1934 / 176 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Jul 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staats8anzeiger Nr. 176 vom 31, Juli 1934. S. 2

Pam

Ì

Einfuhr- höchstmenge f. d. Monate August/Sept.

1934

Einfuhr-Nr. des Stat. Warenver- zeichnisses

Bezeichnung der Waren

T

Brillen u. and. gefaßte Augen-, Brenn- gläser, Lupen

Ferngläjer, terrestrishe; Operngläser

Sonst. optisches Glas, geschliffen und gefaßt á (Fernrohrobjektive);

Mikroskope . . «

Photographische Linse fen gefaßt; photographische Obejektive u. Apparate E

Röhrenverbindungsstücke; Hähne, Ven- tile, Schieber u. ähnl. Ausrüstungs- ftüde aus s{hmiedbarem Eisen für Dampfkessel, Dampffässer, Behälter und ähnl. Geräte, fürBohrleitungen:

o. and. unedle Metalle . .. «

Spinu- und Zwirnringe, Breithalter für Webstühle, Lamellen für Ketten- fadenwächter, Webschäfte, Weber- lißen, -lißenringe, -blätterzähne, Spulen u. ähnl. Ausrüstungsgegen- stände für Spinn-, Zwirn-, Web- maschinen 42

Maschinen für Vorbereitung der Ver- arbeitung und für Spinnerei: von Seide und Wolle

Maschinen für Vorbereitung der Ver- arbeitung von Baumwolle . « .

Baumtwvollspinn- (Feinspinn-) Ma- schinen

Maschinen für Vorbereitung der Ver- arbeitung und für Spinnerei von Flachs, Hanf, Werg, Jute, Ramie u. and. Vorst. n. g. Spinnstoffen

Maschinen zum Zwirnen, Haspeln, Spulen, Wickeln der Garne und Zivirne La

Maschinen zur Vorbereitung der Ge- spinste für Weberei

Zurichte- (Appretur-) Maschinen H

Maschinen für Wäscherei und chemische Mi gUig s e s

B. Für die Einfuhr aus dem französishen Zollgebiet, einer französishen Kolonie, einer fran- zösishen Besißzunug oder einem französishen Shutgebiet. Laubholz, wei

Nnordnung

liber Beschränkung der Herstellung von Bleiweiß, Blei- mennige und Bleiglätte, Zinkweiß, Lithopone, Bunt- und Erdfarben,

Vom 30. Juli 1934,

Auf Grund des Gesetes über S von Zioangs=- kartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. I S. 488) ordne ih ¿n:

8 L (1) Vis zum F WE ist V vercdoren, a) neue Unternehmungen zu exrichten, in denen die in Abj. 2 und 3 bezeichneten Erzeugnisse hergestellt oder die in Abs. 3 bezeichneten Erzeugnisse vershnitten werden sollen;

b) den Geschäftsbetrieb bestehender Unternehmungen auf die Herstellung der in Abs. 2 und 3 bezeichneten Erei oder das Verschneiden dex in Abs. 3 bezeichneten Erzeugnisse zu erweitern; :

c) die Leistungsfähigkeit bestehender Unternehmungen zu erweitern, in denen die in Abs. 2 und 3 bezeichneten Erzeug- nisse hergestellt oder die in Abs. 3 bezeichneten Erzeugnisse verscnitten werden;

d) Betriebsftätten zur Herstellung dexr in Abs. 2 und 3 bezeichneten Erzeugnisse oder zum Verschneiden dex in Abs. 3 bezeichneten Erzeugnisse wieder in Betrieb zu nehmen, so- fern sie am Tage des Jnkrafttretens Muter Anordnung länger als 6 Monate stillgelegen haben.

(2) Erzeugnisse im Sinne dieser Anordnung sind:

1. Bleiweiß, Bleisulfat und aus Blei hergestellte graue

Bleifarben;

2. Bleiglätte, Bleimennige und andere Bleioxyde;

3. Zinkweiß;

4. Lithopone.

(3) Erzeugnisse im Sinne dieser Anordnung siud ferner: Chemische Buntfarben, Mineralfarben und Erdfaxrben.

g 2, Jch behalte mir vor, Ausnahmen von den Vorschriften S 1 zuzulassen. 8 9j

Wer einer Vorschrift des § 1 zuwiderhandelt, kann dur polizeilihen Zwang-.nach Maßgabe der Landesgeseßze- - zur Beachtung der Vorschrift angehalten werden. Ex wixd vom Kartellgericht mit einex Ordnungsstrafe bestraft, wenn ih es beantrage. Die Ordnungsstrafe wird in Geld festgeseßt; lhre Höhe ist unbegrenzt,

899 a/c

899 d 899 e 899 f

899 g

899 h

902 a 902 b

e eo eo.

