1934 / 159 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jul 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs: und Staat8auzeiger Nr. 159 vom 11. Juli 1934. S. 2

Zu § 6: Nach § 6“ Abs. 2 der Fürsorgepflichtverordnung sollen die Richtsäße der gehobenen Fürsorge V N sein, daß der Hilfsbedürftige gegenüber der allgemeinen G ürsorge eine angemessene Mehrleistung erhält. Bis zum Jufkrafttreten dex Notverordnung vom 8. Dezember 1931 sollte diese Mehr- leistung in der Regel wenigstens ein Viertel des allgemeinen Richtsaßes betragen. Seit dem Fnkrafttreten dieser Verord- nung steht das Ausmaß der Mehrleistung im Ermessen der @Fürsorgeverbände. Diese Vorschrift hat zu einer sehr ver- schiedenartigen Gestaltung dexr Nichtsäße geführt. Während einzelne Fürsorgeverbände auh heute noch die Mehrleistung in Höhe eines Viertels des allgemeinen Richtsaßes gewähren, haben andere Verbände ihre Richtsäße für Kleinrentner usw. fast auf den Richtsaß der allgemeinen Fürsorge gesenkt. Das bedeutet für einen Teil der Kleinrentner cine große Härte, Der Entwurf seßt deshalb für den beschränkten Kreis der Empfänger der Kleinrentnerhilfe die Mehrleistung auf ein Viertel des allgemeinen Richtsaßes fest. Für die übrige ge- hobene ¿Fürforge, also insbesondere für die Sozialrentner, bleibt es bei den seitherigen Vorschriften. Dabei ist zu be- rücdsichtigen, daß für die Renten der Sozialversicherung be- sondere Reichsmittel in erheblichem Umfang aufgewendet werden.

Zu § 7: Nach § 84 des Aufwertungsgeseßes und nah S 26 des Geseßes über die Ablösung öffentlicher Anleihen mußten bei Festsebung einer Unterstüßung öffentlich-recht- licher Art Aufwertungseinkommen und Einkommen aus An- leiheablösung bis zum Betrage von 22,50 RM monatlih außer Ansaß bleiben. Durch die Notverordnung vom 8. Dezember 1931 wurde den Fürsorgeverbänden gestattet, von diesen Vor- schriften abzuweichen. Um die Kleinrentner, die früher ein größeres Vermögen hatten, in ihren Bezügen gegenüber den Leistungen der offentlichen Fürsorge etwas besser zu stellen, seßt der Entwurf die vorgenannten Vorschriften der Aufwerx- tungsgeseße für die Empfänger der Kleinrentnerhilfe wieder in vollem Umfang in Kraft. :

Da die Auslegung des § 6 Abs. 3 Sat 3 der Fürsorge- pflichtverorduung in der Fassung des Gesebes vom 8. Juni 1926 (RGBl. 1 S. 255) in der Rechtsprehung zu tvider- streitenden Urteilen geführt hat, stellt der Entwurf ausdrück- Uch fest, daß Aufwertungseinkommen und Einkommen aus Anleiheablösung auch niht auf den Unterschiedsbetrag zwischen einfachem und erhöhtem Richtsaß angerechnet werden darf.

Zu § 8: Nah § 8 Abs. 5 der Reichsgrundsäße über Voraussezung, Art und Maß der öffentlihen Fürsorge soll in Abweichung vom Grundsaß der Subsidiarität der öffent- lichen Fürsorge bei Personen, die troß vorgerückten Alters oder troy starker Beschränkung ihrer Erwerbsfähigkeit unter Kuswendung besonderer Tatkraft einem Erwerb nachgehen, ein angemessener Betrag des Arbeitsverdienstes außer Ansa bleiben. Obwohl diese Vorschrift in der Regel auf Klein- rentner, die noch arbeiten, zutrifft, rechnen einzelne Fürsorge- verbände seither Arbeitsverdienst der Kleinrentner in erheb- lichem Umfang an. Der Entwurf beschränk deshalb den Umfang der Anrechnung zahlenmäßig. Der Grundsaß, einen Teil des Einkommens aus Arbeitsverdienst ganz anrechnungs- frei zu lassen und den Mehrverdienst nur mit einem Hundert- saß anzurechnen, hat sih bereits in der Praxis zahlreicher TUrforgeverbände bewährt.

