1934 / 218 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Sep 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Dritte Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18, September 1934. S. 4

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

874a

| Walzen aus Kupfer oder Kupferlegierungen, auch

jolche aus Eisen mit einer mehr als 5 Millimeter starken Haut aus Kupfer oder Kupferlegierungen, zur Zurichtung (Appretur) von Gespinstwaren oder zum Druck, einschließlich der mit ihnen in fester Verbindung stehenden Maschinen und Ma- schinenteile, auch gestochen (graviert) oder geäßt.

Druckplatten aus Kupfer oder Kupferlegierungen, einschließliÞch der galvanoplastisch hergestellten (Galvanos), auch verstählt, mit Blei oder der- gleichen hintergossen odex in Verbindung mit Holz, Eisen, Blei, Zink oder Zinn, auch gestochen (graviert) oder geäßt.

Metalltuh aller Art für gewerbliche Zwecke, ins- besondere für die Herstellung von Papier, endlos oder in Rollen oder Stücken, aus Draht, auch mit Gespinsteinlagen; Vordruckwalzen (Egout- teure), glatt oder gerippt, mit oder ohne Wasser- zeichen.

Haus- und Küchengeräte aus Kupfer, nicht vernickelt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie niht dadurh unter andere Nummern sallen, auch lackiert, poliert.

Grobe Waren aus Kupfer, vor- und nachstehend nicht genannt, weder lackiert noch poliert oder vernickelt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht unter Nr. 874a/b oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern - fallen; Polstersedern aus Kupferdraht, unpoliert, unlaciert.

Grobe Waren aus gegossenem Messing (einschließlich der Haus- und Küchengeräte), vor- und nachstehend nicht genannt, weder ladckiert noch poliert oder vernidckelt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie niht unter Nr. 874a/b oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Polsterfedern -aus Messing- draht, unpoliert, unlacckiert.

(877 c/d) Grobe Röhren, einschließlih der Musfen- und Flanschenröhren sowie Röhrenverbindungs- und Röhrenformstüde, gegossen, gelötet, gewalzt, gezogen, gepreßt, gefalzt, genietet oder geschweißt, auch gebogen, weder ladckiert noch poliert oder vernickelt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen:

aus Kupfer

aus Messing.

Andere als grobe Kupferwaren vor- und nach- stehend nicht genannt; alle ladierten oder po- lierten Kupferwaren (mit Ausnahme der Haus- und Küchengeräte); Waren aus Kupferdraht, soweit sie nicht anderweitig genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Blattkupfer.

Andere als grobe Waren aus gegossenem Messing, vor- und nachstehend nicht genannt; alle lackierten oder polierten Waren aus Messing (auch Haus- und Küchengeräte); Waren aus Messingblech mit Ausnahme der Röhren); Waren aus Messing- draht und sonstige Waren aus Messing, soweit sie niht anderweitig genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Waren aus Tombak; BVlatt- messing und -metall aus Tombak.

Zündhütchen, ungefüllte, Patronenhülsen aus Kupfer. oder Messing.

Kupfer-, Tombak- und Messingwaren, verniert, gefärbt, mit Aluminium überzogen oder vernidckelt, soweit sie nicht zu den fein gearbeiteten Schmuck- gegenständen usw. gehören oder durch die Ver- bindung mit anderen Stoffen unter andere Num- mern fallen.

Waren aus anderen Kupferlegierungen als Messing und Tombak, soweit sie nicht zu den feingearbeiteten Schmudckgegenständen usw. gehören oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen: feine, insbesondere alle polierten, vernidckelten, gefärbten, lackierten oder vernierten Waren.

—: andere als feine Waren, weder poliert noch vernidckelt, gefärbt, ladiert oder verniert; Blatt- metall,

Statuen (einschließlich dec Büsten, Reliefs “und Tierfiguren) aus unedlen Metallen, mindestens fir HUOREES Größe, sofern sie Kunstgegenstände ind.

Berlin, den 14, September 1934.

Der Reichswirtschaftsminister.

In Vertretung des Staatssekretärs: Saunow.

Bekanntmachung

ber die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für Eisen und

Stahl in Berlin. Vom 14, September 1934,

Gemäß § 2 Abs, 3 der Verordnung über die Errichtung von UVeberwachungsstellen vom 4. September 19834 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7, September 1934) wird be-

stimmt:

_ Die Veberwachungsstelle für Eisen und Stahl in Berlin ist für die Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit den

—_—

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

nachstehend aufgeführten Waren zuständig:

Warenbezeichnung

aus

aus

aus

Eisenoxyd, natürliches, roh, schläramt.

