——— R
Dritte Beilage zum Reichs: und Staatsauzeiger Nr. 218 vom 18, September 1934. S. 2
Einfsuhr- nummer des Statistischen Wazx2n- verzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr- nummer des Statistischen
Waren- verzeichnisses
Warenbezeichnung
562a 562b 562 c 569 a 569 b
Nummern fallen oder zu den mit Leder ganz oder teilweise überzogenen Papier- und Pappwaren oder zu den mit Gespinstwaren aller Art ganz oder zum größeren Teile überzogenen Glaswaren ge- hören; Stickereien auf Leder; Ledertapeten. Handschuhleder, zu Handschuhen zugeschnitten oder gestanzt. E (562a/c) Handschuhe ganz oder teilweise aus Leder (mit Ausnahme der mit Pelzwerk über- zogenen oder mit solchem gefütterten Hand- huhe und der als Sattlerware zu behandeln- den ausgepolsterten Fechthandschuhe): Glacéhandschuhe. andere: ganz aus Leder. —: teilweise aus Leder. Abfalleder aller Art, noch als Leder verwendbar. Abgenutte Lederstücke und -waren sowie sonstige Lederabfälle (auch gemahlen), sofern ihre Be- nußung als Leder oder zu Lederwaren nach ihrer Beschaffenheit ausgeschlossen ist.
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
Jn Vertretung des Staatssekretärs: Sau now.
—
Bekanntmachung.
über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Rauch-
waren in Leipzig. Vom 14. September 1934.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be-
stimmt:
Die Ueberwachungsstelle für Rauchwaren in Leipzig ist für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den
nachstehend aufgeführten Waren zustandig:
(èinfuhr- nummer des Statistischen
Waren- verzeichnisses
Warenbezeichnung
l5ta 154b 155
563 564
Hasenfelle, roh.
Kaninchenfelle, roh.
Felle zur Pelzwerk- (Rauchwaren-) Bereitung (mit Ausnahn+ der in Nr. 154a und b genannten), roh.
Felle zur Pelzwerkbereitung, halb- oder ganzgar, auch gefärbt.
Pelzwaren, nicht überzogen, nicht gefüttert: Pelz- decken, Pelztafeln, Pelzfutter, Pelzbesäße, Pelz- streifen, Boas (soweit sie niht unter Nr. 565 fallen) und andere Pelzwaren.
Pelzwaren, überzogen oder gefüttert; auch unge- fütterte Boas, wenn sie mit Band, Knöpfen, Borten usw. versehen sind; Kissen, gepolsterte oder sonst ausgefüllte (ohne Gestell), mit Pelzwerk überzogen; Schuhe (auch mit Sohlen aus Leder oder dergleichen), Fußsäcke, Hüte, Müßen, Muffe und Handschuhe aus Pelzwerk oder mit Pelzwerk überzogen oder gefüttert; Waren aus Vogelbälgen oder Teilen von solchen, die zur Verwendung als Pelzwerk zugerichtet sind.
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
Jn Vertretung des Staatssekretärs: Sarnow.
Bekanntmachung
über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Kautschuk
und Asbest in Berlin. Vom 14. September 1934.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung von UVeberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be-
stimmt:
Die Ueberwachungsstelle für Kautschuk und Asbest in Berlin ist für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs
mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
Einfuhr- nummer des Statistischen
Waren- verzeichnisses
Warenbezeichnung
9a 98b 98 c 98d
9e 570 671
Gruppe T: Kautschuk.
Kautschuk, roh oder gereinigt.
Guttapercha, roh oder gereinigt.
Balata, roh oder gereinigt.
Kautschuk-, Guttaperha- und Balataabfälle; abge- nußte Stücke von Waren aus Kautschuk, Gutta- percha und Balata.
Oelkautschuk (Faktis) und andere Kautschukersabstoffe.
Kautschuk, aufgelöst, auch mit Beimischung von Harz.
Weichkautschukteig und regenerierter Kautschuk, au gefärbt oder mit Astbestfasern, Graphit oder an- deren Stoffen vermischt; gewalzte Platten daraus; Kautschufabschnitte und -streifen, unbearbeitet; Kautschukplatten mit eingewalztem Draht oder Drahtgeslecchck;, alle diese nicht vulkanisiert; Gutta- perchapapier.
