1920 / 70 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Minifterium für Handel und Gewerbe.

Ernannt sind zu BVergiosp-ktoren: die Bergassessoren Paehr beim Steinfkohlenbergwert König, O. S., Kurt Seiol beim Steinkogienberqwerk Königin Luise, O. S, Mühlbach im Bergreviec Scimalkalden, Nolte im Bergrevier Wattenscheid, Schlieper im Bergrevier Ost-Recklinghausen, Fuldner z. Zt. bei der Kohl-nwirischasts"ielle in Bielefeld, Berger im Berg- reviec West Waldonburg und Dr.-Jug. Berckh off im Berg- revier Herne.

Justizministerium.

Der Kammergaerichtsrai Gadow is ¿um houptamtlichen Mitglied der Justizprüfungskommission beftellt.

Der Landgerichtsrat Szyja in Breslau ist zum Land- gericisdi1 ektor bei vem Lavdgae: icht T in Berlin ernannt.

Dem Landgerichisrat, Geheimen Juftizrat Hermesdorff in Koblenz und dem Amtsgerichtsiat, Geheimen Justizrat Freydandck in Hameln ist die uachgesuhte Diensientlassung mit Nuhegehalt erteiit.

Ver'’eßt sind: die Landrichter Schmidt und Shwing in Elherfeid an das Landgericht! TIT in Berlin, der Landiichter Dr. Trapp in Saarbrücken nach Cöin der Landrichter Liedgens in Aachen noch Trier, der Amis1ichier Man=- kowski in M-Giadbach a!s Landrichter nah Düsseldorf, der Ammisgerichls1ai Krieger in Bltlandsbera an das Amtsgericht Berlin-Tempelhof, dec Amtsrichter Vollbach in Dinslaken nah Wadern und der Amisgerichtsrat Conrads in Nhaunen nach Ratingen.

Aus dem Justizdienste sind geschieden: der Amtsgerichts- vat Dr. Schneemann in Wesel infolge seiner Ernennung

m Landrat, der Landrichter Klose vom Landoericht T in

erlin infolge seiner Uebernahme in die Reichsfinanzverwaltung unter Erne: nung zum Regierungsrat und der Landiicbter Gaßner aus Memel infolge seiner Uebernahme in die Reichs- finanzverwaltung.

Die Verseßuna des Landgerichisrals Lanz in Saarbrücken noch Côln ist zurückgenommen.

Der zum Landrichter ernannte Gerichtsossessor Dr. L osen- hausen f aufgefordert, fein Amt nicht in Trier, sondern in Aachen anzutreten.

Der kommissarische Bezirksrihier beim Gouvernement Kamerun, frühere Amtsrichter Eggers ist zum Landgerichis- xai in Lüneburg ernannt.

Zu Landrichtern sind ernaunt: die Gerichtsassessoren Abegg in Düsseldorf, Yang f, Dr. Kaemmerer, Krieger Struensee, Georg arnede in Altona und Rudolf Lauenstein in Kiel.

Zu Amisrichtern sind ernannt : die Gerichtsassessoren Ble y bei dem Amtsgerichie Berlin-Mitite, Huesgen in Duisburg und Dubois in Barlenstein.

Aus dem Justizdlensie sind geschieden: der Staatsanwalt

erbst von der Staatsanwalischast bei dem Landger1chte I11

Vetlin infolge seiner Uebernahme in die Reichs finanz- verwaltung unter Ernennung zum Regierungsrat und der Staatsanwalt Trost in Bresiau infolge seiner Ucbernahme in die allgemeine Staaisverwaltung unter Ernennung zum Regierungérat.

Dem Staalaanwalt Baer \ch in Bartenstein ist die nach- gesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Der Staatsanwalt Teßlaff aus Posen ift nah Magde- burq verseßt.

u Staatsanwälten sind ernannt: die Hilfsstaaisonwälte eimih Schmiß und Woltering in Elberseid sowie Spinu Münster i. W.

Dem Notar, Justizrat Dun cker in Gollnow ift dia nach- gesuchte Entlassung aus dem Amt als Notar erteilt.

Der Amtssiz ist angewiesen: dem Notar, Justizrat Yrehme ‘aus Pleß in Striegau und dem Notar Nath aus Malmedy in Schleiven.

u Notaren sind ernannt : die Rechtsanwälte, Justizräte Dr. Isidor Bro ck, Richard Haenschke, Ludwig Steiner in Berlin mit Anweisung des Aml1ssißes in demjenigen Teile der Stadt Berlin, der zum Bezirke des Amtsgerihts Berlin-Mitte ehört, der Rechtsanwalt, Justizrat Dr. Bruno Cohnberg in

hacloltenburg, die Rechtsanwälte, Justizräte Max Buda, Siegmund L Leopold Gelbschmidt, Fall (Felix) Hirschberg, Karl Josl, Hillei Rogosinski in Brealau, die Nechtzanwälte Paul Menzel in Glag, Dr. Johannes Kulig in Oppeln, Dr. Christoph Maack in Chan Werner Schlüter in Striegan, Karl Garms, Ernst Hedcking, Julius Kuß und Karl Walbaum in Göttingen, Julius Bäcker und Dr. Aibert Rose in Paderborn, I Schwarzwald in Stadtlohn (Amtggerichisbezirk

reden), Paul Granzow in Meldorf, Ernst Gosse in Birau-sberg, Albert Hahn in Saalfeld (Ostpr.) uud Erich Kroll in Piacienburg (Weijtpr.).

ua der Liste der Rechtsanwälte sind gelöst die Rechts- anwälte: Dr. Opi§ bei dem Kammergericht, Voigt bei dem Landgericht in Altona, Merke! bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Breslau, Dr. Bohnen bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in M.-Gladbach, Dr. Beis ner bei dem Amtsgericht in Groß Wazienberg, Justizrat Brehme bei dem Amtzgericht in Pleß und Dr. Albrecht bei dem Amtsgericht ia Neuhaldensleben.

