1934 / 218 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Sep 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Zweite Beilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18, September 1934, S. 2

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Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

-_

Warenbezeichnung

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

329 a

329b

829 c

Kreide, weiße, geshlämmt; auch gestäubte oder in anderer Weise fein gepulverte rohe Kreide.

Etsenoxyd (auch Eisenoxydhydrat), natürliches und fünstliches (auch gelber Oker), gemahlen oder ge- s{hlämmt, trocken oder in Teigform, auch geschönt.

Umbra, Sieneser Erde und andere vorstehend nicht genannte Erdfarben (gemahlene oder geshlämmte Farberden und als solche verwendbare Abfälle und Nebenerzeugnisse der Jndustrie, auch als Farb- erden gemahlene Erze), trockœen oder in Teigform, auch geschönt.

Buchdruck-, Kupferdruckschwärze (Frankfurter-, Rebenschwarz), trocken, nicht zubereitet.

Schmelzfarben (Email-, Glas-, Porzellanfarben), auch zubereitet, auch in Aufmachungen für den Kleinverkauf.

Chromfarben.

Kupferfarben (Schweinfurtergrün 309b) und andere Pigmentfarben (künstliche Mineralfarben) und Farblacke (Lackfarben), anderweit nicht genannt, rein oder verseßt mit mineralischen Stoffen oder Stärke, trocken oder in Teigform.

Käsefarben, Orseilleauszug, Chlorophyll und andere nicht zubereitete Farben, anderweit nicht genannt,

Papierdruckfarbe, aus Ruß oder Kupferdruckshwärze hergestellt. i

Blei-, Zink-, Lithoponweiß, Eisenoxyd, Eisenmennig, mit Oel angerieben, nicht in Blechbüchsen oder in Aufmachungen für den Kleinverkauf.

Blei-, Zink-, Lithoponweiß, Eisenoxyd, Eisenmennig, mit Del angerieben, in Blechbüchsen oder in Auf- machungen für den Kleinverkauf; andere andertveit nicht genannte zubereitete Farben, (mit Del, Oelfirnis, Glyzerin, Leim, Mineralöl oder einem anderen Bindemittel oder mit Weingeist verseßt oder angerieben); anderweit nicht genannte nicht zubereitete Farben in Bläschen, Kapseln, Muscheln, Pasten, Tuben, Töpfchen, Täfelchen oder dergleichen.

Farben in Farben- und Tuschkasten; Tusche (Tusch- farben), fest oder flüssig.

Tinte und Tintenpulver.

Graphit in Aufmachungen für den Kleinverkauf.

Speckstein, geschnitten oder geformt zum Zeichnen (Schneiderkreide), auch in Holz gefaßt.

Blei-, Farben- und Kohlenstifte (zum Zeichnen oder Schreiben); Kreide, geschnitten oder geformt, auch gefärbt.

Oelfirnisse, auch mit Zusaß von Trockenmitteln; Firnissaß; Standöl; Vogelleim aus eingedicktem Leinöl.

Weingeistfirnisse (Auflösungen von Harzen in Wein- geist, auch in Holzgeist) mit oder ohne Zusaß von Farbstoffen; Schellackkitt (in heißem Weingeiste zur Sirupdicke aufgelöster Schellack); Kutscherlack (Auflösung von Farbstoff und Wachs in Weingeist).

Lackfirnisse, Lacke, ohne Verwendung von Weingeist hergestellt (Auflösungen von Harzen in Terpentin- öl, Mineralöl, Harzöl, Oelfirnis, Azeton, Alkalien oder anderen Lösungsmitteln), auch mit Farb- stoffen verseßt; Asphaltlack; Zelluloselack.

Siegellack (auch Siegelabdrüce in Siegellack); Flaschenlack.

Oel- (Firnis-), Harz-, Kautschuk- und Guttapercha- fitte, Leim-, Eiweiß- und andere Kitte mit Aus- nahme von Asbest-, Mineral- (Asphalt-), Schellack- und Wachskitt (Baumwachs).

Asbestanstrichmafse (flüssiger Asbest), auch mit einem Zusaße von Farbe (Asbestfarben); Asbestkitt.

Aethyläther und Aethylester.

Andere Aether aller Art, einfache und zusammen- geseßte; auch Kognaköl (Weinbeeröl),

Fuselöle.

Amyl-, Butyl- und Propylalkohol,

Holzgeist (Methanol), roh.

Azeton, roh.

Holzgeist (Methanol), gereinigt; Azeton, gereinigt; Formaldehyd in wässeriger Lösung (Formalin, Formol).

