1934 / 194 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Aug 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staat3anzeiger Nr. 194 vom 21, August 1934. S. 2

P reußen.

Vekanntmachung. " Auf Grund des § 1 des Geseßes über die Einziehung kommunistishen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBVl. I S. 293) in Verbindung mit der Preußischen Durchführungs- bvexordnung vom 31. Mai 1933 (Geseßsamml, Nr. 39) wird die bei Heinrih Schmidt in Mühlhausen beschlag- nahmte, der ehemaligen Ortsgruppe der KPD. Mühl- hausen gehörige Paptershneidemashine, pern in Verbindung mit dem Gesey über die Einziehung olfs- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S, 479)

a) das gesamte Eigentum der ehemaligen Freien Turner- schaft in Suhl, : i

b) das gesamte Eigentum des ehemaligen Arbeiter-Sport- Kartells in Nordhausen y

c) das gesamte Eigentum des ehemaligen Radfahrbundes Solidarität in Horsmar,

d) 1 Schhreibmaschine „Mignon“, 1 Geldkassette, 1 Bar- geldbetrag von 22,40 RM der ehemaligen Ortsgruppe Langensalza des Arbeitersamariterbundes,

e) das gesamte Barvermögen und die Guthaben der ehe- maligen Ortsgruppe Mühlhausen des Arbeitersama- riterbundes, i

f) das gesamte Barvermögen und Sparguthaben, 1 Sani- tätsfraftwagen mit 2 Einschiebbahnen und Zubehör, Marke Fahrzeugfabrik Eisenach Nr. 86 310, Motor- nummer 87 319 der ehemaligen Ortsgruppe Sömmerda des Arbeitersamariterbundes,

unter S dex polizeilichen Beschlagnahme zugunsten des Preußischen Staates eingezogen. :

Vemüß L 3 des angezogenen Gesezes vom 26. Mai 1933

erlöschen sämtliche an den eingezogenen Gegenständen be- stehenden Rechte. 5 : Die Verfügung wird mit der öffentlichen Bekannt- machung wirksam. Erfurt, den 17. August 1934. Der Regierungspräsident. J. A.: Hopfke x.

Irichtamtliches. us der Verwaltung. Einstellung in den Forftdienst.

Der Reichsförstmeister weist aus Anlaß der zahllosen bei ihm einlaufenden Einstellungsgesuche darauf hin, daß durch die Grün- dung des Reichsforstamtes zunächst nicht beabsichtigt ist, neue Be- amtenstellen zu shaffen. ; | i

Gesuche um Einstellung in den Forstdienst sind nicht an den Reichsforstmeister, sondern an die Forstverwaltungen der Länder und in Preußen an die Landforstmeister der Bezirksregierungen zu rihten. Anträge auf Einstellung in die Waldarbeit sind bei den örtlichen S oder bei den Arbeitsämtern zu stellen. Alle anderen Wege ershweren den Dienstbetrieb und verzögern die Entscheidung.

Welche Gedenkmünzen gibt es in Deutschland ?

Bei der Ausprägung von Silbermünzen, die als Wb mittel in den Verkehr gebracht wurden, sind 1m leßten Fahrzehnt in Deutschland bei zahlreichen Anlässen Gedenkmünzen geschaffen worden. Jnêgesamt gibt es bisher in Deutschland 21 solcher Gedenkmünzen. Es handelt sich im einzelnen um folgende: Fahr- tausendfeier der Rheinlande 1925, Feier dec 700 jährigen Reichs- freiheit in Lübeck, Zur Erinnerung an die vor 160 Jahren er- as Gründung des neuen bremischen Hafens und der Stadt

remerhaven (30. 4. 1927), Feier des tausendjährigen Bestehens von Nordhausen (27. 5. 1927), Feier des 450 jährigen Bestehens der Landesuniversität Tübingen (24. 7. 1927), Feier des 400 jäh- rigen Bestehens der Universität Marburg (30. 7. 1927), Aus An- Leß des 400 jährigen Todestages von Albrecht Dürer (6. 4. 1928), Aus Anlaß der Feter des 900 jährigen Bestehens von Naumburg,

Saale (22.—24. 6. 1928), Aus Anlaß dex Feier des tausendjährigen Bestehens von Dinkesbühl (18.—20. 8. 1928), Aus Anlaß des

Handelstecil.

Berliner Börsenberichht vom 21. August.

Lustlos und eher schwächer.

Gegenüber dem Vortage ist an der Berliner Börse noh eine weitere Einengung des Geschäfts festzustellen. Das Publikum hielt sich mit Orders vom Markt fast völlig fern und auch die Kulisse übte in Ermangelung besonders anregender Nachrichten aus der Wirtschaft Zurückhaltung im BVörsengeshäft. Jn ver- schiedenen Papieren kamen deshalb Kurse überhaupt niht zu- stande, andererseits zeigte sih bei der Kulisse auf Grund des Kurs- abshlages in Aschaffenburger Zellstoff etwas Abgabeneigung, so daß die Kurse in der Mehrzahl leiht nah unten gingen. Nur einzelne Spezialwerte lagen weiterhin fest. Fmmerhin war die Stimmung an und für sih niht unfreundlih, kam aber auch im Verlauf infolge der Enge des Marktes nicht stärker zum Ausdruck. Die Bórse schloß bei wenig veränderten Kursen in lustloser Haltung. :

Unter Montanwerten waren Harpener und Hoesch bis zu 1 vH gedrüdckt, sonst gaben die Kurse nux um Bruchteile eines Prozentes nah. Metallgesellschaft lagen sogar (um 14 vH) weiter fest. Braunkohle und Kaliaktien tendierten meist unverändert, nur Rhein. Braun (minus 314 vH) litten unter Glattstellungen. Von den chemischen Werten lagen J. G. Farben gut gehalten (plus 14 99), dagegen Kokswerke und Chemische Heyden etwas nie- drigec. Am Elektromgrckt fanden A. E. G. (plus 14 vH) etwas Be- atung; stärker erbot waren Chade (plus 5 RM), während sonst die Kurse nur wenig verändert waren. Engelhardt büßten 14 vH, Schultheiß 1 vH ein. Bei Rückkäufen erholten o Schiffahrtswerte bis um 1 vH. Bankaktien waren weiterhin fsreundlih. Die Ver- waltungsmitteilung der Aschaffenburger Zellstoff, daß die gegen- wärtige Kurshöhe der Aktien dieser Gesellshaft als übertrieben angesehen werden müsse, führte zu einem kräftigen Abschlag um niht weniger als 6 vH. Bei Zellstoff Waldhof hatte die ange- fündigte Sanierung noch einiges Angebot herausgebracht (minus 114 vH), dagegen fanden Feldmühle steigendes nteresse (plus 314 vH).

