1920 / 74 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 65 des Reichs-Geseyblatts enthält unter

Nr. 7400 eine Verordnung über Heraufsegung des Grund- lohns und Ausdehnung dec Verficherunyspflicht in der Kranken- versicherung, vom 1. April 1920, und unter

Nr. 7401 eine Verordnung zur Regelung der Eisenwirtschaft, «om 1. April 1920.

Berlin, den 7. April 1920.

Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Ministerium des Jnnern.

Auf Grund des §8 4 Abs. 1 und 2 der Pai vom 13. Dezember 1872/19. März 1881 erkläre ih die Stadt Glogau im Regierungsbezirk Liegn:ÿ vom 1. April d. J. ab für ausgeschieden aus dem Verbar. de des Londkreises Glogau. Von diesem Tage ab bildet die Siadt Glogau für si einen Stadtkreis.

Berlin, den 31. März 1920.

Der Minisier des Innern. J. V.: Freund.

Ministerium für Volkswohlfahri.

Bekanntmachung. Vom 1. April 1920 ab wird in meinem Ministerium ein Ministerialblatt unter dem Titel: Volkswohlfahrt

Amtsblatt und Halbmonate schrift des Preußischen Ministeriums für Volkswohlfahrt

deres werden. Das Blatt erscheint in Carl Heymanns erlag in Berlin om 1. und 15. jeden Monats und kann durch die Post (Postzeitunge liste, 6. Nochtrag) oder im Buchhandel zum Preise von 10 # vierteljährlih bezogen werden.

j s Abkürzung im amtlichen Verkehr soll „WVMBl,“ auten.

Im amtlichen Teil werden Personolien, allgemeine Ver- ordnungen, Eilasse usw., welche Gegenstände des Geschäfis- bereid/s meines Mininerlums gesondert nah dessen Ab- teilungen I: für Volksgesundheit; 1]: für Wohnunçs- und Siedlung&wesen; III: für Eo s und allgemeine Fürsorge betreffen, veröfsentliht werden, soweit deren Be- ka! nigabe im allgemeinen Juteresse liegt. Auch Entscheidungen in Einzelfôllen werden auf diesem Wege den nachgeordneten Behörden und Beamten zur Beachtung in gleichartigen Fällen mitgeteilt werden.

An den amtlichen Teil wird sih ein nihtamtlicher Deil anschließern. Dieser ist dazu bestimmt, in Aufsäßen, Darlegungen und Mitteilungen den Gedanktenaustaush über alle Fragen der Volkewohifahrt anzuregen, um dadurch die organische und syslematishe Zusammenarbeit aller Kräjte zu

fördern. Für die im nichtamtlichen Teil erfolgenden Ver- öffentlihungen trägt vorbehaitlih der vreiitaetauli@ten Be- st EUROO -— der jeweilige Verfasser allein die Verant- wortung.

Die „Volks wohlfahrt“ iritt an die Stelle des bisher von der Abteilung T meines Ministeriums herausgegebenen Ministerialblatts sür Medizinalangelegenheiten (J. G. Cottasche Buchhandlung Nachf. in Stuttgart und Berlin) und des von der Abteilung IT meines Minifieriums herausgegeb: nen amt- lichen Teils der Zeilschrift für Wohnungswesen (Carl Heymanns Verlag in Berlin).

Berlin, den 12. März 1920.

Der Preußishe Minister sür Volkswohl fahrt. Stegerwald.

Ministerium für Ae, Kun|st und Volksbildung. Der bisherige Privatdozent in der philosophischen Fakultät

der ao in Berlin Dr. Fränkel st zum außerordent- lichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.

Bekanntmachung.

Dem Scchankwirt Erih Dieckmann, Berlin W.15, Joachims! halerstraße 10, habe ih die Wiederaufnahme des durch Verfügung vom 9. Mai 1919 (N.-A. Nr. 10, Amisblatt Stück 41) untersagten Handels mitausgesprochener dingliher Schließung des Lokals Kakadu, Char- lottenburg, Joachiméêthalerstraße 10, auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bundesratêverorènung vom 28. September 1915 (RGB1. S. 603) durch Versügung vom heutigen Tage wieder gestattet, unter Auf- hebung der dinglichen Schließung.

Berlin, den 1. April 1920.

Der Polizeipräsident. Abteilung W. F. V.: Dr. Weiß.

