1934 / 154 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Jul 1934 18:00:01 GMT) scan diff

b) Bestand an Hypotheken, Kommunaldarlehen und sonstigen Darlehen.

Erste Beilage zum Neichs- und Staatsanzeiger. Nr. 154 vom 5. Juli 1934. S. 4

auern rer

——————————

Bezeichnung

Hypotheken- Aftienbanken

Oeffentlich- rechtliche Kredit- anstalten!)

Sonstige Anstalten?)

Jns- gesamt

Gesamtbetrag

am 30. ‘April 1934

am 31, Mai 1933

Zahl der berichtenden Anstalten 22 a.

a) Landwirtschaftliche Hypotheken?) :

Aufwertungshypothelen , . « s « o o e -

Aus Mitteln der Deutschen Rentenbank-Kredit- anstalt

Deckungshypotheken für Osthilfe-Entschuldungs- briefe I RZK

Röggenhypbtheken e o 1-0

Alle übrigen Hypotheken

. e e e.

Zusammen

b) Sonstige (städtische) Hypotheken?): Aufwertungshypotheken Hypotheken auf gewerbliche stücke4)®) Hypotheken auf Wohnungsneubauten®*) Alle übrigen Hypotheken

« s s 0 6 . . ® *

Zusammen

c) Kommunaldarlehen:

Aufwertungs- und Ab ösungsdarlehen®?) .

Wohnungsneubauhypotheken mit zusäßlicher fommunaäler Baal) e eee a0

Roggendarlehen

Kohlenwertdarlehen ;

Deckungsdarlehen gemäß §2 Abs. 2 des Gemeinde- Un IQUDUNgAGC S t C Cn o s A

Alle übrigen Kommunaldarlehen « « «e « «.

Zusammen

d) Sonstige Darlehen: Aufwertungsdarlehen . « Siedlungsdarlehen und -zwischenkredite der

Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt . « « Arbeitsbeschaffungsdarlehen Meliorationsdarlehen und -zwischenkredite?) Schiffshypotheken Alle übrigen sonstigen Darlehen

0:60.70 Q S-M

Zusammen

e) Außerdem befinden sich in der Teilungsmasse 2): Hypotheken . . . . s‘ ® . ® 6. « . . . . . Kommunaldarlehen E 6 E L S J A e E N P SonstigE Dal a ean e e oe Aus Bareingängen neugewährte Hypotheken «

