1920 / 65 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

S P Se i ‘er.

\

Im Dur@sck&nitt der Jahre 1914—1918 erreichte der Streit- wert vor den Gewerbegerihten eine Höhe bis zu 20 M in 36,9 vH aller Fälle, eine Höhe von 20 bts 50 M in 27,4 vH, eine Höbe von mebr als 50 bs 100 4 in 17,5 vH und eine Höhe von mchr a!s 100 Æ tn 13,0 vH; in 5,3 vH der Fälle wurte erx nicht ermittelt.

Berufung wurde gegen die Endurteile der Gewerbegerichte in 1824 Fällen eingelegt, wobei nicht zu übersehen ist, daß die 2 erst zulässig ist gegen Urteile, deren Streitwert 100 „# übersteigt.

Die Prozeßführung hat sich während der Kriegéjah1e eiwas verlangsamt. Vie Zahl der nah einer Dauer von weniger als einer Wo he acfâllten Endurteile ist von 23,2 vH im Jahre 1913 auf 13,8 vH im Jabre 1918 gefallen. Auf cin Gewerbegeriht kamen im Durh\chnitt im Jah1e 1901 225 anbängigae Streitsachen. Diese Durchschnittszahl stieg auf 280 im Jahre 1906, fiel bann allmählich wieder bis 1913 auf 229 und ging während des Kiieges sogar cuf 72 zurüd. Z

Bon den 69486 Nechtsstreitigkeiten tes Kriegöiatrfünfts vor den Kaufmannsgerichten wurden 6,1 vH auf Flage dcr Fauf- leute und der Nest, 93 9 vH, auf Klage der Handlungsaechilfen und Lebr- linge anhängig. Sie wurden erledigt in 41,2 vH der File durch V e r- gleich, in 15, vH durd) kontradiktorishe Endurte Le in 09 vH durch einen Verzicht im Sinne dcs § 306 der Zivil- prozeßordnung *), in 0,8 vH durch Anerkenntn:5s, in j durch Zurücknahme der Klage, in 6,6 vH durch Ver- säumnis3urteil, in 120 vH auf andere Weise, und in 9,5 vH der Fälle blieben sie unerledigt. Die Proze {ührung bat f ebenso wie bei den Gewerbegerichten infolge der allgemeinen Kricgs- verhältnisse verlangsamt. j

Was den Wert des Streitgegenstandes in den Kriegtjahten betrifft, so crreichte dieser bei den Kaufmannsgerichten eine Obhe von 20 M bei 6,1 vH, eine Höhe von 20 bis 50 6 bei 11,4 vH, eine Höhe von mehr als 50 bis 100 Æ bi 177 vH, eine Höhe von mehr

18 100 bis 2090 4 bei 35,7 vH, eine Höhe von mehr als 300 bet 21,0 vH der Nechisflreitigleiten; bei 81 vH der Fälle wurde er nit ermittelr. Im Kriegsjahrfünst wurde in 1278 Källen B e- rufung eingelegt, die nur zulässig ist gegen Urteile, teren Stzreit- wert 300 46 übersteigt.

Die eintgungs8amtliche Tätigkeit ter Gewerbe- und Kaufmannsgerichte hat während des Kriegéjahrfünfts 1914/1918 keine große Blüte gezeigt. Die einigungsamtlidhe Tätigkeit dec G e - werbegerichte spiegelt sich am besten in nachfolgender Zu- sammenstellung : O

V Sort ur, 7 ma dib

Ae A 1,8 D

19141916 1916 1917/1918 l 1 G 1 I. Zahl der Anrufungen der Gewerbe- | | | geridte als Einigungéämter : | | A: Don Verden elun » 6 72| 12/98), 28. 44 b. nur seitens der Arbeitgeber. . | 19) d O O G, NUT Tetteno. Der Altbetter « » e 1106| 28/ 57 | 983 | 105 II. 1) Es famen zustande: | | M ASeTCINDOIU A O O 4 498 D O S S 12289 c. weder Vereinbarung no(Schieds- | | | O O I 4 292 2) Es blieben unerledigt «« 21 4| S O 111, Sabl der Fälle der Unte: werfung unter j | | | den Schiedsspruch: | | | Gr Cen DEIDeY elle e v 28S 9 12) 96 b. nur seitens der Arbeitgeber « s D —| —| —| O P ens Der E M8 Us TCILCHS Tee Cet S o —| —| 1V. Zahl der abgegebenen Gutachten. , | 27| O V, abl derx gestellten Unträaë 2

Von de: Gesamtzabl aller Gewerbegerichte waren im Jaßre 1914: 6D, 1915 : 20, 1916: 25, 1917: 25 und 1918: 26 einigungfonmtlih tätig. Im Durchschnitt fielen temnach auf cin GEewerbegerit tm Iabre 1914: 0 1910: 2, 1916: 4, 1914: 9, 1918: 6 Anrufungen, Ven MNekord an eceinigung8amtliher Tütigleit hält dos Gewerbegerißt München: Ven der Gesamtzahi aller Anmufungen cnfielen auf DICTOS T S Old: 2s LOLO! 207 19161 2944 1917: 035 und 1918 gar 69,2 vH. Im Jahre 1914 folgten nah München mit 43 An- rusungen Dresden mit 19, Berlin mit 14 Göln mt 12 Nürnberg mit 7, An:berg, Halle a. d. Saale und Stettin mit je 5 und Hamburg mit 4; im Jahre 1915 reihten #ck% an München mit 15 Anmufungen Berlin mit 5 und Cöln nit 5 an: 19!6 folgte nach München mit 49 Berlin mit 9 Anrufunçgen, 1917 nah München mit 80 Anrufunagen Berlin mit 9 und Leipzig mit 6; 1918 endli hatte München 108, Berlin 9 Anrufungen zu verzeichuen. i

Wie weit die Ecwerbegcricble als Einigung8ämter streik- verhütend und wie weit sie streikbeendend gewirtt haber, läßt sich leider aus der Statistik der Gzwerbe- und Kaufmanns- gerichte nit ersehen. Nach der Stati\k der Streiks find im abre 19014: 04 1915: 3, 1916: 6, 1917: 5, 1918! 3 Streiks durch die Tätigkeil der Gewerbegerihte als Einigungsämter beendet worden.

