1934 / 193 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 20 Aug 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 193 vom 20. August 1934. S. 4

Handelstieil. Vorfschau auf Leipzig.

Am 26. August beginnt die Leipziger Herbstmesse 1934. Es sind ihr diesmal keine Sonderschauen angegliedert, wie etwa die „Braune Großmesse“ und die „Sachsenshau“ vor einem Jahr oder dex Mitteldeutsche Landwirtschaftsmarkt 1932, sondern es die erstmals wieder seit 1931 nur die reine Messe statt, d. . die Mustermesse in den diesmal 29 Meßhallen der inneren Stadt und die Messe für Bau-, Haus- und E auf dem Aus- P m Die Herbstmessen der leßten Fahre waren wie

olgt beshickt und besucht:

Iahr | Aussteller

Geschäftlihe Besucher aus Deutschland | Ausland

70 113 8194 9302 59 774 5083 9969 91 526 3697

Jn der Ausstellerziffer von 1933, der ersten Messe im national- sozialistishen Staat, besinden sich die 897 Firmen der Braunen Großmesse und 288 Firmen der Sachsenshau. Rechnet man diese ab, jo dürfte man mit den verbleibenden rund 4380 Ausstellern zu einer Zahl gelangen, die diesmal sogar noh etwas überschritten werden wird. ; E

Auf der Textilmesse wird die aus der Devisenlage ent- standene Notwendigkeit, die einheimische Rohstoffbasis zu erweitern und die vorhandenen ausländischen Rohstoffe durch stärkere Er- zeugung von mit Kunstseide gemishten Garnen zu strecken, in den gezeigten Mustern sihtbaren Ausdruck finden. Unter besonderen Hinweis auf diese notwendige teilweise Umstellung hat der Reichs- bund des deutschen Textileinzelhandels kürzlih seinen Mitgliedern dringend ans Herz gelegt, die Leipziger Herbstmesse zu Orientierung und Einkauf zu benußen. Jm Export erhofst man ein einmger- maßen gutes Geschäft mit den umliegenden europäischen Staaten.

In Spielwaren erwarten die Aussteller ein gutes Mittel- geschäft, wobei sie versuhen werden, einen Teil der shwer ver- kauflihen Exportware auf den Fnlandsmarkt (Weihnachtsgeschäft !) unterzubringen. Exportaufträge erhofft man vor allem mit Hilfe des Zusatausfuhrverfahrens von Abnehmern aus solchen Ländern zu erlangen, mit denen neue Handelsabkommen geschlossen wurden. Einzelne Firmen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, daß neuerdings Ägypten vertraglih mit Deutschland übereingebommen ist, im Tausch gegen Rohstoffabnahmen die deutshe Spielwaren- einfuhr zu begünstigen. E

Auf der Sportartikelmesse wird das Hauptgeschäft auf dem inneren Markt zustande kommen. Das Fnteresse des Handels hat besonders in Wintersportartikeln, vor allem infolge diesbezügliher Pläne der Organisation „Kraft durch Freude“ viel früher als sonst eingeseßt. Auch im Auslandsabsaß werden Winter- sportgeräte eine große Rolle spielen, so im Geschäft mit Frankreich, wo seit etwa einem Jahre eine Welle der Begeisterung für alle Formen des Wintersportes eingeseßt hat.

Die Messe für Lederwaren und Reiseartikel steht zum Teil unter den Schwierigkeiten der Abhängigkeit von aus- ländischen Rohstoffen. So dürfte vor allem die Entwicklung des Geschäfts in Saffian-Lederwaren, die bekanntli .aus Oen Fellen hergestellt werden, interessant sein. Ein beträcht icher Teil der Erzeugnisse, die zur Messe kommen, besteht indessn aus Leder- waren heimisher Herkunft, die einen großen Lohn- und einen relativ geringen Materialanteil haben. Das Fnlandsgeschäft hat sih seit mehreren Monaten dur stetige Zunahme der Umsäße (Uniformbedarf) gehoben, so daß die meisten Offenbacher Firmen gut beschäftigt sind. Man rechnet auf dem Binnenmarkt mit groß- zügigen Eindeckungen für das Weihnachtsgeshäft. Das Export- geschäft ist bisher immer noch unbefriedigend gewesen, doch erscheint der stärkere Zug nah Qualitätsware in erholten Welthandels- ländern die Aussichten erfolgreihen Konkurrierens mit über- secishen Ländern (Japan, Marokko!) zu erhöhen.

Die deutshe Glaswaren- und Porzellan-, Steingut- und Tonwarenindustrie ist eine derjenigen Branchen, die die Leipziger Messe praktish vollkommen lückenlos beshicken und für die eine Rohstofffrage nicht existiert. Jm JFn- ländsgeshäft wurde durch scharfe Kartellierungsmaßnahnien die Rentabilität niht nur in der JFndustrie, sondern auch im Handel sichergestellt, und in Porzellan ist beispielsweise auch die Ausfuhr 1934 mindèstens nfengenmäßig wieder gestiegen.

