1920 / 52 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

- d:

I. Vorschriften für Neisende, die in das Ab-

stimmungsgebiet kommen. |

1) Jede über 11 Jahre alte Pers on, die in oder durch das Ab- | stimmungsgebiet reist muß einen gültigen Paß des Landes, dessen | Staatzangehörige sie ist, besigen. |

2) a. eet Paß muß für das Abstimmungs3gebiet ausgestellt fein, | oder

b. der Paß muß für vas Abstimmungsgebiet visiect setn von dem Konsul, we!cher dasjenige Land veitcttt, dessen Staats- j angevöriger der Paßinhaber ist, und

c. der Paß muß von dem Paßbcamten der Internationalen | Kommi/sion' in Hamburg oder Kopenhagen gehörig visiert sein.

3) Der Paß anderer Reisender als Durchreisender muß auch ein Visum der deut'chen oder dän!s{cn Behörden tragen, so daß sie un- behindert nah Deutsczland bzw. Dänemark zurüctkehren können.

4) a. Reisenden, welchc das Abstimmungasgebiet passieren sollen, wird nur die Benußung der turhfahrenden Züge gestattet | werden; während des Aufenthaits der Bee im Ab- | ungen dürfen die Reisenden die assen.

b. Jede Durchreise, die nicht mit durchgehenden Zügen ge- \chieht, ist verboten.

9) & Nuc jolchen Personen, die dem Paßbeamten der Juter- nationalen Kommission gegenüber imstande sind, befriedi- gende Gründe für ihre Reije anzuführen, wird ein Paß- vifum für dos Abstimmungtgebiet zugestanden werden.

b. In Betracht der schwierigen Beförderungs-, Wohnungs- |! und andeccr Verhäituisse wird die Internationale Kom- zien nur eine sehr begrenzte Anzahl Pässe visieren onnen.

6) Die Paßbüros der Jnternationalen Kommission find in Deutschland: im Norwegischen Generalfonsulat in Hamburg; in Dänemark: im Büro der Kommission, Peder Skramsgade 5, wohin

alle Anträge zu. richten find.

___7) Schiffs#offiziere und -mannscaften können ohne Paß mit ibren Schiffen nah einein Hafen in das Abstimmungsgebiet fahren; jedoch bedürfen sie der Erlaubnis des wachabenden £ afenoifiziers oder einer anderen bevollmächtigten Behörde, um an Land gehen zu können. Das gilt jedoch nicht für anerkannte Regterunas\chifffe.

[T. Vorschriften für Neisende, welche das Abstimmungs- gebiet verlassen. Untertanen des Abstimmungs8gebiets.

l) a. Falls bder Reisende im Nbstimmungsaebiet wohnt und ! nach einem anderen Land außerhalb des Abstimmungsgebiets | als Deut! skand zu fahren wünscht und der Internationalen | Kommission gegenliber befriedigende Gründe für die Not- wendigkeit feiner Neise anführen kann, wird ihm seitens der Internationalen Kommi|ssion ein Paß für die Neise zu- gestanden werden.

b. Bevor der Reisende das Abflimmungsgebtet verläßt, muß er Sorge Uragen, daß sein Paß ein Visum erhâlt von dem Konsutatsbeamten in Flensburg, welcher das Land oder die Länder, wohin er zu relsen beabsichtigt, vertritt.

2) Bewohnern des Abstimmungsgebietes, die sih nah Deutschland

zu begeben wslinshen, wird, vorausgesegt, daß fle der Kommission gegenüber gültige Gründe anführen, ein Paß zugestanden werden ynter gewissen Bedingungen, die dem Paßiuchenden bei der Augs ftellung dés Passes nd Ver erf lärt werden.

3) Alle Mitteilungen wegen obenstehender Vorschriften sind an

die Internationale Kommisßon {fir die Abstimmung in Schleswig zu | xicten. Die Umsthläge müssen den Vermerk „Kontrolle“ tragen.

Fremde Untertanen.

4) Foemde Untextanen innerhalb des Abstimmungsgcbtets, die das Gebiet zu verlassen wünschen, müssen einen gültigen Paß des Landes, dessen Staatsangehörige sie sind, befißen, oder Urkunden, die ihre Staatsangehörigkeit und Persönlichkeit ausreichend beweisen, vorlegen.

IT1. Vorschriften für Perfonen, dite außerhalb des Ab- stimmungsgebiets wohnen und ]stimmberechtigt sind.

Personen, die außerhalb des Abstimmungsgebietes wohnen und stimmberechtigt find, tann der Eintritt in das Abstimmungsgebiet |

üge nicht ver- | f

nur durch Vorzeigen eines Jdentitäts;cuanisses gestattet werden. Die Formulare für die Zengnifse werden von der Internationalen Kom- | milsion an die Abflimmungsaus\chüsse übersandt und müssen von | dem Vorfißenden des Abiimmungsaus|husses in dem Kreise, wo dem | Betreffenden das Stimmrecht zufteht, unterzeichnet sein. |

Cin Identitätszeugnis i nur gültig, wenn eine Photographie des Inhabers auf demselben festgeklebt ist und mit dex Bes scheinigung eines dänischen oder deutshen Beamten versehen ift, welche bestätigt, daß der Zeugnisinhaber mit der in der Photographie abgebildeten Persou tdenti\ ist.

V. Vorschriften für Personen, die in der Nähe der Südgrenze des Adstimmungsögebiets wohnen.

Um den notwendigen Verkehr zwischen Personen, die in der Nähe der Grenze zwiscken Deutschland und dem Abstimmungsgebiet wohnen, zu erlei@tern, wünscht die Kommission bekanntzumachen, daß Personen, veren Beschäftigung es erforderli) macht, die Grenze häufig zu passieren, voraut gesetzt, daß sie der Kommission gegenüber

ültige Gründe anführen, cine besondere Grenzverkehr8arte erhalten

önnen, so daß fie die Grenze an besouderen Stellen zu bestimmten Zagedteien und zwecks näher zu bezeichnender Besuche paisieren | önnen.

