1934 / 183 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Aug 1934 18:00:01 GMT) scan diff

An

C. Zu Anordnung Nr. 10 vom 1. Mai 1934 und zum ReichsSmühlenschlußschein.

V. Die Ziffer 1X des Reichsmühlenshlußsheins erhält fol- gende Fassung:

1. Mängel sind dem Verkäufer unverzüglih nah Empfang der Ware, nicht solort Nee Mängel innerhalb 10 Werktagen telegravhisch und shriftlich anzuzeigen. : 5

D. Weirifft der festgestellte Mangel den Aschegehalt des Mehles, o wird der Minderwert nah der von Prof. Mohs P Ee eut,

tinderwertstabelle dur das zuständige Schiedsgericht festgestellt.

3. Uebersteigt der festgestellte Aschegehalt die folgenden Grenzen: Weizenmehl:

Type 790 Höchstminderwertsgrenze 930 (Latitüde bis Type 630 Höchstminderwertsgrenze 750 (Latitüde bis Type 563 Höchstminderwertsgrenze 630 (Latitüde bis Type 502 Höchstminderwertsgrenze 580 (Latitüde bis 540) Type 405 Höchstminderwertsgrenze 500 (Latitüde bis 420) Type 1600 Höchstminderwertsgrenze 1750 (Latitüde bis 1700) Type 2000 (Weizenbrotmehl) 2350 (Latitüde bis 2150) Type 1700 (Weizenbackshrot)) 1900 (Latitüde bis 50 Type 405 grob (Weichweizengrieß) 500 (Latitüde bis 420 Type 405 mittel (Weichweizengrieß) 500 (Latitüde bis 420) Type 405 fein (Weichweizengrieß) 500 (Latitüde bis 420)

860) 700) 600)

2. Roggenmehl:

Type 997 Höchstminderwertsgrenze 1152 (Latitüde bis 1050),

Type 1370 (Roggenbacschrot) 1550 (Latitüde bis 1420),

Type 1800 (Roggenbaschrot) 2000 (Latitüde bis 1900), : so ist der Verkäufer berechtigt, innerhalb einer Frist von drei Werktagen nach Empfang der Mitteilung über den Minderwert u erklären, ob er unverzüglih einmalige Ersaßlieferung leistet. Macht er von diesem Recht innerhalb der Frist keinen Gebrauch, » kann der Käufer i N A Die ire mit dem erkannten Minderwert übernehmen,

b) Wandlung, e

c) Schadenersaß wegen Nichterfüllung verlangen.

Der Schadenersaß beschränkt sih auf die Preisdifferenz. :

4. Kommt der Verkäufer troy der Erklärung zur unverzug- lichen Ersatlieferung dieser Verpflichtung nit S nach, so stehen dem Käufer die unter b und e bezeichneten Rechte zu, ohne daß es einer Jnverzugsezung bedarf. Der Verkäufer hat vom Beginn der unverzüglihen Ersaßlieferung den Käufer sofort drahtlih zu benachrichtigen. : i

E N der Minderivert innerhalb der Latitude (siehe Tabelle unter 3), jo ist die Ware kontraktlich; liegt der Minderwert über dieser Grenze, jedoch unter der unter 3 angegebenen Höchst- minderwertsgrenze, so ist die Ware vom Käufer mit Minderwert

bzunehmen. 5 d 6. “Berudt der Minderwert auf anderen Ursachen, und ist er nicht höher als 5 vH bei Mehl, und nicht mehr als 8 vH bei Nach- mehl, Futtermehl, Kleie und sonstigen Abfällen, so ist die Ware mit dem festgestellten Minderwert vom Käufer zu übernehmen.

7. Ft derx Minderwert höher als 5 vH bzw. 8 vH, ]o treten für Verkäufer und Käufer vie Rechte und Pflichten aus 3. und 4. in Kraft.

Bemerkuna.

Die obige Ziffer V enthält folgende, den Bedürfnissen

des Verkehrs entsprehende Aenderungen: Unter 3, L Weizenmehl:

Die neue Type 2000 (das dunkle Weizenbrotmehl) ist hin- zugefügt. Bei den Typen 502, 563, 630 Und 790 it die Latitude erhöht worden. E i

Bei den Typen 630 und 790 ist die Höchstminderwerts- grenze erhöht worden.

Untér2 Roggenmehl:

Die sortgefallenen Typen 610, 700 und 815 find fort- gelassen. Die neue Type 997 ist dafür eingeseßt worden. _ Der besseren Uebersicht wegen ist die gejamte Biffer IX des Reichsmühlenshlußsheins in der veränderten Fassung übernommen.

VI. Mitglieder der Wirtschaftlihen Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen, die gegen diese Anordnung verstoßen, können gemäß § 2 der Saßungen vom Verwaltungsrat in eine Ord- nungsstrafe bis zu 10 000 RM für jeden eingelnen Fall genommen werden. M Außerdem kann auf Grund der 1. Verordnung über den Zu- sammenschluß der Roggen- und Weizenmühlen vom 5. 11, 1983 gemäß § 16 in Verbindung mit der Verordnung Über Auskunsts flit vom 13, L 123 86 mrt Gefängnis bis zu etnem Fahr und Geldstrafe oder mit einer diejer Strafen bestraft werden, wer gegen die Auskunftspflicht verst ößt. A VTI. Diese Anordnung tritt mit dem 9. August 1934 in Krast. Sie schließt eine andere endgültige Regelung durh- die Haupt- vereinigung der Deutschen Getreide-Wirtschc auf Grund der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtshaft vom 14 Jul 1934 nicht aus.

Berlin, den 7. August 1934. j | Der Vorsißende des Verwaltungsrates der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen. Helm, Staatsrat.