Geschnittene Platten (Patentplatten) aus rohem, gereinigtem, gefärbtem, auh mit Schwefel oder anderen Stoffen gemischtem Kautschuk, nicht vul-
ti d auch in Abschnitten und Streifen, unbe-
Kautschukfäden, gezogen oder geschnitten: 5
—: mit Gespinsten umsponnen übersponnen. spe ! umslochden oder
574a 574b 574 c
Schläuche: aus Kautschuk für die Bereifung von j
Kraftfahrzeugrädern. ;
—: aus Kautschuk für die Bereifung von anderen Fahrzeugrädern (Fahrrädern ustv.).
—: aus Kautschuk zu Stielen für künstliche Blumen; andere aus Kautschuk; aus Kautschuk mit Unter- lagen aus pflanzlihen Spinnstoffen; aus pflanz- lichen Spinnstoffen, mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen aus Kautschuk verbunden; aus Kautschuk, mit Gespinsten um- flohten, umwebt oder umsponnen; alle diese (mit Ausnahme derjenigen zu Stielen für künstliche Blumen) auch in Verbindung mit unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle.
Treibriemen aus Gespinstwaren, mit Kautschuk ge- tränkt oder überzogen oder mit Unter- oder Zwischenlagen aus Kautschuk; aus Kautschuk mit Unter- oder Zwischenlagen aus Gespinstwaren.
Wagendedcken, bearbeitete, aus groben Gespinstwaren, mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen aus Kautschuk verbunden. i
Schuhe aus Kautschuk, auch, in Verbindung mit Sohlen aus anderen Stoffen (Gummischuhe).
Reifen (auch Vollreifen) aus Kautschuk für Fahrzeug- räder.
Schuß- (Lauf-) Decken für die zu Fahrzeugrädern bestimmten Schläuche, aus Gespinstwaren, mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen von Kautschuk verbunden: für Räderschläuche zu Kraftfahrzeugen (z. B. Auto- mobillaufdecken).
—: für Räderschläuche zu anderen Fahrzeugen.
Anderweit nicht genannte Waren aus weichem (auch vulkanisiertem) Kautschuk oder damit ganz oder teilweise überzogen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen, auch lackiert, gefärbt, bedrudckt oder mit eingepreßten Mustern versehen; Fuß- bodendecken aus derafktigem Kautschuk, auch mit Unterlagen von Gespinstwaren oder Filz; Kaut- schukplatten mit ein- oder aufgewalzten Gespinst- waren oder mit ein- oder aufgewalztem Filz; eiserne Walzen mit Kautschuk überzogen.
Kolben-, Stopfbüchsenpackungen und Dichtungs- \hnüre aus groben Gespinstwaren, Gesptnsten oder Filz in Verbindung mit Kautschuk oder mit Stea- rinsäure, Talk, Talg oder Asbest sowie andere Kolbenpackungen und Dichtungsschnüre von ähn- licher Beschaffenheit, soweit sie nicht dur die Ver- bindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.
Gespinstwaren, auch Filz, mit Kautschuk getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen aus Kautschuk verbunden; Gespinstwaren in Verbindung mit Kautschukfäden; Gewebe aus Kautschukfäden in Verbindung mit Gespinsten; Kautschukwaren, mit Gespinstwaren oder Filz überzogen oder mit Ge- spinsten umsponnen: ganz oder teilweise aus Seide,
—; aus anderen Spinnstoffen.
Kautschukdrucktüchex für Fabriken und Kraßentücher für Kraßenfabriken.
Hartkautschukteig (nicht vulkanisiert). j
Hartkautschukteig für zahntechnische Zwecke, mit Farben, Metallpulver oder anderen Stoffen gemengt. :
Hartkautshuk (Kautschukhornmasse) in Platten, Stangen, auch zerschnitten, ohne weitere Bear- beitung; Rohpressungen aus Hartkautschuk, die zwar schon die Gestalt der Ware erkennen lassen, aber noch die Preßnähte an sich tragen und deshalb der weiteren Bearbeitung bedürfen; unbearbeitete Platten aus Hartkautshuk mit Unterlagen von Gespinstwaren oder Papier.
Röhren aus Hartkautschuk, ohne weitere Bearbeitung.
Andere Hartkautshukwaren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.
Gruppe IT: Asbest.
Asbest (Amianth, Berg-, Erdflachs), roh,, auch ge- mahlen; Asbestfasern, auch gereinigt.