Jn die Lisie der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Land: richter a. D. Dr. Albert Zimmermann bei dem Landgericht I in Berlin, die Rect:tsanwölte: Salo Glaß, bisher bei den Landgsrichien I, IT und IIT in Berlin, bei dem Kammer- geriht, Michelet, früher bei dem Landgericht TIT in Berlin, und Schröder aus Göttingen bei dem Landgericht I in Ber!in, Dr. Fröchtling, bisher bei dem Ober lande3gericht in Düssel- dorf, bei dem Landgericht dase!bst, Dr. Friß Marcus aus Berlin bei dem Amisgerichht und dem Se gee S! in Düssel- dorf, Möhle, bisher bei den Landgerichten 1, TI und Ul in Berlin, auch bei dem Amtsgericht in Berlin-Schöneverg, Sustizrat Kennes, bisher bei dem Landgericht in Pots- dam, auch bei dem Amtsgericht daselbst, Justizrat Brehme aus Pleß bei dem Amlsgericht in it der frühere Rechisanwalt Dr. Kruchen bei dem AÄmtisgericht und dem Landgeriht in Dorimund, die Gerichtsassessoren: Radi und Dr. Schoenloank bei dem Landgericht T in

erlin, Dr. Trepper bei dem Amtsgericht und dem Land- eriht in Hagen i. W,, Boelk bei vem Amtoge1 icht und dem mdgericht in Köslin, Micheel bei dem Amtsgericht in Burg a. F., die früheren Ge1ichtsafiessoren:. Dr. Lelewer bei den Kammergericht, Plümece bei dem Oberlandesgericht in Naumourg a. S., Gerhard Cohn bei dem Landgericht T in

Berlin, Hölzerkopf bei dem Amis3gericht in Neukircen |

(Kreis Ziegenhain) mit dem Wohnsiy in Röllshausen und | j | Charlottenburg

Täger bei dem Ämisgericht in Wilhelmshaven.

Zu Gerichtsassessoren sind ernannt: die Neferendare Dr. Erich Zimmermann, Friedrih Müller, Dr. Martin Meyer im Bezirke des Kammergerichts, Dr. Alfred R intein im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Cassel, Dr. Christoph Cremer, Albiecht Hoppe, Alfred runs, Johann Schus macher, Hempelmann, Kurt Kayser im Bezirke des Oberlandetgerihts zu Cille, Pißler, Dr. Schoemann, Dr. Chryio t im Bezirke des Obe: lantesgerihis au Côln, Dr. Jolef Wolff, Polzin, Fianz Heinemann, Bürger im Bezi:te des Oberlande#gerih1s zu Düsseloorf, Tr. Halleis- mann im Vezirle des Oberlonde3gerichts zu Hawm, Grots- husen im Bezirke des Oberlandeßgerichis zu Kiel, Doren- berg im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Naumburg a. S., Georg Loewenberg im Geschäslebereiche der Abwicielungs8- stelle des Oberl r ndesgeridts zu Posen. und Dr. Ludwig Aron im Bezirke des Oberlandesgerihts zu Stettin.

Aus dem JZustizdienst sind geschieden die Gerihts0assessoren : Dr. Maciensy infolge seiner Ernennung zum Regierungsrat und slän? igen Hilfsarbeiter im Reichs\haßminijsierium, Dr. Krokisius, Dr. Mirre, Heimann Simon infolge ihrer Vebernoahme in die Neichefinantverwallung unter Ernernung p Regierungsräten, Bone, Dr. Borgmann, Diegel, Reinhold Engel, Adolf Firnhaber, Dr. Görce, Hans8- pach, Heistng, Jann owsky, Dr. Kaifer, Koziol, Konrad Kuhn, Lasch, Dr. Kurt Schmidt, Schrohe, Dr. Mor Schulz, Johannes Thiele, Tieimann infolge ihrer Uebernoßme in die Reichäfinarzvenwaitung unter Er- nennung zu Negieruno8as}sesloren, Fimmen, Dr. Jacobus, Yagemaun, Meißen, von Oerßen, Romig info'ge ihrer Vebernahme in die allgemeine Staatève!waltuvg unt-r Er- nennung zu NRegierungsasstssoren, Friy Sch{wneider infolge seiner Érneovpung zum Hegieivnosassessor, Paul Siern infolge seiner Ucherr abme als Finanzamimann in eine planmäßige Sielle der Reichs\chagverwaltung.

Den Gerich!sassessoren Dr. Agena, Dr. Arnheim, Dr. Bacehr, Poui Boehm, Debey, Dr. Dresdner, Dr. Driesch, Dr. Dwenger, Eickhoff, Dr. Geletneky, Walter Grosse, Hein, Johaures Holy, Dr. Huck, Je, Kuno Kelm, Dr. Johannes Köhler, Dr. Waller Kiüger, Kurzer, Litiauer, Dr. Lürman, Maday, Dr. Ernst Meyer, Oswald, Or. Pause, Dr. Pechatschek, Dr. Philippe, Reinsch, Dr. Rinteln, Dr. Friedrich Salomsov, Scharnweber, Schefer, von Schroeder, Senkpiel, Dr. Sperl, Dr. Wallau, Wirth und Dre. Woigeck ist die nawgesuhte Entiassung aus dem Justiz- dienjt erteilt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Es sind ernaunt worbea: der Regierungs- und Forstrat A ch in Hildesheim zum Oberiorstmeister in Koblenz, dec E und Forftrat Hohenschuß in Aachen zum Ober- forfimeister in Cöln, der Fo1stmeister Berner in Weenzen zum Regierungs- und Forstiat in Ñ lde8heim, der Oberförster von Koye in Neuhof zum Regierungs- und Forstrat ia Maagbzourg.