Was die Tätiakeit der Kau fmannsgerickte als Einigungs- ämter anlangt, fo erfolgten Anrufungen im Jahre 1914: 2, 1915: 1, 1917: 3 und 1918: 4; das Iahr 1916 hat überhaupt keine An- rufungeiz zu verzeihnen.

Gutachten wurden im Kricgsjahrfünft 1914/1918 von den Be- werbegerichtcn 54, von den Kaufmanusgezicßten 39 abgegeben. An - träge haben während dieses Zeitraumes die Gewerbe- und Kauf- mannsgerichie je 7 an die Negierung gerichtet.

Die hier niitgeteilten Ergebnisse der Stcitistik zeigen für das Kriegsjahrfünft eine bedeutende Abnalitne der Tätigkeit der Gerocrbe- und Kaufmannsgerichte. Gegerüber dem Jahre 1914 ist die Tätigkeit der Gewezrbegerid;te auf éin Drittel und die der Kauftranns8gerichle auf ein Viertel zurückgegangen. Die Gründe hierfür Ueoen cinmal darin, daß infolge des Krieges die Streitlust im allgemeinen gering war, was si in noch stärkercrm Maße bci- der Tätigkeit der o1deut- lichen Gerichte fesisiellen läßt. Sodann boten die hoben Kriegslöhne auf seiten der Arbeiter und die Kriegsgewinne auf seiten der Arbeit- geber weniger Anlaß, wegen geringfügtiger Lobnfo1derungen Streitig- eiten vom Zaune zu brechen. Endlich bat die Entsichung und An- erkennung neuer Organisationen, wie die der ArbeiteraussGüsie in den R viel dazu beigetragen, die gewerbli®en Streitigkeiten zu mindern.

*) § 306 Z.P.O. lautet: Veiz ichtet der Kläger bet der t1ündlichen Verhaudlung auf den geltend gemachten Anspr, fo t er auf Grund des Verzichts mit dem Anspruch abzuweisen, wenn der Beklagte die Abweisung beantragt. |

Arbeitsstreitigkleiten.

Aus London wird dem „W. T. B.“ gemeldet, daß eine Korferenz von Vertretern des Grubenarbetterbundes einstimmig das Anerbtecten der Regierung, eine Lohn- erhöhung von 20 vH zu gewähren, abgelebnt hat. Der Aus - stand der Cisenbahnarbeiter der Lancashire- und Yorkshirebahn ist beigelegt.

n Bog ; a Ra Tb A O 0 6 __ In DBefslätigung der geslrigen Havaëmcldung aus Buenos Aires teilt V. L. B.“ mit, daß dort der allgemeine Aus- ftand verkündet wurde.

Techuik,

Das in Berlin - Lichterfelde (West) befintlide Material- prüfungsamt, das der Technisen Hecchshule in Berlin an- Ges ist, aber unter der Leitung eines Direktors selbständig atr

eitet, hat fciacn Jahresberiwt sür die Zeit vom 1. April 1918 bis zum 31. März 1919 veröffentlicht (Verlag von Julius

Springer in Berlin). Er enthält wiederum nähere Mitteilungen fiber eine Reihe von lehrreidzen Versuchen in den beiden versuchs-

techais{en Betriebézweigen, dem meKHanisGen und dem chemischen,

die neben dem algerneinen tewnishen und dcin Berwaltungsbetriebe bei

dem Amt befiehz2n und sch in ie drei, zusammen sec3 Vbteilungen glieterna: für Meiallprüfung, Baumateriaiprüfung, rapier- und teriil- te{nishe Prüfungen, BVéotallographte 1e Chemie und sür VDelprüfung. Die Arbeiten des Amtes f auch im Berichtsjahre uo) ftarf unter deim Einfluß des Kri und feiner Folge-

e veræehrte Eln- bei unverminderter ¡e Heereôsverwaltung

S P C S LETAE erseinungen. Ot IoIDeCrs fül lar berufung des ted;nischen Per! onol3 r Fa gnthru na ln 7 Df t 1it My ot Snan]bru Name D Umtrs mit Arbeiten

and die Marine sowie mit Uniersuuugen von Críaßstoffea, Die Foige Rerbon war, daß im Interesse s{chleuntger Erledigung der

cringenden Prüfengéaufitäge die umfangreichen Forschungs8arbeiten völlig

ruh: n moufiten. Lu andere Arbeiten haben ntt in der gewÜünschten R A a 4 4 Ao & voin ov 2 t At 4 on tos Weile gefördert werden Tönnen; besonders bt troffen wurden hiervon

rie Anträge auf Unteisudzurgen von Koblen und Brennstoffen überhaupt, für bie bei ihrer greßen Zahl derart lange Fristen gefordert werden mußten, daß nit alle Lutragsleller befriedigt werden fonnten. Nach- tem der Persona!bestand wieder auf die frühere Höbe gebracht ijt, wird im Jahresbericht der Hoffnung Ausdruck verliehen, daß es d:m Amte und scinen Abkteilungen gelingen werde, die Wünsthe der Ät- tragsieller veliguf zu befricdigen und erfolgreiß an dem Wiederauf- bau der deutschen Invdustrie mitzuarbeiten. Bei dem heutigen Mangel an Rohstoffen würden die letteren zur Erzielung möglichst weit- gchender wirtsaftlid-er Erf das volllommenste ausgenüut werden müssen, aufbaucnd auf grün Kenntnisse von den Eigenschaften der Nohstecffeund deren Beeinflussung : ur) die ver]ciedenartigen technolc- gischen Arbcitspexfabren. Forsurgen nah dieser Richtung hin

Z) t

würden dem Amt manch? nzue Aufgabe bringen. Unter ven For- M S mln aan S b L 4 I ubs 2 N 2 024 N of jy e S IWungéardetten, an tcnen im Berictsjahre die Leitung des Amis in

besonderen Maße mitzuwirken G-leger beit haite, mnen die folgenzen

bier bervoraecboben seln :

Der Mongel an Leder und Spiunfasern nöuigte dazu, Ersatz sür die üblihen Treibriemen Hanf, Baumwolle und Haaren ¿u beshasfern. Genieinsam mit der ?iemenfrelgabestelle, der Niem?n- crfagpiüfitelle sowie den Versuchsfeldern für Werkzeugma)chinen und Maschinenelemente hat daher tas Amt Versuclze aut Niemen aus Papiergarnen ( ritreckten fich auf die Ermittlung ber Festigkeitdei der Viemen sowie auf deren Vérhalten bei der Kraftübe1 trag! er gleichen “ufgabe praktisde 2erjud)ye im Dreschn veiriebe, in d auf Grund eins i elle zahlreichen Ftrmen geuefert worden find. Den Preisrihtern ist die Uceber- wachung der Verfuche in den daran beteiligten landwirtshaftlichen

aus Leder

n rort ot Er UNTe r ommen.

