1920 / 57 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Cöln, Friedrih Facobs ohn bei dem Landgericht TT in Berlin, Dr. Elsas bei dem Amtsgeriht und dem Landgericht in Bonn, Arthur Cahn bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln, Dr. Hermann Simon bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Stettin, Dr. Georg Schaeffer bei dem Nmt18s- aericht ip Harburg, die früheren Gericht8assessoren: Dr. Bellardi bei dem Landgerichte ITT in Berlin, Dr. Hans ller bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Essen sowie der Geheime Admiralitätcrat Dembski bei dem Amtsgericht in Wilhe!'mshaven.

Bu Gerichtsasjessoren sind ernannt: die Referendare Bredereck, Oswald Müller, Nippe, Dr. Gaedeke im Bozirk des Kammergerichts, Dr. Walther Jacob, Günther Pfeiffer im Bezirk des Oberiandesgerichts zu Breslau, Lichtenbera, von Hugo im Bezik des Oberlandesaerich1s zu Celle, Knipperx im Bezirk des Oberlandesgerich1s zu Cöln, von Boecckmann im Bezik des Oberlandesgerich1s zu Königs- berg i. Pr., Dr. Hinßyer, Dr. Arnold Schubart, Dr Naß, Gustav Nuthmann, Hirschniß im Bezirk des Oberlandes- gerich!s zu Nanmburg a. S.

Nus dem Justizdiensle sind geschieden die Gerichtsassessoren: Kornemann infolge seiner Uebeznahme in die allgemeine Staatsverwaltung unter Ernennung zum Megierur gsrät, Dr. Ehlert, Dr. Kost, Lenzner, Dr. Karl Sta 8, Dr. Felix Steinfeld, Dr. Morig Stern infolge ihrer Uebernahme in die allgemeine Sl1aatisverwaltuvg unter Ernennurg zu Re- gie ungsossessoren, von Conradi infolge seiner Uebernahme in die Staalseiser bahnverwaltung und Zweck infolge seiner Ernennung zum Regierungsaassessor.

Den Gerichisassessoren Dr. Doer fel, Dorendorf, Hans Fritsch, Höveler, Dr. Klau cke, Edmund Klein, Dr. Otte,

Ovenbeck, Dr. Nupp, Dr. Thule, Trocels, Dr. Wich- mans ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.

Minifterium. für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Oberförster stelle Kobbelbude im Regierungs8- bezirk Königsberg ist zum 1. Juni und die Oberförsterstelle Yrammwald im Regierungsbezirk Hildesheim zum 1. Juli 1920 M beseßen; Bewerbungen müssen bis zum 1. April 1920 ein- gehen.

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Der Regierungs- und Bauwat Honemann, bisher in Lissa (Pos.), isl als Vorstand des Eisenbahnbeirieb2amts 1. nach Weslau verseßt.

Der Regierungsbaumeister des Eisenbahkbaufachs Heineck in Essen ist dem Ministerum der öffentlichen Arbeiten zur aushilfsweisen Beschäftigung in den Eisenbahnabteilungen überwiesen. ;

Der Regierun gsbaumeister des Eisenbahnbaufahs Heinrich Dorpmüller in Berlin ist mit der Woh: nehmung der Ge- schäfte des Vorstands des Eisenbahnbetriebsam1s 2 daselbst beauftragt.

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Akademie der Wissenschaften.

Die Preufische Regierung m durch Erlaß vom 18. v. M. die von der preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin vollzogene Wahl des ordentliczen Professors der Geologie und A an der Fried ih W lhelm: Universität in Berlin,

eheimen Bergrats Dr. Pompeckj zum ordentlichen Mitglied ihrer physikalish-mathemalischen Klasse bestätigt.

Bekanntmachung.

Die auf Grund der Bundeëratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuyerlässiger Personen vom Landel (NGBl. S. 603), den Han delsleutenFrauAnnaZimmer- mann und Karl Köhler in Herzberg (Elster) ent- zogene Erlaubnis zum E mit Lebensmitteln wird Hiermit den Obengenonnten von beute ab wteder erteilt. Die Kosten dieser Bekanntmachung haben die Genannten zu tragen.

Herzberg (Elster), den 6. März 1920. i

Der Landrat. von Pappenheim.

Bekanntmachung.

Wir beben unsere Anordnung vom 29. Novernber 1919, w od urch wir dem Bäckermeister Franz Hohoff hier, Leckgadumstraße 27, den Bädlkereibetrieb gelhlossen haben, hiermit auf.

Soest, den 28. Februar 1920.

Die Polizeibehörde. Dr. Liphardt.

fans e m

Bekanntmachung.

Gemä 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fern- haltuna W derläsfcer Personen yom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) und § 4 der Verordnung über den Handel mit Lebens- und Futtermittermitteln uxd zur Be fämpfurg des Ketten- an: els vom 24. Juni 1918 (RGBl. S. 581) ist dem Kaufmann ohann Schmit in A Mittels:raße 2b, der andel mitsämtlihenGegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Kolonialwaren, S okolade, Kakao,

Kaffee und Tee, weaen Unzuverlässigkeit untersagt worden.

Cöln, den 28. Februar 1920. Der Landrat (Handelserlaubnisstclle). J. V.: B reitbadch.

Bekanntmachung N-{ Vorschrift des Gesehes vom 10. April 1872 (Geschsamml.

