1934 / 218 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Sep 1934 18:00:01 GMT) scan diff

H ¡ Li i ps [af j L A 0 R 7 6A B e f H f E S ¡Es L f i Ä 0 Hj Ik / 4 / M S E (N f M m 2 R

4420, 4460, 4465, 4470, 4480, 4550, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet 13. August 1934, vorm. 11,30 Uhr.

Nr. 6121. Firma Heinrich Greb & Co., Mühlheim a. M.: Versiegelter Umschlag, enthaltend in Lichtbild dargestellt, 30 Stück Damenhandtaschen aus Leder, Gesch.-Nrn. 383/24, 416/30, 346/30, 108/20, 353/16, 331/26, 341/18, 311/18, 339/20, 384/20, 332/26, 343/20, 417/28, 329/33, 326/22, 116/20, 114/22, 407/22, 113/20, 402/26, 387/24, 117/20, 404/22, 99/24, 100/24, 399/24, 342/22, 340/20, 354/18, 339/18, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 2 Jahre, angemeldet 13, August 1934, vorm. 9,30 Uhr.

Nr. 6122. Dieselbe Firma: Versiegelter Umschlag, enthaltend in Lichtbild dar- gestellt: 30 Stück Damenhandtaschen aus Leder, Gesch.-Nrn. 97/20, 306/26, 334/20, 397/22, 406/20, 101/22, 362/20, 300/28, 110/22, 360/22, 120/20, 119/20, 352/22, 409/22, 351/22, 413/22, 400/20, 408/26, 390/26, 379/28, 100/24, 303/32, 309/24, 103/22, 316/26, 300/28, 355/18, 115/26, 312/26, 367/28, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 2 Jahre, angemeldet 13. August 1934, vorm. 9,30 Uhr.

Nr. 6123. Jakob Philipp Lukas IIL., Bieber: Verklebter Umschlag enthaltend" Tapetenleisten aus Holzpappe mit viel- farbigem Kunstleder=oder Papierbezug in besonderer Form und Ausführung, Gesch.-Nrn. 101/6, 100/7, 101/8, 101/9, 102/10, 103/12, 104/14, 105/12, 106/14, 00/35, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 83 Jahre, angemeldet 14. August 1934, vorm. 11,30 Uhr.

Nr. 6124. Firma Ludwig Krumm A.-G., Vereinigte Lederwarenfabriken Ludwig Krumm Gebr. Langhardt, Offen- bach a. M.: Versiegelter Umschlag, ent- haltend 24 Skizzen von Damentaschen aus Leder in besonderer Ausführung in Ver- bindung mit unedlem Metall, Fabr.-Nrn. E 3459/16, E 3496/21, E 3498/22 E 3497/22, E 3505/20, E 3507/24, E 351514/22%—E 3515/2214, E 351614/ 22 E 3516/22, E 352014/23 E 3520/ 23, E 3523/26 E 3522/26, E 3527/22,

E 3528/16, E 3530/18 E 35301/,/18, E 3531/23, B 7426/24, B 7543/25, B 7544/27, B 7545/25, B 7547/22, B 7550/27, B7551/26, B 7560/25, B7563/30, B 7565/20, B 7636/40,

plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre,

angemeldet 15. August 1934, vorin. 8,10 Uhr. Nr. 6125. Firma Gottlieb Ludwig

Heßler, Offenbach a. M.: Versiegeltes Paket, enthaltend Photo-Etui in beson- derer Form und Aufmachung, Modell 64, plastisches Erzeugnis, Schußsrist 3" Jahre, angemeldet 16. August 1934, vöôrm.

11,40 Uhr. Nr. 6126. Firma Ludwig Krumm A.-G., Vereinigte Lederwarenfabriken

Ludwig Krumm Gebr. Langhardt, Offenbach a. M.: Versiegeltker Umschlag, enthaltend 18 Skizzen von Damentaschen aus Leder in besonderer Ausführung in Verbindung mit unedlem Metall, Fabr.- Nrn. E 3578/17, E 3579/17, E 3580/24,

E 3581/24, E 3582/24, E 3583/22, E 3584/24, E 3585/26, E 3586/22, E 3587/26, E 3588/24, E 3589/24, E 3532/18, E 3519/24, E 3506/22, E 3504/22, E 3478/22, B 7440/30,

plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre,

angemeldet 20. August 1934, vorm. 9,50 Uhr. Nr. 6127. Philipp Bauer, Leder-

\chärferei u. Lederpresjerei, Bieber: Ver- jiegeltes Paket, enthaltend 4 Stück Wulst- pressungen mit Stepp- bzw. Flechtnähten in besonderer Form und Ausführung, Gesch.-Nr. 651—654, Flächenerzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet 20. August 1934, nahm. 3,05 Uhr.

Nr. 6128, Firma Jacob Mönch, Offen- bach a. M.: Versiegelter Umschlag, ent- haltend Photographien von Damentaschen- bügeln mit Verschluß in verschiedenen Größen und Farben, Gesch.-Nrn. 48282, 48284, 48262, 48266, 48302, 40644, 48318, 40650, 48264, 40626, 40624, 40634, 40628, 40630, 48268, 48290, 48270, 48274, 40636, 40638, 48294, 48276, 51090, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet 22. August 1934, vorm. 8,35 Uhr.

