1920 / 72 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 07 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium fär Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Der Kreistierarzt Krüger in Krushwiß im Kreise Strelno ift in die Kreistierarztfstelle in Marieyberg im Oberwesterwald- Treije versezt worden.

Minifterium für Wissenschaft, Kun| und Volksbildung.

Der bisherige außerordentlihe Professor Dr. Feist in ;

Gießen ist zum außerordentlichen Professor in der philojophischen !

Faltultät der Univezrfitäi in Göttingen ernannt worden.

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Bekanntmachung über Festseyung von Brikettpreisen.

Unter Aufhebung der in der Bekanntmochung des Kollen- verbanes Groß Berlin vom 28. Februar 1920 J.-Nr. L. 460/20 festgesezteu Verlausépreise sür Britetis werden auf Grund der Tefanutmachung des Bundesrats über Errichtung von Preieprüfungssti\l:n und die Versorgunasregelung vom ; 25. Sepiember/4. November 1915 (Reichsgeseßbl. S. 607 und !

S L Preise für Küchen- und Ofenbrand. Es dürfen folgende Preise nicht überschritten werden: | s) be: Selbitabho. ung ab Lager . . . . & 14,55 je Zentner, | b) b«i Avwerfen auf dem Straßendamm . , 15,25 c: Z | a bei Abwerfen auf dem Hofe . . . . y„ 15,35 , Z | d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller , 15,90, » «| Für die Preibstellung ist maßgebend der Siß der ge\chäftlichen | Niederlassung des Kohlenhändlers (nicht der Wohnsiß des Ver- | brauchers). | Preise für Brikettlieferungen an das Klein- | gewerbe sowie für Zentralheizungs- und Warm- } wasserbereitungsanlagen in Fuhren nicht unter ! 30 Zenkunar. * | Es dürfen folgende Preise niht übershritten werden: | a) bei aug main ab Lager . , # 14,55 je Zentner, | b) bei Abwerfen auf dem Straßendamm . , 15,29 z 5

O) ba Sn auf La Doe « « « » » 10,80 L

d) bei Lieferung frei Erdge\chcß oder Keller , 15,50 , e

|

5 3. g Der Koblen bändler ift verpflichtet, den Verbrauchern an derjenigen |

! Abcabestelle, an der sie in tie Kundenliste eingetragen sind, die Briketts |!

auf Verlangen zur Selbstabholung zur Verfügung zu stellen. | e 6 j

728) in Verbinduvg mit der Ano! dnung der Lande2zentrals- hehörden über die Errichiung des Kohienvezbandes Eroß Berlin * vom 21. August 1917 für die Stadtkreise Berlin, Charlottens-

i

| burg, Neutölln, Berlin-Schöneberg, Lerlin-Lichktenberg, Berlin- } S6 | Wilmersdorf sowie die folgenden Orte der Landkreise Teltow :

| und Niederbarnim : L im Gebiet des Kreises Niederbarnim:

Berlin-Buchholz, Berlin-Metnickendorf, Berlin-Friedrichsfelde, Berlin-Ro!enthal, i Berlin-Getnersdorf, Berlin-Stralau, | Berlin-Hohenschönhausen, Berlin-Tegel, Merlin. Niedershönhausen, Berlin-Weißensee, Berlin-Dberschönewetde, Berlin-Wittenau, | Berlin-Pankow, Gutsbezirk Schönholz,

11 im Geßltet des Kreises Teltow: Berlïin-Grunewald, Berlin-Martendborf, Perlin-Schmargendorf, Berlin-Marienfelde, Berlin-Dablem (Gut), « Berlin-Ntiederschönewetde,

Berlin-Friedenau, O R, Berl|tn-Steglitz, Berltn-Brig, Bertin-Lichterfelde, Berlin-Treptow, : ! A \lendorf, Grunewald-Forst (Gut), ( Berlin-Lankwtig, Lichtenrade, | Berlin-Tempelkhof, Wannsee

| mit Genehmigung der Staatlichen Verteilungsfielle für Groß Bexliu die Preise wie folgt fest,„escht:

| 8-1,

| Preise für Küchen- und Dfewbraund.

| Es dinfen folgende Preise nicht überschritten werden: a) bei Selbstabholung ab Lager . 6 14,80 je Zentner V bei Abwerfen auf dem S\raßendamm

vor dem Grundstück des Verbrauchers . , 15,90 y è bei Abwerfeu. auf dem Hofe . . . « 15,65 é d) bei Lieferung frei Erdgeschoß oder Keller , 15,80 , -

8 2. Preise für Brikettlieferungen an das Klein- gewerbe sowie für Zentralhetzungs- und Warm- wasserbereitungs8anlagen in Fuhren nicht unter 30 Zentnern.

Es dürfen folgende Preise nit überschritten werden :

a) bei Selbstabholung ab Lager . Á 14,80 je Zentner

N bei Abwerfen auf tem Straßendamm

vor dem Grundstück des Verbrauchens . 15,50 jy c) bei Abwerfen auf dem Hose . . . «+ » 1,60, a) bet Leferung frei Erdge/hoß oder Keller , 15,75 »

S& R Der Kohlenbändler ist verpflichtet, den Verbrauchern an der- jenigen Akbgabestelle, an der fie in die Kundenliste eingetragen siud, die Briketts auf Verlangen zur Selbsiabiolung zur Verfügung zu stellen.

& 4. E : Die Kohlenstelle Groß Berlin wird ermächtigi, für das Ge- biet der Landkreise Teliow und Nicderbarnim mit Zustimmung des zusiändigen Landrattam1s für einzelne Stadt- und Landgemeinden auf teren Antrag eine von der Preisfestsegung der 1 und 2 diejer Bekanntmachung abweichende Preisfestsezung zu treffen.

S 5. i Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dicser Bekannt- madung sowie gegen Mobaaingmi welche die KohlensteUe Groß Be!:lia in See ves § t diejer Bekauntmachung erläßt, unterliegen der Bestrafung gemä ] e machung des Bundesrats über die Errichtung pon Lag r pu stellen und die Bersorgungêregelung vom 25, September und 4. No- vember 1915.

