1920 / 66 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 29 Mar 1920 18:00:01 GMT) scan diff

S G S A B

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Nightamklißes,

Deutsches Rec

Der Herr Neichspräsident hat folgende Verordnung erlassen :

Jh hebe die am 19. März 1920 für den Bezirk Groß Berlin und die Provinz Brandenburg auf Grund des Artikels 48 Abjaß 2 der Reichsverfassung zur Wiederherstellung der ôffent- lichen Ordnung und Sicherheit getroffenen weiteren Maßnahmen hiermit auf.

Die auf Grund der Verordnung vom 19. März 1920 von dem Jnhaber der vollziehenden Gewalt erteilten Weisungen treten mit der ortsüblichen Bekanntmachung dieser Aufhebungs- verortnung durch den Jnhaber der vollziehenden Gewalt außer Kraft.

Der Reichspräsident.

Ebert.

Der Reichswehrminister. Dr. Geßler.

Die Reichsregierung hat an die Sees im cheinish-westfälischen Kohlenrevier lout Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende FANDELURY gestelit:

Die Negierung hat durch die „Bielefelder Verhandlung“ versucht, ohne Anwendung von Gewalt die Ruhe und Ordnung im Ruhr- gebiet wieder herzustellen. Der Versuch i} ges1eitert. Die Note Armee hat sh niht dana gerichtet. Die Angriffe auf Wesel sind mit größter Heftigkeit fortgeseßt worden. Die Gefangenen wurden nicht freigegeben, die Abgabe der Waffen niht durch- geführt. Die Verhältvisse haben sich im Gegenteil noch ver- Gl: chtert. SZahlreihe Notschreie aus allen Kreisen der Bevölkerung berichten über Verbrehen und Gewalttätigkeiten, die von den Noten Truppen begangen werden. Das zwingt die Regierung zum energischen Handeln, um möglichst bald wieder geord' ete Verhältnisse in diesen Gebieten herzustellen und die Bevölkerung vor Willkürakten zu s{ügen. Um aber allen Verführten nohm.ls Gelegenheit zu geben, zur Vernunft zurückzukehren, will die Regierung noch eine leite Frist gewähren, ehe sie mit Waffengewalt einschreitet. Ste fordert daher bis zum 30. März, 12 Uhr Mittags, eine ausreihende Sicherheit sür den Militärbefehlshaber des Wehrkreises 6, General- Yeutnant von Watter in Münster, für die Annahme und Durch- jührung folgender En:

1) Rege Qn Anerkennung der verfassungsmäßigen Staats- autorität,

2) Wiedereinsetzung der staatlichen Verwaltungs- und Stcher- heil8organe, soweit sie niht durch Gintreten für die Kapp- Littwitz-Regierung belastet sind,

3) sofortige Auflösung der Roten Armee,

4) völlige Entwaffnung der gesamten Bevölkerung, eins{ließlich Einwohnerwehren, unter Aussicht der rechtmäßigen staatlichen Organe. Die Art und Zeit der Durchführung der Ent- waffnung wird durch den Inhaber der vollziehenden Gewalt näher bestimmt werden. Sofortige Freigabe der Gefangenen.

Falls diese Bedingungen angenommen werden, wird die Reichs- regierung von einem Angriff absehen.

Andernfalls erhält der Inhaber der vollziehenden Gewalt Freiheit des Handelns zur vollen Wiederherstellung gesezmäßiger Zustände.

Berlin, den 28. März 1920, :

Die Reichsregierung. : Der Reichskanzler. Der Neich8wehrminister. Müller. A Geßler.

Der Zentralrat der Vollzugsräte für das Jn- dustriegebiet Rhein!and-Wesifsalen gibt dem „Wolfsschen E zufolge hefannt: j e

Die sogenannten Biele felder Abmachungen hängen in der Luft. | Die Regierung hat dazu offiziell keine Erklärungen abgegeben. Sie gab auch feinerlei Garantie dafür, daß die in den Abmachungen ent- haltenen Zugeständnisse dur{gesührt werden. Der Zentralrat hält

daher neue. Verhandlungen sür erforderlich. E Der Zentralrat ordnet an, daß die Gemeinden die Löhnung. Ver-

pflegung und Kleidung der Weh1mannschaften zu übernehmen haben; nôtigenfalls werden die Gemeinden von dem örtlihen Vollzugsrat dazu gezwungen. Die geen Unternehmen haben den Wehrmann- schaften, die bei ihnen in Arbeit slanden, den Lohn weiter zu zahlen. Eingriffe in das Wirtschaftsleben von dem örtlihen Vollzugsrat dürfen gur im Einverständnis mit dem Zentralrat erfolgen.

