1934 / 157 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Jul 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 1ò7 vom 9, Juli 1934. S. 2

Bekanntmachung über einen weiteren Beitritt zum Vertrag über die Aehtung des Krieges. Vom 29. Juni 1934.

Bekanntmachung über den Schuß von rfindungen, Mustern Und Warenzeichen auf einer Aus tellung. Vom 30. Junt 1934.

Bekanntmachung über den Shug von Erfindungen, Mustern Und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 30. Junt 1934.

Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 30. Junt 1934.

Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 2. Juli 1934.

Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 4. Juli 1934.

Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 5. Zuli 1934.

Umfang: !4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. A :

Postversendungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Vor- einsendung.

Berlin NW 40, den 9. Juli 1934.

Reichsverlagsamt. Fabricius.

i B reußen.

Bekanntmachung.

1. Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gese über die Einziehung staats- und volksfeindlichhen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBL. 1 S. 479) und der Preußischen Ausführungs-Verord- nung vom 31. Mai 1933 (Geseßsamml. S. 207) werden für den Preußischen Staat, vertreten durch den Regierungspräsi- denten in Kassel, die folgenden Sachen und Rechte einge- zogen: :

¡. die sämtlichen Vermögenswerte und die daran bestehen- den Rechte, insbesondere au die Geschäftsanteile und Aktien, fólgender Firmen: ;

a) Viktor Wolf, Seifenfabrik in Steinau, Kreis Schlüch- tern, Alleininhaber Max Wolf, : b) Dreiturm-Seifengesellschaft m. b. H. in Steinau, Kreis Schlüchtern (früher Viktor Wolf G. m. b. H.), c) Acis-A.-G. in Schlüchtern, : ; d) DreiturmSeifenindustrie G. m. b. H. in Steinau, Kreis Schlüchtern,

IT. die im Eigentum der Firma unter Ta befindlichen Geschäftsanteile der Stadtorganisation der Dreiturm-Seifen- fabrik G. m. b. H. zu Frankfurt a. M.,

ITI. die Rechte des Max Wolf, Frankfurt a. M,, Schwalbenshwanz 60, aus allen Verträgen mit den unter I und 1! genannten Firmen und deren Gesellschaftern, Aftio- nâren und Organen,

IV. folgende Grundstücke samt Gebäuden und allem Fn- ventax, eingetragen im Grundbuch von:

a) Steinau, Kreis Schlüchtern, Bl. 2603, b) Schlüchtern, Bd. 44 Bl. 1379,

c) Schlüchtern, Bd. 42 Bl. 1326,

d) Hanau, Bd. 43 Bl. 2701.

2. Es erlöschen:

I. Mietrechte Dritter an den Grundstücken dex unter 1. I und IT genannten Firmenz »

IT. folgende Hypothek: 70 000,— RM, eingetragen im Grundbuch von Schlüchtern, Bd. 44 Bl. 1379 Abt, II1 Nx. 1.

3. Zur Wahrnehmung aller Rechte und Ansprüche

a) des Fnhabers, :

b) dex Organe (Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, Generalversammlungen, Aufsichtsräte),

c) der Geschäftsanteile und Aktien dex eingezogenen Firmen wird als Verwalter amtlich bestellt der bis- herige Wirtschaftskommissar Kaufmann Walter Ren- trop aus Kassel, Mönchebergstraße 27.

4. Zur Verfügung über die eingezogenen Grundstücke, grundstüksgleichen Rechte und Rechte an Grundstücken wird als Vertreter des Preußischen Staates bestellt der Regierungs- rat Hermann Dernen, Kassel, Hohenzollernstraße 227 I.

Kafsel, den 6. Juli 1934.

Der Regierungspräsident, von Monbart.

Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf § 5 der Preußischen Markscheider-

ordnung vom 23. März 1923 bringen wix zux öffentlichen Kenntnis, daß dem Franz Bran d in Neunkirchen (Saar) die Konzession zum Betriebe des Gewerbes der Markscheider von uns erteilt worden is. Franz Brand wird seinen Wohnsiß in Sulzbach (Saar) nehmen. Bonn, den 83. Juli 1934. Preuß. Oberbergamt. (gez. Unterschrift.)

Iichtamtliches.

Deutsches Neich.

Nummer 19 des Reichsversorgungsblatts vom 5. Juli 1934, herausgegeben vom Reichsarbeitsministerium, Berlin W 8, Unter den Linden 33/35, Verlag der Reimar Hobbing G. m. b. H. in Berlin SW 61, hat folgenden Juhalt: Teil 1. Amtlicher Teil. 11. Arbeitsvermittlung, Arveitsbeschafsung, Arbeitsdienst, Arbeits- losenhilfe. Gesévée, Véroxdnutgen, Erklä Beltiist: Arbeitszeit in den an den Acbeitnüestba lng tben der Reichsregierung beteiligten Unternehmungen. Ueberweisung von Unterstüßungsempfängern gemäß § 168 AVAVG., an Arbeits- amter im Bezirk der Stadtgemeinde Berlin. Gewährung von Darlehn aus den Reichsmitteln für erwerbslose Angestellte (hier: Abänderung der Richtlinien). Betrifft: Durchführung der Bau- arbeiten an den Reichsautobahnen. 111. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohnpolitik. Geseyze, Verordnungen A lasse: Zweite Verordnung zur Durhführung des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben. Vom 13, Juni 1934. V, Wohnungs- und Bauwesen, Landes- planung und Kleinsiedlung. Geseye, Verordnun gen Erlasse: Betrifft: Vollzug des Gesetzes über die Aufschliezung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22, September 1933. Teil I1. Nichtamtlicher Teil, Die neueste Entwicklung dexr Nebenerwerbs-