Papier und Pappe aus Asbest (auch mit Zusaß von Kautschuk, z. B. Dichtungsplatten, wie Klingerit und dergleichen), in Bogen, Rollen oder Platten, auch mit Einlagen von Draht oder Drahtgeflecht aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, ungeformt (unbeschnitten oder nur recht- winklig beschnitten); geformt, auch durchlocht; Asbestzementplatten (Fiberzementplatten, Asbest- zementschiefer).
Garne, Schnüre, Stränge, Strike und Seile aus Asbest, auch in Verbindung mit anderen Spinn- stoffen oder mit einer Seele aus unedlem Metalle (mit Ausnahme der Dichtungsschnüre).
Gewebe aus Asbest (mit Ausnahme der Asbest- fautschukgewebe [708]), auch in Verbindung mit anderen Spinnstoffen oder mit Kette oder Ein- {lag von Draht aus unedlen Metallen oder Le- gierungen unedler Metalle; Platten daraus (Asbesttuchplatten).
Anderweit nicht genannte Waren aus Asbest, Asbest- papier oder Asbestgeweben (z. B. Asbestkautschuk- gewebe [gekautschukte Asbestwaren], Handschuhe, Kleider, Masken, Müßen, Schläuche, Schuhe aus Asbestgeweben, auch gekautschukten); alle diese Waren auch in Verbindung mit anderen Stoffen, ien, sie niht dadurch unter andere Nummern
allen.
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
Jn Vextretung des Staatssekretärs: Sarnow.
Bekanntmachung.
über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Ruß in
Gemä
Berlin. Vom 14, September 1934.
82 ai 3 der Verordnung über die Errichtung
von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom. 7. September 1934) wird be-
stimmt:
—
Die Ueberwachungsstelle für Ruß in Berlin ist für die
Einfuhr- nummer des Statistischen
Waren- verzeichnisses
aus 330
Veberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
e — ——
Warenbezeihnung
R
Ruß (Glanz-, Flatter-, Gas-, Kienruß, Lackschwarz [gebrannter Kienruß in Tafeln], Lampenschwarz [Azetylen-, Petroleumruß], Rußbutten, nicht zu- bereitet, nicht in Aufmachungen für den Klein- verkauf. j
Berlin, den 14. September 1934.
Der Reichswirtschaftsminister.
Jn Vertretung des Staatssekretärs: Sarnow.
Bekanntmachung
über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Papier in
Berlin. Vom 14. September 1934.
Gemäß § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung
von Ueberwachungs{stellen vom 4. September 1934 (Deutscher
Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird bes
stimmt:
Die Ueberwachungsstelle für Papier in Berlin ist für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
Einfuhr- nummer des Statistischen _ Waren- verzeichnisses
Warenbezeihnung
878B
655B ö 655B 6
655B 7 655B 8
655B 9 655B 10
6656a
Gruppe T: Holzstoff, Zellstoff, Papier, Pappe. Sulfitablauge von der Zellstoffabrikation. (649/650 c) Halbzeug (Halbstoff zur Papier- und Pappenbereitung), breiartig oder in fester Form, auch gebleicht oder gefärbt oder mit mineralischen Stoffen, Leim usw. verseßt: aus Abfällen von Gespinstwaren oder dergleichen, aus Holz: Holzmasse (mechanisch bereiteter Holzstoff, -\liff) mit einem Wassergehalte von weniger als 50 v
—: Holzmasse (mechanisch bereiteter Holzstoff, eschlif}) mit einem Wassergehalte von 50 vH, oder darüber.
—: chemisch bereiteter Holzstoff (Zellstoff, Zellulose),
aus Stroh, Espartogras oder anderen Pflanzenfasern, (651A 1/2) Pappen (Pappdedckel), geformt (ge-
\{höpft) oder gegautscht, auch aus zusammen- geklebten Pappen hergestellt:
Glanzpappe (Preßspan) und andere hochgeglättete Pappe, Kunstlederpappe sowie andere seine Pappen, auch in der Masse gefärbt.
Pappen aus mechanisch ‘oder chemish bereitetèm Holzstoff, auch aus solchem von gedämpfstem Holz, festgewalzt (Braunholzpappe, sogenannte Leder- pappe), Stroh-, -Schrenz- und Torfpappe und anderweit nicht genannte grobe Pappen, auch in der Masse gefärbt.