Gesuchsforzuulare für oute Grenzkarten sind bei der Internatio- nalen Kommisfion für die Abstimmung in Schleswig, in lensburg, zu erhalten.

Die BVriefumfschläge müssen den Vermerk „Kontrolle“ tragen.

9. Vorschriften für Personen, die von dem Ab- stimmungs8gebiete auf kürzere Besuche nah Dänemark Eten,

Die von der dänischen Negicrung

bleiben in Kraft. VI. Kontroll stationen.

Das Passieren der Grenzen des Abfstimmungagebiets wird nur an folgenden Stellen gestattet werden :

Südgrenze.

erlassenen Verordnungen

Mit der Eiscubahn : | i hei der Station Tastrup auf der Sirede E bei der Siation Ringêberg auf der Strecke Glücsburg—Kappel, bei Fröôruy auf der Strecke N endbara Mig, bei Stedefand auf der Strecke Tondern-Husum, bei Tarup auf der Strecke Flensburg—Kiel. Auf dem Landwege bei Haurup auf der Landstraße Flensburg—Husum, bei Enge auf der Landstraße Tonudern— Husum, ; bei Frörup auf der Ee Flensburg —Schieswig, bei Tarup anf der Landftrake lensburg Kappel, bei Taftrup auf der Landstraße Flensburg—Solt.

i Nordgrenze. Mit der Eisenbahn / | bei der Station Farris auf der Strecke Kolding— Flensburg, bei der Station Hyidding auf der Strecke Ribe— Tondern. Auf dem Landwege bei Hökelberg auf der Landstraße Kolding—Haderslehen, bei Hvidding auf der Landftraße Ribe-Tondern.

Hafen an der Ostküste. lenburg. NB. Aenderungen der oniaRadionen und des Reglements

preußen,

Einen

bleiben vorbehalten.

Für die : : Einreise in Elsaß-Lothringen gelten folgende Paßbestimmungen: Paßbestimmungen.

Kein deutscher Staatéangeböriger kann \sich nach Elsaß und Lothringen begeben obne im Besiße eines Neisepasses mit seiner Pho- tographie zu sein. Der Reisepaß, von den deutschen Behörden aus- gettelit, ist mit dem Sichtvermerk einec Militärpaßstelle von Straß-

¡ burg oder Meg zu versehen.

Jeder schriftlichen Anfrage (unter Benußung des vorgeschriebenen

| Antragsformulars) zur Erteilung des Sichtvermerks sind beizufügen:

der Neiiepaß; | : ¿wei unaufgezogene Photographien von gleicher Aufnahme derjenigen, welhe auf dem Reisepaß steht; ¿wei eigenhändige Unterschriften auf dem dazu bestimmten Formular. : F : Kaufleute und Handlungsreifende haben eine Bestätigung ihrer Eigenschaft von der heimatlichen Handelskammer der Anfrage beizu- ügen. : Die Neisen, begrün det mit Familienangelegenbeiten, werden nur ausnahn weise erlaubt (Sterbefälle, shwere Krankheiten bei Nah- verwandten). i Besonders wird bemerkt: 1) Die deutsden Staatsangehörigen, welche Einreiseerlaubnis nach Clsaß und Lothringen erhalten haben, sind verpflichtet, binnen

| 24. Stunden tbre Ankl'unft und Abreise am Bestimmungsort beim

Polizeikommissar oder bei der Gendarmeri? feststellen zu lassen. 2) Wäbreod ihres Aufenthalts in Elsaß und Lothrin;en sollen

die deuischen Staatéangehörigen nicht von dem NReiseweg abweichen, j

welcher auf dem Sichtvecmerk erwähnt ist Sollten sie ih nöôtigen- falls in einen anderen Ort begeben, so haben sie zuerst cine Reise- genehmiguna an den Geaeralgouverneur von Straßburg oder Mey zu stellen (Militärpaßstelle).

3) Die deutschen Staatsangehörigen, welhe fih diesen Vor- shrif‘en niht unterwerfen und in Elsaß und Lothringen angetroffen werden, ohne im Besiß zu sein eines Yteisepasses, versehen mit dem Sichtvermerk der Militärbehörde, werden jog eich an die Grenze zurückgeführt, außer dem Nachteile, welchem fie ih autsetzen, dur gerichtlihe Verfolzung.

Wegen der

Einreise in Oberschlesien hat der französishe Gesä,ästsiräger in Berlin folgende Note an den Reichsminister der Auswärtigen Angelegenheiten gerichtet: Französische Botschaft zu Berlin. Nr. 26. Herr Minister!

Ich habe dic Ehre, Gw. Exzellenz im Auftrage meiner Regierung

mitzuteilen, daß während der Dauer der Verwaltung Ober'chlesiens

Berlin, den 10. Februar 1920.

; rußlard ein äußerst wichtiger Eisenbahnpunkt für den Nat&- | {ub von Danzia nach Polen sei, sodaß es neben dem jetzt | zuge‘afsenen | Schnellzugsverkehr nah Köniasberg nicht aufnehmen könne. Po!en könne pur einen Schnellzug, und En Berlin— Koziß—

S@hnellzuug Berlin—VLanzig eiven weiteren

Czersk—Marienwe: der ‘und umaekehrt zulassen. Eine Erklärung über eiren weiteren Schnellzun nah dew jüdlichen Ostpreußen bebält fich Polen vor bis nach seinen ohne Zuzichung der deutschen Delegation gepflogenen Verhandlungen mit dem Ententeaus\{huß in Allenstein.

Bezüglih des Güterverkehrs will Polen den Verkehr

von Deutschland in Koniß über:ehmen und ihu in Viarie: burg

oder Marienwerder wieder an die deutshe Bahnverwaltung übergeben. Jm Werhselgüterverkehr von Deuschland nach Polen und umgekehrt ist Ofipr-ußen in den polnischen Vor- s{chlägen überhaupt nicht berücksihtigt gemäß dem po'nischen Standpunkt, daß es vorläufig eine polnisch-ostpreußithe G. enze nicht gibt.

