1920 / 56 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Ausfuhrnummern y 17, April 1919 (Reichs-Geschb!. S Ges ! regierung mit Zuslimraung des Neichsrots und des von der !

des Statistischen

Aus dem 11. Ab s{Guitt. Beschriebenes und bedrucktes Papier als Altyapter

(a) s R N 6 aus 6734 Bücher in allen Sprachen, auch Gebetblücher, gedruckt

oder geshrieben, auch mit beigedruckten, heigehefteten

oder beigelegten Bildern aler Art; Bücher mit

Schxiftzeichen für Blinde; alle diese auch gebunden . 67a Selitnigen, Aullrilen+ e ce ee a (o s e «00 4b

Aus dem 15. Abschnitt.

Glasröhrhen für Beleuhtungsuwecke . » + « « aus 736b Glaspe len . . s. . s‘ . o o * 8 . - ans 759 Glasflüfse uud Glasflene . „a «a ooo aus 760

Glasbehänge und Glasfknöpfe e «e o «00e i; R aus 3a—c Geschliffene uud unges{liffene Glasliasen für die Her-

stellung von Taschenlamven « « « aus 763a Aus dem 18. Abschnitt. Weinpressen . * . . . * aug 906c

11. Dex Reichskommissar für Aus- und Einfuhrbewilligung hak den Zollstellen folgende Ermächtigungen von allgez einer Bedeutung erteilt:

8. Die Einfuhr von in- und ausländisGßem Papiergeld aller Art, von in- und ausländischen Banknoten und anderen Wertpapieren, abe, Dividenden- und (Frneuerungsscheinen, Wechseln, Scheck®s und Anweisungen ohne besondere Bewilligung zuzulassen. (Die Er- mächtigung gilt nicht für auf Rubel lautende Geldzeichen);

b. die Einfuhr von Geger ständen, die nachweislich) dazu befti»mt find, als Muster zur Ausführung von Lieferung®auftirägen aus- ländischer Besteller zu dienen und deren Uebersent ung ohne Berech- nung erfolgt, ohne Bewilli- N zur Einfuhr zuzulassen ;

0. Zeichnungen und ähnliche Unterlagen, die ncchweislid bau bestimmt find, als Musier zur Ausführung von Lieferungs2ufträgen

ausländischer Hesteller zu dienen und deren Uebersendung ohne Be- ?

rechnung erfolgt, ohne besondere Bewilligung zur Einfvhr zuzulassen;

d. im Grenzverkehr für jede i die Eirfubr von Lebens- mitteln aller Art dergestalt ohne besondere Cinfuhrbewilligung zuzu- i jede einzelne Person von jeder Art Lebentmtittein je bis

kg orte Zigarren bis 300 Stück, Zigaretten bis 500 Stü, Nauch- ¡abak bis 1 kg, Wein bis 1 Liter, Spirituosen bis 1 Liter, einführen darf. Die für jede Person freizugebende Gesamtmenge darf jedoch 10 kg und 2 Liter niht übersleigen. Bei der Einfuhr über die badische Grenze aus der Schweiz wird die vo: stehende Er- mächtigung bezüglih der Zigarren auf 10€0 Stück sür jede cinzelne Person erweitert; | '

s. im MNeifeverkehr Reisegut (Handgepäck und aufgegebenes Ge- päck mit Lebensmittel», ausgenommen Ananas, Ingwer, Vanille, Kaviar, Kaviarersaysto#fe, Kaviarlake, Lan a Humm-ra und Austern, im Gericht von je 25 kg jedes Lebenêmitte|s ohne Be- \{chränkung der Gesamtmenge sowie 2i kg Seife, Kerzen und Stärke) aus allen Ländern, sofern die Einfuhr nit zu Handelszwecken er- folgt, ohne Einfuhrbewilligung zur Einfuhr zuzulassen. Kaffee, Tee, Schokolade und Kakao dürfen im MNeisegut bis zum Gemnicht von je 1 kg ür jede Person enthalien sein, Zigarre", ZSigaretten, gu tabak, Wein und Spirituosen in den unter d angegebenen

engen; f. die von zurüdckehrenden AuslanbsdeutsGen mi:geführten alten und neuen Gebrauchsgegenstände zum eigenen Gebhravch oder zum Gebrauch ihrer Angehörigen in der H imat gegen den Nachweis der Bestimmung ohne besondere M ulafen. Dies gilt aus für die Ginfuhr der von zurüdtkebrendew Auslandsdeutshen mit- eführten Lebens- und Genußmittel sowie sonstigen Konsumiibilien {Seife usw.), sofern diese Waren für oen eigenen Gebrauch der Nüid- wanderer und denfentgen ihrer Ängehörigen in der 4g bestimmt nd, und fofern sie nit über einen Jahresbedarf sür dic einzelne Person hinausgehen ; . Pakete mit Lebensmitteln, ausgenommen Butter, leisch und Fleisdm aren, Speck, Mehl, Zuckcr, Ana! as, Ingwer, anille, Kaviar, Kaviarersaßpstoffe, Kaviarlake, Langu cen, Hummern und Austern, zum #genen Gebrauch ver (Finführenden ium Ro gerwwidte bis b kg aus allen Wndern ohne Gir fuhrbewilligung zuzulassen. Jn diesen Posipakeien dürfen Margarine, Schma!z, Gebäck, Teigwaren, Buen und ande Waren der Zolllarisnummer 202, ferner Kaffee,

