1934 / 193 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Aug 1934 18:00:01 GMT) scan diff

E E S D E E E I s L

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 193 vom 20, August 1934. S. 2

lmtliches.

Deutsches Reich.

An Stelle des wegen Erreichung der Altersgrenze in den auernden Ruhestand getretenen Präsidenten Kissel ist der reren Ministerialdirektor bei der Vertretung Württem- bergs in Berlin Dr. Rudolf Widmann zum Präsidenten des Reichs8aufsichtsamts für Privatversiherung ernannt worden.

———

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmar lauten (NGBl. I S. 569), ) Der Londoner Goldpreis beträgt am 20. August 1934 E ür eine Unze Feingold i = 138 sh 3 d, in deutsche Währung na dem Berliner Mittel- furs für ein englisches Pfund vom 20. August 1934 mit NM 12,64 umgerechnet « « = RM 87,3740, für ein Gramm Feingold demuah « « « = Ens 53,3381, in deutsche Währung umgerechnet . « « « = M 2,80914. Berlin, den 20. Augusi 1934. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

gemäß S8 1

Zweite Verordnung

zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Stiftung eines Ehrenkreuzes,

Vom 18. August 1934,

Die Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Stiftung eines Ehrenkreuzes vom 13. Juli 1934 (RGBl. 1 S. 620) wird wie folgt geändert und ergänzt:

1. Nr. 9 zur Ziffer 5 erhält folgende Fassung: «

„Das Wltlras wird im Namen des Führers und

Reichskanzlers verliehen.“ Ï Der N... 10 zur Hiffex 5 wird angefügt: :

„Die Besitzzeugnisse sind von dem Leiter der Verleihung8§- behörde oder den von ihm bestellten Veamten unter Bei- drückung des Dienststempels oder Siegels der Behörde handschriftlih zu unterzeihnen.“ : ; Ï

Hinter die Bestimmungen zur Ziffer 5 ist neu einzufügent

„Hur Ziffer 6. A E

Das Ehrenkreuz darf ferner gemäß § 24 des Reichs\traf- geseßbuchs Personen, denen die bürgerlihen Ehrenrechte aberfannt sind, während der Dauer des Verlustes der Ehrenrechhte nicht verliehen werden.“

_ Vordruck d, Anlage 4 (S. 627) erhält die aus dex Anlage ersichtliche Neufassung.

Berlin, den 18. August 1934.

Der Reichsminister D Juneurn. Be undtneL. E 4 Anlage 4,

Jun Namen des Führers und Reichskanzlers Dem ist auf Grund der Verordnung vom 13. Fuli 1934 zur Er- innerung an den Weltkrieg 1914/1918 das von dem Reichs- präsidenten Generalfeldmarschall von Hindenburg gestiftete Ehrenkxeuz für Frontkämpfer verliehen worden. i Dienststempel oder Siegel der Verkethungs- behorde. 2 B (des E S Ep der Verleihungsbehörde) @

Anmerkung: L : \ Besitzeugnisse für e B aa Witwen und Eltern

werden entsprechend angesertigt. Vordruck d.

Die FZndexziffer der Großhandels3preise vom 15. August 1934

1913 = 100 1934 8. August 15. August

Ver- änderung

in vH

Indexgruppen

x. Agrarstoffe. . Pflanzlihe Nahrungsmittel . Schlachtvieh . Vieberzeugnisse « « « « . Futtermittel Agrat stoffe zusammen « «

; Kolonlalwareit # « ps 1x. Fudusftrielle Rohstoffe und Halbwaren.

. Kohle . Cisenrohstoffe und Eisen « . Metalle (außer Eisen) .

9, Textilien 83,1 10. Hâute und Leder « « « s 60,8 11 Ceiiffalicen L 4 101,1 12. Künstliche Düngemittel . 67,9 13. Technische Oele und Fette 103,1 14. Kautschuk 15.1 15. Papierhalbwaren und Papier . 101,4 16. Baustoffe D C 111,5

Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen 92,4

V. Judustrielle Fertigwaren. 17. Produfktionêmittel. - « « « « 113,9 18, Konfumgüter 116,4 115,3 100,1

116,7 7411 103,8 108,2 100'0 78/0

_

116,9 73/3 103/5 108/3 998 78/2

T E)

EPEFH| 000 Uo DO

- -

113,9 102,2 49/8

113,9 102,4 49/6 83,3 60/6 1011 67,9 1044 153 1014 111/3

92,5

113,9 116,7

115,5 100,2

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Fndustrielle Fertigwaren zu- ämm e e. ck Gesamtindex . «

a —— n *) Monatsdurchschnitt Juli.