Die vom polnishen Finarzministerium unter der Hand mitgeteilien Vorschläge für das Zoilverfahren beim Urber- gang ais Deut'chlard nah Polen und umgek-hrt erd1osieln den Verkehr vollständig, da auf vie polnischen Vorschläge zur Wohrung des deutschen Zeollintercsses und Verhütuna der ver- botenen Warenausfuhr aus Deutschiand unmöolich eirgegargen werden fann. Bezüglich bes Paßve"r kehrs besteht Polen auch für den Durchgangsverkehr auf allgemeinem Paßzroang.

Du Verordnung der interalliicrte" Verwoltungskom:- ission wird, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, der V' äsident des Lardgerihis Allenstein mit der gerickt ichen Ver- waliung des ganzen Abstimmung8gebie!'s beauft-agt. Die gegenwärtigen Gesege bleiben in Kraft, soweit sie der Kommission nicht mit der Ausübung ihrer Befugnisse oder der Ausführung der Bestimmungen des Versailler Bert:ages unoere(nbar er-

| scheinen.

dur die Interalltierte Kommission für den Eintritt in dieses Gebiet |

ein ordnungsgemäß ausgestellter Netsepaß erforder- lich ist, Da Frankrei in dieser Kommission den Vorsig führt, müfsen die Päffe mit einem [ran ilen Bisum ver- sehen scin, das in Deutschland zunächst auf meiner Kan:let ausgestellt wird, und nach der Errichtung ränzösischer Konsulate au dur diese erteilt werden kann.

Genehmigen Sie, Herr Minister, die Versicherung meiner aus-

gezeinetften Hochachtung. ges. B. de Marcilly.

Für die Einreise in das besegzte linksrheinische Gebiet

genügt nach der Friedensunterzeichnung gemäß den Be- | l DE ; stimmungen dec interallierten Rheinlandkommission für Zivil- | Zil ; Dr. Naämassen.:

Reisepaß (braunes Heft mit |

personen der übliche deutsche Nie Vlättern) ohne ein weiteres französisches oder deutsches Visum.

samten Gebiets, also der französischen, englischen, amerikanischen und belgischen Zone, ausgenommen ift das Saargebiet, für welche es der besonderen Genehmigung der dortigen Behörde bedarf. Die Antragsteller, welche in das Saargebiet einreisen wollen, richten ihr Gesuch an das Abschnittskommando 1V der neutralen Zone, Franffurt a. M., Taunus- Anlage 9, zur Weiterleitung an das franzöfische Oberkommando in Mainz. Dem Gesuch müssen beigefügt werden : 1) ¿wei unaufgezogene Lichtbilder. 2) deutsder Neisepaß, i 3) zwei Unterschriften des Gesuchsftellers auf getrenntem Papier, 4) genaue Adresse, Straße, Hauznummer, wohin der Ein- reisende sih begeben will, 5) Namen von Personen im Saargebiet, die über dex Gesuh- ae Auskunft geben können, 6) im Falle elaer Öesdbäitöroije Beglaubigung einer Handels- kammer. N

Den Zeitpunkt d-s Jukrafitretens des Tabaksteuer- gesezes vom 12. September 1919 soll na 8 92 Abs. 1 dieses Geseges der Reichsminifter der Finanzen bestimmen. Es ist in Aussicht genommen, das Geseg am 1. April d. J: in Kraft iretin zu lassen; die endgültige Entscheidung kann j?do, wie „Woiffs Telegrapherbüro“ mliteilt, erft get: offen werden, sobald der 6. Ausschuß der Nationalversammlung über den ihm mit Zustimmung des Reichsrats vorgelegien Entwurf eiuer rar über weitere Ermäßigung der Tabsksteuer Beschluß gefaßt hat.

Da seinerzeit vom Tabokgewerbe der Wuvysh ausge- sprochen worden ist, von dem Jnkrafitreten des Tabalsteuer- geseßes mindestens vier Wochen vorher Kenrtnis zu erhalten, wird schon jeyt auf die Absicht, das genannte Gesek am 1. April in Krast zu segen, aufmerksam gemacht.

Preußen.

Der Pröôösident Rißmann vom Landesfinanzamt Ost- Mitglied der deutschen Delegatiou für Verkehrs- angelegevheiten in Warschau, berichtet, wie die Königsberger Abendblätter melden,

von Deutschland nach Osipreußen uter anderem: Durchgangsverkehr vom Rumpf Deutschlands nach Ostpreußen durh Polen gibt €s niet, venn Polen und Ofi- preufien grenzen gar nicht aneinander, weil der Freistaat Danzig und die Absiimmungsgebiete Marienwerder und Allen- flein dazwischen liegen. Polen will mit Danzig und den alliierten Verwaltungsaus\chüssen der Abstimmungsgebiete über den Eisenbahnverkehr bis in diese Gi:biete verhandeln. Es erkennt die Souveränität Deutsclands über die bstimmungs- gebiete nit mehr on und will diese völkerrechtlich nur dur die alliierten Ausschüsse vertreten wissen. Hiergegen- wird auf Anorduung des Auswärtigen Amts in Berlin Protest eingelegt.

Im Personenverkehr lehnt Polen den Durchgang über Dirschau rah dem Abstimmungsgebiet Marienburg ab, da Dirschau für den jegzigen Kricgszustand Polens mit Sowjet-

über den polnischen Standpunkt | bei den Verhandlungen über den Durchgangsverkehr :

| Spielplans am Sonnabend und

E D D M M M A M EE E A a E:

i Paß berechtigt zum Betreten und Bereisen des ge- !

Theater und Wèufik,

Im Opernhause werden morgen, Mittwoch, „Hoffmanns Erzählurgen“, mit den Damen Hafgren-Dinkela, Gerhart, Birken- strôm, von Scheele-Müllex und den Herren Kirchner, Habicè, Philipp, Henke, Sommer, Bachmann, Krasa bese-.t, vuter der musikalischen Leitung von Dr. Friß Stiedry gegeben. Aufang 7 Ubr.