Eisenerze, auch ausfbereitet.

Manganerze, ausgenommen

_beceitet,

Eisenhallige, zinkhaltige usw. Kiesabbrände (ausge- brannter eisenhaltiger, zinkhaltiger usw. Schwesfel- fies), auch ausgelaugt; Einter, Schlacken und andere Abfälle der Eisen- und Stahlgewinnung (mit Auss{luß des Thomasphosphatmehls), j

gemahlen oder ge-

Braunstein, auch auf-

TT7a

Roheisen.

(778 a/779b) Röhren, einschließlich der Röhren- formstüdle (Bogen-, Knie-, T-, Kreuz- und ähnlih geformte Röhrenstücke), aus nicht shmiedbarem Guß:

von mehr als 7 Millimeter Wandstärke: roh.

—: bearbeitet.

von 7 Millimeter Wandstärke oder darunter: roh.

—: bearbeitet.

Walzen aus nicht schmiedbarem Guß: roh.

—: bearbeitet.

Sparvorwärmer (Economiser) aus nicht sc{hmied- barem Gußz; Teile davon aus nicht shmiedbarem Guß, soweit sie als solche erkennbar sind und nicht gie ihrer Beschaffenheit unter andere Nummern allen.

Kunstguß und anderer feiner Guß, nicht schmiedbar. (782a/783h 2) Nicht shmiedbarer Guß, anderweit

nicht genannt:

Maschinenteile, roh.

andere Eisenwaren, roh.

(783a/d) Maschinenteile, bearbeitet:

von Lokomotiven, Dampfstraßenwalzen, Lokomotiv- tendern, Lokomobilen, Dampfmaschinen, -turbinen und anderen Kraft- (Antriebs-) Maschinen (mit Ausnahme der Elektromotoren)

von landwirtschaftlichen und Molkereimaschinen.

von elektrischen Maschinen sowie Teile von anderen elektrotechnischen Erzeugnissen.

von vorstehend nicht genannten Maschinen.

Hähne, Ventile, Schieber, Wasserpfosten und ähnliche Ausrüstungsstüke für Rohrleitungen, bearbeitet.

Herde, Oefen, Ofenteile, Kochvorrichtungen (Gas- kocher usw.), bearbeitet.

Heizkörper, -röhren, Radiatoren; Kessel für Zentral- heizung und Warmwasserversorgung, bearbeitet.

Badewannen, bearbeitet. t

Kochgeschirre, Kessel (für Zentralheizung und Warm- wasserversorgung 783g), Lampen und andere Eisenwaren, bearbeitet.

Rohluppen; Rohschienen (Millbars); Rohblöcke (Fngot3); Brammen;z vorgeschmiedete (gepreßte) Vlöcke; vorgewalzte Blöcke (Blooms); Platinen; Knüppel (Villetts); Tiegelstahl in Blöcken. (785A 1/2) Schmiedbares Eisen in Stäben, auch

geformt (fassoniert): warm oder kalt gewalzt,

gezogen oder sonst bearbeitet; auch geschmiedet,

roh; auch mit eingewalzten Mustern oder Ver- _ gierungen:

Träger (T-, U- und _[]_-[Zores-]Eisen) mit einer Steghöhe von 80 Millimeter und darüber.

Formeisen (mit Auss{hluß des in Nr. 785A 1 ge- nannten); nicht geformtes (fassoniertes) Stab- eisen; schmiedbares Eisen in Stäben, nicht über 12 Zentimeter lang, zum Umschmelzen.

Bandeisen: warm gewalzt oder geschmiedet (roh oder bearbeitet; auch. Bandeisen mit eingewalzten Mustern); kalt gewalzt oder gezogen (auch weiter- bearbeitet).

(786 a/788c) Blech:

roh, entzundert, gerichtet, dressiert, gefirnißt, in der Stärke: von 4,76 Millimeter oder darüber (Grob- bleche).

—: von mehx als 1 Millimeter bis unter 4,76 Milli- meter.

—: von 1 Millimeter oder darunter.

abgeschliffen, mit Schmelz belegt (emailliert), lackiert, poliert, gebräunt oder sonst künstlich oxydiert, auch mit spiegelnder Oxydschicht über- zogen.

verzinnt (Weißblech).

verzinft.

verbleit oder mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle überzogen.

Wellblech, auch gewellte Dachpfannenbleche.

Dehn- (Streck-), Riffel-, Wasfel-, Warzenblech.

