1897 / 284 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 02 Dec 1897 18:00:01 GMT) scan diff

des Falles bis zur Beendigung des die An-

; haben, cder wenn in den Fällen des § 420 Nr. 1 und 2 itels begründenden Verhältnisses aufgeschoben : s Î r, 1 und 2 oder de

8 422 Nr. 1 und 2 nah Lage der Sache die Annahme aus ift, daß die in diesen Beftimmungen bezeihnete Handlung a scheidung Einfluß geßabt hat. h: Anderenfalls verordnet das Reichs nahme des Verfahrens, sowie die Erneuerung der unter Bezeichnung des Gerichts, bei welchem die leßtere stattfinden foll.

ung nach Dae wendbarkeit diefes werden fann.

__Wird im Lau verfahrers der B

uf die Ent-

-Militärgeriht die Wiederauf-

e eines im Felde oder an Bord eingeleiteten Straf- Hauptverhandlung

; zu einen immobilen militärishen Ver- bande verseßt oder einem solchen überwiesen, fo findet die Üeberleitung in das ordentlihe Verfahren ftatt.

doch ein Urtheil bereits ergan gung der bis dahin zuständige Befehls Wird die Bestätigung

S Jst der Verurtheilte bereits verstorben oder in eine unheilb Geisteskranfkheit verfallen, so findet eine Erneuerung der Mee lung nicht ftatt.

en, so hat über die Bestäti- aber nach Maßgabe dieses versagt, fo ift das Urtheil Uebertritt in den immobilen Verband Gegen das Urtheil is binnen der geseßz- Die Frist läuft auch für r Bekanntmachung des Urtheils an den : errlihen Befugnisse gehen in einem folhen e auf den Gerihtsherrn des immobilen Verbandes über.

ei uptverhand- Das Reichs-Militärgericht bat vielmehr auf Grund der neuen Ermittelungen ohne mündlihe Verhandlung auf Frei- sprehung zu erkennen oder den Antrag auf Wiederaufnahme ab-

Mit der Freisprechung is die Aufhebung des früheren Urtheils zu verbinden.

Titels zu befinden. dem Angeklagten nah dessen bekannt zu machen 130).

lihen Frist 364) die Berufung zulässig. ztéherrn vom Ta Die gerichts

In der erneuten Hauptverhandlung is entweder das frühere

Urtheil aufrecht zu erhalten oder unter Aufhebung desselben anderweit Sache zu erkennen. Ist die Wiederaufnahme des Verfahrens nur von dem Ver- zu Gunsten desselben seitens des Gerichtsherrn beantragt worden, so darf das neue Urtheil eine härtere Strafe als _die in dem früheren erkannte niht verhängen.

Bei der Marine steht dem Uebertritte zu einem immobilen Ver- bande 417) die Ablösung von Bord gleich.

S Mit der Demobilmachung treten die Bestimmungen dieses Titels ch nit erledigte Strafsachen sind in das

l bilmahung noch nicht bestätigten Urtheile finden die im § 417 Absay 2 für den Fall der Versagung der Bestätigung gegebenen Bestimmungen Anwendung.

Se(hster Titel.

Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urtheil geschlossenen Verfahrens.

außer Anwendung. ordentlihe Verfabren überzuleiten. Auf die bei Eintritt der Demo é Mird im Wiederaufnahmeverfahren auf Freisprehung erkannt, so ist auf Verlangen des Freigesprochenen, in den Fällen des § L Nerlangen des Antra durch den „Deutschen

S S Ee R T E R I I E

\tellers, die Au

hebung des früheren Urtheils eihs- Anzeiger f E a Serie

ekannt zu mahen. Das G kann anordnen, daß die Bekanntmachung au durch andere öffentliche Blätter erfolgen foll.

L

Siebenter Titel.

Die Wiederaufnahme eines dur Strafvollstreckung.

Verfahrens zu Gunsten tes Veru

1) wenn eine in der Hau echt vorgebrahte Urkunde fäl

2) wenn durch Beeidigu Zeugnisses oder abgegebenen verständige sh einer vorsäßlichen oder Eidespfliht \{uldig gemacht hat; bei dem Urtheil ein in Beziehung auf die schuldig gemacht hat, sofer gerichtlichen Strafverfahren droht und nicht vom Verurtheilten

4) wenn ein zivilgerihtliches

20,

rechtskräftiges Urtheil geschlossenen rtheilten findet ftatt: - tverhändlung zu seinen Ungunsten als lih angefertigt oder verfälsht war ; seinen Ungunsten abgelegten Gutachtens der Zeuge oder d fahrlässigen Verleßung der

E f e I S E .

S __ Militärgerictliche Strafuriheile sind nah Maßgabe der Bestä- U Ea Strafverflgungen 334) nah Maßgabe ihres Inhalts zu vollstrecken.

E

ng eines zu

S

i ; Die Strafvollstreckung wird durh den Gerichtsherrn angeordnet, Richter mitgewirkt hat, welcher sih | welcher die Erhebung der Anklage verfügt hat. V y Sache einer Verlegung seiner Amtspflichten 436

n diese Verlegung mit einer im Wege des 8 zu verhängenden öffentlihen Strafe be- selbst veranlaßt ift ;

Urtheil, auf welches das Straf-

urtheil begründet ist, dur ein anderes rechtskräftig gewordenes Urtheil

Thatsachen oder Beweismittel beigebracht lein oder in Verbindung mit den früher erhobenen eilten, sei es bezüglih der ihm zur Laft 3 bezüglih eines die Anwendung ernes eges begründenden Ümstandes, ergiebt.

An geéifsteskranken oder s{chwangeren Personen darf ein Todesurtheil nicht vollstreckt werden.

Die Vollstre@ung einer dur firafe erfolgt durch die S E

Die Vollstreckung einer dur Enthauptunug zu vollziehenden Todes- strafe erfolgt dur die bürgerlihen Behörden auf Grund einer mit der Bescheinigung der Rechtskraft versehenen beglaubigten Abschrift des Urtheils, welcher eine beglaubigte Abschrift der Bestätigun beizufügen ist. Die Bescheinigung und die Beglaubigungen ge dur den Gerihtsherrn 435).

439. Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe i aufzushieben, wenn der Verurtheilte in Geisteskrankheit verfällt. : Dasselbe gilt bei anderen Krankheiten, wenn von der Vo eine nahe Lebenégefahr für den S zu besorgen fte

Die Vollstreckung von Arreftstrafen fann im Interesse des Dienstes auf Anordnung des kommandierenden Generals (Admirals) aufgeschoben

437. Erschießen zu vollziehenden Todes-

aufgehoben ift ; 5) wenn neue

S R E E E B R M: Zer aus R E E E a E a R S SPSE

sib die Unschuld des Verurth That überhaupt, sei e

ärteren Strafges

S 421 Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird weter durh die erfolgte Strafvollstreung, noch durch den Tod des Ver- nech durch die Beendigung des die Militärstrafgerihtsbar- rtbeilten begründenden Verhältnisses ausgeschlossen. Todes sind der Ehegatte, die Verwandten auf- sowie die Geschwister des Ber-

keit über den Veru

Im Falle des eigender und absteigender Linie, orbenen zu dem Antrage befugt.

S E E E I

Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges enen Verfahrens zu Ungunsten des Angeklagten findet statt: n eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als chlich angefertigt oder verfälsht war ;

seinen Gunsten abgelegten

S

Für ten in Untersuhungéhaft befindliden Angeklagten, welcher zu einer Freiheitsstrafe verurtheilt wird, ift die zu verbüßende Strafe vom Tage der Rechtskraft des Urtheils zu berechnen. at der Angeklagte auf Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet, die Strafe bereits vom Tage des Verzichts berechnet. wenn der Angeklagte das eingelegte ohne eine Erklärung abzugeben,

echt vorgebrachte Urkunte \fälf

2) wenn durch Beecidigung eines zu s oder abgegebenen Gutachtens der Zeuge oder S ih einer vorsäßlichen oder fahrläsfigen Verleßung der

! in Richter mitgewirkt hat, welcher si f die Sache einer Verlegung seiner Amtspflichten ese Verleßung mit einer im Wege des zu verhängenden öffentlichen Strafe

verständige Eidespflicht shuldig gemacht hat ; bei dem Urtheil ein

entsprechende Berechnung tritt ein,

Rechtsmittel zurückgenommen oder,

die Einlegungsfrist hat dite (3) Ses 4

Erfolgt ia den Fällen des & 441 die V erst nah den dort bezeichneten Zeitpunkten, Tage der Verhaftung berechnet.

443.

It der Verurtheilte nah Begin

daß eine Unterbrehung derselben ange in eine bon der Strafanstalt getrennte so ist die Dauer des Aufenthalts in der urechnen, fofern er nicht mit der brechen, die Krankheit herbeigeführt oder verlängert hat.

in Beziehung au \{huldia gemacht hat, sofern di exihtlidzen Strafverfahrens edroht ift ;

4) wenn von Tih ein glaubwör gelegt wird.

4 F E E: : \

erhaftung des Angeklagten so wird die Strafe vom

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dem Freigesprochenea vor Gericht oder außergeriht- diges Geständniß der strafbaren Handlung ab-

n der Strasvollstredung, ohne ordnet wird, wegen Krankheit Krankenanstalt ‘gebracht worden, Krankenanstalt in die Straf- Absicht, die Strafvollstreckung

0e Epe Cer E

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens zum Zwecke der Aenderung der Strafe innerhalb des dur dasselbe Gesey bestimmten Straf- maßes findet nit statt.

Ein Antrag die Behauptun nur dann zulässig, Verurtheilung e führung etnes

Bn in e

P SSSEA

auf Wiederausnahme des Verfahrens, welcher auf einer strafbaren Handluug gegründet werden soll, ist wenn wegen dieser Handlung eine rehtskrästige angen ist, oder wenn die Einleitung oder Durch- trafverfahrens aus anderen Gründen als wegen mangels an Beweis nicht F TORa,

Die Bestimmungen der §8 352, 354 Absay 5 und des § 355 finden auch bei dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens entsprehende Anwendung.

müssen der geseßlihe Grund der Wiederauf- sowie die Beweismittel angegeben werden. tens des Angeklagten oder einer der im § 421 Personen bei dem Gerichtsherrn erster Instanz 354 Absah A 3 anzubringen.

_ Veber die Zulassung des Antrags entscheidet das Reichs-Militär-

gericht.

Die Entscheidung erfolgt ohne mündliche Verhandlung nah An- höôrung der Militäranwaltschaft.

Das Reichs-Militärgericht brehung der Strafvollstreckung 0D

Sf\t der Antrag oder ist darin kein g aht oder kein gee ntrag als unzulässig zu verwerfen. Anderenfalls ist der Falle des § 421 Absaÿy 2 Meislitäranwalt|chaft, wenn er zu war, diesem unter Bestimmung einer Fr

S Ft jemand durch verschiedene re verurtheilt worden, und find dabei erkennung einer Gesammtstrafe 79 des bürgerlichen Strafgesetz- lieben, so sind die erkannten Strafen durch litärgerihts nah Anhörung dgx Militär-

chtskräftige Urtheile zu Strafen die Vorschriften über die Zu-

buchs) außer Betracht geb Beschluß des Reichs-Mi anwaltshaft auf eine Gesammteaie Mm eme.

Die Vollstreckung der auf Geldstrafe lautenden Urtheile und der über cine Vermögensftrafe ergangenen Entscheidungen erfolgt im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nah Maßgabe der dafür geltenden landeërehtlihen Bestimmur

In dem Antrage Die Intendanturen bi

nahme des Verfahrens,

Absay 2 bezeichneten in Gemäßheit des S

n bilden die zur Anordnung und Leitung des Zwangsverfahrens zuständigen Bollstreckungsbehörden.

Kann eine verhängte Geldstrafe nicht beigetrieben werden, und ist der für diesen Fall eintretenden Fretheitsftrafe unter- so ist die Geldstrafe durch Verfügung des Gerichtsherrn erihtsbarkeit in die entsprechende Fretheitsftrafe umzu- ist von einem richterlihen Militär-Justiz-

die Festsegung lassen worden, der böheren G Die Verfügun fann einen Aufschub, sowie eine Unter- bernten Il B UN N Besiehen über die Auslegung eines Strafurtheils oder über die j i Zweifel, oder sind Einwendungen ulässigkeit der Strafvollstreckung erhoben, \o ist die Ent- erichts einzuholen.

stre@ung wird hierdurch nit gehemmt ; Militärgeriht könuen jedo die

Die Entscheidung des Reichs. Militärgerichts erfolgt ohne münd- lihe Verhandiung nach Anhörung der Militäranwaltschaft.

Achter Titel, Kosten des Verfahrens.

