1920 / 55 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

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Af URA La E E a S:

von Krieosshäden in Elsaß-Loth:ingen, Abänderung der Geshäfis-

- Herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten am 28.

Zu gleicher Zeit wird in Rom die internationale Finanz-

zusammenfunft.

Polen zurücuekehrte General Massenet, graphenbü o“ berichtet,

freundlih seien. Wenn man den

staaten mit einem Ausgang zum Meere trennen.

besonders wertvoll. und Vieh finden.

Der Kammerauss\{chuß für Arbeitera ae egn ard, über

heiten beschloß auf Autrag des Abgeordneten Justin Go eine Umfrage zu veranstalten, um einen Gesegentwurf die Beteiligung der Arbeiter und an dem Nugzen der zu lassen.

Angestellte

Rußland.

Die Sowjetwahlen in Moskau für 1461 Sige haben : i Ele für die Kom- munisten 80 vH der Siye ergeben. Die Menschiwiki erhielten

dem „Wolffschea Telcgraphenbüro“ zufolge 43 und die Unabhängigen 121 Mandate.

Eine „Reutermeldung“ aus Moskau der nördlichen Kaukasusfront ein

vollständig vernichtet worden sei. Denikin sei auf der Kuban halbinsel in eine „Mausefalle“ geraten. E

Estland.

Die Verhandlungen zwischen Esiland und Lettland über Walk sind dem „Wolffschen Telegraphenbüco“ zufolge ergeb- Die Beziehungen beiderseits haben

nislos abgebrochen worden. sich erheblich zugespigtt.

Finnland,

Das gesamie Minisierium Vennola hat gestern, nach- dem heftige Ang! iffe gegen die äußere und innere Politik der Regierang gerichtet worden waren, seine Entlassung ein-

gereicht. Schweiz,

Der Ständerat hat gesiern, wie „Wolffs Telegraphen- | zum, ersten Male aufgeführt.

die der Völkerbund veranstaltet erfolgen. Vor dem Kammeraus\chuß für auswärtige Angelegenheiten erklärte vorgestern der aus Rußland und : wie „Wo!ffs Tele- baß die Parteien in Rußland deuis{z- F ( Wesltfrieden fiche: stellen wolle, müsse man Deutschland von Rußlayd dw: ch Puffer- t | ] Die Unah- hängigkeit und die Wiederherstellung der Ukraine scheine ibt Dort könne man Getreide, Kupfer, Wolle

Unternehmungen ausarbeiten

besagt, daß an Armeekorps Denikins

hebung des Verdinguzigsvecrfahrens bet Arbeiten in Bayern. ; Bücherschau.

Vergebung

vereins. Lebrauftrag für angewandte FeuerungsteHnik. Auf- zu ergreifen.* hrens Verge! behördliher f Geheimer Baurat Friedrich Weaener f.

Von den weiteren zur Beratung stehenden Vorlagen wurde eine Borlage, betreffend Erhöhung der Kanalifa!ion3- gebühr von 24 auf 6 v9 des Grundstückénußungswerts, einem Aus- {uß ¿zur Vorberatung überwiesen.

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Kunft und Wissenschaft,

bruck im Kurstsalon Cassirer war wobl eine

PoGretig eine legten Ausstellung der Sezession gezeigten Werke.

standene Kniende,

n haltigkeit. Gs ist eigentümlich, daß gerade

bürtig neben den Piasitiker stellen. die Dramatik des plastis%en Gestaltens. Grenzen seiner Kunst.

versagt. Aber Innerlichkeit aus.

- von Brockhusen zu sehen. einige aber schr gute Arbeiten ausgestellt.

scharfer Beobachtung erfaßt.

Schulte, Unter den Linden. Geschmack eines größeren Publikuras berechnenden

dort neuere Arbeiten von Spiro und Hübner zur Ausstellung. I F

Theater und Mufik, Kammerspiele des Deutschen Theaters. Schillinugs Flucht“, das man im Jahre 1212 im Leising-

theater kennen gelernt hatte, wurde gestern im Kammerspitlhause Es ist eins von den stillen, nach-

büro“ meldet, mit 30 gegen 5 Stiramen das Eingehen auf die denklichen Arbeiten Hauptmanns, di- an das Schaffen seiner Jugend-

Vo:l1ge des Bundesrats, betreffend den Beitritt zum

Völkerbund, beschlossen.

Die formelle Schlußabstimmur findet am Frceilag statt. ! B a 9

Türkei.

Das „Reutersche Büro“ meldet den Rücktritt des Kabinetts. Der Sultan hat den Varschall Jzzet Pascha berufen.

Amerika.

Das amerikanische Staats3bepartement dementiert die von amerikanischen Blättern veröffentlichten Pariser Mel- dungen, nah denen sih die Vereinigten Staaten voi allen Kommi)sionen der Friebdenskonferenz zurüdckziehen wollen.

Einer Meldung der „United Preß“ zufolge wird bei dem Kor greß darauf gedrungen, ein Departement für Handels\chiffahrt zu errihten. Viele Senatoren treten für diesen Plan ein, da sie darin einen Vorteil für die Ent- wicklung der amerikanischen Handelsflotte erblicken.

Das Repräsentantenhaus hat den Gesetzentwurf genehmigt, wonach die amerikanischen Handelsattachés im Augs-

lande weiterhin vou dem amerikani}/hen Staatsdepartement

abhängig bleiben.

Das amerikanishe Schiffahrisamt hat alle amtlich feslgesezten Frachttorife aufgehoben. Es über äßt von jeßt ab den Unterachmern die Festseyung der Frachtsäße für thre

Schiffe. Dänemark,

Der Lands3thing und der Folkething stimmten, lout Meldung des „Vüros Nißau“, dem Reg:erunasvorschlag, be- irefsend den Beitritt Dänemarks zum Völkerbund, zu.

Schweden.

Vorgestern fand in der Zweiten Kammer des NReichs- tags die Aussprache über den Beitritt Schwedens zum Völkerbund statt. Die Kammer war überfüllt und der K: onprinz zugegen. Biättermeldungen zufolge wurde nah leb- hafter Erörterung spät in der Nacht mit 152 gegen 67 Stimmen ber Beitcitt Schwedens zum Völkerbund be- \{ch!ofsen. Die Erste Kammer verhandelte gestern über die- selbe Frage.