Blech (mit Ausnahme von Well-, Dehn- [Streck-], Riffel-, Wasffel-, Warzenblech), gepreßt, gebucdelt, geslanscht, geshweißt, gebogen, geloht, gebohrt. (791/792b) Draht, einschließlich des geformten

(fassonierten) und geplätteten: ivarm gewalzt oder geschmiedet. .(792a/b) kalt gewalzt oder gezogen:

niht weiterbearbeitet; Drahtsaiten für Tonwerk- zeuge, nicht übersponnen (auch abgepaßt).

weiterbearbeitet.

Schlangenröhren, gewalzt oder gezogen; auch Röhren- formstücke: roh.

—: bearbeitet.

(794a/795b) Andere Röhren, auch Muffen- und Flanschenröhren, gewalzt oder gezogen:

roh, mit einer Wandstärke: von 2 Millimeter oder darüber.

—: von weniger als 2 Millimeter.

bearbeitet, mit einer Wandstärke: von 2 Millimeter oder darüber.

—: von weniger als 2 Millimeter.

Eisenbahn-, auch Ausweichungs-, Zahnrad-, Platt- (Flach-), Feldbahnschienen, Herzstücke (Kreuzungs- stücke) aus shmiedbarem Eisen, auch gelocht und am Fuße ausgeklinkt; Straßenbahnschienen.

Eisenbahnschwellen aus Eisen.

Eisenbahnlaschen und -unterlagsplatten aus Eisen,

Eisenbahnachsen, -radeisen (Naben, Radreifen, -ge- stelle, -kränze), -räder, -radsäße.

(798a/799f) Schmiedbarer Guß, Schmiedestücke und andere Waren aus shmiedbarem Eisen, _ anderweit nicht genannt:

Teile von Maschinen, Schiffen, Fahrzeugen usw., roh: von mehr als 10 Doppelzentner.

—: von mehr als 1 bis 10 Doppelzentner.

—: von mehr als 3 Kilogramm bis 1 Doppelzentner,

—: von 3 Kilogramm oder darunter,

andere Waren, roh.

(799 a/d) Maschinenteile, anderweit nicht genannt, bearbeitete:

von Lokomotiven, Dampfstraßenwalzen, Lokomotiv- tendern, Lokomobilen, Dampfmaschinen, -turbinen und anderen Kraft- (Antriebs-) Maschinen (mit Ausnahme der Elektromotoren).

von landwirtschaftlichen und Molkereimaschinen.

von elektrischen Maschinen sowie Teile von anderen elefktrotechnishen Erzeugnissen.

von vorstehend nicht genannten Maschinen.

Rackeln (Farbabstreicher für Walzendruckmaschinen).

799f

Milchkannen, Laternen, Lampen, Oefen, Eisenbahn, gleise, Drehscheiben, Weichen, Sparvorwärmer Sägezahnkraßen, Stahlmagnete und andere Cisey, waren, bearbeitet.

Anker (Schiffsanker).

Schraubstöcke aller Art, Ambosse, Sperrhörner Brecheisen; Hämmer bei einem Reingewichte dez Stückes von mehr als 10 Kilogramm.

Kloben und Rollen zu Flaschenzügen; Winden und sonstige fortschaffbare Hebezeuge.

Spaten, Schaufeln, Blatthacken, Küchenpfannen s Schmelzlöffel, Feuergeräte (-zangen ustwo.).

Pflugscharen und -streichbretter.

Heu-, Dünger-, Rüben-, Koks-, Steinschlag- und ähnliche große Gabeln.

Sensen, Sicheln; Strohmesser, geschmiedet.

Kreis-, Band- und Laubsägeblätter.

Andere Sägeblätter, auch ungezahnte (Steinsäge blätter); Handsägen.

Feilen und Raspeln.

Bohrer, anderweit nicht genannt; Ahlen (mit Aus nahme der Reibahlen); Bohrknarren (-rats\en), Rohrschneider, -dichter, Gewindeschneidzeuge (Schneideisen, Schneid-, Schraubenkluppen, Schraubstähle), Körner, Reißhaken, Schlageisen, Gewinde-, Mutterbohrer, Schneidzirkel.

Zangen (auch Schränkzangen).

Reb-, Rosen-,- Hecken-, Baum-, Blech-, Schaf- und ähnliche grobe Scheren zum gewerblichen Ge- brauche. |

Beitel, Stemmeisen, Drehstähle (-eisen, -haken, Spibstähle), Einspiße (Schlagspißen, Spißeisen, -meißel), Meißel, Spalteisen, Stichel sowie alles andere Stemm- und Stechzeug; Grabstichel, Hohleisen (Gehreisen, Geißfüße) und dergleichen; Hobeleisen.

Maschinenmesser, anderweit nicht genannt.