258017

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des

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündigung in Kraft.

: Zch behalte mir vor, sie jederzeit ganz oder teilweise auf- zuheben.

Berlin, den 30. Juli 1934. Der Reichswirtschaftsminister und Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit. J Mee Pofse |

Verordnung über die Regelung des Absayes von Kartoffeln, Vom 31. Juli 1934, Auf Grund der 88 2, 10 Abs. 1 des Reichsnährstand-

geseÿes vom 13. Septembex 1933 (RGBl. I S. 628) wird fol- gendes angeordnet; 8 1,

Dex Reichênährstand wird ermächtigt: 1. Vorschriften über Sortierung, Verladung, Kennzeichnung

und Verkaufsbedingungen von Kartoffeln zu erlassen,

2. Vorschriften über die Verwendung und den Vexkauf von Kartoffeln zu erlassen und Kontrolleinrihtungen hierfür zu treffen, d

. eine Beschränkung der Zufuhren und des Versaudes anzu- ordnen sowie Einrichtungen zur Regelung der Erfassung und der Verteilung zu schaffen, .

. den Abschluß vom Kommissionsgeschäften übex Kartoffeln

- und-- den--waggonweisen Versand unverkaufter Kartoffeln zu verbieten oder nur unter besonderen -Bedingungen zu- ulassen, i

k Beile und Preisspannen für Kartoffeln festzuseyen,

. vorzuschreiben. daß bei Zuwiderhandlungen gegen die Vor- schriften in Abs. 1 Ziff. 1 bis 5 Ordnungsstrafen bis zu 100 RM je Zentnerx vorschrifis8widrig verkaufter, versandter oder vevarbeiteter Kartoffeln festgeseßt werden. Wird von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht, so ist die Anrufung eines Schiedsgerichts vorzusehen.

8 3,

(1) Jede Festseßung von Preisen und Preisspannen ist dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft oder der von ihm bestimmten Stelle unverzüglih mitzuteilen.

(2) Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft

oder die von ihm bestimmte Stelle können die Festsezung be-

anstanden; die Beanstandung macht die Festsezung nichtig.

83.

Vorschriften gemäß § 1 sind dem Reichsminister für Er- nährung und Landwirtschaft mitzuteilen und, sofern sie für das Reichsgebiet Geltung haben, im „Deutschen Reichsanzeiger“, andernfalls in einem für das betroffene Anbaugebiet örtlih maß- gebenden amtlihen Verkündungsblatt zu veröffentlihen. Sie treten, soweit nichts anderes bestimmt wird, mit dem dritten Tage nah dem Tage in Kraft, an dem die betreffende Nummer des Verkündungsblattes auge dene worden ist. Der Reichs- minister für Ernährung und Landwirtschaft kann die Vorschriften. beanstandén und hierbei verlangen, daß entsprechend seinen An- weisungew verfahren wird. Die Beanstandung macht die Vor- Ert nichtig. Kommt der Reichsnährstand dem Verlangen des eihSministers für Ernährung und Landwirtschaft innerhalb der von ihm bestimmten Frist niht nah, so kann der Reichsminister ür Ernährung und Landwirtschaft solhe Vorschriften felbst er- lassen. 9,

8 4.

Die Verordnung über den Absaß von Frühkartoffeln vom 17, Februar 1934 (RGBl. I S. 111) bleibt von den Bestimmungen diesex Verordnung unberührt.

Berlin, den 31. Juli 1934.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Fn Vertretung des Staatssekretärs: Moriß.

Anordnung der Ueberwachungsstelle für Felle und Häute FUY4 —, Vom 28, Juli 1934,

Auf Grund derx Verordnung über Felle indHäutevom9.April1934(DeutscherReichs- anzeiger Nr. 83 vom 10, April 1934) wird fols- gendsos angeordnet: Einzigex Paragraph. Der § 10 der Anordnung F U 1 vom 28. Mai 1934 erhält folgende Fassung:

Einkäufe im Ansïond, zu deren Bezahlung effektive

:ÈŸ Devisen oder Rémbourskredite benötigt werden.

x Sd MberrchungMll&tetrDenjentgen Verarbei&rn, die für eine Devisenzuteilung in Frage kommen, zu Be- gun eines jeden Monats mit, bis zu welhem Betrage die Ausstellung ‘von Bescheinigungen an sie vorgesehen ist, dahingehend, daß sie zur Bezahlung von ausländischen M und Häuten Devisengenehmigungen beantragen önnen,