Versezt worden sind: der Regierungs- und Forsirat, Ge- heime Negierunçc srat Werkmeister in Danzig nah Sieitin, die Forstmeister Billich ir Grabau nah Warnow, Brandes in Daun na Hannover, Daelen in Mon'chau nah Hambach, Demme in Gnewau nah Heteborn, Enge! h ard in Selgenau nah Lödbderißz, Hermann in Karihaus nah Altenplathoro, Hohensee in Otbura nah Kupferbütte, Pfeiffer in Kielau nah Dingelsiedt, Menzel in Obornik nach Neukrakorww, Mendt in Mirchan na Born, Zielaskowski in Tornau nah Söllichau, der Nevierförster ODehlmanu in Jlfeld nah Erichsburg.

Dem Obersörster Blan cke in Oppeln ist die Oberförster- slelle Nellowa, dem Oberförsær Clostermann in Siegburg die Oberförsterstelle Hür!gen und dem Oberförster Junge- blodt in Frankfurt a. O. die Oberförsterstelle Neuhof über- tragen worden.

Zu Oberförstern zunächst ohne Uebertragung eines Reviers find ecvrannt worden die Forftassessoren Kaehne in Berlin, von Rohrscheidt in Prosîau und Norberg in Berlia.

Sn den preußischen Staatsdienst sind übernomraen worden: die reiQsländisden Forstmeister Fuchs unter Uebertra«ung der Oberfsörsterstelle Kirwberg, Jm unter Uebertragung der Ober- N Griblar, Wegener unter Uebertragung der Ober- försterîielle Labnstein, serner der Regierunas- und Fo! strat Hinrichs unter Uebertragung der Foi ftinspektion Koblenz: Eifel sowie der Oberförster Blume unter Ernennung zum Negie- rungs: und Forstrat und Uebertragung der Forstinspekiion Schneidemühl-Schönlanke und der Oberförster Re ye unter Ernennung zum Regierunas- und Forstrat und Uebertragung der Forfii: spektion Ersur l, Worbis.

Der Regierungs- und Forstrat Goedeckemenyer aus Magde- burg ist in anhaltische Dienfte getreten.

Zu Revier sörstern sind ernannt worden: die Hegemeister He in Kalteiche unter Ueberiragung der Revierförster- telle Bieiteobruch, Lammers in Langenhöft unter Uebertragung der Revierföcfter)telle Sairup und Rick in Mehren.

Hauptverwaltung der Staatsschukden.

Boi der Hauptverwaltung der Staatsschulden ist der Bürodiätar Westphal zum Kassensekretär ernannt worden.

Minifterium für Wissenschaft, Kun| und eitun ; Die Preußische Staatsregierung hat den Direktor der Eschersheimer Realschule i. E. in Frankfurt a. M. Dr. Paehler zum Provingialschulrat ernannt. Als )o‘ccher ist er dem Pro- vinzialshulkollegium in Koblenz überwiesen worden.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekannimachungen des Reichskommissar3 für die Kohlenverteiltung über den Gasverbrauh in Groß Berlin vom 31. August 1917 und über die Einschrär kung des Verbrauchs elekirischer Arbeit vom 9. Septerrber 1919, ahb- geändert durch die Bekanntmachung des Reichskommissarsa vom 1. März 1920 (veröffenilicht in Ne. 54 des „Deutschen Neichs-

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anzeigers“” vom 4. März 1920) wird für das Gebiet des Kohlenverbandes Groß Beriin, nämlich die Siadtfreije Berlin, j Neufölin, Berlin- Schöneberg, Berlin-Lichtens bera, Berlin-Wilmersdorf sowie die Landkreise Teltow und Niederbarnim in Abänderung der Bekanntmachung des Kohlenverbandes Groß Berlin Nr. 4512/19 vom 95, November 1919 folgendes bestimmt: Tes An Stelle des § 1 tritt folgende Bestimmung: i n offenen VerfaufssteUen, Warenkäufern, Ladengeschäften und dergleichen darf dec Verbrauch an Gas und Elektrizität 50 vom Hundert der in dem entsprechenden Kalendervierteljahr 1916 verwendeten Mengen nicht übersteigen. Schaufenster- und Außenbelieuhtung durch Gas oder Elektrizität ist verboien. i Nach Eintritt der für den Ladenschluß polizeilich vorgeschriebenen Zet l Ut ledigli die aus Gründen der Sicherbeti unbedingt no1wendige Beleuchtung estattet und auch diese nur unter der Voraubsezung, daß die Fualnde zum Geschäft vershlossen und Personen, ausgenommen etwaige Wächter, in demsciben nit anwesend sind. L An Stelle des § 2 tritt folgende Bestimmung: : Für Gastwirtscha)\ten und ga“wirtschaftlide Betriebe jeder Art (aud Horelrestaurants, Koffees und dergleicen) 1cwie für Konzert äte, Zirku38unternehmwg n uad für Vergnügungs1tätien anderec Art, soweit deren Gewerbebetrieb eine bejondere Ge- nehmigung nah den §§ 33 6— c der Reichsgewerbeordvung erfordert, darf unbeschadet der Bestimmungen der §5 3 und 4 Gas und Elektrizität zu Beleuhtungszwccken nur in Höhe von 35 vH der în dem entsrrechenden Monat des Jahres 1916 verbrauchten Menge entnommen werden. Na Eintritt der Polizeistunde hat die Entnahme von Gas und Elekirizität zu Beleuchtung§«- zwecken völligzu unterbleiben. Diese Vorschrift ilt au für G alto wele dem gemeinsamen Ges rau der Güste zu dienen bestimmt find (Lesezimmer, Musik- zimmer u. dera!.). Swaufenster- und AußenbeleuWßtung durch Gas oder Glektrizität ist verboten. : IL

