Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 208 vom 6, September 1934. S. 4
Artikel 16.
Dieses Abkommen tritt am 10, September 1934 in Kraft.
Die vertragschließenden Teile haben die Absicht, dieses Ab- kommen bis zum 31. Dezember 1935 aufrechtzuexhalten. Sie behalten sih jederzeitige Kündigung vor. Diese Kündigung wird mit vierzehntägiger Frist wirksam. E i
Geschehen zu Berlin, in doppelter Ausfertigung in deut- cher und in französischer Sprache, den 5. September 1934.
Für die Deutsche Regierung: H. Fla. Für die Belgische Regierung: E. Graeffe.
Anordnung,
betr. Erhebung einer Ausgleichsabgabe und der Verwaltungs- beiträge im Bezirk des Milchversorgungsverbandes Berlin.
Auf Grund des § 38 des Reichsmilchgesetes in dex Fassung des 2. Geseßes vom 20. Fuli 1933 (RGBl. [1 S. 527) und der Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Land- wirtschaft vom 27. März 1934 (RGBl. 1 S. 259) wird nach
Anhörung des Verwaltungsrates folgendes angeordnet: S P «Fnnerhalb des Verbandsgebietes des Milchversorgungsver- bandes Berlin gelten bezüglich der Erhebung der Ausgleichsabgabe und des Verwaltungsbeitrages die in folgenden Anordnungen ge- troffenen Bestimmungen: a) in der allgemeinen Anordnung, betr. dèn Milchabsay sowie die Preise, Handelsspannen und Ausgleichsabgabe im Ge- biet des Milchversorgungsverbandes Berlin vom 24. August 1934, veröffentlicht in „Der Kurmärkishe Bauer“ Folge 36/ 1934, b) in der Anordnung, betr. Preise, Handelsspannen und Aus- gleihsabgabe für Milch im Stadtgebiet FFrankfuxt/O. vom 1. Fébrüuar 1932" veröffentliht in „Der Kurmärkische Bauer“ Ne. 6, c) in der Anordnung, betr. Preise, Handelsspannen und Aus- gleichsabgabe für Milh im Stadtgebiet Küstrin vom 1. Februar 1934; veröffentliht in „Der Kurmärkische Bauer“ NL. T, d) in der Anordnung, betr. Preise und Handelsspannen für Milch, Magermilh, Buttermilch und Sahne sowie Er- hebung einer Ausgleihs8abgabe und von Verwaltungsbei- trägen für das Gebrauchsgebiet Potsdam vom 20. August 1934, veröffentliht in „Der Kurmärkishe Bauer“ Nr. 36. Für jedes nah Berlin von außerhalb eingeführte Liter Trink- milch ist ein Verwaltungsbeitrag von */100 Pfg. an den MVB. ab- zuführen. Dieser Verwaltungsbeitrag ist von der Lieferstelle zu tragen. Die Einziehung erfolgt durch die JMM., ab 11. Sep- tember 1934 durch die KMG., bei der Verrehnung des Milch- geldes. S D
Außerdem hat jede Milchlieferungsgenossenshaft und jede Molkerei im Verbandsgebiet für jedes an fie gelieferte Liter Milch — gleichgültig ob Trinkmilh oder Werkmilch — einen Verwal- tungsbeitrag von */100 Pfg. abzuführen.
29 S 9.
Jeder im gesamten Gebiet des Milchversorgungsverbandes Berlin tätige Milchhändler (Verteiler) hat einen Verwaltungs- beitrag in Höhe von 50- Pfg. je Monat abzuführen.
8 4,
a) Bezüglih der Entrichtung der in § 1 genannten Aus- gleihsabgabe und Verwaltungsbeiträge gelten die Be- stimmungen gemäß den in § 1a—d genannten Anordnungen.
b) Die in § 1, leßter Absat, genannten Verwaltungsbeiträge sind von der Kurmärkishen Milcheinfuhr-Gesellschaft (bis 11. September 1934 Fnteressengemeinshaft Märkischer Milchproduzenten) am Schlusse jeder Dekade an den MVB. abzuführen.
Der in § 2 bezeichnete Verwaltungsbeitrag ist monatlich am Schluß jeden Monats an den Milchversorgungsverband Berlin unaufgefordert abzuführen. Gleichzeitig is ein Nachweis über die an den einzelnen Tagen des Monats angelieferten Milchmengen mit zu übersenden.
Der Verwaltungsbeitrag gemäß § 3 ist halbjährlih abzu- führen dergestalt, daß fur die Zeit vom 1. September bis 31. Dezember 1934 RM 2,—, spätestens bis zum 1. Oktober 1934 an den Milchversorgungsverband Berlin unaufge- fordert abzuführen sind. Von da ab ist der Verwaltungs- beitrag halbjährlich im voraus, jeweils spätestens bis zum 15. Fanuar bzw. 15. Fuli an den Milchversorgungsverband abzuführen.