Azetaldehyd (Aethylaldehyd), Par- und Metaldehyd (polymere Azetaldehyde).

Holzteer- (Wacholderteer-, Birkenteer-, Birkenrinden- usw.) Oel, auch gereinigt; Kautschuköl; Tieröl, toh (Hirshhornöl) oder gereinigt (Dippelsöl).

Terpentinöl (einschließlich des Kien-, Krummholz- und ESilbertannenöls), roh oder gereinigt (Terpen- tingeist, -spiritus, Kamphin), Fichtennadelöl, Harz- geist (-essenz).

Orangen-, Zitronen-, Bergamott-, Mandarinen- usw, Oel aus Früchten der Zitrusarten.

Kampferöl (flüssiger Kampfer); Anis-, Wacholder-, Rosmarin- und andere flüchtige (ätherische) Oele; ferner Menthol (Menthakampfer), auch in Um- \chließungen aus Holz (Migränestifte).

Terpineol, Vanillin, Anethol, Safrol, Borneol, Kumarin, Thymol, Heliotropin, Bittermandelöl, Eufkfalyptol und ähnliche zur Bereitung von Riech- mitteln dienende fünstliche Riechstoffe.

Wohlriechende Fette, Salben und Pomaden sowie wohlriechende fette und mineralische Oele.

Kölnisches Wasser.

Andere äther- oder weingeisthaltige Riechmittel (Parfümerien) und Schönheitsmittel (kosmetische Mittel, z. B. Haarfärbemittel sowie Haut- und andere Verschönerungsmittel); wohlriechende oder zur Verbreitung von Wohlgeruch dienende äther- oder weingeisthaltige Auszüge (Essenzen, Extrakte, Tinkturen) und Wässer; wohlriechender Essig.

Aether- oder weingeisthaltige Kopf-, Mund- und Zahnwüäiser.

Ee wohlriechende, nicht äther- oder weingeist- jaltig.

Puder, Schminken, Zahnpulver, wohlriechend; Zahn- seife, Räucher-, Schminkpapier und alle anderweit niht genannten Rieh- und Schönheitsmittel (Parfümerien und kosmetische Mittel).

Guano: künstlicher (Fisch-, Fleisch-, Blut-, Garnelen- usw. Guano); Tier-, Flechsenmehl; gemahlener tierischer Dünger (Poudrette).

—: natürlicher.

Knochenmehl, Knochengrieß, Knochenschrot.

Thomasphosphatmehl.

Mit Säuren behandelte phosphorhaltige Dünge-

mittel (Superphosphate), auch mit anderen Stoffen vermischt; an sich zollpflichtige Stoffe zu Düngezwecken unter Zollsicherung (ausgenommen

stickstoffhaltige Düngemittel der stat. Nrn. 286, 303, 304 A 1, 304B 1 bis 304 B 4, 317 D, 362 B und salpetersjaures Ammoniak der stat. Nr. 302).

Stickstoffhaltige Düngemittel, anderweit nicht ge- nannt oder inbegriffen.

Schießbaum-, Kollodiumwolle.

Schießpulver (schwarzes, rauhshwaches usw.).

Sprengpulver und andere vorstehend nicht genannte Sprengmittel, nicht unter Nr. 365 oder 366 fallend (Dynamit ustwo.).

Zündpillen, -spiegel; gefüllte Zünd- und Spreng- zündhütchen; gefüllte Geschoßzündungen, Schlag- röhren und Zündschrauben; Kugel- und Schrot- zündhütchen (Flobertmunition).

Gefüllte Patronen (für Feuerwaffen), außer Flobert- munition.

Zündhölzer, Zündspänchen; Zündstäbchen aus Stroh- halmen, Pappe oder sonstigen Stoffen.

Zündkerzchen aus Stearin, Wachs oder ähnlichen Stoffen.

Feuerwerk aller Art (Feuerwerkssaß und Feuer- werkskörper); Antimon-, Magnesium-, Zinkfackeln,.

Pechfackeln, Schwefelfaden, Zunderpapier, zube- reiteter Feuerschwamm, Zündschnüre jeder Art, Zündblättchen für Kinderpistolen, Zündbänder für Grubenlampen und für Feuerzeuge sowie sonstige anderweit nicht genannte Zündstoffe und Zünd- waren.

Glühstrümpfe (Glühkörper für Beleuchtungszwecke), ausgeglüht, auch mit Kollodium, Gelatine, Leim, Schellack oder dergleichen getränkt oder in Ver- bindung mit unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle.

