L E C L ne VOR U:
Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 154 vom 5, Juli 1934. S. 4
Bekanntmachung über eine deutsh-polnische Vereinbarung über Zollstraßen und sonstige Grenzübergänge.
Am 17. Mai 1934 ist in Krakau von Vertretern der Reichsregierung und der Polnischen Regierung eine neue Ver- einbarung über Zollstraßen und sonstige Grenzübergänge nebst einem Schlußprotokoll unterzeichnet worden, Von der in Ar- tikel 4 Absay 1 der Vereinbarung vorgesehenen Genehmigung haben sich beide Regierungen durch Notenwechsel in Berlin vom 17. Juni 1934 Kenntnis gegeben.
Die Vereinbarung tritt am 1. Fuli 1934 in Kraft.
Nachstehend wird der deutsche Wortlaut der Verein- barung, der Anlagen und des Schlußprotokolls veröffentlicht.
Diese Bekannkmachung ergeht im Anschluß an die Be- kanntmachung vom 6. Januar 1928 (Deutscher Reichs- und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 9 vom 11. Fanuar 1928).
Berlin, den 3. Juli 1934.
Der Reichsminister des Auswärtigen. Ju Vertretung: von Bülow.
Deutsch-polnishe Vereinbarung über Zollstraßen und sonstige Grenzübergänge.
Mit Rücksiht darauf, daß das Protokoll vom 2, Dezember 1925 betreffend die Zulassung von Zollstraßen und sonstigen Uebergängen über die deutsh-polnishe Grenze, dessen Gültig- keitsdauer am 15. Dezember. 1933 in Breslau verlängert worden ist, am 1. Juli 1934 außer Kraft tritt, haben die Deutsche und die Polnische Regierung beschlossen, das vorerwähnte Protokoll durch eine neue verträglihe Regelung zu erseßen. Dement- sprechend haben sich die beiderseitigen Bevollmächtigten, nämlich
auf deutscher Seite
der Gesandte Herr Dr. Paul Eckardt, auf polnischer Seite i j : der Kommissar der Polnishen Regierung für die Regelung der polnisch-deutshen Grenzverhältnisse, Herr Jng. Bernard Zakrzewski, nah Prüfung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten unter Vorbehalt der Genehmigung ihrer Regie- rungen über die folgenden Bestimmungen geeinigt: Artikel 1.
Die in dem anliegenden Verzeichnis A aufgeführten Wege {Zollstraßen) werden als Uebergänge über die deutsh-polnische Grenze mit Paßnachschau und Zollabfertigung anerkannt.
Artikel 2.
(1) Die in dem anliegenden Verzeichnis B aufgeführten Wege (sonstige Grenzübergänge) sind N wie die HZollstraßen des Verzeichnisses À Grenzübergangsstellen im Sinne des Artikel 8 Absaß 1 des Abkommens über Erleichterungen im kleinen Grenzverkehr vom 22. Dezember 1931. ¿
(2) Soweit die Benußung der sonstigen Grenzübergänge auf besondere Zwecke beschränkt is}, bestimmen die zuständigen ört- lihen Verwaltungsbehörden (Verwaltungsbehörden I. Fnstanz) im beiderseitigen Einvernehmen die Bedingungen und die Zeit der Benußung. /
Artikel 3,
Eine Ergänzung oder Veränderung der Verzeichnisse A und B bleibt dem Einvernehmen der beiderseitigen zuständigen öheren Verwaltungsbehörden (Verwaltungsbehörden I1. Fn- tanz) vorbehalten,
Artikel 4.
(1) Die Vereinbarung tritt am 14. Tag nah Ablauf des Tages in Kraft, an dem sih die beiden Regierungen auf diplo- matishem Wege von der beiderseitigen Erteilung der Gench- migung Kenntnis gegeben haben.
(2) Die Vereinbarung wird auf die Dauer von 6 Jahren vom Zeitpunkt ihres Fnkrafttretens an abgeschlossen. Sie bleibt auch nah Ablauf des sechsjährigen Zeitraums weiter in Kraft, kann jedoch mit halbjähriger Frist jeweils auf den 1. April des auf die Kündigung folgenden Fahres gekündigt werden. Die Kündigung kann auch auf einzelne Zollstraßen oder sonstige Grenzübergänge mit Wirkung der Kündigung für diese Zoll- straßen oder sonstige Grenzübergänge beschränkt werden.
Ausgefertigt in doppelter Urschrift in deutscher und in pol- nisher Sprache, wobei beide Wortlaute gleihe Geltung haben.