Berechnung der erkannten Strafe scheidung des Reichs-Militär

Der Fortgang der Vo der Gerichtsherr fowie das Reichs- Unterbrehung der Vollstreckun

niht in der vorgeschriebenen Form angebracht eseglicher Grund der Wiederaufnahme geltend ignetes Beweismaterial angeführt, so i} der

enn er von dem Verurtheilten oder zu dessen Gunsten gestellt war, der Ungunsten des Verurtheilten ist zur Erklärung mitzutheilen.

Antrag, w

ch für zulässig befunden, so veranlaßt das ufnahme der angetretenen Beweise, soweit ittels Ersuchens an einen Gerichtsherrn oder

Wird der Antrag an Reichs-Militärgeriht d diese erforderlich ift, m an einen Amtsrichter.

Die Vernehmung der ( soweit die Beeidigung zulä}sig ift.

Hinsichtlich der bei der Beweisaufna entsprehende Anwendung.

Nach Schluß der B und der Angeklagte unter flärung aufzufordern.

§8 Das Reichs-Militärgericht entschei auf Wiederaufnahme des Verfahren

L er Antrag wird als unbegründet v aufgestellten Behauptungen keine genügen

8 Die Kosien des militärgerichilihen Verfahrens und der dur die Meilitärbehörden bewirkten Sitrafvollstreckung fallen der Mtilitär-

ti findet hinsichtlih der dur die Wahl eines Vertheidigers entstandenen Kosten keine Anwendung.

Die Kosten ter dur die bürgerlihen Behörden bew vollstreckung hat der Verurtheilte e

Zeugen und Sachverständigen erfolgt eidlih, | Justizverwaltung zur La Diese Bestimmung der Betheiligten zur Anwesenheit

hme finden die Vorschriften der §§ 158 bis 160

saufnahme sind die Meilitäranwaltschaft Bestimmung einer Frist zur ferneren

Berechtigung irkten Straf-

Sind Strafvexrfolgungsmaß:regeln durch eine wider besseres Wissen gemachte oder auf grober Fahrläf veranlaßt worden, so kann auf Antrag des ärgericht dem Anzeigenden, Militäranwaltschaft gehört hat, d zu erlaffenden Beschlu Justizverwaltung oder dem lagen auferlegen.

gkeit beruhende Anzeige etreffenden Gerichtsherrn nachdem es diesen und die urch einen ohne mündlihe Ver- die Erstattung der der-Militär- uldigten erwahsenen baarèn Aus-

det über den zugelassenen Antra das NRetichs-Milit

8 nah Maßgabe des § 42

erworfen, wenn die darin de Beftätigung gefunden

Aru,

450,

Erfolgt die Einstellung A Strafverfahrens wegen Zurück- nahme desjenigen Antrags, durch welchen dasselbe Febingt E fo können zugleih dem Antragsteller die der Militär-Justizverwaltung erwacbsenen baaren Auslagen zur Last gelegt werden.

Gegen die eine solche Avflage GidiowGeube Verfügung oder Ent- scheidung ift binnen vier Wochen nach Bekanntmachung der Ver- fügung an den Betheiligten die Rehtsbeshwerde an das Reichs- Militärgerit zulässig. Der § 447 Absay 3 findet Anwendung.

LV. ordentliche General - Synode.

In der vorgestrigen, \ech sen Sißuna nahm* die General-Synode zunähst das Kirchengeseß über einige Abänderungen der Geseg, betreffend die emeritierten Geistlichen, vom 26. Januar 1880 und vom 16. März 1892 in zweiter Lesung ohne Berathung an. Es folgte der Bericht des Syn. Hofpredigers D. Rogge über die Thätigkeit des Gustav-Adolf-Vereins in ter evangelischen Landeskirhe der älteren preußishen Provinzen. Danach if} die Zahl der den neun altpreußishen Hauptvereinen eingegliederten Zweigvereine von 443 im Jahre 1891 auf 476 im Jahre 1896 gestiegen. Diesen 476 Zweigvereinen fteben in den neun altpreußishen Provinzen 152 Frauenvereine, deren Gesammtzabl in allen Hauptvereinen zusammen 949 beträgt, wetteifernd zur Seite, manche von ihnen die Ortsvereine an rühriger Thätigkeit übertreffend. Die größte Zahl der Frauen- vereine hat die Rheinprovinz mit 39, die gerinafte die Derbint Posen mit nur 2 aufzuweisen. Von den großen jährlihen Haupt- versammlungen ist seit der leßten ordentlihen General-Synode im Jahre 1891 nur eine, nämli die diesjährige, innerhalb des Gebiets der preußischen Landeskirche abgehalten worden, die fih aber als die fünfzigste zu einer Jukelversammlung und dur ihren gesammten Verlauf zu einer der bedeutsamsten in der Reihe aller Haupt- versammlungen gestaltet hät. Die von den Hauptversammlungen alljährlich gestiftete große Liebesgabe is in dem hier in Rede stehenden Zeitraum zweimal altpreußishen Gemeinden zugefallen, nämli: im Jahre 1894 der Gemeinde Sacken in Schlesien und im Jahre 1897 der Gemeinde Jezewo in Westpreußen. Die Gesammteinnabmen des Gusfstäv-Adolf- Bereins einshließlih der ihm von verwandten Vereinen in den Niedér- landen, Schweden, Schweiz, Jtalien, Rumänien zugewendeten Gaben haben in den Vereinsjahren 1891/92 bis 1895/96 9 688 542 M betragen, davon 2 969 484 4 in den neun älteren Provinzen. Der Ertrag der Reformationskollekten ist in fast allen Provinzen ein gesteigerter gewesen. Die Gesammtsumme allèér Verwendungen für die Dia) ora hat in demselben Zeitraum 6 828 615 6 betragen. In der Reihenfolge der Verwendungen steht die Rheinprovinz obenan. Jm Vereinsjahr 1895/96 hat die Zahl der unterstützten altpreußischen Gemeinden 632 und die Gesammtsumme der ihnen zugewendeten Unterstützungen 397 152 Æ betragen. Mit Hilfe dieser Unterstüßungen sind in den legten 6 Jahren 90 Kirchen und Bethäuser, 37 Pfarrhäuser und 10 Schulhäuser neu erbaut worden, nit eingerechnet die Orté, denen der Gustav-Adolf-Verein zu umfassenden Reparaturen oder Umbauten die Mittel dargereicht hat. Von den neu eingerihteten gottesdienst- lien Gebäuden entfielen allein je 22 auf die Provinzen Posen und Westpreußen, sowie 18 Kirhen und Kapellen auf die Rheinprovinz. Auch an den neuerbauten Pfarrhäusern hatten die Provinzen Posen und Westpreußen, die eine mit 8, die andere mit 10, den größten Antheil. Nachdem der Berichterstatter noch die Noth und Bedrängni mancher in der Diaspora lebenden Gemeinden geschildert hatte, {lo er mit der Bitte an die General-Synode, dem Werke des Gustav Adolf-Vereins auch fernerhin ihre Fürsorge angedeihen zu lassen. So- dann wurde ein von dem Syn. Konsistorial-Präsidenten von der Groeben gestellter Antrag folgenden Inhalts einstimmig genehmigt: „Die General-Synode nimmt mit Befriedigung von der Denkschrift und von der Pun Gottes Gnade von Jahr zu Jahr reicher gefegneten Thätigkeit des Gustav Adolf-Vereins in den altpreußishen Pro- vinzen Kenntniß und spricht dem Zentralvorstand und den Haupt- vereinen dieser Provinzen den Dank für ihre thatkräftige Hilfe im Osten und Westen aus. Sie dankt auch dem Evangelishen Ober- Kirchenrath für die wirksame Förderung des Liebeswerks, indem fie zugleich an den leßteren die Bitte richtet, dieses Liebeswerk auch in Zukunft in gleicher Weise zu fördern und dazu insbesondere die jähr- lide Kollekte am Reformationsfeste weiter zu bewilligen. Die Herren General-Superintendenten aber bittet General-Synode, bei den von ihnen abzuhaltenden Geveral-Kirchenvisitationen auch auf Belebung der Theilnahme für die Sache des Gustav Adolf-Vereins in den Ge- meinden Bedacht zu nehmen.“