Die für den 15. August berechuete Judexziffer der Groß- handelspreise ist gegenüber der Vorwoche wenig verändert (+ 0,1 vH). Auch die Judexzifssecrn der Hauptgruppen weisen nux geringe Veränderungen auf.

++ + + OS

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An den landwirtschaftlihen Märkten haben sih ‘die Preise für Schlachtvieh durchweg erhöht. Unter den Viceh- erzeugnissen lagen die Preise für Käse und Talg höher als in dex Vorwoche. Dagegen waren die Fndexziffern für pflanzliche Nahrungsmittel und für Futtermittel weiter rüd- laufig. Jm einzelnen lagen die Preise für Kartoffeln, Zuer, Kleie, Kartoffelflocken und Mais niedriger als in der Vor- woche; die Preise für Gerste waren befestigt.

Jn der Jndexziffer für Kolonialwaren wirkten sih Preisrückgänge für Kakao und Margarineöle aus.

Untex den en Rohstoffen und Halbwaren haben die Preise für Schrott auch in Mittel- und Ostdeutsch- land angezogen, nachdem sie in der Vorwoche in Westdeutsch- land gestiegen waren. Am Metallmarkt lagen die festgeseßten Richtpreise für Kupfer und Blei teilweise niedriger als in der Vorwoche. Der Preis für Zinn hat sich dagegen im Zu- sammenhang mit der Preisbewegung im Ausland erhöht. Jn der Gruppe Textilien haben sich die Preise für inländische Wolle, Baumwolle und Baumwollgarn erhöht; Preisrück- änge wurden gemeldet für reau ik Wolle und für Paus In der Judexziffer für Häute und Leder wirkte fih ein Rüd= gang der Preise für Oberleder (Rind-) aus. Unter den teh- nischen Oelen und Fetten sind die reise für Maschinen- öl, Maschinenfett und Leinöl Ge Ebenso haben sich auch die Kautschukpreise erhöht. ie Preise für Mauer- steine waren zum Teil (Berlin) abgeshwäht. :

Untex den industriellen Fertigwaren haben sich die Preise für Konsumgüter, insbesondere für Textilwaren, weiter leicht erhöht, '

Berlin, den 18. August. 1934.

Statistisches Reichsamt.

Anordnung.

Auf Grund des § 8 Abs. 2 der Sahung der Hauptvereini- gung der deutschen Getreidewirtschaft ordne ih folgendes an:

1,

Feder Getreidewirtshaftsverband hat die anliegende An- ordnung gemäß den Richtlinien dieses Rundschreibens auszu- ag zu erlassen und in den für sein Geltungsgebiet maßgeben-

en amtlichen Verkündungsblättern A E Die nach L 8 Abs. 4 der Saßzung für Getreidewirtscha tsverbände erforder- lihe Genehmigung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft ist erteilt.

Von den in Ziff. 2 der Anordnung festgeseßten Preisen kann jeder Getreidewirtshaftsverband für die zu ihm gehörenden Fest- preisgebiete Abweihungen nach unten festseen.

3,

Feder Getreidewirtschaftsverband kann für sein Gebiet über die Höhe der näch Ziff. 4 der Anordnung vorgesehenen ortsüblichen Aufschläge Grundsätze aufstellen.

4

Anordnungen nah Ziff. 2 U | chretb dürfen meiner vorherigen Zustimmung. Die Dor Se ¿ür olche Vér ver. wes fler viangehou ¿u begründen. ach vteilung meiner Zustimmung sind die A«ezbuungeu n den für das -

Geltungsgebiet des jeweiligen Getreidewirt|schaftsverbandes maß- ekanntzumachen - und fige landwi®t-

r amtlichen Verkündungsblättern Stresemannstr. 92/102, mit-

er Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und son schaftlihe Erzeugnisse, Berlin SW 11, zuteilen. ¿

Wegen der Aeu der ad fie 14 der Anordnung an die Getreidewirtschaftsvecbände bi führenden Ausgleichsbeträge ergeht noch besondere Weisung.

