1934 / 180 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Aug 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Funkspruch, ob an Bord seines Schiffes eine Bordabstimmung statt- findet. L Ali

Das Abstimmungsergebnis wird nach den allgemeinen Vor-

schriften festgestellt und vom Abstimmungsvorsteher dem Ab-

timmungsleiter des Heimathafens unverzüglich, erforderlichenfalls

urch Funkspruch, übermittelt. Die Abstimmungsniederschrift mit

ihren Anlagen und die gültigen Stimmzettel 126 Reichsstimm-

ordnung) werden mit der nächsten Post dem Abstimmungsleiter übermittelt,

L 22.

Jm übrigen gelten die allgemeinen Abstimmungsvorschriften auch für die Bordabstimmung.

8 23.

Die durch die Abstimmung auf Seefahrzeugen erwachsenden Barauslagen werden voll vom Reiche getragen.

VI. Beteiligung der Fnsassen von Arbeitsdienstlagern

an der Volksabstimmung. 8 24.

(1) Fnsassen von Arbeitsdienstlagern, die sich bei der Ge- meindebehörde ihres leßten Aufenthaltsortes abgemeldet haben Und die in der Gemeinde des Arbeitsdienstlagers nur als Fremde mit vorübergehendem Aufenthalt geführt werden, sind

Reichs8- und Staats8anzeiger Nr. 180 vom 4, August 1934. S. 2

nicht geführt wird.

Yrte dort niht wählen kann. VII, Abstimmungszeit. 8 25.

muß ununterbrochen mindestens ses niht vor 2 Uhr nahmittags schließen.

Berlin, den 3, August 1934.

Der Reichsminister des Junern Frid.

auf Antrag in* die Stimmliste (Stimmkartei) der Gemeinde des Arbeitsdienstlagers aufzunehmen, wenn die Gemeindebehörde des leßten Aufenthaltsortes bestätigt, daß der Stimmberechtigte dort polizeilih abgemeldet ist und in der Stimmliste (Stimmkartei)

_ (2) Für Fnsassen von Arbeitsdienstlagern, die in der Stimm- lifte (Stimmkartei) ihres leßten Aufenthaltsortes geführt werden, stellt die Gemeindebehörde dieses Ortes einen Stimm

l / schein aus, falls der Stimmberechtigte wegen der Entfernung von diesem

Fn ländlihen Stimmbezirken mit weniger als 1000 Ein- wohnern kann die zur Abgrenzung der Stimmbezirke zuständige Behörde, abweichend von § 112 Say 2 Reichsstimmordnung, den Beginn der Abstimmungszeit auh früher, jedoch nicht früher als auf 6 Uhr vormittags, oder au später, jedoch nicht später als auf 11 Uhr vormittags festseyen; die gekürzte Abstimmungszeit

S aben dauern und darf

Verordnung zur Durchführung der Vollsabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs. Vom 3, August 1934,

Auf Grund des § 4 des Gesetzes über Volksabstimmung vom 14. Juli 1933 (Reichsgeseßbl. T S. 479) wird zur Durch- führung der Volfksabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs folgendes verordnet:

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Zur Durchführung der Abstimmung finden, soweit im fol-

genden nichts anderes bestimmt ist, sinngemäß Anwendung die

den Volksentscheid vom 27. Funi 1921 (Reichs in. der Fassung des Artikels 111 des Zweit Aenderung des Reichswahlgeseßes (Reichsgeseßbl. 1924 1 S. 1) und die den V

Durchführung der Volksabstimmung in Betracht 8&2, Die Abstimmung findet am 19. August 1934

S 91 Der Stimmzettel erhält folgenden Aufdruck:

Erlaß des Reichskanzlers

2

Die infolge des nationalen Unglüces, das gegeben. Er ist nach unser Aller Empfinden bunden mit dem Namen des groFen Toten.

tanzler angesprochen werde,

abstimmung vorlegen zu lassen. Berlin, den"2. August 1934.

Adolf

am Sonntag, dem 19, August 1934, eine „Das Amt des Reichspräsidenten und Reichskanzler Adolf Hitler über.

Berlin, den 2. August 1934.

