1934 / 206 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Sep 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Ziegenhals. i [35564] Jn das Handelsregister A Nr. 188 wurde die Firma Alfons Jockisch in Borkendorf und als deren Fuhaber der Kaufmann Alfons Jotisch daselbst ein- getragen. : : Amtsgericht Ziegenhals, 24. Aug. 1934.

Zwickau, Sachsen. [35565]

Jn das Handelsregister ist am 14. Juli 1934 auf Blatt 3142 die Firma Karl Große in Zwickau (Brunnen- straße 10) und als ihr «Fnhaber der Kaufmann Karl Große in ‘Zwickau ein- etragen worden. (Angegebener Ge- shäftszweig: faufmännishe Vertretun- gen und Großhandel.)

Amtsgericht Zwickau.

3. -Vereinsregister.

Meppen. [35579] Eintrag zur Firma Kaufmanns- und Gewerbegilde Emsland, Meppen, V -R. 20: Der Verein ist durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 8. Fe- bruar 1934 aufgelöst. Zu Liquidatoren sind bestellt die Kaufleute Reinhard Lö- ning und Wilhelm Oster, Mitinhaber der Firma Oster & Gräfenstein, beide in Meppen, und der Syndikus Hermann Amtrup in Osnabrü. Amtsgericht Meppen, 24. August 1934.

4. Genossenschafts- i register. i

Gn.-R. 75, Elektrizitätsgenossenschaft Uthwerdum, e. G. m. b. H., in Georgs- heil: Die Genossenschaft ist durch Be- chluß der Generalversammlung vom 7. 10. 1933 aufgelöst. Liquidatoren sind: Henrikus Klugkist, Georgsheil, und W. Uphoff, Uthwerdum.

Amtsgeriht Aurich, 29. Funi 1934.

[35581] Rad Homburg v. d. Höhe. Gen.-R. 55. Jn unsex Genossenjchasts- régister ist heute unter Nv. 5s die Ge- nossenshaft unter der Firma „Milch- absaßgenossenschaft, eingetragene Ge- nossenshast mit beshränkter Hasft- pfliht“, mit dem Siß in Köppern i. Ts, eingetragen worden. Das Statut ist am 20. Februar 1934 festgestellt. Gegen- stand des Unternehmens ist die gemein- fchaftlihe Verwertung der Mil. Ein- getragen am 15. August 1934.

Gen.-R. 56. _Bezugs- & Absatz- genossenschaft, Oberursel ((Taunus), eingetragene Genossenshaft mit be-

schränkter Haftpflicht, Oberursel i. Ts. Gegenstand des Unternehmens: 1. ge- meinshaftliher Einkauf von Ver- brauchsstoffen und Gegenständen des landwirtshaftlihen Betriebes; 2. ge- meinschaftliher Verkauf landwirtschaft- lichèr Exzeugnisse. Statut vom 9. August 1934. Eingetragen am 15. 8. 1934. Bad Homburg v. d. Höhe, 17. 8. 1934. Amtsgericht, Abteilung IV. Frankfurt, Main. [35587] Veröffentlichung aus dem Genossenschaftsregifter. 41 Gn.-R. 219, Genoffenfchaft Frankfurter Uhrmacher eingetra- geue Genossenschaft mit beschräuk- ter Haftpfliht, Frankfurt a. M.: Die Genossenschaft is durch Beschluß der. Generalversammlung vom 2. Fuli 1934 aufgelöst. Frankfurt am Main, 25. August 1934, Amtsgericht. Abteilung 41.

Gadebuseh. [35588]

Fun unser Genofsenshaftsregister ijt heute unter Nr. 3k eingetragen:

Sparx- und Wirtschaftsgenofsenschaft, eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht, zu Klein Welzin. Die Satzung ist am 23. Mai 1934 er- richtet.

Gegenstand des Unternehmens ist: 1. der gemeinschaftlihe Einkauf land- wirtshaftliher Bedarfs\toffe und Ver- fauf landwirtshaftliher Erzeugnisse, 2. die gemeinschaftliche Anschaffung und dex Betrieb landwirtshaftliher Be- triebseinrihtungen, 8, die Regelung des Geldverkehrs.

Gadebusch, den 27. August 1934.

Meckl. Amtsgericht.

Lieberose. [35388] Genossenschaftsregistereintrag bei Nr. 3, Spaxr- und Darlehuskasse e. G. m. u. H., Lieberose, neues Statut vom 18. 6. 1934, Gegenstand des Unternehmens ist jeßt die Pflege des Geld- und Kreditverkehrs, eeraug des Sparsinns, Pflege des arenverfehrs und Förderung der Maschinenbenußung. Lieberose, den 22, August 1934. Amtsgericht.

Neckarbisehofsheim. [35390] Genossenschaftsregistereintrag bei Milch- genossenschaft Ehrjtädt, Amt Sinsheim, e. G. m. b. H.: Neues Statut vom 17. Funi 1934. Gegenstand des Unter- nehmens weiter: die Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Beförderung der Milch erforderlichen Bedarfsgegenständen. Neckarbischofsheim, den 27. Juli 1934. Bad. Amtsgericht.

Zeutralhandelsregisterbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 205 vom 3, September 1934. S, 4

Neustettin. [35391]

Ju unser Genossenschastsregister ist bei Nr. 30, Ländliche Spar- und Dar- lehnsfasse Thurow, e. G. m. b. §H., in Thurow, folgendes eingetragen: Die Genossenschaft ist durch Generalver- sammklungsbeschlüsse vom 13. und 25. Juli 1934 aufgelöst. Neustéttin, den 20. August 1934. Das Amtsgericht.

Pössneck,. [35392]

Fn dem hiesigen Genossenschafts- register ist heute unter Nr. 8 bei der Firma „Edeka Großhandel Pößneck, ein- getragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ eingetragen worden? Durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. 7. 1934 ist: a) jeder bishèrige Ge- shäftsanteil und jede bisherige Haft- summe von je 1000 RM in 10 Geschäfts- anteile und 10 Haftsummen von je 100 Reichsmark gemäß § 133 a Gn.-Gef. zer- legt, b) dadurch unter entsprechender Aenderung der 88 9, 11 des Statuts der Geschäftsanteil und die Haftsumme auf je 100 RM festgeseßt, e) das Statut jelbst neu gefaßt worden.

Pößneck, den 23. August 1934.

Thüringisches Amtsgericht. T.

Radolfzell. [35393]

Landwirtshaftlihe Ein- u. Verkaufs- genossenshaft Hemmenhosen, Amt Kon- tanz, e. G. m. b. H., in Hemmenhofen, Amt Konstanz. Statut vom 28. Juli 1934. Gegenstand des Unternehmens ist 1. gemeinschastliher Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landw irtshaftlihen Betriebes; 2. ge- meinschastlicher Verkauf landwirtschaft- licher Erzeugnisse; 3. die Milchverwer- tung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr.

Radolfzell, den 24. August 1934.

Amtsgericht.

mit, [35394] Fn das Genossenschaftsregister Nr. 28 ist heute bei der oltereigenossenshaft Kraupischken e. G. m. u. H. in Krau- pischken folgendes eingetragen:

Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Geonergenam g in eine folhe mit beschränkter Haftpfliht umgewan- delt. Die Haftsumme is auf 150 RM bestimmt. Es ist eine neue Saßung vom 16, Juni 1934 angenommen worden, die die bisherige Satzung hinsichtlih der Bestimmungen über die Hastpfliht ab- ändert; die Firma lautet jetzt „Molkerei- genossenschaft Kraupischken eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Hast- pflihi“ in Kraut ischken. Die Willens- erklärung und Zeichnung für die Ge- nofsenshaft muß jet durch zwei Vor- standsmitglieder erfolgen, darunter den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter. Amtsgericht Ragnit, den 25. Juli 1934.

Ragnit. : [35395] Fn das Genossenschaftsregister ist eute bei derx unter Nr. 27 eingetragenen tolkereigenossenshaft Rautenberg e. G. m. u. H. in Rautenberg folgendes ein- getragen:

Gegenstand des Unternehmens ist die Milchvexwertung auf gemeinsame Rech- nung und Gefahr sowie der Einkauf von milchwirtschaftlihen Bedarfsartikeln. Amtsgericht Ragnit, den 31. Juli 1934.

Ratibor. [35396]

Am 10. August 1934 ist in unfer Ge- nossenschaftsregister bei Nr. 15, Krano- wier Spax- und Darlehuskassenverein eingetragene Genossenshaft mit unbe- chränkter Haftpflicht in Kranowitz ein- getragen: :

Durch Beschluß der Generalversamm- lung ist ein neues Statut vom 22. Fuli 1934 angenommen: Die Firma lautet jeßt: Spar- und Darlehnskasse, einge- tragene Genossenschaft mit unbeschränk- ter Haftpflicht. Gegenstand des Unter- nehmens ist der Betrieb einer Spar- und: Tarlehnskáässe zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur“ Förderung des Sparsinns.

Amtsgericht Ratibor.

Ragni

Riesa. [35397] Auf Blatt 6 des hiesigen Genossen- schastsregisters, betr. die Verbraucher- genossenshaft (GEG) Riesa, eingetragene Genossenshaft mit beschränkter Daib- pflicht in Riesa, ist am 15. August 1934 eingetragen worden: Die Firma lautet künftig: „Verbrauchergenossenschaft Riesa, eingetragene Genossenschaft mit beshränkter Haftpflicht“. Amisgericht Riesa, den 28. August 1934.