Zu Urkund „dessen haben die beiden Bevollmächtigten die Vereinbarung unterzeihnet und mit ihren Siegeln versehen.
Krakau, den siebzehnten Mai neunzehnhundertvierunddreißig.
S) d P Eb (L. S.) gez. B. Zakrzewski.
Anlage A Zu der deutsh-polnischnn Vereinbarung vom 17. Mai 1534 über
Zollstraßen und sonstige Grenzübergänge. Zollstraßen. = n a von Deutschland nah Polen Bemerkungen 1 Mierunskfen Filipowo 2 Gr. Borawsken Bakatarzewo 3 Reuß Oft, Süd Lipówka Raczxki 4 Satwvadden Tworki Der Zeitpunkt der Er- öffnung bleibt dem Einvernehmen der beiderseitigen Ver- waltungsbehörden IL.Jnstanz überlassen. 5 Prostfen Bogusze Q h 6 Schwiddern Czarnówek 7 Dlottowen Wincenta 8 Friedrichshof Dabrowy 9 Flammberg Chorzele 10 Kamerau Janowo 11 Napierken Peptówek 12 Kl. Koslau Krasnolaka 13 Bergling Land Uzdowo Künftig wegfallend bei Eröffnung der Zoll- straße Gildenburg— 7 Wadzyú. 14 Gildenburg Wadzyú Sobald die Unterbrin- gung des polnischen Zollamts Wadzyú ge- z : i sichert ist. 15 Dtsch. Rodzonne Rodzone 16 Bischofswerder Fitowo 17 Bischdorf Zawda 18 Garnseedorf Gardeja
19 Gr. Nebrau Nowe
20 Kl, Grabau Opalenie Künftig wegfallend, so- bald nach Herstellung einer Anlegestelle nebst Zugangstraße am linken Weichsel- ufer gegenüberKurze- brack die bestehende P Edin
21 Lurzebradf Korzeniowo A A Ladownia
Lt von Deutschland nach Polen Bemerkungen A) von Deutschland nach Polen Bemerkungen 22 Gr. Weide Janowo 22 Schrompe Zbaszyú Rogatka Nas, Puiian 2E un 23 Wierschußzin Zarnowiec verbindung Poznaús 24 Kniewenbruch BZamostne besa soll E 25 Großboschpol O Grenzübergang s
togatfa E
26 Großrakitt Gowidlino M Ae 27 Großpomeiske JFamno 23 Jlgen Wijewo 2 J A d Buse da 24 Tschirnau Kaczkowo f
Re 2E : R S Í 30 Reinwasser Brzeáno 25 Niederwisenthal Sulmierzyce O: einma 31 Sampohl Konarzyny ; pi L Ds : 32 Niesewanz Meer 26 Glausche Rychtal S a g einmal 33 Firchau Zamarte ; ; z E 34 Ziskau Henrykowo 27 Reinersdorf JFgnacówka S E einmal 35 Kujan Dorotowo 28 Twvorog Brusiek Mit Möglichkeit der 36 Ruden Lobz¿onfa Zollabfertigung für 37 Preußenfeld Badecz Holz aus Polen nah 38 Schneidemühl Jeziorki | Deutschland. 39 E Uiácie 29 Ptakowihß Stare Repty Nur für religiöse Zwecke,
0 19, O if Cha fs 30 Delbrückschächte Koúczyce E A E red 31 Niederdorf Wilcza Dolna Die Benußung des 41 Dtsch. Filehne Wieleú Grenzübergangs is p D414 ; Drawsko den Verkehrskarten- 43 Dtsch. Neuteich Chetst inhabeérn der Ort- 44 Wierzebaum Görzycko chaften Pilchowib, 0 B Zilng Niederdorf und Wil 46 Tirschtiegel Trzeciel eza sowie ferner allem 47 Gróößdorf Kopanica Jnhabern von Grenz- 2 Ses E ausiveisen gestattet. 49 Pfalgdorf aszczor 32 Tworkau Ligota Tworkowska n E Hbargowo 33 gZabelkau Olza 51 Geyersdorf Diugie Nowe B A GuIee V E Schlußprotokoll zu der am 17. Mai 1934 unterzeichneten deutsch- 54 Köni , polnishen Vereinbarung über HZollstraßen und sonstige Grenz-
gsdorf Mastowo übeeciuAe
55 Grenzvorwerk Debno Polskia : gange. :
56 Paradawe Bonowo Bei der Unterzeichnung der deutsh-polnishen Vereinbarung 57 Freyhan Bduny Rogatka über Zollstraßen und sonstige Grenzübergänge haben sih die 58 Domaslawiß Dobrzec beiderseitigen Bevollmächtigten noch über folgende Punkte ge- 59 Neumittelwalde Pawlków einigt:
60 Kl. Kosel f Skupia j I.
61 Haugendor Skoroszów S ; ;
2 C Siemianîi Hinsichtlih der in der Anlage A der Vereinbarung unter 6 as ias Nr. i7, ho e 36, 42, 45, 49, 50, Lo, 54, 56 und 58 aufgeführten 64 Zawisna Praszka Zollstraßen werden die beiden Regierungen auf Antrag einer von 65 Cziasnau Glinica ihnen nah Ablauf eines Fahres vom FZFnkrafttreten der Verein- 66 Gwosdzian Pawonków barung an innerhalb von drei Monaten in eine gemeinsame Prü- 67 Koschwih Pawonków fung der Frage eintreten, ob die Verhältnisse, tnsbesondere eine 68 Potempa Pusta Kusánkca Steigerung des Waren- oder Kraftfahrzeugverkehrs, die Beibe- 69 Hanussek Boruszowiee altung der Zollstraßen rechtfertigen oder ob die Umwandlung in 70 Miedar Rybna onstige Grenzübergänge angezeigt ersheint, Kommt es inner- 71 Broslawiß Tarnowice Stars halb dreier Monate von dem Beginn der Verhandlungen an nicht 72 Friedrichswille Repty Nows u einer Einigung über die einzelnen Zollstraßen, so wird die in 73 Beuthen-Tarno- Radzionków Bod kommende Zollstraße auf Verlangen einer der beiden
wißer Chaussee Wiktor Regierungen am 1. April des auf die Verhandlungen folgenden 74 Beuthen-Radzion- Szarlej Zachöd Jahres in einen Grenzübergang umgewandelt. kfauer Straße ; IL. P “E Inge) Is Die A O N n Vera ne im Eisenbahn- -Siemt ; verkehr sowie auf Wasserstraßen keine Anwendung. : 76 E ag Brzeziny Dieses Schlußprototoll soll als wesentlicher euen, der | T7 e D Lagiewniki Wh O angesehen werden und gleichzeitig mit ihr in Kraft hütter Chaussee s E 78 Beuthen-Hohen- LEagiewniki Zachsd Krakau, den 17. Mai 1934. : linder Chaussee P. Etckardt. B. Zakrzews ki. 79 Schomberg Godula 80 Bobrek Ruda Ws{gd 81 Biskupiß Ruda Ruda Za Bekanntmachung. | : 82 Hindenburg-Kron- Ruda Potubify Die Auslosung der am 1. Februar 1935 einzulösenden „prinzenstraße ; Schuldverschreibungen der 5 %igen Anleihe des Deutschen | E R Reichs von 1927 findet Montag, den 20. August 1934, von | 84 G ee Koúczyce (kok vormittags _ Uhr an S in unserm Dienstgebäude, | Lisowska) Oranienstraße 106/109, statt. q 85 R e rad Makoszotoy Berlin, den 3. Juli 1934. rüschächte ichs denverwaltung. 86 Gleiwigß-Plesser Str. Przyszowics ® Reichsschulde 9 87 S Knurów _—-— 88 Nieborowitß Krywaktd 89 Nieborowißew Knurów Anordnung Nr. 8. E : hammer ; Auf Grund des Geseyes über den Verkehr mit indu- | L E Wilcza Dolna striellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 | O SIODoU Chwalecice E Seite 212) und der Verordnung über Kautschuk vom F Go Mi Tula . Mai 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108 vom 11. Mai | 94 Ratibor-Likasine Do 1934) in Verbindung mit der Verordnung über Auskunfts- F 95 Kreuzenort Buków pfliht vom 13. Juli 1923 (RGBl. I Seite 723) wird folgendes f verordnet: ' é 8 1, „Anlage B Folgende Erhebungen werden bei Fmporteuren und Händ-
S032 S R
pi pm DO pi
13 14 15
16
18
19
20 21
Zu der deutsh-polnishen Vereinbarung vom 17. Mai 1934 über Zollstraßen und sonstige Grenzübergänge.
Sonstige Grenzübergäuge.