Im Schauspielhause wird morzen „Die Gabe Gottes“ in bekannter Besezung unter der Spielleitung von Dr. Reinhard Bruck wiederholt. An1ang 7 Uhr. L

Im Großen Schauspielhaus geht in Abänderung des Sontag „Kövig Dedipus“ yon Sophokles, in der Ueberiezung von Hugo von Hoffmanusthal, in Szene. Alexander Moissi spielt die Rolle des Ocdipus. Spiellciter ift Max Reinhardt.

Nl der Erstaufführung yon Hauptmanns Drama „Gabriek S@illings Flucht“, die in den Kammerspielen des Deut- schen Theaters am Donne:stag statifindet, sind die Hauptrollen folgendermaßen best : Gabriel Schilling, Maler: Raoul Auslan ; Eyeline, seine Frau : Rosa Bertens ; Profcssor Mäuxer, Bilèhauer und Radierer: Friß Delius; Lucie Heil, Violirislin : Helcne Thimtg ; Harna Elias: Agnes Straub; Fräulein Majakln : Käte erdinand Gregori ; Klas Olfers : Wilhelur Diegelmann ; Kühn: Gustav Roos. Die Blihnenbilder sind 1 ach Sa von Grust Stern heugesielt. Spieclleiter ist Feliz

ollaender.

Der Verband der freien Volklsbühnen Berlins weist darauf bin, daß dem vor eivigen Moxaten ins Leben g rufenen Rcichs-Theateraus\chuß keiae Vertretung der Theaterbeîncher angehört. Zunzeit sind in diesem Ausschuß die BVlihnenleiter, die Bühnendarstcller, . Bühnenverleger und die Bühnenschriftsleller vereinigt. Die Volksbühnen, die bekanntll{ch Organisationen der Theaterbesuher zur genosser schaftlihen WVeran- staltung von Theaterdarbietungen unter Ausschzalteng aller ge häft- lihen Ziwedcke sind und aftein in Berkin etwa 120 00 M t:lieder

| zählen, äußecten jet in einer Eingabe an das Kultusminiflerium den | Wunsch, daß ihnen die Gelegenheit gegeben wird, die sich aus ihren | Zweken ergebenden Interessen in jcnem Auss{chuß zur Geltung zu

j U | redtlichen

Zugrunde liegt ihrem Wunsch die Erkenntnis, daß die Verhältnisse und die herrschenden Verkehröfitien im

| Theaterbetrich heute den Zielen, die von den freien Vo!f@büßhnen ver-

folgt werden, d. h. der Vermittlung guter Kunst an die breiten Massen

| des Volkes, in mancher Hinsicht wenig günstig sind und dringend einer

R A S O R O O R D A A E E M I E C A A

a E U -

Verbesserung bedücsen, f (Fortseyung des Nichtamtlichen in ver Ersten und Zweiten Beilage.)

A ( N Sd d 10A G E IE E O

Spe E fait t mir ami mm are i L t A mnd A O l em Q

Theater.

Opernhaus. (Unter den Linden.) Mittwoch : 51. Dauers bezugsvorstellung. Hoffmanus Erzählungen. Anfang 7 Uhr.

Donnerstag: Salome. Aufang 74 Uhr.

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Mittwoh : 57, Dauer:

bezugsvorstellung, Die Gabe Gottes. Apnfang 7 Uhr. E Othello, der Mohr vou Veuedig. Anfang T.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Martha Schroeder mit Hrn. Oberleutnant Ernst La Pierre (Hamburg Berlin). Frl. Marianne Sch ‘eféèr mit Hxn. Major Friß Grafen zu Nangau (Wegeleben— Halberstadt). Freifrau Zilla von Watter, geb. von Kritter, mit Hrn. Haupt- mann Eberhard Schoepffer (Göttingen—Nostock),

Gestorben: Herr Pfarrer i. N. Superintendent a. D. Gotthardt Lonicer (Breslau). Hr. Nittmeister d. Res. und Oberamt- mann Franz Habel (Simbscn, Kr. Glogau). Hr. Landrak a. D., Ritimeister d. Res. a, D. Dr. jur. Edwin voi Geródorf (Cunnersdorf).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg,

Derdnkode lien 67 den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, Mechnungsórat Véengering in Berlin.

Verlaa der GesÞbäftsstelle (Mengering) in Berlin.

Druck der Norddeutshen Bucbdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstraße 32.

Sieben Beilagen (einf{chliefli4 Warenzeidenbeilage Nr. 18 A un B) und Erfte, Zweite und Dritte Zentral-Handelsregistez-Beilage,

B

Erste Veilage zum Deuischeu Reichsauzeiger und Preußischen StaatZ3anzeiger.

M D2 Berlin, ienstag, den 2. März 1920,

Zwang der Verhältnisse verkauft hätten und si nun vielleicht unter Ghefrau notwendig geworden sind, abgugsfähig gemacht werden. Es Nichkamtliches, Term Aufwendungen neuen Besiß im Reiche kaufen müßten. Des- muß darauf Rücksicht anm Ttfiee In Mt Be ta Haus- halb müsse ihr Veräußerungsgewinn steuerfrei bleiben. Im Au\&uß [rau nit allein den Haushalt führen kann. Wenn die AbzugSfähigkeit