, 357) find bekannt gemacht: ¿ B R e Erlaß ia Preußischen Staatsregierung vom 4. No- vember 1919, beirc ffend dite See rrno des dem Elekirizitätsver-

bande Stade für den Bau einer Starlstromfernleitung in den Re- ne Sirea: Stade und Lüneburg verliehenen Enteignungsrech18,

durch die Amtsblätter Stade Nr. 49 S. 273, ausgegeben am

der Mana N 15 und . M u 6. Dezember ira Nr. 50 S. 344, ausgegeben am

der Regierung in Lüneburg

13. Dezember 1919;

2, der Criaÿ der Preußischen Staatsregierung vom 24. No-

vember 1919, betreffend die Verleihur g des Enteignungsrechts an das

Elektrizitätswerk Sachsen- Anhalt, Aküiengesellshast in Halle a. S,,

für den Bau von vier E Doppelfreileitungen, dur tas

Amtsblatt der Regierung in Magdeburg Nr. 2 S. 10, ausgegeben am 10. Januar 1920 (vgl. Bekanntmachung S. 42 Nr. 1).

Nicjlautkliches, Deutsches Neich.

! wirtschaft, für Seewesen, für Hzushalt und Rechnungswesen

Aue schüsse für Volkswirtschaft, für Rechtspflege und für Haus- halt und Rechnungswesen hielten heute Sizungen.

Zu der Pressemeldung über Besprehungen, die în París wegen der Rückgabe der „effets personnels et 80U- venirs de pen de valeur“ dur Franftreih stattgefunden haben, wird durch „Wolffs Telegrcphenbüro“ mitgeteilt:

Die tranzösi\{e Neaierung hatte Cnde Januar diejes Jahres zu Besprecungen über die Durcfi hrung der Bestimmungen der Urt. 297 und 298 nebit Anlage des Fuiedcntvertrags dur Deutschland sowie die Frage der Errichtung des gemischten Schiedsgerich18hofes ein- geladen. Bei diesen Verhandlungen bot si den deuten Delegierten die Gelegenheit, außcrhaib der Tagetordnung auch die Frage der Aus- legung des Begriffs der „eflets pe:sonnels et souvenirs de peu war, daß es zu Verhandlurgen hie über kommen würde, war die Hinzuziehung von Vertretern des „Bundes der Auslandédeut schen" und des „Verbandes der im Auslande geschädigten Inlandsdeutschen“ niht möglich.

Für die Bebandlung der Fragen der deuts®en Güter und Vnteressen in Frarkreih wird bei der deuts@en Vertretung in Paris eine besondere Stelle crridtet werden, die die Intere ss-n des de: tschen Eigentums in Frankreich bei den zuständigen tranzösischen B hörden wahrzunehmen haben wird. Es is beatsichtigt, die deuten Interessenvertretungen an den Arbeiten dieser Siclle in weitgehendem Maße zu beteiligen. Das Ergebnis der in Paris geführten Ner-

hantlungen wirb alshald nah ter Vollziehung dur die beiderseitigen Regierungen veröffentliht werden. manne - auer E

Mit dem 31. März d. J. erreicht die Tätigkeit der Beawten in den an Polen abgetretenen Gebieten gemäß dem deutsch-po!lnischen Beamienabtommen vom 9. No- vember v. J. ihr Ende. Da Verhand!ungea über ein defi- wiro die deuiscze Negicrung laut Meldung des „Wolffschen Te!egrapher büros“ vearilen cus Polen herauszieren. Mitteibore Staaisbeamte und Lehrer werden von dieser Anordnung nicht betroffen.

Nouerdincs mocht fi bei der polnischen Regierung der Wunsch bemei1kbar, Verhandlungen über die Beamten- frage aufzunehmen. Ancesichis der Haltung die die polnische Regierung in verihietenen Fragen, int besondere hinsichilich des Verkeh1s nah Ostpreußen, eingenommen hat ift deutsche seits die Neigur g, dem polnischen Stoat weilerhi» Beamte zur Ver- fügung zu stellen, begreiflicherweise gering. Jedenfalls könnten loltbe Nerhandlungen nur dann zu einem Ergebnis füh: en, wenn die polnische Regierung äußersle Garantien zur Sicher- stellung der deutschen Beamten geben würde und außerdem die Durchführung des Ariikels 89 des Friedensverlrags von ihr gewährleistet würde.

Der Reich skommissar für das ofstpreußishe Ab- stimmungs8gebiet teill mit: :

Beim Reichékommissar und dem Zentralpaßbüro Allenstein gehen in großer Zahl Anträge auf Erteilung eines Sichtver- merks für die Einreise ins Abstimmungsgebiet ein, obne daß die Gebühr von einer Mark beigelegt ist. G8 wird nodmals da auf hingewiesen, daß die Gebühren beizulegen find, da sonst die Erteilung des Visums nicht erfolgt.

m Hivblick auf die Verordnung vom 4. Dezember 1919 (RGBi. S. 2146) sind Zweifel darüber aufcetauht, ob die- jenigen, die auf G'und der Bekann! machung vom 26. 8. 19 ausländische Wertp- piere an das Reich abgeliefert haben, zur Wahrung ihres Anspruches auf die Reslzahlung Anmeldungen irgendwelcher Art zu machen haben Dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge wird nah Erkundigungen an gu- ständiger Stelle der Anspruch auf die Restzahlung für die dem Reiche überlassenen Wertpapiere durch die Verordnung vom 4. 12. 19 nicht berührt. Es sind also keinerlei Anmeldungen bei Vanken oder omtilichen Stellen erfocderlih, um den Beteiligten den Anspruch auf die Rest- zahlung zu sichen Z

Die Arbeitsgemeinshaft für Neuordrung der Sozialversicherung hat unter dem Vorsitz des Abgeordneten Hitze ihre erste Plenarsizung abgehalten. Das Reichsarbeiis- ministerium und dos Re'chsv: rsicherungsamt waren _fom- missarish vertreten. Wie „Wo!ffs Telegraphenbüro“ mitteilt, wurde eine Kommission zur Prüfi na dec Frage eingesegt ob das bisherige System der deutschen Sozialversicherung beizu- behalten oder die Systeme Schwede: s oder Australiens zu bevorzugen seien. Der Kommission gehören neben Theoretikern Praktiker aller Zweiaoe der Soztalversicherung an. Vo: sizerde der Nrtbeitsaemeinschaft sind Professor Fra: de und die Ab- geo: dneten M. Baum, Hiße, Schiele, Wissel, Die Geschäfte sührt das Büro sür Soziaipolitik in Berlin.

