1934 / 218 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Sep 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18, September 1934, S. 2

G Einfuhr- nummer des Statistischen Waren- verzeichnisses

919 a 219b

Warenbezeichnung

(219a/b) Nahrungs- und Genußmittel allex Art (mit Ausnahme der Speiseöle und Getränke) in luftdicht verschlossenen Behältnissen, soweit sie niht an sich wegen höherer Zollsäße unter andere Nummern fallen: :

Sardinen und andere Fische und Fischzubereitungen, Fleisch und Fleischwaren von Vieh (ausgenommen von Federvieh), einfach zubereitet (für den feine-

ren Tafelgenuß zubereitet Einfuhr 108 g),

Berlin, den 12. September 1934. Dex Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

J: B H Ba E

Bekanntmachung

über die Zuständigkeit der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette in Berlin als Ueberwachungsstelle,

Gemäß §

Vom 12. September 1934, 1 Abf. 3 der Verordnung übex die Errichtung

von Ueberwachungsstellen vom 4, September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nx. 209 vom 7, September 1934) wird be-

stimmt:

Die Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette ist in Berlin als Ueberwachungsstelle für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten

Einfuhr- nummêr des Statistischen Waren- verzeichnisses

Waren zuständig:

Warenbezeichnung

109 a

109 b 126a 126b 126 c

127

166a 166b 166 c 166d 166 e 166f 166 g 166h 1661

167

219 c aus 373

Schweinespeck: frisch oder einfach zubereitet; Paprika- spedck.

—: gefühlt, gefroren.

Schmalz von Schweinen.

Oleomargarin.

Schmalz von Gänsen, schmalzartige Fette. Schiveine- und Gänsefett, roh (uneingeshmolzen un- ausgepreßt), mit Ausnahme des Schweinespecks3 und der Flomen (Fliesen, Liesen); ferner Grieben

zum Genusse.

Schweineflomen (Fliesen, Liesen, Schmer).

Premier jus.

Talg von Rindern und Schafen (Rinder-, Schaf- fett), roh oder ges{chmolzen; auch Preßtalg.

Fisch-, Robben-, Waltran (Walöl), nicht gehärtet: ungereinigt, gereinigt oder oxydiert, auch in Flaschen oder dergleichen.

Fish-, Robben-, Walspeck, Walfett und anderes auf gleiche Weise wie Walfett aus Tran hergestelltes Fett, auch Walknochenfett; Walratöl.

Milch, frisch, auch entkeimt (sterilisiert) oder pepto- nifiert;- Magermilch.

Rindsmark und andere

Rahm, frisch, auch entkeimt (sterilisiert) oder peptoni-

siert.

Buttermilh und Molken.

Butter, frisch, gesalzen (Milchbutter) geshmolzen (Butterschmalz).

Hartkäse, außer Margarinekäse: Tafelkäse in Ein- zelpackœungen von 214 kg Rohgetwicht oder darunter.

—: anderer.

Weichkäse, außer Margarinekäse: Quark aus Mager- milch, Molkeneiweiß.

—: Tafelkäse in Einzelpackungen von 214 Kilogramm Rohgewicht oder darunter.

—: anderer. : (166a/167) Fette Oele, niht gehärtet:

(168a/l) in Fässern, Kesselwagen oder Tank-

schiffen :

Raps- und Nüböl.

Leinöl.

Bohnenöl (Soja- und anderes).

Erdnußöl.

Sesamöl.

Baums- (Oliven-) Oel.

Lavat- und Sulfuröl.

Baumwollsamenöl.

Bucheckern-, Klauen-, Knochen-, Mais-, Maiskeim-, Mohn-, Niger-, Sonnenblumen-, Speck- und anderes fettes Oel.

Baum-, Sesam-, Eròdnuß-, Rüb- und andere fette Oele in Blechgefäßen oder in anderen Behält- nissen als in Fässern, Kesselwagen oder Tank- schiffen.

(168/171 d) Pflanzliche Fette:

Kakaobutter (-öl).

Muskatbutter (-balsam); Lorbeeröl, butterartiges,

Baumdktvollstearin.

(171a/d) zum Genusse nicht geeignet:

Palmöl (-butter, -fett).

Palmkernöl (Palmnußöl, Palmkernsfett).

Kokosnußöl (Kokosbutter, -fett, Kokosnußbutter, Kokostalg).