Die Eisen- und Stahlwarenfirmen kommen nah Leipzig mit der Hauptaufgabe der Wiederheranziehung der aus- ländishen Abnehmer. Auf der jüngst beendeten „Solinger Stahl- warenwoche“ ist erneut diese Notwendigkeit für eine Fndustrie,

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die bis zu 80 vH auf den Auslandsabsaß angewiesen ist, unter- strihen worden. Unter den Ausstellern von Haus- und Küchengeräten, unter denen sih auch [eistungsfähige Firmen für Gummiwaren befinden, herrsht große Zuversicht in bezug auf das Jnlandsgeschäft. Als typische Verbrauchsgüterindustrie hat diese Branche in den leßten Monaten ihre Umsäße kräftig erhöhen können. Exportaufträge werden aus den Ländern mit Gegen- seitigkeitsabtfommen besonders in Stapelware und arbeitsparenden Neuheiten erwartet. in u

Die fast lückenlos an der Leipziger Messe beteiligte deutsche Edelmetall-, Uhren- und Schmudckindustrie ist in dem Meßhaus „Specks Hof“ konzentriert. Zwei Drittel des Ums- saßes sind früher regelmäßig ins Ausland gegangen, wovon das meiste jeßt ausfällt. Andererseits ist die Teilnahme an der Binnenmarktsbelebung bisher noch nicht so stark gewesen, daß sich die Lage in dieser typishen Exportindustrie wesentlih gebessert hätte. Jhre fast restlose Beteiligung in Leipzig läßt exkennen, mit welhem Ernst gerade in diesen Kreisen um die Ausfuhrsteigerung gerungen wird. Auch die funstgewerblihen Aussteller haben noch nit in zufriedenstellendem Maße an dem Wieder- aufschwung der Wirtschaft teilgehabt. Um so lebhafter sind ihre besonderen Anstrengungen auf der Messe zu begrüßen. Im Meß- haus Petershof findet diesmal eine Schau der besten Stücke jedes Ausstellers statt, und an jedem einzelnen Stück befindet sih ein Hinweis, an welhem Stand die betreffende Herstellerfirma anzu- treffen ist. Auch die Kollektivverkaufsshau von Erzeugnissen des Thüringer Kunsthandwerks und Kunstgewerbes dient dem gleichen Ziveck der Bedarfsweckung. f E

Die Nahrungs- und Genußmittelmesse erfährt diesmal eine Únterstreihung ihrer Bedeutung dur die Fnitiative des Reichsnährstands. Ein Werbeaufbau in Form eines deutschen Bauernhauses auf dem-Marktplay wird auf die im Rahmen dieser Fachmesse stattfindende a aue na hinweisen.

Jn der Messe für Bücher, Bilder und Postkarten, die in Leipzig in Verbindung mit der Papier- und Schreibwaren- messe abgehalten wird, herrschen die messefähigen Sparten des Buch- handelsgeshäfts vor, d. h. das meist im Serienabsaß zu liefernde Jugendschrifttum, Bilderbücher, Sportliteratur ete. Die durch den weltanshaulihen Wandel erforderliche Erseßung dieses Schrifttums wird der Messe bei sehr sorgfältiger Auswahl und Disposition (Kitsch!) ein lebhaftes Geschäft bringen. Jm Export rechnet man mit gutem Absaß in Kunstdrucken, Heiligenbildern und Musikalien.

Den Mittelpunkt der Messe für Bau-, Haus- und Betriebsbedarf auf dem Ausstellungsgelände wird die Bau- messe bilden, deren Ausstellerzahl größer sein wivd als zur Herbst- messe 1933 und zur Frühjahrsmesse 1934. Die Ausstellerzahlen ent- wickelten sich seit dem Herbst 1931 für die Baumesse wie folgt: Herbst 1931 273; Frühjahr 1932 211; Herbst 1932 241; Frühjahr 1933 208; Herbst 1933 283; Frühjahr 1934 269; Voxanmeldungen Herbst 1934 rund 300. Seit 1930 ist die Baumesse im Hérbst immer besser beschickt worden als im Frühjahr. Auf der Herbstbau- messe stehen die Baustoffe im Vordergrund, zu deren Aus- fe erung und Prüfung die Bauunternehmer ael das Winter- halbjahr benußen, um über die in der Sommersaison zu ver- wendenden Materialien im klaren zu sein. Ganz folgerihtig ist aus diesem Grunde auch zux diesjährigen Herbstmesse ein

uwahs an AussteYern in den Gruppen Baustosfe festzustellen. A allgemein wird -sich der Bedarf der Siedlungsbauten ziem- lih deutlih auf dieser Messe ausprägen, Die Messeausstellungen in Betriebs- und Hausbedarf in Halle 21 werden im wesent- lichen auf den Bedarf mittlerer und kleinerer gewerblicher Be- triebe zugeschnitten sein. Neben Werkzeugen und Werkzeug- maschinen sind die Transporteinrihtungen gut vertreten. Die Nahrungs- und Genußmittelindustrie wird gleichfalls gute An- regungen aus der Messe entnehmen können. Auch die Lustfahrt industrie hat ihren Play in dieser Halle gefunden. Auf dem Ausstellungsgelände befindet sich außerdem noch die Reichs- erfindermesse, die diesmal unter Kontrolle und Nachprüfung durch den deutshen Reichserfinderbund eine wirklih ernsthafte Auswahl vön industriell vêrwertbaren Neuerungen und Erfin- dungen heräüßsstellen .wird. *

Aus dieser Uebersicht über nur die in der heutigen Kon- junktur am meisten interessierenden Zweige der Messe es sind außerdem noch rund 800 Aussteller an den Gruppen Kurz- und Galanteriewaren, Musikinstrumente, chemische, pharmazeutische und kosmetische Artikel, Verpakung und Reklame und Klein- möbel beteiligt is zu erkennen, daß die Messe voraussichtlich ein recht gutès Jnlandsgeschäft und eine wesentliche Entlastung unserer Exportlage bringen wird.

E S E T E E B I E C I I I I I T S I T T I I I D

Wer darf die Frankfurter Möbelmesse besuchen?