8 6...

Die Preisfestsezungen finden auf alle seit dem 3. April 1920 ausgefühiten Brifettiieterungen Anwendurg; îm übrigen trilt die Bekanntmachung mit vem. Tage ihrer Veröffentiihung in Kraft.

Berlin, den 6. April 1920. Der Kohlenverband Groß Berlin. J. V.: Reidcke.

Bekanntmachung

über Festseßung von Briketspreisen în den Land- 8 1 Pp e und Niederbarnim.

Unter Ausheburg der in der Bekanntmachung der Kohlen- felle Groß Berlin vom 1. März 1920 J.-Nr. L 462/20 festgesetzten Ve! kanfs preise für Briïeltis wird auf Grund des 8 4 ber Bekannmachung des Kohlerverbandes Groß Berkin vom 6. April 1920 für das Gebiet der Kreise Niederbarnim und Teltow, mit Nusnahme der in leßtaenanntec Bekannt-

machung aufgesührten Orte*), folgendes bestimmt:

*) 1, Im Gebiet des Kreises Niederbarnim:

Berlin-Buchholz, Verlin-Reinickendorf, Ner ee s Berlin-Rosentha”, Berlin-Heinersdo1 f, Berhn-Straiau, Berlin-Hobvensch öahausen, Be1lin-Tegcl, Berlin-»(iedershönhausen, Berlin-Weißensee, Berlin-Obexschöncweide, Berlin-Wittenau, Berlin-Pankow, Gutsbezuk Schönholz. 2. Jm Gebiet des Kreises Teltow: Berlin-Grunewald, Berlin-Mariendorf, Beriin-Scmacgendorf, Berlin-Marienfelde, Berlin-Dahlem (Gut), Berlin-Riederschöneweide, Berlin-Friedenau, rlin-Johannisthal, BorlimeLichterfeld Berlin-Trevtow Berlin-Lichterfelde, Ì » Be lin-Zehlendorf, Grunewald-Forst (Gut), \ Berlin-Lankwiß, Lichtenrade,

Wanusee.

Berlin-Tempelhof,

17 Ziffer 2 ter Bekannt- |

a A j

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekannt- | machung unterliegen der Bestrafung gemäß § 9 der Bekanntmachung

des Kohlenverbandes Groß Berkin vom 6. April 1920. |

Je | Die Preisfeftsezungen finden auf alle feit dem 3. April 1920 ausgeführten Briketilieterungen Auwenduna; im übrigen tritt die L fradung mit derm Tage threr Veröffentlihung in Kraft.

Bezxlin, den 6. April 1920. Kohlenstelle Groß Berlin. F. V.: Hilbert.

Beklänntmachun

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaliung unzuverlä]siger Personen vom Handel vom 23. Sep- tember 1915 (NGB!l. S. 603) ist dem äder Wilhelm Köttendrop hier, Beckomerstraße Nr. 41, der Betrieb seiner Bäckerei bis auf weiteres untersagt. Der Genannte hat die durch das Verfahren verursaßten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 obengenannter Verordnung vorge- schriebenen öffentlichen Bekanntmachungen, zu erstatien.

Ahlen (Westfalen), den 29. März 1920.

Die Polizeiverwaltung. C orneli, Bürgermeifter.

Bekanntmachung. a Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger L pom Handel vom 23. September 1915 (RGBL. S. 603)

dai ih vem Schankwirt Georg Meyer in Berlin, Sägersiraße 65, Restaurant Nosenfäle, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin O. 27, den 31. März 1920. i

Der Polizeipräsident. Abtetlung W. J. V.: Dr. Weisp

Bekanunuimachmung, / Dem Fofef Emmermann in Hadamar habe ih auf # Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung aag Er Personen \ vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) den | Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, insbesontere mit Nahrungsmitteln aller Art, untersagt.

Limburg, den 6. Februar 1920.

Der Landrat. Sckchellen.

Bekanntmachuu g. s

Dem Händler Gustav Adam in Neppen ift auf

Grund der Verordnungen des Bundesrats vom 283. September 1915

(NGB!. S. 603) und vom 24. Juni 1916 (RGBE. S. 581) die

Erlaubnis zum Handel mit Lebens- und Futter- mitteln wegen Unzuverlässigkeit entzogen worden.

t den 1. April 1920. On "Der Landrat. Rie ck.

(Fortsezung des Amilichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamlliches.

Deutsches Rei

î inigten Ausschüsse des Reichsrats für Steuer und Zollwejen und füc Volkswirtschaft sowie der Auss{uß für Haushalt und Rechnungswesen hielten heute Sißungen.

bmi wi 0eme

Der zösische Ministerprüfident M il lerand hat laut Meldung C e ichen Telegraphenbüros in der Nacht vom Montag auf Dienstag in Paris folgende Note übergeben

laffen: j : ] meinem Schreiben vom 2. April hatte ih Sie gebeten,

bei Fon Regierung darauf zu dringen, daß die deutschen Truppen, die unrechtmäßigerweise in die durch den Artikel 42 festgeseßte neutrale fee eingedrungen sind, unverzüglich zurückgezogen würden. Da bisher die Antwort auf dieses Ersuchen ausgeblieben ist, bringe ich Ihnen zur Kenntnis, daß der Oberbefehlshaber der Rheinarrzee den Befehl erhalten hat, die Städte Frankfurt, Homburg, Hauau,

Darmstadt und Dieburg sofort zu befegen. Diese e T m

aufhören, Es uR E Truppen die neutrale

ändig geraumt haben werden. :