) Die Ueberweisung der Gelder hat zu erfolgen auf das Konto
des Milchversorgungsverbandes Berlin 1. Postsheckonto Berlin Nr. 21 702, oder 2. Konto bei der Landesgenossenshaftsbank Kurmark, Berlin N 4, Chausseestraße 106.
Bei der Ueberweisung des Geldes if jeweils genau anzu- geben, daß es sich um Ausgleichsabgabe (vgl. § 4 a) bzw. Verwal- tungsbeitrag (vgl. § 4 b—d) handelt und für welchen Zeitabschnitt die Ueberweisung erfolgt.
S 5.
Die durch diese Anordnung festgeseßten Beiträge können auf Ersuchen des Milchversorgungsverbandes gemäß § 16 der Ver- ordnung über den Zusammenshluß der deutschen Milchwirtschaft vom 27. März 1934 (RGBLl. I S. 259) nah den Vorschriften der Reichsabgabenordnung durch das Finanzamt beigetrieben werden.
S 6. Diese Verordnung tritt am 1. September 1934 in Kroft. Berlin, den 31. August 1934. Milchversorgungsverband Berlin. Der Vorsißende: Röders.
co
5 U Die Gebietsbeauftragten werden hiermit durch mich er- mächtigt, innerhalb ihres Gebietes Termine festzuseßen, vor denen Winteräpfel bestimmter wichtiger Sorten nicht geerntet werden dürfen. Berlin, den 5. September 1934. Boettner.
AÆnordnung
des Reichsbeaustragten sür die Regelung des Absabes von Gartenbauerzeugnissen über die Verladeprüfung von Kernobst.
Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft über die Regelung des Marktes für Erzeugnisse des Gartenbaues vom 22. Funi 1934 (RGBl. 1934, Teil 1, S. 518) und der Anordnung des Reichs- nährstandes vom 29. Funi 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 153) wird folgendes angeordnet: :
S 1 Ju besonderen Obstanbaubezirken ist für den Versand ge- schlossener Ladungen (Waggons und Lastkraftwagen) von Kernobst die „Deutsche Verladeprüfung für Obst und Gemüse“ durchzu- führen. S2,
den zuständigen Gebietsbeauftragten für die Regelung des Ab- saßes von Gartenbauerzeugnissen näher begeihnet und örtlich begrenzt.
Si Die von mir genehmigten Vorschriften über die „Deutsche Verlladeprüfung für Obst und Gemüse“ sind allgemein verbindlich. Sie sind beim Reichsbeauftragten für die Regelung des Absatzes von Gartenbauerzeugnissen, Berliu NW 40,
Schlieffenufer 21,
zu beziehen,
8 4, Den Zeitpunkt des Fukrafttretens dieser Anordnung für die einzelnen Bezirke bestimmen — im Einvernehmen mit mir — die zuständigen Gebietsbeauftragten. Berlin, den 5. September 1934.
Boettnev.
Bekanntmachung.
Das mit Bekanntmachung vom 23. August 1933 (Deut- {her Reichsanzeiger Nr. 198 vom 25. August 1933) beschlag- nahmte Vermögen des Dr. Friedrih Wilhelm Foerster wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Ein- bürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats- angehörigfeit vom 14. Fuli 1933 (RGBl. 1 S, 480) als dem Reiche verfallen erklärt.
Berlin, den 5. September 1934. Der Reichsminister des Fnnevn, J. A.: Se el.
Anordnung Nr. 3
des Beauftragten des Reichsnährstandes für die Hopfenmarkt- regelung.
Vom 3. September 1934.
1
Die AusSweiskarte (Abshn. Il Ziff. 2 meiner Anordnung Nr. 1‘vom 29. 8. 1934 — Reichsanz. Nr. 195) kann auch in der aus Anlage T zu ersehenden Fassung ausgestellt werden.
9
Im Vordruck des Shlußscheines fürdeutschen Hopfen (Anlage 8 zu meiner Anordnung Nr, 1) kann unter „Sonstiges“ in Saß 2 („Die Gebühren für die Verbringung des Hopfens zur Siegelhalle und die Waggebühren trägt der Käufer“) nah Vereinbarung statt „Käufer“ „Verkäufer“ geseßt werden.
3,
Für den Verkauf von deutshem Hopfen durch Jnhaber von Berechtigungssheinen U an Brauereien gelten folgende Bedin- gungen: Preise je 50 Kilo, frei Station Brauerei, zahlbar zwei Monate nach Bestellungëdatum in bar oder durch Akzept, Spesen zu Käufers Lasten; Ballensack 6,50 RM, Ballotsack 3,50 RM unter Zugrundelegung eines Jutepreises von 0,86 RM je Kilo. Bei Konservierung mindestens 2 vH Zuschlag, durch Feuchtigkeit im Hopfen veranlaßter höherer Zushhlag 1st im voraus zu vereinbaren.
ylinder leihweise unter Vorausseßung der Frankorücksendung innerhalb von zwei Fahren. 4
Die nah Abschn. Il Ziff. 5 meiner Anordnung Nr. 1 von den Fnhabern der Berechtigungsscheine H zu führenden Ein- und Verkaufsbücher für deutshen Hopfen sind samt den dagu-
ehörigen Belegen mir oder den von mir Beauftragten auf Ver- angen zur Einsicht vorzulegen.
