des Unmisgerihtsbezirles Rid beantragt, den zwischen ihm, dem Deutschen Bau- arbeiterverhand, Zahlstelle des Zentralverbandes der verwandter Ege ats Deutschlands zu Braun-
arbeiter Deuischlands, Verwaltungs stelle Braun- \chweig, abgeschlossenen vom 1. Oktober 1919 ab in Kraft
gm S2
G emeindebezirke:
Oelper, Rüningen, Melverode, V , Raut heim, Mascherode, Rühme, E h
bos, 9 , Gr, u
Schandelah und Cremlingen und Atbeiistarifs jür allgem
#0. März 1920 erho
Bekanntmachung.
Unter dem 16. Februor 1920 ist auf Blatt 329 lfd. Nr, 2 des Tarifcegisters eingetragen worden;
Die ¿wischen dem Arbeitgeberverband des Handelsaewerbes für Württemberg E. V. in Stlutigart und dem Deutschen Transportarbeiter verband, Ortsverwaliung Stutigart und Um- gebung in Stuttgart, Abgeschlossene Zusaßbestimmung zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrage vom 9. August 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter und Arbeiterinnen im Groß- und Kleinhandel mit Ausnahme des Buchhandels und des Lebensmittelhandels wird gemäß 8§ 2 der Verordnung vom 23, Dezember 1918 (Reichs: Gescbl. S, 1456) für das gleiche Tarifgebiet eben- falle für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver- bindlichkeit beginnt mit dem 15. Novewmbix 1919. Sie erstrec*! sich n'cht auf Arbeiteverträge, für die besondere Fachtari.. vertzäge in Geltung sind.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Rei&sarbetits- ministerium, Berlin NW, 6, Luisens: rose 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigén Diensistunden eingesehen werden.
rbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisperkra infolge der Erklärung des Neichsa1beitsministeriums verbindlich if Fônnen von den Lertragépartcien einen Abdruck des Tarifyerticags gegen Er- flatitung der Kosten verlangen.
Berlin, den 16. Februar 1920,
Der Negisterführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 16. Februar 1920 ist auf Blatt 612 des Tarifs registers eingetragen worden :
Der zwischen dem Bund der Boaugeschäfte von Breraen und Umgegend, dem Bund der Maurer- und Zimmer-Poliere von Bremen und Umgegend und dem Arbeitgeber-Bezirks- Verband für das Unterweser- und Emsgebiet am 21, August 1919 abgeschlossene Bezirks-Tarifyertrag zur Regelung der Lohn- und Atrbeitsbedingungen der Poliere im Baugewerbe wird gemäß 8§ 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 eta S. 1456) für das Gebiet der Orte Bremen,
slebshausen, Gramble, Grambkermoor, Burg Dunge, Lesum- brock, Büren, Mittelsbüren, Niederbüren, Blockland, Wasser- horst, Wummensiede, Nlederblockland, Borgfseld, Waef, Buten- diet, Timmersloh, Verenmoor Katrepel, Oberneuland, Rock- winkel, Hodenhberg, Biockdiek Österhols, Tennever, Schevemoor, Ellen, Ellenerbrock, Hilgeskamp, Horn, Oberblockland, Lehe, Vahr, Achterdiek, Sebaldsbrück (rechtes Weserufer), Haben- hausen, Arsten, Kattenturm, Neuejland, Huchting, Kirhhuchting, Brof- und Miitelshuchting, Rablinghaujen, Lankenau, Strom, Seehausen, Hasenhüren (linkes Weseruser) melingen, Arbergen und Stuhr für allgemein verbindlich erklärt, Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1, Fehruar 1920,
Der Reichsarbeitsminifter. J. V.: Geib.
Das ister und die Regifierakten können im Reichsarbeits- mtuisierium, Berlin NW. 6, Luiseustraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeit geber und Arbeitnehmer, für die der Trier infolge der Frtlärang d dn O NOT nta eines Lenne ih isi, können von den ag eien einen Abdruck Tarifvertrags Erstattung der Kosten verlangen. Ee
Berxliu, deu 16. Februar 1920. Der Negisterführer. Pfeiffer
Bg ema eus D Bekanntmachung.