siedlung in den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Der zunehmende tvirtshaftlihe Druck Japans auf Europa. Fest- stellung. Sozialpolitishe Zeitshriftenshau. Bücherbesprehun- gen und Bücheranzeigen. Teil V. Versorgungsrecht. Geseh über Aenderungen auf dem Gebiete der Reihsversorgung. Vom 3, Juli 1934 Mit Begründung. Ausführungsbestimmungen zum Gesey über Aenderungen auf dem Gebiete der Reichs- versorgung vom 3. Juli 1934 (RGBl. 1 S. 541). Mit Zusaß- rentenorduung und Bestimmungen über die Abrehnung der Aus- gaben an Zusaßrenten für Beschädigte. Fünftes Gese zur Aenderung des Gesetzes über das Verfahren in Versorgungssachen. Vom 3. Juli 1934. Mit Begründung. Gero s A zur Durch- führung des Fünften Gesehes zur Aenderung des Geseyes über das Verfahren in Versorgungssachen. Vom 3. Juli 1934. Aus- führungsbestimmungen zum Fünften Gesey zur Aenderung des Geseßes über das Verfahren in Versorgungs|achen vom 3. Fuli 1934 (RGBl. T S. 544). Vierter Erlaß über Mehrleistungen in der Reichsversorgung. Gesey über die Versorgung der Kämpfer für die nationale Erhebung. Berichtigung. Soziale Fürsorge. Bescheide, Urteile. Der in § 16 des Shwer- beschädigtengeseßes vorgesehene Zeitraum von 3 Monaten, für den einem gekündigten Schwerbeschädigten Gehalt oder Lohn weiter- zuzahlen ist, {ließt eine auf sonstigen geseßlichen Vorschriften oder einem Vertrage beruhende weiterreihende Gehalts- oder

' Lohnzahlungspfliht nicht aus. Versorgungsbehörden. Auf-

bau und Dienstbetrieb der Versorgungsbehör- den. Verlegung der Geschäftsräume des Reichsarbeits- ministeriums. Teil VI. Bekanntmachung von Tarifordnungen und von Richtlinien für den Fnhalt von Be- triebs8ordnungen und Einzelarbeitsverträgen.

Die Einzelhandelsumsäße lagen nach den Ermittlungen der Forschungsstelle für den Handel beim RKW im Mai 1934 um 11 % höher als im gleihen Monat 1933. Dieses Ergebnis er- fordert grundsäßlih ähnliche Einschränkungen wie in jedem der Monate Januar bis April. Nach der Vergleichsstörung dur die Verschiebung der Jnventurverkäufe und des Ostergeschäftes ist es im Mai der frühere Pfingsttermin, der die Vergleichbarkeit

groß. Auch 1933 fiel ein Teil des Pfingstgeschäftes noch in den Mai; nux die legten drei Verkaufstage vor Pfingsten lagen im Käufer zusäßlihe Anschaffungen. Dennoch ist durch das Pfing|t- geschäftes 1934 nicht übershäßen dürfen; der Termin in der zweiten Monatshälfte (20. - Mai) ershwerte der Mehrzahl der Käufer zusäßlihe Anschafungen. Dennoch ist durch das Pfingst- geschäft das Umsatzergebnis im Mai zweifellos etwas günstiger ausgefallen, so daß nicht die e Steigerung von 11 % aus fonjunkturellen Ursachen zu erklären ist. Mit dieser Einschrän- kung entfpriht aber das Tempo der Umsaßsteigerung immeL noch dem der Monate Januar bis April, obwohl schon 1933 in diesen Monaten eine fortgeseßzte Besserung eingetreten war. Ver Umsaßstand von 1932 ist auch im Mai wieder um eine Kleinig- keit überschritten worden. : f

Dabei hat die Preisentwicklung an dieser Umsaysteigerung niht mehr den gleichen Anteil wie zu Beginn' des zFahres. ‘Der Abstand des Preisniveaus zwischen Mai 1934 und Mai 1933 ist nicht mehr so groß wie in den Monaten Januar- bis April beider Fahre, denn der tiefste Stand dex Lebenshaltungskosten in der Krise war im April 1933 erreiht, und im Mai 1933 trat be- reits eine fast 2 %ige Steigerung ein. Von der 12 igen Stei- gerung der Einzelhandelsumsäße im März/April 1934 entfiel daher reihlich ein Drittel auf Preissteigerungen, von der 11 igen im Mai rar etwa ein Fünftel. Nur im Lebensmittelhandel scheint die Umsayzentwicklung fast tige durch die Preisbewegung beeinflußt zu sein. ie Umsaßsteigerungen der Lebensmittel- fachgeshäfte um 5 bis 7% im Januar bis April entsprachen fast genau der Preissteigerung; im Mai 1934 lagen die Preise um 314! % höher als ein Jahr früher, und die Ümsäye stiegen um 4%. Eine Mengensteigerung scheint also troy des Pfingst- geschäftes auch im Mai kaum erfolgt zu sein.

Berliner Börsenbericht vom 9. Fuli.

JFnteresse für Spezialpapiere.