Die Ausstellung Ges Bescheinigungen muß für jede einzelne Zahlung bei der Ueberwahungsstelle besonders beantragt werden. Soweit der Vevrarbeiter unmittelbar im Auslande kauft, hat er selbst den Antrag zu stellen und erhält auch die Bescheinigung, gegen deren Vorlage ihm die Wene die Devisengenehmigung erteilt. Wenn die Ware dur eine inländishen Einfuhrhändler bezogen wird, muß dieser die Ausstellung der Be- scheinigung beantragen und eine Bestätigung des Ver- arbeiters, daß diesex mit der Anrehnung des Betrages der ihm vom Einfuhrhändler erteilten bzw. zu erteilenden Rechnung auf den für ihn für den betreffenden Monat vorgesehenen Devisenbetrag einverstanden ist, beibringen. Die Bescheinigung wird alsdann unmittelbar für den Einfuhrhändler ausgestellt, Falls dexr Einfuhrhandel nicht an einen Verarbeiter, fondern an einen anderen Händler verkauft, so muß der leßtere der Ueberwachungs- stelle den Verarbeitexr, an den er die Ware weiter- verkauft hat, bezeichnen, damit die Anrechnung auf den für den BVerarbeiter vorgesehenen Devisenbetrag erfolgen kann. Dem ersten Einfuhrhändler wird dex Verarbeiter nicht genannt.

Der Einkauf von Fellen und Häuten aus anderen als den im § 9 genannten Ländern ist nur zulässig,

soweit der Verarbeiter eine Mitteilung gemäß Absatz 1 erhalten hat.

Der unmittelbare Einkauf von Fellen und Häuten im Auslande, zu deren Bezahlung auf Grund der Devisen- genehmigung effektive Devisen oder Rembourskredite in Anspru genommen werden sollen, ist nur denjenigen Verarbeitern gestattet, "die bisher im Besiß einer all- gemeinen Devifengenehmigung waren und auch nur tür denjenigen Teil der Abschlüsse, der dem Verhältnis der unmittelbaren Einkäufe von Fellen und Häuten im Auslande im ersten Vierteljahr 1934 zu den durch Ver- mittlung eines inländishen Einfuhrhändlers getätigten Käufen in Fellen und Häuten ausländischen Ursprungs entspricht. Fn allen anderen Fällen muß dexr Kauf

ausländischer Felle und Häute in dex Weise bewirkt wevden, daß die Ware durch einen inländishen Ein- fuhrhändler bezogen und von diesem die Devisen- bescheinigung mit Einverständnis des Verarbeiters be- antragt wird.

Einfuhrhändler im Sinne des Absay 4 ist derjenige, der im Besiß einer Einfuhrhandelsbescheinigung der UVeberwachungsstelle für Felle und Häute gemäß Rund- erlaß Nr. 63/34 der Reichsstelle für Devisenbewirtschaf- tung ist. Eine solche Bescheinigung kann auch für ein- zelne Abschlüsse erteilt werden.

Ueberwachungsstelle für Felle und Häute,

Der Reichsbeauftragte: Stein be dck.

——,

Anordnung Nr. 11,

. Auf Grund des Gesetzes über den Verkehr mit ind striellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. Mär; 191 (RGBl. 1 S. 212 vom 24. März 1934) in Verbindung 2 der Verordnung über Kautschuk vom 9. Mai 1934 (Deuts 2 Reichsanzeiger Nr. 108 vom 11. Mai 1934) wird angeordnet

U : i Der Termin, bis zu dem der Verkauf und die sou Weitergabe von Krastfahrzeugbereifungen, e nach der ordnung Nr. 9 meldepflichtig find, den Reifenfabriken unter sagt ist 3 der Anordnung Nr. 9 der Ueberwachungsste],; für Kautschuk, Reichsanzeiger Nr. 164/1934), wird bis zu 15. August 1934 verlängert. 2 S

Diese Anordnung tritt mit dem Tage d öff lihung in Kraft. ge der Veröffent, 8&3.

.…_ Zuwiderhandlungen gegen diefe Anordnung fallen

die Stvafvorschriften der §5 4 und 5 des Gesehes über dee Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Halbfabrikaten vom 22. März 1934 (RGVl. T S. 212) in Verbindung mit 8 5 der Siebenten Durchführungsverordnung zu diesem Geseg vom 18. Mai 1934 (RGBL. I S. 396).

Hamburg, den 31. Juli 1934, Ueberwachungsstelle für Kautschuk.

Der Reichsbeauftragte: Erih Hammes fahr.

