1920 / 74 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Apr 1920 18:00:01 GMT) scan diff

Ruf;laub.

Die Sowjetregierung hat sich, der „Berlingske Tidende“ |

zufolge, bereit erklärt, am Sonnabend Delegierte nah dem fiinishen Grenzo:r Systerbeck zu senden, um mit Vertretern

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der finnländishen Regierung über einen Waffenstill-

Land zu verhandeln. Die Bolsch-wisten haben ihre Truppen v0 der Archangelsffront in der Richturg auf Petersburg urüdiezogen. - Nach russichen Zeitu"gen ist der General Semenow im eri, in Ostiibirien ein neues Heer gegen die Bol- schewisten aujzustellen. Er wird auch versuchen, in Ostsibirien eine Voltsvertretung zu versammeln,

talien,

Gestern vormittag hatten der österreichishe Staatsfanzler Nenner und die ihn begleitenden Staatssekretäre eine zwei- stündige Konferenz mit dem Ministerpräsidenten Nitti. Darauf empfing der Köntg den Staatskanzler und die übrigen Re- gierungsmitglieder.

Die innere Lage Jtaliens wird nach dem „Corriere della Sera“ mit einiger Besorgnis beurteilt. Gründe dazu bieten die Proklamationen des Streiks in Bologna, Pisa, Florenz, Piacenza und in anderen Verfkehrszentren. Der „Secolo“ berichtet aus Modena, daß es am Mittwoch zwischen oer Menge und den Carabinieri zu Zwischenfällen ommen sei, wobei es viec Tote und 50 Verwundete gegeben habe. Nach einer Protestversammlung in Decima in der Provinz Bologna versuchten Demonstronten mit einer roten Fahne an der Spige in Gebäude der Stadt einzudringen. Der Weg wurde ihnen jedo durch Carabinieri verîperrt, die im Ver- laufe des Tumults Feuer gaben. Ein Toter blieb auf der Stelle liegen, 50 Demonstranten wurden verleßt, von denen drei gestorben sind. Die Blätter berichten ferner, daß in Bari ungefähr 10 000 Londarbeiter in die Staatsdomänen eingedrungen sind. Die Truppen haben die Arbeiter um- zingelt; man befürchtet, daß es zu Zwischenfällen kommen wird. Der „Avanti veröffentlicht folgende Erklärung :

Die Leitung der Soztalistishen Partei Jtoliens nimmt an, daß die fortdauernden Vergewoltigungen und Exzesse, die sich in ver- schiedenen Teilen Italiens immer wiederholen alles Anzeichen, die auf die immer s{chwerer werdende Lage hinweisen zu etnem revo- Iutionären Ausgang führen müssen. Deshalb hält die Parteileitung eine geschlossene Aktion vorbereitet, um die Acßtung der öffentlichen Freiheit zu erzwingen, die bürgerliche Reaktion zu zerschmettern und die kapítalistishe Regierung niederzuschlagen.

—- Gestern ist in Neapel der Kongreß der italie- nischen sozialistishen Partei eröffnet worden.

Portugal. Der „Agence Havas“ zufolge erklärt eiu Dekret den Kriegszustand zwishen Portugal und Deutschland

für beendet. Belgien.

Gestern hat ein Ministerrat unier dem Vorsiß des Königs stattgefunden, der sich mit den Ereignissen in Deutschland befaßte. Nach einer Havas-Reutermeldung be- {loß die Regierung in dem Wunsche, den Grundsaß der Einigkeit der Alliierten gegenüber Deutschland zum Ausdruck zu bringen und Zeugnis für die Freundschaft mit Frankreich abzulegen, der französishen Regierung mitzuteilen, daß fie bereit ist, durch Entsendung einer Abteilung an den von der französischen Regierung N Beseßzungsmaßnahmen, die nah der Räumung der gesamten neutralen Zone durch die Reich3wehrtruppen ihr Ende finden, teilzunehmen.

Die Juternationale Finanzkonferenz wird dem „Nieuwe Courant“ zufolge in der dritten Maiwoche in Brüssel tagen, besonders wegen der Frage des Wechjelkurfes der ver- schiedenen Länder.

Niederlande.

Wie das „Haager Korrespondenzhüro“ e wird der deutsche Minensucher „U. Z. 18,“ der vor einigen Wochen in die Zuidersee eingelaufen ist, demnächst den deutschen Marinebehörden zurückgegeben werden; der in Amster- dam verhaftete Kommandant und drei Leute von der Besaßung verbleiben zur Verfügung der Gerichtsbehörden.

Tschecho-Slowakei.

Der Präsident der ts{hecho-slowakischen Republik hat den Minister sür Volksernährung Houdek auf dessen Wunsch seines Amtes enthoben und den Finanzminister Sonntag mit der vorläufigen Leitung des Ministeriums für Volksernährung betraut.

Estland.

Nach einer Havasmeldung hat die Regierung beschlossen, dem Völkerbund beizutreten.

Dänemark.

Die russische Abordnung unter der Führung des Ver- fehr8ministers Krassin und die englishe Handels3ahord- nung unter Wise sind in Kopenhagen eingetroffen und haben Verhandlungen über den Warenaustaush zwischen der Entente und Rußland eingeleitet.

Rumänien. Der Ministerrat hat dem „Temps“ zufolge durch Dekret den Friedensvertrag mit Deutschland ratifiziert unter dem Vorbehalt der späteren Genehmigung durch das

Parlament. l : Zum Vorsitzenden der rumänischen Friedensdelegation

in Paris ist der ehemalige Finanzminister Titulescu ernannt }

worden.

Nr. 13 der „Ver öffentlihungen des Reih3gesund- beitsamts* vom 31. März 19 hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. elebgun usw. Deutsches Reich.) Branntweinmonopol. Gemeingefährliche Krank- Mia (Preußen.) Wutschuppatienten. (Finland.) Alkoholishe Stoffe. Zeitweilige Ma Dans gegen Tierseuchen. (Schweiz.) Vermischtes (Niederländisch ien). Kolonialärzte. Wochentabelle über die Geburts- und Sterblichkeitsverhältnisse in deutshen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgleichen in einigen größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Seitens, Desgleichen in deutshen Stadt- und Landbezirken.

