E I S: C R r t Ten Em G
G E C E E E L E S S R A S T E
* weise ift Niederschlag gefallen.
viva: Herr Hcffmann; Gräfin: räulein Hiedler; Süsaune: äulein Dietri; Cherubin: Fräulein Rothauser; Bartolo: rr Stammer; lio: Lieban; Don Curzio: Herr bilipp; Antonio: Herr Krasa: Bärbchen: Fräulein Reiniich ; S arzelline: Fräulein Kopfka. Als Figaro gastiert Herr Hans Keller vom Stadt-Theater in Breslau; der Künstler ist eventuell als Ersay für Herrn Franz Krolop in Ausficht genommen. Kapell- meister Dr. Muvck dirigiert. : Im Königlichen Schauspielhause find:t morgen eine Auf- führung von Ernst von Wildenbruh's Trauerspiel „Die Karolinger“ statt. Die Beseßung lautet: Ludwig der Fromme: Trr Nesper; JIudith, seine Gemahlin: Fräulein Poppe; Lothar, König von Italien: Herr Keßler; Ludwig der Deutsche: rr Ludwig ; Karl, Ludwig's und Judith's Sohn : Fräulein Lindner ; bt Wala: Herr Molenar; Bernhard von Barcelora: Herr
Es: Hamatelliwa : Frau von Hechenburger ; Abdallah : Herr able.
Am 17. Dezember (dem Tavftage Bcetkoven's) findet der vierte Symphonie-Abend der Königlichen Kapelle unter Kapell- meister Dr. Muck's Leitung ftatt. Herr Edouard Nisler ift ein- geladen worden, an diesem Abend das G-dur-Konzert von Beethoven zu spielen. Außerdem gelangen die Ouvertüre zu den „Ruinen von Athen“, die Ouvertüre „Leonore II[* und die B-dur-Syzuphonie des Meisters zur Aufführung. i
Der Orgelvortrag in der Marien-Kirhe, am Mittwoch, den 8. Dezember, Mittags 12 Ukr, wird eine neue Komposition von Dienel: Variationen über den Choral „Großer Gott, wir loben dich“ bringen. Ferner hen Weihnachtsgesänge von Martin Blumner, Albert Bedcker und Anderen auf dem Programm. Mitwirken werden Fräulein Erna Gocrik, Fräulein Marianne te Beaulieu, der Violoncellist Per Paul Triff und Herr Robert Schwietselmann. Der Eintritt ist frei.
Mannigfaltiges.
Der „Zentralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen * hielt am Freitag im Herrenhause seine Jahresversammlung ab. Den Vorsiy führte der Staatssekretär a. D. Dr. Herzog. An- wesend waren unter Anderen Staats-Minister Herrfurth, Gebeimer Ober-Regierungs-Rath Post aus dem Handels-Ministeriuinm, Stadt- rath Mugdan, der Präsident der Verwaltung des Reichs-Invaliten- fonds Dr. Résing, Professor Albrecht von der entralstelle für Arbeiter - Woblfahrtseinrihtungen, Professor Böhmert - Dresden, Dr. Hensel-Leipzig, Stadtverordneter Sombart-Magdeburg, LTirektor Jessen: Berlin und Direktor Schrader-Berlin. Dem vom Borsißenten erstatteten Bericht zufolge, zählt der Zentralverein z. Z. 1004 Mit- glieder, und zwar 193 Bebörden, Körperschaften und Vereine, 146 Afktien- und andere Gesellshaften, 6 permanente Mitglieder und 659 persönliche Mitglieder, - davon- 226 in Berlin, 425 sorst in Deutschland und 8 im Auélande. Zu den korporativen Mitgliedern gehören tas Reihs-Versilerungsamt, der Berliner Magistrat und die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft. Gegen das Vorjahr ift die Mitgliederzahl um 51 zurückgegangen; 55 Mitglieder find ausgeschieden, 4 neu eingetreten Ein Aufruf zur Werbung neuer Mitglieder is zur Vertheilung gekommen, das Ergebniß der- selben liegt noch nicht vor. Eirgeuommen wurden im vergangenen Sahre 16 043 M, verauëgabt 15248 4A Die Herausgabe dcs „Ar- beiterfreundes“ und der „Sozial-Correspordenz* erforderte 8700 Der biefigen Spar- und Leihgenessenschaft wurden für Einrichtung einer Lesehalle und Bibliothek 300) 4 überwiesen. Uever die Frage der Einführung des Unterrichts in der Haushaltung und der Gesund- beitépflege wude eine Denkschrift verfaßt, die den betheiligten preußischen Ministerien überreiht worden ist. Das von dem Zentralverein erstrebte engere Zusammenwirken aller verwandten Vereine ist von der Zentral- stelle für Arbeiter- Wohblfahrtéeinrihtungen eingeleitet, Weiteres soll in einer demnächst in Autsiht genommenen Konferenz berathen werden. Neu in den Vorftand wurde an Stelle des nah Elberfeld verzogenen Landschafts-Direktors Sombart der Geheime Regierungs-Rath Dr Zacher vom Reiche-Versicherungsamt gewählt. Zwei erledigte Stellen im Berliner Autschuß bleiben zunächst unbefeßt, weil man versuchen will, hervercagende Industrielle für die Mitarbeit zu gewinnen. Neu in den auswärtigen Ausschuß traten Stadt-Baurath Köhn-Nürnberg und Graf Pilati-Lüneburg.
Zum FürstbischöfliGen Delegaten und Propst bei St. Hedwig ¡ít, wie die „Germania“ meldet, von dem Kardinal Kopp der Fürst- bishöflice Kommissar, Geistlihe Nath Neuber ernannt worden.
