1920 / 59 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 10 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

einigung von Shönebeck und Umgegend E. V., der Arbeitsgemeinschaft freier Angeitelltenverbände, dem Gewerkschafisbund der Ängesteilten und dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestelltenver- bände am 30. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Ansteilmgsbedingungen der

aufmännishen und technischen Angestellken gemäß § 2 der }

Verordnung vom 23. Dezeraber 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) füc das Gebiet des Stadtbeziiks Schönebeck-Elve und die Orte Groß-Salze, Felgeieben, Frohse, Grünewalde und Etbenau für all zemein verbindlich zu erflären.

Einwendungen gegen diesen Antrag kömen bis zum 20. März 1920 erhoben rorden und find unter Nummer I. B. R. 2322 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 28. Fehruar 1920. .

Der Reich3arbeitsminister. J. A.: -Dr. Busse.

BVekanntmachung.

Der Detaillistenverein E V. in Essen, der Vers band Deutscher Eisenwarenhändler, Vezirksgruppe Essen, der Ortsausschuß der Ladeninhaber, der Gewerkshoafisbund der Angestellten Essen, der

a e Thb b der Angestellten in Essen und der

Gesamtverband Deutscher Angestelltengewerklschasten in Essen haven beantragt, den zwisczen thnen am 26. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Negelung der Gehalis- und Unstellungsbedingungen der foufmännischen Angestellten im Einzelhandel gemäß 8 2 der Verordnung vom 283. PDe- zember 1918 (Reichs-Gesepbl, S. 1456) jür den Stadtk:eis C)en für allgemein verbindlich zit exêilären. Der in Nr, 155 des Deutschen Reichsanzeigers vom 12. Juli 1919 veröffentlichte Antrag ist hierdurch gegenstandolos geworden und wird zurück- gezogen.

Einwendungen gegen esen Anirag können bis zum 25. März 1920 erboben werden und sind unter Nummer I. B. R. 2570 an das Reichsarbeitt minisiccium, Berlin, Luiseus straße 33, zu richten.

Berlin, dea 28. Februar 1920.

Der Reichsgarbeit3minifier. J. A.: Dr. Busse,

Bekanntmachung.

Der Verband der Geshäfts- und Jndustriehaus- besizer E. V. in Berlin und der Deutsche Poitiers verband (Sektion 7 des Deutschen Transports- arbeiterverbandes) haben beantragt, den zwischen ihnen am 1. Auguît 1919 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Rege- lung der Lohn- und Arbel\verßä!tnisse ber Hauswarte, Faÿr- stuhlführer, Heizer, Fabrikpoitiers uad Wächter in Geschäfi3- und Judustrichäusern gemäß 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 Bilmasdorf &. 1456) für die Orte

Berlin, Charlotienburg, Wilmérsdo?rf,Schmargendorf, Friedenau,

tegliy, Echöneberg, Tempelhof, Keutölln, Lichtenberg, Hohens : \hönhausen, Weißersee, Panlow und Reinickerdorf mit

Ausnahme der Bestimmung des Tarisvertrages unter 7f Que für allgemein verbindlich zu erklären, Der BVeiboand Berliner Portiers und Berufsgenossen- für Berlin und Umgebung E. V. ist dem Trage beigetreten.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 920. Vä1z 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 1486 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisens straße 33, zu richten.

Berlin, den 28. Februar 1920.

Der RNeichsarbeit3minifter. J. A.: Dr. Buj se.

Bekannimachung.

Der W eest deutsche Arbeitgeberbund für das Bau- gewerbe E. V. in Essen hat beantragt, den zwischen

ihm, dem Bund tehnisher Angestellten, und Be- |

amten und dem Neichsverband des Deutschen Tief- baugewerbes, Ortsgruppe in Dortmund, Duisburg und Essen, am 4. Oklober 1919 abgeschlossenen Tarifs vertrag nebst protolollarisher Erflärung zur Regelung der G-:halt3- und Anstielluvgsbedingungen der tehnishen Anges stellten im Hoch- und Tiefbaugeroerbe gemäß § 2 der Verocd- nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs:-Geteßbl. S. 1456) für nachfolgenden Bereich für allgemein verbindlih zu erklären: Kreis Olpe, Kreis Siegen mit Nicd:rschelderhütte aus\{!ießlich Amt Burbach; Kreis Altena, Stadt Lüdenscheid, Stadt und Amt Breckexrfeld. E tadt und Kreis Jserlohn, Stadt und Amt Ar era: Stadt und Kreis Arnsberg; Kreis Bccum aus» hließlih Heessen, Dolberg und Sendenhorst; Gemeinde Walstedde im Kreise Lüdinghausen, Kreis Soest, Stadt Lipp- siadt, Stadt Salzkotten, Stadt Naderborn und die Gemeiuden Lippspringe, Neuhaus, Elsen, Wewer, Bernhazuien, Borchen

