1934 / 218 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 18 Sep 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Vierte Beilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 218 vom 18, September 1934. S. 4

nummer des

Statistischen Waren-

verzeichnisses

Einfuhr-

Warenbezeichnung

nummer des Statistischen

verzeichnisses

Einfuhr-

Waren-

Warenbezeichnung

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

737a 737b

TOTE 737d

737 e 737f

737g 737h

naturfarbig: Stand-, Pack-, Tinten-, Parsümerie- und andere Flaschen.

—: Glasröhren (für medizinische Zwecke 740b).

—: anderes Hohlglas.

weiß (auch halbweiß) durchsichtig: Stand-, Pa-, Tinten-, Parfümerie- und andere Flaschen.

—: Beleuchtungsglas.

—: Glasröhren (für medizinische Zwecke 740b).

—: Rohfkristall- und Bleikristallglas zur Weiterver- arbeitung.

oder chemische

oder chemische

—: Wirtschaftsgläser (Wasser-, Bier-, Likör-, Wein- f

gläser, Becher, Kelche usw.), Teller, Schüsseln,

Schalen, Dosen, Tintenfässer, Aschenbecher, Vasen

und ähnliche Gebrauchsgegenstände, Konserven-

und Packungsgläser, Batterie- und Akkumulatoren- gläser sowie anderes Hohlglas.

gefärbt; weiß undurchsichtig (Milch-, Alabaster-, Beinglas usw.); überfangen: Stand-, Pad-, Tinten-, Parfümerie- und andere Flaschen.

—: Beleuchtungsglas.

—: Glasröhren (für medizinishe oder Zwedte 740b).

—: Rohfristall- uñd Bleikristallglas zur Weiterver- arbeitung.

—: Wirtschaftsgläser (Wasser-, Bier-, Likör-, Wein- gläser, Becher, Kelche usw.), Teller, Schüsseln, Schalen, Dosen, Tintenfässer, Aschenbecher, Vasen und ähnliche Gebrauchsgegenstände, Konserven- und Packungsgläser, Batterie- und Akkumulatoren- gläser sowie anderes Hohlglas.

(738 a/d) geschliffen (auch poliert) oder geschnitten, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit es nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fällt; ab- gerieben, mattiert, geäßt:

Stand-, Pak-, Tinten-, Parfümerie- und andere Flaschen.

Kelche und Likörgläser.

Beleuchtungsglas.

Wirtschaftsgläser (Wasser-, Bier-, Weingläser, Becher usw., mit Ausnahme der Kelche und Likörgläser), Teller, Schüsseln, Schalen, Dosen, Tintenfässer, Aschenbecher, Vasen und ähnliche Gebrauchs- gegenstände sowie anderes Hohlglas.

(739 a/e) bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Ausftragen oder Einbrennen von Farben gemustert; - auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit es nicht durch die Verbindung mit andéren Stoffen unter andere Nummern fällt;

Stand-, Pak-, Tinten-, Parfümerie- und andere Flaschen, mit Ausnahme der FJsolierflaschen (Wärmeschußflaschen).

Fsolierflaschen (Wärmeschußflaschen).

Kelche und Likörgläser.

Beleuchtungsglas.

Wirtschaftsgläser (Wasser-, Bier-, Weingläser, Becher usw,, mit Ausnahme der Kelche und Likörgläser), Teller, Schüsseln, Schalen, Dosen, Tintenfässer, Aschenbecher, Vasen und ähnliche Gebrauchs- gegenstände sowie anderes Hohlglas,

Glühlampenkolben.

Hohlglas für medizinishe oder chemishe Zwede, (741 a/746) Spiegel- und Tafelglas, andertveit

nicht genannt:

(741 a/742) weder geschliffen noch poliert, ge- schnitten, gemustert, gerippt, geschuppt, gebogen, mattiert, geäßt, überfangen, gefeldert (facet- tiert) oder belegt:

(741 a/e) niht gefärbt, nicht undurchsichtig:

Rohglas, gegojsenes, auch gerippt: mehr als 5 Mil- limeter starf. e

—: 5 Millimeter oder weniger stark.

Spiegelrohglas: gegossenes (Kristallglas).

—: geblasenes (Roherzeugnis für dreiviertelweißes Spiegelglas).

Tafelglas, geblasenes oder maschinell hergestelltes.

gefärbt oder undurchsichtig; Bußenscheiben.

(743 a/d) geschliffen, poliert, geschnitten, gemustert, gerippt (mit Ausnahme des gerippten Roh- glases), geshuppt, gebogen (einschließlich des gebogenen Rohglases), mattiert, geäßt, über- fangen, jedoch nicht gefeldert (nicht facettiert), nicht belegt:

Ornamentglas.

anderes: Spiegelglas, gegossenes.