Si aringen. [35398]

n das Gen.-Reg. ist heute unter Nr. 90 die Milchgenossenshaft Frohn- stetten, e. Gen. m. b. H., in Frohnstetten eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftliche Verwertung der von den Mitgliedern N Milch in deren Namen und für deren Rechnung. Statut vom 18. Mai 1934. Sigmaringen, den 22. August 1934. Amtsgericht,

7. Konkurse und Vergleichsfachen.

Berlin-Chartotitenburgy. [35824] : Ueber den Nachlaß des am 21, 1, 1931 in Berlin-Charlottenburg, Wilmersdorfer

Straße 93, vexstorbenen Kaufmanns Gu- stav Mankiewiy is am 80, 8, 1934,

13,45 Uhr, von dem Amtsgericht Char- lottenburg das Konkursverfahren ‘er- öffnet. (252. N. 114, 34.) - Verwalter: Dr. Haupt, Berlin NW 40, Hindersin- siraße 1. Frist zur Anmeldung der. Kon- kursforderungen bis- 14. 10. 1934. Erfte Gläubigerversammlung 28. 9. 1934, 10,30 Uhr. Prüfungstermin am 26, 10, 1934, 14 Uhr; im Gerichtsgebäude, Charlotten- burg, Tegeler Weg 17/20, Zimmer 31, Erdgeschoß. Offener Arrest mit Anzeige- frist bis 26. 9. 1934.

Birkenfeld, Nahe. . [35825] Ueber den Nachläß des verstorbenen Auktionators und Prozeßagenten Friédrich Brenner in Birkenfeld, Nahe, is heute am 28. August 1934 um 17 Uhr das Konkurs- verfahren eröffnet. Konkur3svertvalter : Rechtsanwalt Dr. Keßler in Birkenfeld, Nahe. Anmeldefrist bis zum 15. Oktober 1934. ‘Termin zur Wahl eines eventuell anderen Verwalters und Bestellung eines Gläubigerausfchusses am 25. September 1934, mittags 12 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 1. Oktober 1934. Birkenfeld, Nahe, 28. August 1934. Amtsgericht.

Hanau. . [35826] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen der Firma Ludwig Neresheimer und Co., alleiniger Fnhaber Kaufmann Erwin Bauer in Hanau, wird heute, am 25. August 1934, 13 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursver- walter Rechtsanwalt Mies in Hanau. Erste Gläubigerversammlung am 21. Sep- tember 1934, 11 Uhr, allgemeiner Prü- fungstermin am 12. Oktober 1934, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Nuß- allee 17, Zimmer Nr. 44. Anmeldesrist und offener Arrest mit Anzeigepflicht am 5, Oktober 1934.

Hanau, den 25. August 1934.

Das Amisgericht. Abt, TV.

Herrenberg. . [35827] Ueber den Nachlaß des Friedrich Brenner, Arbeiters in Kuppingen, wurde am 28. August 1934, vormittags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs- verwalter: Bezirksnotar Pieper, Herren- berg. Offener Arrest mit Anzeigefrist und Ablauf der Anmeldefrist: 1. Oktober 1934. Wahl- und Prüfungstermin: Dienstag, 16, Oktober 1934, nächmittags 3 Uhr. Amtsgericht Herrenberg.

Kaukehmen. [35828]

Veber das Nachlaßvermögen des Kauf- manns’ Paul Falke in Kaukehmen, der am 20. August 1934 verstorben ist, wird heute, am 30. August 1934, 11,40 Uhr vormittags, das Konkursverfahren eröffnet. Konkur3- verwalter: Kaufmann Albert Groß in Kaukehmen. Ersté Gläubigerversammlung am 26. September 1934, 10 Uhr vor- mittags, allgeméinèr Prüfungstermin am 17, Oktober 1934,10 Uhr vormittags, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10. Anmeldefrist bis zum 3. Oktober 1934, offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 29. September 1934.

Kaukehmen, den 30. August 1934,

Amtsgericht. N 3/34.

Magdeburg. Konkursverfahren. Ueber das Vermögen des Kausmanns Waltex Kolbé in Magdeburg, Lüneburger Straße 6, Jnhaber der Firma E. Rosen- berger, Biergroßhandlung in Magdeburg, Berliner Straße 30/31, ist heute, am 30, August 1934, 9 Uhr 30 Minuten, Konkurs eröffnet und der ‘offene Arrest erlassen worden. Konkursverwaltet: Kausf- mann Ernst Pescheck, Magdeburg, Gustav- Adolf-Straße 19 L. Konkursforderungen sind bis zum 28. September 1934 beim Gericht anzumelden. Gläubigerversamm- lung am 28. September 1934, 10 Uhr, Termin zur Prüfung der angémeldeten Forderungen am 19. Oktober 1934, 10 Uhr, an Gerichtsstelle, Halberstädter Str. 131, Zimmer 111a, :

Magdeburg, den 30. August 1934, - Amtsgericht. A. -

München. Bekanntmachung. Veber das Vermögen des Kaufmanns Ludwig Haas, München, * Ohlmüller- straße 16 IIL, Süßwarengroßhandlung dort, wurde am 28. August 1934, nach- mittags 314 Uhr, der Konkurs eröffnet, Konkursverwalter ist Rechtsanwalt Justiz- rat Franz Grosser, München, Maximilian- straße 1 IT. Offener Arrest nah Konkurs- ordnung § 118 mit Anzeigefrist bis 11. September 1934 ift erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen im Zimmer 741 1V, Prinz-Ludwig-Str. 9, bis 17. September 1934. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters, eines Gläu- bigeraus\chusses und wegen der in Kon- fur3sordnung §§ 132, 134 und 137 be- zeichneten - Angelegenheiten und allge- meiner Prüfungstermin: Donnerstag, 27. September 1934, vormittags 814 Uhr, Zimmer 742 IV, Prinz-Ludwig-Str. 9,

Amtsgericht München. Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

München. . [35831] Bekfauntmachung.