Am Kassamarkt war die Kursgestaltung uneinheitlih, Das Geschäft in Renten lag ziemlich ruhig. Pfandbriefe tendierten

200 jährigen Geburtstages von Gotthold Ephraim: Lessing S 1999), Aus Anlaß, der Vereinigung Waldecks ntit Preußen 1, 4. 1929), Aus Anlaß der Fahrtausendfeier dec Burg und der Stadt Meißen (Juni 1929); Aus Anlaß des 10 jährigen Bestehens der Weimarer Verfassung (11. 8. 1929), Aus Anlaß des ersten Weltfluges des Luftschiffes „Graf Zeppelin“, HZUL Erinnerung an Walther von der Vogelweide (gest. 1280), Aus Anlaß der Rhein- landräumung (30. 6. 1930), Aus Anlaß des 300. Gedenktages der Zerstörung von Magdeburg (10. 5. 1931), Zur va an Freiherrn vom und zum Stein, Zux Erinnerung an Johann Wolfgang von Gocthe (gest. 22. 3. 1832). Die beiden leßten Ge- denkmüngzen sind die Luthergedenkmünze und die Gedenkmünze zum Jahrestag des Tages von Potsdam, beide aus dem Jahre 1933.

Carnegie-Stiftung für Lebensretter.

Der Preußische Minister des Fnnern weist in einem Rund- erlaß vom 14. 8. 1934 an die Ober- und ‘Regierungspräsidenten erneut darauf hin, daß von der Carnegie-Stiftung für Lebens- rettec unter den im Runderlaß vom 10. 5. 1930 bezeihneten Vor- ausseßungen in den dort angegebenen Fällen einmalige Beihilfen gewährt werden. i 4

Fn diesem Runderlaß vom 10. 5. 1930 heißt es: „Fn Fällen, in denen nach dem 31. 3. 1930 bei dem Versuche der heldenmütigen Anstrengung zur Rettung von Menschenleben int Gebiete des Deutschen Reiches und seinex Gewässer der Retter selbst den Tod findet und bedürftige Angehörige hinterläßt, für deren Unterhalt er zu sorgen hatte, können einmalige Beihilfen bis zu 300. RM gegeben werden.“ ; A : | ?

Derartige Gesuche sind shriftlich an die Carnegie-Stiftung für Lebensretter in Berlin-Lichterfelde-Ost, Devrientweg 20, zu richten.

Kunst und Wissenschaft.

Schulungslager des Zentralinstituts für Erziehung und Unterricht.

Jn den Herbstferien werden im Einvernehmen mit dem Herrn Preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volks- bildung vom Zentralinstitut u. a. T Schulungslager zur Fortbildung von jungen Lehrern und Lehrerinnen aller Schul- arten durchgeführt:

1. Volkskundlihes Schulungslager auf der Cyriaksburg in Erfurt vom 8. bis 13. Oktober. Protektorat Min.-Rat Prof. Dr. O Leitung Prof. Dr. Wähler. Mitarbeiter: Dr. Astel, imar, Dr. Kaiser, Dr. Kürsten, Dr. Strobel, Stabsamt Reichsbauernführer, Berlin. Ver- eann und Unterkunft einshl. Teilnehmergebühr: 15,— i

. Volkskundliches Schulungslager in Kloster- ee, Krs. Marienwerder, vom 29. September bis 6. Oktober. L N M n Ca 0A ZER für Lehrerinnen in der Schule Schwarzerden (Rhön) vom 29. September bis 10, Oktober. N a) Erhaltung und Förderun der Volksgesundheit (Rassenpflege und Bevölkerungspolitik, natürlihes Frauenturnen, Gesundheits- und Ernährungs- lehre), b) Volkskunde und Volkserziehung, c) Pflege volks- tümlicher Handfertigkeit. Für die Arbeitsgemeinschaften aben Min.-Rat Prof. Dr. Bargheer un Prof. Dr. fannenstiel, Marburg, ihre Mitarbeit zugesagt. Ver- pflegun und Unterkunft einschl. Teilnehmergebühr: 30,— RM

. National ozialistisches Shulungslager für Lehrer und Lehrerinnen auf dex Jugendburg Ludwigstein bei A (Werra) vom 29. September bis 11. Ok=- tober. Führung: Käthe Schmidt und Ludwig Heinz, Zen- tralinstitut für Erziehung und Unterricht. Arbeitsgebiete: Lager und Fahrt als nationalsozialistishe Erziehungs- formen, nationalsozialistishe Weltanshauung, Rassenkunde Und E Volkstumspflege und Festgestal- tung, raumkundlihe Fragen. Fragen - der Gallen eung, Praktische Arbeit mit Jungbauern, mit B. D. M. und Jungvolk. Bere egung und Unterkunft einshl. Teilnehmer-

bbühr: 25,— RM. i

Veplant ist ferner ein Sport- und Fahrtenlager für junge Lehrerinnen im Herbert-Norkus-Heim am Uedersee bei Finowfurt (Mark) vom 29. September bis 10. Oktober-(nux bei ausreichender Teilnehmerzahl). Unter- kunft und Becpsegung einschl. Teilnehmergebühr: 20,— RM.