"A Mitteilung is der Vormarsch französischer Truppen vorangeeilt, sie haben heute Naht Frankfurt und Darmstadt

und sind im Begriff, die übrigen Städte zu besepen. Die beutiche Regierung hat Bis Tui alles getan, um dies unerhörte, weder mit dem Sinn des Friedensvertrags in Einklang stehende noch in dieser Ausdehnung mit der Geringfügigkeit unserer Nuhraktion 0 Einklang zu bringente Vorgehen zu verhindern. Am 28. März teilte die französische Regierung mit. daß sie ihre Genehmigung für einen Truppeneinmarsh in das Ruhrgebiet nur s könne, wenn die E deutshen Städte von ihr beseßt werden dürften, wobei p Lokal vermaltungen bestehen bleiben, und vor allem tie Militär Pan ersucht werden sollten, in Darmftadt den normalen Funktionen

hessischen Regierung und Verwaltung kein Hindernis in den A zu legen. Die deutsGe Regierung konnte auf diefes tur kein fachliche ündete Ansinnen nit eingehen, sondern machte den

j Frist nit zurü&gezogen seien. | ha

+ standen und

j schreiten

oment b C } die Besetzung erlaubt werden sollte, Gegenvor lag daß Aa 1 Ge r brgcbiet innerhalb einer bestimmten

Herr Paléologue, mit dem die Ver- ertlärte sh telephonish damit einver-

to TLLiMULUG

ndlungen geführt wurden, rt ) 1 { P Telephongespräh durch folgendes

bestätigte

Schreiben:

M Bestätigung einer telephonishen Besprehung vom 29. 8 Uhr abends. Wenn die deutsche Regierung auf ihrer Forderung, Trup- pen in das Ruhrgebiet zu entsenden, besteht, so wäre Herr Millerand encigt, dem zuzustimmen unter der Bedingung, daß die fraglichen L ruppen innerhalb einer Frist von 2 oder 3 Wochen aus der neu- tralen Zone zurückgezogen werden. Nach tem Ablauf dieser Frist werden die alliierten Truppen das Recht haben, unverzüglich Frank furt, Hanau, Homburg und Dieburg zu beseßen, unter den 1n ver Note vom 28. festgelegten Bedingungen.

Untersck{brift Paléologue.

Am 30. März beharrte die französische Regierung auf ihrer Zu»

| stimmung und wies nur in einer Besprehung mit großem Nactdruck

auf die Gefahr hin, daß gewisse Arbeitergruppen für den Fall des i 4-5 Es Zumfdöritng der Schächte machte die französische Einmarsch mit einem Notwendigkeit abhängig

Einmarshes von Neihwehriruppen zur könnten, Am 31. März

MNegierung ihre Erlaubnis für den Male vom Nachweis der absoluten N Pei j und erflärte ihrerseits den Einmarsch für unnötig und “ge- fährlih. Inzwischen hatte der Herr Reichskanzler aus Leyalia tät, weil er am Montag die übertriebene Forderung der fran- ¿ósischen Regierung zur Kenninis der Oeffentlichkeit gebraht und zu- rüctgewieien haite, am Dienstag Mitteilung von dem französischen Entgegenkommen gemacht. Die französische Presse behandelte. - die Aeußerung des Reichskanzlers mit den \chärfsten Angriffen, natürlich in Ünkenntnis der der Oeffentlichkeit nit bekannten Verhandlungen, während von zuständiger amtlicher französischer Seite erklärt wurde,

| man verstehe dieje Aeußerungen des Reichskanzlers vollkommen. Dieser

habe den Brief Paléologues so auffassen können, wie er es getan habe. Da inzwiscen die Mitteilungen über das Bandenunwesen im Ruhr- gebiet sich häuften und von allen Seiten und allen Parteien die Not» \chreie kamen, war an eine weitere Verschiebung des Einmarsches nichk mehr zu denken. Die deutsche Regierung ließ daher am 2. April in Paris die folgende Note übergeben, dia auch den Geschäftsträgern in den anderen alliierten Ländern zur Ueber« mittlung an die betreffende Regierung übersandt wurde, wie überhaup& während der ganzen Zeit sowohl in den alliierten ) “grade wie aud hièr an die fremden Geschäftsträger durch den Reichskanzler die ge« nauesten Informationen über den Fortgang der Ruhrangelegenheit ges. geben wurden: i :

Die ersten Nachrichten, die über den Ausbruch blutiger Kämpfe im rheinish-westfälishen Gebiet Mitte März hier vorlagen, haben die deutsche Regierung bereits damals veranlaßt, die alliierten Re- gierungen um ihre Zustimmung zur vorühergehenden Entsendung be- ränkter Truppenmengen in das bedrohte innerhalb der 50 km- Zone liegende Gebiet unter gleichzeitigem Anerbieten von Garantien für die rechtzeitige Heranziehung dieser Streitkräfte zu bitten, Von seiten der französishen Regierung ift darauf erwidert worden, daß fie ibrerseits dem deutschen Wunsche nur entsprechen könne, wenwn alliierte Truppen die Städte Frankfurt a. M, Hanau, Homburg, Dieburg und Darmstadt solange und in gleicher Stärke besehen dürften, als deutfhe Truppen über das bisher zugelassene Maß sich im Ruhrgebiet befänden. Die deutswe Regierung hat si unter Zurückseßung der {weren Bedenken, die ciner weiteren Beseßung deutscher Landesteile entgegenstehen, bereit erflärt, einem Ginrüden alliterter Truppen in die bezeichneten Orte für den Fall zuzustimmen, daß die über das bereits bisher vereinbarte Maß im Nuhrgebiet be- findlichen deutschen Truppen das 50 km-Gebiet innerhalb einer be» stimmten, von den alliierten Regierungen festzuseßenden Frist nicht verlassen hätten.

Aus den Verhandlungen, die hierüber von den deutschen Ver« Iretern mit den Alliierten geführt wurden, ging hervor, daß die alliierten Regierungen sih mit diesem Vorschlag grundsählich ein- verstanden erflärten. Nicht nur die britishe Nemerung, sondern auch der französishe Ministerpräsident hatten den deutscen Vertretern entsprehende Erlärungen abgegeben, so daß die deutsche Negierung hoffen konnte, binnen Türzester Frist auch die zur Herstellung eines Cinverständnisses nötigen Formalitäten festzuseßen. Neuerdings hat es dann die französische Regierung noch als notwendig bezeichnet, den Nachweis dafür zu erhalten, daß in der Tat ohne Cinrücken von Truppen die Ruhe in der 50-km-Zone nicht aufrechtzuerhalten sei.

