1934 / 159 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jul 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Wniaiad

7. Konkurse und Vergleichsfsachen.

Bruehsal, [24662] Ueber das Vermögen der Firma L. Wolf, Zigarrenfabrik in Oestringen, und des Zigarrenfabrikanten Ludwig Wolf in Oestringen wurde heute, vor- mittags 11 Uhr, Konkurs eröffnet. Ver- walter: Rechtsanwalt Wannenmacher, Bruchsal. Offener Arrest mit Anzeige- frist sowie Anmeldefrist bis 16. Juli 1934. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungstermin am 20. Juli 1934, vor- mittags 9!4 Uhr, vor dem Amtsgericht, I1. Stock, Zimmer 11. Bruchsal, den 6. Juli 1934 Bad. Amtsgericht. Il[[. Fricesoythe. [24663 Konkursverfahren.

Ueber den Nachlaß des verstorbenen Stellmachers Heinrich Memering in Ramsloh wird heute, am 28. Juni 1934, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Auktionator Eilers in Strücklingen wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 10. August 1934 bei dem Amtsgericht anzumelden. Erste Gläubigerversamm- lung und Prüfungstermin am 17. Augujt 1934, vorm. 11 Uhr. Offener Arrest mit N bis zum 10. August 1934. N 2/34.

Amtsgericht Friesoythe, 28. Juni 1934.

Fürth, Bayern. [24664]

Das Amtsgeriht Fürth i. V. hat mit Beschluß vom 5. Juli 1934, vor- mittags 10,15 Uhr, über das Vermögen des Kaufmanns Erwin Curow, Allein- inhabers der Firma Erwin Curow, Herrenkonfektion u. Handel mit Herren- artikeln in Fürth i. B, Schwœabacher Straße 11, das Konkursverfahren eröff- net. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Escher in Fürth i. B., Hindenburg- straße 8. Offener Arrest ist erlassen mit Anzeigefrist bis 1. August 1934 ein- shließlih, Frist zur Änmeldung der Konkursforderungen bis 6. August 1934 einshließlich. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters und Bestellung eines Gläubigerausshusses sowie über die in den 88 132, 134, 137 der K.-O. bezeichneten Angelegenheiten: Mittwoch, den 1. August 1934, vormittags 914 Uhr, allgemeiner Prüfungstermin: Mittwoch, den 29, August 1934, vormittags 9s Uhr, beidemal Zimmer Nr. 42/11.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Kolberg. [24665]

Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Kauf- manns Hermann Aug. Schulz in Kol- berg ist am 5. Juli 1934, 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechts- anivalt Niß, Kolberg, ist zum Konkurs- verwalter ernannt. Zu Mitgliedern des Gläubigerausshusses werden bestellt: Bankdirektor Wotha, Fabrikdirektor Stuß, Bücherrevisor Stockfish in Kol- berg, Kausmann Behnke in Stettin. Konkursforderungen sind bis zum 25. Juli 1934 bei dem Gericht anzu- melden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Vertval- ters fowie über die Bestellung eines Gläubigerausshusses und eintretenden- falls über die im §8 132 der Konkursord- nung bezeihneten Gegenstände und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 3, August 1934, 914 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte Termin anberaumt, Allen Personen, welche eine ur Konkursmasse gehörige Sache in Besiß haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nihts an den Gemeinschuldner zu ver- abfolgen oder zu leisten, auch die Ver- pflihtung auferlegt, von dem Besiße der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgeson- derte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 25. Zuli 1934 Anzeige zu machen.

Amtsgericht Kolberg, 5. Juli 1934. Mülheim, Ruhr.

Ueber das Vermögen der Firma „Bielefelder Dampfwäscherei, Breschex, Vogel & Co., G. m. b. H.“ in Mülheim- Ruhr-Speldorf, Liebigstr. 1, wird am 4. Zuli 1934, 12 Uhr 30 Minuten, das Konkursverfahren eröffnet. Zum Kon- kursverwalter ist der Kaufmann Arthur Grüße in Mülheim-Ruhr Speldorf, Duisburger Str. 478, bestellt. Anmel- dungen sind bis zum 25. Juli 1934 zu bewirken. Erste (Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am 2. August 1934, vormittags 10 Uhr, an GerichtS|telle, Zimmer 24. Offener Ar- reit und Anzeigepflicht bis zum 25. Juli 1934. 1a N 17/34.

Amtsgeriht Mülheim-Ruhr,

den 4. Juli 1934.

