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Erste Beilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 155 vom 6, Juli 1934. S. 2
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Die Neufassung des Generalabkomniens in der Kohlenwirtschast.
Präfident Paul Freudemann an den deutschen Kohlenhandel.
r Ende Juni 1934 fand in den Räumen des Reichskohlen- verbandes zu Berlin eine Sißung der Ständigen Kommision zur E des Generalabkommens statt, nahdem in vier vorausgegangenen Sißungen das Problem einer organisatorischen Verbreiterung und wirtschaftspolitishen Vertiefung des General- abkommens durchberaten worden war. Die Verhandlungen führten zu einer Verständigung in allen Punkten, so daß nun- mehx in Kürze der Centralverband der Kohlenhändler Deutsch- lands E. V. în der Lage sein wird, seinen Mitgliedern das Generalabkommen in neuer Fassung, die Ausführungsbestim- mungen und eine gemeinsame Erklärung der im Reichskohlen- verband vereinigten deutshen Stein- und Braunkohlensyndikate und des Centralverbandes der Kohlenhändlex Deutschlands E. V. vorzulegen.
Präsident Freudemann machte in diesem Zusammen- hange in den verbandsamtlihen Mitteilungen des Centralver- bandes Ausführungen über das Zustandekommen und die Be- deutung des Generalabkommens und die Aufgaben, die sih für die Zukunft ergeben. Das seinerzeit verkündete Sofortprogramm und die darin niedergelegte Hielsehung haben im deutschen Tohlenhandel begeisterten Widerhall gefunden. Jn allen Teilen des Reiches strömten die Angehörigen des Kohlenhandels wieder den Organisationen zu. Dieser Zeitpunkt wurde benußt, um dem deutshen Kohlenhandel auf viele Fahre hinaus eine Grundlage zu verschaffen, auf der er organisatorisch und wirtschaftspolitish aufbauen konnte. Es galt, die den verschiedentlih gebildeten Arbeitsgemeinschaften innewohnende Fdee auf das ganze Reich zu übertragen und den Versuch zu machen, innerhalb der Kohlen- wirtschaft zwishen den Kohlenproduzenten und ihren Syndikaten und zwischen allen Kategorîen des Kohlenhandels einen Aus- \chließlihkeitsverkehr zu errichten, der die Gewähr dafür bot, daß der Verbraucher zu möglichst niedrigen Preisen Brennstoffe zu- geführt erhielt. Am 15. Juni 1933 wurde mit sämtlihen Syn- dikaten dieser Ausschließlichkeitsvertrag geschlossen, der späterhin und für die Zukunft als das Generalabkommen bezeichnet wurde. Dieses Generalabkommen bedeutet für die gesamte Kohlen- wirtschaft, soweit sie absaborganisatorisch orientiert ist, eine reundschaftsstellung zwishen Produktion, Großhandel und
inzelhandel.
Die Ausführungsbestimmungen zum Generalabkommen sehen box, daß im Hinblick auf entsprehende Bestimmungen des Generalabkommens und der Ausführungsbestimmungen jeder registrierte Händler zum Eintritt in die für ihn zuständige Organisation des deutshen Kohlenhandels verpflichtet ist. Durch diese Bestimmung werden auch die wenigen bisher noch außen- tehenden Unternehmungen des Kohlengroßhandels verpflichtet, en Organisationen des deutshen Kohlenhandels beizutreten. Mehr als 52 000 deutshe Kohlenhändler, darunter 1700 Kohlen- großhandlungen, find in den Unterorganisationen des Centralver- bandes der Kohlenhändler Deutschlands E. V. organisiert. Das Generalabkommen mit der deutshen Produktion verpflichtet die Organisationen des Kohlenhandels, dafür Sorge zu tragen, daß die wenigen syndikatsfreien Zehen an das Generalabkommen bzw. das ganze Vertragswerk genau so gebunden werden, wie die gesamte übrige Produktion durch ihre Syndikate. Während ein Teil der wenigen ausstehenden syndikatsfreien Zechen schon dem ersten Generalabkommen beigetreten waren, bedarf es für das nunmehr vorliegende Gesamtwerk der Aufforderung an alle sydikatsfreien Zechen, die in “Kürze durch den Centralverband, an die einzelnen Zechen gerichtet, er- olgen wird und deren Beachtung der deutshe Kohlen- andel als eine von ihm als selbstverständlich angesehene reundlihe Haltung dieser Zechen betrahten wird. Eine Selbstverständlichkeit bedeutet ferner die Heranbringung der gesamten Fmporteure an das Vertragswerk. Die neuen Aus- ührungsbestimmungen können ohne weiteres auch von den «Smporteurorganisationen angenommen werden, da sie nichts enthalten, was deren berechtigten Fnteressen zuwiderlaufen würde.