Nr. 6129. Leonhard Döbert. Oberts- hausen: Versiegelter Umschlag, enthaltend gesprißtes Phantasiemuster auf Leder (Rem- brandt), Gesch.-Nr. 111, Flächenerzeugnis, Schußsrist 3 Jahre, angemeldet 24. August 1934, vorm. 11,55 Uhr.

Nr. 6130. Robert Kaiser, Offenbach a. Main: Versiegelter Umschlag, enthal- tend 4 Skizzen von Damentaschen, neu- artige Formen und Griffe, Gesch.-Nr. 1059, 1066, 1068, 1071, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet 25. August 1934, vorm. 10,10 Uhr.

Nr. 6131. Firma Otto Liebmann, Offenbach a. M.: Verklebtes Päckchen, enthaltend Bügelvershluß für Damen- taschen in besonderer Form und Ausfüh- rung, Gesch.-Nr. 111, plastisches Erzeugnis, Schußsrist 3 Jahre, angemeldet 25. August 1934, vorm. 11,40 Uhr.

Nr. 6132. Firma Ludwig Krumm A-G, Vereinigte Lederwarenfabriken Ludwig Krumm Gebr. Langhardt, Offenbach a. M.: Versiegelter Umschlag, enthaltend 10 Sfizzen von Damentaschen aus Leder in besonderer Ausführung in Verbindung mit unedlem Metall, Fabr.- Nrn. 18650/14, E 3546/20, E 3548/18

18647/12, 18649/12, 18648/12, 18651/14. 18652/13, G 169, E 3511/17 = E 3545/17 alia gde dg Schußfrist 3 Jahre, elde G 8,40 Uhr. ugust 1934, vorm.

Zenträlhandelsregisterbeilage zun Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 217 vom 12, September 1984, S. #

Nr. 6133. Dieselbe Firma: Versiegelter Umschlag, enthaltend 11 Skizzen von Damentaschen aus Leder in besonderer Ausführung in Verbindung mit unedlem Metall, Gesch.-Nrn. E 3544/18, E 3547/18,

E 3543/18, E 3533/22, E 3536/20, E 3549/22, E 3540/24 = E 3539/24, E 3538/20, E 3550/20, E 3537/18,

E 3542 = E 3541/24, plastische Erzeug- nisse,’ Schußfrist 3 Jahre, angemeldet 29. August 1934, vorm. 11,20 Uhr.

Nr. 6134. Dieselbe Firma: Versiegelter Umschlag, enthaltend 18 Skizzen von Damentaschen aus Leder in besonderèr Ausführung in Verbindung mit unedlem Metall, Fabrik-Nr. B 7562/22, B 7564/26,

B 7577/16, B7513/22, B 7555/20, B 7519/22, B 7559/18, B 7558/20, B 7573/16, B 7574/18, B 7571/22, B 7600/22, B 7524/20, B 7568/26, B 7527/28, B7575/27, B 7566/26,

B 7552/28, palstishe Erzeugnisse, Schuß- frist 3 Jahre, angemeldet 30. August 1934, vorm. 11 Uhr.

Nr. 6135. Dieselbe Firma: Versiegelter Umschläg, enthaltend 14 "Skizzen von Damentaschen aus Leder in besonderer Ausführung in Verbindung mit unedlem Metall, Fabr.-Nrn. E 3551/20, E 3552/18,

B 7580/18, B 7604/24, B 7609/22, B 7606/22, B 7611/22, B 7608/24, B 7607/26, B 7589/42, B 7599/28, B 7597/33, B 7595/44, B 7601/40,

plastishe Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet 31. August 1934, vorm. 9,05 Uhr.

Hess. Amtsgericht Offenbach a. M.

7. Konkurse und Vergleichsfsachen.

Berlin-Charlottenburs. [38537] Veber das Vermögen des Kaufmanns Paul Janke, Alleininhaber der- gleich- namigen Firma (Großhandel in Woll- waren, Strümpfen, Trikotagen), Berlin C 2, An der Spandauer Brüde 16, ist nah Ablehnung des Vergleihsver- fahrens am 13, September 19834, 13 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. 252. N. 128. 34. Verwalter: Theo- dor Baudach, Berlin-Obershöneweide, Helmholßstr. 18. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 28. Oktober 1934. Erste Gläubigerversammlung am 12. Oktober 1934, 10,30 Uhr. Prüfungs- termin am 14. November 1934, 11,30 Uhr, im Gerichtsgebäude, Tegeler Weg 17/20, Erdgeschoß, Zimmer 31. Offener a ‘mit Anzeigefrist bis 10, Oktober Amtsgeriht Charlottenburg. Abt, 252, Berlin-Charlóttenburg. [38538] Ueber dex Nachlaß des ‘am 5. Juni 1934 verstorbenen, zuleßt Berlin-Char- lottenburg, Wißzßlebenstx. 31, wohnhaft gewesenen Direktors Otto Meyer is am 13. September 1934, 13,15 Uhx, vor dem Amtsgericht Charlottenburg das Konkursverfahren eröffnet. 252. N. 127. 34, Verwalter: Wunderlich, Bln.- Tempelhof, Hohenzollernkorso 3 Ilk. Frist zur Anmelduno dex Konkurs- forderungen bis 28. Oktober 1934. Erste Gläubigerversammlung am 12. Oktober 1934, 11,15 Uhr. Prüfungstermin am 19. November 1934, 11 Uhr, im Ge- richtsgebäude, Tegeler Weg 17—20, Erdgeschoß, Zimmer 31. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 10. Oktober 1934.