ee, Grzeugnisse der Kakao- und Scho?oladenindüstrie nur bis zum Gewicht von 1 kg sowie Seife, Kerzen und Stärke big zum Gefamt- gewicht von 24 kg enthalten sein; :

h. Sendungea aus den batiscken an der Schweizer Grenze und in der Schweiz gelegenen Zollauéshlüssen unter gewissen Voraus- \seßzungen ohne Bewilligung zur Einfuhr tuosen: 5

i. im Zollagerverkehr von Aus- u:.d Einsuhrbenilligungen dann abschen, wenn vom Auslande kommende Waren ju Lager achen und Waren vom Layer nah dem Auslande antes t oder auf ein anderes CTransitlagec unter amtlichem Mitverschlusse cebraht werden. Diese Vergünstigung findet auf den Berkehr von Zollagern des un- beschten Gebiets nah solchen des beseßten Gebteis Deutschlands keine Anwendung. (gu vergl. Bekanntmachung von! 18. Februar 1920 Neiékdasreiaer r. 43 vom 20. Februar 1920.)

k. Liebesgaben aller Art, die aus dem Ausland nachweis!ich als Geschenke zum eigenen Bedarf der inländischen Empfänger eingehen, ohne Bewilligung zur Einfuhr zuzulassen.

I1L. Dur § 2 der Bekannimaung zur Ausführung der Ver- ordnuvg vom 16. Agnnar 1917 über die Regelung dec Einfuhr vom 16. Januar 1917 (Reis Geseybl. S. 42) find die Zoliftellen ferner ermächtigt, ohne Bewilligung des Reichtkommissars sür Aus- und Einfuhrbewilligung zuzulassen.

1) Die Einfuhr der auf Grund des § 6 Ziffer 1 bis 10, 12 und 14 des Zolltatifgesezes vom 25. Dezember 1902 (Neichs Geschbl. S. 308) vom Zolle befreiten Gegenstände, soweit es ih ni&t um Gdel steine oder echte Pcrlen sowie mit eten Edelsteinen oder eien E besezte oder sonst verbundene Gegenstände im Weite ven mehr als zweihundert Mark handelt, auch wen sie als angeiegier Schu uk auf der Perîon getragen werden, Der Reichskommissar für Aus- und Einiuhrbewilligung kann weitere Beschränkungen vor'chceiben ;

2) die Einfuhr von Gegenständen im kleinen Gren, verkehr für die Bewohner des Grinzbeztirks; '

3) die Einfuhr von Gegensländen bei einem bestehenden Ver- O LE scewie im Ausbesserungs- und Nückwarenver kehr, e es sich nit um Edclstcine oder ete Perlen od:r mit Œdel- teinen oder echten Perlen beseßte oder sonst ve: bundene Gege: stände handelt und soweit niht sonst bestinmte Gegenstände dur den R:cichskommisiar für Aus- und Einfsuhrbewilligung hiervon aus- genommen werden;

4) die Einfuhr von Dienstgegenständen für die diplomatischen Vertréter fremder Negierungen und von Gesaudtscha\i8gut im Sinne von Teil 11 Ziffer 9 und der Anleitung für die Zollabfertigung ;

5) die Einfuhr von Lebensmitteln und Kleidungsstücken für die im Deutschen Neih- zuaelassenen Berufskonfuln fremder Regierungen.

Berlin, den 29. Februar 1920. : | Der Reich9wirtschaftsminister. J. V.: Di. Hirsch.

/ Verordnung, betreffend Aufhebung der Zollfreiheit M für M inetatais R Vom 27. Februar 1920.

Auf Grund des Geseyzes über eine vereinfachte Form der Gesehgebung für }

die Zwede der Uebergangswirtschaft vom

verfafsunggebenden Deutschen Nationaloersammluug gewählten Ausschusses folgendes verorinzt; L

Die Bekanntmachung des Neidhskanzlers, betreffend vorüber-

ee Einfuhrerleichterungen, vom 4. Baer 1914 (Neihs-Geseuybl. !

. 368) roird binsichilih der Waren dex Nununec 239 des Zolltarifs

hoben. aufgehoben «

Die Landesfinanzämter können Waren der Nummer 299 des Zolltarifs, die fich zurzcit des Inkxr..fttretens dieser Verordnung in deutschen Zollaus|chlußgebieten ode: Freibezirken befunden haben, aus Biligkeitösgründen zollfrei lesen.

T, Diese Verordnung iritt mit dem auf hre Vexrklindung folgenden

¿ Tage in Kraft.

Berlin, den 27. Februar 1920. Die Reichsregierung. Bauer.

Bekanntmachung,

betreffend Aufhebung vorübergehender Zoll- erleihterungen.

Vom 2. März 1920.