Pappen aller Art, weiß oder farbig gestrichen, mit weißem oder farbigem Papier beklebt, ladiert, bronziert, mit Wollstaub oder dergleichen über- zogen, durch Pressen gemustert (z. B. Lignomur); Malerpappe.
Gelbes Strohpapier; ganz grobes graues Lösch- papier.
Packpapier, in der Masse gefärbt, auch auf einer Seite glatt.
Zigarettenpapier, unbedruckt, auch mit Metalldruck versehen oder sonst bedruckt, oder gummiert. (655B 1/10) Papier, nicht unter andere Nummern
fallend, einshließlich des Kartonpapiers, au liniert, pergamentiert oder gekörnt:
Druekpapier, ungefärbt oder in der Masse gefärbt,
Karton- (Karten-) Papier, mit Ausnahme von Zeichenkartonpapier.
Löschpapier, außer ganz 'grobem grauem (653) Filtrierpapier. i Packpapier, in der Masse gefärbtes, auf beiden Seiten glatt, und anderes, ungeglättet oder geglättet, einshließlich des über 30 Gramm auf 1 Meter im Geviert shweren Seidenpapiers, auch gekreppt,
und Pergamentersaß papier.
Pergamentpapier.
Schreib-, Brief-, Bütten- (mit der Hand geschöpftes) Notenpapier.
Zeichen- und Zeichenkartonpapier.
Seidenpapier, auch gekreppt, nicht unter 655A und 655B 4 fallend.
Photographisches Rohpapier, nicht barytiert.
Tapeten-, Filz- und anderes Papier.
Buntpapier, auch auf lithographischem Wege her- gestellt, einschließlih des mit Kreide, Blei- oder Zinkweiß, Baryt (auch für photographische Zwede) oder dergleichen überstrichenen oder mit Metall- (Bronze-) Dru versehenen Papiers (mit Aus- nahme des mit Metalldruck versehenen Zigaretten- papiers [655A]); Chromopapier, Chromokartons
- und Kunstdruckpapier (gestrichenes Fllustrations druckpapier) in Bogen oder endlosen Rollen.
Latiertes Papier; mit Glimmer- oder Glasschuppel, Stxeupulver, Wollstaub oder dergleichen über- zogenes Papier; Papier mit gestrichenem, auf- gelegtem oder galvanoplastischem Metallüberzug in Bogen oder endlosen Rollen sowie mit Gold- oder Silberschnitt versehenes Papier (mit Aus- nahme von Bilderpapier). ;
Papierspäne (Abfälle von der Papierverarbeitung); beschriebenes und bedrucktes Papier als Altpapier (Makulatur); Papier, Pappe, Papier- und Papp- waren, lediglich zum Einstampfen verwendbar,
Gruppe 11: Papierverarbeitung, Dru, Verlag,
(657a/c) Drude jedes Verfahrens. ;
Vildpostkarten, ein- oder mehrfarbig, auch mit Pressungen oder Rändern in Farben, Gold oder anderen Metallen.
Pappen, mit Asphalt oder dergleichen getränkt und mit Lackfarben ein- oder mehrfarbig bedrudt (Asphaltteppiche, Congoleum, Balatum, Stragula uswo.), als Meterware.
| E
Dritte Beilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18, September 1934. S. 3
E Einfuhr- ummer des Statistischen Waren- yerzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr- nummer des Statistischen Waren- verzeichnisses
Warenbezeichnung
Einfuhr- nummer des Statistischen
Waren- verzeichnisses
Warenbezeichnung
| dias 657b3
670a2
670b
670c aus 670d 670e
670f
Besuchs-, Wunsch-, Empfehlungs-, Geschäft3- und ähnlihe Karten aus Papier; Bilderpapier (mit Bildern oder Figuren bedrucktes Papier — Pappe — zur weiteren Verarbeitung, z. B. zur Auf- machung von Waren, zu Spielzeug); Modellier- bogen; zu Etiketten durch Bedrucken oder Pressen vorgerichtetes Papier (Pappe) und zum Ge- brauche fertige Etiketten, niht ausgestanzt oder mit Handmalereien, Photographien usw. verziert, ein- oder mehrfarbig; andere Drucke, ein- oder mehrfarbig, auch mit Pressungen oder Rändern in Farben, Gold oder anderen Metallen; alle diese nicht gummiert,
zu Fahr-, Eintritts- oder dergleichen Karten usw. vorgedrucktes Papier, zu Frachtbriefen, Rech- nungen, Geschäftsbüchern oder dergleichen vor- gerichtetes Papier; Wertpapiere und andere zur Ausfüllung oder Ergänzung bestimmte bedruckte Papiere (andere Wertpapiere s. 674d); Fahrscheine aus Papier, gedruckte aller Art, lose usw.; alle diese niht gummiert.
