1934 / 179 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 03 Aug 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Neich3:- und Staatsanzeiger Nr. 179 vom 3, August 1934. S. 2

E - —————— ————— N E E ——— E R E Lfd 3 Tag und Leiche ad Gegenstand Hersteller Herstellung3ort Entscheidende Behörde N Entscheidung

L 2 3 4 5 6

7 | Zigarrenmarke Freiheitswille, versehen mit einer roten Papierbinde, auf der sih ein vorschriftsmäßiges Hakenkreuz befindet

8 } Puppen als Kinderspielzeuge, die die Uniform eines Angehörigen der NSDAP. mit deu parteiamtlich zugelassenen Abzeichen tragen. Jm Jnnern der Puppen befindet sih ein Musikwerk, das durch Aufziehen in Bewegung geseßt wird und andauernd das Horst- Wessel-Lied spielt

9 Broschen mit Hakenkreuz Fabr.-Nr. 667

10 | Weeruhr, die das Horst-Wessel-Lied als Wezeichen spielt 11 }| Etikette für Taschenlampenbatterie mit dem Eisernen Kreuz

2 Postkarte mit dem Liede: „Wer will ein SA.-Mann werden“ und am oberen Rande die Hakenkreuzfahne aufgedruckt

13 } Reklameblatt mit dem Bildnis Friedrichs des Großen und einem im Anekdotenstil gehaltenen Text für die Solinger Dreilochklinge 14 | Rote Reklametafel, betr. Originalfahrtenmesser mit Hitlerjugend- abzeichen

15 } Vilderbogen mit Darstellungen von SA., SS., HJ., BDM. oder nationalsozialistischen Führerpersönlichkeiten und mit Aufdrudck von Geschäftsreklame auf der Rückseite

16 Pappfiguren, darstellend SA.,, SS., HJ., BDM. oder nationalsozia- listische Führerpersönlichkeiten auf Holzsockel mit Firmenreklame- aufdruck

17 | Tischstandarten mit bronzeüberzogenem Holzsockel, s{warzpolierten Längsstäben und Querstab aus Metall mit Hakenkreuz in Metall- ring sowie mit Hakenkreuzflagge und der Aufschrift „Stammtisch“ ivegen der bezeichneten Aufschrift (ohne die Aufschrift zugelassen) 18 | Kriegs- und Friedensehrenzeihen und Orden früherer deutscher Fürstenhäuser aus Pappe und mit Originalordensbändern als Scherzartikel

19 j} Fn Alabastergips hergestellte Hitlerplaketten

20 | Abziehbilder, darstellend das Schlageterdenkmal in Düsseldorf, flan- kiert von einer Hakenkreuz- und einer shwarzweißroten Fahne. Aufschrift: „Schlageter-Düsseldorf ges. gesch.“

21 | Registriersparkassen aus Blech: „Das braune Haus“ mit Hakenkreuz- flaggen und dem Hoheitszeichen

22 Broschen in Bronzeguß, patiniert, mit dem Kopfbild des Herrn Reichskanzlers und der Umschriftung: „Unser Führer“

23 | Taschenmesser, Klingenzeichen E. P. Solingen, einseitig mit einem

shwarzen Hakenkreuz in einem schwarzen Doppelrand auf weißer Schale versehen

24 | Taschenmesser, einseitig mit einer shwarzweißroten Fahne und einem s{hwarzen Hakenkreuz in roter Umrandung auf weißer Schale versehen

25 | Feuerzeug, einseitig mit einem s{chwarzen Hakenkreuz in roter Um- randung auf Perlmutterschale versehen

26 | Rote Reklametafel, betr. Dreizackfahrtenmesser für die Hitlerjugend, mit schwarzem Hafkenkreuz auf weißem Feld versehen

27 | Preisliste mit einem s{hwarzen Hakenkreuz an der linken oberen Ee

Berlin, den 30. Juli 1934.

Bekanntmachung.

Tie am 2. August 1934 ausgegebene Nummer 90 des Neichsgeseßblatts, Teil I, enthält:

Geseß über das Staatsbegräbnis für den dahingeschiedenen Reichspräsidenten Generalfeldmarschall von Hindenburg. Vom 2. August 1934.

Trauererlaß zum Ableben des Reichspräsidenten von Hinden- burg. Vom 2. August 1934.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver- sendungsgebühren: 0,03 RM für ein Stü&ck bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 3. August 1934.

Reichsverlagsamt. Fabricius.

Bekanntmachung,

Die am 2. August 1934 ausgegebene Nummer 91 des Reichsgesetblatts, Teil T, enthält:

Erlaß des Reichskanzlers zum Vollzug des Geseves über das Staatsoberhaupt des Deutshen Reihs vom 1. August 1934 (RGBIl. T S. 747). Vom 2. August 1934.

