1934 / 168 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Jul 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 168 vom 21, Juli 1934. S. 2

Polizeipräsident a. D. n d i f ch, in Berlin-Wilmers- dorf,

Vizepräsident des Oberpräsidiums a. D. Wesemann in Münster i. W., i : , Regierungsvizepräsident a, D. Schwidden in Köln-

Marienburg, ä Regierungsassessor a. D. Dr. Maull in Köln, Polizeidirektox a. D. Dr. Sommer in Köln,

Landrat a. D. Baumann in Magdeburg, Landrat a. D. Tevlaff in Breslau. Ju der Liste des Oberverwaltungsgerichts über die Ber- waltungsrechtsräte sind auf ihren Antrag gestrichen worden: die Verwaltungsrechtsräte: j Regierungsassessor a. D. Daniel, früher in Borsig- werk, O. S., jeßt in Waldenburg i. Schl, Landrat Freiherr von Hodenberg in Soltau, Regierungsrat von Hoffmann, früher in Berlin,

jeßt in Hannover, Landrat a. D., Geheimer Regierungsrat Dr. Dr. Kau f- mann in Bonn, Regierungsrat Dr. von Weegmann in Potsdam. Gestorben sind die Verwaltungsrechtsräte: : Ministerialrat a. D. Geheimer Oberfinanzrat Bank in Berlin-Schlachtensee, Landrat a. D. Dr. Peters in Dortmund. Der irrtümlih als verstorben gemeldete Verwaltungs- rehtsrat, Regierungsassessox a. D. von Dannen bexg ist nach Mannheim verzogen.

E

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 10 Abs. 2 der Saßung A Landschaft werden auf Vorschlag des Landschaftsausschu ses die nachfolgend aufgeführten Personen zu Mitgliedern der Gencrallandschaftsdirektion ernannt:

1. Der Landwirt Wedigo Graf von Wedel-Re h- feld in Gerzlow, Kreis Soldin, zum Generalland- schaftsdirektor, und zwar hauptamtlich,

. dexr Haupt-Ritterschafts-Syndikus Martin Heuer in Berlin zum Generallandschaftssyndikus, und zwar hauptamtlich, :

_ der Landeshbauernführer Reinhard Bredow in Manschnow, Kreis Lebus,

4. der Bauer Friedrih Kramer in Fakobsdorf,

der Landwirt Karl Erik Baar th in Voigtsdorf b, Bärwalde, N. M., E zu 3, 4 und 5 zu Generallandschaftsräten ehrenamt- lich.

Mit derx vorstehenden Ernennung dex Mitglieder der Generallandschaftsdirektion endigen gemäß § 99 Abs. 1 Say 2 der Sazung die Aemter der bisherigen Mitglieder der General- landschaftsdirektion unbeschadet der ihnen aus e'nen L veryaitnis zustehenden Rechte.

Mit der Ernennung des Grafen von Wedel ¡um Geer

landschafisdirektor soivié des Lac ChetereesttheeuL VBaeSetp: A Tes B pes Landwirts Baarth zu Generalland

schaftsräten wird zugleih ihre Mitgliedschaft in? Landscha! ausfchuß aufgehoben 10 Abs. 3 der Satzung) Berlin, den 10. Fuli 1934.

Das Preußische Staatsministerium.

Zugleich im Namen des Pr. Ministers für Wirtschaft und Arbeit. Der Landioirtschaftsminister. Je Vis Willi bens:

Bekanntmachung.

Die Neulose zur 5, Klasse 43. Preußish-Süddeutschen (269. Preußischen) Klassenlotterie sind nah den 88 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsaßbetrages spatestens bis Mittwoch, den 1. August 1934, 18 Uhr, bei Vermeidung des Verlustes des Anspruchs bei dem zuständigen Lotterie-Einnehmer zu ent- nehmen.

Die Einschüttung dex Gewinnröllhen für die 5. Klasse 43./269. Lotterie erfolgt Dienstag, den 7, August 1934, 12 Uhr, im Ziehungssaal des Lotteriegebäudes, Viktoriastr. 29, Die Ziehung selbst beginnt Mittwoch, den 8. August 1934, morgens 8 Uhr, ebendaselbst.

Berlin, den 20. Juli 1934. Generaldirektion dex Preußish-Südddeutschen Staatslotterie. Dr. Schlange.

Gewinnplan

zur 414, Preußish=Süddeutschen (270. Preußischen) Klassenlotterie. 800 000 Lose, 342000 in 5 Klassen . verteilte Gewinne und 760 Tagesprämien zu je 1.000 Reichsmark. Spielkapital: 66 387 340 Reichsmark.

Erste Klasse.

Ziehung _am 19. und 20. Oftober 1934

Gewinne Neichsmark 2 zu“ 100 000

2 50 000

2 10 000

2 5-000

10 - 3 000

20 2 000

40 1000

80 800

200 500 700 200 1400 100 17 542 60)

weite| Schluß der Erneuerung lasse. | Mittwoch, 7. Nov. 1934

Ziehung am 14. und 15. Nov. 1934

Gewinne MNéeichsmark 200 000 2 zu 100 000 200 000 100 000 2 50 000 100 000 20 000 20 000 10 000 10 000 30 000 30 000 40 000 40 000 40 000 40 000 64 000 64 090 2 A 100 000 ) 000 210 000 140 000 210 000

1/94 0 1052520 a 00 1578/9080 20 000 Geéwinne 1 936 520] 20 000 Gewinne 2 602 780

40 Tagebprämien zu 40 T ämi 1000 NM = 40 000 NM 1000 RM 210 000 NM

a E e 04.4 O T TL'QTTLVT-.UR

E

Vierte | Schluß der Erneuerung Kla s)e.| Mittwoch, 2. Jan. 1935

Ziehung am 9. und 10. Jan. 1935

Gewinne INeichêmark 2 zu 100000 200 000

50 000 100 000 10 000 20 000 5 000 10 000 3 000 30 000 2 000 1000 800 500 409 300 150

_ “naa Dritte| Schluß der Erneuerung Kla| se. | Mittwoch, 5. Dez. 1934

Ziehung am 1X und 13. Dez. 1934

Gewinne Neichémark 2 zu 100 000 200 000

2 50 000 100 000

2 10 000 20 000

2 5 000 10 000

10 3 000 30 000 20 2 000 40/000 40 1 000 40 000 80 800 64 000 200 500 100 000 700 400 280 000

1 400 240 336 000 17 542 120 2105 040] ú 2 631 300

20 000 Gewinne 3.325 040 | 20 000 Gewinne 8 935 300

40 Tagesprämien zu 40 Tagesprämien zu 1000 RM = 40 000 NM 1000 RM =40 000 RM___

40 000 64 000 100 000 280 000 420 000

A S I V GUSN T V T AVRS

Fünfte Klasse. | Schluß der Erneuerung: Freitag, 1. Februar 193%.