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Handel und Gewerbe. Wie die Deutsche Bank dem „W. T. B.* mitteilt, wird

heute am Lage des fünfzigijährigen Bestehens der Dentschen Bank an die Angestellten eine Jubiläums-

gabe gezahlt in Höhe eines doppelten Monatsgehalts. Angestellte, die weniger als ein Jahr bei der Bank tätig find, erhalten ein Monatsgehalt, Pensionäre und Pension beziehende Witwen und Waisen den Betrag einer Jahreépension bis zum Höch!ibetrage von 6000 Mark. Außerdem wird der rächsten Generalversammlung der Anirag unterbreitet werden, einen Jubiläumssfsonds bis zur Höhe von 10000000 4 anzusammeln, dessen Mittel dazu dienen tollen, Beamten, die mit Pensionsbezug in den Nuhesiand treten und Witwen und Waisen von Beamten, denen künftig Pensionen bewilligt

werden, Beihilfen zukommen zu lassen, um ihnen den Uebergang in |

die veränderten Verhältnisse wirtschaftlich zu erleictern. Aus den Mitteln des Fonds sollen ferner in bestimmten Fällen Zuwendungen an noch tätige Beamte gemacht werden. Zur Verwaltung des Jubiläumsfonds werden Mitglieder ver Beamtenschaft hinzugezogen.

Nach dem Geschäftsberiht der Gesellschaft für elef- trischè Hoch- und Untergrundbahnen in Berlin (Hochbahngesellschaft) für 1919 wurden im Jahre 1919 auf der Hoch- und Untergrundbahn 111 341 224 (918: 112 962 790) Personen befördert und 29683013 (19 832503) eingenommen. Die Durchschnittseinnahme auf einen Fahrgast stellte fih nah der am 23. Januar eingeführten Tariferhöhun ganze Jahr auf 26,66 F. Der größte Tagesverkehr fiel auf den 9. Januar mit 666 514 Fahrgästen und 124 792 Einnahme, der eringste auf Sonntag, den 10. August, mit 184 884 Fahrçcästen und 85 030 Æ Einnahwe. Im Durchichnitt stellte sich der Tagesverkehr auf 325 560 Fahrgäsle bei 86792 Æ Einnahme. Der Wagenyark besteht aus 400 Wagen, und zwar aus 226 Motorwagen und 174 Beiwagen. Auf der Flachoahn Warschauer Brücke— Lichtenberg betrugen die Einnahmen nach Abzug der Vertehrssteuer von

betrug 5 278 109 gegen 5239 680 im Vorjahre. Der besieht aus 10 Motorwagen und 7 Arhängewagen. Die Bauarbeiten

| für die Crgänzungslinie vom Gleisdreieck nah dem Nollendorfplaß 0 e U I S i Ll ( F ce | bis 240,00, Franzöfishe Noten 388,00—390,00, Belgische Noten

und Wittenbergplay find als Notstandsarbeiten jo erhalten worden, wie es die Versorgung mit Baumaterialien, namentlich die Belicferung mit Zement, zuließ. Aus Neichsmitteln wurde ein Ueberteueruncszuschüuß von 500000 #6 gewährt. Die Hausgrundstüdke Steglißer Straße 75 und 87 und Teilflächen hinter den Grundstücken Steglißer Straße 68, 70, 83 und 88 wurden er- worben ; damit ist der für die Durchführung der Ergänzungslintie erforderliche Grunderwerb abgeschlossen. Zur Verteilung gelangen 9 vH für die Vorzugsaktien, 5 vH für die Stammaktien.

Aus Anlaß der vom Neichswirtschaftsministerium in Aussicht genommenen Teerplanwirtshaft hat sich eine „Vereinigung Deutscher Teer- und Teerproduktebändler E. V.“ gebildet. Vorfißender des Verbandsausschusses i Herr Albert Ulrich, Charlo!tenburg. Die Geschäftsstelle befindet sich Berlin W. 8, Friedrichstraße 99/60.

Der Gewinnanteil der Knorr-Bremse-Aktiengesell- \chaft wurde laut Meldung des „,W. T. B.“ aus Berlin in der Ge- neralversammlung für das Jahr 1919 auf 159% (14%/, im Vorjahr) festgeseßt. Aus dem Bericht des Borstands geht bervor, daß die Ge]ellschaft im verflossenen Jahre befriedigend beschäftigt war, daß aber die Preise der Roh- und Hilfs\stoffe, der Gehälter und Löhne, der staatlichen und kommunalen Abgaben eine ungewöhnliche Höhe erreicht und einen ganz bedeutenden Geldbedarf hervorgerufen haben. Die pvielfahen Streiks im Jahre 1919, die Unruhen im Früh-

jahr des gleiden Jahres wirkten nachteilig auf die Entfal- tung des vollen Betriebes und verhinderten insbesondere |

die Einhaltung der vorgeschriebenen Weferzeiten. Wenn troß- dem die Umsaßziffern im Letriebsjahre nicht wesentlich hinter denen des Jahres 1918 zurückgebltiehen sind, fo ift dies auf die Durch-

| führung der Arbeiten in drei Schichten und auf die höheren Ver- ' Taufspreise zurückzuführen.