Mowraöl (-butter), Schibutter, Vateria- und anderer pflanzlicher (Talg (Pflanzensette).

Margarine und mit Milch, Wasser, Salz und Farb- stoffen oder in ähnlicher Weise zu Kunstbutter ver- arbeitetes Oleomargarin (Oleomargarin 126b); Mischungen von Oleomargarin mit Milchbutter oder Butterschmalz.

Pflanzlicher Talg zum Genusse geeignet (geläutertes Kokosnußöl [ Kokosbutter] usw.).

Margarinekäse.

Gehärtete fette Oele und Trane.

Kunstspeisefett.

Milch, eingedickt (Sirupmilch) oder eingetrocknet (in env und Pulverform), auch mit Zusaß von {JUCEeLr.

(219c) Nahrungs- und Genußmittel aller Art (mit Ausnahme der Speiseöle und Getränke) in luft- dicht verschlossenen Behältuissen, soweit sie nicht an sich wegen höherer Zollsäße unter andere

__ Nummern fallen: j

Milch, auch eingedickt oder eingetrocknet; Rahm.

Käsestoff (Kasein) für Ernährungszwece,

oder ein-

Berlin, den 12. September 1934. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

G V Q Aa

Bekanntmachung

über die Zuständigkeit der Reichsstelle für Eter in Berlin als

Gemäß §

Neberwachungsstelle.

Vom 12. Septeuniber 1934. 1 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung

von Ueberwachungs|stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nx. 209 vom 7. September 1934) wird be-

stimmt:

Die Reichsstelle für Eier in Berlin ist als Ueberwachungs- stelle für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

125a aus 125b 136

137

138 139 140

aus 160b

209

Bienen, lebende, ohne Honig.

Seideñraupen.

Eier von Federvieh und Federwild, roh oder nur in der Schale gekocht, auch gefärbt, bemalt oder in anderer Weise verziert.

Eigelb, flüssig, auch eingesalzen oder mit anderen die Haltbarkeit erhöhenden Zusäßen; Eigelb, ge- trocknet, auch gepulvert; eingeschlagene Eier ohne Schale (Eigelb und Eiweiß vermischt, auch ge- trocknet, oder gepulvert).

Eiweiß flüssig, auch eingesalzen oder mit anderen die Haltbarkeit erhöhenden Zusäßen.

Honig in Stöcken, Körben, Kasten mit lebenden Bienen.

Honig, in Waben oder ausgelassen oder in Bienen- stöcken, -fkörben, -fasten (ohne lebende Bienen); auch künstlicher Honig.

Eier, andere als von Federvieh oder Federwild, mit Ausnahme der Fischeiex, frisch, auch befruchtet; Seidenwurmeter, Ameiseneier, Seidenwurm- shnüre.

Eigelb und Eiweiß, zum Genusse zubereitet,

Berlin, den 12. September 1934. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

F. Vet H Bd e.

Bekanntmachung

über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Holz in

Bexlin, Vom 12, Septembex 1934,

Gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be-

stimmt:

Die Ueberwachungsstelle für Holz in Berlin ist für die Neberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nach- stehend aufgeführten Waren zuständig:

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

38c

74a 74b 74c T4Dd 74e 74f

74 Anm.

Forstpflanzen.

(74a/76g) Bau- und Nußholz, nachstehend nicht besonders genannt:

(74a/f) unbearbeitet oder lediglich in der Querrich- tung mit der Axt oder Säge bearbeitet, mit oder ohne Rinde; alle diese auch getränkt (imprä- gniert) oder sonst auf chemischem Wege behandelt:

(74a/c) hart:

Eichenholz.

Nußbaumholz.

Buchen- und anderes hartes Holz.

(74d/e) weich:

Laubholz (Birken-, Erlen-, Linden-, Pappel- (auch Aspen-, Espen-, Zitterpappel-), Roßkastanien-, Weidenholz usw.).

Nadelholz.

Grubenholz der Zolltarisfnummer 74.

Anmerkungen.

Bau- und Nußzholz, unbearbeitet oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet, für den häuslichen oder handwerksmäßigen Bedarf von Bewohnern des Grenzbezirkes, sofern es in Traglasten eingeht oder mit Zugtieren gefahren wird, unter Ueberwachung der Verwendung und mit Beschränkung auf 10 Festmeter in einem Kalender- jahr für jeden Bezugsberechtigten.

