1934 / 155 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Jul 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger. Nr. 155 vom G. Juli 1934. S. 2

Begründung idi über die Vereinheitlihung des GesundheitSwejen vom 3. Juli 1934 (RGBl. 1 S. 531).

Die Pflege der Volksgesundheit ist eine staatliche Auf- gabe von A betnteiies Bedeutung. Es ist das Bevdienit dex nationalsozialistischen Bewegung, diesen Grundsaß in den Bor- dergrund staatspolitischen Denkens gerüdckt zu haben. Aus an folgt ohne weiteres, daß dex Staat in den Augelegenheten de Volksgesundheit denselben bestimmenden Einfluß ausüben muß, den er sich auf anderen staatspolitisch wichtigen Gebieten dex inneren Verwaltung schon früher gesichert hat. ;

Mit dem Tage, an welchem der Durchbruch des National- sozialismus eûdlich dem Grundsaß Geltung schaffte, daß der Wert der Einzelperson nur nah dem Grade ihres. Nuvens für das Volksganze bemessen werden kann, war tin erhöhtem Maße die Notwendigkeit gegeben, im öffentlichen Gesundheitsdienst eine durchweg einheitlihe Organisation für das ponde Reich zu schaffen. Fragen, ob erbgesund odex erbkrauk, leistungs- fähig oder nicht leistungsfähig, bevölkerungspolitish _wicht.y oder unwichtig, könuen vom Arzt zum Nugen des Volks3ganzen nur dann in jedem Einzelfall zweckdienlih gelöst werden, wenn die. Beurteilung nah Richtlinien erfolgt, die für das ganze Reich gleihmäßig Geltung haben. Fm Geseß zur Verhütung erbkranken Nahwuchses, in den Siedlungsgeseßen, in den Ver- ordnungen zur Arbeitsbeschaffung, im Erbhofgesey ist die Fest- stellung des gesundheitlihen Wertes der Einzelperson Voraus- seßung für jede weitere Maßnahme. Auch die in Vorberei- tung befindlichen bevölkerungspolitisch bedeutungsvollen Ge- see würden einer der wesentlichsten Grundlagen entbehren, wenn das staatliche Gesundheitswesen nicht über Einrich- tungen verfügen kann, die eine Bewertung der Einzelperson in dieser Hinsicht einwandfrei und gleihmäßig sichern. Aber auch die Durchführung aller sonstigen Forderungen der Volks- gesundheit, ferner die Sichtung des Beamten- und Ange- telltenstandes hinsichtlih der Leistungsfähigkeit des einzelnen,

ie Beurteilung der Zweckmäßigkeit fürsor( erischer - Maß- nahmen und die Durchführung einer zielbewu ten Sozialver- ierung seßt eine einheitliche Organisation des öffentlichen esundheitsdienstes voraus. Der Schuß der Volksgemeinschaft vor Fehlgeburten verlangt dabei, daß dem untersuchenden Und suungsted Arzt die modernen Hilfsmittel der Unter-

gum Geseh

uchungstechnik zur Verfügung stehen, und daß er sich ganz Ta TeuliGes, Aufgaben im öffentlichen Gesundheitsdienst widmen fann, sei es, daß er diese Metten anwendet, sei cs, daß er da, wo spegialisti]Ge Untersuchungen Anwen- dung finden müssen, sih Personal und Einrichtung eines hier- ür geschaffenen Amtes und der daran angeschlossenen An- filien zunuße macht und das Ergebnis nach einheitlichen ichtlinien für das Ganze wertet. Denn der Staat kann seine Maßnahmen zur Volksgesundung nux auf zuverlässige und objeftive ärztliche Feststellungen gründen. | Jn allen Ländern des Reiches sind besonders vorgebildete Amtsärzte für die Bearbeitung des öffentlichen Gesundheits- wesens in die innere Verwaltung eingegliedèrt, Für die Durchführung der Fürsorgebestrebungen" besteht bereits der Stand dex Kommunalärzte, die in der Hauptsache für die Romältiauna gesundheitsfürsorgerisher Maßnahmen vorge- bildet sind. Dem 1chUeßr sh an dio (Rosamtheit dex übrigen Aerzteschaft, die als Allgemeinpraktiker oder als Fachakzte um nit geringert Teil auch jeßt hon neben der ärztlichen Vhandlün sih an fürsorgerishen Aufgaben beteiligen und stets ihre Bereitwilligkeit zur Mitarbeit hierzu erklärt haben.

Ein großer Stab von Wohlfahrtspflegerinnen, Kranken-

-\chwestern, Säuglings- und Kleinkindershwestern, Hehb-

ammen, Technishen Assistentinnen und Desinfektoren, fast durhweg nach staatlichen Richtlinien vorgebildet, ist bereits heute im öffentlichen Gesundheitsdienst beschäftigt.