Alle Rückfragen und Anmeldungen sind Y rihten an das

Zentralinstitut für Erziehung und Unterricht, Berlin W 35, Pots- damer Straße 120.

etwas höher. Tagesgeld blieb mit 4 bis 4/4 vH unverändert. Nach Reichsshaßwecseln zeigte sih sehr starke Nachfrage. Am internationalen Devisenmarkt war die Reichsmark weiter außer- ordentlih fest. Der Dollax wurde in Berlin auf 2,488 (2,489) und das Pfund auf unverändert 12,64 festgeseßt.

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Vorläufige Anwendung einer Vereinbarung zur Ab- änderung des deutsh-finnishen Handelsvertrages. Zollfreiheit für isländiscches Moos.

Ein am 15. August 1934 in Berlin unterzeichnetes Abkommen zur Abänderung des Handelsvertrages zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Finnland vom 24. März 1934 wird mit Wirkung vom 24. August 1934.ab vorläufig angewendet. Jn dem die Vereinbarung enthaltenden Notenwechsel ist festgelegt worden, daß nach der Anmerkung zu aus Tarifnummer 270 im Tarif 2 des deutsh-finnischen andelsvertrages vom 24, März 1934 die Zollfreiheit für isländishes Moos (Renntierflehte) roh, niht ge-! mahlen, nur für eine Menge in einem Kalenderjahr, die 100 vH des Durchschnitts derjenigen Mengen entspricht, die nah der amt- lichen deutshen Einfuhrstatistik in den Fahren 1931, 1932 und 1933 aus Finnland in das deutsche Zollgebiet eingeführt worden sind, gilt. Es besteht Einverständnis, daß die durchshnittlich in den vor- genannten Fahren eingeführte ‘Menge 54 000 Normalki ten be- tragen hat, und daß dies das zollfreie, der zollamtlichen Ab- fertigung und Anschreibung zugrunde zu legende Fähres-Zoll- kontingent ist. Es besteht ferner Einverständnis, daß die für die Verpackung des inländishen Mooses zu verwendenden Kisten die Ausmaße von 72 mal ‘50 mal 45 em nicht überschreiten dürfe. Diese Vereinbarung soll ratifiziert werden; sie tritt am zehnten Tage nah dem- Tage des Austausches der Unterzeichnungs- urkunden, der in Berlin erfolgen oll, in Kraft. Die beiden Re- gierungen sind sih darüber einig, daß sie schon vom "24. August ab vorläufig angewendet werden soll.

Steigender Fleischverbrauch.

Nach Mitteilung des Statistishen Reichsamts betrug der Fleishverbrauch im Deutshen Reich im zweiten Vierteljahr 1934 insgesamt 8/01 Mill. dz oder 12,26 kg je Kopf der Bevölkerung gegen 7,45 Mill. dz odex 11,44 Lg je opf der Bevölkerung im zweiten Vierteljahr 1933. Der Fleishverbrauch ist somit gegen- über der Ra Vorjahrszeit um 0,56 Mill. dz oder 0,82 kg je Kopf der Bevölkerung gestiegen. Die im Zusammenhang mit der Wirtschaftsbelebung bereits im ersten Vierteljahr 1934 festgestellte Zunahme des Fleishverbrauchs hat U weiter angehalten. Die durchschnittlihen Schlachtgewichte der Shweine haben sih haupt- sächlih infolge der Zühtung von Pia Bu gegenüber dem weiten Vierteljahr 1933 um 4 auf 93 kg erhöht, sind dagegen fast bei allen anderen Tierarten zürückgegängen. Fufolge Er- höhung der Schweinegewihte ‘und gleichzeitiger Zunahme der Bahl H Schweineshlahtungen um rund 217000 Stück ist der Verbrauch an Schweinefleisch von 4,63 Mill. dz = 7,11 kg T Kopf der: Bevölkerung im zweiten Vierteljahr 1933 auf 4,96 Mill. dz = 7,59 kg je Kopf der Bevölkerung im zweiten Vierteljahr 1934 gestiegen. j :

Die Förderung des Flachs- und Hanfanbaues.

Die zur Förderung des Flachsanbaues ergriffenen Mafßs- nahmen, insbesondere die seitens dêr Reichsregierung gewährten Anbauhilfen sowie die Wiederinstandsezung von Flachsrösten sind insofern von einem Erfolg begleitet gewesen, als die Flahsanbau- fläche sih in diesem Jahre Se: - 0A hat. Diesé Anbaufläche ist aber noch niht ausreichend, um den Faserstoffbedarf der deut- chen Jndustrie auch nux annähernd zu decken. An esichts dex ohstofflage ist es notwendig, den Flahsanbau im nächsten Jahre weiter stark auszudehnen, was bei richtiger und rehtzeitiger Vor- bereitung durchaus erreichbar ist, ohne daß die Anbauflächen anderer Feldfrüchte eine ins Gewicht fallende Verminderung er- fahren müßten. Der Reichsminister für Ernährung und Land- wirtschaft weist in einem Schreiben an den Reichsnährstand bereits jeßt darauf hin, LO die bisherigen Flachsanbauhilfen, die einen ohnenden Flahsanbau sichern, auch im nächsten Anbaujahre 1935 ewährt werden. Jm Zusammenhang damit werden auch die sonstigen Maßnahmen zur Förderung des Flachsanbaues mit achdruck fortgeseßt werden. Auch der Hanfanbau muß ae ver- mehrt werden. Hierfür sind ebenfalls besondere im einzelnen noch zu bestimmende Förderungsmaßnahmen in Aussicht genommen. Dieser Hinweis wird bereits jeßt gegeben, damit die Bauern und Landwirte in ihren Anbauplänen darauf Rücksicht nehmen können und dem Flahs- und Hanfanbau der durch die Rohstofflage ge- botene und im Gesamtinteresse der deutshen Wirtschaft liegende Umfang gegeben werden kaun.

