1934 / 219 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Sep 1934 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs- und Staatsanzeiger Nr. 219 vom 19, September 1934. S, 4

Gast- oder Schankstättèngewerbe, Hausier- und Straßenhandel, Wandergewerbe und Markiverkehr gelten niht als Einzelhandel im Sinne dieser Anordnung.

Nicht angeschlossen sind der Wirtschaftsgruppe:

a) Unternehmer und Unternehmungen des Einzelhandels, die

gemäß der 3. Verordnung über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes vom 16. Februar 1934 (RGBl. I S. 100) und der dazu ergangenen ergänzenden Anordnungen ausshließlich dem Reichsnährstand zugehören.

b) Unternehmer und Unternehmungen, die Einzelhandel neben Erzeugung, Handwerk oder sonstiger Berufstätigkeit nur in unerheblihem Maße betreiben.

c) Verbrauchergenossenschaften (Konsumvereine).

3. Unternehmer und Unternehmungen, die der Wirtschafts- gruppe Einzelhandel angeschlossen sind, haben ihren Betrieb bei der vom Führer der Wirtshaftsgruppe Einzelhandel bestimmten Stelle anzumelden. Die Einzelheiten des Meldeverfahrens be- stimmt der Führer der Wirtschaftsgruppe. Er kann die Entrichtung einer einmaligen Meldegebühr anordnen.

4. Verbände des Einzelhandels, die auf Grund des Gesebes vom 27. Februar 1934 anerkannt sind, werden in die Wirtschafts- gruppe Einzelhandel übergesührt. Die näheren Anordnungen _ trifft der Führer der Wirtschastsgruppe. Er kann die Befugnisse der sazungsgemäßen Organe der Wirtschaftsverbände des Einzel- handels ausüben oder durch Beauftragte ausüben lassen. Dies gilt nicht für Wirtschaftsverbände, die Träger von Kollektivver- einbarungen marktregelnder Art sind.

Berlin, den 18. September 1934.

Der Reichswirtschaftsminister.

J. A.: Frielinghaus.

Anordnung

des Reichswirtschaftsministers über die Anerkennung der Wirtschastsgruppe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,

Vom 18. September 1934.

Auf Grund des § 1 des Geseßes zur Vorbereitung des organischen Aufbaues der deutschen Wirtschaft vom 27. Fe- bruar 1934 (RGBl. I S. 185) ordne ih an: |

1. Die Wirtschaftsgruppe Gaststätten- und Beherbergungs- gewerbe (Reichseinheitsverband des deutschen Gaststätten- und Be-

erbergungsgewerbes), Berlin W 8, Taubenstraße 26, wird als alleinige Vertretung ihres Wirtschaftszweiges anerkannt.

Die Wirtschaftsgruppe und ihre Untergruppen dürfen keine marktregelnden Maßnahmen treffen.

9. Der Wirtschaftsgruppe werden alle Unternehmer und Unternehmungen (natürlihe und juristishe Personen) ange- R die Schank- oder Gastwirtschaft oder beides gemeinsam etretben.

Schankwirtschaft liegt vor, wenn ohne Rüfsiht auf die Be- triebsform Speisen oder Getränke zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle gewerbsmäßig gbgegeben werden.

Gastwirtschaft liegt vor, wenn ohne Rücksicht auf die Be- triebsform Zimmer oder Betten zur vorübergehenden Be- hexbergung von Fremden gewerbsmäßig vermietet werden.

Gast- oder Schankgewerbe ist eine solche Tätigkeit auh dann, wenn sie neben einem anderen Gewerbe (z. B. Fndustrie, Einzel- handel, ambulantes Gewerbe) ausgeübt wird. Bei Unerheblich- keit der auf das Gast- oder Schankgewerbe entfallenden Tätigkeit kann die Wirtschaftsgruppe auf die Zugehörigkeit dieser Unter- nehmer und Unternehmungen verzichten.

3. Unternehmer und Unternehmungen, die Schank- oder Gast- wirtschaft oder, beides gemeinsam betreiben hahen iten Botrioh , E Ife j Mittelßbe; f 7 2 j iv C E Er oei ver vom Führer der Wirtschaftsgruppen Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe bestimmten _Stelle anzumelden. Die Einzelheiten des Meldeverfahrens bestimmt der Führer der Wirt-

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schastsgruppe. Er kann die Entrichtung einer einmaligen Melde- gebühr anordnen. E Unternehmer und Unternehmungen des Gaststättén- und

Beherbergungsgewerbes, die Einzelmitglieder des Reichseinlheits- verbandes sind, sind von der Meldepflicht De i 4. Dex Führer der Wirtschaftsgruppe kann die Befugnisse der saßungsgemäßen Organe der Wirtschaftsverbände des Gast- stätten- und Beherbergungsgewerbes ausüben oder dur Beauf- tragte ausüben lassen. Dies gilt nicht für Wirtschaftsverbände, die Träger von Kollektivvereinbarungen marktregelnder Art sind.

Berlin, den 18. September 1934. Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Frielinghaus.

