Mikrofilm 007-8967 Bild 6 scan diff

Veulscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Einzelne Nummern koften §0 Pf,

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 12 6. Alle Postanstalten uchmen Bestellung an; für Kerlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geschäftsstelle SW, 48, Wilhelmstraße 32,

Bs

M 43.

Reichsbankgirokonto.

Fuhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich, Ernennungen 2c.

Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit Auslandswaren nach dem besezten Gebiet.

Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Reihe 4 der Reichsbanknote zu 50 46 mit dem Datum vom 24. Juni 1919.

A Bekanntmachung über Kaffee ittelpreise. Anzeige, betreffend die Ausgabe dex 36 und 37 des

RNeichs-Geseßzblatüis, Preußen.

Ernennungen und sonstige Pec)onalveränderungen. Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote.

Amtltsih és.

Deutsches Reich.

Der bisherige sishe Stabsarzt a. D. Dr. Hesse ist zum Regierungerat und Mitglied des Reichsgesundheitsamts ernannt worden.

Bei der Reichsbank sind ernannt worden: vom 1. Januar d. J. ab: der Ersie Vorslandsbeamte der früherer Reichsbanfsitelle in Ti:orn Reichsbankdirektor Model hn Lesen Vorstandsbeamten dexr Reichsbankhauptstelle in ürnberg ; vom 1. Februar d. Y. ab: der Zweite Vorstandsbeamte der Reiche bankstele in Barmen, Bankass:ssor Schmieden, unter Ernennung zum Reiche bankdirektor, zum Ersten Vo1stands- beamten der Reich8bantkstelle in Saarbrücken.

Bekcnntmachung,

betreffend den Verkehr mit Aue landswaren nah dem besezten Gebiet.

T. Die durch Verfügung des Reiche kommissars für Aus-

und Eiofuhrbewilligung R. K. Exp. 19124/19 (Deut:cher

Reichsanzeiger Nr. 186 vom 13. Dezember 1919) den Zoll- hellen erteute E'mächtigur g, im Cr Pa von Aus- und Einfuhrbewilligungen dann abzusehen, wenn vom Ausland lommende Waren zum Lager gehen und Waren vom Lager

| nah dem Ausland oufceführt oder auf ein anderes Transit-

lager vrter amtl\ch-m Mitoerschlisse verbraht werden, findet gemäß Verfügung detselben Kon missars R. K. Exp. 21830/19 auf den Verkehr von Zollagezn 7es unbes: ten Gebiets nah solchen des besezien Gebiets Deutsch!onts keine Anwendung. [L Aus dem Auslond komme! de Waren, welche nah dem beseßten G bict urter Zollkentrolle versandt werden sollen, ind von den G'enzeingangsstellen und den Zollstellen im Jnnern nur abzufertigen, wenn Bewilligungen des Reichs- lommissars für Aus- und E'nfuhrbewilliguhg vorlieaen Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.

Beilin, den 18. Februar 1920. Der Re’h8wir1scaftsminifter. J. A.: Flach.

penaana a0 mriton taré,

Bekanntmachung. Der Gewerkschaftlsbund kaufmännischer An-

| gestellte n-Ver bände Siy Berlin hat beaniragt, den

¿wichen ihm und ver Tarif-Verhandlurgas:Kom- mission bder Lederwirtschaft des Groß- Berliner

Arbeitgeber-Verbondes des Großhandels am 6. Sep- ember 1919 e M N zur Regelung der a

Geholts- und Ar.stellunge bedingungen der kaufmännischen An- gesiellten in der Lederwirtschaft gemäß § 2 der Verordnung

vom 23, Dezember 1918 (Reicys-Geseßbl. S. 1456) für das

Gebiet des 2weckverb-ndes G1oß Berlin für den Ledergroß-

und Kleinhandel, den Schuhgroßhendel, die Lederwaren- und Schuhindujirie, die Sattlerwaren-, Poztefeuille- und Feinleder- herstellung uxd -Handel für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diejen Antrag können bis zum März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer

Ï L B. R. 1554 an bas Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- | raße 33, zu richten.