Am 28. August 1934, nahm. 4 Uhr, wurde über das Vermögen des Kauf- manns Thomas Rappel, Fnhabers einer Kolonialwarengroßhandlung in München, Wohnung Gebjattelstr. 14/11, Geschäfts- räume Kolumbusstr. 3/0, der Konkurs er- öffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Otto Schefbeck, München, Amixraplaßz- 1/1, eröffnet. Offener - Arrest. -nach Konk.- Ordg. § 118 mit Anzeigesrist bis 15, Sep-

. [35829]

. [35830]

tember 1934 i erlassen. Frist zur An- meldung der ‘Konkursforderungen im Zimmer -741/1V, Prinz-Ludwig-Str. 9, bis 13, September 1934. Termin zur Wahl eines anderen Vertvalters, eines Gläubigerausschusses und wegen“ der in Konk.-Ordg, §§ 132, 134 und 137 be- zeichneten Angelegenheiten und allge- meiner - Prüfungstermin: Dienstag, den 25. September 1934, vorm. 9 Uhr, Zimmer 724/1L, Prinz-Ludwig-Straße 9. Amt3gericht München, Geschäftsstelle des Konkur3gerichts.

München. -[35832] Bekanntmachung.

Ueber das. Vermögen. ..des . Vereins Bund der Lichtfreunde e. V. i. L., Mün- chen, zuleßt Rheinstr. 22/3-x.; zur Zeit ohne Geschäftslokal, wurde am 29. August 1934, vorm. 10 Uhr, der Konkurs er- öffnet. Konkursverwalter: Recht3anwalt Richard Thorsen, München, Elvirastraße 7. Offener Arrest nah Konk.-Ordg. mit An- zeigefrist bis 20. September 1934 is er- lassen. Frist zur Anmeldung der Konkurs- forderungen im Zimmer 741/IV, Prinz- Ludwig-Straße 9, bis 17. September 1934. Termin zur Wahl eines anderen Ver- walters, eines ‘Gläubigerausschusses und wegen derx in Konk.-Ordg. §8 132, 134 und 137 bezeichneten Angelegenheiten und allgemeiner Prüfungstermin: Donners- tag, 27. September 1934, vorm. 814 Uhr, Zimmer 722/11, Prinz-Ludwig-Straße 9.

Amtsgericht München,

Geschäftsstelle des Konkursgerichts,

Schwerin, Warthe. [35833] Ueber das Vermögen der Kaufsmanns- frau Antonie Sternberg in Schwerin a. W. ist am 29. August 1934, 10 Uhr, das Kon- fursverfahren eröffnet worden. Konfurs- verwalter: Rechtsanwalt Eichstaedt in Schwerin a. W. Allgemeiner Prüfungs- termin: den 29. September 1934, 10 Uhr. Anmeldefrist und offener Arrest mit An- zeigepflicht bis 25. September 1934. Amtsgericht Schwerin a. W.

Bad Tölz. . [35834] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Maurersfrau Mathilde Brand- huber in Wegscheid wird nach Abhaltung des Schlußtermins und Durchführung der Schlußverteilung aufgehoben. Bad Tölz, den 29. August 1934. Amtsgericht Tölz.

Berlin-Charlottenburg. . [35835]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Uhrengroßhändlers Oscar Alban in Berlin W 15, Xantener Str. 24, ist infolge Schlußverteilung nach Ab- haltung des Schlußtermins aufgehoben worden.

Berlin-Charlottenburg, 30. August 1934.

- Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Berlin-Charlottenburg. . [35836] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Standard-Edition Musik-Ver- lag G. m. b. H. in Berlin W, Rankestraße Nr. 31/32, bei Roehr A.-G., ist nah Schlußtermin aufgehoben. Berlin-Charlottenburg, 27. August 1934. Die Geschäftsstelle des Amt3gerichts, Abt. 255.

Görlitz. Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Wagner & Thormählen, offene Handel3geseltschaft, in Görliß, Adolf-Hitler-Straße Nr. 26, ist nah Ab- haltung des Schlußtermins ausgehoben worden,

Görlig, den 30. August 1934,

Das Amtsgericht,

[35837]

Havelberg. . [35838] Das Konkursverfahren über den Nach- laß des Lehrers i. R, Paul Hildebrandt wird nah Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Havelberg, den 26. August 1934, Das Amtsgericht.

Meissen. i . [35839] Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Gutspächters Karl Schwenke

in Rottewiß bei Meißen wird nah Ab-

haltung des Schlußtermins hierdurch

aufgehoben. }

Amtsgericht Meißen, den 30. August 1934.