Die Arbeitgeber-Vereinigung für Industrie und Großhandel Großenhain unh Umgegend, der Verein für Handel und Gewerbe und vier Angessellten- verbände hahen beantragt, den zwischen der Arheit- geber-Vereinigung für Jndustrie und Großhandel Großenhain und Umgegend, dem Verein für Handel und Gewerbe für den Amtsgerichtsbezirk Großen- hain, e. V., dem Deutschnationalen Handlungs- ehilfen-Verband, Ortsgruppe Großenhain, dem
ewer? chaftsbunb der ! ngesiellten, Ortsverband Großenhain, und der Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände am 15. Dezember 1919 gah- eshlo}senen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts: und
nflellungsbedingungen für die kaufmännischen und technischen Angestellten gemäß § 2 dex Vero g vom 23. Dezember 1918 es 8- Geseßbl. S, 1456) für das Gebiet des Amts- gerihi8bezirls Großenhain für allgemein verbindlich zu erklären. Einwendungen gegen diesen Antrog können bis zum
1° Rar va fab Keane De dae
. B. R, an das Neichsarbe straße 33, zu richien. Eu
Berlin, den 17. Febrnar 1920.
Der Reichgarbeiisminister. J. A.: Wulff.
L
Bekanntmathung.
Der Arbeitgeberverhoand ANL AL O TR M OLTe agS8hausen ;
Zweigverein Braunschweig, der Zimmerer und
chweig und dem Zentralverband christliher Bau-
eireienen Tarifvertrag gur
elung der Lo dep behingunggn der gewerblichen qu r
d
rbeiter im Baugeweche Ns vas 23, Dezember 1918 (Reichs-s eteßblatt S. 1456) für das Gebiet der folgenden Orts- und Lehndorf, Gliesmarade, anien eim, Kl. Stöck- Querum, Wenden dee gum, Bien- ode, Thune, Volkmarode, Schapen, Weddel, L Schöppen- tedt, Beyenrode, Hon dalage, Dibbesdorf, Wendbhausen, Lehre, nd Kl. Brunsrode, Beyenrode, Hordorf, Esse- of, Abbenrode, Gardessen, Destedi, Hemkeurode, Etkerode, ucklum, Högum, Gr. und Kl. Veltheim, Sculenrode, Sitte, äß 8 Hi er 1 des Lohn-
verbindlich zu erklären,
I. B. R. 1939 an das Neichsarbeitsminifterium, Verlin, Luisen- ! straße 33, zu richten. Berlin, den 17. Februar 1920. Der Reit 8arbcit! mipifter. J A: Wulfk,
BéetannutmaGunüá
Der Arbeitgeberverband für Nordhausen und Umgegend, die Juteressengemeinschaft der Privat- angestellten Nordhausens und der Verein ver Ans-
estellien im Kautabakgewerbe, Siß Nordhausen, Rees heantragt, im Anschluß an den allgemein ver bindlichen Torifoertrag vom 3. Juli 1919 die am 20. Dezemker 1919 abge'chlossene Verirags änderung zur Regelung der Gehalis- und Änstellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellten in Industrie, Handel und Gewerbe einschließlich des Einzels handels gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseyb!. S. 1456) für das Gebiet des Stadikreijes Nordhausen und den Ort Salza gleicjalls für allgemein ver- bindlich zu erklären.
Einwendungen gegen biesen Antrag können bis zum 10. März 1920 erhoben werden und find vnter Nummer I, B. R. 1300 an das Neich8arbeitzministerium, Berlin, Luisen- siraße 38, zu richien.
Berlin, den 17." Februar 1920.
Der Reichsarheitsmimnisier, J. A.: Wulff.
Beftanuntmachung.
Die Allgemeine Arbeitsgemeinschafst der Ans gestellten im Gastwiris-Gewerbe Köln und der Fach- aus\chuß des Hotel- und Gastwirts-Gewerbes für Köln und Umgebung. haben beantragt, den zwischen ihnen in Fortseßung des Tarifvertrags vom 31. Januar 1919, am 27. September 1919 abgeschlossenea Tarifverirag zur Regelung der Lohn- und Arbeilsbedingungen für die Ans gestelllen in a. gasiwirischaftlihen Betrieben aller - Art, b. Kasinos, Gescüschaften (Klubbäuser), e. Kondiioreien und Kaffees, in denen alkoholishe G:1ränke oder au kalte oder wa1me Speisen verabreicht werden, gemäß 8 2 der Verorduung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1466) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Côln füx allgemein ver- bindlich zu exflären.
Einwendungen gegen diésen Antrag können bis zum 10. März 1920 erhoben werden und sind unler Nummer I. B. R, 1418 an das Reichsarbeitsminislexium, Berlin, Luilen- straße 38, zu richten. Lil |
Berlin, den 17. Februax 1920.
Der Reichsarbeilsminister. Y d Wulff.
Bekanntmachung.