Braunschweig. [38539] Ueber das Vermögen der „Fernfracht““, Vereinigung Braunschweiger Ferns- transportunternehmer, eingetragene Ge- nossenshaft mit beshränkter Haftpflicht in Liquidation, hier, ist am .12. Sep- tember 1934, 18 Uhr, das Konkursver- fahren eröffnet. " Konkursverwalter: Rechtsanwalt Hermann Benze, hier, Steintorwall 7 a, Konkursforderungen sind bis zum 15, Oktober 1934 bei dem Gericht anzumelden. Offener Arrest mit Anzeigepfliht bis 15. Oktober 1934. Erste Gläubigerversammlung und Wahl- termin gemäß § 132 K.-O. am 28, Sep- tember 1934, 10 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 30. Oktober 19834, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier Wil- helmstraße 53, Zimmer 6, Geschäfts- stelle 2 des Amtsgerichts Braunschweig.

Bremen. [38540] Oesfentlihe Bekanntmachung. Veber das Vermögen der Firma Nordsee-Laboratorium Dr. Friß Schroe- der Gesellshaft mit beshränkter Haf- tung, Siß Nordseebad Borkum, gewerb- liche Niederlassung in Bremen, Oster- torsteinweg 51, ist heute der Konkurs eröffnet. Verwaltèr: Rechtsanwalt Dr. Otto Meyer in Bremen. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 31. Oktober 1934 einshließlich. Anmeldefrist bis um 31. Oktober 1934 einschließlich. Erste Gläubigerversammlung 16. Ok- tober 1934, vormittags 9 Uhr, all- nene Prüfungstermin 18. Dezem- er 1934, vormittags 9 Uhr, im Ge- rihtshause hierselbst, 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 84 (Eingang OstertoL: straße).

Bremen, den 12. September 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Wainichen. [38541]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Arthur Hofmann in Lan enstriegis Nr. 30b, als alleiniger Aithaber Der

handelsgerichtlich nit eingetragenen

irma Arthur Lesum daselbst, wird eute am 11. September 1934, nach- mittags 3 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: ehts- anwalt Mittenzwei in Hainichen. An- meldefrist bis zum 22. Oktober 1934. Wahltermin am 9. Oktober 1934, vor- mittags 1411 Uhr. Prüfungstermin am 30. Oktober 1934, vormittags !411 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 6. Oktober 1934. Amtsgericht Hainichen.

Magdeburg. [38542] Konkursverfahren.

Veber das Vermögen des Kaufmanns Otto V. Reichert, Fnhaber der Firma Otto V. Reichert in Magdeburg, Lübßowstr. 11, ist heute am 11. Sep- tember 1934, 12 Uhr 30 Min., Konkurs eröffnet und der offene Arrest erlassen worden. Konkursverwalter: Kaufmann Erich Roemmert, Magdeburg, Gr. Dies- dorfer Str. 7. Konkursforderungen sind bis zum 5. Oktober 1934 beim Gericht anzumelden. Gläubigerversammlung am 5. Oktober 1934, 1014 Uhr, Termin zur E angemeldeten Forderungen am 26. Oktober 1934, 1014 Uhr, an Ge- rihts\telle, Halberstädter Str. 131, Zimmer 111 a.

Magdeburg, den 11. September 1934,

Amtsgericht A.

N

Waldenburg, Schles, [38543]

Veber das Vermögen der Frau Emma Urban, geb. Müller, Gemischtwaren- 2 n in Waldenburg-Altwasser,

reslauer Straße 60, wixd heute am 14, September 1934, vormittags 10 Uhr 19 Minuten, das Konkursverfahren er- öffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Josef Donnerberg in Waldenburg, Schles, Fürstensteiner Str. 1. Konkurs- forderungen sind bis zum 11. Oktober 1934 bei dem unterzeihneten Gericht anzumelden. Erste Gläubigerversamm- lung und allgemeiner Prüfungstermin am 18. Oktober 1934, vormittags 10 Uhx, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim- mer Nr. 13. Arrest und Anzeigepflicht bis zum 11. Oktober 1934. (6 N 25a/34). Waldenburg, Schles, den 14. September 1934. Das Amtsgericht.

Wuppertal-Elberfeld. [38544]

13 N 77/34. Veber den Nachlaß des am 2. August 1934 in W.-Elberfold, Ernststr. 5, verstorbenen Schreiner- meisters Ernst Prinz wurde am 13. Sep- témber 1934, 10,15 Uhr, das Konkurs- verfahren eröffnet. Konkursverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Heim in W.- Elberfeld. Anmeldefrist bis 25. Oktober 1934. Erste Gläubigerversammlung 11. Oktober 1934, 10 Uhx. Allgemeiner Prüfungstermin 8. November 1934, 10 Uhr, Zimmex 106. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 25. Oktober ee E Wuppertal-Elberfeld.

Aachen, [38545] Konkursverfahren.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Houben-Werke Aktiengesell- ¡VaNt in Aachen wird, nachdem der in em Vergleichstermine vom 15. Mai 1934 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 15. Mai 1934 bestätigt und der Schluß- termin abgehalten ist, hierdurch auf- gehoben. :

Aachen, den 10. September 1934.