Zu § 9: Die sich öfters wiederholenden Prüfungen der Hilfsbedürftigkeit haben in den Kreisen der Kleinrentner zu einer großen Beunruhigung geführt. Da es sih um Personen handelt, die schon wegen ihres Alters nux in den seltensten Fällen wieder zu Vermögen oder Einkommen gelangen, steht das finanzielle Ergebuis der Nachprüfungen zu der dauernde Beunruhigung der Rentner vielfah in keinem Verhältnis, Die Nachprüfung der Bedürftigkeit soll daher auf das not- wendigste Maß beschränkt werden. Deshalb läßt der Entwurf die Nachprüfung nux im Abstand von je zwei Jahren zu.

ZU § 10: Die Ersabforderungen der Fürsorgeverbände gegon die in öffentlicher Fürsorge stehenden Kleinrentner aus der zurückliegenden Zeit haben oft eine erhebliche Höhe er- reicht, wenn auch die Verwirklichung dieser Forderungen bei Kleinrontnern, die über keine Vermögensgegenstände mehr verfügen, nicht zu erwarten ist. Die Forderungen betragen in sehr vielen Fällen mehrere tausend Mark. Kleinrentner, denen noch Vermögen zur Verfügung stand, haben zur Siche rung dieser Ersaßforderungen fast ihr gesamtes Restvermögen verpfandet, Die Aufhebung der Ersaßpflicht und das Verbot der Sicherstellung für die Zukunft bringt daher den Klein rentnern koine ausreichende Entlastung. Deshalb hebt der Entwurf die Ersaßpflicht der Kleinrentner im Sinne des 81, lhrex Ehegatten und Eltern sowie der ibnen nahestehenden Erben mit rükwirkender Kraft auf. \Fnfolgedessen müssen auch die bisher geleisteten Sicherheiten freigegeben werden. Soweit dagegen Fürsorgeverbände bis zum Tage der Verkündung des Gesebes Ersableistungen schon erhalten haben, muß es dabei bewenden. Der Entwurf gibt daher den Kleinrentnern für diejen Fall keiu Rückforderungsrecht.

Zu § 12: Die Prüfung der Borausfseßungen für die Ge- \ahrung dex Kleinventnerhilfe wird einige Zeit in Anspruch Das Geseß kann daher erst mit dem 1. September ift treten. offentlicht vom Reichsarbeitsministerium.)

Begründung

zum Gefes zur Aenderung einiger Verbrauchsteuergeseße vom 5. Juli 1934 (RGBL. L S. 573). ZU Artikel 1: (Zuckersteuer).

t ren is es gelungen, aus Abfallholz aure eim lockeres, weißes, geruhloses nac zu gewinnen, das einen Rein-

100) aufweist und mit chemish reinem identisch ist. Das Erzeugnis soll ndung als diâtetischeF Präparat

n Anforderungen des deutschen

: Rübenzucker und Stärke n Zucker von der chemi mt der Verbrauchs r steuerlichen Gerechtig Un erforderlich, daß der doe al F ) dem

‘zuder gleichzustellen und d

V Dem

T R 2 Ds ïs m ¿grad (Dextrosegehalt in der

Zer evenfalls der |

oben Gesagten |

Trockenmasse) von mehr als 95 vH aufweist (vgl. § 4 Abs. 1 des Zuckersteuergeseßes), mit einer Steuer in Höhe von */10 der Kühbnzucexsteuer zu belegen.

Zu Artikel 2: (Salzsteuer).

Jn neuerer Zeit, insbesondere seit der Verkündung der Verordnung vom 18. März 1933, hat es si herausgestellt, daß in steigendem Maße Salz, das nah Vergällung mit be- sonders wirksamen („allgemeinen“) Vergällungsmitteln von der Salzsteuer befreit ist in erster Linie kommt das mit Eisenoxyd vergällte Viehsalz in Frage —, in vergälltem Zu- stand oder nah vorgenommener Entgällung ohne Steuerent- richtung zum Nachteil der Reichskasse und des steuerehrlichen Gewerbes als Speisesalz verwendet wird. Es is dringend notwendig, der Verbreitung dieser Mißbräuche entgegenzu- treten, jedoch bieten die geltenden Steuervorschriften hierzu keine ausreichende Handhabe. Durch die Ergänzungen des § 2 Und des § 4 des Salzsteuergeseßes sowie die Vorschrift des neuen § 11 soll erreicht werden, daß, wer mit einem allge- meinen Vergällungsmittel vergälltes Salz unangemeldet ent- gâllt und dadurch gleichsam Salz gewinnt, zur Steuerzahlung herangezogen und bestraft werden kann und daß die Ver- wendung allgemein vergällten Salzes für menschliche Ernäh- rung unter Strafandrohung verboten wird. Eine besondere _Strafvorschrift fü# die heimliche Entgällung ist nach Er- gänzung des § 2 nicht erforderlich, da diesex Tatbestand schon von den geltenden Strafbestimmungen, insbesondere auch von S 396 der Reichsabgabenordnung erfaßt wird. : /

