1920 / 69 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Veilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger. |

nahme au8ubedingen. Dadurch ift in gewisser Hinsicht dîe Lage des Reichs s{mwieriger, die der Länder ‘eiter geworden. Troßdem i} es ¿u begrüßen, daß dieser Weg gegangen wurde. Dem wenn die Ver- veilihung ter Brundidee nah eine Verstärkung des Einheitsbewußt- seins des Neichs sein soll, dann war es nohwendig, daß die Länder freiwillig zustimmtien und nicht zur Zustimmung

In bezug auf die Verhältnisse der Personale ist eine volle sie Wiederaufbau beauftragtes Mitglied des Amtes, das die Be: Viniduns mit dena Verbveitna ie den: Backe eigeführt | Mhigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst be- i t E 10 19 ven Daran Perbeigesuhi Es S den SIE E E beruft der Président des

o R R E L MeldSausaleitSamts Angehörige der beteiligten irt tékreise

Der Cinfluß des Reichsverkehrsministeriums ist E y

nah Anhörung des Beirats. : dadurch sichergestellf, daß es den Haushalt aufstellt, die Haushalts- Die Spruchstellen entscheiden in den ihnen durch dieses Geseh

2. afÄZ ct E bu L A C e A E D T E D); Bug T N

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i mittel verteilt, daß es die Vertretung dem Reichsrat, der National- n E Weitere Aufgaben können ihnen A GD., Berlin, Donnerstag, Den l April B20 ¿ h A L L f e t O T D E R E Ae ur den Meichsmimster für Wiederaufbau zugeiw!t Ï n S De | geawungen w fe weil JOnI leicht ein Stachel zurückbleiben versammlung und dem KxÆinett gegenüber besibt, daß es eine dur- Die Ao erien I Cra E E E S T B E E _— E E S ; Tonnte, der polit1sch höchst unerwünscht wäre, 2A : greifende AnordnungWefugnis hat und daß die Verkehr#politik, die | im Sinne dieses Gesetzes als N cbenciton und Entscheidungen des an der Ersten Beil Im Falle des § 14 Abs. 3 der Anlag2 zu Artikel 296 des 2 bei den im §8 29 unter N bezeichneten Entschädi ; Nun hat sih das Reich auf dieser Basis tazu verstehen müssen, | oberste Verkehrsleitung in den Händen des künftigen Neihsverkehrs- | Reichsausgleihsamts. (Fortseßung aus der Ersten Beilage.) Q; „Om Valle bes Y 1% bl. 3 der Anlage zu Artikel 296 des 4 ber den 1m F 29 unter Nr. 4 bezeihneten Entschädigungen,

: ; E L ; Q) Ge E i i A E Anordnungen und Entscheid der Sprulstellen, die mi estiedenóvertrags soll die Abrechnung dem Gläubiger erteilt, werden, joweit se auf Grund der im § b des Gefeßes über Ent- : eine Reihe von Vorbehalten ter einzelnen Länder angunehmen, die ministeriums liegt. Unter der Verkehrspolitik ist selbstverständlich E Q Mk ntjeidungen der Spruchstellen, die nicht balb ene Sorderuna bund: Anerfeinune ode Ciraino Bor amit d Entschädiguncen vom 31. August 1919 (Neichs= 4 2 Si i H S N : | ä E ! y lediglih das Verfahren betreffen, sind dem Präsidenten des Neichs« 13 |odad Cine orderung durd Anerkennung, gütliche Einigung, UVer- etgnungen und Snischadigungen vom 931. lugu}t 1 I (erme 4 man im Sinne der Reichsverfassung und im Sinne der vollen Ver- | auch die Tarifhobeit zu verstehen; denn es wäre ja ausgeschlossen, daß | ausgleihsamts zuzustellen. Die Zustellung kana auch durch Vor- Die Eröffnung des Konkursverfabrens wegen einer der im §8 9 einstimmende Entscheidungen der BVrüfungs- und Ausgleichsämter Gesetbl. S. 1527) vorgesehenen Richtlinien in einer au3-

ländishen Währung festgestellt und in Reihswährung zum Tageskurswert umgerechnet worden sind: der Unterschied zwischen dem endgültig errechneten Betrage der Entschädigung und dem Vorkriegskurswerte des in ausländisher Währuag festgestellten Betrags. Die Vorschriften der Abs. 1, 2 finden auf den Betrag einer ul

L De E N E X L Strafe oder Gebühr, die in Ansehung einer unter § 27 fallenden

Abs. 1 bezeichneten Forderungen oder Schulden if unzulässig. Wird oder eine gemäß Z 16 der Anlagy du La OOETE dies oder ist eine solhe Forderung oder S&huld in einem Konkurs- E L E rzt E A art fw. C A D V M E R Me Try ho n (2 dp T +48 2 dioo8 (Ho o R oto verfahren angemeldei, so findet ihre Prüfung und Feststellung nit juriftifde E E des Abschnitts I1 3 dieses Beseßes gelten Ea Bei einer Verteilung is ein der angemeldeter: Höhe der | Wilde Perjonen und

einheitlichung des Verkehrs lieber nicht gesehen hätte. Aber auch | das Reich die Eisenbahnen übernimmt, ohne nit zugleih die volle | legung der Akten erfolgen; in diesem Falle ist dec Tag des Ein- hier sprechen politisde Gründe von großer Bedeutung dafür, sich Tarifhoheit auszuüben. gangs der Akten auf der Urschrift der Anordnung oder ntscheidung tiesen Beschlüssen anzuschließen, weil sie nah meinem Dafürhalten Ich möchte es bei diesen Ausführungen belassen, um das Haus au vermerken, 85 durchaus erträglich sind und wei. der politische Effekt der Vorlage | nicht länger aufzuhalten Ich hoffe, wir werden im Auss{uß zu einer Di ; G ; L ee F -

y 1 : P æ Cl / l 1 D . ; , ) L ie Mitglieder der Beiräte und die Beisißer der Spru(ßstellen dadurh in erweilertem Maße erreicht wird, daß hier eben eine volle | Einigung über die Vorlage kommen. &s lag mir nur daran, Sie auf ne prustelle

: sind verpflichtet, über die dur ihre Tätigkeit zu ihrer Kenntnis Sinheit aller beteiligen Länder herbeigeführt werden konnte. die große Bedeutung hinzuweisen, und da bitte ih Sie um eins, | gelongenden Verhältnisse Verschwiegenheit zu beoba ten, soweit

» HandelLoescllsckaften anderer Art nur dann,

i L t i R Ee wenn ihr Siß sih im NReichsgebiete befindet, ihre Nechtsbeständigkeit orderung oder Schuld entsprechender Anteil an der Teilungsmasse A A M L e Ut Gen Santos ult me ihr as N S Fi r ; ° Kapital spätestens seit dem 1 Januar 1920 überwiegend Reichs- Vorschrift des Abs, L Sb 3 finder auf Verteilüngs- | L, 1 eo Ie Den L e N