Amtsgericht, Abt. 4.

Berlin-Charlottenburg. [38549] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kolonialwarenhändlers Ernst Geschke, Berlin-Oberschöneweide, Wilhelminenhofstraße 37, ist nach dem Schlußtermin aufgehoben. Berlin-Charlottenburg, 10. 8. 1934. Geschäftsstelle des Ämtsgerichts.

Berlin-Charloattenburg. [38546]

Jn dem Konkursverfahren über das B anen der Deutschen Baugenossen- haft Berlin e. G. m. b. H,, früher in Berlin W 30, Bayreuther Str. 11, jeßt in Berlin s 42, Ritterstr. 12, ist der Schlußtermin auf den. 3. Oktober 1934, 11% Uhr, vor dem Amts- gericht Charlottenburg in Berlin-Char- lottenburg, Tegeler Weg 17—20, B 33, Erdgeschoß, bestimmt. Der ermin dient zur Abnahme der Schlußrehnung des Verwalters, - zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver- teilung * zu berücksihtigenden Forde- rungen sowie zur Anhörung der Gläu- biger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubiger- aus\chusses.

Vene a, 12. 9. 1934. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Berlin-Charlottenbursg. [38547] Jn dem Konkursverfahren über den Nachlaß der am 25. Dezember 1933 mit leßtem Wohnsiy in Berlin-Südende, Hünefeldstr. 5, verstorbenen unverehe- lihten Paula Albrecht ist der Schluß- termin auf den 3. Oktober 1934, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Char- lottenburg in Charlottenburg, - Tegeler

8 17—20, Zimmer Nr. 33, Erd- ges of bestimmt. Der Termin dient zux Abnahme der Schlußrechnung des

Verwalters, zur Erhebung von Ein- ivendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücsichti-

genden Forderungen sowie zur An-

hörung der Gläubiger über die Er- stattung der Auslagen und die Gewäh- rung einer Vergütung an die Mit- glieder des Gläubigeraus\chusses. Berlin-Charlottenburg, 13. 9. 1934. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Berlin-Charlottenburg. [38548]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Jonas Kalchheim, Fnhabers der Firma Karpf & Kalchheim in Berlin-Charlottenburg, Goethestr. 701, und Berlin, Kaiser- Wilhelm-Str. 32 (Wohnung: Berlin, Rosenthaler Str. 40/41) (Textilwaren- Großhandlung), ist der Schlußtermin auf den 3. Oktober 1934, 114 Uhr, vor dem Amktsgeriht Charlottenburg in Charlottenburg, Tegeler Weg 17/20, Zimmer Nv. 33, Erdgeschoß, bestimmt. Der Termin dient zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver- teilung zu berücksihtigenden Forde- rungen sowie zur Anhörung der Gläu- biger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubiger- ausschusses.

Berlin-Charlottenburg, 13. 9. 1934.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Bremen, Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Schlachtermeisters Gottfried Lücke ist am 11. September 1934 gemäß 8 204 K.-O. mangels Masse eingestellt worden. Bremen, den 12. September 1934. Geschäftsstelle des -Amtsgerichts.

Gera. [38551] Der Konkurs über den Tischlermeister Ernst Happach in Gera ist nach Vor- nahme- der Schlußverteilung aufgehoben worden. Gera, den 13. 9. 1934. Thür. Amtsgericht.

Gera. [38552] Der Konkurs über den Nachlaß des Handelsgärtners Hermann Wackwiy in Gera ist nach Vornahme der Schlußver- teilung aufgehoben worden. Gera, den 13. 9. 1934. Thür. Amtsgericht.

Hildesheim. [38553] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Rohde in Hildesheim, Braunschweiger Straße 55/56, alleinigen Fnhabers der Firma Hermann Rohde, daselbst, ist heute nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins ausgehoben worden. Hildesheim, den 6. September 1934. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 8 des Amtsgerichts.

K asseIl. Konkursverfahren. [38554] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Waffen- u. Muni- tionshandlung August Mentel, vorm. Louis Pitel, Kassel, Königsplaß 38, jeßt Unt. Karlstr. 8, wird, nahdem dex 1m Vergleichstermin vom 18. Mai 1933 angenommene Zwangsvergleih durch rehtsfräftigen Beshluß vom 24, Mai 1933 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Kassel, den 8. September 1934. Amtsgericht. Abt. 7.

Königsberg, Pr. [38555]

Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 19. 6. 1933 in. Königs- berg, ÞPr., seinem lezten Wohnsiß, ver- storbenen Rechtsanwalts Werner Schwarz ist nah Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben.

Amtsgericht Königsberg, Pv., den 11. September 1934.

Küstrin. [38556] Das Konkursverfahren Rudolf See- feldt ist nach Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben worden. Amtsgericht Küstrin.

Wan, Beschluß. [38557] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Kaufmannsfrau Anna Koczorek, verw. Cebulla geb. Mobko, in Kupp, O. S., wird nach Abhaltung des Schlußtermins, dem 3. September 1934, gem. § 163 KO. das Konkursverfahren aufgehoben, da eine die Kosten des Ver- fahrens deckende Masse nicht vor-

handen ist. Kupp, den 3. September 1934. Amtsgericht. Kupp. Beschluß. [38558]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des O Friy Mohry aus Creugburgerhütte, Kreis Oppeln, wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben, da eine die Kosten des Verfahrens deckende Masse niht vorhanden is, Kupp - den 4. September 1934. Amtsgericht.