C4 ‘u A L A DLCNIen

en die vttemen

Preisausschreibens der Micmensreig

von

Betrieben übertragen. Leider haben die Versu vegen PVéeangels an Kohlen im abgelaufenen Jahre noch nicht zu Ente geführt werden lönnen, indessen steht nach den vorliegenten Ergebnissen bereits zu erwarten, daß Papiergarnriemen bestimmter Fertigungen brauchbaren Ersaß liefern. Der Mançel an Kupfer und Zinn nôötigte zur Anwendung von Lagermetalicn, deren Gehalt an den genannten Spormetallen mögli gering war.

Neben den a. 1. ausgeführten Untersuzzungen leitete daher auch der

Verein deutscher Maschinenbauanstaltenu Vecsuhe zur Erprobung der für den Gebrau empfohlenen Laxgermetalle ein, an deren Erledigung auch das Amt beteiligt ist. Gelegeniliß der Mitarbeit an der Erxforscung der Unterschiere in den Festigkeit?eigenscha}ten gerade

und \ch{râg dublierter Ballorsioffe trat das Bedürfnis nach der Aus- |

bildung etnheitlihcr Verfahren zur Prüfung von Ballonstoffen zutage. Insbesondere wax die Frage aufgeworfen, ob dex Zerplaßversuch an {cheibenförmigen Proten Werte liefere, die dem Zerplazung83wider- stante der Stoffe gegen Beanspruchungen entîvreGe, roie se bei der avtindrishen Form des Ballons auftreten. Die zur Lösung dieser erage augestelllen Versuche boten Selegenheit, den Nachweis zu er- bringen, daß die unterfuchten, cin Bande ringgum eingefpannten Lretss förm!gen Stoffscheiben sich beim Zerplaßversucch uter dem einseitigen Luit- bruck nicht nah ter Kugeltalotte wölbten, Die Mitarbeit im Normenaus\chuß der deutschen Induitrie brachte es mit fich, der Frage na der Beziehung zwischen den Brucdehnungen von Zerreißproben

gleichen Durchmesjers d, aber von verschiedenen Längen und zwar der Jett normalen Yänge I = 10 d und ver Üeinecer Yänge 1 == 5 d,

deren Einführung 1n siebt wird, nachzugehen. Der Dircktor des Materialprüfungêamts Nude!off hat fcinc avyf mchrexe bundert Versuche gestügten An- schauungen bierüber in ten vom Verein deutscher Ingenieure beraus-

tft Dr - 6

\ - f h i So {A5 E la id gegebenen „&ordurgtarbelten", Heft Nr. 219, niedergelegt.

die Lieferungébedingungen zurzeit wicder ange-

Mannigfalticzes,

Ueber die Wasserstands- Gle verhallmie der norddeutschen Strome im Monar Februdr 1920 berichtet die Landetanstalt sür Gewässerkunte im preußtsch(en Minislerium der Lffentlichen Arbeiten: Nach dem Ablaufen der Januarhochzwasser baben vie Wasserstände bi3 Ende Febcuar nur fn mäßigen Grenzen gcs{wankk. Während der Rhein bis unter Miitelwafser fiel, standen die übrigen Hauptsiröme den ganzen Monat hindurch über Mittelwasser. Das Monatömittei der Wasjer- Ane Hege wieder an alten Strömen „iber dem entsprechenden Durc)ichnitt aus 1296/1915, Der Piemelsirom blicb dur Cisfland geiperrt. Die Weichsel batte anfargs Eistreiben, das aber vom (7. Februar ab nur noch geringfügig war und um dice Monatlémitte fait ganz aufhörte. Die Dder wax im tvesentlidien eciósfrei. Nur am NArfang des Monats war 3. B. in den Schleusenkanälen und im Mündungsgeblet des Stromes Eis vorhanden, das den Betrieb der Schiffahre nit vaihinderte, Auch die westlichen Ströme waren

und

ciéfret.

Strom... .. ._. Memel Weichsel Oder Elbe Weser Nhein Del Tilsit Thorn Sieinau Barby Minden Cöln Mitt. lwasser Fe-

DruUar 1020. 963 292 266 349 356 303 cem

Unterschied gegen Mittelwasser Fe- bruar 18286/1915 4-230 -+ 86 —+ 68 Nom, 26. März, (W. T. B) In Florenz veranstalteten die Arbetiteræeine Kundgebung gegen die Erhöhung der Straßenbahnfahrpreise. Es wurden einige Wagen gestürmt und umgcestürzt. Nach der „Tribuna“ wird Nitti in der Kammcr cine nue Erklärung abgeben, die den Versvch darstellen würde, die fonstituticnellen Parteien etnshließiih der Cfatholschen

Partei zu sammeln, um die Sicherheit aufrccht zu erhaiten.