[24666]

Neuhaus, Oste. Konkursverfahren. Veber den Nachlaß des am 18. De- zember 1933 verstorbenen Uhrmachers zFohann Heinrich Tiedemann in Obern- dorf (lle) wird heute, am 30. Juni 1934, 91s Uhr, das Konkursverfahren ero’snet, da Zahlungsunfähigkeit vor- liegt. Der Prozeßagent Klendcke in Dberndorf (Oste) wird zum Konkurs- verwalter ernannt. Konkursforderun- p ind bis zum 19. Juli 1934 bei dem Heriht anzumelden. Es wird zur Be-

[24667]

Kentralhandelsregisterbeilage zum Neich8- und St

hlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und ein- tretendenfalls über die 1m 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegen- stände und zur Prüfung der angemel- deten Forderungen auf den 26. Juni 1934, §!4 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Per- sonen, welche eine zur Konkursmasse ge- rige Sache in Besiß haben oder zur tdonkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nihts an den Gemein- schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besive der Sache und von den For- derungen, für welche sie aus der Sache abgefonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 19. Fuli 1934 Anzeige zu machen.

Neuhaus (Oste), den 30. Funi 1934. Das Amtsgericht in Neuhaus (Oste).

Woldegk, Mecklb. [24668]

Ueber das Vermögen des Molkerei- besißers Friy Krüger in Bredenfelde ist am 6. Juli 1934, vormittags 814 Uhx, das Konkursverfahren eröffnet. Ver- walter: Referendar Dr. Schüßler in Woldegk. Offener Arrest mit Angzeige- sowie Anmeldefrist bis zum 28. Fuli 1934. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungstermin am 6. August 1934, vormittags 104 Uhr.

Amtsgericht in Woldegk.

Worms. Kontureverfahren. [24669]

Ueber das Vermögen der Firma Valentin Dähler Nachf., Spezialhaus für feine Herren- und Knabenbeklei- dung, Fnhaberin Martha Dähler, Worms, Kämmererstraße 17, wird heute, am 3. Juli 1934, nahmittags 13 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Rothermel in Worms wird zum Konkursverwalter er- nannt. Konkursforderungen sind bis zum 20. August 1934 bei dem Gerichte anzumelden. Erste Gläubigerversamm- lung am Samstag, den 28. Juli 1934, vorm. 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungs- termin am Samstag, den 22. Septem- ber 1934, vorm. 8 Uhr, Zimmer 19. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 20. August 1934.

Worms, den 3. Juli 19234. Hessisches Amtsgericht zu Worms a. Rh.

Adelsheim. [24670]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Viehhändlers Emanuel Käl- bermann in Großeicholzheim wurde nah Abhaltung des Schlußtermins aufge- hoben. Adelsheim, den 6. Juli 1934.

Bad. Amtsgericht.

Arnstadt. [24671] Konkursverfahren (Aufhebung). Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Kaufmanns Paul Stief in

Arnstadt, alleinigen Fnhabers der Fa.

Paul Stief da*elbst, wird nach Abhal-

tung des Schlußtermins aufgehoben.

Arnstadt, den 7. Juli 1934.

Thüringisches Amtsgericht Arnstadt. *

Berlin-Charlottenburg. [24672]

Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Kaufmanns Paul Bestel in

Schöneiche, Post Fichtenau b. Berlin

(Alleininhaber der Fa. Bab & Co. in

Berlin SW 19, Scharrenstraße 19), ist

nah Schlußtermin aufgehoben.

Berlin-Charlottenburg, 29. 6. 1934.

Die Geichäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 255.

Ir C)

Berlin-Charlottenburg. [24673 Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Willy Binder, «Inhabers der Fa. Hermann Binder, Verlin, Zentralmarkthalle 1a, ist nach Schlußtermin aufgehoben. Berlin-Charlottenburag. 29. 6. 1234. Die Geschêftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 255. Bückeburg. [24674] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Viehhändlers Otto Hart- mann in Bückeburg ist nach Abhaltung des Shlußtermins und erfolgter Shhluß- verteilung am 6. Juli 1934 aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bückeburg.

Duisburg-Ruhrort. [24675] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 28. November 1933 in Duisburck-Laar verstorbenen Fuhr" nter- nehmers Gerhard Locum ist nah er- folgter Abhaltung des Schlußtermins am 4. Juli 1934 aufgehoben worden. Duisburg-Ruhrort, den 7. Juli 1934. Amtsgericht.

Esscn, Ruhr. [24676] Das Konkursverfahren irher das Ver- moaen des S\neidormeisters Florus Köhler in Essen-West. Altendorferx Straße 305, wird na% Abhaltung des Sclußtermins aufaehoben. i Essen, den 4. Juli 1934. Das Amtsgericht.

Gomöind, Eifel. Beschluß. [24677] Das Konkursverfahren iber das Ver mögen des Peter Ferber, Inhaber eines Gemicbtwarenaeihäfts in Heimbach, Eifel, wird nah Schlußtermin hierdurch aufgehoben. Gemünd. Eifel, den 3. Juli 1934, Das Amtsgericht. Abt. 2.

Gmünd, Schwähbisch. [24678]

Jn dem Konkur3verfahren über den Nachlaß des am 2. Oktober 1982 verst. Alfred Kolb, led. Maurexs in Heubach, ist Nachtragsprüfungstermin auf Mou- tag, 30. Juli 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgeriht Gmünd, Saal 28, an- beraumt.