Preuf:en.

Da aus den Zeitungen hervorgeht, daß immer noch Unvk'arheilen über den Tag der Abstimmung 1n der zweiten one herrschen, macht der Deutsche Maeaus für das Herzogtum Schleswig nochmals avsdrüdtlichst betanui, daß die bzzimmung am 14. März stattfindet.

Der Deuische Ausschuß für Schleswig teilt ferner mit, daß er aus Ge Gegenden des Deutschen Reichs die Nachricht erhält, doß dänische Agenten wie vor der Ab- stimmung in der ersien Zone zam Werke sind, den in der zweiten Zone stimmberechligten Deuischen ihre Legitimations- papiere abzukaufen oder sie durch \hwindelhafte Ver- \sprechungen von der Reise ins Abstimmungs8gebiet abzuhalten. Da es sich bei dem unsaubtren Tun dieser Agenten um einen ebenso gewissenlosen wie raffiuierten Versuch handelt, unter Ausnußung ver für Dänemar? fo günsiigen Valuta durch gewal'ige Geldmittel zahlreicie Deutsche von der Auss übung des Stimmrechtes abzuhalten, so bittet der Aus\{uß die Behörden und die No: dmarkfreunde dringend, dieser Sache die ernsteste Aufrnerksamkeit zu schenken. Es sei e: forderlih, daß alle, an die die E Agenten mit ihrem schamlosen Anerbieten herantreten, diese Agenten festnehmen und ihre

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Volks- |

de valenr“ zur E'êrterung zu stellen. Da vorher nicht zu übersehen |

nitives Beamtenabkommen ¡eitdem nicht stattgefunden haben, |

Persönlichkeit feststellen lassen. Keine deutsche Stimme könne entbehrt werden.

Die Jnternationale Kommission für das nords \chleswigscche Abstimmungsgebiet gibt dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge b-kaant, es sei zu ih er Kcnitnis

und für innere Verwaltung, die Ausschüsse für Hausbalt und | gelonat, s leßter Zeit Veranstaltungen get: offen würden 6 Ia Maina ame Sie Tau Dei ede Rechnungswesen und für Rech1s7flege sowie die vereinigten | zu dem Zwecke,

die Bevölkerung in der zweiten Zone dazu zu bewegen", am Abstimmunas!tace zu flaggen und die Fenster mit den Natioralfarben zu hmücken. Da diese Ag:tation vielf ch in einer Weise betrievea werde, die füc die der Bevölkecung zugesicherte Abstimmungsfreiheit gefährlich sei, so habe sich die Kommission unter Berücksichtizung auch anderer Umstände ge- nötigt gesehen, jeglihes Flaggen, wie auch das Ausshmüden von Häusern, Ferj1éxn und Eisenbahnen mit nationalen Farven in d-r Zeit vom 12. bis 14. März einschließlih zu verbieten. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

Theater und Vusif,

Komödienhaus.

Eine vieraktige Komö ie „Der Herr Mintster" vou Paul Schirmer erzielte am Sonnabend im Komödienhau e einen guten Erfolg. Die Arregung' zu thr s{öpste der Verfasser aus der Beitgeschichte, veimicd aber dabet die Gefahr, auf taisäd:lihe Bor agânge allzud. utlih anzuspielen oder sie ir.end einer Parteiriht1ng zu- liebe tcndenziós zu entstellen, Jin ganzen verfolgte er mit der Zeich- nung der Figur des Ma-nes aus dem Voike, dea die Welle der cligemei-en Umwälzung plöglich auf den Ministersessel einporhobt, neben Zwecken humoristisher Men'chengestaliung nur foiche der Unterhaltung, und diese Absichten sind ihm nicht übel gelungen. Der Held" der Komödie, Alexander Ladckow, bisher Stadtverordneter “und Mitglied der SWuldeputation in einem fleinen Fürstentum, dessen Regierung hat, läßt ih auf » orge der Ca dazu herbei, den Posten des Kultueministers anzunehmen. Aver er ist verständig gen1g, um nah vierundzwanzigstündiger Amtstäligkcit, in der er zur Et:sicht kommt, daß doh wohl etwas mehr als der gute Wille und der gesunde M2oschenverstand “dazu | gehören, ein fo verantwortungs- volles Amt zu verwalten, ohne Groll, ja sogar mit gwem Humor zurüczutretea. Diese Uebezeugung - gewinnt er gelegentlih der Bes fichtigung einer Schule, deren Zöglirge dem Herrn WMinist-r seine Unzulänglichk-it in ret belustigender Mose zum B wußtsein bringen.