Auch Einrichtungen und Anstalten für Untersuchung, Fürsorge und Behandlung sind zahlreih vorhanden, so haben Staat und Selbstverwaltung z. B. für die Gesundheitsfür- und -vorsorge an vielen Orten wertvolle Untersuchungs- stellen geschaffen.

Es fehlt jedoch die Einheitlichkeit in der Umgrenzung der Aufgaben, die Gleichmäßigkeit im Aufbau der einzelnen Stellen, eine ausreichende Regelung der Zuständigkeiten und die Zusammenfassung in einheitliher Führung: Jn die Lei- tung der vorhandenen Stellen und Einrichtungen teilen sich bisher Staats- und Selbstverwaltungskörper, Sozialversiche- rungsträger, charitative Verbände, Rotes Kreuz und Kirche. Diese Zersplitterung ist nach dem Durchbruch der national- sozialistischen Bewegung nicht geringer, sondern größer ge- worden. NS.-Volkswohlfahrt, NS.-Frauenschaft, SA. und SS. wie das Deutsche Frauenwerk haben naturgemäß im Einklang mit ihren Zielen, ihrem Umfang und ihrer Bedeu- tung gleichartige Bestrebungen in Angriff genommen; “sie sind zum Teil im Begriff, auch ihrerseits gleichartige Einrich- tungen auf manchen Gebieten des öffentlichen Gesundheits- dienstes zu treffen.

Diese wertvolle Arbeit zu nußen und die bestehenden Einrichtungen planmäßig dem Volksganzen dienstbar zu machen, ist Aufgabe und Ziel des vorliegenden Gesebes, dessen Durchführung nicht länger hinausgeschoben werden fann. Die großen Aufgaben auf dem Gebiete der Volksgesundung ver- langen gebieterisch die Mitarbeit aller hierzu Geeigneten, und zivar in der Form

eines der Staatshoheit voll zur Versügung stehenden beweg-

lichen und doch nach einheitüichen Gesichtspunkten lenfbaren

Verwaltungsapparates, der 1ndessen keine neue Sonder-

srganisation bilden darf, sondern Bestandteil der inneren

Verwaltung bleiben muß.

Der Entwurf beschränkt sih darauf, das Ziel der Verein- heitlichung zunächst in den unteren Verwaltungs- bezirken zu verwirklichen.

Um dieses Ziel unter möglichster Ausnußung vorhan- dener brauchbarer Einrichtungen zu erreichen, gibt das Geseh die Möglichkeit, diejenigen kommunalen Gesundheitsämter, die diesen Aufgaben gewachsen erscheinen, den bisherigen Trägern zu belassen mit der Maßgabe, daß die Leitung einem s\taat-

lichen Amtsarzt übertragen wird. Wo diese Vorausseßungen nicht vorliegen, errichtet der Staat die Gesundheitsämter neu oder baut die vorhandenen kominunalen Einrichtungen zu staatlichen Gesundheitsämtern aus.

Damit wird das Bewährte übernommen, das Neue auf Grund langjähriger praktisher Erfahrungen ausgebaut und die Einheitlichkeit im erforderlichen Ausmaß gewahrt, ohne die unteren Verwaltungsbehörden, die emeinden und Gemeindeverbände hinsichtlih der Gesamtheit ihrer gesund- heitlihen Aufgaben an eine völlig starxe Form zu binden.

. amtlich ange

Trobdem wird ein Dualismus vermieden, denn in jedem unteren Verwaltungsbezirk bleibt das Gesundheitsamt unter staatliher Führung der einheitliche Träger des Staatswillens, mit dem alle übrigen Verbände, die Volkswohl fahrt und Ge- sundheitsfürsorge treiben, ihre Tätigkeit im Grundsäßlichen in Einklang bringen müssen. : i

Bei ‘dem in dieser Form geplanten Aufbau ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die finanzielle Belastung trag- bar bleibt, insbesondere auh deshalb, weil durch Beseitigung bisheriger Ueberschneidungen und ‘durch Gebührenerhebung auch Ersparnisse gegenüber früher zu erwarten sind.

Aufgabe der Handhabung des. Geseßes wird es sein, den Gedanken der Notwendigkeit der Gesundheit und Erbgesund- heit im Volk so lebendig zu gestalten, daß er von ‘dem Einzelnen nicht ‘als geseßlicher Zivang, sondern als selbst- verständliche Pflicht im Rahmen deutscher Art und ‘Sitte empfunden wird.