Die im Rahmen der Frankfurter Messe vom 16. bis 19. Sep- tember stattfindende Frankfurter Möbelmesse, die einzige Herbst- möbelmesse Deutschlands, is nux für Wiederverkäufer zugängig. Der Besucher muß sich ausweisen durch polizeilihe Ausweis- papiere oder Bescheinigungen von Handelskammern, Handwerks- kammern und Gewerbesteuerämtern, aus welchen einwandfrei hervorgeht, daß er ein einshlägiges Gewerbe der Möbelwirtschaft betreibt. Es genügt auch der Nachweis von Lieferfirmen, mit denen er schon gearbeitet hat. N können zugelassen werden Verwandte, die sih einwandfrei als Mitinhaber oder Mitarbeiter ausweisen können, sowie Angestellte des besuchenden Firmen- inhabers, soweit sie als solche bekannt sind oder sih auszuweisen vermögen, jedoch sollen auf Grund eines solchen Ausweises nie- mals mehr als drei Personen zusammen die Halle betrèten. Die Aussteller sind verpflichtet, sich vor Tätigung von Abschlüssen die Ausweise vorlegen zu lassen. Die Kontrolle wird durh den Möbel- fahverband Gau XII und das Meßamt gemeinsam durchgeführt.

Die Frage der Zugehörigkeit des Lebensmittel- einzelhandels.

Amtlich wird mitgeteilt: Durch ein zwishen dem kom- missarishen Führer der Wirtschaft, Graf v. d. Golß, und dem Leiter der Reichshauptabteilung des Reichsnährstandes, Carl Vetter, getroffenes Uebereinkommen isst für die Betricbe des Lebenêmitteleinzelhandels die Frage der Zugehörigkeit zum Reichsnährstand und zum Reichsverband Deutscher Kauflente des

Kolonialwaren-, Feinkost- und Lebensmittelhandels e. V. (Re-

kof) sowie die Anmeldepflicht geregelt worden. Danach ehören die Betriebe dés Lebensmitteleinzelhandels, die aus\chließlich Lanidhandel im Sinne der öffentlichen Aufforderung des Reichs- bauernführers vom 25. Juni 1934 betreiben oder bei denen der Handel mit reihsnährstandfremden Waren 20 vH des Jahres- umsatzes nicht übersteigt, ausshließlich zum Reichsnährstand, die Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe, deren Handel mit reichsnähr- tandsangehöriger Ware 20 vH des Fahresumsaßtes nicht über- teigt, ausschließlich zum Rekofei, während für die dazwischen- tehende Gruppe, „die gemischten Betriebe“, D pelgugeyörig Play greift. Jeder Lebensmitteleinzelhandelsbetrieb genügt

seiner Meldepflicht, wenn ex sich bis zum 15. September 1934 entweder bei der örtlich zuständigen Kreisbauernschaft odex bei der örtlih zuständigen Bezirksorganisation des Rekofei an- meldet; beide Organisationen werden dann die Anmeldungen austaushen und sih die einschlägigen Betriebe gegenseitig zu- weisen. Der Reichsnährstand erklärt sich damit einverstanden, daß auch die gemischten Betriebe mit Doppelzugehörigkeit aus- {chließlich im Rekofei organisatorish zusammengeschlossen werden, wogegent der Rekofer vie“ Vewpflichtung übernimmt, alle Anord- nuntgén - des - Reih3nährstandes alken Betrieben des Lebensmittel- einzelhandels zu“ übexrmittekn.“ Die auf dem Gebiet der Markt- und Pwispölitik kiefentöen Betreuungsaufgaben werden für den Lebensmitteleinzelhandel ausschließlich vom Reichsnährstand, die übrigen M gaEen mit Zustimmung des Reichsnähr- standes von dem Rekofei wahrgenommen. Das Abkommen ent- ae weitere Bestimmungen über Zusammenavbeit beider Organi- ationen sowie über die Beitragsregelung, wodur eine Mehr- betta der gemishten Betriebe durch gleichzeitige Zugehörig- keit zu beiden Organisationen vermieden wird. Das Abkommen hat die Zustimmung der beteiligten Ministerien gefunden. Unter Beziehung auf die vorstehende amtliche Meldung wird von den beteiligten Organisationen (Reichsnährstand und Rekofei) auf folgendes hingewiesen: Durch alle bereits getätigten Anmeldun- gen, gleihviel ob sie bei den Dienststellen des Reichsnährstandes oder bei den Bezirksorganisationen des Rekofei erfolgt sind, ist der Anmeldepflicht genügt. Eine Doppelänmeldung ift nicht er- forderlih. Jst eine Doppelanmeldung c so ilt die Zurül- ziehung einer der Meldungen nicht erforderlich und unzulässig.

Werdet Mitglied der N-S- VBolkswohlfahrt!

Berliner Börfenberiht vom 20. August. Zuversichtlihe Grundstimmung.

Die auf Grund des günstigen Wahlergebnisses zu Beginn der neuen Woche an der Berliner Börse vorhandene zuversichtliche Grundstimmung kam allerdings in den Kursen nicht ganz zum Ausdruck, da verschiedentlich das Wahlergebnis bereits an den Vortagen von dèr Börse kursmäßig eskomptiert worden war und von der Seite der Vorkäufer bereits Glattstellungen erfolgten. Die Kursgestaltung war daher anfangs uneinheitlih, später über= wiegend sogar eine Kleinigkeit schwächer. Ausgehend von Montan- werten, wo besonders die anfangs stärker gedrückten Hoesch erholt lagen, wurde die Tendenz im Verlauf wieder freundlicher; Spezial= werte lagen fest. Der freundliche Grundton blieb dann bis gegen Schluß des Verkehrs bestehen.