Hierauf berihtete Syn. Konsistorial-Rath, Professor D. Haupt- Halle über die Förderung der kritischen Luther-Ausgabe der Bibel. Derselbe begründete folgenden Antrag, welher ohne Debatte ein- stimmig genehmigt wurde: „Die General - Synode wolle be- schließen: Synode begrüßt die seit 1883 auf Herstellung einer friti- schen Luther-Ausgabe mit Unterstüßung aus Allerhöchsten Fonds ver- wendete Arbeit mit freudiger Anerkennung. Sie bedauert aber zu- gleih den langsamen Fortgang, den dieses Werk mehr und mehr ge- nommen hat, sodaß seine Vollendung sch in unerwünschter Weise - hinauszieht. Sie richtet daher an den Evangelischen Ober-Kirchen- ratb die Bitte, seinerseits an zuständiger Stelle mit aller Energie dafür einzutreten, daß dieses Werk, das eine Ghrenschuld der Kirche deutshec Reformation ist , nere {nell zu Ende geführt wird.“

Syn. Konsistorial-Rath Brandt-Stettin begründete nahstehenden Antrag: „Die General-Synode erachtet es für einen {weren Mißstand, daß den geistlichen Räthen des Evangelischen Ober-Kirchen- raths und der Konsistovien bei ihrer Anstellung ihr Dienstalter im kirh- lihen Amt in Gemäßheit des § 1 des Kirchengeseßes vom 17. April 1886 nicht angerechnet wird. Durch das, was nach der Mittheilung des Evangelischen Ober-Kirhenraths bisher erreicht worden, ist dieser Miß- stand nicht beseitigt worden. General-Synode bittet daher mit Bezug- nahme auf den Beschluß (37 I1) der dritten ordentlihen General- Synode vom 24. November 1891 den Evangelischen Ober-Kirchenrath, eine Aenderung der betreffenden Bestimmungen im Sinne voller An- rechnung des kirlichen Dienstalters. auh ferner mit Entschiedenheit anzustreben.“ Auf Befürwortung seitens des Syn. Regierungs-Prä- sidenten von Jagow-Posen wurde dieser Antrag der Verfafsungs- Kommission zur Vorberathung überwiesen. Dasselbe ges{ah mit einem Antrage des Syn. Andrae (Roman): „Den ‘Evangelischen Ober- Kirchenrath zu ersuchen, zu veranlassen, daß bei C A e Mi solcher Güter, mit denen das Patronat verbunden ift, stes die Kirche’ an- gemessen vertreten wird.“ :

Den ersten Gegenstand der gestrigen, siebenten Sitzung bildete der Bericht der Verfassungs-Kommission über die Mittheilung des Evangelischen Obker-Kirchenraths, betreffend den Beschluß der General- Synode von 1891 wegen Benußung der Kirchen zu gottesdienstlichen Feiern. Die Mittheilung lautet: „Die dritte ordentlihe General- Synode hatte gegenüber dem Erlaß des Evangelishen Ober- Kirchenraths vom 12. März 1891 beschlossen, den Evangelischen Ober-Kirchenrath zu ersuchen, in Ergänzung des Erlasses vom 12. März 1891, betreffend die Auslegung des § 15 alin. 4 der Kirchengemeinde- und Synodal-Ordnung, \ich damit einverstanden zu erklären, daß die Benußung der Kirchen zu gottesdienstlichen Fest- feiern der Bibelgesellshasten, der Gustav Adolf-Vereine und der Vereine der inneren und äußeren Mission, sowie zu anderen außerordentlichen Gemeindegottesdiensten, insofern dadurch nicht die üblihen Gemeindegottesdienste gestört und niht Ausgaben der Kirchenkasse veranlaßt werden, nicht der Zustimmung des Gemeinde - Kirchenraths, sondern nur der Genehmigung des Ortspfarrers bedarf. Der Beschlu hat uns Anlaß gegeben, durch Vermittelung des Herrn inisters der geistlichen Angelegenheiten uns darüber zu informieren, ob, entsprehend der für das Rechtégebiet der Kirchengemeinde- und Synodal- Ordnung vertretenen Auffassung, au in den Landeskirchen der neuen Prov nen in den in dem Beschluß erwähnten Fällen besonderer gottesdienstlicher Feiern es der Zustimmung des Gemeinde-Kirchenraths (Kirhenvorstandes) bedarf. Die vom Herrn Minister der geistlichen

Land- und Forstwirthschaft.

and und Getreidehandel in Süd-Rußland. Nachrichten aus Odessa zufolge haben die Wintersaaten unter ältnissen“ zu leiden gehabt. spät beginnen können. Dur e des Sommers war der Boden vollständig aus- e Stein, sodaß er fast überall Spalten und n; die an verschiedenen estellung waren nicht Getreide ging niht auf, und im Beispiel waren auf einer Strecke noch auf dem Guts- : st eine Haupt- dwirthschaft in Südrußland, trat Oktober ein. 1 ie Anbaufläche geringer als fonft, die Härte des Bodens und den Mangel an Regen

die si an den reihlihen Regenfall Ende Sep- ch die darauf trächhtigt worden.