(75a/e) in der Längsrichtung beschlagen oder anderweit mit der Axt vorgearbeitet oder zer- kleinert; auch gerissene Späne und in anderer Weise als durch Reißen hergestellte Klärspäne; alle diese auch getränkt (imprägniert) oder sonst auf cchemishem Wege behandelt:

(75a/c) hart:

Eichenholz.

Nußbaumholz.

Buchen- und anderes hartes Holz,

(75d/e) weich:

Laubholz (Birken-, Erlen-, Linden-, Pappel- [auch Aspen-, Espen-, Zitterpappel-], Roßkastanien-, Weidenholz usw.).

Nadelholz.

Telegraphenstangen aller Art (auch getränkt [impräg- niert] oder sonst auf hemishem Wege behandelt), (76a/g) in der Längsrichtung gesägt oder in anderer

Weise vorgerichtet, nicht gehobelt:

(76a/b) getränkt (imprägniert) oder sonst auf che- mischem Wege behandelt:

hart.

weich (ausgenommen Kistenbretter aus Nadelholz) ausgenommen in der Einfuhr vertragsmäßig Eisenbahnschwellen, mit der Axt bearbeitet, auf mehr als einer Längsseite gesägt, nicht gehobelt, aus Lärchenholz, sofern sie für Eisenbahnverwal- tungen oder Tränkanstalten eingehen (80a) (76c/g) anderes:

(76 c/e) hart:

Eichenholz.

Nußbaumholz.

Buchen- und anderes hartes Holz.

(76f/g) weich:

Laubholz (Birken-, Erlen-, Linden-, Pappel- [auch Aspen-, Espen-, Zitterpappel-], Roßkastanien-, Weidenholz usw.)

——

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

76g

95a 95b d5c

96a

aus 96b aus 616A

R ———

Nadelholz (ausgenommen Kistenbretter) aus genommen in der Einfuhr vertrag8mäßig Eisen- bahnschwellen, mit der Axt bearbeitet, auf mehr alz einer Längsseite gesägt, nicht gehobelt, aus Lärchen- holz, sofern sie für Eisenbahnverwaltungen oder Tränkanstalten eingehen (80c) —.

Erikaholz (Bruyèreholz), unbearbeitet oder in ge- schnittenen Stücken.

Kokusholz (Kuba-, Famaika-, Grenadillholz), unbe- arbeitet oder in geschnittenen Stüden.

(78a/b) Zedernholz (auch Bleistiftholz):

unbearbeitet oder lediglich mit der Axt oder Säge bearbeitet, jedoch nicht in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet.

in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt,

(79 a/f) Nußholz von Buchsbaum, Ebenholz, Maha- goni, Polisander, Tiek-, Pockholz, Cornel, Per- simmon:

(79 a/b) unbearbeitet oder lediglich in der Quer- richtung mit der Axt oder Säge bearbeitet:

Mahagoni, Polisander.

Buchsbaum, Eben-, Tiek-, Pokholz, Cornel, Per- simmon.

(79 c/d) in der Längsrichtung beschlagen oder ander- weit mit der Axt vorgearbeitet oder zerkleinert:

Mahagoni, Polisander.

Buchsbaum, Eben-,- Tiek-, Pockholz, Cornel, Per- simmon. :

(79 e/f) in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt:

Mahagoni, Polisander.

Buchsbaum, Eben-, Tiek-z, Pockholz, Cornel, Per- simmon. : (80a/c) Eisenbahnschwellen, mit der Axt bearbeitet,

auch auf nicht mehr als einex Längsseite gesägt, nicht gehobelt: S getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem

Wege behandelt in der Einfuhr vertragsmäßig

auch Eisenbahnschwellen, mit der Axt bearbeitet,

auf mehr als einer Längsseite gesägt, nicht gehobelt, aus Lärchenholz, sofern sie für Eisenbahnverival- tungen oder Tränkanstalten eingehen —.

(80b/c) andere:

aus hartem Holz. M

aus weichem Holz in der Einfuhr vertragsmäßig auch Eisenbahnschwellen, mit der Axt bearbeitet, auf mehr als einer Längsseite gesägt, nicht ge- hobelt, aus Lärchenholz, sofern sie für Eisenbahn- verwaltungen oder Tränkanstalten eingehen —.