5.
Wer es gewerbsmäßig übernimmt, deutschen popse auf Rechnung des Erzeugers im cigenen Namen zu verkaufen (Kom - missionär), bedarf eines Berechtigungsscheines. Als Berechtigungsscheinformular wird der Vordruck des Be-
Die Anbaubezirke, für die diese Anordnung gilt, werden von |
T
Beim Verkauf deutschen Hopfens durch einéèn Komm E när ist die nah Ziff. 9 meiner Anordnung Nr. 1 zu entrichtende Ausgleichsabgabe von 10 RM durch den Kommissionär an die Deutsche Hopfenverkehrsgesellschaft Nürnberg (Postscheckonto Nürnberg Nr. 43816) abzuführen. :
8.
Uebex jeden Ankauf von Ausschußhopfen (Ziff. 2 meiner Anordnung Nr. 2) beim Erzeuger n ein Schlu ß | O ein (Anlage 2) in dreifaher Fertigung auszustellen, wenn die ange- kaufte Menge einen Zentner oder mehr beträgt. Die Schlußscheine sind nur von mir zu beziehen, andere Schlußscheine dürfen nicht verwendet werden. Der Vordruck der Schlußscheine darf nur inso- weit abgeändert werden, als dies im Vordruck ausdrücklich freige- stellt ist. Für den Verkauf durch einen Kommissionär gilt Ziffer 6 entsprechend.
Der Käufer hat die Urschrift des Schlußscheins dem Ver- käufer auszuhändigen. Die erste Durhschrift behält er selbst, dié zweite Durchschrift hat er mir zu übermitteln.
9.
Die Bestimmungen in Abshn. 11 Ziff. 3, 6 und 9 meiner Anordnung Nr. 1 gelten nicht für den Ankauf von deutschem Hopfen, der außerhalb der Anbaugebiete im Sinne des Hopfen- herkunftsgeseßes erzeugt ist (Außersiegelho pfen). Für diesen Hopfen ist ein Schlußshein nah Anlage 2 auszustellen. Biff. 8 gilt entsprechend.
10. Für Zuwiderhandlungen gegen diese Abschn. T1 Ziff. 11 meiner Anordnung Nr. 1. / 11.
Diese Anordnung tritt mit dem im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. München, den 83. September 1934.
Dex Beauftragte des Reichsnährstandes für die Hopfenmarkt- regelung.
Deininge.
Anordnungen gilt
Tage der Veröffentlichung
Anlage 1.
VEISIDCIATOLIE N, ca ceu ebra) 5
in : ist in jederzeit widerruflicher Weise berechtigt, für Rechnung von Fnhabern der Berechtigungs- scheine H oder B deutschen Hopfen beim Er- zeuger aufzukaufen.
München, den Ce
Der Beauftragte des Reichsnährstandes für die Hopfenmarktregelung
Lichtbild
Eigenhändige
Unterschrift des Jnhabers:
eco ca 0:0 0:0 .0.0.0/0.0/0.0.0:0.0.0/0 0 0-009 .020-6 09.0 .
(Unterschrift)
Anlage 2.
Schlußschein Nr. für Ausshußhopfen oder Außersiegelho pfen.
Herr ., Hopfenbauer in „......«.+ au 4 Nb. ooo eee Gemeinde.
Hopfenhandlung Brauerei
Ausschußhopfen der Ernte 1934. Siegelbezirk*) A der Ernte 1934. Gemeinde der
Erzeugung*)
Verkäufer:
Käufer:
Gegenstand :
„6c, Pf\d. Netto. in Worten
*) Nichtzutreffendes zu streichen.
Bekanntmachung.
Reichsgesetblatts, Teil IT, enthält: Verordnung über die vorläufige Anwendung einer deutsch- tshechoslowakishen Vereinbarun Vom 30. August 1934; Bekanntmachun E om 29. Juli ; Bekanntmachung über den Schuß und Warenzeichen auf einer Ausstrelung. Vom 17. Bekanntmachung über
fehr durch Rumänien und die Türkei. Vom 18. August 1934; Bekanntmachung Kraftfahrzeugverkehr. Vom 24. August 1934; Bekanntmachung zum JFnternationalen den Freibord der Kauffahrteischiffe
Vom 25. August 1934;
Jahre zur Förderung des Absatzes der deuts
i Ermäßigung beträgt dur{hschnittlih 30 %.
# ordnet. Wenn auch nicht zuleßt im Fnteresse der
F 84 Eisenwarenhändler und 66 Drogen
M schaffungsamt streng N Mbescheidener, aber angemessener Nuzen
À hat die Oberste SA.-Führung sih bereit e Durchführung des Verleih O y
Die am 5. September 1934 ausgegebene Nummer 43 des À bei Bes
über Maknalmen zur Sicherstellung der f tigkeit der Volksabstimmung im Saargebiet. F
von Erfindungen, Mustern |
nut 1934; F die Ratifikation der Zusayakte zum F Jnternationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtver- s
um FJunternationalen Abkommen über ‘
Uebereinkommen über ändigkeit berührt würde.
