1824 / 198 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 24 Aug 1824 18:00:01 GMT) scan diff

8

den Mster die Rückreise nah Berlin anzutreten, wo? selbst Höchstdieselben den 26sten eintressen werden:

Angekommen: Se. Excellenz der Wirkliche Ge- heime Staats- und Minister des Innern und der Po- , Freiherr von Schuckmann, von Breslau.

lizei, It. Zeitungs-Nachrichten. | Ausland.

Paris, 17. Aug. Der Moniteur enthält eine Kô- nigl. Ordonnanz vom 15ten d. M., nach welcher „„in Betracht, daß die Jurisprudenz unserer Gerichtshöfe neuerdings eine, von der faftishen Existenz der Jour- nale unabhängige rechtliche Existenz derselben zugelassen ; daß diese Znterpretation eiù sicheres und leichtes Mittel zur..Vereitelung der Suspension und. Unterdrückung derx Journale an die Hand giebt und daß, wie hieraus folgt, die durch den 3ten Artikel des Geseßkes vom 17. März 4822 ‘aufgestellten Mitkel zur Steuerung von Unfug (moyens: de répression)- unzulänglich geworden sind: in der Absicht „; unter diesen Umständen und bis zum näch- sren Zusammentreten der Kammern mit-Nachdruck. für die Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung zu jorgen, auf Grund des Artikels 4 des Geseßes- vom 17. März 1822 die Geseße vom-34. März 1820: und 26. Jul. 1821 vom- Datum dieser Ordonnanz ab wieder. in Kraft ge- sebr sind.‘/ „Wie-die Etoile bemerkt, wird die hier- nach wieder exrichtete Censur von einer Kommission, bei welcher der General - Direktor der - Polizei den Vorsiß führt, ausgeübt werden 1 (pee «0

Se, Maj. der König von: Spanien wird Sacedon am 6ëenu verlasse und am 7ten in Madrid eintreffen, jedoch am 11ten diese Residenz wieder verlassen, um sich nach la Grange zu begeben. bote vf Der Marquis: von Villa -Hermosa-, bisher spani- scher Gesandter am portugiesischen Hofe, wird in der- selben Eigenschaft hierherkommen. 44 MWie-die Etoile meldet, foll der Jnfant Don Car- los sich in das Verzeichniß der Königl. Freiwilligen ha- ben einschreiben lassen t

h de r Niederlande. h (Schluß. des in unserem gestrigen Blatte abgebrochenen Artikels über die

asigen Wohlthätigkeits-Anstalten.) 1 dea e thätig ug der Armen. durch Fabrik: Arbeiten hot man gänzlich entbehren zu können, indem die Ko- lonisation, wo Feldbau die Haupt-Arbeit ist, sich auf eine so vortheilhafte Weise: im Königreiche verbreitet. .- -Solcher ‘Armen s Kolonien zählen die: Niederlande jebt schon 10 ,(8 in-dén nördlichen, 2. inden südlichen Provinzen). Man findet in denselben 534 Wohnungen, 2575 Arme, 450 Waisen, und in Nr..5 (die- Ommer-

also 4108 Individuen „von: welchen bereits: 1853 Bun- der: (Bunder ist ein Flächenraum von 240 Fuß lang und 420 Fuß breit) urbar gemacht worden sind.

U Ganzen, übersteigt die Betriebsamkeit der -Ko- lonisten die fühnsten Erwartungen. Jn den Wohnun- gen hèrrscht die größte

Schanze oder Zwangs-Kolonie) 1053 Bettler. -Jn allem

D

gottesdienstlihe Anstalten ist gesorgt und Alles beut Hie den Anblick von Zufriedenheit, Glück und Wohlstand dar. Außer diesen triffe man nun noch acht blos Bettler bestimmte Arbeitshäuser mit 3083 Individuen, deren Beschäftigung sich mehr den Feld - Arbeiten anu schließt und die daher bei 236,419 Gulden Einnahme und 229,867 Gulden Ausgabe, . einen Ueberschuß von 6522 Gulden liefern. : Seit dem 1. Januar 1823 hatte die Polizei bereits 3000 Bettler verhaftet. ___-— In Namur ist eine Anstalt zur Verbesserung de Schicksals der Gefangenen errichtet, welche guten Fort ang har. Jn den nördlichen Provinzen besteht de erein zur sittlihen Verbesserung der Gefangenen h; reits aus einigen Tausend Mitgliedern. Findlinge zählte man im Jahre 1823, 10,700 un)

2500 anderweitig verlassene Kinder.

