1934 / 177 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Aug 1934 18:00:01 GMT) scan diff

e) Für Handelssaatgut im Sinne dieser Ausführungs- bestimmungen gelten folgende Lieferungs- und Ver-

kauf

L

. Jeder Auftrag uud- jede Vereinbarung gilt erst

nach den Vorschriften des Absatzes 4 b dieser Aus-

. Die

. Für Reinheit und Keimfähigkeit wird nach Ab-

. Erfüllungsort für die Lieferung ist die Abgangs-

. Das gelieferte Handelss\aatgut darf nux innerhalb

it

9, Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt jeder

Jm Preisgebiet

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Je Zentner auf die in der Verordnung der 'Getreidewirtschaft festgeseßten Preise.

Km Preisgebiet I

LL XIT IV

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VI VII V IX X XI XTI XIILT XIV XV XVI XVII

Je Zentner auf die in der Ver

Die am

Reichsgeseßblatts,

sbedingungen: y Die Lieferung von Handelssaatgut erfolgt bei Fn- landsverkäufen in deutscher Währung, netto Kasse, gegen Duplikatfrachtbrief, frei Bahnhof des Ver- kfäufers, einshl, Sack. Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

durch die [{chriftlihe Bestätigung des Verkäufers als angenommen. S E E Die Lieferung erfolgt in Käufers Säcken verplombt

führungsverordnung.

Lieferzeit erstreckt sich bis 15. November. Etwaige Wünsche hinsichtlih der Lieferzeit werden selbstverständlih nach Möglichkeit berüdsichtigt. Ist die Lieferzeit durch den Käufer auf weniger als eine Woche vom Tage des Eingangs der Bestellung ab gerechnet befristet, erfolgt die Lieferung durch Eilgut auf Käufers Kosten.

saß 4a dieser Ausführungsbestimmung Gewähr geleistet. Die Gewähr erstreckt sich: jedoch nicht auf Schäden, insbesondere nicht auf Pflanzenkrank- heiten, auf die der Verkäufer ohne Einfluß ist. Bei Mängelrügen wegen der äußeren Beschaffenheit des Saatgutes ist die Untersuhung gemäß den an- liegenden Probenahmevorschriften gezogenen Probe maßgebend. Diese ist binnen 3 Tagen nach Erhalt der bahnamtlihen Eingangsanzeige an die für den Käufer zuständige Landesbauernschaft ein- zureichen. Eine 2. Probe ist gleichzeitig an den Verkäufer zu senden. Eine 3. ist aufzubewahren. In gleiher Weise ist bei vermuteten Mängeln (Keimfähigkeit) zu verfahren; die Rügefrist ver- längert sich hierfür auf 18 Tage. Mit etwaigem Verbrauch des Saatgutes vor Abschluß der Unter- suchung erlisht jeder Rehtsanspruch auf Schaden- ersaß. Verstoß gegen vorstehende Bestimmungen entbindet den Verkäufer von der Haftung. Falls nah dem Untersuhungsergebnis das Staatgut den Anforderungen des Absay 4a nicht genügt, hat der Kaufer das Recht der Minderung. Die Haftpflicht des Verkäufers beschränkt sich auf die Hohe des Rechnungsbetrages. Darüber hinaus kann der Käufer keine Ansprüche stellen.

station des gelieferten Saatgutes, für die Zahlung der Siß des Verkäufers oder der von ihm be- stimmte Ort.

des deutschen Zollgebietes Verwendung finden. allen Streitfällen, in denen ein Vergleich zwischen Käufer und Verkäufer nicht erreicht wird, ist das Schicd8geriht des Reichsnährstandes zu- ständig, soweit die geseßlihen Bestimmungen nicht die ordentliche Gerichte vorschreiben.

Besteller vorstehende Verkaufs- und Lieferungs- bedingungen an und verpflichtet sich gleichzeitig, sie seinem nächsten Abnehmer auch für alle Weiter- verkaufe rechtsverbindlich aufzuerlegen.

und Staatsanzeiger Nr. 177 vom 1, August 1934, S. 2

d) Handelssaatgetreide darf Sorten und Se nung niht führen. Auch alle Zusäße, wie etwa „Nicht anerkannte Hochzucht“ ust. sind unzulässig. ;

e) Diese Anordnung tritt mit dem 1. August 1934 in Kraft; vorherige Abschlüsse behalten ihre Gültigkeit.