und Dahl; Stadt- und Landkreis Essen, Stadi Duisburg, |

Stadt Hamborn, Stadt Mülheim-Ruhr, Stadt Oberhausen, Stadt Dinslaken und die Bürge1meistereien Walsum und Hiess- feld sowie die Orte Voerde und Hardt, Stadt Sterk:ade Siadt- und Landkreis Bochum, Stadt Herne, Stadt- und Landkreis Gelsenkirhen, Stadt Wattenscheid, Stadt- und Landkreis Necklinghausen, mit Ausnahme des nördlichen Teiles, inshe- ondere der Orte Hamm-Bossendorf, Flaeshe1m, Ahsen, Erle, ltshermbeck, Rhade, Lembeck und Wulfen; Etadt Bottrop,

Stadt Gladbeck, Stadt Buer, Stadt Witten, Stadt- und Land- ! kreis Hattingen, Stadt- und Landkeis Hagen ausschließt !|

Stadt und Amt Bredckerfeld; Stadt Hohenlimburg, Stadt- und Lar dkreis Dortmund, Stadi- und Land- kreis Hôrde, Stadt- und Landkreis Hamm aus-

\{leßlich Stadt und Amt Fröndenbera; aus dem Kreise Lüdinghausen die Stadt L2erne a. d. Lippe und die Orte Selm, Bo:k, Eoenkamp, Stockum, Bockum und Hövel, aus dem Kreise Bedlum die Orte Heessen und Dolberg; W:sel einschüießlih Obvrighoven, Eppinghofen, Görsicker, Friedrihsfeld und Spellen; Stadt- und Landkreis Münster, Kreis Steiwfurt, Kreis Tecklenburg. Kreis Coesfeld, Kreis Borken; Kreis

Lüdinghausen ausschließlih der Stadt Weine a d. Lpre und |

der Orte Selm, Bork, Stockum, Bockum, Höoel, Evenfamp und Walstedde; der nördliche Téil des Kreises Recklinghausen, soweit er nicht zum rheinisch: westfälishen Jndustriegebiet ge- hört; Kreis Warendorf, Stadt und Kirchjpiel Sendenhorst und Grafschaft Bentheim. |

; Einwendungen

z

* 31. März 1920 erhoben werden und sind unter

egen diesen Antrag können bis zum Nummer I. B. R. 953 an das Reichtarbeitsminifierium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. Berlin, den 28. Februar 19209. Der -Reich2arbetisminifter. J. A.: Dr. Busse.

Bekauntmachung.

Der Hausdienstaus\{chuß in Bernburg hat beantragt, die zwischen dem Bernvurger Hausfrauenverein und dem Reichsverband weibliher Hausangestellten Deutschlands, Ortsgruppe Bernburg, abgeschlossene, vom 1. Januar 1920 ab in Krast getretene Haus- angestelltenordnung (Tarifvertrag) zur Hegelung der Lohns und Arbeitsbedingungen der Houg8angestellten gemäß § 2 der Verordnung vom 283. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für des Gebiet der Stadt Bernburg für allgemein verbindlih zu erflären. 1

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 95. Mär4 1920 erhoben werden und jind unter Nummer 1. B. R. 2756 an bas Reichzarbeitsministerium, Berlin, Luisen- ftraße 83, zu richten.

Berlin, den 2. März 1920.

Der Reichgarbeitsminisier, J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Dis Zentralstelle der vereinigten Angestellten- Verbände in Mannheim hat veaniragt, das zwischen ihr und dem Kartell dec Mannheimer Arbeitgeber- verbände am 7. November 1919 abgesczlofsene Mantel- abkommen zur . Negelung der Geholtss und Anstellungs- bebingungeu- der kaufmännischen und technischen Angeitellten aemäß §8 2 der Verocbmmg vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Gescßbl. S. 1456) sür deu Stadtbeziik Mannheim sür all gemein verbindlich zu erklären. N

Einwenduvgen gegen diesen Unirag fönnen bis zum %5. Viärz 1920 erhoben werden und find unter Nummer I. B. B. 2318 on. das Reichgarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richien.

Berlin, den 2. März 1920,

Der Reichsarbeitsminifter. X, A: Dr. Busse,

Bekannimachung.

Der Lande 3verband der Sächsishen Presse und der Arbeitgebervervand für das Deutsche Zeitungs- gewerbe, Landesgruppe Sachsen, haben beantiagt, die zwischen ihnen vereinbarien, am 1. Dezember 1919 in Kraft ‘getretenen Bbänderungen zu dem verbindlich erklärten Tarifoertrag vom 7. Juli 1919 zur Regelung der G: halts und Anstellungs bedingunven jür Sehristleiter im Zeitungs- gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Netds-Seleps S. 1456) sür das Gebiet des Freiflaats Sachièn ébenjalls für allgemein verbindlich zu erflärea.