(Fortsezung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches,

Deutsches Reich.

Jn der. Note der französi\hen Reaierung an die Bot\chasterkonferenz wird behauptet, daß die Militaristen Kapps den Einmarsch in das Ruhrgebiet erzwungen hätten. Auch eine Havasmeldung will beweisen, daß der Ein- marschplan unter Kapp ertstande:! sei; der Unterstaatssekretär von Haniel habe unter beiden Regierungen gewirkt und die jegige Aufgabe sei einfach von den kappistishen Rebellen auf die ve: fassungemäßige Regierung übergegangen. Dieser tendenziösen und unrichtigen Darstellung gegenüber wird laut Meldung des

Wolffschen Telegraphenbütos* fepgestellt, daß der Unter- taats)ekretär von Haniel am 17. März eine Jästruktion an un deutschen Geschäfisträger in Paris gerichtet hat, in der es eli: y Heeres-Friedenskommission hat General Nollet um Genehmigung Einrück-ns voa 6 Bataillonen, 2 Eskadrons und 3 Balterien erjucht. General Nollet hat diese Forderung abgelehnt und die Annahme der weiteren Anträge der Heeres-Friedenskommission als 2 nträge einer nit an-rkannten Regie:ung verweigert. Bitte unverzüglich an z1:ständiger Stelle beantragen, daß alliietten Regierungen der vor- übergehenden Entsendung der bezeihneten Truppenmengen zustimmen. Sie wollen mit Rüdcksiht auf Stellungnahme Generals Nollet

darauf hinweisen, daß Antrag von verfassungsmäßiger alter deutscher Regierung ausgeht. Größte Eile get oten, tamit niht in dem so wertvollen Industriegebieie durch ver)pätetes Eingreifen der Truppen Aufruhr weiter um sich greift.

Damit wird der Versuch, die Ruhraktion als eine Erbschaft der militaristischen Meuterci binzustellen, und jede Verdächtigung, als ob der Uutersiaat«sekretär von Haniel mit der Kappregiexung zusammengewirkt hat, hinfälig.

err -R

Der französische Funkspruch Lyon „An Alle“ vom 6. April Abends enthält nah einer von „Woiffs Ti legraphen- büro“ verbreileten antlihen Mitteilung Enisiellungen und be- wußte Lügen. Der Gemwoaltakt der französisc;,en Regierung gegen deutsches Gebiet sollte gegenüber dem eigenen Votïe und der gesamten Wclt den Echein (ines Rechts erhalten. Es ist unwahr, daß 150 000 Viaun deutsche Truppen im Ruhrgebiet operierten. Am 5. April, also am Vorabend des französischen Tinma1sches, operiericn im Hiuhrgebiet 43 £00 Marn, davon 15 000 innerhalb der du deu Fru densvertrag sestgese ten neu- tralen Zore. Es ist unwahr, daß den deutschen Truppen schlecht be- waffnete Spautakisten in ener Anzahl von kaum 10 000 Mavrn gege: überstanden. Bei den Nufftändischen im Ruhrgebiet handelte es sich um mi.itärisch orgaunsie:te, mit Artillerie, Maschinen- gewehren und modernen Be ausgerüt ete Kampf- irvppen, deren Gejamts:äike aus mivdestens 30 000 Viann zu \chäyen war. Ju den Besitz der Waffen waren sie gekommen durch den auf Grund des Waffenjtilljiands erzwoungenen und überslürzten Rückzug des deut|chen Heerez, welcher auch durch jene Gebiete füh1te. Die Waffen waren seitdem veisteckt ge- halten worden. Es ist ur. wahr, wenn der Lyoner Funlspruch behauptet, daß die Aufständischen beim ersten Ar giiff davon- laufen würden. Vielmehr haben hartnäckige und blutige Kämpfe stattgefunden. Die bisbezigen Verluste der Reich#wehr, etwa 200 Tote und mehrere hundert Verwundzte, spretzen cine andere Sprache.