Sa A A ; ; i i N A / ja U o L T E | angebörigen zuitebt. Schuld enistanden und nah § 28 Ab}. 2 zum Vorkriegskurs anzu- Die finanzielle Frage ist, wie man anerkennen muß, vom | meine Damen und Herren: beurteilen Sie die Vorlage nicht aus ter Picbén pi Gefeßes die Erteilung voa Auskünsten an Be- verfahren anderer Art entsprehende Amvendung. AngeDörigen Jute ¿ 55 reHnen e C OYE ende A E E

Reiche mit einer gewissen Großzügigkeit gelöst worten. Es hat Stunde heraus: Sie würden vielleicht cin ganz falsches Bild der Be- Das gleiche gilt für die Beamten und Angestellbden des Reichs- §8 14. : e _Die Abreckbnung über in Reïckêwährung cusgedrüdte Forderungen S3

langer Verhandlungen bedurft, wobei insbesondere die außerordent!:ch | deutung und der Tragweite erhalten, wenn Sie aus der heutigen Sach- | ausgleichsamts, vorbehaltlih der dienstlichen Berichterstattung und Die im § 12 S238 1, 2 und im § 13 angeordneten Beschränkungen und Schulden Deutscher erfolgi in Reichswährung zum Nennbetrag, Saweit si die im § 29 unter Nr. 1, 2 u 3 bezeichneten

J .! - ° : ! . «e t f : . . ; ( DB / p} y oon j 4 î die Moi Unt 18e D f 2 8 f Un? G ) Nuf t darauf iw olcher SSahrus T den Vors ften TeS Cr / Ct T a HÓE t z T ; j fomplizierte Frage hineinspielte, ob die Eisenbahnen nur auf Grund Stunde heraus; Sie würden vielleicht ein ganz falsches Bild der Be- Der Anzeige on Geseßwidrigkeiten. treten mit dem Zelzuntt außér Kraft, mit dem aus Grund des hne Rückstcht Mau, im mwmelmer XBAaporUng nach den Vorschriften TeS Forderungen und Ansprüche als uneinbringlih erwiesen h en, sind

| Ñ 2 A : A h j i : ; i i & 11 . 4 dieses Geseßes das Verbot der gerichtlich 5 d- | Friedensvertrags die AbreGnung zwisben den Vrüfungs- und Aus- S Jeredmnuna des E A M 4 orüd- j der hæutigen Währung zu entschädigen sind, oder ob tie Goltwährung | sie als eines der großen Mittel auffassen, die ocplant sind zum Wieder- Di Vene M § 6, dem Nit ; j ke e Ms A E E A Bg 2 2U A 0 ees sie dei der Beredhnung des Währungsgewinns nicht zu berü K O0) s ) y R F És , 2 M E i iz ä Z s Ie a e V \ x S ert § E p T y d Z 5 S Le R L DHA E _ d Ls Ir 47m 1cDTIAaen. dabei durs{chlagend sein soll. Es hat sih.im Verlauf der Verhand- | aufbau Deutschlands. (Sehr richtig! bei den Demokraten.) Sie n dem Berfahren vor dem Neichsausgleichsamte Be- Im Falle der Zwangsvollstreckung in das unbewegli&e Vermögen dds

teiligten sind verpflichtet, dem Amte jede von ihm erforderte Augs- tunft zu erteilen und die von ihm bezeihneten Urkunden vor ulegen Das MNeichsausgleichsamt kann sie zur Erfüllung dieser Verpflicotüna

Cs Ea. T4 S e E S E C R S x j L e, z D »; ¿Das Meicke gilt, wenn die Forderung oder Schuld sowobl in Stell: sich die Uneinbringlichkeit erst na Rechtskraft der Ab- Reichswährung als auch ‘in einer ausländischen Währung auszedrückt | re4nung beraus, jo kann der Sculdner binnen drei Jahren na 1g bee } war und zur Zeit des Jnkrafitreten® des Friedensverlrags gegenüber MNechtékraft der Abrechnung deren Berichtigung bei einer Spruch-

er beginnt mit diesem Zeitpunkt der Lauf der im § 31 Abf. 2 des Ge- F 4

haben hier ein Stü des neuen Deutschlands und Sie PLBL Alb A E jeßes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwalt

haben hier vor allen Dingen ein kräftiges Mittel, die deutshe Einheit

lungen ergeben, daß dieser Unterschied um so weniger gemacht werden Tönne, als es sich hier ja sczusagen um eine Familiengründirng handelt.

E A j j ah ; : / G : E i j E TEO », immten Fri, dem Staate der Gegenpartei bei unmittelbarer Abrechnung zwischen | {+5172 ck68 Not Hane Rene r otk Ko ch5 i et'a- Die Länder, die ihren Eisenbahnbesiß hergeben, bleiben doh auh ihre | so fest zu verankern, daß ihre Antastung in Zukunft unmöglich sein | rh Androhung und Fltlegung vom Drdnungsstrafen bis zur immten Frist. 15 D Namttfen E I PaEN E di H O D stelle des Meichsausgleihsamts insoweit beantragen, als die uneia Or» tei T He il die Landesgebiete mit den Eisenbah knüpft | wird. (Sehc gut! bei den Demokraten.) Jch bitt di on | Pohe von je zehntausend Mark anhalten. Die Strafandrohung und i ; S 195. S : : n NOLGEn 2e OM)Ung Tn Zerméwahrung [Ur diejenige Partei, der | hringlihen Forderungen und Ansprüche bei der Abrechnung berück- Unteilhcber, weil die Landesgebiete mit den Eisenbahnen ver nüp n c gui! bei den Demokraten.) Jch bitte von iesem großen estsepung kann mehrfach erfolgen. Forderungen, in Ansehung deren der Berechtigte oder eine andere die Wahl des Zahlung8mittels zugestanden hätte, vorteilhafter ge- sichtigt worden waren. bleiben und es sehr wesentli ist, daß die Reichseisenbahnen künftig in | Gesichtspunkt aus an die Vorlage heranzutreten. (Lebhofter Beifall.) Urkunden über die während des Krieges vorgenommenen An- Person in Auéführung einer thr vom Berechtigten übertragenen Ver- | wesen wäre. i: & 32.