Auf das Endergebnis baben auch die im Ausland infolge der Valutaverhältnisse erzielten besseren Preise vor- teilhaft eingewirkt. Der Anbau der Kunze-Knorr-Bremse in Deuisch- land und im Ausêland macht erfreuliche Fo:tschritte. Die hohen inanziellen Ansprüche, die im verflossenen Jahre an die Gesell, haft herangetreten sind, und die sch im neuen Jahr fühlbar machenden Verpflichtungen erfordern nicht nur die Dur{hführung der bereits früher genehmigten lo ale Ra von 10 Millionen Mark, sondern ie GesellsGaft muß eine weitere Er- höhung von mindestens gleiher Stärke wvorschen. Die Zugänge betrugen rund 1847 000 46. Die Abschreibungen finv in annähernd gleiher Höhe wie 1918 vorgenommen worden. Die Außen- stände haben fich erhöht und betragen rund 24 Millionen Mark, Die Vorräte ftehen mit rund 36 700 000 4 zu Buche. Die Kredi- toren betragen rund 53 WViillionen Mark. Der Bruttogewinn ist zuzüglißh Vortrag ans dem Vorjahre mit 11 054 729,65 aus- gewiesen. Unkosten erforderten 6 758 631,33 4, Abschreibungen 1 617 929,73 „#. Aus dem Geschäftsergebnis in Höhe von 2 678 168,59 E wurden neben 15 vH auf das 15 Millionen be-

tragende Aktienkapital die übliche Zuweisung an den Neservefonds | vorgenommen und auf das Jahr 1990 99 834,14 4 vorgetragen.

Die Vereinsbank Hamburg s{lägt laut Meldung des „W. T. B.“ vor, 9 vH für die Aktie zu verteilen.

Der Verband deutscher Herdfabrikanten hat laut Meldung des ,W. T. B.“ aus Hagen den Teuerungsauf- \chlag auf die Mindestpreise bei emaillierten Herden auf 700 und bei lackierten Herden au? 800 vH mit sofortiger Wirkung erhöht.

Die Verwaltung der Bergwerksgesellschaft Her- mann m. b. H. mat den Gewerken der Gewerkihaften Her- mann I—III dur Rundschreiben Mitteilung von dem Angebot der Acieres et Forges de Firminy in Paris und Lyon, einer Gesellschaft, die mit einem Kapital von 20 Millionen Franks arbeitet und eine Reihe von Stahlwerken mit Verfeinerungs- anlagen meg Erzgruben betreibt. Die genannte Gesellschaft bietet für diejenigen Kure, die bis zum 30. April 1920 angestellt werden, 19500 # und für diejenigen Kuxe, die nah diesem Tage, aber bis zum 30. Juni 1920 angestellt werden, 18500 #. Das Gebot ist an die Bedingung geknüpft, daß mindestens 1501 Kuxe im ganzen zur Anstellung gelargen- Lie Verwaltung empfiehlt den Gewerken die Annahme des Angebots, weil nicht nur

der Preis erheblih über das hinausgeht, was deutsche Junter- essenten zurzeit anzulegen in der Lage sein würden, sondern auch,

weil es bei den Verhandlungen gelungen ist, die Interessen der deutshen Volkswirtschaft in weitem Umfange zu wahren. Die Erwerber haben si verpflichtet, dafür einzustehen, daß die Mehrheit des Aufsichtsrats, dessen Vorsiß und f:ellvertretender Vorsig deuts bleiben und die gegenwärtige Leitung beibehalten wird. Der Ausbau der Zehe wird nah den bisherigen Plänen durchgeführt und eine zweite Schachtanlage niedergebraht werden, tobald deren Errichtung rentabel ift. Sollte der Vertrieb der Erzeuzung seitens des Syndikats freigegeben werden, so wird das französishe Werk nur die Hälfte der gesamten Erzeuguna für sich in Anspruch nehmen, während die hierüber hinaus-

hende Menge für den inneren deutsdhen Verbrau vorbehalten bleibt. Sofern aus dieser Menge Koks hergestellt und von dem französishen Werk verwendet wird, hat dieses dagegen der deutshen Industrie französishe Eisenerze in einem bestimmten Verhältnis zur Verfügung zu stellen. Diese Abmahung sichert der deutschen Volkswirtichaft, für die es auf absehbare Zeit unmöglich ist, die Mittel zum Ausbau des Unternehmens ohne eine die Kraft der Gewerken e O Bes lastung auzubrinaen, eine den allgemeinen Interessen eni\prehende Entwicklung der Zee und das Behalten deren Erzeugung wenigstens zum wesentlihen Teile dem deutschen Verbrau. Eine außerordent- lihe Gewerkenversammlung wird zur Besprehung des Angebots auf

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24 430 M |

424 695 # gegen 342 770 im Vorjabre, die Zahl der Fahrgäste | R U

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| Noten 98,00,

| ansehnliche Steigerungen.

den 2. April 1920, Mittags 12 Uhr, in die Geschäftsräume des A. Sé(aaffhausen’scchen Bankvereins A-G. in Cöln berufen. Die Anstellung der Kuxe kann außer bei der genannten Bank und bei der Verwaltung au bei der Commerz- und Discontobank in Berlin, der Deutschen Cffetten- und Wechselbank in Frankfurt a. M., dem Bank- hause I. H. Stein und dem Bankhause Siegfried Falk in Düssel- dorf erfolgen.

Wien, 7. April. (W. T. B.) Bei der Oesterrei is Gen Alpyine-Montan-Geiellschaft betragen für das Ee- ichäftsjahr 1919 der Rohgewinn 37 681 303 Kronen gegen 40 568 779 Kronen im Vorjabr, der Reingewinn 10 697 929 Kronen (7 962 281). Es wird vorgefhlagen, wiederum 10 vH für die Aftic zu verteilen. Die Erzeugung belief * sich in Tausenden von Meter- zentnern, in Kohle auf 6407, gegen das Vorjahr (weniger 1688), in Nohberzen auf 2443 (weniger 9167), in Robeisen 594 (weniger 2593), in Ingots auf 1152 (weniger 914) und in fertiger Walzware auf 706 (wentger 339).

Parts, 8. April. (W. T. B.) Die Bank von Frankreich hat ihren Diskont von 5 auf 6 vH und auf Vorschüsse von 6 auf 6} vH erhöht.