Der Befehlshaber des Wehrkreises 6, Freiherr von Watter, hat sich vorgestern persönlich in Wesel von dem Zustand der dort bieher in \{chwerem Kampf ehenden Truppen überzeugt. Die Division Kabisch hatie voc- gesiern das Lager Friedrichsfelde gesäubert. Auf der Gegen- seite sind große Verluste zu verzeihnen. Erbeutet wurde eine \hwere Feldhaubißze, eine Feldfanone, eine Revolverkanone, mehrere leihie Minenwerfer, zahlreihe Maschinengewehre, große Munilionsbesiände und ein Lostkrafiroagen. Das Ein- \hreiten der Truppen südlich Wesel wurde notwendig, um die Zivileinwohner der Stadt vor einer weiteren Beschießung durch die bolschewistishe Artillerie zu schüßen. Die gegnerische Artillerie wurde zum Teil genommen und mit ihren Resten fo weit zurückgedrängt, daß eine Beschießung Wesels nicht mehr zu befürchten ift.

Die Reichsarbeits gemeinschaft land- und forst- wirtschaftliher Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- vereinigungen richtet nachslehenden Aufruf an die Arbeiter und Arbeitgeber in der Landwirtschaft:

Nachdem der Genenalstreik erledigt ist, richtet die Reichsarbeits- gemeinschaft land- und joritwirtschastliher Arbeitgeber- und Atbeit- nehmervereiniaungen die dringende Mahnung an die landwirischaft- lie Arbeitershast, die Arbeit unverzüglich wieder auf- zunehmen. Der der Arbeiterschaft aufgezwungene Generalstreik fiel in eine Zeit der dringendsten Bestellungsar beiten. Wenn das deulsGe Volk bestehen will, muß alles geschehen, um die versäumte Irbeit nadzuholen. Dies ist notwendig zur Sicherung der Volks- ernährung. : |

Daher ersuchen wir die landwirtshaftlihe Arbeiterschaft, soweit nur nee clt t in den nächsten Wochen Ueberstunden zu

leisten. Es handelt sstch nicht um eine Verlängerung der üblichen Arbeitszeit, sondern darum, daß über die Ver oraalids festgelegten Arbeits\tunden hinaus so viel Ueberstunden farbe werden, wie er- rorderlih find, um die xüdständigen Bestellarbetten nachzuholen.

D iber die vertroglih festgelegte Arbeitszeit hinaus ge- O et l Stund au bezahlt werden, steht

leisteten Stunden als eberslunden außer allem Zweifel. Wie berichtet wird, sind im Anschlüß au die politiihe Bewegung auh Teilstreiks wegen

tarifliher Streitigkeiten ausgebrohen. Wir ersuchen, N tarifliher Streitigkeiten niht in wilde Streiks ein- zutreten. Diese tariflichen Streitigkeiten müssen auf dem Ver- handlungs8wege erledigt werden. Wo die Verhandlungen durch die volitischen Ereignisse eine Unterbrechung erfahren haben, ersuchen wir, dieselben im gegen]eitigen Vertrauen unverzüglich wieder aufzunehmen. Ehe zu wirtschaftlichen Kämpfen geschritten wird, die auch nur im (Sinverständnis mit der Leitung der Arbeitnehmerverbände erfolgen dürfen, müssen ersk alle Berhandlungämög Green er\schöpft sein.

\haftliher Betätigung vorzunehmen. Deutshlands aus vorgenannten Gründen, offen ausgesprohen wurde, vollzogenen gemacht werden, weil dies dazu beiträgt, rnhigung unter der Arbeiterschaft herbeizu

r E AS

Das Kapitalertragsfsteuerge 1920 in Kraft. Grundsäglich find von die am 31. März oder j

Schuldner abzuziehen. Finanzamt abzuführen. die privaten Darlehns- und Hypoth also verpflichtet, vom Zins 10 Prozen das zuständige Finanzamt abzuführ

tagen. ist es unmöglich gewesen, die noiwen Tagung rechtzeitig zum Abschluß zu infolge der veränderten Ges äftslage das Neichstagsgebäude, auf das die ihrer Beratungen angewiesen ist,

Organisation nit abzulehnen. Ferner ersußen wtr die Arbeitgeber,

feine Kündigungen und Entlassungen wegen politischer oder gewerk- Die in einzelnen Bezirken

päter fällig werden, 10 Proze! vom Dieser Betrag ist an das zuständige Die gleiche Bestimmung gilt au für

Finanzamts haben sie dem Gläubiger zuzuschicken.

Das Reichsministerium des Jnnern hat sich, dem „Wolff- schen Telegraphenbüro“ zufolge, veranlaßt gesehen, die Neichs- \hulkonferenz, für deren Beratungen die Zeit vom 7. bis 17. April 1920 in Aussicht genommen war, vorläufig zu ver- Infolge der politischen Ereianisse der lezten Wochen

niht mehr für die ganze Dauer der vorgesehenen Tagungszeit in Auesicht genommen, die Reichsschulkonferenz einzuberufen, sobald die nolwendigen Vvraussegungen dafür gegeben sind.

auch dann, wenn dies nicht ndigungen sollten rückgängig in jenen Bezirken eine Be- führen.

seß tritt am 31. März allen inlôndischen Zinsen,

ekenshuldner. Sie sind t zurückzubehalten und an en. Die Quittung des

digen Vorarbeiten für die bringen. Außerdem steht der Nationalversammlung Konferenz wegen der Art

ur Verfügung. Es ist

Arbeitsstreitig Nachdem in Düsseldorf der am Freitag beendet wurde, sind „W. abend die bürgerlichen Blätter, seit deu wieder erschienen.

aus Colmar fkann die t beendet gelten. Die Textilarb Montag die ‘Ubeit wieder aufnehmen.