Giebüngölage: 8, 9, 11,19, 13,14, 15/7 16, 18, 19,7207 21. 99, 93, 25, 26,20, 28, Februar, 1, 2, 4, 9, 0, T, 8. 9, 11,12, 13, 14. März 1935.

Größte Gewinne

auf ein Doppellos: 2 Millionen Reichsmark auf ein ganzes Los: 1 Million Neichsmark

Gewinne , 2 zu 1000 000 Neichsmark 2 300 000

100 000

2 000 000 Neichsmark 600 000

200 000 150 000 200 000 240 000 240 000 500 000

12

50

200 400 000 000

5 000 20 000

283318 -, 34997700

262 000 Gewinne 53 827 700 Reichsmark 600 Tagesprämien zu 1 000 NM = 600 000 RM

Lospreis für jede Klasse in Neichsmark (RM):

, h = 6, g = 12, ! = 24, Doppellos = 48, Lospreis für alle 5 Klassen in Neichsmark (RM):

15, 1, = 30, !/, = 60, 1, = 120, Doppellos = 240,

M

V V L T C VVTGLVLCYURNHGH T

1g =

Ma 2 Allgemeines.

I. Der Gewinnplan der Lotterie mit seinen Bestimmungen ist

¡ Prei pt

für das Nebt8yerßä"tnis zwisGen- den Svielern und der Preußisch-

OUDDeui! Staatslottertie, etnex rechtsfäbigen Anftalt mit dem Siß

n Berlin, ma! IL, V

Md E d Drieinati0n

ci, die vom ervflicten bie : (s «feltende Wöwinnplan liegt bei den Lotterie- êinnehmern zur uneutgeltiihen Ginfiht füx die Sptelei ffen aus, aud ann er von den Cinnehmern gegea Vezahlung ihrer Ausiagen be- zogen werden, soweit der- Vorrat reicht. j § 1. Beschaffenheit der Lose: Die Lose lauten auf den Inhaber, Sie werden in zwei Abteilungen - (T und Il). von je 400 000, zusammen 800 000 Losen ausgegeben. Jedes Los trägt die Abteilungsbezeihnung L oder IL und eine der Nummern von 1 bis 400 000. Ganze Lose gleiher Nummer aus den Abteilungen T und II gelten als ,Doppellose“. eas sind die Lose in ganze, Viertel- und Achtellose. Die ganzen Lose find nur mit der Abteilung I oder IT und mit der Nummer des Stückes bezeichnet, die Viertel außerdem mit A. B. C. D. und die Achtel mit a. b. e. d. e. f. g. h. ‘Jedes Los trägt die gedruckdte Namensunterschrift des Präsidenten der General-Direktion der Preußisch-Süddeutschen Staatslotterie und die eigenhändige gedruckte oder gestempelte Ern des zu- ständigen Einnehmers, dem das Los zum Verkauf überwiesen ist. Erst durch diese Unterschrift erhält das Los seine Gültigkeit; Lose, bei denen die Namensunterschrift des Einnehmers auch nur teilweise fehlt, find ungültig und begründen keinen Anspru auf Erneuerung 6) oder Gewinnzahlung 11).

Die Einnehmer der Freien Stadt Danzig sind ermächtigt, an Stelle der zu ihren Vertrieben gehörigen Lose, die bei der P enerale Lotterie-Direktion hinterlegt sind, Kaufscheine auszugeben. . Jeder Kaufschein muß die gedruckte oder gestempelte Namensunterschrift des Danziger Einnehmers tragen.

8 2. Lospreis: L Der Lospreis (Ei in\@L. h gebühr und Lotteriesteuer) beträgt preis (Einsaß einschl. Schreib

a) für Klassenloje in jeder Klasse

je fares Los 24 | Reichsmark | je Viertellos 6 je halbes Los 12 (NM) Achtellos 3 /

b) für Kauflose 8) der 2, Klasse

der 3, Klasse | der 4. Klasse je ganzes Los 48 NM 72 RM 96 NM , halbes, 2A G 48 i Biertelos 12s 18,

. 24 ; . Ahtellos 6 , 9 19

Für „Doppellose" ist das Doppelte der Beträge für ganze Lose zu zahlen.

IL. Der Preis- ist Zug um Zug gegen Aushändigung des Loses - bar zu entrichten. Der Lospreis ist der Losvorderseite aufgedruckt, ein Verkauf der Lose über oder unter diesem Preis ist den Ein- nehmern verboten. :

§ 3. Verkauf der Lose: . Die Lose werden durch die Ein- nehmer verkauft. Diese dürfen nur. nah der, Vorschrift des § 1 aus- gefertigte Lose ausgeben, auch weder Zusicherungen auf Losanteile machen, noch Mit- oder Anteilspieler auf den Losen vermerken. Von Namens- oder Anteilsvermerken äuf den Losen sowie von ‘einem Gesellschafts- spiel nimmt die General-Lotterie-Direktion keine Kenntnis.