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‘Wagengestellung für Kohle, Koks und Brikeits am 7. April 1920.

| Obers@hlests@Ges Revier

| Nuhrrevier | Änzahl der Wagen Le 14 486 8 006 Nicht gestellt . 4 -— | 615 | Beladen zurück- | geliefert . . . |Meldg. nicht eingegangen] 7 697

Berichte von auswärtigen Wertpapiermärkteu, G3ln, 8. April. (W. T. B.) Englische Noien 235,00

410,00— 425,00, Holländische Noten 2190,00——2260,00, Rumänische Amerikanische Noten 56,00-—--60,00, Schweizerische Noten 1040,00—1100,00.

Wien, & Al (B) Die Bors Met die Ereignisse in den besegten Gebieten Deutshlands sowie auch die durch die Vorgänge in Neunktrchen hervorgerufenen diplomatisden. Sg@hwierigkeiten bereits gestern in Berechnung gezogen zu haben. Infolge der durch die gestrigen Abgaben eingetretenen Ent- lastung konnte der Markt in den heutigen Verkehr in günsti gerer Verfassung eintreten. Doch entwidckelte sich nur in Süd- bahnwerten, die für ausländishe Rechnung in größeren Posten aufgenommen wurden, lebhafteres Geschäft, während im übri- gen Zurückhaltung herrshte. Im weiteren Verlaufe machten sich jedoch wieder Besorgnisse wegen der bevorstehenden Prolongation geltend und im Anschluß hieran zeigten sich Nealisationsbestrebungen, so daß mehr oder minder empfindliche Absc(;wächungen plagtgriffen. Stärker mitgenommen wurden Alpine-, Montan- und Staaisbahn- attien soroie Türkische Lose. Andererseits erzielten einzelne Paptere Nenten gaben teilweise na, Kriegsanleihen blieben unverändert. : j

Wien, s. April. (W. T. B.) Türkische Lose 1915,00, Staats- bahn 4540,00, Südbahn 667,00, Destecrreihische Kredit 1084,00, Ungarische Kredit 1660,00, Anglobank 915,00, Unionbank 900,00, Bankverein 900,00, Wnderbank 1107,00, Oesterr. - Ungar. Bank 6000,00, Alpine PVèontan 3790,00, Prager Eisen 7825,00, Nima-

Muranyer 3540,00. Skodawerke 2955,00, Salgo Kohlen 6940,00,

Brüxer Kohlen 7500,00 Galizia 13 500,00, Waffen 4250,00, Lloyd- Aktien —,—, Poldihütte 3040,00, Daimler 1625,00, Oester- reiische Goldrente —,—, ODesterreihishe Kronenrente 92,75, Februarrente 98,590, Mairente 97,73 Ungarische Goldrente =4,—, Ungarische Kronenrente 114 75, Veitscßer 155,50.

Wien, s. April. (W. L. B.) Notierungen der Devisen« zentrale: Berlin 375,00 G. Amsterdam 7875,00 G, Zürich 3750,00 G., Kopenhagen 3625,00 G. Stockholm 4475,90 G,, Christiania 3990,00 G., Marknoten 374,00 G.

Prag, s. April. G T. B.) Notierungen der Devisene zentrale: Berlin 113,75 G.,, Marknoten 109,50 G, Wien 31,50 G.

London, 7. April. (W. T. B.) 23% Englische Konsols 45x, 9% Argentinier von 1886 884, 49/6 Brasilianer von 1889 45, 9% Mexikanische Goldanleihe von 1399 45, 49/9 Japaner von 1899 53, 3 2/9 Portugiesen 31, 5 9% Russen von 1906 224, 9% Russen von 1909 13, Baltimore and Ohio 42, Canadian Pacific 153, Grie 174, National Railways of Mexico 8, Pennsyivanta 52, Southern Pacific 123, Union Pacific 149, United States Steel Corporation 131, Nnaconda Copper —,—, Rio Tinto 37, Chartered 17/6, De Beers 263, Goldfields 15, NRandmines 38.

London, 7. April. (W. T. B.) Wechsel auf Deutschland 296,00, Wechsel auf Amsterdam kurz 10,68, Wechsel auf Paris 3 Monate 61,18, Wechsel auf Brüssel 57,30. Priyatdiskont 5, Silber loko 724, do. auf Liefecung 724.

London, 6. April. (W. L B.) 34 9% Kriegsanleihe 684, 4 9% Siege?anletße 767. E

Par{s, s. April. (W. T. B.) 5 9% Französisze Anleihe 88,40, 4 9% Französishe Anleihe 71,90, 3 % FranzöfisGße Rente 96,90, 4 % Span. äußere Anlethe 231,00, 5 %/ Russen von 1906 —,—-, 3 9% Ruffen von 1896 32,00, 4 9/4 Türken unif. 73,25, Suez«

kanal 7891, Rio Tinto 2260. :

Paris, 7. April. (W. T. B.) 5 %% Französische Anleihe 88,45, 4 9/0 Franz. Anleihe 71,20, 39/9 Franz. Rente 56,25, 49% Span. äußer2 Anleihe —,—, 5 9% Russen von 1906 52,30 89/6 Nussen von 1896 —,—, 49/6 Türken unif. 73,00, Suez-Kanal 7825, Rio Tinto 2225.

Kopenbagen, 8. April. (W. T. B.) Si@ßtwe(ßsel auf Hamburg 9,75, do. auf Amsterdam 200,50, do. auf s{chweizerische Pläße 97,7%. do. auf New York 538,00, do. auf London 21,30, do. auf Paris 35,00, do. auf Antwerpen 38,25, do. auf Helsingfors 30,00, do. auf Stockholm 117,25, do. auf Christiania 106,75. Stockholm, 8. April. (W. T. B.) Sichtwehsel auf Berlin 7,75, do. auf Amsterdam 171,00, do. auf \{weizerishe Pläße 82,90, do. auf Washington 457,0, do. auf London 18,20, do. auf Paris 30,00, do. auf Brüssel 33,00 do. auf Helsingfors 25,75, do, auf Kopenhagen 85,50, do. auf Christiania 91,15.