Bekanntmachung. Beim Reichsverlagsamt erscheinen: A. Zeitschriften:

Reichsgeseßblatt, Teile T und II,

Reichsministerialblatt,

Anstellungs-Nachrichten,

Reichssteuerblatt,

Anhang zum Reichssteuerblatt,

Reichszollblatt, Ausgaben A und B,

Teilabzüge des Reichszollblatts, \ i

Anhang zum Reichszollblatt (enthaltend die Aenderungen im Stand und in den Befugnissen der Holl- und Branntwein- monopolverwaltung [Aemterverzeihnis]),

Berichtigungsblätter zum Aemterverzeihnis,

Amtsblatt der Reichsfinanzverwaltung, Ausgaben A und B,

Nachrichten für Luftfahrer, /

Monatliches Verzeichnis der reihsdeutschen amtlihen Druck- \chriften.

B. Bücher.

ABC des Reichsrehts, Gesamtsachverzeichhnis zum Bundes- und Reichsgesetblatt 1867 bis 1929 (Anhang zum Reichs- geseßzblatt),

Steuer-ABC, Gesamtsachverzeichnis zum Reichssteuerblatt 1920 bis 1931 (mit Fundstellennahweis der Entscheidungen und Gutachten des Reichsfinanzhofs und anderer Gerichte),

Der Vorläufige Reichswirtschaftsrat 1927—1932, ;

Entscheidungen des Reichsoberseeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs,

Hauptregister hierzu für die Bände XII1[1—XXIII,

Seesrachtordnung,

Fingerzeige für die Geseßes- und Amtssprache,

Die Flaggen des Deutschen Reichs,

Begründung zur Militärstrafgerihtsordnung und zum Einfüh- rungsgeseß dazu in der Fassung der Belanntmädung vom 4. November 1933,

Son de rausgabe Geseze über die Haager Konferenz und die Sonder- und Liquidationsabkommen (Reichsgeseßblatt Teil TI, 1930 Nr. 7 und 8),

Sonderausgabe Entwürfe zu den Geseßen über die Haager Konferenz und die Sonder- und Liquidationsabkommen (mit den amtlihen Begründungen und Denkschriften).

Die Nummern des Reichsgesehßblatts werden vom FJahr-

gang 1867 an ständig auf Lager gehalten und auch, einzeln ab-

gegeben. Von den übrigen Verlagsblättern wird nur eine dem

gen Bedarf genügende Oa hergestellt. Einzelnummern

önnen also nur soweit vorrätig geliefert werden.

ugung."

Reichswirtschaftsministers Wirtsch i é : rialblatt für Wirtschaft und Arbeit veröffentli 1 des § 70 Abs. 1 der Allgemeinen Bergpolizeiverordnung für

den Verwaltungsbezirk

Auf Wunsch werden Einbanddecken zu den abgeschlossenen Fahrgängen aller Verlagsblätter sowie auh zu den übrigen Ver- triebsgegenständen ge!liefert. Ebenfalls auf Wunsch sind auch fertiggebundene Jahrgänge lieferbar.

Barverkauf werktäglich von 8 bis 154, Sonnabends von 8 bis 13 Uhr. Schriftlihe Bestellungen werden schnellstens erledigt.

Verkaufspreise im Zeitungsvertrieb:

(der achtseitige Druckbogen, jedoch mit Avsshluß der Post-

versendungsgebühren)

a) Reichsgeseyblatt (Teile 1 und 11), Reichsministerialblatt, Amtsblatt der Reichsfinanzverwaltung, Reichszollblatt, Anhang zum Reichszollblatt aus früheren Fahren 10 Rpf., aus dem laufenden Fahre 15 Rpf.,

b) S und Anhang zum Reichssteuerblatt 20 Rpf.,

c) Teilabzüge des Reichszollblatts (einseitig bedruckt) und

d) Berichtigungsblätter zum Anhang des Reichszollblatts Aemterverzeihnis (einseitig bedruckt), je nach Druck- umfang,

e) Einbanddecken 1.45 RM das Stück, für Monatliches Ver- zeichnis 0,90 RM.

Preisnachlässe im Zeitungsvertrieb:

a) 10, 20, 30 vom Hundert beim Bezug von mehr als 10,

20 und 60 Bogen; b) 40 vom Hundert beim Bezug von mehr als 3000 Bogen sowie vollständiger Fahrgänge; i c) 50 vom Hundert beim Bezug von mehr als 5000 Bogen sowie auf Sammelbestellungen der Dozenten für ihre Hörer bei einem Einzelbezug von mindestens 10 Stück;

d) 60 vom Hundert beim Bezug von mehr als 50 000 Bogen.

Einzelnummernpreise: Anstellungs-Nachrihten ..«« Nachrichten für Luftfahrer . . . . . 0,75 RM, Monatliches Verzeichnis L 2 R

Den laufenden (Vierteljahrs-)Bezug für unsere Blätter, mit Ausnahme des. Monatlichen Verzeichnisses, vermitteln die Post- anstalten. Die vierteljährigen Begugspreise sind in der Zeitungs- preisliste veröffentliht und gelten stets nur für die laufende Bezugszeit. Das Monatlihe Verzeichnis ist durch den Buchhandel oder von uns unmittelbar zu beziehen.