Regens und der wind- Es trat kaltes, n der zweiten November- r \harfer Frost, sodaß der Thermometer é¿éaumur Kälte zeigte. Dieser Umshwung eingesäten und keimenden Weizen und e er die Bauern, die ohnehin {hon

ausführliche alphabetishe Sachregister mahen das Buch auch für den Laien besonders werthvoll.

dem Königli

uns vorgelegien Aeußerungen der Kirchenb desfkirhen bekunden übereinfti raxis derselben durhaus fonform ift dem Stand- Erlaß vom 12. März 1891 eingenommen Uebereinstimmung besonderen Werth und Deklaration unseres Erlasses umso- ig erscheint, die in einem eidung des Evangelischen Beschlusse der

ent beim Ober-Verwaltungs- d begründete namens derselben

Angelegenheiten

Hhvoll

Hayn's Erben in Berlin ist eine von dium hierselbft besorgte Aus- Eintheilung der P olizei- erschienen (Preis 1 A),

Wahrung der Rechtsmittel und Formen und Reichs gef

reußishes Zuständigkeits-

1 rlag von Lützenkirhen u. vorliegenden Buch find mit großer

ut in der Reichszivil-, Strafprozeß-

und dem Handel8gesezbuche, der dnung, in den Reichsgese

Personenftand, Patentwesen, Kranken-,

Altersversicherung

Geseßes vom 30. Juli 1883

waltung) über das Verwaltungsstreit- und dem preußischen Bes

und Verwaltungsgerihts-

mittel-, Nothfristen u. f.

Gesetesstellen \ystematisch

Da die Lehre von den Frif

Verlust von Rechten aus\{l

n gehört, weil das Heraussu

reut f findenden Rechtsregeln zeitraubend und

dem Laien wie dem in der Pr

iter, Verwaltungsbeamten und Rechtsanwalt w

von Paul Schimmelwiy in Leipzig theilt mit, e des zur Centenarfeier ershienenen illustrierten ilhelm I. un®# seine Zeit" von Professor ben hat und zu dem herabyeseßten ) für das Exemplar (in elegantem her Gesinnung verfaßte, mit ch auch dem weniger vortrefflih als Weihnachts-

e von A. W. i en Polizei-Präsi / äfts- und Revier- erwaltung von Berlin“ dieser Stelle gleihfalls hingewi \ Wegweiser zur Beobachtung der ährungen ch lbert Schroeder. geseß vom 1. August 1883. Wies Bröcking. Preis 2 6 In dem Genauigkeit und Sorgfalt die zerstre und Konkursordnung, in dem Straf- Wechsel- und der Gewerbeor Genossenschaften,

auffassung und die P i welchen wir in dem Wir legen auf diese en von der b absehen zu müssen, als es niht angän fálle etwa nothwendig werdende Entschei chenraths dur eine dem vorerwähnten Seneral- Synode entsprechende Zufa der Kommission, Syn. Senats- Prä ericht von Meyeren olgenden Antrag : nahme von Ober-Kirchenra daß die Gem Lebens ihrer

ungünstigen Witterungsverh

Die Einsaat hat erst haltende ftarke Hiß aetrocknet und hart wi Risse zeigte. Es war unmöglich zu pflüge Stellen gemachten von Erfolg Chersonfchen

worauf an

risten, Zeiten, y wichtigsten

zu binden.“ Nebst Anhang:

t, denn das ouvernement zum von 100—200 Werst weder auf dem Bauern- besißerlande Keime zu erblicken. bedingung für den Erfolg der Lan erst Ende September und Anfang diesem Jahre d

„Berlin, stellte un „General-Synode spricht der Mittheilung ths vom 18. November d. einde: Kirchenräthe im eigen Gemeinden und in Erfüllun Kirchengemeinde- und Synodal- nußung ihrer Kirchen zu gotte \haften, der Gustav Adolf-Ver äußeren Mission fowie zu_anderen au mit dem Ortspfarrer daß der Beo

würdigen Evangelischen ¿ Erwartung aus: Interesse des kirhlicen des ihnen nach § 13 der iegenden Berufs die Be- n Festfeiern der Bibelgesell- eine und der Vereine der inneren und ßerordentlihen Gottesdiensten im nach wie vor bereitwilligst ge- bachtung dieses Verfahrens die bhut au fernerhin gewidmet sein wird.“ Der

en über Ge- Sr werbegeridte, erner ist in Unfall-, Invaliditäts. und stimmungen des preußis die allgemeine Landesver Beschlußverfahren un keit der Verwaltungs- Aus\hluß-, Rechts auf die einschlägigen sammengestellt.

ftehung und den zu den s{chwierigste reichen Geseßzen zerst mühsam ift,

zurückzuführen.

Die Hoffnungen, tember und Anfang Oktober geknüpft hatten, folgende ungünstige Witterung wesentlih beein

Die Landwirthe haben zwar die Zeit des losen Wärme gut benutt, aber diese war zu windiges Wetter ohne woche, früher als sonft, fo theilweise 8 bis 10 Grad war sowohl dem bereits Roggen {ädlich, als auch hindert im Rüdstande mit der Landbestellung waren, an der F Nachrichten sind sowohl aus dem Gouvernement rabien und Jekaterinoslaw eingetroffen und Stimmung, die die gestiegenen Getreidepreise Erst neuerdings i} wärmere Temperatur

über die Zuständig- ehôrden angeordneten w. unter Bezugnahme und übersichtlihh zu- welche für die Ent- gebend find, deshalb en der in den zahl-

Einverftändniß währen werden, sow firheuregimentlihe D wurde angenommen.

ach Erledigung mehrerer P Antrages der We stfälishen und betr. die Schulbibel bezw. die Her| für die Volksschulen. empfahl namens der Unterri Die General-S ynode era derte Bibelausgaben, enan nte Schulbibeln), iblis che Lesebücher, die einem Bedürfnisse werden niht beanstandet : \{licht und treu wiedergeben ; Erforderliche Möglichkeit

iedershläge ein und i

etitionen folgte die Berathung eines der Rheinischen Provinzial-Synode, tellung eines biblishen Lesebuches ter, Syn, Reltor Hark. Gütersloh ssion folgende Beschlußfassung: tet es nit für zulässig, daß gekürzte und die die Bibel zu verdrängen geeignet in den Schulgebrauch eingeführt des Jugend-

Berichterstalt wird das Buch

Solche ungünstige on wie aus trähtigen die gute mit ih gebraht haben. und darauf Schneefall eingetreten.