§ 4. Vorauszahlung und Verwahrung: 1. Eiñe- Vor- auszahlung der Einsäße für eine oder mehrere Klassen ist dem Spieler gestattet; der Einnehmer ist verpflichtet, die vorausgezahlten Cinsäße zur General-Lotteriekasse abzuführen. Die Vorauszahlung ist indessen für die Lotterieverwaltung nur insoweit wirksam, :als der Einnehmer. darüber eine mit dem Stempel ‘der General-Lotterié- Direktion ver)ehene Quittung auf rotem Pápier ausgestellt hat. Von der Beachtung planmäßiger Vor)chriften (§§ 6, 11, 13) entbindét die Vorauszahlung ntcht. : i

I, Um ‘der Verpflihtung zur Vorlegung / des Vorklassenloses enthoben zu sein, kann es. der Spieler gegen einen mit dem Stemvel der General - Lotterie - Direktion ver})ehenen Gewahrsamschein auf weißem Papier im Gewahrsam des Einnehmers lassen, der dadur

Reichsmark (RNM)

der 5, Klasse 120 NM

40 000-

J Loses sichert den Gewinnan

6e Erneuerung der Lose und zur Einziehung der Gewinne, ‘im Gewiny, fall 1. bis 4. Klasse auch zum Erwerb eines Kaufio1es (§F 7 und g tür die neue Klasse ermächtigt wird. Werden für solche Gewahr\am, loje Einäge für spätere Klassen vorausgezahlt 4 Ziffer 1), s werden Quittung und Gewahr)am|chein gemeinsam auf roten Pavier ausge!ertigt. Zur Vermeidung des Verlustes eines Gewinnan)prudg hat der Hinterleger die Bestimmung des § 14 Ziffer 11T zu beachten Gegen Rückgabe des Gewahr!amscheins kann der Hinterleger, dey

Einnehmers belassen hat, jederzeit die Aushändigung der virwahtten Lose verlangen. :

§ 5. Ziehungen: L. Es werden 2 Ziehungsräder benußt, dag Nummernrad und das Gewinnrad. Vor Beginn der Ziehung der 1. Klasse

Lose gegen Auéstellung eines Gewahrsamscheins in Verwahtung dez |

werden für die ganze Lotterie die Loënummerröllchen. mit den auf: |

gedruckten Nummern 1 bis 400 000,“ welche dié Lose- diefer Lotterie in

geshüttet. Vor Beginn der Ziehung jeder Klasse werden die Gewinn röllhen mit den aufgedruckten Gewinnbeträgen, die déèr Gewinnplan aufweist, in das Gewinnrad eingeshüttet, mit Ausnahme Nöllchens mit d-m Hauptgewinn von 1 000 000 Reichsmark, qx

beginn ein zusäglihes Nöllchen mit einem Gewinn von 300 eichs: ma1k 9 T) in das Gewinnrad geworfen wird. Das Einschütten und Mischen der Nöllchen sowie die Ziehungen ges{ehen öffentlich im Ziehungssaal der General-Lotterie-Direktion in Berlin. 11. Die Ziehung

dem Gewinnrad ein Röllhen entnommen und der aufgedruckte Ge winn verlesen. Auf teilungen L und I[ derjenige gleich hohe Gewinn, der dem gleich fels aus dem Gewinnrad entnommenen ist. zogen, als planmäßig in dieser Klasse Gewinne auf jede der beiden Losabteilungen (I und 11) ‘entfallen, und E Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeschüttet wurden. Im Anjchlu

ziehung werden an jedem Ziehungstage der Vorklassen und der weitere 10 NöUchen dem Nummernrade entnommen, die aufgedrute Nummer auf den Nöllchen nach jeder Entnahme verlesen und dabei

einer Tagesprämie von 1000 Neichémark gezogen fei 9 I) Die am Schlusse der 5. Klasse im Nummernrad zurükbleibenden Nummern sind Nieten. III. Ueber die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Ziehung

Direktion der Preußisch -Süddeutschen Staatslotterie und äuf Bis schwerde gegen feinen Entscheid endgültig der Preußische Finanzminister

8 6. gewährt Anspruch auf Teilnahme an der Ziehung und auf Gewint nur für die Klasse, auf die es lautet. Wird es in dieser Klasse nicht gezogen, so gewährt es Anspruch auf ein Los gleiher Nummer der

s. o. §2 Ta) für die neue Klasse. Für ein nicht gezogenes Klassenlos hat der Spieler daher ‘zur 2. bis 9. dem zuständigen Einnehmer 1) spätestens am leßten Erneuerungstag bis 18 Uhr unter Vorlegung des von dem Einnehmer durch teil weise Abtrennung seiner Namensunterschrift zu entwertenden Loses und Entrichtung d Cinsagtes ein Neulos zu beziehen. Der jeweilige leßte Erneuerungstag ist auf den Losen und auf dem amtlichen Gewinnplan vermerkt. Versäumt der Spieler die Frist oder erfüllt er eines der bezeichneten Grfordernissc niht, so vérliert er seinen Anspruch a4 das Neulos. Nicht planmäßig erneuerte Klassenlose können a Kauflose 8) sofort anderweit verkauft werden. II. Erhält ein

für die neue Klasse irrtümlih ein Los" mit einer anderen Nummer als der der Vorklasse, so wird ihm seine ursprünglih gelpielte Los nummer wieder zugeteilt werden, sobald der Umtaush möglich ist, Solange der Umtaush nicht stattgefunden hat, haben die Inhabér der verweh)elten Nummern nur Anspru auf den Gewinn, der auf

find verpflichtet, die verwehselten Losnummern zum Umtausch an den Einnehmer zurüzureichen. Spätestens in der folgenden Klasse wird er Et bei Erneuerung der Lose den Umtausch ‘von {ih aus ornehmen.

os zun Klassenpreis 2).

hört auf, wenn der Spieler in einen Staat verzogen ist, in dem der Vertrieb von Losen der Preußisch-Süddeutschen Klassenlotterie mit

das Gegenteil nazuweisen. & 7. Ausscheiden gezogener Lose: Jedes in der 1. bis

Wünscht der S fo muß er dazu ein Kauflos 8) erwerben, soweit solche bei den Einnehmern noch verfügbar sind.

