1934 / 155 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Jul 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staat83anzeiger Nr. 155 vom 6. Juli 1934. S. 4

83.

u dem Erzeugerpreis für Rohmilch erhält der Einführer eine Webübre für Bearbeitung und Verteilung von 4 Pfg. Mit dieser Gebühr sind alle Unkosten des Einführers abgegolten, ein- schließlih der Bearbeitung in Berlin, der Anfuhr vom Bahnhof | ur Meierei, der Abfuhr zur Verkaufsstelle des Verteilers (Klein- händlers), der Kosten für Gestellung und Reinigung der Gefäße gegenüber Lieferanten und Abnehmern usw., sowie der Unkosten für Verrehnung und Zahlung des Milchgeldes. : (

Für die eingeführte molkereimäßig behandelte Milch erhält der Einführer eine Gebühr von 2,5 Pfg. je Liter. Damit sind alle entstehenden Unkosten des Einführers (stehe § 4 Abs. 1) abgegolten.

Der Milchversorgungsverband Berlin kann jederzeit von sich aus die Entschädigung für die einzelnen Leistungen der Einführer und der Meierei dur entsprechende Ausfteilung der Bearbeitungs- und Verteilungsgebühr von 4 Pfg. bezw. 2,5 Pfg. weiter unter-

eilen. E : : E i Der Einführer hat die Milch zu 19,50 Pfg. ije Liter frei Laden oder Verkaufsstelle des Verteilers (Kleinhändlers) abzu-

geben. 4

Der Einführer hat, sofern er Rohmilh einführt, 1.0 Pfa., #0- fern er tiefgekühlte Rohmilch, fr Die Er Den Tiefkühlzuschlag | nachweislich bezahlt hat, 0,50 Zfg., sofern er molkereimäßig behan- delte Milch einführt, 0,75 Pfg., sofern er Markenmilh im Sinne des L 20 des Milchgeseßes einführt, 1,5 Pfg. 1e Liter an den Aus- gleichsfonds des Milchversorgungsverbandes abzuführen. Fur Markenmilch, die ohne Vermittlung des Handels abgegeben wird, hat der Produzent bezw. die Landmolkerei, die die Markenmilch unmittelbar an den Verbraucher abgeben, 3 Pfg. Ausgleihsabgabe an den Milchversorgungsverband abzuführen.

S: 6.

Für die Abgabe von Trinkmilch an den Verbraucher gilt ein Preis von 24 Pfg. für das Liter ab Verkaufsstelle (Laden).

Bei Abgabe von Trinkmilch außerhalb der Verkaufsstelle, also bei Lieferung frei Haus oder ab Wagen usw., gilt ein Preis von 26 Pfg. je Liter.

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Für .Flaschenmilh im Sinne des § 9 des Milchgeseßes vom 31. Juli 1930 (RGBl. T S. 421) gelten folgende Preise: : 1. Bei Lieferung seitens eines Produzetitei oder efïner Land- molkerei an den Einführer frei Bahnhof Berlin je Liter 18 Pfg. 9. Bei Lieferung seitens des Einführers an den Kleinhändler frei Laden des Verteilers: ! a) in Flaschen zu 1 Liter und: Liter . . je Liter 24 Pfg. b), ; . Bei ‘Abgabe seitens “des Verbraucher:

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Verteilers (Kleinhändlers) an den

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ab Ve kaufs\stelle frei Haus oder (Laden) ab Wagen ;

a) je Juhalt der 1 -Literflasche 28 Pfg. 80 Pfg: b) 44 "t i "” 6e "” 14 " 15 I O) " N (S 8 1? ; Für die Abgabe von Kakaotrunk gelten dieselben Preise wie die Abgabe von Trinkmilch.

S Für Markenmilch im Sinne des § 20 des Milchgeseßes vom 31. Juli 1930 gelten folgende Preise:

1 Voi Akgghe seitens des Produzenten bezw. Landmolkerei frei erlin oder Rampe Meierei (nach Vereinbarung) halt de Lea « "F Pfg.

14 S "u (Kleinhändler)

. 26 Pfg.

« s F 7 5 c l "”

Für

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’s6gabe vom Einführer an den Verteiler

a) je Jnhalt der L-uilerfläashe. r e 65 1 "r i 7: " 5 3. Bei Abgabe vom Verteiler (Kleinhändler) an den Verbraucher ab Verkaufsstelle frei Haus

; ; 5 oder ab Wagen a) je Jnhalt der 1 -Literflasche 30 Pfg. 32- Pfg. 1 "n "” e 1 15 " 16

"” 8 8,

Bei Abgabe von loser Trinkmilh an Großverbraucher (Hotel- betriebe, Cafés, Konditoreien, Kantinen, Warenhäuser, Kranken- häuser usw.) gelten folgende Preise frei Verbrauchsstelle:

1. Bei einer Tageslieferung von weniger als

20 Liter E24 Po 2. Bei einer Tageslieferung von 20 Liter und

daruber, 000 Ee S0 L A 3. Bei einer Tageslieferung von 80 Liter und

E E 2E

Bei Abgabe an Großverbraucher der ebengenannten Art gelten folgende Preise frei Verbrauchsstelle:

a Flashenmilch b Markenmilcch j je Ltr. je Ltr, 1. Jn Flaschen zu 1 Liter und 14 Liter: a) bei einer Tagesl[ieferung von (Vet eL als 20 L 28 Pfg. b) bei einer Tagesl[ieferung vor 20 Liter und darüber, jedoch U O N 26 B c) bei einer Tageslieferung von S0 Liter Und La S 2 ._ In Flaschen zu 4 Liter: a) bei einer TageslL[ieferung von weniger. als 20 Liter 2 b) bei einer Tageslieferung von 20 Liter und darüber, jedoch Unte 80 Lee R 20 u c) bei einer Tageslieferung von

S0 LiteE Und A O

Für die Abgabe von Kakaotrunk gelten dieselben Preise wie die Abgabe von Trinkmilch.

