1824 / 205 p. 6 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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_nôverische Gouvernement f unds Ansichten des Kaiserl. Königl. Hofes völlig. bei.

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Stäaten, sonah auch in den Königl. Baierischen Staa- ten, wie bisher, gehandhabr werdeu möchten. Königreich Sachjen, ( wiesen, zu erklären, daß" Se. Königt. Majestät - von _Sawhsen der eben vorgelegten | treten, die durch selbige von dem allerhöchsten Kaiserl. Königl., Oesterreichischen Hofe

Der Gesandte ist ange- Práäsidialproposition - bei-

| : von neuèm bethätigte Fürsorge für das allgemeine Wohl der Deutschen Staa-

ten danfbar anerfennen und die bereitwilligste Mit1voir- fung zu Erreichung. ‘der dabei gehegten Absichten zu-

sichern.

Hannover: Das Königl. Großbritannisch - Han- stimmt den Grundsäßen und __ Es hat solche von jeher -der inneren Landesver- waltung zum Grunde gelegt, und selbigen durch Geseb-

gebung und Adminastration Realitát gegeben.

Zugleich theilt dasselbe die Wünsche Sr. Kaiserl.

Königl Majestát für die Zukunft Deutschlands, für die

Erhaltung der Principien der Ruhe, und für das Beste

der künftigen Generation. j Das Königl. Gouvernement tritt daher den darauf

gerichteten Vorjchlägen der Prásidialproposition in allen ihren Punften bei. i “Würtemberg. Indem der Königl. Gesandte die, aus den so ebey vernommenen verehrlichen Prásidial- Anträgen si ergebende, fortgeseßte Sorgfalt Sr. Ma- Pee S Kaisers von Oesterreich, für alles, was das Wehl des Deutschen Bundes betrifft, dankbar anerfennt, ‘muß derselbe bemerken, daß er, was den ersten Gegen- stand anlangt, eingetretener Umstände wegen nicht im Stande war, darüber besondere Jnsiruftionen vou sei- ‘vem. Allerhöchstèn Hofe erhalten zu fônnen, da Dieser früher von der Voraussebung ausging, daß es si. nur von der Erneuerung des Preßgesebes vom Jahre 1819 handeln werde. Indessen sind die ausgéhobenen bundes- geseßlichen Grundsäße in Würtemberg bereits durch iwecémäßige Einrichtungen berücksichtigt worden, und es ist - nameéntlih eine Geschäftsordnung |\n Wirksanikeit, welche, ihrer Entstehung, ihrem Inhalte und den bishe- rigen Erfahrungen zufolge, den aufgestellten Grundfäßen aóllig entsprechen dürfte. |

_ Wenin ‘nun ‘gleich ‘hiernah leßtere in Würtemberg bereits als gewahrt ersheinen, auch die Verschiedenheit der Verhältnisse eine Verschiedenheit der Modalitäten in der Anwendungsweise ‘niht wird vermeiden ‘lassen ; so vermag der Königl. Gesandte doch an der Geneigt- heit seines allerhöchsten Hofes nicht zu zweifeln, sich den ‘angetragenén Berathungen über ‘eine vielleicht ausführ- bare Vereinigun O Grundlinièn der Ge- ; tsordnung anzuschliessen ial 6 bride Punkt ‘der verehrlichen Präsidialan- träge anlangend, so befindet sich der Königl. Gesandte zwar in demselben Falle : da jedoch die Königl. Wür- ‘tembergische Staatsregierung schon damals, als der Zu- stand. der Deutschen Universitäten in der 16ten Si6.

der Bundesversammlung vom 6. Mai 1819 zum ersten-

male ‘Gegenstand eines Antrages zur commissarischen Begutachtun |

gen Maaßregeln wurde, Ihren Beitritt,

eines gemeinsamen Einverständnisses über

in vollfommenet. Uebereinstimmung -mit der Ddeßfalls | G ati i Ï i F Protofoll gegebenen aen ichen Erflärung, gt sich an Can ihrer Unterthanen mit der nôthi- ganz unzweideutig gusgesprochen . hat; so* kann der Kis S cs: evi etten et Dei hrlichen Präsidial- nigl. Gesandte feinen Anstand nehmen auch bei ‘den D ed LEAE DEFERTLTCYY râsidial-

: sition erblické¿n nun Seine Königliche Hoheit einen

gege chen orbereitung ein»! ? | 4 gliche Hoyer elt gegenwärtigen ähnlichen Antrgge, Zu Vorbereitung eint “uen Beweis der weisen Fürsorge Seiner Kaiserlich-