—: Spiegelglas, geblasenes (dreiviertelweißes Spie- gelglas).

—: Tafelglas, geblasenes oder maschinell herge- stelltes.

(744a/b) gefeldert (facettiert), jedoch nicht belegt; Kathedral-, Antikglas (auch weiß):

Kathedral-, Antikglas (auch weiß).

anderes,

(745a/c) belegt:

Spiegelglas: gegossenes.

—: geblasenes.

Tafelglas, geblasenes oder maschinell hergestelltes.

bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Auf- tragen oder Einbrennen von Farben gemustert.

Tafelglas aller Art, weniger als 0,5 Millimeter stark.

Opalescentglas.

Drahtglas,.

Dachpfannen und =ziegel (Glasziegel) aus Roh-, Tafel- oder Drahtglas.

Rohes sowie roh vorgepreßtes optisches Glas, auch zur Erprobung der Reinheit angeschliffen.

Rohglas in Kugeln oder Kugelkappen (Segmenten) zur Herstellung von Uhr- oder Brillengläjern, auch zugeschnitten oder gefärbt.

Uhrgläser für Taschenuhren oder Armbanduhren, auch aus gefärbtem Glase.

Glasbehänge zu Leuchtern; Glasknöpfe (bemalte, vergoldete oder versilberte 763c); alle diese auch gefärbt oder mit Oesen,

Glasplättchen; Glas-, Porzellanperlen, Glasschmelz und Glasschuppen, sowie sämtliche anderweit nicht genannte Glaswaren, die zur Herstellung von Be- anten oder Shmugegenständen geeignet sind, e l aus lediglich zum Zwede der Verpaung i ersendung auf Gespinstfäden gereiht; Glas- ropfen (Glastränen, Springgläser); Glaskörner (-ügelchen, massive -tropfen).

Glasflüsse (unechte Edelsteine), bleihaltig oder blei- frei, Glas\teine und Æorallen, ohne Fassung, auch lediglih zum Zwedcke der Verpackung und Ver- sendung auf Gespinstfäden gereiht,

chemische

761.

Glas-, Porzellanperlen, Glasflüsse, -steine, -korallen und dergleichen, auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht genäht oder gereiht und ohne weiteres als Schmuck verwendbar; auch in gleicher Weise her - gestellte Besaßzartikel aus Glasperlen usw.

Waren aus Glasflüssen, -steinen oder -korallen, vorstehend nicht genannt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.

Glas, anderweit nicht genannt, auch durch Pressen oder Stanzen hergestellt oder geschliffen, poliert, abgerieben, geschnitten, geäßt, gemustert; Gla3- gespinsstt und -wolle; Luxferprismen, sogenannte: nicht gefärbt, nicht undurchsichtig.

—: gefärbt oder undurchsichtig.

—: bemalt, vergoldet oder versilbert, auch durch Ausftragen oder Einbrennen von Farben ge- mustert; bemalte, vergoldete oder versilberte Gla83- kfnöpfe, auch mit Oesen.

Glasmalerei, -mosaik, Lichtbilder aller Art von Glas, auch in Glas eingebrannt oder eingeäßt;; Photo- graphien auf Glas (Diapositive); künstliche Augen aus Glas ohne Verbindung mit anderen Stoffen.

Zähne aus Schmelz, auch aus porzellanartiger Masse oder dergleichen, sowie Gebisse aus solchen Zäh- nen; auch in Verbindung mit edlen oder un- edlen Metallen.

Glas, ganz oder zum größeren Teile überzogen mit Gespinstwaren, Gespinsten oder Filz aller Art, soweit es nicht durh die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fällt.

Glas3- und Schmelz- (Email-) Waren in Verbin- dung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht in anderen Nummern besonders genannt sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen: bemalt, vergoldet, ver- silbert oder durch Ausftragen oder Einbrennen von Farben gemustert; auch Opalescentglas, Glas- malereien, -mosaik, Kunstverglasungen, Lichtbil- der aller Art von Glas, auch in Glas eingebrannt oder eingeäßt; Photographien auf Glas (Dia- positive).

—: Glasflashen (mit Ausnahme der Jsolierflaschen G EIVU San) 739b) und Siphons aus

as.

—: künstlihe Augen, Pinsel aus Glasgespinst und andere Glas- und Schmelzwaren in Verbindung mit anderen Stoffen.

Thermometer aus Glas, auch in Verbindung mit Stoffen aller Art.