Das allgemeine Bild an der Berliner Börse hat gegenüber den legten Tagen eine Veränderung nicht erfahren. Die Grund- stimmung bleibt freundlich, und die Kurse ziehen zum über- wiegenden Teil weiter etwas an, wobei Spezialwerte wieder bevorzugt sind. Das Publikum hielt zu Beginn der neuen Woche mit der Erteilung neuer Orders wieder zurück, jedoch läßt sich wenigstens vereinzelt, namentlich für Spezialpapiere, in dieser Hinsicht eine gewisse Besserung feststellen. Neben befriedi enden Meldungen aus der Wirtschaft war es namentlih die Rede des Stellvertretexs des Führers über den starken Friedenswillen Deutschlands, die die Kulisse zu Rückkäufen und auch Neuengage- ments veranlaßte. Nach ruhigem Verlauf s{chloß die Börse in wenig veränderter Haltung.

Montanwerte wiesen nux geringfügige Veränderungen nah oben und unten auf, dagegen waren verschiedene Braunkohlen- papiere, wie Bubiag (plus 1 vH) und Eintracht (plus 1!4| vH), eiwas stärker begehrt, während fih andererseits in Rhein. Braun (minus 1 vH) sowie unter Kaliaktien in Westeregeln (minus 1 vH) Glattstellungen der Kulisse Er, F. G. Faxben waren mit 149% gehalten, dagegen bestand für Chemische Heyden (plus 254 vH) im Verlauf steigende E auch Erdöl-Aktiew (plus 2% vH) waren gefragt. Am Elektromarkt konnten Lieferungen ihre Erholung fortseßen (plus 2 vH), sonst waren noch Versorgungs- wexte beachtet, und zwar neben B. K. L. (plus 14 vH) und Ham- burger Elektrizität (plus 1 vH) auch Charlottenburger Wasser plus 114 vH). Fulius Berger büßten Mes Vortagsgewinn von 214 vH wieder vollkommen ein. Fm Verlauf wurden noch in größeren Beträgen Schultheiß aus dem Markt genommen (plus 14 vH), sonst stiegen Berlin-Karlsxuher um 24 vH, Berliner Maschinen um 1 vH und B. E. W. um 1!4 vH.

Am Kassamarkt waren die Kursveränderungen nur unwesent- lih. Renten lagen recht still und mit Ausnahme von Schuld- buchforderungen (plus % vH) wenig verändert. Nur für variable JFudustrieobligationen zeigte sih steigende Nachfrage. Tagesgeld blieb mit 4—44 vH unverändert, wefentlihe Anlagekäufe waren niht zu bemerken, Am internationalen Devisenmarkt lag das Pfund etwas leichter, in Berlin stellte es sih auf 12,655 (12,67),

der Dollar notierte 2,513 (2,515).

Handelstecil.

Díe Eínzelhandelsumsäßze im Mai 1934.

beeinträchtigt. Allerdings ist diesmal die Störung wohl nicht so

Verkehrswesen.

Lustpostsendungen ‘nach Portugiesisch-Ostafrika (Mosambik) und Madagaskar.

Luftpostsendungen nah dem nördlihen und mittleren Teil von P On (Mosambik) sowie nah Madagaskar werden künftig mit der Luftpost London—Kapstadt bis Broken Hill und von da mit der neueingerihteten Luftpostlinie Broken Hill— Tête—Quelimane—Mosamlik—Majunga—Tananarive befördert. Die Versendungédauer beträgt ab Broken Hill bis Mosambik 1 Tag, bis Tananarive 2 Tage. Gegenüber der Beförderung auf gewöhn Wege wird durch die Benußung der Luftpost ein Zeitgewinn von etwa 2 Wochen erzielt.

Die außer den gewöhnlichen Gebühren zu erhebenden Luft- postzuschläge betragen künftig für Lufpostsendungen nah Portu- giesish-Ostafrika (Mosambik) für je 5 g 40 Rpfg, nah Madagaskav fowie nah Réunion und Mauritius für je 5 g 60 Rpig.

Weiterverkauf vou Gedenkblättern mit Wohlfahrtsmarken,

Die Marken der Gedenkblätter der Deutshen Nothilfe (Aus- gabe 1924) mit Bildern der Barmherzigkeit und Ueberdruck 1923—1933 bleiben noch bis Gnde 1934 gültig. Gin Umtausch findet später wicht statt. Die Gedenkbläbter können bis auf wei- deres von der Reichsgeshäftsstelle der Deutschen Nothilfe in Berlin W 8, Wilhelmstraße 62, und von den Versandstellen für Sammlermarken in Berlin W 30, Geisbergstraße 7—9, und in München 2 bezogen werden.

Die günstige Geschäftsentwicklung im Bekleidungseinzelhandel hielt auch im Mai an, obwohl die Ümfagtätigkeit nicht mehr in dem ungewöhnlichen Maße wie im April durch die Witterung begünstigt wurde. Die Textilwarenfachgeshäfte hatten im Ge- samtduxchs{chnitt Umsaßsteigerungen von 13 vH, davon anscheinend etwa 4 vH duxch Preissteigerung. Erheblih größere Zunahmen traten im Handel mit Herrrenkleidung und. Herrenartikeln auf (22 bzw. 27 vSH), geringe. Rükgänge von 1 bis 2 vH im Handel mit Dameukleidung und Kletiderstoffen. Die Schuhwarenfach- geschäfte konnten nah vorliegenden Teilergebniffen die Vorjahrs- umsäße um 15 vH überschreiten. Fm Hausrateinzelhandel sind nah den Berichten der Eisenwaren- und Porzellangeschäfte die Umsabsteigexrungen geringer als in den Vormonaten. Das be- deutet keinen Rückschlag in dexr Umsaßtentwicklung. Der Umsayh- vergleich mit dem Vorjahre stößt jeßt bei diesen Warengruppen als Ausgangspunkt auf Monate, bei denen îm Vorjahre die rüdck- läufige Ümsaßbewegung in ziemlih erhebliche Umsaßsteigerungen umschlug. Die gleiche Feststellung gilt für die Krastfahrzeughand- lungen, die gegenüber 60 bis 70 prozentigen Umsaßsteigerungen in den vorangegangenen Monaten im Mai durchschnittlich Ums- saßsteigerungen von 32 vH hatten.