L , . r) i s z S v V , a P 5 \ Y 4 o2 io 4 T4 215 Nr Gun s + e 98 Tit V d E f J —- Rd ¿ threr Tarifgestaltung und in ihrer VerkehrspolitX nicht zu sehr be- Abg. Frenzel (Dem.): Die nationale Bedeutung dieses meldungen deutscher Auslandsforderungen und des im Inland be- richtung einem der Verbote des § 11 zrisjentlich guwidergoiandelt hat, L A, I S atn _ Vereinigen sich in der Person eines Schuldners mehrere Ver

; O u ; ; j ; Unt ] kenne ; i; Bs ird Sa findlichen Vermögens öon Angehörigen feindliher Staat dd 5 sino durch eine an den Berechtigten gerichtete Anordnung einer Spruch- Vie &oreimung Uber in einer ausländischen Währung ausgedrülie | bindlichkeiten, die nah S 27 Abs. 1 zum Vorkriegskurs umzurechnen lastet werden. Der Gesamtübernahmepreis wird sih auf ungefähr nternehmens erkennen auch wir an; der NReichsgedanke wird dadurch LELEIT g UNgeHhorigen feindlicher aaten sind dem - : S 2 00 "1 R S O eA N Ta ; K Drit l D / ¿0ER 2 O J

L a Tai ; i . estärkt. Es ist das größte wirtschafilice Unternchmen des Reiches. | Neichsausgleichsamt auf Verlangen zum Zwecke der Einsichtnahme e vos Reichéausgleid8amts auf das Reich zu übertragen. Vor der | Forderungen Deutscher erfolgt in Reichswährung unter Umrechnung | sind, so ist der Währungsgewinn insoweit als er bei der Abrechnuag 40 bis 43 Milliarden Mark belaufen; für Preußen bevechnet er sich ch begrüße es, daß au die Beamtenfragen in dem Staatsvertrage | W8uhändigen. Das Neichsausgleichsamt kann von den mit der Ent- Ie der Berechtigte gehört werden. A der Währung ihres Nennbetrages zum Tageskurse, O über einz Verbindlichkeit angerehnet worden ist, bei der Abrehnung auf eiwa 30 Milliarden, es kann etwas mehr oder weniger werden, | Feu, fs | Cx 4 7 Moi 7 egennab me oder Bearbeituna dies j { Ein Anspruch auf Entschädigung für die entaignete ¿Forderung Das glerche gilt, wenn die ¿5ordevung sowohl fin Meichswährung | über die übrigen Verbindlichkeiten außer Betracht zu lassen.

H [T efriedigend gelöst worden sind. Jch beantrage die Weiterberatung | 9€8 t g diejer Anmeldungen befaßten Personen bt dem Bevebtiaten nit à als aud it etner ausländischen ha Quel rid var und uus Aoit ( da ja der Stand vom 1, April abzuwarten ist. dieser Borlage im Haushaltsaus\chuß, damit nah den Osterferien die | der Stellen Auskunft verlangen. ) as Hat lediglich e N M eliaton bestellte Person einem det des ‘Nnkrastiretens Les Friedenbben Ss acgentber Com Stadte der S 33 Wei / pi 1 : Su e S s Ey Y : e t : : A N 1c ene N ate eITeute er! ermmem Der C0 O ( cTens ) DTLUVONENSDEULTTAIS Ae Der Tem DIET e s e E al E ote lis 6A T E Unser Stantpunkti war selbstverständlich derjenige, daß Preußen | Vorlage {hnell und gründlich in diesem Hause behandelt werden ) Sf Verbote des § 11 wissentlich ume iaebandelt fo finden vie E Gegenvartei bei unmittelbarer Abren ) t Soweit nah den Borschrifien des Abschnitts 11 3 die Hohe der « " . D 3 1 & 4 15+ . 2 2 7 . Ip L + g % T Eu , V N -D L E00 UEOE P S d L E E S hn No ç 4 2 erlln - 2 L « Lo D NOrY 2 so v unter feinen Umständen schlechter gestellt werden darf, als die übrigen | fann. Zh wünsche, daß L E Finanzminister si den Grundsaß, r, Das Neichsausgleihsamt fann von Amts wegen Beweis er« hrifien der Abs. 1, 2 keine Amwenduna, wenn ter Berecbtigte bei | Sablung in ausländis@er Währung f ezeni , de Wahl | kon dem MReichsausaleihsamt zu beanspruchenden oder zu zahlenden Länter, und daß die zu findende Regelung dem Jutevesse ter ver- | 28, der Betriod sich selbst erbalten muß, sich ebenso zu eigen | heben, insbesondore Zeugen und Sachverständige eidlih vernehmen so- der Auswahl der Person und, sofern er die Ausführung her Verrich- | des Zahlungemittels zugestanden hätte vorteilb vese Beirage von der Person des Schuldners oder Gläubigers abhängt, ander, und daß die zu fi Regelung | : ve macht wie der frühere Finanzminister. Die Zentralisation sol be- | wie Versicherungen an Cides Statt entgegennehmen. Mit der Wahr- tung zu leiten hat, bei der Coituina die im Verkehr eufbrdevliche Sora- E j e S 97 | gelten für Necnung eines Dritten bestehende Rechte und Verbind- etenen Länder gerecht werden muß. grenzt sein, d. h, nur insoweit erfolgen, als sie unbedingt geboten ist; | nehmung dieser Befugnisse kann ein Mitglied des Amtes beauftra e E f 0 E O s S E c acdriidtto | Uchbeiten als Rechte und Verbindlichkeiten des Dritten. / A E E : f j A A [2 C S A 9 9 falt beobachtet hat. Die Abrechnung über in einer ausländisden Währung ausacdrückte N L - O C S eet ; So hoh die Kapitalisierung der Eisenbahnen erscheint, so muß ! das ist wohl so zu verstehen, wie es zweckmäßing und wirtfaftlih | werden, das die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Ver- Í 8 16 E AN S s Al E Roichs Eau es UmreGnuna der | ck._M._derjelbew Dinsicht gelten im Falle der Ausführung einer dabei in Betracht ziehen dak eine Reibe von Posten voraus« | vortetlhäft i, (Beifall) / waltungsdienste besißt. Bei der Beweisaufnahme ist ein Schrift- So bas Dautide A A Augareidaberfabren eine a Scqulden eulicer ersolgt In I Dos R E Rommisstion Lurdi Selbsteintritt Rechte und Verbindlichkeiten des man dabei in z , daß eine Nah en L : ower? das Veutsche Nech 1m Ausgleihsberfahren cine an- | Wahrung ihres Nennbetraçs zum Borbmegsfur]e, "e Bor]Mrift Kommisstonärs, die aus Anlaß des Selbsteintiritts begründet worden

Abg. Dr. Seel mann (D. Nat.): Nah zwanzig Jahren werden | früher beranzugiehen, der dur Handschlag an Eides Statt zu treuex

gételdete Forderung geaen einen deutihen Schuldner befriedigt, geht

; 1 : N Ñ tf ior wma L G DA T D Bdok pro nhs O A S H ; A L 2 s Z ficbilich abzuscheiden sind. Jh möchte das insofern hier erwähnen, des S 26 Abf. 2 findet entsyrechende Anwendung. sind oder ihrerseits den Selbstcintritt veranlaßt haben, als Recbte

und gewissenhafter Führung seines Amtes vecpflihtet wird.