Berichte von auswärtigen Warenmärkten,

Hamburg, 8. April. (W. T. B.) Notierungen des Metall-Vereins in Hamburg. Herausgegeben von der Metallabteilung der Maklerbank. Silber 900 fein 100/, 40 1250B,, 1175G., 120/-1250-1200bez., Zink (Hüttenroh) prompt 1000B., 950G,, u S Rd e 1000bez, für 48 t Or Ia 1000bez.,

o. (umgeschmolzen) —,—, —,—, —,—, Blei (Originalhüttenweichblei dopp. raff.) Lager 1000B., 900G., do. (Weichblei dopp. raff.) —,—, Zinn (Banïa Straits) 90B., 85G., do. (deutshes, mind, 99 0/0) ——, ——, Kupfer (greifb. Katloden) —,—, —,—, do. (Naffinade) 23B., 19G., do. (Wirebars) 33B., —,—, Quecksilber 160B., 125G., —,—, Antimon 17,75B., —,—, Nickel Aluminiunt —,—, —,—.

Liverpool, 7. April. (W,. T. B.) Baumwolke. Umsay 2000 Ballen, Finfubr 47 380 Ballen, davon amerikanische Baum« wolle Ballen. Für April 25,99, für Mai 25,79, für Junt 25,28,

Amerikanise und Brafsiltanische 48, Aegyptische 300 Punkte höher.

* vertreter für ihn ernannt.

zum Deutschez Reichs

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VNichlamllitßzes. (Fortsehung aus der Ersten Beilage.) Parlamentarische Nächricßzten. Der Entwurf eines Reithswahlgesetzes, der nebst Begründung der Deuts{en Nationalversamm- lung zur Beschlußfassung zugegangen ist, hat den folgenden

Wortlaut : I. Wahlrecht U Wählbarkeit. 8

Reicdbstagswähler ist, wer am Wahsltag NReich8angehöriger und ¿wanzig Jahre alt ist. l Jeder Wähler bct cine Stimme.

8 2. Ausgeschlossen vom Wahlreckt ist: ) wer entmündigt ist odér unter vorläufiger Vormundschaft oder wegen geistigea Gebreheus unter Pflegschafst steht, 2) wer rechtskräjt!:g durch Richterspruch die bürgerliwen Ghren- __ rehte verloren hat.

Die Ausübung des Wahlrechts ruht für die Soldaten während der Dauer der Zugehörigkeit zur "Wehrma@t.

Behindert in der Ausübung ihres Wablrehts sind Personen, die wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäde in einer Heil- oder Pflegeanstalt untergebracht sind, ferner Straf- und Untersuhhungs- getangene sowie Personen, die infolge gerichtlicher odex polizeilicher Anordnung in Verwahrung gehalten werden.

8 3. Wählen kann nur, wer in eine Wählerliste oder Wabl|kartei ein- getragen ist oder einen Waklschein hat.

L 4.

Wablbar ist jeter Wahlberechtigte, ter am Wahltag fünsund- zwanzig Zahre alt und seit mindestens einem Jahre Reichsange- höriger ist.

S D.

¿ E, Ein Abgeordneter verliert seinen Sig

1) durch Verzicht,

2) durch naträglihen Verlust des Wahlrechts,

3) durch strafgerichtliche Aberkennung der Nehte aus öffent: lihen Wabken,

4) dur Ungültigerklärung der Wabl oder sonstiges Aus- scheiden beim Wahlprüfungsverfahren,

5) durch nadträglihe Aenderung des Wahlergebnisses.

_ Der Verzicit ist dem Neichstagöprasidenten zu erklären; er kann uit widerrufen werden. i

IL Wahlvorbereitung.

j : J 6. Der Netichspräsident bestimmt den

(Wahltag).

Ÿ Die Wahlkreiseinteilung und die Zusammenfassung zu Verbands- wahltreisen regelt die Anlage. *) Die Wahlkreise sind so bemessen, daß auf thre Gesamtwähler- zahl in der Regel vier Abgeordnete fallen. j Zu etnem Verbandswahlkreise werten mindesicns drei Wahlkreise zufammenzgefaßt.

Tag der Hauptwahl

2 O

Zur Vorprüfung und Feststellung der Wablergebnisse im ganzen Neich8gebiet ernecunt der Neichsminijtier des Innern etnen MNeichs- wahlleiter und einen Stellvertreter für ihn.

89,

Für die Stimmabgabe wird jeder Wabhlfreis in Wahlbezirke geteilt, die mögli mit den Gemeinden zusammenfalleu. Große (Bemeinden Ffönnen in mehrere. Wahlbezirte zerlegt, fleine Gemeinden oder Teile von Gemeinden mit bena{hbarten Gemeinden oder Ge- meindeteilen zu einem Wahlbezirke vereinigt werden.

& 10. Für feden Wahlbezirk wird ein Wahlvorsteher und ein Stell-

_Der Wahlvyorstcher beruft aus den Wählern des Wahlbezirkes drei bis sechs Beisizer und einen Schriftführer. Wakhlvorsteher, Beisiger und Sckrififührer bilden den Wahl- vorstand. 11

Jn jedem Wahlbezirk wird für die dort wohnhaften Wähler Wählerliste oder Wahlkartei angelègt.

Wahlberechtigte Reihs- und Staat3beamte, Arbeiter in Neichz- »der Staatsbetrieben, die ihren Wohnsiß im Ausland nahe der RNeichsgrenze haben, und wablberechtigte Angehörige ihres Hausstandes werden auf Antrag in die Wählerlijte oder Wahkkartei der nächst- gelegenen beutschen Gemeinde eingetragen.

Die Wahlordnung bestimmt, uuter welchen Vorausseßungen Wähler auf ihren Antrag in der Wählerliste oder Wahlkartei zu streichen und mit einem Wablichein zu versehen sind.

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Die Wählerlisten und Wahlkarteien werten spätestens vier Wochen vor dem Wahltag aht Tage läng öffentlich auszelcgt. Die Gemeindebehörde gibt Ort und Zeir öffentlih bekannt und weist auf die Einspruchsfrist hin.