Zusamnien

Gesamtsumme .„ S Ses davon Hypoiheken . . . « » Kommunaldarlehen

» sonstige Darlehen

H) SBUabforderungen L) a ao av

31

67 719,9 104 098,3

23 395,0 507 261,1

70

319 173,0 279 909,9

52 419,6 1 298 002,5

14

51 686,1 35 349,1 177 727,1

1 196,7 233 878,0

115

438 579,0 419 357,3 177 727,1

77 011,3 2 039 141,6

115

439 386,5 425 529,4 167 190,8

77 079,8 9 041 445,3

115

446 226,4 497 508,5 28 275,6

79 809,3 2 063 150,4

702 474,3

1 966 749,8

1949 505,0

125 995,1

98 490,6 866 436,3

499 837,0

3 049,3

13 246,6 80 504,4 10 412,4

3 151816,3

1 404 400,3

630 856,7 2 370 563,4 2 325 033,7

3 150 631,8

1 406 339,8

631 516,6 2 376 352,8 2 322 435,3

3 114 970,2

1 443 196,5

11) §62 013,6 11)2 403 980,9 11) 2 392 543,0

5 184 847,9

33 576,5 85 649,2 1 622,3

767 493,3

347 871,5 1438 793,5

393 997,4 7 962,0

8 038,7 617,5

1881 143,3

107 212,7 783,9

1 851 932,8 193/5

6 730 854,1

428 357,8

93 611,2 9 661,0 617,5

1 851 932,8 2 648 830,1

6 736,644,5

428 606,5

| 96 834,8 © 9 806,9 617,5

1 642 008,3 2 661 321,0

6 901 734,0

457 141,6 104 886,8

10 642,8 1 140,3

2 889 494,7

888 341,3

127,3 1

225,9

2 291 758,9

13 160,3 117,0

137 033,2 48 022,4

22 650,5

1 852 910,2

6 119,6

58 734,4 113 939,3 25 283,4 13 063,3 111 384,6

5 033 010,4

19 279,9

58 978,7 250 972,5 74 531,7 13 063,3 134 035,1

4 839 195,0

19 276,8

61 268,1 233 867,8 ‘73 544,8 13 058,7 134 083,7

3 463 306,2

20 633,5

60 442,2 24 708,9 11) 75 796,1

13 564,3 11) 135 288,9

1 353,2

19 881,1 1 249,6

987,4

220 983,4

3 891,5

N

328 524,6

21,1

550 861,2

23 772,6 1 249,6 21,1 987,4

535 099,9

23 894,4 (_¿ 1249,6 804

985,8

330 433,9

28 749,5 1 251,9 37,5 988,7

22 118,1

6-799 134,8 5 908 190,7 889 590,9 1 353,2

25 870,8

3 891,5

5 904 932,3 3 392 190,0 2 291 758,9

220 983,4

63 513,3

21,1

2 788 505,6 607 049,7 1 852 910,2 328 545,7

3 311,4

26 030,7

15 492 572,7 9 907 430,4 5 034 260,0

550 882,3

92 695,5

26 165,2

15 287 736,4 9 912 156,6 4 840 444,6

635 135,3

92 878,3

31 027,6

13 841 471,9 10 046 442,4 3 464 558,1 330 471,4

92 838,8

1) Einschl. Girozentralen. ?) Ab April 1933 einschl. der Siedlungs- und Umschuldungskredite der „Deutschen Rentenbank-Kredit- anstalt“, die nicht über die in der Statistik zusammengefaßten Boden- und Kommunalkreditinstitute gegeben worden sind. ®) Einfthl. Grund- rentendarlehen. 4) Als gewerbliche Betriebsgrundstüccke sind solche Grundstücke anzusehen, die ganz oder überwiegend gewerblkch genußt werden, z. B. Fabrikgrundstücke, Büro- und Geschästshäuser, Hotels. *) Soweit gesondert nachgewiesen; sonst in übrigen Hypotheken bzw. Kommunaldarlehen enthalten. ®*) Zum Einlösungswert eingeseßt. ?) Aus der Emission dex „Zentrale für Bodenkulturkredit“ und aus Mitteln der „Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt“, ®) Von einigen Anstalten wird in den monatlichen Nachweisungen der jeweilige Stand der Teilungsmassen nicht berichtet, Es sind daher für die Ende April und Mai 1934 fehlenden Angaben diejenigen Bestände der Teilungs- massen an Aufwertungs-Hypotheken und -Darlehen eingeseßt, die in der Bekanntmachung über den Stand der Teilungsmassen am 31. Dezember bziv. 30. Juni 1933 gemäß § 60 der Durchführungsverordnung zum Aufwertungsgesey im Deutschen Reichsanzeiger. nachgewiesen worden sind.

S

9) Berechnet für die ganze Zeit der Zinsherabseßzung (1. Oktober 1932 bis 30. September 1934). 1) Unvollständige Zahlen. 1) Be-

richtigte Zahlen. Berlin, den 2. Juli 1934.

Der Präsident des Statistishen Reichsamts. Dr. Neich ardt, Ministerialdirektor.

Konjunkturbelebung und Verkehrswirtschaft.

Nah Überwindung der Wirtschaftskrise gegen -Ende des «Fahres 1932 hat auch die Beförderungsleistung der wichtigsten In, Seeschiffahrt zugenon Der Güterverkehr der Reichsbahn i}, wie das Fnstitut für Konjunkturforshung feststellt, seit Anfang 1932 i i Der Binnenschiffahrtsverkehr lag im Durchschnitt ‘der exsten vier Monate des Jahres um etwa 36 vH 1 j Die Güterbeförde- rung auf der Bahn war jedoch von Januar bis April 1934 noch um rd. ein Drittel, die Transportleistung der Binnenschiffahrt / : Die gewerblihe Güter- erzeugung blieb dagegen im Durchschnitt der ersten vier Monate des Jahres 1934 nur noh um ein Fünftel hinter dem Stand von 1 l Der Güterumschlag in den deutschen Seehäfen ist in den Monaten Fanuar bis April im ganzen zwar nur um 1928 gewesen, doh kann hieraus nicht auf den geschlossen werden. 4 reren der bestehen- den Verkehrseinrihtungen war in erster Linie eine Folge der 1 - i Daneben sind aber au besondere Entwiklungstendenzen wirksam, die zu einer strukturellen Ver- kehrsschrumpfung führten, z. B. die Umstellungen “in der ‘'Energie- wirtschaft oder die Beeinträchtigung „alter“ Verkehrsmittel dur Mit Rücksicht “auf derartige Umgestal- leßten t ‘der Verkehrswirtschaft var sen. Gegen eine grundsäßlihe Ablehnung von Kapitalanlagen ift jedoh anzuführen, daß mit dem Fortschreiten i Aufwärtsentwicklung auch das Im ganzen einen neuen Auftrieb erfahren wird. Dadurch können a ara E wieder aufgeholt 4 „em Die nh anbahnende Umsiedlung der Bevöl- kerung aus den Großstädten auf das Land machen eiti strukturelle

Verkehrsmittel

C Eisenbahn, wieder zugenommen.

Binnen- Und

um rd. 28 vH gestiegen,

über dem Stand im gleichen Zeitraum 1932.

um etwa 30 vH niedriger als 1928.

1928 zurüdck. 6 vH geringer als

Beschäftigungsgrad der deutschen Seeflotte

Der seit mehreren Fahren zu beobachtende Leerlauf

allgemeinen Wirtschaftskrise.

den Wettbewerb neuer. tungen in der deutschen Wirtschaft hatte Jahren geglaubt, vor Jnvestitionen in warnen zu müssen.

man

der wirtschaftlichen

sogar die Verluste der werden. Vor allem die

Zurahme des Verkéhrs wahrscheinlich.

Die volkswirtschaftlih notwendige und nicht aufzuhaltende mitteln, von der Bahn auf den R ar AS ae wesen kann selbst zum Träger einer \trukturellen e E bau der Verkehrsanlagen G in bee Stu O BnD E Ves

W j bis 1927 entfielen etwa 40 v! aller Fnvestitionen des Reiches, der Länder ünd Gemeinden A

Verkehrsumlagerung von alten

den erfordert ganz beträchtlihe neue Kapitalanlagen. Wirtschaftstätigkeit werden.

öffentlihen Wirtschaft. Von- 1925

in den

Verkehrswesen

und

geben.

ivorden.