Berathung und Vereinigung über gemeinnüßi j ee i s s ngen, binsichelich. e Schul L Unterri ôniglich-Apostol Majestät für die Wohlfahrt des Deut- und Erziehungs - Wesens, seine Bestimmung, vdn gl gte d us Ag M rrelae eas Inhalt derselben chen Grundsäßen wie damals ausgehend, sogleich zu (1 n rufge Midl weis ne E E ram fláren, und sich zu einer Mitwirkung in dem anzgegeby S E E N sich jederzeit angelegen nen Zwecke, durch Theilnahme an der Wahl der anz lassen, Fr die Aufrechthaltung "des monarchischen tragenen Commission, hiermit bereitwillig zu zeigen. yPringips: In Allerhôchstihren Staaten Sorge zu tragen. Hinsichtlich des vierten Gegenstandes, die Erne Allerhöôchstsie haben die Forderungen der Stände des rung des Preßgeseßzes von 1819 betreffend, so ist diesa Großherzogthums, die hiermit nicht in Einflang zu brins- der einzige, worüber der Königl. Gesandte mit einer u} waren, mit dem Ernste. zurückgewiesen y der feinen sondern *Jnstruftion versehen, und zu der Erklärung « Zweifel übrig lassen Conte, daß Sie auch in Funse mächtigt worden ist: hierüber zu wachen wissen würden. Seine Königliche daß er dem Antrage zu einer gemeinsamen Ves} oheit gingen hierbei von der Uberzeugung aus, daß der einbarung über Erneuerung des provisorische Deutsche Bund nur dadur immer mehr und mehr be- Preßgesekes von 1819, somit auch über die Fot festigt werden fônne, wenn die einzelnen hôchsten Bun- dauer desselben bis Se Verabredung eines definiti désglieder bei allen ihren Regierungshandlungen das veu, 6lépmit G ibaate! System des Bundes niemals aus den Augen verlôren. M L N geies n MEben deshalb sind auch Seine Königliche Hoheit fehr Baden. Der Gesandte ist zu nachfolgender Erfli Wereit, den Wünschen des Kaifserlich-Königlich-Desterreichi- Rg O le A 0 r E i a E chen Hofes zu entsprechen, und sih über die Grundli- i Ne E Ea ect Laa Due E rel pen Use e E sie S - s : : ußacte bedingt ist, mit den übrigen hôchsten Bundes- Allerhöchstihrer Unterthanen erhalten, Sie haben deri Bliedern, die ih in einer gleichen Ci, wie Sie, befin- Anhänglichkeit an die bestehende Regierung und ihr tien, zu vereinbaren. fes Rechtsgefühl zu oft erprobt, als daß Allerhöch} Seine Königliche Hoheit erkennen es auch in dieser Sich nicht gedrungen fühlten, Jhrem Volke vor aliWeziehung als einen Vorzug der Geseßgebung des Buh- Ds n Ses zu g e D p) es an, daß die Landesgeseßgebung ihr jedesmal weichen perzen elne Æohithat ist. en deßha: Ae « uß, \o oft sie mit den Beschlüssen des Bundes nicht in Se. Königl. Hoheit die feste Zuversicht an den Tag Einklang gebracht werden fann, und daß für den Voll- gen zu fönnen, daß die Versuche der Unruhestist(ug der innerhalb der Competenz des Bundes: gefaßten E decn E ei y O durch eine definitive Executionsordnung ge- : ( / Worgt ist.

Masse ÎJhrer Unterthanen selbst alsdann keinen Eingan ViStlutt Königlichen Hoheit sind die mannigfaltigen A E E Bie A en L R A g Me E einden QYe ergriffen ¿ Vell Mind Lehranstalten der Deutschen Staaten leiden, un ten, die ihnen durch Ehre und Pflicht ein für alsemWlilerhöchstsie haben diesen, so viel von. Jhnen abhängt, vorgezeichnet ist. | Wider Zeit entgegen zu wirken gesucht. Nichts desto we- Nichts desto weniger erkennen Se. Königl. Höhässiger ist nicht zu verkennen, daß isolirte Bestrebungen \chon die Existenz solcher Versuche, die sich leider ‘nas uh. hier nicht ausreichen. Die Universitäten sind ein den vorliegenden Beweisen nicht in Abrede stéllen láßtiPtmeingut der Deutschen Nation , und daher sind ge- für ein Uebel an, dem nicht fräftig genug entgegen 9eiuschaftliche und durchgreifende Maaßregeln dringendes

‘wirft werden fann. Die neueste Geschichte hat die EsPedürfniß. Seine Königliche. Hoheit geben daher sehr

fahrung nur allzusehr bestätigt, daß wahren oder éingFtreitwillig Jhre Zustimmung zu der Reactivirung. der bildeten Leiden der Völker nicht dadurch abgeholfen wt her bestandenen Bundestags-Commission, und nehmen den fann, daß man durch ‘gewaltsamen Umsturz de 1h Jhrer Seits den Fortbestand des provisorischen Bun- Dinge, neue Leiden und nèue Drangsale zu den frühereMtsbeschlusses vom 20. September 1819 über die Universi- esellt;- daß Zufriedenheit ‘und Glück ' nicht dadurch * vel îten als elne selbstverstandene Sache an.