§ 8. Kauflose: Für Lose, die erst zur 2. bis 5. Klasse er- worben werden, muß der amtliche Lospreis für die früheren Klassen

zu beteiligen, gelten als Kauflose im Sinne dieser Bestimmung.

zu je 1000 000 Reichsmark fallen auf die Nummer des Loses der Abe

dem ersten Gewinn von 300 Reichsmark gezogen wird. Es erhält

Abteilungen 1 und IT anstatt des Gewinns von 300 Neichsmark einen Ziehungéêtage der Vorklassen und der Schlußklasse werden im Anschluß an die Gewinnziehung 20 Tagesprämien zu je 1000 Reichsmark, im ganzen 40 A in jeder Vorklasse und 600 Tageéprämien in der Schlußklasse gezogen 5 I1). |

die General-Lotterie-Direktion mit ihrem Stempel und mit der ge- druckten Namensunterschrift des Präsidenten der General-Direktion der Preußisch-Süddeutshen Staatslotterie versehene Gewinnlisten aus. Die Gewinnlisten der H bis ‘4. Klasse erscheinen etwa 7 Tage nah Beendigung der Ziehung. jeder dieser lasen und die Gewinnliste der 5. Klasse erscheint etwa Tage na Beendigung der Ziehung dieser Klasse. Die Gewinnlisten können nah dieser Zeit bei den Lotterieeinnehmern unentgeltlih eingesehen werden. Bei Bezahlung des Bezugspreises und der Auslagen (siche 9 10) können sie... auch von den'-Lotterieecinnehmern- bezogen werden, olange deren Vorrat reiht. Für die Nichtigkeit der amtlichen Ge? winnlisten, * “nicht aber für die privaten Gewinnlisten, Zeitungs- meldungen und. fonstigen "Mitteilungen über das Ziehungsergebnis, übernimmt die General-Lotterie-Direktion die Gewähr. - i

8 11. GeotinaMling e I. Nur “der téchtmäßige Besiß des

pruh, Dex: Inhaber eines Gewinne loses hat erst nach ‘Ablauf von 2 Wochen : nah: Beendigung der Ziehung derjenigen Klasse, auf die das Los. lautet, Anspruch. auf dié Gewinnzahlung, der die amtliße Gewinnliste 10) zugrunde zu legen ist. Die General-Lotterie-Direktion is nur gegen Uebergabe des Gewinnloses zur Leistung verpflichtet. Das Gewinnlos muß daher innerhalb der im 14 bestimmten Frist ‘dem gu ständigen Einnehmer 1) zur Einlösung vorgelegt und übergeben werden. Ein anderer Einnehmer ist nicht berechtigt, den Gewinn auszuzahlen, Il. Zu einer Prüfung der Berechtigung des Inhabers, des Loses ist die General-Lotterie-Direktion nicht ver-

bei planmäßiger Entrichtung der Einsäße durch den Spieler zur

pflichtet. Sie ist aber befugt, die Gewinnzahlung einstweilen auszuseßen,

des,

Spieler infolge Verwechslung der Nummern dur@ den Einnehmet'

den beiden Abteilungen (I und IT) trägen, in das Nummernrad ein,

deg: M dessen Stelle am leßten Ziehungétage der Schlußklasse vor Ziehungs, F

vollzieht sich wie folgt: Aus dem Nummernrad wird ein Nöllchen ent, nommen und die aufgedruckte Nummer verle}en. Gleichzeitig wird aug

; » E) Y Direktion jede gezogene Nummer entfällt in den Ab, Diretti f Nöllchen aufgedruckt _ In jeder Klasse werden so viele Nummern und Gewinne ge an die Gewinn 4

Sclußklasse zum Zwecke der Ziehung der Tagesprämien nacheinander i

verkündet, daß die Nummer in jeder der Abteilungen T und 11 mit :

entscheidet mit Aus|chluß des Nechtswegs der Präsident der General

Erneuerung der Klassenlose: 1. Jedes Klassenlos | neuen Klasse (Neulos) gegen Zahlung des Cinsagzes (Klässenloëpreis |

Klasse b ei /

die tatsächlich in ihrem Besitz befindlichen Lose entfällt. Die Spieler ,

Ist eine von den verwehselten Losnummern bereits gezogen, jo erhält der ursprünglihe Inhaber dieses Lofes ein neues

ITT. Die Verpflichtung des Einnehmers zur Verabfolgung von Neulosen sowie zur Aufbewahrung von Losen

Strafe bedroht ist. Auf Verlangen des Cinnehmers hat der Spieler E

4. Klasse gezogene Los scheidet für diese Lotterie aus dem Spiel aus. | pieler an der Ziehung der neuen Klasse teilzunehmen, |

nacgezahlt - werden. (siehe § 2). Auch Ersatlose, die an Stelle ge-" | zogener Lose vom Spieler erworben werden, um sich am Spiel weiter |

§ 9. Prämien: 1. Die beiden Hauptgewinne der Schlußklasse teilung T und II, die am leßten Nenaptage der Schlußklässe mit f

demnach das Los, das am legten Ziehungstage der Schlußklasse F mit dem ersten Gewinn von 300 Reichsmark gezogen wird, in jeder der L

der 2 Hauptgewinne von 1 000 000 Neichsmark (§5 1). IL. An jedem |

§ 10. Amtliche Gewinnlisten: Nach jeder Ziehung gibt |

mitteln lassen.

| 111. Andernfalls

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 168 vom 21, Juli 1934. S. 3