Gerüchte über einen wieder dividendenlosen Abschluß bei Hoesch führten anfangs zu einem Rückgang in diesem Papier von rund 3 vH. Auch andere Montanpapiere blieben hiervon nicht un- beeinflußt, konnten -sih jedo, als der Hoesh-Kurs wieder um ca. 1 vH anzog, ebenfalls erholen. Von Fans an fest lagen Maxhütte (plus 2 vH) und Metallgesellshast (plus 24 vH). Braunkohlen- und Kaliwerte bei kleinsten Umsäßen gut gehalten, nur Salzdetfurth gewannen 2 vH. Am Markt der chemischen Aktien bröckelten F. G. Farben um 4 vH ab, sonst zeigten sich Doe faum Veränderungen, dagegen war das in Elektrowerten erauskommende Material etwas umfangreicher. Siemens- Schuckert und Gesfürel verloren je 1/4 vH, Chade 2 RM, Accu minus 2 vH. Die am Freitag festen Schiffahrtswerte litten unter Glattstellungen; Hapag und Nordd. Lloyd verloren je 1 vH. Fest lagen dagegen wiederum Aschaffenburger Zellstoff (plus 3%4 vH) und Vogel Draht (plus 2 vH), während Bremer Wolle auf Grund einer Zufallsorder 5 vH einbüßten. Banken waren etwas freundlicher. Von den Kunstseidenaktien wiesen Bemberg eine einprozentige Befestigung auf.

Am Kassamarkt überwogen bei kleinen Umsäßen die Kurs- besserungen. Renten tendierten uneinheitlih; während Kom- munalobligationen bis vH gewannen, gingen Pfandbriefe ver- einzelt bis zu X vH zurück, auch Schuldbücher, Stadtanleihen und Dollarumtauschobligationen lagen eher etivas schwächer. Tages- f blieb mit 4 bis 414 vH unverändert. Der Dollar stellte ih auf 2,489 (2,485), das Pfund auf 12,64 (12,655). Die Reichs- mark lag international sehr fest. :

Aufgaben der deutschen Landwirtschaft sür die nächsten Fahre.

Das Verhältnis der Anbauflächen einzelner Früchte zuein- ander, überhaupt das Mengenverhältnis der Produkte der deut- schen Landwirtschaft, hat seine natürlih und wirtschaftlih bestimm- ten Grenzen in Bodenart, Klima und Marktlage. Aber die Grenzen sind doch ziemlih weit gesteckt, und so blieb dem einzelnen Bauern immer genug Spielraum, innerhalb dieser Grenzen den einen oder anderen Zweig der Landwirtschaft auszudehnen oder auch für seinen Betrieb ganz fallen zu lassen. Früher richtete er sih dabei mehr oder weniger nach der Konjunktur. Die von der Reichsregierung jeßt in Angriff genommene Marktregulierung ermöglicht und erfordert nun zunächst eine größere Stetigkeit in der Betriebsführung; durch sie fällt zugleih das große Risiko fort, das doch immer mit der Um- und Einstellung der Wirtschaft auf erwartete Konjunkturpreise verbunden war.

Die Selbstversorgung Deutschlands mit Nahrungsmitteln und soweit dies darüber hinaus möglich ist mit Bekleidung, das ist heute die Aufgabe der deutschen Landwirtschaft. Durch diese Richtung unserer Agrarxrpolitik wird dem Bauern auch der Weg für seine künftige Wirtschaftseinteilung vorgezeihnet. Selbst- versorgung ist aber niht nux, die vordringlichste Aufgabe der deutshen Gesamtwirtschaft, sondern sie steht auch als Motto über jeder zweckmäßigen Führung eines landwirtschaftlihen Betriebes. Demgemäß ist sowohl eine möglichst weitgehende Ausnußzung wirtschaftseigener Düngemittel als auch eine möglichst große Unabhängigkeit des Betriebs von käuflichen, vielleiht gar aus- ländischen Kraftfutterstoffen zu fordern.

Wie sich nun der einzelne Landwirt in den Rahmen der heutigen Agrarwirtschaft zu seines Volkes und zu seinem eigenen Nuyten am besten eingliedert, dafür gibt Dr. E. Schneider im Reichsnährstand in Heft 33 der „Mitteilungen der Landwirtschaft“ überaus anregende und wertvolle Richtlinien heraus. Fn einem Aufsaß über „Neue Wege der landwirtschaftlichen Erzeugung“ kennzeichnet er die wichtigsten Aufgaben für die nähsten Fahre im einzelnen wie folgt:

1. Verstärkung der Schafhaltung,

2. Verbesserung der Humuswirtschaft,

3. größere Stetigkeit in der Betriebsführung,

4. verstärkter Anbau von Raps, Rübsen und Flachs,

5. planvolle Futterwirtschaft.

Die Durchführung dieser Aufgaben wird uns ber Unabhängig- keit der deutshen Wirtschaft ein ganzes Stück näherbringen und schafft durh die erhöhte Sicherheit unserer Lage dem deutschen Staat auh eine größere Bewegungsfreiheit im“ wirtschaftlichen Verkehr mit dem Ausland. Für die Wirtschaftlihkeit der Be- ‘triebsführung besteht aber unter dem nationalsozialistishen Regi- ment der Saß zu Recht, daß der größte volkswirtschaftlihe Gewinn zuleßt au den größten Nuyen des einzelnen in sih schließt.

Fortsetzung des Handelsteils in der Ersten Veilage+

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Direktor Dr. Baron von Dazur in Berlin-Wilmersdorf für den übrigen redaktionellen Teil, den Handelsteil und für parlamentarishe Nachrichten:

Rudolf Lan sh in Bexlin-Lichtenberg. j ; Druck der PreußisGen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.

Vier Beilagen (einschließlich zwei Zentralhandelsregisterbeilagen),

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Erste Beilage

zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

or. 193

Verlin, Montag, den 20. August

1934

Devisenbewirtschaftunga.

Kontrolle der Bondsgeschäfte.