_ Maßgebend dafür, welche Preisstaffel anzuwenden ist, ist die Trinkmilchanlieferung jedes einzelnen Tages, also nicht etwa der Tagesdurchschnitt größerer Zeiträume. i

Die einzelnen Filialbetriebe von Großabnehmern - gelten, wenn sie getrennt beliefert werden, im Sinne dieser Preisanord- nung als Einzelunternehmen.

T,

30 Pfg.

für

Magermilch. S9 Bei Abgabe von Magermilch gelten folgende Preise: frei Bahnhof Berlin oder ab Rampe Meierei* in Berlin E A frei ‘Laden Verteiler (Kleinhändler) oder frei Verbrauchsstelle (Käsercei, _Großverbrauchex usw.) . E « ab Verkaufsstelle an Verbraucher . frei Haus oder ab Wagen O M 8 10. Die Einsuhr von Magermilch von außerhalb Groß-Berli g fe Wre T % Q -=DC cl bedarf der Zustimmung des Milibyorsorgungüberbanee Berlin,

Teil 111. Buttermilcch. S :

je Liter 5 Pfg.

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Bei Abgabe von loser Buttermilch gelten folgende Preise:

ab Berliner Meierei - oder Großhändler fia \ frei Laden des Verteilers (Kleinhändler) je Liter 12 Pfg. ab Verkaufsstelle 49 Me ane R D t: * rei Haus oder. ab- Wagen usw. A. jp it Bei Abgabe von Buttermilch in Flaschen stellt sich der Preis ür den Verbraucher E | ab Verkaufsstelle (Laden) an Verbraucher je Liter 29 Pfg. frei Haus oder ab Wagen . L O e

Teil 1V. Sahne.

8 12. : 1. Für Abgabe seitens der liefernden Landmolkereien an die Berlinée Mefvreien E Sahnegroßhändler gelten folgende Preise:

I je: Lide Shlagsähls ed e e O RM N Kasteesabne E 0,03 5, frei Bahnhof Berlin (in Käufers Kannen). t Unter Shlagsahne ist hierbei eine Sahne mit einem Fell- chalt von T vH, ait Kaffeesahne eine Sahne mit einem Fett ehalt von 11 bis 12 vH zu verstehen.

ür einen Fettgehalt bei einer Schlagsahne von mehr als 9e oder weniger als 31 vH und bei Kaffeesahne von mehr als 12 oder weniger als 11 vH sind je Fettprozent Zuschläge oder Ab- züge in Höhe von !/1 des für Schlagsahne festgeseßten Preises zu machen. E i h Für Abgabe von Sahne an Käsereien pp. seitens der Ber- liner Meiereien oder der zugelassenen E werden seitens des Milchversorgungsverbandes noch besondere Bestimmungen etroffen. : : s j! Der Preis bei Abgabe von Sahne an den Verteiler (Klein- händler) beträgt frei Laden oder Verkaufsstelle des Verteilers: a) bei Abgabe bis 5 Liter täglich: n

L. Liter Shlagsahe E n 1,50 R I Kaffeesahne S fes 0,65 b) bei Abgabe von mehx als 5 Liter tägli: H

I. ‘je Liter Schlagschne «0 V5 1,456 RM Il, Kaffeesahne s R O f 4. Bei Abgabe von Sahne an Großabnehmer (Hotelbetriebe, Cafés, Konditoreien usw.) gelten folgende Preise:

a) bei Abgabe unter 5 Liter täglich:

I. je Liter Schlagsahne N IL., ‘,„ Kaffeejahne O b) Béi Abgabe von 5—19 Liter täglich:

T. je Liter Glad, E. fs I. Raffeejahne U es | c) Bei Abgabe von 20 Liter und mehr täglich: M i

I. je Liter Schlagscihne S 1,40 RM | I: 0 Naffecsahne A: " 5. Für die Abgabe von Sahne an den Verbraucher, Hausfrau - gelten folgende Preise: i 4 E je P Schlagsahne « è 1255 2,— RM IT. 7 I Kaffeesahne- Ca E S E P 1,— U" Zu 3 bis 5: Die hier genannten Preise gelten für eine Schlagsahne mit mindestens 31 vH bzw. für eine affeesahne mit mindestens 11 vH Fettgehalt, frei Laden bzw. Verbrauchsstelle. Maßgebend dafür, welche Preisstaffel anzuwenden ist, ist die Sahneanlieferung jedes ci Tages, also nicht etwa der Tagesdurchschnitt größerer Zeitraume.

V Die a Bea etriebe von Großabnehmern_ gelten, wenn sie getrennt beliefert werden, im Sinne diesex Preisanord- nung als Einzelunternehmen.

1,60 RM 0,70

¿ 1,50 RM 008

-= - T

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213

Von jedem nah Berlin eingeführten oder in Berlin gewon- «enen und verkauften Liter Sahne ist ein Beitrag von le «9,5 Pfg. je Liter Schlagsahne, R O, x e Kasseesahne ae! an den? - “Hversor ungsverband Berlin in regelmäßigen, vom Milchverjorg...gsverband zu bestimmenden HZeitabschnitten ab- zuführen. Teil V. Ausgleihsabgabe.