0,13 RM,

Preis je 6 RM vierteljährlih ausschließlich der Postgebühren.

Verkaufspreise im Buchvertrieb: (Stückpreis mit Ausschluß der Postversendungsgebühren) ABC des Rêichsrechts (Anhang zum Reichsgesebblatt) 8,— RM,

im Originaleinband des Reichsgeseßblatts . 960

int ablen C r SteuU A C s B80 S

im Originaleinband des Reichssteuerblatts . 520 Der Vorläufige Reichswirtschaftsrat 1927—1932 . . 9,30 „e Entscheidungen des Reichsoberseeamts (jeder Band um-

faßt ctwa 10 Heste), jedes Le Hauptregister (Entscheidungen). «2a l2— y Seeabto oa S Fingerzeige für die Geseßes- und Amtssprache è # 5 0,80 „s Die Flaggen des Deutschen Reichs. .. «x: 110 „, Begründung der Militärstrafgerichtsordnung . » # : 2,30 „, Geseße über die Haager Konferenz... . . # « 4/80 „, Entwürfe zu den Geseßen über die Haager Konferenz 5— „- Einbanddecken für Band XXVIT derx Entscheidungen. . 1,25 „5

Unsere Sendungen gehen im allgemeinen unter Nachgebühr t) T N 23

S E E O ¡oceden in Rechnung |

Ein ausfüb4&!| Zlin F R A x

cs Ia uefaes Verlagsverzeichnis steht kostenlos zur Ver-

Berlin NW 40, den 15. September 1924. Scharnhorststr. 4. Reichsverlagsamt. F. V.: Alleckna.

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Preußen.

Bekanntmachung, über die Verwendung von im Bergbau zugelassenen ündmitteln, 1. Dex 9. Nachtrag zur Liste der Bergbauzündmittel des L und Preußischen Ministers L

Arbeit vom 25. August 1934 is im Ministe- aft und Arbeit vom 29 gus d. Auf Grund

des Preußischen Oberbergamtes zu Halle (Saale) vom 26. Februar 1927 werden die im vor-

stehend bezeichneten Nachtrage angeführten neuen Zündmittel Zu Verwendung in den unserer Aufsicht unterstehenden Be-

trieben zugelassen. : : : 9, Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Ver-

öffentlichung in Kraft. Halle (Saale), den 17. September 1934. Preußisches Oberbergamt. F, V.: Thiele.

Siebenter Nachtrag : zur Bekanntmachung des Oberbergamts zu Halle (Saale) vom 1. August 1929 über die in seinem Bezirke zur Ver-

wendung zugelassenen Sprengstoffe.

Auf Grund des elften Nachtrages zur „Liste der Berg- bausprengstoffe“ vom 23. August 1934 tritt in dex bezeichneten

Bekanntmachung nachstehende Aenderung ein,

Aufnahme von neuen Sprengstoffen: B. Wettersprengstoffe. II. Halbgelatinöse Wettersprengstoffe.

Nachfolgender Sprengstoff wird unter den aufgeführten Be- f allgemeinen oder be-

sonderen bergpolizeilichen Vorschriften- zur Verwendung im Berg-

dingungen sowie unter Beobachtung der

werksbetriebe zugelassen.

Nummer Be- | Höchstlademengen für der zeichnung | Verwen- A Schlag- | \chlagwetter- Eintragung| _ des dungs- ur wetter: | freie Stein- in Spreng- | bhereih | messer | gruben |kohlengruben die Liste | slofses in Ï g Wetter- | Gesamter | 30,35 800 | 800 zellit A | Bergbau

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Veröffent- | j reußishen Staats-

lichung im Deutschen Reichsanzeiger und anzeiger in Kraft. Halle (Saale), den 17. September 1934. Preußisches Oberbergamt. J. V.: Thiele,

Itichtamtlkliches. Deutsches Reich.

Der Königlich niederländische Gesandte: Graf Lim- burgStirum hat Berlin verlassen. Während seiner Ah- wesenheit führt Legationsrat Baron deVos van Steen- wijk die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der Königlich bulgarishe Gesandte Svetoslav P 9- menow hat dem Führer und Reichskanzler sein Ah- berufungsschreiben überreiht. Bis auf weiteres führt Le= gationssekretär Da phinoff die Geschäfte der Gesandtschaft,

Der chilenische Gesandte Luis V. de Porto-Seguro hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt ia Cruchaga Ossa die Geschäfte der Gesandt-

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Verkehrswesen.

Fernsprechvermittlungsstelle mit Selbstanshlußbetrieb Tegel.