Perlin, den 18. August 1934,

Dex Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen P Getreidewirtschast.

Karl Vetter, M. d. R.

Anlage. Anordnung des Getreidewirtschaftsverbandes « «z«auues

Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 der Saßung für Ges treidewirtshaftsverbände in Verbindung mit der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft vom 14. 7, 1934 (Reichs- geseßbl. 1/629) wird mit Genehmigung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschast und mit Zustimmung des Vorsizenden der Hauptvereinigung der deutshèn Getreide- wirtschaft e angeordnet: i

Für - den Kauf und den - Verkauf von - Roggen=---und Weizenkleie in dem Gebiet des Getreidewirtschaftsverbandes eee)» « gelten bis auf weiteres die nachfolgenden Vorschriften: 4

(1) Der Grundpreis beträgt: Z

ür Roggenkleie 62/4 vH des oggen-Erzeuger-Festpreises, ic Weizenkleie 5714 vH des Weizen-Erzeuger-Festpreises.

(2) Maßgebend ist das Preisgebiet, in dem die Mühle liegt, und der Preis, der sih für den Monat errehnet, in dem die R R erfolgen hat.

(3) Der Grundpreis versteht sih für Zahlung bei Lieferung (netto Kasse) einshließlich Sack (brutto für netto). Er versteht sich ferner ab Mühle einschließlich dec Kosten des Verladens dajelbst. ¿

Beim Kauf von der Mühle hat als Kaufpreis zu zahlen:

a) der Verbraucher den in Ziffer 1 festgeseßten Grundpreis zuzüglich eines Ausgleihsbetrages von 3 P je 100 kg,

b) ein anderer als ein Verbraucher den in ifffer 1 fest- geseßten Grundpreis. ;

Verteilungshändler und R agr aN ena E ente die Kleie von einem anderen als von einer Mühle kausen, zahlen als Kauf- preis den in Ziffer 1 festgeseßten Grundpreis zuzüglich eines Aus- gleihsbetrages von 30 P je 100 kg.

4

(1) Als Verkaufspreis der Verteilungshändler und Vertei- lungsgenossenschaften sür den Weiterverkauf der Kleie an Ver- braucher wird der Preis festgeseßt, der ihrem Einkausspreis zu- züglich des ortsüblihen Aufschlages entspricht.

(2) Mit Zustimmung des zuständigen Kreisbauernsührers kann ein Betrieb, dex als Verteilungshändler oder Vertetiiungs- genossenschaft anzusehen ist, aber gelegentlih einem anderen Vers teilungshändler oder einer anderen Verteilungsgenossenschaft Kleie verkauft, in einem solchen Falle einen Verkaufspreis verlangen, der seinem Einkaufspreis zuzüglich des ortsüblichen Aufschlages entspricht, sofern die Verkaussmenge 5 t im Einzelfalle nicht

und 3 dieses Rundschreibens be- -

—R

5

__ (h) Der in Ziffer 4 Abs. 1 festgeseßte Verkaufspreis gilt für den Verkauf an einen Mischfutterhersteller, sofern Lie P Ee 5 t im Einzelfalle nicht übersteigt.

(2) Sofern ein Mischfutterhersteller von einem anderen alz von einer Mühle im Einzelfalle Kleie in einer Menge über 5 { kauft, hat er den in Ziffer 3 festgeseßten Preis zu zahlen.

6.

_Als Verkaufspreis eines Handelsbetriebes, der niht als Ver- teilungshändler oder Verteilungsgenossenshaft anzusehen ist und Kleie an einen Verbraucher oder einen Mischfutterhersteller ver- kauft, gilt der Preis, den ein Verteilungshändler oder eine Ver- teilungsgenossenshaft gemäß Ziffer 3 zu zahlen hat.

7.

Als Verteilungshändler und Verteilungsgenossenschaft gelte die Betriebe, die Kleie aus\chließlich oder überwiegend en braucher verteilen. Ñ

Kosten einer Beförderung, die niht mit der Bahn oder zu Wasser erfolgt, dürfen in jedem Falle in Höhe des Reichseisen- bahntarifes für Kleie in Rehnung gestellt werden.