Einwenduvgen gegen: diesen Antrag können bis zum

I. B. R. 2733 oan das Net(hsacheitsministerium, Berlin, Luisen- slraße 33, zu richten. Berlin, den 2. März 1920.

Der Reichgarbeitsminister, J. A: Dr. Busse.

f rama Ea) Bekanutmachung.

Der Landesverband der Sächsischen Presse und der Arbeitgeberverband für das Deutsche Zeilungs- gewerbe, Landesgruppe Sachsen, haben beantragt, die zwischen iÿnen am 18. Februar 1920 vereinbarten A bände- ' rungen zu dem verbindlich erklärten Tarifoertrag vom 26 Septewber 1919 zur Regelung der Gehalis- und An- p ellungsbedingungen für die stöndigen sreien Mitarbeiter (Journalisten) an Zeilungen gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseybi. S. 1456) für dos Gebiet du Freistaats Sachsen ebenfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwenduvgen gegen diesea Antrag können bis zum 95. März 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. B. 2782 an das Reichsarbeiisminifierium, Berlin, Luisen- straße 383, zu richten.

Verlin, den 2. März 1920.

Der Reichsarbeittminifter. J. N.: Dr. Busse.

BVBeïanntmachung.

Untec dem 26. Februar 1920 ijt auf Blatt 102 lfd. Nr. 2 des Tarifregisters, betr. den Tarifvertrag vom 24. Mai 1919 ur Regelung der Lohn- und Arbeitebedingungen im Bau (Hochbau) s Gewerbe für Simbach a. Jnn und Umgebung, eingetragen worden:

Der am 6. September 1919 abgeschlossene Nachtrags vertrag zu dem allgemein verbindlichen Tarifvertrag vom 24. Mai 1919 wird für denselben Berusskreis und das gleiche Tarifgebiet mit Wirkung vom 20. September 1919 für allgemein verbindlich erfiärt. N

Der Reichs8arbeitsminijler. J. V.: Geib.

| Das Tarifregister und die gige Ernen kn Reiéhsarkeits- minifiertum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, wöhrend der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für dic der Karisvertrag infolge der Erilärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, tönnen yon den L einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 26. Februar 1920,

; Dex di egistersührer, Pfeiffer. |

Bekanntmachung

Unter dem 2. März 1920 is auf Blatt 675 des Tarif- registe2s eingetragen wg1dben:

Der zwischen der Vereinigung der Kausmannschaft in

Pasewalk, dem Gewerkschastsbund kausmännischer Angestellien-

Verordnung vom 23.

95. Máârz 1920 erhoben werden Und find „utitex Nummer-J- -

verbände, Orisausshuß Stettin, und dem Gewerkschafisbund der Angestellten, Geschästsstelle Steitin, am 3 Dezember 1919 abgeschlossene Tarifvert:ag zur Regelung der Gehalts- und Anstellung3bedingungen der kaufmännisch:n Angestellten wird für diese mit Ausnahme der Bankangestellten gemäß § 2 der Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1436) für das Gebiet der Stadt Pasewalk für allgemein vercbinölich erflärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Februar 1920. Jhre Ausdehnung auf die Bañkangestellten bseibt vorbehalten. Die allgemeine Verbind.ichkeit erstreckt fich nicht ouf Arbeitsverträge, für die bejondere Fachtarifoer:räge in Giliung siad, Falls füoftig für einen Hande!s- oder. Jas dustriezweig ein besoncerer Fachta1ifvertrag für allgemein vers bindlih erflärt wird, scheidet dieser mit - dem : Bezinn -der allgemeinen Verbindlichkeit aus dem Geltungsbezreih des all gemeinen Tarifoertrages aus. i

Der Reichsarbeitsminifter. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten könnèn im 9eihéarbeitä« muinistertum, Berlin NW, 6, L TOLe 33/24, Zimmer 161, während derx regelmäßigen Dienststunden eingesehen werben.

Arbeitgeber und Arbeitnetmer, für die der Tarisvertzrag infolge der Grklärung des Neichsa1beitsministeriums verbindlich ist, könen

von den Veriragéparteien einen Äbdruck des Tarifvertrags gegen Er- -

stattung der Kosten verlangen. i Berlin, den 2, März 1920. f . Der egisterführer. Pfeiffer.

P

Bekanntmachung.