Apparate und Jnstrumente (auch chirurgische) aus Glas; Hohlglas für medizinishe oder chemische Zwede; Glasröhren und Glasstäbe, nicht unter Nr. 736 fallend; alle diese Waren auch in Verbin- dung mit Stoffen aller Art.

Abfälle von der Glasbereitung und von Glas, z. B. Glasbrocen, ‘bruch, -galle, -schaum, Herdglas3; Scherben von’ Glas und von Glaswaren,

Gruppe ITII: Holzwaren, Schniß- und Formerstoffe.

Nüsse und Schalen, nur als Schnißstoff verwendbar, sowie anderweit nicht genannte oder inbegriffene pflanzliche Schnißstoffe, roh; Samenkörner, durch- bohrt, auch lediglich zum Zwece der Verpackung und Versendung auf Gespinstfäden gereiht. (81a/b) Holzpflasterklöße:

getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem

Wege behandelt,

andere.

Korkholz (Rinde der Korkeiche), unbearbeitet, au in lediglich auseinandergeschnittenén Platten oder Stücken; auch Zierkorkholz, (

Korkabfälle.

Hörner, Geweihe, gefärbte Stücke von Hirsch- geweihen, roh, auch in der Querrichtung in ein- zelne Stücke zerschnitten, zu Schnißzwecken..

Knochen, Knochenzapfen, Hufe, Klauen, Vogel- shnäbel, roh, auch in der Querrichtung in éin- zelne Stücke zerschnitten, zu Schnißzwecken.

Elfenbein (Elefanten- und ähnliche Tierzähne, z. B. Mammut-, Nilpferd-, Walroßzähne), roh, auch in der Querrichtung in einzelne Stücke zerschnitten, zu Schnibzwecken,

Muschelschalen (auch mit Perlen) und Korallen (rote und weiße), roh, auch gepulvert oder gemahlen; Kauris, Schildkrötenschalen (in ganzen Gehäusen), Tierstacheln, Walfischbarten (rohes Fischbein) sowie sonstige tierishe Schnißstoffe, roh.

Hörner zu anderen als Schnißzwecken, roh; Horn- späne (Abfallspäne) und Hornmehl (Abfälle von der Bearbeitung von Tierhörnern oder Horn- waren [anders 613]).

Meerschaum, roh, auch künstlicher Meerschaum in un- geformten Stücken.

Bernstein, roh; Bernsteinabfälle, -staub, -masse (Preßbernstein, Ambroid); Jet (Gagat), un- bearbeitet.

Stöcke, Reitpeitschen und dergleichen aus Tier- flehsen, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, len, sie niht dadurch unter andere Nummern allen.

Darmschnüre und -seile. .

Andere Waren aus Därmen mit Ausnahme der Darmsaiten; Stöcke, mit Darmsaiten ganz oder teilweise umflochten.

Elfenbeinplatten oder -stücke, auch zu ‘Waren er- kennbar vorgearbeitet,

Nachahmungen von Elfenbein (nicht aus Zellhorn oder ähnlichen Stoffen) in Plattén oder Stücken, auch zu Waren erkennbar vorgearbeitet. Ó

Waren ganz oder teilweise aus Elfenbein oder Nachahmungen davon (nicht aus Zellhorn oder ähnlichen Stoffen), soweit sie nicht besonders aus- genommen sind oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.

Schildpattplatten oder -stücke, auch zu Waren er- fennbar vorgearbeitet. h

Nachahmungen von Schildpatt (nicht aus Zellhorn oder ähnlichen Stoffen) in Platten oder Stücken, auch zu Waren erkennbar vorgearbeitet. ;

Waren ganz oder teilweise aus Schildpatt oder Nach- ahmungen davon (nicht aus Zellhorn oder ähn- lichen Stoffen), soweit sie niht durch die Ver- bindung mit anderen Stoffen unter andére Nummern fallen,

605

606a

R ————

Perlmutterplatten oder -stücke und Nachahmungen davon, auch zu Waren erkennbar vorgearbeitet,

Waren ganz oder teilweise aus Perlmutter oder Nachahmungen davon, soweit sie nicht besonder ausgenommen sind oder durch die Verbindung mit auderen Stoffen untec andere Nummern fallen; Knöpfe. ,

—: andere Waren; Perlmutter in ganzen Schalen geschliffen oder poliert, auch mit Perlen. l

Bearbeitete (abgeriebene, geschliffene, durhbohrte) rote Korallen, ungefaßt oder gefaßt oder mit ande- ren Stoffen verbunden.