| y S vielleiht mandhe Gegenden des preußishen Staates mit einem Ge- R E ATN R A R e A E : R R M E E ;

damit nichi ein falscher Eindruck sich festseßt. Es ist sebstoerständlich, A von Dankbarkeit an die Zeit zurückdenken, wo Preußen noch Auf die Veweiéaufnahme, insbesondere auf die Vernehmung von aats S O O Rana L E Qa! der Sulditer od E a ee und Verbindlichkeiten des Kommittenten. daß für das nah tem Waffenstillstand abzutretende rollende Material | Inhaber seiner Eisenbahnen war. Ich fürchte, daz Preußen keinen | Zeugen und Sachverständigen, finden die Vorschriften der Zivil: Le E R O C NerdeIT, L Lr De dor Verbote des & 11, tofentiG Aval b crfolai e 8 34. | : A em Lokomotiven das Reich aus allgemeinen Mitteln Entschädigung zu ee Einfluß auf die Tarife haben wird, Die Staaten vex- | prozeßordnung entsprebende Anwendung. Ueber Beschwerden gegen 2.Anmeldu ngund Feststellungderauszugleihenden n a E 2 E Ei Slreeut Für die Berchnung des Tageskurses im Sinne der Bestim-

5 ; S e Y teren ihre Stellung als größere Baußberren. (Fnischeidungen im Veweisverfahren entscheidet, soweit sie urch Forderungen unt Schulden. R S U R I E a 0 R E I mungen dieses Abschnitts 1st der an der Berliner Börse notierte leiste, d. h. Lokomotiven und Wagen dafür zu. beschaffen hat, so daß : i: | L 2 ; beauftragten B E ; E des Nennövetrags der -Schuld seinen Tageskurswert übersteigh. Die | Durban lte me E DET an DEL A B es

: c ; ; : ; / ; A L Al ; Die Vorlage wird dem Hauxhaltsausschuß überwiesen. einen beauftragten : eamten oder Angestellten getroffen sind, eine - S Vorschriften des § 15 Abs. 3 finden entsprechende Amwendung Vurchshmtisbumrechnungsturs folgender Lage maßgebend: E h eee ag R e So E E 0 Be B e Präsident L i t erbitte A : Spruhstelle dos Neichsausgleich2amts endgültig. . Deutsche haben ihre sämtlichen unter § 9. Abs. 1 fallenden Forde- | Lun es 3. 19 Ao. 2 f E 1, hei Beträgen, die das Neichsausgleichsamt einem gegnerischen selbstverständlich, daß die Eisenbahnanlagen in den abgetretenen Gée- vi nächste S: O Al A erhält die Ermächtigung, Die Gerichte und Verwaltungsbehörden haben innerbalb ihrer rungen bei dem Neichsausgleid-samt anzumelden. S E S 0M D be Saz au Prüfungs- und Ausgleisamte gutgeschrieben hat: der Üm- bieten auf den gleichen allgemeinen Reichsfonds zu übernehmen sind, icheinlih D E H O die wahr- | Zuständigkeit dem Ersuchen des Reichéausgleichsamts um Amtsbilfe ‘Dev Reicksminister für Wiederaufbau rann die Verpflichtung zur Ee O N rp S “Gobübren __ recnungsfurs des Tages der Gutschrift; | ;

{o ebenfalls niht der Eisenbahnschuld anheimfallen. Die vor- ) l . oder 4c. April stattfinden wird. u entsprehen. Auf die von den Geriten zu leistende Nechtshilfe Anmeldung au auf die unter § 9 Abf. 1 fallenden Schulden Deutscher C E “oie ne nto 2. bei Beträgen, die dem MReichsausgleichsamte von : einem a0 ensa I er dara A Ab E : Schluß 434 Uhr. inden die S8 158 bis 162, F 165 Abs. 2, § 166 des Gerichtsver- ( ausdehnen. des gemischten Schtiedsgerichtéhofs erfolgt in Reichswährung unter gegnerisben Prüfung3- und Ausgleichsamte gutgeschrieben sind: hantenen Fehlbeträge werden vorausfihtlih in der gloihen Weise als | assungêgesezes entsprechende Anwendung, | Die näheren Bestimmungen über Form, Inhalt und Zeitpunkt Umrechnung zum Tagebiurse. C L d der Umrebnungékurs des Tages, an welhem dem Reichsaus- Knezsshulden vom Neiche abzudecken sein, so daß das Anlagekapital : 8 8. der Anmeldung werden vom Reichsminister für Wiederaufbau erlassen Felle SIE C O R M Rae L E FgA Be „_ Aeicbsamie die Nachricht von der Gutschrift zugegangen ist; und damit die Neichgeisenbahnshuld \sih dadurch entsprehend ver- Für die Tätigkeit des Reichsausgleichsamts werden Gebühren und im Neichs-Gesetblatt bekanntgemacht. \ | S Ne L 97 rei Q U ete ns afl : 2, bei Veträgen, E e BDellimmung des

Parlamentarische Nachrichten. erhoben. Die näheren Bestimmungen werden vom Reichsminister | S 18 i baf A ie a De a C (Gebühr zum Vorkrticas- Q S d der Uniage u “rue O De riedenSverITages ui ndert, für Wiederaufb / 8 Noi a L D S A 10 ub De AmreOnung Der Strafe oDer Webinr zum |Borlriege ufgescoben ist: der Umrechnungskurs des Tages, an dem die

u iederaufbau mit M MNeichsrats erlassen, Auf Forderungen, derew Anmeldung bei dem Reichsausgleichs- | F as s ) 3 L

. E j P ; : ; j C0 rse vorzunehmen, wenn dies zur Vermeidung von Härten oder offen- L T R O E e ie e Ner t 1 Teil 4 9 T ) F; C h : G ( E Lg d A L D U Vre DOTzUNeCT men wenn DIeS Zur Vermei Ung G H in d um 24 Abs. 2 diese Wesentlich is auch die Verzinsung, die zum Te %, Entwurf eines Reich8ausgleichsgesetzes. Ein Teil der erhobenen Gebühren wird in einem besonderen mte nmcht innerhalb der vom Reichsminister für Wiederaufbau bee | baren Unbilligkeiten exforderli erscheint. K E 5 M M n

J tgestellt worden ist:

i \ 6 -räat Fit inbli Î G 3 ¡ . j d ( Ä Î G J b i î t} d T “Tn Fi Do j? F Trift dog & 5 4 - y mpf c S, “V ati C 90. f Foy 7 DCIUe | dum Teil E O C A N O Der Deutschen Nationalversammlung is E e E E on ddie G e Gri L en 8 O 4 E ¡A Le gder Gebühr bleibt außer Anjay, sofern sie nach- 4. bei den im § 29 unter Nr. 2, 3 und d bezeichneten Gegenständen: um die es sih hier handelt, kann man der Meinung sein, daß die | nag Zustimmung des Reichsrats der nachstehend abgedrudte C : us As entsprechende Anwendung, es soi denn, daß weder der Gläubiger noch | weislih von dec Partei nicht versuldet ist. dev Umrechbnungskurs des Tages, von dem ab der Berechligte L i