Sind die diesbezüglihen Verhandlungen beendet, so steht die deutshe Kohlenwirtshaft, vom Produzenten herunter bis zum kleinsten Einzelhändler, geschlossen innerhalb der deutshen Wirt- schaft, und dieser. Block wird sih denjenigen Fragen zuwenden können, die zur Regelung innerdeutsher Kohlenabsaßfragen gelöst werden müssen, wie insbesondere auch denjenigen internationalen Problemen, die für das Schicksal Deutschlands entscheidende Be- deutung haben werden. Die Rüdgliederung der Saar wird wirtschaftlih erheblihe Probleme aufwerfen. Die Absabrichtung der Saarkohle kann sih verändern, und es muß rechtzeitig dafür Vorsorge getroffen werden, die auf den deutshen Kohlenmarkt kommenden Mengen durch eine zweckentsprehende Organisation
aufzufangen und sie organish in den deutschen Brennstoffmarkt einzufügen. lee
Das neue Vertragswerk wird die Organisation des deuts- hen Kohlenhandels vor neue Aufgaben stellen. Der Centralver- band wird den Landesverbänden jedwede Hilfe leisten und zu- nächst dur eine übersihtlihe Veröffentlihung des Vertrags- werkes und durch zusäßliche Mitteilungen den Landesverbänden Erklärungen in dem Umfange zukommen lassen, die notwendig sind, um das mit dem Vertragswerk Gewollte zu erveichen. Der Centralverband bereitet ferner eine Schrift vor, in welcher das Recht des deutschen Kolllenhandels enzyklopädish behandelt wer- den soll. Das neue Vertragêtwerk ist in erster Linie auch dazu berufen, bereits bestehende territoriale Abmachungen zwischen Kohlengroß- und Kohleneinzelhandel zu revidieren. Diejenigen Landesverbände, welche derartige vertraglihe Abmachungen ab- geschlossen haben, sind gehalten, unverzüglich nach Kenntnis des neuen Vertragswerkes sämtlihe Bestimmungen dêr Arvrbeits- gemeinschafts-, Shuß- und Folgen Verträge durhzusehen und sle mit dem neuen Vertragswerk in Uebereinstimmung gzu bringen. Die Verträge sind alsdann dem Centralverband der Kohlenhändler Deutschlands zur Genehmigung vorzulegen, der von sih aus bestimmt, wann die neuen Verträge in Kraft treten. Landesverbände, die derartige territoriale Abmachungen zwischen Kohlengroß- und Einzelhandel bisher niht abgeschlossen haben, sind nunmehr berechtigt, begonnene Verhandlungen fortzuseßen, wobei als selbstverständlih zu beachten ist, daß auch diese neuen Abmachungen sich in vollem Umfange anzulelhnen haben an das neue Vertragswerk und darüber hinausgehende Bestimmungen nur dann enthalten dürfen, wenn hierzu die e Genehmi- gung des Centralverbandes der Kohlenhändler eutshlands vor- iegt, der seinerseits verpflichtet ist, in deravtigen Fallen sih der Zustimmung sämtlicher beteiligter Syndikate vorher zu ver- gewissern, :
Eine Frage, deren vordringlihe Behandlung außer Zweifel teht, ist das sogenannte Vertret lem. Die Regelung dieser
rage kann und darf für den Kohlenhandel au e den Gesichtspunkten der Arbeitsbeschaffung und der S ffung und Erhaltung von Ordnung und Sauberkeit im Kohlenhande eregelt werden. Besonderes Augenmerk wird in Zukunft dem
fien zugewendet werden. Durh Abkommen über den andabsay wird în den in Frage kommenden Gebieten für Ord- nung und Sauberkeit innerhalb dieser Sphäre des Kohlenabsayes gesorgt werden; darüber hinaus sollen“ Sicherheiten geschaffen werden, um den ortsansässigen Kohlenhandel nah jeder Richtung hin zu \{chüten.