Dem Striftsteler Professor Dr. Karl Frenzel wurden beute - anläßli seines siebzigsten Geburtstages zahlreidhe
Ehruúngen zu theil. Seine Königliche Hoheit der her von "Satsen ließ durh den Wirklichen Geheimen Rath Dr von Heerwart dem Jubilar Ritterkreuz des
Ordens der Wadlsamkeit oder vom Weißen F ü reihen. Seine Hoheit der Herzog von S en und Hôtst- dessen Gemahlin, Freifrau von Oen ar-dten Porträts mit eigen- händigen Widmungen- Die Redaktion und ter Aufsichisrath der „National-Zeitung“, deren langjähriger Mitarbeiter der Gefeierte ist, die Schiller-Stiftung und das Goethe-Museum in Weimar, der Verein „Berliner Presse“, die „Eenofsenschaft deutscher Bühnenangehöriger “ u. A. ließen durch Abordnungen Glückwünsche überbringen. blreih waren auc die durch die Post eingetroffenen Beglückwünschungen.
Auch der Vortragsabend, welcher norgenetn unter Leitung von Frau Elly von Siemens zum Besten des „Wöchnerinnenheims“ in der Ausstellung für Kinderpflege und Kindererziehun (Wilbelmftraße 63) stattfand, nahm einen wohlgelungenen Verlauf: Das Programm umfaßte außer- einem ernst gehaltenen, interefsanten Vortrage des Forshungsreisenden Hauptmanns Tanera, zu weldem Herr Goerke und Herr Dr. Ehrenreich Projektionsbilder ermögliht batten, noch mancherlei humoristische und mu falishe Unterhaltungen.
ür eine Lotterie batten die sämmtlichen Ccmitêmitglieder reihe Ges enke aller Art gespendet. In den Zwischenpausen forgten das von Damen der Gesellschaft bediente Buffet und das Automatishe Buffet für die Bewirthung der etwa 500 erschienenen Zuhörer, welhe auch nach dem Vortrage größtentheils neh lange ver]ammelt blieben, aufs beste. — Die Auestellung, welche täglich von 10 bis 3 Uhr gegen ein Eintrittsgeld von 50 „Z geöffnet ist, wird, wie hon wiederholt mit- etheilt ift, noch bis zum 8. Dezember dauern. Für die Akbendunter- altungen sind nur noch für den 7. und 8. Dezember Billets in der Kön'glihen Seehandlung, Jägerstraße 21, zu haben.
Aus ter letzten Monats-Versammiung des Berliner Bezirks - Vereins deutscher Ingenieure ist ein Vortrag des Professors Pfeifer über „die pEysikalisen Grundlagen und die technis{che Aus- bildung moderner Trocken - Einrichtungen“ ron allgemeinem Interesse, weil er zum ersten Male nach ihrer mehr- jährigen Erprobung über eine wichtige deute Er- fintung berichtet, die ißre Entstehung aus. einem als fruchibar er- wiejenen Gedanken berleitet. Dieser ihr zu Grunde liegende Gedanke ergiebt sich aus dem Folgenden: Einen Gegenstand trocknen heißt das ihm im Innern oder an der Oberfläche anhaftende Wasser ¿ur Verdunstung oder Verdampfung bringen. Je trockener und wärmer die mit dem Gegenftand in Berührung gebrachte Lust ift, tefto s{neller und grüntliher erfolgt die Trccknung. Mit jeder Verdunftung oder Verdampfung ifff| ein starker Wüärme-Verlust für die Umgebung, also gegeberen Falles für die Trockenlust, verbunden. Um ein Kilo Wasser von 0 Grad auf 100 Grad Celsius zu erwärmen, bedarf es 1C0 Wärme-Einheiten; um dies Quantum hundertgradigen Wassers aber in Dawpf zu ver- wandeln, sind weitere 537 Wärme-EGinheiten nöthig. Ebenfoviel Wärme isi auch für Verdunstung der gleiden Wassermenge bei nietrigerer Temperatur erforterlich. Diese 537 Wäime- Einheiten sind in dem entstehenden Dampf gebunden (latent); fie werden wiedergewonnen, sobald der Dampf niedergefchlagen, wicder flüssig wird. Gelingt es also, die von dem trocknenden Gegenstande wepgeführte, mit Wasser- dampf beladene und gegen ihre ursprünglicze Temperatur stark ab- gekühlte Luft von dem mitgeführten Dampf durch Niederschlagung desselben zu befreien, so wird die latente Wärme im Condenswasser wieder gewonnen urd kann zur Erwärmung neuer Trcckenluft Verwendung finden. Dies is der Grund- gedanke der Dr. G. Möber’schen und Profcssor P. Pfeifer’schen Erfindung eines verbesserten Trockenverfahrens. Selbstverständlich ist der Gedanke praktisch erst dann verwerthbar, wenn die Mittel, den Dampf aus der tamit beladenen Treckzrluft niederzushlagen, nit kostspieliger sind, als ungünstigften Falls der Wärme-Gewinn beträgt. Das Rechenexempel ftelt |ch bei den Möller- Pfeifer’sWen Trocken-Anlagen aber derartig zu Gunsten einer beträdtlihen Wärme- und dementsprehend Kohlen-Erfparniß, daß diese Trockenanlagen si scit zwet Fahren in der Zementfabrikation und in der Ziegelbereitung allgemein cinzuführen beginnen und im Augenblick im JIn- und Ausland \chon über fünfzig derselben in be- friedigendem Gange sind. Die qualitative Leistung dieser Anlagen ist eine so volifommene, daß den trockuenden Ziegeln fogar das bygrosfopisch gebundene Wasser entzogen wird — ein bedeutender Vortheil für das nachfolgende Brenren. Freilih ist dies erst ein Anfang, wenn auch ein vielver|preGender, und es bedarf noch der Anpassung des neucn Systems an die zahlreihen, der Trocknung zu unterwerfenden Dinge. Da die praktishe Bewährung der Erfindung aber tie Probe auf dig Genauig-
keit der vorangeganaeren Festlegung der vhysifal G des Tredenprozcies isi, unte diese Probe ftnmt, sé isi mit een E
run z Mies ie tneuseltbarer seine mise Me iUide Be N
Der diesjährige Weibnachtsmarkt beginnt am 11. d.