Pablindszen
Borszymmen Napierken Wolla Bergling Land
Gilgenburg
Leip Neukrug Russenau Kl, Grabau
Schadewinkel Rauschendorf
Ossek Labuhn Bukowin Felléntsch Sommin
Zemmen
Neuguth
Grunau Dtsch. Eulenberg
Rakówek
Reszki Bialuty Purgalkki Uzdowo
Wadzyú
Pomiercki Radomno Maty Wetcz Opalenie
Mate Pólko Czymanowo
Ttluczewo Zakrzewo Niepoczliowice Gotceivo Dywan
Glisno
Nowa Karczma
Witkowo Sowia Góra
Wöchentlich Uebergang
Rur für religiöse Zwecke. |
Nach Wegfall der Zoll-
Su s ch Erdff n der Zollstraße V
Nach Wegfall der Zoll- straße.
Wöchentlich einmal Zollstraße Abferti- gung, zweimal Uebergang.
Nur für religiöse Zwede.
Nur für religiöse Zwedcke.
Nur für religiöse Zwede.
Nur für religiöse Zwecke.
Für religiöse und be- sondere Zwede.
Wöchentlich einmal Zollabfertigung, zweimal Uebergang,
Wöchentlich zweimal Uebergang, außer- dem vom 15, Juni bis 15, Oktober täg- lich für Beeren- und Pilztransporte.
Nur für religiöse Zwecke.
¿weimal
lern von Altgummi durchgeführt:
a) Geschäftsanmeldung, b) Aan dev c) Feststellung der Abnahmeverpflihtungen aus dem Aus ande, d) Feststellung dex Ablieferungsverpflihtungen 1. nah dem Fnland, 2. nah dem Auslande,
e) Feststellung der Zahlungsverpflihtungen gegenüber au® F
ländischen Lieferanten.
8 2.
Alle inländischen oder îim JFnlande ansässigen Firmen oder / Privatpersonen, welche Altgummi handeln und in den Monaten f
Januar bis Funi 1934 insgesamt mehr als RM 3000,— unmt- geseßt haben, sind verpflichtet, ihr Geschäft bei der Ueber-
wvachungsstelle für Kautschuk, Hamburg 36, Esplanade Nr. 6, F
unverzüglich anzumelden.
8 3.
Sämtliche inländischen oder im Fnlande ansässigen Firmen F
oder Personen, die am 30. Funi 1934 Altgummi im Besiy hatten und gemäß § 2 dieser Anordnung meldepflichtig sind, haben die
an diesem Tage vorhandenen Vorräte an Altgummi der Ueber-| wachungsstelle für Kautschuk bis zum 15. Juli 1934 zu melden, F und zwar getrennt nah Sorten, auf vorgedrucktem Frage}
:
Verantwortlich:
für Schriftleitung (Amtlicher u. Nichtamtlicher Teil), Anzeigenteil :
und für den Verlag:
__ Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin-Wilmersdorf für den übrigen redafktionellen Teil, den Handelsteil und für parlamentarische Nachrichten:
Rudolf Lanßtsch in Berlin-Lichtenberg.
Druck der Preußishen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellscaft, A
Berlin, Wilhelmstraße 32. Sieben Beilagen (einshl, Börsenbeilage und zwei Zentralhandelsregisterbeilagen)
e] 29 k.
Srste Beilage
zum Deutschen RNeichSanzeiger und Breußischen Staatsanzeiger
Verlin, Donnerstag, den 5. Fuli
1934
ITr. 154
bogen A/1. Einer Bestandsmeldung bedarf es nicht, wenn die Bestände insgesamt 2000 kg niht übersteigen,
8 4.
Sämtliche nah § 2 meldepflihtigen Firmen oder Personen haben ihre Abnahmeverpflihtungen aus Altgummikäufen gegenüber ausländischen Lieferanten, soweit sie am 30. Juni 1934 bestanden, der Kautschuküberwachungsstelle auf Frage- bogen A/2 bis zum 15. Fuli 1934 zu melden.
8 5.
Sämtliche nah § 2 meldepflihtigen Firmen oder Personen haben ihre Ablieferungsverpflichtungen an Altgummi gegen- über inländishen Kunden auf Fragebögen A/3 und gegenüber ausländishen Abnehmern auf Fragébogen A/4 dex Ueber- wachungsstelle für Kautschuk bis zum 15. Fuli 1934 zu melden.
S: __ Hahlungsverpflichtungen für Altgummi gegenüber aus- ländishen Gläubigern sind dex Ueberwachungsstelle für Kaut- {uk nach dem Stande vom 30. Funi 1934 auf vorgedrucktem Gragebogen A/5 bis zum 15. Fuli aufzugeben.