Amtsgeriht Gmünd.

[24679] Hachenburg, Westerwald. K onkur®verfahren.

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Domänenpächters und Brennereibesizers Ludwig Hane, Kleebergerhof b. Hachenburg, ist zur Abnahme der Schhlußrehnung des Ver- ivalters, zur Erhebung von Einwendun- gen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwert- baren Vermögensstücke sowie zur An- hörung der Gläubiger über die Erstat- tung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 9. August 1934, vormittags 19 Uhr, vor dem Amhtsgericht in Hachenburg, Zimmer Nr. 1, rets, be- Ee Der Termin ist auch zur Prü- ung der nahträglih angemeldeten For- derungen bestimmt. Auf einfahe Kon- kursforderungen entfällt keine Quote.

Hachenburg, 26. Funi 1934. N 3/28.

[22747] Hachenburg, Westerwald.

Im Konkurs über das Vermögen des Domänenpächters Ludwig Haney, #. Zt. auf Hof Kleeberg/Hachenburg, soll die Schlußverteilung erfolgen. Dazu sind 14700 RM verfügbar. Zu berücksich- tigen sind nur Forderungen nah § 61 Ziffer 1 und 2 der Konkursordnung, und zwar zu Ziffer 1 insgesamt 3757,72 Reichsmark und zu Ziffer 2 insgesamt 780 184,96 RM. Das Schlußverzeichnis liegt auf der Geschäftsstelle des Amts- gerichts Hachenburg zur Einsicht aus. . Altenkirchen, den 30. Juni 1934.

Der Konkursverwalter: Sayn, Rechtsanwalt.

Heinsberg, Rheinl. [24680]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Ferdinand Goßen in Wassenberg ist nah § 204 K.-O. eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprehende Masse nicht vorhanden ist.

Heinsberg, den 23. Funi 1934.

Amtsgericht. Abt. 2.

HWirselkberg, Riesengeb. [24681] Beschluß

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Frau Martha Knuhr, geb. Schubert, Fnhaberin der Firma „Hirsch- berger Möbelhaus, M. Knuhr“, wird nah Ans des Schlußtermins hiermit aufgehoben. h

Hirschberg im Riesengebirge, 2. Juli 1934. Amtsgericht.

Königsberg, Pr. : [24682]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Odeon-Musik-Haus, Gesellschaft mit beshränkter Haftung in Königsberg, Pr., Französische Str. 5, ist nach erfolgter Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben.

Amtsgeriht Königsberg, Pr., den 2. Juli 1934.

Leipzig. [24683] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma „TJhage“- Brauerei- Armaturen-Handelsgesellshaft mit be- shränkter Haftung in. Leipzig C 1, Kurze Straße 13 (Geschäftsführer: Kaufmann Heinz Steindorff in Leip- zig), wird nah Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, den 4. Juli 1934.

Leipzig. [24684] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der ‘Firma „Kölbel & Levy“, Bankgeschäft, offene Handelsgesellschaft in Leipzig, Nicolaistraße 39/45 (persön- lih haftende Gesellshaster die Kaufleute Julius ‘Levy und Arno Kölbel in Letp- zig), wird nah Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben. j Amisgericht Leipzig, den 4. Juli 1934.

Leipzig. [24685] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Handelsfrau Ellen verehel. Storbeck geb. TONann in Leipzig C 1, Lampestraße 9, bisherigen Fnhaberin zweier Herren- und Damenschneidereige- schäfte unter der im Handelsregister eingetragenen Firma „Storbeck-Mode- salon, Ella Storbeck“ in Leipzig C 1, Markt 16, und der im Handelsregister nicht eingetragenen Firma „Der mo- derne Adam“ in Leipzig, Hainstraße 4, wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, den 7. Juli 1934.

Lörrach. [24686] (Amtliche Vekauntmachung.) Das Konkfursverfahren über d:3 Ver- mögen des August Hott, Buchbinderei in Grenzah wurde nah Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Lörrach, den 4. Juli 1934. Amtsgericht. Il. Meosskirch. [24687]

Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Landwirts und Schweine-

aats8anzeiger Nr. 158 vom 10. Juli 1934. S. 6

händlers Josef Amann in Schnexrkingen wurde nah Abhaltung des termins aufgehoben. Meßkirch, 4. Fuli 1934. Amtsgericht.

den

Miinchen. [24688] Am 5. Fuli 1934 um 1514 Uhr wurde im Konkurs über das Vermögen der Firma Madruckt-Brikett A.-G., Mün- chen, Akademiestr. 5/ll1, an Stelle des bisherigen Konkursverwalters Rechtsan- walt Dr. Hans Christ in München, Neuhauser Str. 9, zum Konkursver- walter ernannt. KR. 1€5/34. Amtsgeriht München. Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

Neheim. Befkarntmahung. [24689] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kolonialwarenhändlers Hans Jürgens in Neheim wird aufgehoben, nachdem die Masse verwertet ist. Neheim, den 4. Juli 1934. Das Amtsgericht.