9.

(1) ‘Die Preise gelten für gesunde, handelsüblihe Durch- \hnittsqualität.

(2) Roggenkleie muß das gesamte nah der Mehltype 997 bzw. 1360 anfallende Mahlerzeugnis enthalten.

(3) Weizenvollkleie, enthaltend alle Mahlerzeugnisse nah der Mehltype 2000 (Weizenbrotmehl), kann 50 Pf. Lir 100 kg höher als sonstige Weizenkleie berehnet werden.

(4) Unbeschadet des Abs. 3 sind Zuschläge wegen besserer Be- \haffenhéit unzulässig. 6

_Kaufverträge über Kleie werden von diesex Anordnung nicht berührt, soweit sie hinsichtlih der Lieferung der Kleie vor dem Fnkrafttreten dieser Anordnung erfüllt sind.

11.

Die in dieser Anordnung festgeseßten Preise und Preis-

spannen dürfen unterschritten, aber niht überschritten werden. 12.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, auf Anfordern des Getreide- wirtschaftsverbandes den Nachweis zu erbringen, zu welchem Preis es seine Kleie eingekauft oder verkauft hat.

13.

Mitglieder, die gegen diese Anordnung verstoßen, segen sih dex Bestrafung nach den Vorschriften des § 86 Abs. 1 Ziffer 8 der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft vom 14. 7. 1934 und der Festewung einer Ordnungsstrafe nah den Vorschriften des § 8 Abs. 2 Ziffer 10 der Satzung für Getreidewirtschastsver- bände aus. 1

Die in Ziffer 2 (a) bezeihneten Ausgleichsbeträge sind von der Mühle an den Getreidewirtshaftsvecrband nach dessen näherer Anordnung abzuführen. M

(1) Diese Anordnung tritt mit dem auf die Verkündung fol- genden Tage in Kraft. : i

(2) Die Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, wird von dieser Anordnung nicht betroffen. :

Sea ooo Bet e

“Der Vorsitzende des Getreidewirtschaftsverbandes.

Filmverbot, Die öffentlihe Vorführung des Films: („HollywoodParty“ 8 Akte 2181 m, Antragsteller: Metro-Goldwyn-Mayer Filnt A.-G., Bexlin, Hersteller: Metro-Goldwyn-Mayer, Amerika, ist am 1. August 1934 unter Nummer 36 866 verboten worden, Berlin, den 18, August 1934. |

Der Leiter der Filmprüfstelle. Zimmermann.

6% % (Tabakmouopol)-Anleihe der Freien Stadt Danzig __von 1927. Die am 1. Oktober 1934 fällige Tilgungsrate der 64 % eron Mee der Freien Stadt Danzig von 1927 st durch Rückkauf getilgt worden,

Danzig, im August 1934. Dex Senat der Freien. Stadt Danzig.

Bekanntmachung.

Die am 17, August 1934 ausgegebene Nummer 97 des Reichsgeseßblatts Teil T enthält:

Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Uebertragung dex Ausübung von Rechten. Vom 14. August 1934.

Geseß zum Schuße der Sprottenfischexrei in der Ostsee. Von 14. August 19344.

Verordnung über Zolländerungen. Vom 11. August 1934.

oes Verordnung zur Duxchsühxrung des Fünsten Geseyes ux Aenderung des Geseyes über das. Verfahren in Versorgung dén. Vom 13. August 1934.

Verordnung zur Bekämpfung: “der (Psittacosis). Voni 14. Aügust 1934.

Umfang 124 Bogen. -Verkaufsprceis 0,80 RM. Postver- sendungsgebühren 0,04 RM füx ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 18. August 1934.

Reichsverlagsamt. " Fahrïcius.,

Papageienkrankheit

Bekanntmachung.