+14 +1 +28,

S

S gzdel und Gelsweube,

Die geslriae Generalversammlung der A. E. G. Scchnellbahn-Aktiengeicll\chaft genehmigte laut Vel dung des „W. T. B.“ die Vilanz urrd Gewtinn- und Verlust- rechnung, evenso die Verteilung der 43 H Bauzinsen. Ucber die Prozeßlage berichtete der Vorstand: Die Geellschaft hat bem Verband Broß Berlin und dem Magistrat im Oktober 1918 an- gezeigt, daß der Gesellschaft die Fertigstellung und ter Bes tried des Unteruehmens dur die Zeitverbältnisse unmögli wird Als Anlwort hierauf taben Stadt und Verband eine einslweilige Verfügung herbeigeführt, dure) die das Welterbauen angeordnet wurde. Dicte einstweilige Versüzunz t indessen vem Kammergerißt am 15. März aufgehoben, und die Kosten sind dcr Stadt und deur Verband auf- erlegt, die aud) nach den nseßliden Bestrmmungen der Gesellschaft schadenersa8pflidtig find. Der Hauvtproz-ß über den gletchen Gegen- stand s4 webt vor dem Landger’. Ein AÄltionär teiit mit, daß fich cine Schußvereintigung gebildet hat zur Wahrnehmung der Rechte der Vorzugsak1ionäre, die deren Interessen auch gegenüber der

Eve ever A

Bs Pre L E E A

E

n 2 Mr

eli

AUT2T 224A E

S

Die Gercralversammlung der Tellus, Aktiengesell, \chGaftfür Bergbau und HüttentnDustrte beschloß laut Meltung des „W. T. B." aus Frankfurt a. M. 12 vH Dividende gegen 11 rH im Voriahr zu verteilen und außerdem auf jede Aktie aus der fceigewordenen Kriegs- bezw. Gewinnanteilrücklage 30,80 4 auszuzahlen.

Der Bruttogewinn der Bayerischen Hypotheken. und Wechselbank, Veünchen, für 1919 beträgt nah Ah. gleicung der Vfandbrietzinfen und der Hvvothekenzinsen 26 630 160 4, d. t um 4802376 4 mebc als im Vorjahre. Dagegen stiegen die Lasten um 8 195 030 6, so daß bei etnem um 254 381 „& niedrigeren Vortraç¡ aus 1918 der Reingewinn 7 902246 # gegen 11 294 90! 6 im Vorjahre beträgt. Der Auisichtsrat beschloß, der Generalyvers sammlung 10 vH (im Vorjahre 14 vH) zur Verteilung an die Aktio nâre vorzuschlagen.

London, 25, März. (W. T. B.) Auswets der Bank von England. Gesamtrü&lage 23 C97 000 (gegen die Vorwoche Abn. 2 451 006) Vfo. Sterl, Noterumiauf 101 137 000 (Abn. 35 009) Pfd. Sterl, WBarvorrat 115 783 009 (Abn. 2 487 000) Pfd. Sterl, Sedselbeftand 91 143 000 (Abu. 811 000) Pfd. Sterl, Gs der Trivaien 131 757 000 (Abn. 1 274 000) Pfd. Sterl, Guthaben des Staates 19 783 000 (Zun, 1 344 000) Pfd. Sterl, Notenrülage 32525 000 (Abn. 2415 006) Pfd. Sterl, Regierungs8sicherheiten 45 395 000 (Zun. 3 355 000) Pfd. Sterl. Verhältnis dec Rüt- Tagen zu der Verpflichtungen 21,84 gegen 23,50 vH in der Vor- woe Gleartughouteumfak 767 Millionen, gegen die entspredhende Wochc des Borjahres 260 Millicnen mehr.

Borlin, £6, März, (W. T. B) Gleîtrolytdupfer, {Notierung d. Ver. f. d. dt. Elektro. Notiz) 3208 #.

p

Wagengestellung für Kohle, Koks und Briketts, am 24. März 1920.

| Anzahl der Wagen Gt. A 17710 j 6 354 Nit gesiellt . , | 4 3 289 Beladen zurück- | | de œ A 16 836 | 6 063

2 2 L Bericbte

von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Hamburg, 28. März. (W. T. B.) (Großverkehr.) Deuts(h- Ausiral. Dampfichiffahrts-Gesellshaft 2243 —228—224, Hamkurger Patetfabri 175 }-—169—170§—167, Hamburg-Südamerik. Dampfs. 2814273, Norddecuticher Lloyd 180¿—181{—-180, Baltimore and Ohio —,—, Canaza Pacific 1310, Lombarden 59—48, Schantung- bahn 621—606, 4. E. G. 4259—415, Boumer Gußstahl 350—340, euts Luremburger Bergwert 330— 332—329—330, Gelsenkirckener ergwert 345-340, Hoerpener 360—350, Phönix Bergbau 510—*:00, bwest Afrika 589 —620 610, Neu Guinea 1125, Otavt 1098 bis 1150—-1140, Dtavi Genußks. 591-—589,

Wien, 26, Marz. (W. L. B) Die Borse ‘wurde dur

» günitigere Beurteilung der Lege in Deulschland, die Widerstandé- äh [cit des Berliner Effettenmarkïtes und die Besserung der lokalen C

h +t Geltv-rhältnisse \cwie dur Käufe für ausländische Nechnung freund- Tie beeinflußt. Der Verkebr gestaltete si zwar nux Uak lebhafter, do wor die Aufwärtäbewegung der Kourse troßdem fast durcirea träftig. Etne nacbhallige namhaste Steigerung etziciten in der Kulifse insbesondere die leitenden Banlpapiere, ferner Staaté- babn-, Montan- und Maichinenwerite sowie Clektrizitätsaktien und Türkische Lose. Im Schranken stiegen Schiffahrts-, Petroleum- und Bergweiïsaltien. Ler Ankagemakt war fest: Goldrenten waren ge: fragt, die erste Kriecsanlethe crreihte den Parikurs.

Umfterbam, 26. März, (W.WT.B.) Wechtel auf London 10,58, VDechsel auf Verlin 3,65 Wechsel auf Paris 19,00, Wegßsckl auf Se weiz 47,00, Wechsel auf Wien 1,37F, Wechse) auf Kopenhagen 49,70, Wechsel auf Stodholm 58,00, Wechsel auf Christiania 50,75, Biehsei anf New York 272,50, Wetsei auf Brüssel 19,70, Wechsel auf Madrid 47,50, ZZecsel auf Italien 13,75. Hd 2/9 Nieder!änt, Gtaatäanleiße ven 1915 85/,,, 39% Niederlnd. Staatsanleihe 513, Hontgl, Niederländ. Betroïeum 8514, Holland - Amerika - Unie 469, NiederTändisch-JFadiscze Handelsbank 2793, Atchison, Topeka & Santa F 9215 Nod Island -—, Southern Pacific —, Southern Nail- may —, Ünion Pacific 132, Anaconda 137}, United States Steel orp. 111/16, Franzöfis@-Gnglische Anlethe —,—, Hamburg-Atnerikq-

Tendenz: Fest.