Probenahmevorschrift. 1. Probeentnahme.

a) Das Durchschnittsmuster muß tunlichst sofort, nahdem ‘der Käufer das Saatgut empfangen hat, in Anwesen- e eines upartahen Zeugen genommen werden.

ngehörige, Untergebene oder am Kauf interessierte

: Ferianelt sind als Zeugen ausgeschlossen.

b) Die Proben dürfen nur aus Säcken gezogen werden, die mit der Plombe der zuständigen Landesbauernschaft verschlossen sind. Mit dem Kornprobensteher sind aus jedem Sade oben, in der Mitte und unten kleine Men- gen zu entnehmen, und zwar bei 1—20 Säcken aus jedem 2. Sack, bei 21—50 Säcken aus mindestens zehn Säcken; die einzelnen Teile sind zusammenzumischen (Durchschnittsmuster). Bei Posten von mehr als 50 Säcken sind mehrere Durhschuittsmuster zu ziehen und untersuchen zu lassen. Jedes dieser Muster soll aus niht mehr als 50 Säcken stammen.

Von jeder Art Saatgut müssen die Proben insgesamt mindestens 800 Gramm wiegen. Die urch Mischung g-- wonnene DurhsHnittsprobe ist in drei gleiche Teile zu teilen. Feder Teil ist in einem trockenen, sauberen, festen Behälter (Leinwandbeutel oder feste Papiertüte) zu ver- acken; luftdihter Einschluß ist zu vermeiden. Die Müster ind von dem Zeugen mit seinem Siegel oder mit einer

lombe zu verschließen.

Bei Sämereien, bei denen sowohl Wassergehalt als Keimfähigkeit bestimmt werden sollen, sind zur Unter- suchung zwei Proben, eine luftdiht vershlossene, eine ge- wöhnlich verpackt, einzusenden.

. Probebescheinigung.

Der Zeuge muß e bescheinigen, daß ihm vor Beginn der Probeentnahme diese Bestimmungen zur eigenen Einsicht vorgelegt, und daß sie bei der Probe- entnahme in jedem Punkte befolgt worden sind.

. Probeeinsendung.

Von den Durchshnittsmustern ist je eines an die Ae den Käufer zuständige LanbésbañerufGsi und an den

erkäufer zu senden. Die anderen Durhschnittsmuster sund

in einem trockenen, ungeheizten Raume für etwaige Kon- trolluntersuhungen aufzuheben.

Dem an die zuständige Landesbauernschaft eingesandten Durchschnittsmuster ist die Bescheinigung des Zeugen sowie eine von dem Zeugen mitzuunterschreibende Erklärung bei- zufügen, welche enthalten muß:

Den Tag der Probeentnahme,

die Nummer und sonstige Zeichen der Sendung, aus welcher die Proben entnommen sind,

die Art, in welher das Durchschnittsmuster ge- zogen ist,

die Angabe der Versandstation, bei Wagenladungen auch die Nummer des Wagens, ;

Beschreibung der Plomben, mit welchen Die geprüften Säcke verschlossen sind,

Angabe, ob das Saatgut während des Transurt.., während der Entladung oder Einlagerung vor Nässe und sonstiger äußerer Einwirkung geshüßt ge- wesen und wie und wo es beim Empfänger aclaaert worden ist.

Die Prei3zuschläge für Saatroggen betragen bei

Hochzucht

31.8. 3. 5,05 S 4,95 4,90 4,85 4,80 4,75 4,65 4,60 4,55 4,50 4,45 4,35 4,25 4,10

21 i, g O 4,90 4,85 4,80 4,75 4,70 4,65 4,60 4,50 4,45 4,40 4,35 4,30 4,20 4,10 3,95

G 4,95 4,90 4,85 4,80 4,75 4,70 4,60 4,55 4,50 4,45 4,40 4,30 4,20 4,05

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j 55 Je Zentner auf die in der_Verordnung der Hetreidewirtschaft. festgeseßten

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5,40 5,35 5,30

5,35 5,30 5,25 5,20 5,15 5,10

5,26 5,20

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4,40 4,35

Saatwe

ane 0 L L

5,15 5,10 5,05 G 4,95 4,90 4,85 4,80 4,70 4,65 4,60 4,55 4,50 4,45 4,40 4,30 : 4,15 2,70

Hochzuht 30. 9, 5,35 5,30 5,25 5,20 5,15 5,10 5,05 b 4,90 4,85 4,80 4,75 4,70 4,65 4,60 4,50 4,35

31, 8, 5,40 5,35 5,30 5,25 5,20 5,15 5,10 5,05 4,95 4,90 4,85 4,80 4,75 4,70 4,65 4,55 4,40

31. 10. 5,25 5,20 5,15

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4,60 4,55 4,50 4,40 4,25

Do Do O C5 D L S | Gr r

Bekanntmachung.