Nach den im hochsten Grade beunruhigenden Nachrichten, die seitdem unablässig der deutshen Regierung zugegangen sind und noch ugehen, läßt sich leider niht mehr daran zweifeln, daß die alsbaldiga Viederberilellung von Ruhe und Ordnung ohne vorübergehendes Eingreifen militärischer Kräfte unmöglich ist, Die Lage hat sich, wie die |tündlih eintreffenden dringendsten Hilferufe beweisen, in einer Weise zugespißt, daß heute nicht nur das Wohl und Wehe der Be- wohner jener Landesteile aufs Spiel geseßt, sondern auch der Be- stand des ganzen Wirischafislebens in Deutschland schwer bedroht ist. Kommunisten und Mob haben das gesamte öffentliche Leben unter maßlosem Terror gehalten, wahllos Requisitionen und Plünderungen vorgenonimen, die Tätigkeit der Staatsorgane lahmgelegt und Leben und Sicherheii bedroht. Die Verhältnisse haben ih dahin entwidelt, daß es zum Stillstand der industriellen Erzeugung, insbesondere der Kohlenförvrung und der Hochöfenbetriebe, und zur Stillegung des Eisenbohnverkehrs fommen muß. Damit wäre die Aufrechterhaltung des gewerbliden Sebens und die geordnete Versorgung mit Nahrungs mitteln niht nur im Gebiet der Unruhen, fondern in ganz Deutschs land gefährdet. Eine Leitung, durch die die Dinge einigermaßen in

regelte Bahnen hätten gefübrt werden können, besteht nicht mebr.

war ‘haben si die neugebildeten Vollzugs- und Zentralräte zu Abs mackungeu verstanden, die den Abbruch des Generalstreiks und die

erstellung der Ruhe und AARE E. Diese Abmachungen Le aber tatfädlih wertlos, weil die auf aufständischer Seite Be« teiligen die sie abgeschlossen haben, niht mehr die Macht haben, um sie durchzuführen.

Die deutsche Regierung hat durh ihre Vertreter in eingehenden Ausführungen den alliierten SPerURgE: von diesem Stande der Dinge Kenntnis gegeben und glaubï, namentlich durch die Mitteilung, die fie auf Grund ihrer neuesten Feststellungen gemacht. hat, den Nachweis erbracht zu haben, daß ein systematisde Herstellung der Ordnung dur Truppen um keine Stunde mehr verzögert werden darf. Vie deutsche Regierung ist für Leben und Freiheit ihrer in den bedrohten Bezirken befindlihen Volksgenossen verantwortlih und darf sie nicht im Stich lassen. Sie hat daher geglaubt, die formelle Zustim- mung der alliierten Regierungen zu dem Ginmarsch in die bezeichnete Zoue nicht mehr abwarten und den Vormarsh der Truppen nicht weiter aufhalten zu dürfen. Gs handelt sich dabei niht um ein Vor- gehen gegen die arbeitende Bevölkerung, deren Vertreter vielmehr jelbst dringend um Hilfe gebeten haben, fondern nur um die Bekämpfung anarhischer Elemente. Die Leitung des Unternehmens ist dem MReichskommissar Severing übertragen worden. Die deutshe Ne- gierung zweifölt nicht daran, daß die alliierten Regierungen unter diesen Umständen unter Berücksichtigung der deutschen Notlage ihre mun erteilen werden, um die sie hiermit bittet. Sie wieder-

olt in eindringlichster eWise ihr schon früher gemachtes Anerbieten jede dentbare Garantie dafür zu geben, daß die Truppen unverzüglich nach Wiederherstellung der Ordnung pegeecan werden. Ins besondere würde sie auch bereit sein, der Entsendung einer inter- alliierten Kommission zugustimmen, die sich an Ort und Stelle davon überzeugen könnte, bis wann die Gegemvart der Truppen dur die Verhältnisse gerechtfertigt ist, und der in jeder Beziehung Erleichte- rungen zur Feststellung der Tatsachen gewährt werden würden.

Die deutsche Regierung hofft, daß sich die alliierten Regierungen der Erkenntnis nicht vers{ließen werden, daß Deutschland sich in einer Lage befindet, die gebieterisch ein Einschreiten in dem ihrer Ver- artwortung unterliegenden Gebiet erfordert, und in der jede Stunde des Zögerns unabänderli&es Unheil na si ziehen würde. Zualeih

gfaubt sie aber auh dem Geiste des Friedensvertrages nicht entgegen-

zuhandeln, defsen hier in Frage fomnente timmungen

gesprochenermaßen der Sicherung des Bie s und einer Fweisellos von jeder aggressiven Tendenz weit entfemten vorüber- gehenten Stußmaßnahme ihrem Sinne nah nit entgegenstehen dürften. Die deutsche Regierung hat nah wiz vor den festen Willen, ¡hren Verpflichtungen loyal nadgufommen. Gerade Vierfär aber bedarf es der s{lounigen Wiederherstellung der ftaatlichen Autorität in einem Gebiet, dessen Nuhe und Ordnung die grundsähliche Vor- ausseßung für die Durchführung der wichtigsten Bisibacamann des Friedensvertrages bildet.

___ Am 2. April Abends erneuerte die französische Regierung in Beantwortung der deutschen Note ihre Forderung nah Be- egung der deutshen Städte und sofortiger Zurückziehung der in das Ruhrgebiet einmarschierten Truppen. Am 3. wies die französische Regierung E einer an den Präsidenten der Friedenskonferenz gerichteten Mitteilung über das Eindringen von Reichswehrtruppen ins Ruhrbecken auf die Verleßung des Art. 44 hin, dessen feierlihe Fassung sie ausdrücklich in Er- innerung bringt, und {loß mit dem Saß: „Die Entscheidung der französishen Regierung werde ih Jhnen später zur Kennt- nis bringen.“ Am 4. April führte die deutsche Regierung den Nachweis, daß die in der Fünfzigkilometerzone findlichen Truppen in der Kopfzahl den laut Abkommen vom 6. August augestandenen Umfang nicht übersteigen. Am 6. April Vor- mitiags erfolgte in Paris die Uederveichung der französischen Note, die eingangs wiedergegeben ist.