: inie —,-—, —-

Berichte von auswärtigen Warenmärkten,

Hamburg, 26. März. (W. T. B,) Notierungen des Metall-BVereins tn Hamburg. Herausgeaeben von der Metallabteilung der Maklerbank. Silber 900 fein 199/400 1920B,, 1520G,, 1540-—15ö0bez., Zink (Hüttenrch) prompt 1175B., 1100G., für März —,—, —,—, —,—, für Ayiil 1200B., 1200B., 1200bez., Do.(umgedmolzen) 900B,, 8758., 900bcz., Blei(Origtnallüttenweiblei dopp. raff.) Lager 1200B., 1125G., do. (Weichblei doyp. raff.) 1175B,, 1100S, Zinn (Vanka Straits) 100B., 95G. do. (deutsches, mind. 99%) ——, ——, Kupfer (grcifb. Cathoden) 35B., 30G., Do. (Neaftfinade) —,—, —,—, do. (Wirebars) 36B., 32G.,, Queckfilter / Antimon 20B.,, —,—, Nickel —,—, 60G., Aluminium —,—,

1 Vondou, 20, Mors (W: E. B.) Bei der Fortsehung ter MWollauttion wurden heute 14077 Ballen angeboten, von denen der arößte Teil verkauft wurde. Primasorten exreichten Höd)slpreise, dic Notterungeu für mittlere Socten und geringere Qualitäten machten bie Inleressenten ¿u Änschaffungen geneigt.

Liverpool, 20. März. (W. X. B) Baumwolle. Um|/:i 4000 Ballen. Einfubr 15 829 Ballen, bayon amerikanis; Bauw- woe —- Ballen. Für März 26,37, für Avril 25,53, für Mat 25,99,

Amerikanische und Brafiltanische 48, Aegyptische 200 Punkte

215B,, Le

niedriger.

Aeronautisches Observatorinux. Lindenberg, Kreis Beeskow. 29. Mürz 1920. Drachenaufstieg von 52 a bis 84 a,

|

| L ey | Relative | Wind Sechöhe | Luftruë E ¡MeLQge |Geschwind, | | e | Le | Nichtun eund, m m eben | unten | O G 9) Meter 122 | 756,8 | L 80 | OSO |— K 309 | 740 3,4 | s 76 OSO | 9 E 00 59 DSO 9 1000 | 630 0,0 | 65 SSO 12 1600. | 638 | 4H E70 GCEO M 2000 | NSS 6,0 } 35 1 SV | 1 4 2900 | 561 O 9 E Ap 3000 | 527 | 65) 30 | SO 15 2500 | 503 | Sh D [6 | M

Wolkenkos. Inversion zwisden 230 und 500 m von 2,6° auf 9,79%, Zwischen 2850 und 2970 m überall 6,3°, Zwischen 3100 und 3170 m überall 7,39,

Stadt und dem Verband wahrnehmen wolle, und forderte ¡um | Beitriti der Schußvereinigung auf. : |

s

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats8auzeiger.

A G.

Berlin, Sonnabend, den 27. Mürz

1920.

Pm Nichtamilices, 3) Der durch die E (Fortsezung aus der Ersten Beilage.)

Parlamentarische Nachrichten.

Der Entwurf eines Geseßes, betreffend den Staats- vertrag zwischen Preußen und dem Deutschen Reich über die Uebertragung der prèußischen Staats- bahnen auf das Reich,

ist nebst einem Schlußprotokoll, einer Beilage zu § 3 des Staatsvertrags, enthaltend Grundsäße für die Berechnung des Anlagekapitals und des Ertragswerts, und vom preußischen Minislerium der öffentlichen Arbeiten beigegebener Begründung zum Entwurf des Staatsvertrags der preußischen Landes- versammlung zugegangen. Der Gesegentwurf lautet, wie folgt: K E nachfolgende Staatsvertrag tritt am - 1. April 1920 in

raft.

Staatsvertrag.

Die Reichsregierung vnd die Negierungen von Preußen, Bayern, Cachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin und Oldenburg {ließen unter Borbehalt der Zustimmung der geseß-

g N ck A No é gebenden Versammlungen ten nadchstehenden Bertrag : S 1. Vertragsgegenstand. Nehtsnachfolge.

1) Die Staatseisenbahnen der vertragfchließenden Länder (im folgenden „Länder“ genannt) gehen am 1. April 1920 in das Eigen- tum des Reichs über.

2) Das MNeich übernimmt das CEisenbahnunternehmen jedes Landes als ganzes mit allem Zubehör und allen damit rerbundenen Nechten und Pflichien. Der Eintrint des Neis in die laufenden Verträge hat Rechtswirkung auch gegenüber den bisherigen BVertrags- gegnern der Unter.

3) Mit den Cisenbahnen geten auch ihre Nebenbetriebe, soweit sie niht {hon als Zubehör anzusehen find, insbesondere die Fähren, die Bodenseedampf|ciffahrt, die Häfen und die Kraftwagenbetriebe auf das Neich über. Den Regierungen der Länder bleibt vorbehalten, einzelne solcher Nebenbitriede von dem Uebergang auf das Neich aus- zuschließen.

9. Grundeigentum.

{) Ulle Grundstücke der Länder, die Cifenbabnzwecken gewidmet oder für solche bestimmt sind, gehen in das Eigentum des Reichs über, gleiWviel ob und unter welcher Bezeihnung das Land als Eigen- timèer im Geundbuch eingetragen ift. Das Gleiche gilt von Grund- slücken, die Eisenbahnzweck.n gewidmet waren und von ECisenbahn- behörden verwaltet werden. Ferner gehen alle der Eisenbahnyver- waltung eines Landes zustehenden Nechte an Grundstücken auf tas Reih über, auch solche, die dur NRechtsgeschäft nicht übertragbar sind. Grundstücke, die für die Cisenbahnverwaltang eingetragen, aber als für Cifenbahnzwecke dauernd entbehrli) anderen Staatsyerwal- lungen überwi-:sen sind, können auf Verlangen eines der Vertrag- shließenden vom Uebergang auf das Neich ausgeschloffen werden.