Diese Bekanntmachung tritt mit dem 3. April 1920 in Kcaft.

Berlin, den 1. April 1920.

Dex Kohlenverbhand Groß Berlin. Reice.

Bekanntmachung.

Semäß 8 46 bes Kommunalabgabengeseßes vom 14 Juli 1893 wiro hermit zur öffenilihen Kenntnis gebracht, daß das steuerpflichtige Reinci-fommen der Königsberger-Cranzer Eisenbahngesellschaft sür das Rechnungsjahr 1918 150 000 # beträgt.

Köaigsberg Pr., den 26, März 1920.

Der Eisenbahnkommissar. J. W: Haunemann.

Bekanntmachung. __ Dem früheren Geschäftsführer Hans Schulvater gew Schüler, Berlin, Düuescnstr. 37, habe ih die Wieders- aufnahme des durch Verfügung vom 10. Februar 1919 (R..A. Nr. 36 Amtsblatt Stück 7) untersagten Handels mit allen Gegenständen des täglichen Bevarfs auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesrat8verordnung vom 23. September 1915 (NGBI. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestattet.

Berlin O. 27, den 26. Mäcz 1920,

Der Polizeipräsident. Abteilung W. I. V,: Dr. Weiß, E

Bekanntmachung.

Auf Grund dor Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässigee Perso nen vom Handel vom 23, September 1915 (RGBl. S. 608) habe ich dem Schankwirt Franz Urban, Berlin, Friedrihslraße 246, Inhaber der Opheltia-Bar, Fried- rihstraße 183, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Un- zuverlä)sigkeit in bezug auf di&een Handelsbetrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 29. März 1920.

Der Polizeipräfident. Abteilung M. J. V, : Dr. Weis

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung über Fernbaltung unzuverlässiget Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S, 603) und der hierzu erlassenen Auéführungsdef!immungen vom. 27. Sep- tember 1915 wird dem Molkereiverwalter Jultus Wolff in Leweyow bei Gummin i. Pom. bis aus weiteres der Handel mit Lebens- vnd Genußmitteln und die Tätigkeit als Molkereiverwalter untersagt. Die Kosten des Verfahrens sowte die Gebühren für die öffentliche Bekannte machung im „Deutschen Reichsanzeiner“ hat Wolf zu tragen.

Greifenberg i. Pom., den 30. März 1920,

Ver Landrat, von Thabden.

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Bekanauatmachung.

Dem Milc{hhbhändler Nihard Maudrich in Merse- burg, Große Sixiistraße Nr. 11, ist die Ausübun E Ge, erbebetriebes als Milchverkäufer vom 15. März d. ä, e 8 (ul Tia enen U untersagt. GliF: zeitig wird festgeseßt, daß der von der Anordnung Bet i Kosten der Beröffentlihuag zu tragen hat, 9 E

Mer!eburg, den 9. März 1920.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Dr. Mosebagh.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 der Preußischen Geseysammlung enthält unter E N M G.fes A ins Ens von mittels Staatsbeamten und Lehrpersonen (Unterbrin vom “vg A 1920 A Ale | I L, 1 eine Verordnung, betreffend vorläufine Aende- rungen von Gerichtsbezirken anläßliÞ der Aus GSriedensvertrags, vom 28. März 1990 aa L

Berlin, den 31. März 1920. Geseßsammlungsamt. Krüer.

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Zweite Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

0 O.

Nichtamtliches,

Deutsches Nei.

In der am 1. April 1920 unter dein Vorsitz des NReichs5- ministecs Dr. David abgehaltenen Volilsigung des Reichs- rats wurde dem Enirourf zu Ausführunçgsbestimmungen zu der Verordnung über die Außenhande!3skonirole vom 20. Dezember 1919 zugestimmt.

_ Wie dem „Wolffschen Telegraphenktüro“ mitgeteilt wird, befätiat fich die zunäcst taum glaublice Nachricht, daß die deutsch - belgishe Grenzkommission am 23. Mä1z Belgien tatsäczlic ‘ice Bahnlinie des Kreises Monschau zu- gesprochen hat, obwobl der deutsche Lertrcter mit größter Eat- schieden heit wideriprach und jede Beteiligung an diesem rechts- widrigen Verfahren ablehrte. Mit diefem Beschluß hat die Kommission ihre Befugnisse in unerhörter Weise überschriiten. 2826 sie beschlossen hat, ist Leine Grenzfesisezung, sondern eine Gebieicabirelung. Mit der Bahnlinie würde außer den Kreisen Eupzn und Malmedy noch ein Drittel des rein deutschen Kreises Morschau mit eiwa 2000 Einwohnern gewaltsam von Deutsc- land losgerissen werden. Der BesWluß der Kommiffion stellt eine gröbliche Verlegung von Wortlaut und Sinn des Friedens8- vertrages dar und bedeutet eine neue Vergewaltigung der un- qlücktlichen Bevölkerung, die sich bercits einmütig und in \{chärfslter Form gegen die Abtretung der Bahulinie ausgc- \orochen hat. Die allgemeine Ansiczi geht daßin, daß die Reichsregierung den Beschluß der Koumissioa, der wegen Ueberschreitung der Zuständigkeit als ungültig betracziet werden muß, unier feinen Umständen aneikeaneu wird und mit allen Mitteln auf seine Rückgängigmachung hinarbeiten muß.