Die am 18. August 1934 ausgegebene Nummer 42 de Reichsgeseßblatts Teil 11 enthält: i

Vexarbinung über. die vorläufige Anwendung eines deuts ungarischen Abkommens zur Abänderung der ersten und zweiten Zusa vereinbarung zum Hdndelsvertrag. Vom 14. August 194 rordnung über die vorläufige Anwendung einer Verei barung zur Abänderung des deutsh-finuishen Hamdelsvertrags. Vom 16. August 1934. : / Bekanntmachung über den Schuß -von Erfindungen, Muster! und Warenzeichen auf einer Ausstellung. Vom 8. August 1934 Bekanntmachung einer" déutsch-lettischen Vereinbarung über die vorläufige Regelung des Rechtshilfeverkehrs in Strafsache". Vom 10. August 1934. s Umfang: 4 Bogen. Lerkausapreis 0,15 RM. Postver]el“ dungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 20. August 1934, Reichsverlagsamt.

übersteigt.

Fabricius.

Itichtamtliches. Deutsches Reich.

Nr. 32 des Reichsministerialblatts vom 18. August 1934 ist soeben ershienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharnhorststraße 4, zu beziehen.

Inhalt: 1, Allgemeine Verwaltungssahen: Verabschiedung und Ernennung von Reichsbeamten. 2. Kommunalwesen: Erlaß

über zwishengemeindlihe Förderung örtliher Angel Ï 3, Konsulatwesen: StecliiaiuULettol agen und Ei Mete quaturerteilungen. 4, Medizinal- und Veterinärwesen: Ver- Reibsfibht Aenderung der Ausführungsbestimmungen A zum Reichsfleishbeshaugeseß. 5. Steuer- und Zollwesen: Verord- nung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Haupt- zollämtern im Bezirke dès Landesfinanzamts Karlsruhe. Ver- ordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Bolltarif E e Wb e Warenverzeihnisses zum Boll-

. 6. Verkehrswesen: Gebü 2x Prüfs d Ri l ührenordnung der Prüfstelle für

Nus der Verwaltung.

Durchführung der Gnadenbotschaft des Führers.

Auf Anordnung des Ministerpräsidenten Göring ist in Aus- führung des Willens des. Führers und Reichskanzlers - die Nach- prüfung aller Shußhaftfälle sofort in Angriff genommen wor- den. Die Untersuchung ist hinsihtlich derjenigen Maßnahmen, die aus Anlaß der Ereignisse des 30. 6. 1934 ergriffen werden mußten, bereits beendet. Es ergibt sih folgendes Bild:

Anläßlih der Röhm-Revolte mußten im FJnteresse der Staatssicherheit insgesamt 1124 Personen in Schußhaft ge- nommen werden. Auf Grund der angestellten Nachprüfungen sind 1079 Personen in Freiheit geseßt worden. Es befinden sih also zur Zeit in Zusammenhang mit der Röhm-Revolte nur noch 45 Personen in Schußhaft, die am s{hwersten belastet sind und hinsichtlih derer die Ermittlungen noh fortgeseßt werden müssen. R ist die Aktion vom 30. 6. 1934 nunmehr abge-

ossen.

Die Nachprüfung der sonstigen Schußzhaftfälle wird fort- gesezt. Noch im Laufe dieses Monats wird at 'peikews beträt: lihe Zahl von Schußhäftlingen in Verfolg der Gnadenbotschaft des Führers und Reichskanzlers entlassen werden.

Amnestie auch für Steuerzuwiderhandlungen.

/ Die Strafamnestie, die von der Reichsregierung aus Anlaß der Vereinigung des Amtes des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers verkündet worden ist, gilt, wie in der Deutschen Steuer-Zeitung hervorgehoben wird, auh für Steuerzuwider- handlungen. Ausgenommen sind allerdings auch hier Hand- lungen, bei denen „die Art der Ausführung oder die Beweg- gründe eine gemeine Gesinnung des Täters erkennen lassen.“ Die Einstellung des Strafverfahrens erfolgt, wie Ndz. dieser Ver- öffentlihung entnimmt, regelmäßig von Amts wegen, so daß be- sondere Anträge nicht gestellt zu werden brauchen. Ueber die Ein- stellung wird im Verwaltungsstreitverfahren vom Finanzamt, Hauptzollamt oder Landesfinanzamt, bei dem das Verfahren an- hängig ist, zu entscheiden sein. Fedoch werden die Beteiligten über die Einstellung auch eine Entscheidung des zuständigen Gerichts durch Antrag herbeiführen können, gegen dessen Entscheid die so- fortige Beschwerde gegeben ist. Der Straferlaß erstreckt sich auch auf Nebenstrafen und Siherungsmaßnahmen, soweit sie noch nicht vollsireckt sind, auf geseßliche Nebenfolgen, rüständige Geld- bußen und Kosten. Ist dagegen auf Einziehung oder Ünbrauch- barmachung von Gegenständen erkannt, so bleibt es dabei.