Veustadt, Haardt. [24690] Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen von Auaust Klingel. Gastwirt, früher in Neustadt an der Haardt, jeßt in Mannheim, wurde nah Abhaltung des Schlußtermins und Durchführung der Schlußverteilung mit Beschluß vom 2, Juli 1934 aufaehoben.

Neustadt a. d. Haardt, 5. Juli 1934.

Amtsgericht (Konkursgericht).

Schweinfurt. [24691] Das Amtktsgeriht Schweinfurt hat mit Beshluß vom 3. Juli 1934 das Konkursverfahren über das aus den Unternehmungen Fränkishe Eisenkon- struktions- & Maschhinenbau-Werkstätte Andreas Sigel in Schweinfurt, Alte Bahnhofstraße 5, und Donau-Eisenwerk Andreas Sigel in Regensbura, Wörth- straße 95, bestehende Vermögen von Maria Sigel, Fabrikantenwitwe in Schweinfurt, Eleonore Sigel, Andreas Sigel, Ingenieur, und Frma Meixel- \verger. geb. Sigel, 1n Schweinfurt und Frau Anna Ammersbacher, geb. Sigel, in Ludwigshafen a. Rh., sämtliche in Erbengemeinschaft als durch Schlußver- teilung beendet aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Schwerin, MeckIhb. [24692] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft Schaffstedter & Prestin, Fnhaber Kauf- mann Georg Schaffstedter und Kauf- mann Franz PVrestin in Schwerin, Merklb., Wismarsche Str. 14, wird nah

erfolater Abhaltung des Schlußtermins

aufgehoben.

Schwerin, den 4. Juli 1934.

Mecklb. Amtsgericht.

Siogen, Beschluß. [24693]

In der Konkurssahe über das Ver- mögen des Kauf:nanns Otto Reuter in Trupbach, Kreis Siegen, Haus Nr. 8/1, wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlußtermins und nach Ausschüttung der Masse aufgehoben.

Siegen, den 27. Juni 1934.

Das Amtsgericht.

Siegen, Beschluß. [24694]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Peter Heep, G. m. b, H. Obst- u. Südfrüchtegroßhandlung in Siegen, Friedrichstraße 6, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.

Siegen, den 29. Juni 1934.

Das Amtsgericht.

Sögel. [24695]

Das Konkurêverfahren über das Ver- mogen des Kaufmanns Christian Hane- kamp in Werlte wird auf dessen An- trag eingestellt, nachdem die Gläubiger ihre Zustimmung zu der Aufhebung er- teilt haben. § 22 K.-O.

Amtsgeriht Sögel, 3. 7. 10934.

Stade. [24696]

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Regierungsamtmannes Wilhelm Rauch in Stade wird nach er- folgter Abhaltung des Schlußtermins tierdurch aufgehoben, Amtsgericht Stade, 29. 6. 1934.

Tilsit,. [24697]

In dem Konkursverfahren über den Nachlaß des zu Tilsit verstorbenen Postassistenten Fohann Podszus wird Schlußtermin zur Abnahme der Schluß- vechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß- verzeihnis und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die niht verwertbbaren Vermögensstücke auf den 24. Juli 1934, vorm. 9 Uhr, Zimmer 280, anberaunit.

Tilsit, den 30. Juni 1934. Amtsgericht. Uffenheim. [24699] Das Amtsgericht Uffenheim hat mit Beschluß vom 6. Juli 1934 das Kon- kursverfahven üboc das Vermögen des Handelèmannes Heinrich Holzer in Ermeßhofen eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende

Konkursmasse micht vorhanden ist. Geschäftsstelle des A.-G. Uffenheim. W aldmünchen. [23761] Mit Beschluß des Amtsgerihts Konkursgerihts Waldmünchen vom 2. Juli 1934 wurde das Konkursver- fahren über das Vermögen des Kauf-

Schluß-=-

i

manns Michael Alt in Röß mangelg Masse eingestellt. Waldmünchen, den 3. Juli 1934. BSeschäftsstelle des Amtsgerihts Wald- münchen.

Walkenried. [24700] Das Konkursverfahren über das Vers mögen des * Kaufmanns Otto Sandvoß, Braunlage, ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge- hoben. Walkenried, 26. Juni 1934. Amtsgericht.

Wesel. [24701] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Bo- land in Wesel als alleinigen Jnhabers der Firma Ful. Hädrich in Wesel, Feld- straße 6, ist zur Abnahme der Schluß- rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußs- verzeichnis der bei der Verteilung zu berüdcksichtigenden Forderungen fonte zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge- währung einer Vergütung an die Mits glieder des Gläubigeraus\shusses und zur Festseßung der Vergütung und der Auslagen des Konkursverwalters der Schlußtermin auf den 30. Juli 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem Amts gericht hierselbst, Zimmer Nr. 17, be- stimmt. 6 N 12—1933. Wesel, den 4. Juli 1984. Amtsgericht.