und dauert bis zum 27. e Se RTE ait bee Makgabe daß am 28. Dezember, früh 8 Uhr, sämmtlihe Buden und Verkaufs: fgrriiangen von den betreffenden traßen ur.d Plätzen fortgeshaft
Die Bucbdruckerei Gustav Shenck Sohn, Berlin SW. 19 Jerusalemerftraße 56, hat auch für das Jahr 1898 einen praktis eingerihteten Lö schkalender herstellen lassen. Bisher diente derselbe nur als U Es für tie Kunden der Firma. Jeßzt foll der Kalender einem weiteren Publikum zugänglih gemacht werden und ist fun Se E s E e) 1 tr Es DUI A eignet
) derselbe a nterlage sowohl für den Bureau- wie für È Privatschreibtisch. s A
Rom, 4. Dezember. Im biesigen Deutschen Künstler- verein fand heute das üblihe Vorstandsmabl stait. An dem- selben nahmen, wie „W. T. B.“ meldet, der Botscafter Freiherr von Saurma-Jeltsch mit den Mitgliedern der Botschaft scwie der preußishe Gesandte beim neen Stubtk von Bülow rend der bayerishe Gesandte beim Quirinal, Freiherr von Tucher theil. Der Vize-Präsident Dr. Noack getahte der großen Verdienste des früheren deutsÆen Botschafters voa Bülow um _ den Verein, be- arüßte den Freiherrn von Samma-Jeltsh als Ehrenmitglied des Vereins und selbsttbätigen Förderer der Kort und schloß mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser Wilhelm I1. Freiherr von Saurma-Ieltsch dankte, indem er der Hoffnung Ausdruck gab, daß feine Beziehungen zu der Kolonie und dem Verein ftets die angenehmsten und besten bleiben würd:n. Die Worte des Botshasters wurden von ten Theilnehmern an dem Feste, deren Zahl etwa 80 betrug, mit allgemeinem Beifall aufgenommen.
Rom, 5, Dezember. Seit drei Tagen wüthet,, wie dem „W. T. B.*® gemeldet wird, hier und in mebreren Provinzen ein heftiger Sturm mit Regen. In Neapel herrscht seit gestern großes Unwetter: viele Schornfteine find eingestürzt: bei Baja und auf der Rhede von Neapel haben 25 Kauffa hrteishiffe Schiffbruch erlitten. Verlust an Menschenleben - ist nit zu beklagen. Jn mehreren Ortschafien bei Reggio di Calabria sind viele Häufer an der Küste durch Meeresstürme zerstört wcrden. Bei Palermo hat das Unwetter großen Schaden auf den Feldern angerihtet. Aus mebreren Orten Sardiniens wird heftiger, bereits 20 Stunden an- haltender Regen gemeldet. Auch aus Milazzo , Messina und Portici, wo die Hafenanlagen beschädigt sind, laufen Nachrichten über ftarke Ziürme ein. In Saffari haben die Felder Schaden gelitien, auh fürhtet man, daß dort Verluste an Menschenleben vorgekommen find. Die Eisenbahnverbindung zwis{chen JIglesias und Cagliari ift unter- brochen, ebenso infolge der Anshwemmung die Eisenvahnverbindung zwischen Ancona und Porto Civitanova.
Christiania, 4. Dezember. druckerei ist dem „W. T. B.* zufolge heute Abend durch eire Feuersbrunst vollfiändig zerstört worden. Der Gesammtschaden wird auf 460 0€0 Kronen gefchägt.
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Rom, 6. Dezember. (W. T. B.) Die „Agenzia Stefani“ veröffentliht nachfolgende Note: Jnfolge der Ab- stimmung der Kammer am Freitag, betreffend den Gejcß- entwurf über das Aufrüken in der Armee, hat das Mini- slerium angesichts der Lage heute Vormittag dem König seine Demission überreiht. Der König hat sih vor- behalten, seinen Enishluß bekannt zu geben. Die „Agenzia Stefani“ fügt hinzu, der König werde fsiherlich di Nudini mit der Neubildung des Kabinets betrauen; die Kammer werde sich heute S der Krisis vertagen.
(Forisezung des Nichtamilichen in der Ersten Beilage.)
A
Wetterbericht vom 6. Dezember, 8 Uhr Morgens.
Stationen. | Wind. | Wetter. |
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres\p
red. in Millim
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Belmullet. . | 754 Aberdeen …. Christiansund | 766 Kopenhagen . Stockholm . tai | T . Petersbg. Mosfau . …. | 776
Cork, Queens-
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wolkenlos
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bedeckt
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bedeckt Nebel
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760 763 764 764 765 767 Neufahrwasser| 770 Memel ... | 751 Münster. . . | 764 Karlsruhe . . | 765 Wiesbaden . | 765 München . . | 765 766 766 767
woltig
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bededckt bedeckt Nebel bededckt bedeckt heiter
bedeckt Nebel bedeckt bededckt Nebel bedeckt bededckt 767 Nebel
762 |ONO A4Negen Nebersicht der Witterung.
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Anfang 7 Uhr.
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lih von Schottland erschienen, übec Nordwestirland Weststurm verursachend, und {eint sich rasch oft- wärts auszubreiten, sodaß insbesondere für das westlihe Deutschland Sun demnächst erwartet werden dürfte. Am höchsten ist der Luftdruck über Ost-Europa. Bei s{chwacder südlicher Luftströmung und nahezu normalen Wärmeverhältnissen is das Wetter in Deutschland trübe und stark neblig ; \tellen-
Dienstag: Ein
Deutsche Seewarte Anfang 8 Ubr.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern- baus. 207. Vorstellung. Mozart-Cyclus. Vierter Abend: Figaro’s Hochzeit, Komische Oper in | Franz Guthery, Adolf Klein, 4 Akten von Wolfgang - | na Beaumarchzais, von Lorenzo Daponte. Ueber-
sezung von Knigge-Vulpius- Anfang 74 Uhr.
m A i im dert : s Ad Eni wolfig ager. Trauerspiel in ufzügen von Ernst von a A
bededt Wildenbruch. Anfang 73 Uhr. Direktion: Sigm. Lautenburg. Mittwoch: Opernhaus. 208. Vorstellung. Mozart- | nd C. Kraa bedeckt Chclus. Fünfter Abend: Don Giovanni. (In s B: italienisher Sprache.) (Donna Anna: Frau Lili bededckt Lehmann, Don Giovanni: Herr d’Andrade, Don Octavio: Herr Cremonini, Leporello: Herr Thoma- \{check.) Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. Liebe. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Friedrich bedeckt von Sgiller. Anfang 7F Uhr.