Eiweiß, getrocknet, auch gepulvert, Eiweißstoffe, tierische und pflanzliche, anderweit niht genannt oder inbegriffen.

Käsestoff (Kasein) für technishe Zwede; Käsestoff- plättchen, auch gefärbt, bedruckt; Käsestoffgummi und ähnliche Zubereitungen.

Rohleim (entkalkte Knochen, Rohgelatine, Leim- gallerte).

Leim aller Art (mit Ausnahme des Eiweißl eims), fest oder flüssig.

Gelatine, auch gefärbt.

Blätter, Flittern, Kapseln, leere und gefüllte (nicht untex andere Nummern fallend), Oblaten (Mund- lack), Trockenplatten für photographishe Zwede, auch belichtet, und andere geformte Gegenstände aus nicht mit Zucker verseßter Gelatine.

Elastischer Leim zur Herstellung von Buchdruk- walzen oder Gen sowie Druckplatten für Hektographen und ähnliche Vervielfältigungsvor- richtungen.

Holzteer- und Torfteerkreosot.

Gase, verdichtet, auch verflüssigt oder fest: Kohlen- säure.

—: andere.

Alkaloide- (organische Basen des Pflanzenreichs) und ihre Derivate, deren Salze und sonstige Verbîn- dungen: Chinaalkaloide, deren Salze und sonstige Verbindungen.

—: andere.

Kollodium und Zelloidin.

Kunstharze, härtbare, flüssig oder fest.

Kunstharze, nicht härtbare, flüssig oder fest.

Zellulosederivate (z. B. Azetyl-, Formyl- und Alkyl- zellulose), niht unter andere Nummern fallend.

Chloroform und Chloralhydrat.

Bromo- und Jodoform.

Künstliche Gerbstofse, anderweit nicht genannt, flüssig oder fest.

Süßholzsaft, mit Zucker, Honig, Anisöl, Salmiak oder sonstigen Geshmackszutaten oder Heilmitteln ver- seßt, oder in Aufmachungen für den Kleinverkauf; auch Brustkuchen, -teig.

Anderer Süßholzsaft, roh oder gereinigt.

Balsame, künstliche; Auszüge (Essenzen, Extrakte, Tinkturen), Wässer und dergleichen, nicht wohl- riechend, zum Gewerbe- oder Heilgebrauch (mit Ausnahme der Farbholz- und Gerbstoffauszüge).

Säfte von Früchten (mit Ausnahme von Wein- trauben) und von Pflanzen, zum Gewerbe- oder Heilgebrauch, äther- oder weingeisthaltig.

Arzneiwaren und sonstige pharmazeutische (auch chemisch-pharmazeutische) Erzeugnisse, anderweit nicht genannt oder inbegriffen: zubereitet.

—: nicht zubereitet.

Geheimmittel,

Chemische Erzeugnisse, anderweit nicht genannt oder inbegriffen, für photographische, Reinigungs- (Des- infeftions-) und andere Zwede.

(506) Wasserdichte Gewebe (mit Ausnahme von Kautschuk- und Guttaperchageweben):

Gewebe mit Zellhorn (Zelluloid) oder ähnlichen Stoffen überstrichen (z. B. Pegamoid).

S Zellstoffwatte), zu Heilzwecken zube- reitet.

(639 a/c) Zellhorn (Zelluloid) und ähnliche Stoffe: (639 a/b) auch für Waren erkennbar vorgearbeitet:

Zellhorn (Zelluloid), Nachahmungen von Elfenbein oder Schildpatt daraus.

Kunsthorn, Azetylzellulose oder andere zellhorn- ähnliche Stoffe, Nachahmungen von Elfenbein oder Schildpatt daraus.

Abfälle.

(640a 1/5) Filme aus Zellhorn oder ähnlichen Formerstoffen:

Kinosilme: lichtempfindlih, unbelichtet (Negative und Positive).

—: belichtet, nicht entwickelt (Negative und Positive).

—: belichtet, entwidelt (Negative).

—: belichtet, entwidelt (Positive).

andere Filme für photographische Zwecke, unbelichtet oder belichtet.

Pappen mit Asphalt, Teer oder dergleichen über- zogen, getränft oder bestrichen (Dachpappen), so- wie Röhren aus solcher Pappe; Steinpappe; Schiffsfilz (außer mit Tierhaaren).

Vulkaänfiber (Platten, Stäbe, Röhren).