Auf Grund des § 5 des UNebergangsgeseyes vom 4. März 1919 (Reichs Gesegbl. S. 285) und der nachgenannten Ve- kanntmachungen bestimme i: L

Es treten außer Krafi die Bekanntmabung über D D e ZoPlerleihterungen vom 8. März 1916 (Neichs-Geseybl. S. 135) binfihtlih der Waren der Nummern 249,91, 269/€0, 788, 828, §45, 861, 865 und 870/71 des Zolltarifs und die Bekanntmachung, betreffend Zollfreiheit für Leim, vom 27. September 1917 (Reichs- Gesegbl. S. 864). u

Die Bekann tmachuog tritt mit dem auf ihre Verkündung folgenden Tage in Kraft. Bexlin, den 2. März 1920, Der Reichôminister der Finanzen. J. V.: Moesle.

wt Ry

Bekanntmachnng, betreffenb deu Julernationalen Verband zum Schuße des gewerblichen Eigentums. Vom 3. März 1920.

Die Regierung der Frangöfishen Republik hat dem Schweizerischen Bundesrat unter dem 27. Februar beziehungs- weise 12. Jun! 1917 den Beitxiil des französischen Schußgebiets von Marokko zu der Parijer Verbandsübereinkunst vom 90. März 188 zum Schuße bes gewerblichen Eigentums, revidiert in Biüssel am 14. Dezember -1900 und in Washingion am 2. Juni 1911 (Reichs: Gesegbl. 1913 S. 209), angezzigt.

Der Beitritt i einen Monat nach der Absendung der Anzeige durch die Schwelzeris e Regierung an die anderen Verbands!änder in Kraft getreten; die bezüglihe Note der Schweizerische Sesandtscaft isi vom 30. Juni 1917 datiert,

Berlin, den 3. März 1920.

Der Reichs minifler des Auswärtigen, J. A.: von Stockhammexn.

fran orm

Das Verzeichnis der öffentlihen Blätter, die sür Bekaunimaczungen aus dem Handels- und Ge- nossenshaftgregister bestimmt sind (besondere Beilage zu Nr. 3 vom 5. Januar 1920), ist dahin zu berichtigen, daß

1) das Amtsgeriht Me'eriß zu Veröffentlichun: en.in allen drei Spalten die „Meser er Kreiszeitung“ an Stello des „Meseilzer Kreisblatts“ bestimmt hat. Die für Bekannimachurgen aus dem Handelsreg ster und ans dem Genossenschaftsregister bei anderen Ge- nofsenschaflen bestimrite „Posener Zeitung“ kommt in Wegfall; j

92) bei dem Amt3gericht Gera das „Geraische Tagé- blati“ für die Bekanntmachungen aus dem Handels- regtster uvd aus dem Genossenschafts cgister bei andezen Genosse! schaften in Wegfall kommi.

Bekanntmachung.

Die Boùecencreditaustalt, seit 10. Februar 1906 Staatliche Kreditanstalt des Herzegiums. Olden- burg, eine dem unterzeichneten Ministerium des Jnnern unterst:Ule Staatsai stalt, für deren Verbiadlichkeiten der Landesteil Oldenburg des Freistaats O.denburg (früher Hergoztum Oldenburg) haftet, ist \. Lt. zur Ausgabe fol- gender auf de: FJnhaber lautender Schuldverschreibungen ermächtigt.

4 4000000 der Anleihe vom 1. April 1900, 46 15009000 der Anleihe vom 1. Juli 19014

Beide Ameiten wexden mit 49% verzinst und sind für den Jnhaber unlündbar, sür die Ansialt dagegen mit halb- jähri:er Frist kündbar.

Die Ausgabe der “719 Die Zahlung ber Zins halbjährlich

e Zablung der Zivsen erfolgt halbjährlih, und zwar für die Stücle der Anleihe vou 1900 : / B Nr. 561-—1450 zu 2000 M, D Nr. 1451—2850 zu 1000 , E Ne. 601—2200 zu 500 am 1. April und 1, Oktober jeden Jahres, für die Stücke der Anleihe von 1901 B Nr. 1451—1800 zu 2000 6, D Nr. 2851-—3425 zu 1000 46, E Nr. 2201— 2650 zu 500 #6 am 2. Januar und 1. Juli jeden Jahres.

Den Schuldverschreibungen find Zinsscheine für 10 Jahre und ein Zinserneuerungs schein beigegeben. Eine Auslosung der Schuldoerschreibungen ist nicht vorgesehen.

Nlle die Schuldverschreibungen betreffenden Bekannt- machungen, insbesondere auch die Nummern der mit 6 monatiger Frift gelliud'gten Schuldverschreibungen, werden alsbald nah der Kündigung außer in den T cen Anzeigen in mivodestens 2 Berliner Zeitungen veröffentliht werden. Auch werden die Nummern der eiwa früher gekündigten aber noch '

Schuldversrcibungen ist bereits

S. 394) wird von der Reichs- !

nicht eingelösten Schuldverschreibungen einmal jährlich bekannt- gegeben werden.

Die Zinsscheine der Schuldverschreibungen und die gekündig!-n Stücke werden kostenfrei u. a. in Oldenburg und Berlin eins gelöst, auch werden dort die neuen Zinsscheinbogen kostenfrei ausgegeben.

Oldeaburg, den 17. Februar 1920.

Minisierium des Jnnera. Tanzen.

Bekanntmachung.