Der gegenwärtige Stand der Sirafrechtsreform.

Jm Herbst 1933-hat Reihsjustizminister Gürt ner im Auf- trage des Reichskanzlers eine amtlihe Strafrehtskömmission aus namhaften Fachjuristen berufen mit der Aufgabe, einen den An- shauungen und Bedürfnissen des neuen Staates entsprechenden Entwurf für ein Strafgeseßbuch aufzustellen. Den Vorsib in dieser Kommission hatte der Reihsjustizminister selbst übernommen und als stellvertretende Vorsißende den preußishen Justizminister Kerxl und den bayerischen Justizminister, Reihsfustizkommissar Dr. Frank, berufen. Am 3. November 1933 nahm diese Kom- mission ihre Arbeiten auf. Fn vier Tagungsabshnitten wurde im Winter 1933/34 der Allgemeine Teil in erster Lesung durchberaten und zu einem vorläufigen Entwurf geformt. Zu Ostern lag dieser Entwurf abgeschlossen vor. Als Beratungsgrundlage haben ein auf der Grundlage der Reihhstagsvorlage von 1927 im Sommer 1933 im Reichsjustizministerium aufgestellter Referentenentwurf und die im Herbst 1933 veröffentlichte Denkschrift des preußishen «Justizministers „Nationalsozialistishes Strafrecht“ gedient. Die Arbeiten der Akademie für Deutsches Recht konnten für die Be- ratungen der amilichen Strafrehtskommission niht nußbar ge- macht werden, weil sie zeitlih später stattfanden als die Tagungen der amtlihen Kommission. Wohl aber ist es dur den glüdlichen Umstand, daß Staatssekretär Dr. Freisler zugleich Mitglied der amtlichen Strafrehtskommission und Vorsivender des Straf- rechtéausschusses der Akademie ist, möglih gewesen, dem Straf- rechtsaus\chuß der Akademie bei seinen Beratungen die Ergebnisse der vorangegangenen Beratungen der amtlichen Strafreht8- kommission zugängig zu machen. E Reichsjustizminister Dr. Gürtner stellt mit besonderer Freude fest, daß der Ausschuß der Akademie, wie die im Juni 1934 veröffentlihte Denkschrift der Akademie zeigt, ganz überwiegend zu den gleihen Vorschlägen gekommen ist, wie sie in dem vor- läufigen Entwurf der amtlichen Strafrechtskommifssion enthalten sind. Die amtlihe Kommission hat inzwischen in ihren Tagungs- abschnitten im April, Mai und Juni 1934 auch den größeren Zeil des Besonderen Teils des Strafgeseßbuchs durhberaten und hofft, diese Beratungen in erster Lesung im September 1934 abzu- {hließen. Ob dann der vorläufige Entwurf des ganzen Straf- geseßbuhs nebst einer Denkschrift alsbald veröffentliht werden kann, steht noch dahin. Dem Ziele, sobald wie möglich wenigstens in großen Zügen der Oeffentlichkeit einen Einblick in die bis- berigen Arbeiten zu gewähren, sollen eine Reihe von Aufsäßen dienen, die Reichsjustizminister Dr. Gürtner soeben in einer Vroshüre des Verlages Franz Vahlen, Berlin W 9, unter dem Titel „Das kommende deutsche Strafreht, Allgemeiner Teil“, ver- öffentlicht hat. Das Büchlein enthält Beiträge von Staatssekretär Dr. Freisler, Min.-Direktor Ernst Schäfer, Senatspräsident Dr. K 2e, Oberregierungsrat_ Dr. von Dohnanyi, Min.-Rat Rieß, Geheimrat Dr. Leopold Schäfer, Vizopräsident Grau, Oberlandes- gèrichtsrat Dr. Karl Schäfer und Oberstaatsanwalt Dr. Reimer.