Wiesbaden. [24702] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Kaufmanns Moses Sandel in Wiesbaden, gest. 15. 10. 1932, wird nah erfolgter Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben. Wiesbaden, den 13. Juni 1934, Amtsgerihd. Abt. 6 b.

Worms, Konfursverfahren. [24703] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Johann Schottenhaml in Worms wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch . aufgehoben. Worms, den 30. Juni 1934. Hessishes Amtsgericht. Wuppertal-Barmen. [24704] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Otto Muns & Co. G. m. b. H, in Wuppertal-Barmen ist nah erfolgter Abhaltung des Schluß- termins am 30. Juni 19834 aufgehoben worden. Amtsgericht, Abt. 2, W.-Barmen.

DeImenhorst. [24705]

Ueber das Vermögen der Boas Carl Rowedder jr. in Delmenhorst wird heute, am 4, Fuli 1934, 17 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Der beeidigte Bücherrevisor H. Abel, Delmenhorst, wird zur Vertrauensperson ernannt. Ein Gläubigeraus[s{chuß wird nicht be- stellt. Vergleichstermin am 3. August 1934, 9 Uhr vorm.

Delmenhorst, den 4. Juli 1934.

Amtsgericht.

Hannover, [24706] Ueber das Vermögen des Strumpf- warenhändlers Friy Schubert in Han- nover-Linden, Limmerstraße 10, wird heute, am 7. Juli 1934, 10% Uhr, das Vergleichsverfahren zux Abwendung des Konkurses eröffnet. Der Wirt- schaftsberater Wedekind in Hannover, Georgstraße 31/32, wird zum Ver- trauensmann bestellt. Termin zur Ver- handlung über den Vergleichsvorschlag am 3. August 1934, 10 Uhr, hierfelbst, Am Justizgebäude 1, Zimmer 32, Erd- geshoß. Der Antrag auf Eröffnung nebst Anlagen liegt auf der Geschäfts- stelle des Amtsgerichts der Abteilung 62 zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Hannover.

Torgau. [24707]

Ueber das Vermögen der Consum- und Spargenossenschaft für Belgern und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, ist am 6. Fuli 1934, 11 Uhr, das Vergleichs- verfahren zur Abwendung des Kon- furses eröffnet. Vertrauensperson: Bücherrevisor Adolf Schulße, Torgau, Rudolf-Fordan-Str. 1. Vergleichster- min: 4. August 1934, 9 Uhr, Zimmer Nr. 26—28. Der Antrag auf Eröff- nung des Verfahrens nebst Anlagen und dem Ermittlungsergebnis liegen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer 24/25, zur Einsichtnahme aus. Gegen die Schuldnerin ist ein allg. Ver- äußerungsverbot erlassen.

Amtsgericht Torgau.

Königswinter. [24708] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Franz Riscop, Kauf- mann in Königswinter, ist, nachdem der Vergleich bestätigt worden ist, auf- gehoben. Königswinter, den 30. Juni 1934. Amtsgericht.

Ulm, Donau. [24709] Das Vergleichsverfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Ver- mögen des Erwin Ulmer, Jnhabers der Fa. Erwin Ulmer, Lebensmittelgroß- handlung in Ulm, is am 5. Juli 1934 nah Bestätigung des angenommenen Vergleichs aufgehoben worden. Amtsgericht Ulm.

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Verlin, Mittwoch, den 11. Fuli, abends Posftscheckkonto: Berlin 41821 1934

Junhalt des amtlichen Teiles, Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Begründung zum Geseß gegen Mißbrauh des bargeldlosen Zahlungsverkehrs vom 3. Juli 1934.

a Mae zum Geseg über Kleinrentnerhilfe vom 5. Juli

Begründung zum Geseß zur Aenderung einiger Verbrauch- steuergeseße vom 5. Juli 1934.

Begründung zum Geseß über die Ermächtigung zu vorüber- gehenden Zolländerungen vom 5. Juli 1934.

Filmverbot.

Dritte Verordnung zur Aenderung der Verordnung über den Absaß von Frühkartoffeln. Vom 10. Juli 1934.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 77 des Reich8geseßblatts, Teil L.

Druckfehler-Berichtigung zu Nr. 157.

Preußen.

Bekanntmachung, betreffend Gebühren für die Benußung der Preußischen Staatsarchive. : Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Königsberg, be- treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des

Landes Preußen. d

Im Nichtamtlichen Teil ist der Monatsausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Reichs in den Monaten April und Mai 1934. des ‘Réechnungsjahres 1934 veröffentlicht.

pri

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß §8 1 der Verordnung vom 10, Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (NGBlI. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 11. Juli 1934

für eine Unze Feingold = 137 sh 11 4d,

in deutshe Währung nach dem Berliner Mittel-

kurs tür ein englishes Pfund vom 11. Juli 1934 mit NM 12,66 umgerehnet . . = RM 87,3013, für ein Gramm Feingold demnach « « « = pence 53,2095, in deutshe Währung umgerechnet . « « « = NM 2,80680.