Die Staatliche Kreditanstalt des Herzogtums Oldenburg, eine dem unterzeichneten Miinistertum des Innern unterstellte Staatsanstalt, für deren Verbi dlicbkeiten der Landesteil Oldenburg des Freislaats Oldenburg (früher

erzogium Oldeiburg) haftet, ifi ermächtig!, weitere auf den nhaber lautende Schuldverschreibungen im Gesamt- betrage von 20 000 000 #4 auszugeben, die für den Juhaber unkündbar, für die Anjtait dagegen mit der Frist von 6 Mo- A E den 1. Januac oder 1. Juli jeden Jahres künds bar sind.

Auf dieses Kündigung3recht ist bis zum 1. Jas nuar 1931 verzichtet.

Die Anleibe wird mit 49% verzin ft.

Die Zahlung der Zinsen erfolgt halbjährlich, und zwar für

die Stücke

A Nr. 7 141— 7 840 zu 5000 6,

B Nr. 17 651—19 050 zu 2000 6,

D Nr. 37 286—40 160 zu 1000 6

E Ne. 27 321—28 820 zu 500 M,

F Nr. 19 051—19 800 zu 100 #6, am 2. Zai.uar und 1. Juli jeden Jahres und für die Stücke

A Nr. 7841— 8 540 zu 5000 #,

B Nr. 19 051—20 450 zu 2000 #6,

D Nr. 40 161——43 085 zu 1000 4,

E Nr. 28 821— 30 320 zu 500 H,

F Nr. 19 801—20 550 zu 100 am 1. April und 1, Oktober jeden Jahres. Den Schuldver- {reibungen sind die Zinuscheine für 10 Jahre und ein Zinss erneuerungsschein beigegeben. Eine Auslosung der Schuldver- schreibungen ist nicht vo1 gesehen.

Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Bekannt- machungen, insbesondere auch die Nummern dex mit 6 monatliher Frist gekündigten Schuidverschreibungen, werden alsbald nah der FKüundiguug außer in den

Oldenburgischen Anzeigen in mindestens 2 Berliner Zeitungen ver öffeniliht werden. Auch werden bie Nummern ver eiwa früher gekündigten, aber noi niht eingelösten Schuldvers \chreibungen einmal jährlich belanntcegeben werden.

Die Zinsscheine der Schuldverschreibungen und die ge- fündigten Slüde werden fostenfrei u. a. in Oldenburg und Berlin eingelöst, auch werdeau dort die neuen Zinsscheinbogen kostenfrei ausgegeben.

Oldenburg, den 20. Februar 1920.

Ministerium des Jnnern. Tant en.

Preußen Finanzministerium.

Zu besegen find: i die Katasterämtär: Rheydi am L. April 1920, Gelsenkirchen am 1. Aptil 1920 und Witten am 1. Jun. 1920.

Hauptverwaltung ver Staatsschulden.

Bei der Hauptoerwaltung der Staaisschulden ist der Büro- diätar Enscounatus zum Kassensekretär ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

in Hannover ist zum Reaierungs- und Baurat ernavnt.

Vecsezt sind: der Regieiungs- und Baurat Max Lang von der Regierung in NUeustein an die Mi: isterialbautommission in Berlin, die Bauräte Schütte vom Hochbauamt in Rawu1sch an die Reg erung in Liegniß, Fust vom Hochbauamt in Konig on bas Hochbauamt in Götting:- n und die Regierungsbaumeister Reuter vom Hochbauamt in Gnesen an die Negierung in Liegniy, Weinmann vom Hochbauamt in Glaß nach Lingen als Vorsiand des Hochbouaints Knopp von der Regierung in Breslau an die Regierung in Aachen un) Rahn vom Hoch- bauani in Stade an die Regierung in Allenstein.

Bekanntmachung.

Der gegen den Händler Jakob Denker, Cöln- Lindenthal, Dürenerstraße 236, auf Grund der Bundesrats- verordr.ang vom 23. September 1915, beir. Fernhaltung unzuverläifiger Personen vom Handel, ergangene Beschluß vom31. Mat 1918 auf er L ng des Handels mit Nahrungèmiiteln aller Art, namentlich aber di: Heisleüuna und der Vertrieb von Speiseeis sowie die Führung der Berkauf.slellen von Speiseels, wird a n gehoben Die Kosten dieser Veröffen1lihung hat Jakob Denter zu tragen.

Cöln, deu 20. Februar 1920.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. B illstein,

E T 0 rR

BekanntmaMhGung.

Der gegen den Händler Peter Leon, Cöln-Mülhetm- Mülheimer-Freiheit 81, auf Grund der Bundesratëv. ordnung vom 28. September 1916, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ergangene Beschluß vom 25. Juni 1918 auf Unter- sagung des Hande!s mit Nahrungsmitteln aller Art, namentli aber die A und der Vertrieb von Sp-isecis sowie die Führung der Verkaufsstellen von Speiseeis, wird aufgehoben. Die Kosten dieser Beröffentlihung hat Peter Leon zu tragen.

Cöln, den 20. Februar 1#20. '

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein.

S C mea E

Bekanntmachung.