Denisches Tyeater. freunde. Anfang 7# Uhr.
Mittwcch: Zum ersten Male: Mädchentraum. Anfang 7§ Uhr. Spiel in 3 Aften von Max Bernstein.
Donnerstag: Die versunkene Glocke.
Berliner Theater. Dienstag: Faust L. Theil.
Eine Depression von mäßiger Tiefe ist nordwest- M S Garten. Kantsir. 12.
74 Uhr. Mittwoch: Die Journalisten. Donnerstag: Circusleute.
Schiller - Theater. Dienstag: Vanina Vauini. Anfang 8 Uhr. Mittwoch: Zum ersten Male: Heimg"fundc n,
onnerstag: Seimg’funden. Anfang 8 Uhr.
Theater. bein. Anfang 7} Uhr. Mittwoch: Haus Huekebein.
Imadeus Mozart. Text | Carl Waldow.)
276. Vorstellung. Die Karo- | Neues Theater.
Werner. Anfang 7# Uhr.
277. Vorstellung: Kabale und | 29wood.
Dienstag:
nfang 7
(Direktion: Intendant
Burleske mit Gesang in
(Wallner - Theater.)
Berliner mit Gesang und Tanz in
Lessing-Theater. Dienstag:
Donnerstag: Haus Huckebein. (Jenny Groß, Franz Schönfeld,
Residenz-Theater. Direktion: Theodor Brandt. , ‘ \ z S - j Jugend- s: Ens a S Verehelicht: Hr. Prem. - Licut. a. D. Woldemar matischer Scherz in 1 Akt von Ernst Hallenstein,
Theater Unter den Linden. : Offenbah-Cyclus. Orpheus in der Unterwelt, | Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister Ernst Burleske Oper in 4 Bildern von y neu bearbeitet von Eduard Jacobson. Musik von Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Dornröschen. — | Jacques Offenba. In Scene gele von Julius Abends 74 Uhr: Fn Behaudlung. Ge: Dirigent: Herr Kapellmei
Dcennerstag: Faust Ax. Theil.
Thalia-Theater. (Vormals: Adolph Ernst-
Sommernachtstraum. Anfang | Theater.); Dienstag: Bitte, recht freundlich!
ft von Benno
Jacobson. Musik von G. Steffens.
Berlin über Alles. Schwank in 3 Akten von Benno Jacobson. Anfang 74 Uhr. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Central-Theater. Alte Jakobstr, 30. Direktion: Rich. Schul. Dienstag S Gun Tomo, ale G Fahrten, Ur e UngLr oe
6 Bildern von Bulies
8 - | Freund und Wilßelm Mannstädt. Mußk von Daus Hue ) Silius Einödöhofer, Aniang 7è Uhr. Mitiwoh und die folgenden Tage: Berliner Fahrten.
Konzerte. Sing-Akademie. Dienstag, Anfang 8 Uhr:
Schiffbauerdamm 4a, / d. | 1IL, Soirée des Vöhmischen Streich-Quartetts. Dienstag: Die —
Logeubrüder. S{wank in 3 Akten von C. Laufs In Scene geseßt von Herm.
Saal Bechstein. Dienstag, Anfang 74 Uhr: Lieder-Abend von Jda Seeliz.
Mittwoh und Donnerstag: Die Logeubrüder. | E E E Ü Sonntag, den 12. Dezember, Nachmittags 3 Uhr:
Zu volksthümlihen Preisen: Die Waise von
Familien-Nachrichten.
Verlobt: Frl. Else Müller mit Hrn. Hauptmann riß Blech von Blottniy (Braunschweig). — rl. Caroline Wolf mit Hrn. Prem.-Lieut. aëther (Elberfeld—Aachen).
Graf von Uxkull-Gyllenband mit Lucy Freifr. von Wangenheim, geb. Ahrenfeidt (Plaue). — Hr. Stadtshulinspektor Dr. P. von Gizycki mit Frl. Henriette Salamonéki erlin). — Hr. Prem.- Lieut. Ferdinand von Frankenberg» Lüttwitz mit Dienstag: | Frl. Hela Moßner (Ulbersdorf).
von Bose (Merseburg). — Hrn. Prem.-Lieut. von Heyden (Hamburg). — Hrn. ajor Staabs bie ALA R Eine et Hrn.
; mtsrichter Arnim (Krofsen a. D.). ber ROgOIanyE Gestorben: Hr. Rittmeister Charly von Kcoene-
tor Crémieux,
T. : mann (Berlin). — Hr. Rittergutsbesißer und Mittwoch: Orpheus in der Unterwelt., ) Mi ebe lin
em.- Lieut. z. D. von Berlin-Westend)d. — Hr. Sanitäts - Rath und Stabsarzt a, D. Dr. Oskar Schaller (Charlotten- burg). — Verw. Fr. General Auguste von Keffel, geb. von Bafsewiß (Potsdam).
Hierauf : 5 | Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.
Druck der Nord rudckerei und Verlags- Anstalt Berlin S Nr. 32,
Acht Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage). (2056#)
Die hiesige Afktienbuch- :
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.
M 287.
Königreich Preußen.
Ministerium des Jnnern.
Zweite -Anweisung zur Ausführun der Land-
gemeindeordnung für die Provinz cen Doe
vom 4. August 1897 (G.-S. S. 301), betreffend die Ver- fassung und Verwaltung der Landgemeinden.
A. Die Organisation der Landgemeinden.
Die Organe der Landgemeinde find der Bürgermeister mit den ibm zur Unterstühung und Vertretung beigegebenen Schöffen und die Gemeindeversammlung. Unter dem Bürgermeister stehen die für einzelne Dienstzweige oder Dienftverrichtungen - ernannten Gemeinde- beamten. i
An Stelle der Gemeindeversammlung tritt in gewissen Fällen eine gewählte Gemeindevertretung (vergl. IT).
n Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern werden in der Regel, in den kleineren Gemeinden ausnahmsweise, die Schöffen mit dem Bürgermeister und neben diesem zu einem kollegialishezn Ge- meindevorstand, Gemeinderath, vereinigt, von elaem dann bestimmte, sons dem Bürgermeister allein übertragene Geschäfte zu verfehen find (vergl. IIT, 4).