Die Getreidepreise des Odefsaer Marktes stellten sh nah den leßten Aus folgendermaßen pro

kommen sein.

Der Verla daß er die Restaufla Werkes „, Kaiser Dr. Bernhard Kugler erwor Preise von 95 M

im Text verän ersheinen (f unterrihts entsprechen , den heiligen eian der Bibel

beschränken ; anschließen und Schulbuches zeigen - zur erfolgreihheren chrift eine aus Ausgabe des geseßt als Aufgabe zum Konfirmandenun der Bibel vertraut ge 5) Indem d Erscheinungen vertrauensvoll d sie die Petiti

(früher 20 M Das mit patriotis{ ilderschmuck versehene Werk wir Bemittelten zugänglih und eignet geshenk für die Jugend.

—- Nordisch-German Für die deutshe Jugend Dritte Auflage. Oldenburg und L 2 A 80 A. aus der Urquelle des großen germanis geschöpffft und es ges Kern nah dem thümlicher Fassung na Buch auch in pâdagog die Beowulf- und die Frithjof-Sage, Sammlung beigefügt. Autlage vor. Sagenwelt bereits werk für die Jugen

Die Malteser. nußung des Schiller Oldenburg , chwart). Preis 2 Æ blbekannte Verfasser entrollt in die Sciller’shen Entwurfs, nachdem er zu demselben auêgesprohen h ershütternder Wirkung. der Gestalt, die es au auc vielfa aufgeführt word

Novellen-Biblio XX1. Band. Verlag von neue Band der a h hl kleiner fesselnder Erzäh

sür den Unterricht

an die Sprache der Bibel nah auch ußerlih tas deutlihe Gepräge des 3) Für :Volksshulen wird in das Verständni den Lehr- und prophetishen

d: is 120 Kopeken 69

der Regel nah ß der Heiligen chern erweiterte en. 4) Es bleibt fort- e bestehen, daß die r der Oberstufe mit Gebrauch befähigt Prüfung von einzelnen l dem Evangelishen Ober- onen für erledigt.“ l-Synode den Kommissions-Antrag an. der Unterrihts-Kommission berichtete Syn. Kahle-Danzig betreffend die Einführung und Gesangbüchern _ Pommerschen Erwägung, daß der 28. April 1896 dem Jahre 1891 und den s des Evangelischen elishen Ober-Kirchenrath itwirkung der Provinzial- von Katechismuserklärungen, in den Schulgebrauh in geeigneter sichergestellt werde." die Annahme des hen dem Erlaß des pril 1896 und dem bez. Beschl ynode vom Jahre 1891 ein Widerspru daß dem Konsistorium wie dem K. G. u. Syn. O lichkeit gegeben ift, General-Synodal-

ishe Götter- und Heldensagen. d das deutshe Volk.

Mit 6 Original-Jllustrationen im Text. Verlag von Gerhard Der Verfasser hat den Stoff hen Sagen

Einführung efieutan on Gustav

E 0 2

Die Bua des Getreides nah Odessa is weiter gestiegen; in den Lagerhäusern der Spekulanten und Kommissionäre befanden n S 9 605 000 Pud gegen 7 885 000 am 13./1. ober d. J.

Ausgeführt wurden seit Beginn des Jahres bis zum 6. November/ %. Oktober d. I. folgende Getreidemengen. 75 202,0 Tausend Pud, Nikolajew . . 53 309,0

Sebastopol . Theodosia . . Genitshesk . Berdjansk . . Mariupol . . 11 151,0 Kerts .…

Ernteergebniß in Finland.

iesjährigen Ernte liegen Berichte der bo- und Björneborgs-Län vor. arstellungen hat der Weizen im leßt- theilweise aber

biblishen Geschichtsbuchs genü der evangelischen Volkssc terriht heranreisenden Kinde macht und zu ihrem heilf ie General-Synode die

ür diese Sammlung tromes, der „Edda“, die ehrwürdigen alten Mären Veeständniß der heutigen Generation in volks- ur den Beifall, den das hat er später auch noch ebenfalls in Profaerzählung, der Buch nunmehr bereits in dritter be hat sich zur Einführung in die nordische «+ bewährt und sei darum besonders als Geschenk- empfohlen.

Tragödie in vier Akten mit freier Be- {hen Entwurfs von Heinrich Bulthaupt. Sculze’she Hof - Buchhandlung. Der als Dichter und Dramaturg ser Tragödie an der Hand des i orwort seine Stellung ein Kulturbild von ma@htvoller, iese zweite Auflage zeigt das Drama in f der Bühne angenommen hat und in der es

thek der Illustrirten Zeitung. J J, Weberet in Leipzig. lljährlih ersheinenden Sammlung bietet lungen für jedes Temperament des Humors wird von den Suleika* betitelte gefallen, welhe von H. ßt und von übermüthiger Karnevals- Lawinenzeit“ schildert Achleitner [lfühnen Kampf mit wilden Naturgewalten. de Gestalt hat C. Dahlers in dem greisen UVeberbauvt geht durh die meisten Er- es Bandes ein gesunder, optimistisher Zug. . Felsberg endigt mit einer s{hrillen

ln kündigt das zu Weih- n Romans von Josef Nürnberg“, an. eine Stadtgeschihte aus dem Zeit, als der berühmte Meifter Stephan Malerei zum bôöchsten Glanze verhalf. s des Haushalts von Constanze von s Verlag in Leipzig. Preis geh. 2.46. W die Frauenwelt {hon eine

ickt verstanden, literarishen ( ) Kirchenrath anheimstellt, erklärt [längerer Debatte nahm die

Ebenfalls im Namen und Gymnasial - Direktor ntrag der Pommerschen Mitwirkung Katechismuse1klärungen, chulgebrauch.

hezu bringen. Angespornt d ishen Kreisen gefunden,

liegt das Provinzial - Synode, q Provinzial-Synoden NReligionslehrbüchern Der Antra ynode wolle beschließen : chen Ober- Kirhenraths vom General - Synode vom Kommissar

Synöde lautet :

des GEvangelis bez. Beschlusse der damals abgegebe Ober-Kirchenrath zu bitten, dafür L Synoden bei Einfü runß n und Gesangbüchern Wege der Gesetzgebung,