Unker dem 2. März 1920 ist auf Blatt 674’ des Tarifs registers eingetragen worde:

Der zwischen dem Fabrikantenverein in Unna, dem Deutithi nationalen Handlungögehilfenverband und dem Verbano der weiblichen Handels- und Büroangefieliten in Une am 182, De- zember 1919 abge!clofsene .Tarifuertrag zur Negelung der Gehalis- und Anstellungsbedingungen ver kaufmännischen Anu- gestellten in der Jadusirie wird gemäß 2 der Bero-rdoung vom 283, Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet des Magistraisbeziiks der Stadt Unna für allgemein verbindlich erêlärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Febiuar 1920. Sie erstreckt fich nickcht auf Arbeitss verträge, fir die besondere Fatiarifverträge în Geltung sind. Falls Tünftig für einen Industriezweig ‘ein besonderer Fach tarifoertrag für allgemein verbindlich -etklärt wroicd, \cheidet dieser mit dem Beginn der allgemeinen Verbinblichk-it aus dem Geltungsberzih des allzemeinen Tarifoertrags aus,

Der MReich®arbeitsminisier. J. V.; Geib.

Das Tarifregister und die RNegisteraëtea können îm Reis arbeitêminisierium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag. info!ge. der Erklärung des Reiter e on ions verbindlich ift, „könne

Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 2. März 1920. Dex PRegisterführer. Pfe iffer.

von den Vertragéparteien einen Abdruck des LTarifvertrags “gegen

registers elugetragen worden: S O

Der zwischen dem Deutschen Arbeitgeberbund- für das Baugewerbe (Baugewerbeverband Karlsruhe), dem Deutschen. Bauarbeiterverband, Zweiaverein Karlsruhe, dem Zentralyerband- christlicher Bauarbeiter, Verwaltungsstelle Karlsruhe, und dem Verband der Zimmerer Deu!schlands, Zahlstelle Karlsiuhe und Durloh, mit Geltung vom 17. April ‘1919 abgeschlossene Tarifvertag nebst Nachtrag vom 28. August 1919 zur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingungea füc die gewerb- lichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß §2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Amtsbezirke Karlsruhe, Durlach, Brachsäl und Ettlingen für: all jemein verbindlich erflärt. Die allzemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15 Dezember 1919. Sie er- faßt nicht die Arbeitsverhältnisse von Arbeitern, die in einem Betiiebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesserung# arbeiten beschäftigt sind.

Der Reichsarbeitsministec.

J. V.; Geib, Das Tarifregister: und die Registerakten können it: Reigarbetts«,

ministerium, Berlin NW. 6, Ma 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden i

Urkeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge -

der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, könne

von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Exe.

stattung der Kosten verlangen. Berlin, den 2. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Unter dem 2. März 1920 ist auf Blatt 683 ‘des Tarifcegisters eingetragea worden: : : d

Der zwischen dem Arbeitgebervêrband für das Baugewerbe Lübben N. L. und Umgebung E. V.,, dem Deutscheu Bau- arbeiterverband, Ortsverein Lübben, und dem Zentraluerb-nv der Zimmerer und verwandten Berufsger ossen, Zahlst: lle Lübben, am 2. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur. Regelung .der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerbliczen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäp § 2 der Veroronung vom 23. Degember 1918 (Reich8-Gejeßbl. S. 1456) für die Oite Lübben, Biebersdorf, Bciesen, Burglehn, Groß uad Klein Lubol4, Hartmannsdorf, Neuendorf, Neuzauche, Niewt, Radent- docf, Steinkirchen, Straupiß, Treppendorf und Schlepzig für allgemein verbindlich - exfiärt. Die allgemeine Vei biudlichteit beginnt mit dem 15, Dezernber 1919. Sie ertaßt nicht die Arbeitsverhältnisse von Arbeitern, die in einem Betrieve, der nicht Bauvetriev ist, dauernd mit Ausbesserung8arbeiten be- schäftigt sino. :

Der NReichsarbeitsminisier. . V.: Geib,

Das Tarifregisier und die Registerakten können im Neichs-. arbeitsministeriuum, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161, während der regelmäßigen Dieuststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Ärbeitnehmer, für die der Zar sperteas infolge” der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, könne-

Unter dem 2. März 1920 is auf Bláit 680 des Tarif. :

EER T S N er E E GOOO E HWE U P A R L S I E S O Ee e r S E N 0

von den Vertragsparteien einen Abdruk des Tarifverirags g Erstatiung der Kosten verlangen. E Gn Berlin, den 2. März 1920.

Der Negisterführer. Pfeiffer.

Bekanntmachung.

Uvter dem 2, März 1920 ift auf Blatt 679 des Tarif- cegisters eingetragen worden:

Die zwischen dem Arbeitgeberverbaud Menden uud Ums gegend E V., dem Ortsausschuß der Angestellienverbände Menden uvd Umuec.end und dem Weikmeistecrverband om 29. Juli 1919 abgeschlossenen Vereinbarungen nebsi Nach- trag vom 20./25. Dezember 1919 zur Regelung der Gehalts- uno Anttellungsbe-i. gungen für die kaufmännischen und tech- nien Angesteliten und Werkmeister in der Metall- und Eisen- industrie werden geraäß §8 2 oer Verordaung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Gejeßbl. S, 1456) für das Gebiet der Stadt Menden, die Döcfer Lendiingien, Holzen. Wilkede, Fröndenberg (Ruhr) sowie Langschede (Ruhr) und Stadt Neucnraèe i, W, für allgemein verbindlich erkiärt. Dis allgemeine Verbindlich- teit beginnt mii dem 15, Februar 1920,