Wachsperlen und alle sonstigen Nachäahmungen echter Perlen; Nachahmungen von roten Korallen, auch in Form von Perlen; Waren, ganz oder teilweise aus nachgeahmten echten Perlen oder nachs geahmien roten Korallen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Perlenessenz.

Fischbeinstäbe, -geflechte, -gewebe und andere Fische beinwaren (qusgenommen Hüte), auch in Ver bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dg- durch unter andere Nummern fallen.

Hornstäbe aus Büssel- oder anderen Tierhörnern (Hornfischbein), rauh, uneben;. auch kurze ge- ebnete, glatte Stäbe zur Anfertigung vou Horn- borsten; geebnet, glatt oder sonst zur Verwew dung bereits vorgerichtet.

Gepreßte, gedrehte oder gefräste Knöpfe aus Horn, Hornmasse oder Knochen, mit oder ohne Oesen,

Federktiele (Federspulen, Schreibfedern), geschnitten,

Platten und Stüce, bloß gespalten, geschnitten, auch roh vorgehobelt, aus tierishen Schniße stoffen, anderweit nicht genannt; Hornmasse in Tafeln: roh, auch entfettet oder gebleicht, gebeizt, gefärbt, gepreßt (mit Mustern), geschlissen, poliert; Hornmehl zur Herstellung von Horcnmasse.

Waren aus tierischen Schnißstoffen, nicht unter die vorstehenden Nummern fallend, auch in Ver- bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.

(615A 1/2) Bau- und Nugzholz, gehobelt, gesfalzt, genutet, gestemmt, gezapst, geschlißt, soweit es nicht uyter eine der nachstehenden Nummern ällt:

aus E Holz, auch Platten aus künstlichem Holz (Kunstholz, Holzstein [Xylolith], Holzpasta, Scifaun oder dergleichen).

aus weichem Holz.

Holzhäuser und Holzkonstruktionen.

Furniere, einschließlich der Holztapeten; durch Zu- sammenleimen von Furnieren hergestellte Platten

* zu Wandbekleidungen (Paneele); bearbeitet.

Sperrholz aus hartem oder weichem Holz, roh oder bearbeitet. '

(617/8) ‘Stab- und Täfelboden- (Parkettboden-) Teile, uneingelegt& if j

roh; auch verleimt, furniert.

bearbeitet, auch verleimt oder furniert.

Stab- und: Täfelboden- (Parkettboden-) Teile, ein- gelegt, soweit sie nicht durch die eingelegten Stoffe unter andere Nummern fallen.

Holzspunde, auch gepreßt.

Holzdraht (Holzstäbchen zur Herstellung von Zünd- hölzern, Decken, Matten oder dergleichen), roh oder bearbeitet,

Holzstiste (Nägel aus Holz).

Stöcke, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter Nr. 568 oder unier andere Nummern fallen.

Fässer (auch gehobeltes Faßholz) und andere Böttcher waren: roh.

—: bearbeitet; rohe und bearbeitete mit Metall reifen. i

Kisten, Verschläge und ähnliche Verpackungsmittel;

Kistenbretter aus Nadelholz (ausgenommen solche

aus Zedernholz). /

Spulen (Garnspulen), Spindeln (Garnspindeln, Spillen), Weberblätter (Riete, Tuchmacher-, We- berkfämme) und Weberblätterzähne (Rietstäbe), roh, bearbeitet, auch mit Beschlag aus unedlen Metallen. | (625/626b) Möbel und Möbelteile, grobe (nit

gepolstert), unfurniert:

aus weichem Holz.

aus hartem Holz: roh. j :

—:. bearbeitet, auch aus massiv gebogenem Hol

Möbel und Möbelteile, grobe (nicht gepolstert), furniert.

(628a/629b) Tischler-, Drechsler- und Wagner- arbeiten, grobe, sowie sonstige grobe Holzwaren, vorstehend nicht genannt: i

roh: Holzspanschachteln; Werkzeugstiele aus Hiory- oder Eschenholz; Holzformen sür Nachtlichte,

—: Holzschuhe, auch mit Haltern aus ungefärbtem Leder. i

—: Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile von solchen; profilierte (gekehlte) Holzleisten.

—: andere,

bearbeitet: Holzschuhe. :

—: Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile von solchen sowie andere Waren.