Juli 1934 ausgegebene Nummer 37 des Teil 11, enthält:

30,

Vecordnung über die vorläufige Anwendung eines Noten-

wechjels zu 25. ¡Fuli 1984

dem deutsh-ungarischen

Handelsvertrag. Vom

Verordnung über die Vereinheitlihung dex Aufsicht über das

Lotsweser auf

der Unterelbe, Vom 25. Juli 1934.

anerkannte Saatware o on N

ordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft festgeseßten Preije.

Handelssgataut.. 10. 2/55 2,45

Dg 0 O D 40

2,45

S b Le 5 2,60 2,55 2,50 2,45 2,40 2,35 2/30 2,25 2,15 2,10 2,05

2,85 Ÿ

2,80 1,95

2,70 1,85

2,60 1,75

2,45 1,60

3,45 3,40 3,35 3,30 3,35 3,25 3,30 3,20 3,25 3,15 3,20 3,10 3,10 | 05 2,9 2,90 8

3,55 3,50 3,45 3,40

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t s 95 / ,90 80 70

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2 2

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3 2 2 2

A4 DO [2/4

Preise, -

3,55 3,50 3,45 3,40 3,35 3,30 3,20 3,05 2,95 2,85 2,80 2,70 2,65 2,55

2,70 2,65 2,60 2,55 2,50 2,45 2,35 2,20 2,10 S 1,95 1,85 1,80 1,70

Fn En

C B fa or t D D R SASR D NnEoRD 5 O SSS

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Do do DO DO aLS fand jam) jaad A band jmd jmd an

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izen, rkannte Saatware 30, 9, 31. 10, S0 11, 3,55 3,45 3,50 3,40 3,45 3,35 3,40 3,30 3,35 3,26 3,30 3,20 3,25 3,15 3,20 3,10 3,10 3,05 2,95 di 2,90 2,95 2,85 2,90 2,80 2,85 2,75 2,80 70

Handelssaatgut 31, 8, 30, 9, 31, 10, 2,70 2,55 2,65 2,50 2,60 2,45 2,55

2,50

2,45

2,40

2,35

2,25

2,20

2,15

2,10

2,05

30. 11, 2,45 2,40 2,35 2,30

R Es A

Î L L I S D ri mi D) 5 R

No Do Do VDSS |

1,95 1,85 1/70

2,70 2,60 2,45

2, 2,55

1

2,65

Bekanntmahung zur Futecnationalen Uebereinkunft zur Unterdrückung des Frauen- und Kinderhandels (Beitritt des Jrischen Freistaats). Vom 25. Juli 1934,

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver- jendungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 31. Juli 1934. Reichsverlagsamt. Fabricius. chsverlag unt. Fabri

Ad,

Bekanntmachung. 2

Die am 31. Fuli 1934 ausgegebene Nummer Reichsgeseßblatts Teil I1 enthält:

Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Hande[s. Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrages zwischen Deutschland und Frankreih. Vom 30. Fuli 1934.

Verordnung über die vorläufige Anwendung einer Verein- barung über den deutsh-französishen Warenverkehr. Vom 30. Juli 1934.

Umfang: 37 Bogen. Verkaufspreis: 4,44 RKM.

Postversendungsgebühren: 0,40 RM für ein Stück bei Vor» einsendung.

Berlin NW 40, den 1. August 1934.

Reichsverlagsamt. Fabricius.

38 dez

Bekanntmachung.

Die am 31. Juli 184 ausgegebene Nummer 39 dez ReichsgeseßblattsckTeil H aat S _ Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Abkom-

mens über den deutsh-shweizerishen Verrehnungsverkehr. Vom 26. Fuli 1934.

Bekanntmachung über die Ratifikation der Fünften Zusay- vereinbarung zu dem deutsh-s{weizerishen Abkomrten über den gegenseitigen Warenverkehr. Vom 28. Fuli 1934.

Bekanntmachung zu der dem Futexrnationalen Uebereinkom- men über den Eisen ahnfrachtverkehx beigefügten Liste. Vom 30. Fuli 1934. gi

Umfang: 24 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM._ :

Poi rdiin a CED e 0,03 RM für ein Stück bei Vor- einsendung.