Der Reich8arbeitsminister. J, V.: Geib,

Das Tarifregister und die Registerakten können im Neihgarbeits- ministecium, Berin NW. 6, Luisensirake 33/34, Zimmer e der regimäßigen Dienststunden eingesehen werden,

Yrveitgebex und Arbeitnehmer, für die der Tarifvectzag infolge her Régt Ma s E

oa den Weriragévarïieten einen ruc des : ( Erstattung der Kosteu verlangen. s Ae O Beriin, deu 2. März 1929, Dec NRegisterführer, Pfeiffer.

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Bekanntmachung des Neihsaussusses für pflanzlihe und tierische Dele und Fette über den Feintalghöüchstpr eis,

Vom 9. März 1920. Mit Zustimmung bes Neicz?wirischaftsminisieriums wiro

auf Grund des § 9 Absay 2 dex Verordnung über Rohfette vom 16 März 1916 (Neihs-Gesebi, S 165) für die gewerbs- mäßige Abgabe an den Verbroucher der fivreis für ausse ge'chmo!zenes Felt von Rindoieh und Schasen (F intala), das in ven Gemeinden verTauft roird, in welchen aewäß §3 2 Absagz 1 der genannien Verordnung das Verlargen auf Abiieferung der Noßhjetie gesiellt worden isi und das von den ab 1. Viäárz 1920 ein elieferten D gewonnen wird, in Abänderung der Y fanntmachung über den Feir-talghöchstyrcis vom 26. November 1919 (Reichtanzeiner Nr. 272 vom 27. November 1919) his auf weiteres auf 21 46 pro Kilo fesigeseßt.

Berlin, den 9. März 1920.

“Reichsausschuß sür pflavzliche und tierishe Oele und Feite, 2 i Rüeisg, Croner,

Ba dd t m

Preußen.

etm Elektrizitätswerk Minden-- Ravensberg G m b, H. in Herford wird auf Grund bes Geseßes vam 11. Juni 1874 (Geseysammlung Seite 221) hiermit auf die Dauer . von 10. Jabren das Recht verliehen, das Grundeigen- tum, das zu den Avlagen sür die L Lueg und Verteilung des Wesktrischen Stromes innerhaib des Kreises Minden und des Landkreises Herford in Auspruch zu nehmen, nötigenfalls im Wegé der Enteianung zu erwerben oder, soweit dies aus: reiht, - mit einer ‘dauernden Beschränkurg zu belasten. Anf staatlihe Grundstücke und slcatlihe Rechte an fremden Grund- siücken findet dieses Net keine Anwendung. « Berlin, den 2. März 1920. 4E Namens der Preußischen Staatsregierung. Der Minister für Handel und Gewerbe, F. U; von Meyeren. Der Minister des Junern. J. A.: Cronau. Dex Minister für Landwirtsc:ast, Domänen und Forften. J. A : Eggert. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. J. A: Kiurschsiein,

Wb D

d,

Ministerium des Nnnern.

Dex Poiizeiasscssor Schiemann în Kiel ift zurn Polizeirat ernannt worden.

Ministerium für Volkswohlfahrk

Der Kreisgassistenzarzt Dr. Freiherr von Marenhol ÿ in Gifhorn ist zum Kreisarzt in Gelnhausen ecnannt worden.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung,

Die Wahl des Oberlehrers Paeckelmann an dem Gym-

nasum in Barmen zum Direktor ieser Anstalt ist namens der

P. eußischen Siaaisregierung bestätigt worden.

Bekannimaqchung.

Bur Ausfüh!urg des Bes@lusses des Reichsrais vom 12 F bruar 1920 148 der Nied:rschiften) treffe ih zu den am 22. Juni 1896 M. 11025 (Mis1ist.-Bl. f. d. 1. Verw. S. 123) ergangenen Vorschriften über die Ubgabe sta:ë wirkende: Arzneimittel sowie die Beschaffen-. heit und Bezeichnung der Arzneigläser und Stand- gefäße in den Apotheten mit Wirkung vom 1. März 1920 ab die rachfol-ente Er, änzung8bestimmung. Jh mache dabei au¡ § 367 Z fer 5 des Reichsstrafgesezbuhs aujmez k)am.