Reichspost. Anlagen etwa 850 Mill. RM, für Erneuerung der 729 Mill. RM auf. 6 Verwaltungen im Verkehrswesen eine so große Rolle spielen, so hat dies im gegenwärtigen Kampf gegen die Arbeitslosigkeit ganz Den hier vermag der Staat Wirtschaft zu fördern, ohne über den Bereich seiner bisherigen Aufgaben hinaus in die private Wirtschaft einzugreifen. |

Die Gesamtsumme, die in den Fahren 1932 bis einschließlih 1934 für Arbeitsbeschasfung ‘zur Verfügung gestellt wurde, kann auf etwa 5,4 Mrd. RM veranschlagt werden. l oder rd. 40 vH für den Verkehr bestimmt, rd. 100 Mill. RM, fir

ür

etwa 2180 Mill. R für Wasserstraßenbauten Straßen- und ländlihen Wegebau 240, für Brückenbauten 50, sonstige Tiefbauarbeiten 60, für Arbett bescGalsung der Reichs- bahn 1068, der Reichspost 111 und füx

‘550 «Mill. RM. Die Mittel der -Arbeitsbeschaffungsprogramme stellen aber keineswegs die Gesamtausgaben dax, die. für Unter- haltung, “Erneuerung und Ausbau des- Vexkehrswesens L Neben diesen laufen erheblihe „regelmäßige“ Ausgaben, z. B. wird die Reichsbahn ‘im laufenden Fahre im ganzen etwa 1660 Mill. RM für die Verkehrseinrihtungen aus- Davóon entfallen 631 Mill, RM auf Arbeitsbeschaffungs- mittel und 1024 Mill. RM auf das sogenannte Grundprogramm. Als Fnvestierungen sind von den vorerwähnten Beträgen der Arbeitsbeschaffung die geworfenen Mittel anzusprechen. sollen im Autostraßenbau etwa 34 Mrd. RM angelegt werden. Auch die Posten Wasserstraßenbauten, Brückenbauten und sonstige Tiefbauarbeiten sind zu einem erheblichen Teil Neuinvestitionen. Besonders durch das erste Reinhardt-Programm sind im Bereich der Wasserstraßen größere Bauvorhaben in Angriff genommen Im Gegensaß hierzu werden die bei der Reichsbahn zu Arbeitsbeschaffungszwecken ausgeworfenen Mittel vorwiegend zur Erneuerung der bestehenden Anlagen verwendet. ? Neubaurechnung sind im laufenden Fahre nux 264 Mill. RM ausgeworfen worden bei einem Gesamtäusgabenvoranshlag von 1658 Mill. RM.

zwar

gemacht werden.

besondere Bedeutung.

den Bau von Verkehrswegen, Wasse wurden von der öffentlichen Hand me L kehrswesen angelegt. , Hinzu kommen die Kapitalanlagen der großen reichseigenckm 'Verkehrsunternehmen, der Reichsbahn und Die Reichsbahn wandte 1927 zur E Ei las

elben etwa

rstraße

n, Brücken usw. „1927 r als % Mrd. RM im Ver-

Wenn die Fnvestitionen der öffentlichen

für den Bau von

Autobahnen Jm Laufe von sech8s8 Jahren |

Hiervon waren

ie Reichsautobahnen

- union hat das in Ankara vor

ur Zeit. |. lei

aus-

Für die

Wirtschaft des Auslandes.

Der BJZ-Ausweis für den Monat Zuni 1934,

Bales, 4. Juli, Der Ausweis der BJZ. vom 30. Funi weist eine Bilanzsumme von 643,99 Mill. i aus, die gegenüber den Vormonat (680,82 Mill. \ffr.) eine Abnahme um 36,83 Mill. r. erfahren hat. “Die Einlagen der Zentralbanken für eigene Rech nung haben um 26,02 Mill. rx. auf 138,32 (164,34) Mill. sr. abgenommen. Die Einlagen für Rehnung Dritter sind auf 6,47 (9,16) Mill. sr. zurücckgegantgen. Die Gelder auf Sicht haben eine Verringerung auf 10,22 (11,98) Mill. stffr. erfahren. Die rediskontierbaren Wechsel und Akzepte zeigen eine Verminderung um 23,63 Mill. r. auf 335,67 (359,30) Mill. r. Die Gelder auf Zeit sind um 3,77 auf 37,66 (41,43) Mill. sr. zurückgegängen. Andere Wechsel und Anlagen verzeichnen eine Zunahme -um 6,70 auf 228,79 (222,09) Mill. fr.

Vorläufig keine Rückkehr Englands zur Goidwährung,

London, 4. Juli. Schabkanzler Neville Chamberlain stellte heute im Laufe einer Debatte über die Finanzpolitik Groß- britanniens im Unterhause fest, daß einstweilen Großbritannien noch nicht zur Goldwährung zurückzukehren gedenke. Die Bedin- gungen, die als Voraussezung für eine solche Rückkehr gu gelten hätten, seien noch immer nicht erfüllt. Noch immer seien die Preise der Waren auf dem Weltmarkt nicht hinreichend gestiegen, um eine ausrèihende Verdienstspanne zwischen den Gestehungs= fosten und dem Verkaufspreis zu gewährleisten. Noch immer seien die Hindernisse, die dem internationalen Handelsverkehr im Wege stehen, niht vershwunden, ja sie seien noch nicht cin mal verringert. Eine Regelung der Kriegsschuldenfrage sei noch nicht erzielt. Schließlich sei es au erforderlich, erst noch ein Verfahren zu finden, um die großen Schwankungen des Gold- preises in Zukunft auszuschalten.