Eine s{chwere Sorge des Kohleneinzelhandels bedeuten die Auslieferungsläger, deren Vermehrung eine shwere Gefahr für den lagerhaltenden Plabhandel bedeutet; sie sollen “daher zu- nächst auf den vorhandenen Kreis beshränkt werden. Zur Ge- sundung des Kohlengroßhandels gehört bei den geringen Ver- dienstspannen eine sorgfältige Ueberwachung der geldlihen Ein- gänge. Jm Kohlengroßhandel sind bereits bei verschiedenen Landesverbänden Kreditshußz-Abteilungen eingerichtet; es besteht ohne weiteres die Möglichkeit, bei jedem Verband eine derartige Kreditschubstelle einzurihten. Eine der vornehmsten Pflichten des Kohlenhandels ist die Sorge für den Schuß des Verbrauchers hin- sichtlih der Belieferung nah Sorte und Gewicht. Auf diesem Gebiete müssen die Arbeiten e weitergetrieben werden und gegebenenfalls mit staatlicher Unterstüßung eine allgemeine Ver- pflihtung zur Schaffung derartiger Einrichtungen auferlegt werden. Die absolute Gewähr für die Richtigkeit des S iasetten Gewichts und die klare Herkunftsbezeihnung der 0: erten Brennstoffe ist die Unterlage für die Berehtigung der Forderung eines von den örtlichen Vereinigungen festzuseßenden, von den Landesverbänden und den Syndikaten genehmigten und nach den entsprehenden Vorschriften der Geseßgebung N gerehten Preises für den Kleinverkauf. im deutshen Kohlenhandel. Die ukünftigen Arbeiten auf diesem Gebiet werden zu einer Verein- Leitli@irka des Kalkulations\hemas kommen.
Nach wie vor wird der deutshe Kohlenhandel sowohl in seinen Organisationen als auch durch jeden einzelnen Kohlen- händler diejenigen Aufgaben erfüllen, die ihm im Rahmen der deutshen Wirtschaft zugefallen sind. Der Kohlenhandel ist und wird niemals Selbstzweck sein; der Kohlenhandel erfüllt eine nationalwirtshaftlihe Aufgabe, indem er ein Erzeugnis des Bodens zur Wahrung berechtigter Juteressen der Erzeuger und der Verbraucher so billig wie möglih vermittelt und somit ein treuer Helfer im Dienste des Wiederaufbaus der Wirtschaft ist.
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Die Lage der rheinisch-westsälischen Eisenindustrie im Juni 1934.
Nach dem in der Zeitschrift „Stahl und Eisen“ veröffentlichten Bericht hat sich die Lage auf dem Eisenmarkt im Juni nux wenig verändert. Beim Fnlandsgeshäft machten sih die hon im Vor- monat bei einzelnen Erzeugnissen einsezenden jahreszeitlichen Abschwächungen stärker bemerkbar, konnten \sih jedo infolge des konjunkturellen Auftriebstrebens niht in dem Maße wie in früheven Jahren auswirken. Auf Abschlüsse wurde auch weiter-
in prompt abgerufen. Die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen der Reichsregierung trugen unmittelbar und mittelbar wiederum zu einer Festigung der Verhältnisse auf dem Eisenmarkt bei. An Roheisen wurden arbeitstäglih 2,3 vH mehr erblasen als im April 1934. Von 148 (April 148) vorhandenen Hochöfen waren 65 (63) in Betrieb und 20 (22) gedämpft. Die arbeitstägliche Rohstahlgewinnung stieg gegenüber dem Vormonat um 5,6 vH und die Herstellung von Walzzeug um 4,6 vH. Diese weitere Zu- nahme der Erzeugung hat dazu geführt, daß bei Rohstahl und Walzerzeugnissen nunmehr auch die Zahlen des «Fahres 1930 Uberschritten worden sind. Auf dem Auslandsmarkt war das Geschäft weiterhin ruhig. Auf Abschlüsse wurde auch hier gut a'bgerufen. Jm Ruhrbergbau hat die günstige Entwicklung an- gehalten. Der Absaß an Steinkohle lag etwas unter dem Vor- monat, niht unwesentlich auch der avbeitstäglihe Absay, da der Junt zwei Arbeitstage mehr hatte als