Liegnitz. [38559]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhkaufmanns Jo- hann Koschany in Liegniß, Ring 23/24, ist Termin zur Abnahme der Schluß- Os des Verwalters sowie zur An- hörung der Gläubigerversammlung über die Erstattung der Auslagen und die Festseßung dex Vergütung der Mit- glieder des Gläubigeraus|husses Und des Konkursverwalters auf den 3. Ok- tober 1934 um 11 Uhr vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer 129, be- stimmt. (4 Na, 9/34.)

[38550] | hob

Amtsgericht Liegniß, den 11. 9. 1934, |

Limbach, Sachsen. [38560]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Lichtbildners Kurt Herbert Stapelfeld in Limbach wird nach Ah- haltung des Schlußtermins ausge ioben. Amtsgeriht Limbach/Sa., 10. 9. 1934,

Luckau, Lausîtz. [38561]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Mühlenbesißers Otto Dril- lis in Görlsdorf (Mühle Frankendorf) wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprehende Konkursmasse niht vorhanden v

Luckau (Niederlaus.), 8. Sept. 1934,

Amtsgericht.

Mittweida. f [38562]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des früheren Schuhwarenhänd- lers Georg R a in Mittweida, Frei- berger Straße 40, wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgeriht Mittweida, 7. Sept. 1934.

Nürnberg. 4 [58563]

Das Amtsgericht Nürnberg hat mit Beschluß vom 11. September 1934 das Konkursverfahren über das Vermögen des Baugeschäftsinhabers Emil Herbert in Nürnberg, Kirchenstraße 18, als durch Schlußverteilung beendigt aufge-

en. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Nürnberg. [38564] Das Amtsgeriht Nürnberg hat mit Beschluß vom 12. September 1934 das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hans Eitel, Konserven- großhandlung in Nürnberg, Hiegel- gasse 31, als durch Schlußverteilung be- endigt aufgehoben. / Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Olbernhau. [38565] | K 1/34. Fn dem Konkursverfahren Kaufmanns

über das Vermögen ‘des Bruno Arno Sotfeut. Kleinhandel mit Lebensmitteln, Kurzwaren und photo- graphischen Artikeln in Oberlohmühle 1. Erzgeb. Nr. 61 ist zur Abnahme der Schlußrehnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksihtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die niht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 8, Oktober 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Olbernhau, Zimmer 8, be- stimmt worden.

Amtsgericht Olbernhau, 183. Sept, 1934,

RudeolIstadt. [38566] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen dex Firma Blankenburger Barer arts ermann Dämm in Bad Blankenburg/Th. W. und das Vér- mögen deren persönlih haftenden Ge- sellshafter Hugo und May Damm, da- selbst, wird Termin zur Verhandlun( über den eingereihten Zwangsverglei auf Sonnabend, den 29. September 1934, vormittags 10 Uhr, enne Rudolstadt, den 4. September 1934. Thüring. Amtsgericht,

Scheinfeld. [88567] Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des ehemaligen Gutspächters Heinrich Baer von Buhbah wurde mit Beschluß des Amtsgerihts Konkurs- gerihts Scheinfeld vom 8. September 1934 wegen ungenügender Konkurs- masse gemäß § 204 KO. eingestellt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Scheinfeld.

Wiesbaden. - [38568]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Steinwerke, Aktien-Gesell- haft Holzhausen-Hohenstein mit dem Al in Wiesbaden, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins und Aus- end der Masse hierdurch aufge- oben.

Wiesbaden, den 11.- September 1934.

Amtsgericht. Abt. 6 þ.

Dresden. [38570]

Das Vergleih®8verfahren zur Abwen- dung des Konkurses über das Vermögen der Gesellshaft Grohnert u. Co., G. m. b, H,, die in Dresden-A., Carolastraße 6, eine Papier-Ausstattungs-=Fabrik be- treibt, ist infolge der Bestätigung des im Vergleichstermin vom 12. September 1934 angenommenen Vergleihs dur Beschluß vom 12. September 1934 auf- gehoben worden.

Amktsgeriht Dresden, Abt. T1, den 13. September 1934.

Mülheim, Ruhr. [38571] In dem Vergleichsverfahren zur Ab- wendung des Konkurses über das Ver- mögen der Firma Wilhelm Osterhagen, Mülheim a. d. Ruhr, Hindenburagstr. 15, und des alleinigen Jnhabers Kaufmann Wilhelm Osterhagen wird aufgehoben, weil der Vergleich bestätigt ist. Amtsgeriht Mülheim-Ruhr, 6. 9. 1934,

Verantwortlih für Schriftleitung und Verlag: Direktor Dr. Baron von

Dazur in Berlin-Wilmersdorf. Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags - Aktiengesellschaft, Berlin, Wilhelmstraße 32,

Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

BGotimit uns

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bestellgeld ; für Selbstabholer die Anzeigenstelle

eins{ließlich des Portos abgegeben.