Die Reichspostdirektion gibt bekannt: Am Sountag, dem 7, Oktober, 8 Uhr vormittags, wird die A LAE h vers- mittlungsstelle Tegel auf Selbstanschlußbetrieb umge stellt. Sie erhält das Rufzeichen C 0. Die Teilnehmer der ge nannten Vermittlungsstelle werden zur Vermeidung von Falsch- verbindungen darauf hingewiesen, daß bei jedem Anruf zuerst das Rufzeichen der gewünschten Vermittlungsstelle und dann die

stets vierstellige Rufnummer des Teilnehmers gewählt wer-

den muß.

Großrundfunksender Langenberg.

__ Der auf 100 kW verstärkte E Langenberg ist am 15. September endgültig in Betrieb genommen worden. Als Antenne wird zunächst nux der untere Teil der neuen Ein- turmantenne bis 100 m Höhe - benußt. Mit dieser Einrichtung wird bereits eine günstige Wirkung auf die Empfangsverhältnisse erzielt. Die Ausnuzung der vollen Antennenhöhe von 160 m ist aus technishen Gründen erst später möglih. Wegen des Ab- baus der alten Eisentürme und zur Erledigung einiger Rest- arbeiten wird noch für einige Tage eine Verkürzung der Sende- zeiten in den Vormittagsstunden (Aufnahme des Betriebs um 10 Uhr statt um 5,30 Uhr) notwendig sein.

Umfang des Postscheckverkehrs im August.

Auf den Postscheckonten wurden im August bei 62,5 Mil- lionen Buchungen 9874 Millionen RM umgeseßt; davon sind 8106 Millionen RM oder 82,1 vH bargeldlos beglichen worden. Das Guthaben auf den Postscheckonten betrug am Monatsende 503,9 Millionen RM, im Monatsdurhschnitt 532,8 Millionen Reichsmark.

Kunst und Wissenschaft.

Spielplan der Berliner Staätstheater.

Donnerstag, den 20. September. Seuctsopét: Tri ita A d J Lo 19 e. Musikalishe Leitung: Furtwängler. Beginn: 19 Uhr. Schauspielhaus: Meier Helmbrech t. Ortnex. Beginn: 20 Uhr.

Tragödie von Eugew#t

i S | Stelle In der Staatsoper wird Sonntag, 23. September, an Ste der “angekündigten „Tosca“ Wagners. „Der fliegen de Holländer“ gegeben. Die Neueinstudierung. von ,Tosea mit Maria Müller in der Titelrolle findet Dienstag, den 29., statt,

Jm Staatlichen Schauspielhaus wird Lessings „Minna von

elm“ Leitung von Gustaf Gründgens neuein- A it Eut S I nema y n 1tn der Titelrolle, Lotte

tudiert mit Emmy n Bette als Franziska und Lina Lossen als Dame in Trauer. Von den Staatlichen Museen. um 12 und

D) ‘asiatishen Museum finden tägli, : 1 use Führungen_ as die A Säle babylonisch-assyrischer t : j

Kunst statt.

Eingriffe der Fnnungen in die Preiswirtschaft verboten.

Der Reichshandwerksführer hat an alle Obermeister der Handwerker-Pflichtinnungen eine Anordnung über Eingriffe in die Preiswirtschaft erlassen. Darin wird ausdrücklih darauf hin- gewiesen, daß die neugebildeten Pflichtinnungen und deren Führer alle Maßnahmen zu unterlassen haben, welche den Anordnungen der Reichsregierung auf dem Gebiet der Preiswirtschaft wider- sprechen. Nachdrücklich betont der Reichshandwerksführer, daß es verboten ist, Mindestpreise, Höchstpreise oder Preisrichtlinien den JFnnungsmitgliedern bekanntzugeben, aufzuerlegen oder - die JFnnungsmitglieder direkt oder indirekt : zur Jnnehaltung solcher

‘reisbindungen zu veranlassen.

F Der San habers habe nit das Recht, dur Anord- nungen in die freie Willensbestimmung des einzelnen Betriebes bezüglich der Preisgestaltung einzugreifen. Wo Fnnungsmit- glieder sih unlautere Preisunterbietungen zuschulden Hamer lassen, die durch Verleßung ihrer öffentlich-rehtlichen oder 20 vaten Verpflichtungen oder dur Qualitätsbetrug ermöglih werden, sind die bei den Handwerkskammern eingerichteten Ehren- gerichte und die ordentlichen Gerichte zur Entscheidung berufen. Unberührt von diesem Verbot bleibt die Aufgabe der «Fnnungen in den Fragen der Schulung der Mitglieder. Es ist nach wie vor gestattet, Kalkulationskurse und Kalkulationslehre_ durxch die Fnnungen erteilen zu lassen. Es ist jedoch unzulässig, gedruckte Musterbeispiele und Kalkulattonsformulare herauszugeben, die den Charakter von Preislisten haben könnten. Ebenso gehört es nach wie vor zu den Pflichten der Fnnungsobermeister, vornehm- lich in den Zweigen des Baugewerbes, bei der Regelung des öffentlihen Vergebungswesens mitzuwirken und die Baubehörden bei der Vergebung zu beraten und zu unterstüßen.

