T R E Ia a L N SSRZ L A e A d E
E 244 A E E O E T E
“ Mettmann,
1527,-- 1525, -1529—1531,--. 1633, 1534, 1536, 6220, 6227—6229, 6235, Flächen- erzeugnisse, Schußfrist 2 Jahre, ange- meldet am 30. Juni 1934, nahmittags 124 Ur.
Amtsgericht Meerane, den 2. Juli 1934.
[23554]
M.-R. 278. H. E, Schniewind in Haan, ein versiegeltes Paket mit 47 Mustern für Krawattenstosfe, Dessin- nummern 84000, 84001, 84002, 84004, 84006, 84007, 84008, 84009, 84010, 84011, 84012, 84053, 84054, 84064, 84087, 84092, 84103, 84106, 84110, 84119 84120, 84124, 84128, 84132, 84133, 84134, 84135, 84136, 84137, 84140" 84142, 84191, 84192, 84193, 84194) 84195, 84196, 84198, 84200, 84205, 84206, 84207, 84208, 84209, 84210, 84214, 84231, Flächenerzeugnisse, Schußfrist 1 Jahr, angemeldet am 10. Juni 1934, 9,20 Uhx, eingetragen am 11. Juni 1934.
M.-R- 279. . H. E, Schniewind - în Haan, ein versiegeltes Paket mit 35 Stoffmustern (Jacquard), Dessin- nummern 83537, 83538, 83645, 83646, 83647, 83972, 83539, 83540, 83652, 83934, 83935, 83936, 83937, 83940 83941, 84039, 84040, 84306, 83541 83648, 83649, 83650 83651, 83942, 83944, 83965, 83973, - 84038, 84307, 84041, 84042, 84043, Flächenerzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 12. Juni 1934, 1015 Uhr, eingetragen am 14. Juni 1934. Amtsgericht Mettmann.
Neustadt, Sachsen. [23555]
Fn das hiesige Musterregister ist im Monat Juni 1934 eingetragen worden unter Nr. 83, die Firma Gebrüder Clauß in Neustadt, Sachsen, betreffend, eîn _ versiegeltes Paket, enthaltend Krassula Kranzblumengebinde, Fabrik- nummer 140, “ plastishes Erzeugnis, Schußfrist 3 Fahre, angemeldet am 6. Juni 1934, nahmittags 12 Uhr 12 Minuten.
Amtsgericht Neustadt, Sachsen, dén. 20. Juni 1934.
Solingen. [23556] Eintragungen in das Musterregister. Nr. 4714. Firma Carl Prinz, Aktien-
gesellshaft für Metallwaren in So-
lingen-Wald, in einem offenen Um-
{lag die Abbildung eines Musters für
Löffel, Gabel und Messer mit be-
sonderer Form und Verzierung in ver-
ginnter, vernicelter und verhromter
Ausführung sowie aus rojtsretem
Stahl, Muster für plastische Erzeug-
nisse, Fabriknummer 42, Schußfrist drei
Fahre, angemeldet am 1. Juni 1934,
10 Uhr.
Nr. 4715. Karl August Franzen in Solingen-Wald, in einem verschlossenen Umschlag das Muster eines Metall- koffergriffes mit gerollten Enden und besonders gestalteter Linienführung, Muster für plastishe Erzeugnisse, Ge- s{häftsnummer 1426/13, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 8. Juni 1934, 11/80: Uhx:
Nr. 4716. Hermann Kronenberg, Stahlwarenfabrikant in Solingen, Neustr. 39: Jn einem verschlossenen Umschlag das Muster einer dünnen, zweishneidigen Rasierklinge mit zwi- hen den blank geschliffenen Schneiden grün in Erscheinung tretenden Flächen, Muster für plastishe Erzeugnisse, Ge- shäftsnummer 130, Schußfrist drei Jahre, angemeldet am 11. Juni 1934, 11,50 Uhr.
Nr. 4717. Firma Anton Wingen jr. in Solingen: Jn einem verschlossenen Umschlag das Muster eines Wander- messers in Leder- oder Metallscheide, Klinge, aus Stahl oder sonstigen :Me- tallen jeder Art, in besonderer Form mit abgerundeter Spive, Klinge und Griff in jeder Größe, Griff aus Hirsch- horn oder sonstigen Materialien, auh massiv aus Kunststoffen, wie Zelluloid, Galalith, Trolit, Trolon usw. in allen Formen und Maserungen, Beschläge des Messers sowie der Scheide in Schwarz, Oxyd, Neusilber oder sonstigen Metallen, Scheide mit Lederschlaufe versehen, levtere mit Knopfloch zum Befestigen am Tragriemen oder sonsti- gen Stellen des Wanderanzugs, gegen Herausfallen aus der Scheide ist das Messer durch ein Mießelhalteriemhen geshübßt, Muster für plastishe Erzeug- nisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet am 14. Juni 1934, 11,45 Uhr.
Nr. 4718. Firma Heinx. Böker & Co,, Baumiverk in Solingen: Jn- einem ver- s{nürten Paket das Muster eines Holz- grisfes für Schlachtmesser mit Hand- shußeinbuhtung in seitlich nach oben verläangerter Form zum Zwecke des Daumendrucks, Muster für plastische Erzeugnisse, Fabriknummer 50, Schut- frist 3 Jahre, angemeldet am 28: Juni 1934, 9,40 Uhr.