__ Auf Grund der Bekanntmahung zur Fernhaltkung unzuver- läfsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Schankwirtin Margarete Kühr, geb. Flohr, in Schöneberg, Bambergerlir. 27, Restaus rant „Colibri-Bar* durch Verfligung vom heutigen Tage

Der Baurat Oppermann bei der Wasserstcaßendireliion |

ben Handeï mît Gegenständen des täglichen Be-

darfs wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb (743

untersagt. Berlin C. 27, den 2. März 1920. Der Polizeipräsident zu Berkin. Abteilung W. F. V. : Dr. Wetß.

an a E t

Bekanntma@ckMung-

Auf Grund der Bekannimachvnç zur Fernhaltung unzuverlässiger ersonen vom Handel vom 28. September 1915 (RGBI. S. 608) abe ih dem Schankwirt Paul Gloger, Charlottens-

burg, P ens 6, und dem Kaufmann

Lo, Wer j

Tat Magi ties Kaffee“, durch Verfügung vom heutigen ge den Handel mit egen Nes des täglichen Be-

darfs wegen Unzuverlüssigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrich

uutersagt.

Berlin O. 27, den 4. März 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. J. V.: Dr. Wiß.

pa e-r Ar A

Bekanutmachnunng.

Dem Kolonialwarenhändler Bernhard Freis- feld in Bo ch um, Untere Ag ntr Nx. 146, ift auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. S-ptember 1916, betr. Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel RGBi. S. 603 —- der Handel mit ege enan des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebensmitteln aller Art, sowie die Ver - mittlertätigteit hierfür wegen Unzuverlässigkeit u niersagt worden.

Bochum, den 25. Februar 1920.

Die Stadtpollzeiverwalkltung. N au.

Waizen}

Bekanntmachung Dem Kanfmann Josef Greifen Lein in Bona, Fürsten- firaße 2, habe ich auf Grund des L der Bundebratsverordnung vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603 vember 1919 (Neichsanzeiger Nr. 276) dite usübung des e mit Kolonialwaren (außer Schokolade und uderwaren) und Gemüsetonserven uutersagk

Bonn, den 2. März 1980. Der Bürgermeister. J. V.: Dr. von Garhen.

um CUl 0A

Bekanntmachung.

Der Betriebsleiterin Anna ulver umd hrem Ebemann Friyß Pulyvex les Samitter- Allee 120, is durch Nerfügung vom heutigen Tage auf Grund des § 1 der Bundeêrats«- verordnung zur Fernbaltung aner Ie Personen vom Handel vom 23. Septem 1915 Ma S. 603) der Handel mit Lebensmkttteln und sonstigen Gegenständen des täglihenBedarfs, insbesondere die Abgabe vonS peisen und Getränken im Gastwirtschaftüögewerbe, unter- sagt worden.

Königsberg, den 24. Februar 1920, Polizeipräsidium, Wuchersielle, Nit ch. Gobanutmaliuna

Auf Grund der Bundesratsyverordnung zur Fernhaltung unzu- verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Yteichs- Gezjepbl. S. 603) ift dem Gugen Weißenfeld in Rem- \cheid, Alleestraße 122b, der Handel mit Milch und

Molkeretierzeugnuissen unter Auferlegung der Kosien der Verdöffentlihung untersagt worden. Nemscheid, den 2%. Februar 1920. Der Oberbürgermeister. J. V.: zur Hellen.

ne Ta E

(Fortsezung des Anuilichen in der Ersten Beilage.)

MNichkamfklißes,

Teutscches Reich.

Fn der am 4. März 1920 unier dem Vaorsit des Reichs- ministers Dr. Davih rade vern Vollsizung 2s Reichs»

j x x [1] J j 1 l

Wilhelm Teat- | in, r VS: 154 Restaurant „Moskowsky- |

) in der Fassung vom 27. No- |

| italienische

rats wucde dem Entwucfe zu deu Grundsäßen für die Ver-

teilung der Klele und Getreide, dem Entwurfe eines Haus- haushalisplans sür die Besoltur: en und Ruhege lder der Neichi beamten, den Entwürfen des Haugholle des Neich6präfi- denten, für das Reichsmiv sterium, den Reicht Tanzler und die Reichskanslei und des Nechnungs#ofs, dann den Entwürfen eines Geseyes, beireffend Nufhcbung der WMiittärgerichtE-

barkeit, und eines Gesetzes, betreffend die Stellvng der Heeres- :

justitiate und. der bei ihnen beschäftigten Sekretäre, gestimmt. ;

Der Ausschuß des RNeich2rats für Haushalt uud Nech- mingswesen hielt heute eine Sizung.

am mw ar pra

Unter Voifiß des Nefcharwirtscastaministers S ch m ibt fand im Reichswirischstsministerium eine Be: sprechung mil den Vertretern der Länder slatt, die sich mit Maßnahmen zu einer Verbilligung der Zeitungepapierpreise bcsaßten. Der Minister Echmidt wies, bem „Wolffschen TLTelegrapherbliro“ zufolge, auf die außerordentliche politiihe Bedeutung des Vors gehens hin, das eine Katast! ephe für die Pr. se abmwcnden solle. Es wurde beschlossen, daß die Länder in kürzeite: Frist der Reichs- regierung eine Erkl@»ng zwgehen l-sen über ihre Beteiligung an eiver Aktion zur Senkung der Preise turà. Gewäh ung von Barzuwend?-ngen und Bereitsielu! g von billizem Paviei holz. Nach den Dailepurgen tes Reichsw 1 ischafisminisie1s und des V: terstaatsf: krelärs Hirsch steh! zu hoff-n, daß die Länder sich zur Teilnahme an den zu treffenden Maßnahmen bereit- erklären werden.