Bezugspreis durch die Post monatlih 2,30 ÆÆ einshließlich 0,48 ÆÆ Zeitungsgebühr, aber ohne für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ÆK monatlich, Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin SW 48, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern kosten 50 #/, einzelne Beilagen 10 4. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573. L

O

O

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 59 mm breiten Zeile 1,10 ZÆ, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und 92 mm breiten Zeile 1,85 #Æ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. seitig beshriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welhe Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrihen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen fein.

Alle Druckausfträge find auf ein-

Ü Ir. 218 RNReichsbankgirokonto |

Berlin, Dienstag, den 18. September, abends

O Posítscheckkonto: Berlin 41821 1 934

JFuhalt des amtlichen Teiles,

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Abkommen über die Zahlungen im deutsh-{wedischen Waren- verkehr. Vom 28. August 1934.

Abkommen über die Zahlungen im Warenverkehr zwischen Deutschland und Norwegen. Vom 6. September 1934.

Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebensgefahr. -

Anordnung, betreffend die Anerkennung der Fahgruppe Roh- produktengewerbe. Vom 17. September 1934.

Anordnung, betreffend die Anerkennung der Fahgruppe Aus- kfunftsgewerbe, Vom 17. September 1934.

Bekanntmachung des Reichsministers des Jnnern, betreffend Ra von Vermögenswerten zugunsten des Deutschen

eiches.

Anordnung Nummer 13 des Reichsbeauftragten für Kautschuk und Asbest.

25 Bekanntmachungen, betreffend die Zuständigkeit von Ueber- wachungsstellen.

Preußen. Bekanntmachungen der Regierungspräsidenten in Breslau, Frank-

furt (Oder) und Köln, betreffend die Einziehung von Ver- mögenswerten zugunsten des Landes Preußen.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (NRGBL. 1 S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 18. September 1934

für eine Unze Po e S 1400 64d

in deutsche Währung. nah dem Berliner Mittel-

kurs für ein englisches Pfund vom 18. Sep- tember 1934 mit NM12,385 umgerechnet = RM 87,0046, für ein Gramm Feingold demnach « « « = pence 54,2061, in deutsche Währung umgere{hnet « «'+ « = RM 2,79726.

Berlin, den 18. September 1934,

Statistishe Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Abkommen über die Zahlungen im deutsh-shwedischen Warenverkehr (Zahlungs8abkommien).

Die Deutsche und die Königlich Schwedische Regierung haben zur Erleichterung der Zahlungen ün gegenseitigen Waren- verkehr folgendes vereinbart:

I

Sämtliche Zahlungen im. deutsch-s{chwedischen Warenverkehr

Dri, ausschließzlich durch es deutscherseits der Deutschen Reichsbank, Berlin, und shwedisherseits der Schwedi- hen Clearingbehörde, hier „Clearingnämnden“ Stockholm. i __Als Zahlungen im deutsh-schwedishen Warenverkehr im Sinne dieses Abkommens gelten auch Zahlungen für Neben- kosten, insbesondere für Zölle, See- und Bahnfrachten, Trans- f arte enan, rovistonen und Lizenzen sowie auch Bau- eitungs--und Montagekosten, die in Verbindung mit dem deutsch- shwedishéèn Warenverkéhx entstehen. Fn Zweifelsfällen seben \ih die Deutsche Reichsbank und Clearingnämnden ins Einver- nehmen darüber, ob bestimäte. Zahlungen - als Zahlungen im deutsch-schwedischen Warenverkehr anzusehen sind.

II.

Schuldner, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Warenverkehr Nelgittarkzablungea nah ‘Schweden zu leisten haben, müssen die geshuldeten Beträge bei Fälligkeit an die E Reichsbank zahlen. Soweit die Schuldverpflichtung auf shwedishe Kronen lautet, hat der Schuldner den- Gegenwert des geshuldeten Betrages bei Fälligkeit in Reichsmark, umgerechnet zum lebtbekannten Mittelkurs der Berliner Börse, an die Deutsche Reichsbank zu zahlen. :

Die eingezahlten Reichsmarkbeträge werden von der Deut- hen Reichsbank in s{chwedishen Kronen umgerechnet zum lett- bekannten Mittelkurs der Berliner Börse und Clearingnämnden mitgeteilt. Die fraglichen Kronenbeträge werden ‘von Clearing- nämnden dem s{hwedishen Gläubiger vergütet werden.

Schuldner, die zur Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Warenvexkehr Zahlungen in shwedishen Kronen nah Deutsch- land zu leisten haben, müssen die geshuldeten Beträge bei Fällig-

genannt,

keit an Clearingnämnden zahlen. Soweit die Schuldverpflich- tung auf Reichsmark lautet, hat der Schuldner den Gegenwert des’ geshuldeten Betrages in s{hwedischen Kronen umgerechnet zum lebtbekannten Mittelkurs der Berliner Börse, an Clearing- nämnden zu zahlen. Die Hahlungen erfolgen auf ein Konto, genannt deutsch-{chwedishes Clearingkonto, Stokholm.

Die auf andere als die Landeswaährung der vertragsshließen- den Teile lautenden Schuldverpflichtungen sind umzurechnen, und rit in Deutschland in Reichsmark, in Schwedèn in Schweden- ronen, zum lebtbekannten Mittelkurs der Berliner Börse, be- ziehungsweise zum leßtbekannten in Stockholm notierten Sicht- verkaufskurs. N

A auf beiden Seiten angesammelten Beträge werden nicht verzinst.