Nach den bisherigen Vorschriften des Gesetzes ist die Salzsteuer nah dem Reingewicht im zolltehnischen Sinne zu berechnen. Das hat zur Folge, daß in denjenigen Fällen, in denen das Salz in Kleinverkaufspackungen der Versteuerung unterworfen wird, das Gewicht der Kleinverkaufspackungen zu dem zu versteuernden Gewicht des Salzes mit hinzuzu- rechnen ist. Dieses Verfahren führt für alle Beteiligten, ins- besondere für die Verwaltung, zu Schwierigkeiten bei der Steuererhebung und bei Durchführung der Steueraufsicht. Diese Schwierigkeiten werden vermieden, wenn ent- sprechend der Regelung in anderen Verbrauchsteuergesebßen E als Berehnungsmaßstab an Stelle des Reingewichtes auch bei der Erhebung dex Salzsteuer das Eigengewicht zugrunde ge- legt wird. Y (Veröffentlicht vom Reichsfinanzministerium.)

mea ete ee imer

Vegründung

zum Geseß über die Ermächtigung zu vorübergehenden Zoll- änderungen vom 5. Juli 1934 (RGBl, I S. 573).

Nach der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuße der Wirtschaft vom 9. März 1932 Vierter Teil (Zollände- rungen usw.) § 1 Nr. 1 (RGVl. I S. 121, 126) hat zwar die Reichsregierung die allgemeine Ermächtigung, die Einfuhr- zölle abweichend von den geltenden Vorschriften zu regeln. Fs erscheint aber dringend exrforderlih, in Ergänzung der Maßnahmen, für die der Reichswirtschaftsminister zur För- derung der deutschen Wirtschaft und zur Verhütung und Be- seitigung wirtschaftliher Schädigungen weitgehende Voll- machten erbittet, dem für Zolltarifänderungen federführenden Reichsminister der Finanzen die aus dem Cut:rf ert f! lihen Ermächtigungen 318 Unt fi einer möglichst schien Türcsführung dcizig Zollmäßnahmern zu schaffe. Soweit -3 tm Einzei daß es sich darum handelt, die a

orto lpty Crierien

Dauer zu ändern, soll nah wie ‘vorx von der obeu añgeführ- j

ten allgemeinen Ermächtigung Gebrauch gemacht werden.

Zur Abwendung von Schädigungen der deutschen Wirt- schaft, die durch die Einführung der Zusatzölle entstehen könnten, erscheint es weiter notwendig, daß der Reichs- minister der Finanzen auch die Ermächtigung erhält, von der Anwendung der Zusaßzölle in besonderen Ausnahme- fällen Abstand zu nehmen.

(Veröffentlicht vom Reichsfinanzministerium.)

Filmverbot, Die öffentliche Vorführung des stummen Films: „Das hohe Lied der deutschen Arbeit“

3 Afte = 1605 m, Antragsteller und Hersteller: K. W. Film Kultur- und Werbefilm Ella Haase, Dresden, ist am 16. Mai 1934 unter Nr. 36 248 verboten worden.

Berlin, den 10. Juli 1934.

Der Leiter der Filmprüffstelle. Zimmermann.

Dritte Verordnung zur Aenderung der Verordnung über den Absaß von Früh- e kartoffeln. Vom 10. Juli 1934,

_ Auf Grund der §8 2, 10 Abf. 1 des Reichsnährstand- geseßes vom 13. September 1933 (Reichsgeseßbl. I S. 626) wird folgendes verordnet:

„Jn § 1 Abs. 1 der Verordnung über den Absaß von Frühfkartoffeln vom 17. Februar 1934 (Reichsgeseßbl. I E. 111) treten an die Stelle der Worte „20. Juli“ die Worte S Qu.