Nr. 4719. Firma Carl Prinz Aktien- gesellihaft für Metallwaren in gen-Wald: Jn einem offenen Ums(hlag die Abbildung eines Musters für email- lierte Kochgeschirre „mit vernickeltem
Engli 201i1n-
Rand“ für Kochtöpfe, Pfannen usw,, |
Muster für plastishe Erzeugnisse b 5, f i: zeugung, Schußfrist 3 Fahre, Fabriknummer 18,
angemeldet am 29. Juni 1934, 9,15 Vhr. |
Solingen, den 30, Juni 1934 Amtsgericht,
———
Steinach, Thür. [23557] Im - hiesigen Musterregister ist ein- getragen worden ; Nr. 431. Firma Geor Vogel in Steinach, Thür.
959628,
Zentralhandelsregisterbeilage zum Neihs- und Staatsanzeiger Nr. 155 vom 6. Juli 1934. S. 8
-chlossene Kiste (verschnürt und zuge- nagelt), enthaltend 42 Muster in Holz- spielwaren, und zwar: a) 10 Fahrtiere, sibend, Fabriknummêèrn 521/4, 525/3, 526/3, b) 8 Fahrtiere, klein, Fabrik- nummern 535/4, 536/4, c) 12 Fahrtiere, mittelgroß, Fabriknummern 560/6, 561/6, d) 4 Stüdck kleine Gespanne, Fa- briknummern 570, 570/1, 571, 571/1, e) 2 Stück kleine Gespanne, Fabrik- nummern 580, 581, f) 2 Eisenbahnen, Fabriknummern 1790/1/4, 1786/1/3, g) 4 Fahrtiere, groß, Fabriknummern 1010/8, 1010/9, 1011/8, 1011/9, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, ange- meldet am 26..Mai 1934, 11 Uhr 5 Min.
Steinach, Th. Wald, 30. Juni 1934.
Thür. Amtsgericht. T. Steinach, Thür. [22558]
Im hiesigen Musterregister ist ein- getragen worden:
Nr. 432. Fabrikant Edwin Bauer in Steinach, Thür. Wald, kurz- und lang- stielige Glastulpen in Form geblasen oder aus freier Hand gerarbeitet, ge- schlossen oder offen, dergestalt, daß im Stiel Glasblätter, hergestellt aus Spinnglas oder aus Massivglas, am Glaëstiel der Tulpe befestigt sind, so daß Tulpe und Blätter eine geschlossene Ein- heit bilden, plastische Erzeugnisse, Shuß- frist 5 Jahre, angemeldet am 21, Funi 1934, 8 Uhr 15 Min.
Steinach, Thür. Wald, 30. Funi 1934.
Thür. Amtsgericht. I.
Zeitz. [23559]
Ja unser Musterregister ist folgen- des eingetragen worden:
Nr. 761. Firma W. Otto Wolf in Zeiß, versiegelter Umschlag, enthaltend 48 Stück Abbildungen von Stoves für Puppen Woaen, Nrn. 25240, 95241 S, 25242, 252438, 25244, 25245, 25246 S, 25 25248, 25249 S, 25250 5, 95251, 25252, 25254 S, 25255, 20296, 20207, 2080 95259 S, 252605, 95263, : 252645, . 252655S, 95266 8, 25267, 25268 S, 25269 S, 25270, 95971 S. 25272'8, 25273, 25274, 25275 8, 95276, 25278, 25279, 252809, 25281, 25283, 25284, 25288 8, 25290, 25291, 95292, 25293, 25294, 25295, Flächen- erzeugnisse, Schußfrist 3 Fahre, ange- meldet am 2. Juni 1934, vormittags 20e:
Nr. 762. Multalgen Metallwaren- fabrik Weiße & Kühne in Zeig, eine Abbildung eines Modells für einen Dekorations\tänder aus Metall in ver- schiedener Größe je nah Bestellung, Fabriknummer 90, plastische Erzeug- nisse, Schußfrist Z Jahre, angemeldet am 21, Funi 1934, nahmittags 12 Uhr 35 Minuten.
Nr. 763. Tabakwarengroßhändler Christian Schreyer, Zeiß, zwei Abbil- dungen für Etikette bzw. Einbrand in Zigarrenkisten, Geschäftsnumntern 1 und 2, Flächenerzeugnisse, Schußzfvist 3 Jahre angemeldet am 29, Funi 1934, vormittags 10 Uhr 52 Minuten. Amtêgericht Zeiß, am 2. Fuli 1934.
Zwönitz. [23560]
Jn das Musterregister ist eingetragen worden:
Unter Nr. 326: Firma A. Robert Wieland in Auerbah î. Erzgeb. ‘ein versiegeltes Paket, enthaltend 45 Muster für alle Artikel der Strumpfbranche, Geschäftsnummern 13600 bis 13644, Flächenerzeugnisse, Schußfrist 3 Fahre, angemeldet am 9. Funi 1934, vormit- tags 8 Uhr 30 Minuten.