reitet wird; wenn ein Jeder täglich für Alles zitterm Die Großherzogliche Regierung hat es sich von An- muß, was ihm heilig und theuer ist. | 1g an Igr A Rim di A N, Go A En e Reali (igE r L cigeWlel ging hierbei von der Ueberzeugung aus, daß Einig- zu machen, welche dazu dienen können, Besorgnisse ¡t und Friede im Bunde nicht erhalten werden könne, entfernen, durch welche der Friede der Einzelnen for! venn die einzelnen Bundesglieder in andern Bundes- während bedroht und den Regierungen jene ungestört} ten den frêéhsten Angrifsen ausgeseßt blieben, ohne | a hiergegen s{leunige und kräftige Abhülfe gewährt

, , d, : ; s (id y Sicherheit geraubt wird, die es ihnen allein mbg Merde; daß die Deutsche Literatur nicht dazu benußt wer-

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den dürfe, um die einzelnen Deutschen Völferstämmé wechselseitig zu entfremden, und so den Keim zur Aug lôsung des Bundes zu legen. Aus diesem Grunde, und weil die Unmöglichkeit, vor dem 20. September dieses Jahres ein definitives Gèseß zu Stande zu bringen, am Tage liegt, stimmen Seine Königliche Hoheit b:reitwil ligst für die einstweilige Fortdauer des provisorischen Preßgeseßes vom 20. September 1819.

Endlich liefern die heute noch vorgelegten Resultate der neuesten von der Central-Untersuhungs-Commission eingeleiteten Untersuchung so viel Belege zu der Fort- dauer geheimer staatsgefährlicher Verbindungen in Deurtsch- land, daß Seine Königliche Hoheit nur für die Fortsez- zung von Untersuchungen stimmen können, die jedenfalls als ein Zaum für die Utbelgesinnten Deutschlands die- nen, und die späterhin dazu benußt werden fönnen, um das Uebel aus dem Grunde zu heben.

Kurhessen. Von Seiner Königlichen Hoheit dem Kurfürsten ermächtigt und: beauftragt, den so eben ange- hôrten Anträgen der verehrlihen Kaiserlich - Königlichen Präsidialgesandtschaft hinsichtlih aller darin erwähnter Gegenstände alsbgld beizutreten, findet sich der Kurfürst- liche Gesandtè, indem er diese Zustimmung ausspricht, durch die ausführliche Entwickelung der Motive, welche diesen Anträgen zum Grunde kiegen, aller weiteren deß- fallfigen- Ausführung seines Orts überhoben, und hierin nur noch die Veranlassung, denjenigen verehrlichen Ge-

| sandtschaften, welche bereits vor ihm abgestimmt, und die

allerhôchste, hlerdurh abermals bewiesene Fürsorge Sel- ner Kaiserlichen Majestät für das Wohl des Deutschen Bundes danfkbarlichst anerkannt haben, sich mit gleichen Gefühlen dahin anzuschliessen, ‘daß diese Danfkverbindlich- feit in dem hierauf zu fassenden Beschlusse dieser hohen Versammlung angemessen und möglichsk vollständig: aus- gedrückt werde. a Großherzogthum. Hessen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog erfennen in der heutigen “Prä-

sidialproposition mit lebhaftestem Dankgefühl einen neuen

Beweis der wohlwollenden Sorgfalt, welche Seine Ma- jestät der Kaiser von Oesterreich jederzeit für die Erhal- tung der Rühe und geseßlihen Ordnung auf Deutschem Bundesgebiet bewährt haben. Höôchstdenenselben fonnte es nur erwünscht seyn, die- sèn hochwichtigen Gegenstand zu einer“ Zeit wiederholt in Anregung gebracht zu sehen, ‘wo die Géwißheit'neuer, auf den Umsturz des Bundes und-der Bundesregierun- gen berechneter, Vérbindungen - vorltegt. Sind diese auch nicht zu einem Grad von Reife ‘gediehen , welcher ernstliche Besorgnisse für die innere Sicherheit des. Bun- des hätte erregen fönneh, so nehmen sie darum nicht minder die Aufmerksamfeis sämmtlicher Bundeskegierun- gèn in Anspruch, um - durch zweckmäßige Vorkehrungen ähnlichen Unternehmungen aufs fräftigste entgegen zu wirken, ‘deren Nichtbeachtung die - Verrwegenheit ihrer Urheber und Théilnehmer immer höher steigern, die Ausbreitung derselben erleichtern uud so zuleßt der öffeit- lichen Ruhe wirklihe Gefahr bereiten könnte. 4 Se. Königl. Hoh. [glauben nach allèm, wás über die neu entdeckten revolutionairen Plane zu Höchstihrer Kenntniß gelange ist, mit Beruhigung anñehmen zu