A Tri

iche Bedenken dagegen bestehen, daß der Iñhaber zur Verfügung

s erbe berechtigt ist. Der Gewinnforderung gegenüber kann ü Néechte geltend machen, die dem Einnehmer aus dem Verkauf E Coses gegen den Inhaber zustehen. IIT. Hat ein deutsches Gericht der eine deutsche Verwaltungsbehörde die Auszahlung an den Inhaber L eine vorschriftsmäßig zugestellte Cie Verfügung, ablungssperre oder sonstige Entscheidung verboten, jo ist der Ein-

ehmer verpflichtet, die Zablung so lange auszuseßen, bis die Ver-

fi ung, Zahlungssperre oder Entscheidung von dem Gericht oder der PMerwaltungsbehörde wieder aufgehoben oder sonst hinfällig geworden der bis dem Einnehmer von den Beteiligten oder von dem Gericht durch rechtéfräftige Entscheidung diejenige Person bezeichnet worden ist, an die Zahlung geleistet werden soll. 1V. Vermag der Einnehmer nah Ablauf von zwei Wochen (Abs. T) einen Gewinn von 1000 Reichs- marf und darüber nicht sogleih zu zahlen, so kann \sich der In- haber des Loses darüber eine Bescheinigung erteilen lassen und sie usammen mit dem Gewinnlos selbst an die General-Lotterie-Direktion Euréichen. Die planmäßigen Gewinne zu 100000 Reichsmark und darüber zahlt die General - Direktion aus. Wenn gegen vie Auszahlung keine Bedenken bestehen, wird die General-Lotterie- Direktion dem Losinhaber den Gewinn durch die General-Lotterie-Kasse auszahlen oder auf seine Gefahr und Kosten dur die Post über-

8 12. Abzug von den Gewinnen: Die Gewinne und

F die Prâmien sind unter Abzug von 20 vH bar zahlbar. Der Ein-

nehmer is verpflichtet, dem Spieler. aut Verlangen über den ihm hiernach gemäß der gestempelten Gewinntabelle der General-Lotterie- 1 vom 2. Juli 1934 zustehenden Gewinnbetrag bei der Auszahlung: eine. Berechnung zuzustellen und die Gewinntabelle zur Einsicht vorzulegen.

ch 13. Abhanden gekommene Lose: 1. Das Abhanden- fommen eines Loles hat der Spieler, wenn er niht das gerichtliche Autgebotsverfahren herbeiführen will, dem zuständigen Einnehmer 1) unge\äumt unter genauer Bezeichnung des Loses sri1tlich in deutscher Sprache anzuzeigen. I1. Ist beim Eingang der Anzeige das Neulos oder der auf das vermißte Los gefallene Gewinn bereits verfallen oder - dem Inhaber des Loses ausgehändigt, so behält es dabei sein Bewenden. fommt es darauf an, ob das als vermißt angezeigte Los zur Erneuerung oder zur Gewinnzahlung bis zum Ablauf der hierfür vorgesehenen Fristen (§8 6 und 14) vorgelegt und übergeben wird. Ist dies nit geschehen, so wird dem Verlustanmelder vorausgeseßt, daß gegen seine Berechtigung keine Bedenken bestehen das Neulos auêgeländigt, wenn er spätestens eine Kalenderwohe vor Beginn der nädsten Ziehung bis 18 Uhr den planmäßigen Betrag ent- richtet hat. Für die Gewinnzahlung gelten die Bestimmungen des & 141 B Wird dagegen das vermißte Los vorgelegt und gegen Bescheinigung übergeben, fo hat der Einnehmer dem Verlustanmelder den Tag der Vorlegung und Uebergäbe sowie, wenñ möglich, auch Vor- namen, Zunamen, Stand und Wohnort des Eigenbesißers des Loses zu deren Angabe dieser ebenso wie zur Uebergabe des Loses zur Vermei- dung des Verlustes seines Anspruchs verpflichtet ist unter Einschreibung unverzüglih anzuzeigen. Das Neulos is dem Vorleger sofort aus- zuhändigen; falls dieser die planmäßigen“Bedingungen (8 6) erfüllt und niht der Nachweis geführt is 11 111), daß er zur Verfügung über das Los nicht berechtigt ist. Die General-Lotterie-Direktion ist in einem solchen Fall auch zur Auszahlung des Gewinns.an ihn berechtigt und wird dadurch | von - jeder Verbindlichkeit aus dem Los und dem Spielvertrag völlig befreit, jedo ist sie niht verpflichtet, vor Ablauf

Î eines Monats nah der Vorlegung und Uebergabe. des Lofes zu zahlen.

Der Einnehmer wird daher in der Negel bis dahin den Gewinn einbehalten, so daß der Verlustanmelder während diefer Frist gegen den Eigenbesiper im Aufgebotsverfahren die einstweilige Verfügung oder die endgültige Entscheidung eines deutschen Gerichts über die Zablung erwirken und zustellen lassen fann. V. Haben mehrere Fetions! ein Los als vermißt angezeigt und, bevor es von anderer Seite rechtzeitig vorgelegt ist, das Neulos oder den Gewinn planmäßig abgefordert, so werden diese von der General-Lotterie-Direktion so lange einbehalten, bis ihr von den Verlustanmeldecn oder vom Ge- richt durch Entscheidung diejenige Person bezeihnet worden ist, an die geleistet werden soll, und auch dann nur an diese Person ausge- händigt, wenn feine Bedenken dagegen bestehen, daß einer der Verlust- anmelder tat\ählich empfangsberechtigt ist. VI. Uebrigens haftet die Preußi|(-Süddeutshe Staatslotterie den Anmeldern vermißter Lose niht für Nachteile, die ihnen bei Außerachtlassung vorstehender Bestimmungen durch die Einnehmer entstehen.

14. Verfallzeit der Gewinne: 1. Der Gewinnanspruch erlisht mit dem Ablauf von 4 Monaten nah dem legten Ziehungs- tag der Klasse, in der das Los gezogen worden ist. I1L Wird bis zum Verfalltag ein Gewinulos als vermißt angezeigt (S 13), so er- list der Anspruch des Verlustanmelders erst dann, wenn er den Ge- winn nit gegen Quittung innerhalb der Frist von einem weiteren Monat abgefordert hat, die mit dem ersten Tag nach Ablauf der Verfallzeit beginnt. Bei mehreren Verlustanmeldern muß inner- halb des weiteren Monats bei Meidung des Verlustes jedes Anspruchs auch die Bezeichnung der zum Empfang des Gewinns ermächtigten Person bewirkt und dem Einnehmer zugestellt sein. TII. War das Los gemäß § 4 Ziffer IT gegen Auéstellung eines Gewahrsam)heins im Gewahrsam des Cinnehmers gelassen, so erlischt gegenüber der General-Lotterie-Direktion der Anspruch aus dem Schein mit dem Ablauk von vier Monaten nach dem leßten Ziehungétag 9. Klasse der Lotterie, über die der Schein lautet. j

& 15. Ein Anspruch auf Verabfolgung vonLosen bestimmter Nummern zur 1, Klasse einer Lotterie besteht nicht.