S 7;
Die Fragebogen sind von der Ueberwachungsstelle für Kaut- shuk anzufordern. Dieselben werden in dreifaher Ausfertigung ausgegeben; 2 Exemplare sind der Ueberwachungsstelle spätestens bis zu dem genannten Zeitpunkt zurückzugeben, Die Richtig- keit der Angaben muß durch Bücher odex sonstige Unterlagen nachweisbar sein.
88,
Zuwiderhandlung gegen diese Anordnung fällt unter die Strafvorschristen der §§ 4 und 5 des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 — Reichsgeseßblatt 1, Seite 212 — sowie der- Verordnung über Ausfunftsp|sliht vom 12. Juli! 1923 (Reichsgesebbl, 1,
Seite 723). Veberwachungsstelle für Kautschuk. Der Reichsbeauftragte: Erih Hammesfahr.
Bekanntmachung. Die von der Filmprüsfstelle Bexlin ausgesprochene Zu- lassung des Ms N sgesprochene Z M“
der Nero-Film A.-G. Berlin tritt außer Kraft, Die unter dem 27. April 1931 erteilten Zulassungskarten Nr. 28 843 sind ungültig. )
Berlin, den 4. Juli 1934, Der Leiter der Filmoberprüfstelle. Dr. Seeger.
Bekanntmachung.
Die am 3. Juli 1934 ausgegebene Nummer 71 des Reichsgeseßblatts, Teil T, enthält: / 1 0 über Maßnahmen der Staatsnotwehr. Vom 3. Zuli
Aenderungsgese zum Geseß zur Sicherung dex Einhei
Partei und Staat. Vom 3. Sul 1934. R A Geseg über die Rehtmäßigkeit von Verordnungen und Ver-
waltungsakten. Vom 3. Juli 1934.
E ey zur Aenderung des Reichswahlgeseßzes. Vom 3. Juli
Gesetz übex das Verbot von öffentlihen S i g gui 1984 ffentlihen Sammlungen. Vom eseß über die Vereinheitlihung des Gesundheitsw j s. L : h chung sundheitswesens. Vom Gesey zur Bekämpfung der Papageienkrankheit (Psittacosis) und a E Vom 3. Juli 1934. Heseß Uber die Neuordnung des Verm sens. d gui L g des essungswesens. Vom _Geseß zur Ueberleitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reih. Vom 3. Juli 1934. N dais E Darin iter G bariugen, a 28. Juni 1934. BUrchsUhrungsverordnung zu der Aufbri Z ; Son S lo E gz fbringungsumlage 1934 Erste Verordnung über die Umlagen nah dem Wirtschafts- garantiegesey. Vom 2. Fuli 1934. j Umsang: 14 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. _ Postversendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Vor- einsendung. Berlin NW 40, den 5. Zuli 1934,
Reichsverlagsamt, Fabricius,
Bekanntmachung.
Die am 4. Juli 1934 ausgegebene Nummer 72 des Reichs- geseßblatts Teil 1 enthält: s fis
Geseß über Aenderungen äuf dem Gebiete der Reichs- versorgung. Vom 3. Zuli 9934. 1 5 Fünftes Geseß zux Aenderung des Geseyes über das Ver- fahren in BeclargungG agen. Vom 3. Juli 1934. fend ie a O defou ur s Fünsten O zur g des Geseßes über das Verfahren in Versorgungs- sahen. Vom 3. Juli 1934. N L Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. ,_. Postversendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Vor- einsendung. Berlin NW 40, den 5. Juli 1934.
Reichsverlagsamt. Fabricius.
Bekanntmachung. i: uli 1934 ausgegebene Nummer 73 des Reichsgesegblatts, Teil 1, enthält:
Reichsjagdgeseßh, Vom 3. Zuli 1934. -
Postoe: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. ctisenEE endungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Vor-
Berlin NW 40, den 5. Juli 1934.
Reichs8verlagsamt. Fabricius,
Die am 4.