Der Verein der Arbeitgeber für Harburg und Umgegeud E. V., der Juduftrie-, Handels- und Hand- werksrat zu Harburg, die Ärbeitsgemeinschaft [Eer Angestelltenverbdäude, Ort{skartell Harburg,
er Gewerkschastsbund kausmännischer Angestelten- Verbände, Orisaus\chuß Harburg, und der Gewerk- chafisbund der Angestellten, ris8verhand Hars- urg/E,, haben beantragt, den zwischen ihnen am 2. Januar 1920 abgeschlossenen Taxrifvertrag zur Regelung der Ge- halts- und Anstellungsbedingungen für die kaufmännischen Yn- geftellten der Jndustrie und des Großhaudels gemäß 8 2 der A Adneg Dow 22. Dezember 1918 (Reichs: Gejeßbl. S, 1456 für das et der - Stadt Harburg {ür allgemein verbindli zu ertlären.
Einwendungen gegen diesen Ankrag können bis zum e Ms ) 1090 ALA De ias unser Nummer . B. R, 'an das Reich8arbeitsminister, Vexlin, Luisen- straße 33, zu richten. M M A
Berlin, den 17. Februar 1920.
Der Reichsarhbeit21ninifter. J. A.: Wulff.
Bekanntmachung,
/ !betrefseab Ausgabe vou JFuhaber\chuld- verschreibungeu,
Zweibrücken wurde die Genehmigung erteilt, 2500 000 4/3 9% ige, innerhalb längstens 30 Jahren zu 102%, rückzahl- bare, jedoch bis zum aare 1930 unkündbare und unverlos- bare Juhabershuldverschreibungen auszugeben.
München, den 16. Februax 1920.
Dam erag, Y. G. in Gaustædt, wurde die Genehmigung erteilt, 1 Million M
mger und im Wege der Ve: losung oder Kündigung inner- a
verschreibungen auszugeben.
Einwendungen gegen viesen- Anirag können bis zum en werden und sind unter Nummer
Stagtôminislerium für Handel, Jnd und Gewerbe D. Ax E A us
Bekanntmasung, betreffend Ausgabe von Fnhaberschuld- d Stedune n
Der Mechanischen Seilerwareufabrik Bamberg A. G. in Bamberg wurde die Genehmigung erteilt, 1 000 000 4 41/5%%ige, in Stüde zu 1000 4 eingeteilte, inner-
lh 40 ren zu 102% im Wege der Verlosung oder Rigung bare Fuhaberschuldoerschreibungeaz aus- ziegeben.
München, den 18. Februar 1920.
Staa(sministerium für Handel, Jnduftrie und Gewerbe. Dr. Lindner, Ministerialrat.
epuraÉuew orma
Beklaunimachung,
betreffend Ausgabe von Jnhaberschuld- vers{chreibun gen.
Der Mechaun ischen Baumwollspinnerei unnd Weberei, ark 41/2 prozentige, in Siücke zu- 1 db Jahren zu 102 °/% rückzahlbare Jnhaber| cu ld-
4 München, den 18. Februar 1920. Y SRR E 0-39 Fx Handel, Judustrie und Gewerbe. / J. A,: Lin '
Bekanuntm&äGuÜua-.
Der Deutschen Hyplothekenbank in Meininaen ist die Genehmigung ertelit worden, weitere Reihen auf den Juhabex lautender Hypothekeryfandbricfe, deren Rückfzahlung [t L)Mstesd am 1. Jarüuar 1930 exfolot, in den Verkehr zu ringen; und zwar: A. 49% ige, Emisfion 18, bis zum Betrage von Á6 80 000 000 —: Lit. A Nr. 5151 bis 8350 zu #6 5000,—
B 18581, 200 2000 — & 19401. 2 M000 O — E A ge V 989201 000 B00 — E e U E G Bl O 2: 900
” B. 31/5 9% ige, Emission 19, bis zum Betrage von #6. 80 000 009,—: Lit. R Nr. 1 bîs 6000 zu 4 5000,— 8 1 410000 2000 1 D Dos Nähere über die Rüctzahlung und Kündigung ist ans den Pfandbriefen zu ersehen. Meiningen, den 20. Februar 1920. Das Sta1lzministeriuum. Abteilung des Fnnern. Oberländer, kraft Auftrags.
filr wmn
Bekanntmachung Dem Metzger Albert Friedrih in Neustadt, Sa. -Coburg, ist wegen Unzuverlässigkeit dec Handel mili Fleisch und Fleischwaren Un Tei fart wordem Neustadt, Sa.-Coburg, den 20, Februar 1920.
Dex Stadtrat. Mo83b ach,
Dié von ab zur Ausgabe gelangende Nummer 33 des Reichs - Geseßblatts enthält unter
Nr. 7317 die Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung über die Malzkontingente der Bierbrauereien und den Malp
vom 17. Februar 1920,
Nr. 7818 eine Bekannkmachung zum Gesetze, betreffend Aenderung des Geseßes über) das Branntweinmonopol, von 6. Dezember 1919, vom 19.“ Februar 1920,
Verlin, den 21. Februar 1920.