Nr. 10 des „Zentralblatts für das Deutsche Reth“, herausgegeben im Neichsministerium des Innern am 24. Februar 920, hat folgenden Inhalt: 1) Allgemeine Verwaltungs!achen : erordnung über die Grundsäße für die Abshäpung und Feitstelung

ordnung für den Verwaltungsrat der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, Enteignungen und Enischädigungen aus Anlaß des Friedenêvertrags. 2) Steuer- und Zollwesei : Dienstanweisung zum Gesege, betureffend Aenderung des Cgeseo über das Brannt- weinmonopol, Ergänzung des Verzeichnisses der Annahmestellen für Schuldverschreibungen oder Schaßanweisungen der Krieasanleihen. 3) Bankwesen: Slatus der deutsh-n Notenba»ken Ende Januar 1929, —- 4) Militärwesen: Ungüitigkeitserklärung von Zivil- versorgungs|cheinen.

Nr. 11 des „Zentralblatts für das Deutsthe Nei h“, herausgegeben im Reichsministerium des Innern, vom 27. Februar 1920 hat folgenden Inhalt : 1) Konjulatwesen: Exe- quaturerteilung. 2) Steuer- und Zollwesen: Aenderung des Ver- ane der zur Nachprüfung der auéländi\|hen Untersuhungszeug- nisse über zollbegünstigte Gerbstoffaus8züge e1mächtigten Anstalten. 3) Versicheruno8wesen: Beaufsichtigung privater Versicherungsunter- nelmungen durch die Landesbehörde.

Nr. 17 des „Zentralblatts der e na

Ce bruar 1920, hat folgenden Inhalt: Amiliches: Erlaß vom 6. Februar 1920, betr. die ôffentiihe Auëscbreibung von Leistungen und Liefe- rungen. Dienstnachrihten. Nichtamtliches : Aite Denkmäler aus Sy' ien, F Eins und Westarabien. Gewerbliches Bauen in Baden während des Krieges. Ciserne Eisenbahnbrücken mit geringer Bau- höhe. Vermischtes: Erneuerung der öffentlichen Verwaltung. Technische Hohschule Berlin. Technische Hochschule München.

zeit gemahnen. Aber der mystische Urgrund dec \daffenden Dichter- jener Zeit, da Hauptmann noch im Banne J Erleben ist an die Stelle fremden Einflusses getreten. as Sch icksal Gabriel! Schilings, der als Men\ch wie als Künstler schcitert, weil ihm jeder innere Halt fehlt, weil das Schicssal ihm die verwandte Seele, die Gcfährtin, die ihn stützen und lenken könnte, versagte, hätte auf der tleinen Bühne des Kammer- sptelhauses für den Zuschauer völlig zum Erlcbnis werden können, wenn nicht gestern einige Unzulänglichkeiten der Beseßung dem ents gegengewirkt hätten. Snsöbeiondere paßt Wiaoui Osflan, so schr man diesen temperamentvollen Künstler in anders ge- arteten Aufgaben \chäßen lernt-, für das neuvöse, frankhafte Wesen der Titelgestalt nicht. Er unterstrich die pathologischen Züge des Schilling stark und überzeugte damit doch nit. Auch für den gemütvollen Freund und Studiengenossen Schillings, den Bildhauer und adierer P Mäurer, war Frißz Delius nicht der rechte Darsteller; seiner Biederkeit war ein falsher Ton, an den man nicht glauben konnte. An Uebertreibung litt ferner die Hanna Elias der Frau Straub. Das Gespenstish-Vampyrhafte dieses Weibes, das einst Tia Durieux fo unheimlich zur Geitung zu bringen wußte, hatte gesiern fast cinen Zug ins komische. Dagegen bote Rosa Bertens in der Volle der unglüd@lihen Gattin Schlllings, Helene Thimig als stille, harmonisce Freundin Mäurers, Ferdinand Gregort als Dr. Nasmussen, Wilhelm Diegelmann als derber Fischer und Krugwirt, die Herren Roos, Düûwel, Krüger in den kleineren Nebenrollen durchweg gute eindrucks- volle Leistungen. A!s Spielleiter war Felix Holländer zum Leil mit gutem Erfolg bemüht, die Stimmung der sich auf einer ein- samen Ostseeinsel abspielenden Handlung stark hberauszuarbeiten. leth a der zuerst matt einscyte, wurde zum Schluß ret ebhaft.

Im Opernhause wird morgen „Madame Butterfly" mit den Damen Encke als Gast, Birkenstrôm und den Herren Kirchner, Arwster, Sto, Bachmann, Krasa, Henke und Púilipp gegeben. Mustkalischer Leiter ist Dr. Frit Stiedry. Anfang 7 Uhr.

Im Schausptelhause wird „Wilhelm Tell“ in bekannter Besetung aufgeführt. [leitunz: Leopold Jeßner. Anfang 6: Uhr. Das Staatliche S, [pielhaus bereitet eine Neueinstudierung der Hebbelshen „Nibelungen“ vor, die noh in dieser Spielzeit heraus- kommen soll. Karl Clewing, der das Schausptelhaus ver- | läßt, um sih der Söngerlavfbaþn zu widmen, wird sich von den Be'uchern des Schauspielhauses am Mittwoch, den 10. d. M., ver- abschieden, und zwar in der Rolle des „Peer Gynt“.

In einem Konzert des „Berliner Aerzte-Chors* am 18. März in der Hochsch{chule für Musik werden eine Kantate

werden. Mannigfaltiges, Die Reichszentralstelle für Kriegs- und Zivil-

wegen einer an Bord auëgebrohenen Influenza-Epidemie ausgeschifften 700 aus Indien Sud La zuzuführen. Die deutshe Negterung hat daher zwei deutsche ecoffiziere mit weiigehenden Vollmachten nach Port Said entsandt, um den dort bisher Festgehaltenen auf schneilstem Wege die Heimfahrt auf den bestehenden Schiffahrtslinien und auf dem Landweg über Italien zu ermöglichen. Ein erheblicher Betrag ist neuerdings zu Unterstügungëzwecken drahtiih überwiejen worden. Ferner teilt die Reich3zentralstelle mit: Der erste Transport aus Sowjetrußland mit 600 heimkehrenten Invaliden sowie Frauen und Kindern wurde Demarkotionslinie übernommen.