_ Bekanntmachung. Wia, Die am 4. Qu 1934 ausgegebene Nummer 74 des ‘eihögesehblatis, eil I, enthält: Sesez über wirtshaftlihe Maßnahmen, Vom 3. Juli 1934. Geseh über die Anwendung wirtschaftlicher Vergeltungs- maßnahmen gegenüber dem Ausland. om 3. Fuli 1934.
ice N zur Aenderung der Gewerbeordnung. Vom 3. Juli gg leb zur Aenderung des Gaststättengesezes. Vom 3, Juli Geseh über einstweilige Maßnahmen zur Ordnung des deutshen Siedlungswesens. Vom 3. Juli 1934. Umfang: s! Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. ___ Postverjendungsgebühreu: 0,03 RM für ein Stück bei Vor- einsendung. *Berlin NW 40, den 5. Juli 1934, Reichsverlagsamt, FaAbrictus.
{ ausgeführt, und zwar im Wechsel zwishen dem Luftschiff „Graf
Preußen.
Die Oberregierungsräte Brancaglio, Seipp, Oberregievrungs- und Landeskulturrat R o f e und Regierungs- und Baurat Körner sind zu Ministerialräten im Preußi- schen Landwirtschaftsministerium ernannt,
Iichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Mexikanische Gesandte Dr. Leopoldo Or tiz ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen, E S
Der Türkische Botschafter H a m di Bey ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leikung der Botschaft wieder über- nommen. E
Preußen.
Das Ministerial-Blatt für die Preußische innere Verwaltung, herausgegeben im Preußishen Ministerium des Fnnern, Num- mer 27 vom 4. Juli 1934, hat folgenden Fnhalt: Allge- meine Verwaltung. RdErl. 5. 6./31. 5. 34, Sonderurlaub 7. bis 9. 7. 1934. — RdErl. 22,/11. 6. 34, Bezeichnung „Führer“ usw. — RdErl. 22. 6. 34, Kriegergräberfürsorge.-— RdErl. 23. 6./ 31. 5. 34, 20jährige Wiederkehr des Kriegsbeginns. — RdErl. 25./187 6. 34, Urkunden zum Nachweis: arischer Abstammung. — RdErl. 25. 6. 34, Aend. v. Familiennamen -usw: — RdErl. 26. 6. 1934, Bek. über Konkurseröffnungen.' —- Kommunalver- bände. RdErl. 20. 6. 34, Zahlung von -Zins-- usw. Beträgen an den Umschuldungsverband. — RdErl.-21. 6. 34, Steuervertei- lungén 1934. — RdErl. 22. 6. 34, Aufwandsentschädig. ‘d. Ober- e ag usw. — RdExl. 23. 6. 34, Aend.- d. 1; Ausf.-Anw. z. Gef. z. Aend. des âllgem. Beanmten- usw. Rechts: — RdErl. 25. 6. 34, Arbeitsvertragsrehtl. Zustand. gegenüber - Angestellten- u. Ar- beitern d. Genieinden. — „RdErl. 27. 6, 34, 2.- Ausf.-Anw. 3. GemFinG. — RdErl. 27. 6. 34, Leiter: v: Gemeinden usw. als Verbandsvorsteher in Gesamtshulverbänden: —-RdErl. 27: 6. 34, Kommissare gem. § 66 GemVG. — RdErl.- 27, 6. 34, Verleihung v. Stadt- u. Gemeindebriefen. — RdErl: 29. 6. 34, Ausf. d. GemVG. — Gemeindebestand- u. Ortsnamen-Aenderungen. — Polizeiverwaltung RdErl. 25.- 6. 34, Filmaufnahmen staatspolit. usw. Veranstaltungen. — RdErl. 27. 6. 34, Auskunft aus den polizeil. Melderegistern. — RdErl.- 28. 6. 34, Hilfsmord- kommissionen. — Prüf.-Zeugnisse f. Lichtspielvorführer: — RdErl. 28, 6. 34, Gemeindepol-Stärkenahweijungen: — Einheitl. Vor- drucke Pol. — RdErl. 29. 6. 34, Jahresübersicht d. Unterstüt.- Kasse d. Gend. — RdErl. 22. 6. 34, Besörd. in d. Gemeindepol. — RdErl. 28. 6. 34, Satzung d. Hilfskasse der Gend. — RdErl. 19. 6. 1934, Dienstflaggen d. Fahrzeuge d. Wasserschußpol. — RdErl. 21. 6, 34, Munition d. Revierpol. u. d. Gend. — RdErl. 23. 6. 34, Bücherwerbung in d. Landespol.-Fachshulen. — RdErl. 27. 6. 34, Ausbild. d. Pol.-Oberwachtm. usw. d. Gemeindepol. — Wohl- fahxts8pflege u. Jugendwohlfahr f." RdErl. 18. 5. 34, Nußbarmachung d. Einricht, f. U Pee — Paß - U. Fremdenpolizei. "REk 22. 6.34, Nichtanerkennung v, Familienpässen bei Einzelreisen seitens d. portugiesishen Be- hörden ujw. — Verkehrswesen. RdErl. 27. 6. 34, Dauer- Prüf.-Fahrt durch Deutschland. — Medizinalangelegen- heiten. RdErl. 23. 6. 34, Verhüt. erbkranken Nachwuchses. — RdErl. 27. 6. 34, Pharmazeutishe Bevollmächtigte. — RdErl. 24. 6. 34, Beanstandungen von Sago u. Tapioka. — RdErl. 28. 6. 1934, Tetanus-, Diphtherie-, Meningokokkenserum. — Uebertrag- bare Krankheiten d. 22. Woche. — Gameinge{ährl. Krankheiten. — Verschiedenes. Reichsinderziffer. —* Neuwerscheinun- gen. — Stellenausscchreibungen: — Zu beziehen durh alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlág, Berlin W 8, Mauer- straße 44. Vierteljährlih 1,75 RM für Ansgabe- A4 (zweiseitig bedruckt) und 2,30 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
VerkehrSwefen.