Die General-Lotterie-Direktion behält \sich vor, zur Anpassung des Loseverkau|s an den Bedarf einzelne Losabschnitte aller Los- nummern, soweit sie niht als ganze oder Doppellose aufgelegt sind, vom Verkauf auszuschließen.

§ 16. Postgebühren: Im Geschäftsverkehr mit dem Ein- nehmer hat der Spieler alle Postgebühren zu tragen. Ebenso trägt der Spieler alle Postgebühren, die bei Auszahlung der Gewinne durch die General-Direktion entstehen.

Wird die Zusendung der Lose und Gewinnlisten 10) durch die Post gewünscht, )o haben die Spieler ohne Rücksicht auf die Zabl der in der Einnahme gespielten Lose für jede Klasse einen Pauschal- betrag von. 0,25 RM im Ortsverkehr und 0,30 RM im Fernverkehr zu entrichten, durch den der Kaufpreis für die Gewinnlisten und die Postgebühren im gewöhnlichen Geschästéverkehr mit dem Spieler ab- gegolten werden. Der Betrag wird zu jeder Klasse angefordert. Er fann auch für alle Klassen im voraus gezahlt werden.

Die Postgebühren für Einschreib- und Nachnahmesendungen, die A del GtiGen Wunsch der Spieler erfolgen, haben diese besonders zu tragen.

Berlin W 35, den 2. Juli 1934.

General-Direktion der Preußish-Süddeutschen Staatslotterie. Dr. Schlange.

P T E

__ Nichtamtliches. Aus der Preußischen Verwaltung.

|- Rund 84 Millionen Reichsmark sür Bauten und Beschafsungen

im Preußen-Etat 1934.

Eine sehx wesentliche Unterstüßung des Arbeitsbeschaffungs- programms der Reichsregierung bilden, wie die „Wandelhalle“ meldet, die insgesamt 83891 RM, die für Bauten und Be- shaffungen im Preußischen Staatshaushalt für 1934 eingeseßt worden sind. Allein im Haushalt der landwirtschaftlihen Ver- waltung befinden sich rund 29,6 Millionen, von denen unter anderen entfallen 6- Millionen als Zuschüsse für die landwirt- s{aftlihe Siedlung, 4,2 Millionen als Beihilfe für Meliora- tionen, 7,6 Millionen auf die Förderung der Arbetitsbeschaffung durch staatseigene Wasserbauten und weitere Millionenbeträge für regionale Zwette. - Von den leßteren Ausgaben seien hervor- gehoben 4,4 Millionen zux Entwässerung, Kultivierung und Schaffung von Siedlungsland bei den rehts- und linkssem]sischen Mooren und 2,4 Millionen für den Bau der Saaletalsperre. Jum Haushalt der Domänenverwaltung befinden sih 6,4 Millionen le Bauarbeiten und Bodenverbesserungen, im Haushalt der Ge- tütsverwaltung 143250 RM. für die gleichen Zwette. Bei den

einmaligen Ausgaben im Etat des Finanzministeriums sind 12 Millionen Ausgaben für die Funstandseßung staatseigener Ge- bäude hervorzuheben, beim Häushalt des-Kultusministeriums rund 11,3 Millionen für Bauæn und Beschaffungen für die preußishen Universitäten und Ag PA Hochschulen, die Höheren Schulen und die Hochschulen für Lehrerbildung. Als Beihilfe u den Kosten der baulichen Unterhaltung des Berliner Doms find 28 000, für den Kölner Dom 80 000 RM eingeseßt.

Jm Haushalt derx Forstverwaltung werden Reichsmark für On sowie den Ausbau des Stoberflusses im Regierungsbezirk Breslau und 500 000 RM für JFnstandseßung von For Moe öften ausgeseßt. Jm Etat des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit befinden sih 3,4 Mil- lionen Reichsmark für Maßnahmen zur erminderung der O nah dem Reinhardt-Programm, 1,35 Millionen für den Rügendamm und 610 000 RM zur weiteren Förderung des Baues und zur Erhaltung von Kleinbahnen. Bei der inneren Verwaltung werden 4,97 Millionen ausgeworfen, die u. a. für den Bau von Polizeiunterkünften und Dienstgebäuden bestimmt sind, bei der Justizverwaltung 400 000 RM für außerordentliche Banlidhe Maßnahmen bei den Gerichten und 150 000 RM für besondere Maßnahmen in den Gefangenenanstalten zur Er- Mng der AUSdr Ger eit. Dazu kommen noch Bau- arbeiten bei mehreren erlandesgerihtsbezirken.

Handelsteil.

Die deutsche Verbrauchsbefteuerung 1932/33.

Das Statistische Reichsamt hat soeben unter dem Titel „Die deutsche Verbrauchsbesteuerung 1932/33“ alle Einzelheiten über Herstellung, Einfuhr, Absay und Abgabenertrag von verbrauchs- steuerpflichtigen Erzeugnissen bis“ zum Ende des Kalenderjahres 1933 veröffentliht (Bd. 442 der „Statistik des Deutshen Reichs“. Verlag der Reimax Hobbing G. m. b. H., Bexlin SW 61, 158 Seiten Text und Tabellen. Preis 12 RM). Diese Veröffentlichung läßt deut- lich erkennen, daß bei der Produktion und beim Fnländsabsay zahl- reicher verbrauchssteuerpflihtiger Artikel im Berichtszeitraum ein Unschwung von der- Abwärtsbewegung . zux Aufwärtsbewegung eingetreten ist So haben sih beispielsweise im Kalenderjahr 1933 Rohstoffbedoxf und Verarbeitungsmenge des Tabakgewerbes erhöht, die Zahl der beschäftigten Tabakarbeiter und Angestellten ist ge- stiegen, der Verkauf: vou Zigarren und Zigaretten hat. mengen- mäßig beträhtlih zugenommen. Ein rapider Anstieg zeigt sih beim Branntweinverbrauch, und' zwar nicht nur beim Absay zu Treib- stoff- und zu gewerblichen Zwecken, sondern seit der Steuersenkung 25. 4. 1932) auch bei den zux Herstellung von Trinkbranntwein verkauften Weingeistmengen. Die. starke Erhöhung des Trink- branntiveingenusses dürfte z. T. auf Kosten des Bierabsayes erfolgt sein, da die rügängige Tendenz des Bierausstoßes der Brauereien nach der erheblihen Ermäßigung der Reichs- und Gemeindebier- abgaben (22. 3 1932) nur langsam abgeebbt und erst gegen Ende des Kalenderjahres 1933 völlig zum Stillstand gekommen ist. Die rückläufige Bewegung der Verzollungen von Wein, Kaffee und Tee hat ebenfalls aufgehört. Die Versteuerungsmengen "von Traubenshaumwein sind leiht gestiegen. Bedeutendexr wax die