Unter Nr. 327: Firma A. Robert Wieland in Auerbah i. Erzgeb:, ein versiegeltes Paket, enthaltend 49 Muster für alle Artikel der Strumpfbranche, Geschäftsnummern 13645 bis 13693, Flächenerzeugnisse, Schußfrist 3 Fahre, angemeldet am 9. Juni. 1934, vormit- tags 8 Uhr 30 Minuten.
Unter Nr. 328: Firma C. -A. Uhl- mann in Gornsdorf i. Erzgeb., 1 ver- siegeltes Paket, enthaltend 22 Petinet- Muster für alle Artikel der Strumpf- warenbranche, Fabriknummern 435 bis 444, 8504 bis 8508, 9001, 9002, 9212, 9303, 9304, 9306, 9350, Flächenerzeug- nisse, Schußfrist 3 Fahre, angemeldet am 12. Juni 1934, vormittags 8 Uhr 30 Minuten.
Unter Nr. 329: Bauunternehmer Rudolf Korn in Thalheim i. Erzgeb., 1 Modell für Blumentöpfe aus Kunst- stein, Geschäftsnummer 1, offen, plastishe Erzeugnisse, Schußfrist -dreîi Jahre, angemeldet am 28. Funi 1934, mittags 12 Uhr 10 Minuten. Amtsgericht Zwöniy, am 30. Juni 1934.
9 a , J
, 258 S,
7. Konkurse und
Vergleichsfsachen.
| Freiberg, Sachsen, [23734] | Ueber das Vermögen - der {Frau | Martha Gertrud verw. Harlinghausen gev. Paul in Freiberg, Hindenburg- | traße 6, wird heute, am 2. Juli 1934, | nachmittags 4,55 Uhr, das Konkursver- saYÿren erossnet. Konkursverwalter: Derr Rechtsanwalt Dr. Förster, hier. Anmeldefrist bis zum 15. August 1934. Wahltermin am 16. August 1934, vor- mittags 8 Uhr. Prüfungstermin am 20. August 1934, vormittags 8 Uhr. sener Arrest mit Anzeigepflicht bis
Christoph | zum 15. August 193 ald, 1 ver- G 2 L 1934.
Amtsgericht Freiberg, 2. Juli 1934,
Hannover.
Ueber das Vermögen des oseph Otto, Herstellers von Steppdeckenfsüll- material in Hannsver-Linden, Stärke- straße 14 und Am Taubenfelde 8, ist heute, am 4. Fuli 1934, 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs- verwalter ist Rechtsanwalt Schütte in Hannover, Runde Straße 10. Anmelde- frist bis zum 1. August 1934, erste Gläu- bigerversammlung mit der Tagesord- nung der 88 110, 131, 132 der K.-OD. am 927. Juli 1934, 10 Uhr. Prüfungstermin am 10. August 1934, 10 Uhr, hierselbst, Am Justizgebäude 1, Zimmer* 32, Erd- geschoß. Offener Arrest mit Anzeige- pflicht bis zum 27. Fuli 1934.
Amtsgericht Hannover.
Lötzen. Konkursverfahren. [23736] Ueber das Vermögen der Frau Kauf- mann Hildegard Schwarz, geb. Hoff mann, Funhaberin der Firma Artur Schwarz, Herrenartikel, in Widminnen wird heute, am 29. Juni 1934, 13 Uhr, das Konkursverfahren aro Der Kaufmann Adolf Beyna in Widminnen wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. Juli 1934 bei dem Gericht anzu- melden. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungstermin am Freitag, den 27. Fuli - 1934, 11,30 Uhx, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 12. Offener Arrest und Anzeigepflicht bis zum 13. Fuli 1934.
Löten, den 29. Funi 1934.
Das Amtsgericht.
Lyck. [23737]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Bruno Rattay in Lyck, Hindenburg- straße 14, wird heute, am Montag, den 9. Juli 1934, 9 Uhr vormittags, Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Bücherrevisor Max Ender in Ly, Luisenplay Nx. 13, Konkursforde- rungen sind bis zum 4. August 1934
beim Gericht anzumelden. Erste Gläu- |
bigerversammlung am Freitag, den 97. Juli 1934, 9 Uhr vorm., Termin zur Prüfung der angemeldeten Forde- rungen am Freitag, den 10. August 1934, 9 Uhr vorm., an Gerichtsstelle, Zivilgerihtsgebäude, Luifenplaß 15, Zimmer 318, IT. Stock, anberaumt.
Lyck, den 2. Juli 1934.
Das Amtsgericht. — 7 N 12/34. Montabaur. [23738] Bekanntmachung.
Ueber den Nachlaß der am 19. Fe- bruar 1934 zu Dernbach gestorbenen Käthe Kirhem aus Montabaur ist heute unter 5 N 3/34 das Konkursver- fahren eröffnet worden. Zum Konkurs- verwalter wird der Diplomkaufmann Robert Kraulich, Montabaur, ernannt. Montabaur, den 28. Funi 1934, Amtsgericht.