Verordnung über die Zulassung eines Lösh- und Ladeplaßes an der Aa,

__ Auf Grund der Vexordnung des Reichsministers derx Finanzen vom 6. Oktober 1928 (Reichsministerialblatt S. 978) wird gemäß § 89 des Vereinszollgeseßes vom 1, Juli 1869 (Bundesgeseßblatt S. 317) hiermit verordnet:

, Das Offfriesische Gatt an dem unteren Lauf der Aa bei Landschastspolder wird als zollamtlih allgemein erlaubter Lösch- und Ladeplagz zugelassen für Schiffe, die Torf löschen, und Schiffe, die landwirtschaftlihe Erzeugnisse laden. Das Löschen und Laden ist erst nah Voranmeldung bei dem Zoll- amt Bunderneuland oder hilfsweise bei der Zollaufsichts stelle Landschaftspolder erlaubt,

Hannover, den 28, Juli 1934. Der Präsident des Landesfinanzamts. J. A.: Fromme.

E C S SREN M E D E A C E E D Res V N N26 Itichtamtliches.

Der Königlich dänishe Gesandte Herlu a hle hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenbeis Mb c tionsrat Hosfmeyer die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Königlich niederländische Gesandte Graf Lims burg Stirum ist nah Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 176 vom 31, Juli 1934. &. 3

Handelsiteil.

Die voraussichtliche Weizenernte.

1 Das Fnternationale Landwirtschaftsinstitut berihtet, daß auf Grund der ihm vorliegenden Fnformationen und Schäßun-

n _niht anzunehmen sei, daß die diesjährige europäische Weizenernte die Höhe von 400 Mill. dz überschreiten werde, während sich die außerordentlih reiche Ernte des Jahres 1933 auf 470 Mill. dz belief. Ueber die Ernteaussichten Sowjetruß- lands liegen genaue Angaben nicht vor; die Berichte lauten zum Teil widersprehend. Während die amtlichen Berichte ziemlich optimistisch gehalten sind, verlautet von privater Seite, daß durch die Trockenheit und die außerordentlihe Hive {were Schäden hervorgerufen wurden. Tatsache ist, daß im Juni reich- lihe Niederschläge gefallen sind; mangelnde Feuchtigkeit und hohe Temperaturen dürften nur lokale Schäden verursacht haben. Die diesjährige russische Getreideernte wird wahrscheinlich eine gute Mittelernte sein und einen kleinen Uebershuß für die Aus- fuhr ergeben. Die in den Vereinigten Staaten im Juni nieder- gegangenen Regenfälle kamen zu spät, um den Weizenfeldern nah der langen Trockenheit im Frühjahr eine Erholung bringen zu können. Fn Kanada sind die Niederschläge jedo sehr wohl- tuend gewesen. Der Stand am 1. Fuli läßt für die Vereinigten Staaten eine außerordentlih knappe Ernte erwarten, die noch hinter den sehr geringen Vorjahrsergebnifsen zurückbleiben wird und niht zur Deckung des normalen Fulandsverbrauhs aus- reichen dürfte. Für Kanada erwartet man eine höhere Ernte als in dem mittelmäßigen Vorjahr, die aber troßdem den Fünf- jahresdurhshnitt niht erreihen wird. Für beide nordamerika- nischen Staaten is eine Ernte von 220 Mill. dz zu erwarten,

was ungefähr dem Vorjahresertrag gleihkommt, aber rund ein Drittel hinter dem Fünfjahresdurchshnitt 1928/32 zurück- bleibt. Die Witterungsverhältnisse während dex drei erften Juliwochen sind sür die Frühjahrsaussaaten weder in den Ver- einigten Staaten noch in Kanada sehr günstig gewesen; ver- shiedentlich werden Heuschreckenshäden gemeldet. Wenn nicht sofort reichliche Regen in Nordamerika niedergehen, so muß mit einer sehr starken Verringerung der Weizenernteschäßung ge- rechnet werden. Die Weizenerzeugung im größten Teil der asiatischen Weizenländec ist reihliher ausgefallen als im Vor- jahr. British-Fndien, Japan, Palästina, Syrien und die Türkei melden zum Teil beträhfliche Produktionssteigerungen. Auch die Lage in China läßt ein gutes Ergebnis erwarten. Die Weizenernte in den drei französishen Ländern, vor allem in Algerien, wird voraussihtlich ein sehr günstiges Ergebnis bringen. Fn Aegypten wird der Stand der Felder dagegen als mittelmäßig bezeihnet. Die Entwicklung der Saaten auf der südlichen Erdhälfte verläuft nit so zufriedenstellend wie in der gleichen Zeit des Vorjahres, da sowohl in Australien als auch in Argentinien in den Hauptanbaugebieten die Nieder- shläge ziemlih gering geblieben sind. Jm ganzen genommen wird die Weltweizenerzeugung im laufenden Jahre beträchtlich hinter der des Vorjahres zurückbleiben. Zur Deckung des Welt- verbrauchs wird sich daher eine verhältnismäßig starke Jn- anspruchnahme der alten Weizenbestände nicht vermeiden lassen, die vor allem in den großen Weizenausfuhrländern während der leßten Fahre angesammelt worden sind.