Reibahlen, Räumnadeln, Spiralbohrer, (Schneidräder, Senker). i

Meßwerkzeuge (Lineale, Winkel, Zirkel [mit Aus nahme der Schneidzirkel], Meßketten, -tkluppen, Schmiegen, Lehren und dergleichen).

Aexte, Beile, Haken (mit Ausnahme der Vlatt- hadcken), Feilfkloben (Hand- und Klöbschrauben), stellbare Schraubenschlüssel, Schraubzwingen,

Fräfen

besonders genannte Werkzeuge.

Hämmer bei einem Reingewichte des Stückes von 10 Kilogramm oder darunter.

Zug-, Wiege- und Hackmesser, grobe Küchen- und Gartenmesser sowie sonstige vorstehend nicht ge- nannte grobe Messer; grobe Papiermesser, außer Maschinenmessern, Ausftreibscheren (Zwinker- scheren), Schnizer (Schnißmesser).

Pflüge, eiserne (nicht für Kraftbetrieb).

Anderweit nicht genannte Geräte für den landwirb- schaftlichen Gebrauch, 3. B. Kultivatoren, Grub- ber, Kartoffelgraber, Eggen, Hand-, Pferde rechen (nicht für Kraftbetrieb).

zistons- und selbsttätige Waagen.

Anderweit nicht genannte Geräte für den hauswirt- schaftlichen oder gewerblichen Gebrauch, z. V, Bügeleisen, Fleishhackmaschinen (auch Gehäuse, Schnecken, Messer und Lochscheiben für Fleis hackmaschinen), Garnhaspeln, Hecheln, Tiev fallen, Riemenverbinder, -spanner.

Kratenbeschläge; Belagbrettchen zu Maschinen für die Vorbereitung der Verarbeitung von Spin stoffen. /

Spindeln aller Art aus Eisen, auch Spindelachsen -büchsen, Spinnflügel, Preßfinger. :

Spinn- und Zwirnringe, Ring-, Spinn- und Zivirn- läufer, Weberlißenringe (Maillons), Weberblätter zähne (Rietstäbe), auch in Bunden, in Ringen oder auf Holzrollen, Weberblätter (Riete), Breithalter für Webstühle, Lamellen für Kettfadenwächtet, Webschäfte, Weberlißen, Schüßen, Spulen allet Art und ähnliche Ausrüstungsgegenstände für Spinn- (einschließlich der Zwirn-) und Web- maschinen; auch Schast- und Jacquardvorrih- tungen. i

Eisenbahnlaschenschrauben (-bolzen) und -keile, Eisenw bahnschwellenschrauben, Spurstangen, Klem platten, Hakennägel.

Schrauben von mehr als 13 Millimeter Stiftstärke, auch mit aufgeschraubten Muttern oder auf gesteckten Unterlegscheiben: Niete von mehr als 13 Millimeter Stiftstärke; Schraubenmuttern und Unterlegscheiben für Schrauben; Fsolatorstüßen.

Hufeisen, Schraub- und Stekstollen.

Eisenbahnwagenbeschläge, -puffer.

Eijsenbahnweichen- und Signalteile.

(822/3) Achsen (mit Ausnahme der Eisenbahw achsen) und Achsenteile:

Patent- und Halbpatentachsen.

andere Achsen.

Eisenbahnwagenfedern; Pufferfedern.

andere Wagenfedern.

Drahtseile, -ligen, auch mit einer Seele (Kern) aus pflanzlichen Spinnstoffen.

Stacheldraht.

Drahtgeflechte, -gewebe aus Eisendraht.

Drahtbesen und -bürsten, -körbe, Stiefeleisen ; Hub haken und Haken, anderweit nicht genannt; Kisten und Sarggriffe, Splinte; Krampen, Schnallet (mit Ausnahme der Schmuckschnallen); Sprung federn aus Draht; Heftel und Oesen. i

Schrauben von nicht mehr als 13 Millimeter Stifb stärke, auch mit aufgeschraubten Muttern oder auf gesteckten Unterlegscheiben; Niete von nicht mehr als 13 Millimeter Stiftstärke.

Hufnägel.

Rosettenstifte; Nägel, anderweit nicht genannt, au mit Köpfen aus anderen unedlen Metallen odek Legierungen unedler Metalle.

Drahtstifte.

Klammern und Schlaufen aus Draht. :

Geschnittene Nägel (Tacks, Semences, Aufzwid

stifte).

(Fortseyung in dex Vierten Beilage.)