E

Preußen.

_Veber die Paßbestimmur gen für das oesipreußische Abstimmung®gebiet wird nahtiäolicck noch bekannigegeben: Militärpersonen ist die Einreise nur in Zivil erlaubt. Der Sichtvermerk wird für alle Einreisenden vorläufig nur vom Zertral-

paßbüro in Allenstein oder von einem der den Landräten zugeteilten |

Kontrcloffiziere oder von einer britischen Auslandsvertretung erteilt. Die interalltierten Kommissionen in Königsberg und Memel erteilen biéher noch Leinen Sichtvermerk.

G G T E

Die Jnterakliierte Kommission in Scchleswig- olstein veröffentlicht jezt die amtlihen Zahlen über die bstimmung in der ersten Zone. Die Gesamitzahl der Wahlberechtigten war 111 191, die Gesamizahl der abgegzbene n Stimmen 101642, Die Wahlbveteiligung beträgt somit

91,5 R i rozent), für Deutschl nd 25 329 (24,9 Prozent). Anu-

zahl der uagültigen Stimmen 892 (0,9 Prozent).

Vayeræ.

Im Verfassung2au2 schuß des Lardtags kam es gelegentlich des von dem Abgeordneten Dr. Strathmann (Mitielparieî) gestellten Antrags, die Regiecung solle mit der Reichsregierung alsbald Verhandlungen mit lele ein- leiten, daß das Freifahrtsrecht der Abgeo: dneten auf die Fahrt voa Bayern nach Berlin und der Pfalz ausgedehnt werde, zu einem Zwischenfall. Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphen- büros“ erklärte der Minifterp: äfivent Hoffmann, daß er ver- suchen werde, durchguse zen, was der Antrag wolle. Der Abgeordnete Freiherr von Haller (Sozialvemokrat) verlangte, daß der Bille des ritten y auch durhgeseßzt wecden müsse. Den gleichen Stentpunkt vertrat der Abgeordnete Wohimuth (Bayerische Volfspartel). Der Ministerpräfldent erwiderte dar- auf, daß er immer noch den freien Willen habe als Ministers piäsident zu tun, was er wolle. Der bayerische Landtag könne beschließen. Wenn der Minislerpräsident den Beschluß nicht ausführen förnne, könne er gehen. Nachdem dèr Abgeorbnete Wohlmuth erkiäit hatte, daß dec Ministerprzäsident sih dem zu fügen habe, was der Landtag wolle, wurde der Antrag an- genomneu.

Oesterreich.

Der Finangzan9\chu ß der Nationalversammlung hat das Finanzgesez mit den vom Berichterstatter Bauer beaniragten Abände: ungen angenommen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, geht aus den Darlegungen Bauers hervor, daß die Staatsau3gaben sür das laufende 138 279 Millionen Kronen sicigen. Die Staatcomnahmen tieaesn auf 4438 Milllonen, jo daß mit einer Erhöhung des Fehlbeirages auf 8809 Miltiouen zu rechnea ist. Der größte Teil des Zrwochses an Ausgaben entfällt po die Ex- höhung der Peisonaloufwenvungen, die für ein balbes Jahr 1465 Millionen betragen. Der Ber chtersiattec erklärte, es sei ganz und-zkbar, daß der Staat für die reinen Personaïaus- aben mer ausgebe, als die Brutigeinvahmenu betragea. Ein energischer Aboau sei unbedingt notwendig.

Tschecho-Slowakeï. Die Verfassungs2geseße sind gesiera vormitlag vom

Verwaitungsjahr auf |

Präsiventen der Republik sanktioniert worden und werden } im „Amtsblatt“ veröffentlicht werden. Zu dieser offiziellen Mit- ?

teilung ift das „Ticheho-Slowakische Preßbüro“ ermächtigt hin wpiaes, daß alle anderen Mitteilungen über die Sanktion der Verfassun gsgèseze, die insbesondere durch die Prager deuishe Presse verbreitet wurden, unrichtig find.

Srofbritannien und FriandD,

Das Manifest über die Teuerung und den wirt-r \chaftlichen Wiederaufbau Europas, das der Oberste Rat aufaesett hat, liegt augni@lich der französischen Regie- rung zur Genchmiguvrg vor. Nach der „Times“ haite der Ministerpräftdent Nitii vorge|chiagen, daß die APiterteu vor allem Deutschland bei der wirtschaftlichen Wieders auf: ichtung helfen und daß alle an Deutsczland gesteßton For- decungen diesem Ziele untergeo: dnet werden sollten. Die fran- zöstschen Vertreter bestanden jedoch darauf, daß der Wieder- ausbau der verwüsteten französischen Gebiete mindestens das aleithe Juteresse bei den Alliie-ten zu beanspruchen habe. Liond George 1ch!oß Fch in diesem Fall der Ansicht Nittis nicht an.

| Der französische Abänderuratanlzag wurde \chließäich ange-

nommen,

Der Oberste Nat hat bem „Evening Standard“ zufolge beschossen, Dertschland zu géslalien, eine internationaie M alei he au?zusczzeiben, um si die notwendvigsten Rohbfloffe und Lebensmit:el zu beschassen. Es sei noch kan Betrag für diefe Anleihe festgelezt, die vor dexr Summe. die Deuischland zur Shcrung dex Entsäädigung bezatlen müsse den Vorrang haben werde. Deutshiand werde sowohl in den alliierien als auc in 7er neutrafen Ländern und in Nocd- uno Südamerita seine Weriipapiere ausgeben dürfen.