Die deutsche Münzreform.

Küinftig nur noch eine Münzftätte.

__ Jn einem Ueberblick über das geltende Münzrecht weist die Veutsche R S darauf hin, daß geseylihe Zahlungs- mittel mit unbeshränktem Annahmezwang a gesehen von den Privatbanknoten und Rentenbanksheinen nur die Reichsbank- noten und die Mga Ren sind, die allerdings nicht mehr neu ausge rägt werden. Die Scheidemünzen müssen von den Reichs- und Landeskassen sowie den Kassen der Pojiverwaltung au in jedem ee angenommen werden, sonst aber brauchen Silbermünzen und Stücke zu 1 RM (rein Nickel) nur bis zum Betrage von 20 RM, - Pfennigmünzen bis zu 5 RM von Jjeder- mann angenommen zu werden. Die im Gange befindliche Münz- reform wird, wie NdZ. meldet, kurz dahin umri}sen: Für Nünzen bis zu 10 Reichspfennig Bronze, für die Münzen zu 29 Reichspfennig und 1 RM Reinnidckel, für die Münzen von 2 RM und 5 RM Silber, und zwar in einer geringeren Legie- tung für das 2-RM-Stüd, in einer höheren für das 5-RM-Stück.

Gegenwärtig leben wir in der Zeit des Uebergangs. erklärt sih die Vielgestaltigkeit der zur Zeit in Umlauf Ee lihen Münzen. Der Uebergang is für die Stücke zu 50 Rpf. bereits vollzogen, Die Stüdcke zu 1, 2 und 5 RM bisheriger Prägung werden allmählih aus dem Verkehr gezogen und dur solche neuer Prägung erseßt. Später ist mit rant Aufruf zu rehnen. Schon jeßt sind die Stücke zu 3 RM aufgerufen, Sie brauhen nach dem 30. September nihcht mehr angenommen zu werden, werden aber bis zum 31. Dezember 1934 von den öffent- lihen Kassen noh in andere Münzen umgetausht. Neue Drei- markstücke werden nit hergestellt werden. Die Außerkursseßzung der Dreimarkstücke hat Zur Sol e, daß auch alle Denkmünzen, die als Dreimark|tüe gepragt wurden und vielfach gesammelt worden eti E verlieren. Dio ict e pt es sih dabei um ragungen, Die Fünfmark- U i orer nos im tag U g fmark-Gedenkmünzen ‘bleiben Der Uebergang des Münzregals auf das Reich hatte no

niht dazu geführt, daß das Reil selbst Münzen E, Bie geshah vielmehr durch die Münzstätten der Länder im Auftrage und für Rechnung des Reiches, Der Neuaufbau des Reichs bot die längst erwünschte Gelegenheit, auch auf dem Gebiete des Münzwesens die A Reste der Einzelstaatlichkeit zu beseitigen. Einen äußeren Anstoß erhielt dieser Plan dadur, daß das Gez bäude der bedeutendsten Münze, nämlih der Preußischen Staats- münze in Berlin, dem Neubau der Reichsbank zum Opfer fallen mußte. An ihrer Statt wird an geeigneter Stelle ein Neubau errihtet werden, der von vornherein so angelegt wird, daß er als Reichsmünze dienen kann. Der Zeitpunkt für die Fertigstellung der neuen Reichsmünzstätte steht noch niht fest.

Neichs- und Staats3anzeiger Nr. 193 vom 20, August 1934. S. 3

Volkswirtshast und Statistik. Die Preisschere zur Hälfte geschloffen.