Möbel und Möbelteile aus Holz, nicht gepolstert, grobe, in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie. nicht unter andere Nummern fallen,

Grobe Holzwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie niht vorstehend aufgeführt sind oder unter andere Nummern fallen. (631 a/f) Feine Holzwaren (ausgenommen Stöte), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, Pio sie nicht dadurch unter andere Nummern allen: i

Vildhauer- und Bildschnißerarbêiten; Holzwaren mit feiner Schnizarbeit; feine Drechslerwaren und andere feine Holzwaren; durch Pressen, Brennen, Aepen oder Stanzen hergestellte Nachahmungen feiner Schnigzarbeiten: Möbel und Möbelteile, nicht gepolstert. \

—: andere (mit Ausnahme der Leisten); Dru platten aus Holz, geschnitten, auch mit einge“ \chlagenen Stiften oder dergleichen aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle.

Gold- und andere feine Holzleisten; (Rahmen hieraus 6316). ;

(Fortsegung in dex Fünsten Beilage.)

Ir. 218

Fünfte Beilage ——_I zum Deutschen ReichSanzeigerx und Preußischen StaatSanzeiger

Berlin, Dienstag, den 18. September

1934

E Einfuhr- nummer des Statistischen Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

Einfuhr- nummer des Statistischen

Waren- verzeichnisses

Warenbezeichnung

Ba

631d

Holzwaren (ausgenommen Stab- und Täfelboden- [Parkettboden-] Teile, Leisten) mit eingelegter Arbeit, soweit sie nicht durch die eingelegten Stoffe unter andere Nummern fallen; fein bemalte, ver- goldete, versilberte oder bronzierte Holzwaren (mit Ausnahme der Leisten): Möbel und Möbelteile, nicht gepolstert.

—: andere; Holzmosaik.

Uhrgehäuse aus Holz. i (632/633b) Gepolsterte Möbel, auch mit anderen

als hölzernen Gestellen, soweit sie niht durhch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen; gepolsterte Kissen mit Gestell oder shwer ins Gewicht fallender Füllung von Sand, Blei, Gußeisen oder Stein:

ohne Ueberzug.

(633a/b) mit Ueberzug: Villards, überzogen, und Teile von solchen. Kranken- und Operationsstühle und andere.

Holzwaren aller Art (mit Ausnahme der gepolsterten Möbel) und Waren (ausgenommen Hüte, Perlen, auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und ohne weiteres als Schmuck verwendbar, in gleicher Weise hergestellte Besaßgxtikel_ sowis- Sternmnußenößfe) alis anderen pslanzlichen Schniß- stoffen (einshließlich der Waren aus Samen- förnern und. der Lufawaren), in Verbindung mit Gespinsten oder Gespinstwaren ganz oder teilweise aus Seide, mit Spißen, Stickereien, Gespinst- waren mit aufgenähter Arbeit, Sammet oder Plüsch, sammet- oder plüschartigen Geweben, zu- gerichteten Schmufedern, Perückenmacherarbeit, fein geformten Wachswaren oder Halbedelsteinen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen; Perlen und dergleichen aus Holz, auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und ohne weiteres als Schmuck verwendbar, auch in gleicher Weise hergestellte Besaßartikel.

Kork, zu Stückchen oder Mehl zerkleinert.

Zugeschnittene Platten, Streifen und Würfel mit Rinde; Rindenspunde; Steine, Ziegel, Röhren und Röhrenteile aus Korkabfällen; Korkfender.

Zugeschnittene Platten, Streifen und Würfel ohne Rinde; Korkscheiben. : (638a/c) Korkwaren, auch aus Kunstkork (mit Ausnahme der Hüte), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht durch ihre Ver- bindungen unter andere Nummern fallen:

Korkpapier.

Korkstopfen.

andere Korkwaren (mit Ausnahme der Hüte).

Kämme, Knöpfe, Bürsten und“ Pinsel aller Art sowie andere Waren ganz oder teilweise aus Zellhorn oder ähnlichen Formerstoffen (auch als Nachahmungen von Elfenbein oder Schildpatt), anderweit nicht genannt, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen oder als Nachahmungen höher belegter Waren (ausgenommen Nachahmungen von Elfenbein- oder Schildpattwaren) anzusehen sind; Kinofilme zur Herstellung von Laken und Klebemitteln.

Anderweit nicht genannte oder inbegriffene pflanz- liche Schnißstofse in rohen bloß geschnittenen Platten; auch Holundermark, geschnitten, und Schilfrohr (Dach-, Mauer-, Weberrohr), gespalten, zugeschnitten® oder zugespißt. i

Spulen (Garnspulen), Spindeln (Garnspindeln, Spillen), Weberblätter (Riete, Tuchmacher-, Weberkämme) und Weberblätterzähne (Rietstäbe) aus Rohr, auch in Verbindung mit unlackiertem, unpoliertem Eisen, sowie Rohrfender.