Erklärungen des s niht entspricht, den Evan r Sorge zu tragen, da

Ueber den Ausfall der Gouverneure von Kuopio-Län,

Nach diesen amtlichen D nten Gouvernement großentheils einen mittleren, inen höheren und stellenweise ogar einen guten Ertrag ergeben, für Weizen ein zu rauhes hat in einem kleineren Bezirke von Kuopio-Län - mittleres, stellenweise darunter bo- und Björneborgs-Län d tleres, aber anderentheils eine Grnte

nöthigenfalls im ferent beantragte namens der K „In Erwägung, hs vom 28.A

während Kuopio-Län Der Roggen ein mittleres, sons ein stellenwei bleibendes Ergebniß geliefert, in gegen zwar auh zum theil ein mit in großen Bezirken sogar eine Die Gerste weist in Kuopio-Län a Distrikten wit mittlerer und darunter bleibender theils wenigstens das Mittel Üübersteigende o- und Björneborgs-Län dagegen bloß in guten, sonst einen theils mittleren, theils daru in einem Kreise sogar einen {chlechten Ertrag. Hafer hat im größeren Theile von Kuo theils ein das Mittel über\teigendes Ergebni Bezirk mit nur mittlerer, „und einem an on Abo und Björneborgs-

. folgenden Beschlusses: Evangelischen Ober- Kirchenrat der 3. ordentlichen General-S nicht besteht ; in Erwägung ferner, Ober-Kirchenrath d. Gen.-Syn.O. die Mög heiten den Provinzial- bez.

General - Synode an

Evangelishen Ober-Kir

in Gemäßheit

1855 zustehenden Mitwirkung zur

den Schulgebrauh

den von den Provinz ebenen Erklärungen, en Provinzia

Kommissar, Konsistorial-Prä

Í Artrag der P Evangelischen Ober-Kirchenrath weil er bezwecke, die Widersprüche legen. Nach längerer Debatte wur

Synodalen Präsidente Richter an die Unterri zurückverwiefen.

Preis 2 M Auch dieser eine Auswa

2% Novellen besonders die „Sul von Gößendorff-Grabowski verfa laune erfüllt ift. in packender Weise den to Eine eindrucksvolle, rühren Küster von Chur zählungen au d die Novelle „Zu stolz* von P

Verlag von Albert Ahn in naten bevorstehende Erscheinen eines neue Lauff, dem Dichter des „Burggrafen führt den Titel „Im R und spielt zu der

über Mittel und gesehen von kleinen

in wichtigen Angelegen- Ecnte einen

Vorstand zuzuziehen, dem Beschluß von 1891 fest: den bei der den Kircher-

n Ertrag auf, einem Bezirk ei

entath zu ersuchen, nter bleibenden und

Kabinetsordre

Einführung von Religions- in Uebereinstimmung zu ial-Synoden bez. der G und erflärt damit den Antrag Der Königliche chter-Stettin beantragte Provinzial-Synode dem zur Berücksichtigung zu überweisen“, zwischen den bez. Erlafsen klar zu de auf Befürwortung seitens des die Petition nebst dem Antrage erihterstattung

lebhrbüchern vpio-Län theils ein gutes, halten mit Synode abg der Pommers

ß geliefert, abgesehen von einem deren mit einer unter Mittel Län dagegen hat nur alles Uebrige bloß eine mittlere oder dar- Bezirk aber sogar eine {chlechte Ernte.

jahrssaaten den gehegten Wünschen nit scheint dies doh durch den Ertrag der fiert, daß die Getreidevorräthe bis zur hen und die Gewährung von Staatshilfe mit Regierungs-Magazinen niht er-

Disharmonie. bleibenden Ernte. ein kleiner Theil eine gute, unter bleibende, ein kletner sona die Früh voll entsprochen haben, Herbstsaaten insowei nächsten Ernte ausrei Brotkorn oder Saatkorn aus den

t des Herbstgetreides hat unter „günstigen Verhält- und Bijöôrne-

l-Synode für erledigt.“ sident D. Dr. Ri

ommerschen osenhag“,

alten Köln, der Kölner Katechis8mu Franken. Max H die Verfasserin, der liebt gewordener der Vorrede zu : sie darin keine gelehrten Auseinandersetzun Belehrungen geben, keine ausnahmsweise ereignen o geführt zu werden, sondern Katechismus erfordert, kurze, Fragen des häuslichen Hausfrau, die 1 bersteht, sondern auch der einzelne Auskünfte su bieten. In klarer, le cher dem das Budget des Haushalts, die ri Dienstbotenangelegenheiten bef ens und zeigt d Neuerungen heranzuziehen,

n von Meyeren

cht8-Kommission zur weiteren Forderli wird.

Die Ausfaa nissen statt

und üppig, schadet haben.

Gesundheitswesen,

anze Reihe ras be- Lebensklugheit verdankt, dem vorliegenden Haushaltungs-Katechismus sagt, will en und weitshweifigen älle, die sich nur ganz der die zu umständlich sind, um je aus- sie will, wie es die Form eines bündige Antworten auf- alle wichtigen niht nur der 1och zagend ihren mannigfahen Pflichten

en Rathgeber dar-

Bücher über praktische G L s unden, wie der Gouverneur von Abo-

onders betont, und die Saaten stehen dicht, von einem cinzelnen Punkte abgesehen, wo

Literatur. Rathschläge für

Das amtsgerihtlihe Dezer fügungsentwürfe für die gesa Reichs- und Landreht unter An Bestimmungen von mehrte und verbesserte Auflage.

Thierkrankheiten und Absperrungs- Maßregeln.

der Tollwuth im Jahre 1896. serlichen Gesundheitsamt bearbeiteten elften seuchen im Deutschen en das Vor

größere Op

tsrihterlihe Thätigkeit nah gen geseßlihen Dritte, ver-

mmte am führung der einschlä Amt3gerichts-NRat XX1I1I, 628 S. Breslau, Verlag ant gebunden 10 A D \hem Wissen angefüllt, in den tungsdienst tritt, steht in den ersten _In neuerer Zeit sind nu chern erschienen, welhe dem Refe tuation forthelfen und - zugleich dem Amtsrichter en Ausbildung des jungen Juristen Zeit und Mühe indem sie an Beispielen zeigen, wie man Bota, Urtheile 2c. in den verschi riften hat sih ganz be erwähnte, zum ersten Male im Jahre in der Form von Beispielen Thätigkeit zur Darstellung bringt. Auflage des Werks, in welcher da in das Schifffs-

gekommen, das Verfahren der 3 allem aber der Sprache die ihr ge

Verbreitung Nah dem im Kai beriht über die Verbreitung von Thier hat im Jahre 1896 die Tollwuth g ch weiter ausgebreitet un den Thieren gefordert. darunter 68,0 9/9 bei Verdachtes der Ansted herrenlosen wuthverdä dächtigen Hunden weniger unter pol