Wiesbaden. [23740]
Veber das Vermögen des am 2. 11. 1933 in Wiesbaden, seinem leßten Wohnsiß, verstorbenen Kohes Moriß Petri ist am 28. Juni 1934, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröfsnet worden. Konkursverwalter: Rechts- anwalt und Notar Dr. Mugele, Wies- baden. Konkursforderungen sind in doppelter Ausfertigung unter der An- \{chrift: Amtsgericht, Konkursabteilung, bis zum 28. Juli 1934 “anzumeldén. Erste Gläubigerversammlung am 95. Juli 1934, 104 Uhr. Prüfungs- termin: 8. August 1934, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Wiesbaden, Wilhelm- straße 14, Zimmer Nr. 1. Offener Arrest “ mit Anzeigepflicht - bis - zum 28. Juli 1934.
Amtsgericht, Abt. 6 b, Wiesbaden,
am 28. Juni 1934.
Adorf. Vogtl. [23741]
Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Hans Brünger in Hannover, Hainhölzer Straße 86 Il, wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurch ausgehoben.
Amtsgeriht Adorf i. Vogtl, den 2, Juli 1934.
Bad Liebenwerda. [23742] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Edmund Görmar in Uebigau wird nah erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins hierdurh aufgehoben. Bad Liebenwerda, den 27, Funi 1934. Amtsgericht.
Berlin-Charlottenbursg. [23743]
Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Hermann Wickert in Berlin-Schöneberg, Akazienstr. 4, ist infolge Schlußverteilung nach- Abhal- tung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Charlottenburg, den 29. Funi 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abt, 250.
Berlin-Charlottenbursg. [23744] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Bauhilfe e. G. m. b, H. Berlin SW 61, Belle-Alliance-Plaß 12, ist infolge Schlußverteilung nach Ab- haltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Charlottenburg, den 2. Juli 1934. Amtsgericht Charlottenburg, Tegelex. Weg 17/20. Abt. 251.
[23735] |
Berlin-Charlottenburgs. [23745]
Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Gastwirts Paul Otto Krause, Berlin N, Müllerstr. 176, ist infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins am 27. 6.. 1934 auf- gehoben worden.
Amtsgericht Charlottenburg. Abt, 252. Berlin-Charlottenburg. [23746]
Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der offewen Handelsgesellschaft Georg Leisegang, Berlin W 9, Pots- damer Straße 138 (Photohaus), und Filialen in Berlin W 50, Tauenßgzien- straße 12, Berlin W 8, Friedrichstr. 175, Berlin C 2, Schloßplaß 4, ist infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Charlottenburg, den W8. Juni 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 252. Berlin-Charlottenburg. [23747]
Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Karl Hilde- brandt, alleinigen Jnhabers der Firma Charlottenburger Asphalt und Dach- pappenfabrik Fishex & Hildebrandt, Berlin - Charlottenburg, Sophie - Char- lotte-Str. 11, ist nach Schlußtermin aufgehoben worden.
Berlin-Charlottenburg, 2. Juli 1934.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts,
Bretten. [23748]
Das Konkúürsverfahren Wwbex den Nachlaß des Karl Schäufele, Dreher in Flehingen, wurde nah Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Bretten, 2, Fuli 1934. Amtsgericht.
Dorsten. [23749] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Paul Beer in Hervest-Dorsten wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hier- durch aufgehoben. Dorsten, den 2. Juli 1934. Das Amtsgericht.
¡denkoben. [23750] Das Amtsgericht Edenkoben hat mit Beschluß vom 3. Juli 1934 das Konkursverfahren über das Vermögen des Josef Siener, Gastwirt, früher in Weyher, jeßt in Vöchingen, nah Ab- haltung des Schlußtermins als durch Schlußverteilung beendet aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
Elbing. [23751]
Die Konkursverfahren über die Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft E. und Horst Boehmer, priv. Rats- apotheke, in Elbing sowie der Apo- theker Edmund Boehmer, jeßt in De- lißsch, und Horst Boehmer, jeßt in Königsberg, werden nah erfolgter Ab- haltung der Schlußtermine hierdurh
¡ aufgehobeti.
Amtsgericht Elbing, den 28. Funi 1934.
Friesoythe. [23752] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Franz Stunte- beck in Ramsloh ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtsgericht Friesoythe, den 23. Juni 1934. — N 8/31.
Hamburg. [23753]
Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Marcus Lissauer, Jm- und Export, früher Hamburg, Kirchenallee Nx. 43 IV., jeßt: Grindelallee 116 II., mit einer Leimfabrik in Buxtehude, Ziegelkamp, is nach Abhaltung des Schlußtermins am 29. Juni 1934 auf- gehoben worden.
Das Amtsgericht in Hamburg. Landsberg, Warthe, [23754] Bekanntmachung.
Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Friy Reish in Landsberg (Warthe), Richtstraße 22, wird nach erfolgter Abhaltung des
Schlußtermins hiermit aufgehoben.
Landsberg (Warthe), 29. Funi 1934.
Das Amtsgericht.
Magdeburg. [23755
Konkursaufhebung.
Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Nathan Oppen- heim in Firma Nathan Oppenheim in Magdeburg, Jakobstr. 40, und in Fa. Schôn Elegant Preiswert Nathan Oppenheim in Magdeburg, Breite- weg 68, Schuhwaren, wird nah er- folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht A Magdeburg, den 29. Juni 1934.