Pastzeitungsami. Krüer.
Preuße
__Gesegs lber Gemefndebeamte im Gebiete der künsiigen 4 Stadt Groß Berlin.
Vom 21. Februar 1920,
Die verfassunggebende Preußische Landesyersammlung hal folgendes Geseg beschlossen, das hiermit vertündet wicd: | i Einziger Paragraph.
in Tage der Verkündung dieses Gesetzes au Fukrafttreten des agimeia der berfassunqgcbenden Preußische Landeöversammlung zur Beratung vorliegenden Gesezes über die Bildung einer Stadt Groß Berlin in den in der Anlage aufgeführten Gemeinden nund Gutsbezicken neue planmäßige Stelleg für besoldet Mitglieder der Gemeinpevorstände, fär Beamte oder Angestellte AE freie Stellen in den Gemeindevorständen uicht beseht
J und so weit, a y meinde binnen sechs Monaten seit Jufkrafttreten des Gesenes über
Der Lanz -Wery- Nähmaschinenfahrik A. G. in |
besoldeten Mitglieder der Gemeindevorftände unh Angestcllten) in den bezeichneten Gemeinden und Gutsbezirken behalten, falls dew nächst gemäß dem angeführten Geseßentwurs eine ® diese Gemeinde und Gutsbezirke umfassende Stadtgemcinde Berlin ins Leben trilt, ihre Rechtswirksamkeit hiusichtlih dieser Aenderungen nur so lange
sle niht von den Körperschaften dieser neuen Gb
E Pg ues Stadt Geoy Vexlin Wacindext werden. Dasselbe
ilt für Beförderungen von Beamten oder Ängesi joweit bide
uicht in freie planmäßige Stelleu aufgerückt jad. dig Ls Bexlin, den 21. Februar 1920.
Die Preußische Staatsregierung.
Hirsch. Braun. Haemish. Südekum. Hefue. Oeser. Stegerwald. Ô Uns…a ge- Stadtgemeknden:
2 Sei 6 Berlin-Schönebern
3. Göpenit 7. Spandau
4. Berlin-Lchteuberg 8. Berlin-Wilmersdorf.
| 2 M Laudgemeinden:
E 31. Malchow
2. Alt Glienicke 32. Beeli® Mariendorf « 3. Biesdorf B 33. Berlin-Marienfelde
4. Blankenburg 9, Blankenfelde F es:
. erlins-
8. Bu las
Marzabn — 39. Müggelheim 36, Berlin-Nieders{chönewelde 37. Berlin-Niederschönhauser:
38&HNikolasfee
9. Beilin- 39. Berlin -ObersBöneweite 10. Buckow 40. Berlin-Pankow
11. Cladow 41. Pichelsdo
12. Falkenberg 42, Ralaotort
13, Berlin-Friederran 43. Berlin-NReinickendorf 14. Berlin-Friedrichsfelde 44. Berlin-Rosenthal
15. Friedrichshagen 45. Rudow
16. Gatow 46. Berlin-Schmargeudorf 17. Grünau 47. Shmölwih ‘ 18. Berlin-Grunewald 48. Staaten
49. Berlin-Stegliß
19. Pelligensee 20. Berlin- Heinersdorf 50. Berlin-Stralau
21. Penmsdgri bei Berlin 91. Berlin-Tegel
22. Berlin-Hohenfchönhausen 52. B -T l
2 Sertin-Zohannigtal He Lleswerde . Karow- erlin-
25. Kaulsdorf 55, Se
26. Berlin-Lankwitz
b 27. Lchtenrade 9 Doreaaera
97. Berlin-Weißensee
98. Berlin-Li Ï in-Wi dner, Ministerialrat. S Ste ichterfelde 4 Sali Wittenau \ / Wiidraiaiaun j « À 30. Mahlsdorf
handel vom 22. Dezember 1919 (Neichs-Gesegbl. S. 2141),
biirfen bis ¡M
Von demfelben Tage ab gesaßte Gemeiudebeshlü}se über Acud- M rangen in den Besoldungsregelu oder -säßen sowie in der Zuweisung M von Beamtiengruppen zu deu Besoldungsklassen (insehli der M
er
aas Gutsbezkrke:
. Berlin- Schloß 16, Berlin-Niederschönhausen mit 2. Biésdorf Schönholz AVubouf
3, Blankenburg 17. Pfaueninsel
4. Pianlenfelde 18. Pichelswerder
v, Bu 19. Plöuyensee
6. Côpenick- Forst 20. Potôdamer Forst, nördlicher 7. Beriin-Dahlem Teil bis zum Griebnuizsee und 8. Falkenberg Kohlha!enbrüdck
9, Frohnau 21. Berlin-Rosfenthal
10, Grünau-Dahme-Forst 22. Spandau; Zitadelle
11. Grunewald-Forst 23. Berlin-Tegel - Forst - Jungfern- ! 12. Heerstraße heide s
13. Hellersdorf 24. Berlin-Tegel-Forst-Noxd
14. K ein Glienicke-Forst 25. Berlin-Tegel-Schloß
15, Malchow 26. Wartenberg
4 27. Wuhlheide.
