in der Hauptstadt Mexiko eingetroffen. Die Ueber- reichung der Kreditive sollte am 3. d. M. stattfinden.

Die Ausschußmitglieder der Deutschen Gesellschaft

brü, Graf von Roon, von Stosch, Camphausen, von Fäufile, von

zur Rettung Schiffbrüchiger hielten am 29. d. M. zu