Berlin, den 11. Juli 1934.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Begründung

zum Geseß gegen Mißbrauch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs vom 3. Fuli 1934 (RGBl. [1 S. 593).

Die Besonderheit der von dem Gesetz betroffenen Unter- nehmungen besteht darin, daß sie zu Baufinanzierungen und ähnlichen Zwecken Kredite gewähren, für deren Auszahlung ihnen die erforderlichen Barmittel nicht zur Verfügung stehen. Hur Vermeidung von Zahlungsshwiertgkeiten ist daher der Betrieb der Unternehmungen so eingerichtet, daß der Kredit- nehmer und jeder spätere Überweisungsempfänger über das Guthaben nicht durch Barabhebung, sondern nur durh Über- weisung verfügen darf. Auf diese Weise müssen die Guthaben von Hand zu Hand weitergegeben werden, bis der gewährte Kredit getilgt M So entsteht ein bargeldloser Zahlungs- und Kreditverkehr, der sih außerhalb des allgemeinen unter der Kontrolle der Reichsbank stehenden Zahlungsverkehrs voll- zieht, und für den demzufolge die für die geordnete Abwicklung des Zahllungsverkehrs vorgesehenen Einrichtungen auch nicht wirksam werden können. Wie bei jeder anderen unorgani=- schen Schöpfung von Krediten tritt auch hier die Tendenz zu etner unverantwortlichen Ausdehnung mit den unvermeid- lichen preissteigernden Wirkungen hervor. Je größer die in dem in sih geschlossenen Überweisungsverkehr der Unter- nehmungen festgelegten Summen sind, um H größer werden diese Gefahren für die Gesamtwirtschaft. azu kommt, daß sich die Guthaben bei Personen, für die eine Möglichkeit für die Weiterleitung fehlt, um so eher stauen, je kleiner die Zahl der der Unternehmung angeschlossenen Personen ist, Fu die Verlegenheit, die Guthaben nicht mehr verwerten zu können, gerat nah den gemachten Erfahrungen besonders frühzeitig der Einzelhandel, der dadurch seine Liquidität verliert. Die beschränkte Verwertbarkeit der Guthaben führt naturgemäß weiter zu einer Unterbewertung der Guthaben und zu Ver- lusten für die Beteiligten.

Aus diesen Erwägungen sind bereits im S 1 Kapitel XV der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete . der Finanzen, der Wirtschaft. und der Rechts- pflege vom 18. März 1933 (Reichsgeseßbl. I S. 109, 122)

Saßungsbestimmungen und Vereinbarungen, wonach über Guthaben bei solchen Unternehmungen durch Scheck usw. nicht aber durch Barabhebung verfügt werden darf, für nichtig erklärt worden. Diese Maßnahme hat jedo die an sie ge- knüpften Erwartungen nicht erfüllt und die Ausgleichskassen- bewegung nicht zum Stillstand gebraht. Auch die Warnun- gen der Behörden und des Beauftragten für Wirtschaftsfragen in der Reichskanzlei vor den fraglihen Unternehmungen haben keinen nachhaltigen Erfolg gezeitigt.

Jn Anbetracht der geschilderten Gefahren sieht daher das Gesetz vor, daß Unternehmungen der in § 1 näher bezeichneten Art den Betrieb zu schließen haben, und daß neue Unterneh- mungen dieser Art nicht mehr eröffnet werden dürfen (8 2). on werden mit Strafen bedroht 5). Bei

weifeln bezüglih der Anwendbarkeit dieses Geseßes auf einzelne Unternehmungen soll der Reichswirtschaftsminister mit bindender Wirkung für die Gerichte und Verwaltungs- behörden entscheiden können 1 Absay 2). Um zu ver- hindern, daß Unternehmungen, die Kredite auf der Grundlage eines Notgiralgeldverkehrs gewähren, nah einem neuen System sih einrichten und so sich den Folgen des Gesetzes entziehen, ist in § 1 Absaz 3 vorgesehen, daß solche Unter- nehmungen gleichfalls den Vorschriften des Gesetzes unter- stellt werden können. Die Landesbehörden erhalten die Be- fugnis, exrfovderlichenfalls die Unternehmungen aufzulösen, um eine spätere Wiederaufnahme dex Tätigkeit der Unter- nehmung unmöglih zu machen 3),

(Veröffentlicht vom Reichswirtschaftsministerium und Preußischen Ministerium für Wirtschaft und Acbeit.)