„Corriere della Sera“ teilt mit,

Neapel beendet ist.

Blätter bcrichten ferner aus Novara,

stand der Staatsbeamten Dienst funklioniert wieder nomal.

entlassen, die d Laut „Nieuwe Courant“ meldet daß 3000 Arbeiter der Schi

gierung gegenüber Ausständigen einge!re

weigert den Arcbeitswillige wurden blutig bestraft.

Verkehrswe

Der Postverkehr ländischen Truppen

die Postaustalten auf Verlangen der dadurch gezogenen Grenzen Zeitungsverkehr wieder vollständig fung, daß der Versand aller

sendungen na vorstehenden

Verkehrsbeshränkungen (ausgenommen decken, können bei den Postanstalten

Sämilide Feldpostcinstalt

MELIENARE E außer Kraft. rief in der Ausshrist der Postsen Angehörigen der Grenzshußtruypen nuc

vergünstigungen : Es werden befördert an der Marine bis zum Feldwebel, Wa

merk: „Soldatenbrief. Cige Em Ee und den Bestim Bestellpostanstalt tragen. Die

bestimmt sind.

gewöhnlihe u

Fortan können Art na ch Spa

sendungen jeder

tragen.

An die Arbeitgeber richten wir die Mahnung, in Anbetracht der gespannten Lage Verhandlungen mit der Arbeitershaft und deren

Statistik und Volkswirtschaft,

Nach einer von „W. T. B.“ wfedergegebenen „Havas“-Meldung Ausstandsbewegung dort als

aus Roubaix is dort, da die ausständigen Textilarbeiter von NRoubaix, Tourcoing und Umgegend sich mit den Abeitgebern nicht einigen konnten, der Generalausstand erfläcrt worden. An der Bewegung werden 15 000 Arbeiter teilnehmen.

Am Freitag war es wiederum zu Zu- \sammenstößen zwischen Truppen und Ausständigen gekommen. Die

Soldaten und Ausständigen zu Streitigkeiten kanm, wobei drei Personen getôötet und mehrere verwundet wurden.

Nach einer Havasmeldung aus Leo ist dort der Aus -

Durch eine Verordnur g we1den alle Poft -, Taler eni undTelephonangestellten e Arbeit nicht wieder ausgenommen haben. Caslern Service“ aus Tokio, aura-Maschinenwerke in einen Ausstand als Kundgebung gegen die Mafßregeln der Nes

Ausständigen die Lebensmittelzufuhr.

zwishen den von besegten deutschen Rhein- gebieten und dem übrigen Deutschland unterliegt jeßt feiner Beschränkung mehr und findet mik allen Delapungtioean wieder nah den allgemeinen Vorschriften statt. h

au auf die Ueberwachung des Postverkehrs durch fremdländische Diensistellen, jedoch unbeshadet der in der Verordnung Nr. 3 der Hohen Jateralltierten Rheinlandkommission vom 10. Januar 1920 über die Post und die Presse enthaltenen Bestimmungen, über welche Auskunft erteilen. ist auch der Drucksachen- und

Zeitungen , sr ungehindert erfolgen darf auch im Postbezug8weg —, soweit nicht iür Lestimmte Zeitungen usw. ein ausèrüdliches Verbot auf Grund dexr obengenannten Verorduung vom 10. Januar 1920 ergangen ift; die früheren Verbote sind aufgehoben worden. Belegstücken an die Besazungsbehörden bedarf es nicht mehr. Vers botene Zeitungen usw. dürfen als Veryackungöstof für andere Post-

Z den beseßten Rheingebieten niht benußt werden, Die Angaben gelten mit einigen Ausnahmen auch für das von französischen Truppen beseßte deutsche Saargebiet. nabmen, die sch mit den bisher für dieses Gebiet in Kraft gewesenen

Namen der im Saargebiet liegenden Postorte.

O st werden bis spätestens 31. März 1920 avfgelöst. der Auflösung der einzelnen Feldpostanstalten treten die den mobilen Grenzshußtuuppen bisher noch gewährten Portov:rgünstigungen des

Der Portofreiheitsvermerk „Feldpost-

verliert alsdann seine Gültigkeit und ist nicht mehr anzuwenden. Vom Tage der Auslösung der Feldpostanstalten ab genicßen auch die

Heeres- und Marineangehörigen im Inlande allgemein zustehenden Portos

einschließli aufwärts : gewöhnliche Briefe bis zu 60 g und Postkarten portofrei, Postanweisur gen bis zu 15 einschlie;lih gegen 10 Porto und gewöhnliche Pakete bis zu 3 kg auf alle Entfernungen gegen 20 H Porto. Die Sendungen müssen in der Adresse den Ver-

ih nicht auf Urlauber sowie auf Sendungen, die rein gewerbliche Angelegenheiten der Empfänger betreffen oder in aus\s{ließlihen ge- werblihen Angelegenheiten des Absenders an eine Militärperion ge- richtet oder nach dem Orts- oder Landbestellbezirk des Autfgabeorts

devtshen Schiffen über Hamburg* befördert werden. müssen den in die Augen fallenden Vermerk „über Hamburg“ Beförde ungsdauer bei unmittelbarer Fahri eiwa 8, sonst

9 bis 10 Tage. Näheres bei den Postanstalten.

ketten.

