Deutscher Neichsanzeiger
Preußischer
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 12 4. Alle Postanstalten unchmen ßLestellung an; für Kerlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Geshäftsstelle SW. 48, Wilhelmstraße 32, !
Einzelne Nummern koften 80 Pf. B
Staatsanzeiger.
Reichsbankgirokonto.
2 43.
Juhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen 2c.
Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit Auslandswaren nach dem beseßten Gebiet.
Bekanntmachungen, betreffend Tarifverträge.
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Reihe 4 der Reichsbanknote zu 50 4 mit dem Datum vom 24. Zuni 1919.
N Betanntmachung über Kaffee ittelpreise.
Anzeiae, betreffend die Ausgabe dex 3 “36 und 37 des Reichs-Geseßblaits. Preußen. Ernennungen und sonstige Per)onalveränderungen. Aufhebungen von Handelsverboten. — Handelsverhote,
Amtflich és.
Deutsches Reich,
Der bisherige sä sishe Stabsarzt a. D. Dr. Hesse ist zum Regierungerat und Mitglied des Reichsgesundheitsamts ernannt worden.
Bei der R eichsb ank sind ernannt worden: vom 1. Januar d. J. ab: der Erste Vorslandsbeawte der früßerer Reichsbanfsielle in Tit: orn, Reichsbankdirektor Model E PrRen Vo1standsbeamten der Reichobankhauptstelle in ürnberg ; vom 1. Februar d. Y. ab: der Zweite Vorstandsbeamte der Reicht bankstele in Barmen, Lankass:ssor Schmieden, unter Ernennung zum Reiche bankdirektor, zum Ersten Vorstands- beamten der Reichsbankstelle in Saarbrücken.
Bekanntmachung,
betreffend den Verkehr mit Auelandswaren nach dem besezten Gebiet.
T. Die durch Verfügung des Reichekommissars für Aus-
und Eiofuhrbewilligurg — R. K. Exp. 19124/19 — (Deut'cher
Reichsanzeiger Nr. 186 vom 13. Dezember 1919) den Zoll- hellen erteilte E: mächtigur g, im e von Aus-
F und Einfuhrbewilligungen dann abzusehen, wenn vom Ausland
lommende Waren zum Lager gehen und Waren vom Lager nah dem Ausland oukceführt oder auf ein anderes Transit- lager vrter amtlich-m Mitoershl}e verbraht werden, findet gemäß Verfügung detselben Kon missars — R. K. Exp. 21830/19 — auf den Verkehr von Zollage:n èes unbes: gten Gebiets nah solchen des besezien Gebiets Deutsc!onts keine Anwendung.
IT. Aus dem Nuslond komme: de Waren, welche nah dem besezten G bict urter Zollkentrolle versandt werden sollen, nd voa den G'enzeingangsfstellen uyd den Zollstellen im Jnnern nur abzufertigen, wenn Bewilligungen des Reichs- lommissars für Aus- und E'nfuhrbewilliguhg vorlieaen
Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht.
Veilin, den 18. Februar 1920. Der Re'ch8wirlschaftsminifter. J. A.: Flach. Bekanntmachung. Der Gewerkschaftsbund kaufmännisher An-
_gestellten-Ver bände Siß Berlin hat beantragt, den
¿wi\hen ihm und der Tarif-Verhandluvas:Kom-
mission der Lederwirtschaft des Groß-Berliner
Arbeitgeber-Verbondes des Großhandels am 6. Sep- ember 1919 obge'ch'osscner E zur Regelung der Geholts- und Arstellungebedingungen der kaufmännischen An- gestellten in der Lederwirtscaft gemäß § 2 der Verordnung vom 23, Dezember 1918 (Reichys:Geseßbi. S. 1456) für das
Gebiet des Zmweckverb-ndes G1oß Berlin für den Ledergroß-
und Kleinhandel, den Schuhgroßhendel, die Lederwaren- und
| Schuhindujuie, die Sattlerwaren-, Pozlefeuille- und Feinleder-
herstellung urd Handel für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diejen Antrag können bis zum 09 März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer
L B. R. 1554 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen-
üraße 33, zu richten. Verlin, den 13. Februar 1920.