Berlin, den 10. Juli 1934. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, Jn Vertretung des Staatssekretärs: Dr. Koehler.

Arbeitgeber, aedenke der Krieagsbeschädiagten! Sie gaben ibr Blut, Gib Du ibnen Arbeit und Brot!

Bekanntmachung.

Die am 10. Fuli 1934 ausgegebene Nummer 77 dez Reichsgeseßblatts Teil T enthält:

Geseg gegen Mißbrauch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Vom 3. Fuli 1934.

Verordnung zur Abänderung des § 28 der Zweiten Durch- führungsverordnung zum Reichserbhofgeseß. Vom 26. Junt 1934,

Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Herkunftsbezeihnung des Hopfens. Vom 6. Juli 1934.

Verordnung zur Durchführung des Münzgeseßes. Vom 6. Fuli 1934.

Verordnung über die Auer kurglegung der Reichssilber- münzen im Nennbetrage von 3 Mark: und 3 Reichsmark, Vom 6. Juli 1934. :

Erste Durhführungsverordnung zum Gesey über Steuer- erleichterungen bei der Umwandlung und Auflösung von Kapital-

gesellshaften. Vom 7. Fuli 1934. Dritte Durchführungsverordnung dungsgeseß. Vom 7. Fuli 1934. Verordnung über Zolländerungen. Vom 7. Juli 1934. Verordnung zur Regelung der Erzeugung und des Absatzes von Grünukern. Vom 7. Fuli 1934. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stü bei Vor- einsendung. Berlin NW 40, den 11. Fuli 1934, Reichsverlagsamt,

Fabricius.

zum Gemeindeumschuls-

Berichtigung.

Fn dem in Nummer 157 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 9. Fuli 1934 unter „Nichtamtliches. Deutsches Reich“ veröffentlihten Fnhalt der Nummer 19 des Reichsarbeitsblattes ist ein Druckfehlerx unter- laufen. Es muß einleitend statt „Nummer 19 des Reichs8=- versorgungsblatts“’ richtig „Nummer 19 des Reichsarbeits=- blatts“ heißen.

Preußen.

Bekanntmachung,

betreffend Gebühren für die Benußung der Preußischen Staatsarchive.

Die Gebühren für die Benußung der Preußischen Staats= arhive und des Brandenburg-Preußischen Hausarchivs im Berlin-Charlottenburg zu geschäftlichen und privaten, nicht rein wissenschaftlihen Zwecken betragen fortan für:

M E 100,— RM, ein halbes Jahr ;

Une Monat ¿ +€

ate Wohe = «5

at, Tag e K

eine Auskunft je nach Umfang

stellungen, mindestens „_ «- + «.« ¿ite Aktenversendung zu privaten und ge- hätten Beden s. +. kd E.

Die Gebührenordnung vom 7. Mai 1932 veröffentlicht îm Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 110 vom 12, Mai 1932 wird hiermit aufgehoben.

Berlin, den 15. Mai 1934.

Der Preußische Ministerpräsident. e Bit NDLNEX.

Bekanntmachung,

Auf Grund des §1 des Gesetzes über die Einziehung foms munistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGVBl. [I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 (RGBl. 1 S. 479) und der Preuß. Ausführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Geseßsamml. S. 207) werden nachstehende Vermögenswerte zugunsten des Preuß. Staates eingezogen:

1. ein Postsheckguthaben der Deutshen Notwehr in Sillginnen, Kreis Gerdauen, in Höhe von 18 RWM 47 Rpf. in Worten: „Achtzehn Reichsmark 47 Rpf.“ vom Postscheckonto Königsberg Pr. Nr. 5382, ein Postsheckguthaben des Volksbundes Deutscher Sieg in Sillginnen, Kreis Gerdauen, in Höhe von 81 RM 09 Rpf., in Worten: „Einundachtzig Reichs=- mark 09 Rpf.“ vom Postscheckonto Königsberg Pr. Nr. 139 60, und ein Bargeldbetrag in Höhe von 105 RM 76 Rpf., in Worten: „Einhundertfünf Reichsmark 76 Rpf.“ von Kurt Paehlke in Sillginnen, Kreis Gerdauen, bestehend aus für den Bund der Guoten ein- kassierten Beiträgen.

Dieses wird hiermit gemäß § 6 des Geseßes vom 26. Mai 1933 öffentlih bekanntgemacht.