Buchdruckerausstand T. B.“ zufolge am Sonn- 1 9. März zum ersten Male,

eiter soliten am beutigen Nach einer neueren Meldung

daß der Ausstand in

daß es in Barengo zwischen

eendet. Der öffentliche

ten sind. Die Regierung ver- Angriffe auf

sen, fremd-

Das bezieht ih

Fnnerhaib

freigegeben mit der Wir- Zeitschrifien usw.

Der Einsendun1 von

Diese Aus-

den Zeitungs- usw. Verkehr)

erfragt werden, ebenso die

en des Grenzschußes Vom Lage

dungen der Grenzschußtruppen

noch die folgenden, den übrigen

die Mannschaften des Heeres und chtmeister oder Oberdectoffizier

ne Angelegenheit des mungsort mit Angabe der Portovergünstigungen erstrecken

nd eingeschriebene Brief- nien und Portugal mit Die Sendungen

Seßner gegeben.

Lebensmitte F'tt und Milch, einen z

\chwert werden. Nicht

meuterten die Inf

Montierungskammer. E

schen Krieg8gefan

sehen hatten, sind entkommen. Entsprungenen bereits 80 wieder eingeliefert.

Kopenhagen, 27. März. (W. T. B.) meldet aus Helsingfors: Gestern kamen die ersten engli-

Theater und Musik.

Im Opernhause wird morgen, Fräulein von Catovol und den Herren Philipp, Bachmann beseßt, aufgeführt.

| Kap llmeister Otto Urak. Im Schauspielhause wird morgen Keith“ in bekannter Beseßuna unter der Spielieitung von Leopold Aafang 7 Uhr.

Mannigfaltiges.

Beunruhigenden Meldungen gegenüber wird mitgeteilt, daß die

Verhandlungen der Reichsbchörden über die Cinfu | E aus dem Auslande, wie Getreide, Flei!ch,

Dienétag, „Violetta", mit Kirchner, Schwarz, Lüde, Musikfali\her Leiter ist der

Anfang 7 Uhr. | „Der Marquis von

hr von

ufriedenstellenden Berlauf ges

nommen haben. Allerdings muß bemerkt werden, daß tur die Uns ruben in Westdeutschland die Verhandlungen über die ü ber Hols land einzufübrenden Waren außerordentlich ers

nur der Bahnverkehr ist schr unrege:1näß'g,

sondern es muß auch berücksihtigt werden, daß Holland nicht willens ist, die Uusfuhr der Waren zu gestatten, wenn nicht sicher steht, daß die Waren prompt in den Besis der Cmpsänger gelan; en. e der gekauften Mengen ist daher davon abtängig, daß so sdnell als möglich wieder geordnete Ve:hältnisse in Westoeu!shlard her! schen Gelingt es nicht, das deut che Wirt schafts- und Ve1kehrsleben wieder in geregelte Babnen zu bringen, werden, daß das Ausland dem Deutschen eich in der Bemessung der Preije und in den Zahlungsbedingungen bei weiteren Einfkfäufen vou Lebensmitteln Entgegenkommen erweist.

Brandenburg an der Havel, 29. März. (W. T. B.) Gestern

Die Einfubr

so kann auch nicht damit gerechnet (W. T. B.)

assen derStrafanstalt Branden-

burg. Sie überwältigten das Wärterpersonal und erbrachen die

twa 140, die sch mit Zivilanzügen ver- Bis heute früh find von den

„Nationaltidende®

genen aus Sowjetrußland hier an.

Aeronautisches Observatoriunun Lindenberg, Kreis Beeskow. 96. März 1920. Drachenaufstieg von 54 n bis 8f a.

Inversion zwischen 21

f ey E ——— T tur Relative Wind Seehöhe | Luftdru@| mperatur Daa Richt Geschwind, ung| Sekund,- m mnn oben unten 9% Meier 122 753,4 7,4 67 SSO 7 300 D 5,2 65 S 9 500 719 6,5 55 S 10 1000 676 3,0 65 S 12 1500 635 1,9 60 S 11 2000 595 6,1 45 SzW 10 2500 559 8,4 45 SSW 9 2530 557 8,6 5,4 45 SSW 8

Heiter. Inversion zwischen 300 und 570 m von 5,29 auf 7.09.