Papier und Pappe, auch der Nr. 657, ausgestanzt oder mit Handmalereien, gepreßten Naturblumen, Photographien oder in irgendeiner anderen Weise als durch Dru oder Pressungen verziert; alle dieje nicht gummiert.
Papier und Pappe, mit Gespinstwaren aller Art ganz
oder teilweise überzogen oder mit Unterlagen oder |
Zwischenlagen von Gespinstwaren aller Art oder
von Drahtgeflecht.
Tapeten und Tapetenborten aller Art aus Papier.
Spielkarten von jeder Gestalt und Größe.
Schieferpapier, auch Tafeln daraus, ohne Verbindung mit anderen Stoffen; Bimsstein-, Glas-, Rost-, Sand-, Schmirgel- sowie anderes Schleif- und Polierpapier.
Buntglaspapier (Diaphanien).
Gelatinepapier; Pauspapier (Paraffin-, ODel-, aus Wachspapier und dergleichen); Schweißpapier; mit Guttaperchalösung, Leim, Gummi, Tragant, Stärke oder ähnlichen Stoffen bestrihenes oder gepudertes Papier, auch auf den so behandelten Stellen mit Harz, Oel, Wachs oder Kollodium gededcktes.
Tüten, Beutel, Säcke, Faltbeutel, -shachteln und dergleihen Behältnisse (Massenpackungen), un- bedrudckt oder bedrudt.
Briefumschläge, unbedruckt oder bedruckt, nicht unter Nr. 667 fallend.
Papierwäsche, auch ganz oder teilweise mit Baum- wollengeweben überzogen oder mit Unter- oder Zwischenlagen von Gespinstwaren aller Art.
Briefpapier, -karten und -umschläge in Behältnissen aus Papier, Pappe oder Holz (Papierausstattung).
Geschäfts-, Notizbücher, Poesiealbums.
Einbanddecken, Mappen, Attrappen, Etuis.
Albums (Sammelbücher, die zur Aufnahme von Bildern, Briefmarken, Postkarten oder dergleichen eingerichtet sind).
(670a1/672) Waren aus Papier, Pappe, Stein- pappe, Holzmasse, Zellstoff, Vulkanfiber, Stein- pappmasse, soweit sie nicht unter vorstehend aufgeführte Nummern fallen, auch Hartpapier- waren:
(670 a1l/f) ohne Verbindung mit anderen Stoffen oder nur in Verbindung mit Holz oder Eisen:
Pappen, mit Asphalt oder dergleichen getränkt und mit Lackfarben ein- oder mehrfarbig bedruckt (Asphaltteppiche, Congoleum, Balatum, Stragula usw.), abgepaßt.
aus Papier der Nr. 657, 658 oder 664 oder damit ganz oder teilweise überzogen (mit Ausnahme der unter Nr. 670a1 genannten).
Waren mit gest-ichenem, aufgelegtem oder galvano- plastischem Metallüberzug oder mit Metalldruck, sowie fein bemalte Waren; gepreßte oder sonst geformte Gegenstände aus Steinpappmasse.
Hartpapierwaren.
Blurnen (Blüten, Blütenblätter, Knospen).
Lampenschirme, Laternen sowie andere feine Waren und Luxusgegenstände.
andere Waren, z. B. gebogene Platten aus harter Pappe zum Auskleiden von Eisenbahnwagen, Schreibhefte, gehefstete oder auf Pappe ausge- zogene oder eingebundene Preisverzeichnisse (Ka- taloge) usw.
in Verbindung (auch ganz oder teilweise überzogen) mit Gespinsten oder Gespinstwaren aller Art, mit feingeformter Wachsarbeit, mit Halbedelsteinen, Perlmutter, Elfenbein, „Zellhorn (Zelluloid) oder ähnlichen Formerstoffen, vergoldeten oder ver- silberten unedlen Metallen (Figuren, “ Büsten, Kartonagen, Ankündigungstafeln, Jacquardkarten usw.); Stickereien auf Papier oder Pappe.
n Verbindung mit anderen als den in Nr. 670 und 671 ‘genannten Stoffen (z. B. Zigarrenspißen), soweit sie dadurch nicht unter andere Nummern fallen.