Bewußie Unwahrheit und Verleumdung der deutichen Wehrmacht 1st die Angabe des Lyoner Fun kspruchs, daß jeder Gefangene erschossen werde und daß die Regierung weiter in der Verwendung ihrer Kampsmittel grausam und rücksich1slos gegen die Bevölkerung vorgegangen sei. Die Absichten, die |ranzösijcherseins mit jolchen Verleumdungen v»rfo.gt werden, liegen flar zutage. Die Hulferufe der gequälten und schwer bes drückten Bevöikerung an Regierung und Reichswehr, jeruer ihr Dank an die Truppen nach erfolgtem Cinmar)h geben die besten Beweise von der völligen Hallosigkeit der französischen Beschuldigungen.

Der französishe Befehlshaber des Bezirks Frankfurt hat dem „Wolffihen Telegraphenbüro“ zufolge angeordnet, daß die uniformierten Deutschen, kie der Heeresmacht, Polizei, Feuerwehr, der Zoll- und der Foist- verwaltung angehören, zum Gruße dec Fahnen uad der uniformierten Offiziere der alliierten Mächte verpflichtet find.

Der Stadtkoramandant der französischen Militär- verwaltung hat vorgestern an den Polizeipräsidenten folgenve ‘Mitteilung gerichtet:

Der Kommandierende General beguttragt mi, Ihnen bekannt

der die deute Polizei yon Frankfurt im Laufe des 7. April 1hren Dienst verichen hat. Sie hat in äußerst ungenügender Weise Mensc&enansammlungen en1gegengewirkt. Jch bitte Sie, für die Folge jo genoue Befehle Rer iaeben daß der Herr Kom- mandierende General beziehunzóweise ich nidt genötigt bin, selbst jeden Augenblick eingreifen zu müssen. p muß Ihnen ein lehr bedauerntwertes Ereignis mitteilen, da

in der Umgebung der Hauptpost ereignet hat. Ein fatrender Jäger ist umgeworfen und verleßt worden, Karabiner und Fahrrad wuden ihm enlwendet. Der Kommandierende General der Be- saßungêtruppen ist entschlossen, Feigheiten dieser Art niht mehr zu dulden und sie als besonders schwere Una für die Würde der französishen Truppen anzujehen. Ich befehle Ihnen, unverzüglich nachzufcrichen, jallé Sie es nit bercits getan haben, wer die Ur- heber dieses Angriffs genesen sind, und Ihre Maßnahmen zu treffen daß sowohl das Fahrrad als auch der Karabiner so \chnell wie mögli herbeigeschafft werden. Sie haben morgen vor 12 Uhr das Resultat Zhrer Ermittlungea mitzuteilen sowie die von Ihnen getroffenen Maßnahmen. A

Der Reichskanzler hat gesiern zwei Abordnungen, die eine aus dem Kreise Monschau, die andere aus der Stadt Aaca en ewpfangen, die, wie „Wolffs Telegraphen- büro“ mitteilt, in eindringliher Weise auf die shweren Nach- teile und Gefahren hinwiejen, die dem Kreije Monschau und der Stadt Aachen daruus erwachsen würden, wenn die von der deutsch-belgijchen Grenzkommission beschlossene Zuweisung der Eiseubahn Raere¿.—Kaitenhe1 berge an Belgien Tatsache werden sollte. Die Stadt Aachen verliere damit die Verbintu"g mit

Monschau we1de zur wirt\chaftlicen Verkümmerur g verurteilt,

einzigen möglichen Absazmarklte der Stadt Nachen zu verwerten. Der Reichskanzler hat den Aborodnungen ermwideit, daß alles aetan werden de, um den Besci luß der Grenzkommuision, mit dem diese ihre Befugnisse überschritten habe, 1ückgängig zu machen. Die deulsche Reuiezung werde die Zuweisung der Eisenbahnstrecke und des von ihr umschlossenen Gebietsteiles an Belgien niemals als zu Recht besteheud anerkennen.

dem Reichskanzler und Vertretern der Bivölkerung des Ruhrgebiets, insbesondere der A-beiterschaft, staitge- funden. Vertreten waren gleichfolls Desegationen de! im Jn- duiiriegebiet stehenden Teile der Reiche w-: hr. Die Besprechung, an der au der Reichsweh:ministsr Dr. Geßler und der Minister Giesbe1ts teilgenommen habe», befaßte sih laut Meloung des „Wolffshen Telegraphenbüros“ mit der jeßt gegebenen Lage und den weiterhin zu treffenden Maßnahmen. Es ist a a daß heuie die Vaiireier des Ruhrgebiets auh mit den Vertretern der Gewerkschaften und der beiden sozialdemokratischen Parteien eine Aussprache haben.