Ergänzungsbestimmung-

Die Vorsiften vom 22. Junt 1896 über die Abgabe flark wi kender Arzrieimitiel sowie die Bescbaffenkeit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken werd:n auf die in der anliegenden Liste aufgetübrten S'offe mit der Maßgabe aus- (edebnt, daß für bi:se Stoffe au Stelle ver §§ 4 und d nachstehende Bestimmungen gelten:

1) Die wiederholte Abgabe von Arzneien zum inneren Gebrauche, wle die in der anliegenden Liste aufgefuhrien Stoffe enthalten,

ist, Wnneu

EBucodal 0,03 g, TLaudanon 003 g, N reophin 0,03

Parzcodin 003 z, Paralandin 0,03 œ,

nit übersteigt.

sagt worden ist.

Acidum aethylphenylIbarbi- turicum et; ajus Sala,

Anzidnm diaethylbarbituricum ok ejus alia,

Acidum diallylbarbituricum ev ajus alia,

Acidum dibrormpropy!diae- thylbarbituricun et ejus &alis,

Acidunm dipropytbarbituricum et ojus alia,

Aloudrin,

Aamylanchioralun,

Chloralcie,

Dia! et ejus «alia,

Dibydromgrphiunm,

Diogenal et ejne salia,

Encodal,

Hedonal,

[s0pral,

TLaudanon,

Lumival et ejus s82Ba,

Medinal,

Narcopluin,

Nirvano!,

Optochin ejueque lia et derivata,

Pantopon omniaqus similia Prasparati, quas flcaloidesa Opili eoutinent (Glycopon, Holopon ete. },

Paracodin,

„Paralaudin,

Paramoriían,

Proponai et ejus salia,

Tetronal,

Urea aethylphenylmulonylica et ejus alia, res diaethylImalonylica et ejus aaa,

Uran diualiylmslaonylica et ojus

“alia, i

Urea dibrorupropyldiäthyl- malonylica' ev ejus galia,

Urea dipropylmailonylica et ejua salia,

Veronal et ejus salia.

folgie Waÿk:

Franz Seedck sowie

Gegen

zu tun führen kaun.

Meission3mitgliedern gegenüber wahren.

büßen lossen, ,

Parmorfan (Dihydromorphium) 0,03 g Auf Ar»neien, weiche zu @

Haut bestimut sind, findet dies feine Anwendung, 2) Die wicderhoite Abgabe von Arzneien in den Fällen der Nummer 1 Abs. 2 ist nicht gestattet, wenn sie von dem Arzt oder Zahnarit dur etnen auf der Anweisung beigesezten Vermerk unter-

Natrium diaethyibarbituricurm,

darf nur auf fedesmal erneute, schriftlihe, mit Datum und Unter: ' rift versehene Auweisung eines Arztes oder Zahnarztes erfolgen. Jedoch ist die wiederholie Abgabe von Wucaedal, Laudanon. ! Narcophin, * Pantiopon und allen ähnlihen Optumalfaloide cnt- haltenden Zuhbereitungen (z. B. Glycopon, Ho!opon), Paracodin, Faraleudin und Paramorfan (Di diese Mittel nit in einfachen Lösungen oder einfachen Verreibungen, sondexn als Zusatz zu anderen arzneilichen Zubereitungen vershrieben sind und ver Gesamtgehalt der Arznei an

yâromorrhium) gestattet, wena

Pantopou cher ollen äbnlihen Opiumalkaloide enthaltenden Zubereitungen (z. B. Glycopon, Halopon) 0,08 g,

in\yrizungen unter die

Liste,

Het 'bylphenylbarbitursäure und deren Salze, ¿ Diäthylbarbitursäure und deren Salze,

Diallylbarbitursäure und deren

Salze, / : 2 Bibrompropyldiätbzibarbltursäure und deren Salze,

Diyropylbarbitursäure und deren Salze, E

Alo-udrin,

Uniylen{T!oral,

Shloralose,

Dial und dessen Salze,

Dil ydroumorphin,

Dioaenal und dessen Salze,

{Fucodal,

Hedonal!,

Ffopyral,

Lautanson,

al und dessen Salze,

a t,

Narcopbin,

Diätbvlbarbitursaures Natrium,

Nirvanol,

DOpvtodin, dessen Salze und Ab- Tomnilinge,

Pantoronunb alle ähnliGßen ODvium«- alfaloibe enthaltenden Quberet- Lungen (3. B, Glvcopon, Holopon),

Baracodin,

Dai alaudin,

Paramorfan,

Res und dessen Salze, etronal, 5

Uectbylphenylmalonylßarnftof und dessen Salze, Ï

Diätbylmaionylharnstof und dessen

Salze, Diallylmalonylharnstof und dessen

Salze; Dibremyropyldiäthylmalonylharn- stoff und dessen Salze, Diprevvimalonylharns1of unddessen Salze, Verxonal und dessen Salze,

Beilin, den 23, Februax 1920.

Der Minister für Volkswohlfahrt. F. A.: Gottstein.

Akademie der Künste zu Berlin.