__ Einsprüche sind bis zum Ablauf der Ausklegungsfrist bei der (Semeindebehörde anzubringen und innerhalb der nächsten vierzehn Tage zu erledigen. Hierauf werden die Listen oder Karteien ge- [chlossen. 8 13.

_Der Wählir kann nur in dem Wahlbezirke wählen, dessen Wählerliste oder Wahlkartei cr cingetragen ist. Inhaber von Wahl- {ch:incn können in jedem beliebigen Wadlbezirke wählen.

eine

S 14.

Für jeden Wahlkreis werden eia Kreiswahlleciter und ein Stelil- vertreter für ihn ernannt.

Beim Kreteroahlleitir sind späteslens am einundz vanzigsten Tage vor dem Wahltas die FKreiswahlyorsc1äge cinzureichen.

Die KreiswahlvorsWhläge müssen von mirdestens fünfzig Wählern des Wabhlkreies unterzeichnet )ein. Sie düricn Löchstens anderthalb- mal soviel Namen enthalten, wie die Zahl der Abgeordneten beträgt, fur die der Wahlirets bemessen ist. Die Namen müssen in erkenn- barer Neihenfolge aufgeführt fein.

In den Wahivorschlag darf pur autgenommen weiden, wer sein? Zustimmung dazu crflärt hat. Die Erklärung m! späteitens am cinundzwanzigsten Tage vor tem Wahliag beim Kreiswahllettcr cingez2augen scin : andernfalls wird der Bewerber geitrichen.

In dem einzelnen Wahlkreis darf cin Bewerber nur civmal vor- gefchlagen werden. (ut

S 15. Für jeden Verbandswahlkreis werden ein Veibantswahlleiler und ein Stellvertreter für ihn crnannt.

Siatt beim Kreiswahlleiter können beim Verbandswahlleiter spätcsiens am einundzwanzigsten Tage vor der Wahl Verbardswahl- vorsläge dur jünszig Wähler der Wahlkreise des Verbandes, für die der Waßlvorsch"ag gelten foll, eirgeteickt werben. Die Verbands-

Zweite Beilage

Berlin, Freitag, den 9. April

wahlvorshläge müssen die Erklärung enthalten, für welche Wahlkreise des Verbants fie gelten sollen. Sie dürfen höchstens anderthalbmal foviel Namen enthalten. wie die Gesamtzahl der Abgeordneten be- trägt, für welhe die Wahlkreise des Verbandes, für die der Ver- banbswahlvor’Hlag gêlten soll, bemesscn sind. Die Namen müssen in ertennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Di den Wahlvorsdhlag darf nur aufgenommen werden, wer seine Zustimmung dazu erklärt hat. Dte Ettlärung muß spätestens am einundzwanzigsten Tage vor dem Wah!tag beim Verbandswahlleiter eingegangen fein ; andernfalls wird der Bewerber gestrichen.

Sin Bewerber kann innerhalb der Wahlkreise des Verbandes nur in einem Kreiswahlvorschlag oder Verbandswahlvorschlage be- nannt werden.

| : § 16.

Beim Meichswahlleiter sind spätestens am fünfunddreißigsten Tage vor der Wahl Reichswahlvorschläge einzureichen. Sie müssen bon mindestens fünfzig Wählern unterzeichnet jein und dürfen beliebig viel Namen enthalten. Die Namen müssen in erkennbarer Reihen- folge aufgeführt sein.

/ In den Wahlvorschlag darf nur aufgenon- men werden, wer seine Zustimmung dazu erklärt hat. Die Erklärung muß spätestens am awelunddreißigsten Tage vor dem Wahitag beim Reichéroahlleiter ein- gegangen sein ; Ahbernsatis wird der Bewerber gestrichen.

(in Bewerber darf nur in einem Reichswahlvorshlage benannt werden. Die Benennung in einem Reichöwahlvorschlage \chließt die Benennung in einem Kreis- oder Verbandswahlvorshlage nicht aus, wenn die Erklärung nah § 17 sich auf den gleichen Neichzwabk- vors{lag bezieht.

| / S A :

__ Die Kreiswahlvorshläge und die Verbandswahlvors&läge müssen die Grklärung enthalten, welchem Neichswablvorshlag ihre Rest- stimmen zuzurechnen sind. Die Erklärung muß spätestens am siebenten Tage vor dem Wahltag b-im Kreiswahlleiter, wenn es fd um einen Verbandswablyorshlag handelt beim Verbandswahlleiter eingehen. Sonst scheiden die Neststimmen des Wahlkreises oder des Verbands- wahlkrcises beim Zuteilungsverfahren für das Reich aus.

G15:

__ Zur Prüfung der Kreiswahivorshläge wird für jeden Wablkr. is ein Wakhlaus\huß gebildet, der aus dem Kreiswahlleiter als Wor- fißendem und vier Beisißzern besteht, die dieser aus den Wählern beruft. Der Wahlaus\huß beschließt mit Stimmenmehrheit.

Der Kreiswahlleiter veröffentlicht die Wahlvorschläge so, wie sie zugelassen sind, tin foctlaufender Nummernfolge svätestens am acht- zehnten Tage vor dem Wahltac. Nach der Veröffentkäung können sie nicht mebr geändert oder zurückgenommen werden.

S 19: __ Zur Prüfung der Verbandëwahlvorshläge wird im Bedarfsfalle für jeden Verbandsöwahlkre!s ein Verbandöwahlauss{uß gebildet, der aus dem Verbandswahlleiter als Vorsigendem und vicr Beisigern be- feht, die diefer aus den Wählern beruft. Der Verbandswvahlaus\huß beschließt mit Stimmenmehrheit. i Der Verbandswahl1leiter veröffentliht die Verbandswahlvorshläge so, wic fic zugelassen sind, in fortlaufender Nummernfolge spätestens am achtzehnten Tage vor dein Wahltag. Nach der Veröffentiichung können fie nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. § 20. Zur Prüfung der Reichswahlvorschläge wird etn Reichswchlaus- {uß gebudet, dec aus dem Reichswahlleiter als Vorsitzendem und ses Beisißern besteht, die dieser aus ven Wählern beruft. Der Neichs8wablaus|chuß beschließt mit Stimmenmehrheit. Der Neichéwahlleiter veröffentliht dic Neihswahlvorschläge so, wie fie zugelassen find, in fortlaufender Nummernfolge svätestens am achtundzwanzigsten Tage vor dem Wahltag, Nah der Veröffent- lichung fönnen fie nit mehr geändert oder zurückgcnommen werden. S9). Der Stimmzetlel darf nur Namen aus einem Kreis- a peslag oder Verbandswahlvorshlag enthalten. Ein Name genügt.