RNReichs8untersuchung in der Betkleidungsindustrie,

Das Statistishe Reichsamt hat, laut „Konfektionär“, eine statistishe Erhebung über die deutshe Bekleidungsindustrie im Fahre 1933 vorbereitet. Dabei sollen neben Zahl und Gliederung der Beschäftigten insbesondere auch der Erzeugungswert dexr Be- fleidungsindustrie, die zur Verarbeitung gekommenen Rohstoffe und Halbfabrikate und das“ Warenlager erfaßt werden. Die be- teiligten Firmen sind zur Ausfüllung des umfangreichen Frage- bogens bis 5. September aufgefordert worden,

Die Lage des deutschen Vergbaus im Juli 1934.

den hauptsächlihsten deutshen Steinkohlengewinnungs- gebieten (Mube, Ne l WestobersGlesien, Niederschlesien und

i betrug im , A A Juli 1934 Juni 1934 Fuli 1933 die Zahl der Arbeitstage . . 26 26 26

n i 8- Se Oa 9728525 t 8984103

gesamt. , «+4» « e: 100890644 ägli * * 988075t 378442t 345543t C 1886715t 1722350t

ie Kokserzeugung . . . » 1952138t

die Brikettwerstellang 290 161t 277 is E R ie deutshe Steinkohlenförderung zeigt gegenüber dem Vor- inna ‘dleder Kiek loichten Anstieg (arbeitstäglich 2,5 vH), der auf die sich langsam aufwärts entwickelnden «Fndustrieabrufe gur gan 4 Gegenüber dem Juli des Vorjahres war sie arbeitstäglih 12,3 vH höher. Troy zunehmender Belegschaft konnten die Feierschihten etwas abgebaut werden, die Halden-

bestände blieben fast unverändert. i Jn Mitteldeutshland und im Rheinland wurden gewonnen im Juli 1934 S Juli 1933

t

braunkohlen insgesamt . 10776279 11242 045 9 700 054 E ie (clan 2 o 20a

unkohlenbriketts insgesanit C D tali e O . 100 904 110 363 500

Die jahreszeitlih ungünstige Lage ließ im Braunkohlenbergbau sowohl Robteblenförderun als au VBrifettorzeugung zurüdgehen, Der Rückgang belief sich arbeitstäglich bei der 2 ohkohle auf 4,1 vH, bei der Briketterzeugung auf 8,6 vH. Die Leistungsziffern des Vorjahrés lagen jedoch niedriger als im Berichtsmonat. Ein Bild unverändert günstiger Entwicklung zeigt der Eisenerzbergbal, während dem Metallerzbergbau der Berichtsmonät keine Besserung

brachte.

init

Wirtschaft des Auslandes. Dänemarks Ausfuhr gestiegen.

. Die Nationalbank in Kopenhagen und das Statistische Departement des dänischen Staates teilen mit: Die Ausfuhr A dänischen Landwirtschaft8erzeugnissen lag im Juni 1934 für Í

Waren, mit Ausnahme von Spe, höher als im entsprechenden Vorjahrsmonat. Die Preise zogen für Speck und Fleisch G waren dagegen für Butter und Eier niedriger. Die Gesamteinfuh betrug im Mai 115,7 Mill. Kr., die Ausfuhr 104,0 Mill. Kr. Jn den Monaten Januar—Mai zusammen betrug ‘der Einsuhri {hußÿ in diesem Jahre 38,1 Mill. Kr. gegen 18, Mill. Kx. in 1930

Deutschland auf der Utrechter Messe vom 11. bis 20. Geptember.

S 20. Au pi Jn Zusammenarbeit mit dem Werbt-

i der rat derx deutshen Wirtschaft, dem Ausstellungs- und Messeamt / I dercbeinisden Jndustrie- und : Dandalokaüurmer h Ruhrort sowie dem ehrenamtlihen Vertreter der Utrechter Mes für Deutschland ist es gelungen, eine repräsentative Beschictuns der Utrechter Messe durh Deutschland zu veranlassen. Es Id u diesem Zweck etwa 400 qm zusammenhängende Ausstellun fläche gemietet, wovon 160 qm rein Repräsentations- und e 240 qm Verkaufszwecken dienen werden. Die Leitung der deutschen Abteilung auf dexr Utrechter e liegt in den Händen der Deu

hen Handelskammer für die Niederlande, die in den Ausstellung® ballen eine dauernd beseßte Auskunstsstelle unterhalten wird.

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 194 vom 21, August 1934, S. 3

Devisenbewirtschaftung.

Neue Bestimmungen über die Auftauung festliegender Guthaben. :

Die Reichs\telle für Devisenbewirtschaftung teilt mit: Untex Aufhebung des Abschnittes 1 des Runderlasses 135/32, der ‘Rund- erlasse 161/32, 25/33 und des allgemeinen Erlasses vom 10. 8. 1933 Dev. I 33 998/33 werden für die Auftauung festlie- gender Guthaben folgende Bestimmungen getroffen.

I. Die Neuregelung gilt für Forderungen aus dem Waren- und Kapitalverkehr gegen ausländishe Schuldner in solchen Län- dern, in denen infolge devisenrehtlicher Bestimmungen die Trans- ferierung des Schuldbetrages niht mögli ist. Dabei ist zu be- achten, daß au in Ländern mit strenger Devisenbewirtshaftun von den zuständigen Behörden für lebenswichtige Rohstoffe v Halbfabrikate zum Teil Ueberweisungen in der Landeswährung oder in einer anderen Wöälhnung gestattet werden. Soweit diese Möglichkeit besteht, kommt die Erteilung von Genehmigungen ge- mäß Abschnitt V dieses Runderlasses niht in Frage.