2) Das Reich kann die Uebertragung des Etgentums an Grund-

| stücken, die von der Eisenbahnverwaltung und anderen Staatéver- waltungen gemeinschaftlich benußt werden und nicht {on nah Abs. 1

auf das Nech übergehen, gegen Entschädigung beanspruchen, wenn sie vorwiegend Gifenbahnzwecken gewidmet sind. Ueberwiegt die Benußung durh die Eiseabahnverwaltung nit, so kann das Neich die Weiter- henußung gegen eine angemessene jährlihe Bergütung, im übtigen unter den biéherigen Bedingungen beanspruchen.

__ 3) Das Eigeatum und die Rechte“ an Grundstück@en gehen auf das Reih über, ohne daß es dabei der Beobachtung der sür die Ueber- tagung des Etigentums3 oder ckes Nechts vorgeschriebene Form bedarf. Die Neict seisenbahnbehörden und die mit der Abwicklung der bisherigen

| Verwaltung in den Ländern beauftragten SteDen werden in gemeinjam } ausgestellten öffentlihen Urkunden den Grundbuchämtern die Grund-

stúde und die Rechte an Grundstücken bezeihnen. Auf Grund dieser Ürfunden ift das Grundbuch zu berichtigen.

4) Steuern, Gebühren, Kosten und Auslagen dürfen aus Anlaß des Eigentumswechsels weder durch das Reich, noch durch die Länder oder andere Steuerberechtigte in den Ländern erhoben werden.

Abfindung. /

1) Als Abfindung sür die Uebertragung des gesamten Cisenbahn- A ea gewährt das Neich den Ländern nach Wahl jedes Landes entweder

a den Betrag des Anlagekapitals nach dem Stande vom 31. März 1920 oder

b. den Betrag des Anlagekapitals nach dem Stande vom 31. März 1920 erhöht um die Hälfte des Betrages, um den der nach den Ergebnissen der Rechnungsjahre 1909 bis 1913 ermittelte Ertrag8wert diefes Anlagekapital über- steigt, fowie

c. in beiden Fällen Ersatz der Fehlbeträge, die bet den Eisen- bahnverwaltungen der Länder in der Zett vom Beginn des Nechuungsjahres 1914 bis zum 31. März 1920 entstanden find, abzüglich der in diesen Fehibeträgea enthaltenen Aus- gaben, die auf Grund befonterer geseßliGer Vorschrift den Ländern vom Miche erstattet werden.

2) Das Anlagekapital und der Ertraz8wert find nah den in der Beilage*) dargelegten Grundsäßen zu berechnen.

3) Als Fehibeträge gelten die Beträge, um die im einzelnen Rechnungsjahre die Bet riebsausgaben und der Antetl der Eisenbahn- verwaltung an den Aufwendungen für Verzinsung, Tilgung und Ver- waltung der Staats\chulden die Betriebsetnnahmen überstiegen haben. Ausgähen, die d: m Anlagekapital zugerechWnet werden, find aus den VBetriebsausgaben auszusch:iten.

4. Zahlung und Stundung der A Tg, 1) In Anrechnung auf die Abfindung übernimmt das Reich die \hwebenden Schulden der Länder zum Nennwert nah dem Stande bom 31. März 1920 mit Wirkung vom 1. April 1920. Nähere Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Die für die Zeit nah dem dl. März 1920 gezahlten Zinsen werden vom Reich erstattet.

_ 2) Auf Verlängen eines Landes wird das Reich in Anrechnung Uf die Abfindung dur Reichsgeseß die fundierten Schulden dieses Undes in der Weise übernehmen, daß nah Wahl des Landes ent- weder das Neich alleiniger Schuldner wird oder neben dem als

Yauptschuldner haftenden Reich das Land als selbstshuldnerischer

Vürge haftet. In beiden Fällen wird das N-ich die Tilgung nah den bisherigen Beslimmungen der Länder vornehmen.

Die Schulden 6 Landes werden a. wenn die Abfindung nah § 3 Abs. 1a festgeseßt worden ist, zu dem mit 22?/s, j b. roenn die Abfindung nah § 3 Abs. 1b festgeseßt worden ist, zu dem mit 29 Í bervielfältigten Betrage der Jahreszinsen nah dem Stande vom völ. März 1920 angerechnet.

*) Siehe Seite 3.

Uebernahme \{chwebender oder fundierter Schulden nicht gedeckte Nest der Abfindung wird gestundet und vom Reich ten Ländern, deren Avfindung nah § 3 Abs. 1a festgeseßt worden ist, mit 41/2 v. H., den Ländern, deren Abfindung nad §3 Abs. 1b festgeseßt worden ist, mit 4 v. H. verzinst. Die Zinsen find bis a f anderweite Vereinbarung am Schlusse jedes Kalender- vierteljahres zu zahlen. Ueber die Tilgung bleibt nähere Verein- barung vorbehalten.

4) Ein Land, das von dem ihm nach Abs. 2 zustehenden Rechte der Uebertragung fundierter Schulden auf das Reich niht Gebrauch macht, kann verlangen, daß für seine am 31. März 1920 bestehenden Schulden vom Reich durh Reichsgeseß die selvstschuldnerishe Bürg- schaft übernommen wird. ¿

5) In den Fällen des Abs. 2 wird bis auf weitere Vereinbarung die Verwaltung der auf das Neich übergehenden Schulden dec Länder von diesen auf Kosten des Neiches geführt. Schulbuchforde- rungen werden nah näherer Vereinbarung in solche gegen das Neich u:ngewandelt.

6) Veber den nicht dur Uebernahme von Schulden gedeckten Nest der Abfindung erteilt das Reich den Ländern Schuldscheine.

S Sicherung. 1) Das Neich verpflihtet ih, die Zinsen und Til-

gungsbeträge für die übernommenen fundierten Schulden und für den nicht durch Uebernahme von Schulden der Länder gedeckten Teil der Abfindung an erster Stelle aus den Nohüberschüfsen der Meichéeijenbahnverwaltung (Ueberschüfse der ordentlihen Einnahmen über die fortdauernden Ausgaben) zu bezahlen. A18s8 ordentliche Ein- nahmen und fortdauernde Autgaben sind die tn Kap. 3 und 87 des Haushalts der Reichseisenbahnen jür das Nechnungsjahr 1918 ent- haltenen Einnahme- und Ausgabeposten anzuschen. Hierdurch wird an der Haftung des Neichs in dem Falle nichts geändert, daß ein Nobübershuß nicht erzielt wird, oder daß der Nohüber]chuß zur Deckung der Zinsen und Tilgungsbeträge nicht ausreicht.