An Sielle der Namen oder neben ihnen darf der Stimmzettel auh dic Bezeichnung d:s Kreitwablvorshlags oder des Vexrhands- wahlvorscb!ags mit der Nummer aus der amilien Bekanntgabe ent- halten. y

Q. 29, gt A0 Angabe cinér Partei auf dem Stimmzet tel wird rit be- achtet.

Weitere Angaben machen den Stimmzettel unçültig.

ITTL, Wahlhandlung und Ermittlung des Wahlergebni}es8.

S 29

__ Wahlhandlung und Ermittlung des Wohlergebnisses sind öffentiich. ¿ S 24!

__ Gemwählt wird mit verdeckten Stimmzetteln. Abwesende können si weder vertreten lassen noch sonst an der Wahl teilnehmen.

S2 Ucber die Gültigkcit der Stimmzeitel entsheidet der Wahk- vorstand mit Stimmenmehrhelt. Bei Stimmengleichheit gibt der Wahlvorficher den Ausshlag. Nachprüfung im Wahlprüfungs- verfahren bleibt vorbehalten. : ° Die ungülttgen Stimmzettel sind der Wahlniederschrift beizufügen. Die gültigen übergibt der Wahlvorsteher versiegelt der Gemeinde« behörde, die sie verwahrt, bis die Wahl für gültig erklärt it oder Neuwahken angcordnet sind. 8 26. __ Zur Ermittlung des Wahlergebnifses stellt der Wakblausshuß fest, wieviel gülitze Stimmen abgegeben sind und wieviel davon “a jeden Krciéwahlvorschlag oder Verbaudswahlvvrschlag entfallen. Die für einen Verbands8wahlvorschlag abgegebenen Stimmen werden dem Verbant8wahlleiter mitgeteilt.

& 95

J le __ Jedem Kreiswahlvo schlage werden so viel Abgeordnetensiße zuge- wicsen, daß je ciner auf 60000 für ibn abgegeben: Stimmen kommt. Nicht verbrauchte Stimmen und Stimmen eines Wahlvorschlags unter £0000 werden, fowcit cine gültige Erklärung nah § 17 abge- geben ift, dem MNetchsmwahllciter migeteilt (Reststimmen).

S 98. __ Der Verbandswahlaus{uß zählt die im Verbandswahlkreis auf dic Verbandêwahlvorscläge gerallenen Slimmen zusammen und teilt jedem Verbandewahlvorschiage so viel Abgeordnetensize zu, daß je einer auf 60 000 für ibn abgegebene Stimmen kommt. Nicht verbrauchte Stimmen und Stimmen eines Verbandswahblvorschlags unter 60 000 werden, soweit eine gültige Erklärung nah § 17 abgegeben is, dem Ne!chêwablleiter mitgeteilt (Nesistimmen).

8 29. Der Reichswahlausshuß zählt die in allen Wahlkreisen oder Verbandêwahlïreisen auf die Neiikéwablvorichläge gefallenen Rest- stiminen zuscmmen uad teilt jedem Neichswahlvorschlag auf je 60000 Nestslimmen einen Abgeordnetensitz zu. 8 30.

") Die Anlage ift bier nit mitabgedruckt,

anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger.

1920.

i Sal Wenn ein Kreiswahlvorshlag oder ein Verbandswahlvorschlag weniger Bewerber enthält, als Abgeordnetensiße auf thn fallen, fo gehen die übrizen Sitze auf den zugehörigen Neichswahlvorslag über. Gnthält ein Rechswahlvorshlag weniger Bewerber, als Adge-- ordnetensiße auf ihu fallen, fo bleiben die übrigen Sitze unbesegt.

S 32.

Wenn ein zum Abgeordneten B-rufener die Wahl ablehnt oder ein Abgeordneter aussceidet, so stellt der Netchswahlaus\huß feit, wer an seinec Stelle berufen ist.

Auch dabei wird nach §8 30, 31 verfahren.

S980 f

Wird im Wablprüfungsverfahren die Wahl eines Wahlkreises für ungültig erfiärt, so verteilt der Neihswahlauéshuß auf Grund des Nahwahlergebnisses von neuem die gesamten Reststimmen auf. bie MNeichsroallvorschläge. / /

__ Ergibt sich dabei, daß auf einen Reichswahlvorshlag mehr Sie als biéher fallen, fo wird die entsprehende Zahl neuer Abgeordneten- site nach S 30 beseßt. Fallen auf einen Reichswahlvorshlag weniger Sige als bisher, fo erklärt der Neich8wahlaus\chuß die entspreckŒende Zah? von Abgeordnetensißen für erledigt. Für das Ausscheiden gelten dieselben Grundsäße wie für das Eintreten von Ersaßmännern;; do scheiden die zuletzt eingetretenen Abgeordneten zuerst aus.

& 34,

Wird in einzelnen Wahlbezinken das Wahlergebnis dadur wesent- li beeinflußt, daß Unberech! igte gewählt haben oder Wähler an der Ausübung ihres Wahlrechts dur Naturereignisse oder Gewalt ver hindert worden oder zur Wahl nicht zugelassen worden sind, so ordnet dort der Reichsminister des Innern auf Antrag des Kreiswahlleiters8, des Berbandswablleiters oder des Wahlprüfungszerichts eine Wieder=- bolung der Wahl an.