Naben, Felgen, Speichen sowie für diese Gegen- stände exfennbar vorgearbeitete Hölzer. : (83a/b) Faßholz (Faßdauben und -bodenteile),

au) zu solchen erfennbar vorgearbeitetes Holz, ungefärbt, nicht gehobelt:

von Eichenholz.

von anderem Holz. L

Korbweiden, ungespalten, ungeschält oder geschält; auch Faschinen. A

Korbweiden, gespalten; Reifenstäbe (gespalten für Faß- und ähnliche Reifen), auch mit dem Zug- messer geglättet oder géhobelt, auch rund gebogen oder mit den zur unmittelbaren Verwendung als Reifen erforderlichen Einschnitten, dem sogen, Schloß, versehen. /

Rundholz, auch entrindet und entbastet (weiß ge- hält), nicht über 1,35 Meter lang und nicht über 24 Bentimeter am s{chwächeren Ende stark, fowie Scheitholz, zur Herstellung von mechanisch be- reitetem Holzstoff (Holzmasse, Holzschliff) oder von chemisch bereitetem Holzstoff (Zellstoff, Zellulose),

Kiefernzapfen zur Samengewinnung. f

Brennholz (Schicht- [Klaster-], Stockholz, Reisig [auch in Bündeln], Späne [ Abfallspäne], Sägemehl [Ab- fall beim Sägen von Holz] und andere nur als Brennholz verwertbare Holzabfälle; Wurzeln); Zapfen von Nadelhölzern (mit Ausnahme von Kiefernzapfen zur Samengewinnung [87a] und von Zapsen an Zweigen zu Binde- oder Zier- zweden [42b, 44a]); ausgelaugtes Gerbholz und ausgelaugte Gerbrinden (Gerblohe), auch geformkt (Lohkuchen).

Eicheln, frisch oder gedarrt, au geschält.

Kiefernsamen. i

Wilde Kastanien, Waldholzsamen und sonstige Forst- sämereien (mit Ausnahme von Kiefernsamen und Bucheckern).

Seggen (Waldhaar), auch getrocknet, gefärbt oder zu Strängen zusammengedreht; Schilfrohr, roh, un- gespalten (Dach-, Mauer-, Weberrohr).

Laub, Baumnadeln, Moos und sonstige Streu aller Art.

Furniere, roh.

Berlin, den 12, September 1934. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

J. V.: H. Ba cke.

t-A

Bekanntmachung

über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Gartenbau- erzeugnisse, Getränke und sonstige Lebensmittel in Berlin,

Vom 12. September 1934,

Gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeigex Nx. 209 vom 7. September 1934) wird be-

stimmt:

Die Ueberwachungsstelle für Gartenbauerzeugnisse, Ge- tränke und sonstige Lebensmittel in Berlin ist für die Üeber-

R

aufgefü

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

und Regelun rten Waren zuständig:

des Verkehrs mit den nachstehend

aat

gee I

Warenbezeihnung

23 20a

Kartoffeln, frisch. : s Zudcerrüben, auch zerkleinert:

Erste Veilage zum Neih83- und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18, September 1934. S, 3

S Einfuhr- nummer des Etatistischen Waren- yerzeichnisses

Warenbezeichnung

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

getrocknet (gedarrt).

Hopfen, Hopfenmehl (Lupulin). (33a/v) Küchengewächse, frisch: Rotkohl (Rotkraut). Weißkohl (Weißkraut). Wirsingkohl (Savoyer-, Welsch-, Börskohl), Blumenkohl (Karviol, Broccoli, Spargelkohl).

Rosenkohl.

N (Braun-, Butter-, Grünkohl), Schnitt- ohl.

Artischocken.

Melonen.

Rhabarber.

Spargel.

Tomaten.

Pilze (Chámpignons3, Trüffeln, Morcheln, Pfeffer- linge usw.)

Zwviebeln,

Bohnen.

Erbsen (Schoten).,

Gurken, Kürbisse.

Meerrettich.

Karotten, Kohlrabi, Radieschen, Rettiche, Feld-, Kohl-, Gelb-, Weiß-, Rot-, Teltower Rüben, Kntollensellerie.

Salat, Spinat, Brüsseler Zichorie.

Petersilie, Stangensellerie (Bleiclhsellerie).

Vátaten (Süßkartoffeln), Bamien, Auberginen (Eier- früchte), Lauch, Knoblauch, Pastinakwurzeln, Petersilienwurzeln, Porree, Schwarzwurzeln, Ma- joran und andere frische Küchengewächse.