Begründurg ;

E zu dem Geseh über Kleinrentnerhilfe vom 5, Juli 1934

(RGBl. 1 S. 580),

Allgemeines,

Die von der öffentlichen Fürsorge betreuten ehemaligen Kapitalrentner, deren Vorsorge für den Fall des Alters oder der Erwerbsunfähigkeit die Geldentwertung vernichtet hat, be- finden sich seit Jahren in großer Not. Unter der ivachsenden finanziellen Belastung der Gemeinden und Gemeindeverbände hat sih ihre Lage seit Erlaß der Fürsorgegeseßgebung von 1924 dauernd verschlechtert. Die Rentnex haben deshalb seit langer Zeit ein Rentnerversorgungsgeseß angestrebt, das ihnen unter Herausnahme aus der öffentlichen Fürsorge einen Rechtsanspruch auf eine nach, dem früheren Vermögen ge- a Rente sichern sollte. Ein solches Geseß hätte jedoch außerordentlich hohe Mehraufwendungen erfordert. Da gegen- wärtig neue Mittel für die Kleinrentnerhilfe nicht zur Ver- fügung gestellt werden können, bleibt nur die Möglichkeit, den berechtigten Klagen der Kleinrentner durxh Erleichterungen innerhalb der Fürsorge abzuhelfen, die für die Fürsorgever- bände tragbax erscheinen. Dex Entwuxf beschränkt deshalb die verbesserten Fürsorgeleistungen auf einen bestimmten Kreis von Berechtigten und begnügt sih mit Verbesserungen, die bisher hon von zahlreichen R E welche sih der Kleinrentner besonders angenommen haben, in gleichem oder ähnlichem Umfange durchgeführt worden sind.

Zu § 1: § 1 grenzt den Kreis der Personen ab, denen die Kleinrentnerhilfe zu gewähren ist. Für den Bezug der Klein- rentnerhilfe muß der hilfsbedürftige Rentner außer den son- stigen Vorausseßungen für die Jnanspruchnahme der öffent- lihen Fürsorge den Nachweis eines bestimmten früheren Kapitalvermögens und eines Mindestalters oder der Erwerbs- unsähigkeit erbringen; die Beweislast für die Vorausseßungen obliegt dem Kleinrentner.

ür die Festsegung der Mindestvermögensgrenze von 12 000 Maxk am 1. Januar 1918 waren folgende Er- wägungen maßgebend:

Den Kleinrentnern, die ein Vermögen von weniger als 10 000 Vorkriegsmark hatten, gewährt - die Kleinrentner- fürsorge schon seither in den meisten Fällen Leistungen in Höhe 1hrerx früheren Einnahmen aus dem Kapitalvermögen. Es besteht also keine Notwendigkeit, für sie weitere Vergünsti- gungen einzuführen. Dazu kommt, daß der Ertrag eines Kapitalvermögens von weniger als 10000 Vorkriegsmark auch im Frieden kaum ausreichte, um den Lebensbedarf zu befriedigen. Da aber ein Vermögen von 10 000 Vorkriegs- mark vor allem in ländlichen und R Verhält= nissen noch als ausreichende Grundlage für eine Altersver- sorgung galt, geht der Entwurf von einer Mindestvermögens- grenze von 10000 Vorkriegsmark aus. Nach der Umrech- nungstabelle zum Aufwertungsgeseyß (RGBl. 1925 I S. 133) betrug am Stichtag der Wert von 10 000 Papiermark 8000 Goldmark. Die Vermögensgrenze ist deshalb auf 12 000 Mark festgeseßt worden. Der Stichtag ist gewählt, um alle Klein- rentner, die das Mindestvermögen vor Beginn der Geldent-

wertung erworben hatten, zum Bezug der Kleinrentnerhilfe

zuzulassen.

Die Kleinrentnerhilfe wird nux gewährt für Kapital- vermögen, das der Geldentwertung zum Opfer gefallen ist, also z. B. nicht für Grundvermögen.

}

|

Der Entwurf verlangt grundsäßlih, daß der Empfänger der Kleinrentnerhilfe am Stichtag selbst Eigentümer des Kapitalvermögens war. Nur wenn ein Rentner nah dem 1. Januar 1918 von seinem Ehegatten Vermögen geerbt hat, genügt zum Bezug dex Kleinrentnerhilfe der Nachweis, daß das Vermögen am 1. Fanuar 1918 dem verstorbenen Ehe- gatten gehörte. : | 4

Um auch den Personen, die zwar kein Kapitalvermögen besaßen, denen aber ein Rechtsanspruh auf eine lebensläng- liche Rente zustand, die Kleinrentnerhilfe zukommen zu lassen, stellt der Entwurf den Rechtsanspruch auf eine lebensläng- liche Rente von 500 Mark dem Kapitalbesiß gleich.