I. Die Gemeindeversammlung.
1) StimmreWßt:
Die Gcmeindeversammlung befteht zunä aus den stimm- berehtigten Gemeinde-Angehörigen. Welche Gemeinde- Angehörigen na ihren persönlichen und wirtbschaftlichen Eigenschaften als ftimm- berehtigt anzusehen sind, ergiebt sih aus SS 11 bis 15 und § 16 Absay 4.*) Außerdem sind nah § 16 Absatz 1 bis 3 ftimmberechtigt : Auswärtéwobnende (Ausmärker), juristishe Personen, eins{ließlich des Staatéfiskus, und Gesellschaften, weiche im Gemeindebezirk jeit zwei
Fahren besißen
entweder landwirthschaftlih (nit forstwirthschaftlich) genußte Grund- üde, die eine selbständige Ackernahrung bilden oder einer olhen gleih zu ahten sind, was dann der Fall ift, wenn auf die Grundstücke ein Jahresbetrag von mindestens 16 # der vom Staate veranlagten Grundsteuer entfällt,
oder andere (au forslwirths{aftlich genußte) Grundstücke, auf denen ein Wohnhaus, eine Fabrik oder eine andere gewerb» lihe Anlage ftebt, die dem Werthe einer selbständigen Ackernahrung mindeftens gleihkommen.
Um letteres festzustellen, ist zunächst der Werth einer selbst- ständigen Ackernahrung bezw. eines in der Gemarkung mit 16 Grundsteuer veranlagten, landwirthschaftlich genußten Grundftücks zu erinitteln.
Der Betrag von 16 X veranlagter Grundsteuer kann für einzelne Kreise oder Kreistheile höchstens auf das Doppelte erhöht werden. Stellt der Kreisauss{uß einen solhen Antrag, fo ist diefer von dem Undrath nah Anhörung der Gemeindeversammlung (Gemeinde- vertretung) mit gehöriger Begründung dur Vermittelung des Re- gierungs-Präsidenten dem Ober-Präsidenten einzureichen, welder den
ntrag nebst - einer gutahtlihen Aeußerung dem Provinzial-Landtag zur Beschlußfassung vorzulegen hat. ) :
s J Smn hat der Regel nah cine Stimme (vergk. a und 3).
Gemeindeglieder sind diejenigen Gemeindeangehörigen, welchen das Stimm- und Wahlrecht und das Recht zur Bekleidung unbejoldeter Aemter in der Gemeinde zusteht.
: 2) Mehrfache Stimmen. Stimmberechtigte, deren Grundbesiß im Gemeindebezirk vom Staate zur Grund- und Gebäudefteuer i mit X 46 oder mehr veranlagt ift, haben S Biimnen, o 100 = x "7 " e " 4 o Ebenso haben die Gewerbetreibenden der dritten Gewerbesteuerklasse e die der zweiten drei und die der ersten vier Stimmen (§ 16 r. 2 Absay 3).
Auf Antrag des Kreisaus\chufsses können durch Beshluß des Pro- vinzial-Landtags die vorstehenden Grund- und Gebäudestéuersäße von 90, 50 und 100 M erböbt oder — bôcstens jedo um die Hälfte — erniedrigt werden; in gleicher Weise kann die timmenzahI, zu welcher die im Geseße erwähnten Steuersäße berehtigten, um eins (d. i, auf drei, vier, fünf) erhöht werden (§ 19 Nr. 2 Äbsaß 1 und 2). Durch eine Erhöhung der Stimmenzahl der Grundbesißer wird eine ent- \sprehende Erhöhung der Stimmenzahl der Gewerbetreibenden von {elbst herbeigeführt (§ 19 Nr. 2 Absaßz 4). : :
Wenn der Kreisausshuß beschließt, eine derartige Abänderung der geseßlichen Regel bei dem Provinzial-Landtag zu beantragen, so hat der Landrath die Gemeindeversammlung über diese Abänderungs- vorshläge zu hören und durch DE tung des Regierungs-Präsidenten die sämmtlichen Verhandlungen dem Ober-Präsidenten einzureichen, von welchem sie mit ciner gutahtlihen Aeußerung dem Provinzial- Landtag vorzulegen sind.
Wenn einem Wohnhaus- oder Grundbesißer nach der auf ihn entfallenden Grund- und Gebäudesteuer und zugleih in seiner Eigen- haft als Gewerbetreibender eine Mehrheit von Stimmen gebühren sollte, fo sind diese Stimmen nit zusammenzurehnen, fondern es kommt nur die größere Zahl zum Anfaßte. f
Vereinigt aber ein Stimmberehtigter auf vorstehende Weise méhr als ein Drittel akler Stimmen auf fi, so muß eine Herab- seßung ftattfiaden, welche von dem Bürgermeister herbeizuführen ift {8§ 16 Nr. 3).
3) Kollektivstimmen.
Andererseits si:ht das Gesey einen Fall vor, in welhem nicht jeder Stimmberechtigte eine volle Stimme hat. Die Gemeinde- lieder, welhe nicht wegen ihres Grundbesiges, sondern aus anderen
aden stimmberechtigt sind, sollen näwlich zusammen nit mehr als ein Drittel der Stimmen führen, alfo höchstens halb fo viel Stimmen als die übrigen Stimwberehtigten. Ueberfteigt die Anzahl der nicht angesefsenen Gemeindeglieder den dritten Theil der Ge- sammtzohl der Mitglieder der Gemeindeversammlung, so haben die ersteren ibr Stimmrecht durch eine jenen Verhältnifsen entsprechende Anzahl von Abgeordneten auszuüben, welche sie aus ibrer Mitte auf die Dauer ron Jes Jahren wählen (§ 6 Nr. 1). Die Wahl erfolgt auf Einladung und unter Leitung des Bürgermeisters.