Königsberg Pr., den 9. März 1934.

Der Regierungspräsident.

F. A.: Dr. Casper.

Itichtamtliches.

Deutsches Reich.

MeonatsSausweis

über die Einnahmen und Ausgaben des Reichs in den Monaten April und Mai 1934 des Rechaungsjahres 1934.

(Beträge in Millionen Reichsmark.)

A. Ordentlicher Haushalt.

1. Am SWlusse des Rechnungsjahbres 1933 war rechnungs- mäßig ein Fehlbetrag vorhanden von :

Vierin waren noch nicht ausgegeben, fondern în der Form von Ausgaberesten bei übertragbaren Haushalts- titeln zur Verwendung im Rechnungsjahre 1934 zurück- L E e E B

Der Istfehlbetrag betrug Ende 1933 1 796,7

2 110,0

2. § 2 des Geseßes über Schuldentilgung und Kredit-

ermächtigungen vom 12. Mai 1932 (Reichsgeseubl. L

. 191) findet im Nechnungsjahr 1934 keine Anwendung. —————————————

Jahres\oll

Ist-Einnahme oder Ist-Ausgabe

im im

Darunter Soll (Rechnungs soll) der Vorjahrsreste

I Einnahmen.

1. Steuern, Zölle u. Abgaben Davon ab: Länderanteil .

Bleibt Reichsanteil

Aus Anle ae . Aus Vermögensbeständen des Neichs (Verzinsung und Verkauf von Vorzugsaktien der Deut|chen Reichsbahn- Gesellschaft, Auflösung von Sondervermögen usw.) . . Ueber)|chüsse der Post und der Neichsdruckerei . . Anteil des Neichs am Nein- gewinn der Neichsbank . .

é Beitrag der Deutschen Neichsbahn-Gesellshaft zu den Neparationszahlungen . Sonstige Verwaltungs- Ema

Einnahmen inégesamt » .

IL A usgaben. Steuerüberweisungen an die Länder, soweit sie nicht bei der Einnahme abgesetzt Ca - Bezüge der Beamten und Angestellten (aus\chl. Nuhe- gelder) . O . Kriegsbeschädigtenrenten, Ver)orgung u. Nuhegelder . Innere Kriegslasten . . Aeußere Kriegslasten . « Erwerb von Vorzugsaktien der Dresdner Bank . Sozialversicherung . ; Kleinrentnerfürsorge . Fettverbilligung . s . Arbeitsbeschaffung . s . Neichss{uld: Verzin)ung und Tilgung Anleiheablösung . . . . Schußpolizei . Freiwilliger Arbeitédienst Wi E O . Sächliche Ausgaben der ge- samten Reichsverwaltung .

350,3 334

749,7

1 280,0 354,7 1400

104,0 s 590,8 43,8

D O 4/0 198,7 12,4 362/5 109,4

I S, 4 177 172,0 5,1 1900 18;3 250,0 26,2

1739 1 104 0

68,1

106,5 12/9 11/9

fand f fab pad Co DO ROLIANA RBTIR s

* ju _=

156,3

Ausgaben insgesamt | 6 771,6 313,31 573,7

Mithin Mehrausgabe Mehreinnahme

B. Aufierordeutlicher Haushalt,

Ueberträge aus den Vorjahren. “Bestand am Schlusse des Nechnungsjahres 1933 . . , = 14,2

Jahres\oll

63,6

Ist-Einnahme oder Ist-Ausgabe

oll (Nechnungs-

soll) der Voriahrsreste

im April 1934

Darunter S

I Einnahmen. Insgesamt

IL. Ausgaben. Insgesamt 03| 081 11

Mithin Mehrausgabe . . 08 O08 L Mehreinnahme . | L s

Abschluß für das Rechnun gsSsahr 1934,

A. Ordentlicher Haushalt,

Die Einnahmen betragen in den Monaten April und / M C Die Ausgaben betragen in den Monaten April und Mai 1934 Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats

(Mai 1 e a

B. Außerordentlicher Haushalt,

Die Einnahmen betragen in den Monaten April und Mai 1934. . L R D D U S Mils Die Ausgaben betragen in den Monaten April und Mai 1934 1,1 Ergibt Besland am Ende des Berichtsmonats (Mai 1934) v 41 In diesen Zahlen sind die aus dem Vorjahr überno Fehlbeträge usw. nit enthalten. s E

1, Die Kassenlage des Reichs.