München. Bekanntmachung. [23756]
Am 29. Juni 1934 wurde das unterm 10. Mai 1928 über das Vermögen des Hotelbesißers Philipp Kircher in Mün- chen eröffnete Konkursverfahren als durch Schlußverteilung beendet aufge- hoben. — K. R. 175/28.
Amtsgericht München. Geschäftsstelle des Konkursgerichts.
Miinchen, Bekfanntmahung. [23757]
Am 20. Juni 1934 wurde das unterm 20. Juli 1933 über das Vermögen des Kaufmanns Hugo Kränzle in München, Inhaber der Firma M. Aug. Reiß- A auen 2 L erjahren a ur Zwangsvergi !l beendet aufgehoben. — K. R, 981/33,
: Amtsgericht München.
Geschäfts\telle des Konkbursgerichts.
Neustadt, Orla. - - Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Technikers Walter Hermann Steinhäuser in Neustadt an der Orla wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Neustadt an der Orla, 2. Fuli 1934. Thüringishes Amtsgericht.
[237584
Osterode, Ostpr. [20711] «Fn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Landtirirtschaftlichen Kreisgenossenshaft e. G. m. b. H. in Osterode Ostpr. soll die Schlußvertei- lung erfolgen. Dazu sind rd. 14000 Reichsmark verfügbar. Zu berücksih- tigen sind 3321,03 RM bevorrechtigte und 147 435,97 RM nicht bevorrechtigte Forderungen. Das Verzeichnis der zu berüdsihtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Osterode Ostpr., 22. Junt 1934. Der Konkursverwalter :
v. Weiytel. ,
Soldin, [23759] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des-Kaufmanns Karl Fesuiter in Soldin — N 4/33 — ist Termin zur Neuwahl eines Gläubigerausschußmit- Er E 26. Juli 1934, 9 Uhr
Zimmer , vor dem’ unterzeichnet Gericht anbéraumt, L Soldin, den 29, Juni 1934. Das Amtsgericht.
Uetersen. [23760] Das Konkursverfahren über den Näthlaß der Eheleute August Heinrich Fiedler und Brigitte geb. Thordsen, weiland in Uetersen, ist eingestellt, weil eine den Kosten des Konkuxsverfahrens entsprehende Masse niht vorhanden ist. Uetersen,. den 2. Juli 1934. i Das. Amtsgericht. é
Wiesbaden, [23762]
In ‘dem Konkursverfahren über den Nachlaß der ledigen Auguste Merkel von Wiesbaden-Ramlbach wird das Verx- fahren mängels einer den Kostén des Verfahrens entsprehenden Masse ein-
: gestellt (§ 204 K.-D.).
Wiesbaden, am 27. Juni: 1934, Amtsgericht. Abt. 6 b.
Wipperfürth. [23763] Bekanntmachung.
Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Fixma Caxl Meurer Nachf., offene Handelsgesellschaft in Wipper- fürth, wird, nahdem der in dem Ver- gleihstermin vom 29, Mat 1934 an- genommene Zwangsvergleih durch rechtsfräftigen ‘Beshluß vom 5. Juni 1934 bestätigt worden ist, aufgehöben.,
Wipperfürth, den 30. Juni 1934.
Amtsgericht.
Opladen. Beschluß. [23764] Ueber das Vermögen des Opladener Tapetenhaus - Alfred Stöcker in Op- laden wird in Gemäßheit des Geseßes über den Vergleih zur Abwendung des Konkurses vom 5, Juli 1927 auf Antrag des Jnhabers Alfred Stöcker in Op- laden am 19. Juni 1934, 10,45 Uhr, das Vergleichsverfahren eröffnet. Als Drt enapenlau wird der Treuhän- der Und vereidigte Bücherrevisox Wil- helm Stuckmann in Opladen, Düssel- dorfer Straße ‘76, Telephon Nr. 592 Amt Opladen, bestellt. Derselbe hat die Ge- shäftsführung des Antragstellers sowie die Ausgaben für die Lebensführung desselben und seiner Familie zu über- wachen. Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorshlag wird bestim auf den 19. Juli 1934, 10 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgeriht, Zimmer Nx. 17. (2 VN 2/34) Opladen, den ,19. Funi 1934. Amtsgericht.
Bremen. [23765]
Das Vergleihsverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesell- haft Heinrih Jachens in Bremen ist am 19. Funi 1934 nah rechtskräftiger Bestätigung eines Vergleihs aufge- hoben worden.
Bremen, 19, Funi 1934.
Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
M.-Gladbach. Jn dem Vergleihsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Anton Berresheim in M.-Gladbach, Regenten- straße 110, JFnhabers der Firma Theo- dor Benker, M.-Gladbach, Mechanische Kleiderfabrik, Sittärdstr. 49, wird der im Vergleichstermin vom 8. Juni 1931 angenommene Vergleih bestätigt und das Verfahren aufgehoben. Amtsgeriht M.-Gladbach.
Wolfenbüttel. [23767]
Das Vergleihsversahren über das Vermögen der Mittelstandsbank, e. G m, b, H. in Wolfenbüttel, ist nah An- nahme und Bestätigung des Vergleichs durxh Beschluß vom 30. Juni 1934 auf gehoben. Geschäftsstelle 3 des Amts- gerichts Wolfenbüttel,
i
[23766] |
rEE Y m 5A T0 Â # F E V R Ai rfi fti dd
Deutscher Reichsanzeiger - Preußischer Staatsanzeiger.