Jm einzelnen ist zum Entwurf folgendes hervorzuheben:

Zus 2: ;

Untex „staatliher Amtsarzt“ wird ein vom Staat haupt- liollter beamtetexr Arzt verstanden, der staatsärzt-

lich geprüft ist. Ausnahme siehe § 5 Abs. 2. : Die landesgeseßlichen Aufgaben der Amtsärzte verbleiben ihnen auch als ärztlichen Leitern der Gesundheitsämter. Um die Einheitlichkeit in ihrer Durchführung innerhalb des Reichsgebietes zu sichern, wird dem Reichsminister des JFunern die Ermächtigung zum Erlaß einer Dienstordnung

gegeben. Zu8g 3:

Der § 3 gibt in großen Zügen die Aufgabengebiete. an, auf denen das Gesundheitsamt tätig sein soll. Den Aemtern E neben den bisherigen Aufgaben des Amtsarztes die mit

er Erb- und Rassenpflege verknüpften Aufgaben obliegen. Außerdem sollen sie alle ärztlichen Feststellungen und Maß- nahmen treffen, die zur Vorbereitung einer zweckmäßigen Gejsundheitsfürsorge acfordetlih sind.

Damit wird nicht ausgeschlossen, daß wie bisher in kleineren übersichtlihen Verwaltungsbezirken die Gemeinden und Gemeindeverbände ihrerseits durh besondere Regelung Aufgaben der wirtschaftlihen Fürsorge (Wohlfahrtsamt) und der Jugendwohlfahrt (Fugendamt) der ärztlihen Leitung des Gesundheitsamts durch Pexrsonalunion unterstellen können.

Die Umgrenzung der Aufgaben im einzelnen bleibt den

Ausführungsbestimmungen überlassen.

Zu Abs. 2: Die reichsgeseßlichen Versicherungsträger legen von jeher Wert darauf, daß die Amtsärzte, soweit es ihr Hauptbexuf zuläßt, Gutachtertätigkeit für sie ausüben, da deren besondere Vorbildung und Unabhängigkeit sie dafür besonders, geeignet erscheinen läßt. i

Zu Ab L 3: Eine Verstaatlichung des Anstaltswesens würde außerhalb des Rahmens der Aufgaben der Gesund- heitsämter liegen; das Aufsichtsreht des Staates bleibt un-

berührt. Zu 4.

(Ab f. 1) Die Gesundheitsämter durchweg als kommu- nale Gesundheitsämter aufzubauen, ist nicht möglich, weil niolo dor. ufgaben öbersriliher Art find, und wetk; viele Gemeinde “h des ses hierfür Nicht teistungsfähig

S

gentg siorg. gau nicht über geeignetes Personal verfügen. : ; ZuZ ö.

An dex Forderung, daß die ärztlichen Leiter der Aemter im allgemeinen Staatsärzte sein müssen, wird im Fnteresse der Staatshoheit unbedingt festgehalten werden müssen. Be- sondere Ausnahmen kann der Reichsminister des Fnnern zu- lassen. Die Abgrenzung der verwaltungsmäßigen Befugnisse der Oberbürgermeister und Landräte gegenüber den leitenden Amtsäxzten bleibt den Ausführungsvorschriften vorbehalten.

Den Kommunalverwaltungen wird das Recht einge- räumt, sich bei der Auswahl der ärztlichen Leiter zu äußern, wobei sie ihren bisherigen leitenden Kommunalarzt vor- schlagen können. Dieser wird übernommen, wenn er den Mindestforderungen des § 5 Abs. 2 genügt. Hier wird der erste Schritt zur Schaffung des Einheitsmedizinalbeamten

getan. ZuUuZ6.

Die Vorschrift des § 6 kann zux Sicherung der staatlichen Juteressen ici entbehrt werden.

U S Zur! Finanzierung der Gesundheitsämter erscheint die Gebührenerhebung unentbehrlich. Sie wird sih jedoh auf die Fâlle’ beschränken müssen, in welchen die Leistung des Amtes nicht nux dem öffentlichen Wohle dient, sondern auch dem einzelnen Untersuchten persönlih von Nuvten- ist.

Zu S: 8, | : (A b. 1.) Bei der Uebernahme bestehender Aemter oder

Teileinrihtungen auf den Staat und bei Neugründung taat--

licher Aemter wird es für beide Teile zweckmaßt1g sein, wenn bewährte Kräfte der Gemeinden und Gemeindeverbände auch Büropersonal, niederes Heilpersonal mit übernommëén oder eingestellt werden. Es muß dabei Vorsorge getroffén werden, daß derx Staat über diese Kräfte auch voll verfügen kann. Dies erscheint durch das angezogene Geseß gewährleistet.