2) Das Vermögen und die Einkünfte -der Neichseisenbahnverwal- tung haften nicht für die vor dem 1. April 1920 entstandenen Schulden des Reichs. i

3) Auf Verlangen eines - Landes wird das Reich zur Sicherung des gestundeten Teils der Abfindung ten Ländern ein Pfandrecht an den zum Cisenbahnunternehmen des Reiches gehörenden Grundstücken und fonstigen Vermögensgegenständen einxäumen.

S 6. Feststellung der Abfindung.

1) Die für die endgültige Abfindung maßgebenden Beträge werden gemeinsam festgestellt werden, wenn die Nehnungs8ergebnisse für die Zeit bis zum 31. März 1920 vorliegen. Vorläufig werden fie durch gemeinsame Schäßung ermittelt.

2) Die Länder haben alsbald nach Abschluß dieses Vertrages zu erklären, ob fie die Abfindung nah § 3 Abs. 1a oder b wählen und ob fie gemäß § 4 Abs. 2 die Uebernahme der fundierten Schulden durch tas Reich verlaugen. Die Wakl der Abfindung nah § 3 Abs. 1 a oder b kann innerhalb einer vom Reichbverkehräminister zu bestimmenden Frist von mindestens einem Vionat nah endgültiger Bs der für die Abfindung maßgebenden Beträge geändert WETdEN.

3) Bis zur endgültigen Feststellung der Abfindung verzinst das Neich den Ländern den Be: rag, um den die um 10 pv. H. verminderte geshätzte Abfindung die Summe der vom Reich übernommenen Schulden übersteigt. Nach endgültiger Feststellung der Abfindung werden die zu viel oder zu wenig gezahlten Zinjen au8geglichen.

S 7. Befreiung von Reichssteuern.

1) Die nach diesem Vertrage an die Länder zu zahlenden Zinsen und Tilgungsbeträge sind frei von Steuern und Abgaben des Yeiches.

2) Das Meich wird aus der Uebernahme der Eisenbahnen keinen Anlaß zur Kürzung der den Ländern gewährleisteten Anteile an den Steuereinnahmen entnehmen.

Veräußerung. Verpfändung.

Zu einer Veräußerung oder Verpfändung der dur diesen Ver- trag erworbenen Eisenbahnen bedarf das Netch der Zustimmung der Landesregierungen. /

89

Einnahmen und Ausgaben. Bom 1. April 1920 an fließen alle Einnahmer und werden alle Ausgaben vom Neiche bestritten.

8 10. Geltung der Landesgeseße.

1) Die Geseße und Verordnungen der Länder über das Eisen- bahnwesen bleiben, unbeschadet der Bestimmungen der Neicheverfafung, bis zu einer anderweitigen reich8geseßlihen Regelung insoweit in Kraft, als die Voraussegungen für ihre Anwendung nah dem Ueber- gange der Eisenbahnen auf das eich noch gegeben find.

2) Die Länder werden geseßliche oder sonstige Bestimmungen, die Eisenbahnen des allgemeinen Verkehrs betreffen, nur im Benehmen mit der Reicsregierung erlassen.

8 11. Eintritt in Staatsverträge.

Das Nett» tritt in die Staatsveriräge der Länder ein, foweit sie Rechte und Ppslihten für die Eisenbahnverwaltung begründen.

dem Neiche zu

8 12. NRechtsstellung der Neichseisenbahnbehörden. Den RNeichseisenbahnbehörden stehen alle Befugnisse öffentlich- retlicher Art zu, die bisher den Eisenbahnbehörden der Länder zu- gestanden haben.

8 13. Aufsicht über Privateisenbahnen.

Die dem Reiche zustehende Aufsicht über die Privateisenbahnen (Artikel 95 der Reichsverfassung) wird gemäß den Gesezen (vergl. 8 R Genehmigungsurkunden und Staaltsverträgen der Länder aus- geübt.

8 14. Bahnen des allgemeinen Verkehrs. Entscheidung über diese Eigenschaft. :

1) Der Reichsverkehröminister kann erklären, daß eine private Nebeneisenbahn, deren Verkehröbedeutung so gering ist, daß sie nicht als Teil des allgemeinen veutshen Eisenbahnneyes gelten iann, keine Eisenbahn des allgemeinen Verkehrs ist.

2) Haben Bahuen, die niht als Bahnen des allgemeinen Ver- fehrs gebaut find, nah der Entscheidung des Neichsverkehrsministers eine solche Verkehrébedeutung gewonnen, daß sie als Bahnen des all- gemeinen Verkehrs anzusehen find, so verpflichten sich die Länder, ein thnen zustehendes Erwerbsrecht dem Rethe zu übertragen.

b Hh Vor der Entscheidung sind in beiden Fällen die Landesbehörden zu hören.

S 15, Besteuerung der Neihsecisenbahnen. Die Länder werden von den NReichseisenbahnen Staatbsteuern

8 16.

Einheitlihe Verwaltung. Verwaltungsgrundsaß der gleichmäßigen Behandlung.

1) Das Reich wird die Neichseisenbahnen als einheitliche Verkehrs- anstalt verwalten. : 2) Die Reichseisenbahnverwaltung wird das ganze Reichseisen- bahnney nah gleichen Gesichtspunkten behandeln, insbesondere die Interessen des Cisenbahnpersona.s und die Verk-hrs- und volkswirt- schaftlichen Interessen aller Länder unter Abwägung der verschiedenen Verhältnisse gleiGmäßig berücksihtigen und bei widerstreitenden In- teressen auf einen gecechten Ausgleich bedacht sein.

S 17; Begonnene Bauten.