Merseburg. . [35840]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Robert Schulze in Merseburg, Hälterstr. 24, wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch auge Amtsgericht Merse-

burg, den 29. August 1934,

Norden. . [35841] Jn Sachen betr. Konkursverfahren über das Vermögen des Antoni Fléßner, Landgebräucher m Rechtsupweg, ist Ter- min zur Anhörung der Gläubigerversamm- lung’ über Einstellung des Verfahrens mangels Masse auf den 26. 9. 1934, 11 Uhr, Amtsgericht Norden, Martens- dorf 2, Sißungssaal, bestimmt. Amtsgericht Norden, den 28. August 1934.

Osnabrück. . [35842] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Allgemneine Kredit- und Beschaffungs-Gesellschaft m. b, H., Osna- brück, wird infolge rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleihs aufgehoben. Amtsgericht Osnabrück,

Pegau. .[35843] Das Konkursverfahren über den Nach- laß des Schneidermeisters Emil: Oswald

| genommene Zwängsverglei

Seligenstadt, Hessen.

Heinold in Pegau wird nach Abhaltung des Schlußtermins: hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Pegau, den 22, August 1934,

Remscheid-Lennep. . [35844] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des ‘Kaufmanns Robert Voß in Rd.-Lüttringhausen wird. ein Termin zur Anhörung der Gläubigerverfammlung über Einstellung des Konkuürsverfahrens wegen Mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse und leßter Prüfungstermin bestimmt auf Sonnabend, den 13. Oktober 1934, vorm. 11 Uhr, Zimmer 13, Remscheid-Lennep, den 28. August 1934. Das Amtsgericht.

Sayda, Erzgeb. [35845]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der- Hilma Bellmann geb. Straßberger in Zethau i. Erzgeb. is zur Prüfung einer nachträglich angemeldeten Forderung Termin auf den 24. Sep= tember 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Sayda bestimmt worden. K 3/34

Das Amtsgericht zu Sayda.

.[35846] Schwarzenberg, Sachsen.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Wilhelm Friedrich Bretschneider in Lauter, alleiniger Jn- haber der handels3gerichtlich nicht ein getragenen Firma Friedrich Bretschneider, Feinkost, Kolonialwaren und Fische in Lauter, Adolf-Hitler-Straße 1, wird gemäß § 204 K.,-O. eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist.

Schwarzenberg, den 29, August 1934.

Das Amtsgericht.

=schwerte, Buhr. . [35847] Durch Beschluß ist das Konkursver- fahren über den Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Friedrih Heinrich Jacobs, Holzen b. Schwerte, nach erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins aufgehoben, Schwerte, 22. 8, 1934, Amtsgericht.

Stettin. [35848] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Handelsvertreters und Kauf- manns Gerhard Casper, z. Zt. unbekann- ten Aufenthalts, Jnhabers einer Mehl- handlung in Stettin, Preußische Str. 44, ist nah erfolgter Abhaltung des Schluß-

termins aufgehoben. Stettin, den 22. August 1934. Das Amtsgericht. Abt. 6.

=stolzenau.

berg, wird, nachdem der in dem Ver- gleich3termin vom 17, August- 1933 an- P durch rètht3- fräftigen Beschluß vom 17. August 1938 bestätigt ist, hierduxch aufgehoben. Amtsgericht Stolzenau (Weser), 27, Juli 1934,

Weiden. . [35849] Das Amtsgericht Weiden i. d. DÞf. hat das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Eisenwarenhändlers Ludwig Rindsberg in Weiden mit Beschluß vom 29. August 1934 nach Abhaltung des Schlußtermins und vollzogenèr Schluß- verteilung als beendet ausgehoben. Weiden, den 30, August 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Carlsruhe, Sehles. . [35850] Vergleichsverfghren.

Ueber das Vermögen der Geschäfts- inhaberin Hedwig Günther in Carlsruhe, O.-S., ist am 28. August 1934, 12 Uh, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden, Der Rerthtsanwalt Dr. Kürt Jeder ‘in Namslau ist zur Vertrauensperson ernanút. Termin zur Verhandlung über den Vergleichs- vorschlag ist auf Montag, den 17. Sep- tember 1934, 17 Uhr, vor dem Amts- geriht in Carlsrüße, DeS., Himmer Nr. 3, anberaumt. Der Antrag auf Er- öffnung des Verfahrens nebst seinen An- lagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind, auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Carlsruhe, D.-S., 30. 8. 1934,

Herrenberg. . [35851] Das Vergleichsverfahren über das Ver- mögen der Mech. Schuh- und Sport- artifel-Fabrik K. E. Walz in Pfäffingen bei Tübingen, Jnh. Karl Emil Walz in Pfäffingen, wurde nah Bestätigung des Vergleichs am 24, August 1934 auf- gehoben. Das Veräußerungsverbot an den Schuldner ist hinfällig. i Amtsgericht Herrenberg.

[35852] Beschluß.

Das Vergleich3verfahren über das Ver-

mögen des Portefeuillers Heinrich Klein TT

zu Dudenhofen (Kreis Offenbach), ifft 4 ausgehoben, da der Vérgleih der im F Termin vom 17. August 1934 angenommen F

wurde, bestätigt worden ist. Seligenstadt, den 25. August 1934. Hessisches Amtsgericht.