Photographisches Papier: Albuminpapier, lichtemp- findliches Zelloidin-, Bromsilber-, Chlorsilber-, Jod- silberpapier und dergleichen, auch in Ausmachungen für den Kleinverkauf.

—: Lichtpauspapier, auch in Aufmachungen für den Kleinverkauf.

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Anilin-, Ultramarin- und Kohlepapier; gefettetes Jndigopapier; Desinfektionspapier; Fliegen- und Mottenpapier; Ozonpapier; Reagenz- und anderes chemisches Papier.

Transparentes Viskosepapier und Waren daraus,

Edelsteine, synthetische.

Trokenplatten für photographische Zwedcke mit ein- seitigem Ueberzuge von lichtempfindlicher Masse, auch mit darauf befindlichen Negativbildern (Glas negative); auch Trockenplatten für photographische Zwecke aus Eisenblech.

Wismut.

Berlin, den 14. September 1934.

Der Reichswirtschaftsminister.

Jn Vertretung des Staatssekretärs: Sarnow.

Bekanntmachung

über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Wolle und

andere’ Tierhaare in Berlin, Vom 14. September 1934.

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung

‘von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher

Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be-

stimmt:

Die Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare in Berlin ist für die Ueberwachung und Regelung des Ver- kehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

(144a/f) Schafwolle (auch Gerberwolle), roh, auch Absälle von roher Wolle:

(144a/c) Merinowolle:

im Schweiße (Schmuß- oder Schweißwolle).

Rückenwäsche (auf dem Schafe gewaschene Wolle),

nach der Schur gewaschene Wolle (Fabrikwäsche und handgewaschene Wolle) sowie Gerber- und Haut- wolle (Pelade).

(144d/f) Kreuzzuchtwolle: :

im Schweiße, (Shmuß- oder Schweißwolle).

Rückenwäsche (auf dem Schafe gewaschene Wolle),

nach der Schur gewaschene Wolle (Fabrikwäsche und hand 'ewaschene Wolle) sowie Gerber- und Haut- wolle { Pelade).

(145 a1/é) Haare, roh, auch gesotten:

Haare des Schafkamels, des Kamels. :

Haare der Hausziege, der Kämel- oder Angoraziege sowie aller anderen zum Geschlechte der Ziegen gehörigen Tiere. S |

Hasen- (auch Seidenhasen-), Kaninchen-, Biber-, Afffen-, Bisamratten- und Nutriahaare. i

Rindvieh-, Hirsch-, Hunde-, Schweine- und ähnliche grobe Tierhaare. :

Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife), auch gesotten.

(413a/g) Wolle und andere Tierhaare, gehechelt, gebleicht, gefärbt, auch in Lockenform gelegt oder gemahlen:

Schafwolle (auch Gerberwolle).

Haare des Schafkamels, des Kamels. i i

Haare der Haus-, der Kämel- oder Angoraziege sotwie aller anderen zum Geschlechte der Ziegen gehörigen

Tiere. - Hasen- (auch Seidenhasen-), Kaninchen-, d au

Afffen-, Bisamratten- und Nutriahaare, gebeizt. S Rindvieh-, Hirsch-, Hunde-, Schweine- und ähnliche

grobe Tierhaare.

Woll-, Mohär-, Kaschmir-, Alpaka-, Kamelhaar- und dergleichen Kämmlinge. j

Abfälle von gebleichter oder gefärbter Wolle, vom Krempeln (Wollflocken), von der Spinnerei (ein- \chließlich der beim Verspinnen des Kammzugs abgerissenen Enden), von der Weberei oder Wir- ferei oder vom Tuchscheren (Scher-, Flockwolle, Tuchtrümmer); Abfälle von anderen bearbeiteten Tierhaaren, :

Kunstwolle, ungefärbt oder gefärbt, auch gekrempelt,

Krollhaare aus Rindvieh-, Schweine- oder anderen groben Tierhaaren, auch mit anderen Tierhaaren oder mit pflanzlichen Faserstoffen gemischt.

Wolle, gekrempelt (gestrichen) oder gekämmt (Kamnv- zug), mit Ausnahme der in Nr. 414 und 415 genannten Kunstwolle und Krollhaare: Merino- wolle.