Der Beauftragte des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bei der Wirtschaftlihen Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen.

Herbert Daßle r.

Anordnung Nr. 14 der Wirtschastlihen Vereinigung der Noggen- und Weizen- müßhlen.

Auf Grund des § 5 der Satzungen wird nachfolgende An- ordnung erlassen: A. Betr.: „Regelung sür Bestände und für alte Verkäufe von Roggenmehl der Typen 610, 700 und 815, das bis zum 15, Juli

1934 einschließlih hergestellt worden ist.“

l. Roggenmehl, das den durch Anordnung Nr. 13 vorgeschrie-

benen Roggenmehltypen nicht entspriht und nicht zur Erfüllung der bis zum Jnkrasttreten dieser Anordnung bereits etingegange- nen Lieferverbindlichkeiten benötigt wird, ist so zu vermischen, daß es den Typenvorschriften der Anordnung Nr. 13 entspricht. S Lorschrift des Absatzes 1 gilt nicht für Roggenmehl der Type 10, 700 und 815, das bei Fnkrafttreten dieser Anordnung bereits nah außerhalb rollt oder chwimmt, oder sich auf aus- wärtigen Lägern befindet.

[1 Soweit Verträge über Roggenmehl der Typen 610, 700 und 815 vor Jnkrasttreten dieser Anordnung abgeschlossen sind und nicht aus eigenen Mehlbeständen erfüllt werden können, gelten diese Verträge als abgeschlossen über Rogaenmehl Type 997 und sind entsprechend zu wandeln.

[TT. Die Wandlung der Verträge in Roggenmehl der Type 997 hat mit folgenden Preisabschlägen zu erfolgen:

bei Absch{lüssen über Type 610 in Type 997 1,50 RM per % kg s

Dio Sa V L, n 6

bei Abschlüssen über Type 790 in Type 997 1,— RM per % kg bei Abschlüssen über Type 815 in Type 997 0,50 RM per % kg

[V Roggenmehl, das in der Zeit ab 16. Fuli 1934 in einer von derx Anordnung Ne. 13 abweichenden Type hergestellt wordea ist, darf gemäß § 76 Absatz 1 der Verordnung zur Ordnung der

Getreidewirtschaft vone 14. Fuli 1934 weder verkauft noch sonst in

Verkehr gebracht oder verwandt werden. Dieses Mehl muß dur Ms gemäß Ziffer I Abs. 1 dieser Anordnung den Typen- vorschriften der Anordnung Nr. 13 anepayt werden.

Es wird ausdrücklih darauf hingewiesen, daß Roggenmehl aus dieser Herstellungs eit auch niht zur Erfüllung bereits eingegan- gener Lieferverbindlichkeiten verwandt werden darf.

V, Die- Mühlen haben der für sie zuständigen Geschäftsstelle der WV. bis zum 15. August 1934 zu melden:

a) den Bestand an Roggenmehl der Typen 610, 700 und 815 am

9. August 1934

b) die Menge der vor dem 9. August 1934 abgeschlossenen und an diesem Tage noch nicht erfüllten Verkäufe über Roggen-

mehl der Typen 610, 700 und 815.

Bemerkung:

Gemäß Anordnung Nr. 13 dürfen Roggenmehle der Type 610, 700 und 815 niht mehr hergestellt werden. Auf auswärtigen Lägern befindlihe Roggenmehle der bisherigen Typen 610, 700 und 815 können in der alten Beschaffenheit verkauft und auf alte Verträge abgeliefert werden. Fn der Mühle befindlihe Mehlvorräte der alten Typen dürfen, so- weit sie bereits verkauft sind, abgeliefert werden. Unver- kaufte Roggenmehlbestände der Typen 610, 700 und 815, die noch in der Mühle lagern, sind zu vermishen. Verträge über Roggenmehle alter Typen, die niht mehr aus alten Mehlbeständen abgewickelt werden können, sind zu wandeln. Die notwendige Meldung der Bestände und Verträge ist den Mühlen vorgeschrieben worden.

B. Betr.: „Regelung für Bestände und für alte Verkäuse von Weizenmehl mit Auslandsweizenbeimishung“.

VI. Unverkaufte, mit einer Auslandsweizenbeimischung von 15 vH oder 30 vH hergestellte Weizenmehlbestände können au nah Jnkrafttreten der Anordnung Nr. 13 verkauft werden. Es sind folgende Aufshläge auf den Preis für Mehl aus Jnlands- weizen zu berechnen: 30 vH

a) für Weizenmehl mit RM 3,— per % kg,

b) für Weizenmehl mit 15 vH Auslandsweizenbeimishung RM 1,50 per % kg.

VII. Abschlüsse über Weizenmehl mit 30 % iger oder 15 % iger Auslandsweizenbeimischung, die niht mehr aus vor dem 9. August 1934 hergestellten Beständen abgewickelt werden können, sind wie folgt zu wandeln:

a) Abschlüsse mit 30 % iger Auslandsweizenbeimishung in solhe mit 20 % iger Auslandsweizenbeimishung mit einem Preisabschlag von RM 1,— per % kg, ;

b) Abschlüsse mit 15 % iger Auslandsweizenbeimishung in \solhe mit 10 % iger Auslandsweizenbeimishung mit einem Preisabschlag von RM 0,50 per % kg.