Die Wiederholungswahl darf nit später als drei Monate na& der Hauptroahl \tattfirden.

Bei der Wiederbolung8wahl wird nah denfelben Kreiéwahlver- \{chlàâgen und Verbandswablvors{hläaen und auf Grund derselben Wabhllisten oder Wablkarteien wie bei der Hauptwahl gewählt. "Neue Wahlseine werden nur auszestellt an Stelle solcher für die Hauvt. wahl und für Wähler, bei denen die Voraussctzungen hierfür bei der Wiederholung8wahl gegeben sind.

Auf Grund der Wiederholungswahl wird das Wahlergebnis für den ganzen Waßkkreis oder Verband3wah!kreis neu wie bei der Ha! pt- wahl ermittelt (§§ 26 bis 29 und 33).

IV. Wahl der Auskanddeutschen. 8 35, _Wahlberechtigt und wählbar find auch Neichsangehörige, die ich im Ausland ständig aufhalten (Auslanddeutsche) sowte solche, die es vorübergehend tun und einen Wahlschein besißen. Das gesamte Ausland bildet einen Wahlkreis, für den der Reichs- wahlleiter zugleich Kreiswahlleiter ist. 8 36. Jeder AuslanddeutsGe kaun einen Stimmzettel einsenden, der eincn Namen entbält. S8 Die Auslanddeutschen erhalten fo viel Abgeordnetensize, wie oft dic Summe der von ihnen abgegebenen gültigen Stimmen “dur 60 000 teilbar ift. i; i Scwähit sind die Personen, die die meisten Stimmen erhalten. Wird die Berufung zum Abgzordneten abgelehnt oder scheidet cin so gewählter Abgeordneter aus, so ist der nah der Stimmenzahl näcil- folgende berusen. Auslanddeutsche übergeben ihre Stimmzettel zur Einsendung «an den Reichswahlleiter dem zuständigen deutshen Konsul, und zwar a) ia CGuropa spatestens am dreißigsten Tage nah dem all- gemeinen Wahltag, j b) außerhalb Europas spätestens am fechzigiten Tage nach dent allgemeinen Wahltag.

V. Schlußbestimmungen. S 39,

Von den Kosten, die den Gemeinden aus den Neichstagswahlen entstehen, werben ihnen vier Fünftel vom Neiche erseßt. Alle übrigen Wahlkosten trägt das Neich allein.

8 40.

Der Reichsminister des Jnuern erläßt mit Zustimmung des Reichörats die Bestimmungen zur Ausführung des Geseges (Mcichs- wahlordnung). R

8 41.

Das Gefes trii: mit dem Tage in Kraft, an dem der Yteichs- prafident die Wahlen zum erften Reichstag ausichreibt. ;

__ Jn der dem Geseßentwurf beigegebenen Begründung wird u. a. ausgeführt: S Der Aufruf des Nats der Volksbeauftragten vom 12. No- vember 1918 (Rcichs-Geseßbl. S. 1303) hatte die Einführung der Verhältniswahl bei allen Wablen zu öffentlichen Körperschaften an- geordnet. Die Anwendungésmöglichkeiten der Verhältniswahl \ind jedo sehr verschieden. :

Die Verordnung über die Wablen zur verfassunggebenten Deutschen Nationalversammlung Oa laeieo vom 30. No- vember 1918 N Seb. S. 1345) hat ein Verhältniswahlrecht eingeführt, dessen wesentlihe Merkmale die folgenden sind: 1)- Ein- teilung des Reichs in 36 Wahlkreise mit je einer Anzahl von Ab- geordneten, die dadur errechnet wurde, daß auf . durchschnittliH 150 000 Einwohner nach der Volkszählung vom 1. Oktober 1310 ein Abgeordneter entfiel. wobei ein Uebershuß von mindestens 75 000 Eti- wohnern vollea 150 000 gleichgerehnet wurde. 2) E38 galt mehr- namige Stimmaebung mit iren gebundenen Listen. 3) Im AnsGluß an die prakti noch niht erprobten Vorschriften des Ge- seßes üder die Zusammenseßung des Neichétags und die Verhältni: wabl in großen Reichstagswahblfreisen vom 24. August 1918 (Reichs: Gefegt. S. 1079) war die Verbindung von Wahlvorschlägen zuge- lassen. Die Verbindung mußte spätestens am siebenten Tage \{hrift- lich erflärt werden. Die verbundenen Wallvorschläge galtên. den anderen Wablvorschlägen gegenüber als ein Wahlyorslag. 4)“ Bei der Verteilung der Abgeortnetensize auf die Wahlvorshläge galt gemäß § 51 der zur Ausführung des Neichswablgeseßes ergangene Wahlordnung vom 30. November 1918 (Neichs-Geseßbl..S.. 1353) das System des. Belgiers d'Hondt. Nach dieser Berechnungäwtise wurde die Stimmenzahl der einzelnen Wablvorschläge nacheinander durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt, aus den sich hierbei ergebenden Zahlen ter Größe nah so viele Höchstzahlen ausgesondert, als Als geordnete zu wählen waren, und jedem Wahlvorshlag so ‘viel Ab- geordnetemiße zugeteilt, als auf ihn Höhstzahlen * êéntfielen. Dieses Sy1tem stellte den Eedanken in den Vordergrund, daß kein Wahlvorshlag einen Siy oder einen weiteten Sit" erbalten sollte, solange nicht ein anderer Wahlvorshlag auf eine größere Sthinnerizabt einen Siy oder cinen weiteren Siy erhalten hat. 5) Wegfallende Abgeordnete wurden dur die zunächst niht gewählten Bewerber ihres Wahlvorshlags, gegebenenfaUs durQ solche eines verbundenen Wahlvorschlags erseßt. Beim Mangel cines solchen

___DE tgegednelentide werten auf die Bewerber nach ihrer Neihen- folge in den Wahlvorschlägen verteilt.

{ Bewerbers sollte der Siß unbesept bleiben.

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