Die Berliner Stadtverordneten nahmen in ihrer gestrigen Sißung zunäch|t den Bericht des vorberatenden Ausschusses über die Vorlage, Letreffend den zweiten Nachtrag zum Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1919, ent-

\{ließlich unter Ablehnung des Ausschußantrages angenommen. Es folgte ein Antrag der Stadtverordneten Dr. Weyl und Gen, betreffend den Schuß des legitimen Straßen- handels gegen Vebergriffe derSicherheitspolizei. Nah längeren Ausführungen von Rednern der verschiedener raktionen wurde der Antrag Weyl abgelehnt und dafür folgenden ntrag derStadvv. Barkowski undFrank angenommen:

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egen. Der Aus\huß empfahl danach die Vorlage abzulehnen. Nach | ängerer Aussprache und in namertliher Abstimmung wurde sie |

Die Ausstellung zum Gedächtnis von Lehm- | : der besten tleineren Kollektivausstellöngen überhaupt in leßter Zeit und bot | eid gusammenstellung der Arbeiten diejes talentvollen üns!lers, die eine noch bessere Üecbe1sicht gewährten, wie die in dec | Berlin, M—Q bei der Versor'ungsabteilung 1V Berlin, R 80 bet

! : 1 Wir fanden hier | der Versoraun il 7 Ber! E i , verschiedene seiner plastishen Hauptwerke, wie die in Paris 1911 ent- | L A e L L E

Im Kunstsalon von Möller war eine Ausstellung hauptsächlich von Zeichnungen des leider auch im vorigen Jahr verstorbenen Theo Von s O an nur f ( Neven ihnen fanden wir Serie Proben 9 um L reizvolle Aquarelle von chœetandchaiîten und Zeichnungen, flott in der Bewegung und mit | Fzhigfkoi ei Tteren* : i : Dr. Ke S

Keine besonderen Tünsileri{hen Leistungen Fähigkeiten bei Tieren“ ; Freitag, Professor Dr, Keßner: „Verarbeitung z‘igte die Ausstellung des Märkischen Künstlerbundes bei Unter den hauptsächlih für den E en Gemälden fielen farbig reizvolle Landschaften von O. Thiele auf. Ferner gelangten

Gerhart Hauptmanns fünfaküges Drama „Gabrtel

seele tritt hier deutlicher, klarer und auch A Las M M sens stand ; das etgene

von Arnold Mendelsohn: „Zagen und Zuversichi* (Manuskript) ! und eine Choralkantate von Krieger zum ersten Male aufgeführt i

gefangene teilt mit: Die englische Regierung hat troß | ununterbrohenen Drängens bisher keine Mittel und Wee gefunden, ? um die am 13. Januar in Port Said aus dem Damvfer „Main® ; ¡nts ha Ï ! bezugävorstelung, Wilhelm Teil. Anfang 6{ Uhr. ehrenden der |

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j bercits an der ; j 2 Das Eintreffen des Transports in ! Deutschland kann in den nächsten Tagen erwartet werden. (W. T, B.) |

Das Versorgungsamt Groß Berlin teilt mit: Die affenmäßtgeEinteilung der Nentenabteilungen er Versorgungsftellen T—VI Berlin (früheren Bez.o ommandos} wird vom 15. März d. J. ab durch eine buch staben- mäßige ersezi. Von di-sem Tage ab werden bearbeitet die An- gelegenheiten der Nentenempfänger mit den Namens8anfangsbuchstaben | A—E bei der Verforgungsabtreitung T Berlin, L—EH bei der Ver- / sorgungsabteilung I1 Berlin, I—L bei der Versoraungsabtellung !IL

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Die Versorgungsabteilungen befinden sich in

und daneben seine Radierungen in großer Reich- | Berlin-Schöneberg, Ecneral-Papestraße, in den Versorgungsdienst-

| i leßtere einen \o } gebs N N ) itarken Cindruck hinterlafsen und den Graphiker Lmbrua ebeiis- | gebâuden. «E N

l i , Es liegt dies in dem Wesen

seiner Kunst begründet, die mehr die T e E Rue | wird der Professor Dr. Donath seinen Vortrag „Die moderne Funken- o fonnte der Künstler ! 2 j

de Sehnsucht nah dem Wohllaut der Linie auch in der Radierung

efriedigen. Lehmbruck ist ein retner Lyriker, und hier liegen auch die

i Dramatisches Leben zu gestalien, blieb ihm

seine Gestalten slröômen das Gefühl einer tiefen

Im Wiissenschaftlihen Theater der „Urania!

telegraphie“ in nächster Woche am Donnerstag und Sonnabend noch einmal wiederholen. Der Vortrag „Thürtngen" wird morgen, Sonatag, und am Montag und Freitag gehalten. Am Dienstag wird der Professor Franz Goerke jeinen Vorirag „Die Schönheit der deutschen Landschaft“ wiederholen, und am Mittwo spricht in der Reibe der Gelehrtenvorträge der Geh-ime Nat Professor Dr. Schweydar aus Potsdam über „die Methoden der Erfor|chung des CErdinnern“. “ußerdem findet am Mittwoch, Nachmittags, eine 2 icderholung des Vortrags „Oflpreußen“- zu. kieinen Preisen stait. Im Hörsaal werden nachfolgende Vortiräae gehalten: Dienstag, R. Potonió: „An der Wiege der Kohlen“; Miitwoh, Dr. W Berndt: „Ueber seelische

| des Eisens durh Schmieden und Schweißen“.