Ber as

Bestände an Weizenmehlen, die noch mit 15 % iger und 30 2% iger Auslandsweizenbeimischung hergestellt sind, dürfen weiter verkauft werden, jedoch sind die Aufschläge neu fest- geseßt. Reichen alte Bestände an Weizenmehl mit Aus- landsweizenbeimishung in dem bisherigen Mischungs8ver- hältnis zur Abwicklung alter Kontrakte nicht aus, so müssen diese Kontrakte auf Weizenmehl mit dem in Anordnung Nr. 13 vorgeschriebenen Auslandsweizenbeimishungs-Ver- hältnis gewandelt werden. (Gemäß Anordnung Nr. 13 dürfen ab 9. August 1934 nur noch Weizenmehle mit 10 % iger und 20 % iger Auslandsweizenbeimishung her- gestellt werden.)

VITI. Mitglieder der Wirtschaftlichen Vereinigung der Rog- gen- und Weizenmühlen, die gegen diese Anordnung verstoßen, fönnen gemäß § 2 der Sagung vom Verwaltungsrat 1n eine Ordnungsstrafe bis zu 10000 RM für jeden einzelnen Fall ge- nommen werden. N

Außerdem kann auf Grund der T. Verordnung über den Zu-

sammenschluß der Roggen- und Weizenmühlen vom 5. 11. 1933 gemäß § 16 in Verbindung mit der Verordnung über Auskunfts- pfliht vom 13. 7. 19238 § 6 mit Gefängnis bis zu einem Fahr und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft werden, wer gegen die Auskunftspflicht verstößt. “1X. Diese Anordnung tritt mit dem 9, August 1934 in Kraft. Sie {ließt eine andere endgültige Regelung dur die Hauptver- einigung der Deutschen Getreide-Wirtshaft auf Grund dex Ver- ordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft vom 14, Juli 1934 nicht aus.

Berlin, den 7. August 1934.

Der Vorsiyende des Verwaltungsrates der Wirtschaftlichen Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen, Helm, Staatsrat.

Der Beauftragte des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft bei dex Wirtschastlihen Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen.

Herbert Daßle r.

Auslandsweizenbeimishung

Filmverboit. Die öffentliche Vorführung des Films: „The Mystery of Mr. X“ 9 Akte 2345 m, Antragsteller: Metro-Goldwyn-Mayer Film A.-G., Berlin, Hersteller: Metro-Goldwyn-Mayer, Amerika, ist am 20. Juli 1934 unter Nummer 36 788 verboten worden. Berlin, den 7. August 1934. Der Leiter der Filmprüfstelle. Ztmmermann

B reußen.

Bekauntmachung. Verbot einer periodishen Drueckschrift.

Auf Grund des §1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuße von Volk und Staat ‘vom 28. Februax 1933 (RGBl. 1 S. 83) in Verbindung mit § 14 PVG. vom 1. Funi 1931 vexbiete ih hiermit die in Düsseldorf erscheinende Wochen- ¡rif

„Funge Front“ auf die Dauer von vier Wochen, bis 31, August 1934 ein- {hließlih. Düsseldorf, den 8, August 1934. Der Regierungspräsident. Bachmann.

“s

Bekanntmachung. Die heute ausgegebene Nummer 34 der Preußischen Ge- seßsammlung enthält unter Nr. 14162. Vierte Verordnung über die Vereinfahung und Verbilligung dex Verwaltung landschastliher (ritterschaftlicher) Kreditinstitute. Vom 16. Fuli 1934,

Neichs- und Staat8anzeiger Nr. 183 vom 8, August 1934. S. 2

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Umfang 24 Bogen. Verkaufspreis 0,20 RM, zuzüglich e; Gesandter von 4 Ry, zuzüglich einer u beziehen durch R. von Decker’s Verlag (G. Schenck), Berl;

W 9, Linkstr. 35, und dur den Buchhandel. ) erlin

Berlin, den 9. August 1934. Schriftleitung der Preußischen Gesehsammlung.

S T N Iichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nummer 22 des Reichsarbeitsblatts vom 5. August 1934 hat folgenden Fnhalt:

Teil T. Amtlicher Teil. 1, Allgemeines, nungen, Erlasse: Geseß über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs. Vom 1. August 1934, Erste Verordnung zur Vereinheit. lihung und Verbilligung der Verwaltung. Vom 19. Juli 1934 Preußishes Ministerium für Wirtschaft und Avbeit, IV. Arbeitsshuß. Geseve, Verordnungen, Erlasse: Faserstoffverord,

nung. Vom 19, Fuli 1934. Betrifft: Faserstoffverordnung. ) l Geseße, Verordnungen, Erlasse: F Maßnahmen der Reichsregierung zur Verbilligunä der Speisefette E

VI, Versorgung und Füvsorge.

für die minderbemittelte Bevölkerung.

Tel I Nichtamtlicher Teil. Die Zahl der versorgungs- berechtigten Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen und die Zahl der versorgungsberehtigten ehemaligen Angehörigen der

neuen Wehrmacht und ihrer Hinterbliebenen im Mai 1934. Von Reichsarbeitsministeriuum. |

Foerster, Oberregierungsrat im Arbeitsstreckung in der Textilindustrie. Von Neivel, Ministerial: rat im Reichsarbeitsministerum. Altnordishes Seeret, Handelsgeseßbuch und Seemannsordnung. Von Dr. Paul Grabein, Ministerialrat im Reichsarbeitsministerium. Zur Tätigkeit des Spruchsenats für Arbeitslosenversiherung in den Monaten April bis Juni 1934. Sozialpolitishes aus dem Auslande: Von der englishen Arbeitslosigkeit und ihrer Behandlung. Von Dr. Her- mann Lufft, Berlin. Sogialpolitishe Zeitshriftenshau. Bücherbeßprehungen und Bücheranzeigen.