4) Stellvertretur g.
Das Stimnreht if in der O persönli auszuüben. Aus- wärtswohnende (Ausmärker) köanen fich durch männliche Gemeinde- glieder vertreten lassen oder selbst erscheinen; weiblihe und unselbst- ständige Personen, jaristishe Personen und Gesellschaften können nur durch Vertreter in der vom Geseß2 näher geregelten Weise ihr Stimmrecht ausüben (88 17, 18). Der Bür ermeister hat im Zweifelsfail eine dur Mehrheitebes{luß zu treffende Entscheidung
der Gemeindeversammlung über die Gültigkeit der Legitimation der
*) Die ohne rähere Bezeichnung angeführten Paragraphen find die der Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891.
Berlin, Moutag, den 6. Dezember
Vertreter herbeizuführen. Eine bestimmte Form für eine fol Legitimation ift niht vorgeschrieben. E 5 | Ee
5) Lifte der Stimmkerewtigten.
_ Die nach Nr. 1, 1 der Anweisung, betreffend die erftmalige Bildung der Gemeindeversammlungen, Gemeindevertretungen und Gz- meindevorstände, vom 5. Oktober 1897 endgültig festgestellte Liste der Stimmberecktigten if unter Berückfichtigung der im Laufe der Zeit eintretenden Veränderungen fortzuführen und in Gemäßheit des S 9 Absay 2 alljährlih im Januar zu berichtigen.
Eine Auslegung findet in Zukunft aber nur bezüglih der auf Grund des § 26 zur Wahl der Gemeindeverordneten aufgestellten Lifte ftatt, da § 27 sih nur auf diese, niht aber auf die durch S 9 Absatz 2 vorgeschriebene Lifte bezieht, fo daß also abgesehen von der durch die erwähnte Anweifung vom 5. Oktober 1897 bzi der erften Aufftellurg der Liste angeordneten Auslegung eine folche in Gemeinden ohne Gemeindevertretung nicht ¿u erfolgzn hat. Ja diesen Gemeinden hängt das Recht zur Theilnahme an der Gemeindeversammlung nicht von der Eintragung in die Gemeindegliederliste ab, sondern kann jeder
eit auf dem dur:ch § 37 gegebenen Wege geltend gemacht werden. Die Lifte ift dagegen maßzebend für die Feststellung der Beshluß- fähigkeit der Gemeindeversammlung (vergl. 8) und dient als Wähler- liste bei den von dieser Versammlung nach den §8 47 ff. vorzunehmenden Wahlen. Der Bürgermeister muß, namentli vor der alljährlih im Januar erfolgenden Berichtigung, jedem Gemeindz-Angehörigen oder sonst Betheiligten (§ 16) auf Verlangen die Einsicht in die Gemeinde- gliederliste gestatten.
6) Vorsiß und Zusammenberufung.
Den Vorsitz in der Gemeindeversammlung führt der Bürgermeister oder der ibn vertretende Shöffe (\. IIL, 2); bei Stimmengleihßeit giebt seine Stimme den Aus]chlag (§ 59 Abjayz 2, § 71). Er beruft die Versammlung, so oft die Geschäite es erfordern (§ 63), leitet sie und handhabt die Sitzungépolizei (§ 74), Ordnung3wioriges Be- nehmen eines Mitgliedes in der Verjammlung kann durch Ortsftatut (§ 6) nah Maßgabe des § 76 unter Strafe gestellt werden.
Die Art der Zusammenberufung ist die seither ortsüblihe, fie fann aber auch durch Ortsftatut geregelt werden. Die Zusammen- berufung muß unter Angabe der Berathungsgegenftände und zwar, abgesehen von dringenden Fällen, fo zeitig erfolgen, daß zwischen ihr und der Sißung zwei Tage frei bleiben. Soll also die Gemeinde- versammlung z. B. am Donnerstag zusammentreten, so ift sie hierzu am Montage einzuladen (§ 68).
7) Sizungen.
Die Gemeindeversammlungen sollen in der Regel nicht in Wirths- häusecn oder Schänken abgehalten werden (§ 68 Absfay 4); als Zuhörer können die in § 73 Absay 3 bezeichneten Personen theilnehmen. Die Beschlüsse sind unter Angabe des Tages und der Anwesenden in ein besonderes Buch einzutragen und von dem Vorsizenden und wenigstens zwei stimmberechtigten Mitgliedern der Versammlung zu unterzeihnen (8 75). Der Striftführer braucht nicht zu den Mikgliedern der Ge- meindeversammlung zu gehören.
8) Beschlußfähigkeit,
Zur Beschlußfähigkeit der Gemeindeversammlung gehört, daß mehr als in Drittel der in die Gemeindegliederliste (§ 9 Absatz 2) ein- getragenen Stimmberehtiaten anwesend find (S 70 Absfayÿ 1). Bei jeder Einladung ist ausdrücklich darauf inzuweisen, daß die Nicht- erscheinenden sich den Beschlüssen der Erscheinenden zu unterwerfen haben. Erfolgt wegen Beschlußunfähigkeir der Versammlung die Norladung ju einer neuen Versammlung, so kommt es dann auf die ebl der Erscheinenden nicht weiter an; hierauf ift bei der zweiten
inladung hinzuweisen (Absaß 3 und 4 a. a. O.)
9) Geschäftskreis.
Die Gemeinteversammlung hat über alle Gemeindeangelegen- beiten zu beschließen, soweit diese niht auëdrücklich durch Geseß dem Bürgermeister (Gemeinderath) überwiesen sind. Ueber andere als Gemeindeangelegenheiten darf die Gemeindeversammlung nur berathen, Parts I durh Gesetz oder Auftrag der Aufsichtsbehörde dazu berufen
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1]. Die Gewmeindevertretung. 1) Einführung der Gemeindevertretung.