Die Veich

Fa

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über das Staatsoberhaupt des Deutshen Reichs vom 1. August 1934 (VReichsgesetßbl. I S. 747). Vom 2. August 1931.

Herr Reichsinnenminister!

gejeßliche Regelung der Frage des Staatsoberhauptes veranlaßt mich zu folgender Anordnung: }. Die Größe ves Dahingeschiedenen hat dem Titel Reichspräsident eine einmalige Bedeutung

daß ich im amtlichen und außeramtlichen Verkehr wie bisher nur als Führer und Reichs- Diese Regelung soll für alle Zukunft gelten.

2. Fch will, daß die vom Kabinett beschlo}j meiner Person und damit des RNeichskanzleramtes an sih mit den Funktionen des früheren Reichspräsidenten die ausdrüdcklihe Sanktion des deutschen Volfes erhält, Fest durchdrungen von der Ueberzeugung, daß jede Staatsgewalt vom Volke ausgehen und von ihm in freier und geheimer Wahl bestätigt sein muß, bitte ich Sie, den Beschluß des Kabinetts mit den etiva noch notwendigen Ergänzungen unverzüglih dem deutschen Volke zur freien Volks

Der Veichskanzler

1,

Beschluß der Reichsregierung zur Herbeiführung einer Volks3abstimmung. Vom 2. August 1934.

Entsprechend dem Wunsche des Führers und Reichskanzlers beschließt die Reichsregierung, 1, August 1934 (Reichsgesehbl, T S. 747) herbeizuführen JInfolgedessen gehen die bisherigen Befugnisse des Reichspräsidenten auf den Führer

Und beauftragt den Reichsminister des Jnne

I Stimmst Du, deutsher Wann, und Du, deutsche Frau, I! Der in diesem Gesetz getroffenen Vegelung zu?

I

zum Vollzug des Gesetzes

unser Volk getroffen hat, notwendig gewordene

in dem, was er uns sagte, unzertrennlich ver- Jch bitte daher, Vorsorge treffen zu wollen,

sene und verfassungsrechtlich gültige Betrauung

Ser

Volks3abstimmung über das Reichsgeseß vom wird mit dem des Reichskanzlers vereinigt.

Er bestimmt seinen Stellvertreter.“ rn mit der Durchführung dieses Beschlusses.

Sregierung

Nein

J

8 4.

Die Stimmabgabe erfolgt in der Weise, daß der Stimm berechtigte, der die zur Abstimmung gestellte Frage bejahén will, unter dem vorgedruckten Worte „Ja“, der Stimmberechtigte, der sie verneinen will, unter dem vorgedruckten Wort „Nein“ in den dafür vorgesehenen Kreis ein Kreuz seßt.

B_D. Für die Verpflihtung zux Tätigkeit gelten die Vorschriften des sprechend. Berlin, den 3. August 1934. Der Reichsminister des Fnnern.

treffenden Bestimmungen der E, die 0

Nebernahme

88 4 bis 16, 18 bis 20, 21 Say 1, 22 bis 25 des Gesehes über

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vom 31. Dezember 1923

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ehrenamtlicher Reichswahlgeseßes ent-

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Vekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark!) lauten (NGBl. 1 6. 569), Der Londoner Goldpreis beträgt am 4. August 1934 für eine Unze Fen = 138 oh 0 4d. Eine Umrechnung des Londoner Goldpreises in Reichsmark konnte niht vorgenommen werden, da ein Kurs für das eng- lische Pfund in Berlin nicht festgeseßt worden ist. Berlin, den 4. August 1934. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

Bekanntmachung

zu der dem Juternationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr beigefügten Liste.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen- und Schiff- fahrtslinien, dal die das JFnternationale Uebereinkommen Über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr Anwens- dung findet (Deutscher Reichs- und Preußischer Staats- d as a Nr. 42 vom 19. Februar 1934), wird wie folgt eandert:

E I. Jm Abschnitt „Fra nkre.i ch“ wird

1, untex A nah den Angaben der Ziffer 10 das Fuß- E 1) angebraht und dazu als Fußnote eseßt:

; 1) Die elektrishe Stromlieferung sowie der Unterhalt des Rollmaterials werden von der Eisenbahn Nyon—St. Cergue—Morez besorgt.“

2. unter BIV nah den Angaben der Ziffer 22 das Fußnotenzeihen 4) und nach den Angaben der Ziffer 24 das Fußnotenzeichen 5) angebracht. Als Fußnoten werden beigefügt:

1,4) Die Schweizerischen Bundesbahuen besorgen nur den Zugdienst (Zugförderung und Zughbe- gleitung) zwischen Les Verrières—Suisse und Pontarlier.“

(9) Die Martigny—Le Châtelard - Bahn besorgt nur den Zugdienst (Zugförderung und Zugbe- gleitung) zwischen der französischen Grenze bei Le Châtelard und Vallorcine.“

I Que E La ten o Me A Oie Biffer 14 :

(14. Die von der „Società Romana per le Ferrovie del Nord“ [Roma (Rom)] betriebene elektrische Eisenbahn Roma—Civitacastellana—Viterbo.)

gestrichen, Die gegenwärtigen Ziffern 15 bis 36 werden

in 14 bis 35 geändert.

ITT, Jm Abschnitt „Türkei“ wird in der Ueberschrift das Wort „auswärtigen“ erseßt durxh „türkischen“.

Berlin, den 31. Juli 1934.

Dex Reichsverkehrsminister. ZiAs UCLt O

Verordnung

übex die weitere Aenderung der Bekanntmachung, betressend das Verbot der Ausfuhx von Waren, Vom 3. August 1934.

A Grund des § 1 der Verordnung über die Außen handelsfontrolle vom 20, Dezember 1919 (RGBl, S. 2128) wird bestimmt:

Sl

Jn der Anlage der Bekanntmachung, betreffend das Ver bot der Ausfuhr von Waren, vom 17, September 1923 (Deutscher Reichsanzeiger Nv. 220 vom 22, Septembex 1923) in der Fassung der Verordnungen vom 12. Dezember 1925 (Deutscher Reichsanzeiger Nv. 295 vom 17. Dezember 1925), vom 21. September 1929 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 222 vom 283. September 1929), vom 24. Dezember 1932 (Deutscher Reichsanzeiger Nx. 303 vom 27, Dezember 1932), vom 14, Februar 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 48 vom 26. Februar 1934), vom 7, Juni 1934 (Deutscher Reichs» anzeiger Nx. 133 vom 11. Juni 1934) und vom 22. Funk 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 145 vom 25. Juni 1934) =— Aufzählung der Waren, deren Ausfuhr ohne Bewilligung verboten ist wird hinzugefügt:

Kautschuk-, Guttaperha- und Balataabfälle; abgenußtte Stücke und Abfälle von Waren aus Kautschuk, Gutta-

Pes U B

Abfälle von Oelkautschuk (Faktis) und anderen Kautschuk-

erxsabstoffen; abgenußzte Stücke und Abfälle von

Waren aus Oelkautshuk (Faktis) und anderen Kaut-

Reat N aus 98 e S2

Diese Verordnung tritt am 8. August 1934 in Kraft. Berlin, den 3. August 1934. Dex Reichswirtschaftsminister. A San 0;

Filmverbot, Die öffentliche Vorführung des Films: „Manhattan Melodrama“,

9 Akte = 2602 m, Antragsteller: Metro-Goldwyn-Mayer=- Film A. G.,, Berlin, Herstellecr: Metro-Goldwyn-Mayer, Amerika, ist am 26. Fuli 1934 unter Nummex 36 822 vera boten worden,

Berlin, den 3. August 1934.

Der Leiter der Filmprüsfstelle, Zimmermann.