Unter „schwedischen“ beziehungsweise „deutshen“ Waren sind solche Waren zu verstehen, die entweder tin dem betreffenden Lande erzeugt worden sind oder dort einer wesentlichen Be- arbeitung oder Verarbeitung unterlegen haben. Sämtliche übrigen Waren sowie der reine Transitverkehr sind von dieser Regelung ausgenommen. i

| .

Die Zahlungsverpflihtungen aus der deutshen Ausfuhr werden von der Deutschen Reichsbank erfüllt, während die Zahlungsverpflihtungen aus der shwedischen Ausfuhr durch Clearingnämnden erfüllt werden, und zwar nah Maßgabe der jeweils - veyfügbaren Beträge und in der gzeitlihen Reihenfolge, in der die Beträge eingezahlt worden sind,

: IV,

Die deutschen Schuldner zahlen mit befreiendex Wirkung an die Reichsbank. Die s{hwedishèn Schuldner zahlen mit befreten- der Wixkung an Klearingnämnden.'

S E N E S Die beiden vertragsschließenden Regierungen verpflichten si,

in einex wirksamen Weise zu überwachen, daß die Jmporteure |

ihres Landes ihre Zahlungsverpflihtungen gemäß den Bestim-

mungen dieses Abkommens vollziehen, und daß Verkauf von

Waren von dem einen zu dem anderen Lande nicht durch ein drittes

Land erfolgt, um die Clearingeinzahlungen dadurch zu umgehen. VI,

Unmittelbare Verrehnungen n A Forderungen «us dem deutsh-\{chwedischen Warenverkehr zwischen den Beteiligten sind nur mit Zustimmung der Deutschen Reichbank, beziehungs- weise von Clearingnämnden zulässig.

VII.

Ueber die quf das deutsh-{chwedishe Clearingkonto, Stock- holm, eingezahlten Beträge wird in folgender Weise verfügt:

1. Dur Clearingnämnden erfolgen Auszahlungen an s{hwe- dishe Exporteure gemäß I1 und Il1. l

2, Fit am 15. und am lebten Tage jedes Monats ein Ueber- {uß auf dem deutsh-schwedishen Clearingkonto vorhanden, nah- deny die in Ziffer T vorgesehenen Zahlungen erfolgt sind, wird über einen Betrag im Gegenwert von 1875 000 Reichsmark in der- Weise verfügt, daß drei Fünftel zur e s Deutschen Reichsbank - bei der Schwedischen Reichsban gestellt werden und zwei Fünftel auf ein bei Clearingnämnden zur Be- friedigung shwedisher Gläubiger aus den Dawes-, Young- Und Kreugeranleihen nach Maßgabe eines besonderen Abkommens einzurihtendes Konto überführt werden, /

3. Vebersteigt an den oben genannten Tagen der Saldo des Clearingkontos den Gegenwert von 1875 000 Reichsmark, wird ein weiterer Betrag im Gegenwert bis zu 1 167 000 Reichsmark zur freien Verfügung der Deutschen Reichsbank bei der Schwe- dishen Reichsbank gestellt.

4. Vebersteigt an den oben genannten Tagen der Saldo des Clearingkontos den Gegenwert von 3 042 000 Reichsmark, wird ein Betrag im Gegenwert bis zu 625 000 Reichsmark auf ein bei Clearingnämnden einzurihtendes Konto eingezahlt, das für die Befriedigung der Zins- und Erträgnisforderungen s{hwedischer Gläubiger aus privaten Krediten und sonstigen dem deutschen Transfermoratorium unterliegenden Vermögensanlagen nach Maßgabe eines besonderen Abkommens bestimmt ist. j,

5. Werden bei einex der oben genannten Abrehnungen die für eine der vorstehenden Gruppen erforderlichen erode nicht voll erreicht, so ist der Ausfall bei den folgenden Abrechnungen in der entsprehenden Reihenfolge abzudecken, bevor eine nach- stehende Gruppe befriedigt wird.

6. Ergibt sih an den oben genannten Tagen auch nah Ab- deckung etwaiger Rücfstände ein Saldo auf dem Clearingkonto, so ist dieser Betrag auf einen unter der Verwaltung von Clearing- nämnden stehenden Fonds zu überführen, der zur Deckung der an folgenden Abrechnungstagen eventuell vorhandenen Fehlbeträge bestimmt ist. j i

7. Bleibt am Ende der Geltungsperiode dieses Abkommens und nachdem alle Fehlbeträge gedeckt worden sind, ein Uebershuß auf diesem Fonds, so wird diesex Betrag nach Maga s eines be- sonderen zwischen der Schwedischen und der Deutschen Regierung u treffenden Abkommens verwendet werden, das auch den shwe- dischen Junteressen Rechnung tragen soll. : f

8. Um den Gegenwert der oben genannten Reihsmarkbeträge in Schwedenkronen feststellen zu können, geshieht Umrechnung nah dem am Abrechnungstage in Stockholm notierten Sichtver- kaufskurs für Reichsmark.

VIII.

Das Abkommen gilt für alle Zahlungen aus dem beider- seitigen Warenverkehr, ‘die na dem 31. August 1934 geleistet werden.

IX,

Sind bei Ablauf dieses Abkommens bei der Deutschen Reichs- bank eingezahlte Beträge durch Clearingnämnden noch nicht aus- geglichen, p werden die Einzahlungen bei Clearingnämnden bis zur völligen Abwicklung fortgeseßt.