(Fortsezung aus dem Haupiblati.) habe er einen diesbezüglicen Antrag zurückgezogen, weil dae Regierung der Beiträge zu den öffentlih-rechtlichen Berufsvertretungen bestimmt Deutsche Nationalversammlung in Berlin. Baues habe, diese Frage in dem bevorstehenden Geseß über die Liqui« wird, „dann muß fie auch auf die Beiträge für die Berufsverbände Ï : dation des Eigentums in den abgetretenen Gebieten wohlwollend zu ne öffentlich-rechtlihen Charakier au3gedehnt werden. Wir stimmen 144. Sißung vom 1. März 1920, Nachmittags 1 Uhr. rege!n. Er bittet, diese Zusage auch im Vlenum zu wiederholen. r diesen Antrag. / (Bericht des Nachribtenbüros des Vereins deutscher Zeitungéwverleger.)®) Unterstaatssekretär Moesle bittet, im Gegensap zu dem Antrag Wg, D, M v (D. Nat.) spricht sich für den Antrag Gothen s n Y ; 8 Weplich, an der Bestimmung von 10 Jahren festzuhalten. Die Grund- | us. Die Gobefreudigkeit dürfe m dur eine Steuer belastet Abg. Dr. C oh n (U. Soz.) zur Geschästsordnung: Meine Fraktion | stück8veräußerungen in den abgetretenen Gebieten würden in einem be, | Werden. Allerdings werde dur den Antrag zunächst eine Minderung wollte vor Eintritt in die Tagesordnung eine Erklärung über die Ver- | sonderen Geseß geregelt werden und dabei würden die Grundstücks- | für den Fiskus eintreten, wenn man aber weite: sehe, so fördere die ordnung des MNeichspräsidenien wegen Verschärfung des Strafgeseß- | besiger, deren Sie von alles TOLLRN Sub para n fi ft Wohliätigkei! die imiere Volkskraft, und dies mache sich au fiSfalish e eer E E per abgeben. Da eine wohlwollend behandelt werden. ‘Der Reichswehrminister lege at be m n E E ) {ließt sich den Betenk _ M ! Joie Srflärung aber mcht zu den Gegenständen gehört, die nah der | Steue-freiheit ver Naturalbezüge der Wehrmacht großen wei M. fel (Soz) {ließt sich den Bedenken der ierung Geschäftsordnung vor Eintritt in die Tagesordnung vorgebracht werden | es \onft {mer falle, Trupden zu bekommen. Na ole ber Ie - fonnen, werden wir im Laufe der Sißung einen Antrag einreichen, macht môge aso der Anirag Se ger abgelehnt werden.

gegen den Antrag Gotbein an. Solange das Neich nit Mittel ve ce: enug für die Aermsten der Armen habe, könne es nicht in das Be- i S vil diese Verordnung gemäß Artikel 48 der Verfassung aufgehoben Darauf wird der Antrag Blunck angenommen, der Antrag j L v & N e Mi 5 Ae 11 ' v 4 der Abstimmung über den Antrag

ae es Lees E: ee, feine Gaben für private Wohl L D Der À igteilSgwede von der Steuer abguziehen.

Präsident Fehvenbach§ bestätigt unter Hinweis auf den Jung- | Seger abgelehnt. Bei Geheimrat Æ u h n gibt cuf Wunsch des Berichterstatters die Er- heimschen Kommentar zur Gesea M auf ene Via alnae | Weßlich, der auc von Zentrumsabgeordneten unterstüßt ist, klärung ab, daß die Zinsen der Kriegéabgabe als Schuldenginsen abzugs- S O aue e R Tagesordnung | werden die Stimmen bei der Probe und Gegenprobe vom | fähig sind.

bgegeben wer nne, daß vielmehr dafür der g eines Antrags

oder einer Interpellation gegeben sei, wenn wos die ganze Geschäfts

__ Aba. Dr. Beer: Für den Untrag Goibein wird #ch bis zur dritten Lesung eine passende Formu.ierung fin? en lassen. Die Abgugs- ordnung über den Haufen geworfen werden solle. Ein solcher Antr könne allerdings erst nah drei n, frühestens also am Mittwoch,

| j fähigkeit der Beiträge zu den Berufêvertretungen wird den Steuer- behörden die geringste Arbeit verursachen. Die Arbeiter boben noch ôur Beratung kommen; bei der Festseßung der Tagesordnung könne aber, wenn niemand widerspreche, der Antrag schon für morgen angesezt | ! î j / j J j

m A.

V E04 C E E R R M B E E L

| Prôösidenten gezählt: währenddessen kommt aber noch eine ganze Reihe von Abgeordneten in den Saal, so daß die Zählung lein !lares Bild ergibt. Präsident Fehrenbah : Es ift ein Glend, daß die Herren im i _ ejiaurant oder fonsino im Haufe si aufhalten. j du den fre:willigen Berufsvertänden aborzogen werden. Es muß zu der geschäftsordnungsmäßig vorgeschriebenen ! Bei der Abstimmung werden die Anträge der Deutsch-

feine geseblide Beru#vertretung und deshalb müssen uch die Beiträge werden. ; 7 Se nationalen (Rückstellungen für Erneuerungen) und der Deut

Der Entwurf eines Geseßes zur Er- usg des Gesetzes zur Verfolgung von rieg8verbrehen und Kriegsvergehen vom | 18. Dezember 1919 wird in erter Beratung ohne Debatte an | den Verfassungsaus\{huß überwiesen.

Präsident FebhrenbachG bittet den Verfassungsausfchuß, seine | U edgenda daß die zweite Lesung son am E j

Auszählung geschritten werden, bei der 87 Stimmen für und O N : | 100 Slimmen gegen den Antrag abgegeben werden; das Haus sen Volkspartei (Substanzabschreibung, Beiträge der Berufs ist also nit beschlußfähig. | vertrelungen) abgelehnt. 8 13 wird mit dem Antrag weren O Präsident Feh renbach beraumt um 214 Uhr die | E League für den Haushalt bei Erwerbstätig- nächste Sißung auf 234 Uhr an. ¡ Teit der Ehefrau angenommen. 2 Auf Antrag der Demokraten, Sozialdemokraten und des

R, Cs : S ¿Zentrums wird ein § 13 a angenommen, der die abzuasfähiaen 145. Sitaing vom 1. März 1920, Nachmittags 234 Uhr. } Schuldzinsen us ; S E Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. 8 14, der die Werbun sfosten, soweit sie nicht abzuas ; : D | l | Le Da E Sas Je 8 , der die Werbungs osten, soweit sie nicht abzugs- a A N ees eseßes bei dem __ Prásident Fehren bach: Vielleibt gelingt es den Fraktions- fähig sind, aufzählt, wird unverändert angenommen.