Der Reichsminister des Junern hat den deutschen Landeszregieruncen die gestern veröffentlichie Note des Generals Nollet über die Einwohnerwehren mitgeteilt und laut Meldung des „Wolfssczen Telegraphenbüros“ fol- gendes hinzugefügt:

Wenn auch die Ausführungen der Note, die von dem militäri- {en Charakter der Einwohnéerwch1en )prcechen, zum größten Teil auf unzutreffenden Vorauètschuygen beruhen, so sieht si) die Neichs-

regierung zu threm Bedauern doch nach Lage der Verhältnisse gezwungen, von erneuten aussichtälosen Gegenvorstellungen abzusehen und die

zu geben, daß er äußerst unzufrieden ist über die Art und Weise, in

sih heute vormittag

ibrem legten Gebiet landwir!scha\tlicher Erzeugnisse, der Kreis

weil er nicht mehr in der Laue sei, „eine Ei zeuenisse auf dem }

Gestern nachmittag hat in Berlin eine Aussprache zwischen |

Regierungen der Länder zu ersuhen, die Ausführung des Verlangens

alsdald in die Wege zu leiten. Anderseits aber muß anerkannt werden, os die Verhältniïe sich infolge der legten Ereignfse vie!er- orts so veishärft haben, daß es heute mehr dean je unmöglich ift, der Bevölkerung den SelbstsWuy zu verweigern. Äuch wird in ten Städten die Rüksiht auf die großen vorhandenen öffenttihen Vor- räte und wirtshaftlihen Werte sowie auf dem Lande die Sorge für

, die Erhaltung der Nahrungêmittel zu der Prüfung nötigen, wie die i erforderliche Sicherung gewährleistet werden kann. Es wird deshalb ! anheimgegeben, dort. wo ein genügender Schuß durch Neichswehr, Sicherheitépolizei und andere Polizeiorgane nicht gegeben ift, gleih-

zeitig für einen Blas durch eine nah den örtlichen Verhältnissen zu gestaltende anderweitige Reats zu sorgen. Hierbei ist genau darauf zu achten, daß jeder Anschein vermieden wird, der auf Ver- legung der in dem Schreiben des Genera!s Nollet angeführten Be- stimmungen des Friedenévertrags \chließen lassen könnte. Insbesondere ist die Buwvessnung mit Militärgewehren, die nah dem Friedens- vertrag abzuliefern sind, unzulässig, und es ist auf eine andere Art der Bewaffnung Bedacht zu nehmen. Jede militärishe Uebung ist unter alien Umsiänden zu unterlassen. Auf eine erweiterte Zuziehung aus Ai der arbeitenden Bevölkerung wird, wo dieses bisher nicht , geschehen ist, besonders Bedacht zu nehmen sein.

rem

Nach Mitteilung der britischen Regierung werden Nach- Pu fee nah ehemaligen deutshen Kriegs gefangenen n britisher Hand in Zukunft von den britishen Behörden niht mehr beantwortet werden. Abschriften der wöchenilich avfgestellten britishen Listen über Os Todesfälle, Verlegungen, Uebersührungen in Lazareite usw. werden dem Prang ta ür Kriegsverluste und Kriegergräber, Berlin NW. 7 (Dorotheerstr. 48) zugeben, an das daher alle Anfragen in Sachen der bezeichneten Kiiegs-

gefangenen zu richten sind.

: Einer weiteren Mitteilung der britishen Regierung zu- folge sollen Listen über die den ehemaligen deuishen Kriegs- gefangenen in britisher Hand zustehende Geldbeträge A

| gestellt und der deuiscen Regierung übermittelt werden. Diese Visen werden die Endbeträge der für die einzelnen Gefangenen

| ergebenden Guthaben enthalten. Eine bare Auezahlung der Guthaben wird britischerseits nicht erfolgen. Die Bei äge

* werden vieimehr an der allgemeinen Abrechnung zwischen den

| beiden Regierungen teilnehmen.

- r Ar Dr

Preußen.

Das Staatsministerium hat dem „Wolffshen Tele- ? graphenbüro“ zufolge gestern beschlossen, die Einwohzers wehren aufzulösen. Jm Anschluß an den dvd bezügs lichen Erlaß dér Reichsregierung find die Oberpräsidenten sofort entsprechend angewiesen worden.