Die Deutsche Golddiskontbank führt in einem Schreiben vom 9. August 1934 Nr. 40 117 folgendes aus:

„Duxch eine neu ergangene Verfügung des Reichsbank- Direktoriums ist die Ausnußung der vor dem 30. Juni erteilten flu Glän O Tg durch Aufnahme von Vorfinanzie- rungsfrediten untersagt. Da andererseits die Reichsbank seit dem 1, Juli Devisen zum Erwerb von Auslandsbonds nicht mehr zur Verfügung stellt, ist eine Ausnußung der vor dem 1. Fuli er- teilten Genehmigungen nicht mehx möglich. Die Ausfuhrfirmen müssen zur Sicherung des Verlujstausgleiches bei dem zuständigen Landesfinanzamt (Devisenstelle) die Ümstellung auf das Skrip- Die im Runderlaß 67/34 der Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung vorgesehene Kontrolle durch die Deutsche Golddiskontbank kommt somit nur noch für die nah dem 1. Juli auf Grund BHiffer 1/1 des oben genannten Erlasses er- teilten Genehmigungen in Betracht. Zur Durchführung der Kon- trolle sind uns von den Ausfuhrfirmen bzw. den von diesen mit der Durchführung des Bondskaufs beauftragte Devisenbanken die Originalabrehnungen über den im Auslande getätigten Ankauf von Bonds unverzüglih vorzulegen. Nah Prüfung und Ent- wertung werden die Belege an die Einreicher zurückgegeben. Um die für den Bondserwerb freigegebenen bzw. wieder zur Ver- fügung gestellten Devisen dem genannten Zwedcke umgehend zu- zusühren, ist es notwendig, daß die seitens der Ausfuhrfirmen

| mit dem Erwerb von Auslandsbonds beauftragten Devisenbanken

den Auftrag nur dann annehmen, wenn sie in der Lage sind, den auf der Bonds im Ausland selbst vorzunehmen; andernfalls müßte mit der Durchführung des Bondskaufes von der Ausfuhr- irma eine andere Bank unter gleichzeitiger Anzeige an die Deutsche Golddiskontbank beauftragt werden.“

x

Rückzahlung von Rohstofikrediten mit Hilfe von Exportdevisen. Die Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung hat unter dem 8. August 1934 Dev. A 28 177/34 an die Devisenbewirt- shaftungsstelle den nahstehenden Allgemeinen Erlaß gerichtet. Die darin erwähnten Erlasse vom 29. Funi 1934 und 14. Juli 1934 11 10 459/34 und Dev. B 17291/34 sind bisher nicht veröffent- liht worden. Wir geben nachstehend aus diesem Erlaß wieder: Fm Einvernehmen mit dem Reichsbankdirektorium er- mächtige ih Sie in teilweiser Abänderung meines Allgemeinen

| Erlasses Il 10 459/34 vom 29. Juni 1934, die dort vorgesehenen

Genehmigungen schon dann verbindlich in Ausficht zu stellen, wenn von den aus den eingeführten Rohstoffen hergestellten Waren oviel ausgeführt wird, daß über die zur Rückzahlung des Roh- tosfkredites und zur Durchführung eines etwaigen Ausfuhrförde- rungsverfahrens erforderlihen Devisen hinaus wenigstens 20 vH. des Gesamtausfuherlöses zur Ablieferung an die Reichsbank übrig bleiben und abgeliefert werden.

Jn Ergänzung meines Allgemeinen Erlasses vom 14. Fuli 1934 Dev. B 17 291/34 ordne ich an, daß mir die Abschrift Jhrer Entscheidung in zweifacher Ausfertigung zu übersenden ist. Aus der Entscheidung müssen sich alle wesentlihen Punkte des Antrags, besonders die Höhe, der Zinssaß und die Fälligkeit des aufgenommenen Kredites ergeben.

__Die Rohstoffeinfuhr nach Deutshland ist durch die mengen- mäßige _Kontingentierung (Robstoffbewirtshaftung) und durch die Devisenkontingentierung und -Repartierung fehr stark ein- geshränkt worden. Es sind deshalb wiederholt Anregungen an mich gelangt, die Rohstoffeinfuhr über den Rahmen der bestehen- den Kontingente hinaus durch -Jnanspruchnahme von Auslands- krediten (Waren- oder Finanzkrediten) zu ermöglichen. Derartige Kredite werden jedoch in der Regel nur zur Becfücung gestellt, wenn ihre Verzinsung und Abdeckun gewährleistet is. Die laufenden Deviseneingänge der betreffenden Firmen können für die Rüdckzahlung dieser Rohstoffkredite niht freigegeben werden. Dagegen bin ich im Einvernehmen mit dem Reihsbank- Direktorium grundsäßlih damit einverstanden, daß in Fällen, in denen die mit Hilfe der Kredite eingeführten Rohstoffe zu Halb- oder Fertigfabrikaten verarbeitet und diese restlos wieder ausgeführt werden, von dem Exporterlös der auf den Rohstoff- anteil der ausgeführten Waren entfallende Betrag zuzüglich der entsprechenden Zinsen zur Abdeckunn des Rohstoffkredites ver- ilt fel wird. „Dabei müsscn folgende Vorausseßungen er- ulli Jein:

1. daß die eingeführten Rohstoffe in Form von Halb- oder Fertigfabrikaten wieder ausgeführt werden und daß diese Zweck-

bestimmung der kreditierten Rohstoffe durch geeignete Maß- nahmen sihergestellt Mi M E s __2. daß für die Ausfuhr das Ausfuhrförderungsverfahren niht oder nur in einem Maße in Anspruch genommen wird, daß von dem Exporterlös über die zur Rüczahlung des Rohstoff- fredites und zur Durchführung des Ausfuhrförderungsver- [fgrens erforderlichen Devisen hinaus noch ‘ein Betrag zur Ab- ieferung an die Reichsbank übrig bleibt;