(Ratifikation durch Mexiko). f
7 um Deutschen Reichs2a Ir. 208
Erste Beilage
Berlin, Donnerstag, den 6. September
nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1934
l Mo) S DD T2
Preußen.
In der Zeït vom 1. bis 31. August 1934 von dem Wohlfahrtspflege genehmigte öffentlihe Sammlungen WohlfaHhrtszwecten.
Preuß. Staatskrommissar für die Negelung der und Vertriebe von Gegenftänden zu
(Vgl. RdErl. v. 3, 3, 1933 — IV W 6000a/3. 3, MBliV. 1 S. 269.)
Name und Wohnort des Unternehmers
Zu fördernder
Wohlfahrtszweck dauer
Geltungs-
| Genehmigte Werbeformen | bereich i
2 3 4
5 6
o \ b | Lfde. Nr. ||
Reichsdeutscher Blindenver- band E. V., Berlin 8W 61, Belle-Alliance-Straße 331)
Zugunsten der
: bis zum BVlindenfürsorge
Deutsche Nothilfe, Reichs3- geschäfts\stelle, Berlin W 8, Wilhelmstr. 62
Zugunsten ihres
bis zum Ausgleichfonds
Y 1) Vermerk: Die dem Reichsdeutschen Blindenverband E. V. D „Der Blinde ruft!“ (Ziff. 2 der Liste der im Monat Juni 1934 erteilten Genehmigungen,
Nichtamtliches.
Verkehrswesen.
Frachterleichterungen der Reichsbahn für frisches Obst.
Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft E bA auch in diesem j ? en Obsternte und um die Versorgung mit Winterobst zu erleichtern, einen Fracht- nahlaß für den Stückgutversand von frischen Aepfeln, Birnen und Pflaumen in der Zeit vom 6. 9, bis 31. 12, dieses Jahres. Die
Aus der Verwaltung.
Berliner Beschaffungsamt sorgt für den gewerblichen Mittelstand.
_… Bei der erneuten Prüfung des städtischen Lieferantenverzeih-
nisses hat Bürgermeister Dr. Maretky im Berliner Be- schaffungsamt eine noch stärkere Berücksichtigung des gewerb- lichen Mittelstandes im Sinne des Regierungsprogramms ange- i | Finanzlage der Stadt Berlin Fndustrie und Großhandel für größere Liefe- rungen zugelassen werden, soll künftig der Kleinbedarf der Dienststellen in stärkerem Maße in Einzelhandelsgeshäften ‘gedeckt werden. Es sind neuerdings 63 Ladenschlächtèr, 140 Bäckereien, 56 Kolonialwarengeschäfte, 45 Obst- und Gemüsekleinhändlex, en! 5 ] ogenhandlungen, insgesamt also 454 Kleinhandelsgeschäfte für städtishe Lieferungen zugelassen worden, während bis zur nationalsozialistishen Erhebung auch Kleinstmengen ‘aus\{hließlich beim Großhandel gedeckt wurden. Für die Belieferung der Wohlfahrtserwerbslosen mit Bekleidungs- egenständen aller Art wurden 2000 Einzelhandelsgeschäfte zuge- assen und mit den Schuhreparaturen für Hilfsbedürftige 4800 Schuhmacher beauftragt. Bei den Verhandlungen mit den „5nnungen und Verbänden über die Preise hat das Berliner Be- gehalten, ah dem Einzelhandel ein l i leibt, und es darf be- sonders betont werden, daß hierbei die mittelständischen Betriebe der finanziellen Lage der Stadt weitgehendst Rechnung getragen und bena angemessene Abschläge von den Ladenpreisen ein- geräumt haben. ‘Auch hier ist in durchaus anzuerkennenderx Weise Gemeinnug vor Eigennuy gestellt worden.
Mitarbeit der SA., des Frontkämpferbundes nd Kyffhäuser bei Verleihung der Ehrenkreuze.
Wie derx Reichsinnenminister den e mitteilt, lärt, sich an der
Q L e beim Ehrenkreuz des i Beides zu beteiligen, und die Personalreferenten angewiesen,
affung der tammrollenauszüge und Kriegsranglisten-
uszüge sowie bei Prüfung der Papiere mitzuarbeiten. Ebenso habe der NS. Deutsche A g le (Stahlhelm) seine Orts- gruppenführer beauftragt, den Mitgliedern der Ortsgruppen bei der sah- und. gsgen Ausfüllung der Antragsvordrucke owie der A R der Beweisstüke behilflih zu sein und zu Ln Zweck die nforderung und Ablieferung der Antragsvor- N e bei den Ortspolizeistellen für sie zu übernehmen. . Die PAEAO Anordnung habe der Deutsche Reichskriegerbund „Kyff- Pee, für die ihm angeschlossenen Vereine getroffen. — Der e Osinnenminister bittet, die in Betracht kommenden Dienst- t; en hiervon zu verständigen und ihnen aufzugeben, sih dieser itwirkung in weitgehendem Maße zu bedienen, ohne daß da- urch die in den Durchführungsbestimmungen geregelte Zu-
Postvermertke dürfen nicht den Reisepaß
31, 3, 1935
31, 12. 1934
Preußen Vertrieb des Deutschen Blindenfreund-Kalenders für 1935 (Verkaufspreis 0,80 RM) durch dem Verbande angeschlossene Blindenvereine und deren Mitglieder sowie duxch höchstens zehn sonstige Verkäufer.