—: Kreuzzuchtwolle. a

Kamelhaare und andere anderweit nicht genannte Tierhaare, gekrempelt (gestrichen) oder- gekämmt (Kammzug), mit Ausnahme der in Nr. 415 ge- nannten Krollhaare. :

Garn aus Rindvieh-, Hirsch-, Hunde-, Schweine- oder ähnlichen groben Tierhaaren, auch mit anderen tierishen oder pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten, aus\chließlich Seide und Baumtvolle, gemischt, ein- oder zweidrähtig, roh, gebleicht, gefärbt, bedrudckt. : (418a/419) Mohär-, Kaschmir-, Alpaka- und Ka-

melhaargarn, auch mit anderen tierischen oder

mit pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinstet

ausscließlich Seide und Baumwolle, gemischt: roh, eindrähtig: Mohärgarn, Kaschmirgarn.

—: Alpaka-, Kamelhaargarn. i

roh, zwei- oder mehrdrähtig: Mohärgarn, Kaschmir- garn.

—: Alpaka-, Kamelhaargarn.

gebleicht, gefärbt, bedrudt. S l (420a/421d) Hartes Kammgarn aus Glanzwolle

über 20 Zentimeter Länge, auch gemischt m! anderen Tierhaaren, wenn das Garn nicht e durch die Eigenschaften des harten Kammgarn verloren hat:

roh: eindrähtig.

—: zweidrähtig.

—: dreidrähtig. L:

—: vier- oder mehrdrähtig.

Zweite Beilage zum. Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18, September 1934. S. 3

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————

Einfuhr- nummer des Statistishen Waren- _ verzeichnisses

Warenbezeichnung

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

" E S

421a 421b 421c 421d

432b 432c 432d 432e

433

434a 434b 435a 435b I 435b 2

436

gebleicht, gefärbt, bedrudt:

—: zweidrähtig.

—: dreidrähtig.

—: vier- oder mehrdrähtig. (422a/425) Garn aus Wolle oder anderen Tier-

haaren, auch mit pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten, ausschließlih Baumwolle, gemischt, nicht unter 417 bis 421 fallend:

Kammgarn, roh: eindrähtig.

—: zweidrähtig.

—: dreidrähtig.

—: vier- oder mehrdrähtig.

Kammgarn, gebleicht, gefärbt, bedruckt: eindrähtig.

—: zweidrähtig.

—: dreidrähtig.

—: vier- oder mehrdrähtig.

Streichgarn, roh.

Streichgarn, gebleicht, gefärbt, bedruckt; auch Gri- saillegarn (Garn aus Kunstwolle).

Garn aller Art aus Wolle oder anderen Tierhaaren, auch mit pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinsten, aus\hließlich Baumwolle, gemisht, in Auf- machungen für den Einzelverkauf.

(427/428b) Fußbodenteppiche, im Stü als Meter- ware oder abgepaßt (ohne Näharbeit), auch bedrudckt:

aus ungefärbten oder gefärbten Garnen von Rind- vieh-, Hirsch-, Hunde-, Schweine- oder ähnlichen groben Tierhaaren, auch gemischt mit Jute, Ma- nilahanf, Agave-, Ananas- oder Kokosfasern ohne Rücksicht auf das Mischungsverhältnis, desgleichen mit Beimischung von anderen pflanzlichen Spinn- stoffen, falls die Garne aus Rindvieh- usw. Haaren vorherrschen; auch aus Tuchenden geflochtene Fußbodenteppiche.

andere Fußbodenteppiche: geknüpft, auch mit Näh- arbeit.

—: gewebt.

(429/30) Dichte Gewebe für Möbel- und Zimmer- ausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartigen Geweben), gefärbt, bedruckt oder bunt gewebt:

im Stück als Meterware.

abgepaßt (als Vorhänge, Bilder, Decken usw.).

Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartige Gewebe (aufgeschnitten oder nicht aufgeschnitten), ungemustert oder gemustert.

(432a/e) Gewebe, nicht unter Nr. 427 bis 431 fallend:

im Gewichte von: mehr als 700 Gramm auf 1 Qua- dratmeter Gewebefläche; Preßtücher, Gurte, Scheiben oder Tafeln aus Garnen von Ziegen- oder groben Tierhaaren, zum Pressen von Oel oder Fetten.

—: mehr als 500 bis 700 Gramm auf 1 Quadrat- meter Gewebefläche.

—: mehr als 200 bis 500 Gramm auf 1 Quadrat- meter Gewebefläche.

—: 200 Gramm oder weniger auf 1 Quadratmeter Getwebefläche.

rohe Filztücher zur Holzstoff-, Zellstoff-, Strohstoff-, Papierherstellung oder zu anderen technischen Zween.

Wirk- (Trikot-) und Neßstoffe.

(434a/435b2) Wirk- (Trikot-) und Neßwaren: Unterkleider: geschnitten. / —: abgepaßt gearbeitet (regulär). Handschuhe.