_Wie sich die übrigen alliierten Regierungen zu dem in- zwischen erfolgten Einmarsch stellen, ift, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge, zurzeit noch 1bekannt, da der ua Regierung lediglich eine französische Note zugegangen ist. ie Reichsregierung wird sih mit jeder Entschiedenheit

egen das An verwahren, das jede Möglichkeit, zwischen mte und Deutschland den modus vivendi zu schaffen, ausfihtslos mat und nur aufs neue die Kräfte in Deutsch- land stärken muß, die von einer Erfüllung des Friedensvertrages nihis wissen wollen. Es i} vollkommen aussichtslos, die Arbeitsfähigkeit in Deutschland, die die einzige Grundlage einer Vertragserfüllung bilden kann, fördern zu wollen, wenn derartige brutale Eingriffe in das deutsche Gefühls- und Wirt- schaftsleben vorgenommen werden, als welcher si der fran- ¿ôfishe Einmarsch darstellt. Es ist zu hoffen, daß der schnelle und glatte Fortgang der Ruhraktion die Leiden9zeit der be- seßten Städte nah Möglichkeit abkürzen wird, ales es darf tein Zweifel daran elaffen werden, daß dies durch keine fach- liche Notwendigkeit begründete, ja den eigenen Interessen zu- widerlaufende Frangssifche Vorgehen die Republik aufs neue in Gefahr bringt, und Deutschland wiederum um Monats in der Aufrichtung geordneter Verhältnisse zurückbringt.

Der deutsche Geschäftsträger in Paris is} an- gewiesen worden, der französischen Regierung folgende Note

zu übergeben:

Durch Note vom 6. d, Mts. hat die französische i meiner Regierung mitteilen lassen, daß der C E der Rheinarmee INE erhalten habe, sofort die Städte Frankfurt, Pemdues Hanau, Darmstadt und Dieburg zu besetzen, weil dem

anzösishen Verlangen dec Zurüd ichung der unberechtigt in die neutrale Zone einmarsBierten deutsden Wehrkräfte nit entsprochen worden sei. Die französische ogin hat hinzugefügt, daß die Beseßung ihr Ende erreichen werde, l ald die deutshen Truppen die neutrale Zone vollständig geräumt hätten.

Noch bevor die Note übergeben war, ist die Beseßung der be- zeihneten Städte tatsäblih erfolgt. Wenn troydem kein Blut ver- gossen worden ist, so ist dies der deutschen Negierung zu verdanken, die zur L eung nos s{wereren Unglücks den Befehl gab, dem Vormarsch keinen Widerstand zu leisten. Die deutsche e terung muß aber gegen das Vorgehen der französischen Armee im Mans des Nechts, der Vernunft und der enkhlichfeit die schärffte Ver- mahrung einlegen. Sie roll niht mit der Französischen Regierung dar- über reten, ob eine Verleßung des Wortlauts des Artikel 42 bis 44 des Friedensvertrages und e ergänzenden Abmachungen überhaupt vorliegt. Es kann unmögli die Absicht des Vertrages von Versailles O sein, Deutschland zu verhindern, in einem Teil seines Ge- iets die Ordnung, die durch Räuber- und Moörderbanden auf das s{limmste gestört worten is, #0 rasch wie möglich wiederherzu- stellen, Eine solde Aktion ist, auch wenn le wegen des Umfangs der Bewegung unter Zuhilfenahme militärischer Me ausgeführt werden muß, nichts anderes als eine polizeiliche Maßnahme. Die Bewegung 1m Ruhrgebiet, deren Gefahr leider ouch jeßt noch im Auslande, und E ae in Frankreich, nicht klar erkannt wird, hätte, wenn ihr nicht ras entgegengetreten worden wäre, den Be- {tand der Republik innerpolitisch wie wirtschaftlih erneut auf das )chwerste erschüttert. Wenn bei der französishen Regierung. die Meinung zu herrschen scheint, n eine derartige Aktion im Ruhr- ebiet überhaupt überflüssig gewesen sei, so darf demgegenüber die Groge aufgeworfen werden, aus welhen Gründen die jeßige deutsche

egierung sih zu einer solchen Aktion ents{lossen haben sollte, wenn sie sih nit in der bittersten Notlage gefühlt hätte. Lebten Endes trägt fie allein die Verantwortung für das Leben und die Wohlfahrt ihrer Vargcaalen, und sie muß für sich in Anspru nehmen, daß sie die Verhältnisse in ihrem eigenen Lante klarer beurteilen kann als irgendwelche fremden Organe, die sih vielleiht durch unrichtige oder unvollständige Informationen eine abweichende Meinung ge- bildet haben. Sie hâtte unverantwortlih gehandelt, wenn sie länger zugewartet hätte in der optimistischen ¿fink daß die Aufruhr- bewegung im Ruhrgebiet auch ohne militärishe Eingriffe ihr Ende finden würde. Die Ereignisse haben ihr auch bisher recht gegeben. Veberall dort, wo die Truppen bingelangt sind, ist die Bewegung rash zusammengebrochen; wo aber in dem Unruhegebiet die Truppen bisher nit nen pa fladert die Flamme ves Aufcuhrs noch fort. Insbesondere ilt au, abgesehen von dem Elberfelder Hagener Bezirk, eine irgendwie nennenswerie Ablieferung von ffen nur in den Orten zu bemerken gewesen, die in den Bereich der Truppen „gekommen sind. Die Befürchtungen, die von alltierter Seite geäußert roorden sind, daß gerade das Einrücken von Truppen die Unruhe verstärken und zur VernèYtung wichtigster gewerblicher Anlagen führen würde, haben sich bisher mt bestätigt. Die deutsche Megierung hat nicht anders handeln können, als sie getan hat. Der Gedanke, daß die Entsendung von Truppen in das Aufstandsgebiet irgendwie eine Bedrohung von Frankreich in \ich {ließen Fönnte, ist so absurd, daß er einer Widerlegung nicht bedarf. Dem Weslt- frieden aber wird durch nichts besser gedient, als wenn jeder Staat innerhalb seiner Grenzen geordnete Zustände aufrechterhält.