Vertrieb des Wohlfahrtsbriefmarkengedenk- blattes „10 Jahre Deutsche Nothilfe“ durch Postversand. j
in Berlin SW 61 erteilte
Preußen
e Genehmigung zum Vertrieb des Buches MBliV. 1934 S. 948c) is zurückgezogen worden,
5 (Ie C T I I
Hansdbelsteil.
Verliner Börsenberiht vom 6. September. Jm Verlauf freundlich.
Nachdem die Börse in ziemlich ruhiger Haltung eröffnet hatte und infolge der anhaltend geringen Kauflust des Publikums die Kulisse wieder zu einigen Abgaben geschritten war, erfuhr die zu Beginn des Verkehrs eher etwas shwächere Tendenz im Ver- lauf eine gewisse Befestigung. Einmal regten verspätet einge- Gene Kauforders von Publikumsseite für Spezialpapiere das Geschäft an, zum anderen fand die günstige Bilanz der Leipziger Herbstmesse steigende Beachtung. Zum Teil konnten die Anfangs- verluste daher wieder eingeholt werden. Fn Spezialwerten er- gaben sih gegenüber dem Vortage erneut Besserungen. Gegen Schluß des Verkehrs lagen die Kurse gut gehaltén. ;
Abgesehen von Mansfeld (minus 1 vH) wiesen Montanwerte, ebenso wie Braunkohlen- und Kaliaktien kaum Veränderungen auf. Mannesmann (plus 14s vH) lagen etwas höher, desgleichen lse mit 170%. Am chemischen Markt waren wieder Goldschmidt (plus 1 vH) bevorzugt, auch Chemische Heyden und Kokswerke lagen etivas höher, während allerdings J. G. Farben ihren Vor- tagsfurs nicht ganz halten konnten. Unter Elektrowerten bestand
keine wesentlihen Veränderungen. Die anfangs \
einholen, Eine sehr gute Meinung hat die Börse augenblicklich für Bayerische Motoren (plus 314 vH) und Daimler (plus 1 vH) if Zusammenhang mit Meldungen über gute Absaßlage in der deutschen Autoindustrie. Fulius Berger und Holzmann gewannen je 1 vH. Gegen Schluß des Verkehrs zeigte sih wachsende Nach- [rage für Bemberg (plus 34 vH), Sonst verdienen noch Erwäh- nung Deutscher Eisenhandel (plus 14 vH) und im Zusammenhang mit der Beilegung des Prozesses Westdeutsche Kaufhof (plus 24 vH).
D Kassamarkt tendierte uneinheitlich. Fn Großbankaktien zeigten sih neue Kursbesserungen (bis zu 4 vH). — Renten, besonders Pfandbriefe, Kommunalobligationen und Stadtanleihen waren teilweise etwas höher, dagegen Dollarbonds bis zu 24 vH niedriger. — Der Sat für Tagesgeld ermäßigte sich auf 4 bis 4/4 vH. — Am internationalen Devisenmarkt lag die Reihsmark weiter fest. Fn Bérlin ging das Pfund auf 12,415 (12,435) zurü, während der Dollar auf 2,484 (2,477) anzog.
—
In den erften fieben Monaten 1934 Kraftwagen- produkiion des Gesamtjahres 1933 erreicht.
Im Juli hat sih die Produktion der Kraftfahrzeuge troß des Fortschreitens der Jahreszeit gut gehalten. Es wurden laut „Kraftverkehrswirtschaft“ hergestellt 18 716 Personenwagen; diese Zahl liegt eine Kleinigkeit über dem Funiergebnis von 18571 Stück. Die FJFulivergleihsziffer 1933 beträgt 10398 Personen- wagen. Fn den ersten sieben Monaten wurden damit 89 124 Per- sonenwagen hergestellt gegen 52691 in der gleihen Zeit 1933 und 26 671 in der Zeit Fanuar—Juli 1932. — Die Nußwagenproduktion war im Fuli mit 2479 Stück nux eine Kleinigkeit niedriger als die «Funiproduktion von 2565 Stück. Jm Juli 1933 waren 1122 Nußwagen erzeugt worden. Die Nußwagenproduktionsziffer der ersten sieben Monate ist für 1934: 14 309, 1933: 6681, 1932: 4677. — Weiter rückläufig ist die Omnibusproduktion mit 81 im Juli gegen 121 im Juni und 54 im Juli 1933. Jn den ersten sieben Monaten 1934 wurden hergestellt 1044, 1933: 410, 1932: 103 Omnibusse, Die Kraftradherstellung zeigte sich sehr widerstands- fähig. Es wurden im Fuli 9585 Krasfträder hergestellt - gegen 10301 Räder im Juni und 3515 Stück im Juli 1933. Fn der Zeit vom Januar bis Juli 1934 wurden insgesamt 51 632 Motor- räder produziert gegen 25 911 Räder im gleichen Zeitabschnitt 1933.