(A b f. 2.) Der Abs. 2 bezieht sich auf die Uebernahme der

leitenden Kommunalärzte, für die unter bestimmten Voraus- seßungen dexr Uebernahmezwang festgelegt ist. Bu 8-9, :

Die LandEregierungen werden, soweit sie den Mehrbedarf nicht decken können, mit entsprehenden Anträgen an die Reichsregierung heranzutreten haben. Es wird sich stets nur um Kosten der Einrichtung und Unterhaltung! der Gesund- heitsämter, nicht aber um die sächlichen Ausgaben für Für- sorgemaßnahmen selbst handeln.

Zu-§ 11.

Es kann mit Sicherheit angenommen werden, daß bis zum 1. April 1935 die Vorarbeiten für die Durchführung des Geseßes in Reich, Ländern und Gemeinden soweit gediehen sind, daß es alsdann in Kraft 1reten kann. Die Duxchsühtung elbst wird sich zeitlih und örtlich verschieden gestalten, da die

orbedingungen für den beabsichtigten Ausbau des Gesund- heitsdienstes in den einzelnen Reichsteilen erheblih vonein- ander abweichen. Dem trägt auch die Bestimmung Rechnung, daß der Reichsminister des Jnnern bereits vor Jukrafttreten des Gesehes vorbereitende Maßnahmen anordnen kann.

(Veröffentlicht vom Reichsministerium des Junern.)

An die Landesregtierungen (für Preußen: Ministerium des JFnnern).

Betrifft: Ausführung des Nitritgeseßes.

Nach § 4 des Gesetzes über die Verwendung salpetrigs saurer Salze im Lebensmittelverkehr (Nitritgeseß) vom 19. Funi 1934 (RGBl. I S. 513) bedarf die Herstellung von Nitritpökelsalz meiner Genehmigung. Die Genehmigung kann jederzeit ohne Entschädigung zurückgenonrmen twerden. Die bei mir eingehenden Anträge auf Erteilung der Geneh- migung beabsichtige ih zunächst den zuständigen Landes=- regierungen mit der Bitte um Stellungnahme * zugehen zu lassen. - Die Genehmigung kann nur erteilk werden, wenn der Leiter - des Betriebes die erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besißt und die nachfolgenden Bedingungen er- füllt werden:

1. Fn dem Betriebe darf kein Fleish ‘verarbeitet werden.

2. Dás für die Herstellung von Nitritpökelsalz bestimmte salpetrigsaure Natrium muß in einem -besonderen, von allen Seiten durh feste Wände umschlossenen, trockenen, verschließ- baren Raum, in dem sich keine anderen Waren befinden, aufs bewahrt und abgewogen werden. Dieser Raum darf nur dem Leiter und den von ihm beauftragten Personen zugäng- lih sein; außerhalb der Benußbungszeit muß er verschlossen gehalten werden.

3. Das Nitritpökelsalz darf nux in solhen Räumen her- gestellt werden, die ausschließlich diesem Zwecke dienen; andere Lebensmittel dürfen in diesen Räumen nicht hergestellt oder aufbewahrt werden.

4. Das Nitritpökelsalz darf nur in trockenen Räumen ge=- lagert werden.

5. Die Herstellung des Nitritpökelsalzes darf nur in mechanish angetriebenen, nach Art der tanten Uni- versal-Knet- und Mischmaschinen gebauten Maschinen er= folgen, deren E ein Fassungsvermögen von minde=- stens 200 Liter hat. iese Mischmaschinen gp jeweils solange in Gang gehalten werden, daß eine gleichmäßige Mischung gewährleistet ist. s

6. Das in dem Betriebe hergestellte T muß mindestens an jedem siebenten Tag durch chemische Unter- suhung auf gleihmäßige Zusammenseßung geprüft werden.

7. Der Leiter des Betriebes hat dem Reichsgesundheits=- amt in Berlin NW 87, Klopstockstraße ‘18, jeweils zunt 15. Fanuar und 15. Juli Nachweisungen vorzulegen. i

a) über die in dem abgelaufenen Kalenderhalbjahr her- gestellten Mengen von Nitritpökelsalz,

b) über die entnommenen und untersuchten Proben mit Angabe der Anzahl und des Untersuchungsergeb- nisses sowie desjenigen, der die Untersuhung vor genommen hat. L

Fehlanzeige -ist erforderlich. : j )

_ Ergeben sich Umstände, die eine Versagung der Geneh- migung rechtfertigen würden, oder ergibt sich, daß die Bedin=- gungen nicht erfüllt werden, so bitte ih mix davon alsbald Mitteilung zu machen. |