10 und 2160 m von 6,8? aus 6,6%

97. März 1920. —— Drachenaufstieg von ö} a bis 9 a.

Ei ¿ Nelative Wind Seehöhe | Luftdruck| Temperatur O Feudtig- Geschwind. e Sekund,- m n oben | unten 01) Richtung Meter

122 | 749,8 8,8 711 | SSO 5 300 | 731 10,4 656 |SWzW| 8 00 | T 9,0 70 | SV 7 1000 | 674 5,0 70 | SW 7 1500| 688 0,7 80 | SW 7 000 | B00 |— 39 80 | WSW 8 9200 | O87 9% | WS 9 3000 | 523 | 9,5 5% |W 10 S400 | 498 | —198 | 6 | WiN 11

Bewölkt. Inversion zroishen 200 und 300 m von 369° auf 10,49.

Zwischen 500 und 600 m überall 9,0%. Zwischen 2700 und

9730 m überall 10,5% Inyvecrsion zwischen 2780 und 2980 m von 10,59 auf 9,49,

(Fortsegung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Opernhaus.

(Unter den Linden.)

bezugsvorstellung. Violetta, (Lz Traviata.) Anfang 7 Uhr. Mittwoch: Hoffmauus Erzählungen. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Dienstag: 69. Dauers

bezugövorjtellung. Der Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr. Mittwoh: Der Marquis von Keith. Anfang 7 Uhr.

Theater.

} Odrilla, Dienstag: 65. Dauer-

| dorf, Nimiiß, Oberlommoßsh, Pröda, Priesa, Schieritz, Seilit,

Familiennachrichten.

Verlobt: Gräfin Ilse von Pfeil und Klein-Ellguth mit Hrn. Georg-Henning Grafen von Bassewiß-Behr (Neisse),

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Legationsrat a. D. Werner Frhrn. von Rheinbaben (Berlin).

Gestorben: Hr. Major d. Landw. Georg Hoffmann (Striegau) Hr. Amtsrai Pavlus Doys (Golzow, Kr. Tan Hr. Major Graf August von Bismarck (Schloß Weylar, Baden).

q arbeiten beschäftigt sind.

Verantwortlicher Sriftleiter: Direktor Dr. Tyrol Charlottenbura. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle, tehnunggrat Vi engering in Berlin. Verlaa der Geschäftsstelle (M enaerina) in Berlin. Druck der Norddeutsden Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße 32

Acht Beilagen

(einsbließlich Börsenbeilage)

und Erste, Zweite, Dritte, Vierte, Fünfte und Sechste Zentral-Handelsregister-Beilage.

a/ g d.

Amtliches.

{Fortsehung aus dem Hauptblatt) Deutsches Vei,

Betannimachung,.

Unier bem 3. März 1920 ift auf Bla if- registers eingetragen worden: E

Der zwischen dem NReichsverhand des Deutschen Tiefb gewerbes G. V, VBezirksgruppe X ( Elbe A E a. M., Vezirksaruppe VIL, Oct2gruppe Mainz : ¡jesbaben. Bezir t3aruppe VI, Ortsgruppe Darmstadt, Bezin ks- ruppe Bayern, Orlsgruppe Gassel, Ortsgruppe Weß8lar und Orisgruppe Aschaffenburg, dem Mitteldeuischen Acbeit- geberverband für das Baugewerbe E. V., dem Deutschen Bartarbeitervervand, dem Zentralverband christlicher Bau- arbeiter Deutschlands und dem Zentralverband der Maschinisten, Heizer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands am 11. Zuli 1919 abgeschlosscne Larifoertrag zur Regelung der Lohw und Arbeitsbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Zisibaugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Degember 1918 (Reichs-Gejepbl. S. 1456) für das Gebiet der Provinz Hessen-Nafsau, des Kreises Weßlar, der Feeis slaaten Waldeck und Hessen-Darmstadt und dec bayerischen Vezirksämler Aschaffenburg, Alzenau, Miltenberg, Lohr und Oberndvurg für allgemein birdlih erflärt Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919,

Der Reicsarbeitsminifler. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Negisterakten können | L i N ijter und H [ier m Neichsarbeits- winisteriun:, Berlin NW. 6, Luljerstraße 33/34, Zimmer 161 Ee der regelmäßigen Dienststunden eingesehen roerden.

A A E E

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarisvectrag infolge 4 S s S verbir.blich 0 ind von den Vertransparteien einen Abdruck des Tarifvertrags 1G fstatturg dec Kosien verlangen, i En n

Berlin, deu 3. März 1920.

Der Regisierführer.

Peiser.

VBPelanntmachung.