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Bolkswirtschaft und Statistik,

Die Mitgliederzahlen der wichtigsten Handwerkerverbände.

Das amtliche Organ des Reichsstandes des Deutschen Hand- werks veröffentlicht jeßt die wichtigsten Zahlen aus dem Ergebnis der Umfrage des Reichsstandes bei den Fachverbänden über ihre Mitgliederzahlen, ohne indessen zu diesem Ergebnis bereits irgendwie Stellung zu nehmen. Wir heben nur die wichtigsten Handwerkerverbände hervor. Der Reichsbund des Deutschen Bau- gewerbes, der 1931 nur 15035 Mitglieder hatte, zählt heute 20 912, der Reichsverband des Deutschen Malerhandwerks meldet rund 35 000, während es 1931 nur 15222 waren. Der neu- avis Reichsinnungsverband für das Tapezier-, Sattler-, olsterer- und Dekorateur-Handwerk hat gegenwärtig 17 400 Mit-

glieder. Das Schmiedehandwerk meldet rund 42 000 Mitglieder, das Schlosserhandwerk rund 8000, das Elektro-Jnstallateur- gerne 15 757, das Fnstallateur- und Klempnergewerbe 15 000, as Mechanikergewerbe 28 000. Das Tischlecgewerbe zählt heute rund 32 000 Mitglieder gegen 19 518 im Jahre 1931. Der Zen- tralverband Deutscher Väcker-Funungen „Germania“ hat 96 229 Mitglieder, der Konditoren-Bund 7000, der Deutsche Fleischer- verband 63 856. Jm Nahrungsmittelhandwerk haben sih danach die Mitgliederzahlen nicht wesentli vermehrt. Dagegen meldet der Reichsverband des Deutschen Schneidergewerbes rund 100 000 egen 1931 nur 59070 Mitglieder. Bei den Fnnungen für das amenschneidergewerbe ist es jedoch bei 40 000 geblieben. Jm Schuhmacherhandwerk wurden 64 294 Mitglieder gezählt, bei den Friseuren rund 60000, Der Deutshe Buchdrucker-Verein hat rund 6000 Mitglieder, der Bund Deutscher Buchbinder-Fnnungen rund 5500. e adi miu R

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Aus der Verwaltung.

YNiederschlagung von Strafverfahren nur in befonderen Ausnahmefällen.

Durch das Geseyß zur Ueberleitung der Rechtspflege auf das Reich ist das Recht zur Niedershlagung von Cn ege au auf den Reichspräsidenten übergegangen, und zwar übt der Reichs- präsident dieses Recht seit dem 21. März dieses Jahres aus. Für die vor dem 21, März begangenen Straftaten war in Preußen das Niederschlagungsreht weiterhin dem Preußischen Minister- präsidenten Übertragen worden. Ministerpräsident Göring hat nunmehr in einem Erlaß festgestellt, daß er von diesem Recht, wenn überhaupt, nux in ganz besonderen Ausnahmefällen Ge- brauch machen werde, da es dem Ansehen der Strafrechtspflege des autoritären Staates und dem Gebot der Gerechtigkeit wider- preche, denjenigen, der sih gegen das Strafgeseß vergangen und ich damit außerhalb der Ee gestellt hat, der ver- tenten Strafe p entziehen. Der Ministerpräsident hat gleith- eitig den Justizminister ermächtigt, unbegründete Nieder- chlagungsgesuche in seinem Namen abzulehnen und diese Er mächtigung weiter zu übertragen. Der Preußishe Justizminister hat daraufhin das e Niedershlagungsgesuche abzulehnen in Sathen, in denen das berlandesgeriht im erstzn Rechtszuge zUu- ständig ist, den Generalstaatsanwälten bei den Oberlandes gerihten, im übrigen den Oberstaatsanwälten bei den Land- erihten übertragen. Wenn ausnahmsweise aus ganz besonderen

ründen eine Niedershlagung für angezeigt gehalten wird, [0 E dem Minister berichtet werden. Durh die Prüfung eines iedershlagungsgesuhs darf der Fortgang eines Strafversahrens

grundsäßlih nicht aufgehalten werden.