Berlin, der 5, Fuli 1934,

Dex Reichsminister des Zunern., J. A. De: GüÜtt,

zern ap rene

Anordnung Nr. 11 der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen- und Weizen mühlen über die Möglichkeit, die Einlagerungspfliht sür Roggen durch Weizenlagerung oder Geldzahlung abzulösen. Auf Grund einex Ermächtigung des Herrn Reichs- ministers für Ernährung und Landwirtschaft wird für die durch § 19 der Verordnung vom 5. November 1933 be-

“gründete Einlagerungspflicht der Mühlen fölgendes ange=-

ordne Es ist statthaft, daß Mitglieder der Wirtschaftlihen Ver- einigung an Stelle der Pflichteinlagerungsmenge an Roggen, die ste gemäß § 19 Absatz 1 dex Verordnung vom 5. November 1933 nah Maßgabe thres Grundkontingents noch einlageru müßten, die e Menge Jnulandsweizen einlagern oder an Stelle einex Einlagerung an die Wirtschaftlihe Vereinigung den Betrag von 3.— RM je t und Monat (0,10 RM je t und Tag) zahlen. Diese Erleichterung wird nur solchen Mühlen gestattet, die ‘der Wirtschaftlichen Vereinigung den Nachweis erbringen, daß die Anschaffung der für sie erforderlichen N OUge nene eine unbillige Härte 22 Abs, 3 der V. O. v. 5. 11. 33) bedeutet. Die Erleichterung: - muß in jedem Fall von der Wirtschaftlihen Vereinigung aus- drücklich genehmigt werden. Die Genehmigung wird nur widerruflih erteilt. Fm Fall des Widerrufs tritt die Ur- sprüngliche Einlagerungspfliht von Roggen wieder in Krast. - Diese Regelung gilt nur für das Getreidewirtschaftsjähr 1933/34. Nach Ablauf des Getreidewirtschaftsjahres wird eine Neuregelung, “insbesondere eine neuë Festseßung des Geld- betrages getroffen. | Sobald die Genehmigung zur Ersaßeinlagerung odex zur Zahlung des ag aas erteilt ist, muß das Mitglicd die entsprechende Menge Fnlandsweizen einlagern oder den Geldbetrag an die Wirtschaftliche Vereinigung: abführen. Wird gegen diese Verpflichtung verstoßen, so gilt die Einlagerüngs- pflicht gemäß § 19 der Verordnung als verleßt; eine Ord- nungsstrafe kaun nah § 22 dex Verordnung verhängt werden. Wirtschaftlichhe Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen. Meisne r. Dr. Siburg.

Der Lage des Reichsministers für Ernährung - und Landwirtschaft bei dex Wirtschaftlihen Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen.

Herbert DaßleL.

———

Bekanntmachung

über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung.

Vom 5. Juli 1934,

Der durch das Geseh vom 18. März 1904 (RGBI. S. 141) vorgesehene Shuß von Erfindungen, Mustern und Waren- zeichen tritt ein für die vom 5. bis 15, Juli 1934 stattfindende ¡Deutsche Konditorei-Ausstellung Magdeburg 1934“.

Berlin, den 5. Juli 1934, Der Reichsminister der Justiz. J. V.: Dr, Schlegelberger.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 155 vom 6. Juli 1934. &.3

Entscheidungen

uge der nationalen Symbole vom 19. Mai 1933 (RGBL,. 1 S. 285),

A | Gegenstand

Hersteller

Herstellungsort

Tag und Zeichen

Entschei Ö ntscheidende Behörde der Entscheidung

L 2

SA.-Spielfiguren aus gepreßter Masse ,” ”» ”» ”» 9” »

D N A D

Armen und Beinen

SA.- und SS.-Puppen, in Stoff gekleidet

Segelschiffchen aus Holz mit Hakenkreuzwimpel preßter Masse

a) .SA.-Puppe in Stoff gekleidet

b) Hitler-Junge

SA.-Puppe in Stoff gekleidet

Pferdchen mit SA.-Figur aus gepreßter Masse und der amtlichen Abzeichen der NSDAP.