In der Treptower Sternwarte finden in den nächsten Tagen folgende Film- und Lichtbildervorträge statt : Sonntag, Nachm. 3 Uhr: „Aegypten, der Nil und der Suszkanal“ (Farbige Lich1btider | und Filme), Nachm. 9 Uhr: „Aus Großstadtmauern in den Schwarz- { wald“, Abends 7 Uhr: „Durh den Schwarzwald ins Donautal“ ; j Dienstag, Abends 7 Uhr: „Uranus und Neptun“ (Lichtbildervortrag | pon Direktor Dr. Archenhold); Mittwoch, Abends 74 Uhr: „Ueber / fosmis{en und Pplanetarischen Magnetismus“' (Lichtbildervortrag von Prof. Dr. Nippoldt); Sonnabend, den 13, März, Nachmittags 9 Uhr: „Bilder aus dem Harz, Thüringen und dem Riesengeb'rge“. Beobachtungen mit dem großen Fernrohr können täglih bei klarem Wetter von 2 Uhr Nachmittags bis 10 Uhr Abends vorgen-mmen werden. Führungen durch das astronomishe Museum finden täglich in der Zeit von 2 Uhr Nachmittags bis 8 Uhr Abends statt.

Görlitz, 5. März. (W. T. B.) Einer Falschmünzer- agesfellschGaft is die hiesige Kriminalpolizei auf die Spur gekommen. Nachforshungen nach dem Ursprung der in der ichten Zeit befonders zahlreih in den Verkehr gebrachten, ge\chickt nahgemachten falschen 50 Markscheine ergaben, daß sie in der Seestraße in Berlin in größerem Maßstabe hergestellt wurden, und daß bei ihrer Fabrikation der Ingenieur von Ziegesar und mehrere Unbekannte beteiligt waren. von Ziegesar konnte in einem Borort von Görlig in einem Nestaurant verhaftet werden, währ-nd seine Helfer spurlos verchwunden sind. Avßer dem Genannten wurde auf Veranlassung der Görlißer Kriminalpolizei in Berlin seine Wirtin als Mitschuidige von der dortigen Kriminal!yolizet festgenommen, Beschlagnahmt wurde in Görliß ein als Handgepäck aufgegebenes Paket mit 75 750 6 in falschen 50 Markscheinen.

München, 4. März. (W. T. B.) Durh das energische Ein- greifen der Negierungsfkommission ist die Ruhe in Straubing wiederhergestellt. Die Arbeit ruht. Sie soll aber nah Be- erdigung der Opfer wieder aufgenommen werden. Reichsw-hr- artillerie und berittene Truppe: halten die Stadt beseßt. Die Opfer sollen niht durch Schüsse der Reichswebrtruppen, sondern O N aus den Reihen der Demonstranten getroffen worden sein.

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Î Meißen, 4. März. (W. T. B.) In der vergangenen Nacht drangen Dfebe durch ein einaeschlagenes Fenster in das Jnnere der Trinitatiskirche in Z\che:la und schafft-n die Aitar- leuter, Kruzifire, Deden, Teppiche und fonstige Aitarb.kleidungen fort. Ein Versuch, in die Sakristei einzudringen, mißlang offenbar.

! Die Diebe brachen deshalb von außen erneut ein und sprengten die

| äußere Thür zur Sakristei auf. Hier wurde der Naub vervollständigt. Sämtliche Abendmzhlsgeräte, Kelche usw., zum Teil silbein oder vergoldet, wurden aus einem gleihfalls erbrohenen Schrank geraubt. Die Einbrech rwerkzeuge, Beile und Aexte, stammten aus dem

¡ Geräteshuppen auf dem Friedhof.

Madrid, 4. März. (W. T. B.) Laut Reutermeldung ift die

/ Cisenbaßn- und Telearaphenverbindung mit

| Portugal völlig unterbrochen.

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m E:

(Fortsehung des Nichtamtlichen in ver Ersten und Zweiten Beilage.)

2 m 2 I A A d î j

Theater.

Opernhaus. (Unter den Linden.) Sonnabend: 53, Dauer- ! bezugsvorstellung, Madame Butterfly. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Die Jüdin. Anfang 6 Uhr.

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Sonnab. : 60. Dauer- Sonntag: Nachmittags: 33. Volksvorstellung zu ermäßigten

Preisen: Dic Journalisten. Unfang 2} Uhr. Äbends- Friedrich der Große. 1. Teil: Der Kroupriuz. Anfang 64 Uhr.

Familiennachrihten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Landrat Hans Henning von Kliting (Ni-nburg a. W.). O v g Gestorben: Hr. NRegierungsbaumeister Karl Knoenagel (Goldberg, Schles). Hr. Rechisanwali Siegfried Lasset (Bre lau). r. Nussishec Wirklicher Staatsrat Léon Frhr. von Freytagh-

Loringhoven (Breslau).

1

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Ges4äftstelle, Nechnungsrat Viengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (M engerina) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Bubdruckerei und Verlaasanstalt, Berlin. Wilhelmstraße 32,

„Die Versammlung ersu cht den Magistrat, geeignete Maßnahmen zur Schonung des legitimen Straßenhandels und zur |

Ernennung ¿zum Chrenmitglied des württembergi|en Ingeniéeur-

Unterdrückuna des illegalen und Shleichhandels *

D D R Od m D Ait É nre

Zehn Beilagen (eins{hließlich Börsenbetlage und Warenzeichenbeilage Nr. 19 A und B) und Erste, Zweite und Dritte Zentral-Handelsregister-Beilage,

T)

Amiliches.

Fortseßung aus dem Hauptblati,) Deutsches Rei.

Bekanntmachung, treffend Abänderung der Ausführungs-

die Be-

be bestimmungen zu dem Gesey über : Krankheiten.

mpfung gemeingefährlicher Vom 21. Februar 1920.