am 1. April die unmittelba1en Staats- | Weun man sih vergegenwärtizt, daß Max Pallenberg dazu berufen

worden ist, den Mi-.ister darzustellen, k:nn man sich ungetähr einen Be,„riff davon machen, wie ‘umviderstehlih komisch er dessen steten Kampf mit den ‘#Fremdwörtern und allerler ande e durch B'ldungsmiängel verursachte Eigentümlichkeiten zu veranschaulichen wußte. Die Wirkung" war ‘um ‘so stärker ais Pallenber an diesem Avend alle Uebertreibungen, ‘zu denen er s sonst leicht verieiten- läßt, sorglihft vermied. Neben ibm sind Gustav Bog als Vertret-r eines Geheimrats alter Schule im Ministerium, Hecmann * Picha als im Dicaste ergrauter Kanzlei- diener, Heinz Srieda als Lehrer ‘und Sohn des Ministers un» oje Neldifirh als d: en Braut, -sowie die Damen Dierks, Brock Herz 618 Obe priman-rinnen aus der Zahl der Mitwirkenden anerkennend hervorzuheben. Als Spielleiter hatte Le-nard Haskel gute Arbeit

geleistet. L

Im Opernhause werden morgen, Dienstag, eDie Meister«- finger von Nürnberg“, mit den Damen, Schwarz, von Scheele-Müller und den Herren Kirchner, Lo Sch'gendorf als Gast, Buers als Gaït, Henke, Philipp, van de Sande, Krasa beseßt, unter der Leitung von Dr. Frit Stiedry aufgeführt. Anfang 5 Uhr.

Sm Schauspielhause wird morgen „Der Kronprinz" in bekannter Besegung wiederholt. - Spielleiter ist Dr. Reinhard Bruck. Anfanf 6{ Uhr.

Nr. 19 des Zentralblatts der Bauverwaltung, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten am 6. Vèéärz 1920, hat foluenden . Jybalt : Amtliches: Dienstnachzichten. Nichtamtliches: Alte Denkmäler aus Syrien, Palästina und West- arabien. Weiden mit gelrümmten Herzstücken. Veimi chtes: Verlethung der Würde eines VDoktor-Ingenteurs ehrenhalber. MWettb: werb für Kleinwohnunasbauten in Lichterfelde. MReichs- hochbaunormung. Frühjahrsbaumesse in Leipzig. Geme'nschast-

lie Tagung für Denkmalpflege und Heimatihußz. F eihändige .

Abgabe von Nadelstammbo!z für Wohnungébauten. Ergebnisse der Lehr- und Ver)uchsbauten für \parsame Vauweisen, Feststellung

der Wärmedurchläisigkeit neuer Bauweisen. Bücherschau.

flegez ana a u tr

(Forisezung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Theater. Opernhaus. (Unter den Linden.) Dienstag: 56. Dauer- bezugsvorsteVung. Die Meisterfinger von Nürnberg. Anfang

5 Uhr. Mittwoch: Der Evangelimaun. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. (AmGendarmenmarkt.) Dienstag: 62. Dauer« bezugsvorstellung. Friedrich der Große« I. Teil: Der Krouprinz. Anfang 64 Uhr.

Mittwoh: Peer Gynt. Anfang 64 Uhr.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Margaretha Heinrich mit Hrn. Gerichtsassessor, Leutnant d. Res. Walter G-osse (Berlin-Tegel— Berlin). Gestorben: H. Mijor a. D. Bernhard Boißerse (Obecförsterei Cunr ersdorf, Post Micheudorf, Wart) S Symaasial- rof:}sor a. D. Georg Kauffmann (Hirschberg, Shl.). Frau Negierungôrat SFulie Schlaeger, geb. Hesster (Cassel.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenbura

Verantwortlid für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geshäfts\tele, echnungsrat Wengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (M engerina) in Berlin. Druck der Norddeutsben Bucbdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin. Wilhelmstraße 32.

Sieben Beilagen (einsbließlich Börsenbeilage)

und Erste, Zweite, Dritte, Vierte, Fünfte und Secste Zentral-Handelsregister-Beilage.

abgedankt -

É O O: O O T OTTTETTTTT

M S9

Nichtamtliches, (Fortsezung aus dem Hauptblatt.) Deutsche Nationalversammlung. 150. Sißung vom 6. März 1920, Nachmittags 1 Uhr. (Bericht des Nchrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)*)

___ Eingegangen ift ein Geseßentwurf, betreffend die Grund- schule und die Aufhebung der Vorschulen. Die nachgesuchte Genehmigung zur strafrechtlichen Ver- folgung des Abg. Oberfohren (D. Nat.) im Wege der Privatklage wegen Beleidigung wird versagt.

Das Haus jecp: zweite Lesung des Entwurfs eines Landessteuergecsebßes fort.

Nach § 3 sollen Landes- und Gemeindesteuern, die die Steuereinnahmen des Neiches zu schädigen geeignet sind, nicht erhoben werden, wenn überwiegende Jnteressen der Reichs- finanzverwaltung entgegenstehen. Nach § 6 der Vorlage sollte darüber, ob Landes- oder Gemeindesteuern diese Eigenschaft haben oder ob überwiegende Interessen der Reichsfinanzen ent- gegenstehen, der Reichsrat endgültig entscheiden. Der Au s - \chu ß hat an die Stelle des Reichsrats den Reichstag geseßt. Die Deutschnationalen wollen die Regierungsvorlage wiederherstellen und außerdem dem § 6 den Zusaß geben: „NReichsfinanzbeamte können nicht zugleich Vertreter der Länder im Reichsrat sein.“ Auch die Deutsche Volkspartei will den Reichsrat für zuständig erklären.

Abg. Schneider - Franken (Bayer. V.) empfiehlt den An- trag der Deutschnationalen, für den seine Partei immen werde. Der Reichstag könne nicht vrehtlihe Funktionen ausüben, weil er von politischen Gesicht&punkten geleitet werde.