Verantwortlih für Schriftleitung und 4 Verlag: Direktor Dr. Baron von

D-a z:u r in Berlin-Wilmersdorf. Druck der Preußischen Druckerei-

und Verlags-Attiengesellshaft, Berlin, F

Wilhelmstraße 32.

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Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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26. Juli 1934. Bekanntmachung der 1 ruf der Zulassung eines Bildstreifens.

[35365] Das Konkursverfahren über das Vér- F mögen des Händlers Fr. Rüter, Steyer-

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Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Richtpreisanordnung V für unedle Metalle. Vom 3. Septémber

1934. Erläuterungen zur Neufassung: der Arbeitszeitordnung. Vom

ilmoberprüfstelle, betreffend den Wider-

Preußen.

Bekanntmachung, betreffend das Verbot einer periodischen Drückschrift. * i

Amtliches.

Deutsches Reich, idèr den Londoner Goldpreis Verördnung vom: 10; Oktober 1931 zur Wertberehnung von Hypotheken und

eingold (Goldmark) . 569),

Bekannimachung übé mäß §1 der enderung - der sonstigen

nsprüchen, die auf lauten (NGBl., I Der Londoner Goldpreéis beträgt am 4. Septem

für eine Unze Feingold in deutsche Währung nah

dem Berliner Mittel-

ber

ches Pfund vom 4. Sép-

kurs für ein englische tember 1934 mit RM für ein Gramm Feingold demnach in deutsche Währung umgerechnet « « » « = RM 2,80812.

Berlin, den 4. September, 1934.

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43,75 43,25 43 42,75 41,50 40,— 38,75 38,75 34,25 36,— 41,75

17,50 16,50 13,50

9,—

„10,—

18/50

35,50

26,25 21,50 35,25 31,50 27,50 29,50

Ueberwachungsstelle für unedle Metalle.

Der Reichsbe

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auftragte: Lüttke.

ITr. 206 RNeichsbankgirokonto C : a

1934 140 sh 10} d,

12,40 umgerechnet = RM 87,3425, ence 94,3908,

Richtpreisanordnung V für unedle Metalle. Vom 3, September 1934.

Auf Grund des § 4 Abs. 1 der Verordnung des Herrn Reichswirtschaftsministers über Preise vom 31. Juli 1934 (RGBl. 1 S. 766) wird folgende An- ordnung erlassen:

An Stelle dex in dèr Richtpreisanordnung Il vom 11. August 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 187 13. 8, 1934) festgeseßten | Richtpreise für Messing: und der in der. Richtpreisanordnung IV vom 29. August 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 201 29. 8. 1934) festgeseßten Richtpreise für Kupfer und Blei gelten mit Wirkung vom 5. September 1934 folgende:

Kupfer: Drahtbarten 2.0 « aae Kathoden und- gleihwertigés Ku Raff.-Kupfer (mind. 99,75%) Raff.-Kupfer (mind. 99,5%) « « + Raff.-Kupser (mind, 99%) . Altes Feuerbuchskupfer (tiegelrecht) Altes Feuerbuchskupfer ( Alter Kupferdraht

Altes Schwerkupfer Altes Leichtkupfer

für unedle Metalle

RM 44,50 bis 46,50 |

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O Postschectkonto: Berlin 41821 L 934 er

Erläuterungen zur Neufassung der Arbeitszeitordnung. Vom 26. Juli 1934.

.

Jun allgemeinen.

Dex § 68 Abs. 3 AOG. ermächtigt den Reichsarheits= minister, im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister die Verordnung über die Arbeitszeit unter Vornahme der sih aus dem AOG. ergebenden Aenderungen und unter Ein- beziehung dexr Vorschriften der Gewerbeordnung über die Arbeitszeit in neuer Fassung im Reichsgesetblatt bekannt= zumachen und dabei etwaige Unstimmigkeiten des Geseßes= textes zu beseitigen. Eine ‘gleichartige Ermächtigung war dem Reichsarheitsminister bereits durch § 15 der Verordnung über die Arbeitszeit vom 21. Dezember 1923 (Reichs- ‘arbeitsbl. I S. 1249) gegeben worden, ohne daß er troß eingehendex Vorarbeiten von ihr Gebrauch gemacht hätte.