Strümpfe, Socken. -

andere geschnittene oder abgepaßt (reguläre) Wirk- und Neßwaren.

Spizßenstoffe und Spißen aller Art einschließlich der Einsaßspißen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spißen oder Spißenstofsen, auch ohne wellen- förmig gestalteten oder ausgezackten Rand; Tüll.

Posamentierwaren (Besäße, Bänder, Kordeln, Lißen, Schnüre und dergleichen) sowie Knopfmacher- waren, auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; ferner nah Art der sogenannten Baumwollen- sparterie hergestellte Waren aus Wolle oder an- deren Tierhaaren, auch mit pflanzlichen Spinn- stoffen gemischt; Chenille.

(513/4) Filze, abgepaßte Fußbodenteppiche aus Filz und sonstige nicht genähte Filzwaren (mit Ausnahme der Hutstumpen und Hüte):

aus Rindvieh-, Hirsch-, Hunde-, Schweine- oder ähnlichen groben Tierhaaren, auch in Verbindung mit pflanzlihen Spinnstoffen, jedoch ohne Bei- mischung von Seide, Wolle ‘oder anderen Tier- haaren. : :

aus Wolle oder anderen als den vorstehend ge- nannten Tierhaaren, auch in Verbindung mit pflanzlihen Spinnstoffen oder mit Beimischung von Seide.

Pferdehaare (aus der Mähne oder dem Schweife), bearbeitet: gehechelt, gezogen, gebleicht, gefärbt, auch Abfälle hiervon.

—: Krollhaare aus Pferdehaaren, auch gemischt mit anderen Tierhaaren oder mit pflanzlichen Faser- stoffen.

Waren aus Psferdehaaren, anderweit nicht genannt, wie Preßtücher, Gurte, Scheiben und Tafeln, zum Pressen von Oel oder Fetten, auch in Ver- bindung mit Werg; Taue, Seile, Stricke, auch Zwirn; Weberliben, auch durch Verflechten, Ver- knüpfen odér Verstricken zu einem fogenannten Lißenkamme vereinigt; Gewebe, auch mit anderen tierishen oder mit pflanzlihen Spinnstoffen oder Gespinsten, ausschließlich Seide, gemischt, sofern die ganze Kette oder der ganze Einschlag aus Pferdehaaren besteht; Bänder, Ketten, Siebböden und ähnliche Geflechte; künstlihe Blumen, Spißen.

Menschenhaare, roh, ausgekocht, gefärbt, gehechelt, gesponnen oder in Lockenform gelegt.

Haargewirre von Menschenhaaren, zu Perüdcken- macher- oder anderen Haararbeiten nicht ver- wendbar.

Hacinehe aus Menschenhaaren oder Nachahmungen avon,

Andere Perüdckenmacher- und andere Arbeiten aus Menschenhaaren oder Nachahmungen davon, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurh unter andere Nummern fallen.

Männerhüte ohne Rücksicht auf die Ausstattung: aus Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide; Hüte aller Art mit Springfedern (Klapphüte).

eindrähtig.

gearbeitete

533 b

533 c 534

535a

530b 536

—: aus anderen, auch mit Kautschuk überzogenen oder getränfien Gespinstwaren; lackierte Männer- hüte aus Gespinstwaren aller Art, auch aus Filz.

Müyen aus Gespinstwaren, Fez usw.

(534/535b) Frauenhüte:

aus Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide, aus Spißen, Stickereien oder Gespinstwaren mit aufgenähter Arbeit.

aus anderen, auch mit Kautschuk überzogenen oder getränkten Gespinstwaren: unausgerüstet (un- garniert).

—: ausgerüstet (garniert).

Männer- und Frauenhüte aus wasserdihten Ge- weben (mit Ausnahme von Kautschukgeweben), unausgerüstet (ungarniert) oder ausgerüstet (gar- niert).

(537/8) Männerhüte aus Filz (mit Ausnahme

der ladierten):

aus Haarfilz. aus Wollfilz.