T,
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 K einschließlich 0,48 ÆAÆ Zeitungsgebühr, aber ohne für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 #ÆK monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstele 8W 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 80 #4, einzelne Beilagen 10 #/. werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573.
Bestellgeld ;
Ir. 156 Reichsbankgirokonto (pro
Juhalt des amtlichen Teiles, Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Anordnung 5 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 3. Juli 1934, betreffend Verkehr mit unedlen Metallen.
Anordnung 6 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom 3, Juli 1934, betreffend Verbrauchs- und Einkaufsregelung für Kupfer, Blei, Nickel, Zink und Zinn für das dritte Vierteljahr 1934.
Anordnung 7 der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle vom
3. Juli 1934, betreffend Einkaufsregelung für Verarbeiter
der zweiten Verarbeitungsstufe.
Begründung zu ‘dem Geseß über den Verkauf von Waren .aus Automaten vom 6. Juli 1934.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 75 des Reichsgeseßblatts, Teil I.
Preußen.
Bekanntmachungen des Geheimen Staatspolizeiamts und des Regierungspräsidenten in Schleswig, betreffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Bekanritmaczung über Den Lonovner woIDptew
gemäß § 1 der Verordnung vom 10, Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. 1 S. 569),
Der Londoner Goldpreis beträgt am 7. Juli 1934 für eine Unze Feingold ........ = 137 sh 10# d, Eine Umrechnung des Londoner Goldpreises in Reihsmark konnte nicht vorgenommen werden, da ein Kurs für das eng-
lische Pfund in Berlin nicht festgeseßt worden ist.
Berlin, den 7. Juli 1924.
Statistische Abteilung der Reichsbank. : Dr. Döring.
Anordnung 5 vom 3. Juli 1934 betr. Verkehr mit unedlen Metallen,
Auf Grund derx Verordnung über unedle Metalle vom 2%. März 1934 und der Zweiten Verordnung über unedle Metalle vom 28. April 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nx. 73 und 100) wird folgendes angeordnet: 8 1.
Wer vor dem 27. März 1934 niht gewerbsmäßig am Ver- kehr mit unedlen Metallen beteiligt war, darf ohne Genehmigung der Ueberwachungsstelle für unedle Metalle, Berlin-Wilmers- dorf 1, Badensche Str. 24, unedle Metalle weder kaufen noch über unedle Metalle verfügen. i A __ Unedle Metalle im Sinne dieser Anordnung sind die in § 1, Abs, 3 der Verordnung über unedle Metalle vom 26. März 1934 und die in § 1 der-Zweiten Verordnung über unedle Metalle vom 28, April (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats- anzeiger Nr. 73 und 100) genannten Waren.
8 2. __Den Beschränkungen des § 1 unterliegen auch Ansprüche auf Lieferung von unedlen Metallen und Lagerscheine.
83. __ Zuwiderhandlungen werden gemäß 88 4 und 5 des Gesetzes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März (RGBl. 1 S. 212) in Verbindung mit §5 der Siebenten Durchführungsverordnung zu diesem Gesey vom 18. Mai. 1934 (RGBl. 1 S. 396) bestraft. i
8 4. Diese Anordnung tritt mit der Veröffentlihung im Deutschen eichsanzeiger und Aueußishen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 3. Juli 1934. Ueberwachungsstelle für unedle Metalle. Der Reichsbeauftragte: Lüttke.
Anordnung 6 vom 3. Juli 1934. E Verbrauchs- und Einkaufsregelung für Kupfer, Blei, Nickel, Zink und Zinn für das dritte Vierteljahr 1934.
Auf Grund der Verordnung über unedle Metalle vom 26. März 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 73 vom 27. März 1934) § 1, Abs. 2 in Verbindung mit Anordnung 1, Abschn. B, wird folgendes angeordnet:
81
Die Verarbeiter von Kupfer, Blei, Niel, Zink und Zinn (§3)
Verlin, Sonnabend, den 7. Zuli, abends
Mengen an diesen Metallen zu verarbeiten, di
enger Neta , dié sie im - ersten
Vierteljahr 19834 verarbeitet haben. Für das zweite Siebe Alte Bt A bee NUEN von der Verbrauchsregelung für upfer, oder Zinn icht für das dri :nder- vierieltahr. ; Hinn gelten nicht für das dritte Kalender
Eine Ueberschreitung des für die Verarbeitun Ï ch UN( / D g freigegebenen e von 100 vH ist nux in besonders gelagerten Ausnahme- fAl en mit meiner vorherigen ausdrücklihen Genehmigung zulässig.
nträge sind an die Ueberwachungsstelle für unedle Metalle, E R A 1, Badenshe Str. 24, zu richten.