Ep E
Finanzministerium. Das Katasteramt Il in Essen ist zu besegen.
Ministerium des Jnnern.
Runge in Côln zum Polize![präsidenten in Cöln ernaunt.
Die Preußische Staaisregierung hat den Regierungsrat Dr. Gehrke in Gumbinnen zum Oberregierungsrat ernannt; er ist als solcher dem Regierungspräsidenten in Gumbiunen zugeteilt worden.
Ministerium für Volkswohlfahrk.
Die Preußische Staatsregierung hat den- Bürodirektor des Ministeriums für Volkswohlfahrt, Geheimen Hofrat Tillich, zum Geheimen Regierungsrat mit dem“ Amtgrange der NRäte TTT. Klasse ernannt.
Evangelischer OberkirchenralL Dem in die erste Pfarrstelle an der Friedenskirche in Jauer berufenen Superintendenten Dehmel,
worden.
Bekanntmachung.
Auf Grund des 8§ 38 Abs. 2 der Verordnung des Kohlen- : L c G Lf, ; j in Zukunft unterbleibt. verbandes Groß Berlin über die Kohlenverteilung vom 6. März | Käufe im Auslande zu tätigen, müssen sie si zur Beschaffung
1919 wird hieruit angeorduei: L Vom Mittwoch, den 25. Februar 19?0, ab werden zur Eut- nahme und Abgabe vou Kohlen folgeade weitere AbschGuitte
freigegeben: Abschnitt N der neuen 12-Zentuer-Kodkarie,
m g o 33 o o 32e o “ Abschuitt A, dexr neuen j¿-Beulner-Oferkarte, T W U 9 33 n x 30« # L} ¿ 43 bezo. 53 und 63 v 7 Au æ 4 I.
Bevorzugt zu beliesern find die bereits früher fueigegebenen Abs ?
uttte, 5 s die Abschuitte der alten Koh-, Ofens, Koks- und Sonderkarte dürfen vom1. März1920
ab Kohlen nicht mehr abgegebeu uad eutuommen !
werden e Verfi diese Anordnung werden gemäß § N der vor- I va enb? rat atio besiraft. Zuwiderhandelnde Kohlenhändler haben außerdem die Schliéßung ihres Geschäfts zu gewärtigen, Berlin, deu 23. Februar 1920. : Kohlenstelle Groß Berkin. J. V.: Münunkel,
Bekanntmachung.
Die R es ung vom 4. November 1918 gegçu den Händler ar S AntE in Dutsburg-Meiderich ausgesprohene Handelsugtlersagung wird hiermit jurüdgenommeun. f
Duisburg, deu 31. Januar 1920,
Der Oberbürgermeisier. I. V.: Dr. Maiweg.
opa Zams: ¿aMIEE I-78
Bekanutmadchunsg Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltux | Rd vom-Handel vom 28, September 1915 (RG abe ich a. dem Frl. Charlotte Stoeczka, Berlin- Schöneberg, Traunftetrerstraße 9, b. dem Sausmein Arnold Rose, Berlin-Schöneberg, Traunsteinerstraße 9, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen- ständen des täglichen Bedarfs wegen ia bezug auf diesen Handelébetrieb untersagt. Berlin O. 27, den 12. Februar 1920,
Dex Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Weiß.
Täffiger enu
BekanntmadtGung,
Auf Grund der Bekanntmacung zux Fernhaltun rlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) abe h dem Schankwiri Markus Fay in Berlin, Kronen- straße 16, durch Verfügung vom heutigen Lage den Haudel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzy- verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrleb untersagt Berlin, den 19. Februar 1920. Der Polizeipräfident. Abteilung W. J. A. : Dr. H ülsb org. E s Ea D Ehelenten Kurt und Marie Raft, iVer- firaße 17 ift a E der Sant vem 23. e Las L ie di ung unzuver ger Perjonen m Ha 7 Ausübu I Milchhandels verboten worden. Halle, den 18. Februar 1920. Die Polizeiverwaltung. J. A.: Koeneman4. _Bekauntmachunus Auf Gruud der Bekanntmachung zur Férnhaltung unzuverlässiger Persouea vom Handel vom 23, September 1915 habe ih dem
f Kaufmann Fri 7 Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Le / Genußmit
NaGmann bier, Frimerfiraße 13, dur§ € n en8- und l n aller Art wegen Ufizuverlässigkeit in“ bezug auf
| diesen Handelsbetrieb untersagt.