Verantwortlich für Schriftleitung und Verlag: Direktor Dr. Baron von Dagzur in Berlin-Wilmersdorf.

Berlin, Wilhelmstraße 32. Vier Beilagen

‘der neuen Ernte erheblih au

Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellschaft,

(einshließlich Börsenbeilage und eine Zentralhandelsregisterbeilage).

Ir. 219

Erste Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

:Ve rlin, Mittwoch, den 19. September

Nus der Verwaltung.

Wahlprüfungsgeriht beim Reichstag gebildet,

Der Präsident des Reichstages, Göring, Reichstag veranlaßt. S

des Gerichts benannt.

Dr, Raeke. nannt.

Führer abgelegt und sein Ja zum Austritt Deutschlands aus dem Völkerbunde ausgesprochen. Während früher, im alten System, nah jeder Reichstagswahl eine unübersehbare Fülle von Einzelbeshwerden einging, die das Wahlprüfungsgeriht dann nachzuprüfen hatte, liegen aus Wahl und Volfksabstimmung vom 12, November nux ganz wenige formaljuristishe Zweifel vor, die das neue Walhhlprüfungsgericht zu klären haben wird. Das kommt auh in_ der Zusammenseßung des Gerichts zum Auêsdruck, Die Abgg. Schwarz und Dr. Raeke sind von Beruf Juristen.

Minister Dr. Frid über die Selbstverwaltung.

Die kommende Reichsgemeindeordnung.

Reichsinnenminister Dr. Fri ck veröffentlicht im „Gemeinde- tag“ Ausführungen über das Thema „Gemeinde und Staatsidee“. Die Gemeinde, so führt der Minister aus, ist eine der Grund- lagen des staatlichen Aufbaues, sie ist die Zelle, aus der ein großer Teil des reichen Lebens der Nation hervorgeht. Fn ihrer Verwaltung und Leitung sind zehntausende Volksgenossen tätig, von deren Entschlußkraft, Treue und Verantwortungsfreudigkeit Gedeih und Verderb der Gemeinden abhängen. Soll das Leben der Gemeinden gesund sein, dann muß auf die Ausbildung dieser moralischen Fähigkeiten in unserem Volke derx allergrößte Wert

é Reichsminister Hermann hat die Bildung eines Wahlprüfungsgerichts beim | Der Reichstagsabgeordnete Stöhr hat im Auftrage des Reichstagspräsidenten die Abgeordnetenmitglieder s | Danach gehören dem Wahlprüfungêgericht an die Reichstagsabgeordneten Stöhr, Shwarz-Memmingen und _ Außerdem werden noch zwei Retichsgerichtsräte er- Die erste Aufgabe des Wahlprüfungsgerihts dürfte in der Ueberprüfung des Ergebnisses der Reichstagswahl und der Volksabstimmung vom 12. November 1933 liegen. Damals hatte das deutsche Volk erneut ein überwältigendes Bekenntnis zum

gelegt werden. Solange die Gemeindeverwaltungen die Stätte sahlicher Arbeit zum Wohle der Gemeiüdebewöhter widvés. pa es keinen Grund, der Selbstverwaltung Schranken aufzuerlegen. Aber schon vor dem Kriege wurden sie zu öffentlichen Propaganda- flepen des Marxismus und seiner kapitalistischen Gegenspieler; e emed, waren geradezu der Fechtboden des Klassen- S. Es ist kein Zufall, so führt der Minister weiter aus, Qn, ie Gemeinden erst im nationalsozialistishen Staate im eiste ihres Schöpfers wirksam werden. Der Nationalsozialismus betrachtet die Selbstverwaltungskörpex niht als über- flüssig, will sie vielmehr als eine wertvolle Einrichtung den Willen des Volkes zu formen und zu tätiger Leistung anzuspornen und zu steigern, erst recht zur Entfal- aura bringen. Das wichtigste Geseß auf diesem Gebiet wird die ommende Reichsgemeindeordnung sein, die für alle deutschen Gemeinden die einheitlihe Grundlage schaffen und damit cin wesentlicher Baustein beim Neubau des Reiches sein wird. Der nationalsozialistische Staat beruht auf dem Führergedanken und unbedingter innerer Geshlossenheit des ganzen Staatslebens. Der FUhrergedanke steht in shävfstem Gegensaß zum Parlamentaris- mus, ex ist aber kein Gegensaß zur Selbstverwaltung. So wie im großen Umkreis der Staatspolitik nur eine starke, nie {hwan- lende, zielsichere Führung erfolgreich sein kann, so wird auch in den* brtlichen Gemeindeverwaltungen eine feste, niht von klein- lichen N beeinflußte Führung Besseres zu leisten vermögen als ein Gemeindeparlament voll raufender Fnteressen- tenhaufen. Das schließt natürli keineswegs ernste Sachberatung aus, im Gegenteil: an die Stelle der Allesbesserwisser treten Fachleute und Sachverständige: Der Staatsgedanke Adolf Hitlers prt in allen wesentlichen Grundzügen mit dem Staatsideal es Freiherrn vom Stein überein, Adolf Hitlex und der Frei- herr vom Stein sind die großen staatspolitishen Lehrer und Er- zieher des deutschen Volkes. Sie stellen vor jedes Recht eine Pilicht, Ueber allen Pflichten aber, so betont Minister Frick zum Schluß, steht die Treue zum Führer, zur nationalsozialistischen dee und zum deutschen Vaterlande. Dieser Pflicht hat auch die leßte Gemeinde zu dienen.