Aus Beamtenkreisen ist der preußischen Siagats- regieruna folgende polnische Viinisterialverfügung zur Kerminis gekommen:

An sämtlihe Departements des Ministeriums. In der An- Cen der unmittelbaren deutschen Staatsbeamten ordne ih fol- gendes an:

1) Falis die deutsche Regierung nicht bis zum 1. 4. 20 6 Ußr Abends die Beciängerung des provisorischen Beamtenvertrags für 3 Monate beantragt, werden sämtliie Verhandlungen mit derjelben in der Beamtenangelegenheit für gegenstandslos erachtet.

2) Die Vcrordnung vom 30. März wird aufreckt erbalten. Es

ist statthaft, einen deutschcn Beamten, dec im Sinne dieser Ver- ordmmg fh zur weiteren Tätigkeit im polnischen Dienfle erboten hat, ohne auf den polni\den Gtat erien, weiter zu beschzüfstigen auf Grund eines Verirags bezw. gegen Tagegelder. 0) Die unter der Bestimmung zu 2 nicht fallenden Beamten sind verpflichtet, ihre Dienstwohnungen spätestens am 7. April 6 Ühr Abends zu räumen. Diese Verordnung ist fofort zur Kenntnis aller Beamten zu bringen.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ift der Negierung amilih von hleser Verfügung nichts bekanntgeworden. Die Reichs8- und Siaatsregierung ift seltsteersiändlich nicht in dex Lage, auf diejes versteckte Ultimatum der polnischen Re- gierung einzugehen, Sie hat daher an dezn deuiscea Ucehber- leitungskommißfar in Posen folgendes Telegramm gerichtet:

Die Polen haben Absl!uß des proviforischen Beamtenvertrages unverantrortlih verzögert und Zustandekommen des endgültigen Beamienvertrages durch thr Verhalten biéther verhindert. Deutsche und preußische Regierung find stets zu Verhandlungen bereit ge- wesen und haben noch die Mitte März endlich zustande gekommenen Verhandlungen aufs kräftigste gefördert. Sogar ESnisendung von Kommissaren rach Posen war in Ausficht g-flellt, sofern nur eitens Her voluisden Meaterung das geringste (Sntgegenktommen in ver von uns notgedrungen uit der Beamtenfrage zu verbindenden Korridoi fcage gezeigt worden wäre. Die polaise Negterung hai es au hiec an jevem Ernst der Verhandlungen und jedem Entgegenkommen fehlen lassen. Sie bat auch die heute zur Kenninis agekemmene Ministerial- persügung amtilich hierher nit mitgeteili. Es ist für Neichs- und Staaîtsregierung daher sowohl aus scchlichen wie formellen Gründen unmöglich, eine Verlängerung des proviforiihen Beamtenvertrages zu beantragen. Nachtcile und Unbequemlichkeiten, die den Beanmiten entgegen den Bestimmungen des vorläufigen Bearmtenvertrages zu- ftozen follten, würde die Reihs- und Staatsregierung lebhaft be- dauern. Die Verantwortung trifft aber die vpolniche Vtegtierung. Bet der Arordnuno, daß Beamte zum 1. 4, 20 den öffentlichen Dienst etnzustellen haben, muß es fein Bewenden behalten. Maß- nahmen für Abtransport sind getroffen. Die Beamten haben im Laufe de: Abzugsfrist zurückzuïehren. Privatdienstverträge einzelner Beamter würden deren rechtlihe Beziehuugen zum Reich bezw. preußischen Staate lösen. Ersuhe Beamte entsprehend zu ver- ständigen.

Na den aus dem rheinisch-west{älischen Jndbusircie- gebiet vorliegenden Meldungen vom 1. April macht fich, wie „Wolffs Te'egraphenbüro“ berichtet die durch die befricdiger. de Erledigung der rom Reichskommissar Severing geführten Ver- handlungen êingetretene Entsponnung leider on vielen Orten noch nit geltend, Es it im Gegenteil sogar an einzelnen Stellen eine Verschärfuvg der Laae eingeireten, die sich daraus erflärt, daß die linksradifalen Elemente fühlen, wie die gesamte Entwicklung im Ruhrrevier eine fär fie ungünstige Weadung genommen hai. Sie versuchen daßer, mit nochz schärseren Mitteln als bisher ihie Macht zu befestigen, auch ift zu berücksichtigen, daß an viclen Orten dur die längere Andauer des Generalsireifs und im besonderen durch die verheerende Lebens mittelknapphzit eine natürliche Verschärfung der Lage sich bemerkbar mahen muß.