Deutscherseits darf demnah mit vollster Ueberzeugung der Stand- punkt vertreten werden, daß eine versäßlihe Verleßung des Friedens- vertrages, die eine Verantwortlichkeit der deutschen Regierung im Sinne des Vertrages NPAOA Fönnte, überhaupt mcht vorliegt. Selbst wenn aber eine soldye Verleßung begangen wäre, so würde dadurch der von der französishen Regierung jeßt borgenommene militärishe Ge» waltokt noch nit gerechtfertigt. Als si die alliierten und assoziierten Regierungen in dem Entwurf eines Protokolls über die angeblichen Verleßungen des Waffenstillstandes au für die Zeit nah dem Jn- kTraftireten des iFriedenWertrages alle militärischen und anderen Zwangs maßnahmen vorbehalten wollten, haben die deuten Unterhändler dar- auf hingewiesen, daß ein derartiger Vorbehalt mit dem Friedenszustand nit vereinbar wäre. Die alliierten und assoziierten Regierungen haben daraufhin in ihrer Note vom 8. Dezember v. F. anerkannt, daß sih vom

ausS-

erfüllung vertraglider

Ginmarsch{ in deutsces densvertrages bildet. Vorgehen tatsählich al als eine Angelegenheit Die L einer derar ues f ihtmitaliede d t, sondern zunächst verfuht werden. dru? darauf h riffene militäris

worden ift, der bisheri bisher (orene Ma innerha i

ste ihren bisherigen

wird,

ändigung auf wi

bitterung in das deuts vor allem nottut, ist

An die Bevò

worden sind, hat di ¿ufolge den nachstehen

der erpresserishen Räu hat die Veichôregierung

gangen sind dort noch n nau die Zahl, welche

menge von selbft, Fran segen. Jra tut.

deutsche Wirtschafisleben ein hartherziger Gegner

trümmern laffen, Wir

sein und zu bleiben.

alliierten Besagungstr vôlkerung besagt de

etne ylößlidie Offensive Nuhr gebiets angeerdnet.

laufe der bis beute Regierung sh bemü

mieden werden

furt a. M,

wird aufhören, sobald. d ständig geräumt haben,

und 5 Uhr Mor. ens boten, jedoch werden

behörden erforderlich.

der Vormarsch de Fortgang.

Eintreten des Friedenszustandes an die Felgen einer etwaigen Nicht-

ausschuß vershwunden

stimmungen des Friedensvertra / erlünnten gewöhnlichen Verfahrenéarten bestimmen sollten. steht das jeßige Vorgehen der französischen Regierung im schroffsten Widerspruh. Der S TENREETOS einer Signatarmact vor, die Nichterfüllung einer vertraglichen Ver- pflichtung seitens Deutschlands ohne weiteres mit vem militärischen

die frangósisée Negierung über grundlegende Bestimmungen der Völker- bundsalte hinweggeseßt, die einen integrierenden Bestandteil des Fries

ansehen zu fönnen glaubte, so hätte dies gemäß den Völkerbundsstatuten

Zum Schluß muß die deutsche Regierung mit besonderem Nad» inwertfen, daß die von der französischen Regierung er« [he Zwangömaßnahme notwendigerweise die schwersten elgen in politischer und wirtschaftliher Beziehung haben wird. war berehtigi, wie bereits in ter Note vom 4, d. Mts. mitgeteilt

T weniger Tage wieder zurüdyezcgen werden fönnen. Damit würde nah der Erklärung der ; tes arau: neue Beseßung ohne weiteres ihr Ende erreichen. Folgen wären aber damit nit beseitigt. in Veutschland unmögli, in dem unglücklichen, von tiefen Erschütte- tungen immer wieder betroffenen Lande Ruhe und en und aufretzuerhalten, wenn se auf Schritt l inden einem ungerechtfertigten Argwohn | net und immer erneuten Drangsalen ausgeseßt bleibt, und wenn das deutshe Wirtschaftsleben Störungen, wie und wirtshaftlich fo wichtiger Haupipläße mit sich bringt, ausgesetzt V Die deutsche Regierun ösische Regierung qerate in leßter Zeit zur l wirtsaftlihem Gebiet bereit zu sein chien. Wie önnen solche für den Wiederaufbaw Europas wichtigen Gedanken in die Tat umgeseßt werden, wenn gleidgeitig die in Deutschland einmarschiert und dadur tiefste rregung und Er-

so weit heben, daß das Volk leben und die weren Verpflichtungen des rietensvertrages erfüllen fann.

schaften, die von den Franzosen als Vergeltungs- maßpregel gegen unsere Polizeiaftion im ndustriegebiet b

An die Bevölkerung der von den Franzosen beseßten Städte. Um die Leiden von Pindortiqusandan abgulürzen, die im Nuhrgebiet

der Entente war niht erteilt worden, obwohl die deutsche R die bitterste Notwendigkeit mehrfach eindringlich dargelegt hatte. Im

roßdem hat Frankrei in der Gatsendung dieser Truppen einen Bruch des Friedenóvertrages geschen und „eine Gefährdung des Weltfriedens“, Diese Behauptung rihtei sich angesichts der lächerlich kleinen TIruppen-

vereinbar gehalten, blühende deutsche Sbädte als R pre Weltfrieden ne gie Fau als es

le Veihêregierung weiß, ie dsleute der awer betroffenen Städte und j : und bestätigen, daß im Ruhrgebiet Ordnung geschaffen werde, damit das

ie zu ällt auf ihn allein. Dle Rettialerna wird alles tun, um die Leidenszeit des Maingaues abzukürzen, aber sie weiß, daß sie mit der sdwer geprüften, überfalleneu Bevölkerung eines Sinnes ist. werden Deutschland auch auf diefem listig angelegten Wege nicht zer-

talen Vergewaltigung den einigen Willen entgegensehen: Gin Volk M Berlin, 6. April 1920. Müllex, Reichskanzler.