Bekanntmachung. Die am 3. August 1934 ausgegebene Nummer 93 des Reichsgeseßblatts Teil T enthält: i Verordnung zur Durchführung der Volksabstimmung übey das Sale berbaudi des Deutschen Reichs. Vom 3. August 1934, Erste Verordnung zur Volfksabstimmung über das Staats- oberhaupt des Deutschen Reichs (Abstimmungsverordnung). Vont 3. August 1934. : Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postverse1nt# dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 4. August 1934, Reichsverlagsamt. F. V. Fabricius,

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 180 vom 4, August 1934. S. 3

Preußen. Der Preußische Minister des Junern. Der Gauleiter Shwede ist zum Oberpräsidenten der Provinz Pommern ernannt worden. Zu Landräten sind endgültig ernannt worden:

der bisher kommisssarische Landrat B e ck in Heide;

der bisher kommissarische Landrat Dr. Flottmann in Lippstadt;

der bisher kommissarishe Landrat Hartmann in

Herford;

der bisher Landrat Mayen;

der bisher kommissarische Landrat Heidtmann in Gleiwiß;

der bisher fkommissarishe Landrat Kremmer in

Rüdesheim; der Regierungsrat, bisher Landrat Landrat

kommissarische Heiliger in

kommissarische von Kruse in Rotenburg a. F.;

der Amtsgerichtsrat, bisher Dr. Thiele in Ohlau;

der bisher kommissarische Landrat Graf von Wedel in Kyriß und

der bisher kommissarische Landrat Wege in Mansfeld.

kommissarische

Bekanntmachung.

Durch Verfügung des Geheimen Staatspolizeiamts sind auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGVBL. 1 S. 293) in Ver- bindung mit dem Gesetz über die Einziehung staats- und volls- seindlihen Vermögens vom 14. Fuli 1933 (RGBl. I S, 479) und der Preußishen Ausführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) zugunsten des Preußischen Staates ein- gezogen worden:

1. 469,49 RM, sichergestellt am 26. Juli 1933 in dex Geschäftsstelle der Freireligiösen Gemeinde zu Berlin, Berlin, Pappelallee 15/17. (IT À 210/10/15.)

2. 2020,— RM, der „Roten Hilfe“ gehörig, sichergestellt am 14. Mai 1934 bei dem Dreher Ändreas Nielsen. (B. Nr. 13472 1 1 B.)

3. 111,32 RM, 100,82 RM, 145,65 RM, 25,06 RM, sichergestellt am 12. April 1934 bei Frmgard Gräfin Harden- berg, Friß Fomferra, Frit Brilla und Heinz Langbecker. Ferner etne Schreibmaschine Underwood Noiseles Nr. 544950, si S bei Frmgard Gräfin Hardenberg. (11 A P 26/34.)

i. Guthaben des ehem. Arbeitersportkegelklubs „Vor- wärts“, Berlin SO 16, Melchiorstr. 12, auf dem Sparkonto Nr, 45657 bei der Bank “der Deutshen Arbeit A. G. (B. 2 B

_9. Guthaben des Karl Graul, Berlin-Tempelhof, Rode- straße 18, wohnhaft, jeyt im Auslande, bei der Depositen- basje 63 der Dresdner Bank. (IT A 2210/12/24.)

6. Guthaben des George Grosz, jeßt im Auslande, bei der Depositenkafse D 2, Hohenzollerndamm 198, der Deut- schen Bank und Disconto-Gesellschaft, Berlin, und Guthaben und Wertpapierdepot der Frau Éva Grosz, jeßt im Auslande, bei der genannten Depositenkasse. (Il A G 4/34.)

_(. Guthaben des Dr. Mehmed Schefik Hüsnü (odex Frau eokadia Hüsnü) bei der Dresdner Bank, Depositenkasse 93, in (LLB =— E 71/88)

jerlin.

8. Guthaben verschiedener kommunistisher und marvyxisti- scher © rganisationen bei der Bank der Deutschen Arbeit A. G. Derlin. Auf die im Polizeipräsidium Berlin zugleich mit diescr Bekanntmachung zum Aushang gebrachte Einziehungs- verfügung wird Bezug genommen. (B. Nr. 16586 [ 1 B.)

?-Fnhalt des Stahlfaches des Dr. Otto Friedländer, zu- lebt Verlin-Charlotteuburg, Salzburger Straße 8, jeßt im Ausland, bei der Deutschen Bank und Disconto-Gesellschaft, Vepostitenkasse Berlin W 30, Moos A 210/12/8.) 10. Guthaben des Friß Domning, Berlin N 65, Triftstr. 1 (e O U dem Postscheckfonto Berlin Nr. 96901. (IT A S 6/34.)