Nux noch das Reich bestellt Strafverfolgungs

beamte der Finanzverwaltung.

ca Do Reichsfinanzminister und der Reichsjustizministex haben in einer gemeinsamen Verfügung eine reihsrechtliche Regelung über die Rechtsstellin; von Strafverfolgungsbeamten der Reihs- inanzverwaltung erlassen. Danach werden die Rechte und ilichten, die nah dem Gerichtsverfassungsgeseß und der Straf- E aeuns den Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft zU- tehen, übertragen einmal auf die zu Steuerfahndungsbeamten oder Zollfahndungsbeamten bestellten Amtsträger der Reih® finanzverwaltung, ferner auf die im Grenzdienst tätigen Amts Aa der Reichsfinanzverwaltung und auf die Bezirkszollkont- missàre des Le D Ens Die genannten Beamtetn- gruppen erhalten Dienstausweise, die für das ganze Reich gelten. Soweit Amtsträger der Reichsfinanzverwaltung bisher durch dit- Länderregierungen zu Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft und Hilfspolizeibeamten bestellt waren, verlieren diese Bestellungen mit der Neuregelung ihre Bedeutung. Sofern über diesel Rahmen hinaus dur die Länderregierungen weitere Gruppen von Amtsträgern der Reichsfinanzverwaltung zu Hilfsbeamtel der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bestellt wurden, find die Länderregierungen ersucht worden, ihre diesbezüglichen Verord nungen außer Kraft zu segen. Jm übrigen wird festge tell, daß die Strafverfolgungsbeamten dex Reichsfinanzverwa tun von ihren Befugnissen nux im Rahmen der thnen übertragene! Aufgaben Gebrauch machen dürfen, also insbesondere bei d‘? Ns von Schmuggel, Steuersluht, Steuerzuwiderha" lungen, onopolzuwiderhandlungen, Devisenzuwiderhandlun: und Paßvergehens.

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Getreidepreise an deutschen Großmärkten in der Woche vom 283, bis 28, Juli 1934 für 1000 Kz in Reichsmark,

F utter- ger ste Handel8=- Aen 9

a Station

Brotgetreide

frei Marktort

Marktorte Fracht-

Noggen ?)| Weizen lage

übliche Notierung

———

Andere Gerste und Hafer Sommergerste Wintergerste

als ohne nähere Braugerste | Bezeichnung | 4 zeilig | 82 zeilig

notiert notiert

Industrie-

gerste Hafer

en. e

Berlin Breslau

161,0 159/0 150,0 159/0 159,0 157,0 165,0 165,0 148,0 157,0 160/0

207,0 199;0 1940 199/0 199,0

164,0 1570 1490

fr. ab Skt.

fr. 159,0 fr.

159,0 fr. 159,0 F ab St. 167,0 fr. 162,0 fr. 147,0 fr. 159,0 fr. 164,0 fr. 159,0 fr. 159,0 fr. 164,0 | ab St. 164,0 fr. 152,0 fr. 159,0 fr. 159,0 | ab St. 162,0 fr.

159,0 fr. ab Skt.

149,0

151,0 | ab St.

159,0 fr.

154,0 fr. ab St.

157,0 154,0 f ab St.

Dreéden . E Essen (imffurt a. M. leiwiß le a. S. amburg . « arléruhe , 168,0 211,3 ch 157,0 197,0 Riel 157,0 _ n N 165,0 Königéberg i. Pr. 153,0 L N 157,0 199,0 Magdeburg A 157,0 E. N 165,0 207,0 (aunbeim 168,0- 212,0 200,0 203,0

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192,5 1720

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Auéführliche Handelsbedingungen und Angaben über die Hektolitergewihte in Nr. 163 vom 16. Juli 1934, Erläuterung der Abkürzungen :

ib St, =

ab Station des Erzeugers; fr. = fratfrei Station des Marktorts.

!) Wo mehrere Angaben vorlagen, find aus diefen Durchschnitte gebildet worden. 2) De Erzeugerpreise dss Preisgebiets, in e

dem der Marktort liegt, zuzüglih des Ausgleichsbetrags von 4 NM je t. 9) Geseßlihe Erzeugerprei

des Preisgebiets, in dem der Marktort

liegt, zuzüglich des Ausgleichsbetrags von 3 NM je t; gültig ab 16. Juli. 9 Gute; feinfte 197,2. 5) Mittlere. *) Geseßliher Müblen-

i (auféprets auéfhließlich der an die R. f. G. zu zahlenden Ausgleichsabgabe von 2 RM je 6). ?) Für Industriezwecke. §8) G Ernte. 1 Sommir- und Industriegerste neuer Ernte. !) Niederbayerische und oberpfälzische. 8) Gute; feinste

ute. 9) Neuer

Pommerscher.

405,0, 14) Für Brauzwecke. 9) Wintergerske für Industriezwecke 169,5, 16) Ah Station.

tab Preise für ausländishes Getreide, cif Hamburg: Noggen: 4 U 92,8, Nosafé 69,0, Barusso 67,7; Gerste: La Plata 67,6, Donau-Russ. 69,0.

Berlin, den 30. Juli 1934. D m.