T1. Zur Auflösung solher Guthaben können Genehmigungen erteilt werden: 1, Zur Verfügung über das Me O Gut- L zwecks Umwandlung in die Währung eines Landes mit hochwertiger Valuta. 2. AuE Entgegennahme von inländischen, auf Reichsmark, Goldmark oder auf einen Sahhwert lautenden Papieren, jedoch mit der Auflage, daß die Wertpapiere in einem Lande ohne Devisenbewirtschaftung zu verkaufen sind. Wird von dem ausländischen Schuldner Zahlung aus einem im Julande be- erten Wertpapiersperrguthaben angeboten, fo ist zu verlangen, zu Lasten des Wertpapiersperrguthab2ns deutshe Wert- paptere gekauft und im Auslande verkauft werden. Die nach den S 1 und 2 anfallenden Devisen \ind an die Reichsbank ab- zuliefern.

IIT. Soweit dur die Auflösung des Guthabens ein gerin- gerer Betrag als der der ursprünglichen Forderung erzielt wird, ‘ann nah den unter IV getroffenen Bestimmungen ein Verlust- ausgleich gewährt werden. Hierbei ist zu beachten, ob die fest- liegende Forderung ursprünglih auf Reichsmark oder auf eine na lautet. 1. Lautete die festliegende Forderung ur- prünglih auf Reichsmark, so kann ein Verlustausgleih nur in Höhe des Unterschieds zwischen dem Reichsmarkverkaufserlös der anfallenden hochwertigen Devisen und dem Reichsmarkbetrag der eingefrorenen Forderung erfolgen. 2. Lautet die festliegende For- derung ursprünglich auf eine Fremdwährung, so kann ein Ver- lustausgleih nur in Höhe des Unterschiedes zwischen dem Reichs- markverkaufêerlös der anfallenden hohwertigen evisen und der ursprünglichen Valutaforderung, umgerehnet in Reichsmark zu dem am Tage der A tenden Berliner Mittelkurs für die betreffende ausländische Währung, erfolgen. Es kommt also aus\{ließlich darauf an, auf welche Währung die Forderung ursprünglich lautet. Hat zum Beispiel der ausländishe Schuldner für eine in Reichsmark fakturierte Warenlieferung den Kaufpreis in der Währung seines Landes auf ein Sperrkonto eingezahlt und wird dieses Sperrguthaben in hohwertige Devisen umgewandelt, so ist für die Berechnung der Höhe des Verlustausgleihs der Reichsmarkbetrag der ursprünglichen Forderung bestimmend. Für wei iE E Ben in rue dl G Guthaben gelten au

lterhin die Vestimmungen des Allgemeinen Erlasses vom 2. Of tober 1933 I 45 010/33 —. g f B

IV. Der nah Abschnitt TI1 bei der Auflösung von festliegen- den Guthaben entstehende Verlust kann fünftig nur im Skrips- verfahren, nicht mehr durh- eine Genehmigung zum Erwerb von deutshen Auslandsbonds ausgeglichen werden. Bei der Ertei-

lung der Genehmigung zur Auftauung von Focdecun en aus dem Warenverkchr ist ein besonderes Muster zu runo __Da jedo im Zeitpunkt der Antragstellung regelmäßig noch nicht feststehen wird, ob unòd in welhem Umfange ein Verlust- ausgleich zu gewähren ist, bin ih damit einverstanden, daß bereits vor DurWführung des Geschäftes die Erteilung einer Genehmi- Ie Madr R SMURGeinen der Konversionskfasse für U ilden f - gejagt wird. oder von Guthaben bei ihr zu- - Genehmigungen und Zusagen im Skripsverfahren dürfen nur dann erteilt werden, wenn folgende B U NeA, r ins a) Bei Guthaben aus dem Warenverkehr muß die Forderung mindestens 12 Monate fällig sein. Der Abschluß des Geschäftes und die Lieferung der Ware nah dem Lande, aus welchem die Zahlung geleistet werden joll, ist dur geeignete Unterlagen (Ver- trâge, Rechnungen, Versanddokumente usw.) nachzuweisen und die Ae arung abzugeben, daß der Gegenwert noh aussteht. b) Bei tapitalforderungen, die ebenfalls seit mindestens 12 Monaten fällig sein müssen, ist der Rechtsgrund der Entstehung der Forde- rung anzugeben und durch Unterlagen (Urkunden usw.) zu be- legen und die Erklärung abzugeben, daß der Gegenwert noch aus- teht. c) Sofern niht nah den allgemeinen Erfahrungen bereits eststeht, daß für die in Frage stehende Forderung in dem be- treffenden Lande eine Zahlung în freier Jnlandswährung oder A fremder Währung niht zu erwarten ist, kann die Vorlage von blehnungsbescheiden der zuständigen Devisenbehörde des Schuldnerlandes verlangt werden. d) Besteht mit dem Lande, u dem die Forderung festliegt, eine Vereinbarung über die Auf- lösung eingetrorener Guthaben (Notenbankabkommen für Waren- ahlungen, Reiseabkommen), so ist ferner, jedoh nur bei Waren- orderungen, der Nachwois zu verlangen, daß der deutsche Aus- hrer vergeblich versucht hat, die Außenstände im Wege des Ver- rehnungsabkommens einzuziehen. Von dem Nachweis kann ab- gesehen werden, wenn der Devisenstelle bekannt ist, daß die Auf- lösung des festliegenden Guthabens im Verrechnungswege infolge des gegenüber dem betreffenden Lande bestehenden deutshen Aus- fuhrübershusses oder aus anderen Gründen Schwierigkeiten be- reitet. Bei der Auflösung von in Oesterreich festliegenden Gut- aen aus Warenlieferungen ist, falls ein Ablehnungsbescheid der O sterreihishen Nationalbank nicht vorgelegt werden kann, nah- Se daß ein Versuch der Reichsbank, die Genehmigung zur Einzahlung des festliegenden Guthabens auf ihr Konto bei der Desterreichischen Nationalbank herbeizuführen, keinen Erfolg ge- habt hat oder daß die Reichsbank auf diesen Versuch verzichtet hat. e) Der dem Fnhaber des Guthabêns zu gewährende Verlustaus- gleich müß fo bemessen werden, daß der von der Deutshen Gold- diskontbank aufzuwendende Debvisenhetrag niht mehr als 60 vH der anfallenden hochwertigen Devisen ausmaht. Bei Waren- forderungen ist, wenn der À landstoste anteil der seinerzeit ge- lieferten Ware offensichtlich besonders hod ist, der der Reichsbank verbleibende Anteil von 40 vH uon u erhöhen. f) Bei Warenforderungen chließt ded m tand, da Tie Ausführer eine Genehmigung im Zusaßausfühövérfähren erteilt worden ist, die Erteilung einer nehmigung nach den Bestimmungen dieses Runderlasses niht aús. Dem Au ührer kann in diejem Falle ein Verlustausgleih auf rin der Zusghausfuhrgenehmigung und auf Gruïd der Auftauunsgenehmigung gewährt werden, wobei der von dex Deutshên Go. Po as insgesamt aufzu- wendende Devisenbetrag abex 60 vH der anfallenden Devisen nicht Übersteigen darf. Auch in diejem Falle ist bei Waren mit offen-