Verkehrswesen,

Nächste Postverbindung über Genua nach ; Brasilien und den La Aa eaten Vor dem Dampfer | „Tomaso di Sayoia“, von Genua am 17. April, Posshluß in | Frankfurt (Main), Nuslandstelle, am 14. April, geht Dampfer „Principessa Mafalda" am 14. April von Genua nah Rio de Fa- neiro usw. ab. Posischluß für leßteren Dampfer in Frankfurt (Main), , Auslandstelle, am 11. April.

| Wegen der durch die Unruhen im Ruhrrevier hervor- } gerufenen Verkehrs\tockungen ist die Annahme von Paket- ' binden, na nach ven Niederlanden und nach devjznigen

ändern, nah dene Pakete vur im Durchgang durch die Niederlande efôrdert werden fönnen, vorübergehend eingestellt worden.

Theater und Musik,

Im Opernhause wird morgen, Sonnabend, „Tiefland*“, mit den Damen Hafgren-Dinkela, er, Hansa, Birken|ti1 öm, yon Scheele-Müller und den Herren Schwarz, Stock, Habich und ente beseßt, gegeben. Den Pedro singt Herr Emil Enderl-in vom taditheater zu Hamburg als Gast. Dirigent ist Otto Ura. Anfang 7 Uhr. ;

Im chauspielhause wird morgen „Der Kronprinz“ in e esegung aufgeführt. Spielleiter ist Dr. Reinhard Bruck.

nfang 64 Uhr.

‘7orisezung des Nichtamtlichen in ver Ersten und Zweiten Beilage.)

ÜEEIENMPON A Gh IN E O C S E S I H E NN E R N BEE S T Theater.

Opernhaus. (Unter den Linden.) Sonnabend: 73, Dauer- bezugsvorstelluny. Tiefilaud. Anfang 7 Uhr. Sonntag: Aida. Anfang 6 Uhr.

Schauspielhaus. (Am Gendarmenmarkt.) Sonnab. : 76. Dauer- bezugsvorstellung. Friedrich der Große. I. Teil: Der Kronprinz. Anfang 6F Uhr.

Sonntag: Nachmittags: 37. Volksvorstelung zu ermäßigten

eia: Die Braut von Mesfiua. Anfang 24 Uhr. Abends: Der arquis von Keith. Anjang 7 Uhr.

Familiennachrichten.

Verlobt: Freiin Jise von Nichthofen mit Hrn. Major a. D. Ka 1 Alexander F hrn. vo1 NReibniß (Schweidniß Lugano). Get, Rita Moser von Filseck mit Hen. Major Joachim von Winterfeid-Damerow (Degerloh bei Stuttgart— Berlin). Frl. Else Fließbah mit Hrn. Hauptmann Olof von Ehre: krook (Landechow i. P.— Hannover).

Gestorben: Hr. Ge: eralmajor z. D. Engelbert von der Busch (annov Hr. Pai or em. Johannes Siegmund Jaspts (Greifswald). Hr. Landgerichtspräsident, Geh. Obejustizrat Max Nohr (Schneidemühl).

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol. Charlottenburg

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher dec Ges bäfts\t-lle Rechnungsrat V engering in Berlin.

Verlaa der Geschäftsstelle (M enaerina) in Berlin.

Druck der Norddeutsben Bucbdruckerei und Verlaasansta!! Berlin. Wilhelmstraße 32.

Acht Beilagen (eins{ließlich Börsenbeilage und Warenzeichenbeilage Nr. 25 4 und B) und Erste, Zweite, Dritte und Vierte Zentral-Handelsregister-Beilage,

zum Deutschen Reichsan

A 7A.

Erfre Veilage

9 dam G

Berlin, Freitag,” den 9 April

Amtliches. (Fortseßung aus dem Hauptblaèët,z Deutsches Reich, Bekanntmachung.