Nach übereinstimmenden Meldungen ift leßt {on im ganzen Gebiet die Meh heit der E gegen die Weiterführung des Streits, jedoeh werden vielfach Arvbeiiswillige mit Gewalt an der Arbeit behindert. So wurde gz. B. die Belegschaft des Georgs-Marien-Ber gwer ks in Werne durch Bewaffnetle gewaltsam vou der Einfahrt abgehalten. Bewafsnete Banden drohten, die Zecve Her- rann in Bork zerstören zu wollen. Die Düziplin der roten Horden scheint sich mehr uud mehr zu lockern. Aus- shreitungen und Plünderungen find an der Tagesordnung. Zum Teil wird sogar ein Zwang guf die Eiawohner ars- aeübt, in die rote Armee einzutreten oder Schanzarbeiten für sie zu verrichten. Vielfach wurde der Eisenbahnoeckehr dur

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Berlin Soznabead, den 3 Vpril

AÄufreißen der Gleise unierbroen. Aus vem Kreise Lüding- hausen wrden einige Fälle von Plürderuzgen cer Vauern- gehöfte unv ven Brandscwaßungen gemeldet. Wie in manchen ai- deren Orten wirb auc in Essen die Lage von bewaffneten Banden be- Eerrsht, die nit meh: ia der Hand des Vollzugsrats sind. Diese Leute haben das Rathaus veseßt. Sie hoben mit Gewalt den Generalsireik erzwungen. Die Stadtverwaltung wird mühsora aufrec;terbalien. Die Banken find geschlossen. Eijen- bahnen und Straßenbahnen liegen still. Von seiten der be- waffnelen Banden wurden einige Versu®ße gemacht, Werk- direftoren zu verhaften. Ju munen Fällen mit Ecfolg. Vielfoch erzwingen die bewaffneten Kommunisten eine Löhnungsauszaßlung seitens der Stadtkassen. Dies geschah v. a. in Gelsenkirchen und Düsseldorf, wo die Stadt einige 50000 M4, die Vanken 100000 #, dec Gewalt weichend, cvsbezahlten. Jn Düsseldorf verursacht die sogenannte rote Sicherheitärochr der Stadt eine täglihe Ausgabe von 26 000 6. Jn Hambocn bewilligte die Stadivero1 dneten- vasammlung auf Grund einer Tommunislischen Erklärung 200 000 /6 Löhnung tür die bewaffneten Aufrührer. Jn Dis slaken it die Geld- und Lebensmittelnot auf höchste ae- siegen. Bezeihnend ift, daß mehrheitssozialistishe und unab- hängige Arbeiterführer durch Kommunisten mit Gewalt ges hinde:t wurden, nach Münßer zur Verstänvioung mit den NReichsvehöroen zu fahren. Mindestens 90 Prozent der Arbeiterschaft des Judustriebezirkz sind sür die Wieder- kehr der Ordnung und für die Weiterführung bezw. Wiederaufüahme der Arbeit.

Der Reichsregierung sind aus Münster von bem Ober- präsidenten Dx. Würmeling und dem Landeshaupt- maun Dickmann sowie vxn dem Oberbürgermeister und den Landräten der bedrängten Gebiete, fecner aus Duisburg voa der Sozialdemokratischen Partei, der Unabhängigen sozial demokratischen Partei der Stadt- verwallung und der gesamien Beamiten- und Lehrecschaft sowie von dem Chriftlihen Metallarbeiter-Verband in Düsseldorf Telegramme zugegangen, in denen dringend um Hilfe geveten wird.

Dem vom 02. April datierten beriht ist folgeones zu eninehmen:

Bei We'el g:iffff der Gegner vorg“stern abend in Siäke von etwa 150 Mann an der Straße Dinslaken-Friedrichsfelde an und wurde unter sckroeren Verlusten abgewicsen. Der Brüdctenkovf bei Hünxe wurce erwcitert. Dorsten wurde vorgestern abend von der bolicetwistisWen Artillerie heftig beschossen. Die Stadtverwaltung bittet dringend um sofort'gen milirärisGen Schuß. An dec Lippe wurde während der Nat und ität Morgergrauen die

militärischen Lage-

7. Sprengung vereitlt. Die Lippebrückle. südlich Haltern wude nah bestigem Kampf genommen. Der Gegner verlor etwa §0 Lote. Die Straßenbrück- südl'ch Haltern

wurde dur Sprengung [lft bin Die-Fifenbertnbröckte-4ft un- beicädtet. In Neckuinghaujen haben die Aufrührer am Nacmittag das Peftamt gestürmt und mit Handgranaten furchtbare Zersiörungen angerichtet. Älle Postbeamten wurden mobil gemack{t, um das dort lagernde Geld zu bewachen, da mit einem zweiten Angriff gerechnet wicd. Das Landratéamt wurde ebenfalls angegriffen. Es wird ver- teidizut von den Beamten und den Mitgliedern der früheren (Cin- wohnerwebc. Bei Pelkum gab der Geguer dauernd heftiges Ma- \hinengew-brfeuer ab und hatte die Brücke beim Bahnhof gesprengt. Daraufhin wurde der Oit gestern Nachmittag von uns genommen. Die Sifenbahnlinie Unna —Hamntm soll am Kreuzungspunkt Dortmund-Wel- ver gesprengt sein. In Fserlohn wirb die Dittatur des Proket1riats von einer Minderheit ausgeübt, die Geiseln festgesezt hat. Aehnliche Zustänve find in Wefkig-Hemer, Voßwinkel und Fröndenberg. in Beispiel für diz Art der bolschewistisWen P: opaganda ift, daß se die Leichen ibrer e‘gen-n Gefallenen in dec gemein]ten Weise selbst verstümmein, in diesem Zustcnd photographieren und die Photographien als Flug- blätter oder Pofitarten dur ihre Krankenschwestern verbreiten lafsea unter der Angabe, daß die Verstämmelungen durh Reich8wehr- soldaten erfolt teten.