Der Kassentollbestand betrug am 31, Mai 1934: 1. aus der Begebung von Neichswechfeln S 400 . aus der Begebung unverzinsl. Schatzanweisungen 1 565 . aus der Aufnahme kurzfristiger Darlehen . 26

« aus der Jnanspruhnahme des Betriebskredits bei der Neichsbank .……. O: 100 . aus dem Bestand des außerordentlichen Haushalts 14

zusammen . 2105 Davon ab: Schaßanweisungen, für die ein

Gegenwert der Neichshaup!kasse niht zugeflossen ist... 48

Srgibt einen Kassentollbestand von 2 057

1 250,9 10647

186,2

. . . . . . . . . . . . . .

Stand 31. Mai 1934 in Mill. NM

und Staatsanzeiger Nr. 159 vom 11, Juli 1934. S. 3

Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden :

1. Zur vorläufigen Deckun

des aus dem Vorjabr

übernommenen Jst-Fehlbetrages im ordentlichen

Ae DUIE e

1 796,7

Davon ab: die Mehreinnahme gegenüber den Ausgaben des ordent-

lihen Haushalts Mai 1934

r April und

1862 rd. 1610

Zur Deckung der Ausgaben des außerordentlihen Haushalts für Aptil und Mat 194 ¿5 rd.

Für sonstige, noch nicht rechnungs- mäßig gebuchte Auszahlungen (Ge- halts- und Nentenzahlungen für

Juni 1934, Vorsch

üsse, Ultimo-

bedarf) unter Gegenrehnung der

Hinterlegungen .

436

2 047

zusammen . .

4. Der Kassenbestand bei der Neichs- hauptkasse und den Außenkassen

Vera a5

9:0/...0.7. 0:0 D. E M 20.0.0 O 10

2, Der Stand der s{hwebenden Shuld am 30, April und 31, Mai 1934 ist besonders veröffentlicht,

Einfuhr von Getreide, Butter, Käse und Eiern in das deutsche Zollgebiet (Spezialhandel) im Juni und in dem Zeitraum Januar bis Juni 1934.

Stat. Waren- Nr. bezeihnung

it “s Januar bis Zuni

Juni 1934 1934

Menge Wert Menge | dz 1000 NM dz 1000 NM

L 20 551 20500 148 684! 1766

2a] Weizen. , , .} 830907 6621| 3617108) 30439 162 a | Noggenmehl. . 36 1 551 14

162 b | Weizenmehl . . 838 24 7 696) 202 Ja | Gerste zur Vieh- 331 655 1 614 3b | Andere Gerste 4 } Hater 404| Buttershmalz 29 167 3 356 135a/e] Käse (Hart- und 136 Eier von Feder- | vieh u. Feder- | in in 1000 Stüdck 1000 Stü 94 364

fütterung . . 2 560] 25 134 | Milchbutter, Weichkäse) 31 334 2653] 165137 wild 53 491 4236| 398512! 684 029 Statistishes Reichsamt.

Wert

1 927 178| 9 306 35 083! 363

11 441 138 216 952 28 120

14 609

35 801

G G edit G G i Tem H T E E T L Verkehrswesen.

Stand der Rundfunkteilnehmer am 1. Zuli. Die Gesamtzahl der Rundfunkteilnehmer in Deutschland be-

trug am 1, Juli d.

. 5 399 480. gegenüber 5 401 420 am 1. Zuni.

Hiernach ist im Laufe des Juni eine Abnahme um 41 940 Teil-

nehmer Meeren, Der

reisezeit üblichen Grenzen

Rückgang hält sih in den zur Sommer-

Hamburg behauptet seine führende Stellung unter den

Hamburg, 10. Juli.

Nordfeehäfen. Im Gegensaß zum Vorjahre, in dem

der Seeverkehr der großen Nordseehäfen des Festlandes im Mai

erheblih anzusteigen pflegte,

ist die Verkehrsentwicklung im

Mai 1934 in den einzelnen Hafen nah den Angaben des Handels-

statistishen Amtes Schiffsverkehr

! in Hamburg sehr ungleih gewesen. ( in Hamburg isstt gegenüber dem Vormonat in

Der

stärkerem Maße E während die Schiffahrt in Rotterdam

und in Bremen fa um 5 % zurüdging. Monat Mai die führende N von 113 000 N.-)

.-T. vor Antwerpen behaupten.

t unverändert blieb und in Antwerpen sogar Jnfolgedessen konnte Hamburg auh im

Stellung in der Seeschiffahrt mit einem N,-R.-T. vor Rotterdam und 230 000 Gegenüber dem Vorjahres-

monat ist in fast allen Häfen eine starke Zunahme zu verzeichnen.