Der Arbeitgeberverband der Eijen- und Metall- tndustrie oon emscheid und Umgegend E. V., der weckverband der Klein- und Mittelfabrikanten von Femscheid und Umgegend E. V, die Arbeitsgemein- schaft freier Angestellten-Verbände und der Gewer ks shaftsbund der Angestellten baben beantragt, an Stelle des allgemein verbindlihen Tarifvertrages vom 5. Juli 1919 deu zwischen ihnen am 21. Februar 1920 abge|hlosjeren Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anstellunos- bedingungen der tehnijhen Angestellten des Großhandels und «Industrie gemäß § 2 der Veroronung vom 28. Dezember 1918 (Reichs-Gejeßbi. S. 1456) für den Stadtkreis Remscheid für

Man S zu erklären. intwendungen gegen diesen Anirag können bis zum R N A und sind unter Nun: mer

. D. R. 9133 an das Reichsarbeitsminijtecrium, Berlin, L

straße 33, zu richten. | E E

Berlin, den 283. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J 1: Dr. Busse

Bekanntmachung,

2 DEr Verband der Stoffhandschuhfabrikanten E. V. in Limbach/Sa. Und der Deuische Textil- ar.ciierverband, Gauleitung Sachsen, haben beantragt, die zwischen ihnen am 6. Februar 1920 abges{lossene Tarif- vereinbarung zu dem allgemein verbindlihen Tarifvertrage vom 8. November 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen in der Stoffhandschuh-Industrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Freistaates Sachsen und für die in dem Orte Nußdorf in Sachsen-Altenburg gelegenen Betriebe der Stoffhandshuh-Jndustrie ebenfalls für allgemein verbindlich zu erflären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3889 an das Reich3arbeitsminificrium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. Berlin, den 23. März 1920. Der Reich8arbeitsminister, J: A: ODL BU}se

Bekanntmachung.

Der Landesverband anhaltisher kaufmännischer und gewerblicher Vereine E. V. in Dessau und der Deutsche Transportarbeiterverband, Verwaltungs- stelle Dessau, haben beaniragt, den zwischen leyterem unv dem Kreisaus\chuß Dessau des Landesverbandes anhaltisher kaufmännischer und gewerblicher Ver- eine E. V. am 8. März 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitebedingungen der Transport- arbeiter in Dessauer Handelsgeschäften sür den Einzelhandel sowié den Großhandel und die Land|pedition gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) {ff das Gebiet der Stadt und des Kreises Dessau für allgemein verbindlich zu erklären.

‘Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20, April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L.B. B. 3776 an das Reichsarbettsministerium, Berlin, Luisen- straße 38, zu richten.

Berlin, den 27. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister, J. A: DL BUs}C

Bekanntmachung.

Die Kreisarbeitsgemeinshaft Gardelegen hat beantragt, den zwishen dem Land- und Fotsiwirts- aen Arbeitgeberverband des Kreises Garde-

egen, dem Deutschen Landarbeiteroerband und dem

Zentralverband der Land-, Forst- und Weinberg s- arbeiter Deutschlands am 28. Februar 1920 abgeschlossenen Tarifverirag zur Regelung der Lohn- und Arbeits- bedingungen der Arbeiter in der Land- und Forstwirtshaft gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Gejegbl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Gardelegen für allgemein verbindlich zu erkiäcen.

Einwendungen aeg diesen Anirag . können bis zum 20. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3555 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 27. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A. : Dr. Busse.

Bekanntmachuna.

Der Fabrikantenverein für Hemer und Um- gegend E. V.,, der Gewerkverein Deutscher Metall- arbeiter H.-D, Geschäftsstelle Jserlohn, der Deutsche Metallarbeiterverband, Verwaltungsstelle Jserlohn, und der Christlihe Metallarbeiterver- band, Ortsverein Jserlohn, haben beantragt, den zwischen ihnen am 18. Februar 1920 abgeschlossenen Zusatz- vertrag zu dem allgemein verbindlihen Tarif- vertrag vom 15. November 1919 zur Regelung der Lohn- und Arveitebedingungen in der Metallindustrie gemöß §2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für den Bezirk des Amtes Hemer in Westfalen gleichfalls für allgemein verbindlich zu erklären.

l

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. f. 3581 an das Reichearbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. Berlin, den 27. März 1920. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

Bekanntmachung.