Ünter ben 6. März 1920 ist auf Blatt 737/

vegisters eingetragen worden: L M E Der zwischen dem Arbet!geberverband für das Baugewerbe

zu Meißen urd Umgegend E. V., der Bélirküaruppe 8 Des NReich8verbanbes des Deuischen Tiefbaugewerbe8, dem Deutschen Banarbeiterverbond, Zweigverein Meißen, und dem Zentral- verab er Zimmerer Deuischlanbs, Zahblsiele Dresden und Umgegend, am 10. Juli 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Hegelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerb- lichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß 2 der Ver- ordnung vom 283. Dezember 1918 (Neichs-Gesebb|. S. 1456) a allgemein verbindlich erflärt für das Gebiet der Orte provi, außer Jadustriebezirk, Clieben, Sörnewit, Neu- sörnewiß, Gauerniß, Pinkowiß, Constappel, Wildberg, Hattha, Noitsch, Unkers3dorf, Kesselsdorf, Kleinschörberg, Weistropp, Steinbach bei Kesselsdorf, Siadi Mecißea, Baßzdorf, Bergwerk, Bockwen, Bohnißsch, Dobriß, Fischergasse, Gohlis, Gröbern, Gafern, Garsebacy, Grubea, Hint:rmauer, Jesserig, Jobna, Ober- und Nieverklosterhäuser, Keiltusz, Korbig, Kaschta, Löôthain, Lercka, Mehren, Mohlis mit Neumohlis, Ober- und Niedermeisa, Niederau, Nausladt, Oberau, Proschwitz. Polenz Questenbera, Rottewißz, Reichenbach), Riemsdot f, Reppnitz, Heppina, Spaar, Siegliß, Schlelta, Semmelsberg, Spitiewitz, Scharfenberg, Taubenheim, Ullendorf, Winkwit, Weinböhla, HZaschendot f, Zscheila, Wilsdruff, Hühndorf, Sachsdorf, Klipp- D, Röhrsdorf, Sora, Lampers8dorf, Lozen, Birkenhain pad, Helbigsdorf, Grumbach, Kaufbach, Neukirchen bei isdrus, Neuer Anbau bei Weinböhla, Neudörfchen mit F Ene, Deila, Görtiß, Görna, Neiniß, Jessen bei Ocrilla, Rh _Keitewiß, Kottew!ß, Kaßenberg, Krögis, Kaniß, Kaisißz unga, Löbschüz, Leutewiz, Munzia, Miltig, Mauna, Nöisige, D Pisfowig hei Taubenheim, Porschnig, Pauschüs, Pinuewih, Planib, Nolschen, Robschüt, Seeiigstadt, Sönig, ais, Soppen, Schäniß, Stroischen, Tronigz, Welbschen, Dunschwiß, Wahsen, Niedersiößwit, Leippen, Herzogswalde, Rad bei Mohorn, Vlankenjtein, Ali- und Neutanneber g, olshönberg, Groißsh, Perne, Burfkhardiemwalde, Schmiede- walde, Barniß, Neu Nösstge, Lösten, Diera, Golk, Großfagen Vfowit, Kleinkagen, Löbsai, Muschüßz, Ober- und Niedermisch- wiß, Naundörfel, Nieshüt, Käbichüß, Niederlommaßsch, Naun-

Stebschüß, Sornißz, Wölkisch, Zadel und Zehren. Die allgemei

0B, Corniß, i, 3 : i gemein Verbindlichfeit beginnt mit dem 15. November 1919. Sie er- Phi nicht die Ärbeitsver hältnisse von Arbeitern, die in einem Tetriebe, der niht Baubetrieb ist, dauernd mit Ausbesseruugs-

Der RNeichsarbeitsminister. F. V.: Geib.

M Dcs Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeits- maristerlum, Ve:lin NW. 6, Luisensiraße 33/34, Zimmer 161, dl N regelmäßigen Dienslsiunden eingesehen werbcn. 1beitgeber und Arbeitnebner, für die der Tarifvecrirag infolge N Lang L arie nen AbbeUE d verbind ib if Viinea n Vertragsparteien etnen ruck des Tarifvert Erstattung der Kosten verlangen. E Berkin, den 6. März 1920. Der RegisterführerWP fe iffer.

Bekannimachung. L Unter dem 6. März 1920 ist auf Blatt 732 des arifregislers eingetragen worden:

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe des Landkreijes Linden in Linden, dem Deutschen itiarbeîter-

Berlin, Montag, d

P E E

en 29. März

Ai E

Ra igei set Sib E IRE A R:

und dem Zeniralverbans christl. Bauarbeiter Deutichlan Bezirk Harnover, am 1. April 1919 abgeschlossene Pon vertrag ur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die gewerblichen Arbeiter im Bangewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23, Dezember 1918 (Reichs - Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Orte Bantorf, Hohenbostel Landringhausen, Wirninaghausen, Wichtringhausen, iroDef Leveste, Göge, Ditterke, Gr. Goltern, Nord-Goltern, Stemmen, Ee! de, Groß- und Oftermunzel, Bareigson, Barsinahausen, Egestorf, Langreder, Kirchwehten, Lathw-hren, Ahnkborst, Gümmer, Lohnde, Holtensen bei Wtunzel, Döteberg, Dunau, Wennigsen, Bredenbeck, Argestorf, Steinkrug, “Holtensen, Eveftorf, Lemmi, Bönnigjseu, Nedbersen, Degerjsen, Sorsum, A Gehrden, Norten, Eoerlch, Lenthe, Bevthe, ‘Weeten, | eetie, Lettec, Velber, Ahlem, Empelde, Ronnenberg uad ZBettbergen für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Februar 1920. Sie ere E E N von Arbeitern, die in einem Vetriebe, der nicht Baubeirieb ist, dauernd mit Aust I arbeiten bes{äftigt sind, f O in Der Reichs8arbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten kön l i } Zar fler und d ¡iste önnen im Meict8- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 161 während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. :

Arbeitgeber und Arbeiinebmer, für dic der Tarifvertrag info!ge der E N E ElN Cre R n verbindlich ist, können on den Vertragsparteien einen Abdruck des ifvartrc ege Srflattung der Kosten verlangen. Rae aven

Berlin, den 6. März 1920. Der iegisterfübrer. Pfeiffar,

Bekanntma @Gung.