i Jn der Tat stellen sich der Ausführung einer solchen Aufgábe T unerheblihe Schwierigkeiten entgegen. Sie liegen zunächst in dex Abgrenzung des Stoffgebietes. „Vor- ‘schriften über die Arbeitszeit“ sind nicht ‘nur diejenigen, welche. die Arbeitszeit der erwachsenen männlichen Be- \häftigten regeln, sondern auch die Sonderschußvorschriften

für Kinder, Jugendliche und Frauen. Zu diesen Vor-

schriften áber können niht nur - die Einschränkungen der Arbeitszeit gerechnet - werden, sondern auch volle Beschâfti= gungsverbote. : Tatsächlich: rechnet auch die axbeitsrechtliche Wissenschaft “die Me fchäftimennevertete um Arbeitszeitschut, obwohl man. zweifeln - könnte, ob die Anordnung einer Ar- beitszeit von + 0 noch als „Vorschrift über die Arbeitszeit“ ängtiohen ist, Sachlich gehören ‘aber diese Verbote auf das engste mit den Arbeitszeitbeshränkungen zusammen, so daß sie vielfah auch in einex und derselben: Geseßesvorschrift ent- halten sind (z. B..§ 135 GO.). Hingegen kann es kaum einem Zweifel unterliegen, . daß die Vorschriften über ununter- brochene Ruhezeiten und Pausen E der Arbeits- zeitregelung sind. Daher sind auch solhe Vorschriften in der Arbeitszeitordnung enthalten.

Auch die Vorschriften über Sonntagsruhe könnte man als „Vorschriften über die Arbeitszeit“. betrachten. Stellen sie doch eine Art von Beschränkung der Wochenarbeitszeit dar. Dennoch: ist davon abgesehen worden, diesen Gegenstand in die Arbeitszeitordnung aufzunehmen, weil er. ein völlig selbständig: geordnetes InE und Rechtsgebiet darstellt. Seine Einbeziehung in die Arbeitszeitordnung hätte deren Er- weiterung zu einem nahezu vollständigen ArbeitsshuBbgeseße zur Folge gehabt, was sicherlih die Hiele des § 68 Abs. 3 AOG. weit überschritten hätte. Freilich bedingte die Aus- es dieses Gebiets, daß eine in der Verordnung über

ie Arbeitszeit der Angestellten eñthaltene Vorschrift 8), die einen Fremdkörper in dieser Verordnung darstellt, nun- mehr aus der neugefaßten Arbeitszeitordnung aus eschieden und in die Gewerbeordnung verwiesen werden mußte. Die Frage, ob die Ermächtigung des 8 68 Abs. 3 AO

werbeordnung gerade im Sinne dieser Vorschrift liegt.

weifelhaft konnte auch erscheinen, ob die Vorschriften über den Ladenschluß zu den Arbeitszeitvorschriften zu renen sind. Die Frage ist für die Vorschriften über Ladenschluß an Werktagen zu bejahen. Denn sie haben den Zweck, die Durch- führung der Arbeitszeitvorschriften in offenen Verkaufsstellen zu erleichtern. Sie gehören daher zur Arbeitszeitregelung. Die Vorschriften über den Ladenshluß an Sonntagen (§41 a der Gewerbeordnung, Art. 3 ‘der Verordnung vom 5. Februar 1919) haben den gleichen Zwedck hinsichtlich der Sonntàgs- ruhevorschriften und können daher erst bei einer Neuordnung der Sonntagsruhevörschriften mitberüsichtigt werden. Ebenso müssen die Vorschriften“ über A S am viérund=- zwanzigsten Dezember zunächst in dem entsprechenden Sonder- A verbleiben, weil ‘eine Ermächtigung, dies Geseß in die Neufassung der Arbeitszeitordnung mitaufzunehmen, nicht gegeben ist, dex Gegenstand auch in Zusammenhang mit dem Ladenschluß an Sonn- und Festtagen steht.

Nicht möglih war es, in den Zweiten Abschnitt der Arbeitszeitordnung auch noch die Vorschriften des Gesebves über A erarbeit aufzunehmen, da hierzu die Ermächtigung ehlt.

Eine weitere Schwierigkeit für die Gestaltung der neuen Fassung der Arbeitszeitordnung liegt darin, daß die Ermäti- gung des § 68 AOG. nicht so weit geht, daß an dem Fnhalt der Vorschriften etwas sachlich geändert werden dürfte. Damit aber waren die äußerst verwilelten und vershächtelten Vor=- riften der Gewerbeordnung, die vielfach in Lor lte: von

usnahmen bestehen und zum Teil nux noch höchst selten an-

gewandt werden, inhaltlih unverändert zu übernehmen, und

. hierzu ; ausreicht, wird unbedenklich bejaht werden können, da eine | neue Grenzziehung zwischen Arbeitszeitordnung und Ges ;

es konnte nur versucht werden, sie systematisch neu zu ordnen und sprachlich etwas zu vereinfachen, während eine sprachliche Neugestaltung die Grenzen der geseßlichen Ermächtigung wohl überschritten hätte. So läßt sich nihts daran ändern, daß die auseinanderfallenden Geltungsbereiche von Arbeitszeitverord«- nung und Gewerbeordnung, besonders auch die Beschränkung der meisten Gewerbeordnungsvorschriften auf Betriebe von einer gewissen Mindestgröße, beizubehalten waren. Fernex muß in Kauf genommen werden, däß ein Teil der Schuy=- vorschriften der Gewevbeordnung für Kinder, JFugendliche und Frauen praktisch nur noch geringe Bedeutung hat, weil die Arbeitszeitverordnung inzwischen für alle Arbeiter oder An- gestellten ebenso weitgehende oder sogar weitergehende Bea shränkungen eingeführt hatte. Da“ aber die Arbeitszeit verordnung von ihren Regelvorschriften weitgehende Aus- nahmen zuläßt, haben die Vorschriften der Gewerbeordnung dennoch eine gewisse Geltung als äußerste Grenzen der Bes \häftigungsmöglichkeit behalten und sind daher nicht als völlig außer Kraft geseßt oder entbehrlich zu betrahten. Man wird daher Vorschriften wie die §8 17, 22 der neuen Fassung nicht etwa wegen „Unstimmigkeit“ gegenüber dem Text der Ver- ordnung über die Arbeitszeit weglassen können.