Beträgt die Zahl der Stimmberechtigten mebr als 40, fo tritt an die Stelle der Gemeindeversammlung eine Gemeindevertretung. Fhre Wahl ift — erforderlichenfalls von Auffichtswegen — sofort zu veranlassen, sobald die im Januar berichtigte Lifte (siehe oben I, 5) mehr als 40 Stimmberehtigte nahweist. Bei geringerer Zahl kann die Bildung einer Gemeindevertretung durch Ortsstatut eingeführt oder im öffentlihen Interesse durch den Kreisausschuß angeordnet werden (§ 20 Abs. 1 und 2).
9) Liste der Gemeindeglieder und sonstigen Stimmberetigten ; Wählerliste.
Die nach Nr. 11, 1 der Anweisung, betreffend die erstmalige Bildung der Gemeindeversammlungen, Gemeindevertretungen und Ge- meindevorstände, vom 5. Ottober 1897 endgültig festgestellte Liste der Gemeindeglieder und fonftigen Stimmberehtigten ift unter Berü- sichtigung der im Laufe der Zeit eintretenden Veränderungen fort- zuführen und gemäß S 9 Ab}. 2 alljährlich im Januar zu berich- tigen. Die auf Grund dieser Lifte nah S 2 aufgestellte Wählerliste ist sodann alljährlih gemäß § 27 in der Zeit vom 15. bis 30. Januar (fünfzehn Tage lang) öffentlich auszulegen.
3) Zusammenseßung der Gemeindevertretung; Wahl der Gemeinde- verordneten.
In Gemeinden ohne kollegialischen Gemeindevorstand (Gemeinde- rath) bestebt die Gemeindevertretung außer dem Bürgermeister und den Schöffen aus Gemeindeverordneten, welhe von den Stimm- berechtigten auf sechs Jahre gewählt werden. Die Zahl der Ge- meindeverordneten beträgt in folhen Gemeinden das Dreifache der Zuerftgenannten (Bürgermeister und Schöffen), kann aber durch Statut auf 12, 15, 18, 21 oder 24 erhöht werden (§ 20 Abs. 3). In Ge- meinden mit follegialishem Gemeindevorstand (Gemeinterath) besteht die Gemeindevertretung außzr dem Bürgermeister oder feinem Stell- vertreter (Beigeordneten) nur aus gewählten Gemeindeverordneten, und zwar aus 12 in Gemeinden mit 2500 und weniger Einwohnecn, aus 18 in den größeren Gemeinden. Durh Ortsftatut kann deren Zahl von 12 e 15 oder 18, von 18 auf 21 oder 24 erhöht werden. Eine Erhöhung der Zahl der Gemeindeverordneten wird zweckmäßiger- weise nur in denjenigen Gemeinden in Anregung zu bringen fein, bet denen umfangre’:che kommunale Aufgaben zu löjen find, oder ein größeres Gemeindevermögen zu verwalten ift.
Nicht wählkar sind die in § 24 bezeichneten Personen.
Die Wahl erfolgt nah dem ODreiklassensystem gemäß § 20, wo- nach jeder Stimmberechtigte in seiner Abtheilung eine Stimme hat und jede Abtheilung ein Drittel der Gemeindeverordneten wählt, ohne an die Mng rrgen der Abiheilung gebunden zu fein. Mindestens zwei Drittel aller Mitglieder der Gemeindevertretung müssen An- efessene odcr Vertreter von Angesessenen sein; die hiernach zuläfsiae
abl von Nichtangesessenen wird auf die drei Abtheilungen nah Maß- abe des § 23 möglichst gleich vertheilt. Die Wahlen erfolgen auf cch8 Jahre; alle ¿zwei Jahre scheidet ein Drittel der Gewählten aus
1897.
und wird durch Neuwahlen ergänzt; die näheren Bestimmungen über die Wablen sind in §8 25 bis 35 enthalten. :
Was die Wahl nah Wablbezirken betrifft, so ift zu beahten, daß die Bildung der legteren fich auf alle oder einzelne der drei Ab- theilungen erstrecken kann, jedoch immer nur für solche Abtheilungen zulässig ift, welhe mehr als 5009 Wähler umfassen (§ 21 Abf. 1).
4) Beschlußfähigkeit, Vorsit, Sitzungen, Geschäftskreis. /
Die Gemeindevertretung ift bes{lußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind (§ 10 Abî. 2). Unentschaldigtes Ausbleiben fann durch Ortsftatut nah Maßgabe der Vorschriften in & 76 unter Strafe gestellt werder.
Im übrigen kommen in Betreff des Vorsiges, der Zusammen- berufung, der Abhaltung der Sißungen und des Geschäftskreises die für die Gemeindeversammlung gegebenen B-stimmungen zur An- wendung (f. oben 1). Nur muß der Gemeinderath, wo ein folcher E a gi Sigzungen der Gcmeindevertretung eingeladen werden
111. Der Bürgermeister und die sonstigen Gemeinde- beamten. 1) Wahl des Bürzermeifters; Geshäftskreis.
Der Bürgermeister wird von der Gemeindeversammlung (Gemeinde- vertretung), in Gemeinden mit fkollegialishem Gemeindevorstand (vergl. 4) von diesem und der Gemeindevertretung in gemeinsamer Sitzung in der Regel aus der Mitte der Gemeindeglieder und auf aht Jahre gewählt (§ 46 Absayz 1 und 3). Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel nach näherer Bestimmung der §8 46 bis 54. Der Gewählte bedarf sowohl bei der ersten Wahl als bei einer Wieder- wabl der Bestätigung durch den Landrath, welche nur unter Zu- stimmung des Krei2aus\chusses versagt werden kann (S 59).
Es ift, erforderlihenfalls von Aussihtêwegen, darauf zu halten, - daß rechtzeitig vor Ablauf der Wahlperiode die Neuwahl vorgenommen und deren Bestätigung herbeigeführt wird, da nah Ablauf der Wahl- periode die Amtseigenschaft des früheren Bürgermeisters niht mehr besteht, Amtshandlungen deshalb nicht mehr von ihm, sondern nur von seinem Stellvertreter vorgenommen werden können. |
Der Bürgermeister führt die laufende Verwaltung der Gemeinde und handhabt die Ortspolizei; der Kreis seiner Geschäfte ift haupt- sählih in den §8S 59 und 63 bestimmt.