__ Beschluß der Reichsregierung zur Herbeiführung einer Volks- abstimmung. Vom 2, August 1334.

Umfang: 4 Bogen. _Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver- sendungsgebühren: 0,03 RM für ein Stüdt bei Voreinsendung.

Verlin NW 40, den 3. August 1934,

Reichsverlagsamt. Fabricius.

Bekanntmachung. _Die am 2. August 1934 ausgegebene Nummer 92 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält:

g e On der Jeichsregierung an das deutshe Volk! Vom Nummer 30 des Ministerial-Blatts für die Preußische innere « August 1954. | . i: Verwaltung vom 25. Juli 1934 hat folgenden Fnhalt: All- Erlaß an die Wehrmacht. Vom 2. August 1934. gemeine V exwaltung. RdErl., 22. 6. 1934, Vernichtung Umfang: 14 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver- | v. Akten, NDEL[. 8. 6./12. 4./13. 7. 1934, Unterbring. d. alten Kunft und Wissenschaft. sendungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung. nat.-/0z. Kampfer. RdErl. 13, 7. 1934, Keisekostenvergütung. V Berlin NW 40, den 3. August 1934 RdErl. 17. 7. 1934, Hoheitszeihen usw. der Dienstkraftfahrzeuge. Nus den Staatlichen Museen. 2 e Staats sShalt. RdEr S T E. V i É Ÿ Jetchsverlagsamt. Haushalts d. Ei E r E E p Ai M Das China der Arbeit, i Fabricius, vande. RdErl. 16. 7, 1934, Ausschreib. d. Stellen v. leit. Ge- | Sonderschau im Staatlichen Museum für Völkerkunde, Berlin. meindebeamten., RdExl. 16. 7, 1934, Ortschaftsverzeichnisse bei Die Sonderschau, die bis zum 30. September geöffnet ist, Ee R Sa E GTzGT In | den Amtsgerihten. RdErl. 16. 7. 1934, Aend. v. Gemeinde- eigt in Stichproben die wichtigsten Gebiete der Arbeitskultur der ú I _ a 01 - « . g . . g - . - Cy Prenzen. Vek. 16. 7. 1924, Notstandsgemeinden. RdErl. | Chinesen, die bekanntlich die Lehrmeister Ostasiens waren, Jm 17. 7./14. 3. 1934, Vergnügungssteuer f. Zirkusunternehmungen | Mittelpunkte steht natürlih die Landwirtschaft, die etwa vier Preu Ben. ujw. RdErl. 17. 7,/23. 6. 1934, Sissigmahung von Steuer- | Fünftel der Gesamtbevölkerung beschäftigt. Ein in verkleinerten E A A ouis 4 H rückständen. RdErl, 17, l. 1934, Dienstzeiten d. Feuerwehr- | Maßen errichtetes, vollständig möbliertes- Bauernhaus gibt besser g, Lle Lomäneno derrentmeisterste e in §Kassel ist gum beamten. RdErl, 17. 7. 1934, Gemeindlihes Theaterwesen. | als aus dem Zusammenhang gerissene Gegenstände oder Vilder 1. November d. J. neu zu beseßen. Bewerbungen von Ve- | RdErl. 18. 7. 1934, Finanzgebarung d. Gemeinden ufw. RdErl. und Beschreibungen einen lebendigen Eindruck von der Lebens- amten, welche in Óomanenvertwaltungssachen erfahren id; 1 10,7, 1994 Gemeinnügzige Wohnungsunternehmen. Gemeinde- ] weise vieler Bauern. Adckergeräte legen Zeugnis ab von dem Hin sind bis zum 15. August d. F. zu richten an den Regierungs- | bestand- u, Ortsnamenänderungen, Polizeiverwal- | und Her des Kulturaustausches zwischen h, und West, Den präsidenten, Landwirtschaftliche Abteilung, in Kassel. tun g. RdErl. 16. 7. 1934, Ausweife f. d. Beamten d. Geh. Gegenpol gegen die Behelfsmäßigkeit des Le mhauses bildet die 7 Staatspol.-Amts. Prüf .-Zeugnisse f. Lichtspielvorführer. Farbenfreudigkeit und der Formenreichtum eines soeben auf- RdErl, 16, 7. 1934, Meldeschreiber b, d. staatl. Pol.-Wrw. gesterten großen Tempelmodells mit seinem Schnißwerk, Por- Bekanntmachung 1904 Decivi B d G L Tai T it F Le Chey Seide sind ift beiden m E Taler é es er e : ; Liu 1904, De! 4 L Vemetndepo!l.-Bollzugsbeamten. RdErl, | nisse nas. „enes if in einem nachträglich eingeri über die Zulassungsstellen bei den Viehgroßmärkten. 20, 7, 1934, Vesold. d. Gemeindepol.-Vollzugsbeamten. RdErl. | Schrank durch einige Musterstücke vertreten, die Seidengewinnung