Verlin, den 13. Februar 1920.

Der Reichtarbeitsminisier. J. A.: Dr. Sigtler.

Bekanntmachung.

Der Gewerkshaftsbund kaufmännischer An- westellten-Verbände, Landesaus\huß Thüringen,

————————————— A CAPRRAP R E IORK N

hat beantragt, die zwischen ihm, dem Verein der Kolonialwarenhändler E. V. zu Weißenfels a. S. und dem FJnteressenverband der extilwaren- geschäfte für Weißenfels a. S. am 16. Dezember 1919 getroffenen Zusaßvereinbaru"gen zu dem am 29. August 1919 abgeschlossenen, auf Blait 395 des Tarifregisters eingetragenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs- bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Handel gemäß S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. S, 1456) für das Gebiet der Stadt Weißenfels a. S. gleich- falls für allgemein verbindlich zu erflären.

Einwendvngen gegen diesen Antrag können bis zum 9. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1672 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 13. Februar 1920.

Der Reichsarbei!sminister, J. A.: Dr. S iglex.

Bekanntmachung,

Der Verband der industriellen und gewerbs- lihen Betriebe zu Glogau e. V. und der Deutsche Werkmeisterverband, Geschäftsstelle Breslau, haben beantragt, den zwihen ihten am 23. November 1919 ‘abs geschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der Werkmeister in industriellen und gewerblichen Betrieben gemüß 2 der Verordnung vom 23, Dezember 1918 (Reshs-Geseybl. S. 1456) füc , das Gebiet des, Stadtbezirks Glogau und von Zarkau, Kreis Glogau, für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen ‘gegen diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1638 oan das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Beclin, den 14. Februar 1920.

Der Reichsarheitsminister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung.

Der Hausfrauenbund für Stadt und Kreis Cöthen hot beaatiagt, die zwischen ihm und dem Zentral- verbande der Hautangestellten Deutschlauds und dem Reichsverband für weibliche A LON Nene am 31. Januar 1920 abgeschlossenen tariflichen ereins barungen zur Regelung der Lohn- und Arbeitss bedingurgen der Hausangestellten gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reis S: 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kieises Cötheh für all- gemein vervindlich zu erflären.

Einwendvngen gegen diesen Antrag körnen bis zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B R 1828 an das Reichsaxbeité ministexium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. :

Berlin, den 14. Februar 1920,

Der Reichsarbeiizminister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung,

Der Neichs8verband der weiblihen Haus- angestelllen Deutschlands, Siß Elberfeld, jegzt Berlin, hat beantragt, den zwischen dem katholischen Fiauenbund, dem Deutsch - Evangelishen Frauen- bund, dem Jüdishen Frauenbund und dem Verband der Hausangestellten, Sig Berlin, Or1sguppe BE am 26. Nooember 1919 abaeschloss:nen häuslichen

ienstvertrag und Lohntarif zur Regelung der Lohn- und W beitsbediugungen der weiblichen Hausangest:llien, mit Ausnahme des Saßes: „Die unorganisierten Hausangestellten

und Stundengehilfinnen haben keinerlei Anrecht auf die Rechte |

und Ervungen}chaften unseres Verbandes“, gemäß § 2 der Ver- | ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs:-Ge)eßbl. S. 1456) 08 Gebiet der Stadt Fulda für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1326 an das Reichgarbeitsminislerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Retic80- beit minister. J. A.: Wulff.