___ Aber auch wenn die Vorschrift des § 68 Abs. 3 AOG. eine Aenderung des. Sinnes der Vorschriften der Arbeitszeits verordnung und der Gewerbeordnung nicht erlaubte, so ers wiesen sich doch gewisse Aenderungen als notwendig, bei denen man zweifelhaft sein kann, ob sie unter .die im § 68 aaO,

zugelassene P ung von „Unstimmigkeiten des Gesehes “textes“ fallen.

fd eispiélsweise mußten die Strafvorschriften dex Arbeitszeitverordnung mit denên der Gewerbeordnung vers bunden werden, wobet der Strafrahmen für gleichartige Tats bestände und der Strafverschärfungsgrund der Wiederholung vereinheitliht werden mußten. Um solche Aenderungen, die vielleicht über die Beseitigung von „Textunstimmigkeiten“ hinausgehen, ohne doch mit dem Sinne des § 68 Abs. 3 AOG. in Widerspruch zu stehen, jedem rehtlichen Zweifel gegenüber zu sichern, ist die Bekanntmachung der neuen Fassung der Arbeitszeitordnung zugleich als Ausführungsverordnung zum Geseg zur Ordnung der nationalen Arbeit auf den § 64 Abs. 2 dieses Gesehes gestüßt worden, der auch Abweichungen von bestehenden geseßlichen Vorschriften zuläßt. Zugleich ist auch der § 25 Abs. 2 des Gesebes zur Ordnung der Arbeit in öffents lichen Verwaltungen und Betrieben angezogen worden, um eine in diesem Geseße nicht erfolgte, aber auf dem Gebiete der Arbeitszeitregelung zweckmäßige Gleichstellung der von eintent Reichsminister erlassenen gemeinsamen Dienstordnung mit der Tarifordnung für das Gebiet der Arbeitszeitordnung vovr- nehmen zu fönnen 8 Abs. 2 der neuen Fassung der Arheitss zeitordnung). |

Die Möglichkeit einer Aenderung der alten Gesetestexte war hiernach eine eng begrenzte. Zweck der Neufassung konnte auch naturgemäß nicht eine Verbesserung der zweifellos vera besserungsbedürftigen Gesetze sein, die unter schr anderen Ver- hältnissen als den heutigen entstanden sind. Die Beseitigung veralteter Vorschriften und die Erfüllung des Arbeitszeitrechts mit den neuen Rechtsgedanken des Nationalsozialismus wird nur Gegenstand ‘eines von Grund auf neuen Geseßves sein können. Die Bekanntmachung der Neufassung der Arbeitszeit« ordnung verfolgt demgegenüber den bescheidenen Zwedck, das

geltende Arbeitszeitreht, “das heute nux noch von wenigen

Kennern zu übersehen ist, in einer übersichtlihèn Form zu« sammenzustellen und damit seine Handhabung durch die Bes teiligten und die Gewerbeaufsicht zu erleichtern. Gleichzeitig wird diese Neufassung für den Aufbau eines neuen besseren Rechts gute Dienste leisten können.

II. Jm besonderen. a

Zu § 8 Abs, 1: Der neue Wortlaut is bereits durch § 68 Abs. 1 Nr. 3 AOG. festgelegt. Der bisherige § 5 Abs. 2 AZB., hat nur bei Tarifverträgen, nicht bei behördlich erlassenen Tarifordnungen Sinn#*Der § 5 Abs. 3 und 4 ist ebenfalls überflüssig, da, wenn der Treuhänder in der Tarifordnung die Entscheidúng einer dritten Stelle vorsieht und diese versagt,

‘ex ohne weiteres in der Lage ist, Ersaßbestimmungen zu

treffen. -

: zu 8 9 Abs. 2: Man könnte zweifelhaft sein, ob auch eine vom

eihsarbeitsminister erteilte Genehmtgung ohne weiteres durch eine vom Treuhänder der Arbeit erlassene Tarifordnung erseßt werden kann. Aber abgeschen davon, daß die Vorschrift bereits im § 68 Abs. 1 Nr. 3 AOG. festgelegt ist, wird die Bindung des Treuhänders an Weisungen des Reichsarbeits« ministers 18 Abs. 2 AOG.) Widersprüche verhindern odex beseitigen. _ Zu § 10 Abs. 1: Das „Unternehmen Reichsautobahnen“ ist eingefügt, weil es durch Gesey vom 27: Juni 1933 (RGBI. IT . 509) als Zweigunternehmen der Deutschen Reichsbahn-