Für Taubstumme bestehen drei Jnstitute mit Ai Zöglingen. | E Es giebt 46 Vereine zur Vertheilung von Feueruy und Lebensmitteln im Winter, die zusammen für etw 92,000 Gulden in den fältesten Monaten verspenden. Man zählt 49 Sparbanken, wovon jedoch ny 3251 Individuen Gebrauch machten. Eingeliefert wu den 1,147,756 Gulden. - Die Verwaltungs - Kosten b trugen 2492 Gulden. 7 100M Leih-Institute zählte man 126. Jhr Gesammt-Y pital betrug 5,327,232 Gulden. 38 der}selben hatten -z1 sammen einen Gewinn von 140,470 Gulden. - Die: mi} sten nehmen 12 bis 15 pCt. 4 ___ Wien, 13. Aug. Seit kurzem besteht.-in der Pu vinz Mähren eine Kettenbrücke. Sie wurde im Lay des verwichenen Frühjahrs auf der, dem K. K. Kä}

8. Jun. zur allgemeinen Benußung nicht nur für Fuß: gänger, sondern auch für leihtes und schweres Fuhrwtl geöffnet. Diese Brücke enthält 90 Fuß in der Länge im Lth

_ten,-ist.14 Schuh breit, und hängt 10 Schuh über dil

niedrigsten, 2 Schuh über dem höchsten Wasserstande ul ter einem Aufhängwinkel von 22 Graden an 8 Kette wovon 4 Stücke zu jeder Seite durch die Trage- od Hauptstangen, zwei und zwei vergliedert, zwei Paarwt! über einander hängende Doppelbalken bilden. 1

Das Gewicht der Ketten beträgt 48 Nied. Ol Centner, die Tragstangen 5, die beiden Schienen 12, j sammen 65 Centner. |

Die Fahrbahn selbst / ist von Holz; zur Sicherhtl der: Darübergehenden ist ein um die Tragstangen geflod tenes Drathgeländer in einer gebracht. Die. Brücke hat mit Einschluß“ des. Eisen-Èt wichts der Brücke selbst im Ganzen ein Tragvermögt! von- 1203 Centnern, und fann demnach, was si aud durch ihre bisherige Benüßbung vollkommen: bewährt ha! die schwersten beladenen Lastwagen, ohne mindeste V“ fahr tragen. A 3 (N __ Aus der Schweiß, 12. Aug. Färchterliche gelschläge haben in einem großen Theile des Kantoné Luzern \chreckliche Verheerungen. angerichtet; Den größ

Reinlichkeit und Sittlichkeit,“ für | ten Schaden verursachte ein Hagelwetter, welches O)

leine mehr denn vierzigjährige

terer, Grafen von Magnis, gehörigen Herrschaft Str} | niß, über einen Arm des Marchflusses erbauet, undal

Hôhe von 3 Schuhen aj

879

am: 30sten- Julius des Abends über. einen bedeuten- den- Theil der weitschichtigen . Oberamtei Willisau ver- breitete und die eine - reichliche - Aerndte verheißenden Aférfrüchte gänzlich - vernichtete. -Man- rechnet, daß der vierte Theil der Aerndte im Kanton Luzern auf diese Art verwüstet ward. Unbegreiflih ist es, daß, obgleich Erfahrung die Nüsblichkeit

der Wetterableiter bewährte und außer allen Zweifel ge- sezt hat, im ganzen weitschichtigen Kanton - Luzern sich nicht mehr“ wie drei solcher vorfinden, während in einem großen Theile der úbrigen Schweiß fast kein bedeutendes Gebäude ohne einen Ableiter- mehr anzutreffen ist. Den gesundern Begriffen, welche eine fortschreitende ächte Rolfsbildung verbreiten wird und-soll, bleibt es ohne IQweifel vorbehalten, zu bewirken, daß man auch in jener Hegend ein von dem menschlichen Forschungsgeist entdeck- tes, vielfältig bewährtes Schußmittel - gegen die furcht- baren Wirkungen und Verheerungen des Blißes- nicht Älánger unbenubt: lassen werde : Die allgemeine Uebersicht der Verrichtungen sämmt- icher Gerichtsstellen des Kantons Zürich-(der an 100,000 Einwohner hat) vom Jahr 1823, zeigt „: daß von 3870

Vor dié Friedensrichter gebrachten Rechts-Streitigkeiten,

1943 gütlih dur dieselben verglichen, und 927 hinge- jen an den Richter verwiesen wurden. Die Amtsge- Fichte haben alsdann 361 an sie gelangte Civil-Prozesse zútlich beseitigt und über 453 rechtlich entschieden, wovon 11 appellirt wurden. i

Kopenhagen, |

zie Handels-Zeitung enthalten die am 16. Jun. in Lon- on zwischen Dänemark und Großbrittannien abgeschlo ene Handels:Uebereinkunft über Abgaben-Reziprozität. So wie bereits im Jahr 1819 zur schnelleren Schlich-

ung von Privat-Streitigfkeiten, welche zunächst aus wört- :