Frauenhüte aus (ungarniert). i

—: ausgerüstet (garniert). j

Hutstumpen aus Filz: aus Haarfilz,

—: aus Wollfilz. :

(543a/c) Abgenußte Gespinstwaren, abgenußte Kleider und abgenußte sonstige genähte Gegen- stände aus Gespinstwaren, neue Getwebeab- schnitte bis zur Größe von nicht mehr als einem halben Quadratmeter, alle diese zur ursprüng- lichen Bestimmung noch verwendbar: :

zur Herstellung von Puß-, Schleif- und Polier- scheiben, Puß- und Polierlappen, Anfaß-, Schuß- und Dichtungslappen, Schußschürzen, Schußhand- säckden und Schußhandschuhen, unter Zollsicherung.

zur Wiedergewinnung der benußten Spinnstoffe, unter Zollsicherung.

zur Papier- oder Pappenbereitung, unter Zoll- sicherung.

Abfälle von Gespinstwaren aller Art (Lumpen und Schneidereiabfälle, leßtere zur Schneiderei nicht mehr verwendbar); Tuchleiften; alte Netze, altes Tauwerk, alte Stricke, alte Weberlißen, aus Garn (Gespinsten) aller Art, zur ursprünglichen Bestim- mung nicht mehr verwendbar.

Filz allex Art: unausgerüstet

Berlin, den 14. September 1934,

Der Reichswirtschaftsminister,

Fn Vertretung des Staatssekretärs: Sarno tw.

Bekanntmachung

über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Baunt-

wolle in Bremen. Vom 14. September 1934,

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung von Üeberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nx. 209 vom 7. Septembex 1934) wird be-

stimmt:

Die Ueberwachungsstelle für Baumwolle in Bremen ist für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

512 B

t, ge- bfälle

(28a/b) Spinnstoffe, roh, gereinigt, geröste

brochen, geshwungen, éntleimt und davon zum Spinnen:

Fe : nteabfälle von roher Baumwolle (Linters), auch gereinigt.

Baumwolle, gebleicht, gefärbt, gekrempelt (gestri- chen), gekämmt, auch gemahlen.

Abfälle von gebleichter oder gefärbter Baumwolle; vom Krempeln oder Kämmen; von der Spinnerei, Weberei oder Wirkerei; Kunstbaumtwolle,

(512 A) Watte (auch Zellstoffwatte):

andere als zu Heilzwecken zubereitete Watte, auch mit Kleister, Leim oder Gummilösung überzogen; ferner als Dichtungsmittel dienende Rollen aus Watte. :

Waren aus Watte (mit Ausnahme der künstlichen Blumen, des Pafffilzes und der in Nr. 512A genannten Rollen), auch mit Näharbeit.

Berlin, den 14. September 1934.

Der Reichswirtschaftsminister.

Jn Vertretung des Staatssekretärs: Saunow.

Bekanntmachung

über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Baum-

wollgarne und -gewebe in Berlin,

Vom 14. September 1934,

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be-

stimmt: Die

Ueberwachungs{stelle

für Baumwollgarne und

-gewebe in Berlin ist für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

439

Vorgespinst (Dochtgarn, -wolle, Lunte), ungedreht

oder gedreht, roh, gebleicht, gefärbt, bedruät; auch Dochte, nicht gewebt, nicht geflochten, nicht ge- wirkt. (440/3) Garn: (440a/f) eindrähtig, roh, (appretiert) und gedämpft:

auch zugerichtet

440a 440b 440c 440d 440 e 440f 440g 440h 440i 440f

441 a 441b 441 c 441ù 441 e 441 f 441g 441h

bis Nr. 11 englisch.

über Nr. 11 bis Nr. 17 englisch. über Nr. 17 bis Nr. 22 englisch. über Nr. 22 bis Nr. 32 englisch. über Nr. 32 bis Nr. 47 englisch. über Nr. 47 bis Nr. 63 englisch. über Nr. 63 bis Nr. 83 englisch. über Nr. 83 bis Nr. 102 englisch. über Nr. 102 englisch. Vigognegarn bis Nr. 11 englisch.

(441 a/i) eindrähtig, gebleicht, gefärbt, bedrudt: bis Nr. 11 englisch. über Nr. 11 bis Nr. über Nr. 17 bis Nr. über Nr. 22 bis Nr. über Nr. 32 bis Nr. englisch. über Nr. 47 bis Nr. englisch. über Nr. 63 bis Nr. 83 englisch. über Nr. 83 bis Nr. 102 englisch. über Nr. 102 englisch. j

(442 a/3) zwei- oder mehrdrähtig, einmal gezwirntz

(442a/i) roh, auch zugerichtet (appretiert) und

gedämpft: bis Nr. 11 englisch. über Nr. 11 bis Nr. 17 über Nr, 17 bis Nr. über Nr. 22 bis Nr. über Nr. 32 bis Nr. englisch. über Nr. 47 bis Nr. e über Nr. 63 bis Nr. englisch. über Nr. 83 bis Nr. 102 englisch. über Nr. 102 englisch.