ber die Einigungsverhandlungen in Müntier teilt der Zentralrat mit:

Die Bolly:-rsamm!ung der Volliugsräte sür das Industriegebiet Nheirland-Wesisclen beschließt die Anerkennung und fofortige Durch- führung der Bielefelder Vereinbarungen vom 24. März und der ain 31. Mêrz in Muster getroffenen Vereinbarungen. Die Kampfleiter der Moten Ürmce e:tlären, daß fie fich diesen Beschlüssen der Voll- zugsräte unterwersen und für fofortige Dur(sührung der Beschlüsse sorgen würden. Aus den Vereinbarungen ergeben sh für dte kämpfende Arbeiter chaft folgende Verpflichtungen:

1) Scfortige Einstellung des militäri\hen Kampfes und sofortige Aufl3ung der Noten Armee bis ipätestens 2. Apriï, 12 Uhr Veittags. Von den Truppenleitern ist den Soldaten eine Bescheinigung über ihre Dlenftzeit auszustellen. Die zu entiassenden Soldaten gehen mit ihren Waffen an ihre Wohnsitze zurück, wo fle die Waffen und Munition abzugehen und ihre Löhnung in Empfang zu nebmen haben. Die Unter- nebmer find gehalten, alle bisher yon ihnen beihäfttaten Arbeiter, die an den Kämpfen teilgenommen haben, wieder einzusteler.

2) Sofortige Freilassung der aus Anlaß des Kamvfes gemahlen Gefangenen bis \pätest:ns 2. Avril, 12 Uhr Mittags.

3) Sofortige Abgabe der Waffen, Munition, erbeuteten und requ'rierten Heere8geräie an die Stellen, die von den jcut be- stehenven VoVzugs- und Aktions8cusshüssen în Gemeinschaft mit den Gemeindebehörden festzuseßen sind. Jene Stellen haben dafür zu forger, au die Waffen aßgellefert werden, die dus BVürgertum noch im Besitz hat. Die Ver- wohruyrng von Waffen und Munition übernimmt die Ge- meindebehörde. Der zu bildende Ordnurgsauss{chuß wird darüber zu wachen haben, daß die Waffen in Verwahrung der Genieindebehörden Bleiben. Die völlige Abgabe von Waffen und Munition muß innerhalb 10 Tagen bis spätestens den 10. April restlo9 durBGgeführt werden.

4) Bis zum 10. April e in jeder Gemeinde von den organi- \terten Urbeitein, Angesteüten und Beamten fowie den Mehr- beitêparteien ein Ordnungßgaus[ckuß gebilbet sein, der im Ein- vern-bmen mit deu Gemeindebehörden bei der Dur(führung des Sicherhcitsdienstes mitwirft. Bie revolu!ionäre Uibeiter- {aft wird darauf zu abten haben, daß fie entsprechend ihrer Stärle im Ordnungg9ausschuf: vertreicn ift.

5) Zur Unterstüßung der örtlichen Sicherheitsorgane is vom Wrdnungéaus eine Ortôwehr aus der reyublikani- schen Bevölkerung, insbesondere den organifierten Arbeitern, Angestellien und Beamten zu bilden und zwar ia einer Stärke von 3 Mitgliedern der Ortswehr auf je 1000 Einwsehner. Für die Zeit, in dex die Mitglieder der Oriswehr Dienst

19260,

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leisten, haben sie eine Bezahlung von der Gemeinde zu bean- \pruczen. (3 ist in dec Vereinbarung vorgesehen, daß die Kosten der Oriswehr zum Teil vom Staat getragen werder. Sämtlichz Einwohnerwcehren sind aufzulösen. :

6) Die vertassungêmäßigen Behörden dürfen in der Ausübung ihrer Aemter en!sprechend den dafür bestehenden geseßlihen Vor- \chrifien nit behindert werden.

Die Regierung is auf Grund der Bielefelder Vereinbarungen zu folgendem verpflichtet: j

1) Völlige Straffreibeit für die bis 2. April, 12 Uhr Mittags, an ten Kämpfen beteiligten Arbeiter zu gewähren. Als Auf- rüßrer im Sinne der Regierurgserklärung vom 30. März gilt nuc derjenige, der nah dem 2. April, 12 Uhr Mittags, noch zum Zwecke des Kampfes gegen die verfassungsmäßigen Organe Vaffen führt oder die Waffen nit abgeliefert hat.

2) Eofortige Aufhebung des Auênahmezustantes und des Stand- rechts bis 2. April, 12 Uhr Mittags, und Aufhebung des allgemeinen Ausrahmezustandes bis spätestens zum 10. April 1929. S

3) Jeder Einmarsh von Regierungstruppen in das Industrie- gebiet ist zu verhindern. Einstellung der Vorwärtsbewegung der Neichéwehrtruppen am 31. März Abends. :

4) Prüfung des gegen den , General von Watter eingereichten Materials wegen seiner fonterrevolutionären Beiätigung.

5) Sofortige Entwaffnung und Bestrafung aller am konter- revolutionären Putih vom 13. März beteiligten Personen.