Hanau, den 12. Februar 1920. Der komm. Polizeidirektor. V o t gt.
aan per E
Bekanntmathung,
“Dem Aufkäufer des Darlehnskassenvereins, Karl Dreese in Bad Schdönfließ, ifft auf Grund des 81 der Bundesratêverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom’ Handel vom 23. September 1915 — RGBl. S. 603 ff. — der Handel mit sämtlihen Lebens- und Futter- mitteln wie überhaupt mit Gegenständen des täglichen Bedarfs mit sofortigter Wirkung untersagt worden.
Königsberg, Nm., den 16. Februar 1920.
Der Landrat. v. Keudell,
A N L E
Bekanntmachnng
De bisher in | Posen, ist das Ephoralamt der Diözese Jauer übertragen !
¡ Anleihen
j î j
Auf Geund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unznverlfsiger ! 15 (N
ersonen vom Handel vom 23. September 19
Theodor Priemer aus Spiegel dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln wegen Un-
j zuver|ässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unterf agt
Landsberg a. W., den 17. Februar 1920, Der Landrat. Graf Clairon d’'Haufsonville.
E a
NicGfamfklißes,
Dentscches Reich
Der Ausschuß des Reichsrats für Rechtspflege sowie die vereinigten Ausshüfse für Verkehrswesen und für Haus- halt und Rechnungswesen hielten heute Sißzungen. j
mama a
Die Ständige Valutakommission ficht es \ laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros* als bedenklich an, daß die Wirtschastspolitik des Reichs in zahlreichen Fällen durch eigenmächtiges Vorgehen der Städte durzkrenzt wird. Die Städte find dazu übergegangen, vielfah auch auf den durch das Neich bewirischafteien Gebieten selbständig Käufe im Auslande vorzunehmen, Es ist dringend nötig, daß dies
Soweit die Städie das Recht E
der Valuia an die amtliche Devisenbeschaffungsstelle wenden. Es geht nihi an, daß die Slädie ihren auslän- dischen Finanzbedarsf, sei æ& durch Verkauf ihrer oder von Marknoten bzw. durch selbständigen Kauf -von Devisen, sei es durch das Eingehen von Kredit- eschäften, decken und dadurch den Stand der Valuta schädigen. rforderlih erscheint ferner, daß den Gemeinden und Gemeinde- verbändea die Genehmigung zur Ausgabe von Siadianleihen durch die Landesregierungen nur unter der Bedingung erteilt wird, daß fie vor der Ausgabe der Anleihen öffentlih über ihre Finanzen in weitgehender und durhsihtiger Weise Nechnung legen, Die Valutakommission ersucht den Reichsminister der Finanzen, seinen Einfluß zur Abstellung der gerügten Miß- tände und zur Verwirkflihung der Vorschläge gelteud zu machen.
0RS var v Ä
Bei den Besprechungen über die Mögklichkeiten elner Ab- dedckung der shwebenden Schuld äußerte sich die Valuta- kommission, dem „Wolffschen Telegraphenbüro® zufolge, dahin, daß neben der Balancierung des Etats, d. h. also neben der Angleichung der Einnahmen an die Ausgaben, als weitere wirksame Hilfe eine beschieunigte Einziehung der
} Steuern anzusprehen ist, Um dies zu erreichen, werden
die VPeranlagungen zu den Kriegsabgaben, insbesondere zur Abgabe vom Vermögens8zuwachs und zum Reichsnotopfer, durch die Reichssteuerverwaltung in der tunlichst kürzesten Zeit durchgeführt werden. Um den Steuerpflichtigen einen Anreiz zu geben, frühzeitig ihre Abgaben qu leisten, ift einerseits geseßlih bestimmt, daß bei der Abgabe vem Vermögens- zuwahs und bei dem Reichsnotopfer die Vorleistung auf die Steuerschuld (d. j also die Steuerzahlung vor Ablauf des Leistungstermins) verzinst wird, und zwar werden bei der Abgabe vom Vermögenszuwachs 6 vH vergütet md beim Reichsnotopfer für die WVorauszahlungea bis zum 30. Zuni 1920 8 vH und für die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1920 4 vH. Andererseits abec muß Is der seine Siener verspätet zahlt, die nicht ge- zahlten Beträge dem Reich mit 5 vH verzinsen, und war be 8notopfer ab 1. Januar L un Î beim Reichsnotopf b 1. J 920 und bei der Abgabe vom Vermögenszuwacs vom Tage der Fälligkeit der Steuer ab, Durch diese doppelten Einwirkungen auf den Steuer- pslichtigen ist zu erwarten, daß der rasche Eingang der Steuern geldenee! s an L ae Pu gu Verh g aue a er schwebenden Schulden oder zur 1 weiteren Anwachsens getan wird.