Der Reichsrat hat in der Sißung vom 5. Februar 1920 auf Grund der 88 22, 24, 39, 40, 42 des Gesezes, betreffend die Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, vom 30. Juni 1900 (Reichs-Geseßbl. S. 306) beschlossen,

I den nachstehenden, abgeänderten Ausführungsbestimmungen (Be=- fanntmahung vom 21. Februar 1904, Reichs-Geseßbl. S. 67) zu dem vorgenannten Gesebe, soweit sie sih auf die Bekämpfung

des Fleckfiebers (Flecktyphus) begiehen, zuzustimmen:

Bekömpfung des Fleckfiebers (Fiecktyphus). 1. Zu 88 12, 13 des Gesehes. Diejenigen Personen, welche mit einer an Fleckfieber erkrankten oder verstorbenen, zuvor noch nicht wirksam entlausten Person unmittelbar in Berüh-ung gekommen sind, sind einer Beobachtung zu unterwerfen, soweit nicht shärfere Maßregeln nah Nr. 2 gu ergreifen sind oder vom beamteten Arzte aus besonderen Gründen für erforderlih er- flärt werden; sie müssen mindestens zweimal in einem Zwischen- raume vòn wenigstens fünf Tagen entlaust werden; erforders lichenfglls is auch ihre Wohnung gzu entlausen. Diese Bestim» mv"gen finden nah dem Ermessen des beamteten Arztes auch Anwendung auf Personen, die nur mittelbar mit einer an Fleck- fieber erkrankten oder verstorbenen, zuvor noch nicht wirksam entlausten Person in Berührung gekommen sind, insbesondere auch auf die nicht in Wohnungsgemeinschaft mit dem Kranken Tebenden Bewohner des Hauses, ferner auf Arbeitsgenossen und dergleichen. Die Beobachtung soll nicht länger al3 drei Wochen, erchnet vom Tage der leßten Ansteckungsgelegenheit, dauern. Sie ist in shonender Form und so vorzunehmen, daß Velästis gungen tunlihst vermieden werden. Sie wird in der Regel darauf beschränkt werden können, daß durch einen Argt oder durch eine sonst geeignete Person tägliÞh Erkundigungen über den Gesundheitszustand der betreffenden Person eingezogen werden. : Die höhere Verwaltungsbehörde kann für den Umfang ihres Bezirkes oder für dessen Teile anordnen, daß zureisende Per- onen, die si innerhalb der leßten drei Wochen vor ihrer Ankunft ân einem vom Fleckfieber betroffenen Bezirk oder „Orte aufe gehalten haben, nah ihrer Ankunft der Oritspoligeibehörde binnen einer zu bestimmenden, möglichst kurgen Frist „lhriftlich oder mündlich zu melden sind. Derartige Personen können als ans Ftedungsverdächtig angesehen und der Beobachtung unterworfen / n : E A verschärfte Art der Beobachtung, verbunden mii mehr- mals wiederholter s sowie mit Beschränkungen in der Wahl des Aufenthalts oder der Arbeit8stätte (3. B. Antveisung eines bestimmten Aufenthalts, Verpflichtung zum geitweisen persönlichen Erscheinen vor der Gesundheit3behörde), ist bei ge- Häuftem Auftreten von Fleckfieber solchen ansteckungsverdächtigen NPersonen gegenüber zulässig, welche obdalos oder ohne festen Wohnsiß sind oder berufs- oder gewohrheitsmäßig umherziehen, ,_ B. fremdländishe Auswanderer und Arbeiter, Zigeuner, Land- Üve ibe, Hausierer. 2. Zu 88 14, 18. (Anlage 1.) nf frankheit8verdächtige Versonen sind ohne Verzug nach Maßgabe der Anlage 1 von Läusen und deren Eiern gründlich zu befreien, mit reiner Leib- und Bettwäsche, erforderlichenfalls auch mit olchen Kleidungsstüden zu versehen und in einem von Läusen s Raurne abzusondern. Als krankfheit8verdächtig sind solche Personen zu betraten, welche unter Erscheinungen erkranft find, die der Ausbruch des Fleckfiebers befürchten lassen. L Ansteckungsverdächtige Personen sind in gleicher Weise nach erfolgter Entlausung in einem vor Läusfen freien Raume ab- gzusondern, wenn sie mit einem Fleckfieberkranken in Ing gemeinschaft gelebt haben oder sonst mili einem folhen oder mit einer Fleckfi?berleihe in unmittelbare Berührung Een sind. Jedoch kann die Abso'¿derung unterbleiben, sofern der bes amtete Arzt die Beobachtung (Nr. 1) für ausreichend erachtet. &n diesem Falle is al3dann m'ndestcns für eine täglihe Messung ber abendlichen "Körperwärme des Berbachteien Sorge zu tragen. Die Absonderung ansteckng3verdächtigt « Reorfonen darf die Dauer von drei Wochen, Ce vom Tage der lebten An- na3gelegenheit, niht übersteigen. S 4 A der beamtete Arzt es zur wirkszmen Bekömpfung der Krarkteit für unerläßlich erklärt, Tann angi¿ ordnet iverden, daß die G-sunden aus der Wohnung enifernt und die Kranken, anstatt daß sie zur Absonderung !n ein Krankenhaus oder in einen fonst geeigneten Unterkunrtsrtmum verbr.iht werben, in der Wohnuna belassen werden. Unr dor gleichen Voraussebu!g fann ausnahmsweise sogar die Räumung des ganzen Hauses angeordnet werden, wenn in ihm außeraewmöhnlich unqünstige, det Arankheitsverbreitung förderliche Zustände (Verlausung, Veberfülluna, Unreinlichkeit in Herbergen, E Massenunterkunftsräumen und dergleichen) herrschen. Den U troffenen Bewohnern is, nachdem A S sind, it geeignete Unterkunft unentgeltlich gzu vielen. O ar lboffuena von Kranken und Fran e Syeraaen follen dem öffentlichen ‘Verkehre dienende N (Dro*‘chker, E E in der Rege it b rden (vergleiche Nr. 3). Í id e p Häuser, in denen Fleckfieberkvanke sich be- finden, fönnen fenntlih cemadt tverden. : / Personen, die der Pflece und Wartung von Fleckfieberkranken und der Oeffn1na von Fleckieberl2ihen sh widmen. it anf. zuaeben, den Verkehr mit anderen Versonen so lange, als der beamtete Arzt es für erforderlich hält, tunlichs zu vermeiden ; im sibriaen sind sie als anstetuno3verdäßhtia zu b'handeln. Auch ist ihnen die Anwendung der von dem beamt-ten Arzte außerdem anaeordnete+ Vorsict3makregeln und die Einhaltung der sonst aeren die Weiterverbreitung der Krankheit von dem beamteten Arzt- für nötig bef1nderen Maßnahmen zur Vflicht zu ma®en. Rorsnnen, die der Entlausina von Fleckfi-herkranken sich berufêmifia widmen, a. B den Desinfektoren, ist die Anwenduna der wn dom beamteten Arzte anaoordn-ten Vorscht2maßreaeln 1nd Hie Einhaltina der sonst oe7»n die Weiterverbro!tingq der Kranfk- Hoit für nötin fefiembonen Maknakbmen zur Pflicht gz! machen, jedo find verkehr8beschränkende Anordnungen nach Möglichkeit zu pormeidevr. A8 qesianel arr Absonderina ffnd nur fosde Qranfenhäufer