Mate (Paraguaytee), Apalachentee, Lorbeerblätter, Majoran, Salbeiblätter, Waldmeister und sonstige zum Würzen von Nahrungs- und Genußmitteln dienende Blätter und Kräuter, getroccknet. -

Champignons, in Salzlake eingelegt oder sonst ein- fach zubereitet.

Artischoen, Melonen, Pilze, Rhabarber, Spargel, Tomaten, zerkleinert, geschält, gepreßt, getrocknet, gedarrt, gebacken oder sonst einfach zubereitet.

Gurken, einfach zubereitet, in Behältnissen bei einem Gewicht von 10 Kilogramm oder darunter.

Küchengewächse (ausgenommen Gurken der Nr. 37a) einschließlih der als folche dienenden Feldrüben, zerkleinert, geschält, gepreßt, getrocknet, gedarrt, gebadcken oder sonst einfach zubereitet, soweit sie nicht unter Nx. 34 bis 36 fallen; unreife Speise- bohnen und unreife Erbsen, getrocknet; Speise- bohnen und Erbsen (reife und unreife), gebackten oder sonst einfach zubereitet; Kartoffeln, zerklei- nert (ausgenommen Graupen und Grieß aus solchen), gedarrt, gebacken oder sonst einfach zu- bereitet; Sauerkraut (Sauerkohl); Sämereien zum Genusse, gepulvert, gebacken odex sonst ein- fach zubereitet.

(38a/b und d/el) Bäume, Reben, Stauden, Sträucher, Schößlinge zum Verpfanzen und sonstige- lebende Gewächse, ohne oder mit Erd- ballen, auch in Töpfen oder Kübeln; Verede- lungsreiser:

Palmen.

Lorbeerbäume.

Azaleen.

Rofen (NRosenstöcke, -bäume, -ssttämme).

Obstbäume, -sträucher, Beerenobststräucher und' -ssttämme.

Allee-, Park- und andere Zierbäume, Ziersträucher.

Araucarien, Aspidistras.

Sonstige anderweit nicht genannte Pflanzen: in Töpfen, Kübeln oder Kästen oder mit Topfballen (ausgetopfte).

—: ohne Erdballen; Veredelungsreiser; Stecklinge.

—: mit Erdballen (ausgetopfte 38h).

—: Cycasstämme ohne Wurzeln und Wedel,

Orchideenbulben, nicht eingewurzelt.

Blumenzwiebeln.

Trockene Knollen einschließlich Begonien, Gloxinien,

Gladiolen. Klumyen, Bulben (außer Orchideenbulben der Blütenblätter und

Nr. 39) und Rhizome. (41a/d) Blumen, Blüten,

__ Knospen zu Binde- oder Zierzwecken, frisch:

Nelken, Orchideen, Rosen, Veilchen.

Flieder oder Chrysanthemum.

Hyazinthen, Primeln, Vergißmeinnicht und andere frishe Blumen usw.

Bindereien, ganz oder teilweise aus frischen Blumen usw. (Kränze, Sträuße usw.).

(42a/b) Blätter, Gräser, Zweige (auch solche mit Früchten), zu VBinde- oder Zierzwecken,. frisch

(Bindegrün); Bindereien hieraus;

feine (der Spargel- und Farngattungen).

andere.

Cycaswedel, frisch oder getrocknet, auch gefärbt oder getränkt (imprägniert) oder sonst zur Erhöhung der Dauerhastigkeit zubereitet, auch Kränze, ganz oder teilweise hieraus.

Blumen, Blätter (auch Palmwedel und zu Fächern zugeschnittene Palmblätter), Blüten, VBlüten- blätter, Gräser, Seemoos, Knospen, Zweige (auch solche mit Früchten), zu Bindez oder Zierzwecken, getrocknet, getränft (imprägniert) oder sonst zur S der Dauerhastigkeit zubereitet, auch ge-

ärbt.

Bindereien aus getrockneten oder sonst zubereiteten Blumen, Blättern usw. der Nr. 44a.

(45a/c) Weintrauben (Weinbeeren):

Tafeltrauben, frisch.

andere Trauben (Kelfer- usw.), frisch.

gemostet, gegoren; Weinmaische.

(46a/b) Nüsse, unreife (grüne) und reife, auch au3- geschält, gemahlen oder sonst zerkleinert oder einfach zubereitet:

Haselnüsse.

Woal- und andere Nüjse (brasilianische [Para-], Kola-, Zirbel- usw. -nüsse).