Einé t Aua des Oberkommandierenden der pen Ge

Die Berliner Regierung hat unter dem

feierlidsten Betlimmurgen des Friedenöyertrags verlegt. Fm Ver- währenden VBerhan*lungen hat die franzôsishe

militärischen Vorgehen, das mit / Éönnen, die RNeichswebrtruppen in das Ruhrgebiet eingerüdt. der französischen Nepublik sieht sh daher gezwungen, zu fichern, damit die Berliner Megierung fomme. Deshalb habe ih den B-fehl erhalten, die Städte Fraunk- Homburg, Hanau, Darmt{tadt und Die- burg fofort zu besez?-n. notwendig, zu erklären, daß diese Besetzung gegen die arbeitsame Bevölkerung dieses Gebiets bedeutet. Sie hat ledigiih den Zweck, die Ausführung des Vertrags zu sichera, und

Ja den neu besegten Gebieien ist der Belagerungszustand verkündet und der Verkehr vorläufig zwischen 9 g rur

neu besezten Gebieten und Deutschland ist im allgemeinen ver-

militärishem Visum ausgegeben. Jede Ausammlung auf der Straße von mehr Erscheinen der Z: itungen ist vorläufig

ist vorläufig Briefzensur verfügt. Für Telephoas w.d des Telegraphen ist die Erlaubnis der Militär-

Nach Meldungen des „Wolfschen Telegrapheubüros“ nimmt

Gestern find die Truppen in Dortmund und eingezogen. Die roten Truppen auf Barmen zu ück, wo sie sih an Hälfte des Zertralrats ist na C S T h L gui daß er die er Hand habe. e andere Hälfte des Zent-akrats soll nah Holland geflozen sein. (Felsenkirhen ar

hörden, nachdem die T S s A Le: G

Verpflichtungen nur nah den allgemeinen Be» sowie nach den vom Si an- amit

sieht an keiner Stelle das Recht Gebiet zu beantworten. Ueberdies hat sich aber

Wenn die französishe Regierung das deutsche s den Versuch einer Störung des Weltfriedens

des (angen Bundes behandelt werden müssen. tigen Streitfrage zwischen einem Mitgliede und es Bundes dürste niht ohne weiteres mit Ge- nur in internationalen Schlichtungêverfahren

Verlauf zu der | adi; daß die über das in die neutrale Zone eingerüLkten Iruppen

¡erung die jeht vor- Ende er Ihre Es ist für jede Regierung

vanzôsijchen

“nd Tritt bei sie die Beschung politis a A E ¿ôsische Armee

Volk hineinträgt. Was dem deutschen Volke uhe! Nur dann kann sich die Arbeitsleistung

[kerung der Städte und Orts-

} 1 i L e Reichsregierumg obiger Quelle den Au fru f gerichtet:

rei von Erpresserbanden ausgeliefert

/ ] waren, dorthin Truppen entsandt, Die

Genehmigung egierung

icht 14 000 Mann zusammengezogen, also fast uns das Abkommen mit der (Entente erlaubt.

freich aber hat es mit dem SFvieden8austand für Nepressalie zu

ndstriche dae Notwendigkeit verstehen nicht aus Kchlenmangel zu Grunde gehe,

m Opfer seiner Shylockpolitik Dn erp Wir werden den juristischen Kniffen und der bru-

Die Reiclß8vregierung.

up nerals Degoutte an die Be- m „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge: ck der Militäryartet der Neichswehr gegen die Arbeiterschaft des Dadurb hat sie eine der wesentlichsten und

E Vie deute Regierung von diejem einiger Vorsicht hätte ver- abzuhalten. Nichtsoestoweniaer {ind

Die Megierung si ein Pfand ihrer Unterschrift nach-

In btefem A halte ih es für eine feindselige Handlung

ie Reichswehrtruppen die neutrale 2one voll-

untersagt. Der Verkehr zwischen den

Ausweise durh die Gemei: devehörden

als fünf Personen ist verboten. Das

elogestellt, desgleichen die Benugung des

x Truppen im Ruhrrevier seinen

Essen rit fih in der Richtung cheinend sammeln. Auch die ch Barmen gegangen, nachdem

Massen nit mehr in

ruppen eingezogen sind und der Aktions-

| Masîfaper

großen und ganzen angenommen werden kann, daß die P'alizeï aktion im Judustciegebiet ihre Hauptaufgabe in wenigen Tagen erfüllt haben wird, so darf doch nit üver sehen werden, daß die Waffenabgabe unter allen Umständen gründlich gemäß dem Bielefelder Ablommen vorgenommen werden múß. 28 s nicht ausgeschlossen, daß auch dies noch einige Tag2 in An- spruch unehmen wird.