Die Verarbeiter von Nickel, deren Verbrauch im zweiten Kalendervierteljahr keiner Regelung unterworfen war, hoben — P sie eine höhere Verbrauhsmenge als die im 8§ 1, Abs. 1, estgesebte in Anspuch nehmen wollen — bis zum 14. Zuli ein=- gehend begründete Anträge zu stellen.
j § 2. Denjenigen Firmen, die der Verbrauchscegelung nach § 1
unterliegen, ist es verboten, Kupfer-, Blei-, Niel- Zink- und Hinninhalt in irgendeiner Form zu kaufen, wenn ihr Rohstoff-
. bedarf dur Lagerbestände, Lieferverträge und int eigenen Betrieb
oder bei Umarbeitungsgeschästen zu erwartende Abfälle ent- sprechend dem Umfange der vorgeschriebenen Verbrauchsregelung bereits für die nähsten drei Kalendermonate gedeckt ist.
8 3. _ Verarbeiter von Kupfer, Blei, Nicel, Zink und Zinn im Sinne dieser Anordnung sind Betriebe der ersten Verarbeitungs- S d. h. diejenigen Betriebe, die Rohmetall, raffiniertes Metall, emelted-Metall, Altmetall, Bruch, - Abfälle, nicht legiert oder legiert, oder Metall in' Form von Verbindungen zu Halbfabri- katen oder Fertigwaren verarbeiten,
s A Zuwiderhandlungen werden gemäß den §8 4 und 5 des Gesebes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halhb- fabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl., I, S. 212) in Verbindung mit § 5 der Siebenten Durhführungsverordnung zu diesem Gese vom 18, Mai 1934 (RGBl. L S. 396) bestraft,
8 5. Diese Anordnung tritt mit dex Veröffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 3. Juli 1934. Dex Reichsbeauftragtet Lüttke,
Anordnung 7 vom 3. Juli 1934, betr, Einkaufsregelung für Verarbeiter der zweiten Ver- arbeitungsstufe,
L
Es ‘ist verboten, Halbfabrikate und vorgearbeitete Waren (Erzeugnisse erster Verarbeitungsstufe) aus Kupfer, Blei, Nickel Zink, Zinn und ihren Legierungen einzukaufen, wenn der Bedarf des Bestellers für die nächsten drei Kalendermonate bereits gedeckt ist. j
“Der Berehnung der Bedarfsdeckung ist der jeweilige Auf- tragsbestand des Bestellers zugrunde zu legen.
8 2. Eine L D n der für den Einkauf freigegebenen Mengen (§ 1, Abs. 1) ist nur in besonders gelagerten Ausnahme- fällen mit meiner ausdrücklihen Genehmigung zulässig.
83.
Meine Anordnungen, betr. Verbrauhs- und Einkaufs- regelung für Verarbeiter erster Veracbeitungsstufe, bleiben auh Dio solhe Firmen bestehen, die Verarbeiter der genannten Metalle owohl in der ersten als auch in der zweiten Verarbeitungs- stufe sind.
8 4.
Zuwiderhandlungen werden gemäß den §§ 4 und 5 des Geseßes über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halb- fabrikaten vom 22. März 1934 (RGBl. I S. 212) in Verbindung, mit § 5 der Siebenten Durhführungsverordnung zu diesem Gese vom 18. Mai 1934 (RGBl. I S. 396) bestraft.
8 5,
Diese Anordnung tritt mit der Veröffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 3. Juli 1934.
Der Reichsbeauftragte: Ute,
—
Begründung
zu dem Geseß über den Verkauf von Waren aus Automaten vom 6. Juli 1934 (RGBl, 1 S. 585).
Die selbsttätigen Verkaufseinrichtungen (Automaten), mit denen Zigarren, Zigaretten, Streichhölzer, Konfitüren und ähnliche Waren abgeseßt werden, gelten nah Rechtsprechung und Vertoaltungspraxis als offene Verkaufsstellen im Sinne der geseßlichen Vorschriften. * Fnfolgedessen darf während der Zeit, in dex offene Verkaufsstellen nah § 9 der Verordnun über die Regelung der Arbeitszeit der Angestellten vom 18. März 1919 an Werktagen und nach § 41 ader Gewerbe- ordnung an Sonn- und Festtagen allgemein oder in dem in
sind berechtigt, im dritten Vierteljahr 1934 100 vH derjenigen ! Frage kommenden Geschäftszweig geschlossen sein- müssen, d. h.
Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 99 mm breiten Zeile 1,10 ÆZA, einer dreige
92 mum breiten 3 eile 1 ss Le gespaltenen 3 mm hoben und
erlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Drudckaufträge sind auf ein-
\ seitig beshriebenem Papier völlig druckreif nigen A ift
Sie ; darin au anzugeben, welche Worte etwa durch FettvruÆ (einmal
j unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)
hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
bor dem Einrückungstermin- bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle
0 Postscheckkonto: Berlin 41821 Í 934
in der Regel werftags zwischen 7 Uhr abends und 7 Uhr morgens und Sonntags, von bestimmten Ausnahmefällen abgesehen, wähs- rend des ganzen Tages, ein- Verkauf aus solchen Automaten nicht stattfinden, Die Ausnahmen von der Sonnutagsruhe im Handelsgewerbe erstrecken sich in der Hauptsache auf ge=- wisse Ausnahmesonntage, insbesondere vor Weihnachten, und auf den Verkauf in Bedürfnisgewerben. Die Besißer der Automaten sind verpflichtet, geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die Benußung der Automaten während der werk- täglichen und sonntäglichen Ladenschlußzeiten unmöglih zu machen. Diese Beschränkungen gelten nicht für solche Autos maten, die in Gast- und Schankwirtschaften aufgestellt sind, sofern ihre Benußung nur den in Gast- und Schankwirt- schaften sich aufhaltenden Gästen möglich ist und sofern es sich um Gegenstände, die nach Gewohnheit und nah den Auz- shauungen des Verkehrs zur Befriedigung der Bedürfnisse der Gäste dienen, und um geringe Mengen handelt, die zum Verbrauch an Ort und Stelle bestimmt sind. Weiter ist die Venußung von Warenautomaten nach der geltenden Rechts= auffassung insoweit nicht - beshränkt, als sie als Zubehör von Eisenbahnunternehmungen auf Eisenbahngelände auf gestellt sind, da für diese gemäß § 6 der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 19 der Verordnung über die Arbeitszeit der Angestellten die Ladenshlußvorschriften nicht gelten.