Stöcke aus Rohr, ‘auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie niht dadurch unter Nr. 568 oder unter andere Nummern fallen. :

Perlen und dergleichen aus anderen pflanzlichen Schnibstoffen als Holz und Kork (mit Ausnahme derjenigen» aus Zellhorn oder ähnlichen Former- stoffen), auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und ohne weiteres als Shmudck verwendbar,

auch. in gleicher Weise hergestellte Besaßartikel. (646 a/b) Waren (mit Ausnahme dey Hüte) aus

anderen pflanzlichen Schnibstoffen gls Holz und Kork (einschließlich der Waren aus Samen- förnern und der Lufawaren), nicht unter eine der vorstehenden Nummern fallend, auch in Ver- bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch uytex andere Nummern fallen:

Knöpfe und Kappen für Drucknöpfe aus Stein-, Areka- oder ähnlichen harten Nüssen.

Rosenkränze und andere Waren.

Bildhauer-, Bildschnißer- und Formerarbeiten aus Stärke, Bassorin, Tragantgummi, Brot oder son- stigen anderweit niht genanntén Formerstoffen (mit Ausnahme von Nachahmungen höher belegter Waren), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, P, sie nicht dadurch unter andere Nummern allen.

Waren ganz oder teilweise aus Meerschaum oder Nachahznungen davon, soweit sie niht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.

Jet (Gagat), auch Kännelkohle und Nachahmungen von Jet, in Platten oder Stüen.

Waren ganz oder teilweise aus Jet, Kännelkohle oder Nachahmungen von Jet, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stofsen unter andere Nummern fallen.

Waren ganz oder teilweise aus Bernstein, natürlichem oder künstlichem, soweit sie niht durch die Ver- bindung mit anderen Stoffen unter andere Num-

* mern fallen.

Gruppe 1V: Federn, Borsten, Fajern, Korbwaren,

Polsterhede sowie andere Faserstoffe der Zolltarif- nummer 28 und Abfälle davon zu anderen Zwecken als zum Spinnen.

68a

Lufa, auch gebleicht; Bast, auch gefärbt; Binsen, auch gefärbt, gespalten oder geschnitten; Stroh, gefärbt oder gespalten; Palmenblätter, getrocknet, auch gefärbt (ausgenommen solche zu Binde- oder Zierzwecken); irländishes Moos (Perl-, Kara- gaheen-, Carrageenmoos).

Seetang und andere Algen (Meeralgen); Seegras, Pflanzenhaar (auch crin d’Afrique [afrifanisches Pflanzenhaar]) und sonstige Polsterstoffe, auch ge- trocknet, gefärbt oder zu Strängen zusammen- gedreht.

Piassavafasern und -stengel; Wurzelfasern, abge- \chält; Reiswurzeln; Besenginster, Palmyrafasern, Kitool sowie alle übrigen Pflanzenstoffe zur Her- stellung von Besen, Bürsten, anderweit nicht ge- nannt oder inbegriffen, auch zu Strängen zu- sammengedreht.

Espartogras (Alsa, Halfa, Sparto) sowie alle übrigen Pflanzenstoffe zur Herstellung von Flechtarbeiten usw., anderweit nicht genannt oder inbegriffen, auch zu Strängen zusammengedreht.

Stuhlrohr (spanisches Rohr), roh, gewaschen oder in sonstiger. Weise gereinigt, ungespalten. 1naehot2!t,

Abfälla. sor Stugteoor, al bon gebeiztèm, ge- färbtem, durch Brennen gemustertem, gefirnißtem, lackiertem oder poliertem.

Bambus-, Rebhühner-, Zuckerrohr und anderes edle- res Rohr, roh, gewaschen oder in sonstiger Weise gereinigt, ungespalten, ungehobelt und Abfälle «Davon, auch von dergleichen gebeiztem, gefärbtem, durch Brennen gemustertem, gefirnißtem, lackier- tem oder poliertem Rohr.

Bettfedern: roh.

—: gereinigt oder zugerichtet (geschlissen usw.).

Federkiele (Federspulen, Schreibfedern), auch gefärbiï oder gezogen.

Borsten (natürliche).

Borstenersaßstoffe (künstliche Borsten) aus Horn, Fischbein oder anderen tierischen Stoffen.

Schwämme (Meershwämme): roh oder bloß ge- flopft, auch Abfälle von bearbeiteten Schwämmen.

—: bearbeitet (gewaschen oder gebleicht), auch in Weißblech oder dergleichen gefaßt (Schreibtafel- s{hwämme).

_Holzspangeflechte: ungefärbt.