1 lihen Geldern unterhalten werden.
leichte Nachfrage nah Gesfürel (plus !4 vH), sonst zeigten sih hier , 4 l | wächer liégenden Maschinenaktien konnten später einen Teil ihrex Verluste wieder |
h Y i Im Auêmaß dieser Vor- leistungen hätte auch die Oeffentlichkeit einen Anspruch auf das Ergebnis der Arbeit. Dr. Kiesewetter gibt zu erwägen, ob nicht das Patent mit der Person des Erfinders verbunden und auf seinen Namen eingetragen werden soll, um es dadur der Ano- nymität der „Firmenpatente“ zu entziehen, ferner ob und in welcher Form oder unter welhen Vorzugsbedingungen der Mutter- firma, in deren Laboratorien das Patent entwickelt wurde, ein allgemeines Benuzungsrecht oder Vorkaufsreht einzuräumen sei.
Die neue Gestaltung des Patentshußes muß aber nah seiner Meinung bei aller Berüesihtigung menschliher und nationaler Gesichtspunkte auch unsere Aktionsfähigkeit gegenüber dem Aus-
“land unter unbedingter Währung der vollen Gegenseitigkeit im
volkswirtschaftlichen Fnteresse. gewährleisten, Deshalb empfiehlt er die Schaffung einer Zentralstelle, in der ein Patentausschuß der NSDAP. mit dem Patentamt unter jeweiliger Hinzuziehung von Vertretern der betreffenden Wirtschaftsgruppe zusammen- arbeitet. Diese Stelle würde die Aufgabe haben, das Abwandern deutscher Patente, für die im {Fnlande kein „privatwirtschaftliches“ Interesse vorhanden ist, an das Ausland zu verhindern, Gut- achten über den volkswirtshaftlihen Wert von Patenten abzu- geben und mit Hilfe der Regierung die Auswertung solcher Pa- tente im Volks- und Staatsinteresse gegebenenfalls zu erzwingen. Dr. Kiesewetter hält eine solhe Einrichtung für notwendig, weil es Immer noch deutshe Firmen gebe, die lieber den bequemen Verdienstweg der Lizenzvergebung an das Ausland beschreiten, als sich um den Export der von ihnen selbst hergestellten Ware mit allen Kräften zu bemühen. Er schließt seine Betrachtungen: Wer im eigensüchtigen Jnteresse die in der Wirtschaftssphäre vor- handenen Geistesgüter der Nation mißbraucht, begeht ebenso Volksverrat wie der Politiker, der die seelishen Kräfte des Volkes hs ehrgeizige, persönliche Zwecke im Gegensaß zu den JFnteressen er Gesamtheit fehlleitet.
—
Günstiger BVeschäftigungsgrad der papier- verarbeitenden Fndustrie.
Die Beschäftigung der papierverarbeitenden JFndustrie (ohne Vervielfältigungsgewerbe) lag, gemessen an der Zahl der ge- leisteten Arbeiterstunden, im ersten Halbjahr um 6,9 vH böber als in der entsprehenden Zeit des Vorjahres. Dieses günstige Ergebnis i} laut Funstitut für Konjunkturforschung zum Teil darauf zurückzuführen, daß sich im laufenden Jæhre wieder die im Sommer gewöhnlich eintretende saisoumäßige Besserung, die im Vorjahr kaum zu bemerken war, kräftig ausprägte: 1934 war der Beschäftigungsgrad im Mai um 10,4 vH höher als im Januar, 1933 betrug die entsprehende Steigerung nux 2,5 vH. Besonders günstig hat sih die Beschäftigung in der Papier- veredelung entwickelt; sie war im Mai um 172 vH besser als im Mai 1933, um 15,3 vH höher als im Januar, 1934. Umsatz und Beschäftigung der Tapetenindustrie gingen, nah dem starken und bis in den rFanuar hinein anhaltenden Aufshwung des Winters, saisonmäßig zurück; der Beschäftigungsgrad lag aber im Junt immer noch um rund 12 vH höher als im Vorjahre. Karton- nagenindustrie, Buchbindereien und Geschäftsbücherindustrie er- fuhren eine auch stark saisonmäßig unterstüßte Belebung; in der Jndustrie der Briefumschläge wirkte sich die allgemeine Besserung der Wirtschaftslage in einer anhaltenden Sauen der Beschäfti- ung aus. Seit Juni sind die papierverarbeitenden Fndustrien in die Zeit der saisonmäßigen Stagnation eingetreten. Fm Ver- vielfältigungsgewerbe und bei den Druckereien war die Beschäfti- ung N ersten Halbjahr um rund 9 vH günstiger als im
orjahre.