Vom 1. August 1934,

Auf Grund der Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft übex di: Zulassungsstellen bei den Viehgroßmärkten vom 28, Juli 1934 (Deutschex Reichsanzeiger Nu, 175) beauftrage ih hiermit die Obex-

viehmärkten im Sinne des Regelur RGBl. T S. 481 (Viehgroßi müssen im Einvernehmen mit dêh zuständigen Landesbauernführer Berlin, den 1. August 1934, Dex Preußische Landwirtschaftsminister,

Auf Grund des Gesetzes über die Ein hen Vermögens vom 26. Mai 1933 wird der von dex eingegangenen Tages8zeitung

an die Koblenzer eingezahlte

gekommenen dreißig Reichs

Fett Verkehrswesen. Kraftfahrzeugen i;

Unzulässig. Hans Schwabe, Zigarrenfabrik

Fa, Wagner & Eisenkolb, Puppenfabrik

Fa. J. E. Hammer & Söhne Fa. Friedrih Mauthe A. Himmelsbach

Drudckerei Karl Linne, Dresden, Zöllner- straße 35

Rasierklingen Jndustrieverband e, V. Solingen - Fa. Schreiber & Fey, Solingen-Foche

Matthäus Oechsner, Zugabewaren

Friy Hilpert

Fa. Albert Hoyer & Sohn

Georg Richter Huber, Jordan & Körner

Georg Zimmermann, Spkelfvarenfabrik Kunstprägeanstalt und Vereinsabzeichen-

fabrik Jörgum und Trefz unbekannt

Fa. Wester & Buß

Fa. Theodor Beckmann Fa. Heinrich Meyer & Co; Fa, Rahm & Kampmann

Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. J. A.: Haegert.

R ——————————_-

präfidenten und in Berlin den Staatskommissar der Haupt- | Medi stadt Berlin mit der Bestellung des Stellvertreters bei den Bn dis Ers an den Schlacht-

des Verkehrs mit Schl

J. V.: Niermann., Sram

Bekanntmachung.

„Volks\timme“

Sicherheitsbetrag, der Zinsen auf 31,03 RM,

J. V.: (Unterschrift.)

Deutsches Reich.

19. 7, 1934, Beuxrteil. d. Gend.-Offz. St aatsangehörig- RdErxl.- 18, 7, 1934, Vordr. f. Einbürg.-Urkunden usw. RNdErl. 13. 7, 1934, Hakenkreuzwimpel an +traftfahrze 5 RdErl.- 16, ‘7; 1954 Stæxafpolizeil. Verfügungen bei Verkehrsübertretungen. —: RdEcl. 18. 7./27. 6, 1934, Aufstell. v. Kraftfahrzeugen auf d. Straßen,

d. Tschechoslowakei.

Obmannes und seines

rsten Verordnung zur

eo vom 9. Juni 1934

rkte). Die Bestellungen

für den Viehgroßmarkt n,

chung kommunisti- GBl, 1 S. 293

ß

Straßenbahngesellshaft für Stromrückstände einshließlichG dex auf- 26 : in Worten: „Einund- ; mark“ und 03 Rpf.“ angewachsen ist, zugunsten des Landes Preußen eingezogen. Koblenz, den 28. Fuli 1934, Der Regierungspräsident.

Schöneck (Vogiland), Bahn- hofstr. 16 Schneeberg i, Sa,

Geringswalde Schwenningen

Dresden

Solingen Solingen-Foche Nürnberg

Dresden

Thansau, Gde, Rohrdorf Nürnberg

Zirndorf Frankfurt a. M,

unbekannt Solingen-Ohkigs

Solingen-Wald Solingen-Ohligs Wuppertal-Elberfeld

zinalangelegenheiten. Amtsunkosten d. Kreisär erihtl, usw. Untersu. E BT

lih 1,75 RM für Ausga s für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Nummer 31 des M Verwaltung vom 1. gemeine Verw

Beamtenschaft. Kassen- U. 20. 7. 1934, Haushalt d. verbände.

RdErl, 23. Wiederherstell.-Ges. VO. Gemeindeprüf.-Aemter.

Oberm.- usw. Anwärter i. 26 Pte e E G i:-- d;

o [a9rtspslege. „Mutter u. Kind“.

RdErl. 23. 7

I E | 2G 7 Nichtamtliches.

1934, Nitritgeset. NeuersheinungkLn. beziehen durch alle Postanstalten. Vierteljährlich

26.- Woche. \chreibungen. Zu Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. i eitig bedruckt) und 2,30 RM für

Heymanns 1,75 RM füx Ausgabe A (zweis Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Kreishauptmannschaft Zwickau

Kreishauptmannschaft Leipzig Lande8gewerbeamt Stuttgart

Kreishauptmannschaft Dresden- Bauten

Polizeipräsident Wuppertal

Bayer. Staatsministerium für Wirt- schaft

Regierung von Oberfranken und Mittelfranken, Kammer des Jn- nern, Ansbach

Kreishauptmannschaft Dresden- Bauzen

Regierung von Oberbayern, Kammer des Jnnern, München

Regierung von Oberfranken und Mittelfranken, Kammer des Jn- nern, Ansbach

Polizeipräsident Frankfurt a. M, Polizeipräsident Wuppertal

Polizeipräsident Wuppertal

7. 1934,

ette. Staatsangehörigkeit. El, 23 7 IE B ( RdErl. 24. 7. 1934, Gef Bau- u. Verkehrswesen, RdErl. 18. Kleinsiedlungen.