Brüsseler Eisenbörfe. A Brüssel, 4. Juli. Die: Brüsseler Eisenbörse vom Mittwo,

stand terits unter dem Eindruck der bevorstehenden Ferienzeit, Obwohl der Besuch nicht gerade shwach zu nennen war, Uver- wogen jedoch bei den Besuchern die Verkäufer bei weitem. „Die allgemeine Stimmung kann mit flau bezeichnet werden. JFns=- besondere klagt man darübex, daß aus den getätigten 2b[Glussen nur geringe Abrufe erteilt werden. Verhältnismäßig gut bes auptet war das Geschäft noch in Stabeisen. Bleche dagegen 98 vernachlässigt. Bei den nicht kartellierten Feinblechen werden die wenigen auf den Markt kommenden Aufträge heiß umstritten. Gewisses Futeresse zeigte si neuerdings für Stahl- absaß in Südafrika und Argentinien und für Halbzeuge in e land. Jm Preisstand sind Bewegungen nicht eingetreten. ie belgishen Konstruktionswerkstätten erwarten von, bevorstehenden Ausschreibungen günstigere Ergebnisse. Diese dürften zu einer gewissen Belebung des Eisenmarktes beitragen können. Fm Augenblick bleibt auch hier das Geschäft „noch still. Wie E lautet, soll die Schiffsblehlonvention der internationalen er- faufsverbände mit der Englandgruppe, die am 30, Funt zum Ablauf gekommen ist, niht erneuert werden.

Die Entwicklung der tschechoslowakishen Textilausfuhr

im laufenden Jahre. i G Prag, 4. Juli, Die Ausfuhr tshechoslowakischer Textil extigwaren weist im bisherigen Verlau i Prei) zum Vorjahre folgende Veränderungen U: Bei Baumwollwaren ist ein Sinken um 15,5 vH festzustel en, bei Leinen-, Woll-, ganz- und halbseidenen Konfektionswaren ist dagegen eine Steigerung um 8,7 vH, bei Jutewaren sogar um 152 vH und bei Strümpsen und Handschuhen eine solche um 59 vH

u verzeihnen. Rükläufig war die Garnausfuhr, Ferner ist die

Ausfuhr von Teppichen um 41 vH zurückgegangen.

Abschluß der litauiscz-englischen Handels=-

vertragsverhandlungen.

Kowno, 4. Fuli. Die litauisch-englishen Handelsvertragsvers handlungén sind jeßt endgültig abgeschlossen worden. Die Untero eichnung des Vertrages is noch in dieser Woche zu erwarten. Das Ablantuen gilt für drei Fahre. Es M vorgesehen, daß die Vorzugsliste für den Ankauf englisher Waren jährlih_ Britung unterzogen werden kann. Das neue Abkommen ist als eine Ergänzung zum litauisch-englischen Handelsabkommen vom Jahre 1929 iun.

Das russisch-türkische Handelsabkommeu in Kraft. Moskau, 4. Zuli. Der Rat der Volkskommissare der Sowjets kurzem unterzeichnete rue türkische Handelsabkommen bis zum 1. Fanuar 1936 bestätigt. Das Abkommen ist bereits in Kraft getreten.

Um die Bedienung der brasilianishen Anleihen.

Berlin, 4, Juli. Die Ständige Ta zur Wahrüng der Fnteressen deutscher Sees ausländischer Wertpapiere, Berlin, teilt zu der Nachricht, betreffend das Dekret der brasi- lianishen Regierung über die Bedienung der brasilianischen Anleihen folgendes O mit: Die brasilianishe Regierung at im Verlauf von erhandlungen mit Vertretern von [nleihegläubigern zugesagt, {hon Ende des Fahres (statt pätestens Ende September 1937) unter Berücksichtigung der als=- M obwaltenden Verhältnisse die Frage des äußeren Schulden» dienstes einer erneuten Prüfung zu unterziehen, um nah Mög- lichkeit eine Erhöhung der Leistungen eintreten zu lassen. Fm einzelnen soll sie bereits jeyt folgende Zugeständnisse gemacht haben: 1. Die Anleihen des Staates Bahia, die zu der Kate- gorie VIIT (völlige Einstellung des An eihedienstes) A OLE werden in Kategorie VII eingereiht. 2. Für die 5 vH Anleihen der Stadt Bahia von 1912 und 1916 soll ein Transfer erfolaen;

in welcher Höhe, ist bisher nicht mitgeteilt. 3. Die 5 vH An-

leihe des, Bundesdistriktes. Bahia von 1904 soll als innere An-

ie betrachtet. werden und demzufolge der Ma h in Landeswährung uneingeschränkt Sw Für Besißer, die auf Zahlung in Pfunden bestehen, erfolgt Bedienung gemäß Kate- gorie VII, j

des Jahres 1934 im_

einer

Fortsetzung des Handelsteils in der zweiten Veilage.

L _——

Werdet Mitglied der N-S- Bolkswohlfahrt!

Zweite Beilage

/ zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Itr. 154

Berlin, Donnerstag, den 5. Fuli

Das Transferabkommen

zwischen der deutschen Regierung und der englischen Regierung.

| bis 78,00 Æ, Sultaninen Kiup Carabucnu Auslese } Kisten

Zwischen der En Regierung und der englischen Regie- rung ist folgendes Abkommen geschloffen worden:

Beide Regierungen erstreben eine Zusammenarbeit, um prak- tishe Mittel zur Beseitigung aller l beiden Ländern etwa entstehenden finanziellen und Pn tlihen Schwierigkeiten zu finden, mit besonderer Rücksicht auf die gegenwärtigen Transfer- schwierigkeiten Deutschlands.

Die Regierung des Vereinigten Königreiches erkennt an, daß eine vorübergehende Erleichterung der außeren Schuldenlast N dazu helfen soll, den Devisenbestand Deutschlands zu tärken.