Die Anwendung der geseßlichen Ladenschlußvorschriften auf Warenautomaten ist der Entwicklung der deutschen Auto- natenindustrie naturgemäß hinderlih gewesen. Diese Fndu=- strie erstrebt daher schon seit langem unter Hinweis auf die große Entwicklung, die das Automatenwesen im Ausland hat, eine gesteigerte Entwiälungsmoglicgtäri any jux Cs land durch Aufhebung der bestehenden Beschränkungen. Die deutsche Automatenindustrie ist bisher sehr stark am Export beteiligt gewesen, insbesondere nah solchen Ländern, die noch über keine eigene Automatenindustrie verfügen. Die Leistungs- fähigkeit für den Export seßt aber eine gewisse Mindest-= leistung für den heimischen Markt voraus, der die geseßlichen Beschränkungen hinderlih waren. Mit dem in leßter Zeit eingetretenen Rückgang des Exports ist die Bedeutung des Fnlandsmarktes für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit und der Arbeitspläße in der Automatenindustrie noch gestiegen.
Die Freistellung der Warenautomaten von den Laden=- hlußvorschriften hat eine sozialpolitishe und eine wirtschafts= politische Bedeutung. Fn sozialpolitischer Hinsicht wird durch die gewährte Erleichterung die Beschäftigungsmöglichkeit, so=- weit die Herstellung der Automaten in Betracht kommt, nicht nur erhalten, sondern erhöht, da als siher anzunehmen ist, daß das neue Gese den Absaß und damit auch die Herstellung von Warenautomaten wesentlih steigern wird. Zur Zeit werden in der deutshen Automatenindustrie etwa 5000 Arbeiter beschäftigt, wobei zu berücksichtigen ist, daß der An=- teil des Lohnes an den Herstellungskosten in der Automaten- industrie besonders hoch is. Ferner is eine erhebliche Zahl von Arbeitern, die nah Angabe der Automatenindustrie die Zahl der mit der eigentlichen Herstellung der Automaten be- [aan Arbeiter wesentlich übersteigt, hon jeßt in den ogen. Zubringer- und Füllindustrien mit der Herstellung der für Warenautomaten bestimmten besonderen Konstruktions= teile und Waren beschäftigt; auch diese Zahl wird sih zweifellos erhöhen. Die Wartung und Fnstandhaltung der Automaten wird bei einer vermehrten Aufstellung gleichfalls mehr Arbeitskräfte erfordern, ganz abgesehen von weiteren Auswirkungen, die je nah der Art der Waren ebenfalls im Sinne gesteigerter Beschäftigungsmöglichkeiten eintreten fönnen. Was die Angestellten des Handelsgewerbes angeht, so wird ihre Beschäftigungsdauer durch die Freistellung der Automaten nicht beeinflußt, da die Wartung der Automaten innerhalb der für den Verkauf aus offenen Verkaufsstellen allgemein zulässigen Zeit erfolgen kann und äauch am Sonun- tag nicht erforderlich ist; das Geseß stellt dies durch eine aus- drückliche Vorschrift sicher. Die Zahl der Angestellten der Einzelhandelsgeschäfte wird aller Voraussicht nach durch die vermehrte Aufstellung von Automaten zum mindesten nicht ungünstig beeinflußt.
Die erwähnte günstige Entwicklung der Automaten=- industrie und der sogen. Zubringer- und Füllindustrien hat zugleich erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Ferner is in wirtschaftlicher Hinsicht die Frage bedeutsam, ob die Ver= mehrung der Warenautomaten eine Steigerung des Absatzes odex nur eine Verschiebung mit sih bringen wird. Die Be- sorgnis des Einzelhandels, daß es sih bei einem gesteigerten Verkauf aus Automaten nur um eine Bedarfsverschiebung handeln und damit der durch Automaten herbeigeführte Warenumsayß dem Einzelhandel entzogen werden kann, wenn auch nicht alle Auswirkungen des neuen Geseßes von vorn-
herein zu übersehen sind, doch nicht als berechtigt anerkannt
werden. Denn -die Erleichterung des Verkaufs aus Auto- maten dürfte zum mindesten bei bestimmten Waren, ins- besondere bei dem zur Zeit nach Lage der geseßlichen Vor- schriften für die Automatenindustrie besonders wichtigen Vexkauf von Zigaretten, eine Steigerung der Bedarfsdeckung