An Fleckfieber erkrankte oder

Erste Beilage zum Deutschen Neich8auzeiger und Preußischen StaatLanzeiger. DeDe

Berlin

Frcitag, den 5. März

des Kranken derart erfolgen kann, daß er mit anderen als den zu sciner Pflécge bestimmten Personen, dem Arzte oder dem Seelsorger nicht in Berührung kommt und eine Verbreitung der Kranfheit dur Uebertragung von Läusen tunlichst ausge- {lossen ift.

3. Zu § 15. Die zuständigen Behörden haben besonders zu erwägen, inivieweit Veranstaltungen, die eine Ansammlung grö- gerer Menschenmengen mit sich bringen (Messen, Märkte usw.), in oder bei solchen Ortschaften, in welhen das Fleckfieber ausge» brochen is, zu untersagen sind. i ;

In einem Hause, in dem sich ein Fleckfieberkranker befindet, fönnen Handels- oder gewerbliche Betriebe Beschränkungen unter- worfen oder geschlossen werden, insoweit nach dem Gutachten des beamteten Arztes von der Fortseßung des Betriebes eine Ver- breitung des Ansteckungsstosfes zu befürchten ist.

Die Polizeibehörden der vom Fleckfieber ergriffenen Ort- schaften haben dafür zu sorgen, daß Gegenstände, von denen nah dem Gutachten des beamteten Arztes anzunehmen ift, daß sie das Fleckfieber durch Läuse zu übertvagen geeignet sind, vor wirksamer Entlausung nicht in den Verkehr gelangen. Insbesondere ist für Ortschaften oder Bezirke, in denen Fledfiebeverfrankungen gehäuft auftreten, die Ausfuhr von ge- brauchter Leibwäsche, getragenen Kleidungsstücken, getragenem Pelzwerk und Schuhzeug, aebrauhtem Bettzeug einshließlich Bett- federn, gebrauhten Roßhaaren sowie von Hadern und Lumpen aller Art zu verbieten. Neisegepäck und Umzug3gut sind von dem Verbot aus8zunehmen.

Bei gehäuftem Auftreten des Fleckfieber3 is in den von der Krankheit befallenen Ortschaften oder Bezirken das gewerb3- mäßioe Einsammeln von Lumbven im Umherziehen zu verbieten. Einfuhrverbote gegen inländische, vom Fleckfieber befallene Ortschaften sind nicht zulässig. Das Verbot der Einfuhr bes- stimmter Waren und anderer Genenstände aus dem Ausland richtet sich aus&ließklich nach den Vorschriften, welche gegebenen- falls nemäß § 2% des Gesebes in Vollzua geseßt werden.

Für gebrauchtes Bettzeun, acbrauhte Leib%äsche, getragene Kleidunagsstüde einschließlih PRelzverk und Schuhzeug, welche aus einer vom Fleckfieber betroffenen Ortschaft sammen und noch nicht wirksam entlaust worden sind, fann eine Entlausung angeordnet twerdèn. Jm übrigen ift eine Entlansung von Gegenständen des Güter- und Reiseverkehr8 einshlie®lich der von Reisenden ge- traacnen Wäsche- und Kleidunas3stücke nur dann geboten und zu- lässig, wenn die Gegenstände nach dem Gutachten des beamteten Arztes das Flekfieber durch Läuse zu übertragen qecianet find. Weitergehende Beschränkungen des Geväck- und Güterverkehrs3 fowie des Verk-hr3 mit Post- (Brief- und Paket-) Sendungen sind nicht gulässig.

4. Qu § 16, VSugendrlihe PRerfonen aus einem Haushalt, in dem ein Fledfieberfall vorgefommen ift, müssen, soweit und so- lange nah dem Gutachten des beamteten Arztes eine Weiter- verbreitung der Krankheit aus diesem Haus3halt zu befürchten ift, vom Schulbesuche ferngehßalten werden. Personen, welche der An- steŒung durd das Fledfticber außge‘ebt gewesen find, müssen fo lanae vom Squlbetrieb au3geschlofsen werden, bis fie wirksam entlanst find.

Da3 gleiche osilt hinsfihtlih des Besuh3 fedes anderen Unter- rihts, an dem mchrere Personen teilnehmen.

5 Zu § 19. Die Polizeibehörde hat dem Haushaltungs3- vorstand und dem Pflegepersonal aufzuerlegen, dak die Bett. und Leibwäsche, die Kleidunasftüde sowie andere Gegenftände, auf die Läuse von dem Kranken übexgegançsen sein können, namentli fol%e, weldHe bei der Reiniaung und Pflege des Kran- ken ben1bt worden sind. wie Waschbecken, Badewannen, Kämme, ferner Bettvorlagen, der Fnfboden des Kvankenzimmers3s während des Bestehens der Krankheit fortlanfend, nach Maßaabe der Ans lage 1, entlauft und [Fu’efrei aechalten werd-n. Auch ift Vors sorge zu treffen, dak Fahrzeuge und amdere Beförderuna3mittel, die zur Forts{affunq von kranken oder franfh-it8rerdächtinen Rersonen gedient haben, al8bald und vor, anderweitiger Benußung entlanst werden.