Nur Antwerpens Verkehr (minus 3,7 vH) konnte die vorjährige

Höhe nicht wieder erreihen. Der Ertbbs Rohstoffumschlag hatte ï

in fast allen Le eine zur Folge. So tieg der

weitere öhung des Wareneingangs Empfang gegenüber dem Vormonat in

Hamburg um 5,2, in Bremen um 9,1 und in Rotterdam sogar

um 27, 3 vH. ur der

Antweryener Empfang is infolge der

gesunkenen Kohklenzufuhren um 4,3 vH zurückaegaugen. “Auch gegenüber dem vorjährigen Mai wies nur Antwerpen einen leihten Rückgang um 2,9 vH auf, während der Verkehr in den

anderen Häfen mehr oder weniger stark zunahm.

Fm Waren-

versand zeigten Hamburg und Antwerpen im ang

mit der Abnahme der Düngemittelausfuhr einen

gang gegen-

über dem Vormonat um 5,1 bzw, 7,3 vH. Bemerkenswert ist jedoh die Zunahme des Fertigwarenversandes über Hamburg, während dieser wihtige Warenverkehx über Antwerpen abnahm.

Bremen und Rotterdam ausfuhr eine Erhöhung bzw. 34,0 vH aufweisen.

konnten dagegen durch stärkere Kohlen- des gesamten Warenversandes um 8,0

RNeise-Srleichterungen für Itorwegen und Rußland.

Zwischen Deutshland und Norwegen sind Vereinbarungen über den Reiseverkehr getroffen worden, die vom 1. Fuli bis 15. September 1934 Gültigkeit haben. Fn Verfolg dieser Ver- einbarungen hat die Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung an- geordnet, daß bis zu einem Gesamtbetrag von 240 000 nor- wegishen Kronen für Erholungsreisen nach Norwegen ohne Genehmigung der Devisenstelle Reiseschecks, Reisekreditbriefe, Hotelgutscheine uad Gutscheine für Pauschalreisen bis zum Gegen- wert von 500 RM je Person und Kalendermonat ausgegeben werden können. Daneben können die Freigrenze von 50 RM und die für den Reiseverkehr nach dem Ausland allgemein vor- gesehenen Erleichterungen in Anspruch genommen werden.

Eine ähnliche Regelung is für Reisen nah Rußland ge- troffen worden. Die früheren Bestimmungen über den Reise- verkehr nach Rußland sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden. An ihre Stelle tritt eine Regelung, wonach die Futourist G. m. b. H. in Berlin ermächtigt wird, Kreditbriefe und Hotel- gutscheine bis zum Betrage von 500 RM für Reisen nah Ruß- land abzugeben.

Kunft und Wissenschaft.

Aus den Staatlichen Museen.

Außer den Amtlichen Rundgängen finden in dieser Woche die folgenden Führungen in den Staatlichen Museen statt: Donnerstag, den 12. Juli 1934. 11 Uhr: Treffpunkt Eingang Kaiser-Friedrih-Museum Lippi und Botticelli. Sonnabend, den 14. Fuli 1934. 11 Uhr: Treffpunkt Babylonsäle, Babylonsäle. Teilnehmerbeitrag 25 Rpf. Programmänderungen vorbehalten.

Filippo

Handelstecil.

Berliner Börsenbericht vom 11. Fuli.

Spezialwerte bleiben bevorzugt.

Der Reichsbank-Ausweis vom Vortage hat an der Mittwoch- Börse A nachgewirkt. Hinzu traten als anregende Mo-

mente dex

uartalsbericht des Stahlvereins, der eine neue Stei-

gerung der Eisen- und Stahlproduktion aufzeigt, sowie verschie-

dene andere günstige Meldungen aus der

irtshaft, so daß die

Kurse erneut nah oben gingen. Zwecks Anlage hatte das Publi- kum wiederum Orders für Papiere mit besonders günstigen Aus- sihten erteilt. Die Kulisse {loß sih diesem Vorgehen an, schritt allerdings auch vereinzelt zu Glattstellungen, ohne daß jedoch hier-

durch die feste Grundstimmung beeinflußt wurde.