X.

Sollte in Deutschland ein Verrechnungsinstitut geshafsen werden, so kann dieses Fnstitut die gemäß diesem Abkommen der Deutschen Reichsbank anvertrauten Aufgaben übernehmen.

XI;

Dieses Abkommen tritt am 1. September 1934 in Kraft und bleibt bis zum 31. Dezember 1934 in Geltung. Gleichzeitig treten das Protokoll vom 19. Dezember 1932 zur Regelung der Zahlungen der kaufmännischen Verbindlichkeiten zwishen Deutsch- land und Schweden und das Zusaßprotokoll hierzu vom 16. Funi 1934 außer Kraft.

Sollte sich das bisherige Verhältnis zwischen der deutschen Ausfuhr nah Schweden und der s{chwedischen Ausfuhr nah Deutschland entgegen den Vorausseßungen, unter denen dieses Abkommen geschlossen is, wesentlich ändern, oder sollte das zahlenmäßige Ergebnis der unter VII vorgesehenen Staffelung gegenüber den bei Abschluß des Abkommens von den vertrag- [hließenden Teilen gehegten Erwartungen wesentlich abweichen, oder sollten sonst wesentlihe Aenderungen in den Verhältnissen eintreten, auf deren Grundlage dieses Abkommen geschlossen ist, so kann jeder vertragschließende Teil das Abkommen mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

Die beiden Regierungen werden spätestens am 1. Dezember 1934 in Verhandlungen eintreten und bis spätestens zum 20. De-

ember 1934 ¿8 über die Der längerung dieses Vertrages oder ie an seine Stelle tretende neue Regelung der Zahlungen aus dem Warenverkehr schlüssig werden.

Geschehen in Berlin in doppelter Urschrift in deutscher und schwedischer Sprache den 28. August 1934.

Max Walde(ck, ALovtd Niherf,

Abkommen

über die Zahlungen im Woarenverkehr zwischen Deutschland und Norwegen,

Die Deutsche und Königlih Norwegische Regierung haben zur Erleichterung der es im gegenseitigen Warens- verkehr folgendes vereinbart:

I

Sämtliche Zahlungen im Warenverkehr zwishen Deutschland und Norwegen erfolgen in Deutschland ausschließlich durh die Vermittlung der Reichsbank oder einer von 1hr zu benennenden Stelle, in Norwegen ausschließlich durch die Vermittlung der Norges-Bantk odex einer von ihr zu benennenden Stelle. Zu diesem Zweck wird der Zahlungsverkehr auf Zahlung in Reichsmark und in norwegischen Kronen beschränkt. " Bahlungen in dritter Währung sind nur in Ausnahmefällen statthaft.

I

Zahlungen für norwegishe Waren, die nah Deutschland eingeführt werden, sind ausschließlich in Reichsmark auf ein bei der Reichsbank, Berlin, zugunsten der Norges-Bank einzu- rihtendes Sammelkonto zu leisten. Die Reichsbank wird der Norges-Bank von jeder Einzahlung unverzüglich Kenntnis geben. Die Norges-Bank wird auf Grund der ihr gutgeschriebenen Reichsmarkbeträge die norwegishen Gläubiger sofort nah Erhalt der Gutschriftaufgaben der Reichsbank in norwegishen Kronen befriedigen. i 4

Hat sih eine deutshe Firma zur Zahlung in E Kronen ' oder in einer anderen Währung als Reichsmark ver- pflichtet, so ist der Reihsmarkgegenwert der geshuldeten Summe einzuzahlen, umgerehnet na dem Mittelkurs, welcher fue norwegische Kronen oder die betreffende Währung an dem der Einzahlung vorhergehenden Tage an der Berliner Börse notiert worden ist. s î S

Unter norwegischen Waren sind solche zu verstehen, die in Norwegen entweder erzeugt oder dort einer wesentlihen Be- arbeitung oder Verarbeitung unterlegen haben. Sämtliche übrigen Waren sowie der reine Transitverkehr sind von dieser Regelung ausgenommen. Ét

Zahlungen für deutsche Waren, die nah Norwegen einge- führt werden, sind ausshließlih in norwegishen Kronen auf ein bei der Norges-Bank zugunsten der Reichsbank einzurichtendes Sammelkonto zu leisten. Die Norges-Bank wird der Reichsbank von jeder Einzahlung unverzüglich Kenntnis geben. Die Reichs=- bank wird auf Grund der ib Kro ¡ die deutshen Gläubiger sofort nah Erhalt der Gutschriftaufgaben der Norges-Bank in Reichsmark befriedigen. ( i

Hat sich eine ae Firma zur Zahlung in Reichsmark oder in einer anderen Währung als norwegischen Kronen ver- pflichtet, so ist der Kronengegenwert der geschuldeten Summe nah einer Umrechnung, die noch zwischen der Reichsbank und der Norges-Bank vereinbart wird, einzuzahlen. i

Unter deutschen Waren sind solhe Waren zu verstehen, die entweder in Deutschland erzeugt sind oder dort etner wae Bearbeitung oder Verarbeitung unterlegen haben. ämtliche übrigen Waren sowie der reine Transitverkehr sind von dieser Regelung ausgenommen.

r gutgeschriebenen Kronenbeträge iz

A

E d

naar Ae A S