_ Teil VI. Bekanntmachung von Tarifordnungen und von Richtlinien für den Fuhalt von Betriebsordnungen und Einzel arbeitsverträgen. Stredentarifordnung für Reichsautobahn- strecke Dvesden—Meerane. Tarifordnung für das Holzgewerbe in Bayern r. d. Rh. Tarifordnung und Richtlinien für gewerb- liche Gefolgschaftsmitglieder in den Lichtspieltheatern Groß Berlins. Tarifordnung für das Baugewerbe, Urlaubsregeluny im Deutschen Reih. Tarifordnung für die Bleistift-, Pinsel

und Bürstenindustrie und für ‘die Borsten- und Haarzurichtereia |

in Nordbayern (Ober-, Mittel-, Unterfranken und Oberpfalz). Tarifordnung für die Kamm-, Knopf-, Haarshmuck- Horn- und Kunsthornindustrie in Nordbayern (Ober-, Mittel-, Unterfranken und Oberpfalz). Ergänzung zux Tarifordnung zur Ferien- regelung für alle Zweige der Holzindustrie und des Holzgewerbes im Wirtschaftsgebiet Hessen. Tarifordnung für die Bejatzungen

der deutshèn Hochseefischereifahrzeuge, Reih. Tarifordnung E

für die in handwerksmäßigen Fleishereibetrieben im Wirtschafts- gebiet Sachsen beschäftigten Fleishergesellen, Verkäuferinnen, Filialleiterinnen und Aushilfen. Berichtigung. der Tariford- nung für das Bauvorhaben der Reichsautobahn Neulhaldens leben—Wolmirstedt. Tarifordnung für das Entrostungs- und Eisenanstrihgewerbe im Wirtschaftsgebiet Westfalen, Tarif ordnung für Autogaragen und Brennstofftankstellen Groß-Haur- burg. Tarifordnung für das Malergewerbê, Urlaubsregeug im Deutschen Reih. Tarifordnung für gewerbliche Arbäk nehmer in der Filmindustrie Stadtgemeinde Berlin und Reg- Bez. Potêdam. Tarifordnung (Tiefbauarbeiterlöhne) für Kraftfahrbahn München—Landesgrenze. Tarifordnung (Fat arbeiterlöhne) für Kraftfahrbahn München—Landesgrenge. Richtlinien für den Urlaub der Lhrlinge im sächsishen Hand- werk. Tarifordnung zur Urlaub®sregelung im Brauereigewerbe im Wirtschaftsgebiet Hessen. Tarifordnung für das Gostwirts: gewerbe im westl. Allgäu und in Kempten. Tarifordnung für Wegebauarbeiten in Pommern. Tarifordnung für das Stut- gewerbe in der Pfalz. Tarifordnung für die Elsterberichtigungs- arbeiten bei Gera, Tarifordnung nebst Lohntafel für das Adressenverlagsgewerbe Gr.-Berlin und die Prov. Brandenburg, Grengzmark Posen-Westpreußen eins{chl, Kr. Hoyerswerda (ausf\ch[, Fraustadt), Tarifordnung für das Glasreinigungsgewerbe in Stadt- und Landkreis Breslau. Tarifordnung für Licht theater in Cuxhaven. Tarifordnung für die in dén tehnischen Betrieben der chemigraphischen Anstalten, Kupfer- und Tiefdrule reien beschäftigten Hilfsarbeiter und -arbeiterinnen. Tariford- nung für die Wanderarbeiter im Wirtschaftsgebiet Pommern. Tartifordnung (Deputatregelung) für die land- und forstwirtschaft- lichen Betriebe im Wirtschaftsgebiet Pommern, Tarifordnung (Arbeitsverpflichtung der Deputatenfrauen) für die land- und S R Betriebe im Wirtschaftsgebiet Pommern. arifordnung (Hofgängerregelung) für die land- und forstwirt schaftlichen Betriebe im Wirtschaftsgebiet Pommern. Tarviford- nung (Arbeitszeitregelung) für die land- und forstivirtschaftlichen Betriebe im Wirtschaftä@gebiet Pommern. Tarifovdnung für di Metallindustrie in den Kreisen Liebenwerda, Schweiniß, Torgal

rechts der Elbe sowie Stadt Torgau. Tarifocrdnung für de E Bäckergewerbe in Württemberg und Hohenzollern. Taviford F nung für die Ruhrsandsteinindustrie im Ruhrsandsteingebict, f Tarifordnung für Oderwasserstraßen bei Breslau. Tariford F nung für Stein-, Kies- und Sandgewinnung Baden, Tarif F

ordnung für Lichtspieltheater in Dresden. Tarifocdnung für die Landarbeiter in Sachsen. Tarifovdnung für die Hartste!

industrie in der Rheinpfalz und für die bei Grumbach, Pfeffe! bah und Thallichtenbêrg gelegenen Steinbruthbetriebe. Tarif ordnung für die Schuhindustrie im bayer. Reg.-Bez. Pfalz mi Ausnahme der Stadt Pirmasens. —. Tarifordnung für Lichtspie! theater in Rostock und Warnemünde. Tarifordnung für dic

landwirtschaftlihen Betrieben Thüringens beschäftigten Mell Tarifordnung für die deutshe Zigarrenherstellung, Tal

ordnung für die kaufmännischen Angestellten in den Betrieben d Münchener Großmarkthalle.

Kunst und Wissenschaft. Aus den Staatlichen Museen.

Außer den amtlichen Rundgängen finden in der folgende Woche in den Staatlichen Museen die nachstehenden Führung! und Vorträge statt:

Donnerstag, den 16, August.

11 Uhr: Die großen deutshen Meister der Dürer-Zeit, Treffpunl

eutshes Museum, Schlütersaal.