Die in der Genossenschast der ordenilihen Miiglieder der Akatemie der Künste, Sektion sür die bildenden Künste, er-

de3 Malers Professors Philipp Franchck, des Architekten Negierungörais Blunck, des Architektea Regierungsbaumeisters a. D. Professors

des Malers Geryard Janssen in Düsseldorf au ordentlihen Mitgliedern der Akademie der Künste ist vom Herrn Minifier für Wissen- schast, Kunst und Voiksbildung bestätigt worden. Verlin, den 6. März 1920.

Der Präsident: L, Manzel. i

Nichtamtliches, Deutsches Reih.

Die Reichsregierung hat laui Meldung des „Wolff- schen Telegraphenbüros“ folgenden Aufruf erlassen:

In den legien Tagen mehren si die Fälle, daß Mitglieder der fremden Missionen, die führung des Fricdensverirags in.

fand wörtlicher und tätlihec Angritfe gemaßt werden.

Die Reichsregierung warnt auf das eindringlchîle vor dieser Ver- wilderung des öffenilichen Levens, die mit Vaterlandsliebe nichts hat und nur zur s{wersten Schädigung des Vaterlands

ch auf Grund uud in Aus- deuisdhen Städten aufhalten, zum

Es ist die selbstverständliche Pflibt jedes Deutschen, den fremden Zurüchaltung und Würde zu be- Jede andere Haltung kann unabschba'e Verwicklungen beraufbeschwören und die Gesamtheit für die Entgleisungen cinzelner

, Der Reich“ wehrminister wird sich mit äußerster Schärfe gegen militäitsche Uusshreitunuen wenden, weldhe den fremden Offizieren in | ! der Ausübung ihrer Amtsobliegenbeiten în den Weg treten. Die Reichsregierung wird ebensowenig zögera, zivile Verstöße und Volksinteresse shonungsios zu ahnden. Sie denkt uicht daran, ibre Politik dunch cinen Viadaupatriotièmus durhkreuzen zu lassen, ? der auf Kosten des gesamten Volkes sein häßliches und gefährliMes Sptel treibt. Szenen, wie wir sie in den legten Tagen eriebt habeu, fö: nen nur beroirfen, daß die wenigen Stimmen in außerdeutichen Ländern“ auch noch verstummen, die sih nach und nah zum Sprecher für unsere Not und unser Recht gemacht haben.

Die Neichsregierung- Bauer, NReichékanzier,

E

gegen Sitte

Ce

Die vercinigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer

| und Zollwesen und für Volkswirtschaft hielten heute eine

Sigung ab.

Nachdem der Regierungs5ausschuß für das Saar- gebiet ral Tätigkeit aufgenommen hat, hat der zum Reich s- fommissar für die Uebergabe des Saargebiets ernaunte Oberpräsideni der Rheinprooinz von Sroote, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, dem Regierungsausschuß nahe elegt, seine Tätigkeit mit dem Erlaß einer Amuestie zu beginnen und dadurch die Margerrasie Saar bevölkerung mit Vertrauen und neuem Mut ju erfüllen. Der Neichskommissar hat gebeten, diese Amnestie au allen Personen avgedeihen zu lassen, die infolge militärcisher Ausweijung Heimat, Amt uünd Beruf aufgeven mußien. Der Reichskommissar hat den Hegierunasaue|chuß ferner gebeten, den Behörden des Saargebieis vorläufig bie Verbindurg mit den Behörden ünd Korporationen des übrigen Deutschlands insoweit zu gestatten, als die Sicherstellung und Durchführung es Leben3mittelbezuges , der Fleischverwirt- schaftung, der Kartoffeibelieferung der Besazungstiuppen und die Weiterzahlung der Beamrengehälter, Pensionsgebührnisse und Versicherungsgelder für das Saargebiet in Frage komnmt.

Preußen.

Der Deutsche Ausschuß für Schleswig richtet an alle stimmberechtiglen Deutjchen die dringende Mahnung, doß feiner bei dec Abstimmung in der zweiten Zone Schleswigs am 14. März fehle, und teilt dem „Wolfen Telearaphenbüro“ zufolge mi:

Von dem Ergebnis dieser Abstimmung hängt auß das Shisal der ersien Zone ab. Insbesondere die vergewalti,ten Teile dec ersten“ Zone, welchGe troy aller Machen\chaften der Gegner deuts Mehrheiten ergeben haben, baben an der Abstimmung in der ¿weiten Zone das größte Interesse. Nachdem durch das Borbringen bestimmter deutscher Gegenvorshläge, namentlich durch das Eintreten für die fogenannie Tiedjelinie, die Unmöglich- keit der Clausenscen "Linie klarer geworden ist und die vreußiihe Vegierung neuerdings die Erhaltung der s{le8wig- holsteinis®en Sonderrehte ausdrüdlih gewährleistet hat, haben si die Annirengungen ber Dänen, auch die ¿weite Zone yon Deutschland loszureißen, verdoppelt Es wird immer offensihtlicher, dai die im Austrage der Internationalen Kommission arbeitende Polizei nur dinise Interessen fügt. Während frauzösishe Soldaten deu Deutschen die \{leêwig - bholsteints&en Abzeichen heruaterreißen, imüdcken fie fi jelber mit dem Danebrog. Neicbsdänen wird jede Igitation im weitesten Umfange gestattet, den einheimijchen deutschen Beamten, mögen sie stimmberechtigt sein oder nicht, wird jedes Ein- ireten für Deutschland untersagt,