8 14. Es wird eine Ausgleichs8abgabe erhoben, zu deren Entrichtung die Milcheinführer E ind, Die Ausgleichsabgabe beträgt bei Einfuhr poeE Milch 1,0 Pfg. je Liter, bei F molkerei- mäßig behandelter Milch 0,75 Psg., bei Einfuhr ties fühlter, mit dem Tiefkühlzushlag bezahlter Rohmilh 0,5 Pfg. je Liter und bei Abgabe von Markenmilch 0 Dis je Liter. -

Dem Einführer steht gleih der in § 2 genannte Milchprodu- zent oder die in § 2 genannte Landmolkerei, Der abzuführende Ausgleich beträgt in diesem Falle 2,25 Pfg. je Liter. Der selbst- marktende Landwirt, der Milch nah Berlin einführt und sie an den Verbraucher unmittelbar abgibt, hat an den Milchversor=- gungsverband Berlin eine Ausgleihsabgabe von 3 Pfg. je Liter abzuführen. E :

Die Berliner Milcherzeuger haben je Liter abgeseßter Milch einen Ausgleihsbetrag von 2 Pfg. abzuführen. Ï

Die Ausgleihsabgabe für die Berliner Erzeugerbetriebe be- stimmt sich auf Grund eines vom Milchversorgungsverband fest- geseßten Kontingentes, errehnet aus der Anzahl der vorhandenen Kühe unter Berüfsihtigung von 10 Liter je Kuh und Tag.

Derjenige selbstmarktende Milcherzeuger, welcher auf Grund oda Mine Buchführung seinen G tatsächlichen Milchabsaß einwandfrei nachweisen kann, ist berechtigt, zu ver- langen, daß von ihm statt der Pauschalsumme der Ausgleihs- betrag von der tatsächlich abgesezten Milch erhoben wird.

Die Ausgleihsbeträge sind am Schluß einer jeden Dekade innerhalb einer Frist von längstens 3 Tagen an die Kasse des Milchversorgungsverbandes zu zahlen. 5 / /

Die Ausgleihsabgabe i} ein öffentlih-rehtliher Beitrag. Rückständige Beträge unterliegen der Beitreibung 1m Verwal- tungszwangsverfahren. / f

Der Milchversorgungsverband ist berechtigt, gegenüber selbst- marktenden Milcherzeugern und Milchlieferanten gemäß § 2, die die Ausgleichsbeträge nicht fristgemäß entrichten, anzuordnen, daß die gesamte Milcherzeugung an einen Berliner Meiereibetrieb ab- geliefert werden muß.

Seil V

Strafbestimmungen und sonstige gemeinsame Vorschriften.

8 15.

Die hiermit festgeseßten Preise und Handelsspannen sind Mindest- und Höchstpreise bzw. -Spannen. Entgegenstehende ver- traglihe Abmachungen sind unzulässig und unwirksam,

8 16. :

Es ist u. a: auch uünzuläßig und verboten, die hiermit fest- gesezten Preise und Handelsspannen dadurh zu unterschreiten bzw. zu umgehen, daß eine Zugabe in Milch oder anderen Waren erfolgt, Rabatte gegeben oder ähnliche Vorteile mittelbar ‘und unmittelbar gewährt werden

8.17.

Eine entsprehende Anordnung für Vorzugsmilh im Sinne

des Milchgesetzes bleibt vorbehalten.

8 18.

Dex Handel ist verpflichtet, Aufzeihnungen über die ein- gekauften und abgesezten Mengen von Milch und Sahne und. über die Einstandspreise zu machen, und die Belege aufzubewahren. Die L A Dn und Belege sind zum Zwece der Kon- trolle über Preise und Handelsspannen, zur Einsichtnahme dur

frei Bahnhof Berlin oder ab Rampe

Berliner Meierei je Liter 9 Pfg.

die polizeilichen und Kontrollorgane des Milchversorgungsver-

Free

8 19.

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung kommen die Ba der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Milchwirtshaft vom 27. März 1934, § 297-S. 261, und 8 8 Absaß (1) Artikel 12 der Sabung für ilhversorgungsver- bände (RGBl. 36/1934, S. 261 bzw. 281) (*), *#*) \. Anmerkung) in Betracht. Außerdem können bei derartigen Uebertretungen die Entziehung des Trinkmilch- oder Sahnkontingents, Sperrung der Lieferungen für die davon betroffenen Handelsunternehmungen oder sonstige Zwangsmaßnahmen verfügt werden. 8 20. Diese Anordnung tritt mit dem 11. Juli 1934 in Kraft.

Berlin, den 5. Juli 1934. - Milchversorgungsverband Berlin. Der Vorsißende: Röder s.

*) § 23 der Verordnung über den Zusammenschluß der. deut-

en Milchwirtschaft bestimmt: j 4 n "Mit E R mit Geldstrafe bis 4 100 000 Reichs- marf“ oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer vorsäßs lich den Anordnungen der Zusammenschlüsse über die Fest- seßung. von Preisen oder Preisspannen oder über die Erweite- rung des Geschäftsbetriebes oder der Leistungsfähigkeit bestehen- der Betriebe zuwiderhandelt. Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Geldstrafe bis zu 10 000 Reichsmark bestraft." /