Absazvermehrung bei Stärkezucker und Rübensäften. Die Steigerung des Zündwarenverbrauchs dürfte mit der Zunahme des Zigaretten- und Zigarrenkonsums in Zusammenhang stehen. Gewinnung und Versteuerung von Mineralöl übertrafen im Berichtszeitraum die Vorjahrsmengen. Die Wiederankurbelung der industriellen Pro- duktion zeigt sih u. a. auch in der kräftigen Zunahme des Essig- säureabsaues zu gewerblichen Zwecken. Von allgemeinem Fnteresse dürfte in Bd. 442 schließlich das Zahlenmaterial über die Pro- duktions- und Absayverhältnisse der Oelmühlen, Oelraffinerien und sonstigen Fetthersteller (Margarineindustrie u. a.) sein, das seit der Einführung der Fettsteuer (1. 5. 1933) dur die Steuer-

statistik erhoben und hier erstmalig in ausführlicher Weise ver- ;

öffentlicht wird. Band 442 enthält eine einleitende Abhandlung

über sämtliche Verbrauchssteuern und über die die Steuern er- ;

gänzenden . Zölle. Es folgen dann Einzeldarstellungen über Tabak- bau und tabaksteuerpflihtige Erzeugnisse aller Art (Zigarren, Zigaretten, Rauchtabak, Kau- und Schnupftabak, Zigaretten- papier), Bier-, Trauben- und Fruchtshaumwein, Essigsäure, Spielkarten, Leuchtmittel, Zündwaren, Mineralöle (Benzin, Pe- troleum, Benzol u. a.), Salz, zuersteuerpflichtige Erzeugnisse (Rübenzucker, Stärkezucker, Rübensäfte) und Fette (Speiseöl, Mar- garine, Tran u. a.). Jedem Tabellenteil geht eine textliche Bearbeitung voran, die einen Abriß der Steuergeseßgebung und eine zusammenfassende Darstellung der Hauptergebnisse der Statistik enthält.

oder Hauptzollamtsbezirken gegliedert.

wid

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Beilage

3 Millionen

Das Tabellenwerk des Bandes 442 ist fast | überall nah Landesfinanzamtsbezirken, teilweise auch nach Ländern !

Bevölkerungsbewegung.

Starke Zunahme der Eheschließzungen und der Geburten. Nückgang der Sterblichkeit.

Wie der Amtliche Preußische Pressedienst der Statistischen Korrespondenz entnimmt, kommt die starke Zunahme der Ehe- \hließungen, die sih seit der Einführung der Ehestandsdarlehen beobachten läßt, auch in den Zahlen des ersten Vierteljahres 1934 zum Ausdruck. Fn den 36 preußishen Großstädten übertraf die Gesamtzahl der im Berichtsvierteljahr geschlossenen Ehen die des gleichen Zeitabschnitts des Vorjahres um 11 892 oder um 52,5 vH. Der Durchchschnittswert der auf ein Fahr und 1000 Einwohner berechneten Heiratsziffern sämtlicher preußisher Großstädte, der im ersten Vierteljahre 1933 6,8 betragen hatte, stieg auf 9,5.

__ Die Aufwärtsbewegung in der Entwicklung der Geburten, die in ihren Anfängen schon im zweiten Viertel des Fahres 1933 zu erkennen ist, hat sich im Betriebsvierteljahr in verstärktem Maße fortgeseßt. Der Durchschnittswert icxr Geburtenziffern sämtlicher preußischer Großstädte belief sih im ersten Vierteljahre 1934 auf 16,7 °/0o0, während er in der gleichen Zeit des Vorjahres nur 14,0 9%/%0 betrug. Fnnerhalb des Berichtsvierteljahres zeigte sih ebenfalls ein stark über das normale Maß hinausgehender Anstieg: der Durchschnitt der Geburtenziffern, der füx den Monat Januar 15,5 %/,6 betrug, stieg im Februar auf 16,7 %/ und €r- reichte im März eine Hohe von 17,99%. Die Gesamtzähl der im Berichtsvierteljahr in. den 36 preußishen Großstädten Geborenen war um 9954 oder 23,4 vH höher als die des gleihen Viertel- jahres 1933.

Die Sterblichkeit war im Berichtsvierteljahr gering, da Grippe und andere Erkältungskrankheiten im leßten Winter im Gegensaß zum Vorjahr nur vereinzelt auftraten. Fn den 36 preußischen Großstädten war die Zahl der Gestorbenen im ersten Vierteljahr 1934 um 6382 oder 12,8 vH geringer als im gleichen Quartal 1933. Die entsprechenden Durchschnittswerte der Sterbeziffern betragen 12,3 9/00 Und 14,5 9/00.

Auch die Säuglingss\terblichkeit war günstiger als im Vor- jahre. Zwar erhöhte sh die Zahl der im Säuglingsalter Gestor- benen sämtliher Großstädte um 173 oder 4,7 vH, doch war die auf die Zahl der Lebendgeborenen des- Berichtsvierteljahres und der drei vorhergehenden Quartale berechnete Säuglingssterbe- ziffer in 23 von den 36 Großstädten geringer als im ersten Vierteljahr 1933, Der Durchschnittswert der Säuglingssterbe- ziffern sämtlicher Großstädte ging von 9,6 -vH auf 9,0 vH zurü.