Die Ausfuhr an Papierfertigwaren sowie von Büchern und Musiknoten zeigte noch keine Belebung. Fm Durchschnitt der ersten sieben Monate war sie mengenmäßig um 10 vH, wert- mäßig um 15 vH geringer als im Vorjahre bei Papierfertig- waren; bei Büchern und Musiknoten beträgt der Rückgang 18 vH bzw. 19 vH.
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs“ maßregeln.
Tierseuchenstand am 1. September 1934, (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs- usw. Bezirke und Kreise (Amts- usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinderpest, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pokenseuche der Schafe, Roß, Beschälseuche der Pferde, Schweine- pest, Milzbrand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nah den eingegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren. Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nah den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen er- klärt werden konnte.
Die Zahlen der in der Bericht3zeit neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuhten Ge- meinden und Gehöfte mitenthalten.
Betroffene Kreise usw.1),
Maul- und Klauenseuche (Aphthae epizooticae).
6: Teltow 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 8: Saaßig 6, 6. 11: Namslau 1, 1 (1, 1). 14: Quedlinburg 1, 1. 23: Aurich 2, 2, Leer 1,1 (1, 1). 30: Cleve 2, 18 (—, 16). 40: Kempten 1, 8, Memmingen
Schweinevest (Pestis suum). ü 1: Mohrungen 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 2+: Jnsterburg Stadt 1, 1. JFnsterburg 1, 1 (1, 1). Niederung 1, 1 (1, 1). 3: Allen-
2 3 (L 8),
Außerdem wurden im Juli 1287 Dreiradfahrzeuge hergestellt gegen 1462. im Juni und 6539 Stü in der Zeit vom Januar bis Fuli 1934. Die Kraftwagenproduktion der ersten sieben Monate 1934 erreicht die des Gesamtjahres 1933.
Bekanntmachung über den Shuy von Erfindungen, Mustern und Bn gee auf einer Ausstellung. . Vom 25. August 1934.
ang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postversen- uind e 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. Berlin NW 40, den 6. September 1934.
Reichsverlagsamt. J. V.: Alleckna.
Anordnung des Reichsbeauftragten für die Regelung des Absaßes von Gartenbauerzeugnissen über ein Verkaufsverbot für Winter-
äpfel,
»überfluten““.
ha as Reichspostministerium macht Mitteilung von- Klagen 4 em Ausland- darüber, daß dur zu weitläufig geschriebene merke in Reisepässen, insbesondere bei 1 nah furter auf
rechtigungs\cheines H (Anlage 1 zu meiner Anordnung Nr. 1) in der Weise verwendet, daß | S 2
a) der Kopf den Aufdruck „Kommissionär“ erhält,
b) im ersten Absay an Stelle der Worte „vom Erzeuger zu
__ Auf Grund der Verordnung des Herrn Reichsministers faufen“ die Worte „auf Rechnung E. Erzeugers im
für Ernährung und Landwirtschaft über die Regelung des eigenen Namen zu verkaufen“ geseßt werden.
(RGBE U des Gartenbaues vom 22. Juni 1934 6. RGVBl. 1934, Teil 1, S. 518) und der Anordnung des Reichs- l L i
Mannes Dom 29, Juni 1934 (Deutscher Reichsanzeiger deutsGen Gootdis Eren Kou O ee
(rx, 153) wird folgendes angeordnet: \chein (Abshn. 11 Ziff. 3 meiner Anordnung Nr. 1) vom Kom-
S missionär als Verkäufer zu unterzeichnen. Der Schlußscheinvor-
Wochenmärkten, in Ladengeschäften druck (Anlage 3 zu meiner Anordnung Nr. 1) ist in diesen Fällen
unv Im E Straßenhandel ist der Kleinverkauf, das ilbi Feil- | wie folgt abzuändern: ; ; halten von Winteräpfeln bis auf uis Pag nt a) Jm Abschnitt „Verkäufer“ tritt an Stelle des Wortes (2) Ausgenommen von diesem Verbot ist das Fallobst, das „Hopfenbauer“ das Wort „Kommissionär“. Die Worte als „Fallobst“ deutlih zu kennzeihnen ist und einen Quer- „Haus-Nr Gemeinde Siegelbezirk
durchmesser von 50 mm nicht unterschreiten darf. sind zu streichen. i j : O 8 2, b) Fm Abschnitt „Sonstiges“ sind die Säße 1 und 2 zu
i E I streichen, ¿ Die Gebietsbeauftragten für die Regelung des Absayes von Ziff. 1 meiner Anordnung Nr. 2 vom 24. 8, 1934 (Reichsanz. Gartenbauerzeugnissen geben unverzüglih die für ihr Gebiet
L R 4 Nr. 198) steht der Gewährung einer angemessenen Vergütung an als Winteräpfel in Betracht kommenden Apfelsorten bekannt. den Kommissionär durch S rzeuger ici entgegen.