Sonnabend, den 18, August, 11 Uhr: Ftalienishe Bildwerke, Treffpunkt Friedrich-Museum. 12 Uhr: Aegyptische Treffpunkt Museum,

Eingang

Neues

Abteilung, Eingang

Gesetze, Verord-

Kaise F

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 183 vom 8, August 1934. S, 3

Verkehrswesen.

Die Grenzen des Unterhaltungsrundfunks.

Der Reichspostminister hat die Bedingungen für die Errich- tung und den Betrieb von Rundfunkempfangsanlagen mit so- rortiger Wirkung geändert. Danach berechtigt die Genehmigung nur zur Aufnahme der Darbietungen des Rundfunks, der „Nach- rihten an alle“ und der Wellen der Versuchssender. Sollte un- beabsichtigt sonstiger Verkehr empfangen werden, so darf er weder aufgezeihnet, noch anderen mitgeteilt, noch für irgendwelche Zwecke verwertet werden; es darf niht einmal das Vorhandensein jolchen Verkehrs irgendwie zur Kenntnis anderer gebracht werden, Sonstiaer Verkehr im Sinne dieser Bestimmung sind auch die Nachrichten der besonderen Funknachrichtendienste des Jn- und Auslandes, 4. B. des Hochsee-, des Presse-, des Sport- und des Wirtschaftsfunks, zu deren Aufnahme nur die Teilnehmer an diesen Diensten berechtigt sind.

Die gewerbsmäßige Verbreitung der Darbietungen des Rund- funfs ist nux mit Zustimmung der Reichsrundfunk-Gesellschaft m. b. H., Berlin, zulässig. Urheberrehtliche Bestimmungen werden hierdurch nicht bevührt.

Wasserstraßzenbau als Seehafen-Politik.

Untex der Führung des Reichsverkehrsministers ist die Orga- nisation der deutshen Binnenschiffahrt straff und klar geordnet worden. An Stelle des einstmals zersplitterten Verbandêwesens mit seinen zegeneinander und nebeneinander arbeitenden Organi- sationen verfügt die Binnenschiffahrt heute über einen übersichtlih geordneten Bau, der die Arbeit im Dienste dieses Wirtschafts- zweiges wesentlich vereinfaht und ihre Stoßkraft beträchtlich stärken wird. Die am 28. August in Magdeburg stattfindende große Ver- anstaltung des Vereins zur Wahrung der Elbeschiffahrts-Fnter- essen und die am 21, September folgende Gesamttagung der Deut- hen Binnenschiffahrt, die Versammlung des Zentralvereins für deutshe Binnenschiffahrt in Breslau, werden, wie Dr. Robert Platow in der Deutschen Volkswirtschaft erklärt, im Zeichen dieser alle Glieder der Binnenschiffahrt erfassenden Neuordnung der Or- ganisationen stehen. Ein Thema werde vor allem im Mittelpunkte stehen, nämlih die Erörterung der Grundsäße, nah denen die deutshe Wasserstraßen-Baupolitik in den kommenden Fahren und Jahrzehnten E werden solle. Auch hier habe die natio- nalsozialistishe Verkehrspolitik grundlegende Klarheit geschaffen. Fn dem gegenwärtigen Zeitpunkte, da wir nur noch wenige Fahre vor der Vollendung des Mittelland-Kanals und damit vor der engen Verbindung der großen natürlichen deutshen Ströme unter- einander ständen, sei es wichtig, sih mit diesen Grundsäßen ein- gehender zu befassen. Als die wichtigste Aufgabe sehe die Reichs- regierung den Ausbau der deutshen Seehafenströme an.

Aus der Verwaltung.

Teilnahme an der Voltsabstimmung soll erleichtert werden.

Preußische Durhführungsbestimmungen für den 19, August,

_ Für die Durchführung der Volksabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches am Sonntag, den 19. August 1934 finden die gleichen Vorschriften Anwendung, die schon bei der Volksabstimmung am 12. November 1938 galten, und zwar nicht nur die Vorschriften des Reiches, sondern, wie der preußische vNnenmimister in einem Runderlaß mitteilt auch die damaligen preußischen Bestimmungen, z. B. über Stimm- bezirke, für entlegene Ortsteile, für Kranken- und Pflege- anstalten, über aftive Mithilfe von Beamten, Arbeitern und An- gestellten des öffentlihen Dienstes bei der Volksabstimmung, über die Zulässigkeit von Parteiuniformen und Abzeichen und über den Polizetlshuß für die Wahllokale und die Abstimmenden. Darüber hinaus ordnet aber wie Ndz. meldet, der preußische S S i z

aFnnenminister neu an, daß jedem deutschen Volksgenossen die Teilnahme an der bevorstehenden Abstimmung erleihtert werden soll. Das gilt besonders für Stimmbevechtigte, die sich am Ab- stimmungstage auf Reisen befinden. Die Gemeindebehörden haben Anträge dieser Personen auf Ausstellung von Stimm- scheinen sofort zu erledigen. Dabei ist von der Forderung eines Nachweises, daß der Antragsteller aus begründetem Anlaß reisen muß, mit Rücksicht darauf abzusehen, daß der Abstimmungstag noch in die Hauptreise- umd Ferienzeit fällt. E

__ Grundsägßlich erfolgt die Stimmabgabe dur Eintragung eines Kreuzes in den Kreis. Wenn jedoch ein Abstimmender auf irgend eine andere Weise seinen Willen kundtut, se? es, daß er das Wort al oder „nein“ einträgt oder daß er eines der beiden Vierecke bzw. den Kreis durchstreiht oder ankreuzt oder daß er eines der vorgedruckten Worte „ja“ oder „nein“ ausstreiht oder eines dieser beiden Worte anhakt, so ist der Stimmzettel, wie der preußische \ betont, gültig. Die Abstimmungs-

Jnnenminister vorstände sollen hierauf ganz besonders aufmerksam gemacht werden.