—: gefärbt, auch gebeizt oder gefirnißt.

Geflechte aus Stroh, auch gebleicht, gefärbt (Stroh- bänder usw.), auch bandartige Hutgeflechte, zum Zwecke der Versendung durch Zusammenschieben in eine hutähnliche Form gebracht.

Geflechte aus Bast, Baumwurzeln, Binsen, Ginster, Gras, Holzwölle, Palmblatt, Seegras, Schilf oder E pflanzlichen Flechtstoffen, auch gebleicht, gefärbt.

Decken: Fußdecken und Matten, grobe, roh oder gefärbt, gebeizt, gefirnißt.

—: andere als grobe Fußdecken und Matten sowie andere Decken aller Art, auch mit Unterlagen aus Gespinstwaren oder Filz.

(590 a/591) Korbflechter- und andere Flechtwaren: grobe, roh oder gefärbt, gebeizt, gefirnißt: aus Holz- span, aus unedlem Rohr, aus ungeschälten, un- gespaltenen Ruten oder aus ungewaschenem, un- geschältem, ungespaltenem edlen Rohr; aus ge- schälten, gespaltenen, auhch gehobelten Ruten.

—: aus gewaschenem, geschältem, gespaltenem, auch gehobeltem edlen Rohr.

—: aus anderen Flechtstoffen.

andere als grobe, insbesondere alle ladierten, po- lierten, bronzierten, vergoldeten, versilberten Korb- flehter- und andere Flechtwaren.

Korbflechter- und andere Flechtwaren (mit Aus- nahme der gepolsterten Korbmöbel) in Verbindung mit Gespinsten oder Gespinstwaren oder mit an- deren Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen; Salzschaumwaren.

Sparterie.

Sparteriewaren (ausgenommen Hüte), auch in Ver- bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.

Besen aus Reisig. : (596 a 699 A) Andere Besen sowie Bürsten:

grobe, auch in Verbindung mit Uunladckiertem, un- poliertenr Holz, Rohx oder-Eisen: aus pflanzlichen Stoffen oder Pflanzenfaserersaßstoffen; Dreidel (Dweidel) und ähnliche Gegenstände für Reini- gungszivede.

=—ck aus Boxsten oder tierischen Borstenersabßstoffen; auch Abstauber aus ungesärbten Federn.

grobe, in Verbindung mit ladckiertem, poliertem § olz, Rohr oder Eisen; feine (insbesondere alle aus Haaren oder Gespinsten sowie Abstauber aus ge- färbten Federn), auch in Verbindung mit Holz, Rohr oder Eisen; auch Abreib- (Frottier-) Bürsten und -Handschuhe sowie Pferdebürsten aus Borsten, Roßhaaren oder dergleichen in Verbindung mit groben Gespinstwaren; Teppichkehrer.

Bürsten in Verbindung mit Bein oder Horn.

Bosen und- Bürsten (auch Abstauber aus Federn) in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen.

Pinsel aller Art, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen; Haarbüsche aus Roß- oder Büffelhaaren.

Siebwaren, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen.

Stuhlrohr (spanishes Rohr, Rotang): Flechtstoff, ungehobelt (Rohrbast) und gehobelt (Flecht-, Mieder-, Wickelrohr).

—: Peddig, rund oder gespalten.

Bambus-, Rebhühner-, Zucker- und anderes edleres Rohr, auch bearbeitet; auch Piassavaersabstoff, roh.

Edelsteine, natürliche, roh.

Halbedelsteine, natürliche, roh. i

Echte Perlen, ungefaßt oder gefaßt oder mit anderen Stoffen verbunden. é

Edelsteine, bearbeitet (geschliffen usw.), ohne Fassung: natürliche.

678c

Edelsteine, bearbeitet (geschliffen usw.): nur zu tehnischen Zwecken in Holz, Horn, Knochen oder unedlen Metallen gefaßt (Schneide- und Schreib- diamanten); auch Drahtzieheisen in Verbindung mit gebohrten Edelsteinen.

—: in anderer Weise gefaßt; in einer zur unmittels baren Verwendung als Schmuck oder Zierat geeigs- neten Form oder geschnitten (Gemmen, Kameen)z vorstehend nicht genannte Waren aller Art in Verbindung mit Edelsteinen, soweit sie niht an sich unter andere Nummern fallen, auch nicht al3 Werkböden mit Steinen zu den Uhrenteilen ge- hören.

Halbedelsteine (einschließlih der glasigen Lava), bes arbeitet (geschliffen usw.) ohne Fassung; gefaßt, geschnitten (Gemmen, Kameen) oder sonst zu Waren verarbeitet, soweit sie niht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.