Die -Fnterakltierie Rheinlands kommission in Koblenz hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nah Vor- lage dér nachsiehendeu Geseye durch den Reichskommissar ‘ge d deren Anwendung im beseßten Gebiet keine Einwendung erhoben:
a. Bayerisches Geseh vom 10. November 1919, betreffend Acude- rang des Berggesetzes,
b, Bildung und Tätigkeit der Glierabeiräle in der preußischen
/‘Rheinprovi pn o. Erlaf des Neichspräsidenten vom 17. November 1919, be die Zuständigkeit der Reichsyvermögensverwaltung beruht,
R ige gge Pg: robtia 1920, betreffeud die eise für Sowmmerungsjaatgut füx Brotgetreide und Gerste,
| eures
Der Finanzansschuß des Landtages hat dem Wol!fsschen Telegraphenbüro“ zufolge die Forderungen der Regierungsvorlage zur Weitersührung der Main analíis erg von Ascha enburg bis Würzburg und zum Ausbau er Na o von Regensburg bis Passau ges- nehmigt und dem Vorschlag des Stromoerbandes über Liniensührung des Großschiffahrisweges Rhein—Main-—Donau zugestimmt.
treffend die Huständigteit des Reichsschaßminisieriums, auf der z-
D | Per id d Handels d Butt GBi. F: 603) ! ¿ : L j em andelsmann Uu s f | ie Preußische Sloatsregiziung hat den Pacrteisekretä | n utte ratttiutes
Oesterreich,
Die paríitätishe Lohnkommission beschäftigie fi gestern rait der Forderung der Staatsbeamten. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nahm sie den von der Re- gierung gemachten Vorschlag an, wonach noch vor dem 1. März eine einmalige Zuwendung an die Staatsbediensteten ein- shließlih der Arbeiter ausgezahlt werden joll, und zwar tn Wien 500 Kronen und je 100 Kronen für die Frau und jedes Kind. «Die Neuregelung der gleitenden Zulagen ab 1. März erfolgt unter Mitwirkung der parlamentarischen Körperschaften.
Srsßbritaunien uus Fr!and.
Dem Premierminister Lloyd George ift ein Gesuch zu- gesandt worden, welches vom General Gough, dem ehemaligen Leiter der britischen Mission in- Nordwestrußland, und andeien Persönlichkeiten unterzeichnet ist, oie während der letzten beiden Jahre in amtlichen Stellen in Rußland tätig waren. Jn diesem Schreiben wird dem „Nieuwen Rotterdamschen Courant“ zu- folge gebeten, de Sowjetregierung anzuerkennen. Die Gefahr der bolschewistisen Propaganda werde nicht größer sein als die Gefahr, die aus einer Fortdauer des jeßigen Zu- standes erwaczsen würde. Wenn kein russishes Getreide ver- fügbar werde, so würden östlih vom Rhein Hungersnot und Chaos die Herrschaft antreten und dies dürfte der beste Nähr- boden zur Verbreitung des Bolschewismus sein.
— Bei Einbringung des Heeresvoranshlags im Unter- hause erstattete der Kriegsminister Bericht über die militärishe Lage. Laut Meldung der „Agence Haoag“ führte er aus:
Die aligemeine Dienstpfli®t werde in Großbritannien mit dem 31, März aufhören. Zu demselben Zeitpunkt werde das rund 220 000 Freiwillige zühlende neue Heer geschaffen sein. Jn dieser Zahl seien die in Jadien dienenden Truppen nicht inbegriffen. Weiter sagte der Minister, daß Großbritannien in der Friedensfonferenz mit wenig Erfolg für die Abschaffung der Aushebungsheere eingetreten sei. Der einzige große Staat, der au die Dienstpflicht verzichtet
abe, sei der deutshe gewesen, aber er jei der Wahrheit \{huldig zu daß Deutschland dazu feltvungeu worden sei. Der Kriegs- ritannien ein stärkeres Heer als vor
sagen minister legte dar, warum Groß dem Kriege benötige, und verwies insbeiondere auf die Lage in Palästina, Aegypten, Syrien, die türkishen Truppenbewegungen in leinasien uud deu Vormarsch der Bolschewisten im Norden.