(47a/49) Anderes Obst:

(47a/i) frisch:

Aepfel.

Birnen, Quitten.

Pfirsiche.

Pflaumen aller Art (Zwetschgen, Mirabellen, Reine- clauden ustv.).

Ayrikosen, Mispeln.

Kirschen, Weichseln.

47g

47h 1 47h 2 47i

Hagebutten, Schlehen sowie anderes vorstehend nicht genanntes Kern- und Steinobst,

Erdbeeren.

Him-, Johannis-, Stachelbeeren.

Brom-, Heidel-, Holunder-, Preisel- (Krons-), Wacholder- und sonstige Beeren zum Genusse. (48a/e) getrocknet, gedarrt (auch zershnitten und

geschält):

Aepfel und Birnen (Ring-, Scheibenäpfel, Apfel- schnitte usw.).

verwertbare Absälle von Aepfeln und Bicnen.

Aprikosen, Pfirjiche.

Pflaumen aller Art (Zwetschgen, Prünellen, Mira- bellen, Reineclauden usw.).

Kirschen, Weichseln, Wacholderbeeren und anderes getrocknetes oder gedarrtes Obst.

gemahlen, zerquetscht, gepulvert oder in sonstiger Weise zerkleinert, auch eingesalzen, ohne Zucker eingekfocht (Mus) oder sonst einfach zubereitet; ge- goren,.

Bananen, frisch, getrocknet oder cinfach zubereitet.

Apfelsinen (süße Orangen), einschließlich der Manda- rinen, frisch.

Zitronen, frisch.

Mandeln, Zedratfrüchte, Pomeranzen, Granaten, Mangopflaumen, Pistazien, Custardäpfel, Grape fruits, Paßsiflora (Granadillas), Pompelmusen und anderweit nicht genannte Südfrüchte, frisch.

Feigen, Kaktusfeigen, frisch oder getrocknet.

Korinthen.

Rosinen (mit Ausnahme der Traubenrosinen).

Datteln, frisch oder getrocknet; Traubenrosinen.

Mandeln, getrocknet.

Pomeranzen (mit Ausnahme der in Nr. 57 ge- nannten), Granaten, Pistazien, Mahwablüten (Malvenfrüchte) und andertveit nicht genannte Südfrüchte, getroccknet.

Ananas, frisch, auch geschält oder ohne Zucker ein- gekocht.

Johannisbrot (Karobben, Karuben), auch gemahlén.

Kastanien, genießbare (Maronen), auch ausgeschält, gemahlen oder sonst zerkleinert; Kastanienmehl ohne weitere Zubereitung; Pinienkerne (Piniolen), reife (trockene); Pinienkerne, reife und unreife, ausgeschält, gemahlen oder jonst zerfleinert.

Mit Meer- oder Salzwasser übergossene zerschnittene oder geschälte Zitronen.

Pomeranzen, unreife (grün oder gelb, geschält oder ungeschäli), auch in Salzwasser eingelegt; getrock- nete bis Kirschgröße; Kokosnüsse.

Südfruchtschalen (die fleishigen Schalen der Früchte der Citrusarten), frisch (auch in Salzwasser ein- gelegt), getrocknet, gemahlen (z. B. Orangen- mehl); Zedratsrüchte, zerschnitten und mit Meer- oder Salzwasser Übergossen.

(59a/b) Säste von Früchten (mit Ausnahme der Weintrauben) und von Pflanzen zum Genusse, nicht äther- oder weingeisthaltig, uneingekocht oder ohne Zuckerzusaß eingekocht, auch entkeimt (\sterilisiert):

Zitronensast.

Pomeranzen- und anderer Südfruchtsaft, Obstkcaut, Himbeersaft und andere Säfte von Obst, unge- goren, Birkenwasser, ungegoren, und andere vor- stehend oder anderweit nicht genannte Säste zum Genusse.

(62a/b) Kaffee-Ersaßstofse :

Zichorien (Zichorienwurzeln) und andere als Kaffee- Ersaßbstosse geeignete Wurzeln und Wurzelteile, gebrannt (geröstet), auch gemahlen, ohne Zusaß von anderen Stoffen.

Feigenkaffee, Malzkaffee, gebranntes und geröstetes Malz einschließlich des karamelisierten, auch ge- mahlen; andere Kaffee-Ersaßbstoffe.