**) & 8, Absatz 1, Art. 12 der genannten Satung für Milch-

versorgungsverbände bestimmt: : “, | E Vorsivende kann, wenn es aus wirtschaftlihen Grüns-

n und zur Erreichung der Zwecke des Verbandes unter Wür- A n Belange ben Gesamtwirtschaft Und des Gemeinde- wohls geboten erscheint, “nah Anhörung des Berwaltungsrats insbesondere gegen Verbandsmitglieder, die gegen Anordnungen des Vorsitzenden verstoßèn, “die ‘auf „Grund dieser Sagung ergehen, Ordnungsstrafen bis zu 1000 Reichsmark im Einzel-

fall. festseen. ‘f

__Pwæœeoußen. S 4 Verbot einer periodischen Drufschrift. E Auf Grund des § 1 der Vekïördnuïñg des Heri Reiths- präsidenten zum Schuße von Volk und Staat vom 28. Fe- bruar 1933 (RGBl. 1 S. 83) in Verbindung mit 8 1 der Verordnung vom 2. März 1933 (Geseßsamml.. S. 33) und § 41. des Polizeiverwaltungsgeseßes vom 1. Juni 1931 (Geseß- samml. S. 77) verbiete ih das 3 Ermländische Kirchenblatt, Organ dex Katholischen Aktion im Ermland, A R wegen der Ausführungen in dem Artikel „Wir Westpreußen A A E A in Nx. 26 vom 1. Juli 1934 für die Zeit vom 6. Juli 1934 bis zum 26. Juli 1934 einschließli, Das Verbot umfaßt auch" die in demselben Verlage erschel= nenden Kopfblätter dieses Kirchenblattes, insbesondere das Königsberger ‘Katholische Kirchenblatt, sowie jede angeblich neue Druschrift, die S als die alte darstellt oder i rsay anzusehen 1st. S E C E R G Ft E dis Dee En e E A Rechtsmittels hat aus Überwwiegen4 den Gründen des öffentlichen Jnteresses keine aufschiebende Wirkung. j Königsberg i. Pr., den 5. Juli 1934. Der Regierungspräsident. Friedrich

Irichtamtliches.

Deutsches Reich.

n Abänderung bzw. Ergänzung der Bekanntmachung im Reichsanzeiger r. i vom 2. Januar 1933 der Handels- bertretung der UdSSR. in Deutschland: C. 1. Melichoff, Wladimir, wird gestrichen, An seine Stelle kommt: C. 1. Weißbreit, Elja. Handelsvertretung der UdSSR. in Deutschland, Rechtsabteilung.

Rußland stellt seine Getreidekäufe auf dem Weltmarkt ein.

‘oskau, 5. Juli. Die russishe Regierung hat alle Weizen- und sonstigen Getreideeinkäufe auf dem Weltmarkt eingestellt. Die Wiederaufnahme der Käufe soll erst Ende August oder Anfang September erfolgen, nahdem geklärt ist, wie die russische Ernte ausfallen wird. Die russischen Getreidelieferungen, die von der Sowjetunion abgeschlossen waren, werden aufrechterhalten.

Chinesische Stahlschienenaufträge an englische Firmen. j London, 6. Juli. Die Kaufkommission der chinesischen Regle rung in London hat einer Mitteilung des „Modern TranSpor ufolge in den leßten Tagen Aufträge auf 30000 Tonnen Stähl ienst für die Kanton-Hankau-Eisenbahn an englische Firmen

erteilt. :

ti

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage

T I I E T I S

| Verantwortlich: : / für Schriftleitung (Amtlichex U. S Teil), und für den Verlag: : Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin-Wilmersdorf für den übrigen redaftionellen Teil, den Handelsteil und |[ parlamentarische Nachrichten: Rudolf Lanysch in Berlin-Lichtenberg. fl Druck der Preußîishen Druckerei- und Verlags-Aktiengesell \chal| j Berlin, Wilhelmstraße 32. :

Sieben Beilagen

Anzeigenteil

bandes jederzeit bereitzuhalten,

(einschl. Böxsenbeilage und. ¿wei Zentralhandelsregistexbeilagen)

[ SHansbelsteit. |Y Wirtschaft des Auslandes.

weiterhin

Erste Beilage

zum Deutschen ReichSanzei Nr. 155 __

__ Berlin, Freitag, den 6. Juli

ger und Preußischen Staatsanzeiger

a

Verkehrswesen.

Die Deutsche Reichsbahn im Mai 1934.

Die langsame Steigerung des Güterverkehrs bei der Deutschen E im Mai, die troy der in vielen Betrieben während der Pfing|twoche durchgeführten Betriebsruhe und troß des z. T. erheblihen Rückgangs des Umschlagverkehrs infolge Beschränkung der Schiffahrt durch L Ag cha jestgestellt werden konnte, bestätigt, daß sih die allgemeine Wirtshastslage weiter bele Es wurden arbeitstäglih durchschnittlich 116 708 Wagen gestellt gegen 114787 im Vormonat oder 1,67 vH mehx, gegen- über Mai 1933 mit 106 148 Wagen sogar 9,95 vH mehr. Im egenen nahm der Expreß- und Eilgutverkehr erheblich zu (frishes Gemüse, besonders Spargel, ferner Obst und Beeren). Der S a oes ließ namentlich in. der zweiten Monats- hälfte nach. er Wagenladungsverkehr ging im Versand von Kartoffeln, Saatgut un künstlichen Düngemitteln dex Jahreszeit c zuruck;, er seßte dagegen mit. dem Versand von Kohlen, Baustoffen, Holz und Gemüse stärker ein. Für künst- liche Düngemittel wurden . nur 25 448 Wagen geren gegen 45 853 im April dieses Fahres. Für Zement betrug die Wagen- des 35 978 gegen 36 618. Die Betriebsleistungen 1m Güterzug- ienst Vabes gegenüber dem April um 3,86 vH, gegenüber dem Mai des Vorjahres um 18,42 vH zugenommen; den Mai 1931 haben sie sogar um 1,22 vH überschritten. Der Personen - verkehr wurde durch das Pfingstfest in besonderem Maße be- einflußt. Der tre raa wurde Iurch die zu Pfingsten ver- längerte Gültigkeitsdauer der Sonntags- und Arbeiterrückfahr- karten erleichtert. Die E an zahlreichen Veranstaltungen politisher, wirtshaftliher und kultureller Art wurde durch Aus- abe von L Bar Sade O unterstüßt. Der Ausflugs- und Wochenendverkehr war bis zu Pfingsten rege, entwidckelte sih aber infolge kalter Witterung später nur zögernd. Von den ab 1. Mai eingeführten Fahrpreisermäßigungen für Kinderreiche, Zehnerkarten usw. wurde bisher nur verhältnismäßig wenig Ge-