23. Juni 1934 EM, T7ED/8e

23. Juni 1934 I N. 385 b/34

24. Mai 1934 P: H 45/34

22. Juni 1934 Nr. 2476

15. Juni 1934 Nr. 2402

22. Juni 1934 W M: II Allg, 242/34

4, Juni 1934 IV 22 01/23

5. Juni 1934 IV 22 01/17

19. Zuni 1934 Nr. Z 14935

»

25. Mai 1934 Nr. 2275 b 433

27. Juni 1934

W M: II Allg.

268/34

22. Juni 1934 Nr. 13643 a 44

16. Juni 1934 Nr. 2275 b 454

16. April 1934 Nr. 2275 b 349

12. Juni 1934

I 22/02

31, Mai 1934

IV 22/01/20

31, Mai 1934 IV 22/01/21

31, Mai 1934 IV 22/01/22 5. Mai 1934 IV 22/01/16 6, Juni 1934

Nx: :-19. 7; zte. RdErl. 16. 7, 1934, Gebühren f. RdErl. 17. 7. 193 1934, Genidckstarre. Uebertragbare Krankheiten i, d, 25. Woche 1934, Peuerscheinun ausshreibungen. Zu beziehen dur Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44, Vierteljähr- be A (zweiseitig bedruckt) und 2,30 RM

RdErl. 25. 7,/28.

IV 22/01/24

en. Stellen- alle Postanstalten.

inisterial-Blatts für die Preußische innere August 1934 hat folgenden JFnhalt: All- altung. RdErl, 17,/1. 7. 1934, Bek. an die RechnungSswesen. RdErl. Verwalt, d: Fun. Kommunals RdErl. 21. 7. 1934, Steuerverteilungen f. 1934, Steuervereinbarungen. RdErl, 25. 7. 1934, u, RdErl. 27. 7. 1934, Gebühren d. Gemeindebestand- u.

änderungen. Polizeiverwaltung. RdErl. 25. 7. 1934, Wandergewerbesteuervergehen. RdErl, 24, 7. 1934, Pol.-

d. Gemeindevollzugspol. RdErl. Gemeindevollzugspol. 5, 1934, Hilfswerk RdErl, 27. 7. 1934, Verbillig. d. Speise- Paß- u. Fremdenpolizei. eibehaltung der Staatsangehörigkeit. angenenbefórderung durch Polen usw. 7. 1984, Vorstädt. Medizinalangelegenheiten. . 1934, Arbeitsdienst usw. d. Studierenden. RdErl. VUebertragbare Krankheiten i. d. Stellenaus- Carl

1934, 4, Jmpfwesen.

Ortsnamen-

vom Koökon bis zum Kl anshaúliht, ebenso der Reisbau. des Zellenshmek läßt sich an St quem verfolgen. werkzeuge so

eid wird in’ einem chinesischen Album ver- Die Technik des Böogenmachens, zes, der Lack- und der' getriebenen Kupferarbeiten üden, die die einzelnen Arbeitsstadien zeigen, be- “Altchinesishe und vom Westen beetnflußte Hand? en dem Fahmann Anregung geben,

Der zwischen Deutshland und Frankreich abgeschlossene Han- dels-, Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag wird in seinem Wortlaut im Reichsgeseyblatt Teil 11 Nr. 38 veröffentliht. Von besonderer Bedeutung sind die in diesem Zusammenhang getrof- fenen Vereinbarungen über den deutsh-französischen Warenver- kehr, die auf Grund einer Verordnung in der gleihen Ausgabe ‘des Reichsgeseyblattes mit Wirkung vom 1. August 1934 ab vor- läufig angewendet werden. Die Vereinbarung wird dur eine Liste der Erzeugnisse des deutschen Zollgebietes ergänzt, die bei threr Einfuhr nah Frankreih den Minimaltarif und die Meist- Begünstigung genießen. Eine zweite Liste enthält diejenigen Posi- Üonen des deutshen Zolltarifs, bei denen Frankreih die Meist- begünstigung gewährt wird. Jn zwei weiteren Listen werden diejenigen Erzeugnisse deutsher und französischer Herkunft auf- gezählt, die unter die dort verzeihneten Zollsäße fallen. Die Boden- und Gewerbeerzeugnisse, die aus Deutschland stammen Und herkommen, genießen bei ihrer Einfuhr in die sogenannten gleihgestellten französishen Kolonien, d. h. in die Kolonien, in denen grundsäßlih das gleiche Zollsystem wie im Mutterlande gilt, den Minimaltarif, wenn sie in der ersten Liste aufgeführt sind und, wenn sie in Liste 3 erscheinen, die darin angegebenen Zollsäße und Vergünstigungen. Ein besonderer Artikel verpflichtet beide Staaten,-den Warenaustaush durch keinerlei Einfuhr- oder Ausfuhrverbote oder -beschränkungen zu behindern, falls nicht aus besonders aufgezählten Gründen. von diesem Grundsaß Aus- nahmen gemacht werden, soweit diese Verbote und Beschränkungen gleichzeitig auf alle Länder angewendet werden, bei denen gleiche Vorausseßungen vorliegen. Feder der vertragschließenden Teile Yat das Recht, die Wirkungen der Zollbindungen oder Holl- ‘Ermäßigungen durch eine Sonderkündigung mit 14tägiger Kün- digungsfrist zu beseitigen.