ichen oder thätlichen Beleidungen entsprungen, eine sum- marische Prozeß-Form eingeführt ward, die. sich in ihren Folgen äußerst heilsam bewährt, so ist jeßt auch aus dem- ben Grunde untèrm 6ten d. M. eine K. Verordnung tlasseri worden, wonach alle Schuldforderungen, wenn elbige feine 100 Thaler betragen, ebenfalls auf eine sum- arische Weise sowohl \{hneller als. weniger kostspielig geschlichtet werden können, als es bisher auf dem ge- jdhnlichen Wege Rechtens geschehen konte. Christiania, 10. Aug. Fúnf ‘Tage vor dem Schlusse des Storthings (am 4ten) übergab der Staats- Rath Falbe demselben noch folgende wichtige Botschast Sr. Maj. des Königs: : wat „Das absolute K.- Veto bildet ein-so innig mit der auerhaftigkeit und dem Gleichgewichte der: repräsenta- tiven Regierung verbundenes Element, daß alle von den Vkalitäten hergenommenen Einwürfe dagegen die Augen- fälligkeit der Grundsäße und Thatsachen nicht zu \chwä- hen vermôgen. Wenn übrigens ein Zweifel darüber siatt finden könnte, so haben die Ereignisse unserer Tage laut genug“ gesprochen „und die“ Geschichte zeigt uns uberall’ in ihren Jahrbüchern, wie aus „denselben Feh- lern dieselben Folgen entspringen. Mehrere Länder sind der Schauplaß eines blutigen Kampfes gewejen , dessen Gruñd hauptsächlich in der Verweigerung des absoluten Veto lag- und jenes verderbliche Mißtrauen, das die

14. Aug. Die Staats-Zeitung und

Gemäther- zu Uebertreibungen vetanlaßt , deren Folgen sich nicht voraussehen lássen, hat am Ende der Würde des Thrones: und dem wirklichen Bedürfnisse ‘der Völ- ker die Waffen gegen sich in die Hände gegeben, und den Souverainen mehr Macht. vers afft, als sie: anfangs

| verlangten. Diese Lehren müssen bei einem loyalen und

treuen Volke, welches. dieselbe Anhänglichkeit für seinen Souverain, als für die Garantien hat, die. seine .eige- ‘nen Rechte sichern, einen entscheidenden Einfluß äußern. Der König hat mit Vergnügen wahrgenommen, daß. der Storthing ‘des Königreihs Norwegen bet- der wichtigen Frage: des. Veto das im Princip -anuerkfannt hat, was er unter ‘den gegenwärtigen Umständen und aus den von ihm angeführten Gründen in der Wirklich- keit noch_ nicht anerfennen zu fônnen glaubte. Allein durch diese Art nnd Weise, die Frage zu betrachten, scheidet der Storthing Norwegen eben so wohl von den fonstitutionell- absoluten, als von den fonstitutionell-re- präsentativen Regierungen. Wenn es unbestreitbar wahr (f daß die Verfassung eines Landes den Bedürfnissen, ewohnheiten und selbst der geographischen Lage des Volkes, welches dasselbe bewohnt, angemessen seyn muß, und. es ‘ein verderblicher Jrrthum wäre, wenn man Na- tionen, die fast immer verschiedenen. Karakters sind, deu nämlichen Formen unterwerfen wollte, so ist es doch. auch einleuchtend, daß Norwegen, das seit anderthalb Jahr- hunderten gewohnt ist, nach dem alleinigen Willen des Monarchen regiert zu werden, es mit Mißvergnügen sieht, daß ihm die neuen Formen. eine Stße und einen mächtigen Vertheidiger gegen die Eingrisse der Legisla- tur: rauben. Der geringe Antheil, welchen die norwegie he Nation vor der jeßigen Regierungsform an der Verwaltung besaß, hielt die Bürger von der Handha- bung der öffentlichen Angelegenheiten entfernt, und mußte natürlich zur Folge haben, daß die Klasse der. Staats- Beamten den meisten Einfluß auf die legislativen Ver- sammlungen bekam. Die Möglichkeit des Mißbrauches dieses. Einflusses. von Seiten der Beamten läßt sich nicht leugnen, und zwar um so weniger, da der König, der Konstitution zufolge, nicht das Recht hat, sie zu. entlas- sen. Und da der König außerdem nicht das absolute Veto besißt, so kann er auch die Wirkungen der Bes schlüsse, die möglicher Weise einzig und allein durch den Wunsch herbeigeführt wurden, die Aufsicht des Monar- chen auf die Staatsbeamten zu- vermindern, nicht hem- men; es fehlt ihm an. hinreichender Autorität, das, was das Wohl des Staates erheischt, zu bewirken, wenn die Geseße von Denen entschieden werden, die sie in Aus- úbung bringèn sollen. | ; i : Da der Storthing in einer unterthänigsten Adresse den Wunsch zu erkennen gegeben, daß der §. 17 neu- re- digirt: werden möchte, bevor dèr §. 79 abgeshasst würde, so stehn Se. Maj., indem Sie zum Theil die desfalls von deim Storthing angeführten Gründe zugestehen, nicht an, ‘zu erklären, daß Sie mit Vergnügen die von dem Storthing ausgesprochenen Wünsche erfüllen wollen, wo es, ohne Beeinträchtigung der Prärogative des Souvez rains, geschehen kann, dessen B für die Freiheit des. s

Volks eben so nothwendig ist, als die der Rechte der Repräsentanten desselben. Se. Maj. glauben jedoch, die