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Verzinsung für die künftigen Gisenbahnen die ja als selbständiges wirtschaftliches Unternehmen zu führen sind recht bedeutend werden muß. Berücsichtigt man aber die Ausweitung, die die Etats der verschiedenen Länder erfahren haben, dann wird der Anteil der NVNerziasung an den Einnahmen nicht größer, sondern geringer. Im

eine andere Person in Ausführung einer ihr vom Gläubiger über- "e N j j tände öffentlid-red

L A P Bi A A A M E G ay A E i A r Verfügung über die Gegenstände durch öffentlich-recht- ragenen Serrickitung der Borlchnft des § 17 mwisfentlib FUMITder- Ein Scbuldner, dessen Verbindlichkeit auf Grund des § 27 zum lide Bescbrankungaen i ehr beeinträchtigt ist: find die gehandelt hat ober daß die Anmeldung nah Ablauf dey Frist nad | Ntrtoas8 a E R E L A dea E MLOITAUE Ungen Nes MEHD, Dee is D E s K t wörden ist bo N O o L O N Borkrtegökurs umzurechnen ist, hat, sofern niht der Vorkriegs- Gegenstände vor diesem Tage vom Schuldner ohne Verstoß geno t, worden 1], bevor de Forderung zur Kenninis des Reichs | furswert bes Nennbelrags seiner Schuld. dessen Tageskl'ur8wert über- gegen cin aefeßlid,es Verbot veräußert worden, so ist der Um-

Y auéêgleiciSamts gelangt war. jtcigt, sich innerha!b einer ihm vom Reichsausbgleichsamt gesezten rednungéfurs' des Tages der Veräußerung maßgebend. Soweit #ch für die im Abb, L bezeichneten Tage ein on d2v

betroffenen Verbindlichkeiten ergeben sollten.

__ Der Reichsminister für Aebeiaufbau wird ermähtigt, im Einvernehmen mit dem Neichsminister der Finanzen Verfügung über diesen Fonds zu treffen. |

L Abwicklunyg von Geldverbindlichkeihen im Prüfungs- umd Ausgleihsverfahren,

Geseßentwurf zur Beschlußfassung zugegangen:

Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende Geseß beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hier- mit verkündet wird:

Neichsaus8gleihs8geseß.

‘Die Vorschriften tes § 15 Abs. 3 finden entspreckerde Anwendung. | Frist darüber zu erklären, ob ihm Vermögensgegenstände folgender

L S Scbuldverhältnisse poishen Deutschen und in Elsaß-

Erwerb der Wertpapiere oder die Änsvrüche auf Recht3- d Y 9. t J T die vor Beginn des Krie

Jahre 1880 hatten die preußischen Eisenbahnen eine Einnahme von , Uebersicht über die Abschnitte: Ll Albgemeine Vorschriftan. . Le S | At gute S N O E Berline 9e maßgebender Ur:rechnungskurs nicht ermittela läßt, r m; J S non 9757 illi Mark, 1920 rech I. Das Reichsausgleihsamt (§8 1 bis 8). 2 (Frachiet das Reichsgusgleichsamt in Ansebung ciner angemeldeten l, in ausländisher Währung ausgedrüdke, unter § 9 Abs. V ist der hnungéturs im GŒinzelfall auf Ersuchen des Reicbéaue- 300 Millionen Mark, 1913 von 2757 Millionen Mark, 1920 renen M A ; E § 9. e De z +8 Ds Go S E ee P O S A t Es O L : Ee Calif von 10067 Mien Mt S Hnet IT. Abwicklung von Geldverbindlichkeiten im Prüfungs- und Aus- Die Vorschriften des Abschnitts 11 dieses Geseßes finden An- Forderung die Vorschriften des Abschnitts [Il dieses Geseßes nicht für fallende Forderungen: S A e gleidéamtis von der Reichsbank unier Berücksichtigung der Weltmarkt- wir mit Ger STINCYMe, bon DOC C LONEIT AOLart, SSCrecne alsich&werfahren (S8 9 bis 43). / wendung auf die im Artikel 296 Nr, 1 bis 4 und im Artikel 79 des amvendbar oder die Rechtsverfolcung olne weiteres für ausfichtélos, 2. in ausländischer Währung zu begleihende, hit unter Nr. 1 lage an dem nach Abs. 1 maßgebenden Tage festzuseßen. Die Fest. man die NVerziniung des Anlagekapitals3 aller deutschen Eiserbahnen 1 Allgemeine Vorschriften (§8 9 bis 16), Clebengoerira é bezeichneten Forderungen us SBUIeh Déuiscbtr so bat es von Der Mitteilung Der Forderung. an er auéläandi sches Aus- fallende Geldforderungen, in Uebung deren Fein _alliierter feBung ist iur das Neichsausgler8amt uad die Beteiligten bindend. im Jahre 1913 mit 4 %, so beträgt der Anteil an den Einnahmen 2, ns ano W Zubqualeichenden For- | soweit sie nad den Bestimmungen des Artikel 296 e und k dur amt ORUE ee lhre Bearbeitung abzulehnen. x oder assoziierter L von dem E nach N b des & 25 : Q % Lu L 3 un GMUID S T T 2 E S rox A lebnende Beschel! em Anmeldenden zuzustellen, Er | ¿Frtedensvertrags zuitehenden Rechte zur Emnbezaltung oder Gre 5 Ca A E SSA E 214 %. Im laufenden Jahre wird der Anteil nur 10,6 betragen. 6 Abe onuna det Lei alaalei Béamis aofniiber deutschen Vermitilung von Prüfungs- und Ausgleichsämtern zu regeln sind. hat E lobe Tordeitns 0 E Saa i L S atr E gemadt bat jen die F tungen _ Als Vorkzicgskurs im Sinne dex Beskimmungen dieses Gesegcs Also relativ steigt die Verzinsung nicht, fondern {fie sinkt troß ihrer : Gläubigern Und SAübhern (88 24 bis 43) | G s Ene kann, unter Zustimmung des Neichbrats j zu beze: nen und einen Hinweis auf Se C S 11 A 4 anle auf Nechtsverbältnissen beruhen die vor Beginn des Krieaqs- | Alt der durchschmtiliche Umrechnungsfurs, der an der nes Börse ú us Ee O ¡O1 E c ne Der V nail l 2 | R S : fis E / A S E R S N i A vahrend des Vhnats mangebend war, welcher dem Beginne des absoluten Höhe. T1, Mitwirkung des Neichsausgleichsamts bei anderweitiger I Mitgliedern, G R E N in zue von ReWtsfolae zu enthalten. zustandes zwischen dem Deutschen Reiche uad dem _1n Betraczt | Ne aal en Eu Deutschen Rede unt Be Q Lee | 4 d Verk fs i fe 3 anbelanat egelung von Geldverbindlichkeiten (§8 44 bis 50), A A 4 Anf 08 9. E 1, weiche Medtsvers- 8 9, lommenden alliterien oder assoziierten State entstanden sind; E L A N A F ¿ht H Hiittes; Was me F blT0 U nq es VETT AU PPET E an (inar, IV Ne \t8mittel egen die Anordnungen und Entscheidungen des mite Unier rtifel 296 DETe L bis 4 des Frieden8vertrags fallen. Das N idr Sausgleidêéamt hat die L von den usländiscben g uf usLäudische Iaghrung sautende Wertpapiere oder An- i CPaenDarier POTauSgIna. Cet nckch en S Kurs mt erm Le It A A ; i ú ie fie na L C TES i N s 7 j | 4 R S S Be C a E laßt, wird der Vork-iegë®kurs vom Neicbäministec für Wicderaufba1 so ist diese shwierige Frage so gelöst worden, wie sie nach Lage der Reichsausgleih8amis (S8 51 bis 24). A l S z 0 j i i: Prüfungs- und Ausgleichsämtera miigeteilten ¿Forderungen den als lpruche auf Lteferung solcher Wertpapiere, in Ansehung deren L E E R R A ia E E e V. Aufhebung und Abänderung von Verträgen über Zahlung in blat 2 Reichsminister für Wiederaufbau hat im Reichs-Geseh- Schuldner bezeichneten Deutslen bekannizugeben und ibnen eine an- lein alltierer vder ajoziierter Staat bon dem 1hm nach Ar- Vér Sus S E “unler B Htigung der Welkinartt 7 Í . d , Cx Ll R G : Lo ki Ci \ nach c 10rto Siadt G A R Z iy R NGS é: tf D097 des FrteDcnsbertraas tohenDen Rechte z1r (Giir- IDTUNG DOI ZD'aCDErItandigen, unier Beru nMAgung Der chZbeilrmna - lastung der Länder mit Gisenbahnbesiß von den Schulden oder dem aran I Gand Lieferung ausländischer Zahlungs- Regelune os Uta 20 ded Vieioveriieee U E Eee Gt zut E ¿u bestanmmn. H T O C E N L E O lage während des im Saße _1 bezeichneten Monats, festgesetzt R N E R » j mitte 55 bi M : d Ukiitel 298 enêvertrags und feiner Anlage Frfznnt ein als Sckuldner bezeichneter Deutscher die Schuld bebaliung oder Uquidation Gebrauä)* gemacht hat, sofern der L D T s A Schuldendienst ein. Das Reich übernimmt die Schulden der Länder VI D E N S AQULDNET MegerMNneter „DelMmer Die CHULI : Für die