Abg. Dr. Dürliinger (D. Nat.): Im Ausschuß haben sih wesentlich unitarishe Bestrebungen geltend gemaht; es wurde von dem MNeichsrat als von, einer absterbenden Institution gesprochen. Durch derartige provozierende Aeußerungen und geringshößige Ürteile über verfassungêmäßige Justitutionen wird das Ziel des Ünitarismus nicht erreicht, 1m Gegenteil. Wenn der Einheitéstaat kommen foll, fo wollen wir cs nur auf dem Wege ruhiger ees Entwicklung. (Fin übereil:c* Drängen und ein Eingreifen in die Rechte der Länder roerden wir nit zulässen. Schon aus Þpolitishen Gründen darf der Meichsrat nicht au¿gesch{lossen werden. Es kommen au verfassungs- rechtliche Bedenken in Fvâge. Außerdem sprechen sachliche und praktische

Gründe für die Entscheidung durch den Reichsrat, denn es handelt

sih in diesen Fragen überall um Entsckeidungen der Verwaltung.

(Fs sind keine Mechtsentscheidungen zu treffen, auch feine politischen |

(Sntsheidunaen, bei denen der MReichstag mitwirken müßte, sondern j

es handelt sich um Fragen der inneren Verwaltung. Der Meichstag wird immer na parteipolitischen Interessen urteilen, es kommen aber die Interessen der Länder in Frage: Nedner empfiehlt sodann den Antrag wegên Ausschlusses der Meichsfinanzbeamten won der Ver- tretung im Reichsrat.

Aba, esse (Dem.): PO wundere mi, oa gerade der Ab- ceordnete Düringer diesen leßteren Antrag gestellt hat, denn er ¡stt gerade ein Hüter der Verfassung, an der er hervorragend mitgewirkt hat. Gegen diejen Antrag sind gewisse verfassungsmäßige Bedenken gzu erheben. it di } cF wen fie in den Reichsrat entsenden wollen.

Wir würden damit die Länder in der ‘Freiheit beschränken, | Bezüglich des anderen |

Antraas it ein Teil meiner Freunde geneigt, den Meichstag entscheiden |!

zu lassen. { i stimmen den Ausführungen des Abgeordneten Düringer zu. Es ist

I persönlih und ein anderer Teil meiner Freunde |

fedenklich, daß der Reichstag entscheiden soll, ob eine Steuerbestimmung | eines Landes oder einer Gemeinde die Interessen des Reiches verleßt. | Der Reichstag wird im Konflktsfall zugunsten der Neichsinteressen |

entscheiden. Aus\{laggebend is aber für uns, daß dem Neichêtag hier eine Aufgabe: zugemutet wird, die er nit erfüllen kanm. Bei den vielen Tausenden von Gemeinden kann es gu zahlreihen Konflikten führen, und der Re'ckstag ist {on genug überlastet. Auch die Me-

es hat den Ne chérat vorgeschlagen, und ih empfehle die Wieder- | »

erstellung der Neg.c!!ngsvorlage.

Abg. Beer - Hessen (D. V.): Es dreht sich hier nicht um eine politische, sondern um eine rein prafktische Frage. Es is zweckmäßiger, den Reichsrat entscheiden gu lassen, da 2 persammelt ist und auch mit Arbeit zu. sehr belastet würde. Sollte es sich ergeben, daß der Ne: chsrat die in Betracht kommenden Fragen eiwa aus partikularistishen Gesichtëépunkten heraus entscheiden sollte, \o kann ja der Reichstag jederzeit eingreifen.

Abg. Hero l d(Zentr.): Wir werden für den Antrag stimmen.

Ministerialdirektor von Laer: Es ist der Vorwurf der Ver- fassungswidrigkeit erhoben worden. Das i ein M'ßverständnis. Es fann nicht zuoegeben werden, daß die Negelung eine verfassungswidrige wäre. Aus stzatsre{tlihen Gründen und aus Gründen der Zwek- máäßigkeit bitte ih Sie, die Entscheidung der betreffenden Fragen in die Hand des Nei chsrats zu legen.

Nach dem Antrag der Deutschnationalen und der Deutschen Volkspartei wird mit knapper Mehrheit das Wort „Reichstag“ durh „Reichsrat“ erseßt. Der weitere Antrag der Deutsch- nationalen wird abgelehnt.

Nach § 8 erheben die Länder Steuern a. vom Grundbesiß, b. vom Gemwerbebetrieb. Die Steuern können nach Merk- malen des Wertes, des Ertzcages, der Ertragsfähigkeit oder des Umfanges des Grundvermögens oder des Gewerbebetriebes veranlagt werden. Die Länder können die Ertragssteuern den Gemeinden (Gemeindeverbänden) ganz oder teilweise über- lassen. Die Deutscchnationalen wollen hinter „ver- anlagt werden“ einfügen: „jedo dürfen Berechnungen über Wert, Ertrag und Ertragsfähigkeit von Grund und Boden bei der Steuerveranlagung nicht entscheident- sein, wenn sie länger als 25 Jahre zurückliegen“. Die U. Soz. wollen den leßten Sah wie folgt fassen: „Die Gemeinden und Gemeindeverbände find an den Ertragssteuern zu beteiligen“.

Die Abgg. Dr. Becker- Hessen und Dr. Rießer (D. V.) wollen folgenden Absaß hinzufügen:

„Steuern vom Grundvermögen und vom Gewerbebetrieb dürfen für Land und Gemeinde zusammen den Ertrag vom Grundvermögen und vom Gewerbebetrieb mit niht mehr als 15 2%, soweit sie nicht nach dem Ertrag veranlagt sind, dem Wert vom Grundvermögen und vom Gewerbebetrieb mit niht mehr als 4 be”sasten. Eine höhere Belastung bedarf der Genehmigung des Reichsrats. Soweit in Ländern oder Gemeinden bereits böbere Belastungen bestehen, dürfen sie au weiterhin bestehen bleiben."