stein 1, 1, Sensburg 1, 1. 4: Rosenberg i. Westpr. 2, 2. 6: Anger- münde 1, 1, Osthavelland 1, 1 (1, 1), Zauch-Belzig 2, 2, 7: Lebus 2, 2. 8: Anklam 1, 1, Demmin 3, 3 (3, 3), Grimmen 1, 1 (1, 1), 9: Rummelsburg 1, 1. 10: Nezekreis 1, 1 (1, 1). 11: Oels 1,1 (1, 1), Trebnitz 1, 1 (1, 1). 12: Bunzlau 1, 1 (1,1), Freystadt 1, L (1, 1), Görliß 3, 3 (2, 2), Ländeshut X, 1 (1, 1), Rothenburg i. O.-L. 1, 1. 13: Grottkau 1, 1 (1, 1), Neustadt O.-S. 1, 1, Oppeln 1, I (1, 1), Ratibor 1, 1. 15: Schweinit 2, 2. 25: Minden 2, 2 (1, 1). 27: Rotenburg i. Hessen-Nassau 1, 1. 29: Koblenz 1, 1 (1, 1). 33: Aachen 1, 1. 36: Passau 1, 1 (1, 1), 52+: Mannheim 3, 3. 55: Gießen 1, 1. 58: Waren 1, 1 (1, 1).
Milzbrand (Anthrax).
1: Bartenstein 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Heilsberg 1, 1 (neu). 7: Königsberg i. Nm. 1, 1 (1, 1). 8+: Rügen 1, 1. 14: Quedlinburg Stadt 1, 1 (1, 1), Quedlinburg 1, 1 (1, 1), Wolmirstedt 1, 2. 15: Sgalkreis 1, 1 (1, 1). 16: Weißensee 1, 1 (1, 1). 17: Rendsburg l, 1, Segeberg 1, 1 (1, 1), Steinburg 2, 2 (2, 2). 18: Nienburg ‘1, 1 (1; 1). 19: Peine 1, 1 (1, 1). 20+: Harburg 1, 1 (1, 1). 21: Verden 1, 1 (1, 1). 24: Beckum 2, 2 (2, 2). 33+ Erkelenz 1, 1 (1, 1),
Laboratoriumstätigkeit erhebt, und macht darauf aufmerksam, daß 1) An Stelle der Namen der Regierungs- usw. Bezirke ist die der Forscher — abgesehen von der natürlihen Begabung — ent entsprechende laufende Nummer aus der nachstehenden Tabelle auf- Ausbildung in statlihen Anstalten genossen habe, die von öffent- | geführt.
F eiseschecks aus Registerguthaben, die Pässe shon na kurzer Zeit Imständge erken „ausgefüllt seien, daß die Reisenden die sehr asses liche und mit Kosten verbundene Ausfertigung eines neuen Ea beantragen müßten. Um ihnen diese Belästigung zu er- fa n, sei peinlichst darauf zu achten, daß die Vermerke wenig (8 m einnehmen, Die S hi dürfe möglichst nicht größer sein gewöhnlicher Ute inendruck. Die Vermerke seien so
nmittelbar unterei i i i i aum bleibe. ereiyanderzu even, daß zwischen ihnen kein freier
Erfindungen gehören dem ganzen Voltke.
Eine grundlegende Reform unseres Patentrehtes empfiehlt Dr.- Bruno Kiesewetter-Berlin in der „Deutschen Volks- wirtschaft“. Nach den bisherigen Betriebsordnungen gehören alle Erfindungen, die in den Laboratorien der Unternehmungen von ihren angestellten Forshern und Gelehrten gemacht werden, dem Unternehmen. Zur Begründung dieses Standpunktes wird meist angeführt, daß das Unternehmen die kostbaren Laboratoriums- einrichtungen zur Verfügung stellt und unter Aufwendung erheb- licher Mittel ausbaut und auf dem neuesten Stand. erhält. Wenn aber allein die Tatsache des Besißes derartiger Einrichtungen zur Rechtfertigung für den Anspruch auf alle daraus hervorgehénden cistigen Güter genügen soll, so nennt Dr. Kiesewetter das krassen aterialismus. Er erklärt es für unberehtigt, wenn das Unter- nehmen den alleinigen Anspruch auf das Resultat wissenshaftlicher
(Fortsezung in _ der Ersten Beilage.)
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Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Dr. Baron von Dagur in Berlin-Wilmersdorf.
der Preußisben Druckerei- und Verlags-Aktiengesell schaft, i P Berlin, Wilhelmstraße 32.
Fünf Beilagen : (einshl. Börsenbeilage und zwei Bentralhandelsregisterbeilagerd
(1): Auf
Kunst und Wissenschaft. Spielplan der Berliner Staatstheater. i | Freitag, den 7. Seplember.
alsoper: Die Perlenfishex. Musikalische
Beginn: 20 Uhr. Tragödie von Eugen
0 Leitung: hauspielhaus: Meier 6 elmbrecht. 2
Ortner. Beginn: Uhr.