Berlin NW 40, den 1. August 1934.

Reichsverlagsamt. Fabricius.

Irichtamtliches.

NYeonatSaus weis

über die Einnahmen und Ausgaben des Reïchs im Monat Funi 1934 des Rechnungsjahres 1394. (Beträge in Millionen Neichsmark.)

A. Ordentlicher Haushalt.

1. Am Schlusse des Nehnungsjahres 1933 war rechnungs- mäßig ein Fehlbetrag vorhanden von . Hierin waren noch nicht ausgegeben, sondern in der Form von Ausgaberesten bei übertragbaren Haushalts- titeln zur Verwendung im Nechnungsjahre 1934 zurü- gestellt A

2 110,0

313,3

Der Istfehlbetrag betrug Ende 1933 1 796,7

. §2 des Gesetzes über Schuldentilgung Und Kredit- ermächtigungen vom 12, Mai 1932 (Reichsgeseßbl. T S. 191) findet im Nechnungsjahr 1934 keine Anwendung.

Ist-Einnahme oder -Ausgabe

F S ¡its sam- met

Iahresfoll

2

(Rechnungs bis einschl. Mai 1934 =

im Juni 1934

jeit Beginn des

soll) der Vorjahrsreste NRechnungsjahres

Darunter Soll

I Einnahmen.

1. Steuern, Zölle u. Abgaben G Davon ab: Länderanteil .

5 372,9

285,0 275,0

Bleibt Neichsanteil 1b, Anrehnung von Steuer- ienen e a e

2. Aus Anleihe .

3, Aus Vermögensbeständen des Neichs (Verzinsung und Verkauf von Vorzugsaktien der Deutschen Neichsbahn- Gesellschaft, Auflösung von Sondervermögen u 0D e

. UVeber|chüsse der Post und der Neichsdruckerei . Anteil des Reichs am Rein- gewinn der Reichsbank . .

« Beitrag der Deutschen RNeichsbahn-Gesellschaft zu den Reparationszahlungen

. Sonstige Verwaltungs- einnahmen ..

Einnahmen insgesamt « .

929 S S

IL. A usgaben. Steuerüberweisungen an die Länder, soweit sie nicht bei der Einnahme abgesetzt Aa Bezüge der Beamten und Angestellten (aus\{l. Nuhe- 9 D E A 131,5 Kriegsbeschädigtenrenten,

Versorgung u. Nuhegelder 201,2 Innere Kriegslasten . 62,2 Aeußere Kriegslasten . . . 24,0 Erwerb von Vorzugsaktien der Dresdner Bank . Sozialversicherung . . . Kleinrentnerfürforge . Fettverbilligung. . . « Arbeitsbeschaffung . . . 7 Neichs\{uld: Verzinjung und Tilgung Anleibeablösung . » .. . Schußpolizei . i‘ uit d Arbeitédienst U E S . Sächliche Ausgaben der ge- samten NReichsverwaltung . Ausgaben insgesamt

Mithin Mehraus8gabe Mehreinnahme

44,5

do

RNR o

88,1

4/0 21,7 | 200,6 37,1 19/9 341

46,3

156,31 1495 313,3|1 064,7

pet jk p s Go Do ROLoRAI

pund ckck

186,2

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 177 vom 1, August 1934, S, 3

B. Ausfierordeutlicher

Haushalt,

Veberträge aus den Vorjahren. Bestand am Schlusse des Rehnungsjahres 1933 ., , = 142

Schuldkapital am 31. März 30. Juni 1934 1934

Bezeichnung der Anleihen

=

-

JIahressoll

géjahres

.

seit Beginn des n

NRechnu

Darunter Soll (Rechnungs foll) der Vorjahrsreste bis eins{chl. Mai 1934

Ist-Einnahme oder Ist-Ausgabe

im

L I. Einnahmen. Insgesamt

IL. Ausgaben. —= Insgesamt

14

Mithin Mehrausgabe . . Mehreinnahme

1,4

Abschluß für das Rechnungsjahr 1934,

A4. Ordentlicher Haushalt, Die Einnahmen betragen in den Monaten April bis

Juni 1934.

Die Ausgaben betragen in den Monaten April bis Juni 1934

Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats Cm 19D L

B. Außerordentlicher Haushalt, Die Einnahmen betragen in den Monaten April bis

Juni 1934. .

Die Ausgaben betragen in den Monaten April bis Juni 1934

05

Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats

(U e C

N,

In diesen Zahlen sind die aus dem Vorjahr übernommenen

Fehlbeträge usw. nicht enthalten.