Spannwerkzeuge, Bohrwinden sowie sonstige nicht M

Waagen (Wiegevorrichtungen), ausgenommen Prü

Jèr. 218

Vierte Beilage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Dienstag, den 18. September

1934

Einfuhr nummer des

Statistischen Waren-

verzeichnisses

Warenbezeichnung

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

g”

828a

Ofenrohre, -ringe, Kasten (außer Geldkasten), Badewannen, Striegel, Rolläden, -jalousien, Taschen- und Kofferbügel, Viehschellen und andere Glocken und Geläute, alle diese aus Blech; auch Teile von solchen Gegenständen.

Fässer aus Blech; Teile davon.

Büchsen, Dosen aus Blech; Teile davon.

(828d/f 2) Haus- und Küchengeräte, auch Küchen- geschirr (außer groben Küchenmessern und -pfannen, Feuergeräten, Kohlenlöffeln, Had- und Wiegemessern) aus Eisenblech, auch Teile davon:

roh.

bearbeitet: mit Schmelz belegt (emailliert).

—: verzinft.

—: aûñdere.

Anker-, Schiffsketten, Ketten zur Kettenschlepp- schiffahrt. :

Vieh- und andere Ketten (mit Ausnahme von Fahr- rad-, Meß-, Schmuck-, Türketten) und Teile davon.

Trensen, Kandaren, Steigbügel, Sporen, Beschläge und sonstige Reit- und Fahrgeschirrteile. :

Schlitt- und Rollschuhe.

Bau- und Möbelbeschläge, Scharniere, Schiebe- türrollen, Türfedern, -griffe, -hänge, -ketten, -fnöpfe, -riegel, Ventilatoren, Büfettgriffe, Gabel- (Vogel-) Rollen, Kofferwinkel, Möbel- und Stuhl- rollen, Schiebladengriffe, -knöpfe, sämtlih aus schmiedbarem Eisen.

Schlösser, nicht zu Handfeuerwaffen, und Schlüssel,

Geldschränke und -kasten (Kassetten).

Möbel (nicht gepolstert), mit Ausnahme derjenigen aus nicht shmiedbarem Kunstguß oder anderem feinen Gusse oder aus Kunstschmiedearbeit; Turn- geräte,

Kugel- und Rollenlager sowie Teile von solchen, auch mit Kugeln oder Rollen (einschließlich der Kugellager [auch mit Kugeln] für Fahrräder).

Geschliffene Blattklingen für Rasierapparate, feine Messer und feine Scheren.

Andere feine Schneidwaren (blanke Waffen und dergleichen), feine Gabeln.

Stahlkugeln (außer für Fahrräder).

Perlen, Rosenkränze, Schmuckschnallen, nicht unter die fein gearbeiteten Schmuckgegenstände fallend; Fingerhüte; Korkzieher; Nußknacker; Knöpfe (auh aus Blech) außer Schmuck-, Schiebladen- und Türknöpfen; Löffel; Glocken; Bügel; Lampen; Laternen; Tafelgeräte; Gürtelschlösser, -shnallen; anderweit nicht genannter Kunstguß aus Eisen, schmiedbarz; sonstige feine Eisenwaren, anderweit

nicht genannt. : erg

Feuerzeuge, Gasanzünder; Feilrädchen, -schienen, -zylinder -und sonstige Feilkörper für Feuerzeuge und Gasanzünder.

Kunstschmiedearbeiten.

Schirmgestelle und Bestandteile von solchen.

Federn (außer Schreib-, Sprung-, Tür-, Wagen-, Uhr-, Reiß-, Jacquardmaschinennadel- und Federn zu Handfeuerwasfen); Blankscheite (Planchetton).

Schreibfedern (einschließlich der noch nicht völlig fertig gearbeiteten), auch mit vergoldeten Spißen.

Nähnadeln (einschließlich der Hest-, Stick- und Stopf- nadeln), -auch mit vergoldeten Oehren.

Nähmaschinennadeln.

Strick-, Stick- und Wirk-Maschinennadeln.

Stek-, Hechel-, Jacquard-, Kopier-, Kraben-, Strid-, Häkel-, Haar-, Pack- und andere Nadeln, Nadel- spiben sowie Angelhaken.

Eisensand, auch als Abfall gewonnen; Stahlspäne (Scheuerspäne und Stahlwolle). :

Glühspan (Hammerschlag und Walzzunder); Schliff.

- Abfälle von verzinntem Eisenblech (Weißblech) und

verzinktem Eisenblech von nicht mehr als 5 Milli- meter Stärke.

Gußbruch. -

Anderes Bruch- und Alteisen; Dreh-, Bohr-, Hobel- späne; - Eisenfeilspäne; Stabeisenenden, Eisen- blechkanten und andere nur zum Einschmelzen

_ oder Schweißen verwendbare Abfälle von Eisen.