Die Berliner Transferkonferenz hat am 29. Mai 1934 eine Verlautbarung veröffentlicht, in der das von der Reichsbank den lang- und mittelfristigen Gläubigern Deutshlands gemachte An- gebot wiedergegeben ift. A

Die Vertreter des Vereinigten Königreiches auf dieser Kon- ferenz haben sih bereiterklärt, die Annahme des vorstehend er- wähnten Angebots unter gewissen Bedingungen zu empfehlen.

Beide Regierungen erkennen den allgemeinen Grundsay an, daß ein Schuldnerland. seine äußeren Verbindlichkeiten nur mittels einer aktiven Bilanz von Wären und Diensten gegenüber anderen Ländern erfüllen kann.

Da in dem Vereinigten Königreich für die hauptsächlichen |

deutshen Ausfuhrwaren keine Einfuhrbeshränkungen bestehen, ist der Wert der deutschen Ausfuhr nah dem Vereinigten Königreich während des am 31. aa 1934 abgeschlossenen Fahres gestiegen, während dex Gesamtwert der deutschen Ausfuhr nah dex übrig Welt gefallen ist. j

__ Die Handelsbilanz- zwischen Deutschland und dem Vereinigten Königreich ist lbe Deutschland ständig günstig gewesen. Es ist der ernste Wunsch beider Regierungen, die Handels- und Finanz- beziehungen zwischen beiden Ländern freundschaftlihst und auf der Grundlage der Gleichbehandlung fortzusezen und den Umfang des beiderseitigen Handels aufrechtzuerhalten und sobald wie -mög- lih zu steigern.

_ Jnfolgedessen haben die hierzu von der deutshen Regierung und der Regierung des Vereinigten Königreiches gebührend bevoll- mächtigtenUnterzeihneten nachstehendes vereinbart:

Artikel 1.

Diese Vereinbarung läßt das deutsche Kreditabkommen 1934 und das deutsche Kreditabkommen für öffentlihe Schuldner 1934

unberührt. Artikel 2.

Die deutsche Regierung wird der Bank von England die Pfund-Sterling-Beträge zur Verfügung stellen, aus denen für Rechnung derx deutschen Regierung alle zwischen dem 1. Juli 1934 und dem 31. Dezembex 1934 fällig werdenden Zinsscheine der Tprozentigen deutshen äußeren Anleihe von 1924 und der 54 prozentigen Anleihe des Deutschen Reiches 1930 an ihrem Fälligkeitstage oder unmittelbar danach bei der Einreichung ge- kauft werden sollen. Dies gilt nur für die Zinsscheine von Stücken, für die der Bank von England der Nachweis erbracht worden ist, daß sie am 15, Juni 1934 britishen Fnhabern zu Eigentum oder Nugznießung gehörten. Der Kaufpreis soll 100 vH des Nennwertes jedes Zinsscheines betragen. Die Be- Jans des Kaufpreises oder, falls der Zinsschein in fremder

zahrung zahlbar ist, des Gegenwertes in Pfund-Sterling soll bei

der Bank von England exfolgen. Für die Zwecke dieser Ankäufe sollen die Zinsscheine der 5% prozentigen Anleihe des Deutschen Reiches 1930, zahlbar im Nennwert der Währung, auf die sie lautet, und nicht als ahlbar in Gold angesehen werden, unbe- schadet der Rechte der Stückinhaber, die ihre Zinsscheine niht zum Ankauf einreichen. ;

Artikel 3.

__ Was die übrigen mittel- und langfristigen Schulden, die nicht in Artikel 2 dieser Vereinbarung näher bezeichnet sind, angeht, so sollen die Bestimmungen und Bedingungen des An- Lide der Reichsbank, wie es in der Verlautbarung der Berliner

ransferkonferenz vom 29. Mai 1934 niedergelegt wurde, e alle

ins-, Devidenden- und sonstigen regelmäßig wiederkehrenden

ahlungen ähnlicher Natur, unabhängig. davon, ob sie auf Grund von Zinsscheinen geleistet werden, gelten, soweit es sich dabei um Anlagen handelt, für die der Bank von England der Nachweis erbraht worden ist, daß sie am 15. Juni 1934 britishen Jnhabern zu Eigentum oder N gehörten. Wenn jedoch die deutsche d mit irgendeinem anderen Gläubigerland eine Vereinbarung treffen sollte, durh die den in diesem Lande an- fie Gläubigern in bezug auf die Nichtreichsanleihen eine O tigere Regelung gewährt wird, soll es den britishen Gläu- igern freistehen, einen Anspru auf eine entsprechende Behand- lung der ihnen am 15, Juni 1934 gehörenden Anlagen geltend zu machen. Sollte ein solher Anspruch erhoben werden, so soll die Anwenduiig dieser Bestimmung durh ‘eine Vereinbarung zwischen |der ‘deutschen Regierung und der Regierung ‘des Ver-

einshließli

teilen, die Deutschland von dem Vereinigten Königreich erhält,

| Artikel 4, „Britische:-Fnhaber“ im Sinne dieses Abkommens sind a) bezuüglich aller Pfund-Stexling-Ausgaben oder -Schulden: 1. Personen, die sich gewöhnlih im Vereinigten Königreich aufhalten oder Geschäfte betreiben; 2. britishe Staatsangehörige Rücksicht

auf den Aufenthalt; |

ohne.

reiches oder irgendeines anderen Gebietes eingetragen sind, das unter der Herrschaft Seiner Majestät des Königs von Groß- britannien, Frland und der britishen überseeischen Dominien, Kaisers von Jundien oder unter der Suzeränität, dem Protektorat oder dem Mandat Seiner Majestät ftebt

___ 4. Personen, die unter dem Schuß Seiner Majestät stehen und sih gewöhnlich im Vereiningten Königreih oder in irgendeinent anderen der vorstehend aufgezählten Gebiete aufhalten oder Ge- schäfte betreiben.

b) Bezüglich anderer Ausgaben odex Schulden alle Personen ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit, die sih gewöhnlich im Vereinigten Königreich aufhalten oder Geschäfte betreiben, und alle Gesellschaften, die nah dem Recht des Vereinigten König-

reiches eingetragen sind. ô Artikel 5.