1, Die Kassenlage des Reichs.

Der aus der Begebung unverzinsl. Scha

Kassenfollbestand betrug am 30. Juni 1934: l, aus der Begebung von Reichswechseln

ßanweisungen

. aus der Aufnahme fkurzfristiger Darlehen . , , . aus der Jnanspruhnahme des Betriebskredits

bei der Neichsbhank

, aus dem Bestand des außerordentlichen Haushalts

ô

usammen .

Davon ab: Schaßanweisungen, für die ein

Gegenwert der Ne

nicht zugeflossen ist.

ichshauptkasse

Ergibt einen Kassensollbestand von

Dieser Betrag ist wie folgt verwendet 1. Zur vorläufigen Deckung des aus

worden : dem Vorjahr

übernommenen Jst-Fehlbetrages im ordentlichen

Haushalt in Höhe von « « .

Davon ab: die Mehreinnahme gegenüber den Ausgaben des ordent- lihen Haushalts für April bis Juni 1934 ,

. Zur Deckung der Ausgaben des außerordentlichen Haushalts für April bis Juni 1934 xd. .

. Für sonstige, noch nicht rechnungs- mäßig gebuchte Auszahlungen (Ge- halts- und Mentenzahlungen für Juli 1934, Vorschüsse, Ultimo- bedarf) unter Gegenrehnung der Hinterlegungen

-_-— Ï _

. Der Kassenbestand bei der Neichs- hauptkasse und den Außenkassen be A

1 796,7

Stand 30. Juni 1934 in Mill. NM 360

1 559 26

23 14 1 926

1926

155,8 rd, 1641

zusammen .

271

Eer a Weir meter-W r ara art ra rOE O S

1914

12

2, Stand der fundierten Reichs\chuld,

————

Bezeichnung der Anleihen

Uma

31. März 1934

Schuldkapital am

30. Juni 1934

L Auf Neihsmark lautende Schuld: 1, 43%ige Schaganweisungen d. Reichs

von 1E A L 2, 4% ige Schaganweisungen des Reichs

von 1E d, 6 %/%ige Schaßanweisungen des Reichs

von V 4, u oige Schabanweisungen d. Neichs

Jon Ï 9. 4 ‘ige Schaganweisungen u. Arbeits-

s{apanweisungen des Reichs von 1933 ß. 5% ige Schaßanweisungen des Neichs

von 1932 E E 7. 6 oige Schagzanweisungen des Neichs

von A g. Neichsshuldbuhforderungen für frei-

willigen Arbeitsdienst. . „.. 9, N 0) 10 ige Schatzanweisungen d. Neichs

on A 10, 6(7)%ige Schaßanweisungen d. Neichs 11 von 1929 und 1930 E 19 6(7)°/0 ige Anleihe des Reichs von 1929

* Reichs\huldbuchforderungen, einge- tragen auf Grund:

u) des Kriegsshädenshlußgeseßes . . 13 b) der Polenschädenverordnung « « 14 Schuld\heindarlehen von 1928. . . 15 40) V/oige Anleihe des Reichs von 1927

; Anleiheablösungs|chuld des Neichs:

a! mit Auslosungsrehten . ..

16 D») ohne Auélotungsrechte . .. * Auslosbare Schauanweisungen des

18 Nentenbankdarlehen 1923, fällig am 2. September 1935

17 Reds von 1923 „K S

* Schazanweisungen des Neihs von Schuld des Reichs bei der Reichsbank Summe I:

in Milli

6,5 16,2 122,4 862,5 158,7 156,8 3,2 110,0 167,9 183,0

1012,4 217,1 461 500;0

3 640,9 1 614/3

0,3 4089

10,9 2) 1775

Beträge

onen RM 76,L 7,8 16,2 140,8 862,9 158,7 156,8 4,3 110,0 167,9 166,7

1010,22 210,2 45,3 393,8

3 407,3 1) 6113

0,3 408,9

10,9 *) 177,5

8 415,7 8)

8 143,4 9)

.