t, einen praktischen, ver t verständliher Weise berücksichtigt fie, nath- tige Zeiteintheilung und die d, alle wihtigen Vorfälle ich überall bemüht, die leßten Er- ohne die alten erprobten , von den verschiedenen Ansichte fahen Methoden die bewährteste auszu- Sachregister it des elegant

junge Referendar, der, mit theoret praktishen Vorberei diesem meist rathlos ge große Anzahl von B diese peinlich bei der praktis ersparen wollen,

d auch erhebli d im ganzen 92,0 9/0 Erkrankungsfälle, Die Zahl der wegen

prochen sin des Hauswes findungen un ( Erfahrungen zu vernachlässigen

rendar über unden mehr gemeldet. ung getödteten Hunde und die der getödteten tegen, wogegen von den ver- Beobachtung gestellt worden getödtet sind 939 Thiere (gegen 724 Hunde (431), 2 Kayen (1) und 213 nsteckungsverdächtige Hunde wurden 1851 e Anordnung getödtet und herrenlose wuthverdächtige den. Am stärksten herrschte den östlichen Gebieten von Hunden) und im Königreich während die übrigen

d von den mannigfa chtigen Hunde ist gest

das handlihe Format, das ausführliche dtlihe Eintheilung kommen der Brauchharke us zu statten. Beamten-Kalender für das Jahr 1898, „Sekretär, und W. Deimel, 13. Jahrgang.

rotokoll führt, enen Materien onders das eingangs enene Buch bewährt, die gesammte amtsrihterliche ie seit kurzem vorliegende dritte s Verfahren bei Rentengütern, bei nd in das Börsenregister hinzu- wangévollstreckung umgestaltet, vor bührende Sorgfalt gewidmet ift, n warm empfohlen werden.

ifum. Eine Darstellung der beider- grundlegenden Be- Verwaltungs- Verlag von

und die überfi ausgestatteten Katechism

Allgemeiner } herausgegeben von R. Schmitt, Kreis Steuer - Sekretär in Hamm i. W L amm. Preis 2,50 46 GegenÜü Kalenders folgende

489 im Vorjahre), nämli andere Hausthiere (57 (gegen 1017 i 48 (gegen 67) unter Hunde sind die Seuche, wie au eußen (835 achsen (82 Fälle, Fälle (22 unter Hunden

Von den Grenzkrei Oesterrei Habelschwerdt, Glaß, in Schlesien und ODelêniß im eblieben. In Bayern

hre) auf polizeilih Beobachtung gestellt ; 927 (gegen 125) getödtet wor ch im Vorjahre, in älle, darunter 622 unter darunter 80 unter Hunden), im Reiche zerstreut auftraten. n gegen Rußland ist Neurode, Hirs

Verlag von ber der vorjährigen Ausgabe Bereicherungen erfahren: ührlihe Zusammenstellung der neuen leren Beamten, das neue Wittwen- betreffend die Tagegelder und Reises Gerichtskostentabelle, Münzwesen nebst Münzvergleich ber die Verhaltun

E. Griebsch,

Eintragungen hat der I

nhalt dieses Es sind neu aufgenommen eine ausf Gehalis\tufen der oberen und mit Pensions-Gesey, dás neue Geseh, kosten ter Staatsbeamten, Abhandlung über das eine Diskontotabelle, bei Unglüdsfällen; h Beginn der d. und 14. Diese Ergänzungen wer x Freunden gewiß manche neue gewinnen.

„Trowihsch's Volkska von Trowißsh u. Sohn; Pr. eleg. ge genden einundfiebzi größere Erzählungen m Claudius, Willy Werne Wite und Anekdoten. Im Kalendarium endli finden fi werthe Notizen und ein Verzeichn Norddeutschland. Die vier beigegebenen Vollbilder gereichen dem Kalender zum

keiner, von denen gegen chberg und Löwenberg önigreih Sachsen von der Seuche wurden die Grenzbezirke Tirschenreuth wei weitere, in der Nähe der Grenze gegen Die meisten Erkrankungsfälle Löbau i. Westpr. (33), Lyck, 0), Osterode i. Oftpr. 23), Allenstein (22), Berichtsjahre

eine ausführliche ungstabelle, smaßregeln i\t ferner der en angegeben. lreihen alten

en an der Hand der ung der örtlichen allgemeinen hne, Bürgermeister. 2 2,75 #4 Das vorliegende, aus täglichen Lebens heraus entstandene - inerseits das Publikum Geltendmachung

und WVerwaltungsklage)

echte und Pfli stimmungen für die reußen von M. K eine, Berlin. Preis geb. gen der Praxis Buch verfolgt den Zwedck, e Rechtsmittel effsen (Beschwerde, informieren \tändniß des Polizeirehts be diesen als Hilfsmittel ewalt zu dienen.

echtsanwalten, sowie den Mitglie Buch willkommen sein. in Priva trechte, e aus gemeinem Eigenthum und Die gemeinverständli he Sprache und das

eine Anleitung ü inter jedem Tage im Kalendarium Wochen in Kranken- und Unfallsa den dem Kalender zu setnen za

eid, sowie z ende Bezirke betroffen. ellt in den Kreisen 2c. (31), Mohrungen (3 Stubm (25), Braunsberg ( Die Tollwuth is auch im Auslande übergelaufene wuthkranke

Oesterreich lie wurden festges (je 32), Elbing 29), Schlochau (26), nit (21), Schroda (20). er mehrfach dur aus dem Hunde eingeshleppt worden,

über die viel-

(Berlin SW., Verlag b. 1 M4) bringt in dem vorlie- 1898 an Unterhaltungsstoff vier Bildern von Wilh e und Sprüdche, elehrende Theil. r den täglihen Verkehr wissens:

, in Tonholzschnitt gedruckten besonderen Schmuck.

andererseits i den unteren Behörden beizutragen und mäßigen Handhabung der it der Materie weniger vertrauten dern der Verwaltungsgerichte erster Besondere Beachtung ver- über die Ent-

gsten Jahr it künstlerisch ausgeführten r u. Anderen, ferner Gedicht ist au der

ei der geseß Aber au den Spanien. Königliche Verordnung vom 2. d. d. M. aus Pensácola des dort aufgetretenen gelb

Instanz wird das dienen die Abschnitte über Eingriffe ädigungsansprüche, er den Zivilrechtsweg.

M. wird für Sh (Florida) ausgelau en Fiebers Quarantäne

siriò, wegen