Beteiligung Dritter am Verfahren vor dem Reichsau3glei chs-

j / 3 nah Maßgabe der Bestimmungen des Artikel 296 e beigetreten sind. nicht am, so hat er zugleich seinen Standpunkt zu begründen sowie die amtie, dem Neichswirt\chafdsgericht umd den Schiedsgerichten | izusu

Mit dem Ablauf des Tages der Bekanntmachung treten die Vor-

uninittelbar oder verzinst sie; es bleibt also den Ländern unbenom-

erforderlichen Beweismittel zu bezeichnen oder beizufügen. verhältnissen beruhen, 8zustandes

Ï E L ; s 4 L 0 ü A é T p L Y , A D 1 Bor Det nr 171 S Fraho 18 E) M orr opr T3 2 Sor S F: men, ihrerseits die Verzinsung vom Reich, entgegenzunehmen und sie 58 bis 61). ¡een e O II dieses L E injoweit an die Sielle des 8 21 zwijhen dem Deutschen Reihe und dem in Betracht kom- Börse P A S e ; L A i Land | VII rafbestimmungen (§8 62 bis 65) ' es euéfubrungsgeseßes zum Friedensvertrage vom 31. August ch A menden alliierten oder assoziierten Staate entstanden waren; | Dorje in Gelurg gewelene durchchntilid }nNungeTurs. thy läubiger weiterzugeven, in welhem Falle also das Lan . mungen (§9 62 bi . j 8 3 g . Augu U a Nd Len „M ZHELT E, Als E L A Zinsen baftbar bleibt i VIII. Schlußvorschriften (§8 66, 67). y 1919 (Reichs-Geseßbl. S. 1530). Eradhtei das Reichsausgleicbsamt eine bei ihm angemeldete Forde- 4. auf § 8 des Geseßes über Fnteignungen und Entschädigungen & 36. fd D [t Letbt. ? / 9 1,07) 5

Es war ungangbar, meine Damen und Herren, die Eifenbahn-

I. Das Reichsausgleichsamt.

assoziierten Staaten nach Se

In der gleichen Weise ist n aen, Be alliierten und e der Bestimmungen des

rung nicht als glaubhaft gemacbt oder die von emem Deutschen für | Di F d Z f 2 , 4, T L ( A i

die _Benweigeraung Der Anerkennung einer Schuld geltend gemachten Gründe nit für außveichend, so kann cs der deutschen Vartei de

vom 31. August 1919 (Neichs-Gesebbl, S. 1527) beruhende Ansprüche auf Gutschädigung wegen Einbehaltung oder Liqui-

Die Beträge, die das Neictsauvaleihsami auf Grund der Ve-

4 stimmungen des Abschnit!s 11 3 beansprucht oder \chuldet, \ind mit

: ; ; Y L t Rol Aa S én ; ; : SUBnS f ausländifde Währung lautenden Geldforde- O O E bera schulden unter Ausgabe neuer Schuldtitel etwa zurückzuzahlen. Das i L i i | i Artikel 296? vereinbart haben, dat: die Negelung des Artikel 296 U ( Pays, ae, 4 b ; E dation Vou auf aus! andi id C MIOtung lau oUdea Weldforde [unf vom Hundert zu Verzinlen. Lins i : E » ; L; dem Kapilalmarkt h Unter der Bezeichnung „Reichsausgleibsamt“ wird cin PrU- f und seiner Anlage auf die im Gebiet eines Staates ansässigen An- Leïstung einer Sicherheit für die Zahlung der im § 10 der Anlage zu rungen oder Wortpavieren, die zu den 1m Teil X Abschnitt IV Der Zinslauf beginnt bei Ansprüccken des Neichsausgleibsamts würde eine derartige Bewogung auf dem Kapitalmarkt hervorgerufen d Au3ale! : N : : an Ee / 7 Artitel 298 bes SeriebenSbertraas Doraesbhenen Crate e C O C E U i E Be i R | | : i j N bab | i i Inständ lut träali fungs- und Ausgleih8amt mit dem Siße in Berlin errichtet. | ehörigen des anderen Staates Anwendung finden soll, uf die Met, 290 Des 7ricdenSberlrage vorgesehenen Sirafe auferlegen. des Friedensverirags bezeihmeien Gütern, Rechien oder | an dem Tage, an dem es den Betrag dem gegqnerischen Prüfungs- und h en, daß sie unter den heutigen Umstän en abso W Uner rag ich Der Reichsminister für Wiederaufbau fann im Benehmen mit orderungen und Sccktulden Deutscher gegenüber den durch diese Diese Vorschrift mnDdet keine AUmwendung, wenn Der Verressene Interessen gehoren; î V Ausaglcih2amte gutgeschricben hat, bei Sculden des RNReichs8ausgleiE- gewesen wäre. So schien es richtig, daß man in die bestehenden | den Regierungen der beteiligten Länder an anderen Orten Zweig- ereinbarung betroffenen Personen sinden mit dem Ablauf des Tages glaubhaft. macht, daß er zur Sicherheitsle: stung ohne Beeinträchtigung 9. Erie aus Einbeholtungen oder Liguitationen von auf aus- } amis an dem Tage, an dem ihm die Nochricht von der Gutschrift des