brauch gemacht. Die Betriebsleistun i ht. iebsle; gen im Per

naue, begünstigt durch die shöne und E MitoednD den ebhaften Psfingstverkehr, die VDA-Tagung in Trier und mehrere größere Sonderveranstaltungen, zu. Fnsgesamt wurden 9871 über- D Unahtae Büge gefahren (im Vormonat 3891, im Mai 1923

50). Fm Fengen betrugen die geleisteten ugkilometer 55,54 gegen 51,70 Mill. im Vormonat, die Wagenachskilometer 2047 45 gegen 1902,40 Mill. Die Betriebseinnahmen stellten st im Berichtsmonat auf 266,12 gegen 249,38 Mill. RM im April. Gegenüber dem Vorjahrsmonat waren sie um 33,6 Mill. Reichsmark höher. Der Einnahmezugang von 15,7 Mill. RM im Personen- und Gepäverkehr gegenüber Mai 1933 ergibt sich im wesentlihen dadur, daß neben gewissen Mehrerträgen aus der N Verkehrsbelebung die stärkeren Einnahmen aus dem Pfingstreiseverkehr im Jahre 1934 dem Monat Mai, im Vorjahr dagegen dem Juni zugute kamen. Der Güterverkehr weist im Bergleich zu 1933 eine Mehreinnahme von 15,2 Mill. RM auf. ‘7ÿn den ersten fünf Monaten des Geschäftsjahres 1934 zeigen sih folgende Einnahmeunterschiede: Jm Personen- und Güter- verkehr ist gegenüber 193 eine Medreinnahme von 322 Mill. Reichsmark, ge enüber 1929 Eo eine Abnahme um 187,5 Mill. Reichsmark estzustellen._ 9m Güterverkehr beträgt die Zunahme gegen das Vorjahr 127,7, dagegen die Abnahme gegen 1929 991,1 Mill. RM. Bei den Gesamteinnahmen ist gegen das Vor- jahr eine Erhöhung um 164,1, gegenüber 1929 eine Verminde- rung um 845,8 Mill. RM «eingetreten. Auf der Ausgabenseite E O Are 287,78 Mertans Mill. RM an, so daß le Zconatsremnung mit einer Mehrausgabe von 21,7 (April 27,4) Mill. RM abschließt, Der Personalbestand t t 631 463 Köpfe erhöht gegen 623 709 Ende April. Der Mehr- bedarf ist in der Hauptsache a Verkehrss\teigerung und Neu- einstellung von Arbeitern in der Bahnunterhaltung und im Werk- stättendienst zurückzuführen.

Diíe Steuerreform.

einem Aufsaß mit der Steuerreform, die Staatssekretär Rein- hardt kürzlih in ihren Grundzügen bekanntgegeben hat und die sih vor allem durch die einheitlihe Grundhaltung und durch die neue Auffassung von den Aufgaben des Steuersystems auszeichnet. Je mehr die offentlihe Wirtschaft die Gesamtwirtschaft beein- flußt, desto größere Bedeutung hat die Steuerpolitik für die struk- turelle und konjunkturelle Weiterentwicklung der Wirtschaft. Die Steuerpolitik hat infolgedessen den rein fiskalishen Standpunkt aufgegeben und sih bewußt in die allgemeine Staats- und Kon- junkturpolitik eingeordnet. Die Bestimmungen berühren zwar en Wirtschaftsablauf nicht unmittelbar; wohl aber verändern sie die strukturellen Bedingungen. Dies gilt auch für den allgemeinen Teil der Steuerreform, der das gesamte deutsche Steuerwesen ver- einheitlichen, vereinfahen und damit von unprodufktiven Kosten entlasten soll. Wie das Funstitut für Konjunkturforschung hervor- hebt, ist bei dem ganzen neuen Programm entscheidend, daß es fonsequent die Linie fortseßt, die die Steuerpolitik des Reiches seit April 1933 eingeschlagen hat. Es wird niht mehr versucht, das Defizit durch neue Steuern oder durch Steuererhöhungen auszu- ge im Gegenteil: die Wirtschaft soll im Rahmen des Mog- ichen von den drückendsten Steuerlasten befreit und als Quelle des zukünftigen Steueraufkfommens gepflegt werden. Daß dieser Weg der richtige ist, zeigen die Erfahrungen, die das Reich mit seiner Steuerpolitik im Zusammenhang mit den Arbeits- beschaffungsprogrammen gemacht hat. Soweit deshalb in den künftigen Steuergeséßen Steuertarife geändert werden, handelt es sih entweder um Steuererleihterungen oder höchstens um Be- lastungsverschiebungen.

Obgleich die neuen Steuergeseße ers im Laufe der nächsten Monate erscheinen werden, so ist doch nah den bisher veröffent- lihten Plänen der Reichsregierung schon soviel sicher, daß für die weite Hälfte des Fahres und für den Winter 1934/35 von zwei

aßnahmen fer eine weitere Anregung der Wirtschaftsbelebung i

Das es für Konjunkturforshung beschäftigt sich in t

zu erwarten ist.