: Weiter enthält der Runderlaß die üblichen Anweisungen an die Behörden Uber die Feststellung des Abstimmungsergebnisses und seine Weitermeldung. Dabei wird insbesondere angeordnet, daß die Gemeindebehörden und die Abstimmungsleiter die Melde- termine streng innehalten, damit der Reichswahlleiter so schnell wie irgend möglich das vorläufige und endgültige Ergebnis fest- stellen kann. i :

Handelsteil.

Die Leipziger Herbslmesse 1934 im Schnittpunkt von Fulandskonjunklur und Ausfuhrsteigerung.

Bon Dr. Raimund Köhler, Präsident des Leipziger Messeamts.

__ Die Frage nach den Aufgaben und den geschäftlihen Möglich- keiten der Leipgiger Herbstmesse 1934, die am 26. August beginnt, ist eine Frage nah ihrem Standort im Kampfe für die Wieder- gejundung der deutshen Volkswirtschaft, die in den vergangenen 18 Monaten durch stärkste Antriebe des Staates einen gewaltigen ersten Schritt auf dem Wege des Wiederemporshwungs getan hat. Durch ihn sind im gegenwärtigen Augenblick alle wirtschaftlichen Kräfte wieder in Bewegung, und die Losung heißt daher heute nicht mehr „Ankurbelung“, sondern „Vereinheitlihung“ der Konsunktur. |

Fraglos haftet der Belebung noch eine Uneinheitlichkeit an, dexen Beseitigung für die Sicherung des gewonnenen Terrains on größter Wichtigkeit ist, So stehen beispielsweise neben noch mer stark notleidenden Exportindustrien, wie sie besonders auf der Letpziger Messe ausstellen, Fabrikationszweige, die mit Doppel- ichten arbeiten, und ähnlihes. Die erste Besserung der Lage ur die öffentlihe Arbeitsbeshaffung kam vorwiegend den Pro-

tionsgüterindustrien zugute, während die Verbrauchsgüter- branchen erst in leßter Zeit und indirekt stärkeren Anteil erhielten. Ler Produktionsindex für die Produktionsgüterindustrien stieg von 54,3 im April 1933 auf 80,0 im April 1984, während sich der gleiche Index für die Verbrauchsgüterindustrien in derselben Zeit von 82,3 auf 95,5 hob, Die Produktionsgüterindustrien hatten den Pauptanteil an den Zuwendungen für Jnstandsezungsarbeiten an Gebäuden und Wohnungen, und auch der öffentliche Tiefbau half wie bejonders deutlich die erfolgreiche Leipziger Frühjahrs- R zeigte vor allem diesem Teil der deutshen Jndustrie-

Mit der späteren, indirekten Einschaltung dex Verbrauchs- guterindustrien in den Aufschwung und mit dem damit einseßen- den verstärkten Massenbedarf an jolhen Artikeln, die viel Mate- rial vershlingen, wurden die Schwierigkeiten der Beschaffung

n ausländishen Rohstoffen in ein höchst akutes Stadium ge- Die Wirtschaftsführung sah sih genötigt, im JFnteresse der Ferhulung eines Auseinanderfallens der Belebung das Tempo ‘r Kon]unkturbesserung durch Anordnung von Produktionsein- [Grantungen teilweise selbst zu zügeln. Es ergab sih zwangs- qug das Erfordernis, die Belebung planmäßig zu lenken, um r dadur diejenige Au?geglichenheit zu verleihen, die den ge- amiirtschaftlihen Notwendigkeiten am besten Rechnung trägt. -1e/e Lage findet die Leipziger Herbstmesse vox, und die Frage, : Geschäft sie bringen wird, ist daher in ganz entscheiden-

Maße davon abhängig, wie weit sih Handel und Jndustrie

diejer Messe in den Dienst einer solhen Konjunkturlenkung

tellen vermögen.

Wie die Frühjahrsmesse 1934 mit ihrer Großen Technischen tese und Baumesse ihre Aufgabe als Förderin dexr Konjunktur n den Produktionsmittelindustrien in jeder Weise erfüllt hat, jo n ird auch die Herbstmesse, deren Hauptgewiht ja gerade auf en Branchen der Mustermesse liegt, das ihre beitragen zur Aus- „Mung des Absaßes. Erfahrungsgemäß heben sih erst in einem c rahtlichen Zeitabstand nah Beginn derx konjunkturellen Er- Zung des Produftionsvolumens auch die Einzelhandelsumsäße. G veit stehen wir in dieser zweiten Phase, Die Umsäte steigen, N wir haben feine Veranlassung zu der Annahme, daß diese d ntwicklung vorzeitig zu Ende gehen wird. Dies dürfte zumin- 1! ln all den Artikeln niht in Frage kommen, in denen geseh- Froduktionsbeshränkungen nicht vorliegen und eine reich- o _Lagerhaltung nah der Natur. der Dinge am Plage ist. Die 9 Orstehende Herabseßung der Umsaßsteuer im (Großhandel von De 8 auf 4 vH wird eine wesentlihe Beeinträchtigung der Posten consmöglichkeiten beseitigen. Man wird wieder größere Diayet, QUf Lager nehmen und auf der Messe mit langfristigeren Brie ionen herauskommen können. Hier liegt aber auch die

ice zu einem ausgegliheneren Geshäst in denjenigen Zweigen

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der Fertigwarenindustrie, die voraussihtlich unter einer gewissen NRobstoffknappheit leiden werden. Die langfristige Disposition auf der Leipziger Messe wird dazu beitragen, das Bild des Be- darss auf mehrere Monate hinaus festzulegen, wodurch der ein- zelne Hersteller zuverlässige Stüßen seines Produktionspro- gramms gewinnt. Eine solche Stabilität des Erzeugungspro- gramms ist aber für eine sinnvolle und reibungslose Bewirtschaf- tung ausländisher Rohstoffe notwendig. Die Leipziger Herbst- messe wird dadurch noch stärker als bisher das Clearing House der innerdeutshen Wirtschaft. ——