11, Auf [remde Währungen lautende Schuld: ._ Beträge in Millionen 20. 6 oige Aeußere Anleihé des Deutschen Neichs von 1930: 25,0

eta 0 21. Internationale 54% ige Anleihe des Deutschen Reichs 1938: NM 33,6

¿00 ¿Es . 2336/2 «O

Beträge in Millionen NM

314123 | 31432)

§ ; ° Eee ° r. rs, . L E S o bfl. . e 41 E E Schwed. Kr. . Cos 11 S 84,6 22. Deutsche Aeußere Anleihe von 1924: § (Nennbetrag) . . 59.7 (Einlösungsbetrag zu 105 vH = 62,7) L . Fr . s wes Fr. Schwed. Kr. . Lire

66,6 102,5 101,0

; 1078,7Ÿ | 1072,32) - - -ck S

16,6 77,6 20,4 eco (s . 11,5

Summe I[: | 1810,9

Gesamtsumme I und II: | 10 226,6 3. Der Stand der s{webenden Schuld am 30. Juni 1934 ist besonders veröffentlicht.

Bemerkungen: :

9 Der angegebene Betrag stellt den Einlösungsbetrag der Aus- ae ohne Berücksichtigung der Zinsen dar.

*) Bei der Umrechnung der fremden Währungen sind, soweit sie stabil geblieben sind, die Münzparitäten, soweit die Währungen ent- wertet sind, die Mittelkurse des Stichtages zugrunde gelegt.

G Der Reichsmarkgegenwert ist berechnet unter Berücksichtigung des inlösungswertes der amerikanischen Ausgabe von 105 vH,

4) Die Unstimmigkeit in der Aufrechnung ergibt {ih durch die Abrundung.

418,12)3)

1794,5 4) 9 937,9

Verkehrswesen. Umbau des Rundsltsenbers Breslan

Mit den Arbeiten für die Leistungserhöhung des Reichssenders Breslau auf 0 kW wird voraussihtlich am 10. August begonnen werden. Für die Zeit der etwa sechs Wochen dauernden Umbau- arbeiten muß der Sender außer Betrieb geseßt werden. Als Ersatz wird an seiner Stelle ein Hilfssender mit einer Trägerwellen- leistung von 17 Wk in Betrieb genommen werden.

Odertalsperre vor der Vollendung.

In dreieinhalbjähriger Bauzeit ist oberhalb von Bad Lauter- berg im Odexrtal von den Harzivasserwerken die zweite große Tal- Per des Oberharzes ihrer Vollendung näher eführt worden, so

zum 1. Oktober die Einweihung dieses fe eUD exe. an dem

rund 300 000 Tagewerke geleistet wurden, zu erwarten ist, Ein 58 Meter hoher Sperrdamm mit einex Kronenlänge von über 300 Metern \chließt ein 135 Hektar großes und 30 Millionen Kubikmeter Wasser fassendes Becken ab. Am GSuße des gewaltigen Sperrdammes erhebt sich das Kraftwerk mit einer Leistungsfähig- keit von 7500 KVA. Während die Sösetalsperre hauptsächlih zur Sicherung der Trinkwasserversorgung gebaut wurde, dient die Odertalsperre neben ihrer Bedeutung für die Landeskultur haupt- sächlih der Kraftgewinnung.

408,02) §-F

Aus der Verwaltung. Die Neuordnung der juristischen Ausbildung.

Vorbedingung u. a. Arbeitspaf; und arische Abstammung, , Aus dem Wortlaut der neuen Justizausbildungsordnung, die leßt vom Reichsjustizminister amtlich veröffentlicht wird, 1 zu entnehmeñ daß einé der Vorausseßungen für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung, also zum Referendarexamen, der Nachweis der Gemeinschaftserziehung ist. Von diesem Nach- weis der Ableistung des Arbeitsdienstes A nur abgesehen wer- den, wenn der Bewerber ein amtsärztlihes Zeugnis vorlegt, wo- nah aus Gesundheitsgründen der Dienst unmöglih gewejen ist. Peter E ein Universitätsstudium von mindestens sechs und öchstens zehn Halbjahren nachgewiesen werden. Jm Mittelpunkt dieses Studiums soll eine gründlihe gewissenhafte Fachausbildung geren, ihre Krönung soll der klare Ueberblick über das ganze eht, der praktishe Blick für die Erscheinungen des Lebens, das eshulte Gefühl für Gerechtigkeit und Billigkeit und damit die eFahigkeit rihtiger Rehtsanwendung sein. Während der Universi- tätsferien soll sich der Student sechs bis aht Wochen bei einem Amtsgeriht in erster Linie auf dezs \teew— gewissen- haft beschäftigt haben, er soll dabei auch Gerichtsverhandlungen beigewohnt haben. 2 2