Der Reichtarbeiisminifier. J. A.: Dr. Sitler.
Bekanntmachung.
Der Gewerkschaftsbund kaufmännisher An- fesiellten-Verbände, Landesausshuß Thüringen,
Ee RTE oe E
dv
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheits- 7 zeile 14,50 M, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 2,50 4. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Teuerungs- zushlag von 80 v, H. crhobeu. Regen nimmt an: ie Geshüftsftelle des Reihs- nund Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.
taatsanzeigers,
hat beantragt, die zwischen ihm, dem Verein der Kolonialwarenhändler E. V. zu Weißenfels a. S. und dem FJunteressenverband der Textilwaren- geschäfte für Weißenfels a. S. am 16. Dezember 1919 getroffenen Zusaßvereinbaru"gen zu dem am 29. August 1919 abgeschlossenen, auf Blatt 395 des Tarifregisters eingetragenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs- bedingungen der kaufmännischen Angestellten im Handel gemäß S 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 E, S. 1456) für das Gebiet der Stadt Weißenfels a. S. gleich- falls für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendvngen gegen diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1672 an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten,
Berlin, den 13. Februar 1920. Der Reichsarbei!sminister, J. A.: Dr. Sigtzler.
Bekanntmachung.
Der Verband der industriellen und gewerds- lihen Betriebe zu Glogau e. V. und der Deutsche Werkmeisterverband, Geschäftsstelle Breslau, haben beantragt, den zwichen ihten am 23. November 1919 -abs geschlossenen Tari fvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedirgungen der Werkmeister in industriellen und gewerblichen Betrieben gemüß § 2 der Vecordnung vom 23. Dezember 1918 (Reihs-Geseybl. S. 1456) füc , das Gebiet des, Stadtbezirks Glogau und von Zarkau, Kreis Glogau, für allgemein verbindlich zu ertlären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1633 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.
Berlin, den 14. Februar 1920. Der Reichsarheits minister. J. A.: Wulff.
Bekanntmachung.
Der Hausfrauenbund für Stadt und Kreis Cöthen hot beantragt, die zwischen ihmund dem Zentral- verbande der Hautangestellten Denutschlaids und dem Reichsoerband für weibliche e a A s am 31. Januar 1920 abgeschlossenen tariflichen ereins barungen zur Negelung der Lohn- und Arbeitss bedingurgen der Hausangestellten gemäß §8 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reicks S 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kieises Cöthen für all- gemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag körnen bis zum 5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B R 1828 an das Reichsarbeite ministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.
Berlin, den 14. Februar 1920,
Der Reichsarbeitzminister. J. A.: Wulff.
Bekanntmachung.
Der Reichsverband der weiblichen Haus- angestelllen Deutschlands, Siß Elberfeld, jegzt Berlin, hat beantragt, den zwischen dem katholishen
1auenbund, dem Deutsch - Evangelischen Frauen- und, dem Jüdischen Frauenbund und dem Verband der Hausangestellten, Siy Berlin, Ortsguppe a am 26. Nooember 1919 abaeschloss- nen häuslichen
ienstvertrag und Lohntarif zur Regelung der Lohn- und W beitsbediugungen der weiblihen Hausangest:llten, mit Ausnahme des Saßes: „Die unorganisierten Hausangestellten und Stundengehilfinnen haben keinerlei Anrecht guf die Rechte und Eruungen|chaften unseres Verbandes“, gemäß ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs:Ge\eßbl. S. 1456) E Do Gebiet der Stadt Fulda für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 5. Mârz 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1326 an das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.
Berlin, den 14. Februar 1920. Der Reicb8a? beit? minister, J. A.: Wulff.
Bekanntmachung.