Das in Absay 2 festgeseßte Mindestalter entspricht der bisherigen Praxis der Kleinrentnerfürsorge. :

Zu § 2: Die Durchführung der Kleinrentnerhilfe obliegt den FFürsorgeverbänden im Rahmen der öffentlichen „Fürsorge. Es gelten deshalb für die Kleinrentnerhilfe die gefa mten Vorschriften der Fürsorgepflichtverordnung und der Reichs= grundsäße über Vorausseßung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge, soweit sih nicht aus den Bestimmungen des Ent=- wurfs etwas anderes ergibt. Es bleibt also weiterhin bei der Teilung in„allgemeine und gehobene Fürsorge mit der Maß- gabe, daß Maerhalb der gehobenen Fürsorge einem festabge- grenzten Personenkreis die besonderen Vergünstigungen der S8 3 ff. des Entwurfs zustehen. |

u § 3: Den Ersaßanspruch des Fürsorgeverbandes gegen den Ünterstüßten haben die Kleinrentner stets als besonders drückend empfunden. Es ist auch nicht zu verkennen, daß die Durchseßung dieses Anspruchs in vielen Fällen zu erheblichen Härten und zu einer dauernden Beunruhigung der Rentuer= kreise geführt hat. Der Entwurf beseitigt deshalb die Ersaß-

licht des Untexstübten für die Leistungen der Kleinrentner=- bie, Damit entfällt gleichzeitig die Möglichkeit, künftig den Ersaß dex Kosten durch Eintragung von Hypotheken, dur Verpsändungen oder in anderer Weise sicherzustellen. Die entl sprechenden Bestimmungen der Reichsgrundsäte über Vor= aussezung, Art und Maß der öffentlihen Fürsorge sind auf die Kleinrentnerhilfe nicht anwendbar. E

Der Entwurf läßt die Unterhaltspflicht nah bürger- lichem Recht völlig unberührt. Er sichert deshalb in § 3 Abs. 2 dem Fürsorgeverband die Möglichkeit, Rechts=- ansprüche des Unterstüßten auf Leistungen zur Deckung des Lebensbedarfs also auch Unterhaltsanfprüche wen auf sich übergehen zu lassen. Dagegen beseitigt er für das Gebiet der Kleinrentnerhilfe die über die bürgerlich-rehtliche Unter=- haltspflicht hinausgehenden Ersaßansprüche des Fürsorge verbandes gegen Ehegatten und Eltern des Unterstüßten nah L 25a der Fürsorgepflichtverordnung.

u § 4: Nach § 25 Abs. 3 der Fürsorgepflichtverordnung ist der Erbe des Unterstüßten verpflichtet, dem Fürsorgever=- band die aufgewendeten Kosten aus dem Nachlaß zu erseßen. An diesem Grundsaß ist mit Rücfsicht auf die Subsidiaritäkt der öffentlichen Fürsorge im allgemeinen auch für die Klein- rentnerhilfen festzuhalten. Es is nicht vertretbar, daß der Fürsorgeverband für seine Kosten ohne Ersaß bleibt, während einem Erben, der dem Unterstüßten niht besonders nahes stand, der Nachlaß zukommt. Dagegen erscheint es gerecht- fertigt, die nächsten Verwandten des Unterstüßten, wie den Ehegatten, Eltern und Abkömmlinge von der Ersaßpflicht freizustellen. Der Entwurf stellt deshalb die Ersabpflicht der Erben des Empfängers der Kletnrentnerhilfe grundsäßlich fest und erklärt die entsprehenden Vorschriften des § 25 Abs. 3 der Fürsorgepflichtverordnung für anwendbar; er be- reit aber den Ehegatten und die Verwandten auf- und ah P ianidin Linie als Erben von der Pflicht zum Ersay der Kosten. Die Verjährungsfrist von vier Fahren ist die gleiche wie in § 25þ der Fürsorgepflichtverordnung. Da der in § 4 Abs. 1 festgeseßte Ersauanspruch gegen den Erben erst im Zeitpunkt des Erbfalls entsteht, läßt § 4 Abs. 2 die Vers jahrung nicht wie in § 25b mit der Entstehung des An- spruchs, sondern bereits mit Ablauf des Jahres beginnen, in dem die Unterstüßung gewährt worden ist. :

Zu § 5: Bei Erlaß der Vorschriften der Fürsorgepflicht= verordnung über Arbeitspfliht und Arbeitszwang war nicht an ihre Anwendung bei alten oder erwerbsunfähigen Per- sonen gedacht. Das Verlangen auf Leistung von Pflicht- arbeit und die Durchführung des Arbeitszwanges gegenüber Kleinrentnern stellt deshalb in allen Fällen eine offensicht- liche oder außergewöhnliche Härte im Sinne der §8 19, 20 Abs. 3 der Fürsorgepflichtverordnung dar. Da troßdem immer noch Fälle vorkommen, in denen Fürsorgeverbände Kleinrentner zur Pflichtarbeit heranziehen, befreit der Ent= wurf die Empfänger der Kleinrentnerhilfe von beiden Vor

christen.

19 Nach § 23 der Fürsorgepflichtverordnung können Unter haltspflichtige im Verwaltungsweg zur Erfüllung ihrer Un- terhaltspfliht angehalten werden. Das Verwaltungsver= fahren hat in zahlreichen Fällen zu Härten geführt. Der Ent« wurf verweist daher die Fürsorgeverbände für die Durchfüh4 rung von Unterhaltsansprüchen in der Kleinrentnerhilfe auf das Verfahren vor den ordentlichen Gerichten.