11. Guthaben des Aron Jugotv auf dem Postsche N be Z 9 ( eckonto Berlin Nr. 136 829. B. Nr. 14505 —— L B T E e 12. Guthaben des Felix Ledèr, Berlin N 113, Varnhagen- iy Tig) dem Postscheckkonto Berlin Nr. 289 A Es 4 2ER D.

__13. Guthaben des Ernst Reinke, Berlin 0 27, Blumen- E auf dem Postscheckonto Nr. 25016. (IT A 1 40 i A: | 14. Anspruch der Johanna Sauer, Berlin, Koppenstr. 71, gegen die Fa. Remington Büromaschinen G. m. b. H., Berlin N Friedrichstr. 154, auf Rückgewähr der bereits geleiste- ten Zahlungen in Hohe von 50 RM. (Il A4 §8 81/33.) 09. Grundstü des Edmund Fasmin Alexander Suchy e “A Erebltraße, eingetragen im Grundbuch es Amtsgerichts Berlin-Lichterfelde 2 37 (T A4 2 P Jterselde, Bd, 211 Bl; 6374, j 16. Einrichtungsgegenstände und sonstige Sachen, - sicher- E 9 A 1933 in der Sporthalle des chem. Arbei- ersporftvereins „Fichte“, Berlin-Charlottenburg, Spreestr. 25 C18 A j E

17. Gegenstände des chen Arbeitersportvereins „Fichte“ L, s chem. 2 ns „Fichte sichergestellt am 22. April 1933 bei Hans Sali, Boa: Vohnsdorf, Schulzendorfer Straße 73. (I 1 B A 13/34.) a 18. Einrichtungsgegenstände der Sporthalle des chem. elt beitersportvereins „Fichte“ in Berlin, Kastanienallee 79, lichergestellt am 10. U 1938, Q B A 16/34.)

( , . .. 2 A 19. Einrichtungsgegenstände der Turnhalle des chem. «lrbeitersportvereins „Fichte“ in Berlin, Pappelallee 3/4, nHergestellt L 1083 B A 15/34.) dey 0. Einrichtungsgegenstände der Spoxthalle des ehem. UArbeitersportvereins Sie in Berlin, Wrangelstr. 106 sichergestellt ant 10, Abi 1938. (T 1B A 19/34) : 4. Bewegliche Sachen (Wohnungsausstattungsstüe) der Frau Luise Cohn, früher Verlin-Charlottenburg §aiserin- ‘ugusta-Allee 91. (Il À C 1/33) L

22. Vermögen einsließ;lich des Fnventars:

a) der Deutschen Friedensgesellschaft;,

b) Des Nebelhorn-Verlages,

c) des Verlages „Das Andere Deutschland“,

L Verlitt, Bilolvstr 106, (N A D 4/33.) Se ch9, Beweglihe Sachen in den Geschäftsräumen der 5 s-¿FUunkverlag G. m. b. H,, Berlin, Hedemannstr. 21 (Aus

(IT A 0 5/33.)

iattungss\tücke).

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früher

24, Wohnungseinrichtung und die Einrichtung der ärzt- |

en Praxis des Dr. ertin-Niedershöneweide, Berliner Straße 129.

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med, Lothax Ruben Wolff, früher (TT C

25. Eine Anzahl Bücher marxistishen cFnhalts des Bruno Adler, beschlagnahmt am 7. Februar 1934. (11 B—A 70/33.) 26. Musikinstrumente des ehem. Reichsbanners, sicher- Ses bei Melcher, Berlin-Zehlendorf, Reiherbeize 53, und zwar: 2 Trommeïn, 2 Trommelstöcke, 1 Fanfare ohne Mundstück, mit Segeltuchhülle, 1 Flöte. (Il A M 27/34)

27. 9 Kisten mit Druckmaschinenteilen sichergestellt am 11. Mai 1934 bei der Firma Brash & Rothenstein, Berlin NW 40, Lüneburger Straße 22. (B. Nx. 11182 I 1 B

28 L Se line Regina Nr. 21711,

1 Schreibmaschine Oliver Nr. 12331,

1 Druckmaschine mit Typenschrank,

1 Vervielfältigungsapparat,

39 Sporthemden, : 1 Tornister, sichergestellt bei Heinz Rein, Berlin-Lichtenberg, Möllen- dorffstr. 84/85. (I1 A R 55/33.)