Berlin, den 14, September 1934.

Der Reichswirtschaftsminister.

In Vertretung des Staatssekretärs: Saxrn ow,

Bekanntmachung

liber die Zuständigkeit der Ueberwachungsstelle für technische

Gemäß §

Erzeugnisse in Berlin. Vom 14. September 1934.

1 E 3 der Verordnung über die Errichtung

bon Ueberwachungsstellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934) wird be-

stimmt:

q Die Ueberwachungsstelle für tehnishe Erzeugnisse in Verlin ist für die Ueberwáächung und Regelung des Verkehrs mit den nachstehend ‘aufgeführten Waren zuständig:

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- berzeichnisses

Warenbezeichnung

Gruppe T: Maschinenbau.

(804/5) Röhrenverbindungsstücke; Hähne, Ventile, : Schieber und ähnliche Ausrüstungs- (Armatur-) Stücke aus shmiedbarem Eisen für Dampf- kessel, -fässer, Behälter (Reservoire) und ähnliche

Geräte sowie für Rohrleitungen: ohne Verbindung mit anderen. unedlen Metallen

oder Legierungen unedler Metalle.

805 891A 1

891A 2 891B

891D la

891D 1b

891D 2

891D 3

8918 1

893B 2 894a 894b 894c

894d Ia 894d 1b 894d 2a 894d 2b 894d 2e 894d 2d

894d 3

in Verbindung mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle.

Schreibmaschinen, auch in fester Verbindung mit elektrischen Maschinen, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen, auch mit Vorrichtungen zum Rechnen.

Rechenwerke.

Rechenmaschinen (auch schreibende), auch in fester Verbindung mit elektrischen Maschinen, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen.

Teile von Schreib- und Rechenmaschinen (au3ge- nommen Rechenwerke), aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, soweit sie nicht A ihre Verbindungen unter andere Nummern allen.

Sprechmaschinen (Phonographen, Grammophone usw.), einschließlich der mit ihnen in fester Verbin- dung stehenden eleftrischen Maschinen, soweit sie niht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen.

Laufwerke für Sprechmaschinen; unter Zolltarif- nummer 891 D fallende Teile von Sprehmaschinen und von Laufwerken für Sprechmaschinen.

Schrittzähler und ähnliche Taschenzählwerke ohne Uhrwerke, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen.

Registrier- (Kontroll-) Kassen, auch in fester Ver- bindung mit eleftrischen Maschinen, soweit sie nicht U ihre Verbindungen unter andere Nummern allen.

Läutewerke, durch Luftdruck betrieben; Elektrifier- maschinen; Modelle von Maschinen und Schiffen aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle; Zählwerke sowie selbsttätige Meß- und Registriervorrihtungen ohne Uhrwerke (mit Ausnahme der Schrittzähler und ähnlicher Taschenzählwerke 891D 2, der Registrier- [Kon- troll-] Kassen 891D 3, der Ga3messer [-uhren] und Wassermesser 891E 6), nicht elektrisch; hydrome- trische Jnstrumènte (Jnstrumente zur Messung der Wassergeschwindigkeit, Registrierpegel) ohne Uhr- werke, nicht elektrisch; Geschwindigkeitsnesser für Fahrzeuge ohne Uhrwerke, nicht elektrisch; selbst- tätige Waagen: und selbsttätige Verkaufsvorrich- tungen (Automaten), sowie Geldspiel- 1nd andere Spielautomaten; alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen; unter Zolltarisnummer 891E fallende Teile von selbsttätigen Waagen.

Gasmesser (-uhren), Wassermesser ohne Uhrwexke, soweit sie nich? durch ihre Verbindungen unter añndere Nurnmêkü fallén. H (892 a/d) Schienen

laufend:

Tenderlokomotiven bei einem Reingewichte der Maschine von 100 Doppelzentner oder darunter.

Tenderlokomotiven bei einem Reingewichte der Maschine von mehr als 100 Doppelzentner.

Lokomotiven ohe Tender.

Lokomotivtender.

Dampflokomotiven, niht auf Schienen laufend, einschließlih der Kraftstraßenwalzen.

Dampflokomobilen, fahrbar oder nicht fahrbar, bei einem Reingewichte der Maschine: von 60 Doppel- zentner odex darunter.

—: von mehx als 60 Doppelzentner.

Einzelteile (Ersaß- und Reserveteilé sw.) zu Maschi- nen der Nrn. 892a bis 893B 2, soweit sie nicht andern Nummern ausdrüdcklih zugewiesen sind.