verbleibende E von 40 vH êtsptechend zu erhöhen.

VI. Anträge, auldsende Forderung höher als

sichtlich besonders hohem Auska 4 tenantoil der der Reichsbank age, hei denen die au 100 000 RM ist, sind “5 äur End idung vorzulegen.“

Grundlagen der industriellen Nahwuchsfchulung.

Die in den verschiedenen Jndustriezweigen gegenwärtig fi bemerkbar machenden Anzeichen eines ralenten E mangels sind eine ernste Mahnung für alle an verantwortlicher Stelle in der Wirtschaft Stehenden, der Ergänzung des Fach- arbeiterbestandes in der JFndustrie ihre größte Aufmerksamkeit zu schenken. Der in den leßten Monaten wiederholt von berufener Seite erhobene Ruf „Facharbeitermangel in Sicht!“ kündigt eine Gefahr an, deren Nichtbeahtung für die deutshe Jndustrie ver- hängnisvoll werden müßte. Facharbeit als Grundlage unserer Industrie seßt eine ausreichende, gründlich dirthäildetè Fach- arbeitershaft voraus, und jede Lücke, die sich im Facharbeiter- nahwuchs bemerkbar macht, bedeutet eine Shwächung der indu- striellen Leistungsfähigkeit und des wirtschaftlichen Erfolges. Wollte die deutshe Fndustrie dabei warten, bis der Wiederaufstiecg der Wirtschaft den drohenden Facharbeitermangel zur akuten Tat- sache macht, dann wäre es in Wirklichkeit hon zu spät. Die Folgen eines solchen Zuwartens würden verhängnisvoll sein, und es ist sehr zu bezweifeln, ob die deutshe Wirtschaft einen dadurch verlorengehenden Vorsprung vor den Jndustrien der übrigen Welt jemals wieder einholen würde,

| Vorschauende Facharbeiternahwuchspslege

ist darum unerläßlih. Das betriebliche Jnteresse muß dabei dem Gesamtinteresse „der Jndustrie und Wirtschaft untergeordnet werden, d. h. nicht die Frage, ob ein ausreichender betrieblicher Facharbeiternahwuchs gesichert erscheint, ist auss\hlaggebend,

sondern das Bedürfnis der Fndustrie bzw. des «Fndustriezweiges, von dessen Gesamtbedingungen ausgehend das Erfordernis des Facharbeiternahwucses geprüft und festgestellt werden uy: Den wirtschaftlichen Organisationen innerhalb des Reichs\standes der deutshen Fndustrie k ohne Zwei el die Möglichkeit einer solchen vorausschauenden Ge amiplanüng în der notwendigen Nahwuchs- siherung gegeben und damit eine ganz besonders bedeutsame Auf- abe gestellt. Erforderlih ist dabei, daß die Betriebe aus den eitens threr Fndustriegruppen erfolgenden Hinweisen auf not- ivendige Nahwuchsergänzungen dur MOereinbeLung erwerbs- loser Fahfräfte und Ausbildung neuer Arbeitskräfte die prakti- hen Konsequenzen ziehen und nicht der eine Betrieb dem anderen die Mühe und Sorge der Facharbeiter- und Nahwuchserziehung überläßt, um ihm womböglihch dan die herangebildeten Fachkräfte wegzunehmen, wie dies in den früheren Aken nicht selten geshah und zum Schaden der Jndustrie selbst aus\chlug.

Die Möglichkeiten der Facharbeiternahwuchserziehung liegen auf doppeltem Gebiete. Das Nächstliegende ist naturgemäß die vermehrte Einstellung und Ausbildung von Lehrlingen, von der erfreuliherweise besonders in diesem Fahr stärker als früher Gebrauch gemacht worden ist. Die eingetretene und weiter zu er- wartende Belebung der Wirtschaft und Vetstärkung der indu- striellen Tätigkeit rechtfertigt niht nur eine solche vermehrte Lehr- lingseinstellung, sondern macht sie unumgänglih deiwentg, um den künftigen erhöhten Ansprüchen hinsihtlich der ieder-

T E

Wirtschaft des Auslandes.

(Fortseßung von der zweiten Seite.)

Errichtung eines staatlichen Heringsamtes ín England.

London, 20. August. Fn dem soeben veröffentlichten Bericht der amtlichen Seefishkonmission wird eine weitgehende Neu- ordnung der Ge Heringsindustrie empfohlen: Unter Hinweis auf den be eutenden Rückgang des englishen Herings- absazes wird in erster Linie die Schaffung eines staatlichen Heringsamtes in Edinburg zur Oberaufsiht über sämtliche Heringsfischereiflotten des Vereinigten Königreiches vorgeschlagen, das alle Vollmachten bezüglih des Umfanges der Fischereiflotten, des „Heringsverkaufs, der Ausfuhr usw. besiven soll. Von der Regierung wird eine Summe von 175 000 £ für die Einrichtung des Heringsamtes, für den Aufkauf und die Abwrackung alter Schiffe zwecks Verkleinerung der Flotte und für Verkaufs- Lraugan a angefordert. Weiter soll die Regierung Anleihen des lmtes bis zu 800 000 £ garantieren.