1] Das Reich ist verpflichtet, die von den Ländern begonnenen Bauten fortzuführen, soweit das Bedürfnis in unveränderter Weise fortbesteht und nicht Rücksichten auf die wirtschaftlihe Lag2 der Neichseisenbahnen entgegenstehen. Entstehen hierüber Meinungs- verschiedenheiten zwischben den Vertragschließenden, so entscheidet auf Antrag der Staalsgerichtshof. 2) Die beim Übergang der Bahnen auf das Reich durch den Haushalt odec durch Geseye der Länder bewilligten Mittel gelten als vom Reich bewilligt. s

8 18.

Neue Bauten. Das Neich wird den Bau neuer, dem allgemeinen Verkehr dienender Bahnen, den Bau zweiter und weiterer Gleise sowie den Um- und Ausbau der bestehenden Anlagen nah Maßaabe der Ver- kehrs- und wirtshaftlihen Bedürfnisse der Länder und der verfügbaren Mittel ausführen. 8 19.

Baupläne. __ Die Pläne für grôßere Cisenbahnbauten find rechtzeitig den Negierungen dér Länder zur Stellungnahme zu übermitte1n.

& 20. Unterstüßung des Baues von Kleinbahnen. Das Reih wiro dea Bau von Eisenbahnen, die nicht’ dem all- gemeinen Berkechr dienen (Kleinbahnen und Bahnen, die den Klein- bahnen glei zu achten sind), dem Umfang entsprechend unterstüßen, in dem bisher die Kleinbahnen in Preußen unterstüßt worden ad Die Unterstüßung ist davon abhängig, daß die Länder für das Unter- nehmen mindestens den gleihen Staatsbeitrag zur Verfügung stellen wie das Neich. Für Straßenbahnen und straßenbahnähnliche Unter- nehmungen gilt die}te Bestimmung nicht.

S 21.

Personenzug fahrptane Bierte Klaäsie 1) Die Entwürfe des Personenzugfahrplans find regelmäßig als- bald nah Fertigstellung den beteiligten Ländern zur Mitteilung etwaiger Wünsche zu übersenden.

_2) Die unterste Klasse der Personenzüge muß zum mindesten entisprehend der bisherigea Uebung in den einzelnen Ländern mit Siyzpläzen ausgestattet scin. Neue Wagen dieser Klasse sollen, so- weit nicht für Reisende mit Traglasten Vorsorge zu treffen ist, voll- ständig mit Sißplätßen autgerüstet werden:

S 29,

j SALT E

Die NReidseisenbaßnverwaltung wird die Tarife unter Wahrung der Einheit und mit tunlihster Shonung bestehender Verhältnisse fortbilden und den Verkehrsbedürfnissen der Lünder namentlich auf dem Gebiete der Nohstoffversorgung noach Möglichkeit Rechnung tragen.

8 23,

Vergebung von Lieferungen.

Das Neih wird bei der Vergebung von Lieferungen und Arbeiten für die Neichseisenbahnen die Unternehmer im gesamten MNeich8gebiet nach gleichen Grundsäßen becücksihtigen und dafür Sorge tragen, daß Industrie, Handwerk und Handel in der gleihen Weije, wie es bizher die Verwaltungen der Länder getan haben, herangezogen und in ihrer Entwicklung gefördert werden.

8 24d. Neugestaltung des Eisenbahnwesen s.

Das Neich wird sich bei der Neugestaltung des Etsenbahnwesens von dem Gesichtspunkt leitea lassen, daß die Verwaltung nur inso- weit zentralisiert werden soil, als es zur Erfüllung der Aufgaben der RNeichseisenbahnen als einer einheitlichen Verkehrsanstalt unbedingt geboten ift.

S2

Uebernahme des Personals in den Neichsdien t.

1) Das Reich übernimmt zum 1. April 1920 alle planmäßigen und niht planmäßigen (diätarischen) Eifenbahnbeamten sowie alle Angestellten und Arbeiter der Länder in seinen Dienst. Das Gletche ilt für die aus\chließlich oder überwiegend in Eisenbahnangelegen- béitin tätigen Beamten der Landesministerien.

2) Die Beamten im Sinne der Beamtengeseße der Länder werden mit der Üebernahme der Staatseisenbahnen Reichsbeamte im Sinne des Art. 129 der Neichsverfassung und des Neichsbeamten- geseßes vom 18. Mai 1907. 9-98

Beamte. Nücktrittsrecht.

1) Die Beâmten sind berechtigt, binnen 3 Monaten nach der Uebernahme der Eisenbahnen dur das Reich scriftlih oder zu Protokoll gegenüber der vorgesegten DienststeUe thren Rüdtritt in den Landesdienst zu erklären, Der Nücktritt wird mit dem Tage der A Tung wirksam.

2) Die Linder verpflihten sich, auch diese Beamten gegen Er- stattung ihres Dienstetnkommens dur das Reich solange auf ihren Dienstyosten zu belassen, bis fie nah der Entscheidung der NReichs- eisenbahnverwaltung abkömmlich find. Soll ein Beamter länger als 6 Monate gegen jeinen Willen auf seinem Dienstposten belassen werden, so entscheidet auf \einen Antrag ein Schiedsgericht über setne Abkömmlichkeit. Das Schiedsgericht besteht aus einem von der Neichscisenbahnverwaltung ernannten Mitglied, einem Angehörigen einer Organisation, die der Beamte bezeichnet, und qus eînem von diesen zu wählenden Obmann. Einigen sich die Schiedsrichter nicht über gen Obmann, so wird dieser von dem Präsidenten des für den Dienstort des Beamten zuständigen Landgerichts ernannt.

3) Sollte die neue MReichsbesoldungsordnung nach dem 1. April 1920 verkündet werden, so beginnt die Nücktrittsfrist mit dem Tage der Verkündung. 4%

Nestabwticklung von Landesgeschäften.

1) Auf Antrag der Länder sind in den Neichsdienst übernommene Beamie, die für Zwecke der Nestabwickiung in den Undern benötigt werden, für die Dauer dieser Geschäfte iu Dienst der Läuder zu be- lassen. In diesem Falle verlängert sich die im § 26 Abf. 1 vorge- sehene Frist für die Ausübung des Nücktritisrechts um die Dauer diefer Beschäftigung.

nit erheben.

2) Die Bejoldungen dieser Beamten trägt das Reich.