Verhältnisse möglichst wenig eingreift, sondern es dem Reich über- läßt, nun Verzirsung und Tilgung der Eisenbahnschulden zu über- nehmen, wobei al)o die weitere Sicherung für die Staatsgläubiger gegeben werden kann, daß das Land sagt: ih behalte meine Schulden,

ends a0 die Verzinsung enigegen und gebe sie weiter. Die er ie Bs un brut pes Nane aa Schulden Deutscher ist die Zahlung, die Zahlungsannahme, die amt und der deutschen Partei die Wirkung eines rehtskräftigen Ürteils. X els A Hb Mad dere Gegenstände der in S 98. : Sicherung der Zinsen und Tilgung erfolgt durch die Rohüberschüsse E E “Ga eitgSauSgleihSamts. Aufrechnung, das Schuldanerkenntnis, der Erlaß sowie jeder andere Das Neichsausgleich8amt kann der deutscen Partei tie Zahlung Abs C E L L E R ibt E e E Ew Ein nab § 1s auf das Deutsche Rei Üübergangener Anspruch 4 “i i; ; z : d S (E í L TOE L A / T D au es et Ss LAEE A 43 902 O, eze cien Ai, dic na dem I. QWezemL 1710 cin R E "e en L A A E A A S G L der künftigen Reichseisenbahnen. In dem Falle, wo ein Rohüber- Bei der Hauptstelle sowie“ bei jeder Zweigstelle des Reichs auf die Schuldenregelung bezügliche Verkehr zwischen den Beteiligten eines Vorschusses zur Deckung der im § 20 der Anlage zu Artikel 296 andere Person übergegangen sind, fowie Forderungen und Ansprüche, | gegenüber cinem Bürgen ist vom Meichsausgleihsamte dur Er- Y ; : ; ; o; A; S 1 ue eicyo- | verboten, es sei denn, daß der Verkehr durch Vermittlung oder mit des Friedensvertrogs vorgesehenen Geblthr für das Verfabren vor dem | Andere Perton ubergeaan: L E U C Ssaubtaecrs | teilung einer Abrechnung, gegenüber dem Büraen geltend zu machen D schuß nicht vorhanden ist oder nmicht ausreicht, bleibt das Reich auêgleibsamts wird aus Vertretern der von der : urhführung dieses Zustimmung des Reichsausgleichéamts erfolat 9 By genrisbten Sdiedügeridtähof cufe:legen. Die Vorschrift des § 21 | die nach dem 31. Dezember 1919 dur Befriedigung des (Siaubiger3 N - E-teil e der Abo cin n D 78 Biirae E Anspru f A : : : 4 A \ g des 2 e ¿ gent leger tSbor cuseregen. Vie Sor}chrift des S 2 O S S S E Ver Erteilung der Abrechnun; er ais Bürge in Anspru f natürli haftbar und muß aus anderen Einnahmen die Verzinsung | Geseßes betroffenen Gläubiger und Schuldner ein Beirat gebildet. Die Forderungen und Schulden dürfen gerichtlich nit geltend Abs. 2 finder entiprehende Amvendung erloschen sind, gelten im Sinne der ¿S 29, 30 dieses Gefeves als Credit at Á ven L Erteer N i iat B 1A Bestane L j h: v M Ï a C i , “e: G E Ee S P REI E Y V Vnrmnaonägononitan Nortontarm S , p S «4 . d B TNOMINMcne 3 ILENi DTHEO z „Imm entungen;, 4 and i und Tilgung leisten. Es ist auf diesem Wege ermöglicht, die Gläu- Rei Gd eni A S fte Bie s gemacht werden, Ein schwebendes geritlides Verfahren wird L 3 A E an Gn over Beile oder Umfang der. im Ausglcich8verfohren b-friedigten Hauptverbind- 0 , i; Í : . ï )9AaUD C) 2 no ü S E * f Í : Àù E N D) 2 j 5 j L. æ li ) geln C Fa 1 C CUMILLE Une / VLTL A H Ut S CIRTE N R 7 fas! S z 4 biger so sicher zu stellen, als da3 nach Lage der Dinge nur sein kann. dén übrigen Beiräten tritt an die Stelle des Präsidenten der Leiter | das nah Abs. 2 unterbroGener Netsstreit im Ausalei& Wird dur cine übereinstimmende Entscheidung der beteiligten Gegenstände am 31. Dezember 1919 zugestanden haben. D E S R le E ï Meine Damen und Herren, in bezug auf die Organisation | der zuständigen Zweigstelle. verfahren dur eine von einem Prüfu 8 : d A, "leid uêgleidg« Auégleihsämter oder dur eine Entsdeidung tes gemischbten Schicd8= ,_ Der Schuldner hat zugleih mit der im Abf. 1 bezeichneten Er- | 1 L A Gntscheitung einer Sprucbstelle des Neichsausgleichs- f ì i eber: tadi j fünfti Stadi Die Beiräte haben folgende Aufgaben: U : T inge Un usgleihéamte bes gerichiShofs festaestellt, daß eine deuische Forderung nit vom Ar- | klärung ein Verzeichnis der Vermögensgegenstände einzure:chen uad | antis zu erteilen, wird zwischen dem UÜebergangsstadium und dem künftigen adium i ) x einigte Einigung oder Entscheidung in der Hauptsache erledigt so P OR Mo Boe S O Ta Gat R V RAH A Lf s- | dle Wctickeit feiner Anaaben {riftli an Eides Statt zu ver- S 39 unterschieden werden müssen. Für den Uebergang ist ter Grundsaß b) ce M Fin das Amt oder die Zweigstelle zu erstatten; | kann jede Parlei zur Herbeiführung einer Entscheidung über Me iun liel 296 deb Fricdendvertrags betroffcn wird, fo hat das Reichsaus- | die Richtigkoit seiner Angaben swiftlich an Eides Statt zu ver- R [C : ; l, e

aufgestelli worden, daß so wenig wie möglih in die gegeawärtige Organisation einzugreifen ist, daß man nicht den an und für \ch{ schwierige] Zeitpunkt des Uebergangs, der sich ja nun mit einer starken Hast vollziehen wird, noch dadurch fkomvliziert, daß man nun das gesamte Eisenbahnwesen auf eine neue

stellen errichten.