Abg. Wetbl ich (D. Nat.): Wir werden dem Antrage Becker- Hessen zustimmen, da wir seine Tendenz vollkommen billigen, wenn uns auh der Saß von 15 % etwas sehr gering vorkommt, aber irgend eine Grenze muß festgelegt werden. Biellett findet ih Bis

*) Mit Ausnahme der Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben werden,

er MNeichstag nicht immer ;

Erste Beilage

, L . Berlin Montag, den 8 März zur dritten Lesung eine noch bessere Formulierung des Antrages. In den Kassen der Gemeinden wird ein tiefes Loch entstehen, das dur Ertragssteuern vom Grundvernidbgen zugedeckt werden wird, Die Ge- roerbebetriebe werden dadurch besonders betroffen, ihnen muß unser Schuß gelten.

Abg. rede (D. Nat.): Was den Ländern und Gemeinden an Steuerobjekten #byigbleibt, wird niht ausreichen, um ihren Bedarf zu dedcken, namentltch ina Osten nicht, wo infolge des Krieges alle Qulturarbeiten, namentlih hinsihtlih des Verkehrs ins Stocken ge- raten find. Die Vergnügungésteuern werden teinen nennenêwerten Betrag abwerfen, deshalb werden das Gewerbe und der Grundbesiß wieder zur Steuer besonders herangezogen werden. Den Wert von Grund und Boden nah Ertrag und Ertragêwert zu bemessen, ist ver- ciltet. Die Landwirte find nicht steuerscheu, sie wollen aber nah Recht und Gerechtigkeit veranlagt werden. Eine Neutaxierung muß ein- treten, taher unser Antrag.

Ministerialdirektor von Laer: Der alte Maßstab bei Ver- anlagung der Grundsteuer wird allgemein als unzulänglich anerkannt.

ine andere Frage ist es aber, ob diese Neformnotwoendigkeit in diesem |

Geseh ausgesprochen werden muß. Die Regelung der Nealsteuern ift Sache der Landeêgeseßgebung, und ohne Not darf vom Meich nicht in die Arbeit der Länder eingegriffen werden.

Abg. Dr. Negierung hat unsern Antrag als felbstverständli bezeichnet, daß die Gemeinden Anspruh auf Beteiligung an den Ertragssteuern baben. Dem Grundgedanken des Antrages Bärecke stimmen wir zu, glauben aber den Antrag selber do ablehnen zu müssen, weil es unmöglich ist, bis zum 1. Aprik ein vollständig neues Grundsteuersystem aufzu- siellen. Ciner Resclution im Sinne des Antrages würde wohl das ganze Haus zustimmen.

Aba. Hesse (Dem.): Der Antrag der Unabhängigen ist über- flüssig, au der Antrag Bâärecke, dessen Tendenz wir ebenfalls billigen, kann nicht zur Durbführung gelangen. Wenn roir entsprechend dem Antraa Becker von Reichs wegen eine Höchstgrenze für die von Land und Gemeinden zu erbebenden Grund-. und Gewerbesteuern festlegen, fo kann das zu {weren Unzuträglickkeiten führen, weil wir die Ver- hältnisse in den einzelnen Landesieilen von hier aus überhaupt nit übersehen fönnen. Der Antrag ift technis{ch unmöglich.

Abg. well (U. Soz.): Wenn unser Antrag auh etwas Selbstverständliches sagen mag, so legen wir doch Wert darauf, daß diese Bestimmung in das Geset hineinkommt.

Abg. Bäredcke (D. Nat.): Ich hatte für meinen Antrag auf

etwas mehr Gegenliebe gehofft. Da mir mit der Ablehnung des |

Antrages nit gedient ist, fleide ih ihn in die Form einer Resolution, wenn ib mir von einer solchen auch nicht viel mehr verspreche.

8 8 wird in der Ausschußfassung unter Ablehnung der Anträge der Deutschen Volkspartei und der U. Soz. ange- nommen, ebenso die Resolution Baerecke, die fordert, daß in den Fällen, wo veraltete, über 20 Jahre bestehende Grund- und Gewerbesteuerveranlagungen vorhanden sind, mit tun- lichster Beschleunigung das Veranlagungssystem den tatsäch- lichen Verhältnissen angepaßt wird.

S 9 der Vorlage lautet: „Die Ertragssteuern dürfen nicht wie Einkommensteuern ausgestattet werden. Besteuerungs- merkinale, die auf die Berücksichtigung der persönlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen abzielen, sollen nicht zugrunde gelegt werden.“ Der Au s3\chu ß hat den zweiten Say gestrichen; von den Mehrheitsparteien wird seine Wiederaufnahme beantragt. Abg. Dr. Bee r - Hessen will das Wort „ausgestattet“ erseßen durh „ausgestaltet“.

Abg. Hesse begründet kurz den Antrag auf Wiedereinfügung des zweiten Saßes, da seine Beseitigung die Möglichkeit offen lassen würde, in den Gemeinden Realsteuern nah dem Vermogen zu \taffeln.

Abg. Be der - Hessen: Die Wiedereinfügung würde alle Ge- meinden zwingen, bei der Veranlagung auch nichi den geringsten Abzug

für Schulden eintreten gzu lassen. Das würde doch eine ungeheuerlicbe | In irgendeiner Weise müßte doch die Leistungs- |

Ungerechtigkeit fein. fähigkeit der Steuerpflichtigen Berücksichtigung sinden.

Abg. Neumann-Hofer (Dem.) trilt dem Vorredner ent- gegen,

Ministerialdirektor von Laer: Es handelt sich hier um eine reinlihe Scheidung zwischen Ertrags- und Einkommensteuern, um eine der Grundlagen der Vorlage. Die Regierung kann daher nur bitten, die Vorlage wieder herzustellen.

_ Abg. Dr. Beer - Hessen: In Hessen und in Baden ist der Scbuldenabgug aesetßlih vorgeschrieben.