3. daß das ganze Geschäft sich im Rahmen der devisenwirt- shaftlihen Kontrollvorshriften abwickelt, daß also insbesondere die etwa erforderlichen Einfuhrgenehmigungen eingeholt, die Exportvaluta-Erklärungen für die Ausfuhrgeschäfte abgegeben, die Exporteingänge der Reichsbank angeboten und die für die Rückzahlung der Rohstoffkredite oder ein etwaiges Ausfuhr- förderungsverfahren niht erforderlihen Devisen an die Reihs- bank abgeliefert werden. : :

_JIn Fällen, in denen die Erfüllung dieser Vorausseßungen gesichert ist, bin ih bereit, die erforderlichen Genehmigungen verbindlih in Aussicht stellen zu lassen, und ist die Reichsbank dann bereit, die Freigabe der für die Abdeckung der Rohstoff- fredite notwendigen Exportdevisen verbindlich zuzusagen. Bei Jhnen eingehende Anfragen wegen der Aufnahme von Rohstoff- einfuhrkrediten ersuche ih im Sinne der vorstehenden Ausfüh- rungen zu beantworten. Anträge, die sich auf bestimmte Kredit- geshäfte beziehen und den Richtlinien dieses Erlasses entsprechen, ind mir vorläufig zur Entscheidung vorzulegen.

Fn Abänderung meines Allgemeinen Erlasses T1 10 459/34 vom 29. Juni 1934 ermächtige ih Sie, über die in diesem näher bezeihneten Antrage bei Erfüllung der -geforderten Voraus- seßungen in eigener Zuständigkeit zu entscheiden. * Ueber die Anträge ist mir jedoch nachträglich unter Uebersendung einer Abschrift Jhrer Entscheidung zu berihten. Ferner ist von er- teilten Genehmigungen, falls sie Rohstoffe oder Halbfabrikate betreffen, die der Bewirtichaftung unterliegen, der zuständigen Veberwachungsstelle Mitteilung zu machen. j

K

Reichsmarknoten im Anslandsverkehr.

Jn einem Rundschreiben Nr. 60/1934 Ziff. 4 hatte der Cen-

tralverband des Deutschen Bank- und Bankiergewerbes erwähnt, daß zur Rücksendung von Reichsmarknoten ins Ausland die Ge- nehmigung der Devisenstelle erteilt werden kann. Da dies im Hinblick auf Richtl. Il, 48e dazu führen kann, daß die Mark- noten auf freiem Konto gutgeshrieben werden, ijt durch den nach- stehenden Allgemeinen Erlaß vom 26. April 1934 I 14 067/34 bestimmt worden, daß der Genehmigungsbescheid den Hinweis ent- halten muß, daß die Genehmigung nicht im Sinne der Richtl. T1, 48 c zu werten ist. Der. erwähnte Erlaß ist dem Cen- tralverband erst je8t auf Anfrage bekanntgegeben worden: K Durch Runderlaß 9/34 (vgl. Rundschr. 18/1934) ist bereits be- stimmt worden, daß Reichsmarknoten, die aus dem Ausland zur Bezahlung von deutschen Warenlieferungen eingehen, niht als freie Reichsmark im Sinne des Zusaßausfuhrverfahrens ange- sehen werden fönnen. Deutsche. Firmen werden daher, um das Zusaßausfuhrverfahren in Anspruch nehmen zu ftönnen, im eigenen Fnteresse die Zahlung in aus dem Ausland eingesandten Reichsmarknoten vertraglih ausgeshlossen haben. Wenn troß dieser vertraglihen Abmachungen dennoch Reihêmarknoten ein- gesandt werden, ertläre ih mich damit einverstanden, daß ent- gegen der Bestimmung der Richtlinien 11/24 die Rücksendung der der Ausfuhrfirma aus dem Ausland eingesandten Reichsmark- noten genehmigt wivd. Sofern die Ausfuhrsirma nit nachweisen fann, daß fie die Zahlung in Reichsmarknoten vertraglich ausge- shlossen hatte, ist die Genehmigung zur Rüdcksenduug der Noten zu versagen. Die erteilte Genehmigung im Zusaßzcusfuhrverfahren fann in Höhe des in Reichsmarknoten eingegangenen Ausfuhr- erlôöses insoweit nicht in Anspruch genommen werden. Damit die Reichsmarknoten bei der Rücksendung durch die mit der De- visennachshau beauftragten Zollbeamten nicht angehalten werden, haven die Devisenstellen eine Bescheinigung ‘darüber auszustellen, daß es sich micht um eine Versendung von Reichsbanknoten im Sinne von II, 24 der Richtlinien in der Fassung der Vierten Ver- ordnung zur Devisenbewirtschaftung vom 17. April 1934, sondern um eine Rücksendung aus dem ‘Ausland eingegangener Noten handelt, deren Annahme der inländishe Empfänger wvertraglih ousges{lossen hatte und daher verweigere. Diese Bescheinigung ist der Sendung bei der Postauflieferung beizufügen. Der Ge- nehmigungsbescheid und die Bescheinigung müssen einen Hintwveis enthalten, daß die Genehmigung nicht im Sinne der Richtlinien ITI/48e zu werten ift.

Wirtschaft des Auslandes.

31/9. Ungarische Staatsreréte von 1897 und. 4°/, Temes-Bega-Thal-Wafserregulierungs- Gesellschaft Anleihe von 1897.