La Plata 58,2; Weizen: Manitoba I 94,8, Mani

Statistishes Reichsamt.

Kartoffelpreise an deutschen Großmärkten in der Woche vom 23. bis 28, Juli 1934 für 50 kg in Reichsmark,

Breslau, Frühkartoffeln!), Erzeugerpreise ab Erzeugerstation, gelbe, .

4,90 NM, weiße und rote, 4,30 ,

Kiel, Früßkartoffeln?), Erzeugerpreise ab holstein. Station bei waggonw. Bezug, lange, 4,80 NM.

1) Not. v. 26. Juli, 9 Not. v. 28. Juli. Berlin, den 30. Juli 1934.

runde, 430 ,„

Statistisches Neichsamt.

Verliner Börsenberiht vom 31, Zuli.

L _Im Verlauf stärker abgeschwächt.

Die Berliner Börse eröffnete heute R schleppend. Die Anfangsnotierungen lagen etwa 1 vH unter denen des Vortages; dabei ivar aber keineswegs sowohl seitens des Publikums als auch der Kulisse besonders großes Angebot vorhanden, sondern eher eringere Aufnahmeneigung infolge des Ultimos. Vereinzelte

ärkte konnten sich verhältnismaäßig besser behaupten, und einige Spezialwerte lagen auf Grund von Mi Bw über befriedigen- den Geschäftsgang fester. Die Mitteilungen über die Verschlehte- rung im Befinden des Herrn Reichspräsidenten war für die weitere Entwicklung der Tendenz rihtunggebend. Die Abgabeneigung nahm zu, und gegen Ende der ersten O betrugen die Rück- gange gegenüber den Vortags\chlußkurjen teilweise bis zu 3 vH. Auch im Verlaufe konnte sich die Tendenz niht wieder festigen, so daß die Börse überwiegend zu den tiefsten Tagesfkursen schloß.

Die Abschwächung nahm ihren Ausgang vom Montanmarkt, der zwar anfaïgs noch verhältnismäßig widerstandsfähig war, da die Mitteilung Uber die Beschäftigung in dex Siegerländer Jndu- strie als Anregung diente. Jm weiteren Verlauf gingen die Kurse aber hier Uberwiegend zurück. So hörte man Mannesmann minus 2 vH, Phönix und Hoesch je minus 14 vH und die übrigen Werte etwa 1 vH schwächer. Braunkohlenwerte konnten ih gut behaupten und wurden durchweg zu Vortagskursen genannt. Rhein. Braun konnten anfangs sogar 2 vH gewinnen, gingen dann jedoch um 3 vH zurück. Am Kalimarkt ergaben sich bei geringem Umfaß nur wenig Veränderungen. Die Farben-Aktie büßte 214 vH ein. Rütgers verloren 1 vH. Unter Elektrowerten gaben Licht und Kraft 3/4 vH her, A. E. G. minus % vH, Siemens minus 1 vH. Chade konnten heute ihre Aufwärtsbewegung nicht fortseßen. Ver- jorgungswerte lagen gut behauptet. Unter Maschinenwerten ivaren besonders Berlin-Karlsruher schwach (minus 314 vH), Ber- liner Maschinen und Orenstein je minus 14 vH. Auh Schiff- fahrtspapiere, die noch am Vortage gut behauptet waren, gingen zurück, Nordd. Lloyd minus 2 vH. Deutsche Telefon- u. Kabel lagen weiter fest (plus 11s vH) und Deutscher Eisenhandel (plus 1 vH).

Auch der Kassamarkt lag hwächer, jedoch war hier die Tendenz nicht ganz einheitlich. Die Stimmung der Aktien- märkte übertrug sih auch auf den Rentenmarkt, so daß auch hier allgemein eine Abshwächung eintrat. Altbesiß wurde mit 9324 vH genannt. Schuldbuchforderungen verloren im Verlauf % vH Der Geldmarkt bot im wesentlichen das gleiche Bild wie am Vor- tage; Tagesgeld für erste Adressen wurde. mit wieder 44 bis 4% vH genannt. Die Devisennotierung blieb für den Dollar unverändert 2,515 und für das Pfund wieder 12,66. Am inter- nationalen Devifenmarkt wurde Kabel New York mit 5,03!!/16 gegen 5,039/16 am Vortage gehandelt.

Der deutsch-franzöfische Handelsvertrag.

_ Der Wortlaut des am 28. Juli unterzeihneten Handels-, Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrags zwishen Deutschland und Frankreih jowie der am gleichen Tage unterzeihneten Ver- einbarung über den R Warenverkehr wird in der am 31. Fuli ersheinenden Nummer des Reichsgeseßbbautts (Teil 11) geschlossen veröffentlicht werden.