__ Der Verstärkung der Nachfrage entspriht normaler Weise ein Anziehen der Preise. Es ist hier niht nötig, die sehr gewich- tigen Gründe aufzuführen, die die Wirtschaftsführung veran- lassen, Preissteigerungen niht zuzulassen, es sei denn, es liegt eine Verteuerung eines Rohstosfes vor. Damit aber wird die vnitiative des Händlers von vornherein stärker auf die Siche- rung eines möglihst großen Anteils an der Menge des zu befrie- digenden größeren Bedarfs gerichtet, weil nicht die Preise, sondern der Umfang der getätigten Geschäfte die Höhe der Er- trägnisse bestimmen werden. Auch der Fndustrie liegt nach Aus- schaltung der Möglichkeiten einer Preishausse alles daran, durch mengenmäßige Vermehrung des Absatzes, durch die sih die fixen Kosten auf ein höheres Produktionsvolumen verteilen und so relativ pro Produkteinheit verkleinern, einen Mehrertrag zu er- zielen. Diese Hinlenkung der Belebung auf eine ausge|prochene Mengenkonjunktur bedeutet auf der Herbstmesse ein Zurücktreten der Preisfrage hinter der Frage der Erweiterung des Massen- absaßes von Qualitätsartikeln, der allein einen Nuyven lassen wird. Dahin wird das Fnlandsgeschäft auf der Messe auch dur den Umstand gedrängt werden, daß die Kaufkraft der Massen nach wie vor auf billige Waren angewiesen bleibt, denn der Ein- kommensuntershied zwischen der Unterstüßung und dem Lohn ist bei einem großen Teil der wieder clgestellten vormaligen Arbeitslosen, die meist in die niedrigen Lohnstufen des Tiefbaues usw. eintraten, leider nicht allzugroß.

Aus den geschilderten Zusammenhängen ergibt sih, daß der Termin der Leipziger Herbstmesse ziemlich genau mit dem Beit- punkt zusammenfallen dürfte, an welchem die erfolgreihe Weiter- führung der FJnlandskonjunktur akut abhängig werden wird von etner Steigerung der deutschen Ausfuhr. Ueber die in höch- stem Umfange notivendige Ausweitung unserer Ausfuhr brauchen hier keine Worte mehr verloren zu werden. Es ist bereits der Abschluß" von Geschäften wünschenswert geworden, die keinen Nußten lassen, wohl aber einen gewissen Devisenanfall bringen. Angesichts eines solchen Notstandes erlangt die Leipziger Herbst- mesle, zu der doh immerhin mindestens 4000—5000 Einkäufer aus dem Auslande erscheinen werden, eine s{lechthin entscheidende Bedeutung. Fn Leipzig müssen unbedingt Exportaufträge her- eingeholt werden. Der abstrakte Begriff des Devisenproblems gewinnt heute ein ganz konkretes Gesicht: hinter ihm steht die Realität der Rohstossverknappung, die überwunden werden muß.

Daß die Exportarbeit in Leipzig schwer sein wird, wissen wix alle. Zu den sattsam bekannten, seit Jahren wirksamen Hem: mungen ist in leßter Zeit auh noh eine ausgesprochene Deflations- politik der Goldblockländer getreten, nämlih Hollands, Frankreichs, Belgiens und der Schweig, die zu unseren ältesten und besten Kunden zählen, und diese Deflationspolitik wird die Ausfuhr dorthin weiter erschweren. Es ist auch kein Trost, daß sih der gesamte Welthandel noh nicht gebessert hat, Ex ist wertmäßig 1933 gegenüber dem Vorjahre nohmals um 10 vH zurückgegangen, und das erste Vierteljahr 1934 brachte ebenfalls noch keine nennens- werte Bewegung. Troßdem haben aber einzelne Länder, so vorx allem England und Japan, für sich Erfolge buchen. können, mit Mitteln allerdings, deren Anwendung uns verschlossen ift, Wix

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wollen weder mit einer Abwertung der Mark noch mit einer Perabjeßung des Preisniveaus sei es nun durch eine die Ar- beitslosigkeit erneut vermehrende Deflation, sei es dur den von talien beshrittenen Weg der Senkung der Löhne eine kurz- fristige Steigerung unserer Konkurrenzfähigkeit herausholen. So bleibt uns neben dem Ausbau und der Entbürokratisierung des Zusabßausfuhrverfahrens. neben der Außenhandelspolitik, die be- stimmte Märkte durch Gegenseitigkeitsabkommen zu sihern sucht, und neben der praktishen Exporthilfe, wie sie vor allem die Reichs- stelle für Außenhandel und das Leipziger Meßamt leisten, nur die täglihe Kleinarbeit übrig. „Es gibt keine Patentlösung und keine Wunder, sondern nur täglihe Mühe“, so formulierte der Leiter der Arbeitsgemeinshaft der Außenhandelss\tellen auf der Bremer Tagung für Außenhandel recht anshaulih die Aufgabe. Und diese Aufgabe ist den deutshen Exportfirmen auch am Messestande in Leipzig gestellt.

Berliner Börseaberiht vom 8. August.

Stärkere Aufwärtsbewegung.