Abg. Dr.-Neumann-Hofer: Ein Abzug der Betriebs- schulden im engeren Sinne erfolgt ohnehin; Kapiialschulden dürfen aber nicht abzugsfähig sein. :

Das Wort „ausgestattet“ wird durch „ausgestaltet“ erseßt

und mit dieser Aenderung 8 9 in der Fassung der Vorlage angenommen. S8 12 statuiert die Verpflichtung der Gemeinden, eine Vergnügungssteuer zu erheben, Nach § 13 erhält der Reichsrat das Recht, Normativbestimmungen zu erlassen, die für die Gemeinden, die keine besondere Vergnügungssteuer- ordnung beschließen, als Steuerordnung zu gelten haben.

Ein Antrag der Soz. auf Streichung der beiden Paragraphen wird vom Abg. Düwell begründet, vom Hause aber ohne weitere Erörterung abgelehnt.

S 14a, vom Ausschuß neu eingefügt, besagt: „Die Re- ligionsagesellschaften, welche bisher Steuern oder Umlagen nah dem Maßstab der durch Reichssteuern erseßten Steuern der Länder und Gemeinden erheben durften, sind berechtigt, Zuschläge zu den Reichssteuern zu erheben, welche an die Stelle der betreffenden Landes- oder Gemeindesteuern getreten sind.“

Die U. So ¿. beantragen Streichung der § 14 a. Von den Deutscchnationalen wird folgende Fossung vorge-

schlagen: „Die Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sind berechtiat, Zuschläge zu den Reichsfteuern zu erheben, die an die Sielle der bisherigen Landes- oder Gemeindesteuern getreten sind.“ Die Demokraten wollen folgenden Zusaß machen:

„Soweit dur reihsgeseßlide Jnansprubnahme von Steuern Gemeindesteuervorrechte hinsichtlich der Diensthezüge und RNuhegehälter der nit im MReich?- oder Staatsdienst stehenden Geistlihen und Kircbonheamten sowie binsichtlih der Bezüge ihrer Witwen und Waisen unwirksam werden, bleiben die *Anwartschaften der Berechtigten auf EntsckŒädigung, wie sie im Falle einer lande8geseblihen Aufhebung begründet gewcsen wären, unberührt.“

bg. Düwell empfiehlt die Streichung des § 148; die Neligionsgesellshaften müßten selbs versuchen, auf ihre Weise ihre Mitolieder zu Steuern heranzuziehen. /

Aka. D. Mumm empfiehlt den Abänderungsantrag seiner Partet, um alle @eligionéêgesellschaften gleibmäßia zu behandeln. Seine Par- tei stimme auch dem Antrag wegen des Kommunalsteuerprivilegs der Geistlichen zu. d i

; De Beer - Hessen (D. V.): Wir Hatten im Aus\uß | einen Antrag eingebracht, mie ihn die Unabhängigen hier vorlegen. Die |

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: beteiligt.

zum Deutschen Reich8anzeiger und Preußischen Staat8auzeiger.

F

_ Abg. Kei l (Soz.) weist darauf hin, daß \chon nah der neuen Verfassung die Kirchengemeinscaften zur Steuererhebung berechtigt seien.

bg. Dümwe ll emvidert darauf, daß die Verfassung Zuschläge zu den Staatssteuern nicht vorsehe.

Der § 14 a wird in der Fassung des deutshnationalen Antrages und mit dem Zusaß der Demokraten angenommen. 8 16 der Vorlage bestimmt:

Die Länder werden an dem Ertrage der Reichseinkommensteuer Sie ertalten a. von den Steuerbeträgen der Steuerpflich- tigen, deren steuerbares Einkommen 15 000 46 nicht übersteigt, einen Anteil von 90 , b von den Steuerbeträgen der Steuerpflichtigen mit einem Einkor1men von 15 bis 25 000 M §0 %, e. von 25 bis 50000 M 79 %, d. bon 50 bis-100 000 A 60 %, e. von 100 000 bis 150 000 A 50 2, f. von 150 000 bis 300000 Æ# 40 %, g. von meh: als 300 000 #4 309 %. Von den Steuern, die das Kas an Stelle der allgemeinen Einkommensteuer von nit physischen Personen erhebt, beträgt der Anteil, unabhängig von der Steuerstufe, 50 % des Sieuer- betrags.

Der Aus schu ß hat die Staffelung beseitigt und § 16 wie folgt formuliert:

„Die Länder und Gemeinden werden an dem Ertrage der Ein- Fommensteuer und der Körvershaftissteuer mit zwei Dritteln des Auf» fommens beteiligt." Etn Antrag der Bayerischen Volksparteiler, der von einigen süddeutschen Sogialdemokraten und Demokraten und von dem deutsbnationalen Abgeordneten Düringer unterstüßt ist, geht auf Miederherstellung des Wortlauts der Vorlage; die U. Soz. beantragen 11 noch T eni Zusaß: „Die Gemeinden und Gemeinde» verbände können progressive Zuschläge zur Ginkommensteuer und Körper-

ì C: nrt 24 219% r ta chaftôiteuzr erheben.

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DEN erdem

Abg. Wurm (U. Soz.): Wenn die Gemcinden ihre Auf- ge aus den Ueberweisungen vom Reich bestreiten sollen, dann ind sie mit ihrer ganzen (Fristenz fertig. Unser Antrag auf Wieder-

herstellung der Meaerungsvorlage will den Gemeinden für den Fall der Not eine Sicherhzit ‘genähren. Das Prinzip, daß Länder und Gemeinden feine Zuschläge mebr erheben scllen, ist son zu gunsten der Kirchensteuern durchbrochen. Wir können doc die Ge- meinden nit verhungern lassen. Ihre Selbstverwaltung ist {on so eingeschränkt, daß sie zu Dienern des Staates werden. Das Recht, Steuerzuscläge zu erheben, muß ihnen gewahrt bleiben.