0 geseßt, demnach ein ommensteuerpflichtig sind mit ihrem führern, das Pflichtgefühl ihrer Fraktionsgenossen so zu stärken, daß 8 15 behandelt die Busammenrehnunag der Einkommen de

gesamten Einkommen: Deutsche, soweit sie sich nicht länger als | wir noch im Laufe der Woche zu einem bes{lußfähigen Hause kommen, O eau Zulammenrechck g Der Ei er wei Jahre dauernd im Ausland aufhalten, ohne im Inland | (Sehr gut!) A Düwell (U. Es)

Beratung so ¡ tag erfolgen fönne.

Darauf wird die zweite Beratung des Entwurfs |

ien E s E E Fo tiap vEsUrwortet - einen Untrag seiner

: Ne e L C De Moabit fav R L E E Z L, Reid N n 200, Nichtdeutsche, ivenn sie m Deutschen | i H ZBiederh: lung der Abstimmung wird noch ausgc}eßt. | Partei, eine Qusammentednuna beider Einkommen nur vorzunehmen, eiche Wohnsiß oder des Erwerbes wegen länger als 6 Monate | Jm Übrigen wird §8 12 in der Fassung des Ausschusses ange- wean sie zusammen 15000 Mar? überschreiten. Die Arbeiterfrau

ihren gewö. nlichen Aufenthalt haben: mit ihrem Einkommen aus inländischem Grundbesiß, Gewerbebetrieb, Erwerbstätig- A alie able as Perfonen ohne Rücksicht auf Staatsange- Hh P S S oder Aufenthalt. R Aba. Wetli ch (D. Nat.): Wir halten es für noiwendig, neben n 0. Be er - Hessen (D. Vp.) beantragt die Einschaltung: | den Abschreibungen aud Rückstellungen für Neuanschaffungen, he- a n der „au! das inkommen aus augländisdem Grundbesiß oder | sonders für Masd4nen, von der (Ginkommensteu-rpfliht freizulassen. E De E Sl genseuar M a von dem gleiden | Gin e solider Kaufmann kann nit nur mit AbFcreibungen mommen tim ZuStand gezahlte Steuer abzuziehen, soweit st® der | wiriscafien. IG bitte, unsern dahingehenden Antrag anzunehmen. | zun index (Aba Dy No F S aff Grundbesiß oder Gewerbebetrieb bereits am 31. Juli 1914 im Eigen; Abg. G oihein (Dem.): Die Abzugssähiokeit derartiger Rue, | Lvienden Kinder (Abg. Dr. Be Fe r - Hessen (D. Vp.) b e- tum des Steuerpflichtigen befand, oder wenn der Steuerpflichtige glaub- | lagen ist sahlich durchaus begründet. Mir it ein Fall bekannt, in dem | CNtragt zu jagen: „minderjährigen Kinder ‘) zusammen- haft macht, daß dieser Grundbesiß oder Gewerbebetrieb nichi in derx die Reparatur einer Maschine, die neu 42000 Mar? aekostet hat, aegen- aurehnen ist, soweit es sich nicht um Arbeitseinkommen eincs Absicht der Srteuerentziehun erworben it.“ Der Nedner führt aus: wärtig Wer 300 000 Mark tostet. Da find Nüdlagen unbedingt ers Kindes handelt. Der § 2 würde nah der Aus\c{ußfassung das Einkommen in vollem | forderlich. Eine verständige Auslegung des Gefeßes würde an sich schon Die Deutshnationalenbeantra gen, zu sagen: Umfang ¿ur Besteuerung erfassen, obne Nücksiht, ob es au3 aus- | genügen, sicherer ist es aber, diese Abzuatfähigkeit im Gesehz selbst aus- soweit es ch um Einkomrn 1s Navitalvermöaen f Umfang ur Besteuer / ohne i, ob i: zer ist e8 a zug 11 im Gefes selb) „10weit es sih um Einkommen aus Kapitalvermöaen handelt die cuslindison GTER R stammt, Diejenigen Deutschen, P VTeGon, E rggttigadE uns Vorx, (15 aur dritten Lesung zu dem Abg. Beer (D. Vp.) beantragt, den SÍluß des Sabes te auslandi : î Y î j mi s - Stellung # "me PBrinzihi a O A E S R S T c) en A T9 Us j rundbesiß oder Gewereniederlassung im Ausande ntrag Stellung zu nehmen, Punwiell stimme id dem Grund von den Worten „soweit es sh“ an. zu streichen.

m

nommen. | at nit zu ihrem Nrivaiwergnügen, sondern wegen rer bitterer ot.

S 13 regelt die Zulässigkeit angemessener Abschreibungen. |!

Hierzu liegen wiederum mehrere Anträge vor. j Nach kurzen Bemerkungen der Abgg. Blunck (Dem.)

und Ke il (Sos.) wird der Antrag Dliwe!l abgelehnt und die Ausschuß fassung angenommen. i

__8 16 besagt, daß das Einkommen i ines steuerpflichtigen Haushaltunasvorstandes und ieiner ¿u feiner Haushaltung

besipen, würden besonders hart getroffen werden, namentlich die s vollkommen zu. Ich selbit habe einen Antrag einaereicht, der Aba E E, i a A Deutschen aus den abgutretenden Gebieten, Sie haben dort deut Le hin gebt, daß Beiträge zu politiscben, wobltätigen cder fulturfördern- | : 9G. Wesgkich (D. Nat.) begründet den Antrag seiner Partei, Kultur-, Pionierarbeit geleistet und müssen weitesles Entgegenkommen | den Vereinigungen, soweit ihr Gesamtbetrag 10 Nrozent des Gesamt | die gegenwärtige Fassung ‘des Ausschußbeschlusses sei praktis un- finden. Statt dessen laufen sie Gefahr, in Doppelbesteueruna aenom- eintommens des Steuerpflichtigen nicht überschreitet, abzuasfäbig sind. | môglich, N S R B