Die Zahlen der Großunternehmungen zeigen ‘erst seit März bzw. Mai, also 2s bis 4 Jahre später als die des übrigen Einzel- handels, eine Umsaßbesserung an. Die Wareunhäuser überschritten im Mai den Vorjahrsumsaß um knapp 4 vH, die Kaufhäuser um reihlich 4 vH und ein Einheitspreiskonzern um 9 vH. Damit kann aber nux ein Teil der Bes von 1933 ausgeglichen werden, während der Fachhandel im ganzen den Umsatbstand von 1932 erreiht hat. Die Steigerung der Waren- und Kaufhaus- umsäze beträgt bei Bekleidung etwa 7 vH, bei Hausrat 5 bis 6 vH gegenüber Mai 1933; die Lebensmittelabteilungen der Warenhäuser hatten einen erneuten Umsaßrückgang um 6 vH. Stärker als dieser Rückgang scheint die A ganzer Abtei- lungen auf das Gésamtergebnis einzuwirken. ahlen darüber liegen allerdings nur aus den Kaufhäusern vor, in. denen die Um- säße, die niht Bekleidung und Hausrat umfassen, im Mai an- scheinend vorwiegend wegen Abteilungsauflösung um 21 vH

_zurückgingen.

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Der -Ruhrkohlenabfaz im Zuni.

Nah Mitteilung des Rheinish-Westfälishen Kohlen-Syndi- fats belibf sih der Gesamtabfay für Rechnung des Syndikats von den Ruhrzehen nah den vorläufigen Ermittlungen 1m Juni auf arbeitstäglih 188 000 { gegen 198 000i im Vormonat; die Ge- samtabsaßmenge des Berihtsmonats war etwas eh als die des Vormonats, in dem die Zahl der Arbeitstage niedriger war. -— Die Verminderung ist bedingt durch den jahreszeitlihen A des Absatzes im unbestrittenen Gebiet, der von arbeitstägli 105 000 t im Mai auf 94 000 t im Juni sank. Der Absaÿ in das bestrittene Gebiet konnte sih gut behaupten; gegen arbeitstäglih 93 000 t im Mai stellte er sich auf 94 000 t im „Junt. Einschließ- lih der Aachener Zechen belief sih der Gesamtabsaß für Rechnung des Syndikats im Juni auf arbeitstäglih 205 000 t gegen 915000 t im Vormonat. Die Lagerbestände auf den Zechen des Ruhrreviers 200 sih im ganzen kaum verändert, die Bestände an Kohle haben im Funi etwas zugenommen, während sich die Koksbestände etwas verringert haben.

Eine Hilssaktion für das Beckumer Zement- Notstandsgebiet. -

Wie der DHD erfährt, tritt mit sofortiger Wirkung auf Grund von Vereinbarungen des Reichswirtschastsministeriums und dex deutschen Zementindustrie eine Stüßungsaktion für das Beckumer gee in dem der Hauptblock der Werke des Westdeutschen Verbandes liegt, in Kraft. Dem west- lichen Gebiet wird die Lieferung von 9000 Wagen von den vier Zementverbänden (Nord-, Süd-, West- und Hüttenzement) e von den westlichen Außenseitern abgetreten werden. Die hiev urch ermöglichte Erzeugungssteigerung wird den bekanntlich nur mit geringer Leistungsausnuzung arbeitenden Werken dieses Bezirkes, niht aber den stilliegenden Betrieben zugewiesen. Die entspre- hende Zuteilung geschieht durch den Führer der Zementindustrie, Direktor Heuer, Heidelberg. Durch diese Maßnahme sind verschie- dene Stillegungsanträge aus der jüngsten Zeit gegenstandslos geworden, notwendige Belegschaftskürzungen vermieden und teil- weise sogar neue Arbeitspläte geschaffen worden. Dex DHD hört noch, daß die Dyckerhoff und Wicking das seither stilliegende Werk Mark in Neubeckum wieder in Betrieb seßen wird.

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Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 157 vom 9, Juli 1934. S. 3

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Bericht über die Wirtschaftslage des Handwerks in den Monaten April, Mai und Funi 1934.