(442f/s) gebleicht, gefärbt, bedrudt: bis Nr. 11 englisch. über Nr. 11 bis Nr. 17 englisch. über Nr. 17 bis Nr. 22 englisch. über Nr. 22 bis Nr. 32 englisch. über Nr. 32 bis Nr. 47 englisch, über Nr. 47 bis Nr. 63 englisch, über Nr. 63 bis Nr. 83 englisch. über Nr. 83 bis Nr. 102 englisch. über Nr. 102 englisch. i zwei- oder mehrdrähtig, wiederholt gezwirnt.

(444a/b) Baumwollenzwirn aller Art in Aufs

machungen für den Einzelverkauf:

auf Holzrollen.

in Knäueln, Strähnen, Wickeln usw. 4

Dichte Gewebe für Möbel- und Zimmerausstattung (mit Ausnahme von Sammet und Plüsch, sammet- und plüschartigen Geweben), gefärbt, bedruckt, gemustert, bunt, gewebt. E

(446/8) Sammet und Plüsch, sammet- und plüsch-

artige Gewebe:

nicht aufgeschnitten. E :

aufgeschnitten, Flor aus dem Einschlage gebildet

(Velvet). : L aufgeschnitten, Flor aus der Kette gebildet ( Sammet). Baumwollenfilze (gewebte filzartige Zeugstoffe),

auch gerauht, roh, gebleicht, gefärbt, bedrudckt. Filztücher, endlos gewebt, roh, zur Holzstoff-, Zell-

stoff-, Strohstoff- oder Papierbereitung.

(450/1) Undichte Gewebe zu Vorhängen (auch

Madras\toffe), auch mit benähten Bogen oder Zacken verziert: E im Stü als Meterware (Vorhangstoffe). abgepaßt. Tüll. S (453 a/456) Gewebe, nicht unter Nr, 445 bis 452 fallend: Bänder. Chenillegewebe. (454/456) andere Gewebe: (454/456) ganz aus Baumtvolle:

englisch. englisch. englisch.

englisch. englisch,

englisch.

roh. zugerichtet (appretiert), gebleicht. gefärbt. bedrudckt. bunt geiwvebt. Wirk- (Trikot-) und Nebstoffe. (459/463) Wirk- (Trikot-) und Neßwarent Handschuhe, Haarnete. Strümpfe, Soden. Unterkleider: geschnitten. —: abgepaßt gearbeitet (regulär). Fischerneße. E Vogel-, Jagd-, Pferde-, Trag- und ähnliche Neve. geschnittene oder abgepaßt gearbeitete (reguläre) Wirk- und Nebwaren, anderweit niht genannt; Glühstrüumpfe (Glühkörper für Beleuchtungs- zwecke) aus getränften baumwollenen | Wirk- waren, nicht ausgeglüht, auch in Verbindung mit unedlen Metallen oder Legierungen un- edler Metalle. S (464a/c 2) Spitenstoffe und Spißen aller Art einschließlich der Einsaßspißen, Kanten und ab- gepaßten Waren aus Spißen oder Spibßen- stoffen, auch ohne wellenförmig gestalteten odex ausgezackten Rand: gestickt (Tüll-, Aez- oder Lusft-, Spachtelspißen). handgeklöppelt. gewebt. genäht, gewirkt usw. i (465 a/c) Stickereien auf baumwollenen, wollenen, leinenen und dergleichen Grundstoffen: Plattstichstikereien. Kettenstichstickereien. andere, Z Taue, Seile, Stricke; Bindfaden aus Baumwollen- gespinsten im Durchmesser von mehr als 1 Millio meter, auch in Aufmachungen für den Einzel- verkauf. O Schläuche (Sprißen- und andere grobe Schläuche), auch in Verbindung mit unedlen Metallen; grobë Gurte, gewebt oder gewirkt, Treibriemen aus Baumwolle, Wolle und anderen Tierhaaren, gewebt oder gewirkt. : Dochte, gewebt oder geflochten, auch gewirkt. Posamentierwaren (Besäße, Bänder, Kordeln, Lißen, Schnüre und dergleichen) sowie Knops- macherwaren, auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder der- gleichen; auch sogenannte Baumwollensparterte; Shenille. Buchbinderzeugstoffe, glatt oder gepreßt; Paus- leinwand. (504/5) Wasserdichte Gewebe (mit Ausnahme von Kautschuk- und Guttaperchageweben):