Verwaltungsratssizung der Reichsbahn.
Am 3./4. Juli 1934 trat der Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn in Breslau zusammen. Hierdurch bot sich dem Ver- waltungsrat Gelegenheit, sich durch unmittelbare Unterrichtung ein Bild von den besonderen Verkehrsverhältnissen Schlesiens zu verschaffen. Zunächst wurde die Finanzlage “dér Deutschen Reichsbahn erörtert. Dié Einnahmeentwicklung zeigte für die ersten sechs Monate des laufenden Jahres einen Zuwachs von rund 15 vH gegenüber 1933. Davon éntfällt auf den Personen- verkehr eine Mehreinnahme von 7 vH, auf den Güterverkehr eine solhe von 19 vH. Auch die Ausgaben haber éine wesentliche Erhöhung erfahren, die sich aus den Aufwendungen sür Mehr- einstellung von Personal und für erhöhte Auftrage an Handel und Judustrie im Dienste der Arbeitsbeshaffung erklärt.
Der Verwaltungsrat beschäftigte sich mit einem Abkommen, das die Hauptverwaltung Ende Juni d, F. vorbehaltlih der Zu- stimmung des Verwaltungsrats und der Genehmigung des Reichsverkehrsministers mit den Spißenvertretungen 7er Spedi- tions-, Fuhr- und Kraftverkehrsgewerbe geschlossen hat. Das Abkommen soll feste Abmachungen mit der Gesamtheit der vor- bezeihneten Gruppen bringen, wobei die Vorteile, die die bisher bestehende Regelung im Bahnspeditionsvertrage allen Ver- reen gebracht hat, aufrehterhalten werden sollen: Gleichzeitig oll an die Stelle der bisherigen volkswirtschaftlih unbefriedi- genden Verhältnisse im Güterfernverkehr eine geordnete Gemein- shaftsarbeit zwishen Schiene und Kraftwagen treten, die die Weiterentwicklung beider Verkehrsarten fördert und dem Ausbau des öffentlichen Berkehrs dient. Der Verwaltungsrat billigte das
Abkommen und den Plan der Reihsbahn. Am 4. Juli besuchte der Verwaltungsrat das Waldenburger Gebiet und besichiiate dabei die eleftrishen Strecken und die Aufschlivarbeiten des Schönhuter Tunnels,
Deutscher Luftpostdienst nah Südamerika.
Der nächste deutsche Postflug nah Südamerika, der für Luft- postsendungen nah Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Para- guay und Uruguay bejonders günstige Beförderungsgelegenheiten bietet, beginnt am kommenden Sonnabend, dem 7. Juli. Posti{lüß für diesen Flug ist am gleihen Tage in Berlin bei dem Postamt C2 um 11,30 und’ in Stuttgart bei dém Postamt 9 um 13,30. Gegenüber dem gewöhnlihen Beförderungsweg werden Zeit- gewinne bis zu 14 Tagen erzielt. Vom 21: Fuli: ab wird der Luft- postdienst nah Südamerika nicht mehr -14tägig, sondern wöchentlich
Zeppelin“ und dem Flugdieust der Deutschen Lufthansa. Auskunft über Abflug- und Abfahrttage, Gebühren usw. er- teilen die Postanstalten, Einzelheiten über Anshlußverbindungen usw. enthält ferner die „Lusftpostliste“ Ausgabe {Fuli/August 1934, die bei den Postanstalten zum Preise von 20 Rpf. erhältlich ift,
Kunft und Wissenschaft.