Besuchsordnung der Staatlichen Museen.

Eintrittspreis an allen Besuchstagen 10 Rpf.

Für Teilnehmer angemeldeter Führungen, für Schüler, für Angehörige eines vom JFugendbundführer des Deutschen Reiches anerkannt

7 .. 9 , en gugendbundes, für Angehörige der Reich8wehr, der SA, SS usw. {wird das Eintrittsgeld an allen Tagen auf 5 Rpf ermäßigt, Ben derx Besuch der Museen in geschlossenen Gruppen unter einem mit Ausweis versehenen Führer stattfindet.

Semesterkarte 5 RM, für Studierende und Schüler 2 RM.

Die Verkaufsstelle der Gipsformerei (Altes Museum, Lustgarten, Eingang von der Domseite oder vom Kupfergraben) ist werktäglich

von 9—15 Uhr geöffnet. Anfragen und Bestellungen auch schriftlich.

Die Museen’ sind geschlossen: Neujahr, Karfreitag, Himmelfahrt, Bußtag und an den ersten Tagen der hohen Feste,

Museen auf der Spreeinsel. Eingänge: Altes Museum (Lustgarten Neues Museum (Museumsstraße), Pergamonbrüde E A

Kaiser-Friedrih-Museum (Monbijou-Straße) : Altes Museum. Lustgarten. Griechisché. und romitsche Kunjr

Neues Museum. Museumsstraße. Griechische und römische Kunst, Jslamische

Pergamon-Museum. Pergamonaltar, Kleinasiatische Ausgrabungen Deutsches Muscum. Deutsche Gemälde und Bildwerke des Mittel-

Aegypten, Kupferstichkabinett Neubau. Kupfergraben. Vorderasiatisches Museum, Abteilung |

alters und der Neuzeit bis 1800

Kaiser-Friedrich-Museum. Monbijoustraße. Frühchristliche

Ausstellung des Münzkabinetts

Zeughaus, Unter den Linden. Waffen des Mittelalters und der Neuzeit, Sammlungen zur Geschichte des deutschen Heeres, Ruhmeshalle Historische Festräume,

Schloßmuseum. Stadtshloß. Schloßfreiheit, Kunstgewerblihe Sammlungen

Museum für Völkerkunde. Stresemannstraße 110

Museum für Voxr- und Frühgeschichte und Ostasiatische . Kunst-

sammlung. Prinz-Albrecht-Straße 7 Museum für deutsche Volksfkunde. Schloß Bellevue

Staatliche Kunstbibliothek, Prinz-Albrecht-Straße 7 Kostümbibliothek, Prinz-Albrecht-Straße 7

und byzantinische Kunst, italienische, spanische und französische Bildwerke, italienische, niederländische, spanische, französische, englische Gemälde,

Sonn- |Montag| Diens- | Mit tag tag wo

Sonn- abend

Don- ners- tag

Freitag

9—15 | geshl. | 9—15 | 9—WS | 9—15 | 9—15 | 9—165

9—15 | 9—18 | geschl, | 0—15 | 9—25 | 9—16ö | 9—16 9—15 | 918 | 918 | 9—15 | 915 | 9—15 | 0—15

Für die Führung durch die geschlosseïten Räume ist eins Zusaßkarte iin Betrage des Eintittsgeldè3 zu löseit

geschl,

Wegen Umzuges nah dem Schloß Bellevue geschlossen, Bis auf weiteres beschränkt zugänglich, Frek,

9—15 9—15 | 9—15 | 9—15 | 9—15

| 0—1s

Getreide- und Mehlvorräte in zweiter Hand Ultimo August sowie Vermahlung von Brotgetreide im August 1934.

_ Durch das Statistische Reichsamt werden zu Ultimo August 1934 folgende Getreide- und Mehlvorräte der zweiten Hand in Mühlen und Lagerhäusern ermittelt:

——

——

/ Jnländischer und ausländischer Herkunft Ausländischer Herkunft, e e E verzollt unverzollt R August 1934 (August 1933)| Juli 1934 Juni 1934 | August 1934 | Juli 1934 | Juni 1934 Weizen S e 1 402,9 (591,8) 1 145,0 1 198,3 20,8 24,3 22,9 Roggen aa C A 877,7 (655,5) 717,8 729,1 4,9 2,4 0,7 haser E C a e E 41,2 (42,6) 22,5 36,5 0,9 1,2 0,6 Verso a 0 135,9 (167,9) 79,0 31,8 5,8 8,9 3,5 Weizenbame n 102,1 (109,2) 111,5 118,2 0,1 0,6 0,1 Roggenbackmehl . „eee 81,8 (57,5) 58,2 67,1 0,0 0,2 0/1