Der Reich#verband weiblicher Haugangestellten Deutschlands, Sig Elberfeld, jezt Berlin, hat be-
2 der Ver- Güstrow, und der Zentralverband der Angestellten,
E
Postscheckonto: Berlin 41821, 1DDQ.,
° ns
antragt, den zwischen dem Katholischen Frauenbund Deutschlands, dem Deutsch-Evangelishen Frauen- bund, dem Jüdishen Frauenbund und dem Reichs- verband weiblicher Hausangestellten Deutsch lands, Ortsgruppe Fulda, am 26. November 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedin- oungen der Stundengehilfianen im häuslihen Dienst gemäß S 2 der Verordnurg vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet dec Siadt Fulda für allgemein ver- bindlih zu erklären,
5. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1979 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.
Berlin, den 14. Februar 1920. Der Reichsarbeiisminifter, J: A: Wulff:
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband selbständiger Kaufleute im Handelskammerbezirk Wiesbaden, die Tarifs semen sgats der Angestellten -Verbände Wiess adens, der Gewerkschaftsbund der Angestellten, Geschäfisstelle Wiesbaden, die Betriebsgemein- schaft kaufmännischer Verbände (Gewerk\chaftsbund kaufmännischer Angesteltenverbände) Geschäftsstelle Wiesbaden und die Arbeitsgemeinschaft freier An- gestellten-Verbände, Ortskartell Wiesbaden, haben beantragt, die zwishen ihnen am 12 Januar 1920 vereinbarte Ergänzung zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertraa vom 17. Juli 1919 zur Regelung der Geholts- und Anstellungs- bedingungen der kaufmännischen Angestellten gemäß 8A der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesetbl. S. 1456) für den gleichen Geltungsbereih für allgemein ver- bindlih zu erklärea.
Einwendungen gegen diesen Antrag können his zum 5, März 1920 erhoben werden und find unter Nummer I. B. R. 933 an das Reich2arbeitsministerium, Berlin, Luisens firaße 33, zu richten.
Berlin, den 14. Februar 1990.
Der Reichsarbeite minister, J. A.: Wulff.
Einwendungen gegen diesen e A können bis zum
Bekanntmachung,
Der Verband von Arbeitgebern der Sähsischen Texltil-Ju dustrie zu Chemniß, der Geweckschaftss bund kaufmännischer Angesteliten-Verbände und der Gewerkschaftsbund der Angestellten haben beantragt, den zwischen ihnen — im Anschluß an den Tarifvertrag vom 17. Juni 1919 — ar1 2. Januar 1920 abgeschlossenen Ta: ifs vertrag zur Regelung der Gehaits- und Anitellungsbedins gungen füc die kaufmännischen Aagestellten in der Texiil- indutirie und textilen Hilfsindustcie gemäß 8 2 der Verord- nurg vom 23. Dezember 1918 (Reichs-(Sesezbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtshauptmannschast Kamenz füc allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 1. März 1920 erhoben werden ünd sind unter Nummer I. B. R. 1840 an das Reichsarbeitsministerium, Bexlin, Luisens straße 33, zu richten.
Berlin, den 14. Februar 1920.
Der Reichsarbeitaminister. J. A.:' Wulff.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für Güstcow und Um- gegend E. V., der Gewerk\chaftsbu1 d kaufmänni)cher Angestellienverbände, O1tsaus\chuß Güstrow, der Gewerkscaftsbund deŸ Angestellten, Orisverband
Ortsgruppe Güstrow, haben beantragt, den zwischen ihnen am 12. Nooember 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehal!ts- und Anstellungsbedingungen der kauf- männischen Angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseybl. S. 1456) für das Gebiet der Stadi Güstrow für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diejen Antrag können bis zum 5. März 1920 erhoben werkzn und sind unter Nummer I. B. R. 780 an das Reittarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.
Berlin, den 14. Februar 1920.
Der Reichsarbeitsminister. J. À.: Wulff,
E