Vor einer Einigung in der nordfranzösischen BVaumwollwebereti.

__ Paris, 20. August. Die nordfranzösishen Baumwollwehereien, die in Verhandlungen stehen, um die Herstellung nah den Absayz- möglichkeiten zu regeln, hoffen bis Ende dieses Monats zu einer Einigung zu gelangen. an nimmt an, daß die wöchentliche Arbeitszeit am ein Mindestmaß von 16 bis 18 Stunden fest-

gelegt wird.

Srhöhte Schrottpreise in Frankreich.

Paris, 20. August. Die Maßnahmen der dem französischen Stahlwerksverband (Comptoir Me trurgique) angeschlossenen ge- mishten Walzwerke, zur elergung des Wettbewerbs der reinen Walzwerke die besseren Schrottqualitäten aufzukaufen und selbst weiterzuverarbeiten, hatten, wie aus Paris verlautet, zur Folge, daß die Shrottpreise von 16 auf 18 frs. je 100 kg für Schrott erster Güte, wie alte Schienen, Abfälle der Konstruktionswerk- An usw,, anzogen. Diese erstklassigen Sorten sind durch die

S er gemishten Walzwerke nunmehr fast ganz vom Markt verschwunden. Weil sih die Schrottprodukte zweiter Quali- tät für die Ausfuhr nux in geringem Umfang eignen, ist die französishe Schrottausfuhr niht unbeträchtlich zurückgegangen.

Italien als Außenfeiter auf dem internationalen Weoißblechmarkt.

Paris, 20. August. Bekanntlich ist Mitte Juli d. J. das internationale Weißblechkartell zustande gekommen. Ftalien hatte a, wie auch Norwegen den gelSlossenen Vereinbarungen grund- äßlih M olga doch waren feste Vertragsregelungen mit diesen beiden Ländern noch nicht getroffen worden. Jn leßter Zeit macht sich nun auf dem internationalen Weißblehmarkt die Konkurrenz der italienishen Werke störend bemerkbar. Wie der DHD. ‘erfährt, ist das Vorgehen der Ftaliener maßgeblih darauf zurückzuführen, daß die Verhandlungen über einen Beitritt der italienischen Gruppe gun internationalen Weißblechkartell noch nicht endgültig zum A blut gebracht worden sind. Es kann aber mit einem baldigen Abschluß der Besprehungen gerechnet werden.

eingliederung der industriellen Facharbeiterschaft“ zu entsprechen. Es ist selbstverständlich, daß dabei ausreichende Garantien für eine gründliche, fah- und sahgemäße Lehrlingsausbildung gegeben sein mussen. Aufgabe der örtlichen und betrieblichen Vertretungen der NSBO. und DAF. bzw. deren Berufsgruppen ist es, dafür Sorge zu tragen, daß diese Voraussezungen erfüllt werden und unter dem Deckmantel ausreihender Nahwuchsheranbildung keine üble „Lehrlingszüchterei“ betrieben wird. Die andere * öglih- keit verstärkter Facharbeiternahwuchserziehung ist gegeben durch eine geeignete systematische Aus- und Fortbildung der bereits im Berufe stehenden (insbesondere jüngeren) Arbeitskräfte durch eine Arbeits- und SHUSRGS O, die mit entsprehenden Mitteln füh EUROREN fördert und zu einer vollen Arbeitsbeherrshung ührt. ; Die Dringlichkeit der Facharbeiterausbildung,

die sih aus der unmittelbaren Nähe des drohenden Facharbeiter- mangels ergibt, rückt die Arbeits- und Leistungsschulung als er- änzendes ittel der industriellen Nahwuchsschulung in den ordergrund des JFnteresses. Die reguläre Facharbeiterausbil- dung, wie sie dur die Lehrlingsausbildung erfolgt, erfordert bis zur Erreichung des Ausbildungszieles eine immerhin mehrjährige Beitdauer, ehe das Ergebnis sich in der Wirtschaft selbst aus- wirken kann. Sie wird dadur in ihrer Bedeutung keineswegs vermindert stellt doch gerade die lehrlings- bzw. handwerks- mäßig ausgebildete Facharbeiterschaft den Kern der Facharbeiter=- schaft überhaupt dar; weil aber vor allem im Hinblick auf die en Bedingungen eines baldigen Facharbeitereinsaßes iese reguläre Facharbeiterausbildung niht ausreichend ist, um rechtzeitig genug die zu erwartenden Lücken in der Facharbeiter=- schaft der Fndustrie zu schließen, muß sie ergänzt werden durch die auf die besonderen Erfordernisse eines baldigen Facharbeiter- einsaßes eingestellte Arbeits- und Leistungsshulung, wie sie in den verflossenen Monaten erfreulicherweise in verstärktem Maßé in der Fndustrie zur Ein- und Durchführung gelangt ist. Ausbildungsmethode und Schulungsmittel ergeben sich nah der technish-fachlihen Seite naturgemäß aus den Arbeitsbedingungen des betreffenden JFndustriezweiges und dem gestellten Ausbildungsziel. Kann die lehrlingsmäßige Aus- bildung dabei einen verhältnismäßig weiten Ausbildungsraum umfassen, so wird die Arbeits- und Leistungsshulung ebenso wie die unter gleichen Bedingungen erfolgende An- und Umlernung von Arbeitern sich unter grundlegender Vermittlung eines Arbeitsgesamtbildes stärker auf das spezielle Ausbildungsziel rihten müssen. Die selbstverständlihe Ueberlegenheit der lehr- lingsmäßigen Ausbildung zu einer fahlihen Gesamtbeherrshung vermindert die Bedeutung der arbeitss{chulungsmäßigen Ausbil- dung zu einem fahlichen Spezialkönnen keineswegs.