Der Deutsche Metallarbeiterverband, Bezirk T1

Berlin, und der Niederlausizer Bezirksverband der Metallindusiriellen E. V. haben beantragt, den zwischen ihnen, dem Gewerfverein deutsher Metallarbeiter (H. - D.) Berlin, dem Zentralverband der Kupfer- [Qmiede, Berlin, und dem Deutschen Holzarbeiter- verband in Berlin am 12. November 1919 abgeschlossenen Tarifver trag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedirigungen der gewerblichen Arbeiter in den Betrieben des Niederlausißzer Verbandes der Mectallindustriellen E. V. gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) sür die Metallvetriebe und fo!che Betriebe, die Metallarbeiter beschäftigen, in den Orten Cottbus, Guben, Forst, Finsterwalde, Spremberg, Krossen, Neupetershain, Kunzendorf, Seifersdorf, Sommerfeld, Sorau, Gassen, Krebsmühle und Peiß für allge- mein verbindlich zu erklären. __ Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3556 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zv richtea.

Berlin, den 27. März 1920.

Der Neichsarbeitsminister. ¿5 Me DL BUsC

BVBetranntmachung.

Der Verband Sächsischer Jndustrielker, Orts-

gruppe Leipzig, uno der Deutshe Metallarbeiter- verband, Verwaltungsstelle Leipzig, haben beantragt, den zwishen den Firmen Leipziger Stahlfeder fabrik Hermann Müller in Leipzig-Lindenau, E. W. Leo Nachfolger in Leipzig-Plagwiß und dem Deutschen Metallarbeiterverband, Zweigstelle Leipzig, am 8. MViärz 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung der Vohn- und Atbeilsbedingungen für die gewerblihen Arbeiter in der Stahlfederfabrikation gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reihs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Leipzig sür allgemein verbindlich zu erklären. __ Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. B. 3775 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu riczten,

Berlin, den 27, März 1920

Der Reich3arbeitsrninisier, J A: Dk. BUsse.

Bekanntmachung. Die JInteressengemeinschaft der Lüden!cheider An-

gestelltenverbände hat beantragt, die zwischen ihr und dem Arbeitgeberverein für Lüdenscheid und Um- gegend am 30. Mai 1919 abgeschlossenen Vereinbarungen nebst Nachlrägen vom 6. November "und 7./14. Januar 1920 zur Regelung dec Gehalts- und Anstellungsbedingungeu der technischen Angestellten eirschließlih der Weir kmeister gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Gejegbl. S. 1456) sür das Gebict des Stadtkreises Lüden- scheid für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhóben werden und sind unter Nummer 1. B. R. 2842 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 33, zu richten.

Berlin, den 28. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J: A Dr: Büsss,

Betanntmachung,

Die Jnteressengemeinshaft der Lüdenscheider Angestellten-Verbände hat beantragt, die zwischen ihr und dem Arbeitgeberverein für Lüdenscheid und Um- gegend am 30. Mai 1919 abgeschlossenen Vereinbarungen nebst Nachträgen vom 6. November 1919 und 7,/14. Januar 1920 zur Regelung der Gehaits- und Anstellungsbedingungen der taufmänniscen Angestellten in gewerblichen Betrieben und Geschäften mit Ausnahme der reinen Handels- und verkehrs- gewerblichen Geschäfte und Betriebe (Geld- und Kredithandel, Handelsvermittiung, Spedition, Kaufhäuser und sonstige offene Verkaufsstellen) gemäß § 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- kreises Lüdenscheid für allgemein verbindlich zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer L. B. K. 2843 an vas Reich8arbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 28. März 1920, Der Reichsarbeit3sminister. J. À.: Dr. Busse.

Betanntmachung.

Der Arbeitgeberverband von Stendal, der Ge- wertschastsbund der Angestellten, Ortsgruppe Stendal, der Gewerkschaftsbund kaufmännischer Angestellten-Verbände, Ortsgruppe Stendal, und die Arbeitsgemeinschaft freier Angestelltenverbände, Ortsgruppe Stendal, haben beantragt, den zwischen ihnen am 8. Viärz 1920 abgeschlossenen Tarifvertrag zur Regelung

zeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

__1920.

der Gehalts- und Ansiellungsbedingungen der kaufmännischen Angestellien gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Neichs-Gesezbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Stendal für allge:nein verbindlih zu erklären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhoben «erden und find unter Nummer L. B. R. 3514 an das Reich3arbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 28. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dk: Busse