Kakaobohnen, roh; gebrannt (geröstet), ungeschält oder geschält; Bruch. *

Kakaoschalen, auch gebrannt.

‘Tee.

Paprika (spanischer Pfeffer, roter Cayennepfeffer, Chillies [japanischer Psfeffer]), frish (grün) oder getrocknet, auch gemahlen, gepulvert oder in Salz- wasser eingelegt.

(67a/f) Gewürze, anderweit niht genannt, auch geschält, entölt, gemahlen, gepulvert oder in Salzwasser eingelegt:

Gewürznelken.

Jngwer.

Kardamomen.

Muskatblüten, -nüsse.

Nelkenpfeffer (Piment), Nelkenstengel (Nelkenstiele).

Pfeffer, schwarzer und weißer; schwarzer Cayenne- pfeffer.

Vanille.

Zimt, echter- (Kaneel).

Safran (Krokus).

Galgant, Guineakörner, Mutternelken, Nelkenrinde, langer Pfeffer, Sternanis (Badian), weißer Zimt, Zimtblüten, Zimtblütenstengel, Zimtkassia (Mutter- zimt, Zimtholz), Zimtwurzel und andere Gewürze,

Beeren, Blätter, Blüten, Blütenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter, Nüsse, Rinden, Sämereien, Schalen, Wurzeln und jfonstige Pflanzen und Pflanzenteile, anderweit nicht genannt, zum Ge- werbegebrauch, auch eingesfalzen, getrocknet, ge- darrt, gebrannt, geschält, gemahlen oder sonst zer- kleinert; Obstkerne, anderweit nicht genannt, un- geschält oder geschält; Baumschwämme, roh oder bloß geklopft und vom Holze gereinigt; Wermut (Abstuthkraut), auch getrocknet oder gemahlen; Wurmsamen.

Weberkarden (Weberdisteln).

Rhabarberwourzeln, auch getrocknet, gemahlen oder sonst zerkleinert.

Feldkümmelkraut; isländishes Moos und andere Flechten (Lichenen), roh, auch gemahlen; Tama- rinden und Tamarindenmark, Rohrkassia; Beeren, Blätter, Blüten, Blütenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter, Nüsse, Rinden, Sämereien, Schalen, Wurzeln und jonstige Pflanzen und Pflanzenteile, anderweit nicht genannt, zum Heilgebrauch, auch eingesalzen, getrocknet, gedarrt, gebrannt, geschält, gemahlen oder sonst zerkleinert; Holz zum Heil- gebrauch, auch zerkleinert; getrocknete und gepul- verte Jnsektenpulverblumen (Fnsektenpulver).

Beeren, Blätter, Blüten, Blütenblätter, Blumen, Knospen, Kräuter, Nüsse, Rinden, Sämereien, - Schalen, Wurzeln und sonstige Pflanzen und

Pflanzenteile, anderweit nicht genannt, zum Heil- gebrauch, mit Branntwein getränkt, nicht mehr als 10 Gewichtsteile Weingeist in 100 enthaltend, zur Herstellung von Arzneiwaren unter Zoll- sicherung.

Kartoffelstärke, grün (Naßstärke) oder trockden, auch gemahlen.

Reisstärke, auch gemahlen,

Mais-, Weizen-, Roggen- und andere Stärke, auch gemahlen; Puder. S Stärkegummi (Dextrin); geröstete Stärke (Leio-

gomme), Kleister (Schlichte), flüssig oder getrocknet,

Trangantstoff und ähnliche stärkemehlhaltige

Klebe- und Zurichte-(Appretur-)stofse; Kleber

(Gluten), auch geförnt, getrocknet oder durch

Gärung verändert (Eiweißleim); Glutenmehl.

Pfeilwurzelmehl (Arrowroot), Sago und Sagomehl, Mandioka, Tapioka, ostindisches Mehl, Salep- pulver, Sagoecsaßstoffe (Graupen und Grieß aus Kartoffeln).

(176a/n) Rohr-, Rüben- und sonstiger Zucker von der chemischen Zusammenseßung des Rohr- zuckers (der Saccharose):

(176 a/i) fester Verbrauchszuker (raffinierter und dem raffinierten gleichgestellter Zucker):

Rohrzuer.

Rübenzudcker: Kristallzucker (granulierter), auch Sand-

zucker.

: Platten-, Stangen- und Würfelzucker,

: gemahlener Melis.

: Stücfen- und Krümelzucker,

gemahlene Raffinade.