Der Meldung zur ersten juristishen Staatsprüfung sind u. auch der Arbeitspaß und eine Erklärung über die arishe Ab- stammung beizufügen. Die Trung begénnt mit einer häuslihen Arbeit. Daran schließen sih fünf andere shriftlihe Arbeiten unter Aufsicht, die sogenannten Klausuren, für pie Ivier Stunden zur Verfügung stehen. «Fn déú mündlichen Prüfung s{li&ßlich sollen niht mehr als vier Prüflinge vor einem fünfgliedrigen Aus- {huß des Prüfungsamts erscheinen. Diese Prüfung dauert vier Stunden. Alle Entscheidungen über Prüfungsleistungen, insbeson- dere auch über das Gesamtergebnis, fällt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, das Führerprinzip ist also au hier durh- eführt. Wer durchfällt, darf die Prüfung aur einmal wieder- Voles und zwar frühestens nah sechs Monaten, während deren das Rechtsstudium fortgeseßt werden muß. : :

Als Ziel des Vorbereitungsdienstes, der dann folgt, gibt die Justizausbildungsordnung an, daß dieser Dienst den _Rechts- kundigen befähigen soll, „vermöge gründlicher Kenntnis des Rechts treffend und volksverständlih Recht zu sprechen, Volksschädlinge zu bekämpfen, die Recht suhende Bevölkerung zu beraten und dur jede solhe Tätigkeit dem Arbeitsfrieden zu dienen“. Das Ziel er Ausbildung und nicht die Nuybarmahung der Arbeitskraft soll Maß und Art der dem Gerichtsreferendar zu übertragenden Arbeiten bestimmen. Der Vorbereitungsdienst dauert mindestens drei Fahre. Neben der praktischen Einzelausbildung joll in festen Arbeitsgemeinshaften unter Führung eines geeigneten Richters oder Staats8anwalts auch eine Erziehung der Referendare in Geiste nationalsozialistisher Staatsauffassung erfolgen. / _—z Die qroße Staatspzüfung, das Assessorexam@z, wird vox einem Reichsjustizprüfungsamt abgelegt, über dessen Einrichtung, ins- bejondere ‘etwaige Zweigstellen, eine besondere Anordnung ergehen wird. Die Prüfung erfolgt durh_ vier Prüfer, einschließlich des Vorsißenden. Sie ist ähnlih geregelt wie das Referendarexamen. Zwischen shriftliher und mündlicher Prüfung soll der Referendar nicht „osen“, sondern sich geistig und körperlih frisch erhalten. Die Landesjustizverwaltungen dürfen deshalb die Prüflinge zu Lagergemeinschaften zusammenziehen. Die Neuordnung tritt ane 1. Oktober in Kraft.

Kunst und Wissenschaft.

Preisausschreiben der Akademie der Künste, Abteilung für Musik.

Die Preußische Akademie der Künste, Abteilung für Musik, hat zur Förderung und Belebung der Hausmusik ein Preisausschreiven erlassen durch das Komponisten deutscher Staatsangehörigkeit und arisher Abstammung aufgefordert werden, Kammermusikwerke für Streichinstrumente oder Blasinstrumente mit und ohne Klavier bis zum 1. März 1935 an die Akademie der Künste einzureichen. Es sind zwei Preise ausgeseßt, ein erster in Höhe von 1250 RM und ein zweiter in Höhe von 750 RM._ L i

Die Bestimmungen für das Ausschreiben können dur die Komponisten vom Büro der Akademie, Berlin W 8, Pariser Play 4, frei bezogen werden

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Handelsúieil.

Verliner Vörsenberiht vom l, August.

Wieder schwächer, Jm Verlauf etwas freundlicher.

Auch die heutige Berliner Börse stand wieder ganz unter dem Eindruck der Krankheit des Herrn Reichspräsidenten. Bi Anfang eröffnete sie unter großer Zurückhaltung bei schwächerer Tendenz. Die ersten- Notierungen lagen 1m Durchschnitt um 1 bis 2 v unter den geren Schlußkursen. Die Umsaßttätigkeit hielt si dabei in engen Grenzen, da infolge des Ultimos sowohl die Be- teiligung des Publikums als auch der Kulisse geringer war. Jm Verlauf konnte sih an einigen Märkten eine Erholung durseten, jedoch wurden au hierdurch noch nicht die Vortagskurse wieder erreiht. Die festere Grundstimmung konnte sih, wenn auch unter Schwankungen, bis zum D behaupten, so daß größere Kurseinbrüche nur in einigen Spezialwerten auftraten.