Bekanntmachung. Der Reichsverband weiblicher Hauzangestellten

Deutschlands, Siy Elberfeld, jegt Berlin, hat be-

e Îe

Auzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- n zeile 1,50 , eiuer 3 gespaltenen Einheitszeile 2,50 4. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuzrungs- {uslag von SO v, H. erhobeu. Teides nimmt an: ie Geschöftsftelle des Reichs- und Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 34S.

taatsanzeigers,

Postscheckonio: Berlin 41821, 1 DDG,

E s

antragt, den zwischen dem Katholischen Frauenbund Deutschlands, dem Deutsch-Evangelishen Frauen- bund, dem Jüdischen Frauenbund und dem Reichs- verband weiblicher Haus8angestellten Deutsch lands, Ortsgruppe Fulda, am 26. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedin- oungen der Stundengehilfinnen im häuslichen Dienst gemäß S 2 der Verordnuyg vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl, S. 1456) für dos Gebiet der Siadt Fulda für allgemein ver- bindlich zu erklären,

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und find unter Nummer I. B. R. 1979 an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 14. Fehruar 1920.

Der Reichsarbeitsminister, J. A.: Wulff.

Bekanntmachung,

Der Arbeitgeberverband selbständiger Kaufleute im Handelskammerbezirk Wiesbaden, die Tarifs emeinshaft der Angestellten -Verbände Wiess adens, der Gewerkschaftsbund der Angesteilten, Geschäfisstelle Wiesbaden, die Betriebsgemein- haft faufmännischer Verbände (Gewerkschaftisbund aufmännischer Angesteltenverbände) Geschäftsstelle Wiesbaden und die Arbeitsgemeinschaft freier An- Cane e ande, Ortsfartell Wiesbaden, haben eantragt, die zwischen ihnen am 12 Januar 1920 vereinbarte Ergänzung zu dem allgemein verbindlihen Tarifvertraa vom 17. Juli 1919 zur Regelung der Gehoalts- und Anstellungs- bedingungen der kaufmännischen Angestellten gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für den gleichen Geltungsbereih für allgemein ver- bindlich zu erklärea. Einwendungen gegen diesen Artrag können his zum 5, März 1920 erhoben werden un sind unter Nummer L. B. R. 933 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisens firaße 33, zu richten. Berlin, den 14. Februar 19920.

Der Reichsarbeite minister, J. A.: Wulff.

Bew m

Bekanntmachung.

15

Der Verband von Arbeitgebern der SähHsischen Textil-Judustrie zu Chemniß, der Geweckschaftss bund kaufmännischer Angesteliten-Verbände und der Gewerkschaftsbund der Angestellten haben beaatragt, den zwischen ihnen im Anschluß an den Tarifvertrag vom 17. Juni 1919 ar1 2, Januar 1920 abgeschlossenen Ta: ifs vertrag zur Regelung der Geha!ts- und Anjtellunzsbedins gungen füc die kaufmännischen Aagestellten in der Textil- indutirie und textilen Hilfsindustcie gemäß 8 2 der Verord- nurg vom 23. Dezember 1918 (RNeichs-(Kesezbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschaft Kamenz füc allgemein verbinolich zu erklären.

Einwerdungen gegen diesen Antrag können bis zum 1. März 1920 erhoben werden únd sind unter Nummer I. B. R. 1840 an das Reichsarbeitsministerium, Bexlin, Luisens straße 33, zu richten.

Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Reichêarbeitäminister. J. A.:' Wulff.

Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband für Güstcow und Um- gegend E. V., der Gewerk\chaftsbund kaufmännijcher Angestellienverbände, O1tsaus\chuß Güstrow, der Gewerkicaftsbund def Angestellten, Orisverband

Güstrow, und der Zentralverband der Angestellten,

Aar ope Güstrow, haben beantraat, den zwischen ihnen am 12. Nooember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Geha!ts- und Anstellungsbedingungen der kauf- männischen Angestellten gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseybl. S. 1456) für das Gebiet der Siadt Güstrow für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diejen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werkzzn und find unter Nummer I. B. R 780 an das Rei&Larbeitsministerium, Berlin, Luisen- firaße 33, zu richten.

Berlin, den 14. Februar 1920.

Der Reichsarbeitsminister, J. À.: Wulff,

id Ala ris irmenre ermd E E Ea T