Der Oberbürgermeister Todsen, der sich na der ihm auf- erzwungenen Niederlegung seines Amtes sofort aus Flensburg in die Einfamfeit feiner väterlichen Marsch, den Christian Albrehts-Koog, begeben hatte, ift alecichwebl von der J. K. ausgewiesen worden, um eine freie, unbecinfiußte Stimmenabgabe zu sihern, Während in der ersten Zone im Hirblick auf das Ueberwiegen der dänischen Be- völferung das öffentliche Fiaggen gestattet war, ist jeßt dur die F. K. für die zweite Zone das Flaggverbot ergangen. Es soll nah außenhin nicht in Grscheinung treten, daß die zweite Zone deuts tsi. Untex deur Titel der Unparteilichkeit wird kein Mittel unverfußt gelaffen, die Deutschen zu knebein. An der Festigkeit und dem une ershütterlißen Willen der deutsGen Bevölkerung werden aber alle Bergewaltigungsver]ucße und Verschleierungskürste scheitern.

Der Deutsche Ausschuß für Schleswig weist darauf hin, daß Sonnabend, den 13. März, 7 Uhr 40 Morgens, ein Extrazug für die Stimmberechtigten der zweiien Zone Sehle8wigs vom Lehrter Fornbahnhof in Beclin abtährt. Ankunft in Flensbung Abends 8 Uhr 12, Stimmberechtigte der friesischen Jnseln müssen spätestens am Freitag, ben 12. März Abends von Berlin abfahren da der lezte Zug zum Anschluß an die Damyfer am 13, März, Vormittags 7 Uhr 12, bereits von Hamburg abfährt. Bei der Hins ud Rückfahrt ist je eine einmalige Benuzung der Kleinbahnen und Dampfer in der zweiten Zone gegen Vorzeigung des Legi- timationsscheines gestatict, Da am Sonntag, dem 14, Viärgz, dem Ablüimmungstage, bereits Zügé aus der zweiten Zoue zurückfahien, können Personen. weiche wenig Zeit haben, bei eits am 15, März, Morgens 6 Uhr, wieder in Berlia zurück sein. Ein besonderer Extrazug fährt am 15, März, Vormittogs 11 Uhr 56, ab Flensburg und ift Aben5s 11 Uhr 21 in Berlin,

Die Internationale Kommission hat das für das Ubsiimmungösgebiet erlasene Flaggenverbot auf die Dauer von zwei Tagen nah der Abstimmung, also b1s 16. März, verlängezt. : :

die fünf deutshen Vertrauensleute bei der inter- nationalen Kommission für Nordschletwig haben dem „Wolsfschen Telegraphendüio“ zufolge vorgeitern unter der Angave, daß die Dänenpartei begünstigi werde, ihre Aemter nieders gelegt.

Bayern,

Dex Finanzausshuß des Landtags begann geftern elne Beratung des Staatsverirags, betreffend die Ueber- führung der bayerishen Posten und Telegraphen an das Reich, wobei verschiedentlich die Frage der Loslösun,8- bestrebungen vom Reich gestreist wurde. Der Avaeordnete. Speck erklärte als Vorsigender der bayerischen Vo!kspariei dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, daß er und seine Partei sich entschieden gegen die Bestrebungen auf Loslösung Bayerns vom Reich, woher fie au kämen, stellen würden, Die offizielle Parteileitung habe mit jolchen Bestrebungen nichts zu tun.

Oes-cerreih. Die Verhandlungen über die Neuregelung der Be« soldungsverhältnisse der öffentlihen Ans-

gestellten aller Kategorien haben laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ zu ener Einigung geführt, Die Regierung machte eine Neiht non Zugeständnissen, die cinen Jahresaufwand von rund 2 Milliarden erfordern und | durch E: höhung der Tabakpreise, der Tarife sowie Gebühren { ihre Deckung- finden sollen.

Großbritannien und Jrlaaub.

Der Obersie Nat hat dem „Reuterschen Büro“ zufolge

besci lossen, die Vereinigung Beßarabiens mit Rus- mänien anzuerkennen, sobald die Rumänen sich von ihren augenblicklichen Stllungen öhlich der Theiß auf die sogenannte Clemenceau-Linie zurückgezogen haben. Die zur Festseßung des Zeitpunktes der Räumung ernannte alliierte Kommission ist gestern aus London abgefahren.