Die Getreidevorräte der zweiten Hand sind im August aus

1 L f efüllt worden. Der Hugang ent-

jel bei Weizen mit ‘/s, bei Roggen mit % auf die Lagerhäuser. ln Weizen lagerten in der zweiten Hand 1403 000 (im Vor- monat 1 145 000) t, davon in den Mühlen 49 (56) vH. Die Vor- lâte an Roggen erhöhten sih auf 878 000 (718 000) t, von denen lh 53 (57) vH in den Mühlen befanden. Die Haferbestände erhöhten sich auf 41 000 (22 000) t. Die Gerstenvorräte wiesen So wie [hon im Vormonat einen beträchtlichen Zuwachs auf. ‘ie erhöhten sich von 79000 auf 136 000 t. Während die Vor- rate an mes von 112 000 auf 102000 t zurückgingen, erhöhten sich die Roggenmehlvorräte von 658 000 auf 82000 t.

Mühlen mit (329 000) t Weizen und 334 000 (292 000) t iervon waren 800 t Weizen und 30 000 (23 000) t Roggen für Futterzwecke bestimmt. l

Die vorgenanten Zahlen umfassen wieder ungefähr 95 vH aller in Mühlen und Lagerhäusern befindlichen Getreide- und Mehl- vorrâte. Verbrauchercn werken usw.) lagernden Getreidemengen sowie die rollenden und s{chwimmenden

den Ergebnissen

Die bei Mischfutterfabriken und anderen industriellen (Mälzereien, Getreidekaffeefabriken, Nährmittel-

tengen und die Mehlvorräte der Bäcker sind in niht enthalten. Die Verarbeitung von Brot- etreide war im August höher als im Vormonat. Fn den mehr als 3 tk E wurden 352 000

Roggen verarbeitet.

1934

Berliner Börsenbericht vom 19. 6eptember. Ruhiges Geschäft Laura und Polyphon unter Abgabedruck.

Nach den leßten lebhaften Tagen ist im Berliner Börsen- verkehr wieder eine Beruhigung eingetreten. Fmmer war die Tendenz anfangs niht unfreundlich, da besonders aus dem RNuhr=- gebiet ein günstiger Monatsberiht erwartet wird, und auch sonst verschiedene günstige Nachrihten aus der Wirtschaft vorlagen. xFedoh hielten sih die Privatkundschaft und auch die Kulisse vom Geschäft stark zurück, und die eingetretenen Kursbesserungen waren nur vom geringen Ausmaß. Beeinflußt von dem starken Rück- gang der Polyphon- und Lauraaktie ging die Kulisse im Verlauf mit Glattstellungen vor, so daß eine s{chwächere Grundstimmung auftrat, die bis gegen Schluß des Verkehrs anhielt.

Am Montaumarkt waren besonders Laura angeboten (minus 2/4), sonst kam noch Ware in Rheinischen B ainkoblen beraus

L), a are 1n Rheinischen Braunkohlen heraus (minus 14). Dagegen zeigte sich Nachfrage für Mannesmann (plus 1%4) und für Klöckner (plus 4). Unter Chemischen Werten famen etivas mehr Umsäße in Chemische Heyden zustande (plus 1), Am Elektromarkt fielen wiederum Licht und Kraft durch festere Haltung auf (plus 1), dagegen gingen Siemens und A. E. G. etwas zurüUd, Von der Kulisse wurden Bemberg (minus 24) und Afu (minus 124) nah furzer Erholung wiedex abgegeben. Bei Polyphon (minus 2) wirkte die Erklärung, daß an die Aufnahme eines neuen Produfktionszweiges niht gedacht sei, ernüchternd. Unter Schiffahrtswerten fanden die bisher vernachlässigten Hams- burg-Süd «Interesse (plus 2). Sonst lagen noch fest Verkehrs- wesen (plus 14) und Aschaffenburger Zellstoff (plus 1). Angebot zeigte sih erneut in Reichsbank (minus 14). ;

Auch am Kassamarkt ist das Geschäft bei uneinheitliher Ten- denz ruÿiger geworden, während dagegen der Rentenmarkt im Zu- jammenhang mit dem bevorstehenden Coupontermin mehr Auf- merksamkeit findet, Besonders fest lagen Stadtanleihe und Liqui- dationspfandbriefe, aber auh sonst war die Tendenz mit Aus- nahme in Dollarbonds allgemein fest. Tagesgeld war mit 41/16 bis 45/16 unverändert. Die Nachfrage hält jedoch in Hinblick auf die Erntefinanzierung unvermindert an. :

Am internationalen Devisenmarkt ergaben sich keine nennens- werte Veränderungen. Dollar und Pfund lagen unverändert, Die Mark bleibt im Ausland weiterhin fest. i

Beschlüsse der Fnterparlamentarischen Handelskonferenz.