Die französishe Regierung garantiert der deutshen Regie- rung die vollständige Zuweisung des ihr mathematish zustehenden Anteils an den zur Zeit bestehenden Kontingenten sowie an den- jenigen, die später eingeführt werden gemäß dem Verhältnis der Einfuhr deutsher Erzeugnisse zur Gesamteinfuhr von Erzeug- nissen derselben Art während des Grundzeitraums. Die fran- zosishe Regierung behält sich das Recht vor, mit de: deutschen Regierung oder mit anderen Ländern über den Rest des Gesamt- Tontingents zu verhandeln, der nah Zuweisung des Deutschland forantierten Anteils bleibt.

Die déutschen Fndustrieerzeugnisse, deren Einfuhr nah Frank- ÿ vor dem 1. Fanuar 1934 kontingentiert worden ist, und

1 die im Jahre 1931 weniger als 10 vH der französishen Einfuhr

dieser Waren betragen haben, werden ohne Kürzung im Rahmen der deutschen Einfuhr im Fahre 1931 zugelassen. Fn der Frage der Bewirtschaftung der Kontingente wird zugesichert, daß die deutsche Regierung auf Antrag unter denselben Bedingungen Und Vorbehalten für dasselbe Erzeugnis die günstigste Behand- lung zugebilligt erhält, die einem anderen Lande gewährt worden ist. Falls die französishe Zollstatistik ergibt, daß ein Deutschland betreffendes Kontingent erschöpft ist, werden die französischen Behörden vor Sperrung der betreffenden Einfuhr dem Handels- üttahé der deutshen Botschaft in Paris davon Mitteilung Machen.

Frankreich wird, sofern es irgend möglich ist, allen vor- gelegten Anträgen auf Ueberschreitung eines nicht ausgenutten Teils von Jndustriekontingenten des voraufgegangenen Viertel- Jahrs auf das nächste Vierteljahr entsprehen. Die deutsche Re- gierung wird für Kolonialerzeugnisse und Rohstoffe, die im deutschen Zollgebiet bewirtschaftet sind oder in Zukunft bewirt- {haftet werden, keine Maßnahmen treffen, die geeignet sind, das Verhältnis der Einfuhr französisher Erzeugnisse zu der Gesamteinfuhr von Erzeugnissen dêrselben Art zu verändern. Falls infolge Herabseßung der zur Zeit bestehenden Gesamt-

Die Lage der rheinish-westfälischen Eisenindustrie im L Juli 1934.

E Nach dem in der Mchten egenuber dem Vormonat shrittenen Jahreszeit wax im allgemeinen keine ins Gewicht Ulende Abschwächung des «Fnlandsgeschäfts festzustellen. Händler Und Verbraucher riefen weiterhin prompt ab. Der in den neuen Fonat mit hineingenommene luftragsbestand stellt auch für den ugust die Beschäftigung der Werke im allgemeinen siher. Das 4 slandsgeschäft war im Berichtsmonat unverändert ruhig Nur Anfang des Monats war eine teilweise Belebung festzustellen. Ver Absaß für Steinkohlen hat sich in Anbetracht der Fahres- geit befriedigend entwickelt. Hierzu haben beigetragen eine gleich- WMleibend günstige Nachfrage der Industrie und ein geringes Anziehen der Hausbrandkäufe. Y Auf den Auslandsmarkt gingen die Aufträge Belgiens und Frankreichs nahezu unverändert ein, jedoch schließt sich Frank- ih allmählich immer mehr ab; die Lieferungen nah Ftalien aren, mit Ausnahme von Gasförderkohlen, recht günstig. Die auftätigkeit auf dem Erzmarkt hat, da bekanntlih der Bedarf : Ms fleineren Umfange frei gedeckt zu werden braucht, nah- je Die Preise für die verschiedenen Auslapdserze haben E egenüber dem Vormonat kaum geändert. JFnlandserze : Auf M teuregelung eutsprehend bezogen. “Ét estellt ar anganerzmarkt konnte in den U Wochen F R Markt hinoinas von den Gruben eine gewisse Belebung Hie Preise ud e Ura wird. Der Schrottmarkt blieb stetig, and atn An id sich nit. Die Einfuhr ausländishen Roh- Lf gin0 zurü L Die Nachfrage aus dem Auslande war leb- bee be Sdhe (fh »Sabsag in Halbzeug und Formeisen lag etwas ust nachgel îie es Vormonats, während in Stabeisen die Kauf teihsb gelassên hat. Schweres Oberbauheug wurde von der )Sbahn wieder im Rähmen, des Arbeitébe and in (chwa b