Vertreter der preußischen Megierung, Geheimrat Dr. Genzmer: Nach der Negierungsvorlage sollten die ärmeren Ge- meinden mit einem geringen Durhschntiseinkommen höhere Be- träge aus der Reichssteuer überwiesen erhalten als die wohlhaben- den Gemeinden. Diesem Gedanken hatte die preußishe Regierung im Reichsrat zugestimmt, jedoch mit dem Vorbehalt, daß in der Kürze der Zeit nit geprüft werden konnte, wie die Ueberweifungen auf die Gemeinden wirken würden; sie hatte sich deshalb ihre end- aglltige Stellungnahme vorbehalten. Die inzwischen angestellten Er- hebungen geben nun zu Bedenken gegen die Fassung des § 16 in der Regierungsvorlage Anlaß. Länder und Gemeinden müssen unter einem gemeinsamen Steuerdah wohnen, aber wenn diejes Haus wohnlich sein foll, muß ein gleihmäßiger Ausbau möglich sein. Des- halb müssen die Ueberweisung8grundsäße, die das Neich für die Veberweisung an die Länder anwendet, auch für die weitere Ueber- weisung von den Ländern an die Gemeinden anwendbar sein. Das is aber nad den angestellten Erhebungen niht möglich. Diese Vebermweisungsstaffel würde für die armen Gemeinden mit geringem Dur@&schnittseinkommen zwar günstig sein, für die mit mittlerem Einkommen noch erträglih sein, aber unmöglich für solche Ge- meinden, die auf wenige große Steuerzahler angewiesen sind. Das ist vielfah in den Industriegemeinden uny auch landwirtschaftlichen Gemeinden der Fall. Das spricht also gegen die Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Dazu kommt, daß infolge des sinkenden Geldwertes die einzelnen Einkommen steigen und dann die Ueber- weisung prozentual für die Gemeinden {were Gefahren mit. sh bringen könnte. « Daber lehnt die preußishe Negierung die Wiederherstellung der MNegierungsvorlage ab und bittet um Ans nahme der Kommissionsfassung mit dem feststehenden Anteil.

Ein dayerisher Regierungsveêrtreter bittet, aub mit NRülfsicht auf das politishe Moment, dem Aus\schußantrag nicht

beizutreten, sondern § 16 in der ursprünglihen Fassung anzunehmen. : ; Abg. Irl (Bayer. V): Die vom Ausschuß vorgeschlagene

Negelung ist in ihrer Wirkuag ungere{t, wenn }ie auch einfacher ist. Ib möchte ausdrücklich gegen eine folhe Vergewal“t1gung prote- stieren. Jch bitte um Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Abg. Gruber (Soz.): Jch bilte, es beim Ausschußantrag zu belassen. Hätten die Herren von der Bayerischen Volkspartei den Krieg verhindert, dann wäre vielleiht noch ein Nest von der bayeri- schen Selbständigkeit vorhanden. Wie die Länder und Gemeindèn am Gedeihen des Reiches interessiert sind, so auch das Neich am Gedeihen. der Länder und Gemeinden. Wir sorgen in erster Linie für das Reich und selbstverständlih auch für die Länder und Ge-

meinden. Sie sagen: Wir sind zuerst Bayern und dann “erst Deutsche. Dieser Standpunkt ist falsch. Die bayerishe Sozial-

demokratie steht fest und treu zum Reich.

Präsident Fehrenbach: Troß der preußish-bayerischen und der interbayerischen Meinungsverschiedenbeiten möchte ih das Geseh do heute noch zu Ende bringen (Heiterkeit).

Akg. Gele (Dem.): Jch bitte, es bei der Fassung des Aus- {usses zu belassen. . Wenn die Regierungsvorlage wiederhergestellt würde, so würde das eine unerträgliche Beschränkung des Selbstver- waltunggrechts bedeuten. Alle Berechnungen stehen nur auf dem Papier, wir wissen gar nicht, wie weit die Entwertung des Geldes in der näbsten Zeit fortschreitet. Vorläufig sind die Länder und Gemeinden dur § 953 einigermaßen sichergestellt. Danach ge- währleistet das Reih den Ländern und Gemeindeu die Einkommen- steuererträge aus dem Jahre 1919, jährlich steigend um 65%. Wenn man mit der Megelung des d 16 nicht zufrieden ist, wird vielleicht ein gwisser Vuêgleih gefunden werden, wenn die Regierung sich bereit erklärt, den Steigerungésaß des §-53 von 6% jährlih auf 25% einmalig zu erhöhen; damit würde den Ländern mehr gedient. Gs ist -platterdings nicht möglich, wie es die Unabhängigen beantragen, zu den. hohen Säßen der Neicbbeinkommensteuer noch gestaffelte Zuschläge zu erheben. Der Antrag führt zu ganz unmöglichen Konu- \cquenzen; darum sollte man ihn ablehnen.

8 16 wird in der Ausschußfassung angenommen.

8 29 gibt den Gemeinden das Recht, von dem von der Reichseinkommensteuer nicht erfaßten Mindesteinkommen eine Steuer zu erheben, die aber den für die nicht einklommensteuer- pflichtigen Perfonen geltenden Prozenisaß der untersten Stufe nicht übersteigen darf und für einkommensieuerpflichtige Per- sonen nicht über den höchsten Prozentsaß hinausgeht, mit dem sie zur Einkommensteuer herangezogen find.

Abg. Düwe ll (U. Soz.) beantragt Streichung; von dieser Bestimmung würden die ÎIndustriearbeiter am scchwersten betroffen.

Abg. Dr. Be cker - Hessen (D. V) beantragt, zu sagen stait „Gemeinden“: „Wohnsißgemeindea“, L S E

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