¿ Brotzucker.

Farin.

: Kandis.

(176k/n) anderer Zucker:

Rohrzuker, roher, fester und flüssiger.

Rübenzucker, roher, fester und flüssiger.

anderer fester und flüssiger Zucker (flüssige Rafsi-

nade ust.) S

Füllmassen und Zukerabläufe (Sirup); Rübensast, Ahornsaft. ;

Stärkezucker (Traubenzueker), Glykose, Dextrose, Maltose), Fruchtzucker (Lävulose) und anderweit niht genannte gärungsfähige Zuckerarten, kri- stallisiert oder firupartig; auch Dextrinsirup; ge- brannter Zucker aller Art, sogenannte Kassee4 essenz, bestehend aus faramelisierter (gebrannter) Melasse ohne Zutaten. i

Färbzucker (Zuckercouleur), dextrinfrei (Rumfarbe, -couleur) oder dextrinhaltig (Bierfarbe, -couleur); Zuckerfarben.

Milchzucker.

(178a/179c) Branntwein aller Art usw.:

(178a/g) in Behältnissen mit einem Raumgehalt von 15 Liter oder mehr:

Likör.

Arrak.

Rum. :

Kirsch- und Zwetschgenwasser.

Kognak und anderer Weinbrand,

anderer Trinkbrannttwein.

Sprit und Brennspiritus. E

sonstige gebrannte geistige Flüssigkeiten; Mischungen

von Weingeist mit Aether und Lösungen von Aether in Weingeist.

(179 a/c) in anderen Behältnissen:

Likör.

Sprit und Brennspiritus. i A

anderer Branntwein; Mischungen von Weingeist mit

Aether und Lösungen von Aether in Weingeist.

(180a/f) Wein und frischer Most von Trauben, auch entkeimt: :

(180a/e) in Behältnissen mit einem Raumgehalt von 50 Liter oder mehr:

Wein zur Herstellung von Weinbrand unter Zoll- sicherung.

Wein zur Herstellung von Weinessig unter Zoll- sicherung.

Wein zur Herstellung von Schaumwein unter Zoll- sicherung.

Wein zur Herstellung von Wertmutwein unter Zoll- sicherung.

anderer Wein.

stiller Wein und frischer Most in anderen Behältnifsen.

Most von Trauben ohne oder mit Zuckerzusaß ein- gekocht oder sonst eingedickt (Traubensirup), wein- geistfrei, auch entkeimt: Rosinenextrakt; griechischer Sekt; Weinmost aller Art in luftdicht verschlossenen Behältnissen.

Weine mit Heilmittelzusäßen und andere zu Genuß- zwecken verwendbare weinhaltige Getränte, auch mit Zusaß von Gewürzen oder Zuter.

Obstwein, in Gärung begriffener Obstmost und andere gegorene, dem Weine ähnliche Getränke aus Frucht- oder Pflanzensäften oder Malzauszügen; Reiswein (Sake). l

Schaumwein, auch solcher aus Muskat- und ähnlichem Weine. 7

Met; Milchwein (Kumyß) und Kefir-Kumyß; Ge- tränke, ohne Zusaß von Branntivein oder Wein künstlih bereitet, anderweit nicht genannt; Limo- naden.

(186a/b) Bier allex Art; i

in Behältnissen mit einem Raumgehalt von 15 Liter oder mehr.

in anderen Behältnissen.

(187a/b) Speiseessig:

Weinessig; auch Speiseessig mit einem Extraktgehalt von mehr als 3 Gramm im Liter.

anderer Speiseessig. L

andere Hefe aller Art (als Weinhefe). S

Mineralwasser, natürliches und künstliches, einschließ» lih der Flaschen und Krüge.

Anderes natürliches Wasser, auch destilliert; Eis, rohes, natürliches und fünstliches.

Zuckerwerk und sonstige anderweit nicht genannte Zuckerwaren. . Nicht gebackene Waren mit Zuckerzusaß, z. B. Basso-

rin- und Tragantwaren, mit Zucker verseßt;

Fruchtkerne, Gewürze, Kastanien, Küchengewächse,

Nüsse, Obst, Sämereien, Südfruchtschalen, Süd-

früchte und sonstige Pflanzen und Pflanzenteile,

überzuckert (kandiert, glasiert).

Kakaomasse; Kakaoschalen, gemahlen.

Kakaopulver, auch entôölt,