Frankreich.

Die Internationale Finanzkonfere!z, die fih auf Veranlassung des Völke: bandes zusammenfinden wixd, soll dem „Malin“ zufolge in Brüssel tagen.

An der gesirlgen Kammesrsißung erklärte der Min:stezpräsident“ Miliera d, daß dle hauptiächlihfen Klausein des tärkishen Friedeusvertrages nach ciner ihm zugegangene" Nachricht Ende nächster Woche fesige? ellt sein würden. Fm ESinoerstündnis mit dem Abgeordreten Barthou ersuche er deshalb die Kainmer, den Anfang der Juterpellation über die autwärtize Politik der Regierung auf Donnerstag, den 18. März, festzusegen.

Nußlaud, Die Sowjetregierung hat, nah einer Meldung der „Times“ besclossen, zwecks Förderung des ru'sishen Bergs- baues die Sozialisierung der Bergwerke aufzuheben.

Niederlande.

Die Antkwortnote der nieverländishen Negie- ierung auf die letzte Note der Alliierien bezüglich der Auslieferung des" vormaligen deu1schen Kaisers lautet, dem „Haager Korrespondenzbüro“ zufolge, wie folgt: Die Negierung JIhcer Majestät hat, den Beweggründe bder Mächte Nechnung tragend, den von den Viächten bei der Erneuerung ihres Ersuchens angeführten Guwägungen von neum {hre sehr ernfte Aufmerksamkeit zugewendet und hat erneut gena" untersucht was ihr im vorliegenden Falle ihre Pflicht vorschreibt. Sie wtrd tedoch z" feinem anderen Schluß alis dem kommen Fönnen, den sie bereits in ihrer Note vom 21. &anuar niedergelegt hat und der ihr niht gestattet, dem Verlangen der Mächte Folge zu leisten. Die Regierung Ihrer Majestät hat keinetwegs die der Merschlichkeit widerstreitendon Handlungen vergessen, die der Krieg hervorgebraht hat, und gegen die fie Etnspruch erhoben hat, so oft niederlänvi)che Untertanen zu unshuldigen Opfern davon wurden. Sie is jedoch der Ansicht, daß die Erinnerung an diese Untaten keinen Einfluß auf ihre Haltung im vorliegenden Falle aus- üben darf. Sie erinnert daran, daß die Niederlande am Vertrage von Versailles nicht teilhaben und sst|\{ch mit Bezug auf die Greignife des Krieges in einer anderen Lage befinden als die Mächte. Da es

u den höchsten Pflichten der Negiérung gehört, die auf allgemeinen ! Ne P f | eine weitere starke Preissteigerung der Lebensmittel zur Folae haben

chtsgrundsäßen beruhenden verfassungsmäßigen Geseße des Veiches

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Für Dänemark ftimmten 75 431 Wähler [ zu achten, da:? f- utht unterlassen, noch einma! deutlich darauf hin-

zuweisen, daß fie äauter diesen Umständen eine Tat begehen würde, die den Rechten und der Gerechtigkeit widersprächhe und mit der nationalen Ehre unvereinbar wäre, wenn fie unter dem Drängen der Mächte anes würde, diese Gesege zu verlegen, und dem auf bolländishem ebiet befindlichen Flüchtling die Rechte nehmen würde, die diese Geseze ihm zuerkennen. Die Regierung Ihrer Majestät hat #ch efroot ob wirklich, wie es in der Note vom 14. Februar d. F. beißt diese Auffassung von ihren Pflichten die Niederlande aus der Gemeinschaft der Nationen aus|chließen würde. an die die Mächte in diesem Zufammenhang Hinweis darauf, daß die Niederlande unter dem Unrecht gelitten haben, und ihrer Freiheitslämpfe widerlegt vollauf genügend die Berechtigung einer solchen D Wenn infolgedessen die Negierung Ihrer Majestät die einmal gegebene Antwort aufreckt erhalten muß, so ift sie fi denno “eat der Pflicht bewußt, die ihr die Anwesenheit des ehemaligen Katsers auf dem Gebiete des Neichs auferlegt, sowohl im Beit des Landes selbst als in dem der internationcien Sicherheit. Ste bedauert, daf, die Mächte unter dem Eindruck zu stehen seinen, die Regierung Jhrer Majestät habe ih um diese Seite der Frage nicht getümmert und thr feine ernstiihe Aufmerksamkrit zugewandt, weil die Antwort der Niederlande auf das Ersuchen, der Kaiser auszuliefern, keinen Hinweis darauf enthielt. Dies letztere E keineswegs der Fall. - Gingedenk ihrer Pflichten in dieser Hinsicht ift die Regiexung Nhrer Majeftät von Anfang an bestrebt gewesen dem nadzukommen, was thr lhre Pfl.chi vorschreibt, und roirb es auch weiterhin tun. Sie weiß, daß fle in der Lage ist, ihre Souveränität auszuüben, um an Ori und Stelle genligende Vorsorgemafinahmen zu treffen, die notroendig find, um die Freiheit des chemaligen Kaisers en erforderlihen Beschränkungen zu unterwerfen. Die Regierung She: Maj-stät legt Wert darauf, diese Grkiärung auf die formeliste Meise abzugeben und dabei die Auffassung von ihren Pflichten in den Nahmen des Rechts zu siellen. Sie vertraut darauf, daß diese Er- flärungen, die den Beweis liefern, daß die Niederlande die Gefahr in Nehnung ziehen, die die Mächte fürchten, nicht verfehlen werden, ihre Besorgnis zu E,

Empfangen Gure Gpzellenz deu Autdruck metner besonderen

Hochachtung van Karxnebeek.