men zu werden. Unser Antrag wurde im AuXsckuß abgelehnt, weil die | Die exorbitant hoken Steuern mocben es den Werkbesibern nicht mebr | gr „20 Dr, Be ker - Hessen (D. Vp.): Nach der _Fassung des

| Wahlfahrtszwecke zu leisten, zum | (nee wurte ein volliähriger Sohn, der bei seinen Eltern wohnt, weniasten müssen sie sih außerordentliße Beshränkungen auferlegen. | S Gt selbständig pem Cewerbebetriebe oder aus der Landwirtschaft Ts ist ausgeschlossen, daß das Rei oder die Einzelstaaten in Zukunft | Ut selbständig zu veranlagen haben, wobl aber ein fünfzehnjähriger alle diese Woblfahrtgeinrihtungen übernehmen können; dazu sind wir | Une, der zum Hausha!t der Fami!!e achôrt und aus seiner Arbeits- au berarmt. Das Kunftgoow rbe bedarf der privaten Fürsorge, sonst ¿Ing ain paar E E Fi Uten Fraiell, Dotats Es! io verbürofkratisiert es. Jm Alten Testament wird verlangt, daß ein | Juammenpehörigkeitägefühl 2eIELS gelodert ist, darf man der Zehntel für Woblfahrtsmwecke abaegeben wird. viele tüdische Geschäfte | Dise me nico, noG dadurch, daß man fic stouerlih selbständig mat, nech handeln auch noch danach. An diesem alten Grundsaß soll man feft-

{ A besbärken, si von der die Regierung habe weitestes Entgegenkommen 1 O E

mögli, weiter noch Ausgaben

Regierung meinte, durch internationale Verhandlungen die Doppel- besteuerung beseitigen zu müssen, und diese Verhandlungen würden durch Annahme unseres Antrages erschwert werden. Unser Antrag würde dies aber nit tun, er \chüßt aub nicht diejenigen Vermögen, die währen des Krieges 1ns Aus'and gebracht worden sind. /

Abg, Dr. Blunck (Dem.), Berichterstatter, bittet um Ablebnung des Antrages; die internationalen Abmochungen würden außerordentli erschwert werden, di augesagt.

Ein Vertreter der Megierung beslätigt dies,

Abg. Dr Beer : Jh möchte diese Grklärung noch unterstreien A tellen, daß wir wenigstens cinen Teilerfolg mit unserm Antrag ge L

Der Antxag wird abgelehnt und 8 2 in der Fassung des Ausschusses angenommen, ebenso ohne Aussprache die §8 3 | neben is 11.

e -

| ih Familie zu trennen. Au diesen othen Er- alten, das Neich muß es aber ermöglichen. wagutgen sollie man Rechzung tragen. : _Unterstaats\eckretär Moesle: Neken den Abfetzungen, die zum | Volliähri, E on U N Genua der Ginlinten Ausgleich für den dur den Gebrauch des Betriebes eintrebenden Sub- | Aba @ eil (Sas E Ea nicht Absicht des Gesekgebera fs: stangverlust und die daqnit verbundene Vermögensminderung erfolgen, die Kinder aus dem elte iden Haute ada Crees E L sind Neparaturkosten abzugsfäbig, gewisse Nücklagen sind somit {on | zie Einkommen zur Besteuerung ausammenlegt 1 A as ed eine mönlich. Was die Wob lfahrtbeiträne anlangt, so ift heute der gemein- [därfere Rrogresston berbeifibet, Es fan Ser Il ei i n f A nüßiafte aller Zwecke der, den Finanznöten des Reiches zu steuern. Dg- nit ein Yrogres mehrere minderlährize Vinber neben Lou que in em noch Wobltätigkeit zu treiben, wird niemand verwehrt. Es darf | 1,0! in, tonk B 0 Kirine e N Nittter 100 aber nit auf Kosien des Neiches geschehen. Jch bitte, die Anträge die nicht als | abzulehnen.

Unterha.t der Familie beitragen. Die Zusammenre{nung dieser Ein-

ois d würde Me NENOO git s bringen, tie für die Arbeiter-

i j : amilien namenilich eine |ckchwvere Belastung, darstellen würde, die einfa Der Antrag Gothein wird bis zur dritien Lesung zurück- unerträglid wäre. Wir legen éni lebenden Wert Rat vat v

gezogen. ZBusammenrenung des Einkommens deg HausähaltWorstandes und ber

Ma. Dr. Be Fer - Hessen: Wir stimmen der Abmgösfähigkeit |

der Kückstellungen für Erneuerungen zu. Der Antrog Gotbein würde

uns zu weit geben. Wir beantragen, daß au die Beiträge zu

den öffentli rechtliGen Berufêvertretungen sowie zu Beruf8verbänden

minderjährigen Linder, unterbleibt. Die Fälle wo ein fünfziatähri Sohn als großer Fabrikant noch im Hause der Eltern lebt, dürfien sev

den Ffentlich-rebtllden Beruf8vertretungen sowie zu Berufs8verbänden

schaftlichen Geschäftsbotr1eb gerichtet ist, für abzugsfäbia etlärt werden,

selten sein. d Aba. Bunk (Dem.)e Die Zusammenrechnuna soll grundiäßlis besiß ift ohnedies \{chon außerordentl fei bird bas : Die Megierung8vorlage enthielt bereits die Wgzuasfähigkeit der Bei- opfer, die Ertséaftfeu: Mo U S Gesehe. L ivi träge zu ben dôffentli-rebtlichen Ber1f8vertretungen, wie Handels-

ausgesclossen bleiben, wenn es si um volliährige Kinder handelt. Präsident Fehrenbacch: Im Grunde genommen sind sich die würden s{ließlih die Mieter, die Allgemeinheit, zu 1 bon. | ammern, Pantworkäkammern, Landwirtschaftskammern, eber der Aus- Heute tobt ein L u L meist nit aus Gebinlotiten Grie ul hat Liese Bestim gest:ichen, weil diese Beiträge schon als