Ünter dem 6. März 1920 ift auf Blatt 735 d E einaetragen Morden: Es TEY : er zwischen dem Arbeitgebervecband des Handelsgew für Württemberg E. V., dem mester an ben Bur handels, Buch- und Zeituna8gewerbes, dem Deutschnationalen Handiungsgehilfenverbend, dem Kaufsmännischen Verein von 1858, dem Neich2verband deutscher Angestelteu, Bezirfsstelle 14 dem Verband weivliczer Handels- und Bürgangeftellten E. V. dem Verband deutscher Handlungsgehilfen ¿zu Leipzig dem Verein der deutschen Kaufleute und dem Zertralverband der andiungsgehi:fen am 26. September 1S§19 abgeschlossene Tarifverirag zur Regelung der Gehalts- und Anstellungs- bedingungen für die kaufmännischen AUngestellien im Grofß- und Kleinhandel für die Stadt Stuitgact und die eingemeindeten BPororte sowie die Stadi Heilbronn wird gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-ese bl. S. 1456) für das Gebiet dec Stadt Stutigart und der eingemeinbeten Vororie für allgemein verbindlich ertlärt. Die Lusdehnung der allgemeinen Verdindblichkelt auf die Stadt Heilbronn bleibt vorbehalten. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Dezember 1919. Sie erfireckt sich nichi auf Arbeiisverträge für die bejoudere Fachiarifverträge in Geltung sind. / Der ReichKarbeitsminister. F, V.: Geib.

Das Torifregisier und die Negistcrak!en ks Mei arbeitêministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33A R E während der regelmößigen Dienststunden eing:sehen werben. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jür die der Tarifrertrag infolge cis E E verbindlich ist, können zertragsparteien einen rucck des i

Erstattung der Kosten verlangen. dl ats ad dai Berlin, den 6. März 1920,

Der Negisterfübrer.

ti Belanntmachung,

Unter dem 6. März 1920 {1

O eingetragen worden: a a eas er zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewe im Kreise Hirschberg in Schl, E. V,, dem S RiGS e vinziol-Arbe:tgeberverband für das Baugewerbe E. V., dem Zentralverband der Zimmerer Deutschlands, Gau 3, dem "Deut- \chen Bauarbeiterverband, Bezirk Breslau, und dem Zentral- ver band der christlichen Bauarbeiter Deutschlands am 29. April 1919 abgeschlofjene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsvedingungen der gewerblichen Arbeiter im Bau- gewerbe wird gemäß Z 2 der Verordnung vom 23. De- pee, 1918 (Neie-Geseßbl. S. 1456) für die Orte Hiüsch- n Cunnersdorf, Straupiß, Hartau, Schwarzbach, Grunau N Schildau, Eichberg, Boberstein, Berbisdorf, Mai- pra au, Kammeiïiswalvau, Boberröhrsdo1f, Gotschdorf, Warm- e Herischdorf, Vogisdorf, Giersdorf, Märzdorf, Stons- R Baberhäuser, Hainberg, Bronsdörf, G, Kieses O Hartenberg, Hermsvorf, Agnetendorf, Saalberg, Kaisers- Le au, Wernersdorf, Crommenau, Seifershau, Schreiberhau 12) Kolonien und Bauden, Schmiedeberg, Buschoorwerk Hohenwiese, Bärndorf, Neudorf, Fisbbac, Södrich, Buchwald, Arusberg, Zileztal, Erdmannsdorf, Quirl, Arnsdorf Stein- seiffen, Seidorf, Gebirgsbauden auss{ließlich Baber äuser für allgemein verbinblich erklärt. Die allgemeine Berbinplichie beginnt mit dem 1. Februar 1920. Sie erfaßt nicht das Arbeitgverhältnis von Arbeitern, die in einem Betriebe, der pa S ist, dauernd mit Ausbesserungsarbeiten be-

P feiffar.

F

Der Reichsarbeiisminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Registerakten könn s

arbeitéministerium, Berlin NW. 6, Luijenstraße 33A dies N

während der regelmäßigen Dient!stunden eingeleßen werden. ;

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Larifvertrag tnfolge

ber e, L A ana E, verbindlich is, Tönnen ¿ den Vertragéparteien einen ruck des Tarify

Erstattung der Kosteu verlangen. NPTEOS VUI

pirband, Bezirksvercin Hannooer, dem Zentralverbond der mmerleute Deutschlands, Zahlstelle Hannover und Umgegend,

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staat3auze?ger.

1920,

Vekanntmachun g.