der vom Neichspräsidenten ernannt wird.

r Mei ationen, die Vertreter in die Beiräte enden, und die Zahl der auf

S2 An der Spihe de3 Reichsausgleich8amts steht ein Präsident, Der Reichsminister für Wiederaufbau en im Rahmen der

b) engere Ausschüsse zu bilden, die der Hauptstelle

Seite stehen; :

c) (8 die Spruchstellen des Amtes (§& 4) Beisißer vorzu- agen.

chS8minister für Wiederaufbau bestimmt die Organi-

| t oder einer | Ay39 weigstelle bei ihrer laufenden Tätigkeit beratend zur sorties

der im § 16 Abs. 2 und im

der Bekanntmachung die Vorschriften des Abschnitts 11 dieses Ges seßes mit der Maßgobe Anwendung, daß diese Personen den Ange- hörigen ves Staates, in dessen Gebiete sie ansässig

ind, gleistehen. i: i S én On der im § 9 Abs. 1 bezeichneten Forderungen und

ichsverfahren noch nit abgegoltenen Kosten den Nechtsstreit

en,

ie in Abs, 1, 2 bezeichneten Beshränkungen tréten, unbeschadet

] 23 der Anlage zu Artikel 296 des

riedenêvertrags enthalienen Vorschriften auser Kraft, sobald der

laubiger die V A 25 da Anlage ju Artikel 296 des Friedenäver« Be

des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts außerstande set. S°22, Die Entscheidungen des gemishlen Scbiedsgerichtshofs (SS 16

bis 20 der Anlage zu Artikel 296 des Frietensvertrags) sind endgültig.

Sie haben zwischen den Parteiew fowie zwischen dem Reich8ausaleichs-

gleihsami deim Gläubiger auf Verlangen eine Bescheinigung darüber zu erteilen, daß die in ven §S§ 11 bis 13 dieses Gesebes some im S 1 des Ausführungsgeseßes zum Friedensvertrage vom 31. Auqust 1919 (Neihs-Gesebbs. S. 1530) Bezeihneten Beschränkungen auf die Forderung keine Amwendung finden.

3, Abrechnung des Reicbhsausaleicchósamts gegen-

ländische Währung “lautende Geldforderungen und Wert- papieren, die zu dea im Teil X Abschaitt 1V des Fuiedens- vertrags * bezeichneten Gütern, Nechten oder Interessen ge- hören, sofern die Grlöse dem Schuldner unmittelbar von einem alliierten oder assoziièrten Staate zur Verfügung ge-

fichern fowie dur Einreichung der thm zur Verfügung stehenden Belege nachzuweisen.

P

__ Erfüllt der Schuldner die im Abs, L bis 3 bezeichneten Ver- flihtungen nit, sv ist seine Schuld zuin Tageskurse der Währung

thres Nennbeirxgs umzunvedbnen, t

§ 30. i Der auf Grund der Abre{nung über die Schuld nah § 27

Betrags durch das gegnerische Amt zugegangen ist. S 37 Sofern die Endebrehnung über vorauêsibilich erbeblih verzvaern wird, kann das NReichk8ausgleidsamt der Partei eine vorläufige Abrebnung erteilen

eine Forderung oder Schuld sich

__Der auf Grund einer Abrechnung dem Retichêausgleichsamte zu- stehende Beirag ist innerhalb eines Véonats nah Zustellung der h rechnung an das Reicbsausgleäichsamt zu zahlen.

Das MeichsauLgleichsamt soll dem Zahlungspflihtigen auf An- trag Verlängerungen der Frist bewilligen, wenn dies mit Rücksicht auf die Billiokeii, insbesondere mit Nücsicht auf noch nicht abgerechnete Forderungen des Zablungspflißtigen, geboten crsheint. Es kann di

V Lothrinacn ansässigen Versonen tritt an Stelle des Vorkrieaskurses der |

Grundlage zu stellen versuht. Dagegen besteht Cinstimmig- | sie entfallenden Vertreter; er kann Bestimmungen üder die Ge- | trags vorgesehene Bescheinigung erteilt wird. über deutschen DLGUBTIe 1 nund Sbuldnern. Af. 1 vom Schuldner zu zahlende Betrag erhöht sich um den | Bapilligung der Zablungsfrist von der Leistung einer Sicherheit ab-

) Leit darüber, daß eine gewisse Umorganisation unter allen | |bäftsordnung der Beiräte rien, : I A E Ba 2 A Währungsgewinn, den der Schuldner hinsitlich der im § 29 be- | hängig machen. : À \ Umstäni l derlid ift Le al G e a f: Bei der Bildung der Aus SNe und bei Vorschlägen von Bei- Die Zwangsvollstrekung wegen der im Mi Abs, 1 bezeichneten Sobald die im § 9 Abs. 1 bezeihneten Forderungen und Schulden | zeichneten Gegenstände erzielt: er darf jedoch den Tageskurêwert des j : : S : / mständoa erforderli ist, daß sie aber erst in cinem. weiteren sißern r die Spru@stellen sind die Beiräte nicht auf ihre Mit- E und Schulden ist unzulässig. Eine bereits Hache Ie im Verkehre zwischen den beteiligten Auêgleihsämtcra feit- | Nennbetraas der Schuld nicht übersteigen. Die Welldge, die das Reichsausgleichsamt auf Grund einer Ab- Ï

Beitpunkt vorgenommen werden kann. Dann werden auch glieder beschränkt. / wangsvollstrefung ist einzustellen, Vollstrekungsmaßregeln, die wach gcstellt und dem Prüfungs- und Ausgleichsamte des Gläubigerstaats Als Währungsgewinn gill: rechnung schuldet, find dem Berehtigten auszuzaÿlen, sobald und so- f

die Erfahrungen aus dem Zusammenwirken der verschiedenen ; | L dem 11. September 1919 erfolgt sind, sind aufzuheben. quigescvieben sind, hat das Reihéausgleichsamt der deutschen Partei 1. bei den im § 29 unter Nr. 1, 2, 3 und 5 bezeichacten Gegen- | weit das auständige Finanzamt Hierzu seine Zustimmung erteilt hat. f Eisenvahnsysteme, die wir in Deutschland hatten, vorliegen, und man | „. „Vei dem NReichsausgleih8amte werden Spruchstellen errichtet, unverzüglich eine Abredmung über den ihr zustehenden oder von ihr ständen: der Unterschied zwischen dem Tageskurswert und dem | Dis Vorausseßungen für die Erteilung und Versagung dieser 2u- s

| wird aus allem das Baste zu nehmen ve lat / ; die in der Beseßung von drei Mitgliedern naß Stimmenmehrheit ( (Fortseßung iu dor Zweiten Beilage.) gu zahlenden Betrag zu erteilen, L Borktriegsturswerte; stimmung werden dur besonderes Geseß gercalt, 8

entscheiden. In teder Sprustelle führt ein von dem Reichsminister