Durch das Geseß über Steuerfreiheit für Ersaßbeschaffung vom 1. Funi 1933 hatte die Reichsregierung seinerzeit den kon- junkturpolitish erfolgreihen Weg eingeschlagen, den Bedarf der Wirtschaft an Ersaßbeschaffungen durh steuerliche Begünstigung zu mobilisieren und damit Produktion und Beschäftigung in der Jnvestitionswirtschaft anzuregen. Das neue Einkommensteuer- geseß, das am 1. Januar 1935 in Kraft treten soll, begünstigt niht mehr allein die Ersazbeschaffung, sondern auch die Neu- anschaffung. Bei Steuerpflichtigen mit ordnungsmäßiger Buch- führung ist durch das neue Einkommensteuergesehz die Möglichkeit gegeben, die Steuerfreiheit für alle „kurzlebigen Gegenstände“,

d. h. für die beweglihen Gegenstände des gewerblichen oder land- wirtschaftlihen Anlagekapitals, soweit die gewöhnlihe Nubungs- dauer erfahrungsgmäß nicht zehn Fahre übersteigt, in Anspruch zu nehmen. Das Geseh über Steuertreiheit für EtialibesGaffuigen vom 1. Juni 1933 bleibt nur noch von Bedeutung für Erjsay- investitionen bei Dingen mit längerer Lebensdauer („langlebige Gegenstände“), und auch dann nux, wenn die Ersaßbeshaffung bis zum 1. Januar 1935 exfolgt. Da das neue Einkommensteuer- geseß hon für die Veraulagung des Einkommens aus dem Jahre 1934 Anwendung findet, ist damit die konjunkturpolitishe Mög- lihkeit gegeben, den saisonmäßigen Rückgang der Beschäftigung im kommenden Herbst und Winter allein durch diese Maßnahme teilweise auszugleihen. Denn mit dem Gewinn des Jahres 1934 fann jeder, der ordnungsmäßig Buch führt, frei von Einkommen-

(bzw. Körperschaftssteuer) und Gewerbesteuer bleiben, wenn er in | mutmaßlicher Höhe des Gewinns sein landwirtschaftlihes oder !

ewerblihes Anlagekapital erseßt oder ergänzt. iche Verbilligung wird in diesem MENIRNGEN für Ersatbeschaffungen oder Neuanschaffungen be- ragen.

Bei diesem starken steuerlihen Anreiz wird vor allem die Fnvestitionsgüterindustrie, die die sogenannten „kurzlebigen Gegenstände“ des Anlagekapitals herstellt, in den nächsten Monaten eine neue kräftige Nachfragesteigerung erleben. Kon-

Die augenblick-

junkturpolitisch hat diese weitere Anregung der Jnvestititions- ;

h die Gewinne aus den | ersten öffentlihen Arbeitsbeschaffungs8aftionen auf diese Weise | zum großen Teil immer wieder zu den Fnvestitionsgüterindustrien !

tätigkeit noh die große Bedeutung, da

in Form von neuen Aufträgen zurückströômen und damit den rFnve- stitionsgüterindustrien und den mit ihr in Verbindung stehenden

Industrien ein immer neuer Fmpuls gegeben wird. Fm neuen Unt- ; sabsteuergesey soll die verschiedenartige steuerlihe Behandlung des |

Binnengroßhandels wegfallen. Bisher war dieser mit 2 vH des Um- fabes umsaßsteuerpflichtig, soweit er Ware auf Lager nahm oder ab Lager verfaufte, umfaßsteuerfrei jedoh, soweit die Ware bei ihm nur zur Weiterleitung an den Abnehmer durchgelaufen war. Künftig sollen beide Umsaßarten des Großhandels mit je 14 vH steuerpflihtig sein. Dadurch wird der Großhandel in die Lage verseßt, wieder auf längere Zeit zu disponieren, m. a. W. unab- hängig von dem täglichen Auftragseingang Bestelluugen mit längeren Lieferfristen an seine Fabrikanten zu erteilen und die abgelieferten Waren bis zum Weiterverkauf auf Lager zu nehmen. Es steht zu erwarten, daß der Großhandel von dieser vorteil- haften Möglichkeit in erheblichem Umfang Gebrauch machen wird, und daß die Fndustrie im Winter 1934/35 durch diese zusäßlichen Aufträge mit langer Lieferfrist in den Stand verseßt wird, eine gleihmäßig große Belegschaft in Beschäftigung zu haltein.

E S t O E f L e

Um die französischèen Einfuhrkontingente für Papier und Pappe.

Die Ausfuhrstelle der Papier- und Pappenindustrie, Berlin- Charlottenburg, nimmt in einem Rundschreiben Nr. 18 zu den neuen im „Fournal Officiel“ vom 1. Juli 1934 veröffentlichten Kontingentmengen Bes den Zeiabschnitt Fuli/September 1934 Stellung. Bei den Positionen 461 6G/1, 461 6/2, 461 G/3, 462 A/2, 462 B und 463/1 sei der deutsche Anteil mit „néant“ = nihts angegeben. Dies komme völlig überrashend, da sclbst bei Anrech- nung der bis Ende Mai nah der allgemeinen französishen Statistik festzustellenden Ueberzietungen bei allen diesen Posi- tionen wenigstens kleine Mengen noch hätten verfügbar bleiben müssen. Die Ausfuhrstelle erhebe sofoct Einspruch. Auf den An- trag, die Tilgung der Ueberziehungen, die sih aus den Ab- weichungen der allgemeinen französishen Statistik von der Kon- tingentsstatistik ergaben, auf ein volles Jahr zu verteilen, und also in einem Vierteljahr nur 4, bziv. in &inem Monat nur li2 dieser Menge einzubehalten, sei woh kein Bescheid einge- gangen. Auch bei den Positionen, bei denen Kontingentmengen neu zur Verfügung gestellt worden seien, sei keineswegs zu er- erkennen, wie sie berechnet wurden. Bei Positionen, bei denen Ende Mai laut französischer Statistik sogar Restmengen sih er- N die auf das neue Vierteljahr übertragen werden sollten, flen zum Teil stattdessen Kürzungen eingetreten, während um- edri bei andeven Positionen, bei denen nah der französischen