29. 1 Schreibmaschine Marke „Erika“ Nx. 129614, Be- sißer unbekannt. (Il A Seh 59/33.)

30, 1 Schreibmaschine Mercedes Nr. 180133 und eine Schreibmaschine Continental Nr. 176590 des Erich Stein- la N G Á a ae 23/33.)

- Vervielfältigungsapparat und Schreibmaschine, sicher- gestellt bei dem Verein „Wola“, (Ill R TOSLS 9

32. Rechenmaschine Goerz Mod, A Nr. 1112, bekannt. (I 1 B R 35/34.)

33. Fahrrad Marke „Valeda““ des Erich Blum, Berlin, Breslauer Straße 11, (IITl B 1 K. 66 & 67/34. [Fahr.].)

34. Fahrrad des Ernst Kuhli, Berlin, Emdener Str. 49, (TII Bl K. 33.33 [Fahr.].)

35. Fahrrad des Paul Kazorke, zuleyt Berlin-Wilmers- dorf, Berliner Straße 123. (B. Nr. 16297 1 1 B

36. Fahrrad des Willi Lachnauer. (Il A L 28/34.)

37. Fahrrad Nr. 52389 des Oskar Schaefex, Berlin, Lehrter Straße 40 a. (ITI B 1 Sch. 8/33 Fahr.)

Dies wird hiermit gemäß § 6 des Gesetzes vom 26, Mai 1933 öffentlih bekanntgemacht.

Berlin, den 3. August 1934,

Geheimes Staatspolizeiamt. V DL. Bode,

esißer un-

Abkürzung des Verbots einex periodischen Druckschrift. Das von mix ausgesprochene Verbot derx in Münster ex- scheinenden Drue{schrift T O O Se P D ete habe ih abgekürzt, nachdem das Unternehmen auf eine andere Grundlage gestellt ist. Die Druckschrift darf am 6, August 1934 wieder erscheinen, Münster i. W., den 3. August 1934. Dex Oberpräsident der Provinz Westfalen. Freiherx von Lüninck.

Bekanntmachung. Die Einschüttung der Gewinnröllchen für die 5. Klasse 43 Preußisch-Süddeutschen (269, Preußischen) Klassen- lotterie erfolgt wegen der Beiseßungsfeierlichkeiten für den verstorbenen Reichspräsidenten am Dienstag, dem 7. August 1934, statt um 12 Uhr erst um 15 Uhr im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes, Viktoriastr. 29. Berlin, den 3. August 1934, General-Direkticn der Preußish-Süddeutschen Staatslotterie. Dr. Schlange.

Der Aufbau der Organisation der deuishen Wirischaft

im wesentlihen vollendet.

Der Aufbau der Organisation der deutschen Wirtschaft ist, wie nah den vor etwa 3 Wochen abgegebenen Erklärungen des Stellvertreters des Führers der Wirtschaft, Staatsrat Graf von der Golß, zu erwarten war, im wesentlichen vollendet. In zehn Treuhänderbezirken sind die Bezirksführer der Gesamt- wirtschaft und die Bezirkshauptgruppenführer mit geingen Aus- nahmen gestern ernannt worden. Die Ernennungen auch füx die übrigen Treuhänderbezirke stehen bevor. Ebenso sind jeßt auch die 51 fahlihen Handwerksführer ernannt. Für nahezu sämt- liche Wirtschaftsgruppen liegen dem Reichswirschaftsministerium die Anträge auf Anerkennung aus\chließliher Vertretung ihres Wirtschaftszweiges und auf Zwangsmitgliedshaft vor, die für eine Reihe von Wirtschaftsgruppen auch bereits ausgesprochen worden is, Sämtliche fahlihen und Bezirksführex der Wirt- schaftsorganisation sind auf den 10. August 1934 zu einer Arbeits- tagung nah Berlin geladen worden, um auf den Führer Adolf Hitlex verpflichtet und in ihre Aufgabengebiete eingeführt zu werden. Um den Willen zu engster Verbundenheit mit der Be- wegung bei der Durchführung eines nationalsozialistischen Auf- baus der deutschen Wirtschaft besonders zum Ausdruck zu bringen, sind auch die Gauleiter der NSDAP. und maßgebende Führer der Deutschen Arbeitsfront als Gäste geladen.