Die Ständige Kommission zur Wahrung der JFnteressen deut-

her Besizer ausländischer Wertpapiere, Berlin, teilt im Etnver- mit dem Ab- -

nehmen mit den Emisouepansero mit: Gleicbzeiti fommen über die rumänijhen Renten des Varijer Abkommens von 1928 hat die rumänishe Regierung mit den Gläubigerver- bänden Belgiens, Englands, Frankreichs, Hollands, Ftaliens und der Schweiz ein Abkommen über verschiedene Anleihen, u. a. die beiden obigen in Deutschland notierten Anleihen, getro[fen. Für

diese Anleihen ist ein Umtausch in eine 44 % rumänische Konjoli-

dierungsanleihe vorgesehen, und zwar auf folgender Grundlage: jur die 3% % Ungarishe Staatêrente rumänishe Quote 6429167 vS für 100 Kr. Kapital rumänisher Quote 9,— #rs., für 100-Kr.-Coupons per 1. 7. 1919 bis Ende 1934 rum. Quote ‘{— ffrs., für die Temes-Bega-Thal-Anleihe rumänische Quote 94,257 vH für 100 Kr. Kapitäl rumänisher Quote 12,90 \ffrs., für 100-Kr.Coupons per 1. 4. 1919 bis Ende 1934 rum. Quote 8,50 _sfrs. Vorausseßung für die Zulassung zum Umtausch ist, daß die Stüdcke sih vor dem 1. Januar 1929 auf dem Gebiete der ver- tragshließenden Gläubigerstaaten befunden haben und Angehöri- gen dieser Staaten gehören. Danach sind die deutschen Besißer vom Umtausch ausgeschlossen, und es bleibt abzuwarten, ob es ge- lingen wird, die Ausdehnung des Abkommens auf die deutschen “eitBer zu erreichen. Offenbar mit Rücksicht auf diese ungeklärte Lage hat der Börsenvorftand die Notiz vorläufig ausgeseßt.

Unifizierte rumänische Renten des Abkommens von 1928

Die Ständige Kommission zur Wahrung der Fnteressen deut- [her Besiver ausländischer Wertpapiere, Berlin, teilt im Einver- nebmen mit den Emissionshäusern mit:

Wie bereits durch die Presse bekanntgegeben, hat die ru- mänische Regierung im Juni 194 mit den Gläubigerverbänden Bélgiens, Englands, Frankreichs, Hollands, Ftaliens und der Schweiz ein Abkommen geschlossen, woönách für die gleichartigen Renten des Pariser Abkommens von 1928 während der Zeit vom 1. 4. 1934 bis 31. 3. 1935 25 vH, vom 1. 4.1935 bis 31. 3. 1936 35 vH, vom 1. 4. 1936 bis 31. 3.1937 42 vH der vertraglichen Zinsen gezahlt werden sollen. Auf dén Rest der Zinsen wird ver- zihtet, und die am 1. April 1934 fällig gewesenen Coupons sollen am 15. Oktober 1934 bezahlt werden. Eine Tilgung findet während der drei Jahre nicht statt. Deutschland hat es abgelehnt, si diesem Abkommen anzuschließen, da im Berliner Abkommen von 1928 für die unter dieses Abkömmén fallenden Stüdcke bereits Bedieñnungs\äßte vorgesehen sind, die weniger als die Hälfte der Bedienungssäte des Pariser Abkommens von 1928 betragen und die Besitzer der Renten des Berliner Abkommens von 1928 somit bereiis weit größere Opfer gebraht haben als die anderen Be- sier. Die rumänische Regierung ist aber mit der T des Berliner Abkommens nach wie vor im Verzuge, weshalb die deutsche Regierung in Bukarest vorstellig geworden ist. Fedenfalls wird hiernach vor dem 15. Oktober 1934 mit einer Zahlung nicht gerehnet werden können.

Die chinesische Cinftellung zur Silberfrage.

Schanghai, 20. August. Der chinesische Finanzminister er- flärte, seine Regierung erwäge keine Maßnahmen zur Einshhrän- zung der Silberausfuhr. Sie pee ge aber ernstlih alle Fragen, die den Silbermarkt betreffen und sei zum Shuze des gesezmäßigen Silberhandels bereit. Dabei erwarte sie die Mitarbeit der Kauf- leute und Bankiers zur Verhinderung von Mißbräuchen und Spekulationen.

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Ernennungen von zwei neuen Mitgliedern des NReichshankdirektoriums.

Wie von der Reichsbank mitgeteilt wird, hat der Führer und Reichskanzler zu Mitgliedern des Reichsbankdirektoriums das Vorstandsmitglied der Deutshen Golddiskontbank Carl Ehr- hardt und den Vortragenden Direktor im Reichsbankdirek- torium Emil Puhl ernannt. Ueber die Persönlichkeit dieser Herren, die aus dem Beamtenstab der Reichsbank hervorgegangew sind, erfahren wir folgendes: Bankdirektor Ehrhardt ist 1876 in Nordhausen geboren und im Alter von 22 Fahren bei der Reihs- bank in Hamburg eingetreten. Seine Laufbahn führte ihn über Altona an verschiedene Bankanstalten Mitteldeutschlands. 1921 kam er als zweiter Vorstandsbeamter nah Tilsit. Jn den Jahren 1923 bis 1930 war er als Referent beim Reichsbank- direktorium tätig und übernahm anschließend die Leitung der Deutschen Golddiskontbank. Fn dieser Stellung hat er bei der Erfüllung der wechselnden Aufgaben, die von seinem Jnstitut zu bewältigen waren, Hervorragendes geleistet. Reichsbankdirektor Puhl ist 1889 in Berlin geboren und 1913 bei der Reichsbank in Elberfeld eingetreten. Er machte den Krieg an der franzôs sischen Front mit und geriet kurz vor Abschluß des Waffenstill= standes in französische Kriegsgefangenschaft, aus der er erst 1920 zurückfehrte. Er war dann zunächst an kleineren Bankanstalten Mittel- und Norddeutschlands, von 1924 ab als stellvertretender Vorstandsbeamter an der Reichsbankhauptstelle Leipzig tätig- 1229 wurde er, nahdem er furze Zeit die Leitung der Reihs- banknebenstelle Worms innegehabt hatte, nach Berlin berufen und als Referent des Reichsbankdirefktoriums mit der Bes arbeitung von Devisenfragen betraut. Seit Herbst 1933 ist Herr Puhl Leiter des Dezernats für den ausländischen Zahlungs- und Kreditverkehr und hat sich in dieser gerade heute bejonders schwierigen und verantwortungsreihen Stellung, die er au als Mitglied des Reichsbankdirektoriuums beibehält, den Ruf eines ausgezeihneten Devisenfahmannes erworben.