Unter dem 8. März 1920 ist 7 regisiers eingetragen Dvehitt: stt auf Blait 749 des Tarîf-

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für da i Norderdithmarschen, dem Ca bae E E ewerbe Schleswig - Holstein E. V., dem Zeutralverband der Zimmerer Deutschlands, Zahlstelle Heide und Umgegend, und dem Deutschen Bauarbeiterverband, Zweigverein Heide, abge- 'hlossene, am 1. April 1919 in Kraft getretene Tarifoertrag zur Regelung der Lobn- und Arbeiisbedingungen im Bau- gewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Gefeybl, S. 1456) für das Gebiet der Stadt Heide in Holstein für allgemein verbind!ih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. a E pa M ae adi Sar von ÄArbeitera, die etcieve, der ni aubetrieb i i Ausbefserungsarbeiten beschäftigt sind. A Der Reichs8arbeitsminister, J. V.:- Geib.

Das Tarifregister und die Negist ô Lar i gisterakten können f arbeitsministecium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 23/84 gier I e der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertr hans E des C s I i Hde von den Verirag8partéien einen Abdruck aci 19 Erstattung der Kosten verlangen. G E utt mil Berlin, den 8. März 1920. Der MNegisterführer. Pfeiffer.

Vektanntmachung,

_Unfer dem 8. März 1920 is auf Bk mo eligeieagen borven: S

__ Der zwischen dem Arbeitgeber: Verband Döbeln und Waldheim, ber Sa “is ba C vet bandes des Deutschen Tiefbaugewerbes, dem Deutschen Bauarbeiterverband und dem Zentralverband der Zimmerer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands abgeichlossene vom 10. Mai 1919 ob geltende Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeiisbedingungen der gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Sesezbl. S. 1456) für das Hochbau- gewerbe für die Städie Döteln, Waldheim, Leisnig, Gerings- ivalde, Hartha eivshließlih dec Amtsgericht8bezirke Waidheim Leisnig und Döveln, für allgemein verbindlih erklärt. Die allaemeine Verbindlichkeit beainnt mit dem 15. November 1919. Sie erfaßt nicht die Arbeitsverhältnisse von Arbeitern bie in einem Betriebe, der nicht Baubetrieb ist, dauernd mit Äusbesserungsarbeiten beschäftigt sind. Der Reic:sarheitsminister.

I V: Gerb:

Das Tarifregister und die Reotsteraïten ïönner ministerium, Berlin N W. 6, Luifenfiraße 28/24, E Ta iede, der E Dienststunden eingesehen nerden. N Arbeitgeber und Arbeitrehwmer, für dir der Tari

: Ee g ve «4 E E verbinb l (o ge

1 ertrag8parteten einen dru? i Erstattung der Koften bérlangen. Da8 -TASNUGGOIN REE Verlin, den 8. März 1920.

Der NegisterfüHree.

tue

Bekanntmachung.

Unter dem 8. März 1920 ist reges E woihén A aile er zwischen dem Lrbeitgeberverband gewerbe zu Elbing, dem W-estpreußischen Lar deavecoanditte Arbeitgeber im Baugewerbe, der Zahistelle des Zentralver bandes der Zimmerer und verwandten Beruféaenossen Deutschlands für Elbing und Umgegend und dem Deutschen Bauarbeiterverband Elbing am 12. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Ärbeitsbeoingungen ber gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Eibing wird gemäß § 2 ber Veroronung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für den Stadt- Freis Elbing für allgemeiú verbindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Dezember 1919. Sie erfaßt E e d E von Arbeitern, die in einem Bes e, n aubetrieb ift, dau arbeiten beschäftigt sind. n eas A Der Reich3arbeitsminister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsarbeits ministerium, Beritu NW. 6, Luisensiraße 33/34, Zim 16 s der regelmäßigen Dienftsiunden ra A On ian Bacgta n Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarlfvertrag f er Grfläntng des Reicboarbeltémsnislertums. N i Boe rtragéparteien etnen ru es j Erstattung der Kosten verlangen. A NTEITIGE degan Berlin, den 8. März 1920. Der Registerführer. Pfeiffer.

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Pfeiffer.

Bekanntmachung. l

Unter dem 8. März 1920 ift registers eingetragen wotbin: st auf Blatt 741 des Tari

Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das

Ortsverein Schwedt a. O., dem Deulscten Bare e geaihs, Ortsverein Schwed!“ a. O., und dem Zentralverband der Zimmerer und ve wandten Verufsgenossen Deutschlands, Zahl- stelle Schwedt a. O., am 8. Mai 1919 abgeschlossene Tarifs vertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen f die gewerblichen Arbeiter im Baugewerbe wird gemä

S 2 der Veroronung vom 283. Dezember 1918 (Reicbs-Geseyb

S. 1456) für das Gebiet der Stadi Schwedt a. O. und dis

Verlin, den s. März 1920. Der Negisterführer. Pfeiffer.

Orte Meyenburg, Züßen, Niederkräni Blumenhagen, Vierraden, Heinersdor|, - Berkholg, Cane

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