Offices and Import Restrictions Act“ gegebenen Deutschland gegenüber keinen Gebrau“ machen.

Artikel 6.

Vollmachten

Kraft und gilt für die Dauer. von 6 Mxnaten.

Geschehen in London am 4. Fuli 1934 in doppelter Aus- fertigung in deutscher und englischer Sprathé,

Für die deutsche Regiexung: Hoesch. Berger. Für die Regierung des Vereinigten König-

reihes von Großbritannien und Nordirlandt -— F. W. Leith-Roß. S. D, Waley.

T T S E E D

Fu dem deutsh-englishen Transferabkommen wird von maßgebender deutscher Seite folgendes ausgeführt :

Jn dem wichtigen Artikel 2 wird der Modus aufgestellt, nah welchem die Devisenzahlungen des Deutschen Reiches an die Bank von England in Leistung und Zinsendienst auf die Dawes- und Young-Anleihen, soweit sie sih in britishem Besiy befinden, für die Zeit vom 1. 7. bis 31, 12, 1934 erfolgen werden. Der Tat- sache, daß die Zahlungen halbmonatlih vorgenommen werden, fommt. insofern besondere Bedeutung zu, als dieses- Verfahren eine Abweichung von den monatlichen Zinsenratenzahlungen ‘an die BJZ. als Treuhänderin darstellt. Dies bedeutet für die deutsche Regierung eine, Atempause, die im Falle beider Anleihen mehrere Monate ausmacht. Vom deutshen Standpunkt ist die Schließung der Vereinbarung insofern besonders begrüßenswert, als sie im Zuge der vom Deutschen Reich seit der für Deutsch- land erfolglos verlaufenen Weltwirtschaftskonferenz verfolgten Politik liegt. Seit der Weltwirtschaftskonferenz ist es das Bestre- ben der deutschen Regierung, zunächst einmal im Fnneren die wirtschaftlihe Ordnung zu festigen und dann erst den Versuch zu unternehmen, allmählih auf dem Weg zweiseitiger Abkommen mit anderen Staaten die bestehenden internationalen Wirtschafts- hindernisse zu beseitigen. Die Regelung des Transfers des Dienstes auf die beiden Reichsanleihen, soweit England. in Frage kommt, stellt einen ersten Schritt auf dem Wege dar. Für die deutschen Unterhändler war es überaus wichtig, eine Einigung darüber zu erzielen, wie vermieden werden könne, daß nicht- englische Personen oder Gesellschaften aus den in dem Vertrag festgelegten Vortéil Nugen ziehen. Jm Artikel 4 ist die begriff- liche Bestimmung anderer, die aus dem Vertrag Nuyen zu ziehen berechtigt sind, scharf umrissen. Man ist sih deutscherseits durh- aus darübezæ im klaren, daß die Ueberwachung dér Durchführung dieser Vertragsbestimmungen mit großen Schwierigkeiten ver- bunden sein wird. So wird z. B. eine Bestandsaufnahme- aller. Stücke unumgänglich. sein. Der Artikel 3 enthält eine Regelung über die sogenannten. Nicht-Reichsforderungen eine * Frage, die bei den Berlinér_ Verhändlungen ‘offen blieb. Jeßt ist feskge-. legt worden, daß die Berliner Regelung. auch. auf die britischen Gläubiger Anwendung findet. Wenn aber die britishen Gläu- biger meinen, daß etwaige Sönderabkommen mit den Gläubigern

dann steht es den britishen Eignern offen, eine entsprechende Behandlung zu verlangen. Die Entscheidung darüber, ob einem solhen Anspruch stattgegeben werden soll oder niht, muß in Uebereinstimmung zwischen der deutshen und- der englishen Re- gierung getroffen werden, Diese Klausel verhindert es also, daß die britishen Gläubiger automatish irgendwelhe Sondervorteile in Anspruch= nehmen können. Vielmehr muß vor der Entschei- dung die Gesamtlage mitberücksihtigt werden. Die Schwierig- keiten, in einem solhen Falle_ zu einer Einigung zu gelangen, liegen auf der Hand und dürften von den deutshen Vertretern im-- Verlaufe“ der Verhandlungen genügend betont worden sein. Sthließlih hät man sih jedoch zur Aufnahme dieser Klaüsel ent- lossen, da die Engländer darauf anstheinend aus politischen Gründen großen Wert legten. Jm Artikel 5 verpflichtet si die englishe Regierung, während der Dauer des Abkommens das Schulden-Clearinggeseß auf Deutschland niht in Anwendung zu bringen. Da Deutschland das Abkommen selbst nur auf 6 Mo- nate abzuschließen bereit. war, konnte ein weitergehendes Zuge- ständnis kaum verlangt werden.