tatistik Ende Mai Ueberziehungen vorlagen, größere Kontin- gentmengen, als zu erwarten, zugewiesen wovden seien. Bei den au eit im Gange befindlihen Verhandlungen über ein neues de tsch-fvanzösisches Handelsabkommen werde die Ausfuhrstelle Ne Kontingentsbedürfnisse der deutschen Papierimwdustrie miît :achdruck geltend machen. Für die Beurteilung der Ausfichten

ihrer eleiedigüng biete \sih leider zur Zeit noch keinerlei An-

hanltspunkt.

- Belebung auf dem Saareisenmarkti durch deutsche Aufträge.

Der französishe Markt ist nah Mitteilung des Vereins zur Wahrung der gemeinsamen wirtshaftlihen Fnteressen im Saar- gebiet, was Stab- und Formeifen angeht, nah wie vor unbe- friedigend. Jn Grob- und Feinblechen ijt die Lage. etwas besser. Der Saarmarkt hat eine gewisse Belebung dadurch erfahren, daß auch die weiterverarbeitende Jndustrie aus dem übrigen Deutsch- land Aufträge erhalien hat. Das Aufkommen von Aufträgen aus der Saar selbst ist nah wie vor gering. Die Lage auf dem deutshen Markt ist nah wie vor als durhaus günstig zu be- zeihnen. Diese Aufträge insbesondere für Stabeisen bilden das Rükgrat der befriedigenden Beschäftigung der Saar- werke. Auch der Exportmarkt hat eine gewisse Belebung erfahren, wenn auch hier die Preise nah wie vor zu wünschen übrig lassen, dies insbesondere in den Gebieien, in denen die Konkurrenz der untervalutarischhen Länder auftr?tt.

Die Bewegung der Unternehmungen im Zuni. Nach Mitteilung des Statistishen Reichsamts wurden im «uni 1934 5 Aktiengesellshaften mit zusammen 0,56 Mill. RM Nominalkapital gegrundet. Ferner wurden 15 Kapitalerhöhungen um zusammen 3,7 Mill. RM vorgenommen und 67 Kapital- érabséhungen um zusammen 221 Mill, RM. 52 Aktiengefsell- chaften mit einem Nominalkapital von 29 Mill. RM wurden aufgelöst, darunter 7 wegen Konkurseröffnung. Der Kurswert der gegen Barzahlung im Monat Funi ausgegebenen Aktien betrug 3,6 Mill. RM. Ferner wurden 193 Gesellschaften m. b. H, 1137 Einzelfirmen und Perfonalgesellshasten und 304 Genossen- schaften gegründet. Aufgelöst wurden 441 Gesellichaften m. b. H. darunter 58 von Amis wegen gelöscht), 1065 Einzelfirmen und ersonalgesellshaften (darunter 133 vou Amts wegen gelöjcht) und 183 Genossenschaften. :

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onenzugdienst |

Falle 10 bis 45 vH der Auf- |

—1934

Generalverfammlungsktalender für die Woche vom 9. 7. bis 14. T. 1934,

Montag, den 9. Juli. Berlin: AG. für Verkehrswesen, Berlin, 11 Uhr.

Berlin: Allgemeine Baugesell ) i j schaft), Berlin, 16 übe schaft Lenz & Co. (Kolonial-Gesell-

rlin: Frankfurter All j x s: a furt a. M, 16 E Versicherungs-AG. i. L., Frank-

Köln: Sämtli g i E Generalversammlungen des Gerling-Konzerns,

Leipzig: Bibliographisches cFristitut AG L aven erke AG. I ÿ E

Stettin: Ueberlandzentrale Pommern AG., Stettin, 11 Uhr.

Dienstag, 10. Fuli. Berlin: Mal-Kah Zigarettenfabrik AG., i. L., Berli 7 n: ) Yigare e t D, Derlin, 17 Uhx, 2E h Industrie und Tankanlagen AG. „Nitag“, Bein,

O uh reußische Dampf-Wollwäscherei AG., Königsberg,

Leipzig, 12 Uhr. Gebrüder Stoewer, Stettin,

E o tland-Sementfabrik Rudelsburg AG., Bad Kösen,

Altenburg: Altenburger Land-Kraftwerke AG., Alter

Dessau: Deutsche ContinentalBas-Gesellschaft, Sem À E Dresden: Steatit-Magnesia AG., Berlin-Pankow, 1114 Uhr. Frankfurt/M.: Voigt & Haeffner AG., Frankfurt a. M,., 11 Uhr. Lübeck: Lübecker Maschinenbau-Gesellschaft, Lübeck, 13 Uhr.