Der Montanmarkt eröffnete anfangs unter verhältnismäßig behaupteter Tendenz, die Kursrückgänge waren hier geringer als im Durchschnitt, und im Verlauf nahm die Erholung von hier aus ihren Ausgang. Man hörte Gelsen und Harpener je minus 1 vH, Hoesh minus 124 vH und Stahlverein minus 24 vH. Unter Braunkohlenwerten kam anfangs nur eine Notierung bei Rhein. Braun zustande; diese verloren 214 vH, konnten aber päter wieder 14 vH einholen. eutsche Erdöl minus 24 vH. Stärker ab- ge waren Kaliwerte; Westeregeln minus 414 vH, Salz- etfurth minus 3 vH. Die Farbaktie verlor 2 vH, N pater behauptet. Am besten konnte sih der Elektromarkt be aupten; stärker abgeschwächt waren nux Accu (minus 4vH) und Chade (minus 4 RM). Dessauer Gas verloren 5 vH. Maschinenaktien lagen au heute wieder sehr shwah; Berliner Maschinen minus 324 vH und Berlin-Karlsruher minus 214 vH. Die Reichsbank- anteile gingen um 1vH zurück, auch die anderen Bankaktien waren ¡Ywücher.

Am Kassamarkt hielten sih die Umsäße in engen Grenzen, da das Publikum die Limite vielfah nicht erneuert hatte. Auch am Rentenmarkt war die Tendenz shwächer; umgestellte Dollar- bonds und Reichsshuldbuhforderungen gingen durhscchnittlich um 1 vH zurück. Am Geldmarkt wurde nah Ultimo Tagesgeld für erste Adressen mit 4—4% vH genannt. Die Berliner Devisen- notierung für den Dollar wurde auf unverändert 2,515 festgeseßt, die für das Pfund lautete 12,655 (12,66). Kabel New York lag mit 5,03?/16 (5,031/16) heute etwas \{chwäer.

und Chemische ar ved nah anfänglicher tromarkt beh

trr err

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grund; -

Vörsenrichtzahlen für die Woche vom 23. bis 28. Fuli.

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenrichtzahlen stellen sih in der leßten Woche (23. 7. bis 28. 7.) im Vergleich zur

Vorwoche wie folgt: | Wochendurcchschnitt Monats vom 23.7. von 16. 7. durchschnitt

bis 28. 7, bis 21. 7. Juni

Aktienkurse (Jndex 1924

bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Jndustrie . Handel und Verkehr i Kursniveau der 6 °% igen

festverzinslichen Wert-

papiere Pfandbriefe der Hyp.-Akt.-

V Ca a6 Pfandbriefe der öffentlich-

rechtlichen Kredit-Anstalten Kommunalobligationen Sonstige öffentl. Anleihen , Jndustrieobligationen . « « Durchschnitt

1) Ohne NReichsanleihen.

86,63 72,29 80,18 78,02

84,94 70,08 78,68 76,16

87,71 73,47 81,04 79,11

89,59

87,83 85,73 85,46 87,60 87,94

90,67

88,71 87,18 86,34 86,99 88,90

89,52

87,64 85,51 85,13!) 87,40 87,79!)

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Der Kursftand der Aktien Ende Zuli. Das Börsengeschäft im Juli war, wie im neusten Wirtschafts beriht der Cornmerz- und Privat-Bank ausgeführt wird, verhält- nismäßig lebhaft, obwohl die verschiedenen politishen Vorgänge eher zur Zurückhaltung e konnten. Aber es zeigte sich, daß sih das Publikum hierdurch nicht beirren ließ, und daß es seine Käufe am Aktienmarkte fortseßzte. Diese Käufe der Kundschaft haben eine scharf kurs\steigernde Wirkung gehabt, ist doch der An- teil der zwishen 75 und 100 vH notierenden Werte von 19,8 auf 24,4 vH gestiegen, während" der Prozentsay der Werte von über 50 bis 75 vH in entsprehender Weise abgenommen hat. Die Nachfrage richtete sih vor allem auf die sogenannten Rohstoff- werte, neben denen die wenigen Auslandspapiere im Mittelpunkte des Fnteresses standen. Fm lehten Drittel des Monats stellten sih im Anschluß an die Wiener Ereignisse ein Rückschlag ein, dex indessen bald wieder überwunden wurde. Die Rentenmärkte traten gegenüber den Dividendenwerten deutlih in den Hinter- Ver Kursstand war indessen etwa Vehauptet. e