Entwertete Briefmarken.
Bücher in allen Sprachen, auch Gebetbücher, gedruckt oder geschrieben, auch mit beigedruckten, beige- hefteten oder beigelegten Bildern aller Art; Bücher mit Schriftzeihhen für Blinde; alle diese auch gebunden.
Papier, beschriebenes; Papier, bedrudcktes,
Musiknoten, auch gebunden.
Wertpapiere (Staatspapiere, Banknoten, Kassen- scheine, Aktien, Zinsscheine, Lose und dergleichen), fertig hergestellte.
Kalender, auch gebunden, mit Ausnahme der Block-, Schreib- und dergleichen Kalender.
Land-, See- und andere Karten zu wissenschaftlichen Zweden auf Papier oder anderen Stoffen, auch eingebunden oder auf Pappe, Geweben oder dergleichen aufgezogen sowie in Verbindung mit Leisten oder dergleichen.
(676 a/c) Bilder auf Papier, durch Druck oder ein anderes Vervielfältigungsverfahren hergestellt, auch eingebunden oder auf Papier, Pappe, Geweben oder dergleichen aufgezogen, mit Aus- nahme des Bilderpapiers:
Farbendruckbilder in Buch-, Stein- (Chromo-) oder Metalldruck; auf Papier gedruckte Bilder mit religiösen Darstellungen.
Kupfer-, - Stahlstiche, Holzschnitte, Helio-, Photo- gravüre" «d S«xgleichen.
676 c 677a
677b
Photographien.
Gemälde (gemalte Bilder) auf Geweben aus pflanz- lichen Spinnstoffen, auf Holz, unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, Papier oder Stein.
Zeichnungen, auch eingebunden oder auf Papier, Pappe, Geweben oder dergleichen aufgezogen,
Berlin, den 14. September 1934,
Dex Reichswirtschaftsminister.
Jn Vertretung des Staatssekretärs: Saxrnow.
Bekanntmachung
über die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle sür unedle
Metalle in Berlin, Vom 14, September 1934,
Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be-
stimmt:
Die Veberwachungsstelle für unedle Metalle in Berlin ist für die VUeberwahung und Regelung des Verkehrs mit den
nachstehend aufgeführten Waren zuständig:
Einfuhr- nummer des Statistischen
Waren- verzeichnisses
Warenbezeihnung
232d
237a 237b 237c 237d 237f 237g
237i 237k 2371
237m 237n 2370
237p 237M
aus 237xr
Bauxit, ungereinigt; Eisstein (Kryolith, Grönland- spat), natürlicher.
(237a/q) Erze, auch aufbereitet:
Antimonerze sowie Antimonmatte.
Arsenerze,
Bleierze.
Chromerz.
Golderze.
Kupfererze, Kupferstein (Kupfermatte [regulus] sowie Kupferspeise), kupferhaltige Kiesabbrände (ausgebrannter kfupferhaltiger. Schwefelkies).
Nickelerze.
Platinaerze.
Schwefelkies (Eisenkies, Pyrit), Markasit (Wasser- fies) und andere Schwefelerze mit gediegenem Schwefel.
Silbererze.
Wolframerze. j
Zinkerze (Galmei [Zinkspat], auch Kieselgalmei, Willemit, Rotzinkerz und sonstige oxydische Zink- erze, Zinkblende [natürlihes Schwefelzink] und andere).
Zinnerze (Zinnstein und andere).
Uran-, Vitriol-, Molybdän-, Titanerze; andere nicht besonders genannte Erze (Vérbindung mit Me- O spezifishes Gewicht 5,0 und darüber
eträgt).
Schlacken und Sinter aller Art zum Metallhütten- betrieb, auch gemahlen (mit Aus\s{luß des Thomas- phosphatmehl3); Schlacken und andere Abfälle vom Metallhüttenbetrieb, auch gemahlen (Schlacken- mehl); ausgenommen Sinter, Schlacken und andere Abfälle der Eisen- und Stahlgewinnurig fowie Thomasphosphatmehl.