Zugmaschinen (Vorspannmaschinen) außer Dampf- lokomotiven, niht zum Fahren auf Schienen- gleisen bestimmt, sowie Pflüge und andere Boden- bearbeitungsgeräte (auch Rasenmäher) mit einge- bauten Kraftmaschinen, bei einem Reitigewichte des Stückes: von 25 Doppelzentner oder darunter.

—: von mehr als 25 Doppelzentner.

Dampfmaschinen.

Dampf-, Gasturbinen.

Wasserkraftmaschinen (Turbinen, Wasserräder und -\äulenmaschinen). ]

(894d 1a/894d 2d) Verbrennungs- und Explosi- onsmotoren zum Antrieb von? ¿

Wasserfahrzeugen: Dieselmotorenñ.

—:¿ anderè Motoren.

Personenmotorwagen.

Liefermotorwagen, Lastmotorwagen,

Motorfahrrädern.

Motorlokomotiven, Zugmaschinen und anderen Landfahrzeugen, Luftfahrzeugen.

Unter Zolltarifnummer 894 fallende Teile von Verbrennungs- und Explosionsmotoren. (894e1/,) Feststehende Verbrennungs- und Ex-

plosion3motoren (Gas3motoren usw.); Hochofen- gasmetoren :

Dieselmotoren.

andere: bei einem Reingewichte des Motors von 750 Doppelzentner oder darunter.

—: bei einem Reingewichte des Motors von mehr als 750 Doppelzentner.

Heißluft- und Druckluftmotoren und andere vor- stehend nicht genannte Kraft- (Antriebs-) Ma- schinen (mit Ausnahme der Elektromotoren und der als Fahrzeuge mit Antriebs8maschinen sich darstellenden FKraftmaschinen); Windmotoren (Windräder), Göpelwerke.

Feststehende, fahrbare oder schwimmende Kranen. Dampfmaschinen in Verbindung mit Pumpen, Hämmern, Gebläse-, Kälte-, Fördermaschinen.

Dampf-, Gasturbinen in. Verbindung wie 894h.

Dampflokomotiven, auf

Verbrennungs- und Explosions- sowie Hochofenga8-

motoren in Verbindung wie 894h. Andere Krasft- (Antriebs-) Maschinen (mit Ausnahme der Elektromotoren) in Verbindung wie 894h. Kraft- (Antriebs-) Maschinen (mit Ausnahme der Elektromotoren) in Verbindung mit nicht fort- schaffbaren Winden, Haspeln.

Feststehende, fahrbare oder schwimmende Bagger (ausgenommen Seeschiffe mit Baggereinrichtung), Rammen.

8940

894p

895a

895b

906C 906D 1 906D 2a 906D 2b

906D2ec 906D2d

906D2e 906 D2f 906D3a 906 D3b 906 D4 906D5 906D6 906 DT7 906D8 906 D9 906D10 906D1I

906D12

Einzelteile (Ersaß- und Reserveteile usw.) zu Ver- brennungs- und Explosion8motoren zum Antrieb von Fahrzeugen aller Art, soweit sie nicht anderen Nummern ausdrülich zugewiesen sind.

Einzelteile (Ersaß- und Reserveteile usw.) zu Mas schinen der Nrn. 894a/c und 894e/n, soweit sie nicht anderen Nummern ausdrücklich zugewiesen sind.

Nähmaschinen für den Handbetrieb, ohne Gestell, Köpfe (Oberteile) von Nähmaschinen, auch Teile davon (ausgenommen Nadeln).

Kurbelstick- und Strick-, auch Neßstrick- (Filet-) Maschinen, für den Handbetrieb, ohne Gestell, Köpfe (Oberteile) von solchen Maschinen, auch Teile davon (ausgenommen Nadeln).

Nähmaschinen, in fester Verbindung mit Gestellen

oder für motorischen Betrieb.

Kurbelstick- und Strik-, auch Neßstrick- (Filet-) Maschinen, in fester Verbindung mit Gestellen oder für motorischen Betrieb.

Gestelle von Näh-, Kurbelstick-, Strick-, auch von Neßbstrick- (Filet-) Maschinen, sowie Teile von solchen Gestellen, einshließlich der dazugehörigen Tischplatten oder Tische.

Maschinen und Maschinenteile in fester Verbindung mit Kratenbeschlägen.

Maschinen für die Vorbereitung der Verarbeitung und für die Spinnerei: von Seide.

—: von Wolle (Kammgarn).

—: von Wolle (Streichgarn).

Maschinen für die Vorbereitung der Verarbeitung von Baumtwvolle.