Vereinheitlichung des Verbändewesens auch im Handel.

Berlin, 3, August 1934. Die Oberste Leitung der PO., NS. Hago, teilt folgendes mit: Jm Zuge der Neuorganisation der deutschen Wirtschaft wird eine Vereinheitlihung des Verbände- wesens auch im Handel durchgeführt. Um eine einheitlihe Wirt- shaftslenkung zu ermöglichen, ist es notwendig, alle Betriebe organisatorish zu exfassen. Es ist daher in verschiedenen Sparten die Zwangsmitgliedshaft zu Wirtschaftsverbändeu angeordnet worden, Durch die pflihtmäßige Zugehörigkeit und die damit verbundene Beitragspflicht ergeben sich naturgemäß Härten, die von der Partei seit langem beobachtet werden. Die Partei will auf jeden Fall verhindern, daß: den Volksgenossen im Einzel handel, die auch heute noch shwer um ihre Existenz zu ringen haben, eine untragbare Belastung zugemutet wird. Die NS.-Hago als die Parteiorganisation auf dem Abschnitt Handel und Hand Iverk ist bereits mit den in Frage kommenden Wirtschaftsver bänden des Handels in Verhandlungen getreten, um hiex eine

Itichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nr. 30 des Reichsministerialblatts vom 3. August 1934 ist soeben ershienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststr. 4, zu beziehen.

JFnunhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Ungültig- keitserklärung eines Prüfzeugnisses für Lichtsptelvorführer. 2. Konsulatwesen: Ernennungen. R einer Exequatur- erteilung. 3. Finanzwesen: Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April bis 30. Funi 1934. 4. Fustizwesen: Aenderung der Bekannt- machung der Behörden und Stellen, denen Auskunft aus dem Strafregister zu erteilen ist. 5. Neuerscheinungen: Jahrbuch für Kommunalwissenshaft. 6. Polizeiwesen: Ausweisung von Aus=- ländern aus dem Reichsgebiete. 7. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zoll- tarif und des Teils 111 der Anleitung für die Zollabfertigung. Verordnung über Aenderung des Warenverzeihnisses zum Zoll- tarif und des Teils 111 der Anleitung für die Zollabfertigung. 8, Oen: Bekanntmachung über Aenderungen der Mee sonalordnung der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft.

Verkehrswesen.

Neuer Präsident der Reichspostdirektion Bamberg.

Zum Prästdenten der Reichspostdirektion Bamberg ist der Oberpostrat Grüneklee aus Oldenburg ernannt worden. Ge- boren im Jahre 1878 in Nörten, Bezirk Hannover, trat er 1897 in Braunschweig in die höhere Postlaufbahn ein. Nach einer mehrjährigen Beshäftigung bei verschiedenen Aemtern seines Heimatbezirks war er beim Telegraphenamt und Fernsprehamt in Köln, später in Frankfurt (Oder) tätig. 1906 kehrte er nah Braunschweig zurück, wo ex bis 1914 der Oberpostdirektion an- gehörte. Während des Krieges war Grüneklee zunächst in Brüssel beim Deutschen Telegraphenamt, 1915 wurde er als Leutnant der Landwehr Nachrichtenoffizier beim Landwehr-Fnfanterieregi= ment 74, 1916 Kommandeur einer Divisions-Fernsprehabteilung. Nach dem Kriege war er als Telegraphendirektor bis 1926 beim Tlegraphenamt in Braunschweig tätig, leitete bis Anfang d. F. das Telegraphenbauamt in Oldenburg (Oldb.) und wurde dann zum Oberpostrat bei der dortigen Reichspostdirektion ernannt.

Zweigpostamt Berlin SW 110 wird geschlossen.