Nach Mitteilung des Deutschen Handwerks- und Gewerbe- kfammertags hat die im ersten Vierteljahr eingetretene Besserung der wirtshaftlihen Lage des Handwerks auh im zweiten Quar- tal angehalten. Die Gesamtlage des Handwerks zeigt das Bild einer langsamen, fkonjunkturmäßig bedingten Aufwärtsentwick- lung. Nach wie vor tritt die Belebung zwar hauptsählih in den durch die Maßnahmen direkt geförderten Berufsgruppen in erster Linie im Bauhandwerk auf. Das Aufhören der Reichs- zushüsse für Fustandseßzungsarbeiten hat in leßter Zeit aller- dings ein Nachlassen von Reparaturaufträgen zur Folge gehabt. Der erwartete Rückshlag wurde jedoch zum Teil dadurch auf- gefangen, daß die Frist zur Fertigstellung der Arbeiten ver- längert worden ist, und daß inzwischen die erweiterten Möglich- keiten zur Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer bei Vornahme von Jnstandsetzungsarbeiten bekanntgegeben wurden. Die Neubautätigkeit hat sich zufriedenstellend, wenn auch noch nicht genügend, entwickelt. Darüber hinaus hat nunmehr auch die Belebung auf die verbrauhsnahen Handwerkszweige über- gegriffen, die noch bisher von der allgemeinen Geschäftsbelebung wenig Nuzten ziehen konnten. Die Belebung des Handwerks bleibt jedoch noch hinter der Beschäftigungszunahme der Ge- samtwirtschaft verhältnismäßig zurück, weil die Kaufkraft weiter Schichten der Bevölkerung noch nicht genügend gestiegen ist.

Die Zunahme der Beschäftigung im Handwerk hat zu einem "

weiteren Rückgang dexr „unsichtbaren Arbeitslosigkeit“ geführt. Betriebe, die bisher ganz oder fast völlig till lagen, haben die Beschäftigung wieder aufgenommen. Die Zahl der in den Handwerksbetrieben beschäftigten Gesellen und Arbeiter ist, im ganzen gesehen, in der Berichtszeit unverändert geblieben. Vor- übergehend trat in einigen Gegenden ein Mangel an Fachkräften in den Bauhandwerken ein. Der gegenwärtigen Abnahme der beschäftigten Personen im Malerhandwerk stehen zum Teil sehr starke Erhöhungen gegenüber in anderen Handwerken, und zwar

solhen, die von der Zuschußaktion des Reiches zum Teil nur mittelbar, zum Teil überhaupt nicht betroffen wurden. Das mag

als ein Beweis dafür anzusehen sein, daß die allenthalben beoh- achtete Besserung der Wirtschaft im Handwerk als eine von innen herausfommende cchte Belebung zu betrachten ist.

Das Lohnniveau ist im Handwerk unverändert geblieben. Praktish sind allerdings die Löhne insofern gestiegen, als die untertariflihe Bezahlung mehr und mehr zurücgeht. Die Fertigpreise haben in der Berichtszeit keine Aenderung erfahren können, obwohl eine Preissteigerung verschiedener Rohstoffe (Baumaterialien, Holz, Textilien) eingetreten ist. Jn dex Roh- stoffversorgung ist keine wesentlihe Aenderung eingetreten. Auf dem Baustoffmarkt trat in einzelnen Bezirken vorübergehend ein Mangel an Bausteinen auf. Das ländlihe Handwerk hat immer noch sehr unter den Auswirkungen des landwirtschastlihen Ent- shuldungsverfahrens zu leiden. Hierdurch wird es dem Hand- werk unmöglih gemacht, seine so unbedingt notwendigen Be- triebsmittel aufzufüllen bzw. seinen Verpflihtungen seinen eigenen Gläubigern gegenüber nachzukommen.

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Anschlag, aber keine Wirtschaftswerbung.

_Die 9. Bekanntmachung des Werberates der deutschen Wirtschaft regelt den Außenanschlag zum Zwecke dexr Wirilschasts- werbung in umfassender Weise. És wird darin u. a genau bestimmt, an welchen Stellen Anschlag angebracht werden darf und welche Stellen hierzu niht benußt werden dürfen. Schon vor Erlaß dieser Bekanntmahung waren für das Gebiet des Anschlages in der 2. Bekanntmachung einige Bestiamungen ge- troffen worden, die sih vor allem gegen den sogencnnten wilden Plakatanschlag richten, das heißt gegen den Anshlag, der nicht an der Stätte der eigenen Leistung oder an eigens dafur bestimmten Stellen angebracht wird. Diese Anordnungen sind vielfah miß- verstanden worden. So sind insbesondere untere Verwaltungs- behörden gegen jeden Wildanschlag eingeschritten, ohne dabei zu beachten, daß die Bestimmungen des Werberates der deutschen Wirtschaft nur den Anschlag betreffen, der zu Zweckten der Wirt- schaftswerbung veranstaltet wird. Dex Begriff Wirtschasts- werbung ist hier bereits mehrfah erörtert worden. Man versteht darunter eine Werbung, die in irgendeiner Weise der Förderung eines Erwerbsgeschästes dienen soll, wie z.. B. die Werbung des Kaufmannes für seine Ware, des Herstellers für seine Erzeug- nisse u. à. Hat die Werbung dagegen niht den Zweck, ein Erwerbsunternehmen zu fördern, soll sie also nit wirtschaftlichen Hielen dienen, so kann auch niht von Wirtschaftswerbung die Rede sein. Daher ist z. B. Werbung für die NSDAP. oder für das Winterhilfswerk niht als Wirtschaftswerbung anzusehen, denn sie dient ‘nicht der Förderung eines Erwerbsgeschäftes. Dem- zufolge unterliegt diese Werbung auh nicht der Aufsicht des Werberates. Seine Bekanntmachungen und sonstigen Anord- nungen finden darauf keine Anwendung. Der Anschlag für der-

artige Werbezwecke kann also nicht unter Berusung auf die E gen des Werberates verhindert oder eingeschränkt verden.