Beide Ausbildungsmöglichkeiten verfolgen leßten Endes auf verschiedenem Wege das gleiche Ziel: der Fndustrie einen aus- reichenden, gut geshulten Facharbeiternahwuhs zu bieten und damit die wichtigste Vorausseßung für den weiteren Aufstieg der Wirtschaft zu sichern:

Eine hohwertige, voll leistungsfähige Fach- arbeiterschaft.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln,

Tierseuchenstand am 15, August 1934,

(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs- usw. Bezirke und Kreise (Amts- cil Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Roß, Beschälseuche der Pferde, Schweinepest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdaht oder Geflügel- olera nah den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Ge- höfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nah den geltenden Vorschriften noch niht für erloschen erklärt werden konnte.

Die Zahlen der in der Berihhtszeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Gemeinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreije usw. ).

Maul- und Klauenseuche (Aphthae epizooticae).

6 : Niederbarnim 1 Getmeinde, 1 Gehöft. 14: Quedlinburg 1, L 17: Oldenburg 1, 1. 23: Aurich 3, 7 (davon neu 1 Gemeinde, 6 Ge- höfte). 30: Cleve 2, 10 (—, 9). 40: Kempten 1, 4 (—, 2), Mem- mingen 1, 2 (—, 1). 62: Wolfenbüttel 1, 1.

Schweinepest (Pestis suum).

1: Königsberg i. Pr. 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Mohrungen 1, 1 (neu), Wehlau 1, 1, 2+ Jnsterburg Stadt 1, 1 (1, 1), Jnsterburg 3, 3 (3, 3). 3: Allenstein 1, 1 (1, 1), Neidenburg 1, 1, Sensburg 1, L 4: Rosenberg i. Westpr. 2, 2. 6: Angermünde 1, 1, Niederbarnim 2, 2 (1, 1), Oberbarnim 1, 1, Zauch-Belzig 2, 2 (2, 2). 72: Arns- walde 2, 2, Lebus 4, 4 (1, 1). 8: Anklam 2, 2, Demmin 1, 2 (1, 2), Greifenhagen 1, 1, Saaßzig 5, 5 (3, 3). 9: Dramburg 1, 1, Rum- melsburg 1, 1, 11: Militsch 1, 1 (1, 1), Trebnit 1, 1 (1, 1). 12+: Bunzlau 2, 2, Görliß 2, 2 (1, 1), Rothenburg i. O.-L. 1, 1. 13: Neustadt, O.-S., 1, 1 (1, 1), Ratibor 1, 1, Tost-Gleiwit 1, 1. 14: Oschersleben 1, 1, 15: Schweiniß 2, 2 (1, 1). 25: Minden 1, 1 (1, 1), 26: Unna 1, 1 (1, 1). 27: Rotenburg i. Hessen-Nassau 1, 1 (1, 1), 28: Oberlahnkreis 1, 1, 33: Aachen 1, 1, 35: München Stadt 1, 2 38: Bamberg 1, 1, 52: Mannheim 3, 3 (3, 3). 55: Gießen 1, 1 (1, 1),

Milzbrand (Anthrax).

1: Braunsberg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu), Bartenstein 1, 1, 6: Oberbarnim 1, 1 (1, 1). 8: Rügen 1, 1, 14: Wolmirstedt 1, 2. 15: Merseburg 2, 2 (2, 2). 16: Langensalza 1, 1. 17: Rends- burg 3, 4 (2, 3), Schleswig 1, 1 (1, 1), Steinburg 1, 1. 18: Hameln I, 1 (1, 1), 19: Marienburg in Hann. 1, 1 (1, 1), 21: Verden 1, 1 (1, 1), 36: Vilsbiburg 1, 1 (1, 1). 39: Lohr 1, 1, 40: Neu Ulm Stadt 1, 1 (1, 1), 53+ Saalfeld 1, 1 (1, 1). 65: Detmold 1, 1 (1, 1).

Tollwut (Rabies).

2: Angerburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Goldap 1, 1, Treuburg 4, 4 (davon neu 2, 2). 3+ Johannisburg 2, 2, Lößen 2, 2 (1, 1), Ly 9, 12, Neidenburg 1, 1, Ortelsburg 11, 13 (3, 4), 12: Hoyerswerda 1, 1. 13: Guttentag 1,1,

Tollwutverdacht (Rabies). 23 Goldap 2 Gemeinden, 2 Gehöfte (davon neu 1, 1), Treu- burg 4, 4 (2, 2). 3: Johannisburg 4, 4, Ortelsburg 3, 3. 5: 9. Kreis- tierarztbezirk 1, 1. 9: Köslin 1, 1, 11: Trebniß 1, 1 (1, 1). 12: Hirschberg 1, 1.“ 13: Hindenburg, O.-S,, 1, 1, Kreuzburg, O.-S., 2, 2, Leobschüß 1, 1, Oppeln 1, 1 (1, 1), Tost-Gleiwiß 1, 1. 19+ Duder- stadt 1, 1 (1, 1), 38: Weißenburg 1, 1.

Geflügelcholera (Cholera avium). 6: Zauch-Belzig 1 Gemeinde, 1 Gehöft. 11: Wohlau 1, 1 (neu). 13: Kreuzburg, O.-S., 2, 4 (2, 4). 15: Schweiniß 1, 1 (1, 1). 31+ Bonn Stadt 1, 1. 38: Dinkelsbühl 1, 1, Höchstadt a. d. Aisch 1, 1, 43: Grimma 1, 1, Leipzig 1, 1 (neu). 45: Waiblingen 1, 1 (1, 1), Saargebiet am 15, August 1934. Shweinepest (Pestis suum), Saarbrücken-Land 6 Gemeinden, 11 Gehöfte (davon neu 2 Gemeinden,

10 Gehöfte), Saarlouis 1, 1, Ottweiler 2, 3 (1, 1),

_) An Stelle der Namen der Regierungs- usw. Bezirke ist die

am id c ri laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle aufgeführt.