Mit dem 31. März 1920 war der deutsch-polnische Vertrag über die vorläufige Regelung der Beamten- [rede abgelaufen. Infolgedessen wurde mit diesem Tage mit

r Herausziehung der deutshen Beamten aus den an Polen abgetretenen Gebietsteilen begonnen. Am 1. April wurde eine polnische Ministerialverfüguug bekannt, wonach Beamte die von ihnen benugten Dierftwohnungen bis zum 7. April, 6 Uhr abenèts, „zu räumen hätten. Diese Maßregel verstößt gegen Artikel 5 des Be1mtenvertrages, der cine dreimonatige Xbzuas- frist vonfieht. Wie „Wolffs Telegraphenbücg“ meldet, wurde daher fofort am 1. April beim Geschäftsträger der Polnischen Republik in Berlin hiergegen schä fter Eiz- spruch erhoben. Da auch aus Posen gemeldet mwücde, daß 250 Dienstwohnungen sofort geränmt werden müßten, ist am 4. Apcil erneut unmittelbar beim Unterfstaotssefretär Seyda in Posen Einspruh erhoben worden, mit der Bitte, die nach- geordneten Behörden zur genauen Janehaltung der Ziffer 2 des Erlasses des Ministeriums für die ehemals preußischen Landesteile vom 15 Novoember 1919 anzuhalten. Hiernach verbleiben die Beamten unter dem Schutz der Obersten Polni schem Zivilbehörden und follen nah Abiauf des Beamten- abkommens beim Verlassen des Gebietes uteinerlei Schifanen oder Schwierigkeiten“ zu ertragen haben.

Um jede Möglichkeit von Unzuträglichkeiten und Miß- helligkeitèn für unsere das Land vectassenden Beamten aus dem Wege zu räumen, ist gleichzeitig dem Unterstaatsfekretär Seyda eine baldige Aus'prahe über die Durchführung des Abtransportes angeboten worden, falls eine solche für zwedck- mäßig erachtet werden sollte.

Der Reichsminister des Junern hat die Landesregierungen um Auweisung an die Gemeindebehörden gebeten, alle Vors fehrungen für sofortige Aufstellung der Wählerlisten zu treffen, sodaß die Wählerlisten bis Ende Mai fertigs gestellt find.

Von zuständiger Stelle geht dem „Wolfen Telegraphen- büro folgende Viitteilung zu: s ps

1) Die G des Minksteriums des Innern, daß alle Be- amten der Sicherbheitspoltzeti, die infolge der Umsturz- bewegung vom 13. März d. J. wegen ihrer politishen Gefinnung entlaffen wurden, wieder einzustellen sind, ift nunmehr dur{geführt, M Ln feine Maßregelung irgendetnes Beamten aus diesem Grunde

uldet.

2) Gegen alle Beamten im Offiziers- und Unteroffiziersrang der Sicherheitspolizet, die durch den Kapp-Putsc irgendwie Mlfies ober verdächtigt sind, ist eine Untersuchung eingeleitet von einer unpartei- ischen Kommission, die von den Ober- bezw. Polizeipräsidenten be- rufen, sich aus Beamten im Offiziers- und ÜUnteroffiziersrang zu- samnmensegt.

3) Die Presse bringt noch tmmer Anklagen oder Denunziationen gegen namentlich genannte Beamte im ODffiziers- und Unteroffiziersrange, die oft uicht der Wirklichkeit ent- sprechen. Es ist selbjtverständlich, daß jede dieser Ankiagen restilos aufgeklärt wird. Jn politisch aufgeregten Zeiten, wo die Gemüter heftig erregt sind, und die Meinungen \{arf aufeinander stoßen, werden aber oft, hervorgerufen dur perjönliche Animositäten, An- pu fa ais, die T. übertrieben, z. T. gänzlich aus der Luft ge- rien nd.

Es oürfte sich daher empfehlen, daß die Presse erst in Ministertum des Innern erfundigt, ob die De na Anklaze wirklih der Wahrheit entspriht, beyor sie Fe veröffentiiht. Damit leistet sie fih selbft, vor allem aber der Reorganisation der Sicher- heitspolizet die besten Dienste. Daß es dem Ministerium des Jrnern ernst ist mit der restlosen Aufklärung aller Ankiagen, geht am besten aus der Tatsache hervor, daß set: dem 20. März 14 Beamte im Dffiziersrange entlassen oder vom Diensie suspendtert sind, und daß die Umorganisation der Beamtenschaft, vor allem aber die Ver- ankerung wirkli demotratischer Brundfäge ia ihr im Gange ist.

Sachsen.

Da der Kommumist Hôlz im Vogklavde weit i Unwesen treibt, ist die Regierung "at Meldung des eli Telegraphenbür entschlosser, militäris{ch einzugreifen, wenn es deu Organisationen bis geftern abend rächt gelingen follte, Nuhe und Oronuag zu schaffen. Dis bewaffnete Anhängerschaft des Hôlz beträgt etwa 500 Mann, die ebenso wie im. Ruhr- g Ny: gp be 2m ees Gruppen auftreten und

wieder au auen he n. Reichs ji jet noch nicht eingerüdckt. W E O

Großbritannien und Jrland.

Die Glasgower Konferenz der unabhängigen Arbeiter» partei hat nach einer Meldung des „Wolffsccen Telegraphzen- düros den Avstritt aus der Genfer Smiernationale beschlossen. Nach Ablehnung des Antrags auf sofortixen Anschluy an die

| Juternationale wurde beschlossen, die Schweizer Genoffen zu ersuchen, Beratungen über die Viözlichkeit der Bildung einer einzigen, alte umfasseuden Juter- nationale zu veranstalten.

Frankreich, Der Präsiveni Des chanel traf vorgesiern auf der Prä- r in Nuza ein, wo ihn der Prinz von Udine Laue: die Chefs er franzöfischen und italienischen Gejchwader erwarteten. Der Prinz überre:hte Deschanel im Namen des Köaigs von Fitalien den Annungziateno: den. Jn Erwiderung auf ein Telegramm Fat ags, in Ma E E E Ee erften : altenif renze seine herzlichsten Wüaj übermittest, erinnerte dieser an das Vartttem das schon s

zwischen den beiden Ä g j siegreichen Nationen bestanden hätte, die

Velgieun.

Der Sozialistenkongreß in Brüssel hat dem „Wo Telegraph: nbü:0“ zufolge mit 1314 gegen 330 Giainca i Antrag auf Teilnahme am Kabinett anzenommen, jedo

ist, vollständig ungehiadert. Wean im

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mit dem lt, daß diese Frage am Ende der parlamen- tarischen Sißzung9periode erneut gestellt werden soll, dn das

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