Der „Fournal officiel“ veröffentliht in seiner Nummer vom 31. Juli eine Verordnung, die die am 28. Juli dieses Fahres unterzeichneten deutsch-französishen Handelsabmachungen provi- sorisch in Kraft seßt. Außerdem veröffentliht das „Fournal officiel“ eine Verordnung, die die deutshen Waren wieder von den Einfuhrzuschlagszollen befreit, die durch das Gese vom 31. März 1934 vorgesehen worden waren.

glendexwagn des deufGungarishen Handelsvertrau - --- -.ch-

Zwischen dem Deutschen Reih und dem Königreih Ungarn sind durch Notenwechsel vom 23. Juli Aenderungen des Handels- vertrags vereinbart worden. Die Vereinbarung soll nach Mits- teilung des Reichsgeseßblattes mit Wirkung vom 1. August 1934 ab- vorläufig angewendet werden. Der erste Absaß der An- merkung zu Tarifnr. 100 in der Anlage A. des erwähnten Han- delsvertrags erhalt folgende Fassung: „Zollermäßigungen, die Deutschland für ELOOSE von reinem Kaltblut gewährt, werden unter entsprehenden Vorausseßungen auch auf die Pferde des ungarischen Ardenner Schlages sowie die Generationspferde des ungarischen Ardenner Schlages (reines Kaltblut) angewendet, sofern die Pferde in Ungarn in einem der Komitate Baranya, Sopron, Moson, Somogy, Vas, Tolna, Zala und Györ gezüchtet sind.“ Jn dem leßten Saß der Anmerkung zu Tarif- nummer 190 des erwähnten Handelsvertrags wird festgelegt daß der Vertragsfaß von 1 RM für 1 dz Anwendung findet auf das Bitterwasser einsließlich der Flashen und Krüge, bei Bitter- wasser in Gefäßen, die nah dem allgemeinen Tarif einem Zoll- saß von mehr als 8 RM für 1 dz unterliegen, jedoch nur danu, wenn diese Gefäße wegen der besonderen Beschaffenheit des Wassers handelsüblich find.

ute eamten t mt

Fmmobilienbörsen an allen wichtigen Plägzen.

Nachdem die nötigen Erfahrungen gesammelt worden sind,

y der Reichsverband Deutscher Makler jeßt organisatorische

aßnahmen eingeleitet, um an allen wihtigen Pläßen des Reichs

Fmmobilienbörsen zu errihten. Art und Form der Börsen-

ufammenkünfte sollen sih der Eigenart der einzelnen Gebiete und

Släße anpassen. Als Vorbild wird in dem Rundschreiben des Reichsverbandes die in Köln geschaffene Börse bezeichnet.

Die Eisenkonjunktur im Spiegel der Erzeinfuhr.

Die Eisenproduktion verzeichnet im 1. Halbjahr 1934 gegen- über der 2. e des Jahres 1932 eine etwa 100 %ige Steige- rung. So erhöhte sih beispielsweise die Roheisenerzeugung auf 3,890 Mill. t von 1,900 Mill. t, die Rohstahlerzeugung auf 5,540 Mill. t von 2,810 Mill. t und die Walzwerksproduktion auf 3 947 400 t von 1986100 t. Fm gleihen Verhältnis hat au die Eisenerzeinfuhr zugenommen. Unter den Lieferländern steht nah wie vor Schweden an vorderster Stelle. Neben Frankrei und Spanien ist Norwegen zu erwähnen, das besonders im leyten Mes im größeren Umfange an den Eisenerzlieferungen nah Deutschland beteiligt war. Ebenso hat die Einfuhr aus Luxem- burg eine sehr ansehnlihe Erhöhung aufzuweisen. Die nach- stehende Uebersiht veranschauliht die genaue Eisenerzeinfuhr während der leßten vier Halbjahre unter Aufzählung der ein- zelnen Lieferstaaten und deren Abgabemengen: R ;

2. Halbj.32 1. Halbj.33 2. Halbj.33 1. Halbj. 34 1818000 2113000 2 458 000 3622 (C

1 005 000 1 251 000 526 000 504 000 201 000 190 000

57 000 167 000 127 000 125 000 77 000 96 000 47 000 33 000 16 000 29 000 (alles in Tounen). Die wertmäßige Einfuhr betrug in den vorstehend aufgeführten Halbjahren 28 Mill. RM, 28,3 Mill. RM, 30,4 Mill. RM und 39,3 Millionen Reichsmark.

Dibgeilami » «s davon aus: Schweden . « » Frankreih « « Spanien . .

Brit. Amerika

1 801 000 780 000 419 000 117 000 286 000 103 000

37 000 34 000

873 000

Nortvegen . Algerien . . . Griechenland . Luxemburg