Am 11. August werden die Brief- und Geldannahmestellen sowie die Rohrpoststelle des Postamts Berlin SW 11 von Bahn- hofstraße 2a nach dem Postneubau Möernstr, 139/141 verlegt werden. Gleichzeitig wird das in der Nähe des neuen Post- gebäudes gelegene Zweigpostamt Berlin SW 110 (Stresemann- straße 78), das sih im Hause des Hotels Excelsiox befindet, dauernd geschlossen werden.

Zollpflichtige Briefsendungen nach Salvador. m Postverkehr mit Salvador sind Briefe mit zollpflichtigem Fnhalt fortan niht mehr zugelassen. Da Salvador am Pächen-

. dienst niht teilnimmt und Warenproben mit Handelswert nicht

zuläßt, dürfen zollpflichtige Gegenstände und Waren mit Handels vert ausgenommen zollpflichtige Drucksachen nux noch in Postpaketen dahin verschickt werden.

Einschränkung des Nahnahmeverkehrs aus Deutschland nach Ftalien.

Die italienische Postverwaltung hat Nachnahmen auf eingeschriebenen Briefs und Kästhen mit Wertangabe aus dem Ausland also auch aus Deutschland nah Ftalien auf 300 Lire = etwa 60 RM fest= geseßt. Die Versendung mehrerer Nahnahmesendungen von einem und demselben Absender an einen und denselben Empfänger ist unzulässig.

den Höchstbetrag für endungen, Wertbriefen

tvagbare Lösung zu finden. Es soll unbedingt vermieden wérden, daß eine Uebershneidung der Beitragsleistungen eintritt, die eine Veberbelastung bedeutet und damit auf die Wirtschaftsbelebung hemmend einwirkt. Fn Kürze kann mit einer endgültigen Lösung dieser Frage gerehnet werden.

Die 6tahlwarenausfuhr im ersten Halbjahr 1934. Die Ausfuhr von Stahlwaren (Solinger Messershmiede- waren) im Funi belief sich nach den Veröffentlihungen des Statistishen Reihsamts auf 3644 dz im Werte von 2 280 000 RM gegenüber 3338 dz im Werte von 2135000 RM im Vormonat. Die Ausfuhr is somit der Menge nach um 306 dz und dem Werte nfch um 145 000 RM gestiegen. Gegenüber dem Juni des Vorjahres mit einer Ausfuhr von 3495 dz im Werte von 2357000 RM ist die diesjährige Juniausfuhr der Menge nah um 149 dz gestiegen, dem Werte nah aber um 77000 RM ge- sunken. Fm ersten Halbjahr 1934 belief sich die Stahlwaren- ausfuhr insgesamt auf 16673 dz im Werte von 12 441 000 RM gegenüber 20 870 dz im Werte von 14410000 RM im gleichen Zeitraum, des Vorjahres. Die Ausfuhr ist mithin. der Menge nah um 1197 dz und dem Werte nach um 1969 000 RM ge sunken. Nachstehend die Vergleichszahlen für die vorhergehenden Fahre: in dz in 1000 RM 19 673 12 441 110

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1, Halbjahr 1934 n T 1933 e P x x e 20870 14 1932 x l R K : 18 184 15 1931 5 ë E A O 4E 95 027 1930 S8 O 31 554 1929 S 36 094 Der Durchschnittserlös für den Doppelzentner beträgt i Juni rund 625 RM gegen 639 RM im Mai und 651 im April.

- . - - Die Großeisenindustrie im Zuli. Gestiegene Erzeugung. Jn seinem Bericht über die wirtschaftlihe L eisenindustrie im Juli 1934 stellt der Zweckverband der Jndustri und Handelskammern zu Bochum, Dortmund, Essen und Münster zusammenfassend folgendes fest: Roheisen ) erzeugung ist insgesamt arbeitstäglid vorgeschrittener Jahreszeit ist im schwächung des Fnlandsgeschäfts fes » Maßnahmen derx Reichsvegierung zu Stüße des Fulandsmarktes Belebung aber zunehmend ( nicht unmittelbar an den beschaffungspktan beteiligt verändert ruhig. Ueber blechen kamen zwischenstaatliche *

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