Einheitlihe Umtauschstelle für Kraftfahrzeugreifen.

Das bestehende Zwangskartell für Kraftfahrzeugreifen sicht vor, daß die Reifenreklamationen für sämtliche dem Kartell an- een Fabrikate bei einer einheitlihen Umtauschstelle er- edigt werden müssen. Diese Umtauschzentrale wird nunmehr in Waltershausen, Thür., eingerihtet. Sie wird ihre Tätigkeit am 1. September 1934 aufnehmen, Sämtliche Sendungen von Res flamationsreifen und alle auf die Reklamation bezüglichen Schriftstücke dürfen demzufolge vom 1. September 1934 ab nur noch an die Wirtschaftsstelle für Kraftfahrzeugreifen (Wikrafa) GmbH., Zweigstelle Waltershausen, Thür., gerihtet werden. Die einzelnen Reifenfabriken dürfen Reifenreklamationen nicht länger entgegennehmen. Sie müssen die Annahme etwa bei ihnen vor- fommender Reklamationsreifen vom 1. September 1924 as ver- weigern.

Drucksehlerberichtigung,

Jn dem in Nr. 192 vom 18. August 1934 veröffentlichte „Kurs der Reichsbank für die Abrechnung von eitel Scheés und Auszahlungeun“ auf Persien ist ein Druckfehle unterlaufen. Der Ümrechnungëkurs von 100 Rials muß statt 16,23 richtig 16,25 Reichsmark lauten.

Speisefette. Bericht der Firma Gust. Shulbze & Sohns Berlin, 18. August 1934. _ Butter: Während das Geschäft in den ersten Tagen der Woche noh ruhig lag, hat sich im leßten Wochenabschnitt eine wesentlich bessere Nachfrage gezeigt, so daß die kleiner Ans- lieferungen deutsher Butter niht zur Deckung des Bedarfes ause reihten. Eine Knappheit zeigte sich jedoch nirgends, da au irt dieser Woche die Reichsstelle zur Erleihterung des Marktes, Butter in genügenden Mengen zur Versügung stellte.

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts im Ruhrrevier: Am 18. August 1934: Gestellt 18252 Wagen. Am 19. August 19324: Gestellt 1673 Wagen.

Die ElektrolyÆupfernotierung der Vereinigung für deutschs Elektrolytkupfernotiz stellte sih laut BerlinerMeldung des „D.N.B.“ am 20. August auf 47,50 46 (am 18. August auf 47,50 M) für 190 kg.

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten. Devisen.

Danzig, 18. August: Geschlossen. (D. N. B.)

Wien, 18. August. (D. N. B.) Amsterdam 284,55, Berlin 164,39, Budapest 124,294, Kopenhagen 94,20, London 21,107, New Yorfk 413,99, Paris 27,684, Prag 17,43, Zürich 137,03, Marknoten 149,70, Lirenoten 35,95, Fugoslawische Noten 9,15, Tscheho- slowakishe Noten 17,30, Polnische Noten 79,12, Dollarnoten 409,79, Ungarische Noten —,—*), Shwedishe Noten 107,44, Belgrad —,—, Berlin Clearingkurs 186,62. *) Noten und Devisen für 100 Pengö.

Prag, 18. August: Geschlossen. (D. N. B.)

Budapest, 18. August: Geschéessen.- (D. N. B.)

_ London, 20. August. (D. N. B.) New York 508/,,, Paris 76,28, Amsterdam 742,25, Brüssel 21,41, Ftalien 58,65, Berlin 12,81, Séweiz 15,414. Spanien 26,81, Lissabon 110!/z, Kopen- hagen 22,39, Wien 27,00, SFstanbul 620,00, Warshau 26,62, Buenos Aires 26,37, Rio de Janeiro 412,00.

Zür ich, 20. August. (D. N. B.) (11,40 Uhr.) Paris 20,21, Londou 15,42, New York 303,09, Brüssel 72,024, Mailand 26,30, Madrid 41,90, Berlin 120,30, Wien (offiz.) 72,75, Zstanbul 247,50,

Kopenhagen, 18. August. (D. N. B.) London 22,40, New York 440,75, Berlin 175,00, Paris 2955, Antwerpen 104,80, “erng 145,60, Rom 38,40, Amsterdam 302,30, Stockholm 115,65, Ls 112,70, Helsingfors 9,95, Prag 18,65, Wien —,—, Warschaû

„T0.

Stockholm, 18. August. (D. N. B.) London 19,40, Berlin 151,75, Paris 25,50, Brüssel 91,00, Schweiz. Pläve 126,59, Amsterdam 262,00, Kopenhagen 86,85, Oslo 97,60, Washington 382,00, Helsingfors 8,60, Rom 33,50, Prag 16,50, Wien —,—, Warschau 73,50. s

O 810, 18. August. (D. N. B.) London 19,90, Berlin 155,50, Paris 26,25, New York 392,50, Amsterdam 269,00, Züri 130,00, Helsingfors 8,90, Antwerpen 93,75, Stockholm 102,85, Kopenhagen 89,25, Rom 24,20, Prag 16,60, Wien —,—, Warschau 75,00,