Die eigentlihe Ursache der Verlustwirtshaft des deutschen Bauerntums im leßten Fahrzehnt, die Preisschere hat sih heute nur 1/4 Jahre nach der Machtübernahme des Führers schon zur Hälfte geschlossen. Der sich bisher stets weitende Unterschied zwishen den Preisen der Jndustrieprodukte und der Agrar- erzeugnisse ist verkleinert worden, Die Preise für landwirtschafts lihe Erzeugnisse nähern sich mehr und mehr dem Fndustriepreis- index. Es wird dadurch in zunehmendem Maße erreicht, daß cin gesunder wirtshaftliher Ausgleih zwishen der Fndustrie und dem Bauernstand stattfinden kann. Während der Preisindex für land- wirtschaftlihe Erzeugnisse Ende Fanuar 1933 noch auf 80,8 vH (1913 = 100) stand, ist er heute auf Grund der Regelung des landwirtshaftlihen Marktes gegenüber diesem Tiefstand um 25 v gestiegen. Er steht heute auf 99,8 vH. Damit haven die Agrar- preise den Vorkriegsstand so gut wie erreiht, wohlgemerkt im Durchschnitt sämtlicher landwirtschaftlihen Erzeugnisse. Verhält- nismäßig am hösten sind die Preise für pflanzlihe Nahrungs- mittel gestiegen. Diese standen am 8. 8. auf 116,9 vH. Die Vieherzeugnisse stiegen seit Fanuar 1933 von 88vH auf 103 vH der Vorkriegspreise. Noch immer unter Friedensstand liegen die Preise für Schlachtvieh. Doch ist auch hier auf Grund der Markt- regelung in der leßten Zeit eine Aufbesserung der Preise zu beobahten. Während Anfang Februar 1933 die Schlachtviehpreise nur 56 vH betrugen, sind sie heute immerhin {hon wieder auf 73,3 vH gestiegen. Diese Zahlen zeigen deutlih die Erfolge der nationalsozialistishen Bauernpolitik, der es gelungen ift, auf Grund der Reichsnährstandsgesezgebung durch Angleihung der Agrarpreise an die Jndustriepreise, die Preise für industrielle Fertigwaren stehen heute bei 115,3, einen gesunden Ausgleich in der Wirtschaft herbeizuführen, der nicht dem Wohl nur eines Standes, sondern der gesamten Volkswirtschaft zugute kommt.

|

Schlachtviehpreise an deutshen Märkten in der Woche vom 13. bis 18. August 1934. DurwWhschnittspreise für 50 kg Lebendgewiht in NM.

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1934 August 6.—11.

M: 23.—28. | 30.7.—4.8. |

Ochsen, vollfleishige (b) « s Kübe, volUlfleishige (b) « « Kälber, mittlere 0) e Schweine, 100—120 kg (c)

mast, ?*) g1= Fette Spedjauen. Berlin, den 18, August 1934,

238 24,7 i 34,8 36,0 7, 45,6 46,6 7

f

Bezeichnung der Schlachtweriklassen siehe Monatsübersicht in Nr. 185 vom 10, August 1934, 2) þ 1= Stallmast, þ 2 = Weide-

Statistisches Reichsamt.

Marktverkehr mit Vieh vom 29. Zuli bis 4. August 1934, (Na Angaben der 43 bedeutendsten Vieh- und S{lachtbofverwaltungen.)

——

Lebende Tiere |

Zufuhren Zu- (+) bzw

Auftrieb auf dem Viehmarkt

davon zum

Schlachthof

unmittelbar dem Schlacht- hof zugeführt

Tiergattungen

Abnahme (— gegenüber der Vorwohe in vH

davon aus dem insgesamt Ausland!) f der

von Äbnabme() lMladtete gegenüber | e orwodhe | m Brei H )

| markt 2

in

27 681 4 859

59 236 11 274 5 729 983

29 763 118 197

17 664 3 224 4183 6 339 3 446

472

26 046

95 241

2725 482 354

Rinder zusammen . « e Oba op Bullen « « « -

übe ärsen (Kalbinnen)

18 280 16390 |

a i O a I E A

1) Darunter aut Seegrenz]/chlahthöfe: 27 Ochsen, in den Zahlen mitenthalten.

Berlin, den 18. August 1934,

151 Kühe. ?) Halbe und viertel Tiere

394 30 406 196 f} 9 341 3 | 5 970 155 1 12 858 fe | 6 012 T | 625 Gee | 31 572 829 127 599 ag il 20 397

12,3

| 1 646 -+

-

-

a D Ubr

j | \ 1 \ | \ | | |

M

N O) p jd No

j f

| 1 | h (i 7 697 |

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0 4 66,

l+l +1

-

sind, in ganze Tiere umgerechnet,

Statistisches Reichsamt,