6) Auflö:ung aller der Verfassung niht treu gebliebenen mili- tärischen Formationea und tbre Ersezung durch Formationen aus den Kreisen der zuverlässigen revublikanishen Bevölke- rung, insbesondere der organisierten Arbeiter, Angestellten und Beamten, ohne Zurückiezurg irgend eines Standes. Unter die danach aufzulösenden Truppen fallen die Korps Lüßow, Licht-

[hlag und Schulz. Í

Es folgen fodann die bekannten, beim Abbruch des Berliner Generalstreifs mit den Gewerf1chaften und Parteivorständen verein- barten Punkte. :

Die Vollversammlurg der Vollzugsräte bescliezt diz Aufhebung des Generalsireiks für das gesamte Industriegebiet. Sie wird sofort die Arbeiterschaft wieder zum Kampfe aufrufen, wenn die Regierung nicht ih1e dur die Ver- einbarungen in Bielefeld und Münster übernommenen Verpflichtungen erfüllt, insbesondere wenn es ibr nit gelingt, den Truppen- bewegungen gegen das Ruhrgebiet Einhalt zu gebieten. Die Voll- versammlung spricht den proletarischen Truppen die höbste An- erkennung für thre Taten eus und verspricht, für die Unterstüßung der Hinterbliebenen der gefalieuen Kämpfer und der Verleßten aach besten Kräften Sorge zu tragen.

Der Zentralrat veröffentliht dazu klärung:

Das Bielefelder Abkowrmen {ließt niht die Auflöfung der politischen Arbeiter- und Behiiebsräte und des Zentralrates in fich. Nur werden diese Köperschaften niht mehr die Funktionen erfüllen, die fle während des eben beendeten Kampfes aehabt haben (Auf- hebung und Kontrolle dec behördlihen Funktionen). Die Ar- beiter- und. Vollzugsräte und der Zentral: at N

folgende E--

müssen von den Arbeitern nicht n cibalten, sondern autgebaut und befestigt werden. Die Nate find die politishen Klassenorgani{sationen und Kampforgare des gesamten Proletariais einer Ge- meinde, des Bezirks und des Induslriegebie!8. Durch die Näte vertritt die ArbeitersGaft a!8 Gejamthcit ihre Klasseninteressei gegenüber den bürgerlichen Klassen. In den Näten werden die Klassenforderungen des Proietariats sowie die Richtlinien und Paro!en des politisSen Kampfes besprochen und festgelegt, wobei jede Parteirihtung des Vroletariats volle Diskussions- und Handelsfreiheit hot. Die Wahl der örtlihßen Arbeiterräte hat in den Betrieben zu erfolgen. Die Zahl der zu wählenden äte ist durch die ört- sien Vollzugsräte zu beitinmen. An der Wahl der Räte nimmt die gesamie Arbeiterschaft, einscließlich der Ange- steUten und Beamten ohne Untersbied von Gewerkschafts- zugehörigfeit teil. In den Räten \chlicßen fich die Räte na ihrer Parteizugehörigkeit zu Fraktionen zusammen. Der örtlide Nrbeiterrat wählt aus seiner Mitte einen Vollzugsrat, der die Leitung des A’ beiterrates bildet. Die Vollzugsräte des Judustrie- ebie1s treten na Bedarf zu Vollve:sammlungen zusammen. Die NBollversammlung wsht zur Vertretung der Interessen der A:b.iter« \cha!t des ge!armaten Industriegebiets einen Zentralrat. Er seßt fich zusammen aus Vertretern der drei politisGen Parteien der Arbeiter- haft, den gew-rtshaftlihen und genossensckaftlihen Organi- sationen. Bei polniscen Aktionen übernehmen die Näâte

durch ihre Vollzugsräte und den Zentralrar die Führung der Aklionen für das gesamte JIndustriegebiet. Die NVoll-

versammlung der Vollzugsräte stimmt der Grklärurg und den Vor- sdlägen des Zentralrats zu und beschließt, dafür zu sorgen, daß sofo.t in allen Orten des Industriegebieis nah diesen Vorschlägen Arbeiter- rate aewählt werden.

Antrag des Zontralrats: Der Zentralrat für das Industriegebiet ist zusammenzusetzen aus Vertretern der Voüzugsräte, je einem Ver- treter der dret po!itisden Parteien der Arbeitczschast, des Aftions- komttecs der freten Gewerkschaften, der Arbeiterunionen, der genosseu- schaftlichen Organisationen und (Kisenbzhner des Industriegebiets.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ erfährt, ist die Anord- nung des Reichsminisiers der Finanzen, betrefs2nd das Verbot der Ausfuhr. Veräußerung oder Verpfän- dung ausländischer Wertpapiere, vom 25. März 1920 erneut verlängert bis zum 31. Mai 1920. Wie das genannte Büro weiter hört, wird jedoh an dec Praxis der Stelle für ausländischze Wertpapiere festgehalten, die Ausfuhr von au£- ländischea Weripapieren gegen Ueberlassung der Valuta an die Neichtbank zu gestatten, soweit nichi Bestimmungen des Frievensvertrags der Erteilung einer Ausfuhrerlaubnis ent- geg enitehen.

Eive vom Herrn Reichspräsidenten, dem Reichswehr- minister und dem Reichsminister der Finanzen gezeichnete Verordnung über das Aussci;eiden aktiver Offiziere und Fähnriche aus dem aktiven Dienst infolge Ver- minderung der Wehrmacht lautet: |

Alle diejenigen aklivzn Offiziere, Sanitäts- und Veterinäroffiziere und Fähnriche des Heeres und der Schußtruppen, die infolge Ver- minderung der Wehrmacht in Stellen des Haushalts

s. des Uedergangétheeces,

b. der Abschnitte I—V der neutralen Zone,

c. der Heereoiricdensfoumisfion,

d. des Neich8miltitärgerihts,

o. des Abwickelungt wesens (einschl. des Kriegsgefangenenw: sens),

f. des Heimkehrdienites,

g. des Reichs- und Staatsdieustes