Berlin, 4. Fuli. Preisnotierungen für Nahrungss mittel. (Einkaufs8preise des Lebensmitteleinzel- handels für 100 Kilo frei Haus Berlin in Originalpackungen.) Bohnen, weiße, mittel 28,00 bis 29,00 4, Langbohnen, ausl, 37,00 bis 40,00 , Linsen, kleine, leßter Ernte 35,00 bis 38,00 4, Linsen, mittel, legter Ernte 38,00 bis 42,00 6, Linsen, große, leßter Ernte 42,00 bis 54,00 4, Speiseerbsen, Viktoria, gelbe 68,00 bis 70,00 6, Speiseerbsen, Viktoria Riesen, gelbe 78,00 bis 79,00 4, Reis, nur für Speisezwecke notiert, und zwar: Bruch- reis 21,00- bis 22,00 4, Rangoon - Reis, unglasiert 23,50 bis 24,50 Æ, Siam Patna - Reis, glasiert 29,50 bis 37,50 , «ztaliener-Reis 24,50 bis 25,50 4, Deutscher Volksreis, glasiert 22,90 bis 23,50 , Gexrstengraupen, grob 35,00 bis 36,00 4, Gerstengraupen, mittel 36,00 bis 41,00 4, Gerstengrübße 29,00 bis. 31,00 4, Haferflocken 39,00 bis 46,00 4, Hafergrübe, ge- sottene 43,00 bis 46,00 4, Roggenmehl, Type 815 27,00 bis 28,00 4, Weizengrieß, Type 405 37,00 bis 38,00 4, Hartgrieß 44,00. bis 45,00 Æ, Weizenmehl, Type 790 31,50* bis 33,00 Weizenmehl, Type 405 38,00 bis 40,50 #, Kartoffelmehl, süpérior 33,50 bis 3450 Æ, BZudcker, Melis 70,10 bis 70,60 Æ, Zucker, Raffinade 71,60 bis 72,60 , Zucker, Würfel 76,10 bis - 81,60 /, Röstroggen, glasiert, in Säcken 832,00 bis 33,00 M; MRöstgerste, glasiert, in Säcken 32,00 bis“ 34,00 4, Malzkaffee, glasiert, in Säcken 42,00 bis 44,00 4, Rohkaffee, Santos Superior bis Extra Prime 316,00 bis 336,00 4, Roh-

anderer Länder den Kreditoren bessere Bedingungen einräumen,

faffee, Zentralamerikaner aller Art 326,00 bis 460,00 4, Röst-

einigten ¡Königreihs auf der Grundlage der Gleichbehandlung geregelt iverden, und zwar unter Berücsichtigung allex Umstände | ) trgendwelcher Vorteile, die Deutschland von einem! | anderen Gläubigerland erhält, verglihen mit irgendwelhen Vor- |

D; Gesellschaften, die nah dem Recht des Vereinigten König=- |

: JSsland (Neyfkjavifk) .

Die Regiérung des Vexkinigten Königreiches wird während der Dauer des Abkommens von den ihr dur die „Debts Clearing

Dieses Abkommen tritt mit Wirkung- vom 1. Juli 1934 in |

1934

kaffee, Santos Superior bis Extra Prime 376,00 bis 430,00 4, Röstkaffee, Zentralamerikaner aller Art 410,00 bis 600,00 #, Kakao, stark entölt 140,00 bis 164,00 4, Kakao, leiht entóölt 176,00 bis 206,00 Æ, Tee, chines. 792,00- bis 830,00 #, Tee, indisch 820,00 bis 1300,00 A, Ringäpfel amerikan. extra choice 108,00 bis 112,00 A, Amerik. Pflaumen 40/50 in Kisten 77,00

60,00 bis 65,00 4, Korinthen choice Amalias 68,00 bis 70,00 Mandeln, süße, handgew., { Kist. 182,00 bis 184,00 A, Mandeln, bittere, handgew., { Kist. 197,00 bis 200,00 4, Kunsthonig in + kg-Packungen 71,00 bis 73,00 4, Bratenshmalz in Tierces 198,00 bis 200,00 Æ, Bratenschmalz in Kübelu 203,09 bis 206,00 4, Purelard in Tierces, nordamerik. 180,00 bis 182,00 4, Purelard in Kisten 176,00 bis 180,00 4, Berliner Rohshmalz —,— bis —,— M, Sped, inl., ger., 180,00 bis 190,00 A, Deutsche Marken- butter in Tonnen 270,00 bis 274,09 Æ, Deutshe Markenbutter E 278,00 bis 282,00 Æ, Deutsche feine Molkereibutter in

onnen 266,00 bis 270,00 4, Deutsche feine Molkereibutter gepackt 274,00 bis 278,00 , Deutsche Molkereibutter in Tonnen 258,00 bis 262,00 Æ, Deutsche Molkereibutter gepackt 266,00 bis 270,00 M, Au”slandsbutter, dänische, in Tonnen 272,00 bis 274,00 4, Aus- landsbutter, dänische, gepackt 280,00 bis 282,00 #4, Allgäuer Stangen 20 % 64,00 bis 76,00 M, Tilsiter Käse, vollfett 136,00 bis 156,00 Æ, ehter Gouda 40 % 144,00 bis 164,00 , echter Edamer 40 % 144,00 bis 164,00 , echter Emmentaler (vollfett) 200,00 bis 230,00 4, Allgäuer Romatour 20 9/9 96,00 bis 110,00 4. (Preise in Reichsmark.)

Jn Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten,

Telegraphishe Auszahlung.