Bekanntmgchung,

Der Reich#verband des Deutschen Diefbaugewerbes E. V. in Berlin-Wilmersdorf hat beantragt, dea zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbaugewerbes, Bezirksgruppe VI, Ortsgruppe Crefeld-M.-Glad- bah, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Bezir k3- verein Crefeld-M.-Gladbach, dem Zentralvechand christltcher Bauarbeiter Deutschlands, Verwaltungs- stelle Crefeld-M.-Gladbah-Mörs, und dem Zentral- verband der Maschinisten, Heizer und verwandten Beruf s8genossen Deutschlands, Geschäftsstelle Cre- feld-M.-Gladbach, abgeschlossenen, vom 24. Oktober 1919 ab gültigen TDarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerblihen Arbeiter im Tiefbau- gewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reihs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landfreises Crefeld, der Bürgermeistereien Hüls, St. Thöônis, Vorft. der Gemeinde Niep im Landkreis Kempen, des Stadt- und Lavndfceises M.-Gladbach, des Stadtkreises Rheydt, der Gemeinden Dülken und Süchteln, des Landkreises Kempen bis zur Bahnlinie Süchteln, Grefrath, des Kreises Grevenbroich, der Stadt und des Kreises Mörs, des Stadt- und Landkreises Neuß, des Kreises Geldern, des Kreises Kempen bis zur Bahn- linie Süchteln-Grefrath, der Bürgermeisterei Süchteln, des Kreises Erkelenz, des Kreises Cleve und der Stadt Go für allgemein verbindlich zu erklären. _ Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhoben wecden und siud unter Nummer L B. R. 3662 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten.

Berlin, den 28. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A: De. Busse

Bekanntmachung.

Der Reichsverband des Deutschen Tiefbau- qewerbes E. V. in Berlin-Wilmersdorf hat beantragt, den zwischen dem Reihsverband des Deutschen Tiefs baugewerbes, Ortsgruppe Münsterland, dem Deuts scheu Bauarbeiterverband, Bezirk3verein Münster,

f dem Zentralverband christlicher Bauarbeiter, Be-

zirk Münster, und dem Zentralverband der Ma- \hinisten, Heizer und verwandten Berufsgenossen Deutschlands am 7. Januar 1920 abgeschlossenen Tarifs vertrag zur Regelung der Lohn- und Ärbeit8bedingungen der gewerblichen Arbeiter im Tiefbaugewerbe gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet des Stadt- und Landkreises Münster, der Kreise Steinfurt, Tecklenburg, Coesfeld, Borken, Warendorf, dec Stadt und des Kirchspiels Sendenhorjt, der Kreise Grafschaft Bentheim und Lüdinghausen (aus\chließlich der Stadt Werne), der Dörfer Selm, Bork, Bockum, Stockum, Hövel und der Orte Evenkamp und Walstedde für allgemein verbindlich zu erklärer.. ;

Einwendungen gegen diesen Anirag können bis zum 20. April 1920 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 3663 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisenstraße 83, zu ritten.

Berlin, den 28. März 1920.

Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Busse.

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Bekanntmachung.

Die Vertreter der Arbeitgeber in Delitzsch, der Handel sschuß- und Rabattsparverein E. V. in De- lißsch und die Arveitsgemeinschaft der Angestellten- verbände für Delißsh haven beantragt, den zwischen ihnen, dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An- gestellienverbände und dem Gewerfichaftsbund der Angestellten am 3. Dezember 1919 abgeschlo}senen Tari f- vertrag zur Regelung der Gehal18- und Anstellungsbedin- gungen der ftaufmännishen Angeitellien im Groß- und Klein- handel und in der Jndustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs:Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kreises Delizsh für allgemein verbindlich zu erflären.

Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 20. April 1920 erhobeu werden und sind unter Nummer I. B. R. 3458 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Laisen- straße 33, zu richten. ®

Berlin, den 28. März 1920.

Der Reichsarbeitsminifter. J. A.: Dr. Busse.

BekannimacGunug.

Der Deutsche Transportarbeiterverband in Berlin hat beantragt, den zwischen der Fuhrherren- Innung der Stadt- und Landkreise Dortmund und Hörde und dem Deutschen Transportarbeiter- verband, Ortsverwaltung Dortmund, am 26. Februar 1920 abgeschlossenen Ergänazungsvertrag für Schwer- fuhrwerks- und Spevitionsbetriebe zu dem allgemein verbind- lichen Tarifvertrag vom 5. November 1919 zur Regelung der

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