Die Erste Kammer hat obiger Quelle zufolge den Gesezentwurf, betreffead den Vorbehalt bezüglich des Bet- tritts der Niederlande zun Vdikerbund, mit 31 gegeh 2 Slimmen angenommen.

Die Geschichte der Niederlande, erinnern unter

PBeortuzal.

Nach Meldungen des „Wo ffschen Telegraxh:nbürss“ be richten Neijende, die im Automobil über die portugiefischz Gresze nah Madrid getommen find, infolge des Si: eiks der Eisenbahner, Post- und Telegraphenangestellten fei feder Verkehr zwischen Spanien und Bortagal abgeschnitten. Die bolschewistishe Bewegung habe in L'fabon und Oporto gesiegt und dort sei die Näterevublik ausgerufen worben. Nach einer „Havasmeldung“ dementiert bie portugiesische

| Gesandishaft in Madrid formell die Nachricht, daß eine

sowjetistishe Revolution in Portugal ausgebrochen sei.

Dänemark. Der Lands thing hat sich, wie „Wolffs Telegrapheu:

! büro“ meldet, für den Anschluß Dänemarês an Sj s

Völkarbund ausgesprochen. Da dec Voischlag vom Fol thing bereits din worden war, ist nunmehr der Veitrlii Dänemarks zum Bölkerbund endgültig besthlosjeu.

Schweden.

Die Ersie Kammer des Nelchsfags kat vorgestern nachmittaa wie „Wolffs Telegrapheubüro“ meldet, mit 8 gegen 47 Stimmen den Beitritt Schwedens zum Völk ex- bund beschlossen. Da die Vorlage von der Sre Kammar bereits angerommon ist, isi der Beitritt Schwedens zut Völker bund endgültig entschieden.

Norwegen.

Fn der vorgestrigen Siguog des Storthing hat fi Norwegen mit 100 gogen 20. Stimmen für den Beitritt zum Völkerbund awêgesprohen. Dagegen stimmten 16 Sogialdemofkraten und 4 Vürgerlihe. Ein Sozialdemokrai stinunte dem Vorschlage zu.

Die omiliche U:funde, wodurch Norwegen seinen B eis tritt zum Völkerbund ausspricht, ist vom König unter- zeichaei worden. Es wird nun an die norwegische Gesandtschaft in London übe: sandt und vom norwegischen G-sandten in London dem Generalsekretär des Vöikerbundves LD:.ummond überreicht werden.

Griechenland,

Die Kammec hat in erster Lesung die Friedensver- träge mit Deuishland, Desterreih und Bulgarien ralisiziert.

Amerika,

Der amerikanische Sengt hat dem „Wolffschen Teles graphenbüro“ zufolge mit 40 gegen 21 Stimmen den Vo: behalt bezügli Schantunas angenommen.

Nach etner Havasmeldung ist der brasilianische Gesandte im Haag Buerra-Daval zum drasilianischen Gesondten in Berlin eraannt worden.

Afrika,

Jn Aegypten ist nach Meldung des „Wolffichen Dele graphenbüros“ seit dem 1. März die Präoentivzeusur wieder eingefühit worden.

Parlamentarische Nachrichten.

- Dex Ausschuß der deutschen Nattionalver- sammlung für Volkswirtschaft beschäftigte ih in seinen lezten Sißzungen, wie das „Nachrichtenbüro des Bereins deutscher Zeitungsverleger“ berichtet, mit der neuen Preisordnung für landwirtichaftlihe Erzeugnisse aus der rente des Jahres 1920. Der Preis für die Tonne Weizen (Mindest-

reis) soll nah der Regierungsvorlage auf 1100 4, der für

oggen auf 1000 #4 und der für Kartoffeln auf 500 gebracht werden. Dazu lagen von demokratischer Seite Anträge auf Erhöhung des Preises auf 1200 bezw. 1100 46 vor, von den De u t \{- nationalen solhe auf Echôhung des Weizenvretses auf 2000 6 und des MRoagenpreises auf 1600 4 für die Tonne. Vom Zentrum lag der Antrag vor, zunä bst die Sätze der Regierungs vorlage zu belassen, die enva ae Preisfettsegung bet Beginn der Ernte vorzunehmen und dabei die bis dahin entstehenden Produktions« kosten zu berücksichtigen. Der Vertreter der Sozialdemokraten erklärte, daß seine Frakti on die Anträge auf Preiserhöhung ablehne. Er bekämpfte ebenso die von deut|chaationaler Seite verlangte Aufhebung der Zwangswirtschaft ; ihre Au'bhebung würde

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