/ Zeitschrift „Stahl und Eisen“ veröffent- Bericht war die Lage auf dem Eisenmarkt im Juli fast unverändert, Troß dex vor-

erufen. Der Auftragseingan 8 F ó n A_qus dem Juland in s{chwarzem uslande I Vandetsen wat nad wie vor gut. Aus ‘dem e Tamen wiederum nux kleinere Bestellungeu herein.

Handelsteil. Der deutsch-französische Handelsvertrag.

Die Vereinbarungen über den Warenverkehr.

kontingente die Deutschland zugebilligten Kontingente herabgesetz werden, behält sich die deutshe Regierung das Recht vorx, das sih aus der gegenwärtigen Vereinbarung ergebende Gleichgewicht durch geeignete Maßnahmen wieder herzustellen.

Die Vereinbarung über den Warenverkehr wird 15 Tage nach dem in Paris erfolgenden Austausch der Ratifikations- urkunden in Kraft treten, jedoch wird sie ab 1, August 1934 vorläufig angewendet. Die Vereinbarung bleibt bis zum 31. De- zember 1934 in Kraft. Falls sie niht vor dem 1. Dezember 1934 gekündigt wird, wird sie stillshweigend von drei zu drei Monaten verlängert. Fn dem Zeihnungsprotokoll wird eine Reihe von Sonderfragen behandelt. So ist u. a. Einverständnis darüber erzielt worden, daß die französishe Regierung die Erhöhung der Einfuhrumsaßsteuer auf Halb- und Fertigerzeugnisse für deutshe Waren beseitigen wird.

Durchführungsverordnungen zum Verrechnungs- abkommen mit Frankreich.

Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit:

Nach dem neuen Verrehnung8abkommen haben die Zahlungen

im deulsh-französishen Warenverkehr künftig in Deutschland aus- chlie id durch Vermittlung der Reichsbank, in Frankreich aus- Vlietli durch Vermittlung des „Office franco-allemand des paiements commerciaux bei der Handelskammer Paris“ zu er- E Zur Durchführung dieses Abkommens hat die Reichs- telle für Devisenbewirtshaftung im Runderlaß 24/34 folgendes angeordnet: Mit Wirkung vom 1. August 1934 ab sind die Zahlungen deutscher Firmen für die Einfuhr französisher Waren ausschließlich im Reichsmark zu leisten. Sie haben an die Reichs- bank zugunsten des französishen Gläubigers zu exfolgen. Ft Zahlung in einer anderen Währung als Reine vereinbart, so jollen sih die Vertragsparteien zunächst über eine Umrechnung in Reichsmark einigen. Die Versendung von Wechselakzepten oder Schecks nah Frankreich sowie Zahlungen durch Vermittlung der Post sind nicht zulässig. Die Zahlungen an die Reichsbank unter- liegen niht der Repartierung. Die Anordnungen des Rund- erlasses 84/34 beziehen sich nur auf die T französischer Waren. Die Begleihung von Nebenkosten im Sarenverkehr und die Begleihung aller anderen Verbindlichkeiten gegenüber fran- ösishen Gläubigern rihten sich nah den isherigen Be- finden, Als französishe Waren im Sinne des Rund- erlasses 84/34 gelten solhe Waren, die im französischen Zollgebiet, den französishen Kolonæn, Protektoraten und Mandatsgebieten erzeugt oder die nah der deutschen Gese gebung als in Frankreich nationalisiert anzusehen sind. Die Zahlungen an die Reichsbank können nur mit B einer deutschen Devisenstelle vor- genommen werden. Sie sind demnach ohne weiteres im Rahmen der gekürzten Höchstbeträge der allgemeinen Devisengenehmigungen für die Wareneinfuhr zulässig. Ueber diese gefürzten Höchstbeträge hinaus können den Firmen, die im Besiß allgemeiner Genehmi- os: sind und die bis zum 1. August 1934 im Rahmen ihres eschäftsbetriebs Waren aus Frankreich eingeführt haben, außer- dem in unbegrenzter Höhe Einzelgenehmigungen zu ahlungen an die Reichsbank für dew Bezug fvangösischer Waren erteilt werden. Zur Bezahlung französischer Waren, für deren Einfuhr allgemeine Devisengenehmigungen nicht bestehen (einfuhrverbotene oder be- ivirtsaflete Waren) werden Einzelgenehmigungen zur Zahlung von Reichsmarkbeträgen an die Reichsbank insoweit erteilt, als durch die Vorlage von edigungen des Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewilligungen un durch Bescheinigung der be- wirtshaftenden Stellen melattet i wird, daß die Einfuhr der