5. Juli Geld Brief

13,06 13,08 0,5998 90,602 58,08 98,70

0,184 0,186

3,047. 3,053

2,029 2,935 56,99. - 56,71 81,72 81,88 12/67. 12/70

69,53 69,67 5,999 - 5,641

1650 16,954 2,497 - 2,903

169,73 170,07 5734 5746

295 21;59 0,749 - 0,751

5,664 95,676 77,42 TT,D8

42,11 42,19 63,66 63,78 48,45 48,55 47,30 47,40 11/53 11/55 2,488 2,492 65,28 65,42 81,52 81,68 34,30 34,36 10,44 10/46 1,991 1/995 0,999 1,001

2,909 2,515

R 4. Juli Geld Brief

13,065 13,095 0,5998 70,602 98,96 98,68

0,184 0,186

3,047 3,053

2,029 2,939 5664 5956,76 81,67. 8183 12,685 12,715

69,43 69,57 9,604 95,616

16,590 16,54 2,497 2,903

169,73 179,07 97,39 97,51

21,55 21,59 0,751 0753

5,664 5,676 TT,42 - 17,58

42,11 42,19 63,74 63,86 48'45 48,55 47,30 47,40 1155 1157 2,488 2,492 65,38 65,52 81,52 81,68 34,30 34,36 10,44 10,46 1,991 1,995 0,999 1,001

2,909 2,515

Ägypten (Alexandrien

Und Kairo). ¿is Argentinien (Buenos

Aires). an e Belgien (Brüssel u.

Antwerpen). „-« « Brasilien (Nio de

Janeiro) Bulgarien (Sofia) . Canada (Montreal) . Dänema1k(Kopenhg.) Danzig (Danzig) « . England London) . . | 1 Pfund Estland

(Neval/Talinn) . . | 100 estn. Kr. Q (Helsingf.) | 100 finnl. M. éFraukreih (Paris) . | 100 Fres. Griechenland (Athen) | 100 Drachm. Holland (Amsterdam

und Notterdam). . | 100 Gulden

100 isl. Kr.

100 Lire 1 Yen

100 Dinar 100 Latts

100 Litas . | 100 Kronen 100 Schilling

100 Zloty 100 Cscudo 100 Lei

100 Kronen 100 Franken 100 Peseten 100 Kronen

1 türk. Pfund 100 Pengô

1 Goldpeso

1 Dollar

1 ägypt. Pfd 1 Pap.-Pes. 100 Belga

1 Milreis 100 Leva

1 fanad. Doll. 100 Kronen 100 Gulden

Jtalien (Nom und Mailand) Japan (Tokio u. Kobe) Iugoilavien (Bel- grad und Zagreb). Lettland (Niga) . Litauen (Kowno/Kau- nas) Norwegen (Osl1o) Oesterreih (Wien) . Polen (Warschau, Kattowiß, Posen) Portugal (Lissabon). Numänien( Bukarest) Schweden(Stockholm und Göteborg) .. Schweiz (Zürich, Basel und Bern). Spanien (Madrid u. Barcelona) Tschechoslow. (Prag) Türkei (Istanbul) .. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika(New York)

i

9. Juli Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205

2,462 2,482 2/462 2,482 0157 0,59 58,42 58,66 0,165 0/185

2,472 2,492 596,04 5956,76 81,54 81,86 12,625 12,685 12,6295 12,685

5,035 9,575 16,46 16,52 169,31. 169,99 21,43 ‘21,51 21,43 21,51

4. Juli Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205

2,462 2,482 2,462 2,482 057 0,59 58,40 5958,64 0,165 0,185

2,472 2,492 96,99 5956,81 81,49 81,81 1264 12,70 1264 12,70

5,54 5,58 16,46 16,52 169,31 169,99 2143 251 21,43 2L,5L

565 95/69

41,97 4213 6357 6383

Sovereigns. . ... 20 Francs-Stüde . ü Gold-Dollars . « „}1 1 Stüdck Amerikanische :

1000—95 Dollar . . | 1 Dollar

2 und 1 Dollar. .| 1 Dollar Argentinische . « « « « | 1 Pap.-Peso Belgische . . « « « « « | 100 Belga Brasiltani|he . . l Milreis Bulgarische. « « « « « | 100 Leva Câänabiihe «e» l kanad. Doll.

Ï 100 Kronen

Däânische . « « Danziger « « « 100 Gulden l engl. Pfund

Engli)che: große. . . 1 £ u. darunter | 1 engl. Pfund 100 estn. Kr.

Eise 24 iun. .+ . . el O R M: 100 Frs.

ramatiide R olländishe «„ « .. «/ 100 Gulden Stalienishe: große . | 100 Lire 100 Lire u. darunt. | 100 Lire Fugoslavishe. « . . .| 100 Dinar 5,65 5,69 100 Latts

Lettländische O0 00-0 upt Gat Laue» + » s e «L0G LIIAS 41,97 ® 42,13 Norwegische . . . . «| 100 Kronen | 63,49 63,75 Oesterreich.: große. .| 100Schilling| 100 Schill. u. dar. | 100Schillingf _— 100 Zloty 47,26 47,44 | 47,26 47,44

Polnische Numänische: 1000 Lei und neue 500 Lei | 100 Lei eins cis “s 100 Lei s P daa Pei 100 Kronen f 65,12 65,38] 65,22 65,48 81,34 81,66 181,34 81,66

unter 500 Lei... 100 Frs. è 81,34 81,66 81,66

Schwedische Schweizer: große . . 100 Frs. 100 Pefeten | 34,16 834,30

.

100 Frs. u. darunt. Spanische T\chechoslowakische:

5000 u. 1000 Kr. 500 Kr. u. darunt. Se aas Undarise ao

100 Kronen 100 Kronen

l türk. Pfund 100 Pengö