Feingold, roh oder gegossen, gehämmert oder gewalzkt in Stangen, Blech oder Draht; legiertes Goldz, roh oder aeg0ien. aud ix Form Von Platten.

Bären aus Bruchgold,

Goldmünzen: deutsche.

—: fremde.

Abfälle von der Goldverarbeitung -gefräß); Bruchgold.

Platin und die sogenannten Platinmetalle (Fridium, Osmium, Palladium, Rhodium, Ruthenium), un- legiert, roh oder gegossen, gehämmert oder gewalzt, in Stangen, Blech oder Draht; kegiertes Platin, roh oder gegossen; auch Bruch sowie Abfälle von der Verarbeitung dieser Metalle.

Legiertes Gold, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech oder “Draht.

Legiertes Platin und legierte Platinmetalle, ge- hämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech oder Draht.

Waren ganz oder teilweise aus Gold, anderweit nicht genannt, soweit sie niht durch ie Verbindung n anderen Stoffen unter andere Nummern

allen.

Echtes Blattgold (echter Goldschaum, -blatt, -folie), Flittern aus Gold.

Waren ganz oder teilweise aus Platin oder den sogenannten. Platinmetallen, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen.

Gruppe V: Edelmetalle und Schmuckwaren.

Feinsilber, roh oder gegossen, gehämmert oder ge- walzt, in Stangen oder Blech; legiertes Silber, roh oder gegossen, auch in Form von Platten,

Barren aus Bruchsilber.

Silbermünzen.

Abfälle von der Silberverarbeitung (Silbergekräß)z Bruchsilber.

Legiertes Silber, gehämmert oder gewalzt, auch in Form von Blech; legiertes oder unlegiertes Silber, vergoldet oder auf mechanischem Wege mit Gold belegt.

Draht, auch legiert.

Silbergespinst (auch aus vergoldetem oder auf mechanischem Wege mit Gold belegtem Silber- draht), sowie Tressenwaren (Besäße, Bänder, Kordeln, Lißen, Schnüre), Gewebe und Knopf- macherwaren (auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus Silbergespin| ohne Beimischung von anderen Gespinsten, mit Kern aus Spinnstoffen.

Waren gz oder teilweise aus Silber, anderweit nicht genannt, auch vergoldet oder auf mecha» nischem Wege mit Gold belegt, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen: Tafelgeräte (Besteckes Teller, Schüsseln, Tafelaufsäße usw.).

—: Schmudkgegenstände, Silbergeflechte (Geflechte aus Silberdraht), Silbergewebe (Gewebe aus Silberdraht) und anderweit nicht genannte Waren.

Echtes Blattsilber (echter Silberschaum), Flittern aus Silber.

Blech: vergoldet oder mit Gold belegt (plattiert),

—: versilbert oder mit Silber belegt (plattiert).

Draht, auch auf anderen Draht aus unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle gesponnen: vergoldet oder mit Gold belegt (plattiert).

—: versilbert oder mit Silber belegt (plattiert).

Unechtes Gold- und Silbergespinst aus vergoldetem oder versilbertem Draht, auch aus vergoldeten oder versilberten tierischen Häutchen, sowie Tressen- ivaren (Besäße, Bänder, Kordeln, Lißen, Schnüre), Gewebe und Knopfmacherwaren (auch mit Ein- lagen von Holz, Bein, Horn, Leder) aus unechtem Gold- oder Silbergespinst ohne Beimischung von anderen Gespinsten, mit Kern aus Spinnstoffen.

Waren ganz oder teilweise aus vergoldeten oder mit Gold belegten (plattierten) unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, soweit sie nicht besonders ausgenommen sind oder durch die Ver- bindung mit anderen Stoffen unter andere Num- mern fallen: Schmudkgegenstände, Toilette- und Nippsachen.

—: andere Waren.

Waren ganz oder teilweise aus versilberten oder mit Silber belegten (plattierten) unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle, soweit sie nicht besonders ausgenommen -sind (f. z. B. Nr. 887a) oder durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter andere Nummern fallen: Schmuckgegen- stände, Toilette- und Nippsachen.

—: Rosenkränze.

—: andere Waren.

Unechtes Blattgold und unechtes Blattsilber (un- echter Gold- und Silberschaum).

Schmuck-, Zier- und sonstige Luxusgegenstände, einshließlich der Toilette- und Nippsachen, ganz oder teilweise aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, fein gearbeitet und zugleich versilbert oder mit Silber belegt (plattiert), verniert, mit Aluminium überzogen,

(Goldasche,