Reich“

bei Straßensammlungen

Schivarzes Band mit eingewebten Hakenkreuzen

stände aus Porzellan mit Hakenkreuzen

darunter ein Hakenkreuz

Umhüllung versehen sind i i Geschäftsbriefbogen mit Hakenkreuz im Firmenkopf

bzw, als Untergrund beim Firmennamen

SA.-Spielfiguren aus Holz in Stoff gekleidet mit beweglichen | Max Halbig

Schaukelpferdchen aus Holz mit Uhrwerk und SA.-Figur aus ge- | Max Schneider Segelschiffchen aus Holz mit SA.-Figuren aus gepreßter Masse | J. M. Schneider

Prospekte mit Abbildungen der Rangabzeichen von SA, und SS. | Karl Rembold Merkbuch mit dem Umschlagtitel: „Staat und Partei im deutschen | Edler und Krische Kleines Merkbuch über „Die innerpolitische Neugestaltung im Deut-

schen Reiche“. Das Buch ist mit: einem Hakenkreuz versehen Hi dasselbe Heft wie zu 23 mit ablösbarem Hakenkreuz als Kaufzeichen

| Taschenmesser mit eingraviertem Hakenkreuz auf einer Messerschale Gottlieb Hammesfohr

Grußschild mit der Aufschrift „Der Deutsche grüßt Heil Hitler“, | Rieck & Melzian, Hbg. 39

Schokoladentafeln in Packungen, die mit Stickereieinlagen in Form | Fa. Becker, Schokolade von Hakenkreuz- und \hwarz-weiß-roten Wappen in durchsichtiger F De

Preislisten und Werbeprospekte mit Hakenkreuz im Firmenkopf

3 | z 4

Zulässig.

Anton Röder Philipp Kienel Mylius Roßbach Louis Ender E Meusel

ax Schnetter & Co, Richard Beck g J. N. Schneider | 2 Herm. Sauerteig s R. Grundig & Co, Z William Sommer 2 Wilh. Müller-Preis Rauenstein "

Truckenthal

Steinach

Oberlind

Fried. Wilh. Habermann

Alexander Greiner Steinach

Schalkau

Hermann Kranich Meschenbach

Mylius Langbein Albert Sauerteig

Heilbronn Hannover

y 5

Unzulässig. Solingen-Foche

Dausend und Wüster W.-Ronsdorf

Aschenbecher, Unterteller, Blumenvase, Dose, sämtliche Gegen- | Porzellanfabrik Bareuther & Co., A.-G, | Waldsaßen

Hamburg Magdeburg

Franz Oetter Wäschefabrik Nürnberg

Blechsparblüchsen .in Buchform mit dem Bild einer Puppe, einen | Geor immermann t - | Zi | SA.-Mann darstellend, mit schiarz-weiß-roter Fahne mit Haken- | fabrit - c | freuz, rüdseits schwarz-weiß-roteés Feld mit Hakenkreuz im Kreis )

V

| diejelben, jedoch: mit Hakenkreuzfahne, das rüdseitige s{chwarz-weiß- Jes

j rote Feld ohne Hakenkreuz Vuchzeichen aus Zellstoff mit den nationalen Symbolen

Seite Kinderspieldose mit Horst-Wessel-Lied „SA. hält Wacht“ und mit dem Hakenkreuz bedruckt is Taschenspiegel mit Bild des Reichsluftfahrtministers schwarz-weiß-röt und des Hakenkreuzes imitation) mit Köopfbild des Führers als Anhängsel

zeichen und eingelajsenem Bild des Führers

Postkarte mit der Aufs

und Köopfbildnis des Führers

das Reich“

werden Berlin, den 2. Juli 1934.

Rote Fahrradwimpel mit s{chwarzem Hakenkreuz im weißen Feld | Hallesche Fahnenfabrik auf der einen und aufgenähtem Stoffbildnis auf der anderen i

Hitlerbüste aus Glas auf Spiralfeder mit Blechfuß, 11 cm groß | Victor Apel Postkarte, die mit dem Text und den Noten des Marschliedes | Wendehake, Meyer & Stegmann

Briefvershlußmarken mit dem Kopfbildnis des Reichskanzlers Emailschild „Deutsches Unternehmen“ mit Verwendung der Farben | F. Allgeier Emaillierwerk Triberg

Frisiertäschhen (Jnhalt Spiegel und Kamm) aus Pappe (Leder- | Wörnlein & Zellhofer Bierzipfel mit shwarz-weiß-rotem Band und einem Scherzartikel | J. H. Wüstendörfer, Spielwarenfabrik Bildtáfel, d. h. umrahmte Holzplatte mit geschnißtem Hoheitsab- | Arthur Pscheidl, Holzbildhauer

Ein Buch- und Lesezeichen, Stoffstreifen mit Papier beklebt unter | Erich Funk Verwendung der: nat. Farben und des Hakenkreuzsymbols i Postkarte mit pflügenden Bauern, im Hintergrund aufgehende | Max Thiele Sonne mit Hakenkreuz und Kopfbildnis des Führers, Aufschrift: „Jch schreite mit Dir zukunftsfroh hin über meine braune Scholle“ chrift „Der Tag der Arbeit“, im Vordergrund