Bie Jnterparlamentarische Handelskonferenz faßte am Montag in ihren Unterausschüssen zwei Entschließungen, die sich mit den Mitteln zur Behebung dex landwirtschaftlihen Krije bzw. mit der ährungsfrage befassen. Jn der landwirtschaftlihen Entschließung heißt es, die Erhöhung der Kaufkraft des Bauernstandes könne nux auf internationalem Wege erfolgen. Dazu werden empfohlen: rationelle Beschränkung der Mechanisierung der landwirtichaftlihen Erzeugung, Einschränkung der Anbaufläche, Organisierung eines billigen landwirtschaftlihen Kredits mit staatliher Beihilfe und Schaffung eines internationalen landwirtshaftlihen Kredits instituts, weiter die Bauernentshuldung, Ermäßigung der auf der O lastenden Steuern und Abgaben, Erhaltung der | N, oh igt nte O R B Da Ie INEE Und Der Währungsausschuß der Konferenz faßte seine Ent- {ließzung auf Grund eines Berichtes des chemaligen französischen Finanzministers Paul Reynauld. Die Entschließung besagt, daß die Stabilisierung der Währungen auf der Goldgrundlage einen entscheidenden Faktor für die Rückkehr des- Vertrauens und für die Lösung der Weltwirtschaftsfrise darstelle. ;

Meitteilung des Neichsbundes der Metallwaren-Fndustrie.

Die Ausfuhrstelle des Reichsbundes der Deutschen Metall- waren-Fndustrie teilt mit:

Die Betwirtschaftung der zur französishen Zolltarif-Nr. 579 bis J gehörenden „Waren aus Aluminium oder mit Aluminium . belegt, andere niht besonders genannte Gegenstände“, erfolgt ab 1, Oktober 1934 in Deutschland. Die Ausfuhrstelle des Reichs- bundes der Deutschen Metallwaren-Fndustrie e. V. ist von diefen Zeitpunkt ab mit der Durhführung der Kontingentsverteilung beauftragt. Es ist niht ohne weiteres festzustellen, welhe Waren ur Position 579 bis J gehören. Aus diejem Grunde wird nach- fie end die vollständige Fassung der Position 579 bis veröffent=- liht, um den in Betracht kommenden Firmen zunächst einen ge- wissen Anhalt zu geben.

579 bi s. Waren aus Alumnium oder mit Aluminium be- legt, einshließlich der Aluminiumbronze mit mehr als 20 vH Aluminium: A. Tafelgerät (orkèvrerie de Table) Gegenstände s Wohnungseinrihtung, Toiletteartikel, Ziergegenstände usw.,

afelgeshirr und Tischbestee, B. Küchengeschirr, C. Kabel und zusammengedrehte Drähte, nicht isoliert, auch in Verbindung mit eringer verzolltem Metall, D. rohe gegossene, gepreßte oder ge- biiadote Gegenstände, Maschinenteile in rohem Zustand oder nur roh vorgearbeitet und andere Gegenstände in gleihem Zu- stand, E. Maschinen- oder andere Teile aus Ble, nur gehämmert oder getrieben (repoussées ou emboutie), F. Reservotire, Be- hälter, Fuderfässer, Bottihe mit einem Raumgehalte von über 40 hl, und deren Einzelteile, G. Reservoire, Fuderfässer, Bottiche, Kessel sowie deren Einzelteile und Träger, mit Ausnahme der im vorstehenden Absaß F enthaltenen Waren, H. Hochofenarma- turen, Windformen, Kästen für Windformen, Schlackenformen sowie Kästen für Schlackenformen, Heißwindschieber, Schieber- ringe, J. andere (niht besonders genannte) Gegenstände. Die- jenigen Firmen, die bisher nachweisbar Waren nah Frankreich exportiert haben, die in Ba, nah der Nr. 579 bis I verzollt worden sind, wollen sich unverzüglih mit der Ausfuhrstelle in Verbindung seßen und gleichzeitig folgende Angaben übermitteln: 1. Genaue Beschreibung der exportierten Erzeugnisse. 2. Genane Angaben über die Reingewichte der im Fahre 1932 exportterten Erzeugnisse. Bei solchen Waren, bei denen die wirtschaftlichen Verhältnisse oder die Beteiligung der deutschen Firmen an der Ausfuhr nah Frankreich in der leßten Zeit sih gegenüber den Fahre 1932 wesentlich geändert haben, wird diejer Aenderung gegebenenfalls durh Berücksichtigung der Ausfuhr in der [pâ- teren Zeit (nah 1932) Rechnung getragen. Fn solchen Fällen sind die in Betracht kommenden Firmen verpflichtet, genaue An=- gaben über die Reingewichte der 1933 und gegebenenfalls 1934 exportierten Erzeugnisse zu machen. Die Ausfuhrstelle behält sich vor, im Einzelfall dazu Stellung zu nehmen. Die Meldungen müssen bis ‘pätestens 22. September 1934 bei der Ausfuhrstelle vorliegen, da sonst keine Gewähr mehr besteht, daß die Mel- dungen bei der Verteilung des Kontingentes noch Berücksichti»

„gung finden können.

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