Spielplan der Berliner Staatstheater.
Neuer Geist im deutschen Theater.
«Fn einer grundsäßlichen Betrachtung über die Pflege von Kunst und Kultur wendet sich die Deutsche Bühnenkorrespondenz gegen die plumpe* Direktheit, unter dex fast die gesamte Theater- produktion des leßten Jahres gelitten habe. Oft sei Politik mit Theater verwechselt worden, und es wurden einfach von den Schriftstellern die nationalsozialistishen Volksversammlungen der Kampfzeit abgeschrieben. Zumeist wurden nur die erfolgreichen Reden der politishen Führer übertragen. Der Dramatiker soll dagegen die Fdeen des Nationalsozialismus in sich tragen und von innen heraus die Probleme neu gestalten. Neu sei etwas nicht dann, wenn es aus dem Tag gepflückt ist, es könne aus vergangenen Fahrhundertèn stammen, “Geist und Einstellung nten nur neu sein. Das gelte auch für das Theater. Grund- elemente des neuen Theaters müßten Charakter, Herz und Seele und ein shöpferisher Geist sein.
Staatliche Kunstbibliothek geschlossen. Die Staatliche Kunstbibliothek ist wegen Umzugs bis auf weiteres geschlossen.
———
NYeonatsausweis
über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen
in den Monaten April L des Rechnungsjahres 1934,
(Beträge in Millionen NM.)
A. Ordentlicher Haushalt. 1. Zu Beginn des Rechnungsjahres 1934 waren die zur Deckung restliher Verpflihtungen aus dem Vorjahr . 1933 zurückgestellten Restbestände verfügbar . . . . 242,6 2, Die Fehlbeträge am Schlusse des Rechnungsjahrs 1932 von zus. 420,7 sind inzwischen gedeckt worden.
Fst-Einnahme
Zahresfoll oder Ist-Ausgabe ch2 — Q L _— L T U Es GES E E |fammen S S A x. Einnahmen, O e s _ — 364 | 1790 |. 2154 Davon ab: | Veberweisungen an Gemeinden (Ge- meindeverbände)usw.| — “+ 93 669 | 762 verbleiben « . | 122344 — 27,1 { 1121 | 1392 2, Nebershüsse der Be- 155 O 0 32 4 20,2 52,6 Davon ab: | | Zu|\chüsse an Betriebe 04 | — 04 | —02| 02 verbleiben . . 4} 320| 204 | 52,4 3, Sonstige Einnahmen: | a) J os 1545 | — 5,7 9,7 15,4 b) Soz. Maßnahmen | u. Gesundheitswesen 22 4 ibilie 02 0,2 0,4 c) Verkehrswesen . .| 102 | — 0,7 09 ck16 d) Wissen!chaft, Kunst- | und Volksbildung (eins{chl. Theater) . 66,3 _— 0,9 8,5 9,4 e) Uebrige Landesver- Wal «o.» » 277,6 — 21,6 227 44,3 Einnahmen insgesaint | 18510 | — 88,2 | 174,5 | 262,7
(abzüglich der Steuerlber- weisungen an Gemeinden usw. und der Zuschüsse an VBeiriebe!
L. Ausgaben.
1. Juftizverwaltung . .| 2882 ! 28 18,1 213 394 2, Verwaltung d.Fnnern | !
(obne Bier 3) . F 399,8 |- 9481 2461 27.223 3. Sozial, Maßnahmen | | é u. Ge1undheitéwejen 46,9 | 2,6 0,4 O7 4 1
. Wissenschast, Kunst u. Volfsbildung (ein}ch1.
s 6338 | 1521 21,0 | 68,6 | 89,6 5. Verkfeh18wesen . « 16,1 0,4 13 O 6, Wohnungswesen . . 116 B 0,0 0/0 |.:: 00 7, Schuldendienst . « « 99 1 3,4 2,9 E) 40 8. Versorgungsgebühr- | nisse (Nuhegehbälter | O R e 186,9 | 0,0 164 1657 8919 9. Sonstige Ausgaben 2401 | 109 148 E E Ausgaben insgefamt | 19225 | 715 98,3 | 155,51; 2533 Mithin: Mehrausgabe | 10,1 | —_— F — Mehreinnahme — 19,0 | 8,9
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