2) Der Bürgermeister als Verwalter der Ortépolizei; gemein schaftliche Ortspolizeibezirke.
Der Bürgermeister verwaltet wie bisher und in dem seitherigen Umfange die Ortspolizei mit dem Unterschiede, daß Landgemeinden und selbständige Gutsbezirke nah Maßgabe des § 64 zu einem gemein- schaftlihen Ortspolizeibezirk vereinigt werden können, in welchem dann die Ortspolizei von dem biermit beauftragten Bürgermeister {Guts- vorsteher), bezw. seinem gefeßlihen Stellvertreter, allein geführt wird, während die anderen betbeiligten Bürgermeister (Gutsvorsteher) nur zu vorläufigen polizeilihen Anordnungen in befonderen Fällen befugt und verpflichtet sind. In einem folhen Bezirke hat alfo insbefondere nur der die Ortspolizeiverwaltung führende Bürgermeister (Guts- vorsteher), in dem den Ortspolizeibehörden geseßlich eingeräumten Umfange, die Befugniß zum Erlasse von Polizeiverordnungen, zum Erlasse von polizeilihen Verfügungen, zur Anwendung polizeilicher Zwangsmittel und zum Erlasse polizeiliher Strafverfügungen wegen Üebertretungen, wie dies in den im Regierungsbezirk Gaffel als gemeinschaftlihe Ortspolizeibezirke fortbestehenden Bürgermeisterei- bezirken schon seither der Fall war.
3) StWhöffen.
Dem Bürgermeister stehen zu seiner Unterstüßung und Vertretung die Schöffen zur Seite, deren ZUl in der Regel zwei beträgt, aber dur Ortsftatut bis auf sechs vermehrt werden kann. Dabei ift zu berüdsichtigen, daß eine Erhöhung der Zahl der Schöffen auch eine entsprechende Vermehrung der Zahl der Gemeindeverordneten bedingt.
Beträgt die Sahl der Schöffen nur zwei, so ist. noch ein stell-
vertretender Schôöffe zu wählen. Die Schöffen werden auf fes Fahre gewählt; wegen der Wählbarkeit, der Wakl und der Beftätigung elten im übrigen die in Betr-F-des Bürgermeisters gegebenen Bes iaiangeit: nur bedürfen die Schöffen der Bestätigung dann nicht, wenn sie zu einem fkoflegialishen Gemeindevorstand vereinigt find (& 45 Absatz 2 und 3, §§ 46—96). / ; E
Die Vertretung des Bürgermeisters erfolgt dur die Schöffen in der von der Aufsichtsbehörde festgeseßten Reihenfolge, in Gemeinden mit Gemeinderath durch den Beigeordneten (§ 45 Absaß 2 und 5). Die Ausführung der Gemeindebeshlüsse über die Benußuag des Ge- meindevermögens hat der S Regens zuvor mit den Schöffen zu berathen (§8 71, 59 Absaß 4 Nr. 3).
4) Kollegialisher Gemeindevorstand (Gemeinderath).
In den Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern (nah der lezten allgemeinen Volkszählung) ist, falls von dieser Einrichtung nit nah Maßgabe des § 45 Absay 5 Abstand genommen wird, als Stellvertreter des Bürgermeisters ein Beigeordneter zu wählen und ein follegialisher Gemeindevorstand (Gemeinderatb) zu bilden, zu welden in Gemeinden mit nicht mehr als 2500 Einwohnern drei Sdtöffen, in den größeren Gemeinden fünf Schöffen gehören.
Der Bürgermeister fteht zwar auch in den Gemeinden mit einem follegialishen Gemeindevorstand an der Spiße der S, ift die Obrigkeit der Gemeinde und beauffichtigt und führt deren Ver- waltung (8 45 Absay 1, § 59 Absatz 1, § 61 Absfaß 1); er kann aber in gewissen dur das Geseh (vergl. § 45 Absaß 7) und nament- lih in § 60 Absay 1 bestimmt begrenzten Angelegenheiten nicht allein entscheiden, sondern muß einen Beschluß des Gemeinderaths herbeiführen und ist tann, falls er den Beschluß nicht beanstandet (S 112) oder dessen Ausführung niht ausseßt (§ 60 Absatz 5), an diesen gebunden. ; : j
Neber das Verfahren des Gemeinderatks trifft § 59 Absaß 2—ö und § 61 Absay 2 die näheren Bestimmungen.
Die Bildung eines kollegialishen Gemeindevorstandes kann au in Gemeinden mit 500 und weniger Einwohnern im Wege des Orts- statuts (§ 6) erfolgen. Eine solhe Ausnahme von der geselihen Regel wird aber nur dann gerechtfertigt fein, wenn hierfür befondere, in den Verhältnissen der einzelnen Gemeinde begründete Umstände vorliegen. Ob dies der Fall ift, hat zunächst die Gemeinde selbst bei der Beschlußfassung über das Ortsstatut, sodann aber au der Kreis aus\huß vor Ertheilung der nah § 6. Absag 2 erforderlichen Ge- nehmigung des Ortéfstatuts zu prüfen.
5) Gbrenamilihe Stellung.
Das Amt des Bürgermeisters, der Schöffen und des Bei- geordneten ist ein Ehrenamt, tür das keine DEiotung gewährt wird. Der Bürgermeister und der Beigeordnete haben de1 Erfaß ihrer baaren Auslagen und die Gewährung einer mit ihrer Mühewaltung in billigem Verhältniß stehenden Entshädigung zu beanspruhen. Den S&öffen kommt in der Regel nur der Ersaß tkrer baaren Auslagen
zu (§ 57). : , 6) Besoldete Bürgermeister. In Gemeinden mit mehr als 1200 Einwohnern kann die Ge- meindevertretung die Anstellung cincs besoldeten Bürgermeisters be- schließen, dessen Wabl auf zwölf Jahre erfolgt und nicht auf die Ge-
meindeglieder beschränkt is (§ 46 Absay 2). Die Anwendung dieser Bestimmung wird sich, da dem Amte des Bürgermeisters der