Während im ersten Viertel des Vorjahres von den 36 preußi- hen Großstädten nur 15 mit einem Geburtenübershuß, 20 aber mit einem Sterbeübershuß abschließen, zeigen im Berichtsviertel- jahre nur zwei Großstädte einen Sterbeübershuß. Als Durch- shnittswert der Geburts- und Sterbeüberschußziffern sämtlicher Großstädte ergibt sih in diesem Zeitraum ein Geburtenübershuß von 4,5 °/00, während das erste Viertel des Vorjahres einen mitt- leren Sterbeübershuß von 0,4 9/06 verzeichnet.

Gesundheitswesen, Tierkraukheiten und Absperrungs- maßregeln.

Tierseuchenstand am 15. Juli 1934, (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs- usw. Bezirke und Kreise (Amts- ib. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Roy, Beschälseuhe der Pferde, Schweinepest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügel- cholera nah den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Ge- höfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch niht für erloschen erklärt werden konnte.

Die Zahlen der in der Berichtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Gemeinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreise usw. ). Maul- und Klauenseuche (Aphthae epizooticae).

6: Niederbarnim 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Teltow 1, 2. 11: Neumarkt 1, 1. 14: Calbe 1, 2 (—, 1). 15: Bitterfeld 1, I, Eisleben Stadt 1, 1, Weißenfels 1, 5 (—, 1). 30: Cleve 1, 1. 402 Markt Oberdorf, 1, 3 (—, 1), Memmingen 4, .19 (—, 5).

Schweinepest (Pestis suum).

1: Königsberg i. Pr. 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Wehlau 3, 3. 2: Nie- derung 1, 1. 3: Allenstein 1, 1 (neu), Johannisburg 1, 1, Lyd 2, 2 (2, 2), Neidenburg 1, 1. 4: Rojenberg i. Westpr. 6, 7 (—, 1). 5 : 6.Kreis- tierarztbezirk 1, 1. 6: Angermünde 1, 1, Niederbarnim 1, 1, Ost» havelland 1, 1 (1, 1). 7: Lebus 5, 5 (4, 4). 8: Anklam 2, 2, Greifen- hagen 1, 1, Randow 1, 1, Saasig 2, 2, UeÆermünde 1, 1. 11: Militsch 2, 2, Namslau 1, 1, Oels 2, 2. 12: Bunzlau 2, 2, Görliß 1, 1 (1, I) Rothenburg i. O. L. 1, 1. 13: Grotikau 1, 1 (1, 1), Neisse 1, 1 (1, 1) Ratibor 1, 1, Tost-Gleiwit 1, 1 (1, 1). 15 : Saalkreis 1, 1, Schweiniß 1, 1 (1, 1), Torgau 2, 2. 24: Steinfurt 1, 1, Tecklenburg 1, 1. 29:

| Altenkirchen 4, 4, Mayen 1, 1. 33: Aachen 1, 1, Erkelenz 1, 1. 352

München Stadt 1, 2 (1, 2). 40: Kempten 1, 1 (1, 1). 52: Mannheim l, 1. 55: Friedberg 1, 1. 58: Stargard 1, 1. Milzbrand (Anthrax).

8: Pyriy 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Rügen 1, 1 (1, 1). 11: Reichenbach 1, 1 (1, 1). 14: Neuhaldensleben 1, 1 (1, 1), Salz- wedel 1, 1 (1, 1). 15: Torgau 1, 1 (1, 1). 16: Langensalza 1, 1 (1, 1). 17 : Steinburg 2, 3 (2, 3). 25: Lübbecke 1, 1 (1, 1). 30: Düsseldorf-

| Mettmann 1, 1 (1, 1). 33: Aachen Stadk 1, 1, Jülich 1, 1 (1, 1), | 86: Regensburg 1, 1 (1, 1). 37: Pirmasens 1, 1 (1, 1). 53: Gera

1, 1 (1, 1), Stadtroda 1, 1 (1, 1). 59: Friesland 1, 1. Tollwut (Rabies).

2: Angerburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Goldap 1, 1, Treuburg 1, 1 (neu). 3: Johannisburg 2, 2 (1, 1), Lößen 1, 1, Lyck 7, 10 (kl, 1), Ortelsburg 7, 7. 11: Namslau 2, 2. 12: Hoyerswerda 1, I (1, 1), 13: Guttentag 1, 1.

Tollwutverdacht (Rabies). ;

2: Treuburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 3: Johannisburg 2, 2 (davon neu 1, 1), Ortelsburg 3, 3 (1, 1). 82 Usedom Wollin 1, 1 (1, 1), 9: Köslin 1, 1. 13+ Hindenburg Stadt 1, 1, Kreuzburg 2, 2, Leob- {üs 1, 1, Tost-Gleiwiß 1, 1. 22: Lingen 1, 1. 30: München-Glad- bach 1, 1. 36: Amberg 2, 2 (2, 2). 39: Neustadt a. d. S. 2, 2 (1, 1),

Geflügelcholera (Cholera avium). t Johannisburg 2 Gemeinden, 3 Gehöfte, Ortelsburg 1, 2, 5: 7. Kreistierarztbezirk 1, 1. 10: Meseriß 1, 1 (1, 1). 31: Bonn Stadt 1, 1. 38: Höchstadt a. d. Aish 1, i, Dinkelsbühl 1, 1. 43: Grimma 1, 1 (1, 1).

Saargebiet am 15. Juli 1934, Schweinepest (Pestis suum) Saarbrüdcen Stadt 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Saarbrüden Land 3, 18, Saarlouis 1, 1 (neu), Homburg 1, 1 (1, 1),

®) An Stelle der Namen der Regierungs- usw. Bezirke ist die pur 5 r laufende Nummer aus dex nathstehenden Tabelle aufgeführt.