Baumkwwvollspinn- (Feinspinn-) Maschinen.

Maschinen für die Vorbereitung der Verarbeitung und für die Spinnerei von Flachs, Hanf, Werg, Jute, Ramine, Manilahanf und anderen vor- stehend nicht genannten Spinnstoffen.

Maschinen zum Zwirnen, Haspeln, Spulen, Wieln der Garne und Zwirne.

Maschinen zur Vorbereitung der Gespinste für die Weberet.

Webstühle.

Gardinen-, Spiben- und Tüllmaschinen.

Wirkmaschinen.

Stickmaschinen (ausgenommen Kurbelstickémaschinen). Zurichte- (Appretur-) Maschinen (Maschinen für die Veredlung von Gespinsten und Gespinstwaren). Maschinen für Wäscherei und chemische Reinigung. Einzelteile (Ersaß- und Reserveteile usw.) zu Mas schinen der Nrn. 898, 899 a/h, 900, 901 a/c, 902a/b, soweit sie nicht, anderen Nummern ausdrüdlich

zugetviesen sind.

Feuersprizen aller Art; Pumpen für Menschen- oder Tierbetrieb, zur Förderung. von- Flüssigkeiten. Maschinen (auch in fester Verbindung mit Eleftros motoren) zur Bearbeitung von: Metallen (f. auhch

906 B).

—: Hölzern (f. auch 906 B).

—: Steinen (f. auch 906 B).

Dampf- und hydraulishe Schmiedepressen; Niet- maschinen; mechanishe (Fall-, Luftdruck- [frei händig geführte 906 B], Feder- und sonstige durhch Kraftübertragung betriebene) Hämmer, auch in fester Verbindung mit Elektromotoren (in Ver- bindung mit anderen Kraft- [Antriebs-] Maschinen 894 h/l).

Pflüge und andere Bodenbearbeitungsgeräte für Kraftbetrieb (einschließlich des elefirishen Bes triebs), ohne eingebaute Kraftmaschinen.

Mähmaschinen (Getreide-, Grasmähmaschinen [Ras senmäher 893 B 1/2 bzw. 906 D 2f]).

Einzelteile (Ersaß- und Reserveteile usw.) zu Mas schinen der Nrn. 905a/b, 906 C bis 906 D3b, soweit sie niht anderen Nummern ausdrüdcklich zuge- wiesen find.

Gesteinbohr- und Schrämmaschinen.

Druckluftwerkzeuge ( Preßluftwerkzeuge, z. B. Druck- lufthämmer, Druckluftbohrer, Druckluftgegenhalter) mit Ausnahme der nicht freihändig geführten (904a/d).

Milchentrahmungsmaschinen (-zentrifugen, Separas toren).

Dreschmaschinen

Sämaschinen. j

Heu- und Strohpressen, Streustrohschneidemaschinen mit Gebläse und Heubläser.

Futterschneide-, Häckjelmaschinen. ,

Schrot-, Quetsch- und Mahlmühlen, auh in Vers bindung mit Sichtmaschinen.

Molkereimaschinen (ausgenommen mungsmaschinen). E L

Heuwender, Rasenmäher (mit eingebauten Krafte maschinen 893B 1/2), und anderweit mckt genannte landwirtschaftliche Maschinen.

Reinigung8s8maschinen: für Getretde.

—: für Hülsenfrüchte, Reis, Oelfrüchte. Brauerei-, Brennerei- und Mälzereimaschinen, Mas schinen der Zuckerindustrie. Brauereimaschinen und -geräte

maschinen.

Brennereimaschinen und -geräte. j

Maschinen und Geräte der Zudckerindustrie.

Müllereimaschinen (Reinigungs8maschinen f.

906 D 3 a/fb).

Maschinen für Holzstoff- und Papierherstellung.

Pumpen und Wasserhaltungsmaschinen (auch in fester Verbindung mit Elektromotoren), andere als unter 894 h/l und 9083.

Kältemaschinen, andere als unter 894h/l (Speiseecis- bereitungs8maschinen nach Beschaffenheit des Stoffes). : .

Hebemaschinen (Aufzüge, Fahrstühle, Lifts, Eles vatoren, Becherwerke, Fördermaschinen), auch in fester Verbindung mit Elektromotoren (in anderer Verbindung 894h/m).

Maschinen der Buchbinderei, Papierwarenherstellung. :

Maschinen zum Sortieren, Waschen, Zerkleinern und Formen von Kohlen,. Erzen, Gesteinen.

Milchentrahs

IoIuIC

Mälzereis

Kartonagen- und