Hat eine fortlaufende Entlfausuna nit stattfinden, fo ift nach der Verhrinaung des Franken in ein Knank-nhans8, nah seiner Genesung oder seinem Ableben eine wmachträl:Hhe Entlausung vorzunehmen. die sich auf die im Ab]. 1 bezeihneten Gegen- stände ertrecken mnß.

6. Qu §21. Die Leichen der an Fledckfieber Gestorbenen sind, fofern der Verstorbene nit wirksam entsar#+ war, ohne vaor- herines Waschen und Umfkleiden fort in Tücher einzuhüllon, dio mit einer länsfevert!-enden Flüssigkeit oetr*nkt find. Sie sird al8dann in didte Sär«e zu lenen, die am Boden mit eîner reihen Chiht Cägemehl, Torfm"l aber anderen aufsargenden Stoffen bededt nb, Der Sara it al8hald zu \&Klieken.

Soll mit Rickidht auf r-ligiöïe Vorschriften das Waschen der Leiche mnmt8nahm3tneife stattfinden. sn darf es nur unter den vom haamteten Arzte onasnrbneten VnrsihtäamaFßre-ren und nur mit läusfer-rtilaend«n Flissiakeiten au8geführt werden.

Nt ein Leihenhans8 varhanden, so ist die einaefarate Leiche fnkad als mBrTid dahin herz Fbren. Sn OrtsBaften. mo ein Leihenhan8 niht heftoht, ift dafür Garne gzu traren, daß die eins aosarate Leich tunlichst in einem befnanderen abschließbaren Raume bis aur Boerdianng aufbhemahrt mird.

Die Ausftels1ng der Leiche im Sterbeßans oder im offenen are ift zu unter"nnen. das LeichananrfoTne münlidst zu bes fhränfen 10d deVen Eintritt in da3 Sterhokau8 zu verbieten.

PRorfonen, die hei der Einfaranna hesHäftiat aewes.n find, ift die Einhalhin=» der nan dem heamteton Nrate nonen ein Weitors verhraithinq der Qranfheit für erforderlich evachteten Maßregeln zur Vflicht au machen.

7. Qui 899. Dio Anfhehunaq der aetraffenen Anordnunaen harf nur rah Anfärnima des hamm teten Mrato8 erfolnen. in8s besondere ift Fe von dor narsriftamStfinen Entsnfitna ahRTnanîa an machen. insoweit 08 sid um Makveasln handelt, die K auf den Kranken oder desen 1unmitt-Mare. Umashina heznnen Fahen.

8 Qi 8 Bei oinem n-fahrdrahenden Anuhr1h des Flof- fi«Bers im MAuälanb if her Nehertritt van Dirfhmander«rn aus falen aualändihen Glebieten, in benen MeÆfioher hort, nur an bestimmten Grenanrten au aeftatton Sier Bat rine Gntlmtfing unh eine äratsihe B-GNtiauna fowie die Qurikhaltun- 1nd he sonderina der an ÆMeieher Erkrankten und der Krankheit3- verdäHtiarn stattfinden.

Die Massonhefäürdoruno von Durewanderer" mit der Eisen- hain fat in Gandbetastoon nber in besonderen Manen, nd amar rir in Aúteilen oßne Vaolstorun=a, p11 aesHehen. Die Hon1nikten

Manon nh nad fobeamaTinem RofhrarirSe au enoffen Mien die DierHnandoroxr wEkrend der NVoife derd das Noich3=ebtet hahirfa Nohoarnamhina hen Quan verlaen. fo harf Dics nr“ orf (tifanahnstationen geschehen, bei denen fich Aus8wandererhäuser befind«n.

(63 {ft har Gorae anu traren. dak fals Dirrmanderer mit dem Vielliim fo inentia mie müalih in Barkruna kommen und

1920,

Fremdländishen Arbeitern, die aus ausländischen, von dem Fledfteber betroffenen Gebieten vorübergehend einwandern, sowie ihren Angehörigen is der Uebertritt über die Grenze nur dann u gestatten, wenn die Gewähr dafür gegeben ist, daß sie erforder=- Fichenfalls einer Entlousung unterzogen werden.

Unter Umständen kann fremdländishen Personen aus aus- ländishen Gebieten, in denen Fleckfieber herrscht, der Uebertritt über die Grenze verboten werden. :

9. Zu § 40. Fleckfieberkranke dürfen in der Regel nit mittel3 der Eisenbehn befördert werden. Ausnahmen find nur bei zuverlässig entlauften Kranken und nur nach dem Gutachten des für die Abgangstation zuständigen beamteten Arztes zulässig. In solchen Au3nahmefällen is der Kranke in einem besonderen, nicht gepolsterten Abteil zu befördern. Vorsichtshalber is diese3 Abteil alsbald nach der Benußung zu entlaufen.

10. Zu § 429 (Anlage 2.) Jst in einer Ortschaft der Aus- bruch des Fleckfievers festgestellt, so ist das Reichs87esundheit8amt hiervon sofort auf dem kürzesten Wege zu benahrichtigen. Weitere hin is von den durch die Landesregierungen zu bestimmenden Behörden an das Neich3gesundheit3amt wöchentlih eine Nach=- weisung über die in der vergangenen Woche bis Sonnabend ein- \{ließlich in den einzelnen Ortschaften gemeldeten Erkyankung3=- und Todesfälle nach Maßgabe der Anlage 2 in geschlossenem Um- schlag mitzuteilen.

Falls von einzelnen Landesregierungen andere Vordrucke ein=- geführt sind, aus denen jedoch die in BSnlage 2 geforderten Ans- gaben aleihfalls entnommen werden fönnen, dürfen auch diese verwendet werden. Die Wochennachweisungen sind so zeitig abs zusenden, daß sie bis Montagmittag im Reich8gesundheii3amt eingehen.

Anlage 1.

Amweisung zur Entlausung bei Flekfieber. L Vorbemertungen.