Einheitliche Auslegung handelsüblicher Vertragsformelu. Vorschläge der Futernationalen Handelskammer.

Der Aus\chuß der FJuternationalen Handelskammer für Handels- und Vertragsformeln is am 2. Juli in Paris unter Vorsiß von Dr. A. Nolte (i. Fa. Carlowiß & Co., Hamburg) zusammengetreten. Der Ausschuß hat bestimmte Grundsäße für die einheitlihe Auslegung einer Reihe von Vertragsformeln auf- gestellt, die im internationalen Geschäftsverkehxr laufend ge- braucht werden, u. a. der Ausdrücke „ab Werk“, „franko Waggon (F. O. R)“, „frei oder franko Verschiffungshafen“ F. A. 8. F. O. B., C. & F. C. I. P. „frahtfrei“, „franko Bestimmungs- ort“, „ex ship (ab Schiff)“ und „ex quai (ab Kai)“. Die Jnter- nationale Handelskammer hat bereits vor einiger Zeit ein Hand- bu „PandelLübliche Vertragsformeln“ (Drucsache Nr. 68) ver- öffentlicht, in dem die Auslegung der wichtigsten dieser Formeln sür 35 Länder angegeben ist. Die jeßige Arbeit bezwerkt eine Ergänzung dieser Veröffentlichung und soll dem praktischen Kaufmann eine Handhabe dafür geben, welche Verpflichtungen er, sei es als Käufer oder als Verkäufer, im Hinblick auf Ver- sand und Lieferung, Verpackung und Verpackungskosten, auszu- stellende Urkunden, Lieferungsanzeige usw., eingeht, wenn der Kaufvertrag eine der vorerwähnten Bezeichnungen enthält, so- weit deren Auslegung in dem betreffenden Lande nicht bereits durch Brauch oder durch Musterverträge eindeutig geklärt ift. Das näâthste Ziel der Arbeiten der Fnternationalen Handels- kammer auf diesem Gebiet ist also niht eine Vereinheitlihung der in den einzelnen Ländern gebräuchlichen Formeln, sondern die freiwillige Vereinbarung bestimmter Regeln für ihre Aus- legung, die bei der Schlichhtung von Streitigkeiten zugrunde gelegt werden können:

R E E S E A L: E S L SRRE E T O E E o S R A I E E E E P I: E E E I R E A E E A B L: I S R E O F IRS "T R R E C RRD E E D E E E E E ZA “E O

Schlachtviehpreise an deutschen Märkten in der Woche vom 2. bis 7, Fuli 1934. - Durchschnittspreise für 50 kg Lebendgewiht in NM.

A Ä: Od n dis _— E A A1 E E83 Marktorte: S D É V S S S F B É S E S F % | S Bp d | a. S S M O E Q O al M-M S 6/8 Ochsen: al 35,3 | 35,5 | 32,5 | 34,5 35,5 | 37,5 | 35,0 | 32,0 | 30,5 2 R ino S S ae Go) A0: 00 b 32,5 | 33,5 | 33,5 | 26/0 | 32,5 | 27,5 | 32,0 | 33/5 | 27/5 | 28,0 | 26/0 | 29,5 | 27,5 | 21/5 | 33,0 c 200-2054205 | | 300 |. 235 | 276. | 205 | [B53] —. 1.2001. 0] ] 3060 Bullen: g 30,5 | 33,0 | 33,0 | 32,0 | 30,0 | 27,0 | 33,5 | 32,0 | 31,0 | 32,0 | 28,0 | 27,0 | 26,0 | 27,8 | 33,5 b 27,8 | 30/0 | 30/0 | 29/0 | 28/0 | 23/5 | 31/0 | 28/5 | 27,3 | 29,0 | 24/5 | 24/5 | 23/0 | 25/5 | 29/5 c 24/0 | 26/5 | 26/5 | 26/0 | 25/0 | 20/0 | 26,0 | 24/5 | 23/5 | 25,5 | 22,0 | 22/5 | 19/5 | 24/5 | 24/5 Kühe: a 26,8 | 31,5 | 35,0 | 27,5 | 29,5 | 26,0 | 30,5 | 34,5 | 29,0 | 28,5 | 25,5 | 26,0 | 24,0 | 22,0 | 31,5 b 21/5 | 27/5 | 31/5 | 23/5 | 265 | 21/5 | 26/0 | 31/5 | 25,5 | 24/5 | 21/0 | 21/5 | 19/0 | 16/0 | 275 c 16/0 | 23/0 | 270 | 18/5 | 220 | 17/0 | 20,5 | 25,5 | 20,5 | 19/5 | 15,0 | 17/00 | 13/5 | 11/0 | 23/0 d HA Ls | 100 1 125] 166 | 96 | 135 T 198 | 246 1-180 1 105 | 120.1 90] 86 | 175 Färsen: b 29,0 | 32,0 | 32,5 | 25,5 | 32,5 | 28,0 | 30,5 | 31,5 | 27,0 | 28,5 | 27,0 | 23,5 | 26,5 | 26,0 | 32,0 Kälber: g 41,0 | 41,0 | 49,5 | 37,3 | 44,8 | 39,5 | 42,5 | 46,0 | 38,3 | 38,5 | 45,5 | 850,5 | 40,0 | 41,8 | 43,0 b 33/8 | 37/0 | 420 | 31/3 | 408 | 29/0 | 34/5 | 39,0 | 34/0 | 31/0 | 39/5 | 43/5 | 32,5 | 36,5 | 37/5 c 260 | 320 | 330 | 258 | 345 | 19/0 | 25,5 | 30/5 | 29/8 | 23/0 | 32/0 | 36/5 | 23/5 | 30,8 | 32/0 , 1 t [4 1 1 Cc T O E 1048| Oi m Pl Ee E e E A 1041 1 R L i E e Dm T e Le G T T a S L501 O e Lo Lem L S E t S a I 1,540 |— 198 n C a c 33,0 | 32,5 | 30,5 |4)28/0 | | 32 00] l m4 T 0 M8 285 F } 35,0 33,0 |428/5 | 27,0 | (W116) ——-—|— |-— Schweine: )a 1 | 50,0 | 50,0 | 60,0 |} 9,5 | 50,0 | 50,0 | 500 | 50,0 | 500 | 500 | 500 | 500 1) _ | g, | 40 : a2 | 45/0 | 45/0 | 45/0 | S | 450 | 45,0 | 45/0 | 45/0 | 45/0 | 45,0 | 45,0 | 45,0 L} 44/0 b 40'8 | 45,0 | 45/0 | 41,5 | 418 | 41/3 | 423 | 46,3 | 41,5 | 43,0 | 45,0 | 41,5 | 40,5 | 41,1 | 43,0 c 38/8 | 430 | 440 | 39/5 | 41/0 | 40/0 | 41/0 | 45/0 | 39/3 | 40,5 | 45,0 | 41,5 | 39,5 | 40/9 | 42;5 d 353 | 385 | 420 | 38/0 | 393 | 37/0 | 38,0 | 43,0 | 36,8 | 37,0 | 43,5 | 40,5 | 39,5 | 40,0 | 39/5 Li s 00 l M5 M0 T5 1001 = 1E t 18S Reichsdurchschnittspreise der Juni | Juli Mie 116. 18—23 | 25—0. |. A— Een, Voi de aa oe oi a P a ara oe 10 30,6 29,4 30,0 30,4 Kühe, vollffeischige (b L E A 15 29,1 23,9 23,6 24,4 a ir C E A 15 39,0 36,3 39,4 36,3 Bde O I E «ei rob u N P 4D 38,4 38/8 384 407