Waren nah Deutschland gestattet ist, Der Nachweis über den französishen Ursprung der re hat durch Vorlage der Original- fakturen der französishen Lieferfirma zu erfolgen. Gleichzeitig hat der deutshe Jmporteux eine s{riftlihe Erklärung vorzulegen, worin er ‘nah bestem Wissen versichert, daß es sih um die Be- zahlung einer französishen Ware im Sinne des Runderlasses 84/34 handelt. Weitere Einzelheiten sind aus dem Runderlaß 84/34 zu ersehen, der im Reichssteuerblatt abgedruckt wird und über dessen Dnhalt die Fndustrie- und Handelskammern und die Devisenstellen jederzeit Auskunft erteilen. Es wird darauf hingewiesen, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen nach den Vor- schriften der Devisenverordnungen mit Geldstrafen, Gefängnis E unter Umständen in shweren Fällen mit Zuchthaus bestraft werden.

E O E T D

Die Gesamtmenge ließ zu A O übrig. Das Geschäft in verzinktem Bandeisen war zeitweise sehr lebhaft.

Der Ausftragseingang in Grobblechen aus dem «Fnland blieb ufriedenstellend. Aus dem Auslande konnten ebenfalls größere estellungen gebuht werden. Mittelbleche lagen im allgemeinen

unverändert. Der Feinblechmarkt hat si befriedigend weiter entwickelt. Die Abschlüsse und Abrufe in Stahlröhren hielten sih in etwa auf der Höhe des Vormonats. Der Auftragseingang aus dem Fnlande in Walzdraht ging etwas zurück, während sih das ne la gering bessern konnte. Fnsgesamt ist jedoh eine kleine Verschlehterung gegenüber dem Wirmonas festzustellen, In Drahterzeugnissen bewegte sich dus «Fnlands- geshäft im Rahmen des Vormonats. Die Verkäufe nah dem Ausland waren unbefriedigend.

Die Konservenindustrie im Monat Zuli 1934.

Der Reichsverbänd der deutschen Obst- und Gemüse-Verwer- tungsindustrie e. V. berichtet: Jnfolge der recht ungünstigen Wetterverhältnisse hat nicht nur die Erbsenernte ein völlig UnzuU- reihendes Ergebnis gehabt, sondern auch die Bohnenernte ist stark im Ertrage gefährdet. Unter diesen Umständen hat sich bei Gemüsekonserven die Kauflust der Abnehmer verstärkt. Wenn bei Erbsenauslieferungen die Bestände des vorigen Fahres noch eine Verbesserung in der Zuteilung möglih maten, so wird das bei Bohnen nicht möglich sein, weil die Firmen darin vor Beginn der Kampagne schon ziemli restlos ausverkauft waren. Junfolge er- höhter Gestehungskosten, die namentlich aus den hohen Rohwaren

reisen herrühren, wird allgemein eine starke Befestigung der Preise beobachtet. Fn der Marmeladen- und Pflaumenindustrie slid die Fabriken ‘allgemein mit der Hereinnahme der Rohware beschäftigt. Der Absaß ist rege geblieben, wenn auch die Preise durhweg noh als unzulänglih zu bezeihnen sind. Bei Erdbeer klonfitüre und Erdbeermarmelade haben die meisten Fabriken eine Erhöhung der Preise vornehmen müssen entsprechend der höheren Einstkandskosten für die diesjährige Rohware. Das außerordent lih warme Wetter dex leßten Wochen hat den Abssat anf dem

*Süßmostmärkt weiter begünstigt.

RNeichs- und Staatsanzeiger Nr. 179 vom 3, August 1934. S. 3

Nachweisung der Einnahme an Kapitalverkehrsteuer. *)

Gegëüstand Juni M 10a April 1908 der Besteuerung " Juni 1934 | Juni 1933 RNM |.4 NM [4 RM 14 I. Gesellschaft steuer. a) Aktiengesellshaften und Kommanditgesellshaften auf Alle 2. 11 902 997|73[12 756 96079] 3 053 815/34

b) Gefellihaften mit be- schränkter Haftung . ..

c) Bergrechtliche Sinten schaften

d) Andere schaften A B E

e) Andere Erwerbsgesell- schaften und die übrigen juristishen Personen ..

O) Zilisen zu a0.