Da3 Fleckfieber wird aus\chließlih durch Läuse (Kleider=- läuse) übertragen. Eine Uebertragung der Krankheit auf anderem Wege als durch die Läuse, etwa durch die Au3schei= dungen de3 Kranken oder durch ausgehustete Trövfchen, findet nah den bisherigen Erfahrungen niht statt. Fleckfieberkranke, die ganz frei von Läusen und deren Eiern (auch Nisse oder Nissen genannt) sind, bilden daher für ihre Umgebung keine Gefahr. Demgemäß kommen zur Bekämpfung des Fleckfiebers im Gegensaße zu anderen übertragbaren Krankheiten eigertlich nur Maßnahmen zur Entlausung, dagegen nicht auch Maß= nahmen zur Desinfektion im engeren Sinne in Betraht. Es ist aber häufig, besonders im Beginn eines auf Fleckfieber ver« dächtigen Krankheitsfall3s, eine anderweitige Jnfektion, vor allem eine solche mit Unterleib3tyvhu3, nicht auszuschließen. Auch fommen gelegentsliß Doppelinfeftionen von Fleckfieber mit einer anderen Krankheit vor. Jn folhen Fällen sind neben der Ents Tausung diejenigen Desginfeftionsmaßnahmen anzuwenden, welche für die betreffende Krankheit vorgeschrieben sind.

Die Kleiderlaus lebt hauptsählich in den Kleidung3stüden und in der Leibwäsche; häufig findet sie sich auch in den Betten, in8besondere in der Bettwäsche vor. Sie legt ihre Eier nament- lih in den Näßten und Falten der Wäsche und Kleider ab, ferner unter Knöpfen, am Rande von Knopflöchern, häufig auch an hers«- vorstehenden Gespinstfasern oder an Wollhaaren der Kleider. Bei stark verlausten Personen f'ndet man die Eier nicht selten au an den Körperhaaren, hauptsählih in der Ahsel-, Scham- oder Aftergegend, ebenso an den Haaren des Bartes oder der Augenbrauen. Die Kleiderlaus nährt sch vom Blute des Menschen, den sie befallen hat. Jhr Stich verursacht meist einen mehr oder weniger heftigen Juckreiz, der zum Kraßen Anlaß aibtz es entstehen dadurch \triemenförmige F#rabwunden, deren Vors- handensein {on den Verdacht auf die Anwesenheit von Kleider=- läufen erweden muß. Als echte Schmaroßer verlassen die Kleiderläuse nur selten ihren Wirt, weil sie ohne Blutnahrurg nicht länger als 5 bi3 10 Tage bestehen können; dagegen fönnen die Eier, besonders bei niedriger Temperatur, mehrere Wochen entwidklungsfähig bleiben.

Der FleæXfieberkranke oder der Erkrankung an Fleckfieber Verdächtige ift zu entlausen. Auch nach der Entlausung |sst er täglih auf das Vorhandensein von Läusen oder d2ren Eltern zu untersahen; werden solhe gefunden, fo ift die Entlausung zu wiederholen.

Da bei verlausten Krarken die zahlreichsten Läuse und Nie fi in der Wäsche und acn den Kleidern befinden, so müssen vor allem diese al3bald entlaust werden. Außerdem i} der Kranke von den an seinem Körper haftenden Läuscn und deren Eiern zu befreien, au, sind seine Betten, seine Lagerstatt und deren nächste Umgebuag, insbesondere die Bettvor!lagen, ferner die von dem Kranken gebrauhten Haar- und Kleiderbürsten, Kämme und andere Gegenstände, die von dem Kranken oder zu feiner Reinigung benußt worden find, zu entlausen. Auf dem Fußboden, an den Wänden und Möbeln finden sich Läusfe oder Nisse nur ausnahmsweise und nur bei besonders starker Ver- lausung.

Liegt erheblihe Verlausung vor, so reiht erfahrungsgemäß eine einmalige Entlausung nicht au83; die Entlausung ift in solchen Fällen nah Anordnung des beamteten Arztes nah etwa 8 Tagen, erforderlihenfalls mehrmals, zu wiederholen.

N. Mittel und Verfahren zur Entlausung.

Zur Vernichtung der Läuse dienen:

1, Verdünntes Kresolwasser (2,5 vom Hundert Kresolgehalt). Zur Herstellung werden entweder 50 Kubikzentimeter Kresol- seifenlöung (Tiquor Cresoli eaponatus des Arzneibuhs für das Deutsche Reich) oder 14 Liter Kresoltwvasser (Aqua cresolica des Arzneibuchs für das Deutsche Reih) mit Wasser zu 1 Liter Flüssigkeit aufgefüllt und gut durchgemischt.

Vor seiner Anwendung emvfiehlt es sich, das verdünnte Kresolwasser mit der aleihen Menge Wasser abermals zu ver- dünnen, da für eine Abtötung der Läuse {hon eine einprozgentige Lösung genügt.

2. Karbolsäurelösung. 1 Gewicht3teil verflüssigte Karhok= säure (Acidum carbolicum liquefactum) wird mit 20 Gewicht3-» teilen Wasser gemischt.

3. Wasserdampf. Der Wasserdampf muß mindestens die Temperatur des siedenden Wassers haben. Zur Entlausung mit Wasserdampf sind nur solche Apparate zu verwenden, wesde os wohl bei der Aufstellung als auch später in regelmäßigen Zwischenräumen von Sachverständigen geprüft und geeignet be- funden worden sind. i

Neben Apparaten, welhe mit strömendem Wasserdamvfé von Atmosvhärendruck arbeiten, sind auch solche, die mäßig ae- svannten Dampf verwerten, verwendbar. Ueberhißzung des Damvfes ist zu vermeiden.

Die Prüfung der Apparate hat sich namentlich auf die Art der Damvfentwicklunga, die Anordnung der Damynf21- und «ab- leitung, den Schub der zu entlau"enden Gegenstärde geaen Tropfwasser und gegen Roftflecke, die Hardbabunaswei?e und die

in don Hafenorten tunlich\s in Au3wandererhäusern untergebracht

oder Unterkunftisräume anzusehen, in welchen die Absonderung

werden.

für eine aus8reihende Entlausung erforderlihe Dauer der Dampfeinwirkung zu erstreckten.

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