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L Bezeichnung der Schlachtwertklassen fiche Monatsübersicht in Nx. 133 vom 11. Juni 1934, 1) b 1 = Stallmast, b 2 = Weide- mast, *) g 1 = Fette Speckfsauen. ?) Auch beste jüngere Masthammel. 4) Weidemast,

Berlin, den 9. Juli 1934,

Statistishes Reichsamt. F. A.: Dr, Plater,

Außenhandelsfragen vor der Außenhandelsftelle für Südbayercn.

___ Die Außenhandelsstelle für Südbayecn hielt am Sonnabend in München ihre konstituierende Beiratssizung und erste Fahres=- vollversammlung ab. Die Beteiligung aus den Reihen des Außenhandels und der Binnenwirtschaft war sehr stark. Der Vorsibßende des Vorstandes dec Außenhandelsstelle, Kommerzien- rat Julius Geyer, gab seiner Befriedigung darüber Ausdruck ‘daß die Bedeutung der Außenhandelswirtschaft heute von der Gesamt= heit des deutschen Volkes erkannt ist. Die unmittelbaren Aus- wirkungen in der Exportindustrie sehen wir auf dem Gebiete dex Arbeitsbeschasfung, der Rohstoffverjorgung und der Währung. Unter den vielfachen Ursachen der Entwicklung steht an erster Stelle der Weltkrieg und seine Fortseßung im Versailler Vertrag, Die vielfahen autarkishen Bestrebungen in der Welt kann Deutschland s{hon wegen seiner Lage mitten in Europa nicht mitmachen. Die Lösung der Exportfrage bildet den Kernpunkt der gesamten künftigen Wirtschaftspolitk. Wirtschafts- minister Hermann Esser sah die Möglichkeit der Be- seitigung dex Weltwirtschaftskrise nur in einere Befrieduna der Menschheit durch politische Maßnahmen. Nach dieser Richtung ist unser Führer nahdrüdlichst am Werke. Die Ermächtigung des Reichswirtschaftsministers zu besonderen Maßnahmen war not- wendig gegenüber dem Ausland, das nicht bereit sei, einen ent- sprechenden Austauschverkehr herbeizuführen. Was Adolf Hitler in den leßten aht Tagen durh sein mutiges Auftreten bei der Niederschlagung der geplanten Revolte für die deutsche Wirtschaft geleistet habe, das werde man erst in den nächsten Monaten über- sehen können. Wir sind in unserem Kampf um den wirtschaft- lihen Wiederaufbau nicht in den Stellungskampf gekommen, sondern wir sind noch mitten im Vormarsh. Es ist kein Grund zum Pessimismus.

S Das Hauptreferat hielt der Leiter der Außenhandelsstelle für SUdbayern, Dr. Eiswaldt, über das Thema „Ansfuhrför- derung, das Gebot der Stunde“. Er erörterte eingehend die viel=- fachen Möglichkeiten, die Ausfuhr zu beleben auf dem Wege der Handelspolitik, durch Abschluß von Zahlungs- und Verrechnungs- abkommen, dur Umlagerung unserer Einfuhr auf diejenigen Länder, die die aufnahmefähigsten und aufnahmewilligsten Ab- nehmer unserer Waren sind, durch Bildung von Großraumwirt- shaften, durch Zusaßausfuhrverfahren, durch steuerliche Erleich- terungen usw. Die private Fnitiative des einzelnen Exporteurs bleibt auf alle Fälle ein ganz wesentlihes Mittel. Der Außen- handel ist berufen, so {loß der Vortragende, an entscheidender Stelle mitzuarbeiten am großen Werk der deutshen Zukunft.