Mittwoez, 11. Juli. Berlin: Deutsch-Ueberseeis izität8- s G i D Berlin, ie mo rseeische Elektrizitäts-Gesellshaft A.-G. i. L: resden: Gehe & Co. A.-G., Dresden, 11 Uhr. Ou e agi Deutsche Luftschiffahets-A-G-. Friedrichshafen,

| Halle a. S.: Wegelin & Hübner Maschinenfabrik und Eisen-

gent E Thin i& S. 12 Uhr: : Sachh|ch-Thüringishe Portland-Ce t- î ussi & Co. A.-G., Göschwit a. S,., 10 Ube I OLIDOA

Donnerstag, 12. Fuli. Me e: Deutsche Portland-Cement-Fabrik A.-G., Berlin,

Turiins Ltannheimer Lebensversiherungs-Bank A.-G,, Berlin, t;

Berlin: Veritas Gummiwerke A.-G. Berlin-Licht

Dresden: Hille-Werke A.-G., Dresden, 12 Ubr s E

Nürnberg: Armaturen- und Maschinen{abrik A.-G. vorm. J. A. Bilpext (Amag-Hilpert-Pegnivhütte), Nürnberg, 114 Uhr.

Nürnberg: Vereinigte Papierwerke A.-G., Nürnberg, 10 Uhr.

Wien: Oesterreichische Eisenbahn-Verkehrs-Anstalt, Wien, 11 Uhr.

M U Donau-Dampfschiffahrts-Gesell|haft, München,

X:

Freitag, 13, Juli,

Braunschweig: Dampskessel- und Gasometerfabrik A. Wilke & Comp., Braunschweig, 12 Uhr. Dresden: Eschebah-Werke A.-G., Radeberg, 11 Uhr. Essen: Phönix A.-G. für Zahnbedarf, Berlin, 16 Ühr.

Rheydt: Hermann Schött A.-G., Rheydt, 17 Uhr. Sonnabend, 14, Fuli, Berlin: Adler & Oppenheimer A.-G., Berlin, 11 Uhr. Berlin: Allgemeine Berliner Omnibus - A. - G. î. L. Berlin, Berlin: Gasse i erlin: Gesellschaft für elektrishe Hoch- und Mnterarundbaf i. L. Berlin, 10 Uhr. e009 Ss Berlin: Schweizer & Oppler A.-G., Berlin, 12 Uhr. Dessau: Allgemeine Gas-A.-G., Magdeburg, 12 Uhr. Hamburg: NRuberoidwerke A.-G. Hamburg, 14 Uhr. Leipzig: Thüringer Gasgesellschaft, Leipzig, 11 Uhr. E München - Dachauer Papierfabriken A.G., München, hr.

vormals

Regelung des Zahlungsverkehrs mit der Schweiz.

Jn den Verhandlungen mit der Schweiz über den Zahlungs- verkehr ist eine Grundlage gefunden worden, um Schwierigkeiten zu Uberbrücken. Bekanntlih besteht ein Zahlungsabkommen zwischen Deutschland und einer Reihe von Ländern, nah dem deutshe Einfuhrfirmen Markzahlungen für ihre Eiufuhr aus den betreffenden Ländern auf ein Sonderkonto der Notenbank des betressenden Landes bei der Reichsbank in Mark einzahlen, joweit die Einfuhr über das zur Verfügung stehende Devisen- kontingent hinausgeht. Dieses Abkommen war bekanntlih vor einigen Wochen von seiten der Reichsbank zeitweise unwirksam gemaht worden, weil sich Mißstände ergeben haiten, die in Ver- handlungen mit den einzelnen Ländern ausgeräumt werden ollten. Die Regelung mit der Schweiz geht nun dahin, daß in N die Einzahlungen niht mehr einseitig, sondern zwei- eitig vor sich gehen sollen, d. h. während bisher nur deutsche Einsuhrfirmen Markzahlungen auf ein Sonderkonto der Schweizer Nationalbank bei der Reichsbank leisteten, werden in Zukunst auch Schweizer Einfuhrfirmen den Gegenwert ihrer Einfuhr aus Deutshland auf ein Konto bei der Schweizer Nationalbank einzahlen. Die beiden Notenbanken gleichen als8- dann die Konten gegenseitig aus, wobei von seiten der Schweiz Gewähr geleistet wird, daß ein Uebershuß zugunsten Deutschlands verbleibt, der zur freien Verfügung der Reichsbank steht. Die Einführung dieser Regelung in die Praxis bedarf allerdings noch erheblicher tehnisher Vorbereitung.

__Zu den vorgesehenen deutsh-s{ch.veizerischen Verrehnungs8=- fassen werden von schweizerisher Seite noch fol- gende Einzelheiten mitgeteilt: Die Einrihtung der Kassen bedingt noch eine Reihe von Vorbereitungen, die mehrere Wochen in Anpruh nehmen werden. Die ersten Besprehungen Über die Ats der tehnishen Einzelheiten sollen bereits in den nächsten Tagen in Zürich beginnen. Die Kassen werden dann entsprehend dem Abkommen ruückwirkend ab 1. Juli in Kraft gesebßt werden. Die Durhführung wird si so gestalten, daß die

eträge für Waren, die Deutschland an die Schweiz liesert, in der Schweiz bei der Verrehnungskasse bleiben, während die Beträge für alle shweizerishen Lieferungen nah Deutschland bei der Verrechnungskasse der Reichsbank angesammelt werden. Die in der Schweiz angesammelten Beträge, die infolge der höheren schweizerischen Bezüge die in Deutshland angesammelten be- trächtlih übersteigen werden, sollen, wie folgt, ver!vandt werden: 1. Zur Decktung der shweizerishen Warenlieferungen nah Deutschland, 2. für den deutschen Reise- und Touristenverkehr nah der Schweiz, 3. für Zinsen und andere periodisheu Leistungen. Dieses Abkommen ergibt, wie auch in Kommentaren der rere Presse dazu betont, daß eine erhebliche deutshe Zu ayaussuhr notwendig ist, damit der schweizerische Ueberhuß die an ihn gestellten Aufgaben erfüllen kann.