Schmied mit Amboß und aufmarschierende SA., im Hintergrund Frauenkirhe in München, aufgehende Sonne mit Hakenkreuz

Postkarte mit Hitlermädel und HJ.-Wappen, im Hintergrund auf- ehende Sonne mit Hakenkreuz und Kopfbildnis des Führers, ufschrift: „Für ein ewiges Deutschland, für Adolf Hitler und

Etnil- Donak

Gottlieb Zinner & Söhne Schalkau

Quedlinburg

Glasplakatefabrik Offenburg

Gebr. Heister Gravier- und Prägeanstalt

Nürnberg Fürth i. B,

Wesermünde

München

Umschlag der Broschüre: „Die biologische Weltanschauung als | Verlag Herm, Costenople, Jnh. A. Heyroth | Jena Grundlägeé dér deutschen Freiheitsbewegung“ von Dr. J. Spelter i Rundschreiben, in dem Arbeitsanzüge sowie Berufsschupmäntel | Elisabeth Neumann unter der Warenbezeichnung „Heil Hitler“ zum Kaufe angeboten

München

Mengersgereuth-Hämmern

Mengersgereuth-Hämmern

Mengersgereuth-Hämmern

Mengersgereuth-Hämmern

Mengersgereuth

Frankfurt (Main)

Schulzendorf Krs, Teltow

5 6

Thür. Kreisamt Sonneberg 31. 3. 1934 (K 69/33) z 1, 4. 1934 (K 1) Z 1. 4. 1934 (K 2) = 1.4. 1934 (K 4) Z 4, 4, 1934 (K 16) Z 10. 4. 1934 (K 17) t“ 10. 4, 1934 (K 17a) d 10. 4. 1934 (K 17b) T 10. 4. 1934 (K 17c) z 10. 4. 1934 (K 17d) Á 11. 4. 1934 (K 18) 2 31. 3. 1934 (K 67/33) L 5. 6. 1934 (K 8)

5. 1934 (K 7) 5. 1934 (K 9) 5. 1934 (K 15)

u 1 o I » 20.

2. 8.

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é 24. 5. 1934 (K 19) ú 5. 6. 1934 (K 20)

31. 3. 1934 (K 66/33) 8. 6. 1934 (K 14)

Landesgewerbeamt Stuttgart 16. 5. 1934 Nr. 2033

Polizeipräsident Hannover 18. 5. 1934 IV 70 05

»”

,”

Der Polizeipräsident in Wuppertal | 23. 3. 1934 4 I 2201/13 ; 20. 3. 1934 j I 2201/14 Reg. v. Niederbayern u. d. Oberpfalz,| 15. 5. 1934 Regensburg Nr. 342 00 70 Polizeibehörde Hamburg 17, 4. 1934 57/34 1114S 19, 12. 1933 I 5. P. 2412

Regierungspräsident Magdeburg

Regierung von Oberfranken und | 8. 5. 1934 Mittelfranken, Kammer des Jn- Nr. .2275b- 391 nern, Ansbach

z 8. 5. 1934 Nr. 2275b 4023 s 8. 5. 1934 Es Nr. 2275b 402 Polizeipräsident Halle/S. 20. 3. 1934 IV—7005/33 Z 20. 3. 1934 IV—7005/38 Thür. Kreisamt Sonneberg 15. 4. -1934 (K 5) e C 20. 4. 1934 (K 5) Oberbürgermeister als Ortspolizei- | 22. 3. 1934 I 2501/ behörde Quedlinburg 20 Badischer Landeskommissär Freiburg | 13. 4. 1934 Nr. 6850 Polizeipräsident Frankf. (Main) 15. 5. 1934 I 22 02 Landeskommissar Konstanz 14, 5. 1934

Reg. von Oberfranken und Mittel- | 16. 5. 1934 franken, K. d. Jnnern, Ansbach Nr. 2275þ.- 417 i 8. 5. 1934 2 e Nr. 2275hb- - 3923 Staatspolizeistelle, Wesermünde 29. 5. 1934 L 60 00

Landrat des Kreises Teltow- 15, 5, 1934 L 3506

Polizeidirektion München 24, 5. 1934 DSt. 122

Thür, Polizeidirektion Jena V/4, 6. 1934 Op.

Polizeidirektion München 28, 5, 1934 DS8t..122

Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. J. A.: Haegert.

Anordnung, : betr, Preise und Handelsspannen für Mil, Magermilch, Buttermilh und Sahne od Erhebung einer Ausgleichs- abgabe.