Wirtschaft des Auslandes.

Keine neue Kursfenkung der dänischen Krone.

Kopenhagen, 7. Fuli. Fn der leßten Zeit wurden in Däne- mark wieder Forderungen nah einer neuerlihen Senkung des Kronenkurses laut.

Gleichzeitig verclautete, daß eine solche Sen- fung des Kronenkurses von der Parlamentisopposition als Vor-

ausseßzung für die Annahme des kürzlih von der Regierung ein- gebrahten Schuldensanierungsentwurfes für die Landwirtschaft gefordert werden würde. Jm Zusammenhang mit diesen Gerüchten erflärt der Ministerpräsident Stauning, gegen das sozialdemo- kratishe Hauptorgan, daß die Regierung auf eine solhe Bedin- gung nicht eingehen werde und daß sie in Vebereinstimmung mit dem Präsidium der Nationalbank entschlossen sei, an dem Beshluß vom Januar 1933 festzuhalten, der betanntlich einen Sterling- kurs von 22,50 Kronen vorsah.

Arbeitsfriede in der dänischen Eisenindustrie

bis 1937 gefichert.

_ Kopenhagen, 7. Fuli. Zur Vermeidung von Tarifstreitig- keiten und zur Sicherung des Arbeitsfriedens für eine längere Zeit haben zwischen den Arbeitgebern der dänischen Eisenindustrie und dem Bentralverband der Metallarbeiter Verhandlungen über die Verlängerung der geltenden Tarifverträge bis zum Jahr 1937 stattgefunden. Nachdem zwischen den beiden Parteien Uebereinstimmung erzielt worden war, ist die Verlängerung der Tarifverträge nunmehr auch in einer Urabstimmung der Arbeît- nehmer gutgeheißen worden.

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SZertifizierung der englischen Stücke der Dawes- und Boung-Anleihe.

London, 7. Juli. Die Bank von England teilt jeßt mit, daß alle in gutgläubigem Besiy britisher Fnhaber im Sinne des Art. 4 des deutsh-englishen Transferabkommens befindlichen Anleihestücke der Dawes- und Young-Anleihe bei der Bank von England zwecks Zertifikation eingerichtet werden können, die Unterlagen, die das Eigentum nachweisen, sind mit einzureichen.

Polen {ütt fich gegen Währungsverlufste.

Jm amtlichen Geseßblatt vom 7. Juli d. J. ist die neue Ver- ordnung des Staatspräsidenten erschienen, der zufolge die Gold- klausel bei allen Verpflichtungen zugunsten der Zlotywährung aufgegeben wird. Der polnishe Schuldner is fortan berechtigt, seine Verpflihtungen in polnisher Zlotywährung abzulösen, selbst wenn die Verpflihtung auf Gold- oder andere Valuten lautet. Eine Ausnahme bilden lediglih solche Verträge, die auf Feingoldbasis abgeshlossen wurden, natürlich, insofern es sih um Länder handelt, in denen die Feingoldbasis Gültigkeit hat. Diese Maßnahme bezweckt vor allen Dingen eine Stärkung der wäh- rungspolitishen Stellung des Zloty. Dieser Verordnung der Re- gierung sind bereits seit längerer Zeit entsprehende Entschei=- dungen des höchsten polnishen Gerichtshofes vorausgegangen. Die Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft.

Ungarische Verordnungüber die Einlösung von Abschnitten der noch in ausländischem Besiß befindlichen Pfandscheine.

Budapest, 7. Juli. Die Ungarische Nationalbank teilt in Ver=- tretung des „Fonds der Auslandischen Gläubiger“ im Einver- nehmen - mit dem Berater mit, daß der Fonds ab 16. Juli 1934 bis zur Höhe der durch die Emissionshäuser hinterlegten Be- träge die am 1. Fuli 1934 fällig gewordenen Zinsenabschnitte folgendèr Pfandbriefe und Obligationen auszahlt: Hauptstadt Budapest: 4prozentige Obligationen aus 1910, 4prozentige Obli- gationen aus 1911, 414prozentige Obligationen aus 1914. Buda- pester Hauptstädtishe Gemeindesparkassa A: T!4prozentige auf Schw. Frank lautende Pfandbriefe, 714 prozentige auf Engl. Pfund lautende Pfandbriefe, Ungarishe Bodenkreditanstalt: 7% prozentige auf Engl. Pfund lautende Pfandbriefe, Landes=- verein der Ung. Bodenkreditanstalten:. 74 prozentige auf Dollar lautende Pfandbriefe. Ungarishe Hypotheken- und Wechselbank : 7 prozentige auf Dollar lautende Gemeindeobligationen. Landes- Zentral-Creditverein: 7 prozentige auf Dollar lautende Obli- gationen. Stephaneum Druckerei und Buchverlag A. G.: 8 prozentige auf Engl. Pfund lautende Obligationen. Zur Aus- zahlung kommen jährlih 5 %. Mit der Auszahlung der durch die

Geldinstitute ausgegebenen Pfandbriefe und Obligationen hat der Fonds die herausgebenden Geldinstitute betraut.