Die Tendenz

blieb bis zum Börsenschluß recht freundlich; allerdings flaute das

Geschäft merklich ab. Montanwerte waren

namentlich im Verlauf stärker begehrt.

Jm Zusammenhang mit dem Le Pogeu Stahl-

werke selbst um 4 vH, Mannesmann 218 qu E aktien Flse unter

Eintracht (plus 2 vH) Juteressenkäufe vorgelegen haben. papiere stiegen bis zu 1 vH. Unter chemischen §

Gelsenkirchen, Harpener, Buderus und

vH an. Während unter Braunkohlen-

lattstellungen litten (minus 134 vH), sollen in

Kali- rten waren Che-

mische Heyden (plus 2 vH) bevorzugt, während F. G. Farben auf

150 und Kokswerke auf 9414 heraufgingen.

man in Siemens (plus

Elektrowerten wiedex Chade fest (plus 3 RM).

günstigen Berichte aus der

rage in Autowerten geführt; B. M. \almler um 2 vH. Sonst bestand noch Jnteresse für Maschinen-

aktien, vor allem die etwas vernachlä |

(plus 24 vH), daneben aber auch wie

denen besonders Engelhardt (plus 2 vH)

Anlagekäufe konnte sonst lagen unter

Die mehrfachen Autoindustrie haben zu steigender Nach- W. zogen um 214 vH an,

1% vH) bemerken;

sigten Orenstein & Koppel er für Brauereiwerte, von estlagen. (s l du

und Bankaktien zumeist Bruchteile eines rozentes gebessert. Auch der Kassamarkt lag fester. Von den unnotierten Werten waren Wintershall (plus 14 vH) besonders gesucht. Am Ren- tenmarkt hat die Umsaßtätigkeit noch keine beachtliche Belebung erfahren. Die Kurse waren zum Teil behauptet, zum Teil etwas

öher; lm Geldmarkt Tagesgeldsa vereinzelt jedoch la

ist eine

umgestellte Dollarobligationen gewannen bis 4 vH.

gewisse Erleihterung eingetreten, der

blieb mit 4 bis 4 vH im wesentlichen unverändert, der Say auch s{hon etwas niedriger. Am

Devisenmarkt ergaben sih keine nennenswerten Veränderungen; der Dollar wurde in Berlin auf unverändert 2,515 und das Pfund

auf 12,66 (12,65) festgese

t.

Vörsenrichtzahlen für die Woche vom 2. bis 7. Zuli.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenrichtzahlen stellen sich in der legten Woche (2. bis 7, 7.) im Vergleih zur

Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats3- vom 2,7, vom 25.6. durchschnitt bis 7, 7, bis 30, 6, Juni Aktienkurse (Jndex 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Jndustrie « « Handel und Verkehr . „« Gesamt Kursniveau der 6 % igen festverziuslihen Wert- papiere Pfandbriefe der Hyp.-Akt.- B Ca os Pfandbriefe der öffentlich- L rechtlihen Kredit-Anstalten 87,72 Kommunalobligationen « . 85,66 MElSanléiben a «d Sonstige öffentl, Anleihen . Jndustrieobligationen . « Durchschnitt

*) Ab 2. 7. ohne Reich8anleihen. Der Gesamtdur{Gs(nitt ohne Reichsanleihen stellte sich in der Vorwoche auf 87,68 vH.

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Neue unverzinsliche Schazanweisungen.

Das Reichsfinanzministerium hat zur Pflege der Markt- erweiterung durch die Reichsbank eine neue Tranche unverzins- liher Reichsshaßanweisungen per 15. 6, 1935 zum Saye von 4 % zum Verkauf gestellt. Da die Laufzeit dieser Emission unter einem Fahr liegt, sind die Abschnitte lombardfähig. Nebenher läuft, wie schon jeit längerer Zeit, die Emis’ion per 15. 11. 1935 zum unveränderten Saß von 414 %.

e man

84,94 70,08 78,68 76,16

84,98 70,51 78,80 76,40

85,94 70,79 79,44 76,95

89,03

87,70 85,84 96,86 89,94 87,33 88,86

90,67

88,71 87,18 98,01 86,94 86,99 90,08

89,26

85,49 87,46 87,76 *)