der Mai. Vor allen Dingen hat der niedrige _ Wasserstand einen ungünstigen Einfluß auf den Absaß ausgeübt. Auf dem Erzmarkt war in den leßten Wochen eine etwas ruhigere Haltung zu verzeihnen. Es scheint, daß auch außerdeutshe Erzverbraucher für diesjährige Lieferung iemlich versorgt sind. Die Belebung auf dem Manç nerzmarkt, ie Ende vorigen Jahres einsegtte, ist in den leßten Wochen eben- falls zum Stillstand gekommen. Die Lage auf dem Schrottmarfkt hat sich gegenüber dem Vormonat niht geändert. Die Nachfrage mach Gußbruch ließ eiwas nach, jedoch kann von einem Rückgang der Preise nicht gesprochen werden, Auf dem Roheisen-Fnlands- markt war eine leihte Belebung festzustellen. Jm Auslands- geschäft macht sich eine etwas lebaftere Nachfrage bemerkbar bei weiter unbefriedigenden Preisen. Der JFnlandsab'agy in Halbzeug, Form- und Stabeisen war im allgemeinen nah wie vor gut, wenn auch das Formeisengeshäft aus jahreszeitlichen Gründen eine Kleinigkeit nachgelassen hat. Jm Auslandsgeschäft nahm gegen Ende des Monats der Auftragseingang leiht zu In Grobblechen war das Jnlandsgeschäft zufriedenstellend, Der deutshe Schiffbau erteilte größere Aufträge. Auch dex sonstige
Jnlandsabsay war gut. Die Nachfrage aus dem Auslande war nicht einheitlih. Jn Mittelblechen trat sowohl auf dem Fnlands- als auch auf dem Auslandsmarkt eine kleine Belebang ein. Fn der Beschäftigung der Feinblehwerke hat sih im Juni nichts ge- ändert. Das Auslandsgeschäft blieb unbedeutend. Der Markt in Stahlröhren hat sih gegenüber dem Vormonat kaum geändert. Die Abrufe des Qnlandshandela in Gas- und Siederohren gingen etwas zurück, nahmen dann gegen Ende des Monats aber wieder leiht zu. Abschlußtätigkeit und Abrufe auf dem Fnlandsmarkt für Draht und Drahterzeugnisse sind unter Berüeksichtigung der vorgeshrittenen Jahreszeit als normal zu bezeichnen. Die Ver- käufe nah dem Auslande sind- mengenmäßig etwas gestiegen.
Erste Sizung des Reichsweinbeirates.
Jn der 1. Sißung des Reichsweinbeirates in Frankfurt a. M. legte der Leiter der O „Wein“ im Reichsnähr- stand, Diplomlandwirt Dünges, die Arbeitsziele der Weinbau- abteilung dar und erläuterte den Zweck des Reichsweinbeirates, der in engstem Gedankenaustaush mit dem bereits. bestehenden „Fachbeirat des deutschen Weinbaues“ alle Fragen, die den deutshen Weinbau berühren und deren Erörterung die Grundlage füx ihn fördernde Maßreahmen bilden könne, behandeln und einer een Lösung entgegenführen soll. Er äußerte sih ferner über die in der Schlußentwicklung befindlichen Arbeiten zux Gründung einer GmbH für Weinwerbung und über die Be- mühungen zur Förderung der Ausfuhr deutscher Weine. Fn der Aussprache wurden u. a. die Frage der Herkunftsbezeich- nungen, der Schuß der Weinlagennamen, die Reichsweinkon- trolle und die Durchführung der Kellerkontrolle, erörtert. Fm Verlaufe der Sißung wurden die Maßnahmen zur reibungslosen Unterbringung der diesjährigen Weinernte, soweit es sih um die Verkäufe von der Keltexr weg handelt, sowie die Frage der Weinpreisgestaltung und der Marktregelung behandelt. Es herrschte Uebereinstimmung darüber, daß, in Fragen der Weinwerbung mit anderen Stellen, z. B. mit den Organen der Deutschen Arbeitsfront, zusammenzuarbeiten sei.
- Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 5. Juli 1934: Gestellt 17577 Wagen.
Tie Elektrolytkupfernotierung dex Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 6. Juli auf 44,50 4 (am 5. Juli auf 44,25 A) für 100 kg.
Berliner Börsenbericht vom 6. Zuli.