Blei-, Messing-, Zinn- und sonstige anderweit nicht genannte Metallaschen (Metalloxyde); Zinkasche (Zinkgekräß); graues Zinkoxyd (Zinkgraü), ein- schließlich des Zinkstaubes, das zur Gewinnung von metallishem Zink oder zur Verwendung als Re- duktionsmittel bei der Herstellung von Teerfarben, Salzen (z. B. Natriumhydrosulfit) oder dergleichen bestimmt ist; Zinnoxyd (Zinnsäureanhydrid), Zinn- säure (Zinnoxydhydrat) sowie Zinnabfallerzeug- nisse und zinnhaltige Waschabfälle aus Färbereien zur Gewinnung von metallishem Zinn.
Quessilber und Quefsilberlegierungen (Amalgame), ô+ B. Gold-, Silber-, Blei-, Kalium-, Natrium-, Kadmium-, Kupfer-, Nickel-, Zink-, Zinnamalgam.
Ferrosilizium, mit einem Siliziumgehalt von mehr als 25 vH.; Silizium; Kalciumsilizium.
Bronze- (Metall-) Farben, nicht zubereitet, nicht in Aufmachungen für den Kleinv erkauf.
Ferrosilizium mit einem Siliziumgehalte von 25 vH oder weniger; Ferromangan mit einem Mangan- gehalte von 50 vH oder weniger; Ferrochrom, -wolfram, -titan, -molybdän, -vanadium mit einem Gehalt an Legierungsmetall von weniger als 20 vH.; Ferroaluminium, -nickel und andere nicht schmiedbare Eisenlegierungen, vorherrschend Eisen enthaltend.
Aluminium in rohem Zustand (in Blöcken, Barren, Masseln, Körnern), auch in Plattenform gegossen.
Aluminumabfälle und Bruchaluminium.
Aluminium, geschmiedet, gewalzt, gepreßt oder ge- zogen, in Stangen, Blechen, Tafeln oder der- gleichen; auch Formgußstücke in unbearbeitetem Zustande.
(846/7) Drabt:
rund.
geplättet oder geformt (fassoniert).
Aluminiumgespinst sowie Tressenwaren (Besäße, Bänder, Kordeln, Lißen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaren (auch mit Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) als Aluminiumgespinst ohne Beimischung von anderen Gespinsten, mit Kern aus Spinnstoffen.
Aluminium, gepulvert.
Waren aus Aluminium, nicht unter Nr. 848A und B fallend, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht zu den feingearbeiteten Schmuck- gegenständen usw. gehören oder durch die Ver- bindung mit anderen EStoffen- unter andere Nummern fallen (ausgenommen Blattaluminium [Aluminiumfsolie]).
Blattaluminium (Aluminiumsolie).
Blei, roh (in Blöcken, Mulden und dergleichen), Blei- abfälle, Bruchblei.
Blei, gewalzt (Blech), auch gerollt (Rollblei), roh, abgeschlifsen, gefirnißt, ladckiert, poliert oder mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen un-
D Metalle überzogen; Fensterblei. raht. :
853 a
Drucplatten, gestochen oder geäßt, auch verkupfert, verstählt oder in Verbindung mit unlackiertem, un- poliertem Holz, Eisen, Zink oder Zinn; Stereotyp- (Schrift-) Platten, Abklatsche (Klischees).
Buchdrukerschriften (Lettern, Typen).
(854 a/c) Bleiwaren, nicht unter Nr. 853 a/b fallend:
Röhren und andere grobe Bleiwaren, auch in Ver- bindung mit unlackiertem, unpoliertem Holz, Eisen, Zink oder Zinn.
Flaschenkapseln aus Blei oder Bleilegierungen, auch mit Zinn plattiert; Blattblei, auch verzinnt oder mit Zinn belegt (plattiert).
Kunstguß und andere feine Bleiwaren, insbesondere alle bemalten, bronzierten, ladckierten, mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Me- talle überzogenen; Bleiwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht vorstehend ge nannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen, auch nicht zu den fein gearbeiteten Schmuckgegenständen usw. gehören.
Zink, roh (in Blöcken, Tafeln, Klumpen, Scheiben, Tropfen [Tropfzink]): Feinzink (fast chemisch reines Zinf).
—: Rohzink (Zink, das noch geringe Mengen Blei und anderer Fremdmetalle enthält).
Bruchzink, Zinkabfälle.
e Zink, gestreckt, gewalzt (Blech):
roh.
abgeschliffen, gefirnißt, lackiert, poliert oder mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen un- edler Metalle überzogen.
Draht.