8 12 inet diejenigen Einkommen, steuer bare Gin! U [ten. ;

bg. Weßli . Nat.) befürwortet einen Antraa, wonaG | als "i Rlfieumtaret Slim gelten sollen Gewinne, die dur u Veräußerung von Grundstücken erzielt worden sind, es sei denn, daß die Grundftücke erst innerhalb der leßten fünf Jahre (Auchußfassung: 10 Jahre) oder pn Zwecke der Wiederveräußerung erworben worden waren, und hre aus: Der spekulalive Grundstück9wed\el soll damit von der Einkommensteuerfreiheit L bleiben. Der Grunde

a

E wird angenommen, die übrigen Anträge werden ehn

Sas einig, vielleikt finden Sie bis zur deitten Lesung «ine allen der Verkäufer handelt meift aus Not, er kann die Ausgaben | Wealsteuern abzugsfähig sind. Wir wollen darüber hinaus aber auch i Die 88 17 und 18 werden angenommen.

elen genügende Fassung. Der Antrag Becker auf Einfügung des Wortes „Minder- nit mehr bestreiten, [ ; ; die Beiträge zuu den Berufsverbänden ohne öffentlih-rechtlichen Cha» nicht mehr ci Doi E, e fa fo | rakter freilassen. Die Grenze zwischen den ffentlichen Ba

ein Kapitalkräftiger aufreb: erhalten D; inst l rufsvertiretungen und den freiwilligen Veruf8verdänden if in gewissem Die 88 19 und 20 enthalien die Bestimmungen übar besißes [i Reh Tai I ; des Grund» Grade fllifsig. Sodann beantragen wir, bei der stanz- Aa und die Steuersfala aa

itik, (Sehr richtig! ets.) an kann vielfach kaum noch mit 50 bis 75 Prozent Miets- erböhung auskommen in Dreéden sind aber z. B. nur 10 bis 15 Prozent “MOsenngen iuldssio. En pt ne Me Antr e allemal flarstellen “ing Hg e T r LeipAg (U. Sog.) erklärt si n die ungerec Berichterstatter Dr, Blunck: Dér Antrag auf A A va Ke bômebr du d die a timmung des § 10, bah die fähigkeit der RliMtellungen für Sea nas ijt miei rede sein sollen, und beantragt, biese Bestimmung zu streiten. E, Abschreibungen nah kaufmännis@en Gesich Abg. Dr. -Blunck (Dem.) beantra t, in der Bestimmun

abschreibung auf Antrag des Steuerpflichtigen von dem Werte ausu1- hen ist, der für die Substanz beim Neibsnotopfer festgesezt worden ist, Wir wollen damit die bisher zweifelhafte Rechtsprechung ein- fitc

Zu § 19 liegt ein Kompromißantrag akksor Parteien mi Ausnahme Der unabhängigen Sozialisten vor, wonach der steuerfreie Einkommenzsteil Fs bei einem pit bete n A Einkommen 10 000 6 : ni bersteigt, um ür die zweite und jede weitere punkten staltfinden | Person erhöht, sofern sie das 16 A ena j ( t l | , ; jahr nicht vollendet Antrag würde bedeuten, 4: B. ein Landwirt an- Ee Die Erhöhung des steuerfreien Einkommenzsteils soll nur

r Va Stoner f, in d nohmen kann, er würde in 20 Jahren si eine neue Dreschmaschine ! : L t j S s E ior itc c ingugufügen: „Die auf | ans&affen müssen für 20 000 R nun _jährlich 1000 4 r Ras insoweit eintreten, als das selbständig M veranlagende steuer- mnd des r'on'albeamtenne opa ia gew) rt werden. stellungen dazu abziehen könnte, Die Substanzverminderung ág | bare Einkommen der Person, für welche die Erhöhung ein- M V S D je S: 2p.) unterstüßt den Antrag Weh- | dem cich8notopfergescß zugrunde zu legen, würde feinen praktischen | treten soll, hinter dem hinzugurechnenden Höchstbetrag zurück- Us . Nas S, an} M P dal mmensbegrif sei allerdings dor | Wert haben; diese Frage inn den Ausführu1 timmungen über- | bleibt. Dawian p a agt 4 25 ee eine BermögonWermehrung, | lassen bleiben, sie kann nit dem Steuerpflichtigen überlassen werden, Die unabhängigen Sozialdemok ten b Ber M Los K E E 8, ob man an dieser Stelle 5 oder sondern muß grunÞsäßlich fesigelegt werden. Die Abgugsfähigkeit der | q ntragen u. a. das steue frei Exist iti Ses Jahre bestimmen wolle, denn es handle fi Beiträge für alle Berufs8vertretungen würde den Steuerbehörden cine 1500 auf 3000 M“ zut erhöhen But Steuarfia 4 beantraat Ka j t : le unabhängigen Sozialdemokraten für die untreu Siufen

ih um eine Ausnahme- fo aroße Last Me day das Ee Ergebnis damit nicht | estrichen, | niedrigere, für die oberen höhere Säge.

bestimmung, die so eng wie möglich gefaßt werden müsse, Redner ei rierner darauf hin, daf die aus ben besehten Gebieten vertriebenen | im Verhältnis stände Der AufGuß hat deshalb diese Bestimmung ! der O erga age

Deutschen ihren dortigen Grundbesiß idt freiwillig, sondern durch den

, age g i L GEIRE S E : Abg. Ke i l (Soz.) empfiehlt einen gemeinsamen Antrag der | Abg. Seger (U. Soz.): Das steuerfrei Blaeib istenz- Wo Mitt Ausnahme dec Reden der Herren Minjfter, die im | Demokraten, Sozialdemokraten und des Zentrums, da Mehrauf- j mmnimum ist wel zu M gy Die M imes, M Lebensmittel (8 t te wiedergegeben werden, L e Bur fa S moendungen für den SHauthaft, die burh eine Grwerkälätigüeie der gewaltig im Preise gestiegen und werden woitor steigen. d d Ä edi: m s j H É E