Freundlihe Stimmung hält an, N
Das Transfer-Abkommen Deutshland—England hat wieder eine freundlihere Grundstimmung an der Berliner Börse auf- kommen lassen. Auh am Freitag zeigten sich erneut auf den meisten Gebieten unter Bevorzugung von Spezialwerten Kurs- besserungen. Die Anteilnahme des Publikums am Geschäft blieb allerdings ziemlich gering und das Geschäft war daher eher stiller als ám Vortag. Hauptträger des Geschäfts war die Kulisse, die zu es hritt. Auch sonst gaben verschiedene günstige Berichte aus der TarelG ant dem Verkehr eine weitere Stüte, so daß sih die freundlihe Grundstimmung bis zum Schluß erhalten konnte.
Die anfangs ruhigen Montanwerte zogen im Verlauf bis zu 1 vH an, ohne daß aber größere Umsäße zustande kamen. Braun- fohlenaktien tendierten bis auf Rhein. Braun (plus 114 vH) ruhig, stärkere Kurssteigerungen zeigten sich dagegen im Zusammenhang mit den Ausführungen aut der Salzdetfurth-Generalversammlung in Aschersleben (plus 3 vH), ‘in E Del (plus 214! vH). F. G. Sarben stiegen auf 1494, Chemische Heyden auf 804. Am Elektromarkt waren fast durchweg Steigerungen über 1 vH zu ver- zeichnen; L aa e 1% vH, Chade 24 RM und Licht und Kraft 2vH, A.E. G. % vH. Bei Rückäufen zogen Liefe- rungen um 318 vH an. Sonst profitierten Fulius Bergex von Käufen der Privatkundschaft (plus 214 vH), fest lagen wieder Maschinenwerte, und ar neben Berlin-Karlsruher (plus 3 vH) besonders Orenstein (plus 214 vH), da in der Generalversammlung günstige Mitteilungen über den Geschäftsverlauf gemacht wurden.
anken lagen zumeist Bruchteile eines Prozentes höher.
Am Kassamarkt war die Tendenz freundlih, — Auch Renten freundlicher, allerdings war das Geschäft recht still. Kommunal- obligationen und Pfandbriefe sowie Stadtanleihen lagen über- wiegend bis 4 vH höher. — Das Geschäft am Geldmarkt war still, der Say blieb mit 4 bis 4/4 vH unverändert. — Am inter- nationalen Devisenmarkt erfuhr das Pfund eine weitere kleine Abschwächung auf 12,67 (12,685), während der Dollar in Berlin 2,515 (2,512) festgeseßt wurde.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.
Tierseuchenstand am 1. Juli 1934. (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusamniengestellt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs- usw. Bezirke und Kreise (Amts- o. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul- ‘und Klauenseuche, Lungenseuhe des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Roy, Beschälseuhe der Pferde, Schweinepest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügel- holera nah den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Ge- höfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.
Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuhten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuhten Gemeinden und Gehöfte mitenthalten.
Betroffene Kreise usw.)
Maul- und Klauenseuche (Aphthae epizooticae).
6: Teltow 1 Gemeinde, 2 Gehöfte. 11: Neumarkt 1, 1 Ms 14: Calbe 1, 1 (1, 1), Oschersleben 1, 1, Wanzleben 1, 1 (1, 1). 15: Bitterfeld 1, 1 (1, 1), Eisleben Stadt 1, 1 (1, 1), Querfurt 1, 2, Weißenfels. 1, 4 (1, 4). 24: Gladbeck Stadt 1, 1. 30: Cleve 1, 1 (1, 1). 40: Markt Oberdorf 2, 17 (1, 6), Memmingen 4, 16 (1, 13). 58: Rostock 1, 1. 64: Dessau-Köthen 1, 1.
Schweinepest (Pestis suum).