__ Nah 66 tägiger Unterbrechung eröffnete die Berliner Börse in sester Tendenz. Bei den Banken hatten sich in den Tagen der Börsenruhe größere Publikumsorders angesammelt, und auch die Kulisse trat wieder als Käufer auf. Die Kurse konnten daher bereits anfangs um mehrere Prozente anziehen. An einigen Markten Und 1n Werten, die in der leßten Woche stärker gelitten hatten, gingen die Kurssteigerungen bis über 5 vH. Die Be- trauung Dr, Schahts mit dem Wirtschaftsministerium wurde freundlich kommentiert und diente ebenso wie befriedigende Nach- rihten aus der Wirtschaft als Anregung. Troßdem im Verlauf teilweise Gewinnmitnahmen erfolgten, konnte si die feste Tendenz bis zum Schluß behaupten.

Am Montanmarkt stand Mannesmann (plus 314 vH) im Vordergrund des Fnteresses Gelsenkirhen plus 83 vH; Stol- berger Zink ershienen mit Plus-Plus-Zeichen. Stärker favori- tert waren Braunkohlenwerte, für die größtenteils am lebten Börsentag keine Notierung zustande kam. Rhein. Braun ge- wannen 674 vH, Eintracht 4 vH und Jlse 314 vH. Kaliwerte lagen sehr fest; Aschersleben plus 6 vH, Salzdetfurth und Westeregeln je plus 4 vH. Die Farben-Aktie konnte 3%4 vH und Chemische Heyden sogar 5 vH gewinnen. Für Elektrowerte war das JFnteresse etwas geringer, stärker gefragt Siemens (plus 31s vH). Versorgungspapiere waren durhshnittlich um 3 vH befestigt. Jnfolge einer Mitteilung über günstige Absaßentwick- lung gewannen Schultheiß 4 vH. Reges Interesse beanspruchten Maschinenwerte, unter denen Berlin-Karlsruher 8 vH gewinnen konnten, Berliner Maschinen stiegen um 4% vH an. Auch Vankaktiien waren etivas befestigt, Reichsbankanteile plus 134 vH, Kunstseideaktien hatten Nachfrage: Aku plus 3 vH. Aschaffen- burger Zellstoff ershienen mit Plus-Plus- Zeichen.

Die feste Stimmung der Einheitsmärkte übertrug sich auch auf dem Kassamarït. Hervorzuheben ist Kali Chemie (Plus-Plus). Renten lagen fester; Altbesiß plus 1 vH, Schuldbücher durch- shnittlich um % vH erhöht. Tagesgeld für erste Adressen wurde mit 4 vH genannt. Am internationalen Devisenmarkt war das Pfund gegen Kabel etwas fester. Die Berliner Devisennotierung laute für den Dollar auf 2,505 und für das Pfund auf 12,655

Börsenrichtzahlen für die Woche vom 30. Fuli bis 4. August. Die vom Statistishen Reichsamt errechneten Börsenrichtzahlen stellen sich in der leßten Woche (30. 7, bis 4. 8.) im Vergleich ur

Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt von 30.7 vom 23; 7 bis 4. 8, bis 28, 7,

Monats3- durchschnitt : i Juli Aktienkurse (Jndex 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Jndustrie . . Handel und Verkehr . , Get Kursniveau der 6 %, igen festverzinslichen Wert- papiere Pfandbriefe der Hyp.-Akt.- Bet ec Pfandbriefe der öffentlich- rechtlichen Kredit-Anstalten Kommunalobligationen Sonstige öffentl. Anleihen . Jndustrieobligationen . « 6 Dit e o)

1) Ohne Reichsanleihen.

86,33 71,93 79,97

mr r

(¡4

87,21 72,45 80,18 78,24

89,22

87/89 85,02 84,26!) 87,49

Anordnung liber die Abwictlung des Zahlungs-

verkehrs mit Bulgarien, Estland, Fugoslawien,

Lettland, Rumänien und der Türkei. Iteu- einreichung repartierter Devisenanträge.

Das Reichswirtschaftsministerium teilt mit:

I. Einzahlungen auf die Girokonten der Länder, mit denen ein Zahlungen in dritter Währung ausshließendes Verrehnüungs- abkommen besteht.

Zur ordnungsmäßigen Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Ländern Bulgarien, Estland, Jugoslavien, Lettland, Ru- mänien und der Türkei ist eine Auffüllung der für die Noten- banken dieser Länder bei der Reichsbank geführten Verrehnungs konten erforderlih. Die Reichsstelle für Devisenbewirtschaftunç hat deshalb im Runderlaß Nr. 86/34 angeordnet, daß bis auf weiteres Einzahlungen auf diese Konten in voller Höhe des Grundbetrages der allgemeinen Devisengenehmigungen vor genommen werden können. Zu Einzahlungen auf das Konto der Türkischen Zentralbank können außerdem sämtliche Firmen, die türkishe Waren bezogen haben, ohne Rücksicht darauf, ob sie die allgemeinen Vorausseßungen zu einer Devisengenehmigung erx füllen, in unbegrenzter Höhe Genehmigungen erteilt werden. Es ivird noch besonders darauf hingewiesen, daß Einzahlungen auf das Verrehnungskonto nux zur Bezahlung solher Waren zulässig sind, die aus dem Lande stammen, für deren Notenbanken das Konto errichtet ist.

IT. Neueinreihung repartierter Devisenanträge.

Für die Wiederholung von Devisenanträgen, die im Monat «Juli gestellt worden sind, und auf die infolge der Repartierung die angeforderten Devisen nicht voll zugeteilt werden konnten, gilt dieselbe Regelung, wie sie für den Monat Juli getroffen war. Bet einer Wiederholung nach dem 1. August 1934 müssen diese Anträge auf den gekürzten Höchstbetrag der allgemeinen Genehm? gungen für diesen Monat angerechnet werden.