Auf Grund des § 38 des Milchgesetes in dex Fassung des zweiten Geseßes vom 20. Juli 1933 (RGBl. I S. 527) und der Verordnung über den Zusammenschluß der E Milch- wirtschaft des Reichsministers für Ernährung und Landwirt- schaft vom 27. März 1934 (RGBl. 36 S. 259) wird hiermit nah Anhörung des Preisaus\schusses und des Verwaltungsrates des Milchversorgungsverbandes mit Zustimmung des Vor- sivenden der Deutschen Milchwir1schaftlihen Vereinigung

(Hauptvereinigung) für den Einkauf und Absay von Milch und

Sahne für das Verbrauchsgebiet Berlin folgendes angeordnet:

Teil I]. Trinkmilch.

7 L Für die Abgabe seitens der Lieferstellen (Produzenten und

Landmolkereien) an die Berliner Meiereien bezw. Einführer gelten folgende Preise für das Liter (in Käufers Kannen):

1. Trinkmilch (unbearbeite) .. . Z Me igerüh Rio Bend s ereima te nîm 4. Werkmilch M : M ¡ ta, : 9

14,50 Pfg. 15,00 ,„ a E 1 A

.

_ Diese Preise gelten bis auf. weiteres für 1 Liter Vollmilch mit-einem Fettgehalt von 3,1 vH und von handelsüblichex Sauber- keit frei Rampe Berlin.

Für Milch unter 3,1 vH Fett werden für jedes fehlende /,6

ettprozent Abzüge in Höhe von 2/14 Pfg. - vorgenommen. Für Milch mit einem Fettgehalt von mehr als 3,1 vH werden für jedes 1/0 Me rozent Uber 3,1 vH QUBiege von 2/94 Pfg. gewährt. Bei Milch, die der handelsüblichen Sauberkeit nicht entspricht, wird ein Abzug von 0,5 Pfg. je Liter vorgenommen. Maßgebend für die Beda L uns ist der von derx Untersuchungsstelle des Milchversor- gungsverbandes festgestellte Fettgehalt bezw. Sauberkeitsgrad.

Die Qualitätsbezahlung für die Mil bis zu einem Durch- chnittsfettgehalt von 3,2 vH einschließlich trägt der Berliner Ein- eit bezw. die Berliner Meierei, weit der Durchschnittsfett- ge alt übex 3,2 vH bei der gesamten nah Berlin eingeführten Milch beträgt, geht die Qualitätsbezahlung über 3,2 vH zu Lasten des 2 tilchversorgungsverbandes Berlin. Ueberschüsse aus dieser U Eng fließen in den Qualitätsfonds des Milchver- sorgungsverbandes Berlin.

Be1 Abholung der Milch durch den Kraftwagen darf nur die Bahnfracht zuzüglich etwaiger Bn Teinn von’ der Lieferstelle bis zur Versandstelle des Erzeugers berechnet werden. Dabei hat fol- gende Berechnung stattzufinden: i

a) Von der dau den Lieferbetrieb in Betracht kommenden Station dexr Reichsbahn bis zur Reichsbahnempfangstation des Ab- nehmers is der tatsähliche Frachtsay S6 dem maßgebenden

Reichsbahntarif (zurzeit Ausnahmetarif 25) zu berechnen.

ees

h) Soweit normalerweise eine Beförderung mittels Kleinbahn in Betracht - komint, soll gceundsäßlih niht der Kleinbahn- rachtsaÿ berechnet werden. Es ist vielmehr im allgemeinen die racht der entsprechenden Strecke nah den Sätzen des maßge-

nden Reichsbahngütertarifs anzurechnen.

_Jn Ausnahmefällen kann jedoch im Einvernehmen mit dent Milchversorgungsverband eine Regelung dahin getroffen werden, daß der Kleinbahnfrachtsaß berechnet wird.

c) Bei Berücksichtigung der Anfuhr auf dem Landwege von der Lieferstelle bis zur Versandstation ist für die betrefsende Kilo- meterstrecke ebenfalls die Fraht nah dem entsprechenden Reichsbahngütertarif der Nahzone anzurechnen.

S 2 Soweit zurzeit noch mit ausdrücklicher Genehmigung des Ver- bandes eine unmittelbare Abgabe von Trinkmilh seitens derx Lieferstellen (Produzenten und Landmolkereien) an den Verteiler O erfolgt, gelten folgende Preise (in Käufers

1. Bei Lieferung frei Bahnhofsrampe Berlin. . je Ltr. 18,5 Pfg. 2. Bei Lieferung frei Laden oder Verkaufsstelle des Verteilers E . je Ltr. 19,5 Pfg. Diese Preise gelten für Trinkmilch, die in verteilungsfähigem,

den behördlihen und Vevbandsvorschriften entspre e stande derteilingszeitig geliefert ai ften entsprehendem Zu