Fraukreih, Die-Kommis sion, die sich mit der Nahprüfung der
Ausliefserungs!liste beschäftigt, hat ihre Sigungen unter-
brochen, da Lord Birkenhead nach* London gereist ist.
_ Der Kongreß der Sozialisten des Seine- departements hat vorgestern die Vorberatungen für ben Kongreß in Straßburg zu Ende geführt. Es lagen zur Frage der cFnternationale drei Tagesorduungen vor : eine, die für Bei- behaltung der zweiten Internationale eintritt, eine vermittelnde und eine, die ohne Vorbehalie für die dritte Internationale ein- tritt. Die erste Richtung wird auf dem Kongreß auf Grund der vorgenomwenen bftnnmana dur einen Delegierten, die zweite durch 9, die britie durch 15 Delegierte vertreien sein.
Nußland.
Nnch einer „Lloydsmeldung“ aus Vardoe hat ein russischer Danpfer aus Murmansf die Meldung mitgebracht, daß die Bolschew iki sich der Stadt, des Hasens und der Schiffe be- mächtigt haben. Auch das Stocholmer radikalsozialistische Blait „Solhets Dagblad“ hat aus Moskau eiu Telegramm erhalten, naQ& ckem die bolschewistis{en Truppen mit Unter- fiüßung der dliereng das Murmangebiet erobert haben.
— Der Vorsitzende des Zentiralvollzugsaus3\chusses und der Sowjets der Volkskommisiare in der Ukraine hat fih nach einer Meldung des „Pressebüros Prag“ an alle Volksregierungen mit einem Funkspruch gewandt, in dem es heißt, daß durch reiung von Odessa und der Gebiete der ufrainij sozialistischen Sowjetrepublik von den Truppen der eißen Garde und Peiljucas das Revolutionskomitee seine Arbeiten beendet habe und der J ee e atians sowie der Sowjet der Volkskoramissare in der Ukraine wieder die Regierung8gewalt in der ukrais- nis Sowjetrepublik übernehmen. Die Regierung be- Funde ihren festen Willen, die Unabhängigkeit der Sowjet- ukraine zu verteidigen and mit allen Nationen und Staaten in Frieden zu leben, e zur Anknüpfung wirt\chaftlicher und diplomatischer Beziehungen mit der Ukraine aufgefordert werden. Die ukrainische Re wg betrachte es als notwendig, namentlich die Dringlichkeit A \iusjes eines Friedensverirages mit Polen in Ueberstimm mit der Erklärung der russischen
owjeirepublik vom 2. Februar zu betonen. Die Grade So Brieg s nicht die Absicht, irgend eine aggressive Politik gegenüber einem Nachbarn zu führen oder durch Ge- wal!tmiitel und Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten anf deu Willen ihrer Volksmassen einzuwirken.
Eftland,
Vorgeftern find in Reval zwet bolshewistische Missionen eingeiroffeu. Nach der „Berlingike Tidende“ hat die eine die Aufgabe, die Durchführung des densvertrages mit Estland zu überwacheu, die Ankunft der zweiten Mission fleht mit der Aufhebung der Blockade gegen Rußland in Zu- sammenhang. Die Mission vertritt die Tooperative Genossen- haft unv foll versuchen, mit den ausländischen Handelskre ia
Verbindung gu treten. Beide Missionen stehen mit Moskau ‘in direlter drahtloser Verbindun nächster Zeit wird si auch eine estnis bordnung na oskau begeben, um dort die Durchführung des Friedensvertrages zu überwachen.
— Von den für Radek ausgetauschten Geiseln find, wie
Wolffs Telearapdenbüro“ mitteili, Hans Cieinow, Adolf Bethmann, itomar Heinze sowie Leo Max Schanz in Reval eingetrossen und werden mit der nächsten Dampfergelegenheit nah Deutschland weiterreisen. Der Leutnant Bruno Bertram wird von der Sowjetregierung
(s Geisel füc den in nod als Geisel fü Deutschland befindlichen Axelrod
Fíunland.
Der Landtag ff auf gel öft worden. Laut Meldung der Agence Havas“ fi die mpt hierzu ß ungen gewesen {nfolge der Schwierigkeiten, die die sozial stischen und kom- munistishen Gruppen bereiteten, deren Vertreierzahl im Land- tage nicht mehr der Meinung des Landes entsprach. Ueberdies ersorderien die fr nodgefengonensrags und die Einführung des obligatorischen Schiedsgerichts eine neue Befragung der '