1: Königsberg i. Pr. 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), 6 rungen 1, 1, Wehlau 3, 3 (1, 1). 2: “Niederung 1, 1 (1, 1 3: Johannisburg 1, 1 (1, 1), Neidenburg 1, 1. 4: Rosenberg i. Westpr. 6, 6 (2, 2). 5: 6. Kreistierarztbezirk 1, 1. 6: Anger- münde 1, 1, Niederbarnim 2, 2 (1, 1). 7: Königsberg i. Nm. 1, 1 (1, 1), Lebus 1, 1 (1, 1). 8: Anklam 2, 2, Greifenhagen 1, 1. Greifswald 1, 1, Randow 1, 1, Ls J S (1, 1), Ueckermün 1, 1 (1, 1). 11: Militsch 2, 2 (1, 1), Namslau 1, 1 (1, 1), Oels 2, 2 (2, 2). 12. Bunzlau 2, 2, Rothenburg i. O. L. 1, 1 (1, 1). 13: Neustadt, O. S., 2, 2, Ratibor 1, 1. 15: Saalkreis 1, 1, Torgau 2, 2 (2, 2). 24: Steinfurt 1, 1 (1, 1), T 11 (1, 1). 29: Altenkirchen 3, 4 (2, 2), Mayen 1, 1. 33: Aachen 1, 1, Erkelenz 1, 1. 52: Mannheim 1, 1 (1, 1). 55: Friedberg 1, 1 (1, 1). 958: Stargard 1, 1.
Milzbrand (Anthrax).
4: Marienwerder i. Westpr. 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 6: Oberbarnim 1, 1 (1, 1), Westhavelland 1, 1 (1, 1). 7: Lebus 1, 1 (1, 1). S: Pyriß 1, 1 (1, 1). 12: Es L. 15: Mansfelder Seekreis 1, 1 (1, D Weißenfels 1, 1 (1, 1). 17: Süderdithmarschen 1, 1 (1, 1). 18: Grafsh. Btol L (1, 1), Hameln 1, 1 (1, 1). 29: Mayen 1, 1 (1, H), : Mörs 1, 1 (1, 1). 31: Rheinisch-Bergischer Kreis 1, 1. 32: Daun 1, 1. 33: Aachen Stadt 1, 1 (1, 1). 36: Nabburg 1, 2 (1, 2). 39: Kivingen 1, 1 (1, 1). 47: Künzelsau 1, 1 (1, 1). 48: Ra- vensburg 1, 1 (1, 1). 53: Gera 1, 1 (1, 1). 59: Friesland 110.
Tollwut (Rabies).
2: Angerburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Goldap 6, 5. 3: Johannisburg 1, 1 (1, 1), Lößen 1, 1, Lyck 6, 9 (1, 1), Ortels- burg 7, 7 (3, 3). 11: Namslau 2, 2. 13: Guttentag 1, 1.
Tollwutverdacht (Rabies),
1: Gerdauen 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 2: Goldap 3, 3, Treu- burg 1, 1 (neu). 3: leg 2/2, E L 2, “2. 9: Köslin 1, 1. 10: Bomst 1, 1. 12: Hirschberg 1, 1, Hoyers- werda 1, 1 (1, 1). 13: Hindenburg, O. S., 1, 1 E 8/3 (l 1), Leobschüß 1, 1, Tost-Gleiwiy 1, 1. 22: Lingen 1, 1 (1, 1). 30: Viersen 1, 1. 38: Hof i. Bay. 1, 1. 39: Neustadt a. d. Saale 1, 1 (1, 1).
Geflügelcholera (Cholera avium).
3: Johannisburg 2 Gemeinden, 3 Gehöfte, Ortelsburg 1, 2. 5: 7. Kreistierarztbezirk 1, 1. 28: Franksurt a. M. Stadt 1, 1. Sibi Dun Stadt 1, 1. 38: Höchstadt a. d. Aish 1, 1, Dinkels- ühl 1, 1.
Saargebiet am 1. Juli 1934. Schweinepest (Pestis suum): Saarbrücken Stadt 1 Gemeinde, 1 Gehöft; Saarbrücken Land 3, 18 (davon neu 2, 2).
1) An Stelle der Namen der Regierungs- usw. Begirke ist die entspre éiide laufende Nummer aus dex nachstehenden Tabelle aufgeführt.
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Laufende Nummer
Erste Beilage zum Retchs-: und Staatsanzeiger Nr. 155 vom 6, Juli 1934. S. 3
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Tabellarische Übersicht
lber den Stand der Rinderpest, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pokenseuche der Schafe, Not, Beschälseuche der Pferde, Schweinepest, Milzbrand, Tollwut und Geflügelcholera am L, Juli 1934,
Länder
Maul- und Klauenseuche Aphthae epizooticae
des Nindviehs
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Lungenfeuche Pleuropneu-
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Not Malleus
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