Zinkwaren: grobe, auch in Verbindung mit un- lackœiertem, unpoliertem Holz, Eisen, Blei oder Zinn; Druplatten, gestochen oder geäßt.
—: feine, insbesondere alle bemalten, bronzierten, gefirnißten, lacckierten, polierten, mit anderen ‘un- edlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle überzogenen; Zinkwaren in Verbindung mit an- deren Stoffen, soweit sie nicht vorstehend genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen, auch nicht zu den n gearbeiteten Schmuckgegenständen usw. ge-
ören.
Zinn, roh (in Blöcken, Stangen, aufgerollten Platten [Rollzinn]); Bruchzinn; Zinnabfälle.
Zinn, gewalzt (Blech).
Draht.
Zinnwaren: grobe, auch in Verbindung mit un- lackdiertem, unpoliertem Holz, Eisen, Blei oder Zink; Druckplatten, gestochen oder geäßt.
—: Löffel, Gabeln, Teesiebe, gegossen, Kannen, Teebretter, Kapseln, Tuben, Sprißstöpsel sowie andere feine Zinnwaren, insbesondere alle bemal- ten, bronzierten, gefirnißten, polierten, gemusterten, mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle überzogenen; Zinnwaren in Ver- bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht vor- stehend genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen, auch nicht zu den fein gearbeiteten Schmuckgegen- ständen usw. gehören.
Blattzinn (Stanniol, Zinnfolie), auch gefärbt oder mit unechtem Blattgold belegt.
Nickelmetall (Nickel), roh (in Barren oder Stücken, auch gegossen in Form von Platten oder Rosten, die nur zur Verwendung bei Vernickelungen auf elektrolytishem Wege geeignet sind); Nidtel- münzen; Bruchnickel und Nidckelabfälle.
Niel, geshmiedet oder gewalzt, in Stangen oder Blech; Formguß- und Schmiedestücke in un- bearbeitetem Zustande.
Draht.
Röhren, Hülsen, Nöpfchen.
Waren aus Nickel, vorstehend nicht genannt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht zu den feingearbeiteten Shmuckgegenständen usw. gehören oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Blattniel.
Kupfer, rohes (auch auf elektrolytischem Wege her- gestelltes sowie zementiertes [Zement-] Kupfer) in Scheiben oder sogenannten Rosetten, Blöcken (Hartstücken), Barren oder Platten, in Pulver- form usw.
Kupfermünzen; Bruchkupfer, Kupferabfälle, -späne, -glühspan (-asche).
Messing-, Aich-, Sterro-, Delta-, Duranametall, Messingschlaglot, Tombak, roh oder als Bruch, sowie Abfälle von der Verarbeitung dieser Le- gierungen (Messingspäne usw.).
Bronze und andere Kupferlegierungen, roh oder als Bruch, sowie Abfälle von der Verarbeitung dieser Legierungen. e
Antimon (Antimonmetall, Spießglanz, Spießglanz- fönig [regulus antimonii]), roh oder als Bruch,
Chrom, Kadmium, Magnesium, Mangan, Titan, Wolfram, Tantal und sonstige zur Herstellung von Metallwaren geeignete unedle Metalle (aus- genommen Wismut) und Legierungen (mit Aus- nahme von Ferromangan, -chrom, -wolfram, etitan, -molybdän, -vanadium) daraus, roh oder als Bruch, auch Abfälle von der Verarbeitung dieser Metalle und Metallegierungen.
Ferromangan mit einem Mangangehalt von mehr als 50 v. H.
Ferrochrom, -wolfram, -titan, -molybdän, -vana- dium mit einem Gehalt an Legierungsmetall von 20 v. H. oder darüber. 2
Stangen, Bleche, Schalen und andere Formstüdte, geshmied*t oder gewalzt: aus Kupfer.
—: aus Messing, Tombak oder anderen unter Nr. 869A 4/B 2 fallenden unedlen Metallen oder Metallegierungen.
Draht (mit Ausnahme des zementierten Drahts): aus Kupfer; Eisendraht mit Draht (auch zemen- tiertem) aus Kupfer umsponnen, umflochten oder umwielt.
—: aus anderen Metallen oder aus Metallegierungen der Nr. 869A 3/B 2; Eisendraht, mit diesem Draht umsponnen, umflochten oder umwidckelt.
Zementierter Draht.
Drah!liven und -seile, weder lackiert noch poliert, mit Aluminium überzogen oder vernidckelt, gefärbt oder verntert,
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