IT. Wertkpapiersteuer. a) Verzinsliche inländische chuld- und Rentenver- schreibungen, Zwischen- scheine und Schuldver- schreibungen über zinsbare Darlehns- oder NRenten- b) ¡Uen x E Verzinsliche ausländische Schuld- und Rentenver- schreibungen u. Zwischen- 112 N C

c) Für ausländische Aktien u. andere Anteile sowie für ausländische Genußscheine und Zwischenscheine . , 21 631/05 Ble ua. —_—

ITIL Börsenumsagz- teuer. Anschaffungsgeschäfte über ktien und andere Anteile sowie verzinslihe Werte

1599 652 95] 2 847 642/47

44 820/34 15 981/83

Kapitalgesell-

234 569/61 86 569/54

392 074/30} 427 610|80 68 303/51

43 162 10}

169 468 90l 4 181/47

1178 734/72] 3 758 276/80

141 275/41

1484 746/12

91 392/67

10 533/46

167 094130

15 663/71

90 765/26

3 632 976/48

Zusammen . . [15 265 745|22[90 413 986/06

0 608 22279

*) Seit 1. April 1934 werden bei der Gesellschaftsteuer und der

Wertpapiersteuer die Zinsen getrennt nahgewiesen, Berlin, den 1. August 1934. Statistisches Reichsamt.

Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden,

Ausweis per 31, Juli 1934,

Aa Forderungen gegen die Reichsb.nk in Reichsmark C Postscheckgut haben

RM

190 300 278,07

11 882,—

190 312 160,07

Schuldscheine . . . Loe l e Sonstige Berpflißtangen els Gi 28

190

23 155: 990 167 156 170,07

312 160,07

S D T

Beauftragung Dr. Schachts mit der Führung der Geschäfte des Reichswirtschastsministers und des preußischen Ministers für Wirtschaft und Arbeit.

Die ernstliche Erkrankung, die kürzlih den Reichswirtshafts-

minister Dr, Schmitt befallen hat, macht einen längeren Urlagu für ihn notwendig. Da die Hoffnung besteht, daß Dr. Sh [

Kraft nah Ablauf seines Urlaubs seinem Amt wieder [Ugung stellen kann, es aber angesihts der drängenden

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mitt [otn mitt [1

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wirtshafts lihen Probleme nicht möglich ist, die Leitung des Reichësw

[TiIQaTts-

ministeriums auf längere Zeit unbeseßt zu lassen, hatte der Reichs- kangler dem Herrn Reichs räsidenten bereits in der vorigen Woche

vorgeschlagen, den Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht zu

nachsît für

sechs Monate mit der FUührung der Geschäfte des Reichswirtschafts-

ministeriums zu betrauen. Der Herr Reichspräsident hat die sich hierauf beziehenden Urkunden am 30, Juli 1934 vollzo ie

n 2 01 D 2 S 2

Betrauung des Reichsbankpräsidenten mit der Führung des Reichs

wirtschaftsministeriums ist um so zweckmäßiger, als nunmehr die vordringlihsten wirtshäftlihen Probleme der Devisen- und Roh- stoffversorgung, die schon seither das Arbeitsgebiet der Reichsbank berührten,. in wirtschaftspolitisher Hinsicht zusammengefaßt sind. Da der Reichsbankprästdent {on bisher an den Sitzungen des

Reichskabinetts teilnimmt, ergibt sich aus seiner

N atr V4 L

der Leitung. des Reichsjvirtschaftsministeriums. daß die grund}

lihe wirtshaftspolitishe Linie der Reichsregierung keine

rung erfährt. Da der Reich8wirtshaftsminister gleihzeit?

q die Ge- shäfte des preußischen Ministeriums für Wirts nd Arbeit führt, hat dex Reichskanzler auf Vorschlag des preußischen Minister» präsidenten den Reichsbankpräsidenten in gleider Weise auch mit

Reichsfparkaffengefez erft nach Schaffung der

neuen Gemeindevetfafsung.

Dié Erwägungen des - Ausschusses für die Neuordnung des Sparkasseurechts- bei . der Akademie für Deutsches Recht üder die Vorbereitung . eines Reichssparkaßseugesezes haben, wie der Ge meindetag mitteilt, ebenso wie die prafktishen Ueberlegung des Deutschen. Gemeindetages uud. des Deutschen Sparkaßen und Giroverbandes zu. der Feststellung - geführt, dak für den ciaß eines Reichssparkassengesetes. im gegenwartigen. Augeudlick kein dringendes Bedürfnis bestehe. Vor dem. Exlak eines eundeitiichen deutschen Gemeindeverfa]sungsgesezes kann nac W des Gemeindetage8, wie NdY. meldet, die Svarkaïïen tedt gut vorweg reibsrechtlih geregelt werden, da de organe zugleih Sparkassenorgane sind und die Sparka d Gemeindeanstalten funktionell in den gefamten Aufgadenkrei® der Gemeinde als Selbstverwaltungüträger pl U at werden l din ett d Des °

muj}en Lege einmal

vor, womit vernmuilih

GemeindeverfassungLrecht Ut Monaten zu renen seì, fo werde aue dex Augenbli fin sinnvoUe Anpassung des Sparkaïseuverta

änderte Gemeindeverfassung gekoune